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Inanspruchnahme von <strong>Hilfen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Erziehung</strong> im Spiegel regionaler Disparitäten<br />

TAB. 3.1: <strong>Hilfen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Erziehung</strong> (einschließl. der <strong>Hilfen</strong> für junge Volljährige, ohne <strong>Erziehung</strong>sberatung) nach Inanspruchnahmeklassen (Jugendamtsbezirke; 2010)<br />

Inanspruchnahme zwischen …<br />

und … Punkten<br />

Anzahl der Kommunen<br />

Verteilung der Anzahl<br />

in %<br />

Median Arithmetisches Mittel Variationskoeffizient<br />

0 – 130 45 8 110 105 0,20<br />

130 – 260 265 47 202 199 0,18<br />

260 – 390 178 31 305 311 0,12<br />

390 – 520 59 10 442 447 0,08<br />

520 und mehr 20 4 606 612 0,15<br />

Insgesamt 567 100 244 267 0,44<br />

Methodischer Hinweis: Abhängige Variable <strong>ist</strong> die Inanspruchnahme von Le<strong>ist</strong>ungen der <strong>Hilfen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Erziehung</strong> pro 10.000 der unter 21-Jährigen auf der Basis der Summe aus andauernden und beendeten<br />

Le<strong>ist</strong>ungen pro Jugendamtsbezirk. <strong>Der</strong> Variationskoeffizient <strong>ist</strong> ein Maß für die Streuung, <strong>als</strong>o die Variation der Inanspruchnahmequoten zwischen den Jugendamtsbezirken. Je höher der Wert,<br />

desto höher <strong>ist</strong> die vorhandene Streuung bzw. je größer sind die Unterschiede zwischen den Kommunen.<br />

Lesebeispiel: In Deutschland wird für 45 Jugendämter eine Inanspruchnahmequote von bis zu 130 <strong>Hilfen</strong> pro 10.000 der unter 21-Jährigen ausgewiesen (130 Inanspruchnahmepunkte). Das sind etwa<br />

8% der Jugendämter. <strong>Der</strong> Medianwert liegt für diese Gruppe bei 110 Inanspruchnahmepunkten, das arithmetische Mittel bei 105 Inanspruchnahmepunkten.<br />

Quelle: Forschungsdatenzentrum der Stat<strong>ist</strong>ischen Ämter des Bundes und der Länder: Stat<strong>ist</strong>iken der Kinder- und Jugendhilfe – Erzieherische <strong>Hilfen</strong>, Eingliederungshilfe, Hilfe für junge Volljährige<br />

2010; eigene Berechnungen<br />

ABB. 3.1:<br />

Inanspruchnahme von <strong>Hilfen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Erziehung</strong> (einschl. der <strong>Hilfen</strong> für junge<br />

Volljährige, ohne <strong>Erziehung</strong>sberatung) nach Jugendamtsbezirken<br />

(Deutschland; 2010; Angaben pro 10.000 der unter 21-Jährigen) 1<br />

<strong>Hilfen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Erziehung</strong><br />

(ohne <strong>Erziehung</strong>sberatung)<br />

≥ 0 - < 130<br />

≥ 130 - < 260<br />

≥ 260 - < 390<br />

≥ 390 - < 520<br />

≥ 520<br />

Die Ergebnisse <strong>zur</strong> Inanspruchnahme der Le<strong>ist</strong>ungen<br />

der <strong>Hilfen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Erziehung</strong> können in 5 Kategorien mit –<br />

abgesehen von der höchsten Kategorie – jeweils einer<br />

Spannweite von 130 Inanspruchnahmepunkten eingeteilt<br />

werden (vgl. Abb. 3.1). Knapp 8% der Jugendämter gehören<br />

dabei in die Kategorie mit den niedrigsten Werten.<br />

<strong>Der</strong> Mittelwert liegt für diese Gruppe bei 105 bis 110 Inanspruchnahmepunkten<br />

