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Elternratgeber Schulbegleitung in Thüringen (PDF) - Die IBS GmbH

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2.1 <strong>Die</strong> Entscheidung der Schulverwaltung über die E<strong>in</strong>schulung<br />

Schulwahl: An welcher Schule wird me<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d lernen?<br />

Der Vorrang des Geme<strong>in</strong>samen Unterrichts von Schülern mit und ohne Beh<strong>in</strong>derung<br />

ist für den Freistaat Thür<strong>in</strong>gen seit 2003 im Thür<strong>in</strong>ger Schulgesetz und dem<br />

Thür<strong>in</strong>ger Förderschulgesetz festgeschrieben. K<strong>in</strong>der und Jugendliche, die e<strong>in</strong>e<br />

Beh<strong>in</strong>derung haben bzw. von e<strong>in</strong>er Beh<strong>in</strong>derung bedroht s<strong>in</strong>d, sollen <strong>in</strong> <strong>in</strong>tegrativen<br />

Unterrichtsformen an Grundschulen sowie Hauptschulen, Regelschulen,<br />

Gesamtschulen und Gymnasien teilhaben können. Jedes K<strong>in</strong>d kann grundsätzlich<br />

jede Schule besuchen. Voraussetzend dafür ist, dass es dort entsprechend<br />

se<strong>in</strong>er <strong>in</strong>dividuellen Fähigkeiten und Neigungen gebildet und gut gefördert<br />

werden kann.<br />

Infokasten 2<br />

Rechtliche Verankerung des Geme<strong>in</strong>samen Unterrichts<br />

Am 26.03.2009 trat <strong>in</strong> Deutschland die UN-Beh<strong>in</strong>dertenrechtskonvention<br />

(UN-BRK) <strong>in</strong> Kraft. Bund und Länder verpflichten sich damit, die<br />

Menschenrechte von Menschen mit Beh<strong>in</strong>derung sicherzustellen, ihre<br />

Benachteiligung zu verh<strong>in</strong>dern und dafür geeignete Gesetzgebungs- und<br />

Verwaltungsmaßnahmen zu entwickeln.<br />

Im Artikel 24 der UN-BRK wird das Recht jedes K<strong>in</strong>des auf Teilhabe an<br />

Bildung, unabhängig vom Vorliegen e<strong>in</strong>er Beh<strong>in</strong>derung, anerkannt.<br />

Innerhalb des Freistaates Thür<strong>in</strong>gen s<strong>in</strong>d laut Thür<strong>in</strong>ger Schulgesetz seit<br />

dem Schuljahr 2003/04 Grund- und Regelschulen sowie Gymnasien die<br />

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