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Merkblatt schulergänzende Betreuung - Schule Pfungen

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<strong>Schule</strong><strong>Merkblatt</strong>: <strong>Schule</strong>rgänzende <strong>Betreuung</strong>1. AllgemeinesoooDie <strong>Betreuung</strong> wird an Tagen mit mindestens 3 Anmeldungen geführt.Den Mittagstisch können alle schulpflichtigen Kinder und Jugendliche (Kindergarten bis Sekundarstufe)besuchen.Das Angebot für die Nachmittagsbetreuung gilt für Kinder im Kindergarten- und Primarschulalter.2. Angebot und BetriebszeitenStandort:Kindergarten Dorfstrasse, 1. ObergeschossMittagstischMittagessen inkl.<strong>Betreuung</strong>Nachmittag lang<strong>Betreuung</strong> ganzerNachmittag inkl. ZvieriNachmittag kurz<strong>Betreuung</strong> nach der <strong>Schule</strong>inkl. ZvieriMontag 12.00 – 13.30 Uhr 13.30 – 18.00 Uhr 15.30 – 18.00 UhrDienstag12.00 – 13.30 UhrDonnerstag 12.00 – 13.30 Uhr 13.30 – 18.00 Uhr 15.30 – 18.00 UhrFreitag 12.00 – 13.30 Uhr 13.30 – 18.00 Uhr 15.30 – 18.00 UhrWährend den Schulferien und an schulfreien Tagen (gemäss Ferienplan) findet keine <strong>Betreuung</strong> statt.Ausnahme: Kapitel und Martinimarkt.Die Kinder dürfen nicht vor 17.30 Uhr abgeholt werden. Ausnahmen müssen mit der Leiterin abgesprochenwerden.3. Wego4. KostenDer Weg zum <strong>Betreuung</strong>sort und von da nach Hause gilt als Schulweg und liegt in der Verantwortung derEltern.Angebot Zeit Fixanmeldungenpro Tag und KindvierteljährlichUnregelmässigeAnmeldungenpro Tag und KindMittagstisch inkl. <strong>Betreuung</strong> 12.00 – 13.30 Uhr Fr. 140.00 Fr. 20.00<strong>Betreuung</strong> ganzer Nachmittag 13.30 – 18.00 Uhr Fr. 375.00 Fr. 45.00<strong>Betreuung</strong> nach der <strong>Schule</strong> 15.30 – 18.00 Uhr Fr. 234.00 Fr. 30.00Die Kosten werden den Erziehungsberechtigten vierteljährlich durch die Finanzverwaltung der Gemeinde <strong>Pfungen</strong>in Rechnung gestellt. Der Betrag muss vor Beginn eingezahlt sein, sonst besteht kein Anspruch auf die<strong>Schule</strong>rgänzende <strong>Betreuung</strong>.Juli 2011 1


5. AbwesenheitenooWenn ein Kind das vereinbarte <strong>Betreuung</strong>sangebot nicht besuchen kann, sind die Eltern verpflichtet ihr Kindfrühzeitiig, spätestens jedoch bis 8.00 Uhr des betreffenden Tages, telefonisch bei der verantwortlichenBetreuerin abzumelden.Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kosten infolge Abwesenheit. Ebenso können diese nichtkompensiert werden. Einzig beim Mittagstisch werden die Kosten für die Verpflegung bei unverschuldeterAbwesenheit (Unfall, Krankheit, Schulausflug, Schuldispensationen) rückvergütet, falls die Abmeldung bisspätestens 08.00 Uhr des betreffenden Tages der zuständigen Betreuerin gemeldet worden ist. DieseRückvergütung wird bei der nächsten Abrechnung berücksichtigt.6. Anmeldung/KündigungoooDie Anmeldung für ein <strong>Betreuung</strong>sangebot gilt für ein Semester oder für das ganze Schuljahr. Eine Anmeldung istjederzeit möglich und erfolgt an die Schulverwaltung <strong>Pfungen</strong>, Breiteackerstrasse 46 b, Postfach 65, 8422<strong>Pfungen</strong>.Unregelmässige bzw. kurzfristige Anmeldungen für die <strong>Schule</strong>rgänzenden <strong>Betreuung</strong> sind möglich, sofernfreie Plätze vorhanden sind. Die Anmeldung inkl. Barzahlung des entsprechenden Betrages muss bisspätestens am Vortag auf der Schulverwaltung während den Öffnungszeiten erfolgen.Die Kündigung ist grundsätzlich nur auf Ende des Semesters möglich und hat schriftlich an die Schulverwaltungzu erfolgen. Späteste Kündigungstermine sind der 30. November bzw. der 31. Mai.7. Krankheit und Unfallooo8. Ausschlussso9. HaftpflichtKranke Kinder dürfen die <strong>Schule</strong>rgänzende <strong>Betreuung</strong> nicht besuchen.Bei einem Unfall ist die Betreuerin berechtigt, das Kind in ärztliche Behandlung oder Spitalpflege zu geben. DieErziehungsberechtigten werden sofort benachrichtigt.Für Unfälle sind Kinder in der obligatorischen Krankenversicherung versichert.Die Schulpflege behält sich vor, im Falle von wiederkehrenden disziplinarischen Schwierigkeiten, einzelneKinder vom <strong>Betreuung</strong>sangebot auszuschliessen.o Bei Diebstahl oder Beschädigung von persönlichen Gegenständen der Kinder übernimmt die <strong>Schule</strong> keineHaftung. Für Schäden, welche ein Kind mutwillig oder fahrlässig verursacht, haften die Erziehungsberechtigten.Der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung wird empfohlen.10. Kontakto Schulverwaltung 052 315 55 50o Manuela Hussel (Betreuerin am Montag) 052 315 38 55o Maritza Estive Timmermans (Betreuerin am Dienstag und Freitag) 052 222 40 37 / 078 868 94 47o Katrin Moor (Betreuerin am Donnerstag) 052 315 35 81Juli 2011 2

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