1 Sehr geehrte Damen und Herren: Die neueste Ausgabe der ...
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Vollstreckungsübereinkommen eingerichtet. Nichts desto trotz zeugt <strong>der</strong> Beitritt vom Willen <strong>der</strong><br />
myanmarischen Führung, das Land in das internationale Wirtschaftsgefüge zu integrieren.<br />
Weitere Informationen: Frauke Schmitz-Bauerdick LL.M., Tel.: 0228/24993-432, Email:<br />
frauke.schmitz-bauerdick@gtai.de, Internet: www.gtai.de/recht.<br />
Österreich<br />
Senkung des GmbH-Stammkapitals geplant<br />
(gtai) Am 21.5.2013 wurde <strong>der</strong> Ministerialentwurf betreffend ein B<strong>und</strong>esgesetz, mit dem das<br />
GmbH-Gesetz, die Insolvenzordnung, das Notariatstarifgesetz, das Rechtsanwaltstarifgesetz<br />
<strong>und</strong> das Körperschaftsteuergesetz 1988 geän<strong>der</strong>t werden (Gesellschaftsrechts-<br />
Än<strong>der</strong>ungsgesetz 2013 - GesRÄG 2013) in den österreichischen Nationalrat eingebracht.<br />
Das Gesellschaftsrechts-Än<strong>der</strong>ungsgesetz 2013 soll insbeson<strong>der</strong>e bewirken, dass mehr GmbHs<br />
in Österreich gegründet werden. <strong>Die</strong>ses Ziel soll durch eine Absenkung des<br />
Mindeststammkapitals <strong>und</strong> <strong>der</strong> Reduzierung <strong>der</strong> Gründungskosten erreicht werden.<br />
Anstelle <strong>der</strong> bisher 35.000 Euro als Mindestkapital sollen in Zukunft nur noch 10.000 Euro<br />
dafür vorgehalten werden müssen (§ 6 Absatz 1 GmbH-Gesetz). Dabei muss wie bisher nur<br />
50% des Stammkapitals in bar eingezahlt werden (§ 10 Absatz 1 GmbH-Gesetz). Noch unter<br />
den alten Regelungen gegründete GmbHs sollen ihr Stammkapital gr<strong>und</strong>sätzlich auf 10.000<br />
Euro reduzieren dürfen.<br />
5<br />
Da <strong>der</strong> Gesellschaftsvertrag <strong>der</strong> Notariatsform bedarf (§ 4 Absatz 3 GmbH-Gesetz) <strong>und</strong> die<br />
Höhe <strong>der</strong> Notarkosten von <strong>der</strong> Höhe des Stammkapitals abhängt, werden bei einem geringeren<br />
Mindestkapital automatisch weniger Notarkosten anfallen. Darüber hinaus werden bestimmte<br />
Gründungen durch natürliche Personen mittels einer Mustersatzung in den Genuss eines<br />
vergünstigten Tarifs kommen (§ 5 Absatz 8 Notariatstarifgesetzes). Schließlich werden<br />
neugegründete GmbHs die Tatsache ihrer Eintragung im Firmenbuch nicht mehr in <strong>der</strong> Wiener<br />
Zeitung bekannt machen müssen(§ 12 GmbH-Gesetz). Ausreichen soll die Bekanntmachung<br />
über die Ediktsdatei.<br />
Ob das im Gesetzesentwurf angestrebte Inkrafttreten <strong>der</strong> neuen Regelungen zum 1.7.2013<br />
tatsächlich realisiert werden kann, bleibt abzuwarten.<br />
Zum Thema:<br />
Übersichtsseite des österreichischen Parlaments zum Gesetzgebungsverfahren im<br />
Hinblick auf das Gesellschaftsrechts-Än<strong>der</strong>ungsgesetz 2013<br />
Weitere Informationen: Mandy Nicke, Tel.: 0228/24993-372, E-Mail: mandy.nicke@gtai.de,<br />
Internet: www.gtai.de/recht.<br />
© Germany Trade & Invest 2013, gtai-Rechtsnews 6/2013