SCHWARZWILDKONZEPT STADT MÜNSINGEN
SCHWARZWILDKONZEPT STADT MÜNSINGEN
SCHWARZWILDKONZEPT STADT MÜNSINGEN
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<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
Foto: Kevin Winterhoff<br />
erstellt im Auftrag der Stadt Münsingen<br />
von<br />
Niels Hahn<br />
WILCON - Wildlife Consulting<br />
Wasserstetten, 30. November 2009<br />
Das Projekt wurde aus Mitteln des Biosphärengebietes Schwäbische Alb gefördert
Inhaltsverzeichnis<br />
1 Kurzfassung ............................................................................................................................... 3<br />
2 Einleitung ................................................................................................................................... 8<br />
3 Projektziele und Projektgebiet ............................................................................................... 11<br />
3.1 Ausgangssituation in Münsingen...................................................................................... 11<br />
3.2 Projektziele ....................................................................................................................... 12<br />
3.3 Gebietsabgrenzung .......................................................................................................... 14<br />
4 Material und Methode.............................................................................................................. 20<br />
5 Ergebnisse ............................................................................................................................... 22<br />
5.1 Schwarzwildstrecken im Landkreis Reutlingen................................................................. 22<br />
5.2 Schwarzwildstrecken auf der Gemarkungsfläche Münsingen und dem EJB Tr.Üb.Pl. .... 23<br />
5.3 Jahreszeitliche Verteilung der Schwarzwildstrecke und Abschussstruktur ...................... 26<br />
5.4 Bejagungsart ....................................................................................................................29<br />
5.5 Wildschadensdokumentation auf der Gemarkungsfläche ................................................ 30<br />
5.6 Workshop ......................................................................................................................... 33<br />
5.6.1 Beteiligte Interessenvertreter........................................................................................ 34<br />
5.6.2 Zufriedenheit der Interessengruppen mit der aktuellen Schwarzwildsituation.............. 35<br />
5.6.3 Motivation zur Mitarbeit am Schwarzwildkonzept ......................................................... 37<br />
5.6.4 Konsens-Dissens-Diskussion ....................................................................................... 40<br />
5.6.5 Konfliktbewertung ......................................................................................................... 41<br />
5.7 Umfrage............................................................................................................................ 42<br />
5.7.1 Umfragerücklauf ........................................................................................................... 42<br />
5.7.2 Jagdpächter und Jagdgäste ......................................................................................... 43<br />
5.7.3 Abgrenzung des Jagdbogens ....................................................................................... 43<br />
5.7.4 Wildbretvermarktung..................................................................................................... 44<br />
5.7.5 Bewertung der derzeitigen Schwarzwildsituation und Einschätzung des Bestandes ... 45<br />
5.7.6 Jagdarten auf Schwarzwild und Bejagungsstrategie .................................................... 52<br />
5.7.7 Kirrung und Ablenkfütterung ......................................................................................... 54<br />
5.7.8 Wildschäden und Schutzmaßnahmen .......................................................................... 60<br />
5.7.9 Kommunikation und Informationsaustausch................................................................. 65<br />
5.7.10 Fortbildung der Jäger................................................................................................ 66<br />
5.7.11 Forschungsansätze .................................................................................................. 67<br />
5.7.12 Leitlinie Schwarzwildkonzept .................................................................................... 69<br />
5.7.13 Sonstige Bemerkungen ............................................................................................ 71<br />
5.8 Analyse Jagdpachtvertrag ................................................................................................ 71<br />
6 Diskussion und Empfehlungen .............................................................................................. 74<br />
6.1 Anspruch auf Schwarzwild im eigenen Revier.................................................................. 74<br />
6.2 Eigenverantwortliches Monitoring..................................................................................... 76<br />
6.2.1 Populationsmonitoring .................................................................................................. 77<br />
6.2.2 Wildschadensmonitoring............................................................................................... 80<br />
6.3 Innovatives Bewegungsjagdmodell .................................................................................. 83<br />
6.4 Schwerpunktbejagung ...................................................................................................... 88<br />
6.5 Kirrung und Ablenkfütterung............................................................................................. 89<br />
6.6 Fütterungsbeauftragter ..................................................................................................... 92<br />
6.7 Selbstverwaltung der Jagdgenossenschaft ...................................................................... 93<br />
6.8 Modell Eigenbewirtschaftung: Das Beispiel Magolsheim ................................................. 96<br />
6.9 Neuabgrenzung der Jagdbögen ....................................................................................... 97<br />
6.10 Jagdpachtverträge............................................................................................................ 98<br />
6.11 Schwarzwild-Managementkonzept Tr.Üb.Pl..................................................................... 99
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
6.12 Wildbretvermarktungsstrategie....................................................................................... 101<br />
6.13 Überprüfung vorhandener Modelle des Schwarzwildmanagements .............................. 102<br />
6.14 Kommunikation und vertrauensbildende Maßnahmen ................................................... 103<br />
6.15 Schwarzwildforschung.................................................................................................... 104<br />
6.16 Leitungsgremium Schwarzwildkonzept........................................................................... 105<br />
6.17 Leitlinie für Schwarzwildbewirtschaftung ........................................................................ 107<br />
7 Zukunftsstrategie Schwarzwild ............................................................................................ 109<br />
7.1 Leitbild ............................................................................................................................ 109<br />
8 Umsetzung und Erfolgskontrolle ......................................................................................... 110<br />
8.1 Vorgeschlagene Maßnahmen, Prinzipien, Kriterien und Indikatoren.............................. 110<br />
9 Schlussbemerkung................................................................................................................ 121<br />
10 Danksagung ...................................................................................................................... 122<br />
11 Literaturverzeichnis ......................................................................................................... 124<br />
12 Anhang .............................................................................................................................. 131<br />
12.1 Baden-Württembergische 10-Punkte-Empfehlung zur Schwarzwildbejagung ............... 131<br />
12.2 Internetbasiertes Tool zur Meldung und zum Monitoring von Schwarzwildschäden ...... 133<br />
12.3 Projektantrag „Musterdrückjagd“ (Jagdimpulsprogramm des Lkr. Reutlingen) .............. 135<br />
12.4 Drückjagdbock-Modell der Bruderhaus Diakonie ........................................................... 139<br />
12.5 Dachsstrecke.................................................................................................................. 141<br />
12.6 Missbräuchliche Fütterung.............................................................................................. 142<br />
12.7 Sachverständige für die Wildfütterung............................................................................ 143<br />
12.8 Umfrage unter den Münsinger Jagdpächtern ................................................................. 144<br />
12.8.1 Fragebogen ............................................................................................................ 144<br />
12.8.2 Umfrageergebnis „Einstiegsfrage“ .......................................................................... 155<br />
12.8.3 Sonstige Bemerkungen zu Einzelfragen der Umfrage............................................ 156<br />
12.9 Üblicher Ablauf bei Auftreten von Wildschaden im Feld................................................. 159<br />
12.10 Ergebnisse des Workshops am 27. und 28.03.2009 .................................................. 160<br />
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<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
1 Kurzfassung<br />
KURZFASSUNG <strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
Leitbild<br />
„Das Schwarzwildmanagement auf der Gemarkung der Stadt Münsingen folgt den gesetzlichen<br />
Bestimmungen und trägt auch weiteren, übergeordneten gesellschaftlichen Verpflichtungen<br />
Rechnung. Dabei werden insbesondere die Belange des Biosphärengebietes<br />
Schwäbische Alb berücksichtigt. Da kein Anspruch auf eine bestimmte Schwarzwilddichte<br />
in den Revieren besteht, orientiert sich die Schwarzwildbejagung primär an der Wildschadenssituation.<br />
Auf eine Minimierung der Wildschäden wird durch die Zusammenarbeit aller<br />
Beteiligten hingewirkt. Innovative Bejagungsmodelle kommen zur Anwendung. Der Energieeintrag<br />
durch Fütterungsmaßnahmen im Rahmen des Schwarzwildmanagements wird<br />
reduziert. Ein transparentes Monitoring der Wildschäden, der Schwarzwildpopulation und<br />
wichtiger Nahrungs- bzw. Lebensraumressourcen wird genutzt, um die Schwarzwildbejagung<br />
im Einvernehmen mit allen Interessengruppen und den beteiligten Behörden zielgerichtet<br />
durchzuführen. Dazu werden gesonderte Maßnahmen ausgehandelt und vereinbart.<br />
Diese können flexibel an die jeweilige Situation entsprechend der Zielvorstellung eines<br />
tragbaren Schwarzwildbestandes angepasst werden.“<br />
Hintergrund<br />
Die Anwesenheit von Schwarzwild in der Kulturlandschaft ist nicht unproblematisch. Die<br />
Gratwanderung zwischen der Freude an der Bejagung einer attraktiven Wildart einerseits<br />
und möglichst geringen Wildschäden auf landwirtschaftlichen Kulturflächen andererseits<br />
gelingt oftmals nicht. Die Schwarzwildbestände ließen sich bislang nicht auf ein nachhaltig<br />
niedriges Niveau einregulieren und dort halten. Ein wesentlicher Grund liegt in den uneinheitlichen<br />
Zielvorstellungen der verschiedenen Akteure im Schwarzwildmanagement. Gemeinsame<br />
Strategien münden nicht in konkrete Umsetzungsmaßnahmen. Die Schwarzwildproblematik<br />
machte auch vor dem Landkreis Reutlingen respektive vor der Stadt Münsingen<br />
nicht halt.<br />
Vorgehen und Ziel<br />
3
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
Mit dem Prozess „Schwarzwildkonzept“ beschreitet die Stadt Münsingen einen innovativen<br />
Weg. Unter Mitwirkung eines fachlich versierten externen Moderators erarbeiteten die involvierten<br />
Interessengruppen Lösungsvorschläge zu den bestehenden Kontroversen der<br />
Schwarzwildbewirtschaftung. Diese werden auch den Belangen des Biosphärengebiets<br />
Schwäbische Alb gerecht und münden in ein integratives, tragfähiges und flexibles<br />
Schwarzwildkonzept für die Gemarkungsfläche der Stadt Münsingen. Die beteiligten Interessenvertreter<br />
entwickelten gemeinsame Zielvorstellungen, die die Lösungsstrategie für<br />
den Umgang mit Schwarzwild auf der Gemarkungsfläche der Stadt Münsingen für die Dekade<br />
2010-2020 darstellen. Durch konkrete Umsetzungsvorschläge können Einzelmaßnahmen<br />
implementiert werden. Indikatoren ermöglichen eine Überprüfung der tatsächlich<br />
erreichten Ziele.<br />
Ergebnisse<br />
Die Analyse der Schwarzwildstreckendaten zeigt extreme Unterschiede zwischen den Einzelrevieren.<br />
Im analysierten Zeitraum der Jagdjahre 1998/99 bis 2008/09 (11 Jahre) wurden<br />
in ⅓ der Münsinger Jagdreviere insgesamt fast ¾ (= 72%) des gesamten Schwarzwildabschusses<br />
getätigt. Auf Bewegungsjagden wird lediglich ein Anteil von max. 25% der jährlichen<br />
Gesamtstrecke erlegt.<br />
Die Wildschadensmeldungen belegen, dass bisher keine belastbaren Monitoringdaten erhoben<br />
werden, die sich für den Aushandlungsprozess zwischen Landwirten und Jägern<br />
über die Zielvorstellungen der Schwarzwildbewirtschaftung eignen.<br />
Ein moderierter Workshop unter Teilnahme von ca. 70 Personen der unterschiedlichen Interessengruppen<br />
aus den Bereichen Jagd, Landwirtschaft, Forst, Naturschutz, Politik und<br />
Gesellschaft förderte Konsens und Dissens der gängigen Schwarzwildbewirtschaftung zu<br />
Tage. Die Unzufriedenheit fast aller Betroffenen mit der derzeitigen Situation und die hohe<br />
Motivation an gemeinsamen Lösungsansätzen mitzuarbeiten war die eine Säule für die Erarbeitung<br />
von Lösungsmaßnahmen zu den Themenbereichen: Leitlinie, Akzeptanz, Biosphärengebiet,<br />
Jagdrevier, Organisation, Pachtverträge, Freude an der Jagd/Psychologie,<br />
Vermarktung, Kommunikation, Kooperation, Zielkonflikt Landnutzung, innovative Jagdkonzepte,<br />
Jagdstrategie, Fütterung, Wildschadensregulation, Wildschadensverhütung. Die<br />
zweite Säule waren die Ergebnisse einer anonymen, schriftlichen Umfrage unter den Jagdpächtern<br />
mit einem Rücklauf von 50% der insgesamt 40 Angeschriebenen. Neben vielen<br />
Detailergebnissen wurde deutlich, dass die Arrondierungen der Jagdbögen vor dem Hintergrund<br />
einer besseren Bejagung des Schwarzwildes überdacht werden sollten. Die Wildbretvermarktung<br />
stellt für die Jagdpächter in Münsingen kein Problem dar. Sie waren dennoch<br />
der Idee gegenüber aufgeschlossen, Wildbret unter einem gemeinsamen Label zu<br />
4
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
vermarkten. Schwarzwild kommt in 15% der Reviere als Standwild, in 50% als häufiges und<br />
in 35% als sporadisches Wechselwild vor. Die Hauptgründe für die aktuelle Problematik<br />
wurden in Aspekten der Schwarzwildbewirtschaftung selbst gesehen, die die Jäger steuern<br />
können. 50% der Jagdpächter hält den Schwarzwildbestand im eigenen Revier im Herbst<br />
2009 für niedrig oder zu niedrig und 65% (13 Jagdpächter) möchten auf die Schwarzwilderlegung<br />
im eigenen Revier nicht verzichten, weil ihnen die Schwarzwildjagd viel bedeutet. 11<br />
Jagdpächter möchten durchschnittlich zusammen 55 Wildschweine pro Jahr in den gepachteten<br />
Revieren erlegen können. Die Kirrjagd ist die überwiegend ausgeübte Jagdmethode.<br />
Von den 20 Jagdpächtern wurden im vergangenen Jagdjahr 2008/09 insgesamt 99 Sauen<br />
an der Kirrung (68%), 19 (13%) bei spontanen Bewegungsjagden auf gekreiste Sauen im<br />
eigenen Revier, aber nur 2 (1%) auf geplanten revierübergreifenden Bewegungsjagden und<br />
1 (1%) auf geplanten revierinternen Bewegungsjagden erlegt, obwohl 90% der antwortenden<br />
Jagdpächter das jagdliche Schießen, insb. das Flüchtigschießen regelmäßig üben. Nur<br />
4 von 20 Jagdpächtern gaben an, keine Kirrungen zu betreiben. Insgesamt werden in 16<br />
Kirrjagdrevieren 42 Kirrungen betrieben (min. 1 Kirrung, max. 6 Kirrungen pro Revier). In 8<br />
Revieren werden die Kirrungen ganzjährig betrieben, in den anderen nur in einem bestimmten<br />
Zeitraum des Jahres. Die Kirrungszeiträume sind uneinheitlich. Lediglich 3 Jagdpächter<br />
betreiben neben den Kirrungen auch Ablenkfütterungen. Nur ein Pächter sieht einen deutlichen<br />
Effekt hinsichtlich der Reduzierung der Wildschäden, aber nicht in seinem eigenen<br />
Revier, sondern in den angrenzenden Revieren bzw. auf der Gemarkung der Stadt Münsingen.<br />
Aufgrund der Buchenmast im Herbst dieses Jahres änderten nur 13 Jagdpächter<br />
ihre Bejagungsstrategie auf Schwarzwild, allerdings wären 60% bereit, sich auf ein innovatives<br />
Bewegungsjagdkonzept einzulassen. 85% gaben an, in den vergangenen vier Jahren<br />
Wildschäden gehabt zu haben. Als effektivste und häufigste Form der Schadenabwehr wird<br />
der Elektrozaun angesehen. Der Aufwand für diese Form der Wildschadensverhütung ist<br />
immens: Die Anschaffungskosten für das notwendige Material geben die Jagdpächter mit<br />
insgesamt ca. € 40.000 an (durchschnittlich € 2239,- pro Revier). Im Mittel wurden von 18<br />
Jagdpächtern 12 Arbeitstage für Auf-, Abbau und Unterhalt von Elektrozäunen aufgewendet.<br />
Die eingezäunte gefährdete Kulturfläche wird mit insgesamt ca. 320 ha pro Jahr angeben.<br />
60% der Jagdpächter fühlen sich von den Landwirten über Ernte-, Einsaatzeitpunkte<br />
und alle anderen Aspekte, die für die Verhinderung von Wildschäden relevant sind, gut informiert.<br />
Insgesamt 95% der Jagdpächter glauben, dass der Energiepflanzenanbau im<br />
Raum Münsingen (v. a. der Maisanbau für Biogasanlagen) zu einer Verschärfung der zukünftigen<br />
Schadensproblematik führen wird. Als Informationsquellen und zur Fortbildung<br />
nutzen die Jagdpächter primär die Jagdpresse und lokale Vortragsveranstaltungen. Wissenschaftliche,<br />
wildbiologische Untersuchungen an Schwarzwild auf der Gemarkungsfläche<br />
bzw. im Biosphärengebiet würden 60% der Jagdpächter begrüßen. Die Analyse des in<br />
5
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
Münsingen gängigen Jagdpachtvertrages zeigte die Notwendigkeit einer Präzisierung bei<br />
den Managementmaßnahmen Kirrung, Ablenkfütterung und den verpflichtenden revierübergreifenden<br />
Bewegungsjagden.<br />
Konkrete Lösungsansätze und Umsetzungsmaßnahmen<br />
Auf Basis aller Ergebnisse wurden folgende konkrete Lösungsansätze konzipiert, deren<br />
Umsetzungserfolg sich mit Indikatoren überprüfen lässt:<br />
Etablierung eines Leitungsgremiums Schwarzwildkonzept<br />
• Fortsetzung des integrierenden Prozesses durch eine Steuerungsgruppe „Leitungsgremium<br />
Schwarzwildkonzept“ (je ein Vertreter: lokale Landwirtschaft, Kreisbauernverband, Jägerschaft,<br />
Kreisforstverwaltung, Teilort/Stadt Münsingen, Biosphärengebietsgeschäftstelle; im<br />
Bedarfsfall weitere Personen/Behörden), Realisierung der vorgeschlagenen Umsetzungsmaßnahmen,<br />
Evaluierung der Einzelmaßnahmen und des Gesamtprozesses<br />
Eigenverantwortliches Monitoring<br />
• Aufbau eines einfachen Systems zum Populations- und Wildschadensmonitoring, Etablierung<br />
eines internetbasierten Wildschadensmonitoring-Tools, Prognoseergebnisse sind die<br />
Basis für ein vorausschauendes Schwarzwildmanagement, jährliche Zielvereinbarungen<br />
zum kurz-, mittel und langfristigen Umgang mit Schwarzwild auf der Gemarkungsfläche<br />
Innovatives Bewegungsjagdmodell<br />
• Aufbau einer Infrastruktur für „geplante“ revierübergreifende Bewegungsjagden, Bildung von<br />
sinnvollen Reviereinheiten (Reviergruppen) mit entsprechender Gebietskulisse, Poolbildung<br />
und Lastenteilung, Jagen mit einer Außengrenze am Jagdtag, effektiver Hundeeinsatz, obligatorische<br />
Durchmischung von mindestens ⅓ der Jagdgäste zwischen den teilnehmenden<br />
Revieren, Nutzung von Standkarten als Baustein für das Monitoringsystem, Bildung von Organisationsteams<br />
zur Durchführung der Jagden mind. 1 Mal pro Jagdjahr, Schießfertigkeitsnachweis<br />
obligatorisch, dauerhafte Schaffung der notwendigen jagdlichen Infrastruktur (z.B.<br />
Nutzung der Möglichkeit der Herstellung und des Kaufs von UVV und BG konformen Drückjagdböcken,<br />
die von der Bruderhausdiakonie hergestellt werden), Evaluierungspflicht (erste<br />
Umsetzung: in zwei Reviergruppen fand im Herbst 2009 eine Bewegungsjagd nach diesem<br />
Modell statt)<br />
Selbstverwaltung der Jagdgenossenschaft<br />
• Prüfung der Option „selbstverwaltete Jagdgenossenschaft“, eigentümerorientierte Schwarzwildbewirtschaftung<br />
einfordern, Sensibilisierung der Jagdgenossen<br />
Modell Eigenbewirtschaftung<br />
• Prüfung des Modells der Eigenbewirtschaftung für einzelne Jagdbögen für begrenzten Zeitraum<br />
oder auf Dauer<br />
Neuabgrenzung der Jagdbögen<br />
• Bestehende Arrondierungen der Jagdbögen vor der nächsten Neuverpachtung hinsichtlich<br />
einer optimierten Bejagung und der Wildschadensvermeidung (Wald-Feld-Grenzen) überprüfen,<br />
Markungsgrenzen der Teilorte nicht zum Maßstab für die Abgrenzung eines Jagdbogens<br />
machen<br />
6
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
Schwerpunktbejagung<br />
• Schadensschwerpunkte anhand der Monitoringdaten identifizieren, temporäre Bereiche für<br />
eine intensive Bejagung ausscheiden und gemeinsam bejagen, z.B. „Wildschweinjagdwoche<br />
im Revier x“, spezielle Reviergruppen um die Kernzonen des Biosphärengebiets ausweisen<br />
und zur Bejagung mit innovativem Bejagungsmodell verpflichten<br />
Einschränkung der Kirrung<br />
• Anzeige der Kirrungsstandorte, Reduktion auf max. 40 Stück in der Gesamtgemarkung, Kirrzeitraum<br />
fixieren auf Okt.-Feb., missbräuchliche Fütterungen konsequent zur Anzeige bringen<br />
und veröffentlichen, wissenschaftlicher Versuch zur Jagd ohne Kirrung gemeinsam mit<br />
Tr.Üb.Pl.<br />
Einstellung der Ablenkfütterung<br />
• Verbot der Ablenkfütterungen auf der Gemarkungsfläche<br />
Jagdpachtverträge<br />
• Teilnahmeverpflichtung am „innovativen Bewegungsjagdmodell“ (sofortige Bildung von Reviergruppen,<br />
bei denen einer Teilnahmeverpflichtung nichts im Wege steht, Überprüfung<br />
sonstiger Einschränkungen, z.B. aus Gründen der Verkehrssicherung, Entwicklung von Alternativen),<br />
Einschränkung von Kirrungspraxis, Verbot von Ablenkfütterungen, Fixierung<br />
von weiteren Maßnahmen und Konsequenzen bei Nichteinhaltung, Erhöhung der Wildschadensbemessungssätze<br />
und zugleich Reduktion der derzeitigen Jagdpacht)<br />
Wildbretvermarktungsstrategie<br />
• Entwicklung einer gemeinsamen Wildbretvermarktungsstrategie auf Ebene des Biosphärengebiets<br />
in Kooperation zwischen privater Jägerschaft, Kreisforstamt und Bundesforsthauptstelle<br />
Heuberg, Vermarktung unter einem gemeinsamen Label, Aufbau eines Wildbretladens<br />
im Biosphärengebiet, Sicherung der Vermarktung von Schwarzwild in problematischen Zeiten<br />
(Sommer) oder bei größeren Strecken<br />
Schwarzwildforschung<br />
• Konzeption eines angewandten Forschungsprojektes zur wissenschaftlichen Begleitung des<br />
Prozesses und der Integration konkreter angewandter Fragestellungen in Zusammenarbeit<br />
mit dem Biosphärengebietsmanagement, Kreislandwirtschaftsamt, Kreisforstamt, etc.<br />
Kommunikation und vertrauensbildende Maßnahmen<br />
• Die funktionierende Kommunikation zwischen den einzelnen Akteuren im Schwarzwildmanagement<br />
garantiert die Implementierung der vorgeschlagenen Verbesserungsmaßnahmen<br />
und sichert deren Weiterentwicklung, vertrauensbildende Maßnahmen wie regelmäßige<br />
gemeinsame Veranstaltungen von Kreisbauern- und Kreisjägervereinigung zum Thema<br />
Schwarzwild: Vorstellung der jährlichen Monitoringergebisse, Fortbildungsveranstaltungen,<br />
Organisation von Fachvorträgen, Besuch existierender selbstverwalteter Jagdgenossenschaften<br />
in der näheren Umgebung, Verbesserung der Kooperation zwischen Jagdpächtern<br />
und Landwirten durch konkrete Maßnahmen (z.B. Kommunikation bei Aussaat, Mahd und<br />
Ernteterminen, Informationsfluss bei Schwarzwildsichtungen, Schäden und Spuren<br />
(Schnee), Schussschneisen , Zaunkontrolle, mobile Ansitzeinrichtungen in der Feldflur,<br />
Möglichkeiten der Fruchtfolge ausschöpfen), Verbesserung der Kooperation unter den Jägern<br />
(z.B. durch Bestimmung einer Person aus der Reviergruppe, die bei günstiger Schneelage<br />
das Kreisen der Sauen übernimmt)<br />
7
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
2 Einleitung<br />
Die Anwesenheit von Schwarzwild in der Kulturlandschaft ist nicht unproblematisch. Die Wildschweinbestände<br />
haben sich in den meisten europäischen Ländern seit den 1970er Jahren massiv<br />
vermehrt und ausgebreitet. Die Schwarzwildstrecken der einzelnen Bundesländer in Deutschland<br />
bestätigen diesen ungebrochenen Trend (DJV, 2009). Zwar kommt es in einzelnen Jahren immer<br />
wieder zu Einbrüchen in der Jagdstrecke (z.B. im Jagdjahr 2006/07). Diese signalisieren bislang<br />
aber keinen dauerhaften Bestandesrückgang. Auf hohe Temperaturen und Schneearmut im Winter<br />
reagiert die Schwarzwildpopulation unter Ausnutzung der aktuell optimalen Ernährungsbedingungen<br />
mit geringen natürlichen Mortalitäts- und hohen Reproduktionsraten (Populationsdynamik eines<br />
r-Strategen). Die jährlichen Zuwachsraten können bei 200-300% des Grundbestandes liegen (vgl.<br />
z.B. GEISSER, 2000; BIEBER & RUF, 2005; HEBEISEN, 2007; SODEIKAT, 2009). Schneearme<br />
Winter erschweren zudem die jagdliche Regulation der Bestände. Die nachlassende Bejagungsintensität<br />
wiederum begünstigt ebenfalls das Anwachsen der Schwarzwildbestände im Folgejahr. Das<br />
Spannungsfeld Landwirtschaft - Tierseuchenbekämpfung - Schwarzwildbejagung wird auch vor<br />
dem Hintergrund sich ausdehnender Anbauflächen von Mais und anderen nachwachsenden Rohstoffen<br />
bzw. Energiepflanzen weiterhin Konfliktpotential bergen (vgl. z.B. BMVEL, 2008).<br />
Eine Vielzahl von Empfehlungen und gesetzlichen Vorgaben geben Hinweise zur Absenkung der<br />
Schwarzwildpopulation. Sie regeln den Umgang mit den angestiegenen Schwarzwildbeständen<br />
teilweise sehr detailliert (vgl. z.B. VÖLK, 2001; BAUER, 2002; RICHTLINIE BAYERN, 2004; MUFV<br />
RHEINLAND-PFALZ, 2008; WFS, 2008; MLR, 2008;). Die zunehmenden Schwarzwildschäden, das<br />
Vorkommen von Schwarzwild in befriedeten Bezirken (vgl. SENATSVERWALTUNG BERLIN,<br />
2008), die Sorge vor dem Ausbruch von Tierseuchen (Europäische Schweinepest) und andere Folgen<br />
von hohen Populationsdichten (Verkehrsunfälle, negative Auswirkung auf anderer andere Arten<br />
und Habitate) erfordern dringend ein Gegenlenken. Diese Forderung wird seit vielen Jahren nicht<br />
nur von Wissenschaftlern, Behördenvertretern und Landwirten erhoben, sondern auch von der Jägerschaft<br />
selbst (vgl. z.B. DJV, 2002; SRVA, 2004; ARNOLD, 2005; ERS, 2004, PEGEL, 2006;<br />
WFS, 2008; HAHN, 2008; PFANNENSTIEL, 2008).<br />
Die ungebremste Ausbreitung und die hohen Jagdstrecken der vergangenen Jahre geben auch in<br />
Baden-Württemberg Anlass zur Sorge. Im vergangenen Jagdjahr 2008/09 wurden insgesamt<br />
51.086 Wildschweine erlegt, im Vergleich zum Vorjahr eine Zunahme um 27%. Damit wurde die<br />
bislang höchste Jagdstrecke in Baden-Württemberg seit Beginn der Aufzeichnungen im Jahr 1935<br />
erzielt. Betrachtet man die Entwicklung der Verkehrsverluste als einen bejagungsunabhängigen<br />
Weiser für die Bestandsentwicklung, so hat sich der Eingriff in den Schwarzwildbestand gegenüber<br />
8
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
dem Vorjahr verstärkt, da die Zahl der Verkehrsverluste gegenüber dem Vorjahr nur gering angestiegen<br />
sind (siehe WFS, 2009). Eine erhoffte Bestandesregulation (-reduktion) wird aber bei guter<br />
Baummast und milden Wintertemperaturen auf Grund des Reproduktionspotentials der Wildart<br />
leicht kompensiert (vgl. SERVANTY ET AL., 2009). Somit kommt in diesem Jahr der effektiven Bejagung<br />
eine zentrale Rolle zu, da die masttragenden Baumarten im Herbst 2009 in vielen Regionen<br />
Baden-Württembergs stark fruktifizierten. Dies gilt auch für die Schwäbische Alb im Raum Münsingen.<br />
Eine effektive Wildschadensverhütung kann daher nur durch eine gesteigerte Bejagungsintensität<br />
erreicht werden, die den Schwarzwildbestand absenkt. Abwehrmaßnahmen gegen Wildschäden<br />
mildern zwar die Symptome, tragen aber nicht zur Lösung des ursächlichen Problems hoher<br />
Populationsdichten bei.<br />
Trotz sehr großer Anstrengungen und einiger regionaler Erfolge, ist es der Jägerschaft insgesamt<br />
bisher nicht gelungen, die Wildschweinbestände nachhaltig auf ein niedrigeres Niveau zu regulieren<br />
und dort zu halten. Dies zeigen auch die Streckendaten des Landkreises Reutlingen. Vor 30 Jahren<br />
(Jagdjahr 1977/78) wurden im Landkreis 142 Wildschweine erlegt, im Jagdjahr 2007/08 gab es mit<br />
1.745 erlegten Wildschweinen eine „Rekordstrecke“. Trotz dieser Leistung der Jäger deutete die<br />
Jagdstrecke des letzten Jagdjahres 2008/09 mit insgesamt 1.723 erlegten Wildschweinen noch<br />
keine Reduktion der Bestände auf Landkreisebene an.<br />
Warum vermögen es die verantwortlichen Akteure bislang nicht, dem Anwachsen der Schwarzwildpopulation<br />
entschiedener entgegenzusteuern? Neben den o. g. Gründen idealer Lebensbedingungen<br />
für das Schwarzwild, die nicht oder nur marginal beeinflussbar sind, dürfte dies insbesondere<br />
an der großen Faszination liegen, die diese „wehrhafte und urige“ Wildart auf die Jäger ausübt<br />
(HAHN, 2009). In diesem Aspekt spiegelt sich die menschliche Problematik des Wildtiermanagements:<br />
Verschiedene Interessengruppen verfolgen unterschiedliche Ziele (vgl. z.B. AG-SW<br />
NÖRDLICHES OSTALLGÄU, 2001; HEINL, 2002; BAUMANN, 2001, JJ KAUFBEUREN, 2008;<br />
HAHN. 2008). Teilweise sind die Zielvorstellungen sogar konträr. Fast nirgendwo hat man bisher<br />
den Versuch unternommen, die Zielvorstellungen im Schwarzwildmanagement herauszuarbeiten<br />
und Lösungsmöglichkeiten für bestehende Konflikte aufzuzeigen. In der Vergangenheit scheiterten<br />
daher vielfältige Versuche, die gängige Schwarzwildbewirtschaftung zu verbessern. Oftmals sind<br />
simple Voraussetzungen wie etablierte Kommunikationsstrukturen zwischen den Akteuren nicht<br />
gegeben. Nur wenn es gelingt, sich auf gemeinsame Zielvorstellungen beim Schwarzwildmanagement<br />
zu verständigen, d.h. diese ausdiskutiert und formuliert werden, lässt sich daraus eine Strategie<br />
entwickeln, die für einen vereinbarten Zeithorizont gültig ist. Fast automatisch ergeben sich daraus<br />
konkrete Umsetzungsmaßnahmen. Nur mit einer solchen Herangehensweise lassen sich die<br />
menschlichen Egoismen einzelner Interessensvertreter bzw. Interessensgruppen nachhaltig überwinden.<br />
9
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
ZUSAMMENFASSUNG EINLEITUNG<br />
• Die Anwesenheit von Schwarzwild in der Kulturlandschaft ist nicht unproblematisch.<br />
• Die Schwarzwildpopulation reagiert schnell auf günstige klimatische Bedingungen (Klimawandel)<br />
und verfügbare Nahrungsressourcen (pulsierende natürliche Nahrungsquellen wie<br />
Baummast, Fütterungsmaßnahmen, Kulturpflanzenbau) mit geringen natürlichen Mortalitäts-<br />
und hohen Reproduktionsraten (Populationsdynamik eines r-Strategen).<br />
• Zum Teil hohe Wildschäden in Acker- und Grünland, das Vorkommen von Schwarzwild in<br />
Siedlungsgebieten (befriedeten Bezirken), der Ausbruch von Tierseuchen (Europäische<br />
Schweinepest) und andere Folgen von hohen Populationsdichten (z.B. Verkehrsunfälle, negative<br />
Einflüsse auf andere Arten und Habitate) erfordern dringend ein Gegenlenken und<br />
die Absenkung der Population.<br />
• Diese Forderung wird seit vielen Jahren von Landwirten, Jägern, Wissenschaftlern, Behördenvertretern<br />
und anderen erhoben, ohne dass bislang ein Erfolg abzusehen ist (steigende<br />
Streckenzahlen).<br />
• Abwehrmaßnahmen gegen Wildschäden mildern zwar die Symptome, tragen aber nicht zur<br />
Lösung des ursächlichen Problems hoher Populationsdichten bei.<br />
• Nur wenn es gelingt, sich auf gemeinsame Zielvorstellungen beim Schwarzwildmanagement<br />
zu verständigen, können daraus Strategien abgeleitet werden. Fast automatisch ergeben<br />
sich daraus konkrete Umsetzungsmaßnahmen.<br />
10
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
3 Projektziele und Projektgebiet<br />
3.1 Ausgangssituation in Münsingen<br />
Im Jahr 2008 nahm der zukünftige Umgang mit den stark gestiegenen Schwarzwildbeständen im<br />
Land Baden-Württemberg einen breiten Raum in den Beratungen des Landesjagdbeirates ein. „Die<br />
Schwarzwildproblematik in Baden-Württemberg ist derzeit ein großes Thema. Um weiteren Schaden<br />
zu vermeiden, muss die Jagd auf Wildschweine im Land intensiviert werden", sagte der Minister<br />
für Ernährung und Ländlichen Raum, Peter Hauk MdL, am Dienstag (9. Dezember 2008) in<br />
Stuttgart. Der Minister bezog sich auf ein Gespräch mit den Mitgliedern des Landesjagdbeirates,<br />
die er in der gestrigen Sitzung über aktuelle jagdpolitische Themen informierte. … Das Ministerium<br />
habe die nachgeordneten Behörden angewiesen, sich verstärkt dem Thema Schwarzwild-<br />
Management zuzuwenden. Die unteren Jagdbehörden sollen in Abstimmung mit der örtlichen Jägerschaft,<br />
den Landwirten, den Jagdrechtsinhabern und den betroffenen Fachbehörden Konzepte<br />
zur Herstellung angepasster Schwarzwildbestände erarbeiten und umsetzen. "Nur durch eine effektive<br />
Schwarzwildbejagung ist es möglich die Gefährdungen und die Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen<br />
landwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere durch Wildschäden, möglichst zu vermeiden",<br />
erklärte Hauk (MLR, 2008a).<br />
Die Schwarzwildproblematik machte auch vor dem Landkreis Reutlingen respektive vor der Stadt<br />
Münsingen nicht halt. Am 26.05.2008 fand im Rathaus Münsingen ein Gesprächstermin zur<br />
„Schwarzwildproblematik im Bereich der Stadt Münsingen“ statt, nachdem es zu massiven Schäden<br />
durch Schwarzwild in der Feldflur gekommen war und betroffene Landwirte und Jäger sich kontrovers<br />
äußerten. Auf der Grundlage dieses „Krisengespräches“ entstand von Seiten der Betroffenen<br />
(insb. der Landwirte, Jäger und der Stadtverwaltung) der Wunsch, unter Mitwirkung eines unabhängigen,<br />
externen Experten sich der Schwarzwildproblematik auf der Gemarkungsfläche der Stadt<br />
Münsingen mit dem Ziel anzunehmen, gemeinsame Lösungsstrategien zu entwickeln und umzusetzen.<br />
Die Stadt Münsingen und die involvierten anderen Interessengruppen sind bezüglich einer Lösung<br />
bestehender Kontroversen der Schwarzwildbewirtschaftung auch vor dem Hintergrund des Biosphärengebietes<br />
gefordert. Seit 31.01.2008 regelt die Verordnung des Ministeriums für Ernährung<br />
und Ländlichen Raum Baden-Württemberg über das Biosphärengebiet Schwäbische Alb die Jagd<br />
insbesondere in den ausgewiesenen Kernzonen neu (vgl. Biosphärengebietsverordnung § 4 (5),<br />
aber auch § 5 (3) und §7). Im Rahmen der Arbeitsgruppe „Jagd in den Kernzonen des Biosphären-<br />
11
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
gebiets“ wurden Regelungen diskutiert, die derzeit in eine Allgemeinverfügung zu jagdlichen Regelungen<br />
für die Kernzonen des Biosphärengebiets münden.<br />
In der Vergangenheit scheiterten vielfältige Versuche, die gängige Schwarzwildbewirtschaftung zu<br />
verbessern. Dies lag vor allem an den nicht oder nur mangelhaft entwickelten Kommunikationsstrukturen<br />
zwischen den betroffenen Akteuren. Außerdem wurden hinsichtlich der Umsetzung von<br />
Bewirtschaftungsmaßnahmen keine verbindlichen Zielvereinbarungen formuliert, die von allen Beteiligten<br />
getragen wurden. Sinnvolle Ansätze scheitern oft an den Egoismen einzelner Interessensvertreter<br />
bzw. Interessensvertretergruppen und konnten so nicht nachhaltig implementiert werden.<br />
Vor diesem Hintergrund entstand die Idee zur mittelfristigen Problemlösung durch die Erarbeitung<br />
eines Konzeptes beizutragen und für ein solches Vorhaben Mittel der Biosphärengebietsförderung<br />
zu beantragen. Erste konkrete Umsetzungsmaßnahmen sollten möglichst noch während der Projektlaufzeit<br />
angegangen werden.<br />
3.2 Projektziele<br />
Bislang gab es kein einheitliches und von allen Beteiligten getragenes Konzept zum Umgang mit<br />
Schwarzwild auf dem Gemarkungsgebiet der Stadt Münsingen. Die verschiedenen Interessengruppen<br />
verfolgten uneinheitliche Ziele, die nicht in einem Gesamtkonzept zusammengeführt wurden.<br />
Diese Situation lässt sich in etwa wie folgt charakterisieren:<br />
Die Grundbesitzer landwirtschaftlicher Flächen (Jagdgenossen) sind aufgrund der latenten und vor<br />
allem in den letzten Jahren deutlich angestiegenen schwarzwildbedingten Wildschäden äußerst<br />
unzufrieden mit der derzeitigen Situation.<br />
Die Jäger sehen die Schwarzwildproblematik primär durch andere Gründe verursacht (z.B. Klimawandel,<br />
Waldbau, Strukturwandel in der Landwirtschaft z.B. durch zunehmende Maisanbauflächen<br />
für Bioenergieanlagen, etc.), die sie nur bedingt oder gar nicht beeinflussen können. Dennoch liegen<br />
zwei wesentliche „Stellschrauben“ zur Bestandesregulation in ihren Händen: (1) die unterschiedlichen<br />
Formen der Fütterung von Wildschweinen, mit der von außen zusätzliche Energie in<br />
das Ökosystem eingebracht wird (Kirrung, Ablenkfütterung, Notzeitfütterung) sowie (2) die Jagdmethoden<br />
und die Bejagungsintensität. Innerhalb der betroffenen Jägerschaft fehlt allerdings eine einheitliche<br />
und allgemein akzeptierte Zielvereinbarung, wie mit dem Schwarzwild umzugehen ist.<br />
Die Forstleute, die in der Regel für die Jagdausübung in den kommunalen Wäldern der Stadt Münsingen,<br />
aber auch in angrenzenden Waldflächen anderer Besitzarten (z.B. Bundesforstverwaltung)<br />
zuständig sind, sehen die Schwarzwildproblematik uneinheitlich. So scheiterten beispielsweise revierübergreifende<br />
Bejagungsansätze in der Vergangenheit oft an Detailfragen (Nutzung der Bewegungsjagd<br />
oder anderer Jagdarten, fehlende jagdliche und organisatorische Infrastruktur, Abgren-<br />
12
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
zung der bejagten Reviere, freigegebenes Wild, vorprogrammierte Unterschiede beim Jagderfolg<br />
bedingt durch ungleiche Wald-Feld-Verteilung, etc.). Der Erfolg oder Misserfolg der Schwarzwildbewirtschaftung<br />
hängt aber entscheidend von der Klärung solcher Aspekte ab. Leider stoßen beispielsweise<br />
revierübergreifende Bewegungsjagden bei Teilen der angrenzenden Revierinhaber<br />
immer noch auf Ressentiments. Dies führt dazu, dass eine effektive Jagdmethode nicht konsequent<br />
angewendet wird, was nicht im Interesse der Landwirte und Jagdgenossenschaften sein dürfte.<br />
Die Vertreter der Stadt Münsingen (aber auch anderer Kommunen in der Region) müssen permanent<br />
zwischen den verschiedenen Interessensgruppen vermitteln und nach Lösungen suchen, wozu<br />
sie teilweise nur bedingt in der Lage sind, weil das fachlich-praktische Know-how nicht vorausgesetzt<br />
werden kann. Zunehmend sieht sich die Kommune aber auch Klagen der Bevölkerung gegenüber,<br />
da Wildschweine in befriedeten Bezirken Schäden anrichten (z.B. im Stadtteil Auingen).<br />
Die Vertreter der unteren Jagd-, Forst und Veterinärbehörden, die fachlich mit der Wildschweinproblematik<br />
umgehen, versuchen auf der behördlichen Ebene konstruktive Lösungen herbeizuführen.<br />
Bislang ist deren Umsetzung nur teilweise erfolgreich, da diese maßgeblich von den Akteuren<br />
vor Ort getragen werden müssen und die Behörden selbst eine Interessengruppe darstellen. Die<br />
unteren Jagdbehörden wurden erst kürzlich vom MLR angewiesen, „sich verstärkt dem Thema<br />
Schwarzwild-Management zuzuwenden und in Abstimmung mit der örtlichen Jägerschaft, den<br />
Landwirten, den Jagdrechtsinhabern und den betroffenen Fachbehörden Konzepte zur Herstellung<br />
angepasster Schwarzwildbestände zu erarbeiten und umsetzen“ (vgl. Pressemitteilung 272/2008<br />
des MLR). Dieses Vorgehen steht somit im Einklang mit dem schon im vergangenen Jahr formulierten<br />
Projektvorhaben.<br />
Die Vertreter des Regierungspräsidiums sind gefordert die Rechtsverordnung des Biosphärengebiets<br />
mit den Beteiligten vor Ort zu konkretisieren. Die Verordnung definiert als Ziel für die Kernzonen,<br />
dass sich die Natur weitgehend unbeeinflusst vom Menschen entwickeln soll. Die Kernzonen<br />
dienen dem Schutz von Natur und natürlichen Prozessen sowie dem Erhalt genetischer Ressourcen,<br />
charakteristischer Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensräumen. Zur Sicherung dieser<br />
Ziele und zur Vermeidung von erheblichen Wildschäden in der angrenzenden Landwirtschaft ist die<br />
Jagd insbesondere durch Drückjagden zulässig, der Bau von Jagdeinrichtungen ist eingeschränkt<br />
und die Wildfütterung, Ablenkungsfütterung und Kirrung sind unzulässig. Diese wesentlichen Aspekte<br />
der Biosphärengebietsverordnung müssen integraler Bestandteil des vorgeschlagenen<br />
Schwarzwildkonzeptes sein. Im Rahmen des Projektprozesses ließen sich die geschaffenen Plattformen<br />
(Workshop-Teilnehmer, Arbeitsgruppen) auch für die Bearbeitung weiterer Fragestellungen<br />
im Rahmen der angestrebten Leitbilddiskussion Jagd nutzen.<br />
Durch die Ausweisung des Biosphärengebietes wächst bei der nicht jagenden Bevölkerung das<br />
Interesse an Wildtieren. Der Tourismus in der Region wird sich weiterentwickeln und stellt einen<br />
Wirtschaftsfaktor dar, von dem viele lokale Unternehmen profitieren. Daher ist auch für den Frem-<br />
13
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
denverkehr und die Gastronomie das Wildschweinmanagement von Bedeutung (Vermarktung regionaler<br />
Wildprodukte, Bildung und Öffentlichkeitsarbeit, naturnaher Tourismus).<br />
Das Schwarzwildkonzept Münsingen hat daher einen Aushandlungsprozess zwischen örtlich betroffenen<br />
Jägern, Landwirten, Grundeigentümern, Jagd-, Forst- und Veterinärbehörden, Kommunen-,<br />
Tourismus-, Naturschutz-, Jagd- und Bauernverbandsvertretern für die Gemarkungsfläche der<br />
Stadt Münsingen angestoßen, um ein integratives, tragfähiges und flexibles Schwarzwildkonzept zu<br />
erarbeiten, das die gemeinsamen Zielvorstellungen und Lösungsstrategien sowie konkrete Umsetzungsvorschläge<br />
für den Umgang mit Schwarzwild für die Dekade 2010-2020 benennt. Indikatoren<br />
ermöglichen eine periodische Überprüfung der tatsächlich erreichten Ziele. Somit entsteht ein Lösungskonzept<br />
für die aktuelle Schwarzwildproblematik, das die Zukunft der Wildtierart in der Gesamtgemarkung<br />
der Stadt Münsingen, und somit im Zentrum des Biosphärengebietes Schwäbische<br />
Alb, im Einklang mit den verschieden Interessengruppen steuert.<br />
Dazu wurden in dem Projektantrag Zielsetzungen formuliert:<br />
