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Elternratgeber Schulbegleitung in Thüringen (PDF) - Die IBS GmbH

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2.2 <strong>Die</strong> Entscheidung des Leistungsträgers<br />

Wann muss ich den Antrag stellen?<br />

Den Antrag auf <strong>Schulbegleitung</strong> sollten Sie für das kommende Schuljahr<br />

idealerweise bis spätestens Ende März des laufenden Kalenderjahres beim<br />

zuständigen Sozialamt oder Jugendamt stellen. Hier beantragen Sie<br />

E<strong>in</strong>gliederungshilfe <strong>in</strong> Form der Übernahme der Kosten für e<strong>in</strong>en Schulbegleiter<br />

gemäß §§ 53, 54 SGB XII (Sozialamt) oder § 35a SGB VIII (Jugendamt). Nur bei<br />

e<strong>in</strong>er frühzeitigen Antragstellung kann sichergestellt werden, dass Sie zu Beg<strong>in</strong>n<br />

e<strong>in</strong>es Schuljahres für Ihr K<strong>in</strong>d mit der Unterstützung im Schulalltag durch e<strong>in</strong>en<br />

Schulbegleiter rechnen können. Sollte e<strong>in</strong> <strong>in</strong>dividueller Hilfebedarf erst während<br />

des Schulalltages offensichtlich werden, s<strong>in</strong>d auch <strong>in</strong>nerhalb des Schuljahres<br />

Lange Bearbeitungszeiträume<br />

Das Sozial- bzw. Jugendamt ist an die<br />

Entscheidung des Schulamtes über die<br />

Beschulung im Geme<strong>in</strong>samen Unterricht<br />

gebunden. Daher ist es wichtig, dass der<br />

Antrag auf Geme<strong>in</strong>samen Unterricht sowie<br />

der Antrag auf die Bewilligung von<br />

E<strong>in</strong>gliederungshilfe m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong> Jahr vor<br />

der E<strong>in</strong>schulung bzw. vor Schuljahresbeg<strong>in</strong>n<br />

gestellt werden. Denn es ist erfahrungsgemäß<br />

so, dass erst über den E<strong>in</strong>gliederungshilfeantrag<br />

entschieden wird, wenn das<br />

Schulamt den Antrag auf<br />

Geme<strong>in</strong>samen Unterricht<br />

beschieden hat.<br />

Anträge auf <strong>Schulbegleitung</strong><br />

möglich.<br />

Ist Ihr K<strong>in</strong>d noch im K<strong>in</strong>dergartenalter<br />

und besucht als<br />

so genanntes Integrationsk<strong>in</strong>d<br />

e<strong>in</strong>e K<strong>in</strong>dertagesstätte,<br />

sollten Sie im letzten K<strong>in</strong>dergartenjahr<br />

– jedoch vor<br />

Anmeldung an der Grundschule<br />

– e<strong>in</strong>en Antrag auf<br />

<strong>Schulbegleitung</strong> stellen.<br />

E<strong>in</strong>e <strong>Schulbegleitung</strong> ist ab<br />

der 1. Klasse möglich.<br />

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