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VERKEHRSWERTSCHÄTZUNG

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3/3<br />

Dornbirn, am 12-01-09<br />

ZL 08128<br />

13 E 1802 / 08 w<br />

<strong>VERKEHRSWERTSCHÄTZUNG</strong><br />

GEGENSTAND:<br />

ERMITTLUNG DES VERKEHRWERTES DER<br />

LIEGENSCHAFT - EZ 3828 - GB 92001 DORNBIRN<br />

GST BP .2446<br />

Nachbauerstraße 24<br />

A-6850 Dornbirn<br />

AUFTRAGGEBER: BEZIRKSGERICHT DORNBIRN 13 E 1802 / 08 w<br />

Kapuzinergasse 12 Tel. 05572 - 3843-0<br />

A-6850 Dornbirn<br />

BETREIBENDE PARTEI: Bausparkasse Wüstenrot AG (FN 158556 x)<br />

Alpenstraße 70<br />

A-5020 Salzburg<br />

vertreten durch<br />

Raits Bleiziffer Rechtsanwälte GesmbH.<br />

Ignaz Rieder-Kai 11c<br />

A-5020 Salzburg<br />

VERPFLICHTETE PARTEIEN: 1) Karl TOMA (1946-10-03)<br />

2) Lydia TOMA 1948-06-14), beide<br />

Nachbauerstraße 24<br />

A-6850 Dornbirn<br />

- 1 -


INHALTSVERZEICHNIS<br />

EZ 3828 - 13 E 1802 / 08 w<br />

1) ALLGEMEINES - Seite 3<br />

2) BEWERTUNGSUNTERLAGEN - Seite 4 - 5<br />

3) VERBÜCHERUNG EZ 3828 - Seite 6 - 7<br />

4) BESCHREIBUNG - Seite 8 - 14<br />

WOHNUNGSRECHT - Seite 12<br />

GRUNDSTEUER - EINHEITSWERT - Seite 14<br />

5) RAUMBESCHREIBUNG - Seite 15 - 21<br />

6) FASSADEN UND AUSSENANLAGEN - Seite 21 - 23<br />

7) MASSENERMITTLUNG - Seite 24 - 25<br />

7.1) Bebaute Flächen - Seite 24<br />

7.2) Raumhöhen - Seite 24<br />

7.3) Umbauter Raum - Seite 25<br />

7.4) Nutzflächen - Seite 25<br />

8) BEWERTUNG - Seite 26 - 33<br />

8.1) Gebäudeneuwert - Seite 27<br />

8.2) Gebäudezeitwert - Seite 28<br />

8.3) Grundwert - Seite 29 - 30<br />

8.4) Sachwert - Seite 31<br />

8.5) Ertragswert - Seite 32<br />

8.6) Wohnungsrecht - Seite 33<br />

LITERATUR - Seite 33<br />

9) VERKEHRSWERT EZ 3828 - Seite 34 - 35<br />

10) VERKEHRSWERT EZ 3828 - ZUBEHÖR - Seite 36<br />

11) ZUSAMMENFASSUNG - Seite 37<br />

ANHANG - FOTODOKUMENTATION - PLÄNE - ab Seite 38<br />

- 2 -


1) ALLGEMEINES EZ 3828<br />

ZWECK DER SCHÄTZUNG:<br />

ERMITTLUNG DES VERKEHRWERTES DER<br />

LIEGENSCHAFT - EZ 3828 - GB 92001 DORNBIRN<br />

GST BP .2446<br />

Nachbauerstraße 24<br />

A-6850 Dornbirn<br />

in dem bewilligten Zwangsversteigerungsverfahren<br />

13 E 1802 / 08 w<br />

BEWERTUNGSUMFANG:<br />

Liegenschaft EZ 3828 - BP .2446 - mit dem darauf<br />

errichteten Wohnhaus<br />

Nachbauerstraße 24<br />

A-6850 Dornbirn<br />

ohne bewegliches Inventar<br />

BEWERTUNGSSTICHTAG:<br />

25-November-2008, als Tag der Besichtigung<br />

LOKALAUGENSCHEIN: 25-November-2008, ab 14°°<br />

ANWESEND: - Frau Lydia TOMA, geb. Bell (1948-06-14)<br />

- Herr Karl TOMA sen. (1925-10-19) und der<br />

unterzeichnende Sachverständige<br />

ANMERKUNG: - Herr Karl TOMA (1946-10-03) - verpflichtete Partei -<br />

war beim Lokalaugenschein nicht anwesend.<br />

Er wurde um 14.05 von seiner Frau Lydia TOMA<br />

telefonisch erreicht, Herr Karl TOMA hat daraufhin<br />

eine Teilnahme an der Befundaufnahme abgelehnt.<br />

WITTERUNGSVERHÄLTNISSE:<br />

Schneedecke bei der Befundaufnahme ca. 5 - 10 cm.<br />

- - - - - - - - - -<br />

- 3 -


2) BEWERTUNGSUNTERLAGEN EZ 3828<br />

- Aufnahme - Lokalaugenschein am Dienstag, den 25-11-08 14°°<br />

- Digitalfotos - Fotoaufnahmen vom Dienstag, den 25-11-08<br />

- Anwesend - Frau Lydia TOMA, geb. Bell (1948-06-14)<br />

- Herr Karl TOMA sen. (1925-10-19)<br />

und der unterzeichnende Sachverständige<br />

- Gerichtsakt - 13 E 1802 / 08 w<br />

- Grundbuch - Auszug vom 2008-08-11 - EZ 3828 - GB 92001<br />

- Nachkontrolle Grundbuch am 18-11-2008<br />

- Lagepläne - Situation M 1: 1000<br />

- Flächenwidmung M 1: 1000<br />

- Kanalisationsplan M 1: 1000<br />

- Ortsplan - Stadtplan M 1: 14000<br />

- Eingabeplan - Baueingabepläne Neubau eines Wohnhaus vom<br />

Juni 1910 (Archiv der Stadt Dornbirn)<br />

- Ansuchen - Bauansuchen vom 15-Juni 1910<br />

- Lageplan - Situation M 1: 500<br />

- Grundrisse - Kellergeschoss M 1: 100<br />

- Erdgeschoss (lt. Plan - Parterre) M 1: 100<br />

- Obergeschoss (lt. Plan - Dachstock) M 1: 100<br />

- Dachboden (lt. Plan - Werksatz) M 1: 100<br />

- Schnitt - Schnitt A - B M 1: 100<br />

- Ansichten - Nordansicht M 1: 100<br />

- Westansicht M 1: 100<br />

- Protokolle - Bauverhandlungsprotokoll - Gemeindeamt Dornbirn<br />

vom 17-Juni 1910<br />

- Bescheide - Baubewilligung vom 22-Juni 1910<br />

- Benützungsbewilligung vom 07-Oktober 1910<br />

- Ansuchen - für den Einbau einer Ölheizung vom 23-10-1978<br />

- Bescheid - Genehmigung der bereits erstellten Ölfeuerungsanlage<br />

vom 24-10-1978<br />

- Bauakt - Neubau der Fam. Luis und Marianne Glatzl auf<br />

GST GP 7903/1 und BP.1771<br />

- Bauabstandsnachsicht<br />

- 4 -


2) BEWERTUNGSUNTERLAGEN EZ 3828<br />

- Verträge - Übergabs- und Schenkungsvertrag 7090/96<br />

vom 18-07-1996<br />

- Schenkungsvertrag 8341/97 vom 29-09-1997<br />

- Kaufvertrag 161/2003 vom 2002-10-28<br />

- Erhebungen - Amt der Stadt Dornbirn<br />

- Stadtbauamt<br />

- Stadtarchiv<br />

- Gebührenstelle<br />

- Bezirksgericht Dornbirn - Grundbuch 92001<br />

- Grundbuch - Urkundensammlung<br />

- Preissituation - derzeit übliche Grund- und Baupreise<br />

- Immobilien - Preisspiegel 2008 (Wirtschaftskammer<br />

Österreich, Fachverband der Immobilien- und<br />

Vermögenstreuhänder)<br />

- LBG - Liegenschaftsbewertungsgesetz<br />

- ÖNORM - B 1802<br />

- Literatur - Liegenschaftsbewertung Kranewitter - 5. Auflage<br />

- Bau- und Grundpreislisten<br />

- Empfehlungen Hauptverband der SV<br />

- diverse ÖNORMEN<br />

- - - - - - - - - -<br />

- 5 -


3) VERBÜCHERT EZ 3828<br />

Abfragedatum:<br />

Bezirksgericht Dornbirn<br />

18-11-08<br />

Grundbuch 92001 - Dornbirn<br />

A 1: EZ 3828 Letzte TZ 4442/2008<br />

GST .2446 Baufläche - Gebäude 132 m²<br />

Baufläche - begrünt 230 m²<br />

GESAMTFLÄCHE - EZ 3828 362 m²<br />

A 2: - - - - - - - - - -<br />

B: 2 ANTEIL: 1/2<br />

50,00%<br />

Karl TOMA (geb. 1946-10-03)<br />

Nachbauerstraße 24<br />

A-6850 Dornbirn (V)<br />

a 161/2003 Kaufvertrag 2002-10-28 Eigentumsrecht<br />

b 166/2003 Belastungs- und Veräußerungsverbot<br />

3 ANTEIL: 1/2<br />

50,00%<br />

Lydia TOMA, geb. Bell (geb. 1948-06-14)<br />

Nachbauerstraße 24<br />

A-6850 Dornbirn (V)<br />

a 161/2003 Kaufvertrag 2002-10-28 Eigentumsrecht<br />

b 166/2003 Belastungs- und Veräußerungsverbot<br />

- 6 -


3) VERBÜCHERT EZ 3828<br />

C: 3 a 7090/1996 8341/1997<br />

WOHNUNGSRECHT gem. Pkt. II.a) Übergabs- und<br />

Schenkungsvertrag 1996-07-18 für Karl TOMA sen. (1925-10-19)<br />

b 161/2003 Vorrang von LNR 5 vor 3<br />

c 3165/2007 Vorrang von LNR 7 vor 3<br />

5 a 161/2003 Schuldschein- und Pfandurkunde 2003-01-02<br />

Pfandrecht<br />

72.100,00 EUR<br />

für LBA LandesBausparkasse AG<br />

b 161/2003 Vorrang von LNR 5 vor 3<br />

d 1796/2008 Klage (5 Cg 58/08 x)<br />

e 4442/2008 Einleitung des Versteigerungsverfahrens s CLNr 8<br />

6 a 166/2003 Belastungs- und Veräußerungsverbot für<br />

Karl TOMA (1925-10-19)<br />

b 3165/2007 Vorrang von LNR 7 vor 6<br />

7 a 3165/2007 Urkunde- und Pfandurkunde 2007-05-30<br />

Pfandrecht<br />

37.000,00 EUR<br />

für Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank AG<br />

b 3165/2007 Kautionsband<br />

c 3165/2007 Vorrang von LNR 7 vor 3 6<br />

8 a 4442/2008 Einleitung des Versteigerungsverfahrens zur<br />

Hereinbringung von vollstr. EUR 68.322,39 samt 6,75 % Z seit<br />

