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Gemeinden entstehen - Gemeinde Bubikon online

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Entwicklung des <strong>Gemeinde</strong>steuerfusses 1919—1982<br />

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Kirchengut<br />

Sekundar-<br />

Primar-<br />

Schulgut<br />

Armengut<br />

I Politisches Gut<br />

Wasserleitungsbauten und zu Requisitionsfuhren.<br />

Sogar die Einquartierung von Truppen und deren<br />

Verpflegung wurde den einzelnen Haushaltungen<br />

auferlegt. Eine wichtige Einnahmequelle bildeten<br />

die <strong>Gemeinde</strong>güter (Waldungen, Allmenden,<br />

Torfstiche). Abwasserprobleme kannte man keine.<br />

Waschwasser und Jauche liefen durch die Seiten<br />

gräben in Felder und Rieder oder wurden in die<br />

Gärten geschüttet. Zinsendienste gab es keine, da<br />

<strong>Gemeinde</strong>schulden unbekannt waren. Die Für<br />

sorge beschränkte sich auf Abgabe von Naturalien<br />

an die Armen und die Übernahme der Arztkosten<br />

Mittelloser durch den Stillstand. Behördemitglie<br />

der wie nebenamtliche Funktionäre arbeiteten<br />

ehrenamtlich.<br />

Mit der Neuordnung des Kantons erhielt auch<br />

das Finanzwesen eine solidere Basis. Durch Grossrats-Beschluss<br />

vom 15. Januar 1834 wurde eine<br />

Cantonalsteuer eingeführt. 1835 bestimmte § 11<br />

des Gesetzes über die <strong>Gemeinde</strong>ausgaben und<br />

<strong>Gemeinde</strong>steuern: «Kirchen-, Schulausgaben und<br />

solche der Politischen <strong><strong>Gemeinde</strong>n</strong>, insofern sie<br />

nicht durch die Einnahmen der Güter gedeckt<br />

werden, können durch eine Vermögenssteuer,<br />

Haushaltungssteuer und eine Mannssteuer bestrit<br />

ten werden.» Drei Jahre später wurden die Ge<br />

meindegüter als ausschliessliches Eigentum der<br />

Bürgergemeinden erklärt und 1855 verfügt, dass<br />

der Überschuss an die Schul-, Kirch- oder Zivil<br />

gemeinden abgegeben werden könne. Von 1855<br />

bis 1918 blieb das Steuersystem nahezu unverän<br />

dert; es basierte auf dem Vermögen und dem<br />

kapitalisierten Einkommen. In dieser Zeitspanne<br />

stieg der Steuerfuss in <strong>Bubikon</strong> von einem auf<br />

zwei Promille, in den achtziger Jahren auf 3 V2 und<br />

1918 gar auf 4V2 Promille.<br />

Mit der Umstellung auf die nach <strong>Gemeinde</strong><br />

gütern getrennten, progressiven, in Prozenten der<br />

Staatssteuer berechneten <strong>Gemeinde</strong>steuern wurde<br />

von der <strong>Gemeinde</strong>versammlung ein erster Ansatz<br />

von 230 Prozenten beschlossen, der wohl um ei<br />

niges zu hoch gegriffen war und innert vier Jah<br />

ren auf 13 0 Prozent gesenkt wurde. Bis 1957 wies<br />

unsere <strong>Gemeinde</strong> im Bezirk Hinwil den tiefsten<br />

Steueransatz auf und wurde nur wenige Male von<br />

einer anderen <strong>Gemeinde</strong> unterboten. Die Krisen-,<br />

Kriegs- und Nachkriegszeiten führten jedoch zu<br />

einem neuerlichen Anstieg bis auf 200 Prozent. In<br />

den Jahren 1976 bis 1978 gehörte unsere Ge<br />

meinde mit 170 Prozent zu den belastendsten des<br />

Kantons.<br />

Der nach dem Zweiten Weltkrieg einsetzende<br />

Nachholbedarf an Schulhäusern, die Erneuerung<br />

und Erweiterung des Strassen- und Kanalisations<br />

netzes, der Bau von zwei Kläranlagen, des Alters<br />

heims, der Zivilschutzanlagen und Feuerwehrge<br />

bäude sowie die erweiterte Sozial- und Personal<br />

versicherung führten zu einer starken Verschul<br />

dung.<br />

Hätten nicht die bedeutenden Baulandverkäufe<br />

in den Hochkonjunkturjahren erhebliche Grund<br />

steuern eingebracht, stünden die <strong>Gemeinde</strong>finan<br />

zen nicht besonders gut. Erleichterung schafften<br />

in jüngster Zeit die kantonalen Gesetze über<br />

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