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Gesamtes Dok - Steiermärkischer Gemeindebund - Steiermark

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Offizielle Zeitschrift des Steiermärkischen <strong>Gemeindebund</strong>es<br />

April 2008 Nummer 4 61. Jahrgang<br />

Der Frühling kommt, der Himmel lacht, es steht die Welt in Veilchen. (Theodor Storm)<br />

Preisverleihung an die Gemeinde Fohnsdorf<br />

Mit ihrem Projekt der „Homepage<br />

Fohnsdorf“ erhielt die<br />

obersteirische Gemeinde im<br />

Jahre 2007 den Sonderpreis des Österreichischen<br />

<strong>Gemeindebund</strong>es als „Innovativste<br />

Gemeinde Österreichs“.<br />

<strong>Gemeindebund</strong>präsident Bgm. Helmut<br />

Mödlhammer wird am 31. März<br />

2008 den Preis an die Gemeinde überreichen.<br />

Aus diesem Anlass hat auch<br />

Bundespräsident Dr. Heinz Fischer<br />

seine Teilnahme am Festakt in Fohnsdorf<br />

zugesagt und wird gemeinsam<br />

mit vielen anderen Ehrengästen das<br />

Siegerprojekt besichtigen.<br />

Der Steiermärkische <strong>Gemeindebund</strong><br />

gratuliert der Gemeinde Fohnsdorf<br />

sehr herzlich zu dieser Auszeichnung<br />

und wünscht der „Homepage Fohnsdorf“<br />

weiterhin viel Erfolg!<br />

Lustbarkeitsabgabe:<br />

Der „700-Euro-Apparat“ . Seite 4<br />

Die neuesten Änderungen<br />

des Verwaltungsverfahrensrechts<br />

.............. Seite 8<br />

Aktion „Saubere <strong>Steiermark</strong>“<br />

am 5. April 2008 .............. Seite 13


editorial<br />

Mag. Dr. Martin Ozimic,<br />

Landesgeschäftsführer<br />

Inhalt<br />

Steuern & Finanzen<br />

Lustbarkeitsabgabe:<br />

Der „700-Euro-Apparat“...............4<br />

Kommunalsteuer-<br />

Jahreserklärungen 2007.................6<br />

Änderung der<br />

Gemeindeverwaltungsabgabenverordnung.......................6<br />

Recht & Gesetz<br />

Die Betriebskostenabrechnung<br />

gemäß § 21 Abs. 3 bis 6 MRG.....7<br />

Die neuesten Änderungen des<br />

Verwaltungsverfahrensrechts........8<br />

Literatur<br />

Einführung in das<br />

Steiermärkische Bau- und<br />

Raumplanungsrecht.......................9<br />

Praktische Baukalkulation.............9<br />

Das Bankgespräch.......................11<br />

Europa<br />

Neues zu Europa.........................10<br />

Europavertrag von Lissabon.......11<br />

Umwelt<br />

Die Kopfweide –<br />

ein uraltes Kulturgut....................12<br />

Land & Gemeinden<br />

Aktion „Saubere <strong>Steiermark</strong>“<br />

am 5. April 2008.........................13<br />

Ferienzeit – Stresszeit?<br />

Das muss nicht so sein! ..............13<br />

Erfolgreiche Standesbeamten-<br />

Fachprüfungen.............................13<br />

Gesunde Gemeinde<br />

Jugendliche in Irdning und<br />

Sinabelkirchen haben es gut........14<br />

Termine<br />

Steirischer Gemeindetag 2008....16<br />

Impressum...................................16<br />

Sehr geehrte Bürgermeisterinnen<br />

und Bürgermeister!<br />

Sehr geehrte Mandatare und<br />

MitarbeiterInnen in den<br />

Gemeinden!<br />

Wir alle sind darüber erschüttert,<br />

dass in der jüngsten<br />

Vergangenheit hinterhältige<br />

Anschläge auf Leib und Leben von<br />

Bürgermeistern in österreichischen Gemeinden<br />

verübt wurden. Diese verurteilenswerten<br />

Taten zeigen, dass mit<br />

der Ausübung politischer Funktionen<br />

in Gemeinden – sei es nun das Amt<br />

des Bürgermeisters, aber auch andere<br />

Funktionen – nicht nur arbeitsintensive,<br />

sondern auch Funktionen übernommen<br />

werden, die Risikopotenziale beinhalten,<br />

die scheinbar bis in das Privatleben<br />

hineinreichen. Ich hoffe natürlich, dass<br />

derartige Attentate Ausnahmen bleiben<br />

und Sie alle in der Zukunft von solchen<br />

Anschlägen verschont werden. Als<br />

Landesgeschäftsführer des Steiermärkischen<br />

<strong>Gemeindebund</strong>es nehme ich<br />

diese Ereignisse nun auch zum Anlass,<br />

um allen Bürgermeistern, Gemeinderäten<br />

und Mitarbeitern in den Gemeinden<br />

und Städten der <strong>Steiermark</strong> aufrichtig<br />

und herzlich für ihren ständigen Einsatz<br />

im Interesse der Bevölkerung danke zu<br />

sagen.<br />

Die vorliegende Ausgabe der Steirischen<br />

Gemeindenachrichten beschäftigt<br />

sich mit wesentlichen Aspekten für Ihre<br />

tägliche Arbeit in der Gemeinde. Die<br />

neuesten Änderungen des Verwaltungsverfahrensrechts<br />

sind ebenso wichtig<br />

wie interessant, was auch für Fragen<br />

der Betriebskostenabrechnung gemäß<br />

MRG und für die Lustbarkeitsabgabe<br />

im Zusammenhang mit dem „700-Euro-Apparat“<br />

gilt. Aktuelles aus Europa<br />

sowie aufschlussreiche Berichte über<br />

die Aktion „Saubere <strong>Steiermark</strong>“, Jugendinitiativen<br />

in Irdning und Sinabelkirchen,<br />

aber auch über die Kopfweide<br />

als uraltes Kulturgut runden neben vielen<br />

anderen interessanten Informationen<br />

und Beiträgen die vorliegende Ausgabe<br />

ab.<br />

Abschließend möchte ich mich in eigener<br />

Sache im Namen des Steiermärkischen<br />

<strong>Gemeindebund</strong>es bei Ihnen<br />

allen für die Mitwirkung anlässlich der<br />

Bedarfserhebungen betreffend die Prüfungsaktivitäten<br />

bzw. den Prüfungsbedarf<br />

im Bereich der Kommunalabgaben<br />

bedanken. Durch Ihre Mithilfe sind wir<br />

nun in der Lage, nicht nur den Prüfungsbedarf<br />

besser abschätzen zu können und<br />

damit auch unsere Kapazitäten besser<br />

zu planen, sondern können auch die<br />

Qualität unserer Dienstleistungen, die<br />

wir in Ihrem Auftrag erbringen, beibehalten<br />

und optimieren. Wir stehen Ihnen<br />

selbstverständlich auch über den gemeldeten<br />

Bedarf hinaus jederzeit gerne<br />

zur Verfügung, würden uns aber auch<br />

über Anregungen von Ihrer Seite sehr<br />

freuen.<br />

Ich bedanke mich im Sinne des Gesagten<br />

sehr für die konstruktive und gute<br />

Zusammenarbeit und wünsche Ihnen<br />

eine interessante Lektüre.<br />

Mag. Dr. Martin Ozimic<br />

Landesgeschäftsführer<br />

Index der Verbraucherpreise<br />

1966 1976 1986 1996 2000 2005<br />

Jänner 2008 437,6 249,4 160,4 122,7 116,6 105,4<br />

Feber 2008 (vorläufig) 438,5 249,8 160,7 122,9 116,8 105,6<br />

2 Steirische Gemeindenachrichten 4/08


Der Präsident<br />

Liebe<br />

Bürgermeisterinnen<br />

und Bürgermeister!<br />

In politisch bewegten Zeiten ist es<br />

eine Herausforderung, als Präsident<br />

des Steiermärkischen <strong>Gemeindebund</strong>es<br />

die Interessen unserer Gemeinden<br />

zu vertreten. So beschäftigen mich<br />

in dieser Funktion selbstverständlich<br />

die Themen, die sich auch auf die<br />

Arbeit in der Praxis auswirken. Viele<br />

warten gespannt darauf, wie sich das<br />

Projekt „Regionext“ weiterentwickelt<br />

und was die praktischen Auswirkungen<br />

sein werden. Nach intensiven Diskussionen<br />

auf politischer Ebene zeichnen<br />

sich nun konkrete Ergebnisse ab. Was<br />

die Bildung von Kleinregionen betrifft,<br />

ist man nun übereingekommen, dass die<br />

Gemeinden nicht verpflichtet werden,<br />

sondern dass jede Zusammenarbeit auf<br />

freiwilliger Basis, von gemeinsamen<br />

Ideen und Verständnis motiviert und<br />

getragen, erfolgen soll. Die gesetzliche<br />

Verankerung der Kleinregion in<br />

der Gemeindeordnung oder im Verbandsorganisationsgesetz<br />

zur Schaffung<br />

einer rechtlichen Basis für das Projekt<br />

„Regionext“ wird voraussichtlich der<br />

gemeinsame Nenner sein. Zum leichteren<br />

Verständnis der Strukturen werden<br />

die Benennungen der jeweiligen Gremien<br />

(Vorstand, Verbandsversammlung)<br />

in den Kleinregionen und in den Großregionen<br />

vereinheitlicht. In den kommenden<br />

Wochen wird ein Handbuch für<br />

dieses Projekt fertig gestellt und eine<br />

Liste mit zertifizierten Betreuern veröffentlicht.<br />

Die Frist für die Anmeldung<br />

zum Zertifizierungsverfahren endete am<br />

17. März, im Anschluss werden alle zur<br />

Zertifizierung zugelassenen Personen<br />

fachlich geschult und es ist davon auszugehen,<br />

dass im April mit der Veröffentlichung<br />

der Betreuerliste gerechnet<br />

werden kann. Auch der Steiermärkische<br />

<strong>Gemeindebund</strong> wird einen Betreuer<br />

ausbilden und zertifizieren lassen, um<br />

bestmögliche Unterstützung anbieten zu<br />

können und auch eine Kontrolle und<br />

einen Überblick über das Verfahren und<br />

die Vorgangsweise zu haben.<br />

Die Diskussionen um die Auszahlung<br />

des Strombonus haben uns in den letzten<br />

Wochen ebenfalls beschäftigt. Die<br />

Abwicklung wird die Gemeinden mit<br />

erheblichem Mehraufwand belasten.<br />

Vom <strong>Gemeindebund</strong> wurde und wird<br />

vom Land <strong>Steiermark</strong> ein Kostenersatz<br />

für diese Aufwendungen eingefordert.<br />

Viele von Ihnen sind zu Recht mit den<br />

Abrechnungsmodalitäten im Bereich<br />

der Tierkörperverwertung unzufrieden.<br />

Der <strong>Gemeindebund</strong> bemüht sich gemeinsam<br />

mit dem Städtebund um eine<br />

praktikable und transparente Lösung.<br />

Zu diesem Zweck wird in den nächsten<br />

Wochen ein Abstimmungsgespräch<br />

mit dem ressortzuständigen Landesrat<br />

Johann Seitinger stattfinden. Ich hoffe,<br />

dass wir einem positiven Ergebnis im<br />

Interesse aller Beteiligten einen Schritt<br />

näher kommen.<br />

Ein weiteres brennendes Thema ist in<br />

vielen Gemeinden die Nachfolgeregelung<br />

zu den Distriktsärzten. Hier bemüht<br />

sich der <strong>Gemeindebund</strong> um eine<br />

sinnvolle Neuregelung, weshalb wir zu<br />

diesem Thema das weitere Gespräch mit<br />

dem zuständigen Landesrat Mag. Helmut<br />

Hirt und der Ärztekammer suchen.<br />

Eine praktikable und kostengünstige<br />

Lösung ist dringend erforderlich.<br />

Der Landtag <strong>Steiermark</strong> ist derzeit im<br />

Gesetzgebungsprozess mit der Novellierung<br />

der Steiermärkischen Bauordnung<br />

und dem Raumordnungsgesetz befasst.<br />

Gerade beim Raumordnungsgesetz wird<br />

mit Spannung der Vorschlag vom zuständigen<br />

Landesrat Ing. Manfred Wegscheider<br />

erwartet. Die Gemeinden hoffen,<br />

dass sie mehr Autonomie erhalten<br />

und mit weniger Bürokratie belastet<br />

werden. Der <strong>Gemeindebund</strong> wird sich<br />

in dieser bedeutsamen rechtlichen Angelegenheit<br />

intensiv zur Wahrung der<br />

Interessen seiner Mitglieder einbringen.<br />

Die Sozialhilfeverbände der Bezirke<br />

haben sich unter Begleitung und Mithilfe<br />

des Gemeinde- und Städtebundes zu<br />

einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen.<br />

Die Arbeitsgemeinschaft<br />

soll zum Erfahrungsaustausch dienen.<br />

Weiters sollen die Interessen der Gemeinden<br />

als 40 Prozent Zahler gemeinsam<br />

mit den Gemeinde- und Städtebund<br />

stärker gegenüber dem Bund, dem Land<br />

und anderen Organisationen vertreten<br />

werden. Das heißt, ein verstärktes<br />

Mitspracherecht wird gefordert und im<br />

Gegenzug wird mehr Verantwortung<br />

übernommen.<br />

Abschließend darf ich darüber berichten,<br />

dass sich der <strong>Gemeindebund</strong> mit<br />

der Neuregelung der Bürgermeisterbezüge<br />

in der <strong>Steiermark</strong> intensiv beschäftigt<br />

und in der nächsten Zeit einen Vorschlag<br />

auf politischer Ebene erstatten<br />

wird. Was die soziale Absicherung der<br />

Bürgermeisterinnen und Bürgermeister<br />

betrifft, so kann diese nur auf Bundesebene<br />

geregelt werden. Der <strong>Gemeindebund</strong><br />

wird weiterhin eine Verbesserung<br />

einfordern.<br />

Euer<br />

LAbg. Bgm. Erwin Dirnberger<br />

Präsident des<br />

Steiermärkischen <strong>Gemeindebund</strong>es<br />

Steirische Gemeindenachrichten 4/08 3


STEUERN & FINANZEN<br />

Robert Koch,<br />

<strong>Steiermärkischer</strong> <strong>Gemeindebund</strong><br />