2008-01-01; Kosten EUR 3.086,95 samt 4 % Z seit 2008-05-28;<br />

Kosten EUR 1.404,94 für Bausparkasse Wüstenrot AG<br />

(13 E 1802 / 08 w)<br />

b 4442/2008 Forderung gleich Pfandrecht CLNr 5<br />

- - - - - - - - - -<br />

- 7 -


4) BESCHREIBUNG EZ 3828<br />

Gebäudeart: Beim zu bewertenden Wohngebäude handelt es sich um ein 1910<br />

errichtetes Wohnhaus, bestehend aus Kellergeschoss, Erdgeschoss<br />

und Obergeschoss. Der Eingangsbereich ist halbstöckig versetzt<br />

(siehe dazu Schnitt A - B in der Anlage).<br />

Später wurde nördlich ein Garagenzubau sowie ein Geschäftsraum<br />

(vermutlich 1938) angebaut.<br />

Im Erd- und Obergeschoss sind jeweils Wohnräume situiert, der<br />

Dachboden ist nur über eine relativ steile Treppe zugänglich und<br />

nicht ausgebaut. Im Kellergeschoss befinden sich diverse Räume<br />

und der Heizraum (siehe genaue Beschreibung).<br />

Die Wohnräume im EG werden von Karl Toma sen. (1925-10-19)<br />

bewohnt - siehe dazu Pkt. Wohnungsrecht für Karl Toma sen..<br />

Die Wohnräume im OG werden von den beiden Hauseigentümern<br />

Karl Toma (1946-10-03) und Lydia Toma (1948-06-14) genutzt.<br />

Lage des Objektes:<br />

Die zu bewertende Liegenschaft EZ 3828 - GB 92001 Dornbirn<br />

befindet sich ca. 600 m nordöstlich des Stadtzentrums (Marktplatz),<br />

rund 400 m östlich der Stadtstraße L190, etwa 40 m südlich der<br />

Kehlerstraße, direkt an der Nachbauerstraße (östlich verlaufende<br />

Erschließungsstraße), freistehend im offen bebauten Gebiet der<br />

Stadt Dornbirn.<br />

Erschließung des Objektes:<br />

Die bebaute Liegenschaft GST .2446 grenzt mit seiner südwestlichen<br />

Grundgrenze an den Straßenverlauf der Nachbauerstraße<br />

an und ist voll erschlossen.<br />

- Anschluss an die örtliche Trinkwasserversorgung<br />

- Anschluss an die örtliche Abwasserkanalisation<br />

- Anschluss an das Stromnetz<br />

- Anschluss an das Telefonnetz<br />

Flächenwidmung:<br />

Baufläche - Wohngebiet (BW) - siehe dazu Flächenwidmungsplan<br />

der Stadt Dornbirn im Anhang.<br />

Raumplanungsgesetz RPG §14 - Einteilung der Bauflächen<br />

(3) Wohngebiete sind Gebiete, die für Wohngebäude bestimmt sind.<br />

Andere Gebäude und Anlagen dürfen in Wohngebieten errichtet<br />

werden, wenn dadurch das Wohnen und auch sonst der Charakter<br />

als Wohngebiet nicht gestört wird.<br />

Das unmittelbar nördlich anschließende Grundstück GP 7903/1 ist<br />

als Baufläche - Mischgebiet (BM) gewidmet.<br />

- 8 -


4) BESCHREIBUNG EZ 3828<br />

Baujahre - Chronologie:<br />

Erhebungen im Archiv und Bauamt der Stadt Dornbirn:<br />

1910 - Bauansuchen - Schreiben vom 15-Juni-1910<br />

1910 - Bauverhandlung - Protokoll vom 17-Juni-1910<br />

1910 - Baubewilligung - Bescheid vom 22-Juni-1910<br />

1910 - Benützungsbewilligung - Bescheid vom 07-Oktober-1910<br />

(auffallend ist die extrem kurze Bauzeit vom 22-06 bis 07-10-1910)<br />

1935 - vermutlicher Zubau beim Wohnhaus, der entsprechende Bauakt<br />

ZL 1935/66 ist im Stadtarchiv (Abfragezeitraum 18-11-08 bis<br />

30-12-08) nicht auffindbar<br />

1938 - Ansuchen zum Einbau eines Geschäftslokales (Gemischtwaren),<br />

Kundmachung zur Bauverhandlung am 11-März-1938, weitere<br />

Unterlagen sind nicht vorhanden<br />

1978 - Bauansuchen - Einbau einer Ölheizung vom 23-10-1978<br />

1978 - Bescheid ZL III-191 / Bau / 1978 - Genehmigung der bereits<br />

erstellten Ölfeuerung vom 24-10-1978<br />

Ab diesem Bescheid aus dem Jahre 1978 sind keine weiteren<br />

Unterlagen im Bauakt vorhanden, für die nach 1982 erbaute Pergola<br />

(siehe dazu Schreiben vom 16-02-1982 - Bauabstandsnachsicht)<br />

liegt daher kein Bauansuchen bzw. Baubewilligung vor.<br />

Die Dacheindeckung wurde angeblich vor über 20 Jahren erneuert.<br />

2002 - Ausbau der Wohnräume im OG teilweise nach Ankauf (2002-10-28)<br />

Aufgrund dieser Angaben wird für Berechnungen das Jahr 1910<br />

als Baujahr herangezogen.<br />

Erhaltungszustand:<br />

Das Gebäude befindet sich in einem dem relativ hohen Alter<br />

entsprechenden Zustand, siehe dazu die detaillierte Raum- bzw.<br />

Gebäudebeschreibung.<br />

Angeblich wurden vor über 20 Jahren diverse Sanierungsarbeiten<br />

(Dach, Fenster, Heizung usw.) durchgeführt, genaue Angaben über<br />

den Sanierungsumfang und Zeitraum konnten vom Eigentümer<br />

nicht gemacht werden.<br />

- 9 -


4) BESCHREIBUNG EZ 3828<br />

Gründung:<br />

nicht bekannt, vermutlich Streifenfundamente mit Natursteinen<br />

Wasserversorgung:<br />

öffentliches Wasserleitungsnetz<br />

Abwasserbeseitigung:<br />

Anschluss an die örtliche Kanalisation<br />

Baugrundverhältnisse:<br />

mittelmäßig bis gut tragfähiger Untergrund<br />

Diese Angabe beruht auf Erfahrungswerten, die tatsächliche<br />

Baugrundbeschaffenheit ist nur mit entsprechenden Bodenuntersuchungen<br />

erkennbar.<br />

Umfassungswände:<br />

KG - angeblich Stampfbeton<br />

EG/OG - 30 cm starkes Ziegelmauerwerk<br />

Decken:<br />

Holzbalkendecken<br />

Dachkonstruktion:<br />

Holzdachstuhl, Giebeldach mit Kreuzgiebel, mit Unterdach<br />

Dacheindeckung:<br />

Ziegeldach (dunkel), angeblich vor über 20 Jahren erneuert<br />

Verblechungen:<br />

Kupferblech, im Zuge der Neueindeckung angeblich erneuert,<br />

verzinkte Verblechungen beim Garagenzubau<br />

Fenster:<br />

Holzfenster, 2-Scheiben- Isolierverglasung<br />

Türen:<br />

Holztüren<br />

Stiegen:<br />

eingestemmte Holztreppe, mit Holzgeländer<br />

Wärmeversorgung - Heizung:<br />

Zentralheizung, Trennung Geschossweise derzeit nicht möglich<br />

Die letzte Wartung wurde lt. Plakette am 01-09-2003 durchgeführt<br />

(Rauchfangkehrer Walter Sutterlüti - Dornbirn).<br />

- 10 -


4) BESCHREIBUNG EZ 3828<br />

Energieträger:<br />

Heizöl, 2 Kunststofftanks a' 1.500 Liter Inhalt<br />

Elektroinstallation:<br />

dem Gebäudealter entsprechend veraltert, E-Hauptverteiler mit<br />

Porzellansicherungen, nur ein Stromzählen (derzeit keine Trennung<br />

der Stromabnehmer im EG und OG möglich), siehe Foto 6<br />

Fassaden:<br />

Wohnhaus verputzt und gestrichen, Sockelbereich verputzt und<br />

farblich abgesetzt, Garagenbereich teilweise mit Platten verkleidet,<br />

im gesamten Fassadenbereich sind sehr viele, teilweise erhebliche<br />

Risse sichtbar, siehe genaue Beschreibung unter Pkt. Fassaden<br />

und Fotodokumentation im Anhang<br />

Sonnenschutz:<br />

Fenster mit Klappläden aus Holz, teilweise auch Kunststoffrollläden,<br />

eine Markise (alt)<br />

PKW-Abstellplatz:<br />

im Vorplatzbereich möglich<br />

PKW-Unterstellplatz:<br />

es ist kein PKW-Unterstellplatz (zB. Carport) vorhanden<br />

PKW-Garagenplatz:<br />

es ist ein PKW-Einstellplatz im Garagenzubau vorhanden<br />

An- und Umbauten:<br />

Garagenzubau, Zubau Geschäftslokal, Pergola<br />

1935 - vermutlicher Zubau beim Wohnhaus, der entsprechende Bauakt<br />

ZL 1935/66 ist im Stadtarchiv (Abfragezeitraum 18-11-08 bis<br />

30-12-08) nicht auffindbar<br />

1938 - Ansuchen zum Einbau eines Geschäftslokales (Gemischtwaren),<br />

Kundmachung zur Bauverhandlung am 11-März-1938, weitere<br />

Unterlagen sind nicht vorhanden<br />

Für die freistehende Pergola liegt keine Baubewilligung vor!<br />

- - - - - - - - - -<br />

- 11 -


4) BESCHREIBUNG EZ 3828<br />

Mietverhältnisse:<br />

Es sind keine Mietverhältnisse bekannt.<br />

Dingliche Rechte/Lasten: (Siehe dazu Grundbuchauszug EZ 3828 auf Seite 6 - 7)<br />

