1 Sehr geehrte Damen und Herren: Die neueste Ausgabe der ...
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weitergeführt werden, wenn sich die Mehrheit des isländischen Volks im Rahmen eines<br />
Referendums für einen Beitritt zur EU aussprechen. Ein solches Referendum soll binnen <strong>der</strong><br />
nächsten vier Jahre gehalten werden.<br />
Als unmittelbare Reaktion auf die wirtschaftlichen Schwierigkeiten im Jahre 2008 stellte Island<br />
im Juli 2009 seinen Antrag auf Mitgliedschaft in <strong>der</strong> EU. Im Juli 2010 wurden offiziell die<br />
Beitrittsverhandlungen aufgenommen. In <strong>der</strong> Zwischenzeit wurden zwar schon erhebliche<br />
Fortschritte in den Verhandlungen erzielt. Aber gerade das sensible Thema <strong>der</strong> Fischerei stand<br />
bis dato noch nicht auf <strong>der</strong> Agenda.<br />
Quelle:<br />
<br />
News of Iceland, “Iceland will stop the EU membership negotiations right away”,<br />
22.5.2013<br />
Zum Thema:<br />
<br />
<br />
Internetseite <strong>der</strong> isländischen Regierung zu Islands Beitrittsverhandlungen<br />
Internetseite <strong>der</strong> Europäischen Kommission zu Islands Beitrittsverhandlungen<br />
Weitere Informationen: Mandy Nicke, Tel.: 0228/24993-372, E-Mail: mandy.nicke@gtai.de,<br />
Internet: www.gtai.de/recht.<br />
Italien<br />
3<br />
Neue Organisationsregeln für die italienische Anwaltschaft<br />
(gtai) Das Gesetz Nr. 247/2012 vom 31.12.2012 (legge 247/2012 - Nuova disciplina<br />
dell'ordinamento della professione forense) enthält die neuen Organisationsregeln <strong>der</strong><br />
italienischen Anwaltschaft. Es ist am 2.2.2013 in Kraft getreten.<br />
Ziel <strong>der</strong> Gesetzesnovelle ist es, bei <strong>der</strong> Ausübung des Anwaltsberufs hohe Qualitätsstandards<br />
zu gewährleisten. Insofern wurden die Zugangsvoraussetzungen zur Anwaltschaft überarbeitet<br />
<strong>und</strong> die Verpflichtung zur regelmäßigen Fortbildung gesetzlich verankert. Darüber hinaus soll<br />
die anwaltliche Tätigkeit von Transparenz geprägt <strong>und</strong> im Zweifelsfalle einer Kontrolle<br />
zugänglich sein.<br />
Das Gesetz ist in sechs Titel unterteilt:<br />
1. Allgemeine Bestimmungen<br />
2. Register <strong>und</strong> Listen<br />
3. Organe <strong>und</strong> Funktionsweise <strong>der</strong> Anwaltschaft<br />
4. Zugang zum Anwaltsberuf<br />
5. Disziplinarverfahren<br />
6. Übergangs- <strong>und</strong> Schlussbestimmungen<br />
© Germany Trade & Invest 2013, gtai-Rechtsnews 6/2013