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SCHWARZWILDKONZEPT STADT MÜNSINGEN

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<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

Foto: Kevin Winterhoff<br />

erstellt im Auftrag der Stadt Münsingen<br />

von<br />

Niels Hahn<br />

WILCON - Wildlife Consulting<br />

Wasserstetten, 30. November 2009<br />

Das Projekt wurde aus Mitteln des Biosphärengebietes Schwäbische Alb gefördert


Inhaltsverzeichnis<br />

1 Kurzfassung ............................................................................................................................... 3<br />

2 Einleitung ................................................................................................................................... 8<br />

3 Projektziele und Projektgebiet ............................................................................................... 11<br />

3.1 Ausgangssituation in Münsingen...................................................................................... 11<br />

3.2 Projektziele ....................................................................................................................... 12<br />

3.3 Gebietsabgrenzung .......................................................................................................... 14<br />

4 Material und Methode.............................................................................................................. 20<br />

5 Ergebnisse ............................................................................................................................... 22<br />

5.1 Schwarzwildstrecken im Landkreis Reutlingen................................................................. 22<br />

5.2 Schwarzwildstrecken auf der Gemarkungsfläche Münsingen und dem EJB Tr.Üb.Pl. .... 23<br />

5.3 Jahreszeitliche Verteilung der Schwarzwildstrecke und Abschussstruktur ...................... 26<br />

5.4 Bejagungsart ....................................................................................................................29<br />

5.5 Wildschadensdokumentation auf der Gemarkungsfläche ................................................ 30<br />

5.6 Workshop ......................................................................................................................... 33<br />

5.6.1 Beteiligte Interessenvertreter........................................................................................ 34<br />

5.6.2 Zufriedenheit der Interessengruppen mit der aktuellen Schwarzwildsituation.............. 35<br />

5.6.3 Motivation zur Mitarbeit am Schwarzwildkonzept ......................................................... 37<br />

5.6.4 Konsens-Dissens-Diskussion ....................................................................................... 40<br />

5.6.5 Konfliktbewertung ......................................................................................................... 41<br />

5.7 Umfrage............................................................................................................................ 42<br />

5.7.1 Umfragerücklauf ........................................................................................................... 42<br />

5.7.2 Jagdpächter und Jagdgäste ......................................................................................... 43<br />

5.7.3 Abgrenzung des Jagdbogens ....................................................................................... 43<br />

5.7.4 Wildbretvermarktung..................................................................................................... 44<br />

5.7.5 Bewertung der derzeitigen Schwarzwildsituation und Einschätzung des Bestandes ... 45<br />

5.7.6 Jagdarten auf Schwarzwild und Bejagungsstrategie .................................................... 52<br />

5.7.7 Kirrung und Ablenkfütterung ......................................................................................... 54<br />

5.7.8 Wildschäden und Schutzmaßnahmen .......................................................................... 60<br />

5.7.9 Kommunikation und Informationsaustausch................................................................. 65<br />

5.7.10 Fortbildung der Jäger................................................................................................ 66<br />

5.7.11 Forschungsansätze .................................................................................................. 67<br />

5.7.12 Leitlinie Schwarzwildkonzept .................................................................................... 69<br />

5.7.13 Sonstige Bemerkungen ............................................................................................ 71<br />

5.8 Analyse Jagdpachtvertrag ................................................................................................ 71<br />

6 Diskussion und Empfehlungen .............................................................................................. 74<br />

6.1 Anspruch auf Schwarzwild im eigenen Revier.................................................................. 74<br />

6.2 Eigenverantwortliches Monitoring..................................................................................... 76<br />

6.2.1 Populationsmonitoring .................................................................................................. 77<br />

6.2.2 Wildschadensmonitoring............................................................................................... 80<br />

6.3 Innovatives Bewegungsjagdmodell .................................................................................. 83<br />

6.4 Schwerpunktbejagung ...................................................................................................... 88<br />

6.5 Kirrung und Ablenkfütterung............................................................................................. 89<br />

6.6 Fütterungsbeauftragter ..................................................................................................... 92<br />

6.7 Selbstverwaltung der Jagdgenossenschaft ...................................................................... 93<br />

6.8 Modell Eigenbewirtschaftung: Das Beispiel Magolsheim ................................................. 96<br />

6.9 Neuabgrenzung der Jagdbögen ....................................................................................... 97<br />

6.10 Jagdpachtverträge............................................................................................................ 98<br />

6.11 Schwarzwild-Managementkonzept Tr.Üb.Pl..................................................................... 99


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

6.12 Wildbretvermarktungsstrategie....................................................................................... 101<br />

6.13 Überprüfung vorhandener Modelle des Schwarzwildmanagements .............................. 102<br />

6.14 Kommunikation und vertrauensbildende Maßnahmen ................................................... 103<br />

6.15 Schwarzwildforschung.................................................................................................... 104<br />

6.16 Leitungsgremium Schwarzwildkonzept........................................................................... 105<br />

6.17 Leitlinie für Schwarzwildbewirtschaftung ........................................................................ 107<br />

7 Zukunftsstrategie Schwarzwild ............................................................................................ 109<br />

7.1 Leitbild ............................................................................................................................ 109<br />

8 Umsetzung und Erfolgskontrolle ......................................................................................... 110<br />

8.1 Vorgeschlagene Maßnahmen, Prinzipien, Kriterien und Indikatoren.............................. 110<br />

9 Schlussbemerkung................................................................................................................ 121<br />

10 Danksagung ...................................................................................................................... 122<br />

11 Literaturverzeichnis ......................................................................................................... 124<br />

12 Anhang .............................................................................................................................. 131<br />

12.1 Baden-Württembergische 10-Punkte-Empfehlung zur Schwarzwildbejagung ............... 131<br />

12.2 Internetbasiertes Tool zur Meldung und zum Monitoring von Schwarzwildschäden ...... 133<br />

12.3 Projektantrag „Musterdrückjagd“ (Jagdimpulsprogramm des Lkr. Reutlingen) .............. 135<br />

12.4 Drückjagdbock-Modell der Bruderhaus Diakonie ........................................................... 139<br />

12.5 Dachsstrecke.................................................................................................................. 141<br />

12.6 Missbräuchliche Fütterung.............................................................................................. 142<br />

12.7 Sachverständige für die Wildfütterung............................................................................ 143<br />

12.8 Umfrage unter den Münsinger Jagdpächtern ................................................................. 144<br />

12.8.1 Fragebogen ............................................................................................................ 144<br />

12.8.2 Umfrageergebnis „Einstiegsfrage“ .......................................................................... 155<br />

12.8.3 Sonstige Bemerkungen zu Einzelfragen der Umfrage............................................ 156<br />

12.9 Üblicher Ablauf bei Auftreten von Wildschaden im Feld................................................. 159<br />

12.10 Ergebnisse des Workshops am 27. und 28.03.2009 .................................................. 160<br />

2


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

1 Kurzfassung<br />

KURZFASSUNG <strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

Leitbild<br />

„Das Schwarzwildmanagement auf der Gemarkung der Stadt Münsingen folgt den gesetzlichen<br />

Bestimmungen und trägt auch weiteren, übergeordneten gesellschaftlichen Verpflichtungen<br />

Rechnung. Dabei werden insbesondere die Belange des Biosphärengebietes<br />

Schwäbische Alb berücksichtigt. Da kein Anspruch auf eine bestimmte Schwarzwilddichte<br />

in den Revieren besteht, orientiert sich die Schwarzwildbejagung primär an der Wildschadenssituation.<br />

Auf eine Minimierung der Wildschäden wird durch die Zusammenarbeit aller<br />

Beteiligten hingewirkt. Innovative Bejagungsmodelle kommen zur Anwendung. Der Energieeintrag<br />

durch Fütterungsmaßnahmen im Rahmen des Schwarzwildmanagements wird<br />

reduziert. Ein transparentes Monitoring der Wildschäden, der Schwarzwildpopulation und<br />

wichtiger Nahrungs- bzw. Lebensraumressourcen wird genutzt, um die Schwarzwildbejagung<br />

im Einvernehmen mit allen Interessengruppen und den beteiligten Behörden zielgerichtet<br />

durchzuführen. Dazu werden gesonderte Maßnahmen ausgehandelt und vereinbart.<br />

Diese können flexibel an die jeweilige Situation entsprechend der Zielvorstellung eines<br />

tragbaren Schwarzwildbestandes angepasst werden.“<br />

Hintergrund<br />

Die Anwesenheit von Schwarzwild in der Kulturlandschaft ist nicht unproblematisch. Die<br />

Gratwanderung zwischen der Freude an der Bejagung einer attraktiven Wildart einerseits<br />

und möglichst geringen Wildschäden auf landwirtschaftlichen Kulturflächen andererseits<br />

gelingt oftmals nicht. Die Schwarzwildbestände ließen sich bislang nicht auf ein nachhaltig<br />

niedriges Niveau einregulieren und dort halten. Ein wesentlicher Grund liegt in den uneinheitlichen<br />

Zielvorstellungen der verschiedenen Akteure im Schwarzwildmanagement. Gemeinsame<br />

Strategien münden nicht in konkrete Umsetzungsmaßnahmen. Die Schwarzwildproblematik<br />

machte auch vor dem Landkreis Reutlingen respektive vor der Stadt Münsingen<br />

nicht halt.<br />

Vorgehen und Ziel<br />

3


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

Mit dem Prozess „Schwarzwildkonzept“ beschreitet die Stadt Münsingen einen innovativen<br />

Weg. Unter Mitwirkung eines fachlich versierten externen Moderators erarbeiteten die involvierten<br />

Interessengruppen Lösungsvorschläge zu den bestehenden Kontroversen der<br />

Schwarzwildbewirtschaftung. Diese werden auch den Belangen des Biosphärengebiets<br />

Schwäbische Alb gerecht und münden in ein integratives, tragfähiges und flexibles<br />

Schwarzwildkonzept für die Gemarkungsfläche der Stadt Münsingen. Die beteiligten Interessenvertreter<br />

entwickelten gemeinsame Zielvorstellungen, die die Lösungsstrategie für<br />

den Umgang mit Schwarzwild auf der Gemarkungsfläche der Stadt Münsingen für die Dekade<br />

2010-2020 darstellen. Durch konkrete Umsetzungsvorschläge können Einzelmaßnahmen<br />

implementiert werden. Indikatoren ermöglichen eine Überprüfung der tatsächlich<br />

erreichten Ziele.<br />

Ergebnisse<br />

Die Analyse der Schwarzwildstreckendaten zeigt extreme Unterschiede zwischen den Einzelrevieren.<br />

Im analysierten Zeitraum der Jagdjahre 1998/99 bis 2008/09 (11 Jahre) wurden<br />

in ⅓ der Münsinger Jagdreviere insgesamt fast ¾ (= 72%) des gesamten Schwarzwildabschusses<br />

getätigt. Auf Bewegungsjagden wird lediglich ein Anteil von max. 25% der jährlichen<br />

Gesamtstrecke erlegt.<br />

Die Wildschadensmeldungen belegen, dass bisher keine belastbaren Monitoringdaten erhoben<br />

werden, die sich für den Aushandlungsprozess zwischen Landwirten und Jägern<br />

über die Zielvorstellungen der Schwarzwildbewirtschaftung eignen.<br />

Ein moderierter Workshop unter Teilnahme von ca. 70 Personen der unterschiedlichen Interessengruppen<br />

aus den Bereichen Jagd, Landwirtschaft, Forst, Naturschutz, Politik und<br />

Gesellschaft förderte Konsens und Dissens der gängigen Schwarzwildbewirtschaftung zu<br />

Tage. Die Unzufriedenheit fast aller Betroffenen mit der derzeitigen Situation und die hohe<br />

Motivation an gemeinsamen Lösungsansätzen mitzuarbeiten war die eine Säule für die Erarbeitung<br />

von Lösungsmaßnahmen zu den Themenbereichen: Leitlinie, Akzeptanz, Biosphärengebiet,<br />

Jagdrevier, Organisation, Pachtverträge, Freude an der Jagd/Psychologie,<br />

Vermarktung, Kommunikation, Kooperation, Zielkonflikt Landnutzung, innovative Jagdkonzepte,<br />

Jagdstrategie, Fütterung, Wildschadensregulation, Wildschadensverhütung. Die<br />

zweite Säule waren die Ergebnisse einer anonymen, schriftlichen Umfrage unter den Jagdpächtern<br />

mit einem Rücklauf von 50% der insgesamt 40 Angeschriebenen. Neben vielen<br />

Detailergebnissen wurde deutlich, dass die Arrondierungen der Jagdbögen vor dem Hintergrund<br />

einer besseren Bejagung des Schwarzwildes überdacht werden sollten. Die Wildbretvermarktung<br />

stellt für die Jagdpächter in Münsingen kein Problem dar. Sie waren dennoch<br />

der Idee gegenüber aufgeschlossen, Wildbret unter einem gemeinsamen Label zu<br />