Wohnungsrecht:<br />

ANMERKUNG:<br />

3 a 7090/1996 8341/1997 WOHNUNGSRECHT gem. Pkt. II.a)<br />

Übergabs- und Schenkungsvertrag 1996-07-18 für<br />

Karl TOMA sen. (1925-10-19)<br />

Auszug aus B - 2/3 a 161/2003 - Kaufvertrag vom 2002-10-28<br />

VII. Wohnungsrecht<br />

In Modifizierung und Spezifizierung des bestehenden und angeführten<br />

Wohnungsrechtes vereinbaren die Käufer als Eigentümer<br />

der Liegenschaft in EZ 3828 GB 92001 Dornbirn für sich und ihre<br />

allfälligen Rechtsnachfolger im Eigentum der betreffenden Liegenschaft<br />

einerseits und Karl TOMA sen. (19-10-1925) als Wohnungsrechtberechtigter<br />

nachstehendes:<br />

1.) Das unentgeltliche und lebenslängliche Wohnungsrecht des<br />

Karl Toma sen. (19-10-1925) umfaßt zwar nach wie vor grundsätzlich<br />

die Räumlichkeiten im Erdgeschoss des Wohnhauses Nachbauerstraße<br />

24, 6850 Dornbirn. Hinsichtlich der ebenfalls im Erdgeschoss<br />

befindlichen Küche wird das Recht von Karl TOMA sen. (19-10-1925)<br />

jedoch insofern eingeschränkt, als nunmehr lediglich ein Recht auf<br />

Mitbenützung der Küche umfasst.<br />

2.) Erhalten bleibt auch das Recht des Karl TOMA sen. (19-10-1925)<br />

auf Mitbenützung des Kellers, des Dachbodens, der Garage und<br />

des Gartens, wobei über die genauen Benützungsmodalitäten mit<br />

den Käufern eine einvernehmliche Regelung erfolgen soll.<br />

3.) Karl TOMA sen. (19-10-1925) verpflichtet sich hinsichtlich von<br />

Investitionen, die mit der Liegenschaft so verbunden sind, daß sie<br />

nicht ohne Schädigung oder Beeinträchtigung zumindest von Teilen<br />

der Liegenschaft wieder entfernt werden können, vorher hiezu die<br />

schriftliche Einwilligung der Liegenschaftseigentümer einzuholen.<br />

4.) Die Tragung der Betriebskosten das Haus Nachbauerstraße 24,<br />

6850 Dornbirn, und die Liegenschaft des Gst. .2446 betreffend<br />

wird ebenfalls im Einvernehmen zwischen den Käufern und<br />

Karl TOMA sen. (19-10-1925) eine gesonderte Regelung getroffen<br />

werden.<br />

Die Käufer verpflichten sich, die Rechte und Pflichten im<br />

Zusammenhang mit dem gegenständlichen Wohnungsrecht auch<br />

auf ihre Rechtsnachfolger im Eigentum der kaufgegenständlichen<br />

Liegenschaft zu überbinden.<br />

Schriftliche Vereinbarungen über die in Pkt. 2 erwähnten Benützungsmodalitäten<br />

bzw. die unter Pkt. 4 angeführte Aufteilung der<br />

Betriebskosten liegen nicht vor.<br />

- 12 -


4) BESCHREIBUNG EZ 3828<br />

Belastungs- und<br />

Veräußerungsverbot:<br />

6 a 166/2003 Belastungs- und Veräußerungsverbot für<br />

Karl TOMA sen. (1925-10-19)<br />

Pfandrechte: 5 a 161/2003 Schuldschein- und Pfandurkunde 2003-01-02<br />

Pfandrecht<br />

72.100,00 EUR<br />

für LBA LandesBausparkasse AG<br />

7 a 3165/2007 Urkunde- und Pfandurkunde 2007-05-30<br />

Pfandrecht<br />

37.000,00 EUR<br />

für Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank AG<br />

Außerbücherlich:<br />

(Erhebungen im Bauamt der Stadt Dornbirn:)<br />

Bauabstandsnachsicht: Beim Neubau des Wohn- und Geschäftsgebäudes auf GP 7903/1<br />

(ehemals Lebensmittelgeschäft Spar Glatzl) wurde mit Schreiben<br />

vom 16-02-1982 folgende Vereinbarung getroffen:<br />

- Für obiges Bauvorhaben erteile ich (Emilie Dalpalu, Nachbauerstraße<br />

24) Ihnen (Luis und Marianne Glatzl) die Bauabstandsnachsicht<br />

auf 0,00 m zu meiner BP .2446.<br />

- Durch das Zurücksetzen der Doppelgarage an mein Grundstück<br />

BP .2446 entsteht eine saubere Grenzwand, an welche ich mit<br />

Genehmigung der Familie Glatzl, jedoch auf meine Erstellungsund<br />

Erhaltungskosten eine Holzpergola in gleicher Höhe der<br />

Garagenwand anbauen kann.<br />

Dieser Bauabstandnachsicht wurde von der Baubehörde, Amt<br />

der Stadt Dornbirn, zugestimmt.<br />

Bauabstandsnachsicht:<br />

Der Garagenzubau auf der gegenständlichen Liegenschaft Grundstück<br />

.2446 Nachbauerstraße 24, grenzt mit der nördlichen Längsseite<br />

unmittelbar an die Grundstücke 7901/2 und 7903/1 an.<br />

Diesbezügliche Vereinbarungen (Bauabstandsnachsichten usw.)<br />

sind nicht bekannt.<br />

Weitere außerbücherliche dingliche Rechte oder Lasten sind nicht<br />

bekannt.<br />

Das Belastungs- und Veräußerungsverbot sowie die<br />

Abstandsnachsichten haben keinen Einfluss auf den Verkehrswert.<br />

- 13 -


4) BESCHREIBUNG EZ 3828<br />

SONSTIGES:<br />

Beim Amt der Stadt Dornbirn wurden nachstehend angeführte<br />

Werte und Beträge erhoben - Stand Dezember 2008:<br />

Einheitswert € 10.100,00<br />

Grundsteuermessbetrag € 8,27<br />

Jährliche Grundsteuer € 38,90<br />

(Die Grundsteuer für das Jahr 2008 wurde im Juli 2008 beglichen).<br />

ANMERKUNG:<br />

Beim Lokalaugenschein wurden keine Baustoffprüfungen,<br />

Bauteilprüfungen, Bodenuntersuchungen sowie Funktionsprüfungen<br />

haustechnischer oder sonstiger Anlagen getätigt.<br />

Die Flächenangabe des Grundstückes wurden den Eintragungen<br />

im Grundbuch - EZ 3828 - GB 92001 - ungeprüft übernommen.<br />

Eine entsprechende Verifizierung dieser Flächenangaben erfordert<br />

daher eine Vermessung durch einen hierfür befugten Ingenieurkonsulenten<br />

für Vermessungswesen.<br />

Die Angabe über die Baugrundqualität beruht auf mündlichen<br />

Aussagen, die tatsächliche Baugrundbeschaffenheit ist nur mittels<br />

Bodenuntersuchungen (Geologisches Gutachten) feststellbar.<br />

- - - - - - - - - -<br />

- 14 -


5) BESCHREIBUNG DER EINZELNEN RÄUME: EZ 3828<br />

KELLERGESCHOSS: Aufnahme am Dienstag, den 25-11-08 ab 14°°<br />

Mittelgang:<br />

Betonboden mit PVC-Bodenbelag, Wände verputzt und gestrichen,<br />

Holztäferung an der Decke; einfache Schiebetüre zum Stiegenhaus;<br />

lichte Raumhöhe im Gang rund 1,90 m;<br />

links daneben, unter der Holztreppe befindet sich der Elektro-Hauptverteilerschrank;<br />

mit veralteten Porzellan-Drehsicherungen, mit nur<br />

einem Hauptzähler (der Stromverbrauch der Wohnräume im EG<br />

bzw. OG ist nicht separat messbar), siehe Foto 6;<br />

der Boden- und Wandbereich unter dem Stiegenaufgang ist feucht<br />

und fleckig, siehe Foto 7;<br />

- Schiebetüre klemmt sehr stark<br />

- diverse Risse im Wandbereich<br />

- Boden- und Wandbereich teilweise feucht und fleckig<br />

Waschküche:<br />

Boden verfliest, Aussenwände teilweise verfliest, restliche Wandfläche<br />

verputzt und gestrichen; Aussentüre, Türschwelle etwa 15 cm<br />

hoch; lichte Raumhöhe ca. 1,94 m; die Türzargen sind teilweise<br />

angerostet, siehe Foto 8;<br />

- Verputz im unteren Wandbereich stellenweise feucht und schadhaft<br />

- angerostete Türzargen<br />

Werkstätte:<br />

dieser Raum wird angeblich hauptsächlich von Herrn Karl Toma sen.<br />

(1925-10-19) genutzt; Estrichboden, teilweise mit Teppich, Wände<br />

und Decke verputzt, jeweils mit Anstrich; Raumhöhe rund 1,90 m;<br />

Holzfenster mit Isolierverglasung, Fenster angeblich über 20 Jahre<br />

alt; diverse Wandregale;<br />

- Estrichboden ist erheblich eingerissen<br />

- Estrichboden ist stellenweise fleckig bzw. verschmutzt<br />

- diverse Risse im Wandbereich<br />

Kellerraum:<br />

Boden verfliest; Wände und Decke verputzt, jeweils gestrichen; hier<br />

befinden sich die beiden Kunststoff-Öltanks und der Warmwasserboiler;<br />

alle Leitungsführungen sind freiliegend verlegt, teilweise sind<br />

die Rohre isoliert; siehe Foto 10 und Foto 11;<br />

- Wände im unteren Bereich feucht und fleckig<br />

- Deckenauflager umlaufend eingerissen<br />

- massiver Riss hinter den beiden Kunststoff-Öltanks<br />

- 15 -


5) BESCHREIBUNG DER EINZELNEN RÄUME: EZ 3828<br />

Zubaubereich: Betonboden, Wände verputzt wie vor; lichte Raumhöhe ca. 1,92 m;<br />