Lustbarkeitsabgabe: Der „700-Euro-Apparat“<br />

In Kürze: Das Lustbarkeitsabgabegesetz<br />

2003 (LAG) ermächtigt steirische<br />

Gemeinden, für das Halten<br />

von Spielapparaten mit der Darstellung<br />

aggressiver Handlungen pro Gerät<br />

monatlich € 700,00 Lustbarkeitsabgabe<br />

einzuheben (§ 4 Abs. 5 Z. 3 LAG).<br />

Leider sind in diesem Bereich in vielen<br />

Gemeinden massive Vollzugsdefizite<br />

festzustellen, was nicht nur aus budgetären<br />

Gründen bedauerlich ist, sondern<br />

auch den vom Landesgesetzgeber offensichtlich<br />

beabsichtigten Lenkungseffekt<br />

nicht ausreichend unterstützt. Als erstes<br />

gilt es daher, diese Geräte überhaupt<br />

erst einmal aufzuspüren und in der erforderlichen<br />

LAO-Beweisqualität zu<br />

dokumentieren. Dies deswegen, weil<br />

bei diesen Geräten einfache und sofort<br />

mögliche „Softwareanpassungen“ die<br />

Gemeinden wirklich blitzartig in schwer<br />

lösbare Beweisschwierigkeiten bringen<br />

können.<br />

Nachstehend ein kleines Know-how<br />

rund um Geräte, welche nicht selten<br />

zu Unrecht auf Basis des § 4 Abs. 5<br />

Z. 1 LAG mit nur € 20,00 monatlicher<br />

„Alibi-Lustbarkeitsabgabe“ weiter unbehelligt<br />

belassen werden: Der potentielle<br />

monatliche Abgabenausfall von<br />

€ 680,00 pro Gerät sollte allerdings zum<br />

Nachdenken anregen...<br />

Abgabenrechtliche<br />

Voraussetzungen<br />

Aus der Zusammenschau der Bestimmungen<br />

des § 14 Abs. 1 Z. 8 und 9 sowie<br />

§ 15 Abs. 1 Z. 3 Finanzausgleichsgesetz<br />

2008 – FAG 2008, BGBl. I Nr. 103/2007,<br />

und der landesgesetzlichen Ermächtigung<br />

im Lustbarkeitsabgabegesetz 2003<br />

– LAG, LGBl. Nr. 50/2003, handelt es<br />

sich bei der Lustbarkeitsabgabe um eine<br />

ausschließliche Gemeindeabgabe auf<br />

Grund freien Beschlussrechtes. Daher<br />

müssen Gemeinden – wenn sie eine<br />

derartige Abgabe einheben wollen – von<br />

dieser bundes- und landesgesetzlichen<br />

Ermächtigung ausdrücklich durch Erlassung<br />

einer selbständigen Verordnung<br />

zur Ausschreibung der Lustbarkeitsabgabe<br />

im Sinne des § 41 Abs. 2 Steiermärkische<br />

Gemeindeordnung 1967<br />

– GemO, LGBl. Nr. 1967/115 in der<br />

Fassung LGBl. Nr. 49/2004, Gebrauch<br />

machen. Zuständig zur Erlassung dieser<br />

Verordnung ist der Gemeinderat auf<br />

Grund seiner Generalkompetenz in § 43<br />

Abs. 1 GemO.<br />

Falls Sie bei der Beschlussfassung Ihrer<br />

Lustbarkeitsabgabe-Einhebungsverordnung<br />

der Empfehlung des Steiermärkischen<br />

<strong>Gemeindebund</strong>es gefolgt sind,<br />

so haben Sie von der Ermächtigung,<br />

eine Besteuerung von „Spielapparaten<br />

und Spielautomaten, die optisch oder<br />

akustisch aggressive Handlungen, wie<br />

insbesondere Verletzungen oder Tötung<br />

oder Kampfhandlungen gegen Ziele<br />

darstellen“ vorzunehmen, im bereits erwähnten<br />

Höchstausmaß von € 700,00<br />

Gebrauch gemacht.<br />

In diesem Zusammenhang weisen wir<br />

darauf hin, dass wir unsere beiden<br />

Lustbarkeitsabgabe(ver)ordnungsentwürfe<br />

auf Basis des LAG im Herbst<br />

2006 überarbeitet und dabei auch einige<br />

„Tarife“ im Rahmen des Gesetzes<br />

erheblich angehoben sowie eine ausdrückliche,<br />

auch zeitlich determinierte<br />

Erklärungspflicht eingearbeitet haben.<br />

Die aktuellen Musterverordnungen stehen<br />

auf unserer Homepage im Mitgliederservice<br />

(Fachbereich „Lustbarkeitsabgabe“)<br />

als Word-<strong>Dok</strong>umente zum<br />

Herunterladen bereit.<br />

Rahmenbedingungen<br />

für die Aufstellung von<br />

Unterhaltungsspielapparaten<br />

Betrieb und Aufstellung von Unterhaltungsspielapparaten<br />

müssen bei der<br />

Bezirkshauptmannschaft sowie bei der<br />

Gemeinde (ausgenommen in Statutarstädten)<br />

angezeigt werden und bedürfen<br />

überdies einer Bewilligung der Landesregierung<br />

(§ 3 Z. 2, § 4, § 5a Abs. 1<br />

Steiermärkisches Veranstaltungsgesetz,<br />

LGBl. Nr. 192/1969 i. d. F. LGBl. Nr.<br />

148/2006).<br />

Der Bewilligungsinhaber – allenfalls<br />

ein von der Bewilligungsbehörde<br />

genehmigter Geschäftsführer oder<br />

Pächter oder ein der Behörde konkret<br />

mitgeteilter Stellvertreter – hat den<br />

Spielbetrieb in einer genehmigten Betriebsstätte<br />

(§§ 20 ff leg. cit.) persönlich<br />

zu überwachen (§§ 13, 19, 19a<br />

leg. cit.). Sofern es sich nicht ausdrücklich<br />

um einen als solchen genehmigten<br />

„Spielsalon“ handelt, dürfen<br />

in einer gewerberechtlich genehmigten<br />

Betriebsstätte nur höchstens sechs<br />

angezeigte Spielapparate (Geld- und<br />

Unterhaltungsspielapparate) aufgestellt<br />

und betrieben werden, wobei Geld- und<br />

Unterhaltungsspielapparate nicht in ein<br />

und demselben Betriebsraum zugleich<br />

aufgestellt und betrieben werden dürfen<br />

(§ 22a leg. cit.).<br />

Zuständige<br />

Überwachungsbehörde ist der<br />

Bürgermeister<br />

Gemäß § 31 VeranstaltungsG ist der<br />

Bürgermeister zuständige Überwachungsbehörde<br />

für die „Aufgaben nach<br />

§ 29 Abs. 1, § 30 Abs. 2, § 30a und<br />

§ 30b“ VeranstaltungsG; darunter fallen<br />

folgende Agenden:<br />

• Untersagung und Auftrag zur sofortigen<br />

Beendigung von Veranstaltungen,<br />

gegen deren Durchführung ein<br />

gesetzliches Hindernis besteht;<br />

• besondere Überwachungsmaßnahmen<br />

zur Hintanhaltung einer Störung<br />

der öffentlichen Ruhe, Ordnung und<br />

Sicherheit durch Behördenorgane;<br />

• Überwachung von Spielapparaten<br />

(Zutritts-, Befragungs-, Einsichtnahme-,<br />

Probespiel- und Überprüfungsrechte;<br />

Auskunftspflicht für Zeugen<br />

und Sachverständige, …) und die<br />

• Entfernung gesetzwidrig aufgestellter<br />

Spielapparate im Sinne des VeranstaltungsG<br />

auf Kosten und Gefahr<br />

des Betreibers ohne vorangegangenes<br />

Verfahren (danach schriftliche<br />

Aufforderung an den Eigentümer des<br />

Spielapparates, den Spielapparat binnen<br />

drei Monaten abzuholen).<br />

Praktische Erfahrungen<br />

Häufig taucht die Irrmeinung auf, lediglich<br />

Geldspielapparate wären bei der<br />

Bezirkshauptmannschaft anzeigepflichtig.<br />

Vielmehr sind auch sämtliche Unterhaltungsspielapparate<br />

anzeigepflichtig<br />

(ausgenommen Musikautomaten<br />

und nur zur Unterhaltung von Kindern<br />

bestimmte und verwendete Spielapparate).<br />

Dadurch sind „gewöhnliche“ Unterhaltungsspielapparate<br />

bei den Bezirkshauptmannschaften<br />

immer wieder gar<br />

nicht aktenkundig und bewirken auch<br />

Ausfälle bei der Lustbarkeitsabgabe,<br />

wenn sich die Gemeinde (im Hinblick<br />

auf die §§ 92, 93, 117, 118, 127, 131,<br />

und 148 LAO und § 31 Z. 1 VeranstaltungsG<br />

zu Unrecht) ausschließlich<br />

4 Steirische Gemeindenachrichten 4/08


STEUERN & FINANZEN<br />

auf die Mitteilungen der Bezirkshauptmannschaft<br />

verlässt.<br />

Weiters werden bei den Erhebungen<br />

der Bezirkshauptmannschaft oder der<br />

Polizei immer wieder tatsächlich aufgestellte,<br />

aber gerade „nicht angesteckte“<br />

Geräte (ohne entsprechende Rechtsgrundlage)<br />

keines weiteren Blickes gewürdigt,<br />

als ob diese Geräte gar nicht<br />

existieren würden – und zwar betrifft<br />

dies Unterhaltungsspielapparate wie<br />

auch Geldspielapparate.<br />

Der Bürgermeister als Abgabenbehörde<br />

und Überwachungsbehörde hat aber<br />

auch im vorbeschriebenen Fall von<br />

einem gehaltenen und lustbarkeitsabgabepflichtigen<br />

Gerät auszugehen, welches<br />

zudem entfernt werden kann, wenn<br />

es ohne Bewilligung aufgestellt sein<br />

sollte – und zwar vollkommen unabhängig<br />

davon, wann und wie oft oder ab<br />

welcher Tageszeit das Gerät ans Stromnetz<br />

angeschlossen ist. Darüber hinaus<br />

hat der Bürgermeister die rechtswidrige<br />

Aufstellung dieses Gerätes bei der Bezirkshauptmannschaft<br />

anzuzeigen.<br />

Unterhaltungsspielapparate werden fast<br />

zu 100 % als Schau-, Scherz-, Spiel- und<br />

Geschicklichkeitsapparat, sonstiger mechanischer<br />

Spielapparat, Spielautomat,<br />

Schießapparat, Kegelautomat, TV-Spielapparat,<br />

Fußball- und Hockeyautomat<br />

o. ä. (§ 4 Abs. 5 Z. 1 LAG) deklariert,<br />

was einer monatlichen Lustbarkeitsabgabebelastung<br />

von nur € 20,00 entspricht.<br />

Praktisch nie (!) wird ein solches Gerät<br />

als Spielapparat und Spielautomat, welcher<br />

„optisch oder akustisch aggressive<br />

Handlungen, wie insbesondere Verletzungen<br />

oder Tötung oder Kampfhandlungen<br />

gegen Ziele“ darstellt, deklariert,<br />

denn dieser ist nach § 4 Abs. 5 Z. 1 LAG<br />

mit einer monatlichen Pauschalabgabe<br />

je Apparat und begonnenem Kalendermonat<br />

von € 700,00 belastet (wenn die<br />

Gemeinde unsere Musterverordnung beschlossen<br />

hat).<br />

Dass es wiederholt (man möchte fast<br />

sagen „grundsätzlich“) zur vorgenannten<br />

„Fehleinschätzung“ kommt,<br />

wird immer wieder damit begründet,<br />

das Gerät sei von der Landesregierung<br />

bewilligt und man verfüge für<br />

dieses Gerät bzw. für die installierten<br />

Spiele über eine Bestätigung (in der<br />

Regel ein Gutachten eines beeidigten<br />

Sachverständigen), wonach das Gerät<br />

rechtlich einwandfrei erlaubt sei und<br />

der Betrieb des Apparates keine verrohende<br />

Auswirkung ausübe. Auch wenn<br />

letztere Aussage vollkommen zutrifft<br />

und es damit als bestätigt gelten kann,<br />

dass es sich nicht um einen überhaupt<br />

„verbotenen Spielapparat“ im Sinne des<br />

§ 16a VeranstaltungsG (Spielapparate,<br />

die eine verrohende Wirkung ausüben,<br />

insbesondere wenn die Verletzung oder<br />

Tötung von Menschen oder wenn kriegerische<br />

Handlungen dargestellt werden)<br />

handelt, ist damit keinesfalls die<br />

Aussage verbunden, dass das (erlaubte)<br />

Gerät nicht der höheren Besteuerung<br />

im LAG unterliegen könnte – denn der<br />

Gesetzgeber kann auch bei der Lustbarkeitsabgabe<br />

nur von der Besteuerung<br />

erlaubter Geräte ausgehen, deren Betrieb<br />

zwar nicht verrohend wirkt, jedoch<br />

die Darstellung optisch oder akustisch<br />

aggressiver Handlungen beinhaltet (monatlicher<br />

Steuerbetrag: € 700,00).<br />

Die Konfrontation der Aufsteller mit<br />

dem neuen monatlichen Abgabenbetrag<br />

(natürlich rückwirkend ab Aufstellungsbeginn)<br />

löst immer wieder (zumindest<br />

scheinbare) Bestürzung aus und wird<br />

die Darstellung optisch oder akustisch<br />

aggressiver Handlungen im Nachhinein<br />

sehr oft bestritten und werden fast ebenso<br />

häufig die entsprechenden Spiele sofort<br />

deaktiviert: Aus diesem Grund werden<br />

bei unseren Erhebungen auch entsprechend<br />

detaillierte Niederschriften<br />

angefertigt, welche neben der genauen<br />

Geräteart, Gerätebezeichnung, Gerätenummer,<br />

Gutachtensnummer, Bewilligungsdauer,<br />

Einwurfhöhe usw. unter<br />

anderem auch die maßgeblichen Namen<br />

der Spiele und deren Spielanleitungen<br />

und Vorgänge (aus Vereinfachungs- und<br />

Beweisgründen ergänzend fotografisch<br />

festgehalten) festhalten.<br />

Je weniger Kontrollen und Maßnahmen<br />

in einer Gemeinde hinsichtlich<br />

lustbarkeitsabgabepflichtiger Apparate<br />

und deren Typologie durchgeführt werden,<br />

desto „weniger genau“ läuft die<br />

Verwaltung der Lustbarkeitsabgabe, beginnend<br />

mit unvollständigen und/oder<br />

verspäteten Aufstellungsanzeigen und<br />

Abgabenerklärungen bis hin zu effektiven<br />

Abgabenausfällen. Gemeinden mit<br />

entsprechend ungenauen (oder gar fehlenden)<br />

Kontrollen scheinen sich unter<br />

den Aufstellern fallweise sogar als „gute<br />

Aufstellungsorte“ zu etablieren bzw.<br />

herum zu sprechen.<br />

Exkurs: Geldspielapparate in der<br />

Praxis<br />

Unterhaltungsspielapparat (TV-Tischgerät) mit Spielen, welche optisch oder akustisch<br />

