Albvereinsblatt_2009-4.pdf
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LGL<br />
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Der ländliche Raum wird für den Menschen als Ort der Erholung<br />
immer wichtiger (ganz oben). Die aktive Mitwirkung und das<br />
Interesse der Gemeinde, der Landwirte und der Bürger beim<br />
Planungsprozess gewährleisten die Erhaltung und Pflege der<br />
landschaftspflegerischen Anlagen (oben).<br />
Landschaft. So bietet sich in einem Flurneuordnungsverfahren<br />
die Chance, Natur- und Landschaftsschutz engagiert<br />
zu unterstützen.<br />
Bei der Neugestaltung eines Flurneuordnungsgebietes<br />
kommt es zwangsläufig zu Eingriffen in Natur und Landschaft,<br />
die durch entsprechende Ersatzmaßnahmen ausgeglichen<br />
werden. Diese Maßnahmen für Naturschutz und<br />
Landschaftspflege werden in der landschaftspflegerischen<br />
Begleitplanung, welche Bestandteil des Wege- und Gewässerplans<br />
ist, verbindlich festgelegt. Die Beteiligten wirken<br />
über den Vorstand der Teilnehmergemeinschaft bei<br />
der Planung und Ausführung aktiv mit. Alle im Wege- und<br />
Gewässerplan enthaltenen Maßnahmen wie z. B. Wege, Straßen,<br />
Gewässer, wasserwirtschaftliche Anlagen und dorfgestaltende<br />
Maßnahmen werden mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft<br />
und mit den Trägern öffentlicher Belange<br />
abgestimmt. Ebenso werden die landschafts pflege -<br />
rischen Anlagen wie z. B. Baumgruppen, Hecken, Säume<br />
und Blühstreifen Bestandteil des Wege- und Gewässerplans.<br />
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Ohne Pflege können ökologisch wertvolle Flächen nicht erhalten<br />
werden.<br />
Die für Naturschutz und Landschaftspflege ausgewiesenen<br />
Flächen können jedoch ihre ökologische Bedeutung nur<br />
dann erfüllen, wenn ihre Bewirtschaftung und Pflege langfristig<br />
sichergestellt sind. Dies setzt eine intensive Koordination<br />
von Naturschutzzielen mit den Entwicklungszielen<br />
der Landwirtschaft voraus. Dabei müssen sich die<br />
Schutzmaßnahmen an regionalen Gegebenheiten der Landschaft<br />
orientieren.<br />
Die Landschaftspflege und der Erhalt der Kulturlandschaft<br />
sind nur in Kooperation mit den Bewirtschaftern sinnvoll<br />
und erfolgreich. Die Offenhaltung einer reizvollen Landschaft<br />
kann nur mittels Initiativen und engagierten Akteuren,<br />
die diese Aufgabe zu ihrem eigenem Anliegen machen,<br />
langfristig betrieben werden.<br />
Auch Vereine und Verbände sind wichtige und unverzichtbare<br />
Partner, um die Pflege und Entwicklung der Kulturund<br />
Heimatlandschaft zu unterstützen. Tragen alle Akteure<br />
und Nutzergruppen des ländlichen Raumes eine gemeinsame<br />
Verantwortung, so ist Flurneuordnung nicht nur<br />
wirtschaftlich und sozial ein Gewinn, sondern auch Natur<br />
und Landschaft können davon profitieren.