diverse Holzregale mit Lagerwaren;<br />

- Betonboden erheblich fleckig<br />

- Wände im unteren Bereich feucht und fleckig wie vor<br />

- Putz stellenweise schadhaft, Verputz teilweise abgefallen<br />

Heizraum:<br />

straßenseitig; Boden verfliest, Wände und Decke wie vor verputzt<br />

und gestrichen; aufsteigende Feuchtigkeit im Wandbereich wie vor;<br />

diverse Wäscheleinen; eine freistehende Säule; siehe Foto 12;<br />

- Olymp Heizölbrenner, Alter angeblich über 20 Jahre<br />

- die letzte Wartung wurde lt. Plakette am 01-09-2003 durchgeführt<br />

(Rauchfangkehrer Walter Sutterlüti - Dornbirn)<br />

- diverse Risse im Wandbereich wie vor<br />

- Wände im unteren Bereich wieder feucht und fleckig<br />

Stiegenaufgang:<br />

Aufgang zum Hauseingang (Halbstock), eingestemmte Holztreppe,<br />

mit Teppich, Wände wie vor;<br />

- die Treppe gibt unter Belastung erheblich geräuschvoll nach<br />

- die linke Treppenleibung ist stark schief<br />

Eingangsbereich:<br />

Windfang, Boden verfliest, Wände und Decke verputzt, jeweils mit<br />

Anstrich; teilweise tapeziert; Eingangstüre in Holz mit Glaseinsatz;<br />

- der Fussboden vor der Treppe gibt unter Belastung erheblich nach<br />

- Fenster im Eingangsbereich nur mit Einscheibenverglasung<br />

- die Tapeten sind stellenweise aufgeworfen<br />

- die Türe zum Vorbau fällt von selbst relativ schnell zu<br />

- deutliche Schiefstellungen (Wände, Decke usw.)<br />

WC:<br />

vom Stiegenpodest Halbstock aus zugänglich; Boden und Wände<br />

teilweise mit PVC-Belag (blauer Farbton), restliche Wandflächen<br />

und Decke mit Raufasertapete, jeweils mit Anstrich;<br />

- eine WC-Anlage mit aufgesetztem Spülkasten, weiß<br />

- ein Heizkörper, Leitungen freiliegend verlegt<br />

- Fenster hinaus zum Schopf<br />

Stiegenaufgang ins EG:<br />

weiterer Treppenverlauf vom Eingangspodest zum Erdgeschoss,<br />

eingestemmte Holztreppe, Wände tapeziert; vor der Wohnungstüre<br />

in die EG-Wohnung ist eine Heizköper situiert;<br />

- die Treppe gibt unter Belastung erheblich geräuschvoll nach<br />

- der Treppenlauf hängt etwas seitlich weg<br />

- - - - - - - - - -<br />

- 16 -


5) BESCHREIBUNG DER EINZELNEN RÄUME: EZ 3828<br />

Anbau (Garage) nördlich:<br />

Schopf- bzw. Garageanbau an die nordwestliche Hausfassade,<br />

Betonsockel (Mauer) im Bereich der Grundgrenze, Holzkonstruktion<br />

mit Eternitplattenanschlag; siehe Foto 30 und Foto 31;<br />

zweiflügeliges Tor Richtung Vorplatz, innen mit Blechanschlag;<br />

Holzdachstuhl mit Unterdach (Hartfaserunterzug), Pultdach mit<br />

Ziegeleindeckung; innen sind diverse Abwasserleitungen isoliert,<br />

zum Teil sehr unvollständig, Decke teilweise mit Styropor verkleidet;<br />

im gesamten Raum sind viele Lagerwaren usw. abgestellt;<br />

Zugang vom Garagenanbau durch Türe direkt zum Nachbargrund<br />

(derzeit Lebensmittelgeschäft) möglich, wurde vom Eigentümer<br />

(Fam. Glatzl) angeblich mündlich bewilligt;<br />

der Garagenanbau grenzt offensichtlich bis an die Grenzen zu den<br />

Nachbargrundstücken GST 7901/2 und GST 7903/1; der Bauakt<br />

für dieses Bauvorhaben ist nicht auffindbar (Stadtarchiv), ebenso<br />

sind Vereinbarungen bzgl. Abstandsnachsicht usw. nicht bekannt;<br />

ERDGESCHOSS: Wohnräume EG - Wohnungsrecht für Karl Toma sen. (1925-10-19)<br />

Vorraum:<br />

PVC-Bodenbelag, Wände tapeziert, Raufasertapete an der Decke,<br />

mit Anstrich; lichte Raumhöhe ca. 2,30 m; diverse Schiefstellungen<br />

sind deutlich erkennbar;<br />

Abtrennung zum Stiegenhaus (Haupttreppe) mittels Verbau, Türe<br />

und feststehender Bereich jeweils mit Glaseinsatz, siehe Foto 13;<br />

Küche:<br />

lt. Kaufvertrag - Recht auf Mitbenützung der Küche im Erdgeschoss<br />

für Karl Toma sen. (19-10-1925);<br />

PVC-Bodenbelag, Wände umlaufend ca. 1,50 m hoch verkleidet,<br />

restlicher Wandbereich und Decke darüber wie vor gestrichen;<br />

lichte Raumhöhe ca. 2,25 m;<br />

einzeiliger Küchenverbau in Resopal, oben mit weißem Farbton,<br />

unten mit dunkler Holzimitation; diverse Unter- und Oberschränke<br />

(Hängeschränke); Chromstahl-Arbeitsplatte über ganze Länge; die<br />

Wandflächen im Küchenblockbereich sind rot verfliest (Kleinformat);<br />

seitlich situierter Schrankverbau in Resopal wie vor, weißer Farbton,<br />

Resopal-Arbeitsplatte, dunkle Holzimitation, Wandbereich verkleidet;<br />

freistehender, aufgesetzter Kühlschrank;<br />

die Kücheneinbauten sind angeblich über 30 Jahre alt, das genaue<br />

Baujahr ist nicht bekannt; siehe Foto 14, 15 und 16;<br />

- ein Chromstahlwaschbecken, mit seitlichem Abtropfbereich<br />

- ein E-Herd mit drei Kochplatten und Backrohr<br />

- ein freistehender, aufgesetzter Kühlschrank<br />

- ein Eckbank mit Esstisch, zwei Stühle<br />

- 17 -


5) BESCHREIBUNG DER EINZELNEN RÄUME: EZ 3828<br />

Zimmer:<br />

nordöstlich; Arbeitszimmer; Teppichboden, Aussenwände im<br />

unteren Bereich mit Holztäferung (dunkel), Wandflächen darüber mit<br />

Raufasertapete, Balken an der Decke, dazwischen Raufasertapete,<br />

jeweils mit Anstrich; Durchgang zum Vorraum ohne Türe (offen);<br />

- ein Eckbank mit Tisch, drei Stühle<br />

Bad / WC:<br />

straßenseitig; PVC-Bodenbelag, der Boden gibt unter Belastung<br />

stellenweise erheblich nach, Wände teilweise auf eine Höhe von<br />

rund 1,85 verfliest (hellblau); restliche Wandflächen verputzt und<br />

gestrichen; das Alter der Badezimmereinbauten ist nicht bekannt;<br />

Badezimmereinrichtung ohne Verkehrswert; siehe Foto 17 und 18;<br />

- ein Waschbecken weiß<br />

- darüber ein Spiegelschrank<br />

- eine WC-Anlage mit aufgesetztem Spülkasten, weiß<br />

- eine Normbadewanne weiß mit Brausegarnitur und Haltegriff<br />

- ein Schrank weiß mit diversen Schubladen und Türen<br />

- ein Heizstrahler<br />

- Fugenfüller beim Fenster teilweise aufgebrochen<br />

- Fliesen beim Fenstergesimse teilweise gerissen<br />

- Deckenauflager links des Fensters kurvenförmig eingerissen<br />

- Boden gibt unter Belastung stellenweise nach<br />

Wohnzimmer:<br />

vormals Geschäftslokal (Anbau); lose verlegter Teppichboden,<br />

Höhenunterschiede im Bodenbelag sind deutlich erkennbar, Boden<br />

ist nicht eben; der Bodenbelag (bzw. Unterkonstruktion) gibt unter<br />

Belastung erheblich nach; teilweise Holztäfelungen, stirnseitig<br />

Schrankeinbau (ohne Verkehrswert);<br />

- erheblicher Deckenriss ca. 30 cm vor dem straßenseitigen Fenster<br />

- Türe zum Gang, Sturzauflager hinauf eingerissen<br />

- Boden gibt unter Belastung geräuschvoll nach<br />

- Boden nicht waagrecht und sehr uneben<br />

- diverse Risse (Deckenauflager usw.)<br />

Schlafzimmer:<br />

PVC-Bodenbelag, Wände und Decke Raufasertapete, jeweils mit<br />

Anstrich; Deckenuntersicht ist deutlich erkennbar schief;<br />

- Boden gibt unter Belastung geräuschvoll nach<br />

- diverse Risse (Deckenauflager usw.)<br />

- Schiefstellungen gut sichtbar<br />

- - - - - - - - - -<br />

- 18 -


5) BESCHREIBUNG DER EINZELNEN RÄUME: EZ 3828<br />

Stiegenaufgang:<br />

eingestemmte Holztreppe, mit Teppichauflage, Holzgeländer mit<br />

Anstrich, die Wände sind tapeziert, die Stoßfugen der Tapeten sind<br />

sehr gut erkennbar;<br />

- die Treppe gibt unter Belastung erheblich geräuschvoll nach<br />

- Tapezierung mangelhaft<br />

Dusche / WC:<br />

vom Stiegenpodest aus zugänglich; Boden verfliest, der Fugenfüller<br />

ist teilweise erheblich verschmutzt, Wand teilweise mit Holztäferung,<br />

Decke detto; der Raum wurde nach dem Kauf (28-10-2002) neu<br />

ausgebaut, angeblich vorwiegend in Eigenregie;<br />

- eine WC-Anlage weiß mit eingebautem Spülkasten<br />

- eine Dusche weiß, Kabine mit Glasverbau, mit Brausegarnitur<br />

- ein Waschbecken weiß<br />

- darüber ein Spiegelschrank<br />

- Fugenfüller verschmutzt<br />

- mehrere Fliesen sind beim Spülkastenverbau abgefallen, siehe<br />

Foto 19 und 20;<br />

Balkon:<br />

nordwestlich; Betonplatte mit deutlichem Gefälle nach aussen,<br />

Balkon mit Eisengeländer, mit Farbanstrich; dieser Balkon ist im<br />

Bauplan nicht eingetragen;<br />

Stiegenaufgang ins OG:<br />

weiterer Stiegenverlauf vom Podest hinauf zum Dachgeschoss,<br />

eingestemmte Holztreppe, mit Teppichauflage, Holzgeländer mit<br />

Anstrich wie vor; Glasbaustein - Fensterelement Richtung Norden;<br />

- die Treppe gibt unter Belastung erheblich geräuschvoll nach<br />

OBERGESCHOSS: Wohnräume OG - Karl (1946-10-03) und Lydia Toma (1948-06-14)<br />

