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Albvereinsblatt_2009-4.pdf

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LGL<br />

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Der ländliche Raum wird für den Menschen als Ort der Erholung<br />

immer wichtiger (ganz oben). Die aktive Mitwirkung und das<br />

Interesse der Gemeinde, der Landwirte und der Bürger beim<br />

Planungsprozess gewährleisten die Erhaltung und Pflege der<br />

landschaftspflegerischen Anlagen (oben).<br />

Landschaft. So bietet sich in einem Flurneuordnungsverfahren<br />

die Chance, Natur- und Landschaftsschutz engagiert<br />

zu unterstützen.<br />

Bei der Neugestaltung eines Flurneuordnungsgebietes<br />

kommt es zwangsläufig zu Eingriffen in Natur und Landschaft,<br />

die durch entsprechende Ersatzmaßnahmen ausgeglichen<br />

werden. Diese Maßnahmen für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege werden in der landschaftspflegerischen<br />

Begleitplanung, welche Bestandteil des Wege- und Gewässerplans<br />

ist, verbindlich festgelegt. Die Beteiligten wirken<br />

über den Vorstand der Teilnehmergemeinschaft bei<br />

der Planung und Ausführung aktiv mit. Alle im Wege- und<br />

Gewässerplan enthaltenen Maßnahmen wie z. B. Wege, Straßen,<br />

Gewässer, wasserwirtschaftliche Anlagen und dorfgestaltende<br />

Maßnahmen werden mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft<br />

und mit den Trägern öffentlicher Belange<br />

abgestimmt. Ebenso werden die landschafts pflege -<br />

rischen Anlagen wie z. B. Baumgruppen, Hecken, Säume<br />

und Blühstreifen Bestandteil des Wege- und Gewässerplans.<br />

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Ohne Pflege können ökologisch wertvolle Flächen nicht erhalten<br />

werden.<br />

Die für Naturschutz und Landschaftspflege ausgewiesenen<br />

Flächen können jedoch ihre ökologische Bedeutung nur<br />

dann erfüllen, wenn ihre Bewirtschaftung und Pflege langfristig<br />

sichergestellt sind. Dies setzt eine intensive Koordination<br />

von Naturschutzzielen mit den Entwicklungszielen<br />

der Landwirtschaft voraus. Dabei müssen sich die<br />

Schutzmaßnahmen an regionalen Gegebenheiten der Landschaft<br />

orientieren.<br />

Die Landschaftspflege und der Erhalt der Kulturlandschaft<br />

sind nur in Kooperation mit den Bewirtschaftern sinnvoll<br />

und erfolgreich. Die Offenhaltung einer reizvollen Landschaft<br />

kann nur mittels Initiativen und engagierten Akteuren,<br />

die diese Aufgabe zu ihrem eigenem Anliegen machen,<br />

langfristig betrieben werden.<br />

Auch Vereine und Verbände sind wichtige und unverzichtbare<br />

Partner, um die Pflege und Entwicklung der Kulturund<br />

Heimatlandschaft zu unterstützen. Tragen alle Akteure<br />

und Nutzergruppen des ländlichen Raumes eine gemeinsame<br />

Verantwortung, so ist Flurneuordnung nicht nur<br />

wirtschaftlich und sozial ein Gewinn, sondern auch Natur<br />

und Landschaft können davon profitieren.

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