aggressive Handlungen darstellen<br />

Bei unseren Erhebungen stellen wir<br />

immer wieder fest, dass sich Aufsteller<br />

bei den anzeige- und abgabepflichtigen<br />

Geldspielapparaten, wenn auch nicht<br />

mehr als sechs Geldspielapparate (ausgenommen<br />

in ausdrücklich als solchen<br />

bewilligten „Spielstuben“) aufgestellt<br />

werden dürfen, bei der Anzeige der<br />

aufgestellten Geräte immer wieder „verzählen“<br />

– in welche Richtung, braucht<br />

an dieser Stelle wohl nicht näher erklärt<br />

zu werden.<br />

Fortsetzung nächste Seite<br />

Steirische Gemeindenachrichten 4/08 5


STEUERN & FINANZEN<br />

Fortsetzung von Seite 5<br />

Auch mit den Mitteilungen der Bezirkshauptmannschaft<br />

erlangt man leider keineswegs<br />

ein vollständiges Bild der aufgestellten<br />

Geldspielapparate, wobei die<br />

Ursache grundsätzlich nicht im Bereich<br />

der Bezirkshauptmannschaft zu suchen<br />

ist. Vielmehr kommen die Aufsteller<br />

ihren Anzeigepflichten und die Bürgermeister<br />

ihren Überwachungspflichten<br />

(als Abgaben- und Überwachungsbehörde)<br />

nicht ausreichend nach.<br />

Außerdem scheinen sich einige Aufsteller<br />

gegenüber manchen Gemeinden<br />

erfolgreich den im VeranstaltungsG<br />

nicht definierten Gerätetyp des „Testgeräts“<br />

ausgedacht zu haben, wobei es<br />

sich vollkommen unspektakulär ganz<br />

einfach um einen in mehrfacher Hinsicht<br />

nicht bewilligten Geldspielapparat<br />

handelt. Nachdem aber die „Aufschrift“<br />

Testgerät die Bewilligungsplakette im<br />

Sinne des § 34 Abs. 8 VeranstaltungsG<br />

nicht zu ersetzen und das Gerät in<br />

keinster Art und Weise zu legalisieren<br />

und auch seine Aufstellung nicht zu<br />

legitimieren vermag, sind diese Geräte<br />

einerseits während ihrer bereits<br />

zurück gelegten Aufstellungsdauer natürlich<br />

uneingeschränkt lustbarkeitsabgabepflichtig<br />

und ab ihrer Entdeckung<br />

vom Bürgermeister zu entfernen (§ 30b<br />

Abs. 1 VeranstaltungsG).<br />

Letztendlich profitiert der<br />

Sozialhilfeverband von<br />

unrechtmäßig aufgestellten Geldund<br />

Unterhaltungsspielapparaten<br />

Festgestellte abgabenrechtliche und veranstaltungsgesetzliche<br />

Verstöße müssen<br />

gemäß § 25 Abs. 1 Verwaltungsstrafgesetz<br />

1991 (VStG 1991) vom Bürgermeister<br />

als zuständige Abgaben- und<br />

Überwachungsbehörde an die zuständige<br />

Strafbehörde (örtliche Bezirkshauptmannschaft/Expositur)<br />

mitgeteilt (angezeigt)<br />

werden. Wenn unsere Mitgliedsgemeinden<br />

selbst solche Erhebungen<br />

durchführen und Verstöße niederschriftlich<br />

dokumentiert haben, so können wir<br />

für diese folgende Anzeige unser Musterschreiben<br />

Nr. 103 anbieten, welches<br />

Sie jederzeit bei uns anfordern können.<br />

Auf Grund der Strafbestimmung des<br />

§ 37 Abs .2 VeranstG muss dann die zuständige<br />

Bezirkshauptmannschaft z. B.<br />

sämtliche ohne Bewilligung aufgestellte<br />

und betriebene Geld- und Unterhaltungsspielapparate<br />

einschließlich des<br />

darin enthaltenen Geldes für verfallen<br />

erklären. Die Bezirkshauptmannschaft<br />

wird dabei nach den §§ 39 und 17 VStG<br />

1991 und nach der Verfallsverordnung,<br />

BGBl. Nr. 386/1927, vorgehen und<br />

dabei die Beschlagnahme zur Sicherung<br />

des Verfalls aussprechen (Form 24 der<br />

VwFormV) sowie im folgenden Straferkenntnis<br />

Geräte und Geld für verfallen<br />

erklären müssen (§ 17 VStG 1991; Verfallserklärungsbescheid).<br />

Die Geldstrafen wie auch der Erlös<br />

der verfallenen Sachen fließen nach<br />

nutzbringender Verwertung dem örtlichen<br />

Sozialhilfeverband zu (§ 15 VStG<br />

1991).<br />

Zusammenfassung<br />

Eine zeitnahe Erfassung wie eine rechtsund<br />

sachkundige <strong>Dok</strong>umentation der<br />

tatsächlichen Geräte-Aufstellungsverhältnisse<br />

beugen unerwünschten Fehlbeurteilungen<br />

und letztendlich Abgabenausfällen<br />

in mitunter sehr bedeutender<br />

Höhe vor (Ausfälle für mehrere<br />

Geräte über längere Zeiträume „summieren<br />

sich“).<br />

Auch wenn Geräte als „abgezogen“<br />

(nicht mehr aufgestellt) angezeigt werden,<br />

lohnt sich oft – am besten sehr zeitnah<br />

– ein kurzer Blick an den bisherigen<br />

Aufstellungsort, ob dies den Tatsachen<br />

entspricht und ob nicht vielleicht schon<br />

ein „Ersatzgerät“ aufgestellt ist.<br />

Dem Gerätetypus der Spielapparate mit<br />

der Darstellung aggressiver Handlungen<br />

und seiner Spezifikation und <strong>Dok</strong>umentation<br />

ist auch aus rein finanziellen<br />

Aspekten ausreichend Bedeutung beizumessen.<br />

Zu Ihrer Unterstützung führt auch der<br />

Steiermärkische <strong>Gemeindebund</strong> bereits<br />

seit vielen Jahren „Lustbarkeitsabgabe-<br />

Erhebungen“ durch, welche – besonders<br />

Spielanleitungen von Spielen mit optisch<br />

oder akustisch aggressiven Handlungen<br />

seit 2 Jahren – sehr detailliert durchgeführt<br />

und mit einer entsprechenden Niederschrift<br />

abgeschlossen werden. Diese<br />

Feststellungen sind für das weitere Abgabenverfahren<br />

der Gemeinde sehr wesentlich,<br />

da bei unterschiedlichen Auffassungen<br />

– somit in der Regel in jedem<br />

Berufungsverfahren – abgabenrechtlich<br />

sehr maßgebliche in der Vergangenheit<br />

liegende Sachverhalte – wenn überhaupt<br />

– sonst meist nur mehr sehr aufwändig<br />

festgestellt werden könnten.<br />

Kommunalsteuer-<br />

Jahreserklärungen<br />

2007<br />

Die Unternehmen hatten die Kommunalsteuererklärungen<br />

für das abgelaufene<br />

Kalenderjahr 2007 gemäß § 11<br />

Abs. 4 Kommunalsteuergesetz 1993,<br />

BGBl. Nr. 819/1993 i. d. F. BGBl. I<br />

Nr. 180/2004 (KommStG 1993), bis<br />

Ende März 2008 elektronisch im Wege<br />

des Verfahrens FinanzOnline (FOn) einzureichen;<br />

die Erklärungen gelangten<br />

daraufhin einzeln in die FOn-DataBox<br />

der Gemeinden.<br />

Tipp zur Erleichterung und zur kontrollierenden<br />

Gesamtverwaltung aller<br />

Erklärungen eines Jahres: Die Gemeinden<br />

können zu jedem beliebigen Zeitpunkt<br />

alle an die Gemeinde gerichteten<br />

Kommunalsteuererklärungen (Jahreserklärungen<br />

„KommSt1“ und Rumpfjahreserklärungen<br />

„KommSt2“) eines ausgewählten<br />

Jahres über den Menüpunkt<br />

„Abfragen“ / „Kommunalsteuergrundlagen“<br />

/ „Liste“ auch in einem Abfragevorgang<br />

anzeigen lassen.<br />

Änderung der<br />

Gemeindeverwaltungsabgabenverordnung<br />

Wir dürfen darauf hinweisen, dass<br />

mit LGBl. Nr. 24/2008 nunmehr<br />

auch die Gemeindeverwaltungsabgabenverordnung<br />

dahingehend geändert<br />

wurde, dass die Verwaltungsabgabe<br />

im Einzelfall nunmehr € 1.357,-- nicht<br />

übersteigen darf (§ 1 Abs. 2).<br />

Die Neuregelung tritt mit 1. April 2008<br />

in Kraft.<br />

6 Steirische Gemeindenachrichten 4/08


RECHT & GESETZ<br />

Heimo Statthaler<br />

Die Betriebskostenabrechnung gemäß<br />

§ 21 Abs. 3 bis 6 MRG<br />

Gerne komme ich dem Wunsch<br />

zahlreicher Gemeinden nach<br />

und gehe in diesem Artikel auf<br />

die Vorschriften zur Betriebskostenabrechnung<br />

gemäß § 21 Abs. 3 bis 6 des<br />

Mietrechtsgesetzes – MRG (BGBl. Nr.<br />

1981/520 i. d. F. BGBl. I Nr. 124/2006)<br />

näher ein.<br />

Der Liegenschaftseigentümer hat die<br />

Möglichkeit, die Verrechnung der Betriebskosten<br />

– meinen Artikel zu den<br />

verrechenbaren Betriebskosten finden<br />

sie in der Ausgabe 3-2008 – entweder<br />

in Form einer Pauschalverrechnung<br />

(gem. § 21 Abs. 3 MRG) oder in Form<br />

einer Einzelvorschreibung (gem. § 21<br />

Abs. 4 MRG) durchzuführen.<br />

Pauschalverrechnung gemäß<br />

§ 21 Abs. 3 MRG<br />

IHS<br />

Die Pauschalverrechnung ist in der Praxis<br />

sicherlich die gängigste Art der<br />

Betriebskostenabrechnung. Diese Abrechnungsform<br />

ermöglicht es dem Vermieter,<br />

vom Mieter monatlich gleich<br />

bleibende Akontobeträge gegen einmalige<br />

jährliche Abrechnung einzuheben.<br />

Diese monatlichen Pauschalraten gelten<br />

als Mietzinsbestandteile, was dazu<br />

führt, dass immer derjenige Mieter zum<br />

Zeitpunkt der Vorschreibung der Pauschalrate<br />

Schuldner der Pauschalrate<br />

ist. Schuldner oder Gläubiger des sich<br />

im Falle der Pauschalvorschreibung aus<br />

der vom Vermieter zu erstellenden Abrechnung<br />

ergebenden Fehlbetrages oder<br />

Überschusses sind jedoch diejenigen<br />

Personen, die zum Zeitpunkt der Fälligkeit<br />

der Abrechnung, also dem der<br />

Abrechung übernächsten Zinstermin,<br />

Mieter des jeweiligen Objektes sind.<br />

Im Fall der Pauschalverrechnung<br />

muss die Abrechnung bis 30. Juni<br />

des Folgejahres erfolgen. Die Durchsetzung<br />

der Abrechnung des Vermieters<br />

erfolgt über Antrag eines Mieters<br />

im außerstreitigen Verfahren.<br />

Gemäß § 21 Abs. 6 MRG kann der<br />

Bundesminister für Justiz durch Verordnung<br />

ÖNORMEN bezeichnen, die<br />

als „Empfehlung“ für eine ordnungsgemäße<br />

Abrechnung nach § 21 Abs.<br />

3 MRG anzusehen sind. Eine Abrechnung<br />

genau nach diesen ÖNORMEN<br />

wird nicht verpflichtend, formelle Beanstandungen<br />

entfallen jedoch bei einer<br />

ÖNORM-gerechten Abrechnung.<br />

Für die inhaltlichen und formellen Voraussetzungen<br />

der gesetzlich vorgeschriebenen<br />

Abrechnung ist der Zweck<br />

der Rechnungslegung, also bei der Betriebskostenabrechnung<br />

die Bekanntgabe<br />

sowie der Nachweis der aufgelaufenen<br />

Betriebskosten, maßgeblich.<br />

Im Regelfall reicht hier eine Auflistung<br />

der Ausgabenpositionen, die der<br />

Hauptmieter bei Bedarf durch Einsicht<br />

in die Belege überprüfen kann,<br />

aus. Die Abrechung muss für einen<br />

durchschnittlichen Mieter des Hauses<br />

nachvollziehbar sein und besteht in<br />

IMMOBILIENTREUHAND HEIMO STATTHALER<br />

IMMOBILIENMAKLER IMMOBILIENVERWALTER BAUTRÄGER<br />

Spezialisiert auf Beratung von Gemeinden rund um die Immobilie<br />

z.B.: MRG, WEG, ABGB, Maklerrecht, Bauträgervertragsgesetz und vieles mehr.<br />