Stiegenhaus / Vorraum:<br />

Garderobe; Teppichboden, Unterkonstruktion gibt bei Belastung<br />

erheblich nach; Wände mit Holztäferung; Raufasertapete an der<br />

Decke, mit Anstrich; diverse Schiefstellungen (Wände, Decke usw.)<br />

sind deutlich erkennbar; lichte Raumhöhe = ca. 2,25 m;<br />

- Schiefstellungen im Bereich der Wände und Decke gut erkennbar<br />

- Boden gibt unter Belastung geräuschvoll nach<br />

- 19 -


5) BESCHREIBUNG DER EINZELNEN RÄUME: EZ 3828<br />

Küche:<br />

Holzboden mit Teppichauflage, Wände tapeziert, Decke wie vor<br />

mit Raufasertapete, mit Anstrich;<br />

- Boden gibt unter Belastung geräuschvoll nach<br />

- massiver Deckenriss etwa in Deckenmitte<br />

- unverkleidete Leuchtstoffröhre an der Decke, stark verschmutzt<br />

einzeiliger Resopal-Küchenverbau, heller Farbton, Arbeitsplatte in<br />

hellem Holzdekor, diverse Ober- und Unterschränke; Wandflächen<br />

im Küchenblockbereich mit Plattenverkleidung; die Küche wurde<br />

angeblich nach dem Bezug des Hauses gebraucht gekauft; siehe<br />

Foto 21;<br />

- ein Elektrolux Herd mit vier Kochplatten und Backrohr<br />

- Dunstabzugshaube<br />

- ein Kühlschrank<br />

- ein Chromstahlabwasch mit seitlicher Abtropffläche<br />

Schlafzimmer:<br />

Teppichboden, Bodenoberfläche ist sehr unebenen, Wände und<br />

Decke Raufasertapete, jeweils mit Anstrich; die Tapetenstöße sind<br />

sehr gut erkennbar;<br />

- ein Kleiderschrank, Resopal mit 8 Türen<br />

- ein Doppelbettverbau<br />

- sehr unebener Boden<br />

- Boden schwingt erheblich<br />

Wohnzimmer:<br />

südwestlich; PVC-Bodenbelag, mit Teppichauflage; Holztäferung<br />

an der Decke; Aussenwände mit Holztäferung;<br />

- Schrankverbau, Eiche rustikal<br />

Dachterrasse:<br />

südwestlich, über dem Zubaubereich; Fassade verputzt und<br />

gestrichen; Holzlattenrost am Boden, zum Zeitpunkt der Aufnahme<br />

ist der Terrassenboden mit Schnee bedeckt; straßenseitiger<br />

Terrassenbereich ohne Belag, hier ist die Folienabdichtung unverkleidet<br />

sichtbar; schräg entlang der Fassade verlaufendes Regenwasserrohr;<br />

Stahlsteher mit Holzlattengeländer; siehe Foto 22, 23<br />

und Foto 24;<br />

- eine Markise, mit händischer Betätigung, über 20 Jahre alt<br />

- unzählige Risse im gesamten Fassadenbereich<br />

- Holzbereiche stellenweise erheblich abgenutzt bzw. beschädigt<br />

- teilweise fehlender Holzlattenrost bzw. Terrassenbelag<br />

- Fensterläden stark abgewittert<br />

- 20 -


5) BESCHREIBUNG DER EINZELNEN RÄUME: EZ 3828<br />

Schlafzimmer:<br />

straßenseitig; PVC-Bodenbelag wie vor, mit Teppich, Wände<br />

tapeziert, Decke Raufasertapete, mit Anstrich; die Heizrohre sind<br />

freiliegend verlegt (nachträglicher Einbau);<br />

Stiegenaufgang zum DB:<br />

relativ steile Treppe hinauf zum Dachboden, gerade, eingestemmte<br />

Holztreppe mit Holzgeländer, jeweils mit Anstrich;<br />

Abschluss zum Dachboden mit händisch nach oben zu betätigender<br />

Bodenklappe, siehe Foto 27;<br />

Dachboden:<br />

Holzboden, diverse Bodenteppiche; Holzdachstuhl mit Unterdach;<br />

unverputztes Ziegelmauerwerk (gebrannt) beim Kniestock und an<br />

den Giebelwänden; teilweise sind Verputzreste sichtbar; eine<br />

Wärmeisolierung ist nicht erkennbar; Giebelhöhe = rund 2,50 m;<br />

siehe Foto 25 und Foto 26;<br />

- Hartfaserunterzug (Unterdach) stellenweise fleckig<br />

- Kaminverputzt stark fleckig (schwarz)<br />

- Wandmauerwerk mit Putz teilweise verpatzt<br />

6) FASSADEN UND AUSSENANLAGEN EZ 3828<br />

FASSADE - NORDOST:<br />

Fassade verputzt und gestrichen, etwas vorstehender Sockel (KG),<br />

verputzt und farblich abgesetzt; Sockel- und Fassadenbereich zum<br />

Teil etwas fleckig;<br />

Betonplattenbelag entlang der Gebäudefassade, Belag hängt gut<br />

erkennbar Richtung Garten (Gefälle), Beton ist an mehreren Stellen<br />

erheblich eingerissen, anschließend Rasenfläche;<br />

Gartenanlage mit Rasenfläche, diversen Bäumen, Beeten usw.; die<br />

Grundstückseinfriedung nordöstlich (Maschengitterzaun) gehört<br />

angeblich zum Nachbarobjekt;<br />

im gesamten Fassadenbereich sind unzählige Risse erkennbar;<br />

Fensterläden (Klappläden) aus Holz sind teilweise verzogen, der<br />

Farbanstrich löst sich deutlich (Abwitterung);<br />

eine Stufe hinunter zum Kellereingang, darüber mit auskragendem<br />

Vordach;<br />

- 21 -


6) FASSADEN UND AUSSENANLAGEN EZ 3828<br />

FASSADE - SÜDOST:<br />

Fassade verputzt wie vor, mit hellem Farbanstrich, vorstehender<br />

Sockel wie vor verputzt und farblich abgesetzt (grau);<br />

im gesamten Fassadenbereich sind unzählige, zum Teil starke<br />

Risse sichtbar; der Sockelputz (KG) ist erheblich eingerissen und<br />

klingt stellenweise hohl (Sockelputz ist vom Untergrund gelöst);<br />

vorstehende Balkonplatte (Dachterrasse über Anbauteil); alle Holzteile<br />

(Dachstuhl, Fensterläden usw.) sind wieder wie vor erheblich<br />

abgewittert, der Farbanstrich löst sich unterschiedlich stark ab;<br />

Betonplatte davor wieder wie vor erheblich eingerissen, dann<br />

Gartenanlage (Rasen usw.);<br />

FASSADE - SÜDWEST:<br />

Straßenfassade, Fassade verputzt wie vor, mit hellem Farbanstrich,<br />

Sockel wie vor verputzt und farblich abgesetzt (grau);<br />

die noch vorhandene Aussentreppe zum ehemaligen Geschäftslokal<br />

(Zubaubereich) wurde überschüttet bzw. angeböscht, die<br />

Treppe ist teilweise sichtbar;<br />

die ehemalige Eingangstüre zum Verkaufslokal wurde zugemauert,<br />

aufgrund der umlaufenden Einrisse ist der ursprüngliche Bestand<br />

noch gut erkennbar;<br />

Vorplatz asphaltiert, links Eingangsbereich mit Beton, dieser Belag<br />

ist mehrfach stark eingerissen, die Betonoberfläche platzt stark ab;<br />

Garagenanbau mit zweiflügeligem Tor, braun gestrichen; diverse<br />

Rostspuren im Garagentorsturzbereich; die Eingangstreppe zum<br />

Wohnhaus ist rot verfliest;<br />

im gesamten Fassadenbereich sind unzählige, zum Teil starke<br />

Risse sichtbar; alle Holzteile dieser Fassade sind wie vor erheblich<br />

abgewittert, der Farbanstrich löst sich unterschiedlich stark ab;<br />

Fernsehantenne über Dach, mit Sat-Empfänger; zwei Kaminköpfe,<br />

der Verputz ist dort erheblich beschädigt; Telefonanschluss per<br />

Luftkabel;<br />

Grundstückseinfriedung mittels Stakkettenzaun, dieser Holzzaun<br />

ist an mehreren Stellen beschädigt;<br />

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6) FASSADEN UND AUSSENANLAGEN EZ 3828<br />

FASSADE - NORDWEST:<br />

Fassade des Hauses wie vor verputzt und gestrichen, Garage ist<br />

verkleidet (dunkel), Garagenanbau reicht augenscheinlich bis zur<br />

Grundgrenze; Aussentüre zum Garagenanbau, mit vorgesetzter<br />

Stahltreppe (Gitterrost-Stufen), die Treppe befindet sich bereits auf<br />

dem Nachbargrundstück GP 7903/1;<br />

Vorplatz zur Garage mit Betonplatte wie vor beschrieben, Betonplatte<br />

ist sehr stark beschädigt; Holzanschlüsse sind abgewittert;<br />

diverse Risse im gesamten Fassadenbereich;<br />

Verblechungen (Dachrinnen usw.) beim Garagenzubau sind<br />

verzinkt;<br />

Garagenanbau entlang der Grundgrenze auf geschaltem Betonsockel<br />

(Betonmauer);<br />

Fassaden - siehe dazu Foto 32 bis Foto 39;<br />

PERGOLA:<br />

freistehende Pergola (Sitzplatz) etwa im Bereich der nordöstlichen<br />

Grundstücksecke, einfache Holzkonstruktion, Wände dreiseitig mit<br />

Holz verschalt, mit Farbanstrich, zum Garten hin offen; Pultdach mit<br />

Welleterniteindeckung, die Dacheindeckung ist erheblich vermoost;<br />

lt. Bauakt - Amt der Stadt Dornbirn - liegt für diese Pergola keine<br />

Baubewilligung vor; siehe Foto 28;<br />

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7) MASSENERMITTLUNG EZ 3828<br />

Die Gebäudemaße wurden vom Sachverständigen am Bestand teilweise aufgenommen und mit den Planunterlagen<br />

(Stadtarchiv) verglichen. Die Pläne stimmen in vielen Details nicht mit dem Bestand überein, wie<br />

zB. geänderte Dachkonstruktion, fehlender Balkon, geänderte Fenstereinteilung, fehlende Zubauten usw..<br />

Die Massenermittlung wird mittels Computer berechnet. Da jedoch nur zwei bzw. drei Dezimalstellen<br />

ausgedruckt werden, kann es in den Einzelsummen zu geringfügigen Rundungsdifferenzen kommen.<br />

Dies hat aber keinen Einfluss auf die jeweilige Gesamtmenge.<br />

Eine Maß- und Massengarantie wird ohne Erstellung von genauen Bestandsplänen abgelehnt.<br />

