Elternratgeber Schulbegleitung in Thüringen (PDF) - Die IBS GmbH
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2.1 <strong>Die</strong> Entscheidung der Schulverwaltung über die E<strong>in</strong>schulung<br />
für se<strong>in</strong>e weitere Entwicklung? Inwieweit liegen diese an der zuständigen Schule<br />
vor und welche konkreten Schritte s<strong>in</strong>d notwendig, um die noch nicht<br />
vorhandenen Bed<strong>in</strong>gungen zu schaffen?<br />
Wer entscheidet welche Schule me<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d besucht?<br />
<strong>Die</strong> Entscheidung über e<strong>in</strong>e Beschulung im Rahmen des Geme<strong>in</strong>samen<br />
Unterrichts an e<strong>in</strong>er allgeme<strong>in</strong>en Schule oder dem Besuch e<strong>in</strong>er Förderschule<br />
trifft laut Thür<strong>in</strong>ger Förderschulgesetz das Schulamt. S<strong>in</strong>d Sie als Eltern nicht mit<br />
der Entscheidung e<strong>in</strong>verstanden, kann e<strong>in</strong> formloser Widerspruch e<strong>in</strong>gelegt und<br />
gemäß § 8 Abs. 5 Thür<strong>in</strong>ger Förderschulgesetz erneut e<strong>in</strong>e Aufnahmekommission<br />
durch das Schulamt e<strong>in</strong>berufen werden. Innerhalb dieser<br />
Kommission beraten alle beteiligten Personengruppen, d.h. Eltern, Schulärzte,<br />
Vertreter des Schulträgers, Klassenleiter oder Erzieher und Vertreter des<br />
Schulamtes nochmals die Entscheidung über den Bildungsgang und Förderort<br />
und treffen geme<strong>in</strong>sam e<strong>in</strong>e b<strong>in</strong>dende Vere<strong>in</strong>barung. Danach erfolgt die<br />
Anmeldung Ihres K<strong>in</strong>des an der zugewiesenen Schule.<br />
Wie oben erwähnt, müssen Schulen die zur Integration von K<strong>in</strong>dern mit<br />
Beh<strong>in</strong>derung entsprechend notwendigen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen zur Verfügung<br />
stellen. Hierzu zählen zum Beispiel die Raumgestaltung (Barrierefreiheit aller<br />
Räume), die Ausstattung mit den erforderlichen technischen Voraussetzungen<br />
und die Absicherung des pädagogischen Bedarfs. Für den Ausbau dieser<br />
räumlichen, sachlichen und personellen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen s<strong>in</strong>d<br />
entsprechende Mittel durch die Schule und den Schulträger zur Verfügung zu<br />
stellen. Reichen diese Maßnahmen nicht aus, um e<strong>in</strong>em K<strong>in</strong>d mit Beh<strong>in</strong>derung<br />
e<strong>in</strong>e angemessene Schulbildung zu ermöglichen, bietet die E<strong>in</strong>gliederungshilfe –<br />
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