Berät Sie gerne und überprüft bei Bedarf auch Ihre Mietverträge.<br />

Mitgliedsgemeinden des Steiermärkischen <strong>Gemeindebund</strong>es erhalten die<br />

gewünschte Beratung zu einem stark reduzierten Stundensatz.<br />

Für Anfragen und Anforderung der Beratungstätigkeit wenden Sie sich bitte an<br />

den Steiermärkischen <strong>Gemeindebund</strong> unter Telefon 0316/82 20 790,<br />

Fax 0316/81 05 96, E-Mail: post@gemeindebund.steiermark.at<br />

einer übersichtlichen Verzeichnung der<br />

Einnahmen und Ausgaben, deren Kontrolle<br />

durch die jeweilige Bezeichnung<br />

der dazugehörigen Belege ermöglicht<br />

wird.<br />

Ergibt sich aus der Jahresabrechnung<br />

auch nur hinsichtlich einer Betriebskostenposition<br />

eine Erhöhung,<br />

dürfen die monatlichen Akontovorschreibungen<br />

für das Folgejahr um<br />

10 % angehoben werden. Ausgangsbasis<br />

für die neuen Akonti sind nicht<br />

die Akontivorschreibungen des Vorjahres,<br />

sondern die tatsächlichen – in der<br />

Abrechnung ausgewiesenen – Betriebskosten<br />

im vorangegangenen Jahr.<br />

Sowohl ein Positivsaldo als auch ein<br />

Negativsaldo aus der Betriebskostenabrechnung<br />

ist beim übernächsten Zinstermin<br />

nach Legung der Abrechnung<br />

auszugleichen. Somit ergibt sich (außer<br />

im Fall eines ausgeglichenen Saldos)<br />

entweder eine Rückzahlungspflicht des<br />

Vermieters oder eine Nachzahlungspflicht<br />

des Mieters. Ein Vortrag in<br />

die nächstjährige Abrechnung ist nicht<br />

zulässig!<br />

Die Geltendmachung der Betriebskosten<br />

unterliegt einer einjährigen<br />

Präklusivfrist. Bei der Pauschalverrechung<br />

beginnt der Fristenlauf mit<br />

Ablauf des Kalenderjahres, in dem die<br />

Kosten gegenüber dem Vermieter fällig<br />

geworden sind. Der Zeitpunkt der<br />

Fälligkeit richtet sich primär nach der<br />

Vereinbarung des Vermieters mit dem<br />

Gläubiger und ist hier im Regelfall<br />

die Rechnungslegung an den Vermieter<br />

maßgeblich. Die Zahlung vor dem<br />

Fälligkeitstag ändert nichts am Fälligkeitstermin.<br />

Somit kann etwa eine im<br />

Dezember bezahlte, jedoch erst im Jänner<br />

fällige Versicherungsprämie nicht<br />

im Jahr der tatsächlichen Zahlung unter<br />

Betriebskosten verrechnet werden,<br />

oder umgekehrt ist eine erst im Jänner<br />

bezahlte, aber bereits im Dezember<br />

des vorhergehenden Jahres fällige Prämie<br />

nicht erst im Jahr der Zahlung zu<br />

verrechnen. Die Zahlungsverpflichtung<br />

des Mieters für die fällig gewordenen<br />

Beträge besteht grundsätzlich ohne<br />

Rücksicht darauf, ob diese vom Vermieter<br />

auch bereits bezahlt wurden.<br />

Fortsetzung nächste Seite<br />

Steirische Gemeindenachrichten 4/08 7


RECHT & GESETZ<br />

Dr. Karin Wielinger,<br />

<strong>Steiermärkischer</strong> <strong>Gemeindebund</strong><br />

Fortsetzung von Seite 7<br />

Für die rechtzeitige Geltendmachung<br />

der Betriebskosten genügt eine Aufstellung<br />

der Ausgabenpositionen, die<br />

der Vermieter verrechnen will, samt<br />

den dazugehörigen Belegen. Auf die<br />

Richtigkeit der Abrechnung kommt<br />

es im Zusammenhang mit der rechtzeitigen<br />

Geltendmachung nicht an.<br />

Auch bewirkt die Versäumung der<br />

Abrechnungsfrist von 6 Monaten<br />

nicht automatisch den vollständigen<br />

Anspruchsverlust (Präklusivfrist ein<br />

Jahr). Innerhalb der einjährigen Präklusivfrist<br />

ist auch eine Ergänzung<br />

der Abrechnung hinsichtlich der Betriebskosten<br />

zulässig.<br />

Auseinandersetzungen über verrechenbare<br />

Betriebskosten – wie z. B.<br />

ob etwa ein bestimmter Betrag unter<br />

Betriebskosten verrechnet werden<br />

darf – sind im außerstreitigen Verfahren<br />

auszutragen.<br />

Der Wunsch des Mieters auf Herstellung<br />

von Kopien der Betriebskostenabrechnung<br />

und/oder der Belege<br />

muss im zeitlichen Zusammenhang<br />

mit der Erfüllung der Abrechnungspflicht<br />

durch den Vermieter erfolgen.<br />

Der Anspruch des Mieters erfolgt<br />

nach jüngster Rechtsprechung bis<br />

zum 31. Dezember des Jahres, in dem<br />

der Vermieter die Abrechnungspflicht<br />

zeitgerecht erfüllt hat. Der Vermieter<br />

hat das Recht, für die Anfertigung<br />

vom Mieter gewünschter Kopien<br />

einen Kostenersatz vom jeweiligen<br />

Mieter zu verlangen.<br />

Einzelvorschreibung gemäß<br />

§ 21 Abs. 4 MRG<br />

Bei dieser in der Praxis eher seltenen<br />

Art der Betriebskostenabrechnung<br />

hat die Einzelvorschreibung monatlich<br />

zu erfolgen und sind dabei dem<br />

Mieter die Kosten unter Vorlage der<br />

Rechnungsbelege nachzuweisen. Einzelabrechnung<br />

liegt immer dann vor,<br />

wenn nicht regelmäßig Pauschalraten,<br />

sondern konkrete, dem Vermieter<br />

gegenüber bereits fällig gewordene<br />

Betriebskosten vorgeschrieben werden.<br />

Betriebskosten, deren Fälligkeit<br />

vor mehr als einem Jahr eingetreten<br />

ist, können nicht mehr geltend gemacht<br />

werden. Kommt der Vermieter<br />

seiner Verpflichtung zur Legung der<br />

Abrechnung und Einsichtgewährung<br />

in die Belege nicht nach, so ist er<br />

auf Antrag eines Hauptmieters vom<br />

Gericht dazu zu verhalten.<br />

Die neuesten Änderungen des<br />

Verwaltungsverfahrensrechts<br />

(Teil 1)<br />

Mit 4. 1. 2008 sind gleichzeitig<br />

drei Gesetze kundgemacht<br />

worden, die das Verwaltungsverfahrensrecht<br />

betreffen:<br />

Durch das EU-Verwaltungsstrafvollstreckungsgesetz,<br />

BGBl I Nr. 3/2008,<br />

wurden Bestimmungen des Verwaltungsstrafgesetzes<br />

(VStG) und des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes<br />

(VVG)<br />

geändert. Diese Änderungen beinhalten<br />

vor allem sprachliche Anpassungen der<br />

genannten Gesetze an andere zwischenzeitig<br />

erlassene Gesetze, wie z. B. das<br />

Unternehmungsgesetzbuch.<br />

Durch das Asylgerichtshof-Einrichtungsgesetz,<br />

BGBl I Nr. 4/2008, wurden<br />

Bestimmungen des EGVG und des<br />

AVG geändert. Diese Änderungen umfassen<br />

aber nur einige Anpassungen, die<br />

erforderlich geworden sind, weil es in<br />

Zukunft den Unabhängigen Bundesasylsenat<br />

nicht mehr geben wird.<br />

Durch das Verwaltungsverfahrens- und<br />

Zustellrechtsänderungsgesetz, BGBl I<br />

Nr. 5/2008, wurden das EGVG, das<br />

AVG und das Zustellgesetz geändert.<br />

Im Folgenden seien die wesentlichsten<br />

dieser Bestimmungen dargestellt:<br />

Das EGVG und das VStG<br />

Im EGVG (Art VII) war bisher geregelt,<br />

welche Strafe zu verhängen ist,<br />

wenn eine Rechtsvorschrift (z. B. eine<br />

ortspolizeiliche Verordnung) ein Verhalten<br />

zur Verwaltungsübertretung erklärt,<br />

aber keine besondere Vorschrift über die<br />

Strafe enthält.<br />

Diese Bestimmung wurde aufgehoben<br />

und durch eine gleich lautende Regelung<br />

im VStG, nämlich § 10 Abs. 2,<br />

ersetzt.<br />

Das AVG<br />

Die Regelung des Begriffs „Angehörige“<br />

(§ 36 a) und im Zusammenhang<br />

damit die Änderung der Regelungen<br />

über die Befangenheit (§ 7) und über<br />

die Verweigerung der Zeugenaussage<br />

(§ 49 Abs. 1):<br />

Mit dem neuen § 36 a wurde eine<br />

Regelung geschaffen, die umschreibt,<br />

wer „Angehöriger“ einer Person ist. Sie<br />

lautet:<br />

„(1) Angehörige im Sinne dieses Bundesgesetzes<br />

sind<br />

1. der Ehegatte,<br />

2. die Verwandten in gerader Linie<br />

und die Verwandten zweiten, dritten<br />

und vierten Grades in der Seitenlinie,<br />

3. die Verschwägerten in gerader<br />

Linie und die Verschwägerten zweiten<br />

Grades der Seitenlinie,<br />

4. die Wahleltern und Wahlkinder und<br />

die Pflegeeltern und Pflegekinder<br />

sowie<br />

5. Personen, die miteinander in Lebensgemeinschaft<br />

leben, sowie Kinder<br />

und Enkel einer dieser Personen<br />

im Verhältnis zur anderen Person.<br />

(2) Die durch eine Ehe begründete Eigenschaft<br />

einer Person als Angehöriger<br />

bleibt aufrecht, auch wenn die Ehe nicht<br />

mehr besteht.“<br />

Das Neue an dieser Regelung ist die<br />

Bestimmung über die Lebensgemeinschaft.<br />

In der Praxis könnten sich<br />

freilich Probleme ergeben, wenn es<br />

darum geht, das Bestehen einer Lebensgemeinschaft<br />

nachzuweisen.<br />

Die Regelung des § 36 a steht, wie<br />

gesagt, in engem Zusammenhang mit<br />

jener über die Befangenheit im § 7 und<br />

über die Verweigerung der Zeugenaussage<br />

im § 49 Abs. 1.<br />

Verwaltungsorgane sind nach § 7 Abs. 1<br />

Z. 1 befangen in Angelegenheiten ihrer<br />

Angehörigen. (Die übrigen Befangenheitsgründe<br />

bleiben selbstverständlich<br />

unverändert.)<br />

Das Recht, eine Zeugenaussage zu verweigern,<br />

haben nach § 49 Abs. 1 Z. 1<br />

Zeugen, wenn (neben den anderen in<br />

dieser Bestimmung genannten Personen)<br />

einem Angehörigen ein unmittelbarer<br />

Vermögensnachteil oder eine strafgerichtliche<br />

Verfolgung drohen würde.<br />

Die neuen Regelungen über<br />

„Anbringen“ im § 13<br />

Die in diesem Paragraphen enthaltenen<br />

Regelungen wurden vereinfacht und<br />

zum Teil ohne Änderung des Inhalts<br />

sprachlich neu gestaltet.<br />

Die Neufassung des § 13 Abs. 1 sieht<br />

wieder neben dem „mündlichen“ und<br />

dem „schriftlichen“ Anbringen aus-<br />

8 Steirische Gemeindenachrichten 4/08


RECHT & GESETZ<br />

drücklich das „telefonische“ Anbringen<br />

vor. (Damit ist eine unzweckmäßige<br />

Regelung der letzten AVG-Novelle korrigiert<br />

worden.) Wenn ein telefonisches<br />

Anbringen „der Natur der Sache nach<br />

nicht tunlich“ ist, wenn es also z. B. zu<br />

umfangreich ist, kann die Behörde dem<br />

Einschreiter auftragen, es „innerhalb<br />

einer angemessenen Frist schriftlich<br />

oder mündlich einzubringen.“ Kommt<br />

der Betreffende diesem Auftrag nicht<br />

nach, liegt kein gültiges Anbringen vor,<br />

d. h. z. B. ein telefonisch gestellter<br />

Antrag, der trotz Aufforderung nicht<br />

schriftlich nachgebracht wird, ist nie<br />

gültig gestellt worden.<br />

