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1 Sehr geehrte Damen und Herren: Die neueste Ausgabe der ...

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Vollstreckungsübereinkommen eingerichtet. Nichts desto trotz zeugt <strong>der</strong> Beitritt vom Willen <strong>der</strong><br />

myanmarischen Führung, das Land in das internationale Wirtschaftsgefüge zu integrieren.<br />

Weitere Informationen: Frauke Schmitz-Bauerdick LL.M., Tel.: 0228/24993-432, Email:<br />

frauke.schmitz-bauerdick@gtai.de, Internet: www.gtai.de/recht.<br />

Österreich<br />

Senkung des GmbH-Stammkapitals geplant<br />

(gtai) Am 21.5.2013 wurde <strong>der</strong> Ministerialentwurf betreffend ein B<strong>und</strong>esgesetz, mit dem das<br />

GmbH-Gesetz, die Insolvenzordnung, das Notariatstarifgesetz, das Rechtsanwaltstarifgesetz<br />

<strong>und</strong> das Körperschaftsteuergesetz 1988 geän<strong>der</strong>t werden (Gesellschaftsrechts-<br />

Än<strong>der</strong>ungsgesetz 2013 - GesRÄG 2013) in den österreichischen Nationalrat eingebracht.<br />

Das Gesellschaftsrechts-Än<strong>der</strong>ungsgesetz 2013 soll insbeson<strong>der</strong>e bewirken, dass mehr GmbHs<br />

in Österreich gegründet werden. <strong>Die</strong>ses Ziel soll durch eine Absenkung des<br />

Mindeststammkapitals <strong>und</strong> <strong>der</strong> Reduzierung <strong>der</strong> Gründungskosten erreicht werden.<br />

Anstelle <strong>der</strong> bisher 35.000 Euro als Mindestkapital sollen in Zukunft nur noch 10.000 Euro<br />

dafür vorgehalten werden müssen (§ 6 Absatz 1 GmbH-Gesetz). Dabei muss wie bisher nur<br />

50% des Stammkapitals in bar eingezahlt werden (§ 10 Absatz 1 GmbH-Gesetz). Noch unter<br />

den alten Regelungen gegründete GmbHs sollen ihr Stammkapital gr<strong>und</strong>sätzlich auf 10.000<br />

Euro reduzieren dürfen.<br />

5<br />

Da <strong>der</strong> Gesellschaftsvertrag <strong>der</strong> Notariatsform bedarf (§ 4 Absatz 3 GmbH-Gesetz) <strong>und</strong> die<br />

Höhe <strong>der</strong> Notarkosten von <strong>der</strong> Höhe des Stammkapitals abhängt, werden bei einem geringeren<br />

Mindestkapital automatisch weniger Notarkosten anfallen. Darüber hinaus werden bestimmte<br />

Gründungen durch natürliche Personen mittels einer Mustersatzung in den Genuss eines<br />

vergünstigten Tarifs kommen (§ 5 Absatz 8 Notariatstarifgesetzes). Schließlich werden<br />

neugegründete GmbHs die Tatsache ihrer Eintragung im Firmenbuch nicht mehr in <strong>der</strong> Wiener<br />

Zeitung bekannt machen müssen(§ 12 GmbH-Gesetz). Ausreichen soll die Bekanntmachung<br />

über die Ediktsdatei.<br />

Ob das im Gesetzesentwurf angestrebte Inkrafttreten <strong>der</strong> neuen Regelungen zum 1.7.2013<br />

tatsächlich realisiert werden kann, bleibt abzuwarten.<br />

Zum Thema:<br />

Übersichtsseite des österreichischen Parlaments zum Gesetzgebungsverfahren im<br />

Hinblick auf das Gesellschaftsrechts-Än<strong>der</strong>ungsgesetz 2013<br />

Weitere Informationen: Mandy Nicke, Tel.: 0228/24993-372, E-Mail: mandy.nicke@gtai.de,<br />

Internet: www.gtai.de/recht.<br />

© Germany Trade & Invest 2013, gtai-Rechtsnews 6/2013

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