• Teilziel 1: Aufarbeitung des Wissenstandes im Bereich Schwarzwildbewirtschaftung<br />
• Teilziel 2: Verbalisierung und Darstellung der Ziele aller betroffnen Interessengruppen<br />
• Teilziel 3: Erarbeitung zentraler Konfliktpunkte (Dissenspunkte)<br />
• Teilziel 4: Ausarbeitung von Lösungsvarianten für eine verbesserte Schwarzwildbewirtschaftung<br />
• Teilziel 5: Vereinbarung und schriftliche Fixierung von Umsetzungsmaßnahmen des<br />
Konzeptes unter Einbezug aller Beteiligten (Meilensteine, Ansprechpartner,<br />
Verantwortliche)<br />
• Teilziel 6: Festlegen von Indikatoren zur Messbarkeit des Umsetzungserfolges (u. a.<br />
Etablierung eines langfristigen Monitoring (detaillierte Analysen der<br />
Jagdstrecken, Bejagungsmodelle und Bejagungsintensität, Fütterungsmaßnahmen,<br />
Integration von landwirtschaftlichen Flächeninformationen als<br />
„Frühwarnsystem“ möglicher Wildschäden).<br />
3.3 Gebietsabgrenzung<br />
Das Biosphärengebiet Schwäbische Alb liegt rund 50 km südöstlich von Stuttgart zwischen den<br />
Städten Reutlingen und Ulm. 29 Gemeinden aus zwei Regierungsbezirken und drei Landkreisen<br />
sowie der Gutsbezirk Münsingen formen das Biosphärengebiet Schwäbische Alb. Die Biosphärengebietskulisse<br />
erstreckt sich 40 km in Nord-Süd-Richtung vom Albvorland über den steil aufstei-<br />
14
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
genden Albtrauf bis zu den Albhochflächen bis an der Donau im Süden. Landschaftsprägend sind<br />
die Hang- und Schluchtwälder am Albtrauf, Streuobstwiesen im Albvorland, Wacholderheiden, Magerrasen,<br />
Wiesen, Weiden, sowie ein Mosaik aus Ackerflächen und Wäldern. Ein wichtiger Bestandteil<br />
des Biosphärengebietes ist der ehemalige Truppenübungsplatz Münsingen (Tr.Üb.Pl.), der<br />
mit einer langen Grenze direkt an die Gemarkung der Stadt Münsingen grenzt, die zentral in der<br />
Gesamtgebietskulisse liegt (Abb. 1). Die höchsten Lagen auf der Gesamtgemarkungsfläche (ca.<br />
11.605 ha) der Stadt Münsingen liegen über 800 m ü. NN. Nur wenige Flüsse sind in diesem trockenen<br />
und karstigen Gebiet zu finden. Markantester Fluss ist die in die Donau nach Süden abfließende<br />
Große Lauter. Buchendominierte Wälder prägen das Landschaftsbild.<br />
Abb. 1: Lage der Gemarkung Münsingen im Biosphärengebiet Schwäbische Alb (Quelle: Homepage<br />
Biosphärengebiet Schwäbische Alb).<br />
Das Luftbild in Abb. 2 vermittelt einen Eindruck von der Gemengelage aus Wald- und Feldflächen<br />
auf der Gemarkung der Stadt Münsingen. Die 13 Teilorte und die Stadt Münsingen selbst umfassen<br />
eine bejagbare Fläche von ca. 10.300 ha (Tab. 1). Derzeit sind 25 Jagdreviere verpachtet. Deren<br />
Waldanteil liegt bei durchschnittlich 30%. Lediglich zwei Reviere haben Waldanteile von mehr als<br />
50%. Das Mosaik aus Wald- und Feldflächen bietet ideale Lebensräume für die beiden vorkommenden<br />
Schalenwildarten Reh und Wildschwein. Wildschweine sind relativ mobil. Die Raumansprüche<br />
der Tierart gehen meistens deutlich über die gegebenen Jagdreviergrößen (25 verschie-<br />
15
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
dene Jagdbögen mit einer mittleren Größe von 415 ha in Münsingen) hinaus. Schon allein daher<br />
können mittel- bis langfristig nur großräumig angelegte Konzepte (bejagbare Fläche ca. 10.300 ha)<br />
zu einer nachhaltig sinnvolleren Bewirtschaftung führen.<br />
Abb. 2: Luftbild des Gemarkungsgebietes der Stadt Münsingen und der 13 Teilorte (Quelle: Google<br />
Earth, Zugriff am 25.11.2009).<br />
Tab. 1 (s. Seite 18): Jagdfläche, Wald-Feldanteile und Anzahl der Jagdpächter der 25 verpachteten<br />
Jagdbezirke auf der Gemarkungsfläche der Stadt Münsingen sowie des Eigenjagdbezirks Stadt<br />
Stuttgart und des angrenzenden Eigenjagdbezirkes Truppenübungsplatz (Tr.Üb.Pl., Bundesanstalt<br />
für Immobilienaufgaben (BIMA, Bundesforstamt Heuberg) [Anmerk.: (2) = Ehepaar als Jagdpächter,<br />
(+) = Pächter ist gleichzeitig Pächter bzw. Mitpächter in einem weiteren Revier].<br />
Jagdrevier<br />
Wald<br />
Feld<br />
(ha) (%) (ha) (%)<br />
Jagdfläche<br />
(ha)<br />
Jagdpächter<br />
(n)<br />
1. Apfelstetten 214 40 324 60 538 1 (2)<br />
2. Auingen 188 34 368 66 556 3 (+)<br />
16
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
3. Bichishausen 210 36 381 64 591 2<br />
4. Böttingen 175 33 354 67 529 3<br />
5. Bremelau-Nord 144 23 473 77 617 4<br />
6. Bremelau-Südost 68 23 227 77 295 1<br />
7. Bremelau-Südwest 26 9 276 91 302 1<br />
8. Buttenhausen-Nord 180 37 303 63 483 1<br />
9. Buttenhausen-Süd 104 20 406 80 510 1<br />
10. Dottingen-Nord 124 47 142 53 266 1<br />
11. Dottingen-Süd 77 19 338 81 415 2<br />
12. Dürrenstetten-Ost 185 62 114 38 299 2 (+)<br />
13. Dürrenstetten-West 121 35 223 65 344 1<br />
14. Gundelfingen 120 42 169 58 289 1<br />
15. Hundersingen-Ost 90 25 273 75 363 1<br />
16. Hundersingen-Süd 109 37 189 63 298 1<br />
17. Hundersingen-West 58 17 281 83 339 1<br />
18. Magolsheim 75 12 561 88 636 3<br />
19. Münsingen-Beutenlay 112 39 175 61 287 1<br />
20. Münsingen-Hungerberg 43 8 520 92 563 1 (2)<br />
21. Münsingen-Kohl 63 18 289 82 352 1<br />
22. Münsingen-West I 77 27 210 73 287 2<br />
23. Münsingen-West II 168 59 118 41 286 3<br />
24. Rietheim 174 32 378 68 552 3<br />
25. Trailfingen 52 13 338 87 390 1<br />
Stadt Münsingen<br />
∑<br />
X¯<br />
2957 - 7430 - 10387 40<br />
118 30 297 70 415 2<br />
26. EJB Stadt Stuttgart<br />
(Kreisforstamt Reutlingen)<br />
27. EJB Tr.Üb.Pl.<br />
(Bundesforstamt Heuberg)<br />
51 61 33 39 84 -<br />
2371 35 4346 65 6717 -<br />
Die nachfolgende Karte der Jägervereinigung Münsingen zeigt die Reviere auf der Gemarkung der<br />
Stadt Münsingen (Abb. 3).<br />
17
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
Abb. 3: Reviere auf der Gemarkung der Stadt Münsingen und angrenzende Jagdbögen.<br />
18
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
ZUSAMMENFASSUNG PROJEKTZIELE UND PROJEKTGEBIET<br />
• Die Schwarzwildproblematik machte auch vor dem Landkreis Reutlingen respektive vor der<br />
Stadt Münsingen nicht halt.<br />
• Bislang gab es kein einheitliches und von allen Beteiligten getragenes Konzept zum Umgang<br />
mit Schwarzwild auf dem Gemarkungsgebiet der Stadt Münsingen. Die verschiedenen<br />
Interessengruppen verfolgten uneinheitliche Ziele, die nicht in einem Gesamtkonzept zusammengeführt<br />
wurden.<br />
• Das Schwarzwildkonzept Münsingen hat daher einen Aushandlungsprozesses zwischen<br />
örtlich betroffenen Jägern, Landwirten, Grundeigentümern, Jagd-, Forst- und Veterinärbehörden,<br />
Kommunen-, Tourismus-, Naturschutz-, Jagd- und Bauernverbandsvertretern für<br />
die Gemarkungsfläche der Stadt Münsingen angestoßen, um ein integratives, tragfähiges<br />
und flexibles Schwarzwildkonzept zu erarbeiten, das die gemeinsamen Zielvorstellungen,<br />
die Lösungsstrategie konkrete Umsetzungsvorschläge für den Umgang mit Schwarzwild für<br />
die Dekade 2010-2020 benennt. darstellen. Indikatoren ermöglichen eine periodische Überprüfung<br />
der tatsächlich erreichten Ziele. Somit entsteht ein Lösungskonzept für die aktuelle<br />
Schwarzwildproblematik, das die Zukunft der Wildtierart in der Gesamtgemarkung der Stadt<br />
Münsingen, und somit im Zentrum des Biosphärengebietes Schwäbische Alb, im Einklang<br />
mit den verschieden Interessengruppen steuert.<br />
• Das Biosphärengebiet Schwäbische Alb liegt rund 50 km südöstlich von Stuttgart zwischen<br />
den Städten Reutlingen und Ulm. 29 Gemeinden aus zwei Regierungsbezirken und drei<br />
Landkreisen sowie der Gutsbezirk Münsingen formen das Biosphärengebiet Schwäbische<br />
Alb. Die Biosphärengebietskulisse erstreckt sich 40 km in Nord-Süd-Richtung vom Albvorland<br />
über den steil aufsteigenden Albtrauf bis zu den Albhochflächen bis an der Donau im<br />
Süden. Ein wichtiger Bestandteil des Biosphärengebietes ist der ehemalige Truppenübungsplatz<br />
Münsingen (Tr.Üb.Pl.), der mit einer langen Grenze direkt an die Gemarkung<br />
der Stadt Münsingen grenzt, die zentral in der Gesamtgebietskulisse liegt.<br />
• Die Stadt Münsingen mit ihren 13 Teilorten umfasst eine bejagbare Fläche von ca. 10.300<br />
ha. Derzeit sind 25 Jagdreviere mit einer mittleren Größe von 415 ha verpachtet. Deren<br />
Waldanteil liegt bei durchschnittlich 30%.<br />
19
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
4 Material und Methode<br />
Die Schwarzwildproblematik wurde in einem ersten Schritt mittels eines moderierten Workshops mit<br />
allen Interessengruppen aufgearbeitet. Hierbei war die intensive Mitarbeit und die Integration des<br />
Regierungspräsidiums Tübingen und des Landratsamtes Reutlingen als zweier wichtiger behördlicher<br />
Interessengruppen unabdingbar, um Synergieeffekte im Hinblick auf die beabsichtigte Leitbilddiskussion<br />
„Jagd im Biosphärengebiet“ optimal zu nutzen. Die erzielten Ergebnisse und Hintergründe<br />
mündeten direkt in das vorliegende Managementkonzept.<br />
Darüber hinaus wurden auf der Basis von Interviews und insbesondere durch eine anonyme Umfrage<br />
unter den Jagdpächtern weitere Informationen und Daten gesammelt, auf deren Basis Lösungsvorschläge<br />
erarbeitet werden konnten.<br />
Im Verlauf des Projektes wurde ein besonderes Augenmerk auf den Charakter eines für alle Beteiligten<br />
nachvollziehbaren Prozesses gelegt, der verbindliche und gegenseitig einforderbare Vereinbarungen<br />
formuliert.<br />
Das methodische Vorgehen und der zeitliche Ablauf sind in der nachfolgenden Tab. 2 zusammengestellt.<br />
Der ursprünglich geplante zeitliche Ablauf wurde Notwendigkeiten, die sich erst im Projektverlauf<br />
ergaben, angepasst.<br />
Tab. 2: Meilensteine zur Erreichung der Projektziele.<br />
Meilensteine Inhalt Zeitraum<br />
Beginn des Projektes • Datensammlung und Literaturstudie Feb. 2009<br />
• Situationsanalyse auf der Grundlage<br />
vorhandener Daten und Informationen<br />
Durchführung des<br />
Workshops<br />
Aufarbeitung der<br />
Workshopergebnisse<br />
Durchführung weite-<br />
• Teilnehmer: Grundstückseigentümer<br />
bzw. deren Vertreter, Jagdpächter,<br />
Landwirte, Jagd-, Bauern- und Naturschutzverbände,<br />
Albverein, Kreisforstverwaltung,<br />
Bundesforstverwaltung, Behördenvertreter<br />
(Stadt Münsingen, Bürgermeister<br />
Nachbarkommunen, Kreisjagdamt,<br />
RP-Fachreferate 51, 83, 86,…,<br />
…, Biosphärengebietsverwaltung)<br />
• Inhalt: Moderation, Protokoll und Moderationsassistenz<br />
durch externen Projektbearbeiter<br />
• Zusammenfassung und Bearbeitung der<br />
Ergebnisse<br />
Feb. - Apr. 2009<br />
Mai - Jul. 2009<br />
20
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
rer Analysen (Umfragen,<br />
Interviews, etc.)<br />
Erarbeitung eines<br />
Gesamtkonzeptes für<br />
das Gemarkungsgebiet<br />
der Stadt Münsingen<br />
Weiterer Abstimmungsprozess<br />
durch<br />
Treffen mit Vertretern<br />
der verschiedenen<br />
Interessengruppen<br />
• Auf der Grundlage der Workshopergebnisse<br />
soll ein Konzept für das Gemarkungsgebiet<br />
der Stadt Münsingen erarbeitet<br />
werden, dass die regionalen Erkenntnisse<br />
und Bedürfnisse mit dem aktuellen<br />
Wissensstand über Schwarzwildmanagement<br />
verbindet. Die erarbeiteten<br />
Vorschläge werden bis zur praxistauglichen<br />
Umsetzung konkretisiert. Dazu<br />
werden (wenn nötig) verschiedene<br />
Varianten aufgezeigt.<br />
• In engem Kontakt mit den Betroffenen,<br />
insbesondere mit der Stadt Münsingen<br />
sowie dem RP Tübingen und den Biosphärengebietsmanagement<br />
Konzepterstellung • Einarbeitung notwendiger Änderungen<br />
und Endabstimmung<br />
• SWOT Analyse zu den Umsetzungsmaßnahmen<br />
Präsentation auf einem<br />
Workshop<br />
• Das Konzept wird vor den am Workshop<br />
beteiligten Interessensvertretern vorgestellt<br />
und diskutiert.<br />
Aug. - Sep. 2009<br />
Okt. 2009<br />
Okt. 2009<br />
Okt. 2009<br />
ZUSAMMENFASSUNG MATERIAL UND METHODE<br />
• Die Schwarzwildproblematik wurde in einem ersten Schritt mittels eines moderierten<br />
Workshops mit allen Interessengruppen aufgearbeitet. Im Verlauf des Projektes wurde ein<br />
besonderes Augenmerk auf den Charakter eines für alle Beteiligten nachvollziehbaren Prozesses<br />
gelegt, der verbindliche und gegenseitig einforderbare Vereinbarungen formuliert.<br />
• Darüber hinaus wurden auf der Basis von Interviews und insbesondere durch eine anonyme<br />
Umfrage unter den Jagdpächtern weitere Informationen und Daten gesammelt. Auf dieser<br />
Informationsbasis wurden Lösungsvorschläge erarbeitet.<br />
21
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
5 Ergebnisse<br />
5.1 Schwarzwildstrecken im Landkreis Reutlingen<br />
Die Abb. 4 zeigt die Entwicklung der Schwarzwildstrecke auf Landkreisebene. Während im Landkreis<br />
Reutlingen im Jagdjahr 1976/77 lediglich 89 Stück Schwarzwild erlegt wurden, ist die Jagdstrecke<br />
im Jagdjahr 2007/08 auf das bislang höchste Niveau von insgesamt 1745 erlegten Wildschweinen<br />
angestiegen. Die Streckendaten sind ein klarer Beleg für die seit Beginn der 1980er<br />
Jahre ansteigende Schwarzwildpopulation im Landkreis. Mit Ausnahme des Jagdjahres 2006/07<br />
bewegen sich die Schwarzwildstrecken seit dem Jagdjahr 1992/93 auf einer Höhe von mehr als<br />
600 erlegten Wildschweinen pro Jahr. Den „Streckeneinbruch“ im Jagdjahr 2006/07 bewertete die<br />
Wildforschungsstelle Baden-Württemberg wie folgt: „… Es liegt die Vermutung nahe, dass der Streckenrückgang<br />
auch Folge des langen Winters 2005/06 und dadurch bedingter Zuwachseinbußen<br />
war. Insbesondere bei jungen Frischlingen sind die Verluste bei lang anhaltenden oder späten Wintern<br />
besonders hoch. Verstärkt wurde der Streckenrückgang sicherlich auch durch die schlechten<br />
Bejagungsbedingungen aufgrund des fehlenden Schnees im Folgewinter 2006/2007. Am stärksten<br />
fielen die Rückgänge im Bereich der Schwäbischen Alb aus“ (WFS, 2007). Dass sich der Schwarzwildbestand<br />
offensichtlich rasch erholen kann bzw. gar nicht abgesenkt war, belegen die beiden<br />
letzen Jagdjahre.<br />
Schwarzwildstrecke im Landkreis Reutlingen<br />
(Quelle: Unt. Jagdbehörde LRA Reutlingen, 2009)<br />
Anzahl Sauen (incl. Fallwild und<br />
Verkehrsverluste)<br />
1800<br />
1600<br />
1400<br />
1200<br />
1000<br />
800<br />
600<br />
400<br />
200<br />
0<br />
76/77<br />
77/78<br />
78/79<br />
79/80<br />
80/81<br />
81/82<br />
82/83<br />
83/84<br />
84/85<br />
85/86<br />
86/87<br />
87/88<br />
88/89<br />
89/90<br />
90/91<br />
91/92<br />
92/93<br />
93/94<br />
94/95<br />
95/96<br />
96/97<br />
97/98<br />
98/99<br />
99/00<br />
00/01<br />
01/02<br />
02/03<br />
03/04<br />
04/05<br />
05/06<br />
06/07<br />
07/08<br />
08/09<br />
Jagdjahr<br />
Abb. 4: Schwarzwildstrecke im Landkreis Reutlingen seit dem Jagdjahr 1976/77.<br />
22
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
5.2 Schwarzwildstrecken auf der Gemarkungsfläche Münsingen und dem EJB Tr.Üb.Pl.<br />
Auch im Bereich der Stadt Münsingen mit einer bejagbaren Gemarkungsfläche von ca. 10.300 ha<br />
und dem östlich und nordöstlich angrenzendem EJB Tr.Üb.Pl., der in Regie der Bundesforsthauptstelle<br />
Heuberg (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, BIMA) bejagt wird, mit einer Flächengröße<br />
von rund 6.700 ha, bewegen sich die Jagdstrecken der letzten Jahre auf einem hohen Niveau (Abb.<br />
5).<br />
In den letzten 11 Jagdjahren wurden in den gemeinschaftlichen Jagdbezirken der Stadt Münsingen,<br />
incl. des 84 ha großen EJB der Stadt Stuttgart, der in Regie des Kreisforstamtes bejagt wird, jährlich<br />
zwischen 51 und 190 Stück Schwarzwild erlegt (Jagdjahr 2006/07 bzw. 2002/03). Insgesamt<br />
wurden in diesem Zeitraum 1471 Sauen geschossen, im Mittel 134 Stück pro Jagdjahr. Auf der um<br />
3.600 ha kleineren Fläche der EJB Tr.Üb.Pl. wurden im gleichen Zeitraum jährlich zwischen 67 und<br />
267 Sauen erlegt (Jagdjahr 2006/07 bzw. 2007/08). Im analysierten 11-Jahreszeitraum lag die Gesamtstrecke<br />
im EJB Tr.Üb.Pl. bei 2115 Stück Schwarzwild, die mittlere Jahresstrecke bei 192 erlegte<br />
Sauen.<br />
Anzahl Sauen (incl. Fallwild<br />
und Verkehrsverluste)<br />
Schwarzwildstrecke aller gemeinschaftlicher Jagdbezirke<br />
der Stadt Münsingen (mit EJB Stadt Stuttgart) und des EJB<br />
Tr.Üb.Pl. Bundesforsthauptstelle Heuberg (BIMA)<br />
(Quelle: Unt. Jagdbehörde LRA Reutlingen, 2009)<br />
300<br />
250<br />
200<br />
150<br />
100<br />
50<br />
0<br />
Stadt Münsingen<br />
98/99 99/00 00/01 01/02 02/03 03/04 04/05 05/06 06/07 07/08 08/09<br />
Jagdjahr<br />
Tr.Üb.Pl.<br />
Abb. 5: Schwarzwildstrecke aller gemeinschaftlicher Jagdbezirke der Stadt Münsingen (incl. des<br />
EJB Stadt Stuttgart) sowie des EJB Tr.Üb.Pl. der Bundesforsthauptstelle Heuberg (Bundesanstalt<br />
für Immobilienaufgaben (BIMA)) seit dem Jagdjahr 1998/99.<br />
23
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
Betrachtet man die Schwarzwildstreckendaten revierweise, so zeigen sich deutliche Unterschiede<br />
zwischen den Einzelrevieren. Aus der Tab. 3 wird ersichtlich, dass in den vergangenen 11 Jahren<br />
in zwei Revieren (Trailfingen und Magolsheim) gut ⅓ der gesamten Schwarzwildabschüsse getätigt<br />
wurden. Addiert man die Schwarzwildabschüsse aus dem Revier Böttingen hinzu, so wurde in diesen<br />
drei Revieren insgesamt 45 % des gesamten Schwarzwildes der letzten 11 Jahre erlegt. Alle<br />
drei Reviere haben eine direkte Jagdgrenze mit dem EJB Tr.Üb.Pl., der in Regie der Bundesforsthauptstelle<br />
Heuberg (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben) bejagt wird.<br />
Tab. 3: Sauenstrecke in den Einzelrevieren seit dem Jagdjahr 1998/99 [Anmerk.: Im Zeitraum zw.<br />
1998 bis 2009 gab es bei einigen Revieren (leichte) Veränderungen der Flächengrößen, die unberücksichtigt<br />
blieben; das Revier Münsingen wurde 2005 in Münsingen I und II aufgeteilt, die Streckendaten<br />
bis zu diesem Zeitpunkt wurden dem Revier Münsingen I zugeordnet; das Revier<br />
Rietheim war unterteilt in Rietheim Ost und West; das Revier Münsingen-Hungerberg ist aus dem<br />
Revier Münsingen-Nord hervorgegangen].<br />
Jagdrevier N %<br />
1. Apfelstetten 20 1<br />
2. Auingen 7 0<br />
3. Bichishausen 67 5<br />
4. Böttingen 135 9<br />
5. Bremelau-Nord 53 4<br />
6. Bremelau-Südost 74 5<br />
7. Bremelau-Südwest 18 1<br />
8. Buttenhausen-Nord 94 6<br />
9. Buttenhausen-Süd 22 1<br />
10. Dottingen-Nord 50 3<br />
11. Dottingen-Süd 5 0<br />
12. Dürrenstetten-Ost 85 6<br />
13. Dürrenstetten-West 20 1<br />
14. Gundelfingen 48 3<br />
15. Hundersingen-Ost 62 4<br />
16. Hundersingen-Süd 14 1<br />
17. Hundersingen-West 3 0<br />
18. Magolsheim 229 16<br />
19. Münsingen-Beutenlay 17 1<br />
20. Münsingen-Hungerberg 14 1<br />
21. Münsingen-Kohl 11 1<br />
Fortsetzung nächste Seite<br />
24
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
22. Münsingen-West I 60 4<br />
23. Münsingen-West II 8 1<br />
24. Rietheim 53 4<br />
25. Trailfingen 289 20<br />
EJB Stadt Stuttgart 13 1<br />
∑ 1471 100<br />
Neben den genannten drei Revieren, fallen fünf (bzw. sechs) weitere Reviere auf (Abb. 6), die über<br />
dem Durchschnitt aller Reviere in Münsingen liegende Waldanteile haben (vgl. Tab. 1) oder an größere<br />
Waldkomplexe angrenzen.<br />
300<br />
Schwarzwildstrecke aller gemeinschaftlicher Jagdbezirke der<br />
Stadt Münsingen (mit EJB Stadt Stuttgart)<br />
(Quelle: Unt. Jagdbehörde LRA Reutlingen, 2009)<br />
08/09<br />
Anzahl Sauen<br />
(incl. Fallwild und Verkehrsverluste)<br />
250<br />
200<br />
150<br />
100<br />
50<br />
0<br />
07/08<br />
06/07<br />
05/06<br />
04/05<br />
03/04<br />
02/03<br />
01/02<br />
00/01<br />
99/00<br />
98/99<br />
1. Apfelstetten<br />
2. Auingen<br />
3. Bichishausen<br />
4. Böttingen<br />
5. Bremelau-Nord<br />
6. Bremelau-Südost<br />
7. Bremelau-Südwest<br />
8. Buttenhausen-Nord<br />
9. Buttenhausen-Süd<br />
10. Dottingen-Nord<br />
11. Dottingen-Süd<br />
12. Dürrenstetten-Ost<br />
13. Dürrenstetten-West<br />
14. Gundelfingen<br />
15. Hundersingen-Ost<br />
Reviere<br />
16. Hundersingen-Süd<br />
17. Hundersingen-West<br />
18. Magolsheim<br />
19. Münsingen-Beutenlay<br />
20. Münsingen-Hungerberg<br />
21. Münsingen-Kohl<br />
22. Münsingen-West I<br />
23. Münsingen-West II<br />
24. Rietheim<br />
25. Trailfingen<br />
EJB Stadt Stuttgart<br />
Abb. 6: Schwarzwildstrecke der Einzelreviere (gemeinschaftliche Jagdbezirke der Stadt Münsingen<br />
und des EJB Stadt Stuttgart) seit dem Jagdjahr 1998/99 [Anmerk.: Im Zeitraum zw. 1998 bis 2009<br />
gab es bei einigen Revieren (leichte) Veränderungen der Flächengrößen, unberücksichtigt blieben;<br />
das Revier Münsingen wurde erst 2005 in I und II geteilt, die Streckendaten bis zu diesem Zeitpunkt<br />
wurden dem Revier Münsingen I zugeordnet; das Revier Rietheim war unterteilt in Ost und West;<br />
das Revier Münsingen-Hungerberg ist aus dem Revier Münsingen-Nord hervorgegangen].<br />
25
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
Dort werden „eigene Vorstellungen“ einer Schwarzwildbewirtschaftung umgesetzt (z.B. im südöstlich<br />
angrenzenden Bereich Richtung Anhausen/Granheim, Alb-Donau-Kreis). In Buttenhausen-<br />
Nord, Münsingen-West (seit 2005 geteilt in I und II), Bremelau-Südost, Dürrenstetten-Ost und Bichishausen<br />
wurden unter Einbezug der jährlichen Streckenschwankungen in den vergangenen 11<br />
Jahren insgesamt 388 Sauen erlegt (= 27% des Gesamtabschusses).<br />
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass in den vergangenen 11 Jahren in ⅓ der Münsinger<br />
Jagdreviere insgesamt fast ¾ (= 72%) des gesamten Schwarzwildabschusses getätigt wurde.<br />
5.3 Jahreszeitliche Verteilung der Schwarzwildstrecke und Abschussstruktur<br />
Vor dem Hintergrund der Bejagungs- und Wildschadensvermeidungsstrategie sowie der Regulation<br />
des Schwarzwildbestandes überhaupt ist ein Blick auf die Abschussverteilung im Jahresverlauf<br />
sinnvoll. Da hierzu keine Einzeldaten von der Gemarkung Münsingen vorlagen, sind Abschussdaten<br />
der Regiejagd des Landkreises Reutlingen aus den Jagdjahren 2005/06 bis 2008/09 in der Abb.<br />
7 dargestellt. Obwohl sich die staatliche Regie überwiegend in den Waldgebieten des Landkreises<br />
abspielt, dürfen die Daten dennoch ein repräsentatives Bild der üblichen Abschusssituation im Jahresverlauf<br />
widerspiegeln, da die Hauptjagdzeit auf Schwarzwild auch in den gemeinschaftlichen<br />
Jagdbezirken in den Herbst- und Wintermonaten liegen dürfte (vgl. auch Abb. 26). Während der<br />
Sommermonate findet kaum eine Regulation der Schwarzwildbestände statt. Die Bejagung dient oft<br />
nur der Wildschadensbekämpfung. Ab Ende Oktober steigen die Streckenzahlen in jedem Jahr an<br />
und fallen im April in etwa wieder auf das Niveau der Sommermonate (Juli-September) ab. Die<br />
leichte Erhöhung der Abschusszahlen im Mai und Juni dürfte vor allen mit der zu dieser Zeit großen<br />
Aktivität der Jäger bei der Rehwildbejagung und mit der Abspaltung vor allem der männlichen<br />
Frischlinge des Vorjahres aus den Rottenverbänden zu begründen sein. Überläufer lassen sich im<br />
Mai besonders leicht erlegen.<br />
26
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
Erlegtes Schwarzwild pro Monat in der staatlichen Regiejagd des<br />
Landkreises Reutlingen der Jagdjahre 2005/06 bis 2008/09<br />
(Quelle: Kreisforstamt Reutlingen, 2009)<br />
45<br />
Schwarzwildstrecke (Stk.)<br />
40<br />
35<br />
30<br />
25<br />
20<br />
15<br />
10<br />
5<br />
0<br />
Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mär<br />
2005/2006 2006/2007 2007/2008 2008/2009<br />
Abb. 7: Jahreszeitliche Verteilung des Schwarzwildabschusses am Beispiel der staatlichen Regiejagd<br />
im Landkreis Reutlingen in den letzten vier Jagdjahren.<br />
Die Jäger versuchen im Anhalt an unterschiedliche Bejagungsmodelle, in den einzelnen Altersklassen<br />
des Schwarzwildes unterschiedlich stark einzugreifen. Die Bejagungsmodelle auf die man sich<br />
dabei gemeinhin beruft stammen überwiegend aus der Zeit, in der man bemüht war vielerorts einen<br />
Schwarzwildbestand aufzubauen (vgl. z.B. STAHL, 1988; HAPP, 2007; BRIEDERMANN, 2009).<br />
Ohne die genaue Struktur und die natürliche Dynamik eines Schwarzwildbestandes zu kennen,<br />
geht man in der Regel von möglichst hohen Eingriffen in die Altersklasse der Frischlinge (± 70%)<br />
und Überläufer (± 10%) aus und entsprechend geringen in der Altersklasse der Erwachsenen (±<br />
10% Bachen und Keiler).<br />
Die beiden Abb. 8 und 9 zeigen die Abschussgliederung der Jagdstrecke der letzten 11 Jahre auf<br />
der Gemarkungsfläche der Stadt Münsingen und des EJB Tr.Üb.Pl. Im Vergleich beider Abbildungen<br />
fällt auf, dass die o. g. Werte im EJB Tr.Üb.Pl. annähernd erreicht werden, in den gemeinschaftlichen<br />
Jagdbezirken der Stadt Münsingen nicht. Bemerkenswert an dieser Abschussstatistik<br />
ist aber der in beiden Gebieten geringe Eingriff in die Altersklasse der erwachsenen Bachen (EJB<br />
Tr.Üb.Pl. in Mittel der letzten 11 Jagdjahre nur 1%, gemeinschaftliche Jagdbezirke Stadt Münsingen<br />
incl. EJB Stadt Stuttgart nur 6%) (vgl. hierzu z.B. HOHMANN, 2005).<br />
27
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
Schwarzwildstrecke nach Altersklassen<br />
in den gemeinschaftlichen Jagdbezirken der Stadt<br />
Münsingen (incl. EJB Stadt Stuttgart) seit dem<br />
Jagdjahr 1998/99<br />
(Quelle: Unt. Jagdbehörde LRA Reutlingen, 2009)<br />
Frischlinge<br />
40%<br />
Keiler 10%<br />
Überläufer<br />
43%<br />
Bachen 6%<br />
Abb. 8: Abschussgliederung der Jagdstrecke der letzten 11 Jahre auf der Gemarkungsfläche der<br />
Stadt Münsingen.<br />
Schwarzwildstrecke nach Altersklassen<br />
im EJB Tr.Üb.Pl. seit dem Jagdjahr 1998/99<br />
(Quelle: Unt. Jagdbehörde LRA Reutlingen, 2009)<br />
Frischlinge<br />
78%<br />
Überläufer<br />
19%<br />
Keiler 2%<br />
Bachen 1%<br />
Abb. 9: Abschussgliederung der Jagdstrecke der letzten 11 Jahre in dem EJB Tr.Üb.Pl., den die<br />
Bundesforsthauptstelle Heuberg in Eigenregie bejagt.<br />
28
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
5.4 Bejagungsart<br />
In vielen Bejagungsempfehlungen der letzten Jahre wird eine Intensivierung der Jagdart „Bewegungsjagd“<br />
empfohlen (vgl. z.B. RICHTLINIE BAYERN, 2004; WFS, 2008). Am Beispiel der<br />
Schwarzwildstreckendaten der Regiejagd des Kreisforstamtes Reutlingen zeigt sich, dass der Anteil<br />
des auf Gemeinschaftsjagden erlegten Schwarzwildes in den letzen vier Jagdjahren bei maximal<br />
25% pro Jagdjahr liegt (Abb. 10). Im letzten Jagdjahr 2008/09 war der Anteil besonders gering. Er<br />
betrug im Vergleich zur Einzeljagd lediglich 11%. Die Analysen für die Schwarzwildstrecke der gesamten<br />
Jägervereinigung Münsingen zeigen ähnliche Werte (JV <strong>MÜNSINGEN</strong>, 2009). Die Bewegungsjagdanteile<br />
an der gesamten Schwarzwildstrecke lagen in den Jagdjahren seit 2002/03 zwischen<br />
17-23%.<br />
Einzel- und Bewegungsjagdanteile an der Schwarzwildstrecke in der Regie des<br />
Kreisforstamtes Reutlingen in den Jagdjahren 2005/06 bis 2008/09<br />
(Quelle: Kreisforstamt Reutlingen, 2009)<br />
2008/09<br />
Jagdjahr<br />
2007/08<br />
2006/07<br />
2005/06<br />
0% 25% 50% 75% 100%<br />
Einzeljagd<br />
Bewegungsjagd<br />
Abb. 10: Einzel- und Bewegungsjagdanteile an der Schwarzwildstrecke in der Regiejagd des Kreisforstamtes<br />
Reutlingen in den Jagdjahren 2005/06 bis 2008/09.<br />
Betrachtet man die Bewegungsjagd-Streckendaten des Kreisforstamtes monatsweise (vgl. Abb.<br />
11), so zeigen sich zwischen den Jagdjahren und in den einzelnen Monaten deutlichen Schwankungen.<br />
Ein Grund dafür könnte sein, dass Schwarzwild auf Bewegungsjagden primär bei günstiger<br />
29
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
Schneelage bejagt wird (Jagd auf gekreiste Sauen). Dies zeigt sich besonders an den Jagdstreckendaten<br />
des Jagdjahres 2008/09 mit den höchsten Strecken in den Monaten Januar und Februar.<br />
Anzahl erlegter Sauen<br />
18<br />
16<br />
14<br />
12<br />
10<br />
8<br />
6<br />
4<br />
2<br />
0<br />
Erlegte Sauen auf Bewegungsjagden des Kreisforstamtes in den Jagdjahren<br />
2005/06 bis 2008/09<br />
(Quelle: Kreisforstamt Reutlingen, 2009)<br />
Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mär<br />
2005/2006 2006/2007 2007/2008 2008/2009<br />
Abb. 11: Monatliche Verteilung des auf Bewegungsjagden erlegten Schwarzwildes in der Regiejagd<br />
des Kreisforstamtes Reutlingen in den Jagdjahren 2005/06 bis 2008/09.<br />
5.5 Wildschadensdokumentation auf der Gemarkungsfläche<br />
Die Recherche in den Wildschadensakten der Stadt Münsingen erbrachte eine Gesamtanzahl von<br />
56 unterschiedlichen Wildschadensmeldungen seit dem Jahr 2000. In den letzten 9 Jahren liefen<br />
die bei der Stadtverwaltung demnach durchschnittlich ca. 6 Wildschadensmeldungen pro Jahr auf.<br />
Diese geringe Zahl spiegelt allerdings nicht die tatsächliche Schadenssituation wieder. Dies liegt<br />
insbesondere daran, dass die Wildschäden zum überwiegenden Teil im Sinne der gütlichen Einigung<br />
zwischen dem Schadenspflichtigen und dem Schadensberechtigten abgegolten werden. Hinzu<br />
kommt, dass die Dokumentation der Schwarzwildschäden lückenhaft ist und viele (insbesondere<br />
auch kleine, wirtschaftlich unerhebliche Wildschäden) nicht offiziell im Sinne des § 35 BJgadG angemeldet<br />
werden. In 25% der dokumentierten Fälle wurden Mitteilungen über aufgetretene Schäden<br />
bei der Stadtverwaltung nur als Aktenvermerk abgelegt (teils sogar lediglich als handschriftliche<br />
Notiz), da der Versuch der gütlichen Einigung zwischen den Betroffenen noch lief. In 75% der Fälle<br />
wurden sie im Sinne des § 35 BJagdG offiziell angemeldet (Tab.4). Im Vergleich zu den anderen<br />
30
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
Teilgemeinden fällt der relativ hohe Anteil offizieller Wildschadensmeldungen in Dottingen und Magolsheim<br />
fällt auf. Im Fall der Teilgemeinde Dottingen liegt dies u. a. daran, dass dort eine ungeklärte<br />
Flächenzuordnung vorliegt und somit einzelne Flurstücke nicht verpachtet sind. Hier hat die<br />
Stadt Münsingen bis zum Kauf eines Elektrozaunes, der seither von dem betroffenen Landwirt in<br />
Eigenregie aufgestellt und überwacht wird, die Kosten des Wildschadensersatzes getragen. Außerdem<br />
kam es in einem Fall nicht zur Übernahme des angemeldeten Wildschadens, weil zum relevanten<br />
Zeitpunkt kein unterschriebener Jagdpachtvertrag vorlag. Der hohe Anteil von 25% angemeldeter<br />
Wildschäden in der Teilgemeinde Magolsheim kam vor allem im Zeitraum 2005/06 zustande,<br />
in dem die Jagd in Magolsheim in städtischer Eigenregie betrieben wurde und jeder Wildschaden<br />
zur Anmeldung kommen musste, sofern ein Ersatzanspruch geltend gemacht werden sollte.<br />
Tab. 4: Aktenkundige Wildschäden (n=56) durch Schwarzwild in der Stadt Münsingen bzw. den<br />
Teilgemeinde seit dem Jahr 2000.<br />
Stadt bzw. Teilgemeinde<br />
"nur" Aktenvermerk offizielle Anmeldung nach § 34 BJagdG<br />
n % n %<br />
Apfelstetten - - 2 4<br />
Auingen 2 4 1 2<br />
Böttingen 1 2 - 0<br />
Buttenhausen 4 7 4 7<br />
Dottingen 3 5 7 13<br />
Hundersingen 1 2 6 11<br />
Magolsheim - - 14 25<br />
Trailfingen - - 1 2<br />
Münsingen 3 5 7 13<br />
∑ 14 25 42 75<br />
Bei den Wildschadensmeldungen waren jeweils zwischen 1-6 Einzelflurstücke betroffen. Eine Herleitung<br />
der exakten Schadensflächengrößen bzw. der Schadenshöhe war aus den Dokumenten nur<br />
für Einzelfälle des offiziell angemeldeten Wildschadens zu entnehmen. Vor allem in den Fällen, in<br />
denen lediglich ein Aktenvermerk gemacht wurde, gab es im Falle der gütlichen Einigung keine<br />
weitergehenden Informationen. Daher wurde kein Versuch unternommen, aus den vorhandenen<br />
Daten Schadensdurchschnittswerte o. ä. zu berechnen.<br />
Schwarzwildschäden betreffen unterschiedlichen Aufwuchs. Sie sind abhängig von der landwirtschaftlichen<br />
Anbaustruktur in der Region und den Vorlieben des Schwarzwildes bei der Nahrungs-<br />
31
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
wahl (vgl. z.B. SCHLEY, 2008). Die in den Wildschadensakten der Stadt Münsingen dokumentierten<br />
Fälle zeigen, dass in erster Linie die Getreidearten, allen voran Weizen und Mais, sowie das<br />
Grünland von Schwarzwildschäden betroffen sind (Abb. 12).<br />
30<br />
25<br />
Schwarzwildschäden und betroffener Aufwuchs<br />
(Quelle: Stadt Münsingen; Daten seit dem Jahr 2000)<br />
Anzahl Fälle<br />
20<br />
15<br />
10<br />
5<br />
0<br />
Kleegras<br />
Raps<br />
Roggen<br />
Dinkel<br />
Hafer<br />
Erbsen<br />
Triticale<br />
Gerste<br />
Kartoffeln<br />
Mais<br />
Grünland<br />
Weizen<br />
Aufwuchs<br />
Abb. 12: Schwarzwildschäden und betroffener Aufwuchs laut aktenkundiger Wildschadensmeldungen<br />
seit dem Jahr 2000.<br />
Die Abb. 13 zeigt die Anzahl der aktenkundigen Schwarzwildschäden vor der Schwarzwildstrecke<br />
auf der Gemarkung der Stadt Münsingen seit dem Jagdjahr 1999/00. Aufgrund der oben erwähnten<br />
Einschränkungen bzw. Schwierigkeiten der Nutzung der vorhandenen Daten zu den Schwarzwildschäden,<br />
lässt sich kein Zusammenhang zwischen der Schwarzwildstrecke und der Wildschadenssituation<br />
ableiten. Die geringe Anzahl der Wildschadensmeldungen im Jahr 2009 könnte mit den<br />
hohen Abschusszahlen der beiden Vorjahre zusammenhängen, oder aber auch mit dem Projekt<br />
„Schwarzwildkonzept Stadt Münsingen“ selbst zu tun haben. Möglicherweise wurden während der<br />
Laufzeit des Vorhabens noch intensiver als bislang versucht, Wildschäden im Sinne der gütlichen<br />
Einigung zu begleichen, ohne damit eine Meldung an die Stadt zu verbinden.<br />
32
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
Schwarzwildstrecke auf der Gemarkungsfläche der Stadt<br />
Münsingen (ohne EJB Stadt Stuttgart) und aktenkundige<br />
Wildschadenschadensmeldungen seit dem Jahr 2000<br />
(Quelle: Unt. Jagdbehörde LRA Reutlingen und Stadt Münsingen)<br />
Anzahl Sauen<br />
(incl. Fallwild und<br />
Verkehrsverluste)<br />
200<br />
180<br />
160<br />
140<br />
120<br />
100<br />
80<br />
60<br />
40<br />
20<br />
0<br />
00 01 02 03 04 05 06 07 08 09<br />
Jahr<br />
14<br />
12<br />
10<br />
8<br />
6<br />
4<br />
2<br />
0<br />
Anzahl aktenkundiger<br />
Schwarzwildschäden<br />
Abb. 13: Schwarzwildstrecke auf der Gemarkungsfläche der Stadt Münsingen (ohne EJB Stadt<br />
Stuttgart) und aktenkundige Wildschadensmeldungen seit dem Jahr 2000 [Anmerk.: Da keine Erlegungszeitpunkte<br />
der einzelnen Schwarzwildabschüsse vorlagen, konnte keine Zuordnung zum Kalenderjahr<br />
erfolgen. Die Abschussdaten beziehen sich auf das Jagdjahr vom 1. April bis zum<br />
31.März].<br />
Zusammenfassend ist festzustellen, dass sich die Wildschadensmeldungen in der bisherigen Form<br />
nicht als belastbare Monitoringdaten eignen, auf deren Basis ein realistischer Aushandlungsprozess<br />
über die Zielvorstellungen der Schwarzwildbewirtschaftung zwischen Landwirten und Jägern<br />
erfolgen könnte.<br />
5.6 Workshop<br />
Am 27./28.03.2009 fand im Dorfgemeinschaftshaus in Böttingen ein Einstiegsworkshop zur Erarbeitung<br />
des Schwarzwildkonzeptes der Stadt Münsingen statt. Das Hauptziel des Workshops bestand<br />
darin, bestehenden Konsens, vor allem aber Dissens bei der derzeitigen Schwarzwildbewirtschaftung<br />
mit allen Beteiligten herauszuarbeiten. Der Termin war nach mehreren Vorgesprächen bewusst<br />
gewählt worden, um möglichst allen Akteuren die Gelegenheit zur Teilnahme zu geben, insbesondere<br />
den beiden wichtigsten Interessengruppen, den Jägern und Landwirten.<br />
33
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
5.6.1 Beteiligte Interessenvertreter<br />
In die Erarbeitung des Schwarzwildkonzepts Stadt Münsingen wurden verschiedene Interessengruppen<br />
bzw. deren Vertreter eingebunden (Abb. 14). Neben den direkt betroffenen Münsinger<br />
Jagdpächtern und Landwirten waren deren Verbandsvertreter der Kreisjägervereinigung und des<br />
Kreisbauernverbandes eingeladen worden. Darüber hinaus gingen Einladungen an Vertreter der<br />
Stadtverwaltung Münsingen, die Ortvorsteher der Teilgemeinden, die Repräsentanten der im Gemeinderat<br />
vertretenen Fraktionen, die jeweiligen Ortsobleute für Landwirtschaft, die Behördenvertreter<br />
des Landratsamtes (Kreisforstamt, -jagdamt, -landwirtschaftsamt, -veterinäramt, Plenum),<br />
und des Regierungspräsidiums (Ref. 86 Obere Jagdbehörde, Ref. 83 Forstpolitik, Ref. 55 Naturschutz,<br />
Biosphärengebietsteam) sowie die BIMA (Bundesforst) und Vertreter des Naturschutzes<br />
(Nabu). Am Freitag nahmen ca. 70 Personen, am Samstag ca. 60 Personen an der Veranstaltung<br />
teil.<br />
Abb. 14: An der Erarbeitung des Schwarzwildkonzeptes Münsingen mitwirkende Interessengruppen.<br />
34
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
Die Teilnehmer wurden in vier Gruppen eingeteilt, die von jeweils einem Moderator betreut wurden.<br />
Die Gruppe „Wild“ umfasste die Vertreter der Jagdpächter und des Jagdverbandes; die Gruppe<br />
„Landwirtschaft“ setzte sich aus Vertretern der betroffenen Landwirte, des Bauernverbandes, der<br />
Ortsobleute für Landwirtschaft und den landwirtschaftlichen Behördenvertretern zusammen; die<br />
Gruppe „Wald/Naturschutz“ umfasste die Behördenvertreter aus den Bereichen Forst, Naturschutz<br />
sowie den nichtbehördlichen Naturschutz; die Gruppe Politik/Gesellschaft wurde durch die Vertreter<br />
der Stadt Münsingen, die Ortsvorsteher und Vertreter der Gemeinderatsfraktionen repräsentiert.<br />
5.6.2 Zufriedenheit der Interessengruppen mit der aktuellen Schwarzwildsituation<br />
Als Einstieg in die Moderation wurde die Akzeptanz der bisherigen Schwarzwildbewirtschaftung<br />
abgefragt. Die Ergebnisse der verdeckten Punktung zeigen die Abb.15-18.<br />
10<br />
Gruppe "Wild"<br />
Wie zufrieden sind Sie mit der Schwarzwildsituation?<br />
Stimmenanzahl<br />
8<br />
6<br />
4<br />
2<br />
0<br />
0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10<br />
Zufriedenheit (Skala 0-10 = gar nicht zufrieden bis sehr zufrieden)<br />
Abb. 15: Zufriedenheit der Gruppe „Wild“ mit der aktuellen Schwarzwildsituation.<br />
35
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
Gruppe "Landwirtschaft"<br />
Wie zufrieden sind Sie mit der Schwarzwildsituation?<br />
10<br />
Stimmenanzahl<br />
8<br />
6<br />
4<br />
2<br />
0<br />
0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10<br />
Zufriedenheit (Skala 0-10 = gar nicht zufrieden bis sehr zufrieden)<br />
Abb.: 16. Zufriedenheit der Gruppe „Landwirtschaft“ mit der aktuellen Schwarzwildsituation.<br />
Gruppe "Wald/Naturschutz"<br />
Wie zufrieden sind Sie mit der Schwarzwildsituation?<br />
10<br />
Stimmenanzahl<br />
8<br />
6<br />
4<br />
2<br />
0<br />
0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10<br />
Zufriedenheit (Skala 0-10 = gar nicht zufrieden bis sehr zufrieden)<br />
Abb.: 17. Zufriedenheit der Gruppe „Wald/Naturschutz“ mit der aktuellen Schwarzwildsituation.<br />
36
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
Gruppe "Politik/Gesellschaft"<br />
Wie zufrieden sind Sie mit der Schwarzwildsituation?<br />
10<br />
Stimmenanzahl<br />
8<br />
6<br />
4<br />
2<br />
0<br />
0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10<br />
Zufriedenheit (Skala 0-10 = gar nicht zufrieden-sehr zufrieden)<br />
Abb.: 18. Zufriedenheit der Gruppe „Politik/Gesellschaft“ mit der aktuellen Schwarzwildsituation.<br />
Unter den Jägern gibt des kein einheitliches Bild. Allerdings ist der überwiegende Teil der Gruppe<br />
„Wild“ mit der derzeitigen Situation zufrieden. Die Landwirte sind mehrheitlich sehr unzufrieden mit<br />
der aktuellen Schwarzwildsituation auf der Gemarkung der Stadt Münsingen. Auch in der Gruppe<br />
„Wald/Naturschutz gibt es lediglich einen Teilnehmer, der auf der Zufriedensheitsskala von 0-10<br />
(von „gar nicht zufrieden“ bis „sehr zufrieden“) bei 8 gepunktet hat. Der überwiegende Teil der<br />
Gruppe „Politik/Gesellschaft“ brachte ebenfalls ihre Unzufriedenheit zum Ausdruck.<br />
5.6.3 Motivation zur Mitarbeit am Schwarzwildkonzept<br />
Ebenfalls mittels verdeckter Punktung wurde die Bereitschaft abgefragt, an dem Schwarzwildkonzept<br />
Stadt Münsingen mitzuarbeiten. Die Ergebnisse der Abb.19-22 zeigen, dass die Motivation der<br />
Interessenvertreter überwiegend hoch bis sehr hoch ist, an dem Konzept mitzuarbeiten.<br />
37
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
10<br />
Gruppe "Wild"<br />
Wie hoch ist Ihre Motivation an dem Schwarzwildkonzept<br />
Stadt Münsingen mitzuarbeiten?<br />
Stimmenanzahl<br />
8<br />
6<br />
4<br />
2<br />
0<br />
0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10<br />
Motivation (Skala 0-10 = gering bis sehr hoch)<br />
Abb. 19: Motivation der Gruppe „Wild“ am Schwarzwildkonzept der Stadt Münsingen mitzuarbeiten.<br />
10<br />
Gruppe "Landwirtschaft"<br />
Wie hoch ist Ihre Motivation an dem Schwarzwildkonzept<br />
Stadt Münsingen mitzuarbeiten?<br />
Stimmenanzahl<br />
8<br />
6<br />
4<br />
2<br />
0<br />
0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10<br />
Motivation (Skala 0-10 = gering bis sehr hoch)<br />
Abb. 20: Motivation der Gruppe „Landwirtschaft“ am Schwarzwildkonzept der Stadt Münsingen mitzuarbeiten.<br />
38
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
10<br />
Gruppe "Wald/Naturschutz"<br />
Wie hoch ist Ihre Motivation an dem Schwarzwildkonzept<br />
Stadt Münsingen mitzuarbeiten?<br />
Stimmenanzahl<br />
8<br />
6<br />
4<br />
2<br />
0<br />
0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10<br />
Motivation (Skala 0-10 = gering bis sehr hoch)<br />
Abb. 21: Motivation der Gruppe „Wald/Naturschutz“ am Schwarzwildkonzept der Stadt Münsingen<br />
mitzuarbeiten.<br />
10<br />
Gruppe "Politik/Gesellschaft"<br />
Wie hoch ist Ihre Motivation an dem Schwarzwildkonzept<br />
Stadt Münsingen mitzuarbeiten?<br />
Stimmenanzahl<br />
8<br />
6<br />
4<br />
2<br />
0<br />
0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10<br />
Motivation (Skala 0-10 = gering bis sehr hoch)<br />
Abb. 22: Motivation der Gruppe „Politik/Gesellschaft“ am Schwarzwildkonzept der Stadt Münsingen<br />
mitzuarbeiten.<br />
39
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
5.6.4 Konsens-Dissens-Diskussion<br />
Der Zweitages-Workshop hat wesentliche Konsensaspekte für die Ziele eines zukünftigen<br />
Schwarzwildmanagements sowie konkrete Ansätze zur Zielerreichung zu Tage gefördert. Erwartungsgemäß<br />
wurden aber auch Meinungsverschiedenheiten (Dissenspunkte) zu Einzelaspekten<br />
deutlich. Bei der Arbeit der Workshopteilnehmer standen zwei Fragen im Mittelpunkt: 1. „Welche<br />
Ziele müssen für Sie in einem Schwarzwildkonzept Stadt Münsingen berücksichtigt werden?“ und<br />
2. „Wie können diese Ziele ganz konkret erreicht werden?“ Die von den einzelnen Gruppen erarbeiteten<br />
Ziele wurden mit der zweiten Frage auf Konsens bzw. Dissens hin geprüft. Dazu wurden<br />
sechs gemischte Gruppen gebildet, die jeweils aus Vertretern der Gruppen „Wild“, „Landwirtschaft“,<br />
„Wald/Naturschutz“ und „Politik/Gesellschaft“ bestanden.<br />
Die nachfolgende Tab. 5 fasst die Themenfelder und die Dissenspunkte des Workshops zusammen<br />
und ordnet sie übergeordneten Sinneinheiten zu.<br />
Tab. 5: Übergeordnete Sinneinheiten, Themenfelder und herausgearbeitete Dissenspunkte.<br />
Sinneinheiten Themenfelder Workshop Dissenspunkte<br />
1) Leitlinien -<br />
2) Akzeptanz Ziel kein Wildschaden<br />
Organisation<br />
3) Biosphärengebiet -<br />
4) Jagdrevier / Organisation Abgrenzung Jagdbögen, Einbezug<br />
Staatsjagd<br />
5) Pachtverträge Abschussprämie, Regiejagd,<br />