Nach § 13 Abs. 2 können schriftliche<br />

Anbringen der Behörde in jeder technisch<br />

möglichen Form übermittelt werden<br />

(traditionelle Schriftform, Telefax,<br />

E-Mail). Für den E-Mail-Verkehr können<br />

jedoch besondere Übermittlungsformen<br />

vorgeschrieben werden, z. B.<br />

besondere Dateiformate. Dadurch soll<br />

sichergestellt werden, dass der Behörde<br />

E-Mails nur in einer Form übermittelt<br />

werden, die die Behörde auch tatsächlich<br />

empfangen kann. Die Behörde kann<br />

auch vorschreiben, an welche E-Mail<br />

Adresse ein Anbringen gerichtet sein<br />

muss, damit es gültig eingebracht ist.<br />

§ 13 Abs. 4 enthält eine Regelung, die<br />

insbesondere für den E-Mail-Verkehr<br />

Bedeutung hat. Hat die Behörde Zweifel,<br />

ob ein Anbringen tatsächlich von<br />

der Person stammt, die als Absender angegeben<br />

ist, kann sie verlangen, dass der<br />

Absender seine Identität nachweist und<br />

erklärt, dass das Anbringen tatsächlich<br />

von ihm stammt. Erfolgt diese Klärung<br />

nicht innerhalb der von der Behörde<br />

gesetzten (angemessenen) Frist, gilt das<br />

Ansuchen als zurückgezogen.<br />

Die Behörde ist nach § 13 Abs. 5 nur<br />

während der Amtsstunden verpflichtet,<br />

schriftliche Anbringen entgegenzunehmen<br />

oder Empfangsgeräte empfangsbereit<br />

zu halten. Mündliche oder telefonische<br />

Anbringen braucht die Behörde nur<br />

während der für den Parteienverkehr bestimmten<br />

Zeit entgegenzunehmen. Bei<br />

Gefahr im Verzug – etwa im Fall einer<br />

Katastrophe – hat die Behörde freilich<br />

Anbringen auch außerhalb dieser Zeit<br />

entgegenzunehmen.<br />

Die Amtsstunden und die für den Parteienverkehr<br />

bestimmte Zeit sind im<br />

Internet und durch Anschlag an der<br />

Amtstafel bekannt zu machen.<br />

Die übrigen wesentlichen Neuerungen<br />

im AVG werden in einer der nächsten<br />

Ausgaben der Steirischen Gemeindenachrichten<br />

behandelt.<br />

Einführung in das Steiermärkische<br />

Bau- und Raumplanungsrecht<br />

2. überarbeitete Auflage 2008<br />

472 Seiten, kart.<br />

€ 48,--<br />

ISBN 978-3-7073-1276-8<br />

Linde Verlag<br />

Bauvorhaben sind sehr komplex<br />

und das Gesetz gibt oftmals keine<br />

klare Antwort auf baurechtliche Fragestellungen.<br />

Um die rechtlichen<br />

Rahmenbedingungen, in die Bewilligungsverfahren<br />

eingebettet sind, verstehen<br />

zu können, ist es erforderlich,<br />

einige Grundlagen des Baurechtes<br />

selbst zu kennen. Mit diesem Buch<br />

haben Laien und Fachanwender einen<br />

profunden Überblick des Baurechts in<br />

der <strong>Steiermark</strong> sowie der dazu ergangenen<br />

Rechtsprechung zur Hand.<br />

Der verständlich geschriebene theoretische<br />

Teil, in dem auch häufig auftretende<br />

Fragestellungen beantwortet<br />

werden, wird durch aktuelle Gesetzestexte<br />

ergänzt. Eine Zusammenstellung<br />

der Rechtssätze des Verwaltungsgerichtshofes<br />

zu den einschlägigen Regelungen<br />

hilft in Zweifelsfällen bei<br />

der Auslegung von Bestimmungen.<br />

So wird der Nutzer dieses Handbu-<br />

Praktische Baukalkulation<br />

ches einen Großteil seiner Fragen selbst<br />

lösen können und in komplexeren Fällen<br />

erkennen, wo professionelle Hilfe<br />

notwendig ist.<br />

Aus dem Inhalt:<br />

• praxisbezogene Gesamtdarstellung<br />

• die wichtigsten baurechtlichen Begriffe<br />

• VwGH-Rechtssätez seit 1995<br />

• aktuelle Gesetzestexte<br />

Autoren:<br />

Dr. Georg Eisenberger, Partner der<br />

Anwaltskanzlei Eisenberger & Herzog<br />

mit Standorten in Graz und Wien<br />

Dr. Elisabeth Hödl, seit dem Jahr 2000<br />

wissenschaftliche Mitarbeiterin der<br />

Kanzlei Eisenberger & Herzog<br />

Der Wegweiser für den genormten Ablauf der Baukalkulation<br />

3. Auflage 2008<br />

256 Seiten, kart.<br />

€ 38,--<br />

ISBN 978-3-7073-0916-4<br />

Linde Verlag<br />

Die Forderung nach Kalkulationsunterlagen,<br />

vor allem bei<br />

öffentlichen Bauaufträgen, stellt an<br />

Unternehmer und Auftraggeber hohe<br />

Ansprüche an deren Wissen über Kalkulation<br />

und Betriebswirtschaft. Die<br />

ÖNORM B 2061 „Preisermittlung<br />

von Bauleistungen“ war von jeher als<br />

Hilfsmittel für die Bekanntgabe von<br />

Kalkulationsunterlagen gedacht.<br />

Im Mittelpunkt des Buches steht eben<br />

diese ÖNORM B 2061. Sie ist Grundlage<br />

der Preisbildung für alle Unternehmer<br />

und Auftraggeber.<br />

Wie die vielfältigen Beispiele zeigen,<br />

ist die Vorgangsweise auf sämtliche<br />

Sparten des Bauhaupt- und Baunebengewerbes<br />

sowie die Gewerke<br />

der Haustechnik, aber auch auf Dienstleistungen,<br />

wie die von Gärtnern oder<br />

Gebäudereinigern anwendbar.<br />

Die Neuauflage wurde u. a. durch ein<br />

Kapitel zur Teilkostenbetrachtung einer<br />

zu Vollkosten kalkulierten Musterbaustelle<br />

erweitert.<br />

Autoren:<br />

Ing. Mag. Herbert Wolkerstofer, Prof.<br />

(FH) FH-Campus Wien<br />

Ing. Christian Lang, Magistratsdirektion<br />

der Stadt Wien, Geschäftsbereich<br />

Bauten und Technik, Stadtbaudirektion<br />

Steirische Gemeindenachrichten 4/08 9


europa<br />

Neues zu Europa<br />

Bürgermeisterkonvent<br />

In den Steirischen Gemeindenachrichten<br />

2-2008 wurde bereits über die Vorbereitungsarbeiten<br />

und die Auftaktkonferenz<br />

für den Europäischen Energie-Bürgermeisterkonvent<br />

berichtet. Mittlerweile<br />

liegen ein detaillierter Zeitplan für die<br />

nächsten Schritte sowie ein Leitfaden<br />

für an der Teilnahme interessierte Gemeinden<br />

vor.<br />

Konsultation:<br />

Die Kommission führt eine Konsultation<br />

zum Textentwurf des Bürgermeisterkonvents<br />

durch. Der Text liegt nun<br />

auch auf Deutsch vor, die Teilnahme an<br />

der Konsultation erfolgt in Form eines<br />

informellen Emails mit Anmerkungen<br />

und allfälligen Änderungsvorschlägen<br />

an folgende Emailadresse:<br />

TREN-COVENANT@ec.europa.eu.<br />

Frist ist der 30. April 2008.<br />

Teilnahmevoraussetzungen für<br />

Gemeinden:<br />

Der endgültige Text des Bürgermeisterkonvents<br />

wird am 30. Juni veröffentlicht.<br />

Bürgermeister und Gemeinderäte<br />

werden aufgefordert, ihre Absicht, dem<br />

Bürgermeisterkonvent beizutreten, dem<br />

Gemeinderat zu präsentieren und einen<br />

formellen Gemeinderatsbeschluss über<br />

den Beitritt zum Konvent bis 15. Dezember<br />

2008 zu erwirken. Alle Gemeinden,<br />

die sich bis zu diesem Datum<br />

verpflichten, werden an der ersten Signaturrunde<br />

teilnehmen, die im Rahmen<br />

der Europäischen Energiewoche 2009<br />

geplant ist. Danach finden jedes Jahr<br />

weitere Signaturakte statt.<br />

Engagement der Gemeinden:<br />

Mit Unterzeichnung des Bürgermeisterkonvents<br />

verpflichten sich die beteiligten<br />

Gemeinden zur Annahme eines<br />

Aktionsplans, der Maßnahmen für CO2-<br />

Einsparungen von über 20 % festlegt.<br />

Diese Selbstverpflichtung und der Aktionsplan<br />

müssen durch einen Gemeinderatsbeschluss<br />

abgesegnet, die Umsetzung<br />

der Maßnahmen muss in einem<br />

jährlichen Bericht dargestellt werden.<br />

Österreichischer <strong>Gemeindebund</strong>:<br />

Der Österreichische <strong>Gemeindebund</strong><br />

wird sich an der Konsultation beteiligen<br />

und folgende Änderungen am derzeit<br />

vorliegenden Textentwurf vorschlagen,<br />

die auch von an der Konsultation teilnehmenden<br />

Gemeinden aufgenommen<br />

werden könnten:<br />

Ausgewogenere Formulierung des Textes:<br />

Der eindeutige Fokus auf Städte<br />

(bzw. „cities and towns“ in der englischen<br />

Fassung) kann aus Sicht der kleinen<br />

Gemeinden nicht akzeptiert werden.<br />

Zwar wird anerkannt, dass Städte zu<br />

verhältnismäßig größeren CO2-Einsparungen<br />

beitragen können, die derzeitige<br />

Formulierung erscheint jedoch gegenüber<br />

kleineren Gemeinden, die mindestens<br />

ebenso engagiert gegen den<br />

Klimawandel vorgehen und die auch<br />

als Partner gewonnen werden sollen,<br />

diskriminierend.<br />

Die Verpflichtung, einen jährlichen Bewertungsbericht<br />

zu erstellen, schießt<br />

über das Ziel. Viele Maßnahmen können<br />

erst nach längeren Zeitspannen<br />

überprüft und bewertet werden, zudem<br />

würden kleinere Gemeinden durch jährliche<br />

Evaluierungen überproportional<br />

belastet. Eine alle zwei Jahr stattfindende<br />

Überprüfung wird als ausreichend<br />

angesehen.<br />

Nähere Informationen, leider nur in<br />

englischer Sprache, sind auf folgender<br />

Homepage zu finden. Der Konventstext<br />

findet sich unter diesem Link jedoch<br />

auch auf Deutsch (Draft Covenant of<br />

Mayors – DE)<br />

http://www.managenergy.net/com.html<br />

Parlamentarier für<br />

interkommunale Zusammenarbeit<br />

Der französische Europaabgeordnete<br />

Gilles Savary ist Initiator einer Petition<br />

für eine Rechtssetzungsinitiative der<br />

EU-Kommission gegen die „Bedrohung<br />

der interkommunalen Zweckverbände“.<br />

Wie er in dem von zahlreichen<br />

EU-Abgeordneten und Regionalpolitikern<br />

unterzeichneten Text ausführt,<br />

sei die Rechtsauffassung der EU-Kommission<br />

sowie die Rechtsauslegung des<br />

Europäischen Gerichtshofs ein Angriff<br />

auf den Grundsatz der kommunalen<br />

Selbstverwaltung. Zweckverbände zur<br />

Teilnahme an öffentlichen Auftragsvergaben<br />

zu verpflichten, bedeute eine<br />

Ausweitung des Wettbewerbsrechts in<br />

den Bereich der öffentlichen Hand und<br />

verkenne die Natur von Zweckverbänden.<br />

Diese seien nicht „Wettbewerber<br />

am Markt“, sondern unterlägen<br />

dem öffentlichen Recht und den Rechnungsführungsregeln<br />

für die öffentliche<br />

Hand, sie übten Zuständigkeiten<br />

ausschließlich auf dem Gebiet ihrer<br />

Mitgliedsgemeinden aus und böten<br />

kleinen Kommunen die Möglichkeit,<br />

ihren Einwohnern qualitativ hochwertige<br />

Dienstleistungen zu günstigen Preisen<br />

anzubieten.<br />

Bis dato unterzeichnete aus Österreich<br />