4


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

vermarkten. Schwarzwild kommt in 15% der Reviere als Standwild, in 50% als häufiges und<br />

in 35% als sporadisches Wechselwild vor. Die Hauptgründe für die aktuelle Problematik<br />

wurden in Aspekten der Schwarzwildbewirtschaftung selbst gesehen, die die Jäger steuern<br />

können. 50% der Jagdpächter hält den Schwarzwildbestand im eigenen Revier im Herbst<br />

2009 für niedrig oder zu niedrig und 65% (13 Jagdpächter) möchten auf die Schwarzwilderlegung<br />

im eigenen Revier nicht verzichten, weil ihnen die Schwarzwildjagd viel bedeutet. 11<br />

Jagdpächter möchten durchschnittlich zusammen 55 Wildschweine pro Jahr in den gepachteten<br />

Revieren erlegen können. Die Kirrjagd ist die überwiegend ausgeübte Jagdmethode.<br />

Von den 20 Jagdpächtern wurden im vergangenen Jagdjahr 2008/09 insgesamt 99 Sauen<br />

an der Kirrung (68%), 19 (13%) bei spontanen Bewegungsjagden auf gekreiste Sauen im<br />

eigenen Revier, aber nur 2 (1%) auf geplanten revierübergreifenden Bewegungsjagden und<br />

1 (1%) auf geplanten revierinternen Bewegungsjagden erlegt, obwohl 90% der antwortenden<br />

Jagdpächter das jagdliche Schießen, insb. das Flüchtigschießen regelmäßig üben. Nur<br />

4 von 20 Jagdpächtern gaben an, keine Kirrungen zu betreiben. Insgesamt werden in 16<br />

Kirrjagdrevieren 42 Kirrungen betrieben (min. 1 Kirrung, max. 6 Kirrungen pro Revier). In 8<br />

Revieren werden die Kirrungen ganzjährig betrieben, in den anderen nur in einem bestimmten<br />

Zeitraum des Jahres. Die Kirrungszeiträume sind uneinheitlich. Lediglich 3 Jagdpächter<br />

betreiben neben den Kirrungen auch Ablenkfütterungen. Nur ein Pächter sieht einen deutlichen<br />

Effekt hinsichtlich der Reduzierung der Wildschäden, aber nicht in seinem eigenen<br />

Revier, sondern in den angrenzenden Revieren bzw. auf der Gemarkung der Stadt Münsingen.<br />

Aufgrund der Buchenmast im Herbst dieses Jahres änderten nur 13 Jagdpächter<br />

ihre Bejagungsstrategie auf Schwarzwild, allerdings wären 60% bereit, sich auf ein innovatives<br />

Bewegungsjagdkonzept einzulassen. 85% gaben an, in den vergangenen vier Jahren<br />

Wildschäden gehabt zu haben. Als effektivste und häufigste Form der Schadenabwehr wird<br />

der Elektrozaun angesehen. Der Aufwand für diese Form der Wildschadensverhütung ist<br />

immens: Die Anschaffungskosten für das notwendige Material geben die Jagdpächter mit<br />

insgesamt ca. € 40.000 an (durchschnittlich € 2239,- pro Revier). Im Mittel wurden von 18<br />

Jagdpächtern 12 Arbeitstage für Auf-, Abbau und Unterhalt von Elektrozäunen aufgewendet.<br />

Die eingezäunte gefährdete Kulturfläche wird mit insgesamt ca. 320 ha pro Jahr angeben.<br />

60% der Jagdpächter fühlen sich von den Landwirten über Ernte-, Einsaatzeitpunkte<br />

und alle anderen Aspekte, die für die Verhinderung von Wildschäden relevant sind, gut informiert.<br />

Insgesamt 95% der Jagdpächter glauben, dass der Energiepflanzenanbau im<br />

Raum Münsingen (v. a. der Maisanbau für Biogasanlagen) zu einer Verschärfung der zukünftigen<br />

Schadensproblematik führen wird. Als Informationsquellen und zur Fortbildung<br />

nutzen die Jagdpächter primär die Jagdpresse und lokale Vortragsveranstaltungen. Wissenschaftliche,<br />

wildbiologische Untersuchungen an Schwarzwild auf der Gemarkungsfläche<br />

bzw. im Biosphärengebiet würden 60% der Jagdpächter begrüßen. Die Analyse des in<br />

5


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

Münsingen gängigen Jagdpachtvertrages zeigte die Notwendigkeit einer Präzisierung bei<br />

den Managementmaßnahmen Kirrung, Ablenkfütterung und den verpflichtenden revierübergreifenden<br />

Bewegungsjagden.<br />

Konkrete Lösungsansätze und Umsetzungsmaßnahmen<br />

Auf Basis aller Ergebnisse wurden folgende konkrete Lösungsansätze konzipiert, deren<br />

Umsetzungserfolg sich mit Indikatoren überprüfen lässt:<br />

Etablierung eines Leitungsgremiums Schwarzwildkonzept<br />

• Fortsetzung des integrierenden Prozesses durch eine Steuerungsgruppe „Leitungsgremium<br />

Schwarzwildkonzept“ (je ein Vertreter: lokale Landwirtschaft, Kreisbauernverband, Jägerschaft,<br />

Kreisforstverwaltung, Teilort/Stadt Münsingen, Biosphärengebietsgeschäftstelle; im<br />

Bedarfsfall weitere Personen/Behörden), Realisierung der vorgeschlagenen Umsetzungsmaßnahmen,<br />

Evaluierung der Einzelmaßnahmen und des Gesamtprozesses<br />

Eigenverantwortliches Monitoring<br />

• Aufbau eines einfachen Systems zum Populations- und Wildschadensmonitoring, Etablierung<br />

eines internetbasierten Wildschadensmonitoring-Tools, Prognoseergebnisse sind die<br />

Basis für ein vorausschauendes Schwarzwildmanagement, jährliche Zielvereinbarungen<br />

zum kurz-, mittel und langfristigen Umgang mit Schwarzwild auf der Gemarkungsfläche<br />

Innovatives Bewegungsjagdmodell<br />

• Aufbau einer Infrastruktur für „geplante“ revierübergreifende Bewegungsjagden, Bildung von<br />

sinnvollen Reviereinheiten (Reviergruppen) mit entsprechender Gebietskulisse, Poolbildung<br />

und Lastenteilung, Jagen mit einer Außengrenze am Jagdtag, effektiver Hundeeinsatz, obligatorische<br />

Durchmischung von mindestens ⅓ der Jagdgäste zwischen den teilnehmenden<br />

Revieren, Nutzung von Standkarten als Baustein für das Monitoringsystem, Bildung von Organisationsteams<br />

zur Durchführung der Jagden mind. 1 Mal pro Jagdjahr, Schießfertigkeitsnachweis<br />

obligatorisch, dauerhafte Schaffung der notwendigen jagdlichen Infrastruktur (z.B.<br />

Nutzung der Möglichkeit der Herstellung und des Kaufs von UVV und BG konformen Drückjagdböcken,<br />

die von der Bruderhausdiakonie hergestellt werden), Evaluierungspflicht (erste<br />

Umsetzung: in zwei Reviergruppen fand im Herbst 2009 eine Bewegungsjagd nach diesem<br />

Modell statt)<br />

Selbstverwaltung der Jagdgenossenschaft<br />

• Prüfung der Option „selbstverwaltete Jagdgenossenschaft“, eigentümerorientierte Schwarzwildbewirtschaftung<br />

einfordern, Sensibilisierung der Jagdgenossen<br />

Modell Eigenbewirtschaftung<br />

• Prüfung des Modells der Eigenbewirtschaftung für einzelne Jagdbögen für begrenzten Zeitraum<br />

oder auf Dauer<br />

Neuabgrenzung der Jagdbögen<br />

• Bestehende Arrondierungen der Jagdbögen vor der nächsten Neuverpachtung hinsichtlich<br />

einer optimierten Bejagung und der Wildschadensvermeidung (Wald-Feld-Grenzen) überprüfen,<br />

Markungsgrenzen der Teilorte nicht zum Maßstab für die Abgrenzung eines Jagdbogens<br />

machen<br />

6


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

Schwerpunktbejagung<br />

• Schadensschwerpunkte anhand der Monitoringdaten identifizieren, temporäre Bereiche für<br />

eine intensive Bejagung ausscheiden und gemeinsam bejagen, z.B. „Wildschweinjagdwoche<br />

im Revier x“, spezielle Reviergruppen um die Kernzonen des Biosphärengebiets ausweisen<br />

und zur Bejagung mit innovativem Bejagungsmodell verpflichten<br />

Einschränkung der Kirrung<br />

• Anzeige der Kirrungsstandorte, Reduktion auf max. 40 Stück in der Gesamtgemarkung, Kirrzeitraum<br />

fixieren auf Okt.-Feb., missbräuchliche Fütterungen konsequent zur Anzeige bringen<br />

und veröffentlichen, wissenschaftlicher Versuch zur Jagd ohne Kirrung gemeinsam mit<br />

Tr.Üb.Pl.<br />

Einstellung der Ablenkfütterung<br />

• Verbot der Ablenkfütterungen auf der Gemarkungsfläche<br />

Jagdpachtverträge<br />

• Teilnahmeverpflichtung am „innovativen Bewegungsjagdmodell“ (sofortige Bildung von Reviergruppen,<br />

bei denen einer Teilnahmeverpflichtung nichts im Wege steht, Überprüfung<br />

sonstiger Einschränkungen, z.B. aus Gründen der Verkehrssicherung, Entwicklung von Alternativen),<br />

Einschränkung von Kirrungspraxis, Verbot von Ablenkfütterungen, Fixierung<br />

von weiteren Maßnahmen und Konsequenzen bei Nichteinhaltung, Erhöhung der Wildschadensbemessungssätze<br />

und zugleich Reduktion der derzeitigen Jagdpacht)<br />

Wildbretvermarktungsstrategie<br />

• Entwicklung einer gemeinsamen Wildbretvermarktungsstrategie auf Ebene des Biosphärengebiets<br />

in Kooperation zwischen privater Jägerschaft, Kreisforstamt und Bundesforsthauptstelle<br />

Heuberg, Vermarktung unter einem gemeinsamen Label, Aufbau eines Wildbretladens<br />

im Biosphärengebiet, Sicherung der Vermarktung von Schwarzwild in problematischen Zeiten<br />

(Sommer) oder bei größeren Strecken<br />

Schwarzwildforschung<br />

• Konzeption eines angewandten Forschungsprojektes zur wissenschaftlichen Begleitung des<br />

Prozesses und der Integration konkreter angewandter Fragestellungen in Zusammenarbeit<br />

mit dem Biosphärengebietsmanagement, Kreislandwirtschaftsamt, Kreisforstamt, etc.<br />

Kommunikation und vertrauensbildende Maßnahmen<br />

• Die funktionierende Kommunikation zwischen den einzelnen Akteuren im Schwarzwildmanagement<br />

garantiert die Implementierung der vorgeschlagenen Verbesserungsmaßnahmen<br />

und sichert deren Weiterentwicklung, vertrauensbildende Maßnahmen wie regelmäßige<br />

gemeinsame Veranstaltungen von Kreisbauern- und Kreisjägervereinigung zum Thema<br />

Schwarzwild: Vorstellung der jährlichen Monitoringergebisse, Fortbildungsveranstaltungen,<br />

Organisation von Fachvorträgen, Besuch existierender selbstverwalteter Jagdgenossenschaften<br />

in der näheren Umgebung, Verbesserung der Kooperation zwischen Jagdpächtern<br />

und Landwirten durch konkrete Maßnahmen (z.B. Kommunikation bei Aussaat, Mahd und<br />

Ernteterminen, Informationsfluss bei Schwarzwildsichtungen, Schäden und Spuren<br />

(Schnee), Schussschneisen , Zaunkontrolle, mobile Ansitzeinrichtungen in der Feldflur,<br />

Möglichkeiten der Fruchtfolge ausschöpfen), Verbesserung der Kooperation unter den Jägern<br />

(z.B. durch Bestimmung einer Person aus der Reviergruppe, die bei günstiger Schneelage<br />

das Kreisen der Sauen übernimmt)<br />

7


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

2 Einleitung<br />

Die Anwesenheit von Schwarzwild in der Kulturlandschaft ist nicht unproblematisch. Die Wildschweinbestände<br />

haben sich in den meisten europäischen Ländern seit den 1970er Jahren massiv<br />

vermehrt und ausgebreitet. Die Schwarzwildstrecken der einzelnen Bundesländer in Deutschland<br />

bestätigen diesen ungebrochenen Trend (DJV, 2009). Zwar kommt es in einzelnen Jahren immer<br />

wieder zu Einbrüchen in der Jagdstrecke (z.B. im Jagdjahr 2006/07). Diese signalisieren bislang<br />

aber keinen dauerhaften Bestandesrückgang. Auf hohe Temperaturen und Schneearmut im Winter<br />

reagiert die Schwarzwildpopulation unter Ausnutzung der aktuell optimalen Ernährungsbedingungen<br />

mit geringen natürlichen Mortalitäts- und hohen Reproduktionsraten (Populationsdynamik eines<br />

r-Strategen). Die jährlichen Zuwachsraten können bei 200-300% des Grundbestandes liegen (vgl.<br />

z.B. GEISSER, 2000; BIEBER & RUF, 2005; HEBEISEN, 2007; SODEIKAT, 2009). Schneearme<br />