Wildschaden, Preisindex, Jagdgenossen,<br />
Jour fix im Pachtvertrag<br />
6) Freude an der Jagd / Psychologie eingeschränktes Betretungsrecht<br />
Mensch und<br />
Schwarzwild 7) Vermarktung -<br />
Vertrauensbildende<br />
Maßnahmen<br />
8) Kommunikation /Zusammenarbeit Fruchtfolgeregelung, Beseitigung<br />
Fruchtreste, Schlaggröße, Bodenbearbeitung<br />
Fortsetzung nächste Seite<br />
40
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
9) Kooperation Bestandeshöhe, Abschussplan<br />
10) Zielkonflikt Landnutzung 3-Felderwirtschaft<br />
11) Innovative Jagdkonzepte / Schwarzwild-Bestandesmanagement<br />
Quotenregelung, Bejagungsvorgaben<br />
Schwarzwildbewirtschaftung<br />
12) Jagdstrategie / Bejagungskonzept Rehwildbejagung, Ruhezonen,<br />
Schonzeitregelung, Saufang,<br />
13) Fütterung Kirrung, mehr Futter in Milchreife<br />
14) Wildschadensverhütung Zaunkontrolle, Fruchtfolge, gem.<br />
Absammeln Erntereste, Bodenbearbeitung<br />
nach Ernte<br />
15) Wildschäden / Schadensregulierung Wildschadensfond, gesetzliche<br />
Wildschadensregelung, Differenzierung<br />
Futter-, Energiemais<br />
Wesentlicher Dissens bestand bei Fragen der Schwarzwildbewirtschaftung selbst. Hier standen die<br />
Bejagungsstrategie und -zielsetzung im Mittelpunkt: klare Bejagungsvorgaben hinsichtlich der Gesamtzielsetzung,<br />
Kirrjagd versus innovativer Bewegungsjagdkonzepte, Rehwildbejagung. Nicht<br />
Konsensfähig war die alternative Methode des Einsatzes von Saufängen zur Bestandesregulation.<br />
Des Weiteren wurden gegensätzliche Auffassungen bei der Wildschadensproblematik deutlich<br />
(Bewirtschaftung der Felder und Wiesen, Fruchtfolge, Schadensregulation, -verhütungsaufwand).<br />
Offensichtliche Defizite zeigten sich auch bei der Kommunikation und Kooperation zwischen Landwirten<br />
und Jägern. Während es keinen Dissens im Zusammenhang mit der Wildbretvermarktung<br />
gab, ging eine Einschränkung des Betretungsrechtes des Waldes im Themenfeld „Freude an der<br />
Jagd“ einigen Teilnehmern zu weit. Bei der Sinneinheit „Organisation“ gab es keinen Dissens bei<br />
den Themenfeldern Biosphärengebiet und Leitlinien. Allerdings hielten einige Teilnehmer die Zielsetzung<br />
„keinen Wildschaden“ für nicht konsensfähig. Außerdem bestand bei Fragen der Jagdrevierabgrenzung<br />
und der Aufnahme neuer Aspekte in den Jagdpachtvertrag kein Konsens. Die Einzelergebnisse<br />
des Workshops sind im Anhang 12.10 nachzulesen.<br />
5.6.5 Konfliktbewertung<br />
Es käme der „Quadratur des Kreises“ nahe, wenn das vorliegende Schwarzwildkonzept das Spannungsfeld<br />
zwischen Jagd, Land- und Forstwirtschaft sowie der Gesellschaft zur Zufriedenheit aller<br />
lösen könnte. Dennoch zeichnen sich die Problemfelder des bisherigen Managements nach dem<br />
Workshop klarer ab und eröffnen so die Möglichkeit, konkrete Vorschläge für Verbesserungsmaßnahmen<br />
zu erarbeiten. Zudem lassen sich wichtige Eckpfeiler einer wildbiologisch sinnvollen, kon-<br />
41
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
sensfähigen und somit zukunftsweisende Schwarzwildbewirtschaftung erkennen, die auch den Anforderungen<br />
des Managements einer Wildtierart im Biosphärengebiet Schwäbische Alb gerecht<br />
werden kann.<br />
Die bearbeiteten Themenfelder des Workshops bei denen Dissens bestand, wurden im Rahmen<br />
von Interviews und Gesprächen sowie bei der Umfrage unter den Jagdpächtern aufgegriffen und<br />
weiter konkretisiert. Mit diesem partizipatorischen Ansatz wurde sichergestellt, dass der begonnene<br />
Prozess Schwarzwildkonzept von allen Akteuren vor Ort getragen wurde.<br />
5.7 Umfrage<br />
Neben den Ergebnissen des Workshops, den geführten Einzelgesprächen und den Analysen vorhandener<br />
Daten zu Jagdstrecke und Wildschäden, wurden die Zielvorstellungen des Konzeptes<br />
durch eine anonyme Umfrage unter den Jagdpächtern konkretisiert und abgestimmt. Die wichtigsten<br />
Ergebnisse der Umfrage unter den Münsinger Jagdpächtern sind als weiterer Baustein des<br />
Konzeptes nachfolgend dargestellt. Die Umfrage wurde von allen Antwortenden korrekt beantwortet.<br />
Bei Durchsicht der Fragebögen entstand bei keinem Rücklauf der Eindruck, dass die Fragen<br />
nicht der Zielsetzung der Umfrage entsprechend beantwortet wurden. Teilweise wurden detaillierte<br />
Ausführungen auf der Rückseite der Umfragebögen bzw. auf zusätzlichen Blättern abgegeben.<br />
5.7.1 Umfragerücklauf<br />
Von den insgesamt 40 angeschriebenen Jagdpächtern beantworteten 20 den verschickten umfangreichen<br />
Fragebogen 1 . Dies entspricht einem Rücklauf von 50%. Im Vergleich zu ähnlichen Umfragen<br />
ist dies ein bemerkenswertes Ergebnis und Beleg für das Interesse der Münsinger Jagdpächter<br />
an der Gestaltung „Ihres“ Schwarzwildkonzeptes. Die nachfolgenden Auswertungen beziehen sich<br />
immer auf die 20 Jagdpächter, die die Fragen beantwortet haben. Bei der Wertung des Stichprobenumfangs<br />
des Rücklaufs ist zu berücksichtigen, dass 12 der insgesamt 25 Jagdbögen von einer<br />
Pächtergemeinschaft gepachtet sind. Zumindest wenn Ehepartner bzw. andere Familienmitglieder<br />
als Pächter eingetragen sind, war zu erwarten, dass nicht von jedem Angeschriebenen ein ausgefüllter<br />
Fragebogen zurückgeschickt wird. Auch dieser Aspekt spricht für ein repräsentatives Meinungsbild,<br />
das aus der Umfrage hervorgeht.<br />
1<br />
Ein Fragebogen ging per Post am 03.12.2009 ein. Wegen des späten Eingangs konnte er leider nicht mehr bei<br />
der Umfrageauswertung berücksichtigt werden. Die gesetzte Rücksendefrist war der 17.10.2009.<br />
42
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
5.7.2 Jagdpächter und Jagdgäste<br />
Von den 20 Jagdpächtern betreuen 8 ihr Revier erst seit dem Jahr 2004 oder später, 6 bewirtschaften<br />
ihr Revier schon seit 1990 oder früher. Ein Jagdpächter bejagt Schwarzwild schon seit dem<br />
Jahr 1950, einer erst seit dem Jahr 2004. Im Mittel erlegten die Befragten 6,2 Sauen persönlich im<br />
Durchschnitt der letzten vier Jagdjahre im eigenen Revier (Minimum = 0, Maximum = 30). Bezogen<br />
auf das letzte Jagdjahr 2008/09 erlegten sie im Mittel 6 Sauen (Minimum = 0, Maximum = 37). Insgesamt<br />
erlegten 5 Jagdpächter im vergangenen Jagdjahr keine Sauen im eigenen Revier.<br />
Jagdgäste werden von 4 Jagdpächtern zur Ansitzjagd eingeladen, von 6 ausschließlich zur Bewegungsjagd<br />
und von 9 zur Ansitz- und Bewegungsjagd auf Schwarzwild. Ein Jagdpächter, der in den<br />
vergangenen vier Jagdjahren selbst kein Schwarzwild erlegt hat, lädt keine Jagdgäste zur Schwarzwildjagd.<br />
5.7.3 Abgrenzung des Jagdbogens<br />
Vor dem Hintergrund der Schwarzwildbejagung sind 12 Jagdpächter (60%) mit der Abgrenzung<br />
ihres Jagdbogens zufrieden. 8 Jagdpächter (40%) sind nicht zufrieden und geben die in Tab. 6 zusammengestellten<br />
Gründe für ihre Unzufriedenheit an.<br />
Tab.6: Gründe für die Unzufriedenheit der befragten Jagdpächter mit der Abgrenzung ihres Jagdbogens<br />
vor dem Hintergrund einer optimalen Schwarzwildbejagung.<br />
Begründungen für die Unzufriedenheit mit der Abgrenzung des Jagdbogens<br />
Sind Sie mit der Abgrenzung Ihres Jagdbogens vor dem Hintergrund einer optimalen Schwarzwildbejagung<br />
zufrieden? Wenn nein, warum sollte er anders abgegrenzt sein?<br />
Nein, er sollte anders abgrenzt sein, weil …<br />
Abgrenzung des Reviers durch nicht befahrbaren Weg (schlecht zum Kreisen bei Neuschnee).<br />
Weniger als 10% Waldanteil, Rest intensive Landwirtschaft mit den dadurch auftretenden Problemen.<br />
Der Waldanteil ist zu klein.<br />
Weil jetzt die Markungsgrenze Jagdgrenze ist und vereinbarte, jagdlich richtige Arrondierungen auf<br />
zwei Seiten des Reviers aufgehoben wurden (Arrondierungen von 1936 jetzt vor einigen Jahren bei<br />
Neuverpachtung negiert).<br />
Weil die Gemarkungsgrenzen/Grenzen zum Staatsforst unsinnig sind und für die Bejagung von<br />
Schwarzwild sogar ein Hindernis darstellen.<br />
Fortsetzung nächste Seite<br />
43
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
Weil sich Sauen in unserem Waldstreifen von zwischen 150-200 m Breite nicht aufhalten, wohl aber<br />
in südlich angrenzenden Wäldern des Alb-Donau-Kreises<br />
Grenzen teilweise an Waldrändern laufen, Einstände und potentielle Wildschadensflächen gehen<br />
zusammen.<br />
Felder an "feindlichen" Waldgrenzen - nicht bejagbar<br />
5.7.4 Wildbretvermarktung<br />
In Jägerkreisen ist immer wieder davon zu hören, dass die Wildbretvermarktung bei größeren<br />
Jagdstrecken oder in den Sommermonaten Probleme bereitet. Zu dieser Thematik wurden die<br />
Münsinger Jagdpächter befragt. Die Ergebnisse zeigt die Tab. 7.<br />
Tab. 7: Vermarktung von Schwarzwildbret aus Münsinger Jagdrevieren [Anzahl und % der Nennungen].<br />
Stellt die Vermarktung des erlegten Schwarzwildes aus Ihrem Revier für Sie ein Problem dar?<br />
Nein, ich könnte sogar noch mehr<br />
Ja<br />
Nein, kein Problem<br />
erlegte Sauen vermarkten<br />
n % n % n %<br />
4 20 14 70 2 10<br />
Die Vermarktung stellt ein Problem dar, weil / wenn …<br />
mehrere Sauen auf einmal anfallen, oder saisonal und gewichtsmäßig bedingt die Abnahme<br />
schwierig ist, ansonsten "nein", ich könnte sogar übers Jahr verteilt noch mehr Sauen vermarkten<br />
Die Abnahmebereitschaft durch Abnehmer (Hotels, Privat) ist nicht ausgeprägt, zu niedrig<br />
Im Sommer mit den Sauen und Böcken<br />
Ich jage an Wochenenden, v. a. wegen Fleischbeschau usw.<br />
80% der Münsinger Jagdpächter haben keine Probleme mit der Vermarktung der erlegten Wildschweine,<br />
2 Jagdpächter könnten sogar noch mehr Schwarzwildbret vermarkten. Von den 4 Jagdpächtern<br />
(20%), die Probleme bei der Vermarktung angeben, sieht nur einer Defizite in der Abnahmebereitschaft<br />
der lokalen Gastronomie bzw. bei Privatkunden. Dieser erlegte persönlich im letzten<br />
Jagdjahr lediglich zwei Sauen, die drei anderen Jagdpächter mit Vermarktungsproblemen erlegten<br />
keine, 4 bzw. 18 Sauen.<br />
Die Idee, alles erlegte Wildbret unter einem gemeinsamen Label (z.B. der Stadt Münsingen oder<br />
des Biosphärengebietes) zu vermarkten, hielten 70% Jagdpächter für sinnvoll, 30% waren gegen-<br />
44
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
teiliger Meinung. Von denjenigen, die ein gemeinsames Vermarktungslabel befürworten, war lediglich<br />
einer nicht bereit, weitere Qualitätsstandards wie beispielsweise regelmäßige Radiocäsiumuntersuchungen<br />
zu akzeptieren.<br />
Tab. 8: Wildbretvermarktung unter einem gemeinsamen Label bzw. der Akzeptanz von Qualitätsstandards,<br />
die über die gesetzlich verpflichtenden hinausgehen [Anzahl und % der Nennungen].<br />
Label<br />
Halten sie die Idee der Wildbretvermarktung (allen<br />
erlegten Wildes) unter einem gemeinsamen<br />
Label (z.B. der Stadt Münsingen, des Biosphärengebiets)<br />
für sinnvoll?<br />
Qualitätsstandards<br />
Wären Sie bereit für ein solches Vermarktungslabel<br />
beim Schwarzwild neben den gesetzlichen<br />
Vorschriften zur Wildbrethygiene (Trichinenbeschau,<br />
etc.) weitere Qualitätsstandards zu akzeptieren<br />
(z.B. regelmäßige Radiocäsiumuntersuchungen)?<br />
Ja Nein Ja Nein (bzw. Antwort entfällt<br />
wg. „Nein“ zu Label)<br />
n % n % n % n %<br />
14 70 6 30 14 70 6 30<br />
5.7.5 Bewertung der derzeitigen Schwarzwildsituation und Einschätzung des Bestandes<br />
Die Gründe für die Ausbreitung und den Anstieg der Schwarzwildpopulation auf der Schwäbischen<br />
Alb im Raum Münsingen in den vergangenen zwei Jahrzehnten sehen die befragten Jagdpächter in<br />
Münsingen selbstkritisch (Tab. 9). Etwa 60 % der Nennungen, die als „ganz entscheidender Gründe“<br />
für die Ausbreitung und den Anstieg der Schwarzwildbestände angesehen werden, beziehen<br />
sich auf Aspekte des Schwarzwildmanagements, die die Jäger (Jagdpächter) steuern können. Insbesondere<br />
werden der zu geringe jagdliche Eingriff in die Population und die Energiezufuhr durch<br />
die Fütterungsmaßnahmen genannt. In 22% der Nennungen wird als ganz entscheidender Grund<br />
die veränderte Landnutzung angegeben, die von Jägerseite nicht beeinflussbar ist. Hier wird mit<br />
20% der Nennungen die veränderte Anbau- und Flächenstruktur in der Landwirtschaft (v. a. Maisanbau)<br />
als Grund für die Ausbreitung und den Anstieg der Schwarzwildpopulation genannt. Bei den<br />
sonstigen von den Jägern nicht zu beeinflussenden Aspekten werden mit jeweils 7% der globale<br />
Klimawandel und die häufigeren Baummasten der vergangenen Jahre als ganz entscheidende<br />
Gründe genannt.<br />
45
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
Tab. 9: Gründe für die Ausbreitung und den Anstieg der Schwarzwildbestände auf der Schwäbischen<br />
Alb im Raum Münsingen in den vergangenen zwei Jahrzehnten.<br />
Gründe<br />
(hier nur Nennungen, die als „ganz entscheidender Grund“ angesehen wurden)<br />
n %<br />
von Jägern unbeeinflussbare Aspekte der Landnutzung 12 22<br />
Veränderte Anbau- und Flächenstruktur in der Landwirtschaft (v. a. Maisanbau) 11 20<br />
Veränderungen bei der Waldbewirtschaftung (naturnaher Waldbau mit großen Verjüngungsflächen)<br />
1 2<br />
von Jägern steuerbare Aspekte der Schwarzwildbewirtschaftung 32 59<br />
Energiezufuhr durch Fütterung (unabhängig von deren Zielsetzung: Kirrung, Ablenkung,<br />
Notzeit)<br />
5 9<br />
Ganzjährige Ablenkfütterung ≈ Mast von Wildschweinen 1 2<br />
Höhere Reproduktionsraten der Bachen und größere Überlebensraten bei Frischlingen 5 9<br />
Zu geringer jagdlicher Eingriff in die Gesamtheit der Schwarzwildpopulation 3 6<br />
Zu geringer jagdlicher Eingriff in die Altersklasse der Bachen 4 7<br />
Zu geringer jagdlicher Eingriff in die Altersklasse der Frischlinge 7 13<br />
Gestörte Sozialstruktur durch falsche Bejagung 2 4<br />
Falsches Schwarzwildmanagement in der Umgebung der Münsinger Reviere 5 9<br />
von Jägern unbeeinflussbare Aspekte des Klimas, der Baummast, der Beutegreifer,<br />
des Freizeitdrucks bzw. der Forstarbeiten<br />
10 19<br />
Globale Klimaerwärmung (v. a. milde, schneearme Winter der vergangenen Jahre) 4 7<br />
Häufigere Baummast (v. a. in der Buche) 4 7<br />
Fehlende natürliche Beutegreifer (v. a. Wölfe) 1 2<br />
Freizeitdruck, Waldarbeiter zu jeder Tages- und Nachtzeit 1 2<br />
Das Schwarzwildvorkommen im eigenen Revier schätzen die Jagdpächter unterschiedlich ein (Abb.<br />
23). 15% geben an, in ihrem Revier auf der Münsinger Gemarkung Schwarzwild als Standwild zu<br />
haben. Die Hälfte der Jagdpächter hat Schwarzwild immerhin als häufiges Wechselwild im Revier.<br />
Bei 35% der Jagdpächter kommt es nur als sporadisch auftretendes Wechselwild vor.<br />
46
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
Einschätzung des Schwarzwildvorkommens im<br />
eigenen Münsinger Revier<br />
Standwild häufiges Wechselwild sporadisches Wechselwild<br />
15%<br />
35%<br />
50%<br />
Abb. 23: Schwarzwildvorkommen als Stand- bzw. häufiges und sporadisches Wechselwild im eigenen<br />
Revier auf der Gemarkungsfläche der Stadt Münsingen.<br />
Wie aber schätzen die Münsinger Jagdpächter die Höhe des Schwarzwildbestandes vor dem Hintergrund<br />
Ihrer Regulationsbemühungen ein? Die Abb. 24 zeigt, dass 50% der Münsinger Jagdpächter<br />
die Schwarzwildpopulation im eigenen Revier vor Beginn der herbst-/winterlichen Jagdsaison<br />
als niedrig oder sogar zu niedrig einschätzen. Insgesamt 6 Jagdpächter (30%) sind zum Zeitpunkt<br />
der Befragung im Oktober/November 2009 der Meinung, der Schwarzwildbestand im eigenen Revier<br />
sei hoch oder sogar viel zu hoch (nur ein Jagdpächter). Lediglich 3 Jagdpächter (15%) halten<br />
den Schwarzwildbestand im Herbst 2009 für genau richtig reguliert. Ein Jagdpächter machte keine<br />
Angabe.<br />
47
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
Einschätzung des Schwarzwildbestandes durch die Münsinger<br />
Jagdpächter im eigenen Revier im Okt. / Nov. 2009<br />
(n=20 Rück meldungen von n=40 Befragten, Zahlen über den Säulen = Anzahl der Nennungen)<br />
40<br />
8<br />
Nennungen in %<br />
30<br />
20<br />
10<br />
1<br />
5<br />
3<br />
2<br />
1<br />
0<br />
viel zu<br />
hoch<br />
hoch<br />
genau<br />
richtig<br />
reguliert<br />
niedrig<br />
viel zu<br />
niedrig<br />
keine<br />
Angabe<br />
Einschätzung des Schwarzwildbestandes<br />
Abb. 24: Einschätzung des Schwarzwildbestandes im eigenen Revier durch die Münsinger Jagdpächter<br />
im Herbst 2009 (Oktober/November zum Zeitpunkt der Umfrage).<br />
Von den befragten Jagdpächtern sahen sich 3 in der Lage, den Schwarzwildbestand zu Beginn des<br />
Jagdjahres genau zu beziffern (2 x 0 Sauen, 1 x 9 Sauen). Die anderen 17 gaben an, dass hierzu<br />
keine Angabe möglich sei.<br />
Dennoch müssen die Jäger ihre Jagdintensität am vorhandenen Schwarzwildbestand irgendwie<br />
ausrichten. Dazu sind Einschätzungen des Bestandes notwendig. Diese Einschätzungen erfolgen<br />
auf unterschiedliche Weise (Tab. 10). 33% der Nennungen entfallen auf die Schadenssituation als<br />
ausschlaggebenden Indikator, 23% auf die Jagdstrecke als entscheidender Indikator, 18% auf zufällige<br />
Beobachtungen, die hochgerechnet werden, 18% auf Zählungen an Kirrungen und Informationen<br />
aus dem Nachbarrevier, 3% auf Unfallwild und in einem Fall kennt ein Jagdpächter sogar die<br />
Schwarzwildrotten nach Anzahl und Struktur in seinem Revier.<br />
48
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
Tab. 10: Methoden zur Ermittlung des Schwarzwildbestandes.<br />
Wie ermitteln Sie die Höhe des Schwarzwildbestandes? (Mehrfachnennungen möglich)<br />
Methode n %<br />
Jagdstrecke ist der entscheidende Indikator 9 23<br />
Schadenssituation ist der ausschlaggebende Indikator 13 33<br />
Ich kenne die Rotten in meinem Revier (Anzahl/Struktur) 1 3<br />
Hochrechnen zufälliger Beobachtungen 7 18<br />
Revierübergreifende Zählungen an Kirrungen 5 13<br />
Zählungen an den Kirrungen, Information aus Nachbarrevier 2 5<br />
Unfallwild (an B465) 1 3<br />
kein Bestand vorhanden 1 3<br />
Für die Münsinger Jagdpächter (vgl. Workshopergebnisse im Anhang 12.10) ist die Freunde an der<br />
Jagd ein entscheidender Faktor, warum sie eine Jagd auf der Gemarkungsfläche der Stadt Münsingen<br />
gepachtet haben. Allerdings stehen der Freude bei der Bejagung des Schwarzwildes die<br />
Problematik der Wildschäden und der Aufwand für die Wildschadensverhütung entgegen. Daher<br />
wurden die Jagdpächter um ihre Aussage gebeten, ob sie auch ohne die Erlegung von Schwarzwild<br />
Freude an ihrer gepachteten Jagd haben könnten. Das Ergebnis zeigt die Abb. 25.<br />
Münsinger Jagdpächter und<br />
ihr Anspruch an die Schwarzwildbejagung<br />
Könnten Sie sich vorstellen, auch ohne die Erlegung von<br />
Schwarzwild Freude an Ihrem gepachteten Revier zu haben?<br />
Ja, ich könnte auf die Erlegung von Schw arzw ild ganz verzichten<br />
Nein, ich möchte mindestens x Sau(-en) pro Jagdjahr in meinem eigenen Revier erlegen können<br />
35% 65%<br />
Abb. 25: Münsinger Jagdpächter und ihr Anspruch an die Schwarzwildbejagung.<br />
49
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
Nur ⅓ der Münsinger Jagdpächter kann sich vorstellen, auf die Erlegung von Schwarzwild ganz zu<br />
verzichten, da die Sorgen mit der Wildart größer sind (Wildschäden) als die jagdliche Freude bei<br />
der Bejagung. Etwa ⅔ wollen Schwarzwild in ihrem eigenen Revier bejagen können. Von den 13<br />
Jagdpächtern, denen die Schwarzwildjagd so viel bedeutet, dass sie trotz der damit verbundenen<br />
Sorgen auf eine Bejagung dieser Wildart nicht verzichten können, machten 11 konkrete Angaben<br />
zur Anzahl der Sauen, die sie im Durchschnitt pro Jagdjahr erlegen wollen. Von den insgesamt 20<br />
Jagdpächtern, die eine Rückmeldung auf die Umfrage gegeben haben, wollen demnach 11 Jagdpächter<br />
(55%) im Durchschnitt mindestens 55 Sauen pro Jagdjahr in ihren gepachteten Revieren<br />
auf der Gemarkungsfläche der Stadt Münsingen erlegen können.<br />
Die 7 Jagdpächter, die auf die Schwarzwildjagd verzichten könnten, hatten im vergangenen Jagdjahr<br />
zusammen 4 Sauen erlegt (= 2% der Gesamtstrecke von 176 Sauen in allen gemeinschaftlichen<br />
Jagdbezirken in Münsingen im Jagdjahr 2008/09). Die 13 Jagdpächter, denen die Schwarzwildjagd<br />
sehr viel bedeutet, so dass sie darauf nicht verzichten können, erlegten im vergangenen<br />
Jagdjahr 2008/09 zusammen 116 Sauen (= 66% der Gesamtstrecke von 176 Sauen in allen gemeinschaftlichen<br />
Jagdbezirken in Münsingen im Jagdjahr 2008/09).<br />
Wenn die Mehrheit der Jagdpächter den Anspruch erhebt, alljährlich Schwarzwild im eigenen Revier<br />
in einer bestimmten Höhe erlegen zu wollen, müssten sie in der Lage sein, den Schwarzwildbestand<br />
auf ein bestimmtes Niveau einzuregulieren, damit die Bestände nicht anwachsen. Die eigene<br />
Einschätzung der Jagdpächter, ob ihnen dies mit den Mitteln, die sie als Jäger zur Verfügung<br />
haben gelingt, ist in der nachfolgenden Tab. 11 zusammengefasst.<br />
Die befragten Münsinger Jagdpächter sehen die Möglichkeit, den Schwarzwildbestand mit den zur<br />
Verfügung stehenden Mitteln auf ein bestimmtes Niveau einzuregulieren uneinheitlich. Zu fast gleichen<br />
Teilen (53 bzw. 47% der Nennungen) glauben die einen dies ist möglich, die anderen halten<br />
dies für unmöglich. Bei den durch die Jagdpächter selbst ergänzten Antworten beziehen sich die<br />
meisten Angaben auf zwei Themenkreise, zum einen das „revierübergreifende Schwarzwildmanagement“<br />
und zum anderen die „Fütterungsproblematik“.<br />
Aufgrund dieser uneinheitlichen Einschätzung, ob sich der Schwarzwildbestand überhaupt auf ein<br />
bestimmtes Niveau regulieren lässt, wurden die Jagdpächter zu den beiden „Stellschrauben“, an<br />
denen sie selbst „drehen“ können befragt. In den beiden nächsten Kapiteln sind die Ergebnisse zur<br />
derzeitigen Bejagungs- und die Fütterungspraxis dargestellt.<br />
50
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
Tab. 11: Regulierbarkeit des Schwarzwildbestandes mit jagdlichen Mitteln.<br />
Glauben Sie, dass sich der Schwarzwildbestand mit den Mitteln, die man als Jäger zur Verfügung<br />
hat, auf ein bestimmtes Niveau einregulieren lässt? (Mehrfachnennungen möglich)<br />
Antwort<br />
Nennungen<br />
n % ∑ % Ja/Nein<br />
Ja, im Wesentlichen kann man über die Bejagung steuernd<br />
eingreifen 10 31<br />
Ja, außerdem steuere ich die Bestandeshöhe über die<br />
Fütterung (Kirrung, Ablenkfütterung und Notzeitfütterung) 2 6<br />
Ja, weil … (ergänzte Angaben durch Jagdpächter)<br />
• „durch drastische Reduzierung von übertriebenen<br />
Fütterungen!“<br />
53<br />
• „ich glaube, dass noch nicht alle Möglichkeiten zur<br />
jagdlichen Regulierung voll ausgeschöpft wurden“<br />
• „ich auf Schwarzwild jage“<br />
• „ohne Kirrung und Fütterung die Reproduktionsrate<br />
sinkt“<br />
• „wenn revierübergreifend wenig gefüttert und konsequent<br />
gejagt wird“ 5 16<br />
Nein unmöglich, zu viele andere Faktoren (z.B. Klima,<br />
Maisanbau, Mastsituation), die der Jäger nicht beeinflussen<br />
kann, bestimmen die Höhe des Schwarzwildbestandes<br />
10 31<br />
Nein, weil … (ergänzte Angaben durch Jagdpächter)<br />
• „meine Nachbarn teilw. Sauenzucht betreiben,<br />
sprich zu viel füttern“<br />
• „die jagdliche Ausrüstung beschränkt ist (Nachtzielgeräte),<br />
47<br />
wäre z.B. sinnvoll an Feldern bei<br />
Schäden“<br />
• „die gesetzlichen, erlaubten Mittel begrenzt sind“<br />
• „zu wenig revierübergreifend und viele ihr eigenes<br />
Süppchenkochen wollen“<br />
• „Sauen nur noch nachtaktiv sind wegen Freizeitdruck<br />
und Störungen im Wald“ 5 16<br />
∑ 32 100 100<br />
51
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
5.7.6 Jagdarten auf Schwarzwild und Bejagungsstrategie<br />
Nur 22 der von den befragten Jagdpächtern im Jagdjahr 2008/09 insgesamt erlegten 145 Sauen<br />
wurden auf Gemeinschaftsjagden erlegt, das Gros (123 Sauen) kam auf der Einzeljagd zur Strecke.<br />
Die Bejagung der Sauen auf der Münsinger Markung findet zum überwiegenden Teil an der Kirrung<br />
statt (Abb. 26). 68% der von den befragten Jagdpächtern im Jagdjahr 2008/09 erlegten Sauen wurden<br />
beim Einzelansitz an einer Kirrung erlegt. Bei einem Gemeinschaftsansitz an Kirrungen wurden<br />
lediglich 2% der im vergangenen Jagdjahr erlegten Sauen geschossen. Eine andere Form der Einzeljagd,<br />
die Pirsch, lieferte nur 6% der Gesamtstrecke. Auf geplanten revierübergreifenden oder<br />
revierinternen Jagden wurde nur je 1%, auf spontanen Bewegungsjagden auf gekreiste Sauen im<br />
Winter immerhin 13% der letztjährigen Gesamtstrecke erzielt.<br />
Bejagungsarten auf Schwarzwild im Jagdjahr 2008/09 in den<br />
Revieren der Münsinger Jagdpächter<br />
(n=20 Rückmeldungen von n=40 Befragten, Zahlen über den Säulen = Anzahl erlegter Sauen)<br />
70<br />
99<br />
Einzelansitz auf Sauen an Kirrung<br />
60<br />
Einzelansitz auf Sauen ohne Kirrung<br />
erlegte Sauen in %<br />
50<br />
40<br />
30<br />
20<br />
10<br />
0<br />
4 3<br />
7<br />
2 1<br />
19<br />
8<br />
2<br />
Gemeinschaftsansitz auf Sauen an<br />
Kirrungen<br />
Zufällige Erlegung bei Ansitz auf anderes<br />
Wild<br />
Geplante revierübergreifende<br />
Bewegungsjagd<br />
Geplante Bewegungsjagd im eigenen<br />
Revier<br />
Spontane Bewegungsjagd auf gekreiste<br />
Sauen im eigenen Revier<br />
Pirsch<br />
Sonstige Jagdarten (Unfallwild,<br />
Getreideernte, Schadflächenbejagung)<br />
Bejagungsart<br />
Abb. 26 : Bejagungsarten auf Schwarzwild im Jagdjahr 2008/09 in den Revieren der Münsinger<br />
Jagdpächter (Angaben der befragten Münsinger Jagdpächter).<br />
Die Einzeljagd an der Kirrung ist in Mastjahren erfahrungsgemäß nicht besonders erfolgreich, da<br />
die Sauen die natürliche Nahrungsressource (auf der Schwäbischen Alb überwiegend Bucheckern)<br />
bevorzugen. Im Herbst 2009 gab es im Bereich der Münsinger Markung (wie fast überall in Süddeutschland)<br />
eine relativ starke Mast in der Buche. Die Jagdpächter wurden befragt, ob sie ihre<br />
Jagdstrategie deshalb geändert bzw. an diese Situation angepasst haben.<br />
52
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
Von den 20 Jagdpächtern änderten 13 (65%) ihre Jagdstrategie nicht. Nur 7 Jagdpächter gaben an,<br />
sich auf die geänderte Situation durch Maßnahmen wie dem Ansitz in masttragenden Beständen<br />
(Bu-Altholz), eine intensivere Jagdplanung für das kommende Jahr 2010 oder die Durchführung<br />
von (spontanen) Bewegungsjagden einzustellen.<br />
Die Intensivierung des gemeinsamen Jagens wäre bei einer Mastsituation wie im Herbst 2009 aber<br />
sinnvoll. Zum einen ließe sich durch eine Reduktion des Schwarzwildbestandes das Wildschadensrisiko<br />
senken, zum anderen wäre ein transparentes Monitoring des Bestandes möglich. Eine Möglichkeit<br />
dazu stellt das in Kap. 6.3 vorgeschlagene innovative Bewegungsjagdmodell dar. Immerhin<br />
wären 60% (12) der befragten Jagdpächter bereit, sich darauf einzulassen bzw. haben es schon<br />
getan. Allerdings lehnen 30% (6) dieses Bewegungsjagdmodell ab. Ein Jagdpächter machte keine<br />
Angaben, einer war noch unentschlossen.<br />
Wenn Sauen auf Bewegungsjagden bejagt werden sollen, ist der Einsatz von an Sauen jagenden<br />
Hunden oft ein Garant für den Erfolg. Die Rotten können durch den Hund (die Hunde) gefunden<br />
und gesprengt werden, wodurch sich die Erlegungswahrscheinlichkeit für die teilnehmenden Schützen<br />
deutlich erhöht.<br />
In der Tab. 12 sind die Antworten auf die Frage nach dem Hundeeinsatz im eigenen Revier der<br />
befragten Münsinger Jagdpächter zusammengefasst. Der überwiegende Teil setzt Hunde zur Jagd<br />
auf Sauen im eigenen Revier ein (73% der Nennungen). 27% der Nennungen zeigen aber auch,<br />
dass es Vorbehalte gegen den Hundeeinsatz gibt. Hunde zur Schwarzwildjagd werden nur eingesetzt,<br />
wenn es die Nachsuche erfordert oder revierübergreifend gejagt wird. In einer Nennung wird<br />
zum Ausdruck gebracht, es gäbe keine guten an Sauen jagenden Hunde in der Umgegend.<br />
Als Begründung für die Ablehnung bzw. Undurchführbarkeit des Hundeinsatzes zur Jagd auf Sauen<br />
gibt ein Pächter an, die Reviere seien zu klein und dies sei nur bei einer revierübergreifenden Jagd<br />
sinnvoll, von zwei anderen Pächtern wird auf die Gefährlichkeit wegen der Nähe zur Bundesstraße<br />
hingewiesen.<br />
53
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
Tab. 12: Einsatz von Hunden zur Jagd auf Schwarzwild in den Revieren der Münsinger Jagdpächter.<br />
Setzen Sie zur Jagd auf Sauen in Ihrem Revier Hunde ein? (Mehrfachnennungen möglich)<br />
Antworten n %<br />
∑ Ja, … 16 73<br />
ich halte selbst einen Hund, der auch zur Jagd auf Sauen eingesetzt wird 5 23<br />
ich halte selbst mehrere an Sauen jagende Hunde und setze diese regelmäßig ein 1 5<br />
aber dazu bediene ich mich bekannter Jäger mit an Sauen jagenden Hunden 10 45<br />
∑ Nein, … 6 27<br />
ich lehne die Bewegungsjagd auf Sauen unter Einsatz von Hunden ab - -<br />
normalerweise nicht, nur wenn revierübergreifend gejagt wird dulde ich den Hundeeinsatz 2 9<br />
nur wenn es eine Nachsuche erfordert 3 14<br />
in meiner Umgegend gibt es keine guten, an Sauen jagenden Hunde 1 5<br />
5.7.7 Kirrung und Ablenkfütterung<br />
Die Fütterung mit unterschiedlicher Zielsetzung spielt in der Praxis des Schwarzwildmanagement<br />
vielerorts eine große Rolle. Neben der unter bestimmten Voraussetzungen sogar gesetzlich vorgeschriebenen<br />
Notzeitfütterung 2 , betreffen Fütterungsmaßnahmen im Schwarzwildmanagement vor<br />
allem die Kirrung und Ablenkfütterung. Grundsätzlich soll die Kirrung unter Vorlage geringer Futtermengen<br />
Schwarzwild anlocken, um es leichter erlegen zu können. Die Ablenkfütterung verfolgt<br />
das Ziel durch Futtergaben im Wald, Wildschweine vom Besuch der Feldflur abzuhalten, damit dort<br />
keine oder zumindest weniger Wildschäden verursacht werden. Die Jagdgesetzgebung in Baden-<br />
Württemberg definiert die Details zum Umgang mit diesen Managementinstrumenten. Die Jagdpraxis<br />
steht wegen der Umsetzung oft in der Kritik anderer Interessengruppen. Die Jagdpächter auf<br />
der Gemarkungsfläche der Stadt Münsingen wurden daher zu ihren Praktiken im Umgang mit Kirrung<br />
und Ablenkfütterung befragt.<br />
Von den 20 Jagdpächtern gaben nur 4 an, keine Kirrungen zu betreiben. In den anderen 16 Revieren<br />
wird die Kirrjagd mit einer unterschiedlichen Anzahl von Kirrungen betrieben (Tab. 13). Insgesamt<br />
werden in 16 Kirrjagdrevieren 42 Kirrungen betrieben (min. 1 Kirrung, max. 6 Kirrungen).<br />
2<br />
Eine Notzeitfütterung hielten 95% der Jagdpächter in den letzten vier Jahren für nicht notwendig.<br />
54
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
Tab. 13: Betriebene Kirrungen in den Kirrjagdrevieren (n=16).<br />
Sofern Sie Sauen mittels Kirrungen bejagen, wie viele betreiben Sie in Ihrem Revier?<br />
Kirrungen pro Revier (n) Reviere (n) Kirrungen insgesamt (n)<br />
1 3 3<br />
2 5 10<br />
3 5 15<br />
4 2 8<br />
5 - 0<br />
6 1 6<br />
∑ 16 42<br />
Die Kirrungen werden mit unterschiedlicher Häufigkeit kontrolliert bzw. mit Futtermitteln beschickt<br />
(Tab. 14). Von den insgesamt 42 Kirrungen werden 19 mindestens 1 x pro Woche beschickt (in 4<br />
Revieren 10 Kirrungen mindestens 1 x pro Woche, in 1 Revieren 2 Kirrungen mindestens 4 x pro<br />
Woche und in 2 Revieren 7 Kirrungen täglich). Die anderen Kirrungen werden unregelmäßig nach<br />
Bedarf mit Futtermitteln beschickt.<br />
Tab. 14: Beschickungsmodus der betriebenen 42 Kirrungen in 16 gemeinschaftlichen Jagdbezirken<br />
der Stadt Münsingen.<br />
Wie oft beschicken Sie Ihre Kirrungen, um Schwarzwild dort auch effektiv bejagen zu können?<br />
Beschickungsmodus<br />
Reviere<br />
(n)<br />
Kirrungen<br />
(n)<br />
mind. 1 x Woche 4 10<br />
mind. 4 x Woche 1 2<br />
täglich 2 7<br />
eigene Angaben der Jagdpächter:<br />
„tägliche Kontrolle und Beschickung nach Bedarf“ 2 8<br />
„Beschickung unregelmäßig bei Bedarf“ 3 6<br />
„ca. 1 x Woche, aber unregelmäßig“ 1 3<br />
„ca. alle 2-3 Wochen, immer wenn Sauen da waren und gefressen haben“<br />
3 6<br />
∑ 16 42<br />
55
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
Von den 16 Kirrjagdrevieren betreiben die Hälfte der Reviere die Kirrungen ganzjährig. Die anderen<br />
8 Reviere betreiben die Kirrungen nur in einem bestimmten Zeitraum des Jahres (Tab. 15). Die<br />
Kirrungszeiträume sind uneinheitlich. Sie zeigen aber, dass Sauen auch aus den Revieren, die die<br />
Kirrungen nur zu einem bestimmten Zeitraum im Jahr betreiben, ganzjährig mit Futter aus Kirrungen<br />
versorgt werden. In einem Revier beginnt der Betrieb der Kirrungen im Juni in zwei anderen<br />
endet der Kirrungszeitraum im Mai. Lediglich in 6 Revieren wurde der Kirrungsstandort mit Reviernachbarn<br />
abgestimmt.<br />
Tab. 15: Kirrungszeiträume in Kirrjagdrevieren, die die Kirrungen nicht ganzjährig betreiben.<br />
Kirrungszeiträume<br />
Reviere (n)<br />
Jun-Feb 1<br />
Sep-Mär 1<br />
Okt-Apr 1<br />
Okt-Mai 2<br />
Nov-Mär 2<br />
Nov-Apr 1<br />
∑ 8<br />
Da es im Zusammenhang mit Kirrungen und Ablenkfütterungen auch im Bereich der Jägervereinigung<br />
Münsingen in der Vergangenheit zu Verstößen gegen die rechtlichen Vorschriften gekommen<br />
ist (JV <strong>MÜNSINGEN</strong> 2008, 2009a, vgl. auch Anhang 12.6), wurden die Jagdpächter gefragt, ob sie<br />
die geltenden rechtlichen Vorschriften zu Kirrung, Ablenkfütterung und Notzeitfütterung für praxistauglich<br />
halten. Die abgegebenen Kommentare machen insbesondere die uneinheitlichen Zielvorstellungen<br />
im Umgang mit der Kirrung und Ablenkfütterung deutlich (vgl. Tab. 16). Diese reichen<br />
von der Abschaffung bis zur Intensivierung dieser beiden Schwarzwild-Managementmaßnahmen.<br />
Als Kirrmaterial rangiert Körnermais (62% der Nennungen), vor Apfeltrester/Fallobst (19% der Nennungen)<br />
und anderem Getreide (z.B. Druschabfälle, Weizen; 15% der Nennungen). Nur in einem<br />
Fall werden spezielle Lockmittel aus dem Handel verwendet.<br />
56
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
Tab. 16: Beurteilung der Praxistauglichkeit der in Baden-Württemberg gesetzlich definierten Regelungen<br />
im Zusammenhang mit der Kirrung, Ablenkfütterung und Fütterung<br />
Halten Sie die in Baden-Württemberg gesetzlich definierten Regelungen im Zusammenhang mit der<br />
Kirrung, Ablenkfütterung und Fütterung für praxisgerecht?<br />
Antworten Jagdpächter<br />
Kommentare<br />
(n)<br />
Ja 7 • weil sonst von vielen Jägern zu viel und alles Mögliche ausgebracht werden<br />
würde<br />
• wenn die Vorschriften eingehalten werden<br />
Nein 11 • zuviel Bürokratie + Gängelung<br />
• teils unnötig präzisierend, teils zuviel Platz für Freizonen; weniger Kirrmenge<br />
würde reichen, revierübergreifende Abstimmung wäre sinnvoll<br />
• Kirrung: ja; Ablenkfütterung: nein, sogar kontraproduktiv. In manchen Revieren<br />
wird über das ganze Jahr tonnenweise Futter ausgebracht. Dies<br />
dient nicht zur Vermeidung von Schäden, sondern zur Wildschweinmast<br />
für große Jagden. Ein Nebeneffekt ist, dass in den Nachbarrevieren das<br />
Schwarzwild nur als sporadisches Wechselwild vorkommt und auf der Suche<br />
nach tierischem Eiweiß dort Schäden anrichtet. Es bleibt aber nicht in<br />
diesen Revieren, so dass eine Bejagung äußerst schwierig ist<br />
• Im Wald sollte während Frühjahr bis Herbst mehr gekirrt werden dürfen,<br />
um Sauen im Wald zu halten. (Aber dafür im Wald nicht bejagen!)<br />
• Anzahl der Kirrungen ist zu gering, Maismenge o. k.<br />
• Weil Kirrung komplett verboten werden sollte<br />
• Fütterungen müssen nicht sein (Kirren ja!)<br />
• Fütterungen von Schwarzwild außer Kirrungen sind populationsfördernd<br />
• Beschränkung Kirrmenge unpraktikabel: bei Berufstätigkeit oftmals ganze<br />
Woche kein Reviergang möglich<br />
• die technischen Hilfsmittel sind nicht ausreichend!<br />
Weiß nicht 2 • weil man sie sich nicht merken kann, gehören als Merkblatt zum Jagdschein<br />
• keine Sauen<br />
∑ 20<br />
Allerdings werden nur in 3 Revieren neben den dort existierenden Kirrungen (n=6) Ablenkfütterungen<br />
betrieben. In zwei der drei Reviere im Zeitraum von Juni-Februar bzw. Mai-Oktober. Interessanterweise<br />
zeigt der überwiegende Teil der Nennungen, dass die Betreiber der Ablenkfütterungen<br />
57
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
deren Effekt hinsichtlich der Reduktion von Wildschäden gar nicht beurteilen können (Tab. 17). Nur<br />
ein Pächter sieht einen deutlichen Effekt hinsichtlich der Reduzierung der Wildschäden, aber nicht<br />
in seinem eigenen Revier, sondern in den angrenzenden Revieren bzw. auf der Gemarkung der<br />
Stadt Münsingen.<br />
Tab. 17: Einschätzung des Effekts von Ablenkfütterungen (n=3 Reviere in den Ablenkfütterungen<br />
betrieben werden).<br />
Bewertungsskala<br />
Wird der Wildschaden durch den Betrieb der Ablenkfütterung reduziert?<br />
Wie schätzen Sie den Effekt ein?<br />
Nennungen (n)<br />
In meinem Revier<br />
In den angrenzenden<br />
Revieren<br />
Auf der Gemarkung<br />
der Stadt Münsingen<br />
sehr deutlicher Effekt<br />
deutlicher Effekt 1 1<br />
kein Effekt 1<br />
negativer Effekt 1<br />
weiß nicht 1 2 2<br />
Allerdings glaubt der überwiegende Teil der Pächter, dass der Betreib von Ablenkfütterungen einen<br />
Einfluss auf die Bestandeshöhe des Schwarzwildes hat (70% der Nennungen).<br />
Insgesamt werden die Aspekte rund um Kirrung und Ablenkfütterung sehr uneinheitlich wahrgenommen<br />
und bewertet. Dies erstaunt, da die Jägervereinigung Münsingen zwei Sachverständige<br />
für die Wildfütterung (sog. „Fütterungsbeauftragte“) aus ihren Reihen benannt hat, deren „vorrangige<br />
Aufgabe die Beratung und Schulung von Jagdkameraden in allen Fragen zur Fütterung, Kirrung<br />
und Ablenkungsfütterung von Wild gemäß der gesetzlichen Regelungen im Rahmen von Revierberatungen<br />
oder Hegeringversammlungen ist (vgl. Anhang 12.7). Die Jagdpächter wurden daher gefragt,<br />
ob sie die Funktion der sog. Fütterungsbeauftragten für sinnvoll halten. Nur 8 Jagdpächter<br />
antworteten mit Ja, 11 hielten die Funktion des Fütterungsbeauftragten für nicht sinnvoll (1 Jagdpächter<br />
machte keine Angaben). Der Tab. 18 sind die unterschiedlichen Begründungen der Jagdpächter<br />
zu entnehmen.<br />
58
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
Tab. 18: Bewertung der Funktion des Fütterungsbeauftragten aus Sicht der Münsinger Jagdpächter.<br />
Die Kreisjägervereinigung hat sog. „Fütterungsbeauftragte“ aus den Reihen der Jägerschaft eingesetzt.<br />
Halten Sie deren Funktion für sinnvoll? Geben Sie eine kurze Begründung.<br />
Antworten Jagdpächter (n) Kommentare<br />
Ja 8 weil …<br />
• sonst jeder machen würde, was er will<br />
• Fachmann<br />
• er als Vermittler dient<br />
• immer noch viel Aufklärungsarbeit notwendig ist. Fütterungsbeauftragte<br />
können hier helfen<br />
• ich Fütterungsbeauftragter bin<br />
• viel aus Unwissenheit "verfüttert" wird<br />
• dadurch übermäßiges Kirrgut kontrolliert wird<br />
• dadurch unerfahrene Pächter angeleitet werden können und Verstöße<br />
gegen die Fütterungsrichtlinien abgestellt werden<br />
Nein 11 weil …<br />
• dieser Fütterungen kontrollieren und Verstöße melden dürften sollte<br />
• dieser sich nicht neutral verhält und bei ihm genehmen Pächtern bekannte<br />
und gemeldete Verstöße nicht verfolgt. Er schaut lieber weg,<br />
damit er wieder zur Jagd eingeladen wird<br />
• ich kenne nur Dumm-Schwätzer<br />
• ich davon nicht einmal wusste<br />
• weder Fütterung noch Kirrung sinnvoll sind<br />
• kein Bedarf<br />
• ich keinen kenne, weiß nicht, was deren Aufgabe und Befugnis ist<br />
• ich das gar nicht wusste<br />
• davon ausgegangen werden muss, dass jeder Jagdpächter die Fütterungsbestimmungen<br />
kennt und einhält<br />
• Einfluss von Mast, Landwirtschaft, Klima stärker ist<br />
• die Beauftragten selbst Jäger sind und unsympathisch auftreten<br />
∑ 19<br />
59
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
5.7.8 Wildschäden und Schutzmaßnahmen<br />
Von den 20 Jagdpächtern hatten 17 (85%) in den vergangenen vier Jagdjahren Wildschäden in<br />
ihren Revieren, nur 3 (15%) hatten keine. Die aktuelle Wildschadenssituation im laufenden Jagdjahr<br />
2009/10 zeigt, dass nur in drei Revieren bislang mehr Wildschäden aufgetreten sind als im Vorjahr.<br />
Befragt nach den Gründen, warum im laufenden Jagdjahr mehr oder weniger Wildschäden als im<br />
Vorjahr auftreten, gaben die Jagdpächter unterschiedliche Gründe an (Tab. 19). Bei den Gründen<br />
für mehr Wildschäden im aktuellen Jagdjahr werden der vermehrte Maisanbau (keine komplette<br />
Einzäunung möglich), der Mangel an zielgerichteten Bewegungsjagden (keine effektive Durchführung)<br />
und eigene Fehler (Einzäunung von Sauen im Mais) genannt. Geringere Wildschäden im laufenden<br />
Jagdjahr werden mit der geringeren Populationshöhe (aufgrund der Bejagung, wegen intensiver<br />
Fütterung in Nachbarrevieren), der Buchenmast oder einer geänderten Jagdstrategie (z.B. auf<br />
dem Tr.Üb.Pl.) begründet.<br />
Tab. 19: Gründe für die Wildschadenssituation im laufenden Jagdjahr 2009/10.<br />
Wie stellt sich die Wildschadenssituation in diesem Jagdjahr dar? Haben Sie im laufenden Jagdjahr<br />
mehr Schäden als im Vorangegangenen? Können Sie Gründe hierfür nennen?<br />
mehr Wildschäden im • keine echte Bewegungsjagd 2008 möglich<br />
laufenden Jagdjahr, • 12 Sauen in ca. 40 ha eingezäunt, 3 mal Sauen mit Hunden gejagt, gingen<br />
weil …<br />
nicht aus dem Mais raus<br />
• Ich habe dieses Jahr erstmals 32 Maisäcker, mehr als 30 ha. Bisher einen<br />
oder 2 Maisäcker, diese konnte ich einzäunen, 32 geht nicht!<br />
weniger Wildschäden • Rückgang der Schwarzwildpopulation, ganzjährige "Ablenkmast" im Nachbarrevier<br />
im laufenden Jagdjahr,<br />
weil …<br />
• Glück gehabt …<br />
• möglicherweise durch den diesjährig geringeren Maisanbau<br />
• Der Bestand von Sauen ist konstant niedrig. Alle paar Monate kommen sporadisch<br />
einige eingewechselt und attackieren dann ganz bestimmte Wiesen.<br />
• Buchenmast, evtl. auch etwas weniger Sauen<br />
• Änderung der Bejagung<br />
• gute Bejagung, weniger Schwarzwild<br />
• zu trocken auf den Feldern, starke Eichen- und Buchenmast<br />
• schneereicher Winter, Försterwechsel im ehemaligen Truppenübungsplatz mit<br />
schärferer Bejagung als Folge<br />
• intensive Einzäunungsarbeit<br />
• Mast?<br />
60
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
Um Wildschweine von den Feldern und Wiesen abzuhalten werden verschiedene Schutzmaßnahmen<br />
ergriffen. Die Abb. 26. zeigt, dass die Einzäunung gefährdeter Kulturen mit 44% aller Nennungen<br />
die wichtigste Maßnahme zur Verhütung von Wildschäden ist.<br />
Schutzmaßnahmen gegen Wildschäden<br />
in den Revieren der Münsinger Jagdpächter<br />
(Zahlen über den Säulen = Nennungen)<br />
70<br />
Einzäunung gefährdeter Kulturen<br />
60<br />
Nennungen in %<br />
50<br />
40<br />
30<br />
20<br />
18<br />
11<br />
9<br />
Ablenkfütterungen<br />
Intensive Bejagung in der Feldflur<br />
Andere Vergrämungsmaßnahmen<br />
(Verstänkerungsmittel, Hukinol, Haare,<br />
Beizung Saatgut, Kanonen)<br />
10<br />
1<br />
2<br />
Sonstige Maßnahmen (keine Kirrungen,<br />
Fütterungen von Schwarzwild)<br />
0<br />
Schutzmaßnahmen<br />
Abb. 26: Schutzmaßnahmen gegen Wildschäden in den Revieren der Münsinger Jagdpächter.<br />
Die effektivste Schutzmaßnahme gegen Wildschäden (Abb. 27) ist die Einzäunung mit Elektrozaun<br />
(57% der Nennungen). An zweiter Stelle rangiert die allgemeine bzw. in der Feldflur intensive Bejagung<br />