noch niemand diese Petition an Kommissionspräsident<br />

Barroso. Ziel der Petition<br />

ist die Vorlage eines Richtlinienvorschlags<br />

durch die EU-Kommission<br />

zur Sicherung des öffentlichen Status<br />

der interkommunalen Zweckverbände.<br />

Die bekannte Problematik derartiger<br />

Vorschläge liegt in ihrem ungewissen<br />

Ergebnis, welches stark von den Mehrheiten<br />

in Parlament und Rat abhängt.<br />

Grundsätzlich ist die Initiative aber zu<br />

unterstützen, da sie zur Bewusstseinsbildung<br />

vor allem in höheren Kommissionsetagen<br />

beitragen kann, wo die<br />

Kenntnis kommunaler Wirklichkeiten<br />

eher dürftig ist.<br />

Der Österreichische <strong>Gemeindebund</strong>es<br />

wird die Entwicklungen jedenfalls weiter<br />

beobachten und sich im Rahmen des<br />

RGRE einbringen.<br />

http://www.gilles-savary.fr/article/<br />

articleview/7199/1/1922/<br />

Demographischer Wandel<br />

Der demographische Wandel zählt auch<br />

auf europäischer Ebene zunehmend zu<br />

den Topthemen. Am 14. Februar veranstaltete<br />

etwa die Grüne Fraktion im<br />

Europäischen Parlament eine Konferenz,<br />

die sich diversen Aspekten des<br />

demographischen Wandels widmete, die<br />

auch für die kommunale Ebene von Interesse<br />

sind.<br />

So wurde eine Studie zum Bevölkerungsrückgang<br />

in Brandenburg, seinen<br />

Folgen und politischen Herausforderungen<br />

präsentiert, Lösungsansätze<br />

Finnlands für medizinische und soziale<br />

Grundversorgung in dünn besiedelten<br />

Regionen präsentiert und über den<br />

einseitigen Fokus der Politik auf die<br />

„Rush-Hour des Lebens“ diskutiert.<br />

Wer mehr darüber wissen will, kann<br />

den Konferenzbericht beim Brüsseler<br />

<strong>Gemeindebund</strong>büro anfordern (Büro<br />

Brüssel in der Ständigen Vertretung<br />

Österreichs, Avenue de Cortenbergh 30,<br />

B-1040 Brüssel, Tel. (0032 2) 282.06.80;<br />

Fax. (0032 2) 282.06.88, E-Mail:<br />

oegemeindebund@compuserve.com)<br />

oder einen Blick auf die Präsentationen<br />

der Vortragenden werfen:<br />

http://www.greens-efa.org/cms/default/<br />

rubrik/13/13438.demographic_change_<br />

in_europe@en.htm<br />

10 Steirische Gemeindenachrichten 4/08


europa<br />

Mag. Dr. Martin Ozimic,<br />

Landesgeschäftsführer<br />

Verwendung von Satellitendaten<br />

im kommunalen Alltag<br />

Europavertrag von Lissabon<br />

Im Rahmen der regelmäßig stattfindenden<br />

Treffen der in Brüssel ansässigen<br />

europäischen Kommunalverbände<br />

stellte ein Vertreter von EURISY die<br />

Arbeiten dieser NGO vor, deren Ziel<br />

die Nutzbarmachung von Satellitendaten<br />

für kommunale und regionale<br />

Anwendungen ist. Zu diesem Zweck<br />

kooperiert EURISY mit nationalen<br />

Agenturen, welche die gewünschten<br />

Daten für den Endbenützer aufbereiten.<br />

Kommunen und Regionen<br />

können in vielfältiger Weise von Satellitendaten<br />

profitieren. Die Region<br />

Elsass überwacht damit z. B. die illegale<br />

Abholzung und kann frühzeitig<br />

negativen Effekten gegensteuern, die<br />

2000-Einwohner Gemeinde Saint Géniès<br />

de Malgoirès im französischen<br />

Languedoc nutzt Satellitendaten zur<br />

Hochwasserbekämpfung und die Kanarischen<br />

Inseln stellen ihren nichtindustriellen<br />

Fischern Meeresdaten<br />

zur Verfügung.<br />

Die Anwendungsgebiete sind vielfältig,<br />

für Gemeinden bedeutende Umwelt-<br />

oder Raumdateninformationen<br />

könnten auf diese Weise einfach abgerufen<br />

werden.<br />

Der RGRE und EURISY planen für<br />

November 2008 die Organisation<br />

eines Workshops. Grundsätzlich am<br />

Thema interessierte Gemeinden können<br />

sich jedoch bereits jetzt beim<br />

Brüsseler Gemeindebüro melden, wo<br />

Kontakt mit EURISY hergestellt werden<br />

kann.<br />

http://www.eurisy.org/<br />

Wir haben in den Ausgaben 2<br />

und 3-2008 der Steirischen<br />

Gemeindenachrichten darüber<br />

berichtet, dass die Europäische<br />

Union durch den Vertrag von Lissabon<br />

demokratischer und verständlicher werden<br />

soll.<br />

Die dritte Säule, auf der der Vertrag<br />

fußt, soll die Handlungsfähigkeit der<br />

Europäischen Union verbessern.<br />

Die EU wird handlungsfähiger<br />

In 32 zusätzlichen Politikbereichen<br />

werden Entscheidungen künftighin mit<br />

qualifizierter Mehrheit getroffen. Zu<br />

diesen Bereichen zählen die Energiepolitik,<br />

der Katastrophenschutz, aber<br />

auch die öffentliche Gesundheit und der<br />

Tourismus. Daneben bleibt das Prinzip<br />

der Einstimmigkeit jedoch weiterhin<br />

für viele Bereiche, wie insbesondere<br />

die Steuerbestimmungen, weiterhin aufrecht.<br />

Die Abstimmungsmethode im Europäischen<br />

Rat wurde derart abgeändert und<br />

vereinfacht, dass ein gerechter Ausgleich<br />

zwischen den Interessen der großen<br />

Mitgliedstaaten einerseits und den<br />

Rechten der mittleren und kleineren<br />

Staaten andererseits gewährleistet wird.<br />

Ausgenommen für bestimmte Fälle sind<br />

nunmehr 55 % der Mitgliedstaaten und<br />

65 % der Bevölkerung notwendig, um<br />

einen Beschluss zu fassen.<br />

Das Bankgespräch<br />

Professionell vorbereitet in das Gespräch mit der Bank<br />

Dr. Bernulf Bruckner,<br />

Mag. Hans Hammerschmied<br />

1. Auflage 2008<br />

96 Seiten, kart., € 18,--<br />

ISBN 978-3-7073-1249-2<br />

Linde Verlag<br />

Für Klein- und Kleinstunternehmer<br />

ist es enorm wichtig, ihre Bonität<br />

laufend zu verbessern und gegenüber<br />

den Investoren bzw. den Banken entsprechend<br />

zu vermitteln.<br />

Die beiden Autoren helfen dabei, sich<br />

professionell auf eine zielgerichtete<br />

Verhandlung mit der Bank vorzubereiten.<br />

Der Leitfaden beinhaltet Hinweise<br />

zur Wahl der richtigen Bank und<br />

Kriterien zur Beurteilung der Banken<br />

und ihrer Leistungen. Darüber hinaus<br />

wird ein Blick hinter die Kulissen<br />

gewährt: bankinterne Entscheidungsprozesse<br />

und Bonitätsbeurteilungen<br />

werden durchleuchtet und diskutiert.<br />

Ausführungen zum Verhandlungsspielraum<br />

und Tips für spezifische<br />

Bankgespräche runden das Buch ab<br />

und machen es zu einer nützlichen Arbeitsunterlage<br />

für Kleinunternehmer.<br />

Ein weiterer Beitrag zur Handlungsfähigkeit<br />

wird die grenzüberschreitende<br />

Kooperation der Sicherheitsbehörden<br />

zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität<br />

und des Terrorismus, aber auch<br />

der Schlepperei und des Menschenhandels<br />

sein. Zu diesem Zweck wird die<br />

polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit<br />

im Rahmen der „Gemeinschaftsmethode“<br />

abgewickelt. Dies bedeutet<br />

im Einzelnen, dass das Initiativrecht für<br />

einen Rechtsakt bei der Europäischen<br />

Kommission liegt und der Rat seine<br />

Beschlüsse mit qualifizierter Mehrheit<br />

fassen kann. Das Europäische Parlament<br />

wirkt im Rahmen dieser Methode<br />

im Gesetzgebungsprozess gleichberechtigt<br />

mit und die gerichtliche Kontrolle<br />

erfolgt durch den Europäischen Gerichtshof.<br />

Neue und ausgeweitete Zuständigkeiten<br />

der Europäischen Union für die<br />

Zukunft sind aus meiner Sicht von besonderer<br />

Bedeutung. So wurde eine<br />

Rechtsgrundlage für den Klimaschutz<br />

auf europäischer Ebene geschaffen. Die<br />

Europäische Union hat sich das gemeinsame<br />

Ziel gesetzt, bis 2020 ein<br />

Fünftel des EU-Energieverbrauchs aus<br />

erneuerbaren Energiequellen zu speisen<br />

und die Treibhausgase um 20 % im<br />

Vergleich zum Jahr 1990 zu senken. Im<br />

Rahmen der Europäischen Energiepolitik<br />

versucht die Europäische Union<br />

ihre Position gegen die Interessen von<br />

Energielieferanten zu stärken.<br />

Bemerkenswert ist auch, dass die Europäische<br />

Kommission ab dem Jahr<br />

2014 um ein Drittel verkleinert wird.<br />

Das Europäische Parlament umfasst<br />

750 Mandatare und einen Präsidenten.<br />

Österreich wird bei der vorgesehenen<br />

Mandatsverteilung abweichend zu den<br />

bis dato geltenden Regelungen zwei<br />

Abgeordnete mehr in das Europäische<br />

Parlament entsenden können, sodass<br />

sich die Zahl auf insgesamt 19 erhöht.<br />

Abschließend ist im Besonderen zu betonen,<br />

dass die Neutralität Österreichs<br />

durch den Vertrag von Lissabon nicht<br />

berührt wird.<br />

Quelle:<br />

Der Vertrag von Lissabon – die EU-<br />

Reform 2007 im Überblick, Bundesministerium<br />

für europäische und internationale<br />

Angelegenheiten, 2007<br />

Steirische Gemeindenachrichten 4/08 11


umwelt<br />

Die Kopfweide – ein uraltes Kulturgut<br />

Die Kopfweide ist keine Baumart<br />

im botanischen Sinn, sondern<br />

eine Weide, die man regelmäßig<br />

„auf den Kopf setzt“. Die knorrigen<br />

Köpfe und die besenartig abstehenden<br />

Äste, die bei regelmäßigem Schnitt entstehen,<br />

prägten Jahrhunderte lang das<br />

Bild unserer Kulturlandschaft. Leider<br />

sind diese Landschaftselemente wegen<br />

fehlender Pflege in vielen Gegenden<br />

verschwunden.<br />

Kopfweiden stellen ein uraltes Kulturgut<br />

dar. Schon in der Bronzezeit<br />

wurde Flechtwerk aus Weiden angefertigt,<br />

was auf Kopfholzbetrieb schließen<br />

lässt. Eindeutig belegt ist die Kopfholznutzung<br />

aus der Römerzeit durch<br />

Berichte von Plinius. Die Wichtigkeit<br />

der Kopfweiden in der europäischen<br />

Geschichte spiegelt sich darin wieder,<br />

dass zahlreiche bekannte Maler, unter<br />

ihnen P. Bruegel und Van Gogh, diese<br />

markanten Bäume verewigt haben.<br />

In den letzten Jahrzehnten gerieten die<br />

Kopfweiden allerdings immer mehr in<br />

Vergessenheit. Andere, synthetische<br />

Materialien lösten in vielen Fällen die<br />

Weidenruten ab. So werden die Bäume<br />

heute kaum mehr geschnitten, werden<br />

daher zunehmend kopflastig und brechen<br />

zusammen. Die Erhaltung, Pflege und<br />

Neupflanzung von Kopfweiden wäre<br />

aber nicht nur wegen ihrer Landschaft<br />

