Universität der Bundeswehr München
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die Vertretung in diesem Kabinettausschuß. Basierend darauf wurde <strong>der</strong> erste<br />
„Umweltschutzbeauftragte <strong>der</strong> <strong>Bundeswehr</strong>“ im gleichen Jahr eingesetzt. Dieser<br />
gestaltete eine Organisationsstruktur für den Umweltschutz als Aufgabe innerhalb <strong>der</strong><br />
<strong>Bundeswehr</strong>verwaltung bis auf die Standortebene. 12<br />
Im Jahre 1972 wurde <strong>der</strong> Vorsitz und die Vertretung des Verteidigungsressorts im<br />
sogenannten Umweltkabinett dem Leiter <strong>der</strong> neu gebildeten Sozialabteilung im<br />
Verteidigungsministerium übertragen.<br />
Zu seiner För<strong>der</strong>ung wurde 1973 das Referat „Umweltschutz in <strong>der</strong> <strong>Bundeswehr</strong>“<br />
(S I 7) eingerichtet und dem Abteilungsleiter <strong>der</strong> Sozialabteilung direkt unterstellt. 13<br />
Ein weiterer wichtiger Meilenstein in <strong>der</strong> Geschichte des Umweltschutzes in <strong>der</strong><br />
<strong>Bundeswehr</strong>, war die „Richtlinie zur Durchführung des BNatSchG und des BWaldG in<br />
Liegenschaften <strong>der</strong> <strong>Bundeswehr</strong> und NATO“ von 1978. Diese Richtlinie ordnete<br />
schwerpunktmäßig bei Konflikten zwischen Verteidigungsauftrag und Umweltschutz<br />
das „Abwägungsgebot 14 “ an. 15 Obwohl zur dieser Zeit die damalige Sicherheitspolitik<br />
durch den Ost-West-Konflikt gekennzeichnet wurde, hatten militärische Erfor<strong>der</strong>nisse,<br />
gemäß dieser Richtlinie, nicht immer einen Vorrang vor dem Umweltschutz.<br />
1981 entstand im Verteidigungsministerium eine „Koordinierungsgruppe<br />
Umweltschutz“. Zu dieser Koordinierungsgruppe gehörten die Umweltschutzvertreter<br />
<strong>der</strong> Führungsstäbe und Fachabteilungen. Die im Einrichtungserlaß verankerten<br />
Funktionen <strong>der</strong> Koordinierungsgruppe waren fast deckungsgleich mit denen des<br />
früheren Referates „Umweltschutz in <strong>der</strong> <strong>Bundeswehr</strong>“ (S I 7). 1985 wurde vom<br />
damaligen Inspekteur des Heeres (Generalleutnant von Sandrart) die „Weisung für den<br />
Umweltschutz im Heer“ in Kraft gesetzt. 16<br />
12 Vgl. Bundesministerium <strong>der</strong> Verteidigung (Hrsg.), <strong>Bundeswehr</strong> und Umweltschutz, 1988, S. 70<br />
13 Anmerkung: Im März 1985 fand eine Neuordnung <strong>der</strong> Kabinettausschüsse statt, wobei das<br />
Verteidigungsressort aus dem von 1970 gegründeten Kabinettausschuss für Umweltfragen entfernt<br />
wurde. Dieser Ausschuss für Umweltfragen war in den 13 Jahren seines Bestehens nie<br />
zusammengetreten.<br />
14 In <strong>der</strong> Zentralen Dienstvorschrift (ZDv) 10/1 „Innere Führung“, Ziffer 328 heißt es: „Militärisches<br />
Handeln erfor<strong>der</strong>t oft eine Abwägung zwischen verschiedenen Rechtsgütern. Der Schutz<br />
von Leben und Gesundheit <strong>der</strong> Soldaten und Dritter und <strong>der</strong> Schutz <strong>der</strong> Umwelt haben im Frieden<br />
Vorrang. Dies ist bei <strong>der</strong> Festlegung von Ausbildungszielen und <strong>der</strong> Durchführung <strong>der</strong> Ausbildung zu<br />
beachten. Im Einsatz gilt bei <strong>der</strong> Erfüllung des Auftrags <strong>der</strong> Grundsatz größtmöglicher<br />
Schadensbegrenzung.“<br />
15 Vgl. Bundesministerium <strong>der</strong> Verteidigung (Hrsg.), VMBl. 1978, S. 269.<br />
16 Vgl. Bundesministerium <strong>der</strong> Verteidigung (Hrsg.), InspHeer - Fü H I 5 - Az 63-25-00, Weisung des<br />
Inspekteurs des Heeres für den Umweltschutz im Heer.