des Schwarzwildes (30 % der Nennungen). In zwei Fällen wird auf das Beizen des Saatgutes<br />
hingewiesen. Andere Vergrämungsmittel oder auch die Ablenkfütterung werden offensichtlich, obwohl<br />
angewendet, als wenig effektive Maßnahmen angesehen.<br />
61
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
Einschätzung der Effektivität von Schutzmaßnahmen<br />
gegen Wildschäden aus Sicht der Münsinger Jagdpächter<br />
(Zahlen über den Säulen = Nennungen)<br />
70<br />
Einzäunung (Elektrozaun)<br />
60<br />
13<br />
Nennungen in %<br />
50<br />
40<br />
30<br />
20<br />
7<br />
Ablenkfütterungen<br />
Effektive Bejagung, intensive Bejagung in<br />
der Feldflur (Abschuss an / auf<br />
Schadensflächen)<br />
Andere Vergrämungsmaßnahmen<br />
(Verstänkerungsmittel, Hukinol, Haare,<br />
Beizung Saatgut, Kanonen)<br />
10<br />
0<br />
0<br />
Schutzmaßnahmen<br />
2<br />
1<br />
Sonstige Maßnahmen (keine Kirrungen /<br />
Fütterungen)<br />
Abb. 27: Effektivität der ergriffen Schutzmaßnahmen gegen Wildschäden durch Schwarzwild aus<br />
Sicht der Münsinger Jagdpächter.<br />
Die Einzäunung mit Elektrozaun ist unter den möglichen technischen Schutzmaßnahmen gegen<br />
Schwarzwildschäden zwar effektiv, aber auch besonders aufwendig. Daher wurden die Jagdpächter<br />
in der Umfrage gebeten, den monetären und zeitlichen Aufwand für das Einzäunen anzugeben.<br />
In 18 Münsinger Revieren werden Einzäunungsmaßnahmen vorgenommen. Zwei Jagdpächter gaben<br />
an, im laufenden Jagdjahr keine Einzäunung vorgenommen zu haben. 17 Jagdpächter machten<br />
Angaben zur Größe der eingezäunten Flächen. 6 Jagdpächter gaben keine Hektarzahl der eingezäunten<br />
Fläche an, sondern alternativ die Gesamtlänge Elektrozaun in Laufmeter. Bei der Umrechnung<br />
Laufmeter Zaun in umzäunte Fläche in Hektar wurde eine quadratische Feldfläche von<br />
100m x 100m und ein Umfang von 400m unterstellt. Insgesamt werden von 17 Jagdpächtern<br />
durchschnittlich pro Jahr 321 ha gefährdete Kulturflächen eingezäunt. Dies entspricht einer mittleren<br />
Fläche von 18,8 ha eingezäunter landwirtschaftlicher Kulturen pro Revier. Insgesamt 18 Jagdpächter<br />
haben für die Weidezaungeräte, Litzen, Pflöcke, etc. Anschaffungskosten in Höhe von €<br />
40.300,- aufgewendet (im Mittel € 2239,- pro Revier). Diese Jagdpächter und ihre Helfer wenden<br />
pro Jahr durchschnittlich 12 Arbeitstage á 8 Std. für den Auf- und Abbau sowie den Unterhalt der<br />
Elektrozäune auf (min. 1,5 bis max. 36 Arbeitstage pro Jahr).<br />
62
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
Der Aufwand für den Schutz der landwirtschaftlichen Kulturen mit der effektivsten Schutzmaßnahme<br />
des Elektrozaunes ist demnach immens. Daher wurden die Jagdpächter gefragt, ob und unter<br />
welchen Voraussetzungen sie ganz auf das Einzäunen wildschadensgefährdeter Flächen verzichten<br />
könnten. Drei Jagdpächter können nicht auf die Einzäunung verzichten. Die anderen 17 könnten<br />
sich vorstellen, nicht mehr zu zäunen (Tab. 20). Konkrete Modelle zur Aufteilung der Wildschadensersatzkosten<br />
(Wildschadensausgleichskasse, o. ä.) werden nur von insgesamt 4 Jagdpächtern<br />
als Voraussetzung für ein generellen Verzicht auf die Einzäunung wildschadensgefährdeter Kulturflächen<br />
angesprochen (vgl. vier letzten Punkte in der Tab. 20).<br />
Tab. 20: Voraussetzungen unter denen die Münsinger Jagdpächter auf das Einzäunen gefährdeter<br />
Kulturflächen verzichten könnten.<br />
Könnten sie sich vorstellen, ganz auf das Einzäunen wildschadensgefährdeter Flächen zu verzichten?<br />
Wenn ja unter welchen Voraussetzungen?<br />
Ja, wenn … • es eine erträgliche Anzahl von Sauen gibt<br />
• alle Jagdpächter nicht zäunen und sich das Schwarzwild verteilt<br />
• die Wildschweine regelmäßig über längere Zeiträume entweder häufiger oder gar nicht<br />
im Revier wären und dadurch leichter zu bejagen wären<br />
• alle Zäune wegfallen<br />
• keiner einen Zaun aufstellt (Sauen können raus gehen auch in andere Maisfelder)<br />
• grundsätzlich nirgendwo eingezäunt wird. Bei Einzäunungen wird definitiv das Schwarzwild<br />
nicht eingezäunte Flächen annehmen!<br />
• Landwirtschaft und Jagd gut zusammenarbeiten<br />
• keiner der Nachbarn kirren würde<br />
• der Tr.Üb.Platz und Mehrstetten seine Sauen reduzieren<br />
• ich so jagen dürfte wie ich will<br />
• kein Wildschaden gezahlt werden muss<br />
• ich den Wildschaden nicht zahlen müsste, sonst nein<br />
• ich im Lotto gewinne, es alle tun, sich die Schäden monetär nicht erhöhen<br />
• alle mitmachen (und irgendein Ausgleich geschaffen werden kann, weil ich annehme,<br />
dass die Schäden nicht gleichmäßig verteilt sein werden?)<br />
• der Wildschaden geteilt, gedrittelt wird<br />
• es für die Wildschadensregelung einen Pool gäbe (wie in anderen Bundesländern), in<br />
den alle Jäger einbezahlen, aus dem dann die Behörde die von ihr festgestellten Schäden<br />
bezahlt<br />
• eine Risiko-Kasse für nicht verhinderbare Schäden bestünde<br />
63
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
Insgesamt 95% der Jagdpächter glauben, dass der Energiepflanzenanbau im Raum Münsingen (v.<br />
a. der Maisanbau für Biogasanlagen) zu einer Verschärfung der zukünftigen Schwarzwildschadensproblematik<br />
führen wird. Nur ein Jagdpächter glaubt dies nicht (Tab. 21).<br />
Tab. 21: Auswirkung des Energiepflanzenanbaus (v. a. des Maisanbaus) auf die Schwarzwildschadensproblematik.<br />
Glauben Sie, dass der Energiepflanzenanbau im Raum Münsingen (v. a. der Maisanbau für Biogasanlagen)<br />
zu einer Verschärfung der zukünftigen Schwarzwildschadensproblematik führen wird?<br />
Bitte geben Sie eine kurze Begründung.<br />
Ja, weil … • Maisflächen werden zu groß für Schutzmaßnahmen<br />
• sehr große gefährdete Flächen vorhanden sind, die nicht geschützt werden können<br />
• Zunahme wildschadensgefährdeter Flächen und abnehmende Akzeptanz von Wildschadensersatz<br />
für Biogas-Anbau<br />
• in jedem Fall durch Biogasanlagen mehr Maisanbau und mehr Schaden entsteht. Dann<br />
gebe ich die Jagd zurück.<br />
• das Einzäunen, Kontrollieren, Unterhalten einfach zu viel Geld und Arbeitsaufwand kostet<br />
• bei zunehmend größerer Maisanbaufläche mehr Schäden garantiert sind<br />
• Bin nicht bereit noch mehr zu Zäunen<br />
• Solange dafür vermehrt Früchte angepflanzt werden, die von Sauen angenommen werden.<br />
Zur Energiegewinnung dürften nur Pflanzen verwendet werden, die nicht zur<br />
menschlichen Nahrung benötigt werden, also kein Mais, Weizen, usw.. Was da bisher<br />
gemacht wird ist pervers. In anderen Ländern hungern Menschen und wir werfen Nahrungsmittel<br />
in Biogasanlagen!!<br />
• Energiepflanzen verstärkt angebaut werden<br />
• die Ernährungsbedingungen des Schwarzwildes weiter verbessert werden.<br />
• die Bejagung erschwert wird<br />
• Züchtung von Sauen<br />
• steigender Energieinput für Bachen = höhere Reproduktionsrate<br />
• mehr Mais angebaut wird<br />
• bessere Deckung und Futterangebot<br />
• zunehmend Flächen angebaut werden, die Wildschäden herausfordern: direkt am Wald,<br />
auf Lichtungen<br />
• Mais wird mehrjährig angebaut (kein Fruchtwechsel); Anbau erfolgt bis an Waldränder;<br />
der Pachtpreis für landwirtschaftliche Flächen steigt; bei Maisanbauunterbrechung erfolgt<br />
im Rhythmus von 3-4 Monaten Anbau biogasfähiger Produkte mit intensiver Gülle-<br />
64
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
düngung<br />
Nein, weil …<br />
• der Maisanbau schon seit 5 Jahren um Münsingen stark zugenommen hat und 2009 die<br />
Schäden um Münsingen abgenommen haben<br />
Die Prognosen des Kreislandwirtschaftsamtes sagen, dass die Maisanbaufläche im Landkreis<br />
Reutlingen steigen wird (HEILIG, 2009). Dennoch gibt es offensichtlich auch Wissensdefizite bei<br />
den Jagdpächtern. Diese traten auf dem Workshop im März beispielsweise zu den Möglichkeiten<br />
des Fruchtartenwechsels in der landwirtschaftlichen Produktion zutage. Mit einer entwickelten Kommunikationskultur<br />
lassen sie sich ausräumen.<br />
5.7.9 Kommunikation und Informationsaustausch<br />
Eine funktionierende Kommunikation zwischen Landwirten und Jägern ist auch eine entscheidende<br />
Voraussetzung, um gemeinsam Wildschäden zu verhindern. Die Jagdpächter wurden daher gefragt,<br />
ob sie sich von den Landwirten überwiegend gut informiert fühlen über Ernte-, Einsaatzeitpunkte<br />
und alle anderen Aspekte, die für die Verhinderung von Wildschäden relevant sind. 60% der<br />
Jagdpächter bejahten die Frage, 35 % verneinten sie und einer machte keine Angabe (Abb. 28).<br />
Informationsaustausch zwischen Landwirten und Jagdpächtern<br />
der gemeinschaftlichen Jagdbezirke der Stadt Münsingen über<br />
relevante Aspekte der Wildschadensverhütung<br />
(Zahlen hinter den Säulen = Anzahl Jagdpächter)<br />
Ja<br />
12<br />
Nein<br />
7<br />
keine Angabe<br />
1<br />
0 10 20 30 40 50 60 70<br />
Antworten in %<br />
Abb. 28: Informationsaustausch zwischen Landwirten und Jagdpächtern über relevante Aspekte<br />
der Wildschadensverhütung.<br />
65
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
5.7.10 Fortbildung der Jäger<br />
Insbesondere das Schießen auf flüchtiges Wild erfordert eine entsprechende Schießfertigkeit, die<br />
die Jäger regelmäßig trainieren sollten. In den vergangenen Jahren wird daher auf vielen Bewegungsjagden<br />
von den teilnehmenden Jägern ein Nachweis über das Trainieren der Schießfertigkeiten<br />
verlangt. Die 20 Münsinger Jagdpächter (siehe Abb. 29) üben das jagdliche Schießen regelmäßig<br />
(4 mindestens 1 x pro Jahr, 15 mehrfach pro Jahr (einer sogar 30 x pro Jahr), einer übt zwar<br />
das Schießen regelmäßig, gibt aber zugleich an, nicht an Bewegungsjagden teilzunehmen).<br />
Üben der jagdlichen Schießfertigkeiten, insb. des<br />
Flüchtigschießens, unter den Münsinger Jagdpächtern<br />
Üben Sie das jagdliche Schießen, insb. das Flüchtigschießen?<br />
15<br />
Jagdpächter<br />
10<br />
5<br />
0<br />
Nein, da bin ich als<br />
Praktiker versiert genug<br />
Nein, ich nehme nicht<br />
an Bewegungsjagden<br />
teil<br />
Ja, mehrfach im Jahr<br />
Ja, mindestens 1 x im<br />
Jahr<br />
Abb. 29: Üben der Schießfertigkeit, insbesondere des sog. Flüchtigschießens unter den Münsinger<br />
Jagdpächtern.<br />
Neben den praktischen Fertigkeiten des Schießens sollten sich Jäger auch in anderen Bereichen<br />
fortbilden, die für die Schwarzwildbejagung wichtig sind. Verschiedene Medien oder Veranstaltungen<br />
werden dazu genutzt (Abb. 30). Für die Münsinger Jagdpächter ist die Jagdpresse (36% der<br />
Nennungen) das wichtigste Informationsorgan, gefolgt von lokalen Informationsveranstaltungen<br />
(23% der Nennungen). Wissenschaftliche Veröffentlichungen und Schwarzwildsymposien bilden mit<br />
21% bzw. 17% der Nennungen eine weitere wichtige Informationsressource. Erfahrungen im eigenen<br />
Revier und die Information von Jagdkollegen sind möglicherweise selbstverständlich, so dass<br />
sie nur mit 4% der Nennungen ins Gewicht fallen.<br />
66
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
Fortbildung der Münsinger Jagdpächter<br />
(Zahlen hinter den Säulen = Anzahl Nennungen)<br />
Erfahrungen im Revier<br />
sammeln, Information von<br />
Jagdkollegen<br />
2<br />
Schwarzwildsymposien<br />
9<br />
Wissenschaftliche<br />
Fachveröffentlichungen<br />
11<br />
Lokale<br />
Vortragsveranstaltungen<br />
12<br />
Jagdpresse<br />
19<br />
0 10 20 30 40<br />
Nennungen in %<br />
Abb. 30: Fortbildung der Münsinger Jagdpächter.<br />
5.7.11 Forschungsansätze<br />
Das Biosphärengebiet dient laut § 7 (3) der Biosphärengebietsverordnung der Forschung und Umweltbeobachtung<br />
(MLR, 2008b). Daher lag es nahe die Jagdpächter zu befragen, ob sie wissenschaftliche,<br />
wildbiologische Untersuchungen an Schwarzwild auf der Gemarkung der Stadt Münsingen<br />
bzw. im Bereich des Biosphärengebiets Schwäbische Alb begrüßen würden. Knapp ⅔ der Befragten<br />
(60%) würde wissenschaftliche, wildbiologische Untersuchungen begrüßen, ca. ⅓ (35%)<br />
lehnen diese ab, ein Jagdpächter machte keine Angabe (Abb. 31).<br />
67
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
Unterstützung wildbiologischer, wissenschaftlicher<br />
Untersuchungen an Schwarzwild auf der Gemarkung der Stadt<br />
Münsigen bzw. im Bioshärengebiet Schwäbische Alb<br />
(Zahlen hinter den Säulen = Anzahl Jagdpächter)<br />
Ja<br />
12<br />
Nein<br />
7<br />
keine Angabe<br />
1<br />
0 10 20 30 40 50 60 70<br />
Antworten befragter Jagdpächter ( %)<br />
Abb. 31: Akzeptanz wildbiologischer, wissenschaftlicher Untersuchungen an Schwarzwild auf der<br />
Gemarkungsfläche der Stadt Münsingen bzw. des Biosphärengebiets durch die Münsinger Jagdpächter.<br />
Ein Jagdpächter lehnt Schwarzwildstudien ab, da er glaubt, dass genügend Erkenntnisse vorliegen.<br />
Von den Befürwortern machen einige konkrete Angaben, was ihrer Meinung einmal untersucht<br />
werden sollte (Tab. 22). Die Themenfelder bzw. Fragestellungen beziehen sich auf die Populationsdynamik<br />
und deren Einflussfaktoren, die Raumnutzung und Aktivität, Krankheiten und die Zusammenhänge<br />
Ernährung (Kirrung), Wildschäden und Klima.<br />
Ganz konkret wurden die Jagdpächter gefragt, ob sie im Rahmen eines wissenschaftlichen Versuchs<br />
bereit wären, auf die Kirrung, Ablenkfütterung oder Notzeitfütterung für Schwarzwild in Ihrem<br />
Revier ganz zu verzichten. 4 Jagdpächter (20%) machten keine Angaben, einer war unentschlossen.<br />
Von den verbleibenden wären 7 (35%) bereit sich mit ihrem Revier an einem solchen wissenschaftlichen<br />
Versuch zu beteiligen, 8 (40%) lehnen dies ab.<br />
68
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
Tab. 22: Themenfelder bzw. Fragestellungen für wildbiologisch, wissenschaftliche Untersuchungen<br />
an Schwarzwild.<br />
Würden Sie wissenschaftliche, wildbiologische Untersuchungen an Schwarzwild auf der Gemarkung<br />
der Stadt Münsingen bzw. im Bereich des Biosphärengebiets Schwäbische Alb begrüßen?<br />
Wenn ja, was sollte unbedingt einmal wissenschaftlich untersucht werden?<br />
Themenfelder bzw.<br />
Fragestellungen<br />
• Wie viel tatsächlich gekirrt bzw. gefüttert wird und dessen Einfluss auf die Population<br />
• Lebensraumgröße, Wanderungen, Nahrungszusammensetzung in den verschiedenen<br />
Jahreszeiten<br />
• Bestand, Aktionsradien, Rottenstärken, Schäden: wo?, Umfang?, Vermehrungsraten<br />
• Raum-Zeit-Verhalten in unserer Landschaftsstruktur<br />
• Wilddichte, Wildverteilung, Standwildorte, Wanderungen<br />
• Bestand, Altersstruktur, Rauschzeit, Wachstum, Verhalten<br />
• Offene Maissilage für Schweinezuchtbetrieb, Risiko der AK (Aujeszkysche Krankheit<br />
= Pseudowut) und anderer Erkrankungen durch hier "brechende" Wildsauen<br />
• Winterklima und Wildschäden im folgenden Sommer/Herbst über mind. 5 Jahre<br />
hinweg; Non-Kirrung + Non-Zäunung: Wildschäden unter Berücksichtigung des Winterklimas;<br />
Non-Zäunung: Wildschäden unter Berücksichtigung des Winterklimas<br />
5.7.12 Leitlinie Schwarzwildkonzept<br />
Im Rahmen des Schwarzwildkonzeptes sollte ein gemeinsames Leitbild formuliert werden, um dem<br />
Konzept einen Rahmen zu geben und es langfristig und nachhaltig umsetzbar zu machen. Zu diesem<br />
Ansatz gab es auf dem Workshop im März 2009 Konsens unter den Teilnehmern (vgl. Anhang<br />
12.10). Daher wurden Leitlinien im Rahmen der Umfrage vorformuliert, die in ein Leitbild münden<br />
könnten. Die Jagdpächter wurden nach ihrer Zustimmung befragt und gebeten Änderungs- bzw.<br />
Integrationsvorschläge zu machen, sofern Aspekte fehlen. 9 Jagdpächter (45%) stimmten dem<br />
Entwurf zu, genauso viele lehnten ihn ab, 2 machten keine Angabe. In der Tab. 23 sind die Hinweise<br />
und Ergänzungsvorschläge bzw. Gründe für die Ablehnung zusammengefasst dargestellt.<br />
Tab. 23: Hinweise und Ergänzungsvorschläge bzw. Gründe für die Ablehnung eines Entwurfs einer<br />
Leitlinie für das Schwarzwildkonzept Stadt Münsingen.<br />
Könnten Sie einer so formulierten übergeordneten, gemeinsamen Leitlinie für die Schwarzwildbewirtschaftung<br />
zustimmen? (Fortsetzung nächste Seite)<br />
69
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
Wenn nein, was sollte in die Formulierung unbedingt noch integriert werden?<br />
Anmerkungen<br />
der Jagdpächter<br />
• Diese Vereinbarung öffnet die Tür für eine völlige Entrechtung der Jagdpächter, da<br />
alles eingeführt werden kann. Damit würde ich kein Revier pachten. Wenn Vereinbarungen,<br />
dann bitte Konkretes. Zudem: an welchen Wildschäden würden die Maßnahmen<br />
im Revier festgemacht? An der Gesamtgemarkung Münsingen? An denen<br />
des eigenen Reviers? Gäbe es dann einen Abschussplan für Schwarzwild?<br />
• Der Jäger ist Jagdpächter und bezahlt die Pacht! Jeder Jäger muss daher selbst<br />
bestimmen können. Das Konzept greift zu sehr in diese Freiheit ein! Regelungen ja,<br />
aber keine Befehle!<br />
• Völliges Wischiwaschi, das am Ende einen Freibrief für vorher nicht genannte Vorschriften<br />
und Beschränkungen gibt. Da mache ich nicht mit, obwohl ich (s. o.) zu<br />
manchen praktischen Zugeständnissen bereit wäre<br />
• Es müssten Aussagen/Vereinbarungen enthalten sein über:<br />
o das Verbot übermäßiger Futtereinträge in allen Revieren im Biosphärengebiet,<br />
insbesondere bei Ablenkfütterungen,<br />
o das berechtigte Interesse auf Schwarzwild und dessen Bejagung in den<br />
Pachtrevieren, bedingt durch den Pachtpreis (in tragbarem Umfang),<br />
o die beteiligten Behörden und Verpächter, dass diese bereit sind, Verstöße<br />
und übermäßige, ganzjährige Ausbringung von Futtermitteln zeitnah und<br />
konsequent zu verfolgen und dies im gesamten Biosphärengebiet,<br />
o Münsingen hat auch Reviere, die überwiegend an andere Gemeinden angrenzen,<br />
und deshalb Probleme haben. Auch diese Pächter sollten unterstützt<br />
werden.<br />
• Solange auf dem Tr.Üb.Pl. und in anderen Revieren Sauen gehalten werden (siehe<br />
Granheim, Lautertal u. andere Reviere) ändern auch Leitlinien nichts, weil sie nicht<br />
befolgt werden<br />
• Was sagen die schönen Worte? Gehen wir mal an die Wildschadensregulierung,<br />
wer bezahlt diese?<br />
• Absprachen zur Wildschadensverhütung bzw. zur Ermöglichung von Wildschadensverhütung<br />
• Das Schwarzwildmanagement auf der Gemarkung der Stadt Münsingen verfolgt<br />
Maßnahmen zur Schadensminimierung/-reduzierung<br />
• Erg.: "Eine Hege des Schwarzwildes wird nicht betrieben"<br />
• Konzept soll nur für Schwarzwild gelten, nicht ausweitbar auf anderes Schalenwild<br />
(Rehwild)<br />
• noch keine Meinung<br />
70
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
5.7.13 Sonstige Bemerkungen<br />
Es wurde eine Vielzahl von Hinweisen und Bemerkungen zu Einzelfragen der Umfrage (vgl. Anhang<br />
12.8.1) gegeben. Diese sind zusammengefasst im Anhang 12.8.2 und 12.8.3 dokumentiert.<br />
5.8 Analyse Jagdpachtvertrag<br />
Die Analyse der Jagdpachtverträge zeigte vor allem in zwei für das Schwarzwildmanagement wichtigen<br />
Aspekten Formulierungsdefizite. Die Managementinstrumente Kirrung und Ablenkfütterung<br />
werden nicht über den gesetzlichen Rahmen hinaus konkretisiert. Außerdem sind die Formulierungen<br />
im Zusammenhang mit der verpflichtenden Teilnahme an revierübergreifenden Bewegungsjagden<br />
nicht präzise genug. In der vorliegenden Form lässt sich eine „effektive“ Teilnahme an Bewegungsjagden<br />
nicht durch die Verpflichtung dazu herbeiführen.<br />
ZUSAMMENFASSUNG ERGEBNISSE<br />
• Die Analyse der Schwarzwildstreckendaten zeigt extreme Unterschiede zwischen den Einzelrevieren.<br />
Im analysierten Zeitraum der Jagdjahre 1998/99 bis 2008/09 (11 Jahre) wurden<br />
in ⅓ der Münsinger Jagdreviere insgesamt fast ¾ (= 72%) des gesamten Schwarzwildabschusses<br />
getätigt. Auf Bewegungsjagden wird lediglich ein Anteil von max. 25% der jährlichen<br />
Gesamtstrecke erlegt.<br />
• Die Wildschadensmeldungen belegen, dass bisher keine belastbaren Monitoringdaten erhoben<br />
werden, die sich für den Aushandlungsprozess zwischen Landwirten und Jägern<br />
über die Zielvorstellungen der Schwarzwildbewirtschaftung eignen.<br />
• Ein moderierter Workshop unter Teilnahme von ca. 70 Personen der unterschiedlichen Interessengruppen<br />
aus den Bereichen Jagd, Landwirtschaft, Forst, Naturschutz, Politik und Gesellschaft<br />
förderte Konsens und Dissens der gängigen Schwarzwildbewirtschaftung zu Tage.<br />
Die Unzufriedenheit fast aller Betroffenen mit der derzeitigen Situation und die hohe Motivation<br />
an gemeinsamen Lösungsansätzen mitzuarbeiten war die eine Säule für die Erarbeitung<br />
von Lösungsmaßnahmen zu den Themenbereichen: Leitlinie, Akzeptanz, Biosphärengebiet,<br />
Jagdrevier, Organisation, Pachtverträge, Freude an der Jagd/Psychologie, Vermarktung,<br />
Kommunikation, Kooperation, Zielkonflikt Landnutzung, innovative Jagdkonzepte,<br />
Jagdstrategie, Fütterung, Wildschadensregulation, Wildschadensverhütung.<br />
• Die zweite Säule waren die Ergebnisse einer anonymen, schriftlichen Umfrage unter den<br />
Jagdpächtern mit einem Rücklauf von 50% der insgesamt 40 Angeschriebenen. Neben vielen<br />
Detailergebnissen wurde deutlich, dass die Arrondierungen der Jagdbögen vor dem Hin-<br />
71
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
tergrund einer besseren Bejagung des Schwarzwildes überdacht werden sollten. Die Wildbretvermarktung<br />
stellt für die Jagdpächter in Münsingen kein Problem dar. Sie waren dennoch<br />
der Idee gegenüber aufgeschlossen, Wildbret unter einem gemeinsamen Label zu<br />
vermarkten. Schwarzwild kommt in 15% der Reviere als Standwild, in 50% als häufiges und<br />
in 35% als sporadisches Wechselwild vor. Die Hauptgründe für die aktuelle Problematik<br />
wurden in Aspekten der Schwarzwildbewirtschaftung selbst gesehen, die die Jäger steuern<br />
können. 50% der Jagdpächter hält den Schwarzwildbestand im eigenen Revier im Herbst<br />
2009 für niedrig oder zu niedrig und 65% (13 Jagdpächter) möchten auf die Schwarzwilderlegung<br />
im eigenen Revier nicht verzichten, weil ihnen die Schwarzwildjagd viel bedeutet. 11<br />
Jagdpächter möchten durchschnittlich zusammen 55 Wildschweine pro Jahr in den gepachteten<br />
Revieren erlegen können. Die Kirrjagd ist die überwiegend ausgeübte Jagdmethode.<br />
Von den 20 Jagdpächtern wurden im vergangenen Jagdjahr 2008/09 insgesamt 99 Sauen<br />
an der Kirrung (68%), 19 (13%) bei spontanen Bewegungsjagden auf gekreiste Sauen im<br />
eigenen Revier, aber nur 2 (1%) auf geplanten revierübergreifenden Bewegungsjagden und<br />
1 (1%) auf geplanten revierinternen Bewegungsjagden erlegt, obwohl 90% der antwortenden<br />
Jagdpächter das jagdliche Schießen, insb. das Flüchtigschießen regelmäßig üben. Nur<br />
4 von 20 Jagdpächtern gaben an, keine Kirrungen zu betreiben. Insgesamt werden in 16<br />
Kirrjagdrevieren 42 Kirrungen betrieben (min. 1 Kirrung, max. 6 Kirrungen pro Revier). In 8<br />
Revieren werden die Kirrungen ganzjährig betrieben, in den anderen nur in einem bestimmten<br />
Zeitraum des Jahres. Die Kirrungszeiträume sind uneinheitlich. Lediglich 3 Jagdpächter<br />
betreiben neben den Kirrungen auch Ablenkfütterungen. Nur ein Pächter sieht einen deutlichen<br />
Effekt hinsichtlich der Reduzierung der Wildschäden, aber nicht in seinem eigenen<br />
Revier, sondern in den angrenzenden Revieren bzw. auf der Gemarkung der Stadt Münsingen.<br />
Aufgrund der Buchenmast im Herbst dieses Jahres änderten nur 13 Jagdpächter ihre<br />
Bejagungsstrategie auf Schwarzwild, allerdings wären 60% bereit, sich auf ein innovatives<br />
Bewegungsjagdkonzept einzulassen. 85% gaben an, in den vergangenen vier Jahren Wildschäden<br />
gehabt zu haben. Als effektivste und häufigste Form der Schadenabwehr wird der<br />
Elektrozaun angesehen. Der Aufwand für diese Form der Wildschadensverhütung ist immens:<br />
Die Anschaffungskosten für das notwendige Material geben die Jagdpächter mit insgesamt<br />
ca. € 40.000 an (durchschnittlich € 2239,- pro Revier). Im Mittel wurden von 18<br />
Jagdpächtern 12 Arbeitstage für Auf-, Abbau und Unterhalt von Elektrozäunen aufgewendet.<br />
Die eingezäunte gefährdete Kulturfläche wird mit insgesamt ca. 320 ha pro Jahr angeben.<br />
60% der Jagdpächter fühlen sich von den Landwirten über Ernte-, Einsaatzeitpunkte<br />
und alle anderen Aspekte, die für die Verhinderung von Wildschäden relevant sind, gut informiert.<br />
Insgesamt 95% der Jagdpächter glauben, dass der Energiepflanzenanbau im<br />
Raum Münsingen (v. a. der Maisanbau für Biogasanlagen) zu einer Verschärfung der zukünftigen<br />
Schadensproblematik führen wird. Als Informationsquellen und zur Fortbildung<br />
72
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
nutzen die Jagdpächter primär die Jagdpresse und lokale Vortragsveranstaltungen. Wissenschaftliche,<br />
wildbiologische Untersuchungen an Schwarzwild auf der Gemarkungsfläche<br />
bzw. im Biosphärengebiet würden 60% der Jagdpächter begrüßen. Die Analyse des in<br />
Münsingen gängigen Jagdpachtvertrages zeigte die Notwendigkeit einer Präzisierung bei<br />
den Managementmaßnahmen Kirrung, Ablenkfütterung und den verpflichtenden revierübergreifenden<br />
Bewegungsjagden.<br />
73
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
6 Diskussion und Empfehlungen<br />
Nachfolgend werden vor dem Hintergrund der Ergebnisse Empfehlungen abgeleitet. Dabei wird<br />
versucht, die Stärken und Schwächen bzw. Möglichkeiten und Gefahren der Empfehlungen in der<br />
Diskussion herauszuarbeiten. Auf der Basis dieser Analyse sollen die Empfehlungen im weiteren<br />
Prozess des Schwarzwildkonzepts durch die Akteure einer Umsetzung zugeführt werden.<br />
6.1 Anspruch auf Schwarzwild im eigenen Revier<br />
Das Jagdrecht und das Ziel der Bewirtschaftung der jagdbaren Wildtierarten ist in den Absätzen 1<br />
und 2 des §1 der BJagdG klar definiert:<br />
„(1) Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere,<br />
die dem Jagdrecht unterliegen, (Wild) zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen.<br />
Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege verbunden.<br />
(2) Die Hege hat zum Ziel die Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen<br />
angepassten artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung<br />
seiner Lebensgrundlagen; auf Grund anderer Vorschriften bestehende gleichartige Verpflichtungen<br />
bleiben unberührt. Die Hege muss so durchgeführt werden, dass Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen<br />
land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere Wildschäden,<br />
möglichst vermieden werden.“<br />
Für die Münsinger Jagdpächter ist die Freunde an der Jagd ein entscheidender und legitimer<br />
Grund, warum sie eine Jagd auf der Gemarkungsfläche der Stadt Münsingen gepachtet haben.<br />
Allerdings stehen dieser Freude vor allem bei der Bejagung des Schwarzwildes die Problematik der<br />
Wildschäden und der Aufwand für die Wildschadensverhütung entgegen. Dennoch können sich nur<br />
⅓ der Münsinger Jagdpächter vorstellen, auf die Erlegung von Schwarzwild ganz zu verzichten.<br />
Etwa ⅔ wollen Schwarzwild in ihrem eigenen Revier bejagen können. Diese erlegten im Jagdjahr<br />
2008/09 insgesamt 66% der Gesamtschwarzwildstrecke auf der Gemarkung der Stadt Münsingen.<br />
Mindestens 11 Jagdpächter wollen zusammen eine durchschnittliche Anzahl von mindestens 55<br />
Wildschweinen pro Jagdjahr in ihren gepachteten Revieren auf der Gemarkungsfläche der Stadt<br />
Münsingen erlegen können. In vielen Einzelgesprächen und in den Rückmeldungen der Umfrage<br />
wurde argumentiert, dass sie genau dafür mehr Jagdpacht zahlen als andere, bei denen die<br />
Schwarzwildbejagung nicht so sehr im Fokus steht.<br />
74
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
Zwei Aspekte werden in diesem Zusammenhang deutlich: Zum einen das klare Bekenntnis des<br />
überwiegenden Teils der Jagdpächter, Schwarzwild in ihren Revieren bejagen zu wollen, obwohl es<br />
nur in 15% der Revieren laut Einschätzung der befragten Jagdpächter als Standwild vorkommt. Mit<br />
diesem Wunsch und dem durch die Jagdpacht „erkauften“ Jagdausübungsrecht rechtfertigen die<br />
Jagdpächter einen Anspruch auf eine bestimmte Schwarzwilddichte im eigenen Revier. Solch ein<br />
Anspruch auf eine bestimmte Wilddichte, lässt sich aber aus unserer Jagdgesetzgebung nicht ableiten.<br />
Zum anderen steht diesem Anspruchsdenken der Jagdpächter das gesetzlich fixierte Recht<br />
der Grundeigentümer (Jagdgenossen, Landwirte) entgegen, dass die Hege so durchzuführen ist,<br />
„dass Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung,<br />
insbesondere Wildschäden, möglichst vermieden werden.“<br />
An dieser Stelle muss angesetzt werden, wenn die in das Schwarzwildmanagement involvierten<br />
Interessengruppen die Schwarzwildpopulation auf einem niedrigen Niveau halten wollen. Im Zentrum<br />
des Schwarzwildkonzepts Stadt Münsingen steht daher ein eigenverantwortliches Monitoring<br />
(vgl. Kap. 6.2), das Prognosen zur Entwicklung des Schwarzwildbestandes erlaubt und alljährlich<br />
neue Zielvorgaben für die Bejagungsintensität festschreibt. Ohne dies wird es bei einer Wildart wie<br />
dem Schwarzwild nicht gelingen, die Population dauerhaft auf einem Niveau zu halten, dass von<br />
allen Beteiligten als akzeptabel empfunden wird. Ungeeignet wäre die Festschreibung bestimmter<br />
Abschusshöhen (Abschussvorgaben im Sinne von Abschussplänen). Dies macht beim Schwarzwild<br />
keinen Sinn. Das Reproduktionsverhalten (r-Strategie; „r“ ist ein in der Populationsökologie verwendetes<br />
Kürzel für die Vermehrungsrate einer Population) dieser Wildart ist an pulsierende Nahrungsressourcen<br />
angepasst. Daher sind extrem hohe jährliche Zuwachsraten möglich. Die Fähigkeit<br />
und/oder der Wille auf dieses Reproduktionspotential des Schwarzwildes entsprechend zu reagieren,<br />
ist nicht bei allen Jägern gegeben. Unter solchen Rahmenbedingungen muss das Hauptaugenmerk<br />
der Jäger auf der Absenkung des derzeitigen Schwarzwildbestandes liegen. Allerdings<br />
lässt sich ein niedriger Schwarzwildbestand schwieriger auf einem nachhaltig niedrigen Niveau halten.<br />
Mit der Abnahme der Populationsdichte sinkt der Jagdertrag bei mindestens gleichbleibendem,<br />
meist aber steigendem Bejagungsaufwand.<br />
75
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
EMPFEHLUNG<br />
• Jäger haben keinen Anspruch auf eine bestimmte Schwarzwilddichte, die sich durch den<br />
Pachtpreis rechtfertigt.<br />
• Festlegung eindeutiger Zielgrößen für das Schwarzwildmanagement auf der Gesamtgemarkung<br />
muss auf der Basis eines eigenverantwortliches Monitoring der beteiligten Interessengruppen<br />
erfolgen, das Prognosen zur Entwicklung des Schwarzwildbestandes erlaubt und<br />
alljährlich neue Zielvorgaben für die Bejagungsintensität festschreibt.<br />
• Im Zentrum der Anstrengungen sollte mittelfristig eine Absenkung des Schwarzwildbestandes<br />
stehen, um das Wildschadensrisiko dauerhaft zu mindern.<br />
• Mit der Abnahme der Populationsdichte sinkt der Jagdertrag bei mindestens gleichbleibendem,<br />
meist aber steigendem Bejagungsaufwand.<br />
6.2 Eigenverantwortliches Monitoring<br />
Das Schwarzwildmonitoring sollte als eigenverantwortliches Monitoringsystem aufgebaut sein, bei<br />
dem für Behörden oder die Gesellschaft möglichst keine Kosten entstehen. Daher ist das Grundprinzip<br />
des hier vorgeschlagenen Monitorings einerseits einfach gehalten, andererseits aber so<br />
konzipiert, dass alle relevanten Daten erfasst werden können.<br />
Das bisherige Monitoring der Schwarzwildpopulation orientiert sich fast ausschließlich an Jagdstreckendaten<br />
(vgl. auch Vorgehen in Nachbarländern wie z.B. der Schweiz, ALTERMATT, 2003, siehe<br />
aber auch neue Ansätze: FICKEL & HOHMANN, 2005; EBERT ET AL., 2007; SCHIKORA, 2007).<br />
Dabei steht eine retrospektive Betrachtung der Streckenergebnisse im Vordergrund. Als ein wesentliches<br />
Ergebnis des Workshops unter allen Beteiligten im Rahmen des Schwarzwildkonzeptes<br />
Stadt Münsingen wurde die Verbesserung des Schwarzwildmonitorings (insbesondere des Wildschadensmonitorings)<br />
angesehen. Zielvorstellungen der zukünftigen Schwarzwildbewirtschaftung<br />
können in dem notwendigen Aushandlungsprozess bei vorhandenen Monitoringdaten leichter auf<br />
einer sachbezogenen Ebene geführt werden. Als Novum wird daher beim Populations-, aber auch<br />
beim Wildschadensmonitoring vorgeschlagen, Module zu integrieren, die insbesondere eine Prognose<br />
hinsichtlich des Zuwachses der Schwarzwildpopulation und des zu erwartenden Wildschadens<br />
erlauben. Damit könnte vorausschauend auf die Bestandesentwicklung reagiert werden kann.<br />
Das Monitoring wäre als „Frühwarnsystem“ für alle Beteiligten nutzbar. Es ließen sich Managementstrategien<br />
und konkrete (regionale) Entscheidungen ableiten, die auf belastbaren Daten beru-<br />
76
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
hen. Diese können das Ziel haben, den Schwarzwildestand abzusenken, ihn anzuheben oder auf<br />
einem bestimmten Level zu halten. Beispielsweise könnte ein solches Monitoringsystem Informationen<br />
über Wildschadensschwerpunkte liefern. Außerdem ließe sich bemessen im welchem Umfang<br />
die Bejagungsintensität in Jahren mit üppiger Baummast und günstigen Wetterbedingen zu steigern<br />
ist, wenn der Schwarzwildbestand niedrig gehalten werden soll.<br />
Ein oft zu beobachtendes Problem von Monitoringsystemen ist, dass der Wille der Beteiligten, Daten<br />
in ein System einzuspeisen, mit dem dafür notwendigen Aufwand sinkt. Daher muss die Datenerfassung<br />
einfach gehalten sein. Es sollten nur relevante Daten erfasst werden, die auch von den<br />
jeweiligen Personen mit der dazu notwendigen Sachkenntnis erfasst werden können. Im Falle der<br />
Wildschadenserfassung ist es essentiell, dass das System für alle Beteiligten „offen“ ist. Denjenigen,<br />
die direkt mit der Wildschadensproblematik des Schwarzwildes vor Ort konfrontiert sind<br />
(Landwirt, Jäger, Förster, Behördenvertreter) muss das Monitoringsystem zur Meldung von Schäden<br />
offen stehen.<br />
Grundsätzlich sind Initiativen, die Informationen zu Wildschäden oder zu Schadensverhütungsmaßnahmen<br />
erfassen und so zur Versachlichung beitragen, sehr begrüßenswert. Allerdings sind<br />
Abfragen, wie sie derzeit von der JV <strong>MÜNSINGEN</strong> (2009b) in den Reihen der Jägerschaft durchgeführt<br />
werden, nicht zielführend. Hier erfasst nur eine Interessengruppe, die der Jäger, Wildschadensdaten.<br />
Die eigentlich Betroffenen, die Landwirte, werden ausgeschlossen. Daher muss ein<br />
Wildschadensmonitoringsystem alle Beteiligten bzw. Betroffenen integrieren, wenn für den Aushandlungsprozess<br />
über die Zielsetzungen im Schwarzwildmanagement brauchbare Ergebnisse<br />
erzielt werden sollen. Erst in einem weiteren Schritt nach einer „offenen“ Datenerhebung, kann über<br />
Schadensschwellen bzw. die Frage der Schadensbewertung gesprochen werden. Welches Schadensausmaß<br />
tolerierbar ist, lässt sich nur mit dem skizzierten Weg des Wildschadensmonitorings<br />
aushandeln.<br />
6.2.1 Populationsmonitoring<br />
Nachfolgend werden die einzelnen Module diskutiert, die in ein Populationsmonitoring einfließen<br />
sollten. Die Daten könnten von dem im Kap. 6.16 vorgeschlagenen Leitungsgremium Schwarzwildkonzept<br />
gesammelt und aufbereitet werden. Es ist zu prüfen, in welcher Form sie auch den Behörden<br />
(Kreisjagd-, Kreisforst-, Kreislandwirtschaftsamt, etc.) zugänglich gemacht werden bzw. in vorhandene<br />
Datenerfassungssysteme integriert werden könnten.<br />
77
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
6.2.1.1 Beobachtungsinformationen auf Bewegungsjagden<br />
Bislang fußen gut gemeinte Aufrufe wie der nachfolgende auf mehr oder weniger subjektiven Beobachtungen:<br />
„Schwarzwildbejagung - Wenn auch in diesem Jahr bisher nur wenige Wildschäden zu<br />
beobachten waren, so ist mittlerweile doch davon auszugehen, dass der Schwarzwildbestand nicht<br />
so stark reduziert ist, wie es einige Zeit den Anschein hatte. Wir bitten Sie deshalb, das Schwarzwild<br />
auch weiterhin intensiv zu bejagen und damit jetzt schon einem evtl. möglichen rasanten Ansteigen<br />
der Population im nächsten Frühjahr vorzubeugen“ (JV <strong>MÜNSINGEN</strong>, 2009b).<br />
Im Rahmen von Bewegungsjagden nach dem in Kap. 6.3 skizzierten Modell lassen sich durch die<br />
von den einzelnen Schützen ausgefüllten „Standkarten“ Beobachtungsinformationen über gesehenes<br />
Wild erheben. Mit gewissenhaft ausgefüllten Standkarten können unter Abzug von Doppelbeobachtungen<br />
(-zählungen) Rückschlüsse auf das in einem bestimmten Gebiet gesehene Schwarzwild<br />
gezogen werden. Wenn diese Informationen gebündelt werden, können Aussagen über den<br />
herbst-, winterlichen Schwarzwildbestand getroffen werden. Sollten Bewegungsjagden bei einer<br />
großen Anzahl beobachteten Schwarzwildes vom Streckenergebnis her nicht erfolgreich gewesen<br />
sein, lassen sie sich möglicherweise noch im laufenden Jagdjahr unter Vermeidung der erkannten<br />
Fehler wiederholen. Bei zwei im Rahmen des Schwarzwildkonzeptes angeregten und durchgeführten<br />
Bewegungsjagden im Herbst 2009 sowie bei den Jagden im Rahmen des Jagdimpulsprogramms<br />
2009 des Landkreises Reutlingen wurden Standkarten des Kreisforstamtes genutzt, um<br />
einen Überblick über Sichtungen des vorkommenden Wildes zu erhalten. Die Evaluierungen der<br />
Jagden laufen derzeit noch.<br />
6.2.1.2 Beobachtungsinformationen bei der Einzeljagd<br />
Beobachtungen auf der Einzeljagd lassen sich nur unter großem Aufwand in ein Monitoring integrieren.<br />
Außerdem sind sie oft subjektiv eingefärbt, da der auf der Einzeljagd im eigenen Revier jagende<br />
Jäger selbst Jagderfolg haben will. Die Jagd an der Kirrung als häufigste Form der Einzeljagd<br />
auf Schwarzwild ist intransparent und eignet sich daher kaum zur Integration in ein Monitoringsystem.<br />
Eventuell wäre zu prüfen, in welchen Umfang sich die Jagdpächter trotz dieser Einschränkungen<br />
auf die Weitergabe von Beobachtungsinformationen aus der Einzeljagd einlassen.<br />
6.2.1.3 Fruchtbarkeitsuntersuchungen erlegter weiblicher Sauen<br />
Gerade als Prognoseinstrument eignet sich die stichprobenartige Untersuchung der Genitaltrakte<br />
weiblicher Wildschweine aller Altersklassen. Hier würde man sich auf die Ansprache der Früchte<br />
78
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
(Alter, Geschlecht je nach Entwicklungsstand) und die Begutachtung der Ovarien beschränken.<br />
Neben der absoluten Anzahl der zu erwartenden Nachkommen ließen sich z.B. Aussagen über<br />
Brunst- bzw. Geburtstermine und das Geschlechterverhältnis ableiten. Der Aufwand für die Untersuchungen<br />
wäre, wenn keine wissenschaftlichen Maßstäbe angelegt werden, überschaubar. Legt<br />
man die in den letzten 11 Jagdjahren durchschnittlich pro Jahr erlegten 134 Sauen zugrunde und<br />
unterstellt ein Geschlechterverhältnis von 1:1, dann könnten im Mittel von ca. 67 weiblichen Sauen<br />
Probenmaterial gewonnen werden. Die einfachste Möglichkeit an Untersuchungsmaterial zu gelangen<br />
wären Probenentnahmen auf Jagdstrecken von Bewegungsjagden. Um Prognosen über den<br />
zu erwartenden Zuwachs im kommenden Jahr ableiten zu können, dürften10 Untersuchungsproben<br />
je Altersklasse (Bachen, Überläufer- und Frischlingsbachen) m. E. ein brauchbares Ergebnis liefern.<br />
Die ursprüngliche Idee die Jagdschule, die sich in einem Teilort der Stadt Münsingen befindet,<br />
in solch ein Vorhaben einzubinden, erwies sich nach Rücksprache mit dem Betreiber als nicht praktikabel.<br />
Die Intention war, von Jagdschülern im Rahmen der Ausbildung gesammelte Proben z.B.<br />
nach der winterlichen Jagdsaison untersuchen zu lassen und die Ergebnisse in das Monitoringsystem<br />
einzuspeisen. Alternativen sind daher zu prüfen. Denkbar ist die Einbindung eines Veterinärs<br />
oder der Kreisveterinärbehörde. Möglicherweise ließ sich dieses Vorhaben auch über die Jägerschaft<br />
in Zusammenarbeit mit dem Biosphärengebiet (Forschung, Monitoring) verwirklichen.<br />
6.2.1.4 Baummast<br />
Eine entscheidende Größe, die sowohl für die Reproduktion des Schwarzwildes relevant ist, aber<br />
auch für die Bejagungsstrategie, ist die Mastsituation. Hier spielt in der Region der Stadt Münsingen<br />
vor allem die Buchenmast eine entscheidende Rolle. In Kooperation mit dem Kreisforstamt bzw.<br />
den lokal zuständigen Revierleitern ließe sich eine Prognose über die zu erwartende (Blühzeitraum)<br />
und die tatsächliche Mastsituation herleiten. Hier wäre sicherlich eine subjektive Einschätzung der<br />
Forstleute ausreichend, die aufgrund der Größe ihrer Forstreviere eine brauchbare Einschätzung<br />
für die Gesamtgemarkung angeben könnten.<br />
6.2.1.5 Wetterdaten<br />
In das Monitoringsystem müssten unbedingt auch Wetterdaten (Wintersituation, lange Nässe oder<br />
Trockenperioden, etc.) einfließen, die insbesondere die Überlebensrate der Frischlinge beeinflussen.<br />
Von den Wetterdiensten (Kontakte zur Landwirtschaft nutzen) oder aber durch eigene Aufzeichnungen<br />
lassen sich die wesentlichen Eckdaten ermitteln.<br />
79
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
6.2.1.6 Streckendaten<br />
Die regelmäßige und zeitnahe Auswertung der Streckendaten liefern wertvolle Hinweise zur Jagdintensität,<br />
den erlegten Tieren selbst (Geschlechter, Altersklassen), aber auch zu den Erlegungszeitpunkten,<br />
-orten und der eingesetzten Jagdart. Diese Informationen sind wichtiger Bestandteil des<br />
Monitoringsystems. Durch Vergleiche mit Vorjahren und unter Einbezug der prognostischen Informationen<br />
kann die Bejagung an die jeweils aktuelle Situation angepasst werden.<br />
6.2.2 Wildschadensmonitoring<br />
Die Diskussionen um Wildschäden und Schwarzwilddichte sind oftmals widersprüchlich, da keine<br />
Daten zum tatsächlichen Wildschaden vorliegen (vgl. übliches Verfahren der Schadensregulation:<br />
KOCH, 2002; HAHN, 2008; Anhang 12.9; siehe auch LJV BA-WÜ, 2008). Die Strategie mancher<br />
Jagdpächter unter Einkalkulation der Wildschäden, entsprechende Schwarzwilddichten haben zu<br />
wollen, endet dort, wo die Nachteile für einzelne Landwirte zu groß werden. Denn letztlich braucht<br />
dieser den Ertrag seiner angebauten Früchte, da sich „mit Euros weder Biogasanlagen noch Kuhmägen<br />
füllen lassen.“ Spätestens dann, wenn übergeordnete gesellschaftliche Verpflichtungen des<br />
Jagdpächters so stark in den Hintergrund treten, dass Nachteile für das Gemeinwohl entstehen,<br />
muss eine Reduktion des Schwarzwildes das oberste Ziel sein (siehe z.B. Ausbruch der Europäischen<br />
Schweinepest in Wildschweinbeständen mit Milliarden Euros an Folgekosten, die die Gesellschaft<br />
trägt).<br />
Eine Wildschadensdeckelung kann leicht dazu führen, dass der Jagdausübungsberechtigte in der<br />
Intensität der Bejagung nachlässt. Auch andere Ansätze durch die Bildung von Solidargemeinschaften<br />
aus Gemeinde, Landwirten und Jagdpächtern (Wildschadensausgleichskasse, vgl. auch<br />
§29 (4) BJagdG) sind zweifelhafte Mechanismen zur Lösung des Wildschadensproblems. Gerade<br />
bei einer solchen „Sozialisierung der Wildschäden“ besteht die Gefahr, nicht mehr die Ursache der<br />
Problematik (hohe Schwarzwildpopulation) gezielt anzugehen. Wenn dann auch noch mit Abschussprämien<br />
(z.B. für Frischlinge) Anreize geschaffen werden müssen, haben solche Modelle<br />
einen sehr faden Beigeschmack (vgl. BMA ST JOHANN, 2009). Hier wird die gesetzlich definierte,<br />