prägenden Gestalt und als Erinnerung<br />

an eine alte Kulturform wünschenswert,<br />

sondern ist auch von großer ökologischer<br />

Bedeutung. Sehr effizient sind die<br />

Weiden als Ufer- und Hangsicherung,<br />

wofür wegen ihrer intensiven Bewurzelung<br />

besonders gut die Silberweide<br />

und die Bruchweide geeignet sind. Als<br />

Totaler Rückschnitt im Herbst<br />

Material für den Bau von lebenden<br />

Weidenzäunen, Hütten oder Tunnel sind<br />

Weidenruten wieder vermehrt gefragt.<br />

Eine Besonderheit der Weiden ist ihre<br />

Regenerationsfähigkeit. Aus einer geköpften<br />

Krone oder aus einem auf Stock<br />

gesetzten Strauch treibt die Weide wieder<br />

kraftvoll aus. Auch ein scheinbar<br />

toter Ast bildet in Wasser oder Erde<br />

schnell Wurzeln. Diese Regenerationsfähigkeit<br />

ist die Basis für die Kulturund<br />

Nutzpflanze Weide, die dann je<br />

nach Art und Sorte unterschiedliche<br />

Produkte liefert.<br />

Das Material für Körbe wird beispielsweise<br />

von Dotter-, Korb- und Purpurweiden<br />

jährlich im Herbst geschnitten.<br />

Hier macht man sich vor allem die<br />

besondere Biegsamkeit der einjährigen<br />

Zweige zu nutze. Deshalb und wegen<br />

ihrer starken Wüchsigkeit wurden sie<br />

zum Binden von Wein, zur Errichtung<br />

von Zäunen, aber auch als Zaunpfähle,<br />

Besenstiele und Bohnenstangen verwendet.<br />

Für Brennholzzwecke wurden die<br />

Bruch- und Silberweiden der Auwälder<br />

in 5-10 jährigem Turnus bewirtschaftet<br />

– so entstanden die charakteristischen<br />

Kopfweiden.<br />

Biegsames Flechtmaterial<br />

Als Beispiel soll hier die Korbweide<br />

(Salix viminalis) genauer betrachtet<br />

werden, die 3-8 Meter hoch wird und als<br />

schlanker Baum oder als großer Strauch<br />

mit aufrecht abstehenden Ästen (viminalis<br />

bedeutet rutenförmig) wächst.<br />

Die Korbweide besiedelt mit Vorliebe<br />

Uferbereiche an Bächen und Flüssen<br />

sowie Auenlandschaften mit feuchten,<br />

periodisch überfluteten Böden. Ihre<br />

Blätter sind schmal und an der Oberseite<br />

glänzend, an der Blattunterseite<br />

mattgrün und silbrig behaart. Die Blüten<br />

sitzen zwischen Februar und April als<br />

ca. 3 cm große Kätzchen eng an den<br />

Zweigen. Alle Weiden sind zweihäusig,<br />

das bedeutet, dass entweder nur männliche<br />

oder nur weibliche Blüten auf einer<br />

Pflanze vorkommen.<br />

Das weiche Holz der Weiden enthält<br />

keine Gerbstoffe mit fungizider (= pilztötender)<br />

Wirkung, es ist daher anfällig<br />

für Pilzbefall. Durch die Verletzungen,<br />

die den Kopfweiden bei der Pflege zugefügt<br />

werden, kommt es aus diesem<br />

Grunde schnell zu Fäulnisstellen und<br />

einer Zersetzung des Holzes. So bilden<br />

sich zahlreiche Aushöhlungen, die für<br />

viele Tiere Lebensraum, Unterschlupf,<br />

Kopfweide im Stainztal<br />

oft auch Nahrungsquelle und Kinderstube<br />

bieten. In unserer überpflegten<br />

Kulturlandschaft, wo es kaum noch Totholz<br />

in Form von Baumruinen, alten<br />

Zaunpfählen oder verfallene Schuppen<br />

gibt, sind diese Höhlen der Kopfweiden<br />

äußerste wertvoll. Über 200 Käferarten,<br />

die entweder auf Weiden- oder auf Totholz<br />

spezialisiert sind, darunter viele die<br />

auf der Roten Liste der bedrohten Arten<br />

stehen, können auf diesen alten Bäumen<br />

vorkommen.<br />

Unterschlupf für allerlei Getier<br />

Die Spalten und Löcher im Holz der<br />

Kopfweiden bieten auch vielen gefährdeten,<br />

Höhlen bewohnenden Vogelarten<br />

Schutz. So baut der Specht gerne seine<br />

Bruthöhlen im morschen Holz der Kopfbäume,<br />

umso mehr, als er hier ein reichliches<br />

Nahrungsangebot findet. Wichtige<br />

Höhlenbewohner, die Kopfweiden<br />

potentiell als Lebensraum nutzen, sind<br />

die gefährdeten Vogelarten Steinkauz,<br />

Hohltaube und Wiedehopf. Auch verschiedene<br />

Meisenarten, der Gartenrotschwanz<br />

oder der Grauschnäpper ziehen<br />

gerne in verlassene Spechthöhlen<br />

ein. Ihre Nachbarn sind Siebenschläfer,<br />

Marder und Wiesel sowie die gefährdeten<br />

Fledermäuse, die Kopfbaumhöhlen<br />

gerne als Sommerquartier und zur Aufzucht<br />

ihrer Jungen nutzen.<br />

Kontakt:<br />

Mag. Barbara Haber<br />

Naturschutzbund <strong>Steiermark</strong><br />

Heinrichstraße 5, 8010 Graz<br />

Tel.. 0316/ 322377-2<br />

www.naturschutzbundsteiermark.at<br />

12 Steirische Gemeindenachrichten 4/08


land & gemeinden<br />

Aktion „Saubere <strong>Steiermark</strong>“ am<br />

5. April 2008<br />

Für den landesweiten Aktionstag<br />

„Saubere <strong>Steiermark</strong>“ am Samstag,<br />

dem 5. April 2008, haben sich<br />

bisher rund 300 Gemeinden angemeldet,<br />

die mit Unterstützung der Ortseinsatzstellen<br />

der Berg- und Naturwacht<br />

und der Freiwilligen Feuerwehren,<br />

Schulen und anderen Einrichtungen und<br />

Institutionen Grünflächen, Parkanlagen,<br />

Uferböschungen, Waldflächen von achtlos<br />

weggeworfenen Abfällen säubern.<br />

Viele Schulen nutzen die Möglichkeit,<br />

sich an dieser Aktion mit Aktivitäten in<br />

der Woche vom 31. März bis 4. April zu<br />

beteiligen.<br />

Am 26. März 2008 wird die Aktion<br />

„Saubere <strong>Steiermark</strong>“ – im Vorfeld zur<br />

Euro 2008 – mit einer Pressekonferenz<br />

gestartet und der ORF <strong>Steiermark</strong> wird<br />

ab diesem Zeitpunkt bis zum 5. April<br />

sowohl im ORF-Radio als auch im<br />

Fernsehen (<strong>Steiermark</strong> Heute) darüber<br />

berichten.<br />

Für die Teilnehmer an diesem Aktionstag<br />

gibt es schöne Preise zu gewinnen<br />

(z. B. Elektrofahrzeuge der Fa. Wachauer<br />

– www.wachauer.com, Fahrräder<br />

– Steirerbikes, Urlaube in der Therme<br />

Bad Waltersdorf, mobile Fernsehgeräte,<br />

DVB-T-Boxen) und für jeden „Müllsammler“<br />

gibt es einen steirischen Apfel<br />

als Dankeschön für das Mitmachen.<br />

Auf www.abfallwirtschaft.steiermark.at<br />

werden die besten Fotos von dieser Aktion<br />

präsentiert werden.<br />

Für diese Aktion werden von der privaten<br />

Entsorgungswirtschaft 40.000<br />

transparente und verschließbare Müllsammelsäcke<br />

zur Verfügung gestellt,<br />

die gemeinsam mit Informationsfoldern<br />

und Gewinnkarten im Wege über den jeweiligen<br />

Abfallwirtschaftsverband den<br />

teilnehmenden Gemeinden zur Verfügung<br />

gestellt werden. Den regional für<br />

dieses Projekt zuständigen Abfallberater<br />

sowie weitere Informationen zu dieser<br />

Aktion finden Sie auf der Homepage<br />

der FA19D unter der Adresse www.<br />

abfallwirtschaft.steiermark.at.<br />

In Bezug auf die Zustellung der Müllsammelsäcke,<br />

Informationsfolder, Plakate<br />

und Gewinnkarten ersuchen wir um<br />

Kontaktaufnahme und direkte Vereinbarung<br />

mit dem zuständigen Regionalverantwortlichen<br />

des Abfallwirtschaftsverbandes.<br />

Siehe Internet<br />

http://www.abfallwirtschaft.steiermark.<br />

at/cms/beitrag/10905348/4335203/<br />

Abfallwirtschaftsverband Ansprechperson Telefon Nr.<br />

Landeshauptstadt Graz Fr. DI Schuler (0316) 872-4360<br />

AWV Graz-Umgebung Fr. Kemmer (0664) 8204503<br />

AWV Deutschlandsberg Hr. Prattes (03462) 5251<br />

AWV Feldbach Hr. Riedl (03152) 5073-11<br />

AWV Fürstenfeld Hr. Schwarz (0664) 1800899<br />

AWV Hartberg Hr. Kerschbaumer (03332) 65456-23<br />

AWV Judenburg Hr. Neubauer (0676) 4537346<br />

AWV Knittelfeld Hr. Kocher (03512) 82641-106<br />

AWV Leibnitz Hr. Elsnig (0676) 9514654<br />

AWV Leoben Hr. Weißensteiner (03842) 4062-425<br />

AWV Liezen Hr. Kraus (03612) 23925-15<br />

Mürzverband Hr. Lanzinger (03864) 2736-16<br />

AWV Murau Hr. Kobald (03588) 492-5<br />

AWV Radkersburg Hr. Tamisch (03477) 34 54-12<br />

AWV Schladming Hr. Rüscher (03686) 5119-18<br />

AWV Voitsberg Hr. Kern (0664) 3985114<br />

AWV Weiz Fr. Mag. Luschnigg (03172) 41041-2<br />

Erfolgreiche<br />

Standesbeamten-<br />

Fachprüfungen<br />

In der Fachabteilung 7C des Amtes<br />

der Steiermärkischen Landesregierung<br />

wurde auch heuer wieder die<br />

Standesbeamten-Fachprüfung abgehalten.<br />

25 steirische Gemeindebedienstete<br />

stellten sich dieser großen<br />

Herausforderung.<br />

Nach einem 14tägigen Intensivkurs,<br />

der in Kooperation mit dem Steiermärkischen<br />

<strong>Gemeindebund</strong> abgehalten<br />

wurde, fand am 27. Februar 2008<br />

die schriftliche und am 5. März 2008<br />

die mündliche Fachprüfung für Standesbeamte<br />

statt. Die Prüfung wurde<br />

von allen Kandidaten mit Erfolg bestanden,<br />

wobei 12 der 25 Kandidaten<br />

die Prüfung mit allgemeiner Auszeichnung<br />

abschlossen.<br />

Die Fachabteilung 7C, die auch die<br />

fachliche Aufsicht für die 289 steirischen<br />

Standesämter bzw. Standesamtsverbände<br />

hat, sieht die Ausbildung<br />

der Standesbeamten, die neben<br />

der schriftlichen Falllösung eine<br />

mündliche Prüfung in den Bereichen<br />

Personenstandsrecht, Namensrecht,<br />

Familienrecht, Staatsbürgerschaftsrecht,<br />

Verfassungs- und Verwaltungsrecht,<br />

Internationales Privatrecht und<br />

Gebühren- und Abgabenrecht ablegen<br />

müssen, als Rüstzeug für die<br />

zukünftige praktische Arbeit. Der umfangreiche<br />

Tätigkeitsbereich der Standesbeamten<br />

erfordert aber auch nach<br />

erfolgreicher Ablegung der Prüfung<br />

ständige Weiter- und Fortbildung.<br />

Dazu werden im Rahmen der Gemeindeverwaltungsakademie<br />

des Steiermärkischen<br />

<strong>Gemeindebund</strong>es geeignete<br />

Seminare angeboten.<br />

Ferienzeit – Stresszeit?<br />

Das muss nicht so sein!<br />

Wer rechtzeitig plant, kommt nicht ins Trudeln! Die Kinderdrehscheibe bietet<br />

Ihnen dabei Hilfestellung: Infos über Sommeröffnungszeiten in Kindergärten,<br />

Horten, Tagesbetreuung für Schulkinder während der Sommerferien, tolle<br />

Angebote für Feriencamps. Das und noch viele andere Informationen erhalten<br />

Sie kostenlos bei der Infohotline der Kinderdrehscheibe: 0316/37 40 44, oder<br />