Winter erschweren zudem die jagdliche Regulation der Bestände. Die nachlassende Bejagungsintensität<br />

wiederum begünstigt ebenfalls das Anwachsen der Schwarzwildbestände im Folgejahr. Das<br />

Spannungsfeld Landwirtschaft - Tierseuchenbekämpfung - Schwarzwildbejagung wird auch vor<br />

dem Hintergrund sich ausdehnender Anbauflächen von Mais und anderen nachwachsenden Rohstoffen<br />

bzw. Energiepflanzen weiterhin Konfliktpotential bergen (vgl. z.B. BMVEL, 2008).<br />

Eine Vielzahl von Empfehlungen und gesetzlichen Vorgaben geben Hinweise zur Absenkung der<br />

Schwarzwildpopulation. Sie regeln den Umgang mit den angestiegenen Schwarzwildbeständen<br />

teilweise sehr detailliert (vgl. z.B. VÖLK, 2001; BAUER, 2002; RICHTLINIE BAYERN, 2004; MUFV<br />

RHEINLAND-PFALZ, 2008; WFS, 2008; MLR, 2008;). Die zunehmenden Schwarzwildschäden, das<br />

Vorkommen von Schwarzwild in befriedeten Bezirken (vgl. SENATSVERWALTUNG BERLIN,<br />

2008), die Sorge vor dem Ausbruch von Tierseuchen (Europäische Schweinepest) und andere Folgen<br />

von hohen Populationsdichten (Verkehrsunfälle, negative Auswirkung auf anderer andere Arten<br />

und Habitate) erfordern dringend ein Gegenlenken. Diese Forderung wird seit vielen Jahren nicht<br />

nur von Wissenschaftlern, Behördenvertretern und Landwirten erhoben, sondern auch von der Jägerschaft<br />

selbst (vgl. z.B. DJV, 2002; SRVA, 2004; ARNOLD, 2005; ERS, 2004, PEGEL, 2006;<br />

WFS, 2008; HAHN, 2008; PFANNENSTIEL, 2008).<br />

Die ungebremste Ausbreitung und die hohen Jagdstrecken der vergangenen Jahre geben auch in<br />

Baden-Württemberg Anlass zur Sorge. Im vergangenen Jagdjahr 2008/09 wurden insgesamt<br />

51.086 Wildschweine erlegt, im Vergleich zum Vorjahr eine Zunahme um 27%. Damit wurde die<br />

bislang höchste Jagdstrecke in Baden-Württemberg seit Beginn der Aufzeichnungen im Jahr 1935<br />

erzielt. Betrachtet man die Entwicklung der Verkehrsverluste als einen bejagungsunabhängigen<br />

Weiser für die Bestandsentwicklung, so hat sich der Eingriff in den Schwarzwildbestand gegenüber<br />

8


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

dem Vorjahr verstärkt, da die Zahl der Verkehrsverluste gegenüber dem Vorjahr nur gering angestiegen<br />

sind (siehe WFS, 2009). Eine erhoffte Bestandesregulation (-reduktion) wird aber bei guter<br />

Baummast und milden Wintertemperaturen auf Grund des Reproduktionspotentials der Wildart<br />

leicht kompensiert (vgl. SERVANTY ET AL., 2009). Somit kommt in diesem Jahr der effektiven Bejagung<br />

eine zentrale Rolle zu, da die masttragenden Baumarten im Herbst 2009 in vielen Regionen<br />

Baden-Württembergs stark fruktifizierten. Dies gilt auch für die Schwäbische Alb im Raum Münsingen.<br />

Eine effektive Wildschadensverhütung kann daher nur durch eine gesteigerte Bejagungsintensität<br />

erreicht werden, die den Schwarzwildbestand absenkt. Abwehrmaßnahmen gegen Wildschäden<br />

mildern zwar die Symptome, tragen aber nicht zur Lösung des ursächlichen Problems hoher<br />

Populationsdichten bei.<br />

Trotz sehr großer Anstrengungen und einiger regionaler Erfolge, ist es der Jägerschaft insgesamt<br />

bisher nicht gelungen, die Wildschweinbestände nachhaltig auf ein niedrigeres Niveau zu regulieren<br />

und dort zu halten. Dies zeigen auch die Streckendaten des Landkreises Reutlingen. Vor 30 Jahren<br />

(Jagdjahr 1977/78) wurden im Landkreis 142 Wildschweine erlegt, im Jagdjahr 2007/08 gab es mit<br />

1.745 erlegten Wildschweinen eine „Rekordstrecke“. Trotz dieser Leistung der Jäger deutete die<br />

Jagdstrecke des letzten Jagdjahres 2008/09 mit insgesamt 1.723 erlegten Wildschweinen noch<br />

keine Reduktion der Bestände auf Landkreisebene an.<br />

Warum vermögen es die verantwortlichen Akteure bislang nicht, dem Anwachsen der Schwarzwildpopulation<br />

entschiedener entgegenzusteuern? Neben den o. g. Gründen idealer Lebensbedingungen<br />

für das Schwarzwild, die nicht oder nur marginal beeinflussbar sind, dürfte dies insbesondere<br />

an der großen Faszination liegen, die diese „wehrhafte und urige“ Wildart auf die Jäger ausübt<br />

(HAHN, 2009). In diesem Aspekt spiegelt sich die menschliche Problematik des Wildtiermanagements:<br />

Verschiedene Interessengruppen verfolgen unterschiedliche Ziele (vgl. z.B. AG-SW<br />

NÖRDLICHES OSTALLGÄU, 2001; HEINL, 2002; BAUMANN, 2001, JJ KAUFBEUREN, 2008;<br />

HAHN. 2008). Teilweise sind die Zielvorstellungen sogar konträr. Fast nirgendwo hat man bisher<br />

den Versuch unternommen, die Zielvorstellungen im Schwarzwildmanagement herauszuarbeiten<br />

und Lösungsmöglichkeiten für bestehende Konflikte aufzuzeigen. In der Vergangenheit scheiterten<br />

daher vielfältige Versuche, die gängige Schwarzwildbewirtschaftung zu verbessern. Oftmals sind<br />

simple Voraussetzungen wie etablierte Kommunikationsstrukturen zwischen den Akteuren nicht<br />

gegeben. Nur wenn es gelingt, sich auf gemeinsame Zielvorstellungen beim Schwarzwildmanagement<br />

zu verständigen, d.h. diese ausdiskutiert und formuliert werden, lässt sich daraus eine Strategie<br />

entwickeln, die für einen vereinbarten Zeithorizont gültig ist. Fast automatisch ergeben sich daraus<br />

konkrete Umsetzungsmaßnahmen. Nur mit einer solchen Herangehensweise lassen sich die<br />

menschlichen Egoismen einzelner Interessensvertreter bzw. Interessensgruppen nachhaltig überwinden.<br />

9


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

ZUSAMMENFASSUNG EINLEITUNG<br />

• Die Anwesenheit von Schwarzwild in der Kulturlandschaft ist nicht unproblematisch.<br />

• Die Schwarzwildpopulation reagiert schnell auf günstige klimatische Bedingungen (Klimawandel)<br />

und verfügbare Nahrungsressourcen (pulsierende natürliche Nahrungsquellen wie<br />

Baummast, Fütterungsmaßnahmen, Kulturpflanzenbau) mit geringen natürlichen Mortalitäts-<br />

und hohen Reproduktionsraten (Populationsdynamik eines r-Strategen).<br />

• Zum Teil hohe Wildschäden in Acker- und Grünland, das Vorkommen von Schwarzwild in<br />

Siedlungsgebieten (befriedeten Bezirken), der Ausbruch von Tierseuchen (Europäische<br />

Schweinepest) und andere Folgen von hohen Populationsdichten (z.B. Verkehrsunfälle, negative<br />

Einflüsse auf andere Arten und Habitate) erfordern dringend ein Gegenlenken und<br />

die Absenkung der Population.<br />

• Diese Forderung wird seit vielen Jahren von Landwirten, Jägern, Wissenschaftlern, Behördenvertretern<br />

und anderen erhoben, ohne dass bislang ein Erfolg abzusehen ist (steigende<br />

Streckenzahlen).<br />

• Abwehrmaßnahmen gegen Wildschäden mildern zwar die Symptome, tragen aber nicht zur<br />

Lösung des ursächlichen Problems hoher Populationsdichten bei.<br />

• Nur wenn es gelingt, sich auf gemeinsame Zielvorstellungen beim Schwarzwildmanagement<br />

zu verständigen, können daraus Strategien abgeleitet werden. Fast automatisch ergeben<br />

sich daraus konkrete Umsetzungsmaßnahmen.<br />

10


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

3 Projektziele und Projektgebiet<br />

3.1 Ausgangssituation in Münsingen<br />

Im Jahr 2008 nahm der zukünftige Umgang mit den stark gestiegenen Schwarzwildbeständen im<br />

Land Baden-Württemberg einen breiten Raum in den Beratungen des Landesjagdbeirates ein. „Die<br />

Schwarzwildproblematik in Baden-Württemberg ist derzeit ein großes Thema. Um weiteren Schaden<br />

zu vermeiden, muss die Jagd auf Wildschweine im Land intensiviert werden", sagte der Minister<br />

für Ernährung und Ländlichen Raum, Peter Hauk MdL, am Dienstag (9. Dezember 2008) in<br />

Stuttgart. Der Minister bezog sich auf ein Gespräch mit den Mitgliedern des Landesjagdbeirates,<br />

die er in der gestrigen Sitzung über aktuelle jagdpolitische Themen informierte. … Das Ministerium<br />

habe die nachgeordneten Behörden angewiesen, sich verstärkt dem Thema Schwarzwild-<br />

Management zuzuwenden. Die unteren Jagdbehörden sollen in Abstimmung mit der örtlichen Jägerschaft,<br />

den Landwirten, den Jagdrechtsinhabern und den betroffenen Fachbehörden Konzepte<br />

zur Herstellung angepasster Schwarzwildbestände erarbeiten und umsetzen. "Nur durch eine effektive<br />

Schwarzwildbejagung ist es möglich die Gefährdungen und die Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen<br />

landwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere durch Wildschäden, möglichst zu vermeiden",<br />

erklärte Hauk (MLR, 2008a).<br />

Die Schwarzwildproblematik machte auch vor dem Landkreis Reutlingen respektive vor der Stadt<br />

Münsingen nicht halt. Am 26.05.2008 fand im Rathaus Münsingen ein Gesprächstermin zur<br />

„Schwarzwildproblematik im Bereich der Stadt Münsingen“ statt, nachdem es zu massiven Schäden<br />

durch Schwarzwild in der Feldflur gekommen war und betroffene Landwirte und Jäger sich kontrovers<br />

äußerten. Auf der Grundlage dieses „Krisengespräches“ entstand von Seiten der Betroffenen<br />

(insb. der Landwirte, Jäger und der Stadtverwaltung) der Wunsch, unter Mitwirkung eines unabhängigen,<br />

externen Experten sich der Schwarzwildproblematik auf der Gemarkungsfläche der Stadt<br />

Münsingen mit dem Ziel anzunehmen, gemeinsame Lösungsstrategien zu entwickeln und umzusetzen.<br />

Die Stadt Münsingen und die involvierten anderen Interessengruppen sind bezüglich einer Lösung<br />

bestehender Kontroversen der Schwarzwildbewirtschaftung auch vor dem Hintergrund des Biosphärengebietes<br />

gefordert. Seit 31.01.2008 regelt die Verordnung des Ministeriums für Ernährung<br />

und Ländlichen Raum Baden-Württemberg über das Biosphärengebiet Schwäbische Alb die Jagd<br />

insbesondere in den ausgewiesenen Kernzonen neu (vgl. Biosphärengebietsverordnung § 4 (5),<br />

aber auch § 5 (3) und §7). Im Rahmen der Arbeitsgruppe „Jagd in den Kernzonen des Biosphären-<br />

11


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

gebiets“ wurden Regelungen diskutiert, die derzeit in eine Allgemeinverfügung zu jagdlichen Regelungen<br />

für die Kernzonen des Biosphärengebiets münden.<br />

In der Vergangenheit scheiterten vielfältige Versuche, die gängige Schwarzwildbewirtschaftung zu<br />

verbessern. Dies lag vor allem an den nicht oder nur mangelhaft entwickelten Kommunikationsstrukturen<br />

zwischen den betroffenen Akteuren. Außerdem wurden hinsichtlich der Umsetzung von<br />

Bewirtschaftungsmaßnahmen keine verbindlichen Zielvereinbarungen formuliert, die von allen Beteiligten<br />

getragen wurden. Sinnvolle Ansätze scheitern oft an den Egoismen einzelner Interessensvertreter<br />

bzw. Interessensvertretergruppen und konnten so nicht nachhaltig implementiert werden.<br />