originäre Aufgabe des Jägers ausgehebelt (§1 (2) BJagdG). Warum sollte ein Jagdausübungsberechtigter<br />
zu etwas motiviert werden müssen, wozu er gesetzlich verpflichtet ist?<br />
Für den Aushandlungsprozess zwischen Landwirt und Jäger muss im Zentrum der Schwarzwildbewirtschaftung<br />
daher ein praktikables Monitoring der Wildschäden stehen. Die bisher erhobenen<br />
Informationen bei der Stadt Münsingen eignen sich dafür nicht. Das Grundprinzip eines solchen<br />
Monitorings ist einfach: Nur ein im Monitoringsystem erfasster Schaden, wird als Schaden gewertet.<br />
80
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
Wird kein Schaden gemeldet, gibt es keinen. Es wird differenziert zwischen „offiziell nach § 34<br />
BJagdG angemeldeten Wildschaden“ und solchen Schäden, die „nur im Rahmen des Monitorings“<br />
gemeldet werden. Eine jährliche Überprüfung der nicht nach §34 BJagdG gemeldeten Schäden<br />
erfolgt durch das Leitungsgremium im Rahmen von Feldbegängen im April/Mai und September/Oktober<br />
bzw. durch Fotodokumentation.<br />
Das Wildschadensmonitoring sollte nicht auf monetäre Angaben zu Schadensersatzleistungen aufbauen,<br />
sondern die im nachfolgenden Kapitel genannten Eckdaten erheben. Dies nicht zuletzt auch<br />
deshalb, weil je nach Form der Einigung zwischen Schadenserschatzpflichtigem und Geschädigtem,<br />
keine vergleichbaren Werte angegeben werden könnten. Auch die Umrechnung der Angaben<br />
in € Wildschaden pro erlegter Sau verbessern daher die Vergleichbarkeit bzw. Aussagekraft nicht.<br />
Im Wildschadensmonitoring sollten nicht nur die Schäden erfasst werden, auch die Erfassung der<br />
Wildschadensverhütungsmaßnahmen könnte als Indikator für die Wildschadenssituation genutzt<br />
werden. Allerdings müssten diese Information jährlich oder zumindest in einem sinnvollen Zeitintervall<br />
erhoben werden.<br />
6.2.2.1 Internetbasiertes Wildschadensmonitoring-Tool<br />
Das Wildschadensmonitoring-Tool könnte eine auf digitalen Karten und Datenbanken basierte Verwaltung<br />
von Schadensmeldungen sein. Es muss die Möglichkeit umfassen, Schwarzwildschäden<br />
(und auch Dachsschäden) auf landwirtschaftlichen Nutzflächen zu erfassen, zu archivieren, zu verwalten<br />
und zum Zweck der Präsentation zu bearbeiten. Es sollte aus einem öffentlich zugänglichen<br />
Bereich bestehen und aus einem, der ausschließlich für registrierte Nutzer zugänglich ist. Im öffentlichen<br />
Bereich gibt es Funktionen für die Präsentation von Schwarzwildschäden und der anderen<br />
relevanten Monitoringdaten (z.B. aktuelle Streckenentwicklung, Ergebnisse von Fruchtbarkeitsuntersuchungen,<br />
Präventionsmaßnahmen im landwirtschaftlichen Bereich, etc.). Registrierte Nutzer<br />
sollten alle Haupt- und Nebenerwerbslandwirte, die Flächen auf der Gemarkungsfläche bewirtschaften,<br />
sowie alle Jagdpächter, die zuständigen forstlichen Revierleiter und die Ortsvorsteher der<br />
Teilgemeinden sein. Ein internetbasiertes Wildschadensmonitoring müsste an die Homepage der<br />
Stadt Münsingen angebunden sein. Parallel zu einer solchen auf moderner IT-Technologie beruhenden<br />
Lösung zur Wildschadensmeldung muss für alle, die nicht über Computer und/oder Internetzugang<br />
verfügen oder selbiges nicht nutzen wollen die Möglichkeit bestehen bleiben, auf herkömmliche<br />
Weise Wildschadensmeldungen abzugeben. Diese werden von der Stadt Münsingen<br />
entgegen genommen und in das Monitoringsystem eingespeist. Nachfolgend beschriebene Funktionen<br />
sollte dieses Instrument unbedingt beinhalten:<br />
81
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
• Erfassung von Meldungen durch definierten Nutzerkreis (Vorgang ähnelt dem Einkauf in einem<br />
Internet-Shop).<br />
• Verwaltung der Meldungen durch eine Zentralstelle (Stadt Münsingen, Jagdgenossenschaft)<br />
• Darstellung aller Meldungen in Karten und Listen (Tabellen), die einen Datenimport und -<br />
export erlauben.<br />
• Optionale Möglichkeit den Schaden „nur für das Schwarzwildschadensmonitoring“ zu melden<br />
oder eine „offizielle Wildschadensanmeldung“ nach § 34 BJagdG abzugeben, die der<br />
gesetzlichen Regelung zur Anmeldung von Wildschäden entspricht.<br />
• Jeder nicht gemeldete Schwarzwildschaden ist kein Schaden im Sinne des Monitorings.<br />
Anderseits keine Restriktionen/Schwellenwerte hinsichtlich des „meldefähigen“ Schadens<br />
• Keine monetäre Erfassung des Schadens. Erfasst werden lediglich: 1. Melder des Schadens<br />
(Zugangsberechtigter), 2. betroffenes Flurstück (automatisierte Ermittlung des Ersatzberechtigten,<br />
Ersatzpflichtigen, etc. möglich im Falle einer offiziellen Anmeldung nach § 34<br />
BJagdG), 3. betroffener Aufwuchs (Fruchtart, Grünland), 4. Schadenszeitpunkt, 5. Schadensumfang<br />
(geschätzt, gemessen), 6. schadensverursachende Wildart (Schwarzwild,<br />
Dachs, Rehwild, etc.). Basierend auf der Flurstückskarte der Gesamtgemarkung kann ein<br />
Schaden dem betroffenen Flurstück per Mausklick zugeordnet werden. Die dem Flurstück<br />
zugeordneten Informationen können in die Datentabelle integriert werden.<br />
Ein grob kalkulierter Kostenrahmen für ein solches internetbasiertes Wildschadensmonitoring-Tool<br />
wurde von der Firma GeoFIS (Geoinformatik-Fernerkundung-Inventur-Statistik) angefordert. Geo-<br />
FIS verfügt über entsprechende Expertise und hat ähnliche Monitoring-Tools in anderen wildbiologischen<br />
Bereichen programmiert (siehe Anhang 12.2).<br />
82
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
EMPFEHLUNG<br />
• Eigenverantwortliches Monitoring sichert belegbare Daten zur Schwarzwildpopulation und<br />
zur Wildschadenssituation.<br />
• Monitoringsystem beinhaltet Populationsdaten aus der Jagdstreckenstatistik, von Beobachtungen<br />
auf Bewegungsjagden und aus Fertilitätsuntersuchungen weiblicher Sauen. Diese<br />
Informationen werden unter Einbezug von Baummast- und Wetterinformationen bewertet.<br />
• Internetbasiertes Wildschadensmonitoring zur einfachen Erfassung und Dokumentation der<br />
Schwarzwildschäden mit definierten Zugangsberechtigungen für alle Haupt- und Nebenerwerbslandwirte,<br />
Jagdpächter, örtlich zuständige Forstrevierleiter und die Ortsvorsteher der<br />
Teilgemeinden als zentrales Monitoringinstrument.<br />
• Die jährliche Beurteilung und Auswertung der Monitoringdaten erfolgt durch das Leitungsgremium<br />
Schwarzwildkonzept (s. u.).<br />
6.3 Innovatives Bewegungsjagdmodell<br />
Die Sommerbejagung leistet nur einen geringen Beitrag zur Bestandesregulation der Schwarzwildpopulation.<br />
Sie dient in erster Linie dem Schutz der Feldfrüchte vor Wildschäden. Das bedeutet,<br />
dass die Regulation der Schwarzwildbestände insbesondere in den Herbst und Wintermonaten<br />
stattfinden muss. Zu dieser Zeit sind die Feldfrüchte eingeerntet. Natürlich sucht Schwarzwild in<br />
dieser Zeit auch noch auf den Feldern und Wiesen nach Nahrung, aber tagsüber bietet die Feldflur<br />
kaum noch Rückzugsmöglichkeiten und Deckung. Schwarzwild hält sich dann primär im Wald auf,<br />
nicht zuletzt wenn dort die Baummast fällt und als attraktive Nahrungsquelle genutzt wird. Die Bejagung<br />
muss sich in dieser Zeit also auf die Waldgebiete konzentrieren. Da die Einzeljagd (an der<br />
Kirrung) alleine für eine tatsächliche Regulation des Schwarzwildbestandes nicht effizient genug ist,<br />
bietet sich eine Bejagung am Tage im Rahmen von Bewegungsjagden (geplante oder spontane auf<br />
gekreiste Sauen) an (vgl. z.B. HAHN, 2003; GEISSER & REYER, 2004, LJV BA-WÜ, 2007;<br />
KEULING & STIER, 2009). Die Monate Oktober bis Januar (Februar) sind auch deshalb für eine<br />
intensive Bejagung günstig, weil in dieser Zeit das Risiko eine laktierende Bache mit noch abhängigen<br />
Frischlingen zu erlegen am geringsten ist. Verschiedene Untersuchungen zeigen, dass die<br />
Einzeljagd an der Kirrung von ihrer Intensität her kaum noch steigerbar ist (vgl. ELLIGER ET Al.,<br />
2001). Hinzu kommen andere nachteilige Aspekte wie die Abhängigkeit von günstigen Wetterbedingungen<br />
für die Nachtjagd, die Berufstätigkeit der Jagdpächter, die Kirrungsproblematik und anderes<br />
mehr. Da auch im Raum Münsingen die Jagd an der Kirrung die häufigste Jagdmethode auf<br />
Schwarzwild ist, müsste die Bewegungsjagd als Alternative forciert werden, wenn man eine Reduk-<br />
83
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
tion der Bestände anstrebt. Ohne Zweifel gibt es Bereiche, die sich mittels Bewegungsjagden nicht<br />
bejagen lassen (z.B. aus Gründen der Verkehrssicherheit). Dennoch werden oftmals auch Argumente<br />
gegen diese Form der Bejagung vorgeschoben, um Schwarzwild (und Rehwild) ausschließlich<br />
im eigenen Revier regulieren zu können. Wenn man allerdings die Abschusszahlen der Einzelreviere<br />
mit denen auf Landkreisebene vergleicht, wird deutlich das eine Regulation (Reduktion) der<br />
Schwarzwildbestände auf Revierebene bislang nicht gelang und möglicherweise auch in einzelnen<br />
Revieren gar nicht gelingen sollte, da man dort Schwarzwild als Standwild haben will. Daher müsste<br />
die Bejagung verstärkt auf Bewegungsjagden in den Herbst- und Wintermonaten setzen, sofern<br />
das Ziel einer Bestandesregulation (-reduktion) erreicht werden soll.<br />
Dieses Ansinnen ist schon in die Pachtverträge der Stadt Münsingen eingeflossen. In § 10 ist die<br />
Pflicht zur Teilnahme an Drückjagden auf Schwarzwild festgeschrieben: „Der Pächter verpflichtet<br />
sich, mit seiner Jagdfläche an gemeinsamen Drückjagden auf Schwarzwild teilzunehmen. Die Notwendigkeit<br />
zur Durchführung solcher Drückjagden wird von der unteren Jagdbehörde nach Prüfung<br />
der Höhe der Schwarzwildpopulation und der Schwarzwildschäden festgestellt. Die untere Jagdbehörde<br />
kann die Koordination dieser gemeinsamen Bejagung an Dritte delegieren (z.B. Kreisjägervereinigung,<br />
Kreisforstamt, etc.).“ Wie die untere Jagdbehörde bislang die Notwenigkeit zur Durchführung<br />
von Bewegungsjagden geprüft hat ist unklar. In den vergangenen Jahren wurden aber Defizite<br />
dieses im Pachtvertrag verankerten Ansatzes deutlich, die nicht nur für die Situation in Münsingen<br />
typisch sind. Folgende Argumente werden oft gegen die (revierübergreifende) Bewegungsjagd<br />
vorgebracht:<br />
• Ablehnung des Schießens auf bewegtes Wild<br />
• Fragwürdige Schiessfertigkeit der Teilnehmer<br />
• Ablehnung der Bejagung von Rehwild in einzelnen Revieren bzw. in der Regiejagd des<br />
Kreisforstamtes<br />
• Ablehnung der Bejagung unter Hundeeinsatz (Überjagen)<br />
• Jagdneid (Erlegung der „eigenen“ Sauen und Rehe im Nachbarrevier)<br />
• Schwierigkeiten bei der Verkehrssicherung<br />
• Kein Monitoring der erlegten und insbesondere nicht der gesichteten Sauen<br />
• Sicherheitsprobleme im Grenzbereich der Reviere<br />
• Schlechte Organisation<br />
• Keine ausgesuchten, erfolgversprechenden Stände<br />
• Hoher Aufwand, wenig Jagdstrecke<br />
• Keine Abgrenzung sinnvoller Gebietskulissen für gemeinsam jagende Reviere<br />
• u.a.m<br />
84
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
Sobald einzelne Reviere nur mit Einschränkungen an revierübergreifenden Bewegungsjagden mitmachen<br />
oder sich der Jagdmethode ganz verweigern, sinkt der Jagderfolg der anderen teilnehmenden<br />
Reviere in der Regel deutlich, was z.B. auch am Fluchtverhalten des Schwarzwildes liegt.<br />
Für den Jagderfolg einer revierübergreifenden Bewegungsjagd ist es aber entscheidend, dass alle<br />
Teilnehmer das Ziel verfolgen, auf der Jagd möglichst effizient sein. Nur dann ist der hohe Organisationsaufwand<br />
für diese Jagdart gerechtfertigt.<br />
Aufgrund dieser Situation wurde im Rahmen des Schwarzwildkonzepts Stadt Münsingen ein innovatives<br />
Bewegungsjagdmodell mit den nachfolgenden Eckpunkten entwickelt, dass zwischenzeitlich<br />
auch in das Jagdimpulsprogramm des Landkreises Reutlingen Eingang gefunden hat (vgl. Anhang<br />
12.3). Besonderes Augenmerk wurde auf den Abbau und die Überwindung von revierbezogenen<br />
Denk- und Bewirtschaftungsschemata gelegt (Revieregoismus), die nicht zur (natürlichen) Raumnutzungsstrategie<br />
des Schwarzwildes passen. Dieses innovative Bewegungsjagdmodell zielt auf<br />
die Planung und Durchführung von revierübergreifenden Bewegungsjagden auf Schwarz- und<br />
Rehwild und auf die Schaffung der dazu notwendigen Infrastruktur zur langfristigen Nutzung ab.<br />
Dazu bilden sich Reviergruppen aus Revieren bzw. Revierteilen, deren Gebietskulisse sich für die<br />
Durchführung revierübergreifender Jagden eignen. Die aufgebauten Strukturen lassen sich ohne<br />
Weiteres auch für winterliche Jagden auf gekreiste Sauen nutzen. Oft ist die Methode des Kreisens<br />
von Schwarzwild im Raum Münsingen erst nach der Jahreswende bei entsprechend günstigen<br />
Schneebedingungen möglich. Vor dem Hintergrund des Klimawandels und der Wildbretvermarktung<br />
(vor Weihnachten einfacher) sollten daher „geplante“ (grüne) Bewegungsjagden in den Monaten<br />
November bis Januar zum regelmäßig angewendeten Instrument der Schalenwildbejagung gehören.<br />
Damit wäre die Möglichkeit verknüpft, Ergebnisse von solchen Jagden als Modul (Beobachtungen,<br />
Streckenergebnisse) für das vorgeschlagene Monitoringsystem zu nutzen.<br />
Folgende Empfehlungen zur Organisation, Durchführung und langfristigen Etablierung des innovativen<br />
Bewegungsjagdmodells werden gegeben:<br />
• Bejagung beider vorkommenden Schalenwildarten Schwarz- und Rehwild mit Jagdfreigabe<br />
ohne Einschränkung des gesetzlichen Rahmens (insb. keine Gewichtsbegrenzungen, keine<br />
Limitierung auf einzelne Altersklassen)<br />
• Jagen während der Drückjagd innerhalb einer Jagdeinheit ohne interne Grenzen zwischen<br />
den beteiligten Jagdbögen (Bildung von Reviergruppen mit sinnvoller Gebietskulisse, Aufhebung<br />
der bestehenden Jagdgrenzen für den Jagdtag)<br />
• Tragfähige Strategie einer gemeinsamen Lasten- und Nutzenverteilung (insbesondere<br />
„Poolbildung“ zur gemeinsamen Wildbretvermarktung der Strecke des Jagdtages)<br />
85
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
• Hundeeinsatz (Stöberhunde und Nachsuchengespanne) innerhalb der Reviergruppen, Duldung<br />
des Überjagens eingesetzter Jagdhunde (Absprache mit angrenzenden Jagdbögen,<br />
die nicht teilnehmen obligatorisch)<br />
• Schießnachweis durch „Keiler Nadel“ oder Bescheinigung eines Übungsschießens auf bewegliche<br />
Ziele in einem Schiesskino jeweils im laufenden Jagdjahr für alle Teilnehmer<br />
• Aufbau einer Infrastruktur von Drückjagdständen (Drückjagdböcken) an Erfolg versprechenden<br />
Plätzen und Markierung möglicher Gefahrenbereiche ungeachtet bestehender<br />
Jagdgrenzen (UVV Jagd beachten, ggf. unter Beteiligung der Landwirte mit Erstattung der<br />
Maschinenstundensätze, Nutzung der Möglichkeit des Kaufs von Drückjagdböcken, die von<br />
der Bruderhausdiakonie gefertigt werden (vgl. Anhang 12.4)<br />
• Jeder Schütze ist auf einem Drückjagdstand positioniert (Sicherheitsaspekt)<br />
• Durchführung von mindestens 1 Drückjagd/Jahr/Reviergruppe<br />
• Jährliche Evaluation und Dokumentation des Ablaufes unter Einbezug der erhobenen Monitoringdaten<br />
(Berichtswesen)<br />
• Integration von Mitarbeitern der Landratsamtsbehörden bei der Drückjagd (Forst-, Veterinärbehörde)<br />
• Bestimmung eines Planungsteams mit einem verantwortlichen Leiter, der insbesondere die<br />
Verteilung der eingeladenen Schützen vornimmt (s. u. „Rochade“ der eingeladen Jagdgäste)<br />
• Organisation und Sicherheitsvorkehrungen (Details: Anzahl Jäger, Hundeführer, (körperlich)<br />
geeignete Treiber, Bestimmung der Treiberführer, Festlegung der Laufstrecken, -<br />
richtung und Bereiche für die einzelnen Treibergruppen, Warnwesten, Rettungspunkte, ggf.<br />
verkehrsrechtliche Anordnung, Information Tierarzt, Polizei, Erstellung notwendiger (wasserresistenter)<br />
Karten für Jagdleitung, Ansteller, Treibergruppen, Nachsuchengespanne,<br />
Festlegung allgemeingültiger Verhaltensregelungen (z.B. Formblatt Kreisforstamt) und Planung<br />
des Ablaufes am Jagdtag (Jagdscheinkontrolle, etc.)<br />
• Durchmischung („Rochade“) der eingeladenen Jagdgäste, Hundeführer, etc. und Verteilung<br />
auf jeweils andere Reviere, dabei individuelle Fertigkeiten beachten (zur erfolgreichen<br />
Durchführung ist mindestens ⅓ der Jagdgäste jeden Reviers zu durchmischen, um so bestehende<br />
Revieregoismen im Sinne des gemeinsamen Erfolges auszuhebeln!)<br />
• Organisation des Anstellens (Anzahl notwendiger Ansteller, Einweisung, Ablauf, Wildbergung,<br />
Anschussmarkierung, Ohrmarken, Hänger, etc.)<br />
• Abschließen einer Hundeversicherung<br />
• Vereinbarung eines Entlohnungsschlüssels für Hundeführer/Treiber<br />
• Entwicklung und Nutzung einheitlicher Standkarten (Monitoring)<br />
86
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
• Professionelle Wildbretversorgung (ggf. unterstützt durch jagenden Metzger o. ä.) unter optimalen<br />
wildbrethygienischen Bedingungen z.B. an einem landwirtschaftlichen Hof mit Wasseranschluss,<br />
Aufhängevorrichtung, Kühlung, etc.)<br />
Mit diesem System können die erkannten Defizite und Revieregoismen bei sog. revierübergreifenden<br />
Bewegungsjagden überwunden werden. Somit jagen Reviergruppen über die Gesamtgemarkungsfläche<br />
der Stadt Münsingen hinweg tatsächlich „gemeinsam und revierübergreifend“. Dadurch<br />
werden alle Beteiligten (insbesondere die Landwirte und Jäger) zu „Gewinnern“. Dies kann mit entsprechend<br />
positiver Außenwirkung für die Landwirtschaft und Jägerschaft in der Öffentlichkeit dargestellt<br />
werden. Voraussetzung ist allerdings, sich auf dieses Modell einer innovativen Bewegungsjagd<br />
einzulassen.<br />
Vorteilhaft an einer einmal aufgebauten Infrastruktur für das beschriebene Bewegungsjagdmodell<br />
ist, dass sie ebenso für spontane Bewegungsjagden auf gekreiste Sauen (mit-) benutzt werden<br />
kann.<br />
Andere positive Nebeneffekte können sich ergeben, wie das Beispiel der Produktion von Bewegungsjagdeinrichtungen<br />
(Drückjagdböcke) durch die Bruderhausdiakonie Reutlingen zeigt. Nicht<br />
nur, dass behinderten Menschen eine Betätigungsmöglichkeit und einer im karitativen Bereich tätigen<br />
Stiftung eine Einnahmequelle gegeben wird, auch der Aspekt, dass dabei Holz aus der Region<br />
genutzt und von einem lokalen Sägewerk aufgesägt wird, zeigt an einem kleinen Beispiel, wie sich<br />
der Nachhaltigkeitsgedanke im Biosphärengebiet Schwäbische Alb umsetzen lässt.<br />
Die Gründe für Waldbesitzer oder Forstleute, Rehwild auf Bewegungsjagden mitzubejagen sind<br />
hinreichend bekannt. Dass sich diese Jagdart auch aus wildbiologischem Blickwinkel rechtfertigen<br />
lässt ist ebenso geläufig. Warum ist es aber neben diesen bekannten Gründen für den Jagdpächter<br />
eines gemeinschaftlichen Jagdbezirkes im Rahmen des hier dargestellten innovativen Bewegungsjagdmodells<br />
sinnvoll, nicht nur auf Schwarz- und Raubwild zu jagen? Zum einen kann er die Jagd<br />
nutzen, um sein Abschusssoll beim Rehwild zu erfüllen, sofern er damit in Verzug ist. Wie auch<br />
immer ein Verteilungsschlüssel im Detail ausgehandelt, profitiert er wie alle Beteiligten von Gesamterfolg<br />
der Strecke, denn es werden nicht „seine“ Rehe erlegt, sondern die der am Jagdtag zusammen<br />
jagenden Reviergruppe. Ein gewichtiges Argument ist der Organisationsaufwand. Die<br />
Wahrscheinlichkeit, dass der organisationsintensive Jagdtag als Misserfolg „abgestempelt“ wird,<br />
wenn kein Schwarzwild im Treiben war, ist deutlich geringer, da mit hoher Wahrscheinlichkeit wenigstens<br />
Rehe erlegt werden. Von der Durchführungsseite her macht es Sinn, dass von Hunden<br />
bewegtes Wild auch vor diesen zur Strecke gebracht wird.<br />
87
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
Das vorgeschlagene Modell der innovativen Bewegungsjagd sollte bindend mit allen genannten<br />
Details (insbesondere Durchmischung der Jagdgäste am Jagdtag) in die Jagdpachtverträge aufgenommen<br />
werden. Ebenso sollten sich Reviergruppen um die Kernzonen des Biosphärengebiets zur<br />
Nutzung des Bewegungsjagdmodels verpflichten, um somit ein effektives Instrument in der Hand zu<br />
haben, sollte Schwarzwild die Kernzonen als „Rückzugsorte“ intensiver nutzen und von dort aus in<br />
angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen zu Schaden gehen.<br />
EMPFEHLUNG<br />
• Schaffung einer dauerhaft nutzbaren Infrastruktur zur Durchführung von „geplanten“ Bewegungsjagden<br />
auf beide Schalenwildarten.<br />
• Bildung von Reviergruppen aus Revieren bzw. Revierteilen, deren Gebietskulisse sich für<br />
die Durchführung revierübergreifender Jagden eignen.<br />
• Implementierung eines innovativen, in den Jagdpachtverträgen festgeschriebenen Bewegungsjagdmodells<br />
zur konsequenten Aushebelung von Revieregoismen und zum Zwecke<br />
des Monitorings mit folgenden wesentlichen Elementen: „Rochade“ (Durchmischung) von<br />
mindestens ⅓ der Jagdgäste, Standkarten zum Populationsmonitoring, Lasten- und Nutzenverteilung<br />
(insbesondere „Poolbildung“ zur gemeinsamen Wildbretvermarktung der Strecke<br />
des Jagdtages), effektiver Hundeeinsatz (Duldung des Überjagens), Schiessfertigkeitsnachweis<br />
für teilnehmende Jagdgäste.<br />
6.4 Schwerpunktbejagung<br />
Schwarzwild wird nicht mit gleicher Häufigkeit in den gemeinschaftlichen Revieren der Stadt Münsingen<br />
angetroffen und erlegt. Möglicherweise haben sich auch aus diesem Grund in den vergangenen<br />
Jahren unterschiedliche Bejagungsstrategien in den einzelnen Revieren verfestigt. Dort wo<br />
Schwarzwild regelmäßig (und in höherer Dichte) vorkommt lässt es sich leicht mittels der Kirrjagd<br />
(Einzeljagd) bejagen, da die Erfolgsaussichten größer sind als in Revieren in den Schwarzwild als<br />
häufiges oder nur sporadisches Wechselwild vorkommt. Insbesondere wenn sich aus dem Monitoring<br />
der Wildschäden Schadensschwerpunkte ableiten lassen, kann temporär oder auch über einen<br />
längeren Zeitraum hinweg die Bejagung genau dort intensiviert werden. Dies kann die Sommerbejagung<br />
während der schadenskritischen Zeit in der Milchreife des Getreides oder aber auch die<br />
Winterbejagung betreffen (Wiesenschäden ausgangs Winter). Die Intervalljagd an schadensträchti-<br />
88
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
gen Äckern und Wiesen trägt letztlich dazu bei, dass weniger Wildschäden in das Monitoringsystem<br />
gemeldet werden müssen.<br />
Beispielsweise könnten „Wildschweinjagdwochen“ in betroffenen Revieren ausgerufen werden, die<br />
andere Jäger an der Jagd auf Schwarzwild beteiligen. Gleiches gilt für die gemeinsame Bejagung<br />
mit dem oben skizzierten Bewegungsjagdmodell in den Bereichen in und um die ausgewiesenen<br />
Kernzonen des Biosphärengebiets.<br />
EMPFEHLUNG<br />
• Identifikation von Schwerpunktbejagungsgebieten auf der Grundlage des Wildschadensmonitorings.<br />
• Etablierung von neuen Ansätzen zur Wildschadensverhütung in der Feldflur (z.B.<br />
„Schwarzwildbejagungswoche“ in bestimmten Revieren mit Schadensschwerpunkten).<br />
• Intensive Bejagung in den und um die Kernzonen des Biosphärengebiets (z.B. unter Nutzung<br />
des skizzierten Bewegungsjagdmodells).<br />
6.5 Kirrung und Ablenkfütterung<br />
Kirrungen und Ablenkfütterungen sind dem Ansatz gemäß Managementinstrumente, mit denen<br />
Wildschweine angelockt werden, entweder zur leichteren Erlegung, oder um sie aus Gründen der<br />
Wildschadensverhütung im Wald zu halten. Sowohl Kirrung als auch Ablenkfütterung führen nicht<br />
nur dazu, dass ein zusätzlicher Energieinput stattfindet, sondern sie steuern massiv die Raumnutzung<br />
des Schwarzwildes (vgl. z.B. HAHN & EISFELD, 1998; CELLINA, 2008). Vor allem wegen<br />
letztgenanntem Aspekt kommt es in unserem Reviersystem immer wieder zu dem Effekt, dass<br />
Jagdpächter versuchen, Schwarzwild durch Futtergaben an ihr Revier zu binden. Insbesondere das<br />
Instrument der Ablenkfütterung lässt sich unter der gegebenen gesetzlichen Regelung in Baden-<br />
Württemberg dazu missbrauchen (vgl. z.B. HUG, 2003). Beide Managementinstrumente, Kirrung<br />
und Ablenkfütterung, sind daher häufig eine Ursache für Animositäten zwischen einzelnen Jagdpächtern.<br />
Obwohl die erlaubten Futtermittel in der LJagdDVO seit Jahren eindeutig geregelt sind (vgl. NABU,<br />
2002; MÜLLER, 2003; NABU 2007), kommt es auch auf der Gemarkung Münsingen zu rechtlichen<br />
Verstößen durch den Betrieb missbräuchlicher Schwarzwildfütterungen (vgl. Anhang 12.6). Solche<br />
Missstände müssen zur Anzeige gebracht werden. Das Kreisjagdamt muss hier konsequent alle<br />
Verstöße zeitnah ahnden. Da die Anzeige alleine oft nicht ausreicht und wir keine „Pächterhaftung“<br />
89
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
im Gesetz (oder im Jagdpachtvertrag, vgl. Kap. 6.10) festgeschrieben haben, sollten Verstöße nicht<br />
nur angezeigt und geahndet, sondern zusätzlich veröffentlicht werden.<br />
Im Zusammenhang mit den gesetzlichen Regelungen zur Fütterung ist ein Hinweis, der aus den<br />
Wildschadensakten der Stadt Münsingen entnommen wurde, interessant. Unweit eines wildschadensbetroffenen<br />
Flurstücks wurde Getreideausputz in größerer Menge entsorgt. Dies führte nach<br />
Angaben des betroffenen Jagdpächters dazu, dass Schwarzwild die Umgebung seither intensiver<br />
aufsuchte. Hier ist Aufklärungsarbeit bei den Landwirten notwendig, damit dies unterbleibt. Diesem<br />
Hinweis ähnlich ist die Beobachtung von Jägern und Landwirten, dass Schwarzwild Maissilos in der<br />
Feldflur, auch solche in unmittelbarer Nähe von landwirtschaftlichen Betrieben aufsucht und als<br />
Nahrungsquelle nutzt. Im Falle solcher Beobachtungen ist eine enge Kooperation zwischen dem<br />
jeweiligen Jagdpächter und dem Landwirt notwendig. Sofern es sich nicht um befriedete Bezirke<br />
handelt, sollte Schwarzwild dort intensiv bejagen werden, wenn es sich einstellt.<br />
Derzeit nutzen die Münsinger Jagdpächter das Instrument der Kirrung sehr intensiv zur Schwarzwildbejagung.<br />
Nur 4 von 20 Jagdpächtern, die an der Umfrage teilnahmen, betreiben keine Kirrungen.<br />
In den anderen 16 Revieren wird die Kirrjagd mit einer unterschiedlichen Anzahl von Kirrungen<br />
pro Revier betrieben (min. 1 Kirrung, max. 6 Kirrungen). Insgesamt gibt es dort 42 Kirrungen. Von<br />
den 16 Kirrjagdrevieren betreiben die Hälfte der Reviere die Kirrungen ganzjährig. Ablenkfütterungen<br />
werden zusätzlich zu den Kirrungen nur von drei Revieren unterhalten. Die Wirksamkeit der<br />
Ablenkfütterungen zur Verminderung oder gar Verhütung von Wildschäden konnte aber sogar von<br />
den Betreibern selbst nicht eingeschätzt werden. Auch bei der Einschätzung der Effizienz von<br />
Schutzmaßnahmen gegen Wildschäden taucht die Ablenkfütterung in der Bewertung nicht auf.<br />
Konsequenterweise sollten alle Münsinger Jagdpächter ganz auf dieses Managementinstrument<br />
verzichten. Ablenkfütterungen dienen offensichtlich nicht der Wildschadensverhütung, sondern eher<br />
dazu, Schwarzwild ans eigene Revier zu binden.<br />
In den Kernzonen des Biosphärengebiets sind beide Managementmaßnahmen, die Kirrung und die<br />
Ablenkfütterung für Schwarzwild nicht mehr zulässig. Für Rehwildkirrungen werden Einschränkungen<br />
gelten. Die derzeit in Bearbeitung befindliche Allgemeinverfügung enthält Ansätze, die auch für<br />
die Reviere auf der Gemarkung der Stadt Münsingen richtungsweisend seien sollten. Schon jetzt<br />
regeln die Pachtverträge in § 14 (3) in Münsingen: „Der Pächter hat die Anlage von Fütterungen,<br />
Ablenkungsfütterungen und Kirrungen dort zu unterlassen, wo eine Konzentration schadensverursachender<br />
Wildarten in der Nähe verbissempfindlicher Flächen die Folge sein könnte.“ Vermutlich<br />
wird dieser Passus der Jagdpachtverträge in der Interpretation durch die Jagdpächter eher auf<br />
Rehwild bezogen („verbissempfindliche Flächen“). Er sollte aber auch für Schwarzwild gelten bzw.<br />
ausgeweitet werden (vgl. Kap. 6.10).<br />
90
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
Es wird empfohlen die Regelungen zur Schwarzwildkirrung wie folgt zu vereinbaren und in den<br />
Jagdpachtverträgen zu fixieren (vgl. auch Vorschlag des RP Tübingen zum Schwarzwildprojekt<br />
Münsingen):<br />
• Generelles Verbot von Ablenkfütterungen bzw. Verzicht auf jedwede Form der (Notzeit-) Fütterung<br />
• Genehmigung aller Kirrungen durch die unteren Jagdbehörde bzw. durch den Verpächter<br />
(Stadt, Jagdgenossenschaft)<br />
• Anzeigepflicht aller Kirrungen an das Leitungsgremium Schwarzwildkonzept (s. u. Kap.<br />
6.10), das die gemeldeten Kirrungsstandorte an die untere Jagdbehörde oder den Verpächter<br />
meldet. Dem Leitungsgremium wird eine Kontroll- bzw. Monitoringfunktion eingeräumt<br />
(vgl. Kap 6.6 Fütterungsbeauftragter).<br />
• Abstimmung der Kirrungsstandorte mit den Reviernachbarn<br />
• Reduktion der Gesamtanzahl von Kirrungen auf max. 1 Kirrung pro angefangene 100 ha<br />
Wald<br />
• Beschickung mit max. 1 kg Futtermittel (Druschabfall statt Mais)<br />
• Kirrungsbetrieb nur zwischen Oktober bis Februar erlaubt<br />
• Beseitigungspflicht für nicht genehmigte Kirrungen oder missbräuchliche Fütterungen mit Abfolge<br />
konkreter Ahndungsmaßnahmen (Verwarnung, Geldbuße, Verlust der Jagdpacht)<br />
Die Vorgaben würden für mehr Transparenz beim Einsatz des Managementinstruments „Kirrung“<br />
sorgen. Ein weiterer Vorteil ist in der Beschränkung der Kirrungsanzahl insgesamt zu sehen. Bei<br />
den gegebenen Waldflächenanteilen würde sich die Gesamtzahl der Kirrungen auf max. 40 Stück<br />
auf der Gesamtgemarkung reduzieren. Kein Revier müsste zwingend auf die Kirrjagd verzichten.<br />
Durch die Reduktion der Anzahl ließe sich aber vermutlich die Jagdintensität an den verbleibenden<br />
Kirrungen steigern, da das Schwarzwild weniger „Ausweichalternativen“ hat.<br />
Die hier unterbreiteten Vorschläge zur Kirrung und Ablenkfütterung stehen nicht nur im Einklang mit<br />
den Maßnahmen die für die Kernzonen des Biosphärengebiets Schwäbische Alb in der Arbeitsgruppe<br />
„Jagd in Kernzonen“ entwickelt wurden. Insbesondere decken sie sich auch mit den Ansätzen<br />
des Jagdkonzepts auf dem ehemaligen Tr.Üb.Pl., die zwischen Nabu und Bundesforsthauptstelle<br />
Heuberg vereinbart wurden. Auch dieses zielt ganz wesentlich auf eine deutliche Reduzierung<br />
des Energieinputs aus der Kirrung und Ablenkfütterung des Schwarzwildes ab. „Intervallansitzjagden<br />
an Kirrungen (Reh- und Schwarzwild) sind ein probates Mittel der Abschusserfüllung. Dabei<br />
liegen Anzahl der Kirrungen und Kirrmenge (1 Liter/Kirrung/Tag) deutlich unter den gesetzlichen<br />
Vorgaben“ (BIMA, 2009). Dass die Reduktion der Kirrungen und der Kirrmenge auch andere positi-<br />
91
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
ve Aspekte haben, ist einer Pressemitteilung zu entnehmen, die im Zusammenhang mit der Vorstellung<br />
des Jagdkonzeptes für den ehemaligen Tr.Üb.Pl. veröffentlicht wurde (GEA, 2009): „Die geringeren<br />
Ausgaben für Futtermittel entlasten zugleich den Finanzhaushalt des Bundesforstes für den<br />
ehemaligen Truppenübungsplatz. »Die frei gewordenen Mittel können in Naturschutzmaßnahmen<br />
und für die Erhaltung und Pflege des Wegenetzes eingesetzt werden«, erklärte Götze“. Eine Intensivierung<br />
des Informationsaustauschs zwischen Bundesforsthauptstelle Heuberg und den gemeinschaftlichen<br />
Jagdbezirken (insbesondere den, an den Tr.Üb.Pl. angrenzen Revieren) wird angeregt.<br />
Dieser Austausch könnte den Umsetzungsprozess zur Einschränkung der Kirrungen und Kirrmenge<br />
beschleunigen.<br />
EMPFEHLUNG<br />
• Einschränkung der Kirrungen und des Kirrzeitraums (max. 40 Kirrungen auf der Gemarkungsfläche<br />
und Fixierung des Kirrzeitraumes auf Okt.-Feb.<br />
• Verbot von Ablenkfütterungen.<br />
• Fixierung klarer Regelungen zu Kirrungen und Ablenkfütterung in den Jagdpachtverträgen.<br />
• Konsequente Ahndung von missbräuchlicher Wildfütterung durch das Kreisjagdamt, Veröffentlichung<br />
der Reviere, in denen Verstöße festgestellt wurden.<br />
• Vorgehen steht im Einklang mit Jagdkonzept auf dem ehemaligen Tr.Ub.Pl., der intensive<br />
Informationsaustausch mit der Bundesforsthauptstelle Heuberg soll die Umsetzung des Vorschlags<br />
für die Gemarkung der Stadt Münsingen beschleunigen.<br />
6.6 Fütterungsbeauftragter<br />
Die ursprüngliche Idee einer Selbstkontrolle bei den verschiedenen Maßnahmen der Wildtierfütterung<br />
durch sogenannte „Fütterungsbeauftragte“ aus den Reihen der Jägerschaft scheint nicht aufgegangen<br />
zu sein. Wenn 7 Jahre nach der Einführung der „Fütterungsbeauftragten“ immer noch<br />
Verstöße gegen die gesetzlichen Regelungen vorkommen, kann kaum davon ausgegangen werden,<br />
dass diese auf Unwissenheit beruhen (MLR, 2002, JV Münsingen, 2008, 2009a; vgl. auch Anhang<br />
12.6). Einer der Fütterungsbeauftragten der Jägervereinigung ist selbst Jagdpächter eines<br />
Reviers der Stadt Münsingen und kann schon deshalb der ihm zugedachten Aufgabe nur schwer<br />
gerecht werden. Informationen zur Thematik rund um die Wildfütterung lassen sich sicherlich an<br />
andere Jagdpächter weitergeben, vermutlich kann der Fütterungsbeauftragte aber in Konfliktfällen<br />
kaum eine Mittlerrolle einnehmen (siehe auch Tab. 18 in Kap. 5.7.7). Daher wird empfohlen, die<br />
Funktion des Fütterungsbeauftragten an das paritätisch besetzte Leitungsgremium Schwarzwildkonzept<br />
zu übertragen. Dieses könnte auch durch die Organisation von Fortbildungsveranstaltun-<br />
92
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
gen für Jäger und Landwirte zur Sensibilisierung der Thematik Wildtierfütterung beitragen. In Zukunft<br />
wird dieses Themenfeld sicherlich auch vor dem Hintergrund der Einschränkungen in den<br />
Kernzonen intensiv diskutiert werden.<br />
EMPFEHLUNG<br />
• Selbstkontrolle bei Fütterungsmaßnahmen durch die Jägerschaft funktioniert nicht.<br />
• Fütterungsbeauftragter kann der ihm zugedachten Rolle und Funktion nur schwer gerecht<br />
werden.<br />
• Übertragung der Funktion des Fütterungsbeauftragten an das paritätisch besetzte Leitungsgremium<br />
Schwarzwildkonzept (s. u.).<br />
• Fortbildungsveranstaltungen zur Thematik Wildtierfütterung für Landwirte und Jäger.<br />
6.7 Selbstverwaltung der Jagdgenossenschaft<br />
Das Jagdrecht ist seit ca. 150 Jahren untrennbar mit dem Eigentum an Grund und Boden verbunden.<br />
Die Novelle des LJagdG Baden-Württemberg im Jahr 1996 war verbunden mit einer intensiven<br />
Diskussion über die Beteiligung der Jagdgenossen an der Verwaltung des Jagdrechts. Außerdem<br />
wurden die gesetzliche Pflicht zur Aufstellung einer Satzung und die damit verbundene Erstellung<br />
eines Jagdkatasters verankert. Die gesetzlich herausgehobene Stellung des einzelnen Jagdgenossen<br />
wird allerdings in Baden-Württemberg selten eingefordert. Dies nicht zuletzt deswegen, weil die<br />
Kommunen in Baden-Württemberg ein großes Gewicht in der Jagdgenossenschaft haben (hohe<br />
Kommunalwaldanteile), aber insbesondere auch wegen der wachsenden Zahl „passiver Jagdgenossen“,<br />
die keinen direkten Bezug mehr zu ihrem Eigentum haben.<br />
Zu den Aufgaben der Jagdgenossenschaft zählt grundsätzlich, das ihr zustehende Jagdausübungsrecht<br />
im Interesse der Jagdgenossinnen und Jagdgenossen zu verwalten und zu nutzen sowie für<br />
den Ersatz des den Jagdgenossinnen und Jagdgenossen entstehenden Wildschadens zu sorgen.<br />
Der § 9 BJagdG bzw. § 6 LJagdG Baden-Württemberg regelt die Mitgliedschaft und die Befugnisse<br />
der Jagdgenossenschaft. Grundsätzlich sind die Eigentümer der Grundflächen, welche zu einem<br />
gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören diejenigen, die eine Jagdgenossenschaft bilden. Die Jagdgenossenschaft<br />
wird durch den Jagdvorstand gerichtlich und außergerichtlich vertreten und ist von<br />
der Jagdgenossenschaft zu wählen. Solange die Jagdgenossenschaft keinen Jagdvorstand gewählt<br />
hat, werden die Geschäfte des Jagdvorstandes vom Gemeindevorstand wahrgenommen. Alle<br />
Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertrete-<br />
93
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
nen Jagdgenossen, als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche<br />
(„Stimm- und Flächenmehrheit“). In der LJagdGDVO § 1 sind die Satzung und Durchführung der<br />
Versammlung der Jagdgenossenschaft näher bestimmt. Neben anderen Bestimmungen muss die<br />
Satzung der Jagdgenossenschaft die Aufgaben der Versammlung der Jagdgenossenschaft, die<br />
Zusammensetzung und Aufgaben des Jagdvorstands und insbesondere das Verfahren bei der<br />
Verpachtung gemeinschaftlicher Jagdbezirke enthalten. Zur Einberufung der Versammlung der<br />
Jagdgenossenschaft durch den Jagdvorstand kommt es, wenn dies mindestens ein Zehntel der<br />
Mitglieder, die mindestens ein Zehntel der bejagbaren Grundflächen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks<br />
vertreten, verlangt.<br />
Bei der Versammlung zur Erstellung einer Jagdgenossenschaftssatzung obliegt es den Jagdgenossen<br />
darüber abzustimmen, ob sie die Verwaltung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks der Gemeinde<br />
übertragen oder ob sie aus den Reihen der privaten Grundbesitzer einen Vorstand wählen.<br />
Während in Bayern eine lange und erfolgreiche Tradition der jagdrechtlichen Selbstverwaltung vorzufinden<br />
ist, verzichten in den meisten gemeinschaftlichen Jagdbezirken in Baden-Württemberg die<br />
Grundeigentümer auf die Selbstverwaltung ihres Jagdrechts. Neben der Besitzstruktur ist dafür<br />
auch das unterschiedliche jagdpolitische Engagement der Bauernverbände verantwortlich. In Baden-Württemberg<br />
liegt ein Schwerpunkt der Selbstverwaltung in den östlichen Landkreisen (vgl.<br />
z.B. ÖJV, o. J.). Verschiedene Kommunen in dem an die Gemarkung Münsingen angrenzenden<br />
Alb-Donau-Kreis haben den Schritt in die Selbstverwaltung bei der Verwaltung der Jagdgenossenschaft<br />
gemacht. Dabei sind Landwirte die maßgeblichen Stützen selbstverwalteter Jagdgenossenschaften,<br />
da sie normalerweise die Mehrzahl der anwesenden Jagdgenossen nach der Fläche und<br />
Stimmen stellen und in der Selbstverwaltung des Jagdrechts eine grundlegende Sicherung von<br />
Eigentumsrechten sehen. Sie können bei der Selbstverwaltung und Eigenbewirtschaftung der<br />
Jagdgenossenschaft über die Pächterauswahl und die Gestaltung des Jagdpachtvertrages direkt<br />
Einfluss auf die Jagdausübung nehmen.<br />
In Münsingen wurde in der nichtöffentlichen Jagdgenossenschaftsversammlung am 03.03.2005<br />
eine neue Satzung beschlossen, die u. a. auf unbestimmte Zeit die Verwaltung der Jagdgenossenschaft<br />
auf den Gemeindevorstand, d. h. die Stadt Münsingen übertragen hat. Der Gemeindevorstand<br />
hat den Bürgermeister bzw. den Ortschaftsrat der Teilorte mit der Erledigung der Jagdgenossenschaftsaufgaben<br />
beauftragt (§ 9 Jagdgenossenschaftssatzung der Jagdgenossenschaft Münsingen).<br />
Die Stadt Münsingen hält mit ca. 2.240 ha zwar eine große, aber nicht die absolute Mehrheit<br />
an der Fläche der Jagdgenossenschaft, wenn die bejagbare Gesamtgemarkungsfläche von<br />
etwa 10.300 ha zugrunde gelegt wird. Dies eröffnet für die anderen Jagdgenossen, respektive die<br />
Landwirte in Münsingen und den Teilorten, die grundsätzliche Möglichkeit, das Jagdausübungsrecht<br />
eigenverantwortlich im Sinne der Selbstverwaltung zu regeln. Die Zusammenarbeit zwischen<br />
94
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
Jagdgenossen und Jägern ist der Schlüssel für eine erfolgreiche und zukunftsorientierte Entwicklung<br />
einer selbstverwalteten Jagdgenossenschaft. Durch einen engen, persönlichen Kontakt zwischen<br />
Jagdgenossen und Jagdausübungsberechtigten können Eigentümerinteressen bei der<br />
Jagdausübung in der Regel besser berücksichtigt werden als dies bei einer Übertragung der Verwaltung<br />
der Jagdgenossenschaft auf die Kommune möglich ist. Eine eigentümerorientierte<br />
Schwarzwildbewirtschaftung auf der Gemarkungsfläche der Stadt Münsingen könnte so leichter<br />
eingefordert werden. Daher wird eine Prüfung der Option „Selbstverwaltung der Jagdgenossenschaft“<br />
empfohlen. Spätestens zwei Jahre vor Auslaufen des überwiegenden Teils der derzeitigen<br />
Jagdpachtverträge sollte diese Prüfung erfolgen. Durch Kontakte zu nahegelegenen selbstverwalteten<br />
Jagdgenossenschaften im Alb-Donau-Kreis sollten Erfahrungen ausgetauscht und Möglichkeiten<br />
ausgelotet werden. Eine Sensibilisierung der Jagdgenossen und eine Einschätzung des Meinungsbildes<br />
könnte im Rahmen einer schriftlichen Umfrage angegangen werden. Hierzu bedürfte<br />
es der Unterstützung durch den Kreisbauernverband. Bei dem skizzierten Ansatz würde ein Aufgabenfeld<br />
der Ortsvorsteher bzw. der Ortschaftsräte wegfallen. Zwar war den Wildschadensakten der<br />
Stadt Münsingen zu entnehmen, dass deren Arbeitseinsatz im Zusammenhang mit der Wildschadensmeldung<br />
und -begutachtung viel Zeit verschlingt, möglicherweise möchte sich aber manch ein<br />
Ortsvorsteher diese Aufgabe dennoch nicht aus der Hand nehmen lassen. Deren Meinungsbild<br />
wäre ebenfalls zu prüfen.<br />
Außerdem ist zu vermuten, dass einzelne Jagdgenossen ihren Auskehranspruch aus den Einahmen<br />
der Jagdverpachtung geltend machen. Auch wenn flächenstarke Jagdgenossen wie die Stadt<br />
Münsingen dies mit dem Argument täten, nur so weiterhin Maßnahmen des land- und forstwirtschaftlichen<br />
Wegebau finanzieren zu können, und unter der Annahme, dass die Pachtpreise insgesamt<br />
sinken, sollten die Jagdgenossen vor einem solchen Aushandlungsprozess nicht zurückschrecken.<br />
Derzeit liegen die Jagdpachteinnahmen der Stadt bei ca. € 80.000 pro Jahr. Kalkuliert<br />
man mit Jagdpachteinnahmen von lediglich € 50.000, die flächenbezogen im Rahmen einer selbstverwalteten<br />
Jagdgenossenschaft umgelegt werden, und legt man einen Auskehranspruch der Stadt<br />
in Höhe von ca. € 10.600 zu Grunde (Fläche von 2.200 ha aus insgesamt ca. 10.300 ha bejagbarer<br />
Fläche auf der Gemarkung), dann blieben unter Einrechnung eines Verwaltungsaufwandes für den<br />
Betrieb der Jagdgenossenschaft in Höhe von ca. € 10.000 immer noch eine Einnahme von insgesamt<br />
ca. € 24.400, über deren Verwendung die Jagdgenossenschaft verfügen könnte.<br />
Sofern die Jagdgenossen mit der Mindereinnahme durch die Jagdverpachtung (geringere Pachtpreise)<br />
die Auswahl geeigneter Jagdpächter und die Ausgestaltung der Jagdpachtverträge verknüpfen<br />
(z.B. Festlegung einer Schadensbemessungsgrundlage, die deutlich über dem üblichen Schätzrahmen<br />
für geschädigten Aufwuchs oder Forstpflanzen hinausgeht), könnten berechtigte Ansprüche<br />
der Grundeigentümer (tragbare Wilddichte, geringe Wildschäden) leichter erreicht werden (di-<br />
95
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
rekte Beeinflussung des Jagdmanagements). Bei der bisherigen Übertragung der Verwaltung der<br />
Jagdgenossenschaft auf die Kommune, nimmt die Stadt Münsingen eine Mittlerrolle zwischen<br />
Jagdpächtern und Jagdgenossen ein, die den Ansprüchen einzelner Jagdgenossen oft nicht zufriedenstellend<br />
gerecht werden kann. Sofern das Jagdrecht nicht selbst ausgeübt wird, hat jeder Verpächter<br />
hat ein Interesse an der Verpachtung seiner Jagdflächen. Das Argument, die Reviere seien<br />
bei zu massiven Forderungen von Seiten der Jagdgenossen nicht mehr verpachtbar, ist nicht stichhaltig.<br />
Entscheidend sind letztlich der Preis und der Aushandlungsprozesses über Zielvorgaben<br />