(Tab. 3.1). Von den 45 Kommunen<br />

dieser im Vergleich zu den anderen Größenklassen<br />

heterogensten Gruppe 29 gehören mehr <strong>als</strong> die Hälfte zu<br />

Bayern. Am stärksten besetzt <strong>ist</strong> mit einer Anzahl von 265<br />

die Kategorie für Jugendämter mit einer Inanspruchnahmequote<br />

von 130 bis unter 260 Punkten. Das entspricht<br />

knapp 47% der Kommunen. Etwa jedes dritte Jugendamt<br />

befindet sich mit Blick auf die Inanspruchnahmequote in<br />

der mittleren Kategorie mit Werten zwischen 260 und 390<br />

Punkten. Für diese Gruppe sind im Übrigen zwischen<br />

den Kommunen laut Variationskoeffizient die geringsten<br />

Unterschiede zu konstatieren (vgl. Tab. 3.1). Zwischen<br />

390 und 520 Inanspruchnahmepunkte werden für rund<br />

10% der Jugendämter ausgewiesen. Die Höhe der Inanspruchnahmequote<br />

dieser Gruppe wird nur noch von<br />

20 Jugendämtern mit Ergebnissen über 520 <strong>Hilfen</strong> pro<br />

10.000 der unter 21-Jährigen – insbesondere aus dem<br />

Nordosten Deutschlands – übertroffen (vgl. Abb. 3.1).<br />

Quelle: Forschungsdatenzentrum der Stat<strong>ist</strong>ischen Ämter des Bundes und der Länder: Stat<strong>ist</strong>iken<br />

der Kinder- und Jugendhilfe – Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe, Hilfe für<br />

junge Volljährige 2010; eigene Berechnungen<br />

1) Die Fälle werden vom zuständigen Jugendamt jährlich den Stat<strong>ist</strong>ischen Ämtern gemeldet.<br />

Berücksichtigt werden <strong>hier</strong> für jeden Jugendamtsbezirk die im Laufe des Jahres 2010<br />

beendeten sowie die am Ende des Jahres 2010 andauernden Le<strong>ist</strong>ungen. Für die weiß<br />

unterlegten Flächen können für 2010 aus Gründen der Geheimhaltung keine Ergebnisse<br />

ausgewiesen werden.<br />

Maximumwert auf knapp 520 <strong>Hilfen</strong> pro 10.000 der unter<br />

21-Jährigen. Dieser Wert liegt immer noch 20 Mal höher<br />

<strong>als</strong> der Minimumwert. Berücksichtigt man darüber hinaus<br />

auch nicht die 20 Jugendamtsbezirke mit den niedrigsten<br />

Inanspruchnahmequoten, so ergibt sich eine Spannweite<br />

von rund 102 bis zu den fast 520 <strong>Hilfen</strong> pro 10.000 der<br />

unter 21-Jährigen.<br />

3.2 Unterschiede bei der Inanspruchnahme<br />

ambulanter Le<strong>ist</strong>ungen<br />

Für die ambulanten <strong>Hilfen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Erziehung</strong> werden für die<br />

Jugendämter in Deutschland 2010 Inanspruchnahmequoten<br />

zwischen etwas mehr <strong>als</strong> 17 und nicht ganz 637<br />

Le<strong>ist</strong>ungen pro 10.000 der unter 21-Jährigen ausgewiesen.<br />

Die Differenz zwischen Minimum- und Maximumwert<br />

beträgt somit rund 620 Inanspruchnahmepunkte. Ohne<br />

Extremwerte und Ausreißer mit Werten zwischen 327 und<br />

637 Inanspruchnahmepunkten variiert die Inanspruchnahme<br />

bis zu einer Höhe von 319 <strong>Hilfen</strong> pro 10.000 der<br />

29) Die Streuung bzw. die Unterschiede zwischen den Kommunen innerhalb der Gruppen werden<br />

über den Variationskoeffizienten gemessen. Je höher dieser ausfällt, desto höher sind auch<br />

die Differenzen.<br />

24

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