Vor diesem Hintergrund entstand die Idee zur mittelfristigen Problemlösung durch die Erarbeitung<br />

eines Konzeptes beizutragen und für ein solches Vorhaben Mittel der Biosphärengebietsförderung<br />

zu beantragen. Erste konkrete Umsetzungsmaßnahmen sollten möglichst noch während der Projektlaufzeit<br />

angegangen werden.<br />

3.2 Projektziele<br />

Bislang gab es kein einheitliches und von allen Beteiligten getragenes Konzept zum Umgang mit<br />

Schwarzwild auf dem Gemarkungsgebiet der Stadt Münsingen. Die verschiedenen Interessengruppen<br />

verfolgten uneinheitliche Ziele, die nicht in einem Gesamtkonzept zusammengeführt wurden.<br />

Diese Situation lässt sich in etwa wie folgt charakterisieren:<br />

Die Grundbesitzer landwirtschaftlicher Flächen (Jagdgenossen) sind aufgrund der latenten und vor<br />

allem in den letzten Jahren deutlich angestiegenen schwarzwildbedingten Wildschäden äußerst<br />

unzufrieden mit der derzeitigen Situation.<br />

Die Jäger sehen die Schwarzwildproblematik primär durch andere Gründe verursacht (z.B. Klimawandel,<br />

Waldbau, Strukturwandel in der Landwirtschaft z.B. durch zunehmende Maisanbauflächen<br />

für Bioenergieanlagen, etc.), die sie nur bedingt oder gar nicht beeinflussen können. Dennoch liegen<br />

zwei wesentliche „Stellschrauben“ zur Bestandesregulation in ihren Händen: (1) die unterschiedlichen<br />

Formen der Fütterung von Wildschweinen, mit der von außen zusätzliche Energie in<br />

das Ökosystem eingebracht wird (Kirrung, Ablenkfütterung, Notzeitfütterung) sowie (2) die Jagdmethoden<br />

und die Bejagungsintensität. Innerhalb der betroffenen Jägerschaft fehlt allerdings eine einheitliche<br />

und allgemein akzeptierte Zielvereinbarung, wie mit dem Schwarzwild umzugehen ist.<br />

Die Forstleute, die in der Regel für die Jagdausübung in den kommunalen Wäldern der Stadt Münsingen,<br />

aber auch in angrenzenden Waldflächen anderer Besitzarten (z.B. Bundesforstverwaltung)<br />

zuständig sind, sehen die Schwarzwildproblematik uneinheitlich. So scheiterten beispielsweise revierübergreifende<br />

Bejagungsansätze in der Vergangenheit oft an Detailfragen (Nutzung der Bewegungsjagd<br />

oder anderer Jagdarten, fehlende jagdliche und organisatorische Infrastruktur, Abgren-<br />

12


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

zung der bejagten Reviere, freigegebenes Wild, vorprogrammierte Unterschiede beim Jagderfolg<br />

bedingt durch ungleiche Wald-Feld-Verteilung, etc.). Der Erfolg oder Misserfolg der Schwarzwildbewirtschaftung<br />

hängt aber entscheidend von der Klärung solcher Aspekte ab. Leider stoßen beispielsweise<br />

revierübergreifende Bewegungsjagden bei Teilen der angrenzenden Revierinhaber<br />

immer noch auf Ressentiments. Dies führt dazu, dass eine effektive Jagdmethode nicht konsequent<br />

angewendet wird, was nicht im Interesse der Landwirte und Jagdgenossenschaften sein dürfte.<br />

Die Vertreter der Stadt Münsingen (aber auch anderer Kommunen in der Region) müssen permanent<br />

zwischen den verschiedenen Interessensgruppen vermitteln und nach Lösungen suchen, wozu<br />

sie teilweise nur bedingt in der Lage sind, weil das fachlich-praktische Know-how nicht vorausgesetzt<br />

werden kann. Zunehmend sieht sich die Kommune aber auch Klagen der Bevölkerung gegenüber,<br />

da Wildschweine in befriedeten Bezirken Schäden anrichten (z.B. im Stadtteil Auingen).<br />

Die Vertreter der unteren Jagd-, Forst und Veterinärbehörden, die fachlich mit der Wildschweinproblematik<br />

umgehen, versuchen auf der behördlichen Ebene konstruktive Lösungen herbeizuführen.<br />

Bislang ist deren Umsetzung nur teilweise erfolgreich, da diese maßgeblich von den Akteuren<br />

vor Ort getragen werden müssen und die Behörden selbst eine Interessengruppe darstellen. Die<br />

unteren Jagdbehörden wurden erst kürzlich vom MLR angewiesen, „sich verstärkt dem Thema<br />

Schwarzwild-Management zuzuwenden und in Abstimmung mit der örtlichen Jägerschaft, den<br />

Landwirten, den Jagdrechtsinhabern und den betroffenen Fachbehörden Konzepte zur Herstellung<br />

angepasster Schwarzwildbestände zu erarbeiten und umsetzen“ (vgl. Pressemitteilung 272/2008<br />

des MLR). Dieses Vorgehen steht somit im Einklang mit dem schon im vergangenen Jahr formulierten<br />

Projektvorhaben.<br />

Die Vertreter des Regierungspräsidiums sind gefordert die Rechtsverordnung des Biosphärengebiets<br />

mit den Beteiligten vor Ort zu konkretisieren. Die Verordnung definiert als Ziel für die Kernzonen,<br />

dass sich die Natur weitgehend unbeeinflusst vom Menschen entwickeln soll. Die Kernzonen<br />

dienen dem Schutz von Natur und natürlichen Prozessen sowie dem Erhalt genetischer Ressourcen,<br />

charakteristischer Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensräumen. Zur Sicherung dieser<br />

Ziele und zur Vermeidung von erheblichen Wildschäden in der angrenzenden Landwirtschaft ist die<br />

Jagd insbesondere durch Drückjagden zulässig, der Bau von Jagdeinrichtungen ist eingeschränkt<br />

und die Wildfütterung, Ablenkungsfütterung und Kirrung sind unzulässig. Diese wesentlichen Aspekte<br />

der Biosphärengebietsverordnung müssen integraler Bestandteil des vorgeschlagenen<br />

Schwarzwildkonzeptes sein. Im Rahmen des Projektprozesses ließen sich die geschaffenen Plattformen<br />

(Workshop-Teilnehmer, Arbeitsgruppen) auch für die Bearbeitung weiterer Fragestellungen<br />

im Rahmen der angestrebten Leitbilddiskussion Jagd nutzen.<br />

Durch die Ausweisung des Biosphärengebietes wächst bei der nicht jagenden Bevölkerung das<br />

Interesse an Wildtieren. Der Tourismus in der Region wird sich weiterentwickeln und stellt einen<br />

Wirtschaftsfaktor dar, von dem viele lokale Unternehmen profitieren. Daher ist auch für den Frem-<br />

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<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

denverkehr und die Gastronomie das Wildschweinmanagement von Bedeutung (Vermarktung regionaler<br />

Wildprodukte, Bildung und Öffentlichkeitsarbeit, naturnaher Tourismus).<br />

Das Schwarzwildkonzept Münsingen hat daher einen Aushandlungsprozess zwischen örtlich betroffenen<br />

Jägern, Landwirten, Grundeigentümern, Jagd-, Forst- und Veterinärbehörden, Kommunen-,<br />

Tourismus-, Naturschutz-, Jagd- und Bauernverbandsvertretern für die Gemarkungsfläche der<br />

Stadt Münsingen angestoßen, um ein integratives, tragfähiges und flexibles Schwarzwildkonzept zu<br />

erarbeiten, das die gemeinsamen Zielvorstellungen und Lösungsstrategien sowie konkrete Umsetzungsvorschläge<br />

für den Umgang mit Schwarzwild für die Dekade 2010-2020 benennt. Indikatoren<br />

ermöglichen eine periodische Überprüfung der tatsächlich erreichten Ziele. Somit entsteht ein Lösungskonzept<br />

für die aktuelle Schwarzwildproblematik, das die Zukunft der Wildtierart in der Gesamtgemarkung<br />

der Stadt Münsingen, und somit im Zentrum des Biosphärengebietes Schwäbische<br />

Alb, im Einklang mit den verschieden Interessengruppen steuert.<br />

Dazu wurden in dem Projektantrag Zielsetzungen formuliert:<br />

• Teilziel 1: Aufarbeitung des Wissenstandes im Bereich Schwarzwildbewirtschaftung<br />

• Teilziel 2: Verbalisierung und Darstellung der Ziele aller betroffnen Interessengruppen<br />

• Teilziel 3: Erarbeitung zentraler Konfliktpunkte (Dissenspunkte)<br />

• Teilziel 4: Ausarbeitung von Lösungsvarianten für eine verbesserte Schwarzwildbewirtschaftung<br />

• Teilziel 5: Vereinbarung und schriftliche Fixierung von Umsetzungsmaßnahmen des<br />

Konzeptes unter Einbezug aller Beteiligten (Meilensteine, Ansprechpartner,<br />

Verantwortliche)<br />

• Teilziel 6: Festlegen von Indikatoren zur Messbarkeit des Umsetzungserfolges (u. a.<br />

Etablierung eines langfristigen Monitoring (detaillierte Analysen der<br />

Jagdstrecken, Bejagungsmodelle und Bejagungsintensität, Fütterungsmaßnahmen,<br />

Integration von landwirtschaftlichen Flächeninformationen als<br />

„Frühwarnsystem“ möglicher Wildschäden).<br />

3.3 Gebietsabgrenzung<br />

Das Biosphärengebiet Schwäbische Alb liegt rund 50 km südöstlich von Stuttgart zwischen den<br />

Städten Reutlingen und Ulm. 29 Gemeinden aus zwei Regierungsbezirken und drei Landkreisen<br />

sowie der Gutsbezirk Münsingen formen das Biosphärengebiet Schwäbische Alb. Die Biosphärengebietskulisse<br />

erstreckt sich 40 km in Nord-Süd-Richtung vom Albvorland über den steil aufstei-<br />

14


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

genden Albtrauf bis zu den Albhochflächen bis an der Donau im Süden. Landschaftsprägend sind<br />

die Hang- und Schluchtwälder am Albtrauf, Streuobstwiesen im Albvorland, Wacholderheiden, Magerrasen,<br />

Wiesen, Weiden, sowie ein Mosaik aus Ackerflächen und Wäldern. Ein wichtiger Bestandteil<br />

des Biosphärengebietes ist der ehemalige Truppenübungsplatz Münsingen (Tr.Üb.Pl.), der<br />

mit einer langen Grenze direkt an die Gemarkung der Stadt Münsingen grenzt, die zentral in der<br />

Gesamtgebietskulisse liegt (Abb. 1). Die höchsten Lagen auf der Gesamtgemarkungsfläche (ca.<br />

11.605 ha) der Stadt Münsingen liegen über 800 m ü. NN. Nur wenige Flüsse sind in diesem trockenen<br />

und karstigen Gebiet zu finden. Markantester Fluss ist die in die Donau nach Süden abfließende<br />

Große Lauter. Buchendominierte Wälder prägen das Landschaftsbild.<br />

Abb. 1: Lage der Gemarkung Münsingen im Biosphärengebiet Schwäbische Alb (Quelle: Homepage<br />

Biosphärengebiet Schwäbische Alb).<br />

Das Luftbild in Abb. 2 vermittelt einen Eindruck von der Gemengelage aus Wald- und Feldflächen<br />

auf der Gemarkung der Stadt Münsingen. Die 13 Teilorte und die Stadt Münsingen selbst umfassen<br />

eine bejagbare Fläche von ca. 10.300 ha (Tab. 1). Derzeit sind 25 Jagdreviere verpachtet. Deren<br />

Waldanteil liegt bei durchschnittlich 30%. Lediglich zwei Reviere haben Waldanteile von mehr als<br />

50%. Das Mosaik aus Wald- und Feldflächen bietet ideale Lebensräume für die beiden vorkommenden<br />

Schalenwildarten Reh und Wildschwein. Wildschweine sind relativ mobil. Die Raumansprüche<br />

der Tierart gehen meistens deutlich über die gegebenen Jagdreviergrößen (25 verschie-<br />

15


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

dene Jagdbögen mit einer mittleren Größe von 415 ha in Münsingen) hinaus. Schon allein daher<br />

können mittel- bis langfristig nur großräumig angelegte Konzepte (bejagbare Fläche ca. 10.300 ha)<br />

zu einer nachhaltig sinnvolleren Bewirtschaftung führen.<br />

Abb. 2: Luftbild des Gemarkungsgebietes der Stadt Münsingen und der 13 Teilorte (Quelle: Google<br />

Earth, Zugriff am 25.11.2009).<br />

Tab. 1 (s. Seite 18): Jagdfläche, Wald-Feldanteile und Anzahl der Jagdpächter der 25 verpachteten<br />

Jagdbezirke auf der Gemarkungsfläche der Stadt Münsingen sowie des Eigenjagdbezirks Stadt<br />

Stuttgart und des angrenzenden Eigenjagdbezirkes Truppenübungsplatz (Tr.Üb.Pl., Bundesanstalt<br />

für Immobilienaufgaben (BIMA, Bundesforstamt Heuberg) [Anmerk.: (2) = Ehepaar als Jagdpächter,<br />