innerhalb der Jagdgenossenschaft.<br />
Welche Perspektiven sich aus selbstverwalteten Jagdgenossenschaften ergeben können, aber<br />
auch welcher Voraussetzungen es bedarf, diesen Weg zu beschreiten, ist in der Studie von<br />
SCHRAML & ZIEGLER (2001) zusammengefasst.<br />
EMPFEHLUNGEN<br />
• Jagdgenossen in die Verantwortung nehmen und Selbstverwaltung prüfen.<br />
• Möglichkeit der Ausgestaltung von Jagdpachtverträgen bei einer Selbstverwaltung durch die<br />
Jagdgenossenschaft nutzen.<br />
• Jagdliche Maßnahmen einfordern, im Gegenzug Pachtpreis senken (z.B. Androhung deutlich<br />
höherer Wildschadensersatzleistungen (Verdoppelung der regulären Entschädigungssätze),<br />
Festschreibung des innovativen Bewegungsjagdmodells, Fixierung der Regelungen<br />
zur Kirrung, Ablenkfüttung).<br />
6.8 Modell Eigenbewirtschaftung: Das Beispiel Magolsheim<br />
Auch die Eigenbewirtschaftung kann ein zielführender Ansatz für das jagdliche Management eines<br />
Jagdbogens sein. Dies lässt sich anhand des Jagdreviers Magolsheim zeigen, das im Jagdjahr<br />
2005/06 in Eigenregie bewirtschaftet wurde. In diesem Jagdjahr wurde ein Wildbreterlös von €<br />
5.444,- erwirtschaftet. Dem stehen Ausgaben in Höhe von € 2.722,- für Abschreibungen, Kühlraum,<br />
Berufsgenossenschaft und Wildschadensersatz (betrugen insgesamt nur € 1.090,-) sowie die Kosten<br />
für die Anschaffung von Zaunmaterial zur Wildschadensverhütung in Höhe von € 3.732,- gegenüber.<br />
Für die Stadt Münsingen ergab sich ein nach Abzug der Ausgaben von den Einnahmen<br />
aus dem Wildbreterlös ein Minderbetrag im Höhe von € -1.010,-.<br />
Wäre die Jagd in Eigenregie weitergeführt worden, hätten sich die Anschaffungskosten für das<br />
Zaunmaterial zur Wildschadensverhütung unter Annahme gleich hoher Wildschadenskosten bald<br />
96
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
amortisiert. In den vergangenen drei Jagdjahren nach der Bewirtschaftung in Eigenregie wurden in<br />
dem Revier durchschnittlich 4 Sauen pro Jagdjahr erlegt (insg. 11 Sauen ohne Einbezug der Verkehrsverluste).<br />
Unterstellt man bei vorsichtiger Kalkulation ein durchschnittliches Gewicht je erlegter<br />
Sau von 20 kg aufgebrochen und einen Verkaufserlös von ca. € 5 pro kg Wildbret, ergäbe sich<br />
allein aus dem Verkauf der erlegten durchschnittlich 4 Sauen pro Jahr eine Einnahme von € 400,-.<br />
Eigenbewirtschaftung durch ausgesuchte Jäger kann eine Alternative sein, um die Interessen der<br />
Grundeigentümer besser umzusetzen als dies im Rahmen von bisherigen Jagdverpachtungen<br />
möglich ist.<br />
EMPFEHLUNG<br />
• Eigenbewirtschaftung durch ausgesuchte Jäger als Alternative in Erwägung ziehen.<br />
6.9 Neuabgrenzung der Jagdbögen<br />
Vor dem Hintergrund der Abgrenzung der Jagdbögen sollte überdacht werden, ob die bisherige<br />
Aufteilung der Jagdbezirke, die sich an den Markungsgrenzen der Teilorte orientiert in jedem Fall<br />
sinnvoll ist. Mitunter wird die Abgrenzung der Jagdbögen den Erfordernissen einer optimalen Bejagungsmöglichkeit<br />
bzw. bestmöglichen Wildschadensvermeidung (Wald-Feld-Grenze) nicht gerecht.<br />
Im Zuge anstehender Neuverpachtungen sollten die bisherigen Arrondierungen insbesondere unter<br />
dem Aspekt einer optimierten Bejagungsmöglichkeit auf Schwarzwild überprüft werden. Dabei sollte<br />
auch geprüft werden, ob ggf. die Verkleinerung der bestehenden Jagdbezirke einen Effekt auf die<br />
Bejagungsintensität auf der Gemarkungsfläche haben könnte („mehr Konkurrenz durch mehr Jagdpächter<br />
auf der Fläche“). Nachteilig könnten bei diesem Vorschlag die Effekte hinsichtlich der Reduzierung<br />
der Kirrungen sein. Allerdings ließe sich dies in den Jagdpachtverträgen (vgl. Kap. 6.10)<br />
ebenso regeln wie die verpflichtende Teilnahme am o. g. genannten innovativen Bewegungsjagdmodell.<br />
Das Jagdkataster mit den zugehörigen digitalen Karten kann als Hilfsmittel zur Prüfung der<br />
derzeitigen Abgrenzung der Jagdbögen genutzt werden.<br />
97
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
EMPFEHLUNG<br />
• Arrondierung der Jagdbögen vor dem Hintergrund einer optimierten Bejagungsmöglichkeit<br />
und der Wildschadensvermeidung (Wald-Feld-Grenze) überprüfen.<br />
• Markungsgrenze der Teilorte nicht zum Maßstab der Abgrenzung eines Jagdbogens machen.<br />
• Jagdkataster mit digitalen Karten als Hilfsmittel nutzen.<br />
6.10 Jagdpachtverträge<br />
Über die Jagdpachtverträge können Zielvorstellungen der Jagdbewirtschaftung konkretisiert werden<br />
(z.B. Wildschadensersatzpflicht für Dachsschäden in den Münsinger Pachtverträgen, vgl. auch Anhang<br />
16.6). Die Jagdgenossen sollten mehr Verantwortung bei der Ausgestaltung von Pachtverträgen<br />
übernehmen (vgl. Kap. 6.7). Wesentliche Elemente des Schwarzwildkonzepts sollten in die<br />
Jagdpachtverträge Eingang finden. Damit könnte der Wunsch der Grundeigentümer (Landwirte)<br />
nach einer Reduktion des Schwarzwildbestandes untermauert werden (vgl. auch Workshopergebnisse<br />
im Anhang 12.10).<br />
Das innovative Bewegungsjagdmodell muss mit den wesentlichen Eckpunkten im Jagdpachtvertrag<br />
festgeschrieben sein. Der aktuelle Passus im Jagdpachtvertrag zur verpflichtenden Teilnahme an<br />
revierübergreifenden Bewegungsjagden ist Makulatur. In der Jagdpraxis wird das ursprüngliche<br />
Ansinnen leicht ausgehebelt, nicht zuletzt durch das Argument, dass aufgrund der jagdlichen Verhältnisse<br />
die Durchführung einer Bewegungsjagd nicht möglich sei. Die Verkehrsicherung kann ein<br />
berechtigtes Argument sein. Allerdings hat das Landratsamt Reutlingen diesbezüglich mit den bekannten<br />
Anordnungen zur Verkehrsicherung günstige Rahmenbedingungen geschaffen, um Bewegungsjagden<br />
auch durchführen zu können. Ein anderer großer Konfliktpunkt bei revierübergreifenden<br />
Jagden ist die Problematik des sog. Überjagens der eingesetzten Hunde. Dies kann im Extremfall<br />
bis hin zu Unterlassungsklagen führen. Hier sollte der Jagdrechtsinhaber (Jagdgenossenschaft)<br />
zur Rechtsicherheit aller Beteiligten beitragen. Letztlich kann er definieren, was der einzelne Jagdpächter<br />
im Rahmen übergeordneter Zielsetzungen des Schwarzwildmanagements, zu dulden hat.<br />
Um eine Schwarzwildpopulation auf einem niedrigen Niveau zu halten kann es sinnvoll sein, Jagdpächter<br />
durch niedrige Jagdpachtkosten bei gleichzeitig hohen Entschädigungssätzen für die Aufwuchs-,<br />
Tritt- und Wühlschäden zur scharfen Bejagung des Schwarzwildes zu motivieren. Wenn<br />
beispielsweise der Jagdpachtbetrag deutlich gesenkt würde und dafür die Jagdpächter im Jagd-<br />
98
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
pachtvertrag verpflichtet würden, den doppelten Entschädigungssatz für Wildschaden im Rahmen<br />
der Ersatzleistung zu zahlen, wäre die Motivation den Schwarzwildbestand niedrig zu halten hoch.<br />
EMPFEHLUNG<br />
• Passus im Jagdpachtvertrag zur verpflichtenden Teilnahme an Bewegungsjagden in der<br />
derzeitigen Form ist Makulatur.<br />
• Aufnahmen des innovativen Bewegungsjagdmodells (mit notwendigen Details) in den Jagdpachtvertrag.<br />
• Stimulation der Bejagungsintensität auf Schwarzwild durch niedrigere Jagdpacht bei gleichzeitig<br />
deutlich höheren Wildschadensersatzleistungen.<br />
• Einschränkung der Kirrungspraxis und Verbot der Ablenkfütterung in allen Revieren auf der<br />
Gemarkungsfläche.<br />
6.11 Schwarzwild-Managementkonzept Tr.Üb.Pl.<br />
Die Regiejagd der Bundesforsthauptstelle Heuberg grenzt nordöstlich an die Gemarkungsfläche der<br />
Stadt Münsingen an. Das Schwarzwildmanagement auf dem ehemaligen Tr.Üb.Pl. stand in der<br />
Vergangenheit oft in der Kritik. Den Wildschadensunterlagen der Stadt Münsingen war zu entnehmen,<br />
dass dies vor allem die Zeit der 1980er und 1990er Jahre betraf. Aber auch bis in die jüngste<br />
Vergangenheit gab es Probleme, da Schwarzwild beispielsweise in Gärten (befriedete Bezirke) im<br />
Ortsteil Auingen eindrang. Eine deutliche Intensivierung der Schwarzwildbejagung auf dem<br />
Tr.Üb.Pl. wird daher seit Jahren von verschiedenen Interessengruppen gefordert. Von Seiten der<br />
Jagdpächter wird die Problematik allerdings ambivalent gesehen. Für einige war (ist) das Schwarzwildmanagement<br />
auf dem Tr.Üb.Pl. ein Ärgernis (hohes Wildschadensrisiko in den gemeinschaftlichen<br />
Jagdbezirken außerhalb des Tr.Üb.Pl.), andere sahen (sehen) Vorteile, da sie von hohen<br />
Schwarzwildbeständen auf dem Übungsplatz durch entsprechend hohe Jagdstrecken in ihren<br />
Pachtrevieren profitieren.<br />
Die Bundesforsthauptstelle Heuberg hat darauf reagiert und beispielsweise die Bejagung entlang<br />
der Markungsgrenzen zu Magolsheim, Böttingen und Auingen intensiviert (Schwerpunktbejagung,<br />
z.B. wurde im Jagdjahr 2007 insgesamt 1/5 des Gesamtabschusses des Tr.Üb.Pl. entlang der genannten<br />
Markungsgrenzen der Teilorte erzielt).<br />
99
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
Wegweisend könnte das neue Jagdmanagement sein, das auf Basis des Kooperationsvertrages<br />
zwischen Nabu und Bundesforst entwickelt wurde. Das Jagdmanagement der Liegenschaft wird<br />
darin als integraler Bestandteil der Gesamtbetreuung des ehemaligen Truppenübungsplatzes dargestellt,<br />
dass dazu beiträgt, eine nachhaltige Gebietsentwicklung im Sinne des Naturschutzes zu<br />
sichern. Bezüglich des Schwarzwildmanagements sind folgende Inhalte des Jagdkonzeptes hervorzuheben<br />
(BIMA, 2009):<br />
• Die Bejagungsintensität des Schwarzwildes hat sich insbesondere an der Wildschadensentwicklung<br />
auf angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen außerhalb des Truppenübungsplatzes<br />
auszurichten. Die Probleme durch Schwarzwild in der angrenzenden Kulturlandschaft<br />
sind – im Gegensatz zu der Situation in den 80er Jahren - dauerhaft auf ein akzeptables<br />
Maß zu beschränken.<br />
• Die Jagdmethoden sind störungsarm und effizient, an wildbiologischen, waldbaulichen und<br />
wirtschaftlichen Kriterien ausgerichtet. Sie beachten das über die Biosphärengebietsverordnung<br />
vorgegebene Zonierungskonzept.<br />
• Intervallansitzjagden an Kirrungen (Reh- und Schwarzwild) sind ein probates Mittel der Abschusserfüllung.<br />
Dabei liegen Anzahl der Kirrungen und Kirrmenge (1 Liter/Kirrung/Tag)<br />
deutlich unter den gesetzlichen Vorgaben. Eine Jagdruhe im Sommer beim Schwarzwild<br />
stellt im Kerngebiet des ehemaligen Truppenübungsplatzes ein geeignetes Mittel zur Reduktion<br />
der Schäden in den angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen dar.<br />
• Bewegungsjagden werden nicht ausgeschrieben. Dazu werden nur Jäger eingeladen, die<br />
über eine ausreichende Schießfertigkeit verfügen und willens und in der Lage sind, neben<br />
dem Schwarzwild auch Rehwild bei solchen Jagden vermarktungsgerecht zu erlegen.<br />
Diese Ansätze eines effektiven, zielgerichteten und insbesondere transparenten Schwarzwildmanagements<br />
decken sich mit denen des Schwarzwildkonzeptes Stadt Münsingen und sollten die<br />
Basis für eine Ausweitung der Ansätze auf andere Gebiete des Biosphärengebiets bilden. Eine<br />
Poolbildung wie bei dem innovativen Bewegungsjagdkonzept der Stadt Münsingen vorgeschlagen,<br />
scheidet aus haushaltsrechtlichen Gründen für die Bundesforsthauptstelle Heuberg aus. Dennoch<br />
sind die Bundesförster offen für revierübergreifende Bewegungsjagden, wo dies sinnvoll möglich ist<br />
(GÖTZE, 2009). Gespannt sein darf man, wie der Bundesforsthauptstelle Heuberg der Spagat zwischen<br />
einem einregulierten Schwarzwildbestand einerseits und dem erklärten Ziel eines optimierten<br />
Jagdertrages (Wildbretvermarktung, Jagdevents mit Begleitprogramm für den nichtjagenden Partner,<br />
Verkauf von Ansitzjagden, kostenpflichtige Gruppenansitze und Gesellschaftsjagden) in Zukunft<br />
gelingt. Die im Rahmen des Schwarzwildkonzepts Stadt Münsingen begonnene Kommunikation<br />
sollte intensiviert werden.<br />
100
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
EMPFEHLUNG<br />
• Ansätze eines effektiven, zielgerichteten und insbesondere transparenten Schwarzwildmanagements<br />
auf dem Tr.Üb.Pl. sind deckungsgleich mit denen des Schwarzwildkonzepts<br />
Stadt Münsingen (z.B. Bewegungsjagdmethode auf Reh- und Schwarzwild, Kirrungsbeschränkung).<br />
• Intensivierung der Kommunikation mit der Bundesforsthauptstelle Heuberg.<br />
6.12 Wildbretvermarktungsstrategie<br />
Die Wildbretvermarktung von Schwarzwild kann vor allem in den Sommermonaten oder bei höheren<br />
Jagdstrecken auf Bewegungsjagden ein Problem darstellen. Die Umfrage unter den Münsinger<br />
Jagdpächtern zeigte aber, dass es offensichtlich keine größeren Probleme bei der Vermarktung des<br />
Wildbrets gibt. Einige Jagdpächter könnten sogar noch mehr Schwarzwild vermarkten. Trotzdem<br />
zeigten sich die Jagdpächter aufgeschlossen, Wildbret unter einem gemeinsamen Label zu vermarkten<br />
und dafür auch weitere Qualitätsstandards wie beispielsweise regelmäßige<br />
137 Cs-<br />
Messungen durchführen zu lassen. Aufgrund des Gesamtwildbretaufkommens auf der Gemarkungsfläche<br />
der Stadt Münsingen, den nicht vorhandenen Vermarktungsproblemen bei den Münsinger<br />
Jagdpächtern und der derzeit im Rahmen der „Wilden Wochen“ des Jagdimpulsprogramms<br />
des Landkreises Reutlingen aufgetretenen Engpässen bei der Wildbretlieferung an Gastronomiebetriebe<br />
(JV <strong>MÜNSINGEN</strong>, 2009b), wird empfohlen eine Wildbretvermarktungsstrategie unter Entwicklung<br />
eines gemeinsamen Labels auf regionaler Ebene des Landkreises oder besser des gesamten<br />
Biosphärengebiets Schwäbische Alb zu entwickeln. Im Landkreis Reutlingen wäre dazu<br />
eine Kooperation zwischen der privaten Jägerschaft, dem Kreisforstamt Reutlingen und der Bundesforsthauptstelle<br />
Heuberg sinnvoll. Es wäre auch zu prüfen, ob sich der Markenname („Das<br />
Münsinger Hardtschwein - aus dem Herzstück des Biosphärengebiets“) der Bundesforsthauptstelle<br />
Heuberg in eine gemeinsame Vermarktungsstrategie integrieren lässt. Hinsichtlich der Vermarktung<br />
von Wildbret gibt es eine Vielzahl von Initiativen und Studien, aus denen Erfahrungen abgeleitet<br />
werden können (vgl. u. a. REDMANN, 2009; LANDESFORSTEN RH-PF, 2009).<br />
Die Wildbretvermarktung von Schwarzwild stellt immer eine Gratwanderung dar. Einerseits kann<br />
eine gute Nachfrage einen Beitrag dazu leisten, den Schwarzwildbestand niedrig zu halten, da die<br />
Wildbretabnahme abgesichert wird. Andererseits muss im Rahmen einer gemeinsamen Vermarktungsstrategie<br />
auch eine ausreichende Wildbretversorgung gewährleistet sein, damit sich solch ein<br />
Konzept trägt. Ansonsten ist der Aufbau einer dauerhaften Abnahmestruktur (v. a. mit Privatkun-<br />
101
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
den) schwierig. Daher können nur Kooperationen auf regionaler Ebene zielführend sein. Dabei<br />
könnte der Aufbau eines „Wildbretladens im Biosphärengebiet Schwäbische Alb“ eine zukunftsweisende<br />
Option sein.<br />
EMPFEHLUNG<br />
• Kooperation zwischen privater Jägerschaft auf Kreisebene, Kreisforstamt und Bundesforsthauptstelle<br />
Heuberg und Entwicklung einer gemeinsamen Wildbretvermarktungsstrategie.<br />
• Wildbretvermarktung unter einem gemeinsamen Label des Biosphärengebiets.<br />
• Aufbau eines Wildbretladens im Biosphärengebiet Schwäbische Alb.<br />
6.13 Überprüfung vorhandener Modelle des Schwarzwildmanagements<br />
Im Bereich der Jägervereinigung Münsingen wurde im Jahr 2006 der Schwarzwildring Großes Lautertal<br />
gegründet, der nach Auskunft einiger Jagdpächter ohnehin nur (noch) auf dem Papier existiert.<br />
Dies offensichtlich auch deshalb, weil das Schwarzwildmanagement in einigen Mitgliedsrevieren<br />
Zielsetzungen verfolgt, die umstritten sind. Auf der Homepage der Jägervereinigung Münsingen<br />
wird die Gesamtfläche des Schwarzwildrings mit ca. 3000 ha angegeben Er besteht aus 10 Revieren<br />
im Bereich der Gemeinden Münsingen und Hayingen. Die Mitglieder hatten es sich zum Ziel<br />
gesetzt, durch eine gemeinsame, grenzübergreifende Bejagung und "Bewirtschaftung" Schwarzwildbestände<br />
mit gesunder Sozialstruktur bei möglichst geringen Wildschäden zu erreichen. Ob die<br />
Zielsetzung dieses ausschließlich von Jägern/Jagdpächtern ins Leben gerufenen Zusammenschlusses<br />
erreicht wird, kann nicht beurteilt werden. Allerdings berichten Münsinger Jagdpächter<br />
und Behördenvertreter von übertriebenen Fütterungsmaßnahmen und Verstößen gegen gesetzliche<br />
Bestimmungen zur Fütterung im Bereich des Schwarzwildhegerings. Es wird empfohlen, dieses<br />
„Konstrukt“ des Schwarzwildringes Großes Lautertal aufzulösen und unter Einbindung aller Interessengruppen<br />
die Ansätze und den Prozess des Schwarzwildkonzeptes Stadt Münsingen über die<br />
Gemarkungsgrenze hinweg weiterzutragen. Dies wäre eine Aufgabe für das Leitungsgremium<br />
Schwarzwildkonzept in Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen des Schwarzwildrings.<br />
102
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
EMPFEHLUNG<br />
• Auflösung des Schwarzwildrings Großes Lautertal.<br />
• Weitertragen der Ansätze und des Prozesses aus dem Schwarzwildkonzept Stadt Münsingen<br />
durch das Leitungsgremium in Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen dieses Zusammenschlusses<br />
von Jagdpächtern aus dem Raum Münsingen/Hayingen.<br />
6.14 Kommunikation und vertrauensbildende Maßnahmen<br />
Im Verlauf des Projektes hat sich gezeigt, dass eine funktionierende Kommunikation zwischen den<br />
Beteiligten ein entscheidendes Element für die Entwicklung von Ideen und Verbesserungsansätzen<br />
ist. Projekte wie sie derzeit im Rahmen des Jagdimpulsprogramms 2009 des Landkreises Reutlingen<br />
angegangen werden, sind als vertrauensbildende Maßnahmen zwischen unterschiedlichen<br />
Interessengruppen sehr geeignet. Daher sollten die Akteure im Schwarzwildkonzept Stadt Münsingen<br />
versuchen, die Spannung im begonnnen Prozess zu halten. Regelmäßige gemeinsame Veranstaltungen<br />
(Fortbildungsveranstaltungen, Fachvorträge) der Kreisbauern- und Kreisjägervereinigung<br />
zum Thema Schwarzwild könnten dazu beitragen. Ebenso würden sich die Vorstellung der<br />
jährlichen Monitoringergebisse und die darauf basierenden Zielvereinbarungen als Kommunikationsplattform<br />
zwischen den Interessengruppen eignen. Mit Exkursionen z.B. dem Besuch existierender<br />
selbstverwalteter Jagdgenossenschaften in der näheren Umgebung könnte die Zusammenarbeit<br />
ebenso befördert werden.<br />
Neben den beschriebenen Maßnahmen kann die vertrauenbildende Kooperation zwischen Jagdpächtern<br />
und Landwirten (Jagdgenossen) durch andere konkrete Aktivitäten verbessert werden:<br />
• Kommunikation bei Aussaat-, Mahd- und Ernteterminen<br />
• Informationsfluss bei Schwarzwildsichtungen, Schäden und Spuren (Schnee)<br />
• Schussschneisen wo möglich und ohne Aufwand für die Landwirte<br />
• Kooperation bei der Zaunkontrolle<br />
• mobile Ansitzeinrichtungen in der Feldflur zulassen<br />
• alle Möglichkeiten der Fruchtfolge voll ausschöpfen<br />
Darüber hinaus ist eine Verbesserung der Kooperation bei der Schwarzwildbejagung unter den<br />
Jagdpächtern wichtig. In den Reviergruppen, die auch bei geplanten Bewegungsjagden zusammen<br />
jagen, könnten z.B. Personen bestimmt werden („Kreisungsbeauftragte“), die revierübergreifend die<br />
103
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
Aufgabe des Kreisens wahrnehmen. So könnten günstige Schneelagen optimal genutzt werden,<br />
auch wenn der einzelne Pächter keine Zeit zum Kreisen hat. Da Jagd auf gekreiste Sauen sehr<br />
effektiv ist, könnte so das Bejagungspotential voll ausgeschöpft werden<br />
EMPFEHLUNG<br />
• Regelmäßige gemeinsame Veranstaltungen von Kreisbauern- und Kreisjägervereinigung<br />
zum Thema Schwarzwild, z.B. Fortbildungsveranstaltungen, Organisation von Fachvorträgen,<br />
Vorstellung der jährlichen Monitoringergebnisse, Besuch existierender selbstverwalteter<br />
Jagdgenossenschaften in der näheren Umgebung.<br />
• Verbesserung der Kooperation zwischen Jagdpächtern und Landwirten durch konkrete<br />
Maßnahmen (z.B. Kommunikation bei Aussaat, Mahd und Ernteterminen, Informationsfluss<br />
bei Schwarzwildsichtungen, Schäden und Spuren (Schnee), Schussschneisen, Zaunkontrolle,<br />
mobile Ansitzeinrichtungen in der Feldflur, Möglichkeiten der Fruchtfolge ausschöpfen).<br />
• Verbesserung der Kooperation unter den Jägern (z.B. „Kreisungsbeauftragte“ in den Reviergruppen<br />
benennen = Personen, die bei günstiger Schneelage das Kreisen der Sauen<br />
übernehmen).<br />
6.15 Schwarzwildforschung<br />
Über die Wildart Schwarzwild ist grundsätzlich viel Wissen vorhanden (vgl. z.B. BRIEDERMANN,<br />
2009). Dennoch gibt es Fragestellungen für Forschungsprojekte, die sich aus neuen Rahmenbedingungen<br />
und insbesondere im Zusammenhang mit dem Management ergeben. Die Biosphärengebietsverordnung<br />
definiert in §7 (3), dass das Biosphärengebiet der Forschung dient. Außerdem<br />
soll eine Umweltbeobachtung vor allem zur Langzeitüberwachung natürlich ablaufender Prozesse<br />
und der Auswirkungen menschlicher Nutzung auf die Biosphäre durchgeführt werden (MLR,<br />
2008b). In diesen Kontext passt das Schwarzwildkonzept Stadt Münsingen.<br />
Grundsätzlich wäre es wünschenswert, wenn der Prozess auch wissenschaftlich begleitet würde.<br />
Insbesondere mit Blick auf das vorgeschlagene Monitoringsystem (fundierte Evaluierung) wäre dies<br />
sinnvoll. Darüber hinaus ließen sich konkrete Fragestellungen aus der Implementierung der Einzelmaßnahmen<br />
und den Vorschlägen der Jagdpächter ableiten, die im Sinne einer angewandten<br />
Forschung den Akteuren Informationen für eine sinnvolle Behandlung des Schwarzwildes im Biosphärengebiet<br />
liefern. Dabei ist je nach Fragestellung eine Kooperation verschiedener Institutionen<br />
104
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
anzustreben (Biosphärengebietsmanagement, Kreislandwirtschaftsamt, Kreisforstamt, Bundesforsthauptstelle<br />
Heuberg, etc.). Die vorgeschlagenen Fragestellungen der Jagdpächter implizieren<br />
die Notwendigkeit solcher Kooperationen (Populationsdynamik des Schwarzwildes und deren Einflussfaktoren,<br />
Raumnutzung und Aktivität, Krankheiten und die Zusammenhänge Ernährung (Kirrung),<br />
Wildschäden und Klima).<br />
EMPFEHLUNG<br />
• Konzeption eines angewandten Forschungsprojektes zur wissenschaftlichen Begleitung des<br />
Prozesses und der Integration konkreter angewandter Fragestellungen in Zusammenarbeit<br />
mit dem Biosphärengebietsmanagement, Kreislandwirtschaftsamt, Kreisforstamt, Bundesforsthauptstelle<br />
Heuberg, etc. (mögliche Themenfelder: Populationsdynamik des Schwarzwildes<br />
und deren Einflussfaktoren (Klima, Kirrung, Krankheiten), Raumnutzung und Wildschäden).<br />
6.16 Leitungsgremium Schwarzwildkonzept<br />
Um den begonnen Prozess fortzuführen bedarf es einer Leitung. Ohne diese besteht die große<br />
Gefahr, dass sich die Umsetzungsvorschläge des Konzeptes und ersten Erfolge in kurzer Zeit im<br />
Sande verlaufen.<br />
Das Schwarzwildkonzept Münsingen versteht sich nicht als ein vereinsmäßiger Zusammenschluss,<br />
sondern als ein „integrierender Prozess“, der alle notwendigen Interessengruppen in das Schwarzwildmanagement<br />
einbindet. Darin unterscheidet sich das Vorgehen von vielerorts üblichen Herangehensweisen<br />
sog. Schwarzwildhegeringe. Dennoch bedarf es einer einfachen Institutionalisierung,<br />
die den Prozess auch in der Zukunft steuert. Es wird vorgeschlagen, ein paritätisch besetztes Leitungsgremium<br />
aus Vertretern der wichtigsten Beteiligten zu bilden. Konkret sollten diesem Gremium<br />
ein Vertreter der lokalen Landwirtschaft (idealer Weise ein engagierter Haupterwerbslandwirt<br />
und Jagdgenosse aus der Gesamtgemarkung der Stadt Münsingen), ein Vertreter des Kreisbauernverbandes<br />
(idealer Weise eine Persönlichkeit mit Fachkompetenz in landwirtschaftlichen und<br />
jagdlichen Fragen), ein Vertreter der Jägerschaft (idealer Weise eine integrierende Persönlichkeit<br />
aus den Reihen der Jägervereinigung Münsingen, die auf der Fläche der Gesamtgemarkung der<br />
Stadt Münsingen jagdlich aktiv ist), ein Vertreter der Kreisforstverwaltung (idealer Weise ein in jagdlichen<br />
Fragen kompetenter Mitarbeiter des Kreisforstamtes), ein Vertreter einer Teilgemeinde oder<br />
der Stadt Münsingen (idealer Weise ein motivierter Ortsvorsteher oder eine mit dem Jagdwesen<br />
105
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
betraute sachkundige Person bei der Stadtverwaltung) sowie ein Vertreter des Biosphärengebietes<br />
Schwäbische Alb (idealer Weise eine Person des Regierungspräsidiums, z.B. aus dem Biosphärengebietsteam<br />
der Geschäftstelle, in deren Kompetenz fachliche Fragen des Management, Monitoring<br />
und der Forschung fallen) angehören. Sollte sich eine selbstverwaltete Jagdgenossenschaft<br />
bilden, wäre deren Vorstand ebenfalls Mitglied des Leitungsgremiums. Im Bedarfsfall können weitere<br />
Personen (externe Berater, Vertreter anderer, auch übergeordneter Behörden) in das Gremium<br />
dauerhaft oder fallsweise berufen werden. Ob dieses notwendig und sinnvoll ist, entscheidet das<br />
Gremium nach eigenem Ermessen unter Berücksichtigung des Meinungsbildes der involvierten<br />
Interessengruppen. Dieses Leitungsgremium Schwarzwildkonzept hat die Aufgabe, den angestoßenen<br />
Prozess fortzuführen, weiterzuentwickeln und die Umsetzungsmaßnahmen zu implementieren<br />
und gemeinsam mit den Akteuren vor Ort zu evaluieren (Abb. 32). Dazu kann es bestimmte<br />
Aufgaben an Organisationsteams mit definierten Zuständigkeiten delegieren.<br />
Abb. 32: Fortsetzung des Prozesses Schwarzwildkonzept durch ein Leitungsgremium.<br />
106
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
Es wird vorgeschlagen, sich regulär zweimal im Jahr (z.B. zu Beginn des Jagdjahres und vor Beginn<br />
der herbstlichen Jagdsaison) zu treffen. Diese Treffen dienen dem Informationsaustausch und<br />
der Koordination und Evaluierung der Umsetzungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem<br />
Schwarzwildmanagement.<br />
Eine schriftliche Fixierung der weiteren Zusammenarbeit unter den direkt beteiligten Akteuren<br />
(Kreisbauernverband als Vertretung der lokalen Landwirte, Kreisjägervereinigung als Vertreter aller<br />
lokaler Jäger und Jagdpächter, Kreisforstamt, Stadt Münsingen bzw. Jagdgenossenschaft als Verpächter<br />
und den Jagdpächtern) wird empfohlen. Damit könnte sichergestellt werden, dass der Prozess<br />
fortgeführt wird und Umsetzungserfolge auch wirklich herbeigeführt werden. Das formulierte<br />
Leitbild sollte dieser Zusammenarbeit den Rahmen vorgeben.<br />
EMPFEHLUNG<br />
• Fortsetzung des integrierenden Prozesses durch eine Steuerungsgruppe „Leitungsgremium<br />
Schwarzwildkonzept“ (je ein Vertreter: lokale Landwirtschaft, Kreisbauernverband, Jägerschaft,<br />
Kreisforstverwaltung, Teilort bzw. Stadt Münsingen (oder Vorstand Jagdgenossenschaft),<br />
Biosphärengebietsgeschäftstelle; im Bedarfsfall weitere externe Personen oder Behördenvertreter).<br />
• Realisierung der vorgeschlagenen Umsetzungsmaßnahmen.<br />
• Evaluierung der Einzelmaßnahmen und des Gesamtprozesses.<br />
• Schriftliche Vereinbarung zwischen Kreisbauernverband, Kreisjägervereinigung, Kreisforstamt,<br />
Stadt Münsingen (Jagdgenossenschaft) und Jagdpächtern zur Fortsetzung des Prozesses<br />
und zur Umsetzung konkreter Maßnahmen des Schwarzwildkonzeptes.<br />
6.17 Leitlinie für Schwarzwildbewirtschaftung<br />
Die vorgeschlagenen Maßnahmen des Schwarzwildkonzeptes müssen in einen Rahmen eingebunden<br />
sein, mit dem sich der Großteil der Beteiligten identifizieren kann. Daher wurde versucht, Leitlinien<br />
zu formulieren, die einerseits Leitplanken setzen, andererseits aber flexibel genug sind, um<br />
das Konzept den Bedingungen in der kommenden Dekade 2010-2020 anzupassen. Diese Leitlinien<br />
wurden in einem Leitbild zusammengefasst (siehe Kap. 7.1). Das Leitbild soll richtungweisende<br />
Vorstellungen eines funktionierenden Schwarzwildmanagements auf der Gemarkungsfläche der<br />
Stadt Münsingen beschreiben und somit einen Aufforderungscharakter für die Umsetzung der beschriebenen<br />
Maßnahmen haben. In dem Leitbild drückt sich der integrative Prozess des Schwarz-<br />
107
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
wildkonzepts Stadt Münsingen aus. Die Jagdpächter, die als einzige eine Populationsregulation des<br />
Schwarzwildbestandes durch die Bejagung herbeiführen können, akzeptierten weitestgehend die<br />
im Rahmen der Umfrage skizzierten Leitlinien oder machten Vorschläge zur Ergänzung. Die Akzeptanz<br />
ist eine wesentliche Grundvoraussetzung, um das Leitbild im Sinne eines funktionierenden<br />
Schwarzwildmanagements umzusetzen.<br />
Mit dem Schwarzwildkonzept Stadt Münsingen und seinen Umsetzungsvorschlägen im Rahmen<br />
des formulierten Leitbildes könnten sich auch Synergien für die Erarbeitung des Rahmenkonzepts<br />
des Biosphärengebiets Schwäbische Alb ergeben, in dem die Ziele und Maßnahmen des Biosphärengebiets<br />
unter Beteiligung der Bevölkerung im kommenden Jahr erarbeitet werden sollen.<br />
EMPFEHLUNG<br />
• Leitbild beschreibt richtungweisende Vorstellungen eines funktionierenden Schwarzwildmanagements<br />
auf der Gemarkungsfläche der Stadt Münsingen und hat somit einen Aufforderungscharakter<br />
für die Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen.<br />
• Leitbild und Umsetzungsvorschläge des Schwarzwildkonzepts Stadt Münsingen in die Erarbeitung<br />
des Rahmenkonzepts des Biosphärengebiets Schwäbische Alb im kommenden<br />
Jahr einbringen.<br />
108
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
7 Zukunftsstrategie Schwarzwild<br />
Der Ansatz des Schwarzwildkonzeptes Stadt Münsingen könnte als Vorbild für eine Zukunftsstrategie<br />
zum Umgang mit der Wildart in der Region des Biosphärengebiets dienen. Der im Rahmen des<br />
Projektes begonnene Prozess muss mit den gemachten Vorschlägen getragen und weiterentwickelt<br />
werden. Eine besondere Verantwortung kommt dabei nicht nur allen Akteuren, sondern insbesondere<br />
den Mitgliedern des „Leitungsgremiums Schwarzwildkonzept“ zu.<br />
7.1 Leitbild<br />
LEITBILD <strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
„Das Schwarzwildmanagement auf der Gemarkung der Stadt Münsingen folgt den gesetzlichen<br />
Bestimmungen und trägt auch weiteren, übergeordneten gesellschaftlichen Verpflichtungen<br />
Rechnung. Dabei werden insbesondere die Belange des Biosphärengebietes Schwäbische<br />
Alb berücksichtigt. Da kein Anspruch auf eine bestimmte Schwarzwilddichte in den Revieren<br />
besteht, orientiert sich die Schwarzwildbejagung primär an der Wildschadenssituation. Auf<br />
eine Minimierung der Wildschäden wird durch die Zusammenarbeit aller Beteiligten hingewirkt.<br />
Innovative Bejagungsmodelle kommen zur Anwendung. Der Energieeintrag durch Fütterungsmaßnahmen<br />
im Rahmen des Schwarzwildmanagements wird reduziert. Ein transparentes Monitoring<br />
der Wildschäden, der Schwarzwildpopulation und wichtiger Nahrungs- bzw. Lebensraumressourcen<br />
wird genutzt, um die Schwarzwildbejagung im Einvernehmen mit allen Interessengruppen<br />
und den beteiligten Behörden zielgerichtet durchzuführen. Dazu werden gesonderte<br />
Maßnahmen ausgehandelt und vereinbart. Diese können flexibel an die jeweilige Situation<br />
entsprechend der Zielvorstellung eines tragbaren Schwarzwildbestandes angepasst<br />
werden.“<br />
109
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
8 Umsetzung und Erfolgskontrolle<br />
8.1 Vorgeschlagene Maßnahmen, Prinzipien, Kriterien und Indikatoren<br />
Anhand der wesentlichen Einzelmaßnahmen werden das zugrundeliegende Prinzip und das daraus<br />
resultierende Kriterium benannt. Mit den aufgeführten Kriterien und Indikatoren (Prüfgrößen) lässt<br />
sich der Umsetzungserfolg einschätzen. Auf eine Priorisierung der einzelnen Maßnahmen wird verzichtet,<br />
da sie einerseits ineinander greifen und sich andererseits ihre Vorrangigkeit aus der übergeordneten<br />
Zielsetzung einer nachhaltigen Regulation des Schwarzwildbestandes auf der Gemarkungsfläche<br />
ergibt.<br />
110
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
Maßnahme „Monitoringsystem“<br />
• Prinzip: Die Zielsetzungen des Schwarzwildmanagements werden an belastbaren Daten<br />
aus dem Monitoring festgemacht. Das Monitoring der Schwarzwildpopulation und der Wildschäden<br />
steht im Zentrum einer verbesserten Schwarzwildbewirtschaftung. Beides erlaubt<br />
eine prognostische Aussage über die Entwicklung des Bestandes und der Schäden. Verschiedene<br />
Monitoringmodule werden zentral erfasst und ausgewertet. Ein einfaches, internetbasiertes<br />
Wildschadensmonitoring erfasst alle relevanten Daten, die von einem zugangsberechtigtem<br />
Personenkreis eingespeist werden können. Keine oder vernachlässigbare<br />
Wildschadensmeldungen sind Ausdruck eines zwischen den Akteuren funktionierenden<br />
Schwarzwildmanagements. Die gesetzlichen Wege der „offiziellen“ Wildschadensanmeldung<br />
bleiben unberührt und werden in das System integriert.<br />
<br />
• Kriterium: Zeitnah erfasste Streckendaten, Informationen zur Baummast, zur Fruchtbarkeit<br />
weiblicher Sauen, zum Wetter, zu Beobachtungen auf Bewegungsjagden fließen in das Populationsmonitoring<br />
ein. Ein internetbasiertes Wildschadensmonitoring-Tool erfasst lediglich<br />
folgende Informationen: Schadensmelder, betroffenes Flurstück, betroffener Auswuchs,<br />
Schadenszeitpunkt, Schadensumfang und die schadensverursachende Wildart. Keine monetäre<br />
Erfassung des Schadens. Die Wildschadensregulation zwischen den Betroffenen<br />
bleibt unberührt.<br />
<br />
<br />
<br />
• Indikatoren:<br />
Aufbau und Betrieb eigenverantwortlichen Monitoringsystems durch das Leitungsgremium<br />
Schwarzwildkonzept in Kooperation mit der Stadt Münsingen oder der<br />
Jagdgenossenschaft<br />
Entwicklung (Programmierung) eines Wildschadensmonitoring-Tools<br />
Definition eines zugangsberechtigten Personenkreises<br />
jährliche Überprüfung der nicht nach §34 BjagdG gemeldeten Schäden durch Feldbegang<br />
im April/Mai und September/Oktober<br />
jährliche Analyse und Präsentation der erhobenen Daten<br />
jährliche Zielvorgaben für die Bejagungsintensität<br />
Festlegung konkreter Bejagungsschwerpunkte<br />
111
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
Maßnahme „Bewegungsjagdmodell“<br />
• Prinzip: Die Jagdausübung in allen Revieren soll die Jagdart „Bewegungsjagd“ integrieren,<br />
um dauerhaft alle Möglichkeiten der Schwarzwildregulation ausschöpfen zu können. Außerdem<br />
stellt die Jagdart und die dabei erhobenen Daten ein wesentliches Modul des Populationsmonitoring<br />
(Beobachtungen, Strecke, Untersuchungsproben) dar.<br />
<br />
• Kriterium: Organisierte, aufeinander abgestimmte und alljährlich terminlich fixierte Bewegungsjagden<br />
in räumlich sinnvollen Einheiten (Reviergruppen) werden zu einem Standartinstrument<br />
der Schalenwildbejagung.<br />
<br />
<br />
<br />
• Indikatoren:<br />
Identifikation geeigneter Gebietskulissen<br />
Zusammenschluss der Einzelreviere zu Reviergruppen<br />
Bildung von Organisationsteams<br />
Definition der wesentlichen Inhalte in der Reviergruppe (Durchmischung der Jagdgäste,<br />
Poobildung, Lastenteilung, Wildbretvermarktung, eine gemeinsame Außengrenze<br />
am Jagdtag, Hundeeinsatz, Monitoring, Nachweis der Schiessfertigkeit);<br />
Aufbau der dafür erforderlichen Infrastruktur (Bau/Kauf von Drückjagdböcken, Kartenmaterial,<br />
organisatorischer Ablauf, etc.)<br />
112
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
Maßnahme „Kirrung und Ablenkfütterung“<br />
• Prinzip: Der Umgang mit jedweder Form der Fütterung von Wildtieren wird im Biosphärengebiet<br />
Schwäbische Alb kritisch abgewogen. Das Managementinstrument der Kirrung wird<br />
auf das notwendige Minimum reduziert und gesetzeskonform betrieben. Insbesondere dort,<br />
wo alternative Bejagungsmöglichkeiten umzusetzen sind, wird auf Futtergaben verzichtet.<br />
Ablenkfütterungen werden nicht betrieben, da diese aufgrund der naturräumlichen Struktur<br />
im Biosphärengebiet nicht den gewünschten Effekt erzielen und lediglich eine Schwarzwildkonzentration<br />
in bestimmten Waldbereichen ermöglichen.<br />
<br />
• Kriterium: Die Anzahl der Kirrungen reduziert sich auf max. 40 Stück in der Gesamtgemarkung.<br />
Die Kirrungen werden auf einander abgestimmt. Die Kirrungszeiträume beschränken<br />
sich auf die Herbst-/Wintermonate (Okt.-Feb.). Ausputz oder Bruchweizen als Kirrmaterial<br />
wird favorisiert. Missbräuchliche Schwarzwildfütterungen werden konsequent zur Anzeige<br />
gebracht, von der zuständigen Behörde umgehend geahndet und durch die Jägervereinigung<br />
veröffentlicht. Die Jagdpachtverträge präzisieren den Umgang mit Kirrung und Ablenkfütterung<br />
über den gesetzlichen Rahmen hinaus.<br />
<br />
<br />
<br />
• Indikatoren:<br />
Erfassung der Kirrungsstandorte (ähnlich wie Regelung zur Rehwildkirrung in Kernzonen<br />
des Biosphärengebiets)<br />
Reduktion der Kirrungen in den Revieren der Gesamtgemarkung auf max. 40 Stück<br />
Einheitlicher Kirrungszeitraum Okt.-Feb.<br />
Ausputz oder Bruchweizen werden als Kirrmaterial benutzt<br />
keine Anzeigen wegen missbräuchlicher Schwarzwildfütterung mehr<br />
wissenschaftlicher Versuch zur Schwarzwildbejagung ohne Kirrung<br />
genereller Verzicht auf den Betrieb von Anlenkfütterungen<br />
präzisierte Regelungen im Jagdpachtvertrag zu Kirrung / Ablenkfütterung<br />
Entwicklung einer Vermarktungsstrategie die mit „ungefüttert erzeugtem“ Schwarzwildbret<br />
wirbt<br />
Aufgaben des Fütterungsbeauftragten sind an Leitungsgremium Schwarzwildkonzept<br />
übertragen<br />
Intensivierung der Kommunikation mit der Bundesforsthauptstelle Heuberg etabliert<br />
durch regelmäßigen Erfahrungsaustausch, gemeinsame Exkursionen<br />
113
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
Maßnahme „Selbstverwaltete Jagdgenossenschaft“<br />
• Prinzip: Das Jagdrecht ist an das Grundeigentum gebunden. Daraus resultiert eine hohe<br />
Verantwortung des Jagdrechtsinhabers für eine nachhaltige und angepasste Nutzung der<br />
Wildtierbestände, die dem Jagdrecht unterliegen. Bei der Selbstverwaltung der Jagdgenossenschaft<br />
können die Jagdrechtsinhaber ihr Recht eigenverantwortlich wahrnehmen und die<br />
ihre eigenen Zielvorstellungen in der Form der Jagdausübung besser verwirklichen.<br />
<br />
• Kriterium: Die selbstverwaltete Jagdgenossenschaft stellt eine Alternative zur bisherigen<br />
Delegation der Aufgaben und Rechte an die Kommune dar. Die Jagdgenossen nutzen die<br />
Möglichkeiten der Ausgestaltung der Jagdpachtverträge und der Auswahl der Jagdpächter,<br />
um eigene Zielvorstellungen umzusetzen. Durch Senkung der Pachtpreise bei Anhebung<br />
der Entschädigungssätze bei Wildschaden stimuliert die Jagdgenossenschaft die Bejagungsintensität<br />
des Jagdausübungsberechtigten.<br />
<br />
<br />
<br />
• Indikatoren:<br />
Diskussion über die Option selbstverwaltete Jagdgenossenschaft durch Informationsveranstaltungen<br />
hat begonnen<br />
Engagement und Expertise des Bauernverbandes wird genutzt<br />
Exkursionen zu nahegelegenen selbstverwalteten Jagdgenossenschaften im Alb-<br />
Donau-Kreis werden durchgeführt<br />
Modell Eigenbewirtschaftung für einzelne Jagdbögen wird diskutiert und bewertet<br />
Neuverpachtungen zu geringeren Pachtpreisen<br />
Ausgestaltung der Jagdpachtverträge (innovatives Bewegungsjagdmodell festgeschrieben,<br />
Kirrungen eingeschränkt, Ablenkfütterungen verboten, Entschädigungssätze<br />
für Wildschäden angehoben<br />
114
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
Maßnahme „Arrondierung Jagdbögen“<br />
• Prinzip: Die Jagdbögen sollten so abgegrenzt sein, dass durch die Grenzziehung die Bejagung<br />
(des Schwarzwildes) möglichst nicht beeinträchtigt wird. Somit wird die Bejagungsmöglichkeit<br />
einerseits und die Wildschadensvermeidung andererseits optimiert.<br />
<br />
• Kriterium: Die Arrondierung der Jagdbögen folgt nicht zwangsweise der Markungsgrenze<br />
der Teilorte, sondern orientiert sich an den Belangen der Bejagung und der Wildschadensvermeidung<br />
(Wald-Feld-Grenze). Das Jagdkataster wird zur Grundlage einer sinnvolleren<br />
Abgrenzung genutzt.<br />
<br />
<br />
<br />
• Indikatoren:<br />
Arrondierungen werden vor der nächsten Verpachtungsrunde überprüft<br />
Jagdkataster ist voll nutzbar<br />
Neuabgrenzungen orientieren sich nicht zwangsweise an der Markungsgrenze der<br />
Teilorte<br />
Effekt der Verkleinerung der Jagdbezirke wird erwogen<br />
115
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
Maßnahme „Jagdpachtverträge“<br />
• Prinzip: Die Jagdpachtverträge bieten die Möglichkeit, den Pächter zu bestimmten Handlungen<br />
zu verpflichten. Die Formulierungen müssen aber so gefasst sein, dass sie im gemeinten<br />
Sinn auch „einforderbar“ sind.<br />
<br />
• Kriterium: Im Jagdpachtvertrag wird die Teilnahme am innovativen Bewegunjgsjagdmodell<br />
festgeschrieben. Zudem wird die Begrenzung der Kirrung präzisiert und das Verbot der Ablenkfütterung<br />
fixiert. Stimulation der Jagdpächter durch niedrigere Pachtpreise bei zugleich<br />
höheren Wildschadensersatzleistungen den Schwarzwildbestand niedrig zu halten.<br />
<br />
<br />
<br />
• Indikatoren:<br />
Jagdpachtverträge werden geändert (spätestens mit der nächsten Verpachtungsrunde)<br />
Einschränkung der Kirrungspraxis durch Begrenzung auf max. eine Kirrung pro 100<br />
ha angefangene Waldfläche und Anzeigepflicht der Kirrungsstandorte<br />
Keine Ablenkfütterungen mehr auf der Gemarkungsfläche<br />
Detaillierte Beschreibung des verpflichtenden Bewegungsjagdmodells<br />
116
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
Maßnahme „Wildbretvermarktungsstrategie“<br />
• Prinzip: Die Wildbretvermarktung ist eine entscheidende Einnahmequelle. Wildbret in veredelter<br />
Form erzielt höhere Gewinne. Die Wildbretvermarktung von Schwarzwild stellt immer<br />
eine Gratwanderung dar. Einerseits kann sie einen Beitrag dazu leisten, den Schwarzwildbestand<br />
niedrig zu halten, da die Wildbretabnahme ganzjährig abgesichert wird. Andererseits<br />
muss im Rahmen einer gemeinsamen Vermarktungsstrategie auch eine ausreichende<br />
Wildbretversorgung gewährleistet sein, damit sich solch ein Konzept trägt. Nur eine<br />
Kooperation auf regionaler Ebene ist zielführend.<br />
<br />
• Kriterium: Die Wildbretvermarktung auf Kreisebene sichert eine kontinuierliche Absatzmöglichkeit<br />
auch für erlegtes Schwarzwild. Eventuell auftretende Vermarktungsprobleme in den<br />
Sommermonaten, bei größeren Stücken oder bei großen Jagdstrecken auf Bewegungsjagden<br />
werden vermieden. In Kooperation zwischen privater Jägerschaft, dem Kreisforstamt<br />
und der Bundesforsthauptstelle Heuberg wird eine Wildbretvermarktungsstrategie entwickelt.<br />
Diese beinhaltet ein gemeinsames Vermarktungslabel und den Aufbau eines „Wildbretladens“<br />
im Biosphärengebiet Schwäbische Alb. Hohe Qualitätsstandards sichern die<br />
Vermarktung des Wildbrets.<br />
<br />
<br />
<br />
• Indikatoren:<br />
Gemeinsame Wildbretvermarktungsstrategie auf Ebene des Biosphärengebiets<br />
Schwäbische Alb ist entwickelt<br />
Wildbretladen im Biosphärengebiet Schwäbische Alb in Kooperation zwischen privater<br />
Jägerschaft, Kreisforstamt und Bundesforsthauptstelle Heuberg etabliert<br />
Gemeinsames Label zur Wildbretvermarktung wird genutzt<br />
