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Sozialhilfevertrag mit dem überörtlichen Träger der Sozialhilfe

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9.1.<br />

10/10<br />

<strong><strong>Sozialhilfe</strong>vertrag</strong><br />

<strong>mit</strong> <strong>dem</strong> überörtl. <strong>Träger</strong> <strong>der</strong> <strong>Sozialhilfe</strong><br />

§ 12<br />

Vertragsstreitigkeiten<br />

Information<br />

<strong>der</strong><br />

KVBB<br />

Über Zweifelsfragen und zur Bereinigung von Streitfällen, die sich aus<br />

diesem Vertrag ergeben, entscheidet ein Schlichtungsausschuß, <strong>dem</strong><br />

drei vom Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes<br />

Brandenburg bestimmte Vertreter und drei Vertreter <strong>der</strong> KVBB<br />

angehören. Der Schlichtungsausschuß gibt sich eine Geschäftsordnung.<br />

§ 13<br />

Bekanntgabe des Vertragsinhaltes<br />

(1) Die KVBB gibt diesen Vertrag und zukünftige Vertragsän<strong>der</strong>ungen<br />

den Ärzten und den Einrichtungen bekannt.<br />

(2) Die KVBB wird die <strong>überörtlichen</strong> <strong>Träger</strong> <strong>der</strong> <strong>Sozialhilfe</strong> über<br />

Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Verträge <strong>mit</strong> <strong>der</strong> AOK für das Land Brandenburg,<br />

soweit sie diesen Vertrag berühren, unterrichten.<br />

§ 14<br />

Schlußbestimmungen<br />

(1) Dieser Vertrag tritt <strong>mit</strong> Wirkung vom 01.01.1992 in Kraft.<br />

(2) Der Vertrag kann jeweils <strong>mit</strong> einer Frist von sechs Monaten zum<br />

Ablauf eines Kalen<strong>der</strong>jahres schriftlich gekündigt werden.<br />

Potsdam, den 12.08.1992<br />

Land Brandenburg als überörtlicher<br />

<strong>Träger</strong> <strong>der</strong> <strong>Sozialhilfe</strong><br />

gez. O. Fichtner<br />

Präsident des Landesamtes<br />

für Soziales und Versorgung<br />

des Landes Brandenburg<br />

Kassenärztliche Vereinigung<br />

Brandenburg, K.d.ö.R.<br />

gez. Kropius<br />

Vorsitzen<strong>der</strong> des Vorstandes

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