(+) = Pächter ist gleichzeitig Pächter bzw. Mitpächter in einem weiteren Revier].<br />

Jagdrevier<br />

Wald<br />

Feld<br />

(ha) (%) (ha) (%)<br />

Jagdfläche<br />

(ha)<br />

Jagdpächter<br />

(n)<br />

1. Apfelstetten 214 40 324 60 538 1 (2)<br />

2. Auingen 188 34 368 66 556 3 (+)<br />

16


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

3. Bichishausen 210 36 381 64 591 2<br />

4. Böttingen 175 33 354 67 529 3<br />

5. Bremelau-Nord 144 23 473 77 617 4<br />

6. Bremelau-Südost 68 23 227 77 295 1<br />

7. Bremelau-Südwest 26 9 276 91 302 1<br />

8. Buttenhausen-Nord 180 37 303 63 483 1<br />

9. Buttenhausen-Süd 104 20 406 80 510 1<br />

10. Dottingen-Nord 124 47 142 53 266 1<br />

11. Dottingen-Süd 77 19 338 81 415 2<br />

12. Dürrenstetten-Ost 185 62 114 38 299 2 (+)<br />

13. Dürrenstetten-West 121 35 223 65 344 1<br />

14. Gundelfingen 120 42 169 58 289 1<br />

15. Hundersingen-Ost 90 25 273 75 363 1<br />

16. Hundersingen-Süd 109 37 189 63 298 1<br />

17. Hundersingen-West 58 17 281 83 339 1<br />

18. Magolsheim 75 12 561 88 636 3<br />

19. Münsingen-Beutenlay 112 39 175 61 287 1<br />

20. Münsingen-Hungerberg 43 8 520 92 563 1 (2)<br />

21. Münsingen-Kohl 63 18 289 82 352 1<br />

22. Münsingen-West I 77 27 210 73 287 2<br />

23. Münsingen-West II 168 59 118 41 286 3<br />

24. Rietheim 174 32 378 68 552 3<br />

25. Trailfingen 52 13 338 87 390 1<br />

Stadt Münsingen<br />

∑<br />

X¯<br />

2957 - 7430 - 10387 40<br />

118 30 297 70 415 2<br />

26. EJB Stadt Stuttgart<br />

(Kreisforstamt Reutlingen)<br />

27. EJB Tr.Üb.Pl.<br />

(Bundesforstamt Heuberg)<br />

51 61 33 39 84 -<br />

2371 35 4346 65 6717 -<br />

Die nachfolgende Karte der Jägervereinigung Münsingen zeigt die Reviere auf der Gemarkung der<br />

Stadt Münsingen (Abb. 3).<br />

17


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

Abb. 3: Reviere auf der Gemarkung der Stadt Münsingen und angrenzende Jagdbögen.<br />

18


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

ZUSAMMENFASSUNG PROJEKTZIELE UND PROJEKTGEBIET<br />

• Die Schwarzwildproblematik machte auch vor dem Landkreis Reutlingen respektive vor der<br />

Stadt Münsingen nicht halt.<br />

• Bislang gab es kein einheitliches und von allen Beteiligten getragenes Konzept zum Umgang<br />

mit Schwarzwild auf dem Gemarkungsgebiet der Stadt Münsingen. Die verschiedenen<br />

Interessengruppen verfolgten uneinheitliche Ziele, die nicht in einem Gesamtkonzept zusammengeführt<br />

wurden.<br />

• Das Schwarzwildkonzept Münsingen hat daher einen Aushandlungsprozesses zwischen<br />

örtlich betroffenen Jägern, Landwirten, Grundeigentümern, Jagd-, Forst- und Veterinärbehörden,<br />

Kommunen-, Tourismus-, Naturschutz-, Jagd- und Bauernverbandsvertretern für<br />

die Gemarkungsfläche der Stadt Münsingen angestoßen, um ein integratives, tragfähiges<br />

und flexibles Schwarzwildkonzept zu erarbeiten, das die gemeinsamen Zielvorstellungen,<br />

die Lösungsstrategie konkrete Umsetzungsvorschläge für den Umgang mit Schwarzwild für<br />

die Dekade 2010-2020 benennt. darstellen. Indikatoren ermöglichen eine periodische Überprüfung<br />

der tatsächlich erreichten Ziele. Somit entsteht ein Lösungskonzept für die aktuelle<br />

Schwarzwildproblematik, das die Zukunft der Wildtierart in der Gesamtgemarkung der Stadt<br />

Münsingen, und somit im Zentrum des Biosphärengebietes Schwäbische Alb, im Einklang<br />

mit den verschieden Interessengruppen steuert.<br />

• Das Biosphärengebiet Schwäbische Alb liegt rund 50 km südöstlich von Stuttgart zwischen<br />

den Städten Reutlingen und Ulm. 29 Gemeinden aus zwei Regierungsbezirken und drei<br />

Landkreisen sowie der Gutsbezirk Münsingen formen das Biosphärengebiet Schwäbische<br />

Alb. Die Biosphärengebietskulisse erstreckt sich 40 km in Nord-Süd-Richtung vom Albvorland<br />

über den steil aufsteigenden Albtrauf bis zu den Albhochflächen bis an der Donau im<br />

Süden. Ein wichtiger Bestandteil des Biosphärengebietes ist der ehemalige Truppenübungsplatz<br />

Münsingen (Tr.Üb.Pl.), der mit einer langen Grenze direkt an die Gemarkung<br />

der Stadt Münsingen grenzt, die zentral in der Gesamtgebietskulisse liegt.<br />

• Die Stadt Münsingen mit ihren 13 Teilorten umfasst eine bejagbare Fläche von ca. 10.300<br />

ha. Derzeit sind 25 Jagdreviere mit einer mittleren Größe von 415 ha verpachtet. Deren<br />

Waldanteil liegt bei durchschnittlich 30%.<br />

19


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

4 Material und Methode<br />

Die Schwarzwildproblematik wurde in einem ersten Schritt mittels eines moderierten Workshops mit<br />

allen Interessengruppen aufgearbeitet. Hierbei war die intensive Mitarbeit und die Integration des<br />

Regierungspräsidiums Tübingen und des Landratsamtes Reutlingen als zweier wichtiger behördlicher<br />

Interessengruppen unabdingbar, um Synergieeffekte im Hinblick auf die beabsichtigte Leitbilddiskussion<br />

„Jagd im Biosphärengebiet“ optimal zu nutzen. Die erzielten Ergebnisse und Hintergründe<br />

mündeten direkt in das vorliegende Managementkonzept.<br />

Darüber hinaus wurden auf der Basis von Interviews und insbesondere durch eine anonyme Umfrage<br />

unter den Jagdpächtern weitere Informationen und Daten gesammelt, auf deren Basis Lösungsvorschläge<br />

erarbeitet werden konnten.<br />

Im Verlauf des Projektes wurde ein besonderes Augenmerk auf den Charakter eines für alle Beteiligten<br />

nachvollziehbaren Prozesses gelegt, der verbindliche und gegenseitig einforderbare Vereinbarungen<br />

formuliert.<br />

Das methodische Vorgehen und der zeitliche Ablauf sind in der nachfolgenden Tab. 2 zusammengestellt.<br />

Der ursprünglich geplante zeitliche Ablauf wurde Notwendigkeiten, die sich erst im Projektverlauf<br />

ergaben, angepasst.<br />

Tab. 2: Meilensteine zur Erreichung der Projektziele.<br />

Meilensteine Inhalt Zeitraum<br />

Beginn des Projektes • Datensammlung und Literaturstudie Feb. 2009<br />

• Situationsanalyse auf der Grundlage<br />

vorhandener Daten und Informationen<br />

Durchführung des<br />

Workshops<br />

Aufarbeitung der<br />

Workshopergebnisse<br />

Durchführung weite-<br />

• Teilnehmer: Grundstückseigentümer<br />

bzw. deren Vertreter, Jagdpächter,<br />

Landwirte, Jagd-, Bauern- und Naturschutzverbände,<br />

Albverein, Kreisforstverwaltung,<br />

Bundesforstverwaltung, Behördenvertreter<br />

(Stadt Münsingen, Bürgermeister<br />

Nachbarkommunen, Kreisjagdamt,<br />

RP-Fachreferate 51, 83, 86,…,<br />

…, Biosphärengebietsverwaltung)<br />

• Inhalt: Moderation, Protokoll und Moderationsassistenz<br />

durch externen Projektbearbeiter<br />

• Zusammenfassung und Bearbeitung der<br />

Ergebnisse<br />

Feb. - Apr. 2009<br />

Mai - Jul. 2009<br />

20


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

rer Analysen (Umfragen,<br />

Interviews, etc.)<br />

Erarbeitung eines<br />

Gesamtkonzeptes für<br />

das Gemarkungsgebiet<br />

der Stadt Münsingen<br />

Weiterer Abstimmungsprozess<br />

durch<br />

Treffen mit Vertretern<br />

der verschiedenen<br />

Interessengruppen<br />

• Auf der Grundlage der Workshopergebnisse<br />

soll ein Konzept für das Gemarkungsgebiet<br />

der Stadt Münsingen erarbeitet<br />

werden, dass die regionalen Erkenntnisse<br />

und Bedürfnisse mit dem aktuellen<br />

Wissensstand über Schwarzwildmanagement<br />

verbindet. Die erarbeiteten<br />

Vorschläge werden bis zur praxistauglichen<br />

Umsetzung konkretisiert. Dazu<br />

werden (wenn nötig) verschiedene<br />

Varianten aufgezeigt.<br />

• In engem Kontakt mit den Betroffenen,<br />

insbesondere mit der Stadt Münsingen<br />

sowie dem RP Tübingen und den Biosphärengebietsmanagement<br />

Konzepterstellung • Einarbeitung notwendiger Änderungen<br />

und Endabstimmung<br />

• SWOT Analyse zu den Umsetzungsmaßnahmen<br />

Präsentation auf einem<br />

Workshop<br />

• Das Konzept wird vor den am Workshop<br />

beteiligten Interessensvertretern vorgestellt<br />

und diskutiert.<br />

Aug. - Sep. 2009<br />

Okt. 2009<br />

Okt. 2009<br />

Okt. 2009<br />

ZUSAMMENFASSUNG MATERIAL UND METHODE<br />

• Die Schwarzwildproblematik wurde in einem ersten Schritt mittels eines moderierten<br />

Workshops mit allen Interessengruppen aufgearbeitet. Im Verlauf des Projektes wurde ein<br />

besonderes Augenmerk auf den Charakter eines für alle Beteiligten nachvollziehbaren Prozesses<br />

gelegt, der verbindliche und gegenseitig einforderbare Vereinbarungen formuliert.<br />

• Darüber hinaus wurden auf der Basis von Interviews und insbesondere durch eine anonyme<br />

Umfrage unter den Jagdpächtern weitere Informationen und Daten gesammelt. Auf dieser<br />

Informationsbasis wurden Lösungsvorschläge erarbeitet.<br />

21


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

5 Ergebnisse<br />

5.1 Schwarzwildstrecken im Landkreis Reutlingen<br />

Die Abb. 4 zeigt die Entwicklung der Schwarzwildstrecke auf Landkreisebene. Während im Landkreis<br />

Reutlingen im Jagdjahr 1976/77 lediglich 89 Stück Schwarzwild erlegt wurden, ist die Jagdstrecke<br />

im Jagdjahr 2007/08 auf das bislang höchste Niveau von insgesamt 1745 erlegten Wildschweinen<br />

angestiegen. Die Streckendaten sind ein klarer Beleg für die seit Beginn der 1980er<br />

Jahre ansteigende Schwarzwildpopulation im Landkreis. Mit Ausnahme des Jagdjahres 2006/07<br />

bewegen sich die Schwarzwildstrecken seit dem Jagdjahr 1992/93 auf einer Höhe von mehr als<br />

600 erlegten Wildschweinen pro Jahr. Den „Streckeneinbruch“ im Jagdjahr 2006/07 bewertete die<br />

Wildforschungsstelle Baden-Württemberg wie folgt: „… Es liegt die Vermutung nahe, dass der Streckenrückgang<br />

auch Folge des langen Winters 2005/06 und dadurch bedingter Zuwachseinbußen<br />

war. Insbesondere bei jungen Frischlingen sind die Verluste bei lang anhaltenden oder späten Wintern<br />

besonders hoch. Verstärkt wurde der Streckenrückgang sicherlich auch durch die schlechten<br />

