Gemeinden entstehen - Gemeinde Bubikon online
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Entwicklung des <strong>Gemeinde</strong>steuerfusses 1919—1982<br />
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Kirchengut<br />
Sekundar-<br />
Primar-<br />
Schulgut<br />
Armengut<br />
I Politisches Gut<br />
Wasserleitungsbauten und zu Requisitionsfuhren.<br />
Sogar die Einquartierung von Truppen und deren<br />
Verpflegung wurde den einzelnen Haushaltungen<br />
auferlegt. Eine wichtige Einnahmequelle bildeten<br />
die <strong>Gemeinde</strong>güter (Waldungen, Allmenden,<br />
Torfstiche). Abwasserprobleme kannte man keine.<br />
Waschwasser und Jauche liefen durch die Seiten<br />
gräben in Felder und Rieder oder wurden in die<br />
Gärten geschüttet. Zinsendienste gab es keine, da<br />
<strong>Gemeinde</strong>schulden unbekannt waren. Die Für<br />
sorge beschränkte sich auf Abgabe von Naturalien<br />
an die Armen und die Übernahme der Arztkosten<br />
Mittelloser durch den Stillstand. Behördemitglie<br />
der wie nebenamtliche Funktionäre arbeiteten<br />
ehrenamtlich.<br />
Mit der Neuordnung des Kantons erhielt auch<br />
das Finanzwesen eine solidere Basis. Durch Grossrats-Beschluss<br />
vom 15. Januar 1834 wurde eine<br />
Cantonalsteuer eingeführt. 1835 bestimmte § 11<br />
des Gesetzes über die <strong>Gemeinde</strong>ausgaben und<br />
<strong>Gemeinde</strong>steuern: «Kirchen-, Schulausgaben und<br />
solche der Politischen <strong><strong>Gemeinde</strong>n</strong>, insofern sie<br />
nicht durch die Einnahmen der Güter gedeckt<br />
werden, können durch eine Vermögenssteuer,<br />
Haushaltungssteuer und eine Mannssteuer bestrit<br />
ten werden.» Drei Jahre später wurden die Ge<br />
meindegüter als ausschliessliches Eigentum der<br />
Bürgergemeinden erklärt und 1855 verfügt, dass<br />
der Überschuss an die Schul-, Kirch- oder Zivil<br />
gemeinden abgegeben werden könne. Von 1855<br />
bis 1918 blieb das Steuersystem nahezu unverän<br />
dert; es basierte auf dem Vermögen und dem<br />
kapitalisierten Einkommen. In dieser Zeitspanne<br />
stieg der Steuerfuss in <strong>Bubikon</strong> von einem auf<br />
zwei Promille, in den achtziger Jahren auf 3 V2 und<br />
1918 gar auf 4V2 Promille.<br />
Mit der Umstellung auf die nach <strong>Gemeinde</strong><br />
gütern getrennten, progressiven, in Prozenten der<br />
Staatssteuer berechneten <strong>Gemeinde</strong>steuern wurde<br />
von der <strong>Gemeinde</strong>versammlung ein erster Ansatz<br />
von 230 Prozenten beschlossen, der wohl um ei<br />
niges zu hoch gegriffen war und innert vier Jah<br />
ren auf 13 0 Prozent gesenkt wurde. Bis 1957 wies<br />
unsere <strong>Gemeinde</strong> im Bezirk Hinwil den tiefsten<br />
Steueransatz auf und wurde nur wenige Male von<br />
einer anderen <strong>Gemeinde</strong> unterboten. Die Krisen-,<br />
Kriegs- und Nachkriegszeiten führten jedoch zu<br />
einem neuerlichen Anstieg bis auf 200 Prozent. In<br />
den Jahren 1976 bis 1978 gehörte unsere Ge<br />
meinde mit 170 Prozent zu den belastendsten des<br />
Kantons.<br />
Der nach dem Zweiten Weltkrieg einsetzende<br />
Nachholbedarf an Schulhäusern, die Erneuerung<br />
und Erweiterung des Strassen- und Kanalisations<br />
netzes, der Bau von zwei Kläranlagen, des Alters<br />
heims, der Zivilschutzanlagen und Feuerwehrge<br />
bäude sowie die erweiterte Sozial- und Personal<br />
versicherung führten zu einer starken Verschul<br />
dung.<br />
Hätten nicht die bedeutenden Baulandverkäufe<br />
in den Hochkonjunkturjahren erhebliche Grund<br />
steuern eingebracht, stünden die <strong>Gemeinde</strong>finan<br />
zen nicht besonders gut. Erleichterung schafften<br />
in jüngster Zeit die kantonalen Gesetze über<br />
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