7.1) BEBAUTE FLÄCHEN<br />

a) Wohnhaus - KG ca. 8,60 x 8,60 = 73,96 m²<br />

ca. 1,35 x 3,50 = 4,73 m²<br />

ca. 5,25 x 0,65 = 3,41 m²<br />

ca. 2,75 x 4,70 = 12,93 m²<br />

95,03 m²<br />

b) Wohnhaus - EG ca. 8,50 x 8,50 = 72,25 m²<br />

ca. 1,35 x 8,50 = 11,48 m²<br />

ca. 5,15 x 0,60 = 3,09 m²<br />

ca. 2,75 x 4,65 = 12,79 m²<br />

99,61 m²<br />

c) Wohnhaus - OG ca. 8,50 x 8,50 = 72,25 m²<br />

ca. 1,35 x 8,50 = 11,48 m²<br />

83,73 m²<br />

d) Wohnhaus - DB ca. 8,50 x 8,50 = 72,25 m²<br />

ca. 1,35 x 3,20 = 4,32 m²<br />

76,57 m²<br />

e) Garagenzubau - EG ca. 3,00 x 6,00 = 18,00 m²<br />

7.2) RAUMHÖHEN<br />

a) Wohnhaus - KG<br />

Raumhöhe gemittelt 0,20 + 1,92 + 0,28 = 2,40 m<br />

b) Wohnhaus - EG<br />

Raumhöhe gemittelt ca. 2,25 + 0,25 = 2,50 m<br />

c) Wohnhaus - OG<br />

Raumhöhe gemittelt ca. 2,25 + 0,25 = 2,50 m<br />

d) Wohnhaus - DB<br />

Höhe gemittelt ca. = 1,30 m<br />

e) Garagenzubau - EG<br />

Höhe gemittelt 0,20 + 2,90 + 0,20 = 3,30 m<br />

- 24 -


7) MASSENERMITTLUNG EZ 3828<br />

7.3) UMBAUTER RAUM<br />

a) Wohnhaus - KG 95,03 x 2,40 = 228,07 m³<br />

b) Wohnhaus - EG 99,61 x 2,50 = 249,03 m³<br />

c) Wohnhaus - OG 83,73 x 2,50 = 209,33 m³<br />

d) Wohnhaus - DB und Giebel 76,57 x 1,30 = 99,54 m³<br />

e) Garagenzubau - EG 18,00 x 3,30 = 59,40 m³<br />

UMBAUTER RAUM GESAMT rund = 845,37 m³<br />

7.4) NUTZFLÄCHEN<br />

Die nachstehend angeführten Nutzflächen sind unverbindlich und werden nur überschlägig (gemäß<br />

Baueingabeplan) zur Kontrolle der angesetzten Preise bzw. Herstellungswerte ermittelt.<br />

Die Nutzflächen von Zugang, Stiegenhaus, WC im Stiegenhaus, Kellerräume usw. werden bei den<br />

angesetzten Preisen berücksichtigt.<br />

a) Wohnhaus - EG<br />

Vorraum ca. 1,500 x 2,100 = 3,15 m²<br />

Küche (Mitbenützung !) ca. 3,850 x 2,750 = 10,59 m²<br />

abzgl. ca. 1,600 x 0,100 = -0,16 m²<br />

abzgl. ca. 0,300 x 0,300 = -0,09 m²<br />

Zimmer ca. 3,850 x 3,000 = 11,55 m²<br />

abzgl. ca. 0,300 x 0,300 = -0,09 m²<br />

Zimmer ca. 4,000 x 3,900 = 15,60 m²<br />

ca. 0,300 x 0,900 = 0,27 m²<br />

Zimmer ca. 4,000 x 3,900 = 15,60 m²<br />

ca. 0,300 x 1,150 = 0,35 m²<br />

ca. 1,600 x 0,600 = 0,96 m²<br />

ca. 2,750 x 4,600 = 12,65 m²<br />

70,38 m²<br />

b) Wohnhaus - OG<br />

Vorraum ca. 1,700 x 2,100 = 3,57 m²<br />

Küche ca. 3,900 x 3,050 = 11,90 m²<br />

abzgl. ca. 0,300 x 0,300 = -0,09 m²<br />

Zimmer ca. 4,050 x 4,000 = 16,20 m²<br />

ca. 0,300 x 0,900 = 0,27 m²<br />

Zimmer ca. 4,050 x 3,900 = 15,80 m²<br />

ca. 0,300 x 1,150 = 0,35 m²<br />

Zimmer ca. 3,900 x 2,750 = 10,73 m²<br />

abzgl. ca. 2,500 x 0,900 = -2,25 m²<br />

Bad/WC ca. = 5,00 m²<br />

61,48 m²<br />

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8) BEWERTUNG EZ 3828<br />

Ermittelt wird der VERKEHRSWERT im Sinne des LBG (Liegenschaftsbewertungsgesetz) auf<br />

Basis der eigenen Besichtigung, der eingeholten und beigestellten Unterlagen sowie der Angaben<br />

der Eigentümer unter Berücksichtigung der derzeitigen Marktverhältnisse am Realitätenmarkt.<br />

Die Bewertung des Gebäudes erfolgt sowohl nach dem Sachwertverfahren als auch nach dem<br />

Vergleichswertverfahren.<br />

Der Sachwert ist die Summe aus Bodenwert und dem Bauwert. Bei der Berechnung des Bauwerts<br />

wird vom Herstellungswert (Neuwert) zum Stichtag ausgegangen und dieser um die technische<br />

und wirtschaftliche Wertminderung gekürzt.<br />

Für die technische Wertminderung ist das Gebäudealter, ev. Baumängel und Bauschäden usw.<br />

maßgebend. Für die wirtschaftliche Wertminderung hingegen zB. sind ungünstige Grundrisseinteilung,<br />

unwirtschaftlicher Aufbau, Nutzungsmöglichkeiten, unübliche Raumhöhen usw. ausschlaggebend.<br />

Der Ertragswert setzt sich aus dem Bodenwert und der nachhaltig erzielbaren Erträge (Miete etc.)<br />

unter Berücksichtigung der Erhaltungskosten, Verzinsung und Restnutzungsdauer zusammen.<br />

Eine Funktionsprüfung technischer Anlagen sowie sonstige technische Untersuchungen werden<br />

nicht durchgeführt. Es erfolgt auch - mangels Verdachtsmomenten - keine Altlastenüberprüfung.<br />

Die eingetragenen, verbücherten Pfandrechte werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt.<br />

Die Bewertung des Grundstückes erfolgt im Vergleichswertverfahren unter Berücksichtigung der<br />

Bebauung, der Größe, der Lage, der Grundstücksform, der weiteren Bebauungsmöglichkeiten,<br />

der Baugrundbeschaffenheit, der Zufahrtsregelung und der Flächenwidmung usw..<br />

Alle Preise dieser Verkehrswertschätzung sind in EURO und incl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer,<br />

derzeit 20%, ausgewiesen.<br />

- - - - - - - - - -<br />

- 26 -


8) BEWERTUNG EZ 3828<br />

8.1) ERMITTLUNG DES GEBÄUDENEUWERTES<br />

Die für die Ermittlung des Gebäudeneuwertes angesetzten Preise (Verglichener Wert) beinhalten<br />

alle Herstellungskosten incl. Planung, Honorare, Bauaufsicht, Gebühren etc. und werden incl. der<br />

gesetzlichen Mehrwertsteuer (20%) ausgewiesen.<br />

Die angesetzten Preisansätze beziehen sich auf den derzeitigen Ausbauzustand.<br />

Die nordöstlich situierte Pergola wird aufgrund der Machart und des Zustandes nicht bewertet,<br />

für diese Bauwerk liegt auch keine Baubewilligung vor.<br />

a) Wohnhaus - KG<br />

Umbauter Raum: 228,07 m³<br />

Verglichener Wert: 325,00 EUR/m³<br />

Neuwert: 228,07 x 325,00 = 74.122,75 EUR<br />

b) Wohnhaus - EG<br />

Umbauter Raum: 249,03 m³<br />

Verglichener Wert: 435,00 EUR/m³<br />

Neuwert: 249,03 x 435,00 = 108.328,05 EUR<br />

c) Wohnhaus - OG<br />

Umbauter Raum: 209,33 m³<br />

Verglichener Wert: 435,00 EUR/m³<br />

Neuwert: 209,33 x 435,00 = 91.058,55 EUR<br />

d) Wohnhaus DB und Giebel:<br />

Umbauter Raum: 99,54 m³<br />

Verglichener Wert: 235,00 EUR/m³<br />

Neuwert: 99,54 x 235,00 = 23.391,90 EUR<br />

e) Garagenzubau - EG<br />

Umbauter Raum: 59,40 m³<br />

Verglichener Wert: 210,00 EUR/m³<br />

Neuwert: 59,40 x 210,00 = 12.474,00 EUR<br />

f) Zuschlag:<br />

für Balkon, Dachterrasse = 6.500,00 EUR<br />

GEBÄUDENEUWERT GESAMT (incl. Mwst., ohne Baugrund) = 315.875,25 EUR<br />

- 27 -


8) BEWERTUNG EZ 3828<br />

8.2) ERMITTLUNG DES GEBÄUDEZEITWERTES<br />

GEBÄUDENEUWERT GESAMT (ohne Baugrund) = 315.875,25 EUR<br />

abzgl. Wertminderung wegen Bauschäden und Mängel:<br />

a) Wertminderung wegen der beschriebene Mängel und Schäden wie<br />

zB. der unzähligen Risse, der Feuchtigkeitsschäden im Kellergeschoss, der<br />

abgewitterten Holzteile im Fassadenbereich, der diversen Schiefstellungen usw.<br />

Wertminderung für rückgestauten Reparaturbedarf<br />

daher Abschlag von 3 % vom Neuwert = -9.476,26 EUR<br />

ergibt einen gekürzten<br />

GEBÄUDENORMALHERSTELLUNGSWERT = 306.398,99 EUR<br />

abzgl. Wertminderung wegen Gebäudealter usw.:<br />

b) Aufgrund der im Archiv der Stadt Dornbirn erhobenen Unterlagen<br />

- Bauansuchen - Schreiben vom 15-Juni-1910<br />

- Bauverhandlung - Protokoll vom 17-Juni-1910<br />

- Baubewilligung - Bescheid vom 22-Juni-1910<br />

- Benützungsbewilligung - Bescheid 07-Oktober-1910<br />

wird das Jahr 1910 als Baujahr für die Berechnung herangezogen,<br />

Gebäudealter daher rund 98 Jahre (06/07-1910 bis 11-2008)<br />

Aufgrund des vorher beschriebenen Gesamtzustandes wird die<br />

verbleibende Restnutzungsdauer mit rund 20 Jahren angenommen.<br />

abzgl. Altersentwertung daher rund -78 % = -238.991,21 EUR<br />

Zwischensumme = 67.407,78 EUR<br />

c) weiters wird für verlorenen Bauaufwand eine<br />

Wertminderung zwischen 5 % und 10 %, gemittelt<br />

7,5 % berücksichtigt,<br />

das ergibt = -5.055,58 EUR<br />

ergibt einen<br />

GEBÄUDEZEITWERT (incl. Mwst., ohne Baugrund) = 62.352,19 EUR<br />

- 28 -


8) BEWERTUNG EZ 3828<br />

8.3) ERMITTLUNG DES GRUNDWERTES<br />

VERBÜCHERT A 1: EZ 3828 Letzte TZ 4442/2008<br />

GST .2446 Baufläche - Gebäude 132 m²<br />

Baufläche - begrünt 230 m²<br />

GESAMTFLÄCHE - EZ 3828 362 m²<br />

(Grundstücksgröße lt. Grundbuchsauszug vom 18-11-08, Masse vom Sachverständigen in der<br />