Bejagungsbedingungen aufgrund des fehlenden Schnees im Folgewinter 2006/2007. Am stärksten<br />

fielen die Rückgänge im Bereich der Schwäbischen Alb aus“ (WFS, 2007). Dass sich der Schwarzwildbestand<br />

offensichtlich rasch erholen kann bzw. gar nicht abgesenkt war, belegen die beiden<br />

letzen Jagdjahre.<br />

Schwarzwildstrecke im Landkreis Reutlingen<br />

(Quelle: Unt. Jagdbehörde LRA Reutlingen, 2009)<br />

Anzahl Sauen (incl. Fallwild und<br />

Verkehrsverluste)<br />

1800<br />

1600<br />

1400<br />

1200<br />

1000<br />

800<br />

600<br />

400<br />

200<br />

0<br />

76/77<br />

77/78<br />

78/79<br />

79/80<br />

80/81<br />

81/82<br />

82/83<br />

83/84<br />

84/85<br />

85/86<br />

86/87<br />

87/88<br />

88/89<br />

89/90<br />

90/91<br />

91/92<br />

92/93<br />

93/94<br />

94/95<br />

95/96<br />

96/97<br />

97/98<br />

98/99<br />

99/00<br />

00/01<br />

01/02<br />

02/03<br />

03/04<br />

04/05<br />

05/06<br />

06/07<br />

07/08<br />

08/09<br />

Jagdjahr<br />

Abb. 4: Schwarzwildstrecke im Landkreis Reutlingen seit dem Jagdjahr 1976/77.<br />

22


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

5.2 Schwarzwildstrecken auf der Gemarkungsfläche Münsingen und dem EJB Tr.Üb.Pl.<br />

Auch im Bereich der Stadt Münsingen mit einer bejagbaren Gemarkungsfläche von ca. 10.300 ha<br />

und dem östlich und nordöstlich angrenzendem EJB Tr.Üb.Pl., der in Regie der Bundesforsthauptstelle<br />

Heuberg (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, BIMA) bejagt wird, mit einer Flächengröße<br />

von rund 6.700 ha, bewegen sich die Jagdstrecken der letzten Jahre auf einem hohen Niveau (Abb.<br />

5).<br />

In den letzten 11 Jagdjahren wurden in den gemeinschaftlichen Jagdbezirken der Stadt Münsingen,<br />

incl. des 84 ha großen EJB der Stadt Stuttgart, der in Regie des Kreisforstamtes bejagt wird, jährlich<br />

zwischen 51 und 190 Stück Schwarzwild erlegt (Jagdjahr 2006/07 bzw. 2002/03). Insgesamt<br />

wurden in diesem Zeitraum 1471 Sauen geschossen, im Mittel 134 Stück pro Jagdjahr. Auf der um<br />

3.600 ha kleineren Fläche der EJB Tr.Üb.Pl. wurden im gleichen Zeitraum jährlich zwischen 67 und<br />

267 Sauen erlegt (Jagdjahr 2006/07 bzw. 2007/08). Im analysierten 11-Jahreszeitraum lag die Gesamtstrecke<br />

im EJB Tr.Üb.Pl. bei 2115 Stück Schwarzwild, die mittlere Jahresstrecke bei 192 erlegte<br />

Sauen.<br />

Anzahl Sauen (incl. Fallwild<br />

und Verkehrsverluste)<br />

Schwarzwildstrecke aller gemeinschaftlicher Jagdbezirke<br />

der Stadt Münsingen (mit EJB Stadt Stuttgart) und des EJB<br />

Tr.Üb.Pl. Bundesforsthauptstelle Heuberg (BIMA)<br />

(Quelle: Unt. Jagdbehörde LRA Reutlingen, 2009)<br />

300<br />

250<br />

200<br />

150<br />

100<br />

50<br />

0<br />

Stadt Münsingen<br />

98/99 99/00 00/01 01/02 02/03 03/04 04/05 05/06 06/07 07/08 08/09<br />

Jagdjahr<br />

Tr.Üb.Pl.<br />

Abb. 5: Schwarzwildstrecke aller gemeinschaftlicher Jagdbezirke der Stadt Münsingen (incl. des<br />

EJB Stadt Stuttgart) sowie des EJB Tr.Üb.Pl. der Bundesforsthauptstelle Heuberg (Bundesanstalt<br />

für Immobilienaufgaben (BIMA)) seit dem Jagdjahr 1998/99.<br />

23


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

Betrachtet man die Schwarzwildstreckendaten revierweise, so zeigen sich deutliche Unterschiede<br />

zwischen den Einzelrevieren. Aus der Tab. 3 wird ersichtlich, dass in den vergangenen 11 Jahren<br />

in zwei Revieren (Trailfingen und Magolsheim) gut ⅓ der gesamten Schwarzwildabschüsse getätigt<br />

wurden. Addiert man die Schwarzwildabschüsse aus dem Revier Böttingen hinzu, so wurde in diesen<br />

drei Revieren insgesamt 45 % des gesamten Schwarzwildes der letzten 11 Jahre erlegt. Alle<br />

drei Reviere haben eine direkte Jagdgrenze mit dem EJB Tr.Üb.Pl., der in Regie der Bundesforsthauptstelle<br />

Heuberg (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben) bejagt wird.<br />

Tab. 3: Sauenstrecke in den Einzelrevieren seit dem Jagdjahr 1998/99 [Anmerk.: Im Zeitraum zw.<br />

1998 bis 2009 gab es bei einigen Revieren (leichte) Veränderungen der Flächengrößen, die unberücksichtigt<br />

blieben; das Revier Münsingen wurde 2005 in Münsingen I und II aufgeteilt, die Streckendaten<br />

bis zu diesem Zeitpunkt wurden dem Revier Münsingen I zugeordnet; das Revier<br />

Rietheim war unterteilt in Rietheim Ost und West; das Revier Münsingen-Hungerberg ist aus dem<br />

Revier Münsingen-Nord hervorgegangen].<br />

Jagdrevier N %<br />

1. Apfelstetten 20 1<br />

2. Auingen 7 0<br />

3. Bichishausen 67 5<br />

4. Böttingen 135 9<br />

5. Bremelau-Nord 53 4<br />

6. Bremelau-Südost 74 5<br />

7. Bremelau-Südwest 18 1<br />

8. Buttenhausen-Nord 94 6<br />

9. Buttenhausen-Süd 22 1<br />

10. Dottingen-Nord 50 3<br />

11. Dottingen-Süd 5 0<br />

12. Dürrenstetten-Ost 85 6<br />

13. Dürrenstetten-West 20 1<br />

14. Gundelfingen 48 3<br />

15. Hundersingen-Ost 62 4<br />

16. Hundersingen-Süd 14 1<br />

17. Hundersingen-West 3 0<br />

18. Magolsheim 229 16<br />

19. Münsingen-Beutenlay 17 1<br />

20. Münsingen-Hungerberg 14 1<br />

21. Münsingen-Kohl 11 1<br />

Fortsetzung nächste Seite<br />

24


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

22. Münsingen-West I 60 4<br />

23. Münsingen-West II 8 1<br />

24. Rietheim 53 4<br />

25. Trailfingen 289 20<br />

EJB Stadt Stuttgart 13 1<br />

∑ 1471 100<br />

Neben den genannten drei Revieren, fallen fünf (bzw. sechs) weitere Reviere auf (Abb. 6), die über<br />

dem Durchschnitt aller Reviere in Münsingen liegende Waldanteile haben (vgl. Tab. 1) oder an größere<br />

Waldkomplexe angrenzen.<br />

300<br />

Schwarzwildstrecke aller gemeinschaftlicher Jagdbezirke der<br />

Stadt Münsingen (mit EJB Stadt Stuttgart)<br />

(Quelle: Unt. Jagdbehörde LRA Reutlingen, 2009)<br />

08/09<br />

Anzahl Sauen<br />

(incl. Fallwild und Verkehrsverluste)<br />

250<br />

200<br />

150<br />

100<br />

50<br />

0<br />

07/08<br />

06/07<br />

05/06<br />

04/05<br />

03/04<br />

02/03<br />

01/02<br />

00/01<br />

99/00<br />

98/99<br />

1. Apfelstetten<br />

2. Auingen<br />

3. Bichishausen<br />

4. Böttingen<br />

5. Bremelau-Nord<br />

6. Bremelau-Südost<br />

7. Bremelau-Südwest<br />

8. Buttenhausen-Nord<br />

9. Buttenhausen-Süd<br />

10. Dottingen-Nord<br />

11. Dottingen-Süd<br />

12. Dürrenstetten-Ost<br />

13. Dürrenstetten-West<br />

14. Gundelfingen<br />

15. Hundersingen-Ost<br />

Reviere<br />

16. Hundersingen-Süd<br />

17. Hundersingen-West<br />

18. Magolsheim<br />

19. Münsingen-Beutenlay<br />

20. Münsingen-Hungerberg<br />

21. Münsingen-Kohl<br />

22. Münsingen-West I<br />

23. Münsingen-West II<br />

24. Rietheim<br />

25. Trailfingen<br />

EJB Stadt Stuttgart<br />

Abb. 6: Schwarzwildstrecke der Einzelreviere (gemeinschaftliche Jagdbezirke der Stadt Münsingen<br />

und des EJB Stadt Stuttgart) seit dem Jagdjahr 1998/99 [Anmerk.: Im Zeitraum zw. 1998 bis 2009<br />

gab es bei einigen Revieren (leichte) Veränderungen der Flächengrößen, unberücksichtigt blieben;<br />

das Revier Münsingen wurde erst 2005 in I und II geteilt, die Streckendaten bis zu diesem Zeitpunkt<br />

wurden dem Revier Münsingen I zugeordnet; das Revier Rietheim war unterteilt in Ost und West;<br />

das Revier Münsingen-Hungerberg ist aus dem Revier Münsingen-Nord hervorgegangen].<br />

25


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

Dort werden „eigene Vorstellungen“ einer Schwarzwildbewirtschaftung umgesetzt (z.B. im südöstlich<br />

angrenzenden Bereich Richtung Anhausen/Granheim, Alb-Donau-Kreis). In Buttenhausen-<br />

Nord, Münsingen-West (seit 2005 geteilt in I und II), Bremelau-Südost, Dürrenstetten-Ost und Bichishausen<br />

wurden unter Einbezug der jährlichen Streckenschwankungen in den vergangenen 11<br />

Jahren insgesamt 388 Sauen erlegt (= 27% des Gesamtabschusses).<br />

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass in den vergangenen 11 Jahren in ⅓ der Münsinger<br />

Jagdreviere insgesamt fast ¾ (= 72%) des gesamten Schwarzwildabschusses getätigt wurde.<br />

5.3 Jahreszeitliche Verteilung der Schwarzwildstrecke und Abschussstruktur<br />

Vor dem Hintergrund der Bejagungs- und Wildschadensvermeidungsstrategie sowie der Regulation<br />

des Schwarzwildbestandes überhaupt ist ein Blick auf die Abschussverteilung im Jahresverlauf<br />

sinnvoll. Da hierzu keine Einzeldaten von der Gemarkung Münsingen vorlagen, sind Abschussdaten<br />

der Regiejagd des Landkreises Reutlingen aus den Jagdjahren 2005/06 bis 2008/09 in der Abb.<br />

7 dargestellt. Obwohl sich die staatliche Regie überwiegend in den Waldgebieten des Landkreises<br />

abspielt, dürfen die Daten dennoch ein repräsentatives Bild der üblichen Abschusssituation im Jahresverlauf<br />

widerspiegeln, da die Hauptjagdzeit auf Schwarzwild auch in den gemeinschaftlichen<br />

Jagdbezirken in den Herbst- und Wintermonaten liegen dürfte (vgl. auch Abb. 26). Während der<br />

Sommermonate findet kaum eine Regulation der Schwarzwildbestände statt. Die Bejagung dient oft<br />

nur der Wildschadensbekämpfung. Ab Ende Oktober steigen die Streckenzahlen in jedem Jahr an<br />

und fallen im April in etwa wieder auf das Niveau der Sommermonate (Juli-September) ab. Die<br />

leichte Erhöhung der Abschusszahlen im Mai und Juni dürfte vor allen mit der zu dieser Zeit großen<br />

Aktivität der Jäger bei der Rehwildbejagung und mit der Abspaltung vor allem der männlichen<br />

Frischlinge des Vorjahres aus den Rottenverbänden zu begründen sein. Überläufer lassen sich im<br />

Mai besonders leicht erlegen.<br />

26


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

Erlegtes Schwarzwild pro Monat in der staatlichen Regiejagd des<br />

Landkreises Reutlingen der Jagdjahre 2005/06 bis 2008/09<br />

(Quelle: Kreisforstamt Reutlingen, 2009)<br />

45<br />

Schwarzwildstrecke (Stk.)<br />

40<br />

35<br />

30<br />

25<br />

20<br />

15<br />

10<br />

5<br />

0<br />

Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mär<br />

2005/2006 2006/2007 2007/2008 2008/2009<br />

Abb. 7: Jahreszeitliche Verteilung des Schwarzwildabschusses am Beispiel der staatlichen Regiejagd<br />

im Landkreis Reutlingen in den letzten vier Jagdjahren.<br />

Die Jäger versuchen im Anhalt an unterschiedliche Bejagungsmodelle, in den einzelnen Altersklassen<br />

des Schwarzwildes unterschiedlich stark einzugreifen. Die Bejagungsmodelle auf die man sich<br />

dabei gemeinhin beruft stammen überwiegend aus der Zeit, in der man bemüht war vielerorts einen<br />

Schwarzwildbestand aufzubauen (vgl. z.B. STAHL, 1988; HAPP, 2007; BRIEDERMANN, 2009).<br />

