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1 Sehr geehrte Damen und Herren: Die neueste Ausgabe der ...

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Län<strong>der</strong>kurzinformationen (alphabetisch)<br />

EU<br />

Verstärkte Zusammenarbeit für Europäisches Patent<br />

(gtai) Mit Urteil vom 16.4.2013 hat <strong>der</strong> Europäische Gerichtshof (EuGH) die Klagen Italiens<br />

<strong>und</strong> Spaniens gegen die verstärkte Zusammenarbeit für das europäische Patent<br />

zurückgewiesen. Hintergr<strong>und</strong> sind die sich seit mittlerweile 2000 hinziehenden Verhandlungen<br />

<strong>der</strong> EU-Mitgliedstaaten über ein einheitliches europäisches Patent. Eine EU-weite Regelung<br />

scheiterte bislang am Wi<strong>der</strong>stand Italiens <strong>und</strong> Spaniens gegen die vorgesehene<br />

Sprachenregelung. Ein entsprechen<strong>der</strong> Vorschlag <strong>der</strong> EU-Kommission sah vor, dass<br />

Anmeldungen zwar in allen Sprachen möglich sein sollen, eine vollständige Übersetzung des<br />

Antrags <strong>und</strong> <strong>der</strong> Patentansprüche aber nur in Englisch, Französisch o<strong>der</strong> Deutsch vorliegen<br />

muss.<br />

<strong>Die</strong> Kommission legte daraufhin die Verordnungsvorschläge den Mitgliedstaaten im Verfahren<br />

<strong>der</strong> sog. „verstärkten Zusammenarbeit“ vor. Unter gewissen Voraussetzungen eröffnet dieses<br />

Verfahren den Mitgliedstaaten, die in einem bestimmten Sachgebiet schneller vorangehen<br />

wollen, die Möglichkeit, dieses zu tun. Eine solche verstärkte Zusammenarbeit ist aber nur<br />

zulässig, wenn für das Sachgebiet nicht ausschließlich die EU zuständig ist. Für den Bereich des<br />

geistigen Eigentums ist dies <strong>der</strong> Fall, d.h. entsprechende Regelungen fallen sowohl in die<br />

Zuständigkeit <strong>der</strong> EU als auch <strong>der</strong> Mitgliedstaaten. Der EuGH hat nun entschieden, dass dies<br />

auch für die Sprachenregelung zum EU-Patent gilt. Auch die übrigen Voraussetzungen <strong>der</strong><br />

verstärkten Zusammenarbeit seien hier gegeben. Es handele sich vorliegend um das letzte<br />

Mittel, wie es <strong>der</strong> EU-Vertrag vorsieht, da die Verhandlungen seit nunmehr über zwölf Jahren<br />

zu keinem Ergebnis geführt hätten.<br />

1<br />

Einem europäischen Patent steht demnach zumindest im Wege <strong>der</strong> verstärkten<br />

Zusammenarbeit nichts mehr im Wege, wobei Italien <strong>und</strong> Spanien auch nicht daran gehin<strong>der</strong>t<br />

sind, dem Verfahren beizutreten, wie es <strong>der</strong> EuGH betont.<br />

Weitere Informationen: Achim Kampf, Tel.: 0228/24993-415, E-Mail: achim.kampf@gtai.de,<br />

Internet: www.gtai.de/recht.<br />

Frankreich<br />

Muster für Speditionsverträge veröffentlicht<br />

(gtai) Im Anhang zur Verordnung vom 5.4.2013 (Décret n° 2013-293 du 5 avril 2013 portant<br />

approbation du contrat type de commission de transport) findet sich ein vom französischen<br />

© Germany Trade & Invest 2013, gtai-Rechtsnews 6/2013

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