Natur nicht überprüft).<br />

Das gegenständliche Grundstück BP.2446 verfügt über eine beinahe quadratische Grundstücksform,<br />

ist mehr oder weniger ebenflächig, grenzt mit seiner südwestlichen Grundgrenze an den Straßenverlauf<br />

der Nachbauerstraße an und ist mit dem Wohnhaus Nachbauerstraße 24 bebaut (siehe Lageplan im<br />

Anhang).<br />

Die vorhandene Bebauung (Wohnhaus mit Garagenzubau usw.) wird mit einem Bebauungsabschlag<br />

(Kosten für Baufeldfreimachung - Gebäudeabbruch usw.) berücksichtigt.<br />

Aufgrund der relativ geringen Grundstücksgröße (nur 362 m²) und Form sowie der vorhandenen<br />

Gebäudesituierung ist eine weitere Bebauung der Liegenschaft nur stark eingeschränkt vorstellbar<br />

(lt. Angabe Stadtplanung Dornbirn).<br />

Im Flächenwidmungsplan der Stadt Dornbirn ist das zu bewertende Grundstück BP.2446 als<br />

Baufläche - Wohngebiet (BW) ausgewiesen. Das nördlich anschließende Grundstück GP 7903/1 ist<br />

bereits als Baufläche - Mischgebiet (BM) gewidmet.<br />

Der Grundpreis wird im Vergleichswertverfahren, aufgrund eigener Marktbeobachtungen, Erhebungen<br />

im Grundbuch (Urkundensammlung) sowie Nachfragen bei Immobilienmaklern und Erkundigungen<br />

beim Amt der Stadt Dornbirn - Liegenschaftsverwaltung und Stadtbauamt - ermittelt.<br />

Im aktuellen Grundpreiszonenplan (April 2008) der Stadt Dornbirn befindet sich das Grundstück<br />

zwischen den Zonen "D" und "C", für diesen Bereich wird derzeit für unbebauten Baugrund ein<br />

Grundpreis zwischen bis zu 280,-- €/m² (Zone "D") und bis zu 330,-- €/m² (Zone "C") angegeben.<br />

Im Immobilien-Preisspiegel 2008 der Wirtschaftskammer Österreich (Fachverband der Immobilienund<br />

Vermögenstreuhänder) wird der Preis für unbebaute Baugrundstücke in guter bis sehr guter<br />

Wohnlage zwischen rund 270,-- €/m² und 390,-- €/m² angegeben.<br />

Erhebungen beim BG Dornbirn - Grundbuch - Urkundensammlung:<br />

- das etwa 70 m entfernt gelegene (nordöstlich), direkt an der Kehlerstraße befindliche Grundstück<br />

GP 7904/3 wurde mit Kaufvertrag TZL 5006/03 um rund 291,-- €/m² veräußert.<br />

- das rund 90 entfernt gelegene (südwestlich), direkt an der Langegasse situierte Grundstück<br />

GP 7857/1 wurde mit Kaufvertrag vom 02-12-2003 TZL 750/04 um rund 294,-- €/m² verkauft.<br />

- 29 -


8) BEWERTUNG EZ 3828<br />

8.3) ERMITTLUNG DES GRUNDWERTES<br />

Aufgrund des beschriebene Sachverhaltes, der Lage, der Zufahrt und der geringen Grundstücksgröße<br />

halte ich daher einen gemittelten Quadratmeterpreis innerhalb der angegebenen Bandbreite von rund<br />

300,-- €/m² für unbebauten Baugrund für angemessen.<br />

a) Grundstück BP .2446<br />

bebaut mit Wohnhaus und div. Zubauten<br />

Grundstücksfläche gesamt 362 m²<br />

Verglichener Wert: 300,00 EUR/m² für unbebauten Grund<br />

ergibt einen Grundwert - unbebaut 362 x 300,00 = 108.600,00 EUR<br />

In der Regel ist der Wert eines bebauten Grundstückes geringer als jener eines Unbebauten.<br />

Die Höhe des Abschlages richtet sich u.a. nach der gegebenen Bebauung, der Restnutzungsdauer<br />

und der Verwendungsart.<br />

In diesem Falle halte ich einen Bebauungsabschlag, erfahrungsgemäß zwischen 5 % und 10 %,<br />

gemittelt 7,5 % für angemessen.<br />

abzgl. Bebauungsabschlag -7,50 % = -8.145,00 EUR<br />

Kontrollrechnung für Bebauungsabschlag:<br />

Umbauter Raum *<br />

m³-Preis<br />

845,00 m³ x 15,00 = 12.675,00 EUR<br />

(* Umbauter Raum, gerundet)<br />

ergibt einen Grundwert für bebauten Grund BP .2446 = 100.455,00 EUR<br />

GRUNDWERT GESAMT - EZ 3828 - BP .2446 = 100.455,00 EUR<br />

- 30 -


8) BEWERTUNG EZ 3828<br />

8.4) SACHWERT DER LIEGENSCHAFT<br />

SACHWERT = ZEITWERT + GRUNDWERT<br />

%<br />

GEBÄUDEZEITWERT 38,29818 = 62.352,195 EUR<br />

GRUNDWERT GST .2446 61,70182 = 100.455,000 EUR<br />

SACHWERT DER LIEGENSCHAFT 100,00000 = 162.807,195 EUR<br />

(ohne Aussenanlagen)<br />

ZUSCHLAG (Zeitwert)<br />

für Aussenanlagen wie zB. Vorplatz, diverse Plattenbeläge,<br />

Einfriedungen, Gartenanlage, Bepflanzungen usw.<br />

aufgrund des beschriebenen Sachverhaltes halte ich<br />

einen Zuschlag von 8,00 % vom Gebäudezeitwert<br />

für angemessen<br />

das ergibt somit % 8,00 von 62.352,19 = 4.988,176 EUR<br />

SACHWERT DER LIEGENSCHAFT (mit Aussenanlagen) = 167.795,371 EUR<br />

- 31 -


8) BEWERTUNG EZ 3828<br />

8.5) ERMITTLUNG DES ERTRAGSWERTES<br />

a) EINNAHMEN:<br />

Zur Kontrolle der Berechnungen wird eine fiktive, durchschnittlich erzielbare Mieteinnahme bei<br />

einer seriösen Vermietung im heutigen Gebäudezustand, ohne Betriebskosten, ohne Mwst.,<br />

angesetzt.<br />

Die Nutzflächen im Kellergeschoss, Eingangsbereich, Stiegenhaus, WC im Stiegenhaus, Balkon,<br />

Terrasse, Dachboden, Garagenzubau usw. sowie die Außenanlagen werden in den angesetzten<br />

Preisen berücksichtigt.<br />

Wohnnutzfläche EG ca. m² 70,38<br />

Wohnnutzfläche OG ca. m² 61,48<br />

Wohnnutzfläche ca. m² 131,86 x 6,30 = 830,718 EUR<br />

€/m²<br />

angenommene Mieteinnahmen per Monat rund = 830,718 EUR<br />

Nettojahresmiete, gerundet 12 x 830,00 = 9.960,000 EUR<br />

b) AUSGABEN:<br />

Instandhaltungsaufwand ca.<br />

0,8 % des Neuwertes<br />

somit 0,80 % von 315.875,25 = -2.527,002 EUR<br />

abzgl. Mietsausfallwagnis = 2,00 % von der Jahresmiete = -199,200 EUR<br />

abzgl. Verzinsung des Bodenwertes GST .2446<br />

100.455,00 x 4,00 % / 100 = -4.018,200 EUR<br />

Reinertrag der baulichen Anlagen = 3.215,598 EUR<br />

zu 4,0 % kapitalisiert, bei einer rechnerischen<br />

Restnutzungsdauer von rund 20 Jahren, ergibt<br />

sich ein Vervielfältiger - Faktor = 13,59 = 43.699,977 EUR<br />

zzgl. Bodenwert GST .2446 = 100.455,000 EUR<br />

ergibt einen<br />

ERTRAGSWERT = 144.154,977 EUR<br />

- 32 -


8) BEWERTUNG EZ 3828<br />

8.6) WOHNUNGSRECHT Unentgeltliches und lebenslängliches Wohnungsrecht für<br />

Karl TOMA sen. (1925-10-19), siehe Vertragsauszug Seite 12;<br />

3 a 7090/1996 8341/1997 WOHNUNGSRECHT gem. Pkt. II.a)<br />

Übergabs- und Schenkungsvertrag 1996-07-18 für<br />

Karl TOMA sen. (1925-10-19)<br />

Karl TOMA (1925-10-19)<br />

Alter: 83 Jahre zum Stichtag<br />

Geschlecht: männlich<br />

Kapitalisierungszinsfuß: 4,0 % (wie Ertragswertberechnung)<br />

Die Jahresmiete unter Berücksichtigung der Mitbenützung von<br />

Küche EG, Keller, Garten usw. (siehe Kaufvertrag) rechnet sich<br />

wie folgt:<br />

fiktiver Mietwert monatlich € 420,00<br />

Österreichische Sterbetafel 2000/02 5,3838<br />

Reduktionsfaktor, Fälligkeit vorschüssig -0,4648<br />

4,9190<br />

420,00 x 12 5.040,00 €<br />

Barwert des Wohnungsrechtes 5.040,00 x 4,9190 = 24.791,760 EUR<br />

Barwert des WOHNUNGSRECHTES gerundet = -25.000,000 EUR<br />

(In Worten: rund fünfundzwanzigtausendEURO,--)<br />

LITERATUR<br />

Das Mietausfallswagnis ist das Wagnis einer Ertragsminderung, die durch uneinbringliche Mietrückstände<br />

oder Leerstehen zwischen zwei Mietverträgen entsteht. Es dient auch zur Deckung der Kosten<br />

einer Rechtsverfolgung auf Zahlung, Kündigung eines Mietverhältnisses oder Räumung.<br />