Höhere Qualitätsstandards als die gesetzlich vorgeschriebenen sichern eine nachhaltige<br />
Vermarktung von Wildbret zu angemessenen Preisen (z.B. Stichprobenuntersuchungen<br />
zur 137 CS-Belastung)<br />
117
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
Maßnahme „Kommunikation und vertrauensbildende Maßnahmen“<br />
• Prinzip: Die funktionierende Kommunikation zwischen den einzelnen Akteuren im<br />
Schwarzwildmanagement garantiert die Implementierung der vorgeschlagenen Verbesserungsmaßnahmen<br />
und sichert deren Weiterentwicklung. Vertrauensbildende Maßnahmen<br />
helfen, diesen Kommunikationsprozess dauerhaft am Leben zu halten.<br />
<br />
• Kriterium: Regelmäßige Exkursionen, gemeinsame Veranstaltungen (Symposien, Vorträge,<br />
Veröffentlichungen, Presseaktionen, etc.) sowie die Präsentation der Monitoringergebnisse<br />
und die Diskussion der darauf aufbauenden kurz-, mittel- und langfristigen Zielvorstellungen<br />
für den Umgang mit Schwarzwild soll von den Vertretern aus den Bereichen Jagd,<br />
Landwirtschaft, Forstwirtschaft und den zuständigen Behörden (Veterinäramt, Landwirtschaftsamt,<br />
Regierungspräsidium, Landratsamt) getragen werden. Das Leitungsgremium<br />
Schwarzwildkonzept baut die dazu notwendigen Kommunikationsstrukturen weiter aus und<br />
regt konkrete Maßnahmen an.<br />
<br />
<br />
<br />
• Indikatoren:<br />
Gemeinsame jährliche Veranstaltungen von Kreisbauernverband und Jägervereinigung<br />
Münsingen zur Präsentation der Monitoringergebnisse und Diskussion der<br />
kurz-, mittel- und langfristigen Zielvorstellungen für den Umgang mit Schwarzwild<br />
auf der Gemarkungsfläche<br />
Regelmäßige Exkursionen und gemeinsame Veranstaltungen (Symposien, Vorträge,<br />
Veröffentlichungen, Presseaktionen, etc.) mit Vertretern aus den Bereichen<br />
Jagd, Landwirtschaft, Forstwirtschaft und den zuständigen Behörden (Regierungspräsidium:<br />
Biosphärengebietsgeschäftsstelle, Fachreferate RP), Landratsamt (Jagdamt,<br />
Veterinäramt, Landwirtschaftsamt, Forstamt)<br />
Kooperation unter den Jägern durch Bildung von Reviergruppen verbessert<br />
Bewegungsjagdmodell in Kooperation mit lokalen landwirtschaftlichen Betrieben<br />
etabliert (Wildbretversorgung nach der Jagd, Aufstellen von Drückjagdständen,<br />
etc.)<br />
„Kreisungsbeauftragter“ für die Reviergruppen ist benannt und arbeitet erfolgreich<br />
Beispielhafte Kooperationen zwischen Landwirten und Jägern werden öffentlich honoriert<br />
Ansätze und Prozess des Schwarzwildkonzeptes Münsingen wurde weiter getragen<br />
und der Schwarzwildring Großes Lautertal aufgelöst<br />
118
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
Maßnahme „Leitungsgremium Schwarzwild“<br />
• Prinzip: Das Schwarzwildkonzept Münsingen ist ein „integrierender Prozess“, der alle notwendigen<br />
Interessengruppen in das Schwarzwildmanagement einbindet. Eine einfache Institutionalisierung<br />
sichert die Fortsetzung des Prozesses und garantiert die Implementierung<br />
der vorgeschlagenen Maßnahmen.<br />
<br />
• Kriterium: Durch eine Steuerungsgruppe „Leitungsgremium Schwarzwildkonzept“ wird der<br />
begonnne Prozess fortgesetzt. Diese Steuerungsgruppe besteht aus 6 regulären Mitgliedern<br />
(je ein Vertreter der lokalen Landwirtschaft, des Kreisbauernverbandes, der Jägerschaft,<br />
der Kreisforstverwaltung, eines Teilorts bzw. der Stadt Münsingen (oder Vorstand<br />
Jagdgenossenschaft), der Biosphärengebietsgeschäftstelle). Im Bedarffall werden weitere<br />
externe Personen oder Behördenvertreter hinzugezogen.<br />
<br />
<br />
<br />
• Indikatoren:<br />
Steuerungsgruppe hat sich auf einer konstituierenden Sitzung gebildet und wählt<br />
einen Vorsitzenden/Sprecher<br />
Konkrete Umsetzungsmaßnahmen werden im Frühjahr 2010 angegangen (z.B.<br />
Jagdplanung 2010, Reviergruppenbildung unterstützt, etc.)<br />
Leitbild und Einzelmaßnahmen werden in den Pachtverträgen festgeschrieben<br />
Forschungsprojektantrag konzipiert und Geldmittel beantragt<br />
Aufbau des Monitoringssystems<br />
Organisation von Veranstaltungen und vertrauensbildenden Maßnahmen<br />
Zukunftsfähigkeit des Schwarzwildkonzeptes Stadt Münsingen ist gesichert<br />
119
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
Maßnahme „Leitbild Schwarzwildkonzept Stadt Münsingen“<br />
• Prinzip: Das Leitbild des Schwarzwildkonzeptes beschreibt die richtungweisenden Vorstellungen<br />
eines funktionierenden Schwarzwildmanagements auf der Gemarkungsfläche der<br />
Stadt Münsingen. Es hat somit einen Aufforderungscharakter für die Umsetzung der beschriebenen<br />
Maßnahmen.<br />
<br />
• Kriterium: Schriftliche Vereinbarung zwischen Kreisbauernverband, Kreisjägervereinigung,<br />
Kreisforstamt, Stadt Münsingen (Jagdgenossenschaft) und Jagdpächtern zur Fortsetzung<br />
des Prozesses und zur Umsetzung konkreter Maßnahmen im Rahmen des Schwarzwildkonzeptes.<br />
<br />
<br />
<br />
• Indikatoren:<br />
Leitbild ist akzeptiert<br />
Leitbild wird in schriftlicher Vereinbarungen zwischen Interessensvertretern fixiert<br />
Leitbild wird in den Pachtverträgen verankert<br />
120
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
9 Schlussbemerkung<br />
Die Ansätze des Schwarzwildkonzeptes Stadt Münsingen können nur umgesetzt werden, wenn<br />
jeder Einzelne seinen Beitrag dafür leistet.<br />
In Gesprächen mit verschiedenen Jagdpächtern wurde deutlich, dass einige die unterbreiteten Vorschläge<br />
als „unberechtigte Einmischung in ihr erpachtetes Jagdausübungsrecht“ empfinden. Sie<br />
sehen bei der Umsetzung der skizzierten Maßnahmen die Freude an der Jagdausübung zu sehr<br />
einschränkt. In diesem Zusammenhang sind zwei Aspekte deutlich zu machen.<br />
Erstens: Jäger haben bei der Jagdausübung gesetzlich definierte, und somit auch gesellschaftliche<br />
Verpflichtungen zu erfüllen. Diese werden allerdings oft von der für die Jagd notwenigen Emotion<br />
(Passion) überlagert, mitunter treten sie sogar bei Einzelnen in den Hintergrund. Nicht von ungefähr<br />
formuliert der Landesjagdverband Baden-Württemberg in seinem Leitbild genau in dieser Reihenfolge<br />
„Jagd ist: Auftrag und Leidenschaft“. Vor dem Hintergrund des §1 (2) BJagdG, lässt sich die<br />
Verantwortung der Jäger gegenüber der Gesellschaft und den Jagdrechtsinhabern bei der<br />
Schwarzwildbewirtschaftung am besten an zwei Aspekten deutlich machen: Wildschäden und<br />
Schweinpest. Nur mit einem den „landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten,<br />
artenreichen und gesunden Wildbestand“ kann der Jäger dieser Verantwortung gerecht werden.<br />
Zweitens: Das Schwarzwildkonzept Stadt Münsingen ist von den Betroffenen selbst ausgegangen.<br />
Sie wollten eine Lösung der Schwarzwildproblematik der vergangenen Jahre. In die Erarbeitung<br />
des Konzeptes wurden alle betroffenen Interessengruppen eingebunden, insbesondere die Landwirte,<br />
Jäger und Forstleute. Damit konnte das Konzept zu einem Konzept derjenigen werden, die<br />
mit der Schwarzwildbewirtschaftung vor Ort betraut sind. Es werden Vorschläge unterbreitet, die<br />
zur Verbesserung der bisherigen Situation beitragen sollen. Die Ursachen der identifizierten Defizite<br />
werden klar benannt und konkrete Lösungsansätze vorgeschlagen. Diese Vorschläge können nicht<br />
für alle Betroffenen gleichermaßen bequem sein. Kompromisse sind notwendig, wenn gemeinsame<br />
Zielsetzungen erreicht werden sollen.<br />
Der angestoßene Prozess der Kommunikation und konkreten Zusammenarbeit vor Ort zwischen<br />
den beteiligten Interessengruppen sollte im Interesse aller weiter getragen werden. Somit bleibt das<br />
„Tor“ für diejenigen offen, die sich bislang nicht in den Prozess „Schwarzwildkonzept Münsingen“<br />
eingebracht haben. Wichtiger aber: Alle Betroffenen werden zu Beteiligten, die an der konkreten<br />
Umsetzung von Verbesserungsmaßnahmen interessiert sind.<br />
121
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
10 Danksagung<br />
Das Schwarzwildkonzept Stadt Münsingen wurde im Auftrag der Stadt Münsingen durchgeführt und zu<br />
50 % aus Mitteln des Biosphärengebietes Schwäbische Alb finanziert (Zuwendungen nach der Richtlinie<br />
des Ministeriums für Ernährung und Ländlicher Raum zur Förderung und Entwicklung des Naturschutzes,<br />
der Landschaftspflege und Landeskultur (Landschaftspflegerichtline-LPR).<br />
Ohne den Wunsch von Bürgermeister Mike Münzing, die Schwarzwildproblematik auf der Gemarkungsfläche<br />
im Rahmen dieses Konzeptes anzugehen, wäre das Projekt nicht zustande gekommen. Die<br />
Stadtkämmerin der Stadt Münsingen, Karin Mangold, hat die Idee zu dem Vorhaben aufgegriffen und in<br />
ihrer damaligen Zuständigkeit für Belange der Jagd bei der Stadt maßgeblich vorangetrieben. Die jetzige<br />
Mitarbeiterin des Hauptamtes, Marina Aufrecht, hat diese Aufgaben übernommen und war von der Antragstellung,<br />
über die Organisation der Wokshops bis hin zu den Details im Zusammenhang mit Wildschäden,<br />
Jagdpachtverträgen, Jagdgenossenschaftssatzungen, und vielem Anderen eine angenehme,<br />
zuverlässige und sehr hilfsbereite Ansprechpartnerin. Außerdem übernahm sie das Korrekturlesen des<br />
Manuskriptes. Für die konstruktive Unterstützung bei der Durchführung des Vorhabens danke ich der<br />
Stadt Münsingen ganz besonders.<br />
Dr. Dorothee Braband von der Geschäftsstelle Biosphärengebiet Schwäbische Alb hat den Projektantrag<br />
auf Zuwendungen aus der Landschaftspflegerichtline-LPR mit Ihrer konstruktiven Kritik wesentlich<br />
optimiert.<br />
Durch die Mitarbeit des Projektbearbeiters in der Arbeitsgruppe „Leitbild Jagd im Biosphärengebiet“<br />
konnte ein enger Austausch mit dem Regierungspräsidium Tübingen sichergestellt werden. Den Mitarbeitern<br />
der Abteilung Forstdirektion, Hans-Joachim Hormel und Matthias Schappert, danke ich für ihr<br />
Engagement im Rahmen der Workshops und die fachlichen Hinweise zu einzelnen Ansätzen des Konzeptes.<br />
Verschiedene Personen des Landratsamts Reutlingen unterstützten die Erstellung des Konzeptes. Vom<br />
Kreisjagdamt wurden Streckendaten zur Verfügung gestellt, wofür Peter Spallinger herzlich zu danken<br />
ist. Julia Bernecker von der Stabstelle für nachhaltige Regionalentwicklung stand für einen Austausch<br />
über die Projekte des Jagdimpulsprogramms zur Verfügung. Dr. Gottfried Göggel vom Kreislandwirtschaftsamt,<br />
Alfred Krebs und seine beiden zuständigen Revierleiter Thomas Wenger und Reinhard<br />
Metzger von Kreisforstamt brachten sich in den Workshop im März ein. Stefan Brunner vom Kreisforstamt<br />
muss besonders erwähnt werden. Er war ein verlässlicher Ansprechpartner bei vielen Fragen und<br />
hat sich hinsichtlich der Umsetzung erster Vorschläge aus dem Konzept mit großem Engagement eingebracht.<br />
Er hat geholfen den ersten Entwurf zur „Modellhaften Planung und Durchführung einer revierübergreifenden<br />
Bewegungsjagd auf Schwarz- und Rehwild und Schaffung der dazu notwendigen Infrastruktur<br />
zur langfristigen Nutzung“ weiterzuentwickeln und als Projektantrag „Modelldrückjagd“ im Jagdimpulsprogramm<br />
des Landkreises zu etablieren. Ohne seine Unterstützung bei diversen Veranstaltungen<br />
zur Planung von Bewegungsjagden mit Jagdpächtern aus der Gemarkung der Stadt Münsingen,<br />
wären erste Umsetzungsversuche in diesem Herbst nicht zustande gekommen. Er hat insbesondere<br />
auch die Idee umgesetzt, Drückjagdböcke in einer Schreinerei der Bruderhaus Diakonie (Stiftung Gustav<br />
Werner und Haus am Berg) fertigen zu lassen. Für sein herausragendes Engagement danke ich ihm<br />
sehr herzlich.<br />
122
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
Verschiedene Institutionen bzw. Behörden haben sich in den Workshop im März 2009 eingebracht: Den<br />
Kollegen Dr. Dietmar Götze, Georg Herrendorf und Walter Krug von der Bundesforsthauptstelle Heuberg<br />
(Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA)) danke ich für Ihren Input. Auch Michael Hug vom<br />
NABU-Institut für Landschaftsökologie und Naturschutz (ILN) in Bühl ließ es sich nicht nehmen, sich als<br />
Fachmann für jagdrelevante Fragen aus Sicht des Naturschutzes einzubringen.<br />
Allen Ortsvorstehern der Teilorte der Stadt Münsingen und ihren Vertretern, sowie den Fraktionen im<br />
Gemeiderat, die den Workshop als Vertreter der Gruppe „Politik/Gesellschaft“ repräsentierten, gebührt<br />
Dank für ihren Beitrag. Ein besonders Dankeschön an die Ortsvorsteherin Margit Simmendinger und<br />
ihren Stellvertreter Georg Knupfer, die uns mit dem Böttinger Dorfgemeinschaftshaus ein ideales Ambiente<br />
für die beiden Workshops zur Verfügung stellten.<br />
Für die großartige Unterstützung bei der Organisation und Moderation des Workshops im März danke<br />
ich ganz besonders den drei Studierenden Susanne Dirmberger, Melanie Vogler und Sebastian Haldenwang<br />
von der Fakultät für Wald und Forstwirtschaft der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf in<br />
Freising.<br />
Maßgeblich für die Erarbeitung „ihres“ Schwarzwildkonzeptes war aber das Engagement der Landwirte<br />
und Jäger aus der Gemarkung der Stadt Münsingen selbst.<br />
Dank an alle Ortsobleute für Landwirtschaft, die an dem Workshop im März teilnahmen. Ohne die anregende<br />
Diskussion mit dem Kreisvorsitzenden Gebhard Aierstock des Kreisbauernverband Reutlingen<br />
e.V. hätte insbesondere der Aspekt „Wildschadensmonitoring“ nicht in der vorliegenden Form aufgearbeitet<br />
werden können. Dem Kreisgeschäftsführer Manfred Nothacker danke ich für die tatkräftige Unterstützung<br />
bei der Mobilisierung der Landwirte, die sich alle sehr engagiert in den Workshop im März 2009<br />
eingebracht haben. Stellvertretend für viele der auf dem Workshop anwesenden Landwirte, möchte ich<br />
Heinz Striebel (Lindehof), Helmut Holzschuh (Fladhof) und Rudolf Ulmer (Fladhof) danken. Wer das<br />
Arbeitspensum eines Landwirtes kennt, der einen Betrieb im Haupterwerb führt, weiß, dass es nicht<br />
selbstverständlich ist, sich zwei Tage Zeit für einen Workshop und für diverse Einzelgespräche zu nehmen.<br />
Besonders anerkennenswert ist, dass sie durch ihr Engagement zur Verbesserung der Kommunikation<br />
zwischen Jägern und Landwirten beigetragen haben. Es gab erste Abstimmungen hinsichtlich der<br />
Schadensabwehr, aber auch bei der Umsetzung einer Bewegungsjagd haben sie mit fachlichem Sachverstand<br />
und großer Hilfsbereitschaft den Prozess „Schwarzwildkonzept Stadt Münsingen“ vorangebracht.<br />
Die Jagdpächter auf der Gemarkung Münsingen unterstützten die Entstehung des Konzeptes insbesondere<br />
durch ihre Teilnahme an dem Workshop und die Beantwortung eines umfangreichen Fragebogens.<br />
Darüber hinaus taten sie Ihre Meinung schriftlich und mündlich kund und stimulierten so die gemachten<br />
Lösungsvorschläge. Dafür herzlichen Dank! Ein besonderes Dankeschön an Curt Wizemann, Kreisjägermeister<br />
der Jägervereinigung Münsingen. Die Zusammenarbeit mit ihm war außerordentlich konstruktiv.<br />
Er zeigte sich offen für neue Ansätze und begeistert von der Idee, mit dem Konzept den Prozess<br />
der Zusammenarbeit zwischen allen beteiligten Akteuren neu zu beleben. Unter anderem ist es<br />
ihm zu verdanken, dass einige Jagdpächter erste jagdliche Umsetzungsmaßnahmen im Herbst dieses<br />
Jahres angegangen sind und sie die Ergebnisse kritisch hinterfragt haben, um im nächsten Jahr noch<br />
besser zu werden.<br />
123
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
11 Literaturverzeichnis<br />
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http://www.lwf.bayern.de/wald-und-gesellschaft/forstpolitik-wildtiermanagementjagd/projekte/abgeschlossen/35107/index.php).<br />
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Homepage: http://www.wild-aus-der-region.de/impressum.html (Zugriff: 01.12.2009).<br />
127
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
LJV BA-WÜ (2007): Empfehlungen zur Bewegungsjagd. Landesjagdverband Baden-Württemberg<br />
e.V. (Stand 20.September 2007). 24 S.<br />
LJV BA-WÜ (2008): Erhebung des Landesjagdverbandes Baden-Württenberg e.V. zu Ausmaß und<br />
Entwicklung der Wildschäden im Land. Homepage des LJV Ba-Wü:<br />
http://www.landesjagdverband.de/?dispatch=43&24=84&34=500845&44=4&72=500845&86=56#50<br />
0845.<br />
MLR (2008a): Empfehlungen des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum zur Schwarzwildbejagung<br />
im Landesjagdbeirat vorgestellt. Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum.<br />
Pressemitteilung Nr. 272/ 2008 vom 09.12.08.<br />
MLR (2008b): Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum über das Biosphärengebiet<br />
Schwäbische Alb („Biosphärengebietsverordnung“) vom 31.01.2008. 11 S.<br />
MLR (2002): Die Neuregelung der Wildfütterung ist bundesweit beispielgebend. Ministerium für<br />
Ernährung und Ländlichen Raum. Pressemitteilung 238/2002 vom 29.07.2002.<br />
MUFV RHEINLAND-PFALZ (2008): 12-Punkte-Programm zur Bekämpfung der klassischen<br />
Schweinepest und zur Reduzierung überhöhter Schwarzwildbestände für das Jagdjahr 2007/2008<br />
und das Jagdjahr 2008/2009. Gemeinsame Bejagungsempfehlungen und Maßnahmen des Ministeriums<br />
für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz, des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz e.V.,<br />
der Interessengemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer im Bauern- und<br />
Winzerverband Rheinland-Nassau e.V., der Fachgruppe Jagdgenossenschaften im Bauern- und<br />
Winzerverband Rheinland-Pfalz-Süd e.V. und des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz<br />
für das Jagdjahr 2007/2008 und das Jagdjahr 2008/2009. 4 S.<br />
MÜLLER, L. (2003): Neuregelung der Wildfütterung in Baden-Württemberg. AFZ-Der Wald 13: 630-<br />
632.<br />
NABU (2002): Fütterung – Ablenkungsfütterung – Kirrung? Erläuterungen zu den Fütterungsbestimmungen<br />
des Landesjagdgesetz-Durchführungsverordnung (LJagdGDVO)1. Aufl.. Stuttgart:<br />
Nabu Deutschland e. V. (Hrsg.). S.<br />
NABU (2007): Wildschweine in Baden-Württemberg. Lösungsvorschläge zum jagdlichen Management<br />
einer einheimischen Wildart. Nabu Baden-Württemberg e. V. (Hrsg.). 29 S.<br />
128
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
ÖJV (o. J.): Gemeinschaftliche Jagdbezirke: verpachten oder eigenbewirtschaften? Darstellung<br />
beider Bewirtschaftungsansätze, insbesondere unter Berücksichtigung der ökonomischen, ökologischen<br />
und sozialen Auswirkungen. Homepage Ökologischer Jagdverein.<br />
http://www.oejv.de/files/eigenbe.pdf (Zugriff: 20.11.2009).<br />
PEGEL, M. (2006): Schwarzwildmanagement. In: FVA Baden-Württemberg (Hrsg.). Wildtiermanagement<br />
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PFANNENSTIEL, H.-D. (2007b): Zeitgemäße Schwarzwildbejagung. Zusammenfassung eines am<br />
16. März 2007 gehaltenen Vortrages in Pirna (Landkreis Sächsische Schweiz). 18 S. Homepage<br />
des ÖJV Sachsen: http://www.sachsen-oejv.de/schwarzwildjagd/schwarzwildjagd.html<br />
REDMANN, M. (2009): Gutachten zur Wildbretvermarktung im Auftrag des Ministeriums für Ernährung<br />
und Ländlichen Raum Baden-Württemberg. Unique forestry consultants GmbH. Freiburg. Mdl.<br />
Mitt.<br />
RICHTLINIE BAYERN (2004): Richtlinien für die Hege und Bejagung des Schalenwildes in Bayern<br />
792-L. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und<br />
Forsten vom 9. Dezember 1988 Az.: R 4-7902-157, zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom<br />
23. März 2004 (AllMBl S. 106). 10. Schwarzwildbejagung.<br />
SCHIKORA, T.F. (2007): Felduntersuchung zur nicht-invasiven Kotprobengewinnung von Wildschweinen<br />
(Sus scrofa) im Pfälzerwald, zwecks Verwendung bei der Bestandesdichteschätzung auf<br />
Grundlage der Genotypisierung. Unveröffentl. Diplomarbeit. FB Biowissenschaften. Johann Wolfgang<br />
von Goethe Univ. Frankfurt. 81 S.<br />
SCHLEY, L., DUFRÊNE, M, KRIER, A & FRANZ, A.C. (2008): Patterns of crop damage by wild<br />
boar (Sus scrofa) in Luxembourg over a 10-year period. Eur. J. Wildl. Res. DOI: 10.1007/s10344-<br />
008-0183-x. Published online: http://www.springerlink.com/content/h255l4g7t3570760/.<br />
SCHRAML, U. & ZIEGLER, C. (2001): Selbstverwaltete Jagdgenossenschaften in Baden-<br />
Württemberg. Arbeitsberichte des Instituts für Forstpolitik 1: 37 S.<br />
SERVANTY, S., GAILLARD, J.-M., TOIGO, C., BRANDT, S. & BAUBET, E. (2009): Pulsed resources<br />
and climate-induced variation in the reproductive traits of wild boar under high hunting<br />
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129
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
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Forschungsergebnisse zu den Vermehrungsraten des Schwarzwildes im östlichen Niedersachsen.<br />
Vortrag auf dem Bonner Jägertag am 09.09.2009.<br />
SRVA (2004): Praxishilfe Wildschweinmanagement. Hrsg. Service romand de vulgarisation agricole<br />
(SRVA), Lausanne. 29 S. + Merkblätter u. Anhang. (siehe auch Homepage:<br />
http://www.wildschwein-sanglier.ch).<br />
STAHL, D. (1988): 20 Jahre Lüneburger Modell. Die Pirsch 22: 4-10.<br />
VÖLK, F. (2001): ÖBf-Schwarzwild-Leitlinie. Österreichische Bundesforsten AG. GF Jagd. 3 S.<br />
WFS (2001): Die Zur Bestandssituation des Dachses in Baden-Württemberg. WFS-Mitteilungen 1:<br />
4 S.<br />
WFS (2007): Die Jagdstrecke des Jagdjahres 2006/2007 in Baden-Württemberg. WFS-Mitteilungen<br />
3: 4 S.<br />
WFS (2008): Schwarzwildbewirtschaftung. Fachseminar im Kloster Reute am 30. September 2008.<br />
Hrsg.: Wildforschungsstelle Baden-Württemberg. Wildforschung in Baden-Württemberg 7: 67 S.<br />
WFS (2009): Die Jagdstrecke des Jagdjahres 2008/09: Viele Rekorde! WFS-Mitteilungen 2: 3 S.<br />
http://www.landwirtschaft-mlr.badenwuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1101717_l1/index1241097210642.html<br />
130
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
12 Anhang<br />
12.1 Baden-Württembergische 10-Punkte-Empfehlung zur Schwarzwildbejagung<br />
Empfehlungen zur Schwarzwildbejagung (vgl. WFS, 2008)<br />
Vorbemerkung:<br />
Zunehmende Schwarzwildschäden, Schwarzwild in Ortschaften und die Sorge vor unkontrollierbaren<br />
Folgen zu hoher Bestandesdichten erfordern ein Gegenlenken. Ausgehend von aktuellen wissenschaftlichen<br />
Grundlagen, die im Rahmen eines international besetzten Fachseminars zur<br />
Schwarzwildbejagung im September 2008 vorgestellt wurden, werden nachfolgende Empfehlungen<br />
für die Praxis herausgegeben. Nicht angesprochen werden hierbei die Schadensvorbeugung und<br />
die Schadensregulierung. Empfehlungen zur Schadensvorbeugung werden derzeit in einem Projekt<br />
der Wildforschungsstelle in Aulendorf, an dem der Landesbauernverband, der Badische Landwirtschaftliche<br />
Hauptverband, der Landesjagdverband und der Verband der Eigenjagdbesitzer und<br />
Jagdgenossenschaften teilnehmen, erarbeitet. Jagd- und waffenrechtliche Ausnahmeregelungen<br />
sind für die Schwarzwildbejagung nicht erforderlich.<br />
10-Punkte-Empfehlung zur Schwarzwildbejagung:<br />
1. Schlüsselfaktor für die Bestandesentwicklung ist die (richtige) Bejagung. Die jagdliche<br />
Regulierung der Schwarzwildbestände muss sich an den heute vorhandenen Umweltbedingungen<br />
und wildbiologischen Erkenntnissen orientieren.<br />
2. Eine ausreichende Bestandesregulation kann nur großflächig und daher i.d.R. revierübergreifend<br />
erfolgen. Die revier- und besitzgrenzenübergreifende Kooperation aller betroffenen Akteure ist daher<br />
unabdingbar. In Jagdbezirken mit ausreichendem Waldanteil ist die effektive Bejagung einfacher.<br />
Andernfalls ist durch enge Kooperation von Wald- und Feldrevieren der Jagderfolg steigerbar.<br />
Die enge Einbindung der Landbewirtschafter (Waldbesitzer, Landwirte) ist hilfreich.<br />
3. Jagdausübungsberechtigte, die das jagdliche Handwerk verstehen, offen sind für revierübergreifende<br />
Zusammenarbeit und nach modernen wildbiologischen Gesichtspunkten Schwarzwild bejagen,<br />
sind Teil des Erfolges. Jagdliche Passion, der Wille zur Bestandesregulierung und regelmäßige<br />
Fortbildung (auch Schießfertigkeit) sind daher erforderlich.<br />
131
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
4. Das Ausschöpfen aller zulässigen und erfolgversprechenden Jagdmethoden ist erforderlich. Revierübergreifende<br />
Drückjagden führen tendenziell zu einem höheren Eingriff in den reproduzierenden<br />
Bestand, reduzieren den Futtermitteleintrag und sind vom zeitlichen<br />
Aufwand effizienter als die Einzeljagd.<br />
5. Ein hoher Zuwachs kann nur mit starken Eingriffen bei den weiblichen Tieren über alle Altersklassen<br />
wirksam vermieden werden. Der Bachenabschuss ist daher (unter Berücksichtigung<br />
des Elterntierschutzes) kein Tabu.<br />
6. Gewichtsbeschränkungen bei der Jagd auf Schwarzwild sind nicht mehr zeitgemäß. Bei<br />
sich bietender Gelegenheit gilt jedoch weiterhin die Regel „jung vor alt“.<br />
7. Nicht führende Überläufer und v. a. Frischlinge sind ganzjährig und unabhängig von Gewicht<br />
und Färbung scharf zu bejagen.<br />
8. Aufgrund des hohen Reproduktionspotentials darf in Jahren mit geringem Bestand oder geringem<br />
Zuwachs mit der Bejagungsintensität nicht nachgelassen werden.<br />
9. Der Futtermitteleintrag ist auf das unabdingbar notwendige Maß zu reduzieren. Fütterungen,<br />
falsch betriebene und im Hinblick auf den Futtermitteleinsatz zu großzügige Ablenkfütterungen sind<br />
zu vermeiden. Auch die Kirrung sollte hinsichtlich der Anzahl, der Futtermenge und des Beschickungszeitraums<br />
mit Augenmaß betrieben werden.<br />
10. Zur erforderlichen Bestandesregulation gehört eine erfolgreiche Wildbretvermarktung.<br />
Hier wird empfohlen, gemeinsame, langfristig angelegte und ganzjährig funktionierende<br />
Vermarktungsmöglichkeiten zu pflegen oder zu schaffen.<br />
132
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
12.2 Internetbasiertes Tool zur Meldung und zum Monitoring von Schwarzwildschäden<br />
Internet – Tool für Wildschadensmeldungen<br />
GeoFIS<br />
Geoinformatik-Fernerkundung-Inventur-Statistik<br />
PD Dr. Matthias Dees<br />
Schlossstraße 1<br />
79211 Denzlingen<br />
email: matthias.dees@t-online.de<br />
Zweck<br />
Auf digitalen Karten und Datenbanken internetbasierte Verwaltung und Darstellung von Schadensmeldungen<br />
Funktionen:<br />
- Erfassung von Meldungen durch definierten Nutzerkreis (Vorgang ähnelt dem Einkauf in einem<br />
Internet-Shop)<br />
- Verwaltung der Meldungen durch eine Zentralstelle<br />
- Darstellung der Meldungen in Karten und Listen<br />
- Import und Export der Daten<br />
Grunddesign:<br />
Basiert weitgehend Verwendung von weit verbreiteter kostenfreier Software (php, mySQL,<br />
Flash für die Bild-Visualisierung)<br />
Lediglich eine Lizenz mit Kosten von ca. 100 € für das Programm „Zoomify“ ist erforderlich<br />
Kostenschätzung<br />
Kostenrahmen: 10 000 – 14 000 €<br />
Formale Erfassung der Anforderungen 2000 €<br />
Bearbeitung der Karten 2000 €<br />
Programmierung 3000 € - 7000 €<br />
Implementierung 2000 €<br />
Schulung 1000 €<br />
Vergleichbare Anwendung aus dem Bereich Luchsmonitoring<br />
Demoversion: http://www.luchstool.forest-ds.de/ (Login: testreg1 / testreg1)<br />
Behördenversionen (Status: interne operative Nutzung, kurz vor der Veröffentlichung)<br />
133
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
„Luchs-Monitoring im Süden von Rheinland-Pfalz“ http://komma.aspdienste.de/<br />
Behörde: Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz<br />
„Luchsprojekt Harz - Luchs-Datenbank“ http://luchsmonitoring.luchs-harz.de/<br />
Behörde: Nationalparkverwaltung Harz<br />
Erstellt wurden die Anwendungen im Bereich Luchsmonitoring durch die Firma GeoFIS, Denzlingen<br />
in Kooperation mit der Firma Forest-DS, Kirchzarten.<br />
134
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
12.3 Projektantrag „Musterdrückjagd“ (Jagdimpulsprogramm des Lkr. Reutlingen)<br />
Projektantrag Impulsprogramm Landratsamt Reutlingen<br />
Ausgefüllte Projektanträge können abgegeben werden bei:<br />
Landratsamt Reutlingen<br />
Dezernat 3<br />
Bismarckstraße 38<br />
72764 Reutlingen<br />
Projekt:<br />
Modelldrückjagd<br />
Eingangsstempel<br />
Projektziel: Modellhafte Planung und Durchführung einer revierübergreifenden<br />
Bewegungsjagd auf Schwarz- und Rehwild und Schaffung der dazu<br />
notwendigen Infrastruktur zur langfristigen Nutzung.<br />
Jagdtermin:<br />
Antragsteller<br />
1 Jagdrevier Name, Vorname<br />
Straße<br />
PLZ, Ort<br />
2 Jagdrevier Name, Vorname<br />
Straße<br />
PLZ, Ort<br />
3 Jagdrevier Name, Vorname<br />
Straße<br />
PLZ, Ort<br />
4 Jagdrevier Name, Vorname<br />
Straße<br />
PLZ, Ort<br />
5 Jagdrevier Name, Vorname<br />
Straße<br />
PLZ, Ort<br />
6 Jagdrevier Name, Vorname<br />
Straße<br />
PLZ, Ort<br />
7 Jagdrevier Name, Vorname<br />
Straße<br />
PLZ, Ort<br />
135
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
Die Umsetzung des Rahmenzeitplan und der Antragsvoraussetzungen (siehe<br />
Anlage 1) sind Bestandteil des Projektantrages. Die Meldung der benötigten<br />
Drückjagdeinrichtungen erfolgt gesondert (siehe Anlage 2). Weiterführende<br />
Empfehlungen sind freiwillige Vorschläge (Anlage 3).<br />
Erklärung des Antragstellers und Datenschutz<br />
‣ Ich/Wir werde/n jede Abweichung von den Antragsangaben sowie jede zuwendungsrelevante<br />
Änderung der Verhältnisse nach Antragstellung der zuständigen<br />
Behörde gegenüber unverzüglich schriftlich mitteilen.<br />
‣ Die Gesamtfinanzierung der Maßnahme/n einschließlich Folgekosten ist gesichert.<br />
‣ Mir/uns ist bekannt, dass kein Rechtsanspruch auf Zuwendung besteht.<br />
1 Jagdrevier<br />
2 Jagdrevier<br />
3 Jagdrevier<br />
4 Jagdrevier<br />
5 Jagdrevier<br />
6 Jagdrevier<br />
7 Jagdrevier<br />
Datum<br />
Unterschrift<br />
Antragsvoraussetzungen Musterdrückjagd Anlage 1<br />
‣ Bejagung beider vorkommender Schalenwildarten Schwarz- und Rehwild mit<br />
Jagdfreigabe ohne Einschränkung des gesetzlichen Rahmens (insb. keine Gewichtsbegrenzungen,<br />
keine Limitierung auf einzelne Altersklassen)<br />
‣ Jagen während der Drückjagd innerhalb der Jagdeinheit ohne interne Grenzen<br />
zwischen den beteiligten Jagdbögen<br />
‣ Hundeeinsatz (Stöberhunde und Nachsuchengespanne) innerhalb der Jagdeinheit<br />
Duldung des Überjagens eingesetzter Jagdhunde (Absprache mit angrenzenden<br />
Jagdbögen, die nicht teilnehmen)<br />
‣ Schießnachweis durch „Keiler Nadel“ oder Bescheinigung eines Übungsschießen<br />
auf bewegliche Ziele in einem Schiesskino jeweils im laufenden Jagdjahr<br />
‣ Nutzungsverpflichtung der aufgebauten Infrastruktur in mindestens fünf aufeinander<br />
folgenden Jahren (mindestens 1 Drückjagd/Jahr/Reviergruppe)<br />
‣ Jährliche Evaluation und Dokumentation des Ablaufes unter Einbezug der erhobenen<br />
Monitoringdaten nach Vorgabe des Landratsamtes (Berichtswesen)<br />
‣ Integration von Mitarbeitern der Zuwendungsbehörde bei der Drückjagd<br />
‣ Tragfähige Strategie einer gemeinsamen Lasten- und Nutzenverteilung (insbesondere<br />
„Poolbildung“ zur gemeinsamen Wildbretvermarktung der Strecke des<br />
Jagdtages).<br />
136
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
Rahmenzeitplan<br />
Zeitraum<br />
Juli - Oktober<br />
November – Dezember<br />
(Januar)<br />
Januar - Februar<br />
Vorgang<br />
‣ Vorbesprechung und Festlegung eines Termins<br />
‣ Planung der Durchführung incl. Erstellung aller notwendigen<br />
Unterlagen und ggf. notwendiger Alternativen<br />
‣ Rechtzeitige gemeinsame Einladung aller Teilnehmer<br />
‣ Gemeinsamer Revierbegang und Abstimmung<br />
‣ Aufstellen der Drückjagdstände<br />
‣ Mitwirkende einweisen (Ansteller von Schützen, Treiberführer)<br />
‣ Erstellung Stand-, Jagd-, Rettungskarten<br />
‣ Organisation Wildvermarktung<br />
‣ Prüfung des Gesamtkonzeptes auf Umsetzbarkeit<br />
‣ Überprüfung der Sicherheit<br />
‣ Revierübergreifende Jagd<br />
‣ Überprüfung aller Maßnahmen und Bewertung des<br />
Erfolgs (Evaluation)<br />
‣ Erarbeitung von Verbesserungsvorschläge<br />
‣ Konzept für Fortführung von Bewegungsjagden in der<br />
Reviergruppe<br />
‣ Kurzbericht der Ergebnisse an LRA Reutlingen bis<br />
28.02.<br />
‣ Weitergabe der Erfahrungen an interessierte Reviergruppen<br />
im Landkreis<br />
Drückjagdeinrichtungen Anlage 2<br />
Für die Bedarfsmeldung der benötigen Drückjagdeinrichtungen ist eine Karte den<br />
Standorten der Drückjagdeinrichtungen, bekannter Schwarzwildwechsel und<br />
Schwarzwildeinstände vorzulegen.<br />
1 Jagdrevier<br />
2 Jagdrevier<br />
3 Jagdrevier<br />
4 Jagdrevier<br />
5 Jagdrevier<br />
6 Jagdrevier<br />
7 Jagdrevier<br />
Benötigte Anzahl<br />
Unterschrift<br />
137
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
Weiterführende Empfehlungen Anlage 3<br />
‣ Bestimmung eines Planungsteams mit einem verantwortlichen Leiter<br />
‣ Jeder Schütze ist auf einem Drückjagdstand Sicherheit!!<br />
‣ Organisation der Treiben (Anzahl Jäger, Hundeführer, (körperlich) geeignete<br />
Treiber, Bestimmung der Treiberführer, Festlegung der Laufstrecken, -richtung<br />
und Bereiche für die einzelnen Treibergruppen, Warnwesten, Rettungspunkte,<br />
etc.; Durchmischung der eingeladenen Jagdgäste, Hundeführer, etc. und Verteilung<br />
auf jeweils andere Reviere, individuelle Fertigkeiten beachten)<br />
‣ Organisation des Anstellens (Anzahl notwendiger Ansteller, Einweisung, Ablauf,<br />
Wildbergung, Anschussmarkierung, Ohrmarken, Hänger, etc.)<br />
‣ Aufstellen von Drückjagdständen an Erfolg versprechenden Plätzen und Markierung<br />
möglicher Gefahrenbereiche ungeachtet bestehender Jagdgrenzen<br />
(UVV Jagd beachten) Beteiligung der Landwirte mit Erstattung der Maschinenstundensätze<br />
‣ Abschließen einer Hundeversicherung<br />
‣ Entlohnungsschlüssel Hundeführer/Treiber<br />
‣ Sicherheitsvorkehrungen (Signalfarbene Westen für alle Teilnehmer, Schießnachweis<br />
auf bewegende Ziele aus 2009, ggf. verkehrsrechtliche Anordnung,<br />
Information Tierarzt, Polizei<br />
‣ Entwicklung einheitlicher Standkarten<br />
‣ Erstellung notwendiger (wasserresistenter) Karten für Jagdleitung, Ansteller,<br />
Treibergruppen, Nachsuchengespanne<br />
‣ Festlegung allgemeingültiger Verhaltensregelungen (z.B. Formblatt Kreisforstamt)<br />
und Planung des Ablaufes am Jagdtag (Jagdscheinkontrolle, etc.)<br />
‣ Aufhebung der bestehenden Jagdgrenzen für den Jagdtag<br />
‣ Professionelle Wildbretversorgung (ggf. unterstützt durch jagenden Metzger o.<br />
ä.) unter optimalen wildbrethygienischen Bedingungen z.B. an einem landwirtschaftlichen<br />
Hof mit Wasseranschluss, Aufhängevorrichtung, Kühlung, etc.<br />
138
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
12.4 Drückjagdbock-Modell der Bruderhaus Diakonie<br />
Abb. 33: Drückjagdböcke nach der Montage (Foto: P. Buck).<br />
139
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
Abb. 34: Aufgestellter Drückjagdbock (Foto: P. Buck).<br />
140
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
12.5 Dachsstrecke<br />
Da die Dachsschäden im Rahmen der Münsinger Jagdpachtverträge ebenfalls ersatzpflichtig sind,<br />
wurde nachfolgend die Dachsstrecke seit dem Jagdjahr 1998/99 dargestellt. In den letzten fünf<br />
Jagdjahren zeigt sie wieder eine ansteigende Tendenz (vgl. auch WFS, 2001).<br />
Anzahl Sauen (incl. Fallwild<br />
und Verkehrsverluste)<br />
45<br />
40<br />
35<br />
30<br />
25<br />
20<br />
15<br />
10<br />
5<br />
0<br />
Dachsstrecke aller gemeinschaftlicher Jagdbezirke der<br />
Stadt Münsingen (mit EJB Stadt Stuttgart) und des EJB<br />
Tr.Üb.Pl. Bundesforsthauptstelle Heuberg (BIMA)<br />
(Quelle: Unt. Jagdbehörde LRA Reutlingen, 2009)<br />
Stadt Münsingen<br />
Tr.Üb.Pl.<br />
98/99 99/00 00/01 01/02 02/03 03/04 04/05 05/06 06/07 07/08 08/09<br />
Jagdjahr<br />
Abb. 35: Dachsstecke der gemeinschaftlichen Jagdbezirke der Stadt Münsingen (incl. des EJB<br />
Stadt Stuttgart) und des EJB Tr.Üb.Pl. Bundesforsthauptstelle Heuberg (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben,<br />
BIMA) seit dem Jagdjahr 1998/99.<br />
141
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
12.6 Missbräuchliche Fütterung<br />
Abb. 36: Schwarzwildkirrung auf der Gemarkungsfläche Münsingen (Foto: Anonymus, 20.08.2009).<br />
142
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
12.7 Sachverständige für die Wildfütterung<br />
Fütterung, Kirrung, Ablenkungsfütterung. Schulungsunterlagen für Sachverständige für die Wildfütterung<br />
der Kreisvereine und Jägervereinigungen in Baden-Württemberg. Manuskript des Landesjagdverbandes<br />
Baden-Württemberg (LJV BA-WÜ, 2002; vgl. auch MLR, 2002)<br />
Sachverständige für die Wildfütterung<br />
Der Landesjagdverband hat sich dazu bereit erklärt, künftig bei der Verhinderung missbräuchlicher<br />
Wildfütterung, Kirrung und Ablenkungsfütterung mitzuwirken. Eine wichtige Aufgabe kommt dabei<br />
der Schulung und Fortbildung von Jägern zu. Bei rund 28.000 Mitgliedern in 57 Kreisgruppen, die in<br />
einer uns nicht bekannten Zahl von Hegeringen organisiert sind, sind die Landesjagdschule, die<br />
Mitarbeiter der LJV-Geschäftsstelle und die Mitglieder des LJV-Präsidiums nicht in der Lage, dies in<br />
einem überschaubaren Zeitrahmen durchzuführen, Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt würden<br />
den Rahmen des Möglichen sprengen.<br />
Deshalb hat der Landesjagdverband vorgeschlagen, dass alle Kreisgruppen mindestens einen<br />
Sachverständigen für die Wildfütterung benennen sollen, der als sachkundiger Ansprechpartner für<br />
alle Fragen der Fütterung, Ablenkungsfütterung und Kirrung von Wild zur Verfügung steht. Da sowohl<br />
bei Jägern als auch bei Jagdbehörden z. T. unklare Vorstellungen darüber bestehen, welche<br />
Aufgaben Sachverständige für die Wildfütterung wahrnehmen sollen und können, werden im Folgenden<br />
dazu einige Hinweise gegeben:<br />
1. Durch die freiwillige Benennung von Sachverständigen für die Wildfütterung durch die Kreisvereine<br />
und Jägervereinigungen werden die zuständigen unteren Jagdbehörden nicht von ihrer<br />
Pflicht zur Überwachung und Kontrolle der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen entbunden.<br />
Sie haben gegenüber Sachverständigen keine Weisungsbefugnis.<br />
2. Die im Einführungserlass genannte „freiwillige Selbstkontrolle“ der Jägerschaft bedeutet nicht,<br />
dass Sachverständige eigenmächtig und selbsttätig Kontrollen in fremden Revieren durchführen<br />
müssen. Es ist den Kreisvereinen unbenommen, durch Vorstandbeschlüsse Regelungen für interne<br />
Kontrollen herbeizuführen. Dabei sollte gewährleistet sein, dass Kontrollen nur durchgeführt<br />
werden können, wenn die betroffenen Revierinhaber davon Kenntnis haben.<br />
3. Vorrangige Aufgabe der Sachverständigen ist die Beratung und Schulung von Jagdkameraden<br />
in allen Fragen zur Fütterung, Kirrung und Ablenkungsfütterung von Wild gemäß der gesetzlichen<br />
Regelungen im Rahmen von Revierberatungen oder Hegeringversammlungen.<br />
4. Eine Zusammenarbeit mit den unteren Jagdbehörden ist sinnvoll und notwendig, ihr sind aber<br />
nach Meinung des MELR durch datenschutzrechtliche Vorschriften Grenzen gesetzt. Der Sachverständige<br />
kann in Konfliktfällen Mittlerfunktion übernehmen, wenn die zuständige Behörde<br />
oder der betroffene JAB dies wünschen.<br />
5. Die Sachverständigen können Ansprechpartner für andere Verbände oder Privatpersonen sein.<br />
Sie können in Konfliktfällen vermitteln und durch aufklärende Gespräche mit Jagdausübungsberechtigten<br />
ggf. dazu beitragen, dass bei Verstößen Anzeigen bei Behörden durch Dritte unterbleiben.<br />
Verweigert ein Jagdausübungsberechtigter trotz nachgewiesener Rechtsverstöße die<br />
Zusammenarbeit mit dem Sachverständigen, sollte der Vorstand des zuständigen Kreisvereins<br />
verständigt werden. Ggf. sind disziplinarische Maßnahmen zu prüfen und einzusetzen, auch<br />
Gespräche mit dem zuständigen Verpächter der Jagd sind ggf. hilfreich und zielführend.<br />
143
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
12.8 Umfrage unter den Münsinger Jagdpächtern<br />
12.8.1 Fragebogen<br />
Schwarzwildkonzept Stadt Münsingen<br />
(Umfrage unter den Jagdpächtern)<br />
Ihre Angaben werden vertraulich behandelt und anonym ausgewertet. Wenn sie dennoch Ihren<br />
Namen bzw. Ihr Revier angeben möchten, ist Ihnen dies freigestellt. Bitte beantworten Sie die Fragen<br />
bzw. kreuzen Sie das für Sie Zutreffende an. Sofern Mehrfachnennungen möglich sind, ist dies<br />
gesondert angegeben.<br />
Wenn Sie an Ihr Revier und an die Schwarzwildbejagung denken, was fällt Ihnen dazu spontan<br />
ein? (Bitte beschränken Sie Ihre Angabe auf Eindrücke/Erfahrungen aus Ihrem Revier auf der Gemarkung<br />
der Stadt Münsingen.)<br />
_______________________________________________________________________________<br />
_____________________________________________________________________________<br />
1. Allgemeine Angaben<br />
Zunächst benötige ich von Ihnen einige allgemeine Informationen.<br />
1.1 Seit wann bewirtschaften/betreuen Sie Ihr Revier auf der Gemarkung der Stadt Münsingen?<br />
seit<br />
Jahr<br />
1.2 Seit wann jagen Sie und seit wann bejagen Sie aktiv Sauen?<br />
Ich bin Jäger seit<br />
Ich bejage Schwarzwild seit<br />
Jahr<br />
1.3 Wie viele Sauen pro Jahr erlegten Sie persönlich in Ihrem Revier in Münsingen im Durchschnitt<br />
der letzten 4 Jagdjahre? Wie viele Sauen haben Sie im letzten Jagdjahr erlegt?<br />
144
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
Im Durchschnitt der letzten 4 Jahre<br />
Im letzten Jagdjahr 2008/09<br />
Stück<br />
1.4 Laden Sie auch Jagdgäste speziell für die Jagd auf Schwarzwild in Ihr Revier ein?<br />
<br />
<br />
<br />
Ja, zur Ansitzjagd auf Sauen<br />
Ja, zur Bewegungsjagd auf Sauen<br />
Nein<br />
2. Angaben zum Jagdbogen und der Wildbretvermarktung<br />
2.1 Sind Sie mit der Abgrenzung Ihres Jagdbogens vor dem Hintergrund einer optimalen Schwarzwildbejagung<br />
zufrieden? Wenn nein, warum sollte er anders abgegrenzt sein?<br />
Ja<br />
Nein, er sollte anders abgrenzt sein, weil …<br />
__________________________________________________________________________<br />
__________________________________________________________________________<br />
2.2 Stellt die Vermarktung des erlegten Schwarzwildes aus Ihrem Revier für Sie ein Problem dar?<br />
Ja, weil / wenn ...<br />
__________________________________________________________________________<br />
__________________________________________________________________________<br />
Nein, kein Problem<br />
Nein, ich könnte sogar noch mehr erlegte Sauen vermarkten<br />
2.3 Halten sie die Idee der Wildbretvermarktung (allen erlegten Wildes) unter einem gemeinsamen<br />
Label (z.B. der Stadt Münsingen, des Biosphärengebiets) für sinnvoll?<br />
<br />
<br />
Ja<br />
Nein<br />
145
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
2.4 Wären Sie bereit für ein solches Vermarktungslabel beim Schwarzwild neben den gesetzlichen<br />
Vorschriften zur Wildbrethygiene (Trichinenbeschau, etc.) weitere Qualitätsstandards zu akzeptieren<br />
(z.B. regelmäßige Radiocäsiumuntersuchungen)?<br />
<br />
<br />
Ja<br />
Nein<br />
3. Angaben zur Schwarzwildsituation<br />
3.1 Welches sind Ihrer Meinung nach die wesentlichen Gründe für die Ausbreitung und den<br />
Anstieg der Schwarzwildbestände auf der Schwäbischen Alb im Raum Münsingen in den<br />
vergangenen zwei Jahrzehnten?<br />
Bitte bewerten Sie je Zeile die einzelnen Punkte durch Ankreuzen. (Skala: ++ ganz entscheidender<br />
Grund, + wesentlicher Grund, - möglicher Grund, - - definitiv kein Grund, weiß nicht).<br />