Ohne die genaue Struktur und die natürliche Dynamik eines Schwarzwildbestandes zu kennen,<br />

geht man in der Regel von möglichst hohen Eingriffen in die Altersklasse der Frischlinge (± 70%)<br />

und Überläufer (± 10%) aus und entsprechend geringen in der Altersklasse der Erwachsenen (±<br />

10% Bachen und Keiler).<br />

Die beiden Abb. 8 und 9 zeigen die Abschussgliederung der Jagdstrecke der letzten 11 Jahre auf<br />

der Gemarkungsfläche der Stadt Münsingen und des EJB Tr.Üb.Pl. Im Vergleich beider Abbildungen<br />

fällt auf, dass die o. g. Werte im EJB Tr.Üb.Pl. annähernd erreicht werden, in den gemeinschaftlichen<br />

Jagdbezirken der Stadt Münsingen nicht. Bemerkenswert an dieser Abschussstatistik<br />

ist aber der in beiden Gebieten geringe Eingriff in die Altersklasse der erwachsenen Bachen (EJB<br />

Tr.Üb.Pl. in Mittel der letzten 11 Jagdjahre nur 1%, gemeinschaftliche Jagdbezirke Stadt Münsingen<br />

incl. EJB Stadt Stuttgart nur 6%) (vgl. hierzu z.B. HOHMANN, 2005).<br />

27


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

Schwarzwildstrecke nach Altersklassen<br />

in den gemeinschaftlichen Jagdbezirken der Stadt<br />

Münsingen (incl. EJB Stadt Stuttgart) seit dem<br />

Jagdjahr 1998/99<br />

(Quelle: Unt. Jagdbehörde LRA Reutlingen, 2009)<br />

Frischlinge<br />

40%<br />

Keiler 10%<br />

Überläufer<br />

43%<br />

Bachen 6%<br />

Abb. 8: Abschussgliederung der Jagdstrecke der letzten 11 Jahre auf der Gemarkungsfläche der<br />

Stadt Münsingen.<br />

Schwarzwildstrecke nach Altersklassen<br />

im EJB Tr.Üb.Pl. seit dem Jagdjahr 1998/99<br />

(Quelle: Unt. Jagdbehörde LRA Reutlingen, 2009)<br />

Frischlinge<br />

78%<br />

Überläufer<br />

19%<br />

Keiler 2%<br />

Bachen 1%<br />

Abb. 9: Abschussgliederung der Jagdstrecke der letzten 11 Jahre in dem EJB Tr.Üb.Pl., den die<br />

Bundesforsthauptstelle Heuberg in Eigenregie bejagt.<br />

28


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

5.4 Bejagungsart<br />

In vielen Bejagungsempfehlungen der letzten Jahre wird eine Intensivierung der Jagdart „Bewegungsjagd“<br />

empfohlen (vgl. z.B. RICHTLINIE BAYERN, 2004; WFS, 2008). Am Beispiel der<br />

Schwarzwildstreckendaten der Regiejagd des Kreisforstamtes Reutlingen zeigt sich, dass der Anteil<br />

des auf Gemeinschaftsjagden erlegten Schwarzwildes in den letzen vier Jagdjahren bei maximal<br />

25% pro Jagdjahr liegt (Abb. 10). Im letzten Jagdjahr 2008/09 war der Anteil besonders gering. Er<br />

betrug im Vergleich zur Einzeljagd lediglich 11%. Die Analysen für die Schwarzwildstrecke der gesamten<br />

Jägervereinigung Münsingen zeigen ähnliche Werte (JV <strong>MÜNSINGEN</strong>, 2009). Die Bewegungsjagdanteile<br />

an der gesamten Schwarzwildstrecke lagen in den Jagdjahren seit 2002/03 zwischen<br />

17-23%.<br />

Einzel- und Bewegungsjagdanteile an der Schwarzwildstrecke in der Regie des<br />

Kreisforstamtes Reutlingen in den Jagdjahren 2005/06 bis 2008/09<br />

(Quelle: Kreisforstamt Reutlingen, 2009)<br />

2008/09<br />

Jagdjahr<br />

2007/08<br />

2006/07<br />

2005/06<br />

0% 25% 50% 75% 100%<br />

Einzeljagd<br />

Bewegungsjagd<br />

Abb. 10: Einzel- und Bewegungsjagdanteile an der Schwarzwildstrecke in der Regiejagd des Kreisforstamtes<br />

Reutlingen in den Jagdjahren 2005/06 bis 2008/09.<br />

Betrachtet man die Bewegungsjagd-Streckendaten des Kreisforstamtes monatsweise (vgl. Abb.<br />

11), so zeigen sich zwischen den Jagdjahren und in den einzelnen Monaten deutlichen Schwankungen.<br />

Ein Grund dafür könnte sein, dass Schwarzwild auf Bewegungsjagden primär bei günstiger<br />

29


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

Schneelage bejagt wird (Jagd auf gekreiste Sauen). Dies zeigt sich besonders an den Jagdstreckendaten<br />

des Jagdjahres 2008/09 mit den höchsten Strecken in den Monaten Januar und Februar.<br />

Anzahl erlegter Sauen<br />

18<br />

16<br />

14<br />

12<br />

10<br />

8<br />

6<br />

4<br />

2<br />

0<br />

Erlegte Sauen auf Bewegungsjagden des Kreisforstamtes in den Jagdjahren<br />

2005/06 bis 2008/09<br />

(Quelle: Kreisforstamt Reutlingen, 2009)<br />

Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mär<br />

2005/2006 2006/2007 2007/2008 2008/2009<br />

Abb. 11: Monatliche Verteilung des auf Bewegungsjagden erlegten Schwarzwildes in der Regiejagd<br />

des Kreisforstamtes Reutlingen in den Jagdjahren 2005/06 bis 2008/09.<br />

5.5 Wildschadensdokumentation auf der Gemarkungsfläche<br />

Die Recherche in den Wildschadensakten der Stadt Münsingen erbrachte eine Gesamtanzahl von<br />

56 unterschiedlichen Wildschadensmeldungen seit dem Jahr 2000. In den letzten 9 Jahren liefen<br />

die bei der Stadtverwaltung demnach durchschnittlich ca. 6 Wildschadensmeldungen pro Jahr auf.<br />

Diese geringe Zahl spiegelt allerdings nicht die tatsächliche Schadenssituation wieder. Dies liegt<br />

insbesondere daran, dass die Wildschäden zum überwiegenden Teil im Sinne der gütlichen Einigung<br />

zwischen dem Schadenspflichtigen und dem Schadensberechtigten abgegolten werden. Hinzu<br />

kommt, dass die Dokumentation der Schwarzwildschäden lückenhaft ist und viele (insbesondere<br />

auch kleine, wirtschaftlich unerhebliche Wildschäden) nicht offiziell im Sinne des § 35 BJgadG angemeldet<br />

werden. In 25% der dokumentierten Fälle wurden Mitteilungen über aufgetretene Schäden<br />

bei der Stadtverwaltung nur als Aktenvermerk abgelegt (teils sogar lediglich als handschriftliche<br />

Notiz), da der Versuch der gütlichen Einigung zwischen den Betroffenen noch lief. In 75% der Fälle<br />

wurden sie im Sinne des § 35 BJagdG offiziell angemeldet (Tab.4). Im Vergleich zu den anderen<br />

30


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

Teilgemeinden fällt der relativ hohe Anteil offizieller Wildschadensmeldungen in Dottingen und Magolsheim<br />

fällt auf. Im Fall der Teilgemeinde Dottingen liegt dies u. a. daran, dass dort eine ungeklärte<br />

Flächenzuordnung vorliegt und somit einzelne Flurstücke nicht verpachtet sind. Hier hat die<br />

Stadt Münsingen bis zum Kauf eines Elektrozaunes, der seither von dem betroffenen Landwirt in<br />

Eigenregie aufgestellt und überwacht wird, die Kosten des Wildschadensersatzes getragen. Außerdem<br />

kam es in einem Fall nicht zur Übernahme des angemeldeten Wildschadens, weil zum relevanten<br />

Zeitpunkt kein unterschriebener Jagdpachtvertrag vorlag. Der hohe Anteil von 25% angemeldeter<br />

Wildschäden in der Teilgemeinde Magolsheim kam vor allem im Zeitraum 2005/06 zustande,<br />

in dem die Jagd in Magolsheim in städtischer Eigenregie betrieben wurde und jeder Wildschaden<br />

zur Anmeldung kommen musste, sofern ein Ersatzanspruch geltend gemacht werden sollte.<br />

Tab. 4: Aktenkundige Wildschäden (n=56) durch Schwarzwild in der Stadt Münsingen bzw. den<br />

Teilgemeinde seit dem Jahr 2000.<br />

Stadt bzw. Teilgemeinde<br />

"nur" Aktenvermerk offizielle Anmeldung nach § 34 BJagdG<br />

n % n %<br />

Apfelstetten - - 2 4<br />

Auingen 2 4 1 2<br />

Böttingen 1 2 - 0<br />

Buttenhausen 4 7 4 7<br />

Dottingen 3 5 7 13<br />

Hundersingen 1 2 6 11<br />

Magolsheim - - 14 25<br />

Trailfingen - - 1 2<br />

Münsingen 3 5 7 13<br />

∑ 14 25 42 75<br />

Bei den Wildschadensmeldungen waren jeweils zwischen 1-6 Einzelflurstücke betroffen. Eine Herleitung<br />

der exakten Schadensflächengrößen bzw. der Schadenshöhe war aus den Dokumenten nur<br />

für Einzelfälle des offiziell angemeldeten Wildschadens zu entnehmen. Vor allem in den Fällen, in<br />

denen lediglich ein Aktenvermerk gemacht wurde, gab es im Falle der gütlichen Einigung keine<br />

weitergehenden Informationen. Daher wurde kein Versuch unternommen, aus den vorhandenen<br />

Daten Schadensdurchschnittswerte o. ä. zu berechnen.<br />

Schwarzwildschäden betreffen unterschiedlichen Aufwuchs. Sie sind abhängig von der landwirtschaftlichen<br />

Anbaustruktur in der Region und den Vorlieben des Schwarzwildes bei der Nahrungs-<br />

31


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

wahl (vgl. z.B. SCHLEY, 2008). Die in den Wildschadensakten der Stadt Münsingen dokumentierten<br />

Fälle zeigen, dass in erster Linie die Getreidearten, allen voran Weizen und Mais, sowie das<br />

Grünland von Schwarzwildschäden betroffen sind (Abb. 12).<br />

30<br />

25<br />

Schwarzwildschäden und betroffener Aufwuchs<br />

(Quelle: Stadt Münsingen; Daten seit dem Jahr 2000)<br />

Anzahl Fälle<br />

20<br />

15<br />

10<br />

5<br />

0<br />

Kleegras<br />

Raps<br />

Roggen<br />

Dinkel<br />

Hafer<br />

Erbsen<br />

Triticale<br />

Gerste<br />

Kartoffeln<br />

Mais<br />

Grünland<br />

Weizen<br />

Aufwuchs<br />

Abb. 12: Schwarzwildschäden und betroffener Aufwuchs laut aktenkundiger Wildschadensmeldungen<br />

seit dem Jahr 2000.<br />

Die Abb. 13 zeigt die Anzahl der aktenkundigen Schwarzwildschäden vor der Schwarzwildstrecke<br />

auf der Gemarkung der Stadt Münsingen seit dem Jagdjahr 1999/00. Aufgrund der oben erwähnten<br />

Einschränkungen bzw. Schwierigkeiten der Nutzung der vorhandenen Daten zu den Schwarzwildschäden,<br />

lässt sich kein Zusammenhang zwischen der Schwarzwildstrecke und der Wildschadenssituation<br />

ableiten. Die geringe Anzahl der Wildschadensmeldungen im Jahr 2009 könnte mit den<br />

hohen Abschusszahlen der beiden Vorjahre zusammenhängen, oder aber auch mit dem Projekt<br />

„Schwarzwildkonzept Stadt Münsingen“ selbst zu tun haben. Möglicherweise wurden während der<br />

Laufzeit des Vorhabens noch intensiver als bislang versucht, Wildschäden im Sinne der gütlichen<br />

Einigung zu begleichen, ohne damit eine Meldung an die Stadt zu verbinden.<br />

32


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

Schwarzwildstrecke auf der Gemarkungsfläche der Stadt<br />

Münsingen (ohne EJB Stadt Stuttgart) und aktenkundige<br />

Wildschadenschadensmeldungen seit dem Jahr 2000<br />

(Quelle: Unt. Jagdbehörde LRA Reutlingen und Stadt Münsingen)<br />

Anzahl Sauen<br />

(incl. Fallwild und<br />

Verkehrsverluste)<br />

200<br />

180<br />

160<br />

140<br />

120<br />

100<br />

80<br />

60<br />

40<br />

20<br />

0<br />

00 01 02 03 04 05 06 07 08 09<br />

Jahr<br />

14<br />

12<br />

10<br />

8<br />

6<br />

4<br />

2<br />

0<br />

Anzahl aktenkundiger<br />

Schwarzwildschäden<br />

Abb. 13: Schwarzwildstrecke auf der Gemarkungsfläche der Stadt Münsingen (ohne EJB Stadt<br />