zum Ortstarif 0810 00 12 42.<br />

Die Leiterin der FA 7C, Hofrat Dr. Ingrid<br />

Koiner mit den Prüfern Mag. Rita Hirner,<br />

Edith Kern und Dr. Bernd Michelitsch<br />

und 8 der insgesamt 25 Prüfungskandidaten.<br />

Steirische Gemeindenachrichten 4/08 13


gesunde gemeinde<br />

Jugendliche in Irdning und<br />

Sinabelkirchen haben es gut<br />

Junge Menschen wollen sich in<br />

ihrer Gemeinde wohl fühlen, akzeptiert<br />

und integriert sein. Die<br />

Initiativen Youth@work in Irdning<br />

und Giovanni in Sinabelkirchen ermöglichen<br />

Jugendlichen, sich für das<br />

Gemeinwesen nützlich zu machen<br />

und die Gemeinde dankt ihnen für<br />

ihr Engagement mit kleinen Gegenleistungen.<br />

Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren<br />

haben die Möglichkeit, stundenweise<br />

in Einrichtungen der Gemeinde mit zu<br />

helfen. Beispiele wären…<br />

Wo und wie kann man mithelfen?<br />

• Altersheim: Spielen, reden, vorlesen,<br />

zuhören, spazieren gehen<br />

• Kindergarten: Spielzeug reparieren,<br />

Bastelarbeiten vorbereiten<br />

• Volksschule: Lernhilfe bei der Nachmittagsbetreuung<br />

• Hauptschule: Laptop-Betreuung<br />

• Friedhof: Betreuung der Gräber<br />

• Bauhof: Hilfe bei der Mülltrennung<br />

• Blumenpflege: Mithilfe im Ort<br />

• Festhalle: Hilfe bei Veranstaltungen<br />

• Hilfswerk: Einkäufe und Botengänge<br />

für alte oder kranke Menschen<br />

Wie bekommt man Punkte?<br />

Jeder teilnehmende Jugendliche bekommt<br />

eine Punktekarte. Pro Stunde<br />

gibt es einen Punkt (Stempel oder Unterschrift).<br />

Pro Tag dürfen von einem<br />

Jugendlichen nicht mehr als zwei Stunden<br />

eingebracht werden, damit möglichst<br />

viele mitmachen können.<br />

Wofür kann man die Punkte<br />

einlösen?<br />

Die auf der Karte eingetragenen Punkte<br />

können je nach Anzahl z. B. gegen eine<br />

Pizzaschnitte, eine Kinokarte, einen<br />

Freibad-Eintritt, einen Surfgrundkurs<br />

oder einen Fitnesscenter-Eintritt eingetauscht<br />

werden.<br />

Die Ausgabe der Punkte-Karten und das<br />

Eintauschen der Punkte in Gutscheine<br />

ist im Gemeindeamt möglich.<br />

www.youth-at-work.com<br />

Wer sich genauer über den Ablauf und<br />

die Möglichkeiten im Rahmen von<br />

youth@work in Irdning informieren<br />

möchte, kann auch auf die eigens dafür<br />

eingerichtete Homepage www.youth-atwork.com<br />

der Marktgemeinde Irdning<br />

schauen.<br />

Warum machst du mit?<br />

Jugendliche in Irdning wurden befragt,<br />

warum sie bei youth@work mitmachen.<br />

Aus den Antworten geht ganz deutlich<br />

hervor, dass die Jugendlichen vor allem<br />

den Kontakt mit kleinen Kindern und<br />

alten Menschen als sehr erfüllend erleben.<br />

Nicole (14 Jahre):<br />

„Ich bin dabei, weil ich meine Freizeit<br />

gerne mit anderen Menschen teile und<br />

deshalb gerne mit alten Leuten oder mit<br />

kleinen Kindern spiele.“<br />

Romana (13 Jahre):<br />

„youth@work ist für mich der Spaß,<br />

den ich mit den alten Leuten habe, wenn<br />

ich mit ihnen Mensch-ärgere-Dich-nicht<br />

spiele und wir über die Vergangenheit<br />

plaudern.“<br />

Judith (14 Jahre):<br />

„Ich bin bei youth@work, weil es mir<br />

Spaß macht und ich gerne auf kleine<br />

Kinder aufpasse.“<br />

Weitere Informationen erteilen:<br />

Marktgemeinde Irdning<br />

Tel.: 03682/ 224 20-29<br />

www.youth-at-work.com<br />

Gesunde Gemeinde-Verantwortliche<br />

in Sinabelkirchen<br />

Gerda Genser: Tel.: 03118/2239<br />

Eleonore Lang: Tel.: 03118/2356<br />

info.giovanni@yahoo.com<br />

So geht’s:<br />

Punkteliste:<br />

Du rufst die Kontaktperson in dem Bereich an,<br />

wo Du Dich engagieren willst, und vereinbarst<br />

Zeit und Tätigkeit. Pro Stunde gibt es einen<br />

Punkt (Stempel oder Unterschrift) auf Deiner<br />

Karte und dafür erhältst Du eine Belohnung für<br />

Dein Engagement in der Gemeinde.<br />

1 Punkt:<br />

1 Pizzaschnitte oder<br />

1 Schokocroissant oder<br />

2 Kugeln Eis oder<br />

1 Wurstsemmel oder<br />

1 Tageseintrittskarte für „Siniwelt“<br />

Telefonnummern:<br />

Gemeinde: ...................... 2211<br />

Bauhof: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8260<br />

Sport- und Kulturhalle: . . . . . . . . . . . . 50062<br />

Volksschule: ..................... 5181<br />

Hauptschule: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5180<br />

Altenheim: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8397<br />

Kindergarten: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2344<br />

Pfarrhof: ........................ 2261<br />

Noch Fragen? . . . . . . . . . . . 2239 oder 2356<br />

oder email: ...... info.giovanni@yahoo.com<br />

3 Punkte:<br />

5 Punkte:<br />

1 Pizza<br />

1 Kinokarte Dieselkino Gleisdorf<br />

oder<br />

1 Tageskarte Fitnesszentrum<br />

„maico“ in Markt Hartmannsdorf<br />

14 Punkte:<br />

1 Saisonkarte für „Siniwelt“<br />

30 Punkte:<br />

1 Tanzkurs<br />

Dein Einsatz zählt!<br />

NAME:<br />

14 Steirische Gemeindenachrichten 4/08


Kurzmeldungen<br />

• Bruck an der Mur. – Die Freiwillige<br />

Feuerwehr feiert heuer ihr 140-<br />

jähriges Bestehen. So wird es vom 9.<br />

bis 14. Juni eine Ausstellung zur Geschichte<br />

der Feuerwehr und am 14.<br />

Juni einen Sommernachtsball geben.<br />

Im Mai kommt eine Abordnung der<br />

Partnerwehr aus Hagen-Hohenlimburg<br />

in die Stadtgemeinde und im<br />

Spätherbst soll das neue Rüstfahrzeug<br />

in Empfang genommen werden.<br />

Aber auch der Zu- und Umbau<br />

des Feuerwehrhauses ist geplant.<br />

• Deutschlandsberg. – Ein weiterer<br />

Schritt für Geborgenheit im Alter<br />

wurde mit dem Spatenstich für „Betreutes<br />

Wohnen“ in der ehemaligen<br />

Hamlitsch-Mühle der Stadtgemeinde<br />

gesetzt. Die Wohnungen werden<br />

in einer Größe von 40 bis 70 m²<br />

angeboten und barrierefrei ausgestattet.<br />

Mit der Fertigstellung ist im<br />

Frühsommer 2009 zu rechnen.<br />

• Grafendorf bei Hartberg. – Mitte<br />

Februar fand im voll besetzten<br />

Mehrzwecksaal der Auftakt zum Jubiläumsjahr<br />

„850 Jahre Grafendorf“<br />

statt. Der Ort und die Kirche wurden<br />

1158 erstmals urkundlich erwähnt.<br />

Seit 1964 ist Grafendorf Marktgemeinde.<br />

In einem umfangreichen<br />

Vortrag wurde die Entstehung und<br />

Geschichte des Ortes geschildert.<br />

Innerhalb von etwa vier Stunden<br />

erlebten die Besucher eine Zeitreise,<br />

die vor rund fünf Millionen Jahren<br />

begann und bis in die Gegenwart<br />

führte.<br />

• Gnas. – Nach dem Spatenstich wird<br />

im April mit dem Umbau des im<br />

Jahre 1883 als Dreikanthof errichteten<br />

Pfarrstadls begonnen. In zehn<br />

Wohneinheiten zu 40 bzw. 60 m² wird<br />

betreutes Wohnen angeboten. Darin<br />

werden zwölf Personen Platz finden,<br />

die zwar nicht mehr selbstständig<br />

allein leben können, für die aber<br />

ein Aufenthalt in einem Pflegeheim<br />

nicht erforderlich ist. Für die Musikkapelle<br />

Gnas und den Gesangsverein<br />

wird je ein Probenraum errichtet.<br />

Im Innenhof des Pfarrstadls sollen<br />

Kulturveranstaltungen abgehalten<br />

werden – für die im Haus untergebrachten<br />

Personen eine zusätzliche<br />

Bereicherung. Mit der Fertigstellung<br />

der Arbeiten, die unter strengen<br />

Auflagen des Denkmalschutzamtes<br />

erfolgen, ist im Frühjahr 2009 zu<br />

rechnen. So müssen die Bausubstanz<br />

sowie die Ziegelgitteröffnung und<br />

diverse Details zur Gänze erhalten<br />

bleiben. Das Dach wird angehoben<br />

und im oberen Bereich ein Laubengang<br />

errichtet.<br />

• Hart bei Graz. – Mitte Februar fand<br />

die feierliche Eröffnung der neuen<br />

Eishalle der Gemeinde statt, die die<br />

internationale Größe von 30 mal 60<br />

Metern hat und auf den Tribünen<br />

rund 400 Besuchern Platz bietet. Bis<br />

zu 350 Spiele mit insgesamt 2.000<br />

Spielern von rund 50 Mannschaften<br />

der „Nationalen Hockey Liga“ werden<br />

im neuen Eisstadion ausgetragen.<br />

Neben dem Hockeysport verfügt das<br />

Stadion auch über 14 Bahnen für den<br />

Stocksport und nachmittags steht die<br />

Eishalle für den Publikumslauf zur<br />

Verfügung. In den Sommermonaten<br />

ist geplant, die Halle mit einem<br />

Hardcourt-Kunststoff-Belag für Inline-Skating<br />

zu nutzen.<br />

• Hatzendorf. – Die Gemeinde soll<br />

durch den Bau eines neuen Gemeindeamtes<br />

samt Musikerheim und<br />

Kultursaal mit großzügiger Gestaltung<br />

des Vorplatzes ein modernes<br />

Ortszentrum erhalten. Dafür wurden<br />

2,3 Hektar Grundfläche erworben.<br />

Am Dorfplatz sollen hinkünftig Veranstaltungen<br />

abgehalten werden können,<br />

im Zentralhaus werden ein Café<br />

und ein Bauernladen untergebracht.<br />

Beheizt wird das gesamte Objekt<br />

von einer bestehenden Biowärmeanlage.<br />

Geplant ist weiters ein Bauprojekt<br />

für „Betreutes Wohnen“ mit<br />

acht Wohneinheiten, dessen bauliche<br />

Umsetzung zugleich mit dem Gemeindezentrum<br />

erfolgen soll.<br />

• Hohenbrugg-Weinberg. – Die lang<br />

vorbereitete Gründung des Tourismusvereins<br />

wurde nun endlich umgesetzt.<br />

Bereits während der Vorarbeiten<br />

zur Vereinsbildung wurden<br />

Wanderwege errichtet und eine Tourismuskarte<br />

aufgelegt. Ziel ist es, die<br />

Heimat noch bekannter zu machen.<br />

Vorgesehen ist auch ein Bauernladen<br />

zur Vermarktung heimischer Produkte<br />

bzw. sind auch Themenwege<br />

(Kürbis, Wein und Natur an der<br />

Raab) geplant. Die erste Großveranstaltung<br />

ist das „Weinberglern“ am<br />

22. Juni. Bei einer Wanderung um<br />

den Nussberg präsentiert man altes<br />

Handwerk und lädt zur Verkostung<br />

heimischer Spezialitäten.<br />

• Leoben, Niklasdorf, Proleb, St.<br />

Michael in Obersteiermark, St.<br />

Stefan ob Leoben. – Künftig werden<br />

diese fünf Gemeinden als Kleinregion<br />

Murtal an einem Strang ziehen:<br />

für die verstärkte Zusammenarbeit<br />

im Sinne von „Regionext“ haben die<br />

Gemeinden die „Rege GmbH für regionale<br />

Zusammenarbeit“ gegründet.<br />

Ziel ist es, die regionale Kooperation<br />

zum Vorteil der Bürger in den Bereichen<br />

Sport, Kultur, Infrastruktur,<br />

Kinder- und Jugendbetreuung sowie<br />

Verwaltung zu verstärken.<br />

• Nitscha. – 17 SchülerInnen aus der<br />

Gemeinde hatten sich auf Spurensuche<br />

begeben, die Großeltern bzw.<br />

die örtliche Kriegsgeneration über<br />

Arbeit, Alltag, Schule, Krieg und<br />

Politik zu befragen. Insgesamt ergab<br />

sich ein Bild von viel Arbeit, viel<br />

Gehorsam, wenig Freizeit, kaum Informationen<br />

und wenig Perspektiven.<br />

Aber auch die eine oder andere<br />

heitere Anekdote wurde ans Tageslicht<br />

gebracht. All diese Eindrücke<br />

wurden nun in einem Buch bzw. Videofilm<br />

„Das war keine schöne Zeit“<br />

zusammengefasst. Buch und Film<br />

können im Gemeindeamt Nitscha<br />

(Tel. 03112/2080) erworben werden.<br />

• Pöllauberg. – Vor nunmehr zwei<br />

Jahren erwarb die Gemeinde ein<br />

knapp 6.000 m² großes Grundstück<br />

samt baufälligem Haus in der Nähe<br />

des Ortszentrums. Absicht war schon<br />

damals, dort eine Seniorenresidenz<br />

zu errichten. Nun wurde das Vorhaben<br />

in die Tat umgesetzt und soll<br />

zügig vorangehen. In der ersten Ausbaustufe<br />

werden acht Wohneinheiten<br />

in der Größe zwischen 40 und 60 m²<br />

errichtet. Für die Hälfte der barrierefrei<br />

gebauten Wohnungen mit<br />

24-Stunden-Notruf gibt es bereits<br />

verbindliche Anmeldungen. Die Gemeinde<br />

wird das seit mehr als 20<br />

Jahren leer stehende Haus zur Gänze<br />

schleifen und dem Wohnbauträger,<br />

den es noch zu finden gilt, das Areal<br />

kostenlos überlassen. Baubeginn soll<br />

noch im heurigen Herbst sein.<br />

• Seckau. – Anfang März war Spatenstich,<br />

Baubeginn wird im Mai sein<br />

und spätestens in einem Jahr sollen<br />

die neuen Bewohner Einzug halten.<br />

Das unter Denkmalschutz stehende<br />

Gebäude aus dem 17. Jahrhundert –<br />

das so genannte „Meierhaus“ – wird<br />

als Projekt für „Betreutes Wohnen“<br />

revitalisiert. Fünf etwa 60 m² große<br />

Wohnungen für je zwei Personen<br />

und sechs 40 m² große Wohnungen<br />

für je eine Person sind geplant.<br />

Gemeinschaftsräume, diverse Kurse<br />

und Freizeitangebote sollen Möglichkeiten<br />

zur Kontaktpflege bieten.<br />

Steirische Gemeindenachrichten 4/08 15


termine<br />

STEIRISCHER GEMEINDETAG<br />

Jubiläumsveranstaltung<br />

„60 Jahre <strong>Steiermärkischer</strong> <strong>Gemeindebund</strong>“<br />

am Donnerstag, dem 19. Juni 2008, 9.30 Uhr<br />

in der Steinhalle Lannach<br />

Geplantes Programm:<br />

Eröffnung durch LAbg. Bgm. Erwin DIRNBERGER,<br />

Präsident des Steiermärkischen <strong>Gemeindebund</strong>es<br />

Grußworte von<br />

Bgm. Bernd ROSENBERGER, Landesvorsitzender des Steirischen Städtebundes<br />

Bgm. Helmut MÖDLHAMMER, Präsident des Österreichischen <strong>Gemeindebund</strong>es<br />

Roland SCHÄFER, Präsident des Städte- und <strong>Gemeindebund</strong>es Nordrhein-Westfalen<br />

Erstem Landeshauptmannstellvertreter Hermann SCHÜTZENHÖFER<br />

Landeshauptmann Mag. Franz VOVES<br />

Festvortrag von o. Univ.-Prof. DDDr. Waldemar HUMMER,<br />

Institut für Europarecht und Völkerrecht an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck<br />

Ehrungen verdienter Funktionäre des Steiermärkischen <strong>Gemeindebund</strong>es<br />

Mittagsbuffet<br />

Wir laden die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Gemeindemandatare und Gemeindebediensteten<br />

schon jetzt zu unserer Festveranstaltung herzlich ein und bitten, den Termin vorzumerken.<br />

Eine schriftliche Einladung mit dem genauen Programm und weiteren Informationen zu dieser<br />

Jubiläumstagung wird zeitgerecht an die steirischen Gemeinden ergehen.<br />

P.b.b. – Verlagspostamt 8020 Graz – Erscheinungsort Graz – GZ 02Z031348 M<br />

Impressum<br />

Herausgeber, Verleger und Redaktion:<br />

<strong>Steiermärkischer</strong> <strong>Gemeindebund</strong>,<br />

8010 Graz, Burg ring 18,<br />

Tel.: (0316) 82 20 790,<br />

www.gemeindebund.steiermark.at<br />

Schriftleitung und für den Inhalt<br />

verantwortlich:<br />

LGF Mag. Dr. Martin Ozimic;<br />

Produktion:<br />

Ing. Robert Möhner – Public Relations,<br />

8052 Graz, Krottendorfer Straße 5;<br />

Druck:<br />

Universitätsdruckerei Klampfer GmbH,<br />

8181 St. Ruprecht/Raab<br />

16 Steirische Gemeindenachrichten 4/08

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