Universität der Bundeswehr München
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Der Bundesminister <strong>der</strong> Verteidigung hatte am 29.06.2001 die Zusammenfassung<br />
querschnittlicher (Streitkräfte-) Unterstützungsaufgaben für die militärischen<br />
Organisationsbereiche in Streitkräftebasis (SKB) veranlasst.<br />
Infolgedessen wurden die Teilaufgaben ABC-Abwehr, Kampfmittelabwehr,<br />
Brandschutz, Selbstschutz, Arbeitssicherheit, Umweltschutz, Gefahrgutwesen,<br />
munitionstechnische Sicherheit und Schießsicherheit auf Ministeriums- und<br />
Ämterebene in den militärischen Organisationsbereichen zum neuen Aufgabenbereich<br />
ABC-Abwehr und Schutzaufgaben zentralisiert. 29<br />
2.2.2 Umweltschutzorganisation auf Ämterebene<br />
Auf Ämterebene werden seit dem 01.10.2001 die ABC-Abwehr und Schutzaufgaben<br />
zentral im Streitkräfteunterstützungskommando (SKUKdo) durch die Abteilung ABC-<br />
Abwehr und Schutzaufgaben für die militärischen Organisationsbereiche<br />
wahrgenommen. Zusätzlich wird dieser Abteilung auch die Amtsaufgabe „Betrieb <strong>der</strong><br />
Truppenübungsplätze/Flugzieldarstellung“ sowie die Planung und Aufstellung eines<br />
zentralen Ausbildungs- und Kompetenzzentrums (AKZ) übertragen.<br />
Das SKUKdo ist ermächtigt, in den Teilaufgaben Arbeitssicherheit, Umweltschutz,<br />
Brandschutz, munitionstechnische Sicherheit, Gefahrgutwesen und Schießsicherheit<br />
einzelfallbezogene Weisungen an militärische Dienststellen zu erlassen, falls dies aus<br />
rechtlichen Gründen, zum Erhalt o<strong>der</strong> zur Herstellung <strong>der</strong> Sicherheit o<strong>der</strong> aus<br />
Einsatzgründen von Nöten ist. In allen an<strong>der</strong>en Teilaufgaben (Kampfmittelabwehr,<br />
ABC-Abwehr, Schießsicherheit, usw.) ist das SKUKdo ebenfalls dazu berechtigt,<br />
Weisungen an die militärischen Organisationsbereiche zu erlassen.<br />
Alle Weisungsentwürfe des SKUKdo müssen dem BMVg zur ministeriellen Billigung<br />
vorgelegt werden, falls diese die Zielsetzung, Aufgaben o<strong>der</strong> Struktur <strong>der</strong> Dienststellen<br />
betreffen und damit eine Umgestaltung von Organisationsgrundlagen bewirken bzw. die<br />
Einsatzbereitschaft beträchtlich beeinflussen könnten.<br />
29 Vgl. Bundesministerium <strong>der</strong> Verteidigung (Hrsg.), Weisung für die Ausplanung <strong>der</strong> Streitkräfte <strong>der</strong><br />
Zukunft (WASK) – BMVg – GenInspBw/Fü S VI 2 – Az 09-10-1 vom 21.07.2000.