Gründe für Anstieg / Ausbreitung des Schwarzwildes ++ + - --<br />
Globale Klimaerwärmung (v. a. milde, schneearme Winter der vergangenen<br />
Jahre)<br />
Häufigere Baummast (v. a. in der Buche)<br />
weiß<br />
nicht<br />
Veränderte Anbau- und Flächenstruktur in der Landwirtschaft (v.a.<br />
Maisanbau)<br />
Veränderungen bei der Waldbewirtschaftung (naturnaher Waldbau<br />
mit großen Verjüngungsflächen)<br />
Zu geringer jagdlicher Eingriff in die Gesamtheit der Schwarzwildpopulation<br />
Zu geringer jagdlicher Eingriff in die Altersklasse der Bachen<br />
Zu geringer jagdlicher Eingriff in die Altersklasse der Frischlinge<br />
Energiezufuhr durch Fütterung (unabhängig von deren Zielsetzung:<br />
Kirrung, Ablenkung, Notzeit)<br />
Höhere Reproduktionsraten der Bachen und größere Überlebensraten<br />
bei Frischlingen<br />
Gestörte Sozialstruktur ist durch falsche Bejagung<br />
Fehlende natürliche Beutegreifer (v.a. Wölfe)<br />
Falsches Schwarzwildmanagement in der Umgebung der Münsinger<br />
Reviere<br />
…<br />
3.2 Kommt Schwarzwild in Ihrem Revier als Standwild vor?<br />
146
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
<br />
<br />
<br />
Ja<br />
Nein, aber häufiges Wechselwild<br />
Nein, sehr sporadisches Wechselwild<br />
3.3 Wie schätzen Sie den Schwarzwildbestand im Herbst 2009 (= zum Zeitpunkt der Befragung) in<br />
Ihrem Revier ein?<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Viel zu hoch<br />
Hoch<br />
Genau richtig reguliert<br />
Niedrig<br />
Viel zu niedrig<br />
3.4 Können Sie den Schwarzwildbestand in Ihrem Revier beziffern? Wie viele Sauen hatten Sie zu<br />
Beginn des Jagdjahres (01.04.09) als Standwild im Revier?<br />
…<br />
<br />
Sauen insgesamt<br />
Keine Angabe möglich<br />
3.5 Wie ermitteln Sie die Höhe des Schwarzwildbestandes?<br />
Jagdstrecke ist der entscheidende Indikator<br />
Schadenssituation ist der ausschlaggebende Indikator<br />
Ich kenne die Rotten in meinem Revier (Anzahl / Struktur)<br />
Hochrechnen zufälliger Beobachtungen<br />
Revierübergreifende Zählungen an Kirrungen<br />
…<br />
3.6 Die Freude an der Jagd dürfte ein entscheidender Faktor sein, warum Sie ein Revier von der<br />
Stadt Münsingen gepachtet haben. Könnten Sie sich vorstellen, auch ohne die Erlegung von<br />
Schwarzwild Freude an Ihrem gepachteten Revier zu haben?<br />
<br />
<br />
Ja, ich könnte auf die Erlegung von Schwarzwild ganz verzichten; die Sorgen mit der Wildart<br />
sind größer (Wildschäden) als die jagdliche Freude bei der Bejagung<br />
Nein, ich möchte mindestens ______ Sau (-en) pro Jagdjahr in meinem eigenen Revier<br />
erlegen können, da mir die Schwarzwildbejagung sehr viel bedeutet.<br />
(Bitte eine durchschnittliche Anzahl angeben)<br />
147
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
3.7 Glauben Sie, dass sich der Schwarzwildbestand mit den Mitteln, die man als Jäger zur Verfügung<br />
hat, auf ein bestimmtes Niveau einregulieren lässt?<br />
(Bitte Zutreffendes ankreuzen; Mehrfachnennungen möglich).<br />
Ja, im wesentlichen kann man über die Bejagung steuernd eingreifen<br />
<br />
Ja, außerdem steuere ich die Bestandeshöhe über die Fütterung (Kirrung, Ablenkfütterung<br />
und Notzeitfütterung)<br />
Ja, weil …<br />
<br />
Nein unmöglich, zu viele andere Faktoren (z.B. Klima, Maisanbau, Mastsituation), die<br />
der Jäger nicht beeinflussen kann, bestimmen die Höhe des Schwarzwildbestandes<br />
Nein, weil …<br />
4. Angaben zur Schwarzwildbejagung<br />
4.1 Wie bejagten Sie die Sauen in Ihrem Revier im letzten Jagdjahr 2008/09?<br />
(Bitte machen Sie Angaben in absoluten Zahlen)<br />
Jagdart<br />
Einzelansitz auf Sauen an Kirrung<br />
Einzelansitz auf Sauen ohne Kirrung<br />
Gemeinschaftsansitz auf Sauen an Kirrungen<br />
Zufällige Erlegung bei Ansitz auf anderes Wild<br />
Geplante revierübergreifende Bewegungsjagd<br />
Geplante Bewegungsjagd im eigenen Revier<br />
Spontane Bewegungsjagd auf gekreiste Sauen im eigenen Revier<br />
Pirsch<br />
Sonstige Jagdarten<br />
Absolute Anzahl<br />
geschossener Sauen<br />
4.2 Sofern Sie Sauen mittels Kirrungen bejagen, wie viele betreiben Sie in Ihrem Revier?<br />
… Kirrungen insgesamt (Bitte Anzahl angeben)<br />
Nein, ich betreibe keine Kirrjagd (weiter mit Frage 4.5)<br />
4.3 Wie oft beschicken Sie Ihre Kirrungen, um Schwarzwild dort auch effektiv bejagen zu können?<br />
148
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
4.4 Betreiben Sie die Kirrjagd ganzjährig?<br />
täglich mind. 1 x Woche …<br />
<br />
Ja Nein, nur in den Monaten von … bis …<br />
4.5 Halten Sie die in Baden-Württemberg gesetzlich definierten Regelungen im Zusammenhang mit<br />
der Kirrung, Ablenkfütterung und Fütterung für praxisgerecht?<br />
Ja, Nein, weiß nicht<br />
Begründung: ___________________________________________________________________<br />
4.6 Unterhalten Sie Ablenkfütterungen in ihrem Revier?<br />
Ja Nein (weiter mit Frage 4.8)<br />
Falls ja, wie viele Ablenkfütterungen betreiben Sie in Ihrem Revier und werden diese ganzjährig<br />
betrieben?<br />
…<br />
…<br />
Ablenkfütterungen werden ganzjährig<br />
betrieben<br />
Ablenkfütterungen in den Monaten<br />
___________(von - bis) betrieben<br />
4.7 Wird der Wildschaden durch den Betrieb der Ablenkfütterung reduziert? Wie schätzen Sie den<br />
Effekt ein? (Bitte bewerten Sie je Zeile die einzelnen Punkte durch Ankreuzen. Skala: ++ sehr deutlicher<br />
Effekt, + deutlicher Effekt, - kein Effekt, - - negativer Effekt, weiß nicht).<br />
Wirkung der Ablenkfütterung ++ + - --<br />
In meinem Revier<br />
In den angrenzenden Revieren<br />
Auf der Gemarkung der Stadt Münsingen<br />
weiß<br />
nicht<br />
4.8 Mit welchen Futtermitteln betreiben Sie im Wesentlichen Ihre Kirrungen / Ablenkfütterungen und<br />
ggf. die Notzeitfütterung?<br />
Ich verwende …<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Körnermais<br />
Anderes Getreide, v.a. …<br />
Übrig gebliebene, alte Backwaren<br />
Gesammelte Buchecker, Eicheln, Kastanien<br />
Fallobst / Apfeltrester<br />
Spezielle Lockmittel aus dem Fachhandel<br />
149
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
4.9 Haben Sie den Standort von Kirrungen und Ablenkfütterungen mit Ihren Reviernachbarn abgestimmt?<br />
Kirrungen Ja Nein<br />
Ablenkfütterungen Ja Nein<br />
4.10 War in den letzen vier Jagdjahren bei Ihnen eine Notzeitfütterung der Sauen im Winter notwendig?<br />
Wenn ja, in welchem Jahr oder Jahren?<br />
Ja, in dem/den Winter(n): 200... / 200... ; 200… / 200 ...; … / …<br />
Nein<br />
4.11 Glauben Sie, dass die Kirrung, Ablenkfütterung und Notzeitfütterung einen Einfluss auf die<br />
Bestandeshöhe des Schwarzwildes haben?<br />
Kirrung Ja Nein<br />
Ablenkfütterung Ja Nein<br />
Notzeitfütterung Ja Nein<br />
4.12 Die Kreisjägervereinigung hat sog. „Fütterungsbeauftragte“ aus den Reihen der Jägerschaft<br />
eingesetzt. Halten Sie deren Funktion für sinnvoll? Geben Sie eine kurze Begründung.<br />
Ja, weil …__________________________________________________________________<br />
Nein, weil… _______________________________________________________________<br />
4.13 In diesem Herbst haben wir in den Wäldern auf der Gemarkungsfläche eine starke Buchenmast.<br />
Haben Sie aufgrund dieser Situation Ihre Bejagungsstrategie auf Schwarzwild für den Herbst<br />
/ Winter geändert? Wenn ja, in welcher Form?<br />
Ja, ______________________________________________<br />
Nein<br />
4.14 Setzen Sie zur Jagd auf Sauen in Ihrem Revier Hunde ein?<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Ja, …<br />
ich halte selbst einen Hund, der auch zur Jagd auf Sauen eingesetzt wird<br />
ich halte selbst mehrere an Sauen jagende Hunde und setze diese regelmäßig ein<br />
aber dazu bediene ich mich bekannter Jäger mit an Sauen jagenden Hunden<br />
…<br />
150
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Nein, …<br />
ich lehne die Bewegungsjagd auf Sauen unter Einsatz von Hunden ab<br />
normalerweise nicht, nur wenn revierübergreifend gejagt wird dulde ich den Hundeeinsatz<br />
nur wenn es eine Nachsuche erfordert<br />
in meiner Umgegend gibt es keine guten, an Sauen jagenden Hunde<br />
…<br />
4.15 Ein innovatives Jagdkonzept bei Bewegungsjagden kann in der Bildung von Reviergruppen<br />
bestehen, die unter „Aufhebung“ der Jagdgrenzen an einem oder mehreren Tagen im Jahr in sinnvoll<br />
abgegrenzten Einheiten gemeinsam jagen (gemeint sind langfristig geplante revierübergreifende<br />
Jagden). Wenn dabei die Jagdgäste zwischen den einzelnen Jagdrevieren „rochiert“ werden<br />
können und ein gemeinsamer „Pool“ den Aufwand (Planung, Durchführung) und den Ertrag (Jagdstrecke)<br />
nach einem festzulegendem Schlüssel auf alle Teilnehmer verteilt, könnten Interessen der<br />
einzelnen Reviere im Sinne des gemeinsamen Erfolges in den Hintergrund treten. Durch die Integration<br />
eines Monitorings ließen sich Informationen generieren, die die flexible Nutzung einer solchen<br />
Jagdstrategie ermöglichen würden.<br />
Ist es für Sie vorstellbar, sich mit Ihrem Revier in solch eine innovative Jagdstrategie einzubringen?<br />
Ja<br />
Nein<br />
5. Angaben zu Schwarzwildschäden<br />
5.1 Hatten Sie in den letzen vier Jagdjahren Schwarzwildschäden in Ihrem Revier?<br />
Ja<br />
Nein<br />
5.2 Wie stellt sich die aktuelle Wildschadenssituation in diesem Jagdjahr dar? Haben Sie im laufenden<br />
Jagdjahr 2009/10 mehr Schäden als im Vorangegangenen?<br />
Ja<br />
Nein<br />
Können Sie Gründe hierfür nennen? _________________________________________________<br />
5.3 Ergreifen Sie Schutzmaßnahmen, um Schwarzwildschäden abzuwehren und wenn ja, welche?<br />
(Bitte Zutreffendes ankreuzen; Mehrfachnennungen möglich).<br />
151
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
Einzäunung gefährdeter Kulturen mit Elektrozaun<br />
Ablenkfütterungen<br />
Intensive Bejagung in der Feldflur in den Sommermonaten<br />
Andere Vergrämungsmaßnahmen, z.B. …<br />
…<br />
5.4 Welche der genannten Schutzmaßnahmen ist die effektivste zur Verhinderung von Schwarzwildschäden?<br />
Die effektivste Maßnahme ist:_______________________________________________________<br />
5.5 Können Sie die Kosten bzw. den Aufwand für die Wildschadensverhütungsmaßnahme „Einzäunung“<br />
beziffern, sofern Sie diese in Ihrem Revier nutzen?<br />
Wir zäunen im Revier ca. _______ ha gefährdete Kulturflächen/Jahr ein; (Angabe alternativ:<br />
_______ Laufmeter Zaun / Jahr).<br />
Die Anschaffungskosten für das notwendige Material (Weidezaungerät, Litze, Pflöcke, etc.) beliefen<br />
sich auf ca. _______ €<br />
Der jährliche Aufwand für Auf- und Abbau sowie den Unterhalt des Elektrozaunes beläuft sich auf<br />
ca. _______ Arbeitstage (Definition: ein Arbeitstag á 8 Std.; bitte unter Einbezug aller Helfer).<br />
5.6 Könnten sie sich vorstellen, ganz auf das Einzäunen wildschadensgefährdeter Flächen zu verzichten?<br />
Wenn ja unter welchen Voraussetzungen?<br />
Ja, wenn _____________________________________________________<br />
Nein<br />
5.7 Fühlen Sie sich von den Landwirten überwiegend gut informiert über Ernte-, Einsaatzeitpunkte<br />
und alle anderen Aspekte, die für die Verhinderung von Wildschäden relevant sind?<br />
Ja<br />
Nein<br />
5.8 Glauben Sie, dass der Energiepflanzenanbau im Raum Münsingen (v. a. der Maisanbau für<br />
Biogasanlagen) zu einer Verschärfung der zukünftigen Schwarzwildschadensproblematik führen<br />
wird? Bitte geben Sie eine kurze Begründung.<br />
Ja,<br />
Nein,<br />
weil: __________________________________________________________________________<br />
6. Angaben zur Fortbildung in Sachen „Schwarzwild“ und zur Schwarzwildforschung<br />
152
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
6.1 Üben Sie das jagdliche Schießen, insb. das Flüchtigschießen?<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Ja, mindestens einmal im Jahr<br />
Ja, mindestens … mal im Jahr<br />
Nein, ich nehme nicht an Bewegungsjagden teil<br />
Nein, da bin ich als Praktiker versiert genug<br />
…<br />
6.2 Wie bilden Sie sich in Sachen Schwarzwild fort?<br />
(Bitte Zutreffendes ankreuzen; Mehrfachnennungen möglich).<br />
Jagdpresse<br />
Schwarzwildsymposien<br />
Lokale Vortragsveranstaltungen<br />
Wissenschaftliche Fachveröffentlichungen<br />
Ich brauche keine Fortbildung<br />
…<br />
6.3 Würden Sie wissenschaftliche, wildbiologische Untersuchungen an Schwarzwild auf der Gemarkung<br />
der Stadt Münsingen bzw. im Bereich des Biosphärengebiets Schwäbische Alb begrüßen?<br />
Ja<br />
Nein<br />
Wenn ja, was sollte unbedingt einmal wissenschaftlich untersucht werden?<br />
_____________________________________________________________________________<br />
_____________________________________________________________________________<br />
6.4 Könnten Sie sich vorstellen, im Rahmen eines wissenschaftlichen Versuchs auf die Kirrung,<br />
Ablenkfütterung oder Notzeitfütterung für Schwarzwild in Ihrem Revier ganz zu verzichten?<br />
Ja<br />
Nein<br />
7. Zum Abschluss Ihre Meinung zu einer möglichen gemeinsamen Leitlinie des Schwarzwildkonzepts<br />
der Stadt Münsingen zur Schwarzwildbewirtschaftung auf der Gemarkungsfläche<br />
153
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
Eine gemeinsame Leitlinie könnte wie folgt formuliert sein:<br />
„Das Schwarzwildmanagement auf der Gemarkung der Stadt Münsingen folgt den gesetzlichen<br />
Bestimmungen und trägt auch weiteren, übergeordneten gesellschaftlichen Verpflichtungen<br />
Rechnung. Dabei werden insbesondere die Belange des Biosphärengebietes Schwäbische<br />
Alb berücksichtigt. Da kein Anspruch der Jäger auf eine bestimmte Schwarzwilddichte<br />
in den Revieren besteht, orientiert sich die Schwarzwildbejagung primär an der Wildschadenssituation.<br />
Ein transparentes Monitoring der Wildschäden, der Schwarzwildpopulation<br />
und wichtiger Nahrungs- bzw. Lebensraumressourcen wird genutzt, um die Schwarzwildbejagung<br />
im Einvernehmen mit allen Interessengruppen und den beteiligten Behörden durchzuführen.<br />
Hierzu sind gesonderte Maßnahmen definiert und vereinbart. Diese können flexibel<br />
an die jeweilige Situation angepasst werden.“<br />
7.1 Könnten Sie einer so formulierten übergeordneten, gemeinsamen Leitlinie für die Schwarzwildbewirtschaftung<br />
zustimmen? Wenn nein, was sollte in die Formulierung unbedingt noch integriert werden?<br />
Ja<br />
Nein<br />
_____________________________________________________________________________<br />
Die Auswertung der Fragebögen wird mit in das Schwarzwildkonzept Stadt Münsingen einfließen. Sofern Sie<br />
Rückfragen haben, gebe ich Ihnen gerne Auskunft. Bitte werden Sie sich an:<br />
Niels Hahn, Wilcon - Wildlife Consulting: Tel.: 07385-835 oder Mobil: 0171-6810728, Email: wilcon@wildlifeconsulting.eu<br />
Ich danke Ihnen für Ihre Mitarbeit!<br />
154
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
12.8.2 Umfrageergebnis „Einstiegsfrage“<br />
Tab. 24: Antworten (n=14) auf die Einstiegsfrage der Umfrage unter Münsinger Jagdpächtern<br />
(n=40) [Einstiegsfrage: „Wenn Sie an Ihr Revier und an die Schwarzwildbejagung denken, was fällt<br />
Ihnen dazu spontan ein? (Bitte beschränken Sie Ihre Angabe auf Eindrücke/Erfahrungen aus Ihrem<br />
Revier auf der Gemarkung der Stadt Münsingen.)“].<br />
nur wenige Sauen sporadisch alle paar Monate; dadurch Bejagung so gut wie unmöglich (reine<br />
Zufallstreffer); wenn sie dann einmal kommen, sofort Ärger an speziellen Wiesen; 1-2 Tage da,<br />
dann wieder längere Zeit weg.<br />
Bejagung sehr schwierig, da Sauen in Steilhängen liegen.<br />
früher: Ansitz an Kirrung; heute: Immer in "Hab-Acht-Stellung", schnelles Reagieren.<br />
zu wenig Jagdmöglichkeit, da zur Zeit keine Wildschweine ins Revier kommen.<br />
Kreisen bei Schnee / Jagderfolg sehr gut; revierübergreifende Jagd nur, wenn alle zu 100% mitmachen,<br />
dann kann es einen Jagderfolg geben, aber nur auf Schwarz- und Raubwild jagen!!!<br />
Überhöhter Bestand an Sauen auf dem Tr.Üb.Platz; unnötige Kirrungen (besser Fütterungen) in<br />
Mehrstetten und anderswo.<br />
Schwarzwild ohne Kirranlagen nicht bejagbar.<br />
Freude, Wildschaden, Natur, Jagd.<br />
nur Durchwechsel.<br />
viel Unruhe, kaum Schwarzwild.<br />
viel Arbeit, viel Kosten, viel Ärger, fast nicht aufzuwiegen mit der Freude an der Jagd.<br />
fast unmöglich, da absichtlich keine Kirrung, dennoch Schäden im Weizen und Mais.<br />
Arbeit, Zeitaufwand (Ansitze), Freude bei der Jagd.<br />
schönste und bleibende Jagderlebnisse, Zäunen.<br />
155
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
12.8.3 Sonstige Bemerkungen zu Einzelfragen der Umfrage<br />
Tab. 25: Sonstige Hinweise und Bemerkungen von Münsinger Jagdpächtern im Zusammenhang<br />
mit der Umfrage.<br />
zu 3.7: Es gibt Reviere, in denen Sauen wie Haustiere gehalten werden; zu 4.11 (Einfluss von<br />
Kirrung auf Bestandeshöhe) in meinem Revier nicht.<br />
zu 3.3: (Bestandeseinschätzung im Herbst 2009) Wenn ich's nur wüsste …; zu 3.6: Hätte auch<br />
ohne Sauen Freude am Revier, habe aber trotzdem auch gern Sauen drin. Von daher eher ...<br />
"Nein" ich "möchte" mindestens x Sauen pro Jagdjahr in meinem eigenen Revier erlegen können,<br />
… (Anzahl: kann keine fixe Zahl angeben, würde sich vor allem an Bestandeshöhe /<br />
Schäden orientieren.); zu 4.6: (Unterhaltung von Ablenkfütterungen) Hab's aber früher einmal<br />
versucht; zu 5.7 (Information durch Landwirte zu Ernte-, Einsaatzeitpunkten und allen anderen<br />
Aspekten, die für die Verhinderung von Wildschäden relevant sind) Ja, mit "ständigem" Kontakt-Halten<br />
von Seiten der Jäger<br />
zu 4.3: Beschicken=Befüllen: immer wenn Schweine da waren und gefressen haben (leider<br />
sehr selten) ca. alle 2-3 Wochen; zu 4.5 Kirrung: ja; Ablenkfütterung: nein, sogar kontraproduktiv.<br />
In manchen Revieren wird über das ganze Jahr tonnenweise Futter ausgebracht. dies dient<br />
nicht zur Vermeidung von Schäden, sondern zur Wildschweinmast für große Jagden. Ein Nebeneffekt<br />
ist, dass in den Nachbarrevieren das Schwarzwild nur als sporadisches Wechselwild<br />
vorkommt und auf der Suche nach tierischem Eiweiß dort Schäden anrichtet. Es bleibt aber<br />
nicht in diesen Revieren, so dass eine Bejagung äußerst schwierig ist; zu 4.12: Nein, weil dieser<br />
sich nicht neutral verhält und bei ihm genehmen Pächtern bekannte und gemeldete Verstöße<br />
nicht verfolgt. Er schaut lieber weg, damit er wieder zur Jagd eingeladen wird; zu 4.15:<br />
Bezogen auf Schwarzwild ja, bezogen auf Rehwild nein; zu 5.6: Ja, wenn die Wildschweine<br />
regelmäßig über längere Zeiträume entweder häufiger oder gar nicht im Revier wären und dadurch<br />
leichter zu bejagen wären; zu 6.4: Pauschalaussagen nicht möglich, abhängig von den<br />
konkreten Bedingungen; zu 7.1: Es müssten Aussagen/Vereinbarungen enthalten sein uber: -<br />
das Verbot übermäßiger Futtereinträge in allen Revieren im Biosphärengebiet, insbesondere<br />
bei Ablenkfütterungen, -das berechtigte Interesse auf Schwarzwild und dessen Bejagung in<br />
den Pachtrevieren, bedingt durch den Pachtpreis (in tragbarem Umfang), -die beteiligten Behörden<br />
und Verpächter, dass diese bereit sind, Verstöße und übermäßige, ganzjährige Ausbringung<br />
von Futtermitteln zeitnah und konsequent zu verfolgen und dies im gesamten Biosphärengebiet,<br />
-Münsingen hat auch Reviere, die überwiegend an andere Gemeinden angrenzen,<br />
und deshalb Probleme haben. Auch diese Pächter sollten unterstützt werden.<br />
156
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
zu 3.7: (Bejagung, Steuerung über Fütterung, eigene Jagd auf Sauen), Die drei "Ja" aber nur,<br />
wenn alle an einem Strang ziehen und jagen, sonst gilt Aussage "Nein, unmöglich, zu viele<br />
andere Faktoren, …"; zu 4.1: (Geplante revierübergreifende Bewegungsjagd) 120 Jäger 2<br />
Füchse; zu 4.6 (Ablenkfütterungen): Nein, noch nicht!; zu 4.10 Frost, keine Buchen und Eichenmast,<br />
hoher Schnee; zu 4.15 (Bejagungskonzept) Ja, bei Schwarzwild und Raubwild,<br />
nein, in Verbindung mit Rehwild; zu 5.3 Drei Feldwege wurden bei der Einzäunung gesperrt<br />
(genehmigt) 40€<br />
zu 4.15: Von meinen 3 angrenzenden Jagdnachbarn hat noch nie einer an den angeordneten<br />
revier-übergreifenden Jagden teilgenommen. Einer stört und fängt überlaufende Hunde ein; zu<br />
5.7 Ich muss dauernd fragen, Landwirte kommen nur, um Schäden zu melden.<br />
zu 4.15: Wer soll das organisieren?<br />
zu 4.15: Ich organisiere eine solche Jagd in St. Johann.<br />
zu 3.5: Alle o.g. (Möglichkeiten) zusammen, außer "Ich kenne die Rotten …" - ganz vage<br />
Schätzung! Zu 6.4: tue ich aber schon länger<br />
zu 3.1: Es sollten keine Führungsbachen erlegt werden. Unterstellte Bachen ja! Keine Zerschlagung<br />
der Familienstruktur; zu 4.2: Wichtig bei Kirrungen ist, dass bei jeder Windrichtung<br />
der Ansitz möglich ist (Ausweichmöglichkeiten); nach Beschuss von Schwarzwild ist dieses<br />
vergrämt und sucht eine andere Kirrung auf; über Beobachtungen und Trittsiegel lässt sich an<br />
Kirrungen sehr gut die Zusammensetzung der Rotten beurteilen; zu 4.3: Nicht alle Kirrungen<br />
sind täglich angenommen, daher täglich prüfen und ggf. beschicken!; zu 5.7: Informiere mich<br />
selbst durch täglichen Reviergang<br />
Zu 6.1: Schießkino 2-3 mal jährlich<br />
zu 4.14: Ja, falls bei Drückjagden auf Rehwild zufällig Sauen da sind; zu 5.5: jährlich ca 1300 €<br />
+ PKW-Anfahrten 800 €<br />
zu 4.2: ca. 4 Kirrungen insgesamt (nicht ich, Mitjäger); zu 4.15: Nein, zu viel Bürokratie<br />
zu 5.5: 2009/10 wurde nicht gezäunt; 4.15: Korrektur der Fragestellung: Ist es für Sie vorstellbar,<br />
… "sinnvoll"<br />
zu 2.4: wenn keine Zusatzkosten, wenn Vermarktung nicht verzögert wird; zu 3.3: Diese Frage<br />
kann man in einem kleinen Einzelrevier m. E. nicht beantworten; 4.15: Ja, aber in weniger<br />
komplexer Form<br />
zu 5.8: Energiepflanzenanbau … Im Bezug auf Energiepflanzenanbau möchte ich folgende<br />
zusätzliche Kommentare einbringen: Landwirte halten sich in vielen Fällen nicht an empfohlene<br />
Fruchtwechsel; der Anbau erfolgt in der Regel großflächig und bis an Waldränder bzw. Heckenverläufe.<br />
Sauen können sich tagelang im Maisfeld aufhalten ohne gesichtet zu werden. Es<br />
sind keine Schussfelder vorhanden; die Anlage von Elektrozäunen ist hilfreich, aber kaum vernünftig<br />
zu managen; als Gründe sind zu sehen: -Freihaltung der Zaunverläufe von Bewuchs, -<br />
157
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
temporärer Abbau, Aufbau der Zäune wegen Düngungsarbeiten und anderen Feldarbeiten;<br />
Biogaserzeuger bauen in der "Nicht-Mais-Zeit" andere biogasfähige Produkte an, vorwiegend<br />
Getreidearten, die als Biomasse im Abstand von ca. 3 Monaten geerntet werden; unmittelbar<br />
nach der Ernte wird großflächig Gülle ausgebracht; diese Bewirtschaftungsart zwingt Rehwild<br />
Äsungsbedarf im Wald zu decken; damit wird sekundär Wildschaden durch Verbiss gefördert<br />
als Folge intensiver Bewirtschaftung für Biogasbedarf; analog zu Biogassituation sehe ich die<br />
Bewirtschaftung von Grünflächen durch Milcherzeuger; Grünflächen werden in immer kürzeren<br />
Zeiträumen bis auf die Pflanzenwurzel gemäht und zu Silomasse verarbeitet. Wiesenpflanzen<br />
können sich nicht mehr "naturverjüngen". Die Samenentwicklung entfällt; einzelne Landwirte<br />
säen sogar Gräser in bestehende Grünflächen nach, um Verjüngungen zu erreichen!; analog<br />
zu oben erwähnter Maisfeldsituation wird im Rhythmus von wenigen Monaten Gülle ausgebracht,<br />
die tagelang in Lachen auf den Wisen steht; es Bedarf keine Fantasie, dass Rehwild<br />
sich dann eben an anderer Stelle Äsung sucht; Nachbemerkung: Biogaserzeuger, Milchbauern<br />
und sonstige Landwirte kämpfen gegeneinander für Grundstücksflächen; dadurch werden<br />
Grundstückspachtpreise in die Höhe getrieben, so dass u. a. die Erzeugerpreise u. a. für Milch<br />
beeinflusst werden; Landwirte zeigen im Gespräch bezüglich Biosphärengebiet und dessen<br />
Zielvorstellungen kein Verständnis; dies alles spielt sich in einem Gebiet ab, das den Anspruch<br />
als Biosphärengebiet erhebt!; von ökologischer, ökonomischer Einstellung ist nichts zu sehen;<br />
Auf der Homepage UNESCO Biosphärengebiet Schwäbische Alb ist zu lesen: "In UNESCO-<br />
Biosphärengebieten -in anderen Bundesländern auch Biosphärenreservate genannt- wird modellhaft<br />
nach wegen gesucht, um intakte Natur und wirtschaftliche Aktivitäten des Menschen<br />
dauerhaft in Einklang zu bringen. Und zwar nicht, indem der Mensch ausgesperrt wird, sondern<br />
durch die behutsame Nutzung und Gestaltung seiner Umwelt." Ich glaube, dass im Rahmen<br />
des Schwarzwildkonzeptes auch zusätzlich in diese Richtung geschaut werden sollte. Ich<br />
vermisse im Raum Münsingen eine ganzheitliche Sicht!!<br />
158
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
12.9 Üblicher Ablauf bei Auftreten von Wildschaden im Feld<br />
Abb. 37: Üblicher Ablauf bei Auftreten von Wildschaden im Feld (Quelle: Homepage WFS (Zugriff<br />
01.12.2009) http://www.landwirtschaftmlr.badenwuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1114337_l1/index1241097210642.html?showOnlyChilds=true&showChild<br />
sFor=1114337).<br />
159
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
12.10 Ergebnisse des Workshops am 27. und 28.03.2009<br />
160
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
Gruppen:<br />
Wild<br />
Landwirtschaft<br />
Wald / Naturschutz<br />
Politik / Gesellschaft<br />
161
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
Vermarktung<br />
Wertung der Bedeutung:<br />
●<br />
●<br />
●<br />
Beginn der Bearbeitung Gruppe 1<br />
Vermarktung des<br />
Wildbrets<br />
Vermarktung sicherstellen<br />
- verstärkte Zusammenarbeit mit Gaststätten<br />
- Zerlegungsmöglichkeit<br />
- Biosphärengebiet<br />
- Tourist - Information<br />
- Zentrale Vermarktung<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Zielkonflikt<br />
Landnutzung<br />
Wertung der Bedeutung:<br />
●●●<br />
●<br />
Beginn der Bearbeitung Gruppe 1<br />
Weniger Monokulturen<br />
(Mais)<br />
- weniger Maisanbau<br />
- 4 - Felder – Wirtschaft<br />
3 - Felder<br />
<br />
<br />
<br />
162
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
Freude an der Jagd /<br />
Psychologie<br />
Wertung der Bedeutung:<br />
●●●●●●●●●●●●●●<br />
Beginn der Bearbeitung Gruppe 1<br />
Ehrliche Bereitschaft<br />
bei allen Beteiligten an<br />
einer Mitarbeit<br />
Fairer Umgang miteinander,<br />
Verständnis zwischen<br />
den Interessengruppen<br />
Abbau von (gedanklichen)<br />
Grenzen<br />
Offenheit<br />
Akzeptanz unserer<br />
jagdlichen Interessen<br />
Freude an der Jagd<br />
Abbau von Neid und „Schielen zum Nachbarn“<br />
Eingeschränktes Betretungsrecht<br />
Sensibilität d. Bevölk. für Ruhezonen<br />
Lenkung und Info der Freizeitaktivitäten<br />
Jäger + Landwirte<br />
<br />
Bevölkerung<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Mehr Jagen, weniger<br />
Arbeiten<br />
Jagd soll noch Freude<br />
machen!<br />
Zeitlicher Aufwand<br />
muss tragbar sein!<br />
→ muss gemeinsames Interesse von Jäger, Verpächter + Landwirt sein<br />
- sich gegenseitig keine Steine in den Weg legen<br />
<br />
Aufeinander zugehen<br />
→ Position des Anderen<br />
einmal einnehmen<br />
Landwirte – Zufriedenheit<br />
Wilddichte angemessen<br />
Zusammenarbeit mit<br />
den Jägern<br />
Gute Zusammenarbeit<br />
zwischen den einzelnen<br />
Parteien<br />
Dialog: Jagdnachbarn<br />
An Drückjagden: einer<br />
jagt, der andere steht<br />
an der Grenze<br />
Mehr Zusammenarbeit<br />
mit den Landwirten<br />
Mehr gemeinsame<br />
Jagden<br />
Drückjagd – Unterstützung<br />
- gegenseitige Unterstützung<br />
<br />
<br />
163
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
Kommunikation /<br />
Zusammenarbeit<br />
Wertung der Bedeutung:<br />
●●●●●<br />
●●●●<br />
●●●<br />
Beginn der Bearbeitung Gruppe 1<br />
Regelungen für Feldbewirtschaftung<br />
Keine pauschale Verurteilung<br />
der Jäger<br />
Problematik versachlichen!<br />
→ Zahlen<br />
statt Meinungen<br />
Konsens zw. Allen<br />
Beteiligten + Konzept<br />
soll von allen getragen<br />
werden<br />
Kompromissbereitschaft<br />
Einigung mit allen<br />
Betroffenen<br />
Fruchtfolge kein Winterweizen<br />
Alte Fruchtreste beseitigen ! nach Mais<br />
Feld – Wald – Abstand (3 - 6 m)<br />
Schlaggröße Standort ? Bodenbearbeitung nach Mais?<br />
Wird nicht gesehen<br />
Offenheit<br />
Schäden erfassen – Statistik<br />
Verhütungsmaßnahmen erfassen<br />
Feldhygiene<br />
Maisäcker nach Ernte mulchen?<br />
Imagepflege - Märkte<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Kostengünstig für alle<br />
Parteien<br />
Fortbildung Konfliktsituationen<br />
Schäden ernst nehmen<br />
und nicht als<br />
Larifari abtun<br />
Mitsprache der Landwirte<br />
bei der Jagdverpachtung<br />
(Jagdgenossen-schaften?)<br />
Pflichten verdeutlichen<br />
→ Jagd<br />
→ Schadenminderung<br />
Ortsobmann mit einbeziehen<br />
Stärkung der Jagdgenossenschaft<br />
<br />
164
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
Kooperation<br />
Wertung der Bedeutung:<br />
●<br />
●●●●●●<br />
●●●●●●<br />
Beginn der Bearbeitung Gruppe 2<br />
Information<br />
Abschusszahlen wie<br />
bei Rehwild<br />
Unrealistisch, unpraktikabel, nicht möglich !<br />
Alternative Indikatoren, z.B. wo sind Wildschäden aufgetreten<br />
<br />
Verbesserung der<br />
Kommunikation Jäger<br />
↔ Bauern, [Verhalten<br />
der Jäger gegenüber<br />
den Landwirten] (2x)<br />
Mehr Zusammenarbeit<br />
mit den Landwirten<br />
Dialog mit Landwirten<br />
Zusammenarbeit Jäger<br />
/ Landwirtschaft optimieren,<br />
[Spannungsfeld<br />
zw. Landwirtschaft<br />
und Jagd abbauen]<br />
(2x)<br />
Besseres Verständnis<br />
Landwirte / Jäger<br />
durch Minimierung des<br />
extensiven Maisanbau<br />
Engere Verzahnung<br />
Jagd - Landwirte -<br />
Forst<br />
Zusammenarbeit Jäger<br />
- Jäger<br />
Gemeinsamkeit Jagd /<br />
Pol. / Landw., [Zufriedenheit<br />
bei Jagdpächtern,<br />
Forst, Landwirten]<br />
(2x)<br />
Reduzierung der Bestände<br />
Übergreifende (Reviere)<br />
Bejagung<br />
Revierübergreifende<br />
Jagden<br />
Gemeinsam Schwarzwildkonzept<br />
erarbeiten<br />
Schwarzwildbestand<br />
muss geringer werden<br />
Frühzeitige Info Anbauplanung (Ansaat/Ernte) / Gespräche mit Jagdpächter in abgegrenzten<br />
Bereichen<br />
Gegenseitige Information „Grundprobleme / -bedürfnisse“<br />
Gegenseitige Information über Schäden unmittelbar nach<br />
Schadensfeststellung → von allen Seiten !<br />
„halbjährliche Lagebesprechung zw. Jäger + Landwirt<br />
Fixierung im Pachtvertrag ?<br />
„Formlose Spielregeln vereinbaren!<br />
Informationsdefizite beseitigen<br />
Bessere Zusammenarbeit bei Bejagung<br />
Zusammenarbeit zw. Forstverwaltung (Bund / Land) und Jägern, Landwirten Jagdgenossenschaften<br />
- Adressen u. Telefonnr. Des Jägers muss dem Landwirt bekannt sein (u. anders herum)<br />
Bestandeshöhe !<br />
Höhe „verträglicher Bestand“ ?<br />
- Geselligkeit zwischen Jäger und Landwirt<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
165
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
Leitlinien<br />
Wertung der Bedeutung:<br />
●<br />
●●●●●<br />
●<br />
Beginn der Bearbeitung Gruppe 2<br />
Abgestimmtes Konzept<br />
für ein Monitoring<br />
- Schäden<br />
- „Population?“<br />
Wissenschaftliches Projekt → Möglicher Zusammenhang Schadensflächen - Abschusshöhen<br />
<br />
Transparenz<br />
Praktikabilität und<br />
Überprüfbarkeit<br />
Leitlinien zur Orientierung wichtig → keine zu enge Reglementierung<br />
Jährliche Abstimmung Landwirtschaft - Forst - Jäger + Kommune<br />
(klappt auch mit anderen Angelegenheiten)<br />
<br />
<br />
Dauerhaft umweltgerecht<br />
Langfristig und nachhaltig<br />
durchführbares<br />
Konzept<br />
„Veröffentlichung“ der aktuellen Schadens- u. Wildsituation - Internet<br />
zentrales + aktuelles Register<br />
Biosphärengebiet<br />
Berücksichtigung Vorgaben<br />
Biosphäre<br />
Ausbremsung durch<br />
Kerngebiet (Biosphären)<br />
Praktikable Regelung vor allem Kernzone → mehr Infos zum Umgang mit der Kernzone<br />
Modellcharakter f. Biosphärengebiet<br />
Kooperation der am Gebiet Beteiligten (Bundesforst, BIMA!)<br />
<br />
<br />
166
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
Jagdstrategie /<br />
Bejagungskonzept<br />
Wertung der Bedeutung:<br />
●●●●<br />
●●●<br />
●●●●●●●●●●●●●●●●●<br />
●●<br />
Beginn der Bearbeitung Gruppe 3<br />
Populationsreduzierung<br />
[Absenkung<br />
des Schwarzwildbestandes]<br />
(2x)<br />
Drastische Bestandesreduzierung<br />
[Schwarzwildbestand<br />
muss auf<br />
jeden Fall gravierend<br />
verringert werden],<br />
[Population auf den<br />
Stand der 70er Jahre<br />
bringen], [Dezimierung<br />
des Schwarzwildbestandes<br />
durch verschiedene<br />
Massnahmen],<br />
[Wildschweinbestand<br />
soll<br />
sich verringern], [Bestand<br />
muss stark reduziert<br />
werden] (5x)<br />
Schwarzwildbestand<br />
muss geringer werden<br />
Reduzierung der Sauen<br />
auf dem ehem.<br />
Tr.Üb.Platz (Reduzierung<br />
der Füchse)<br />
Wildfolge besser regeln<br />
Kommunikation verbssern<br />
Gemeinsame, akzeptable Regeln finden, um revierübergreifende Schwarzwilddrückjagden<br />
zu ermöglichen<br />
Freigabe von Rehen maximaler Jagderfolg<br />
Im Revier schnell reagieren, z.B. Schnee<br />
Flächenmanagement: Ruhezonen vor Jägern, aber auch Waldbesuchern, insbesondere<br />
zur Zeit der Feldfrüchte<br />
<br />
<br />
<br />
(Fortsetzung nächste Seite →)<br />
167
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
[effektives Bejagungskonzept]<br />
(2x)<br />
„Beute machen“<br />
Population deutlich<br />
reduzieren → Jagdmethode?<br />
Einigung über Jagdmethode<br />
Eng an verhaltenstypischen<br />
Merkmalen der<br />
Wildtierart orientiert<br />
Drückjagd mit allen<br />
Jagdpächtern: Ziel<br />
Ausrottung<br />
Zielvereinbarung für mehrere Reviere, z.B. 2-3 Gemeinden<br />
z.B. nicht Zahl, sondern Trend oder %<br />
Freigabe Keiler ganzjährig<br />
Flexibilisierung der Schonzeitregelung<br />
- Saufang<br />
- regelmäßige Drückjagden → Informationspflicht gegenüber<br />
Landwirte u. Reviernachbarn<br />
- keine Gewichtsbegrenzung bei der Jagd<br />
kein Aktionismus, WFS nutzen, → beachten<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Gemeinsame Drückjagd,<br />
[Drückjagd] (2x)<br />
- Unterstützung der Planung von Drückjagden durch LRA + Stadt<br />
Effiziente Bejagungsstrategien<br />
Jagdrevierübergreifende<br />
Maßnahmen<br />
Organisierte Bejagung<br />
von Schwarzwild<br />
Wird die Abschusszahl<br />
erreicht unter Berücksichtigung<br />
der erhöhten<br />
Dichte<br />
Abschussplan !<br />
Schonzeit verändern<br />
168
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
Innovative Jagdkonzepte /<br />
Schwarzwild - Bestandesmanagement<br />
Wertung der Bedeutung:<br />
●●●●●<br />
●●<br />
●●●●●<br />
●●<br />
Beginn der Bearbeitung Gruppe 3<br />
Schulung f. Jäger<br />
Wissenschaftl. Konzepte<br />
vorhanden<br />
Schiessfertigkeit / Teilnahme am Schiesskino nachweisen<br />
Drückjagdseminar → für den, der nachhaltig nicht trifft / Übung braucht!<br />
Systematische Drückjagd - Professionalisierung / Kooperation<br />
<br />
<br />
<br />
Unbedingtes Einhalten<br />
der Abschusszahlen<br />
Abschusszahlen wie<br />
bei Rehwild<br />
Schwarzwildbestand<br />
im Verhältnis zur<br />
Waldfläche regulieren<br />
Klare Vorgaben für<br />
Bejagung (Quoten,<br />
Drückj. Nachweis)<br />
Reduzierung der Bestände<br />
(revierübergreifende<br />
Bejagung)<br />
Bestandesminimierung<br />
Keine Ausrottung<br />
Gegenseitige Unterstützung<br />
Landw./Jäger<br />
→ nicht möglich<br />
Trends festlegen<br />
Unorthodoxe Jagdmethoden ?<br />
<br />
Regellungen für Feldbewirtschaftung<br />
Schäden gering halten<br />
Wann liegt ein Wildschaden<br />
vor?<br />
Klare Regelung<br />
Reduzierung<br />
Schwarzwildschäden<br />
Pflichten verdeutlichen<br />
→ Jagd, → Schadensminderung<br />
Bewusstsein der Jagdausübenden<br />
in Bezug<br />
Schwarzwild schärfen!<br />
Mindestabstände für schadensgefährdete Früchte<br />
Schadensabwehr /- ersatz auf mehrere Schultern verteilen<br />
Jäger + Landwirte + Gemeinde<br />
→ z.B. Mäharbeit oder Verzicht auf Ertrag durch Mindestabstand oder<br />
Schussschneise<br />
← Feste/bekannte Person bei den Gemeinden benennen → Praxis-Seminar vor Ort<br />
Wildschweine, die ja sehr intelligent sind, mit ihren „eigenen Waffen“ schlagen<br />
169
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
Wildschäden /<br />
Schadensregulierung<br />
Wertung der Bedeutung:<br />
●●●●●●●●●<br />
●●●●●<br />
Beginn der Bearbeitung Gruppe 4<br />
Teilung des Wildschadens<br />
Schadensregulierungsfond:<br />
Jäger, Landbewirtschafter<br />
Regelung Wildschaden<br />
Keine überzogenen<br />
Forderungen der<br />
Landwirtschaft<br />
Bauern bei Schaden<br />
einbeziehen<br />
Betreiber Biogasanlage<br />
Einrichtung eines Fonds ? Kommune<br />
LW<br />
Jäger<br />
Gesetzliche Vorgaben sind nicht mehr zeitgemäß<br />
Abschussprämie für Sauen<br />
Gemeinsames Tragen<br />
des Wildschadens<br />
Wildruhezonen<br />
Starke Freizeitbeunruhigung<br />
Zentr. Schadenserfassung (Verwaltung)<br />
→ Umfang ?<br />
Unterscheidung zw. Futter- u. Energiemais<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Gerechte Verteilung<br />
der finanziellen Lasten<br />
Wildschadensregulierung,<br />
alle Beteiligten<br />
einbinden<br />
Klare Definition der<br />
Verantwortlichen<br />
Motivierung der Landwirte<br />
Wildschadensflyer d. LJV + LBV verteilen, lesen +<br />
beachten<br />
Schadensmeldung für<br />
jeden Schaden an<br />
zentrale Stelle (Bürgermeisteramt)<br />
Zeitnahe Schadensabwicklung<br />
(ausreden)<br />
Meldung der Wildschäden<br />
fristgerecht!<br />
Wildschadensregelung<br />
bzw. Bezahlung erst<br />
im Herbst nach der<br />
Ernte<br />
Schlechte Ernte /<br />
guter Wildschaden ?<br />
<br />
Einheitliche verbindliche<br />
Entschädigungssätze,<br />
[Entschädigung<br />
für Wildschäden muss<br />
geregelt sein] (2x)<br />
Schätzrahmen<br />
Schulung für Landwirt u. Jäger gemeinsam !<br />
Auch für Ortsvorsteher<br />
170
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
Akzeptanz<br />
Wertung der Bedeutung:<br />
●<br />
Beginn der Bearbeitung Gruppe 4<br />
Zufriedenheit / Akzeptanz<br />
bei den Hauptbetroffenen<br />
(Landwi.,<br />
Waldbes., Bevölk.)<br />
Akzeptanz des Landwirts, dass Jäger Schäden auch selbst beseitigt<br />
<br />
<br />
<br />
Akzeptanz bei Landnutzern<br />
Akzeptanz untereinander → Kommunikation zwischen Jägern + Landwirten – direktes<br />
Gespräch, z.B. gemeinsames Ziel: kein Wildschaden unrealistisches Ziel<br />
<br />
Schwarzwildschäden<br />
auf landw. Flächen auf<br />
ein akzeptables Maß<br />
begrenzen<br />
Sehr positiv: Landwirte akzeptieren „kleinere“ Schäden! → Definition „kleiner“ u. „großer“<br />
Schäden<br />
<br />
171
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
Pachtverträge<br />
Wertung der Bedeutung:<br />
●●●●●●<br />
●<br />
●<br />
Beginn der Bearbeitung Gruppe 5<br />
Pachtpreise an Problematik<br />
anpassen<br />
Abschussprämie<br />
<br />
<br />
Konsens mit den<br />
Jagdnachbarn<br />
Berücksichtigung der<br />
Schadensflächen bei<br />
der Jagdpreisgestaltung<br />
(Größe der Maisflächen)<br />
Klare Definition der<br />
Verantwortlichkeit<br />
Begehungsscheine<br />
Mehr Regiejagd<br />
Regie ≠ Verantwortungsbewusstsein<br />
<br />
<br />
<br />
Abstimmung mit der<br />
Landwirtschaft bzw.<br />
Einklang zu finden<br />
Jagdpacht nicht nur<br />
rein kommerziell erheben,<br />
sondern in Abstimmung<br />
mit dem im<br />
Raum stehenden<br />
Wildschaden<br />
Lösung Problematik<br />
Einstands- / Schadensreviere<br />
(wir haben<br />
viel Acker, wenig<br />
Wald)<br />
Örtliche Jäger<br />
Nicht dem Höchstbieter die Jagd geben<br />
Jagdpacht (Pachtpreis) → Pachtpreise generell zu hoch<br />
Sollte nicht zum Ausgleich des Haushalts der Kommune dienen<br />
Neue Fassung von Jagdpachtverträgen (Muster erarbeiten)<br />
Preis Feld-Wald<br />
Wildschaden<br />
Preisindex<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
→ örtlicher Ansprechpartner Ortsobmann LW<br />
→ Jagdgenossen einbinden / Vorgabe Ortschaftrat<br />
→ Verwendung des Pachtzins<br />
→ Jour fix im Pachtvertrag zw. Landwirt und Jäger<br />
172
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
Fütterung<br />
Wertung der Bedeutung:<br />
●●●●<br />
●●●●●●●●●<br />
●<br />
●●<br />
Beginn der Bearbeitung Gruppe 5<br />
Regelungen zur Fütterung<br />
- keine ?<br />
Reduktion Energieeintrag<br />
Verringerung Kirrmenge<br />
Kirrung<br />
- wie viele<br />
- wie viel Futter<br />
Ablenkfütterung<br />
Wo ? Wann?<br />
- keine Ablenkfütterung<br />
- Kirrung max. 1 Liter Zeitbezug ?<br />
Mehr ! in der Milchreife<br />
- Kirrung bei strenger Bejagung<br />
Funktionieren Ablenkfütterung ?<br />
Zur Maisaussaat<br />
Transparenz bei Futtermengen<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
173
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
Wildschadensverhütung<br />
Wertung der Bedeutung:<br />
●●●●●<br />
●●●●●<br />
●<br />
Beginn der Bearbeitung Gruppe 6<br />
Zaunbau<br />
Waldeinzäunung statt<br />
Äcker-Zaun<br />
Starke Bejagung<br />
Zaunbau<br />
Felder rundum frei<br />
mähen durch Landwirte<br />
→ leichter Zäunen<br />
Kooperation mit Bauern<br />
bei der Schadensverhütung<br />
Mithilfe bei Zäunung,<br />
Pflege, Gassen freihalten<br />
Industriemais als Sonderkultur<br />
Fruchtfolge einhalten<br />
Keine Wintersaat nach<br />
Mais<br />
Maisanbau gewerbl. ?<br />
Schaden richtig einschätzen<br />
Tägliche Zaunkontrolle<br />
Absprache Landwirte / Jäger<br />
= Sauen gehen aus umzäunter Fläche nicht mehr raus !<br />
- Informationspflicht (wo sind verstärkt Wildschweine? …)<br />
- Schneisen für die Zäunung bereitstellen<br />
Fruchtfolge – Vorgabe (3-gliedrig) geht nicht !<br />
Kein Zaun mehr ziehen: Ziel<br />
Feldhygiene<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Saatgut beizen<br />
Keine Zäune<br />
Verhütungsaufwand zu<br />
groß<br />
Akzeptable Schäden<br />
Aufwand zum Schutz<br />
muss i. Rahmen bleiben<br />
Wildschadensverhütung<br />
nicht nur durch<br />
den Jagdpächter<br />
Reduzierte Fütterung<br />
Gut bejagen, das<br />
Landwirt zufrieden ist<br />
Bessere Wildschadenverteilung<br />
? Wer trägt die Kosten (Material, Ertragsverlust) ?<br />
Maisacker „ablesen“<br />
(Bauer + Jäger !)<br />
- nicht pflügen bzw. erst zwei Wochen nach der Ernte<br />
<br />
<br />
174
<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />
Jagdreviere /<br />
Organisation<br />
Wertung der Bedeutung:<br />
●●<br />
Beginn der Bearbeitung Gruppe 6<br />
Keine Staatsjagdreviere<br />
als Inseln inmitten<br />
anderer Jagden<br />
Wesentlich größere<br />
arrondierte Jagdreviere<br />
→<br />
! Sinnvolle Abgenzung → ohne Rücksicht auf Gemeinde- oder Gemarkungsgrenzen !<br />
Gemarkung nicht ganz vergessen<br />
Einbezug der Staatsjagd<br />
→ Arrondierung nach Feld – Wald – Wasser<br />
Keine Grenze in Gewässermitte (Lauter)<br />
<br />
<br />
Grenzüberschreitende<br />
Bejagung am Truppübpl.<br />
?<br />
Revierübergreifende,<br />
intelligente Bejagung<br />
Wissenschaftliche<br />
Konzepte vorhanden<br />
→<br />
Alternative: kurzfristig organisierte Drückjagd<br />
z.B. 10 Jäger, 2-4 Treiber (+ Hunde)<br />
<br />
<br />
Verbesserung der<br />
Bejagbarkeit der Reviere<br />
- grenzübergreifende Bejagung auch mit dem Truppenübungsplatz<br />
Alle Ergebnisse werden aufbewahrt und sind jederzeit einsehbar.<br />
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