Universität der Bundeswehr München
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- die Erfüllung von Pflichten als Betreiber von Anlagen im Sinne <strong>der</strong><br />
Umweltschutzgesetze, sowie<br />
- die Ausbildung <strong>der</strong> <strong>Bundeswehr</strong>angehörigen.<br />
Die Kommandeure, Dienststellenleiter und Einheitsführer setzen unter Zugrundelegung<br />
des bisher Gesagten, die einzelnen Befehle des Standortältesten, des<br />
Kasernenkommandanten sowie die einzelnen Ansprüche <strong>der</strong> Standortverwaltung für den<br />
Umweltschutz in ihrem Standort zweckmäßig um und führen Dienstaufsicht zur<br />
Einhaltung <strong>der</strong> Anweisungen.<br />
Probleme lassen sich jedoch dem ungeachtet im Bereich <strong>der</strong> Zusammenarbeit zwischen<br />
Truppe und <strong>der</strong> Wehrverwaltung erkennen. Mangelnde Kommunikation und<br />
Zusammenarbeit, Einsicht und Verständnis zwischen <strong>der</strong> Truppe und <strong>der</strong> Wehrveraltung<br />
führen dazu, dass umweltspezifische Belange zu spät o<strong>der</strong> gar nicht geklärt werden. Ein<br />
Problem resultiert daher, dass nicht immer ausgebildete Umweltschutzoffiziere in den<br />
jeweiligen Dienststellen (Kompanieebene) vorhanden sind. Zudem sind<br />
Umweltschutzaufgaben auf Standortebene oftmals auch fachbezogen, wo <strong>der</strong><br />
Kompaniechef allein zu entscheiden hat. Hier ist sein Ansprechpartner <strong>der</strong><br />
Kasernenoffizier o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Kasernenfeldwebel, <strong>der</strong> aber ebenfalls keine zielgerichtete<br />
Ausbildung im Umweltschutz besitzt. Der sich lediglich auf Bataillonsebene befindliche<br />
nebenamtliche Umweltschutzoffizier fungiert nur als „Informationsweiterleiter“ zu<br />
an<strong>der</strong>en höheren Dienststellen. Er ist im Bataillon <strong>der</strong> einzige Ansprechpartner für<br />
Umweltschutz jedoch ohne jegliche Fachkenntnisse.<br />
Für einen effektiven und effizienten Umweltschutz auf <strong>der</strong> Standortebene sowie einer<br />
vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen <strong>der</strong> Truppe und <strong>der</strong> Verwaltung ist es<br />
wünschenswert, dass die For<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Verwaltung gegenüber <strong>der</strong> Truppe als<br />
notwendig akzeptiert werden. Jedoch sollte auch hier berücksichtigt werden, dass die<br />
evtl. For<strong>der</strong>ungen verständlich und praktikabel sind und auf zusätzliche bürokratische<br />
Hemmnisse verzichten. Die hieraus bestehende Problematik kann an einem Beispiel aus<br />
<strong>der</strong> Korpsrahmenübung des EUROKORPS "Pegasus" verdeutlicht werden.<br />
Die WBV IV bemängelte nach <strong>der</strong> Übung „Pegasus“ u.a. die unsachgemäße<br />
Abfallentsorgung und Mülltrennung durch die deutsche Übungsdivision mit<br />
zusätzlichen Kosten für die Entsorgung und das Fehlen kompetenter Ansprechpartner<br />
<strong>der</strong> Truppe zur Klärung von Einzelfragen.