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Sozialhilfevertrag mit dem überörtlichen Träger der Sozialhilfe

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Information<br />

<strong>der</strong><br />

KVBB<br />

<strong><strong>Sozialhilfe</strong>vertrag</strong><br />

<strong>mit</strong> <strong>dem</strong> überörtl. <strong>Träger</strong> <strong>der</strong> <strong>Sozialhilfe</strong><br />

9.1.<br />

7/10<br />

§ 7<br />

Auskunftserteilung<br />

(1) Die Ärzte sind verpflichtet, <strong>dem</strong> <strong>Träger</strong> <strong>der</strong> <strong>überörtlichen</strong> <strong>Sozialhilfe</strong><br />

auf Verlangen über die in ihrer Behandlung stehenden Personen<br />

ohne beson<strong>der</strong>es Honorar die Auskünfte zu erteilen, die für die<br />

Erfüllung <strong>der</strong> Aufgaben des <strong>überörtlichen</strong> <strong>Träger</strong>s <strong>der</strong> <strong>Sozialhilfe</strong><br />

erfor<strong>der</strong>lich sind.<br />

(2) Die durch die Auskunftserteilung entstandenen Auslagen werden<br />

den Ärzten o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Einrichtung erstattet.<br />

§ 8<br />

Vergütung<br />

(1) Für die Vergütung und Abrechnung <strong>der</strong> ärztlichen Leistungen sowie<br />

für die Zahlung des abgerechneten Honorars gelten die jeweils<br />

zwischen <strong>der</strong> KVBB und <strong>der</strong> AOK für das Land Brandenburg<br />

vereinbarten Bestimmungen, soweit dieser Vertrag keine<br />

abweichenden Regelungen trifft.<br />

(2) Die Vergütung <strong>der</strong> nach diesem Vertrag ausgeführten ärztlichen<br />

Leistungen erfolgt nach Einzelleistungen. Der Wert eines Punktes<br />

des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes für ärztliche Leistungen<br />

bestimmt sich aus <strong>dem</strong> Durchschnitt <strong>der</strong> zwischen <strong>der</strong> KVBB und<br />

<strong>der</strong> AOK für das Land Brandenburg abgeschlossenen Vereinbarungen<br />

bzw. nach <strong>der</strong> vom Schiedsamt festgesetzten<br />

Vergütungsregelung.<br />

(3) Für die Beschaffung von Sprechstundenbedarf gelten die zwischen<br />

<strong>der</strong> Kassenärztlichen Bundesvereinigung und <strong>dem</strong> Bundesverband<br />

<strong>der</strong> Ortskrankenkassen (BdO) bzw. <strong>der</strong> zwischen <strong>der</strong> KVBB und <strong>der</strong><br />

AOK für das Land Brandenburg getroffenen Vereinbarungen.

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