Das Mietausfallswagnis kann bei diesem Wohnobjekt aufgrund der derzeitigen Marktlage, der Größe,<br />

des Zustandes und der geschätzten Restnutzungsdauer mit rund 2% der Jahresmiete als angemessen<br />

bezeichnet werden.<br />

Die gewöhnliche Lebensdauer hängt im Wesentlichen von der Bauart (Konstruktion und verwendete<br />

Baustoffe), der Bauweise (zB. Massivbau, Fertigteilbau, Holzbau) und Nutzung ab. Die gewöhnliche<br />

Lebensdauer berücksichtigt in angemessener Weise sowohl die technische Lebensdauer als auch<br />

die wirtschaftliche Nutzungsdauer.<br />

Verlorener Bauaufwand - Diesem Abschlag liegt die Überlegung zugrunde, dass bei einem<br />

Verkauf der Liegenschaft ein Teil der tatsächlichen Baukosten dadurch verloren geht, dass<br />

ein Käufer eines Gebäudes dieses nach seinem Sinne etwas anders gebaut hätte und somit<br />

das vom Verkäufer errichtete Haus den geschmacklichen und bautechnischen Vorstellungen<br />

des nachfolgenden Käufers nicht zur Gänze entspricht.<br />

Baufeldfreimachung - dieser beinhaltet die Kosten für den gesamten Gebäudeabbruch und die<br />

ordentliche Entsorgung (Baurestmassentrennung) des Abbruchmaterials.<br />

- 33 -


9) VERKEHRSWERT EZ 3828 - GB 92001 DORNBIRN<br />

Das Verhältnis von Sachwert zu Ertragswert wird weitgehend von den wirtschaftlichen Möglichkeiten<br />

der jeweiligen Liegenschaft bestimmt. Wohnhäuser - wie das gegenständliche - werden in der Regel<br />

zur Eigennutzung errichtet.<br />

Das Sachwertverfahren dient in erster Linie zur Ermittlung des Wertes bebauter Liegenschaften,<br />

wenn deren Eigennutzung im Vordergrund steht und die Beschaffungskosten für die Liegenschaft<br />

einschließlich der darauf befindlichen baulichen Anlagen für die in Betracht kommenden<br />

Kaufinteressenten von vorrangiger Bedeutung sind.<br />

Die Anwendung des Ertragswertverfahren ist bei bebauten Liegenschaften sinnvoll, bei denen durch<br />

Vermietung oder Verpachtung regelmäßig Erträge erzielt werden können bzw. könnten. Das Ertragswertverfahren<br />

wird vor allem für Geschäfts- und Bürogebäude, Mietwohnhäuser usw., die vermietet<br />

werden zur Ermittlung des Verkehrswertes herangezogen.<br />

Für den Verkehrswert sind vor allem Angebot und Nachfrage am derzeitigen Realitätenmarkt<br />

entscheidend, außerdem hängt der Verkehrswert von Lage, Art und Größe sowie der Marktgängigkeit<br />

eines Objektes bzw. der Liegenschaft ab.<br />

Der Verkehrswert entspricht dem Betrag, der bei einer Veräußerung der Sache üblicherweise im<br />

redlichen Geschäftsverkehr für sie erzielt werden kann.<br />

Bei Verkäufen von teuren Liegenschaften nimmt die Zahl der Kaufinteressenten stark ab, da<br />

der Kreis, der bereit ist, hohe Mittel für das Wohnen einzusetzen, eher dahin tendiert, sich ein<br />

Haus nach eigenen und individuellen Vorstellungen neu zu bauen.<br />

Sind Einfamilienwohnhäuser und kleinere Mehrwohnungshäuser mit einem Wohnungsrecht belastet, so<br />

ist zusätzlich ein Abschlag wegen erschwerter Veräußerbarkeit, insbesondere bei Nichtvorhandensein<br />

einer Eigentümerwohnung, vorzunehmen. Einfamilienwohnhäuser können durch solche Rechte zur<br />

Gänze unverkäuflich werden (Liegenschaftsbewertung - Heimo Kranewitter).<br />

VERKEHRSWERT Gewichtung Sachwert / Ertragswert 2 : 1<br />

Sachwert 167.795,371 x 2,00 = 335.590,741 EUR<br />

Ertragswert 144.154,977 x 1,00 = 144.154,977 EUR<br />

3,00 = 479.745,718 EUR<br />

Verkehrswert über Sachwert / Ertragswert = 159.915,239 EUR<br />

gerundet = 160.000,000 EUR<br />

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9) VERKEHRSWERT EZ 3828 - GB 92001 DORNBIRN<br />

VERKEHRSWERT ohne Berücksichtigung des Wohnungsrechtes = 160.000,000 EUR<br />

(In Worten: rund hundertsechzigtausendEURO,--)<br />

VERKEHRSWERT mit Berücksichtigung des Wohnungsrechtes = 159.915,239 EUR<br />

abzgl. Wohnungsrecht für Karl Toma (1925-10-19) = -24.791,760 EUR<br />

Zwischensumme<br />

135.123,479 EUR<br />

Aufgrund des lebenslangen und unentgeltlichen Wohnungsrechtes<br />

für Karl Toma sen. halte ich einen Abschlag wegen erschwerter<br />

Veräußerbarkeit von 15 % für angemessen = -20.268,522 EUR<br />

VERKEHRSWERT mit Berücksichtigung des Wohnungsrechtes = 114.854,957 EUR<br />

gerundet = 115.000,000 EUR<br />

(In Worten: rund hundertfünfzehntausendEURO,--)<br />

- - - - - - - - - -<br />

- 35 -


10) VERKEHRSWERT - ZUBEHÖR EZ 3828<br />

Gerade Küchenmöbel unterliegen einem schnell wechselndem Modetrend, jeder künftige<br />

Käufer würde bei der Kücheneinrichtung, könnte er seine eigenen Wünsche verwirklichen,<br />

die Küche anders planen und gestalten.<br />

Der Käufer, dem die bestehende Kücheneinrichtung gefällt, wird sie im jetzigen Zustand<br />

belassen, demjenigen dem sie nicht entspricht, wird sie ausbauen und durch eine seinen<br />

Bedürfnissen entsprechende ersetzen.<br />

Kücheneinbauten werden in der Regel - wenn überhaupt - weit unter Neupreis gehandelt.<br />

Das veralterte Inventar stellt zwar in Verbindung mit dem Wohnobjekt einen gewissen Gebrauchswert<br />

dar, kann aber auf dem freien Markt erfahrungsgemäß nicht verwertet werden (wertlos).<br />

a) Wohnräume - EG KÜCHE die Kücheneinbauten sind angeblich über 30 Jahre alt, siehe Fotos;<br />

das genaue Baujahr ist nicht bekannt;<br />

- ein Chromstahlwaschbecken, mit seitlichem Abtropfbereich<br />

- ein E-Herd mit drei Kochplatten und Backrohr<br />

- ein freistehend, aufgesetzter Kühlschrank<br />

- ein Eckbank mit Esstisch, zwei Stühle<br />

Die Kücheneinrichtung in der Wohnung im EG stellt zwar einen gewissen<br />

Gebrauchswert dar, ist aber aufgrund des Alters (über 30 Jahre) und<br />

der Machart ohne Verkehrswert. = 0,00 EUR<br />

b) Wohnräume - OG KÜCHE die Kücheneinrichtung wurde angeblich nach dem Bezug des<br />

Hauses (Ende 2002) bereits gebraucht gekauft, das genaue<br />

Herstellungsjahr ist nicht bekannt;<br />

- ein Elektrolux Herd mit vier Kochplatten und Backrohr<br />

- Dunstabzugshaube<br />

- ein Kühlschrank<br />

- ein Chromstahlabwasch mit seitlicher Abtropffläche<br />

KÜCHE = 400,00 EUR<br />

DUSCHE / WC = 250,00 EUR<br />

SCHLAFZIMMER = 150,00 EUR<br />

VERKEHRSWERT ZUBEHÖR - GESAMT = 800,00 EUR<br />

(In Worten: rund achthundertEURO,--)<br />

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11) ZUSAMMENFASSUNG EZ 3828<br />

Aufgrund des beschriebenen Sachverhaltes, des Gebäudealters, der Flächenwidmung, der Lage<br />

und des derzeitigen Gebäudezustandes sowie sämtlicher im Befund getroffenen Sachverhalte<br />

schätze ich die<br />

VERKEHRSWERTE<br />

der Liegenschaft EZ 3828 in GB 92001 DORNBIRN, bestehend aus dem Grundstück BP.2446<br />

mit dem Wohnhaus Nachbauerstraße 24 in A-6850 Dornbirn zum Stichtag 25-11-2008 (Tag der<br />

Befundaufnahme) auf rund<br />

VERKEHRSWERT - ohne Berücksichtigung des Wohnrechtes = 160.000,00 EUR<br />

VERKEHRSWERT - mit Berücksichtigung des Wohnrechtes = 115.000,00 EUR<br />

VERKEHRSWERT - Zubehör = 800,00 EUR<br />

Bei der Bewertung bleibt unberücksichtigt, dass - aus welchen Grunde auch immer - bei<br />

Notwendigkeit einer raschen Veräußerung der Verkehrswert unterschritten und bei genügender<br />

Verkaufszeit überschritten werden kann.<br />

Ebenfalls unberücksichtigt bleiben insbesondere ideelle Wertzumessungen gemäß<br />

LBG § 2 Abs (3) - (LBG - Liegenschaftsbewertungsgesetz).<br />

Die Bewertung erfolgte unter Beachtung aller im Befund getroffenen Feststellungen und unter<br />

Bedachtnahme auf die derzeitigen Verhältnisse am Realitätenmarkt.<br />

Die Weitergabe dieses Gutachtens an Dritte oder die Veröffentlichung, auch nur auszugsweise,<br />

ist nur mit Zustimmung des unterzeichnenden Sachverständigen gestattet.<br />

Weiters ist bei Verkaufsverhandlungen zu berücksichtigen, dass dem Käufer noch Kosten wie z.B.<br />

Grunderwerbsteuer, div. Gebühren, ev. Maklerprovisionen usw. entstehen.<br />

Der unterzeichnende Sachverständige erklärt unter Erinnerung an seinen abgelegten Eid, dass er<br />

das vorliegende Schätzungsgutachten nach bestem Wissen und Gewissen erstellt hat, und dass er<br />

mit keiner der beteiligten Parteien in einem Verhältnis steht, das einen Ausschließungsgrund<br />

beinhalten würde.<br />

Dornbirn, am 12-01-09<br />

- - - - - - - - - -<br />

Der allgemein beeidete und<br />

gerichtlich zertifizierte Sachverständige:<br />

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