24.12.2013 Aufrufe

VERKEHRSWERTSCHÄTZUNG

LanggutachtenDO.pdf

LanggutachtenDO.pdf

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

4) BESCHREIBUNG EZ 3828<br />

Mietverhältnisse:<br />

Es sind keine Mietverhältnisse bekannt.<br />

Dingliche Rechte/Lasten: (Siehe dazu Grundbuchauszug EZ 3828 auf Seite 6 - 7)<br />

Wohnungsrecht:<br />

ANMERKUNG:<br />

3 a 7090/1996 8341/1997 WOHNUNGSRECHT gem. Pkt. II.a)<br />

Übergabs- und Schenkungsvertrag 1996-07-18 für<br />

Karl TOMA sen. (1925-10-19)<br />

Auszug aus B - 2/3 a 161/2003 - Kaufvertrag vom 2002-10-28<br />

VII. Wohnungsrecht<br />

In Modifizierung und Spezifizierung des bestehenden und angeführten<br />

Wohnungsrechtes vereinbaren die Käufer als Eigentümer<br />

der Liegenschaft in EZ 3828 GB 92001 Dornbirn für sich und ihre<br />

allfälligen Rechtsnachfolger im Eigentum der betreffenden Liegenschaft<br />

einerseits und Karl TOMA sen. (19-10-1925) als Wohnungsrechtberechtigter<br />

nachstehendes:<br />

1.) Das unentgeltliche und lebenslängliche Wohnungsrecht des<br />

Karl Toma sen. (19-10-1925) umfaßt zwar nach wie vor grundsätzlich<br />

die Räumlichkeiten im Erdgeschoss des Wohnhauses Nachbauerstraße<br />

24, 6850 Dornbirn. Hinsichtlich der ebenfalls im Erdgeschoss<br />

befindlichen Küche wird das Recht von Karl TOMA sen. (19-10-1925)<br />

jedoch insofern eingeschränkt, als nunmehr lediglich ein Recht auf<br />

Mitbenützung der Küche umfasst.<br />

2.) Erhalten bleibt auch das Recht des Karl TOMA sen. (19-10-1925)<br />

auf Mitbenützung des Kellers, des Dachbodens, der Garage und<br />

des Gartens, wobei über die genauen Benützungsmodalitäten mit<br />

den Käufern eine einvernehmliche Regelung erfolgen soll.<br />

3.) Karl TOMA sen. (19-10-1925) verpflichtet sich hinsichtlich von<br />

Investitionen, die mit der Liegenschaft so verbunden sind, daß sie<br />

nicht ohne Schädigung oder Beeinträchtigung zumindest von Teilen<br />

der Liegenschaft wieder entfernt werden können, vorher hiezu die<br />

schriftliche Einwilligung der Liegenschaftseigentümer einzuholen.<br />

4.) Die Tragung der Betriebskosten das Haus Nachbauerstraße 24,<br />

6850 Dornbirn, und die Liegenschaft des Gst. .2446 betreffend<br />

wird ebenfalls im Einvernehmen zwischen den Käufern und<br />

Karl TOMA sen. (19-10-1925) eine gesonderte Regelung getroffen<br />

werden.<br />

Die Käufer verpflichten sich, die Rechte und Pflichten im<br />

Zusammenhang mit dem gegenständlichen Wohnungsrecht auch<br />

auf ihre Rechtsnachfolger im Eigentum der kaufgegenständlichen<br />

Liegenschaft zu überbinden.<br />

Schriftliche Vereinbarungen über die in Pkt. 2 erwähnten Benützungsmodalitäten<br />

bzw. die unter Pkt. 4 angeführte Aufteilung der<br />

Betriebskosten liegen nicht vor.<br />

- 12 -

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!