Stuttgart) und aktenkundige Wildschadensmeldungen seit dem Jahr 2000 [Anmerk.: Da keine Erlegungszeitpunkte<br />

der einzelnen Schwarzwildabschüsse vorlagen, konnte keine Zuordnung zum Kalenderjahr<br />

erfolgen. Die Abschussdaten beziehen sich auf das Jagdjahr vom 1. April bis zum<br />

31.März].<br />

Zusammenfassend ist festzustellen, dass sich die Wildschadensmeldungen in der bisherigen Form<br />

nicht als belastbare Monitoringdaten eignen, auf deren Basis ein realistischer Aushandlungsprozess<br />

über die Zielvorstellungen der Schwarzwildbewirtschaftung zwischen Landwirten und Jägern<br />

erfolgen könnte.<br />

5.6 Workshop<br />

Am 27./28.03.2009 fand im Dorfgemeinschaftshaus in Böttingen ein Einstiegsworkshop zur Erarbeitung<br />

des Schwarzwildkonzeptes der Stadt Münsingen statt. Das Hauptziel des Workshops bestand<br />

darin, bestehenden Konsens, vor allem aber Dissens bei der derzeitigen Schwarzwildbewirtschaftung<br />

mit allen Beteiligten herauszuarbeiten. Der Termin war nach mehreren Vorgesprächen bewusst<br />

gewählt worden, um möglichst allen Akteuren die Gelegenheit zur Teilnahme zu geben, insbesondere<br />

den beiden wichtigsten Interessengruppen, den Jägern und Landwirten.<br />

33


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

5.6.1 Beteiligte Interessenvertreter<br />

In die Erarbeitung des Schwarzwildkonzepts Stadt Münsingen wurden verschiedene Interessengruppen<br />

bzw. deren Vertreter eingebunden (Abb. 14). Neben den direkt betroffenen Münsinger<br />

Jagdpächtern und Landwirten waren deren Verbandsvertreter der Kreisjägervereinigung und des<br />

Kreisbauernverbandes eingeladen worden. Darüber hinaus gingen Einladungen an Vertreter der<br />

Stadtverwaltung Münsingen, die Ortvorsteher der Teilgemeinden, die Repräsentanten der im Gemeinderat<br />

vertretenen Fraktionen, die jeweiligen Ortsobleute für Landwirtschaft, die Behördenvertreter<br />

des Landratsamtes (Kreisforstamt, -jagdamt, -landwirtschaftsamt, -veterinäramt, Plenum),<br />

und des Regierungspräsidiums (Ref. 86 Obere Jagdbehörde, Ref. 83 Forstpolitik, Ref. 55 Naturschutz,<br />

Biosphärengebietsteam) sowie die BIMA (Bundesforst) und Vertreter des Naturschutzes<br />

(Nabu). Am Freitag nahmen ca. 70 Personen, am Samstag ca. 60 Personen an der Veranstaltung<br />

teil.<br />

Abb. 14: An der Erarbeitung des Schwarzwildkonzeptes Münsingen mitwirkende Interessengruppen.<br />

34


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

Die Teilnehmer wurden in vier Gruppen eingeteilt, die von jeweils einem Moderator betreut wurden.<br />

Die Gruppe „Wild“ umfasste die Vertreter der Jagdpächter und des Jagdverbandes; die Gruppe<br />

„Landwirtschaft“ setzte sich aus Vertretern der betroffenen Landwirte, des Bauernverbandes, der<br />

Ortsobleute für Landwirtschaft und den landwirtschaftlichen Behördenvertretern zusammen; die<br />

Gruppe „Wald/Naturschutz“ umfasste die Behördenvertreter aus den Bereichen Forst, Naturschutz<br />

sowie den nichtbehördlichen Naturschutz; die Gruppe Politik/Gesellschaft wurde durch die Vertreter<br />

der Stadt Münsingen, die Ortsvorsteher und Vertreter der Gemeinderatsfraktionen repräsentiert.<br />

5.6.2 Zufriedenheit der Interessengruppen mit der aktuellen Schwarzwildsituation<br />

Als Einstieg in die Moderation wurde die Akzeptanz der bisherigen Schwarzwildbewirtschaftung<br />

abgefragt. Die Ergebnisse der verdeckten Punktung zeigen die Abb.15-18.<br />

10<br />

Gruppe "Wild"<br />

Wie zufrieden sind Sie mit der Schwarzwildsituation?<br />

Stimmenanzahl<br />

8<br />

6<br />

4<br />

2<br />

0<br />

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10<br />

Zufriedenheit (Skala 0-10 = gar nicht zufrieden bis sehr zufrieden)<br />

Abb. 15: Zufriedenheit der Gruppe „Wild“ mit der aktuellen Schwarzwildsituation.<br />

35


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

Gruppe "Landwirtschaft"<br />

Wie zufrieden sind Sie mit der Schwarzwildsituation?<br />

10<br />

Stimmenanzahl<br />

8<br />

6<br />

4<br />

2<br />

0<br />

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10<br />

Zufriedenheit (Skala 0-10 = gar nicht zufrieden bis sehr zufrieden)<br />

Abb.: 16. Zufriedenheit der Gruppe „Landwirtschaft“ mit der aktuellen Schwarzwildsituation.<br />

Gruppe "Wald/Naturschutz"<br />

Wie zufrieden sind Sie mit der Schwarzwildsituation?<br />

10<br />

Stimmenanzahl<br />

8<br />

6<br />

4<br />

2<br />

0<br />

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10<br />

Zufriedenheit (Skala 0-10 = gar nicht zufrieden bis sehr zufrieden)<br />

Abb.: 17. Zufriedenheit der Gruppe „Wald/Naturschutz“ mit der aktuellen Schwarzwildsituation.<br />

36


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

Gruppe "Politik/Gesellschaft"<br />

Wie zufrieden sind Sie mit der Schwarzwildsituation?<br />

10<br />

Stimmenanzahl<br />

8<br />

6<br />

4<br />

2<br />

0<br />

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10<br />

Zufriedenheit (Skala 0-10 = gar nicht zufrieden-sehr zufrieden)<br />

Abb.: 18. Zufriedenheit der Gruppe „Politik/Gesellschaft“ mit der aktuellen Schwarzwildsituation.<br />

Unter den Jägern gibt des kein einheitliches Bild. Allerdings ist der überwiegende Teil der Gruppe<br />

„Wild“ mit der derzeitigen Situation zufrieden. Die Landwirte sind mehrheitlich sehr unzufrieden mit<br />

der aktuellen Schwarzwildsituation auf der Gemarkung der Stadt Münsingen. Auch in der Gruppe<br />

„Wald/Naturschutz gibt es lediglich einen Teilnehmer, der auf der Zufriedensheitsskala von 0-10<br />

(von „gar nicht zufrieden“ bis „sehr zufrieden“) bei 8 gepunktet hat. Der überwiegende Teil der<br />

Gruppe „Politik/Gesellschaft“ brachte ebenfalls ihre Unzufriedenheit zum Ausdruck.<br />

5.6.3 Motivation zur Mitarbeit am Schwarzwildkonzept<br />

Ebenfalls mittels verdeckter Punktung wurde die Bereitschaft abgefragt, an dem Schwarzwildkonzept<br />

Stadt Münsingen mitzuarbeiten. Die Ergebnisse der Abb.19-22 zeigen, dass die Motivation der<br />

Interessenvertreter überwiegend hoch bis sehr hoch ist, an dem Konzept mitzuarbeiten.<br />

37


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

10<br />

Gruppe "Wild"<br />

Wie hoch ist Ihre Motivation an dem Schwarzwildkonzept<br />

Stadt Münsingen mitzuarbeiten?<br />

Stimmenanzahl<br />

8<br />

6<br />

4<br />

2<br />

0<br />

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10<br />

Motivation (Skala 0-10 = gering bis sehr hoch)<br />

Abb. 19: Motivation der Gruppe „Wild“ am Schwarzwildkonzept der Stadt Münsingen mitzuarbeiten.<br />

10<br />

Gruppe "Landwirtschaft"<br />

Wie hoch ist Ihre Motivation an dem Schwarzwildkonzept<br />

Stadt Münsingen mitzuarbeiten?<br />

Stimmenanzahl<br />

8<br />

6<br />

4<br />

2<br />

0<br />

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10<br />

Motivation (Skala 0-10 = gering bis sehr hoch)<br />

Abb. 20: Motivation der Gruppe „Landwirtschaft“ am Schwarzwildkonzept der Stadt Münsingen mitzuarbeiten.<br />

38


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

10<br />

Gruppe "Wald/Naturschutz"<br />

Wie hoch ist Ihre Motivation an dem Schwarzwildkonzept<br />

Stadt Münsingen mitzuarbeiten?<br />

Stimmenanzahl<br />

8<br />

6<br />

4<br />

2<br />

0<br />

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10<br />

Motivation (Skala 0-10 = gering bis sehr hoch)<br />

Abb. 21: Motivation der Gruppe „Wald/Naturschutz“ am Schwarzwildkonzept der Stadt Münsingen<br />

mitzuarbeiten.<br />

10<br />

Gruppe "Politik/Gesellschaft"<br />

Wie hoch ist Ihre Motivation an dem Schwarzwildkonzept<br />

Stadt Münsingen mitzuarbeiten?<br />

Stimmenanzahl<br />

8<br />

6<br />

4<br />

2<br />

0<br />

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10<br />

Motivation (Skala 0-10 = gering bis sehr hoch)<br />

Abb. 22: Motivation der Gruppe „Politik/Gesellschaft“ am Schwarzwildkonzept der Stadt Münsingen<br />

mitzuarbeiten.<br />

39


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

5.6.4 Konsens-Dissens-Diskussion<br />

Der Zweitages-Workshop hat wesentliche Konsensaspekte für die Ziele eines zukünftigen<br />

Schwarzwildmanagements sowie konkrete Ansätze zur Zielerreichung zu Tage gefördert. Erwartungsgemäß<br />

wurden aber auch Meinungsverschiedenheiten (Dissenspunkte) zu Einzelaspekten<br />

deutlich. Bei der Arbeit der Workshopteilnehmer standen zwei Fragen im Mittelpunkt: 1. „Welche<br />

Ziele müssen für Sie in einem Schwarzwildkonzept Stadt Münsingen berücksichtigt werden?“ und<br />

2. „Wie können diese Ziele ganz konkret erreicht werden?“ Die von den einzelnen Gruppen erarbeiteten<br />

Ziele wurden mit der zweiten Frage auf Konsens bzw. Dissens hin geprüft. Dazu wurden<br />

sechs gemischte Gruppen gebildet, die jeweils aus Vertretern der Gruppen „Wild“, „Landwirtschaft“,<br />

„Wald/Naturschutz“ und „Politik/Gesellschaft“ bestanden.<br />

Die nachfolgende Tab. 5 fasst die Themenfelder und die Dissenspunkte des Workshops zusammen<br />

und ordnet sie übergeordneten Sinneinheiten zu.<br />

Tab. 5: Übergeordnete Sinneinheiten, Themenfelder und herausgearbeitete Dissenspunkte.<br />

Sinneinheiten Themenfelder Workshop Dissenspunkte<br />

1) Leitlinien -<br />

2) Akzeptanz Ziel kein Wildschaden<br />

Organisation<br />

3) Biosphärengebiet -<br />

4) Jagdrevier / Organisation Abgrenzung Jagdbögen, Einbezug<br />

Staatsjagd<br />

5) Pachtverträge Abschussprämie, Regiejagd,<br />

Wildschaden, Preisindex, Jagdgenossen,<br />

Jour fix im Pachtvertrag<br />

6) Freude an der Jagd / Psychologie eingeschränktes Betretungsrecht<br />

Mensch und<br />

Schwarzwild 7) Vermarktung -<br />

Vertrauensbildende<br />

Maßnahmen<br />

8) Kommunikation /Zusammenarbeit Fruchtfolgeregelung, Beseitigung<br />

Fruchtreste, Schlaggröße, Bodenbearbeitung<br />

Fortsetzung nächste Seite<br />

40


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

9) Kooperation Bestandeshöhe, Abschussplan<br />

10) Zielkonflikt Landnutzung 3-Felderwirtschaft<br />

11) Innovative Jagdkonzepte / Schwarzwild-Bestandesmanagement<br />

Quotenregelung, Bejagungsvorgaben<br />

Schwarzwildbewirtschaftung<br />

12) Jagdstrategie / Bejagungskonzept Rehwildbejagung, Ruhezonen,<br />

Schonzeitregelung, Saufang,<br />

13) Fütterung Kirrung, mehr Futter in Milchreife<br />

14) Wildschadensverhütung Zaunkontrolle, Fruchtfolge, gem.<br />

Absammeln Erntereste, Bodenbearbeitung<br />

nach Ernte<br />

15) Wildschäden / Schadensregulierung Wildschadensfond, gesetzliche<br />

Wildschadensregelung, Differenzierung<br />

Futter-, Energiemais<br />

Wesentlicher Dissens bestand bei Fragen der Schwarzwildbewirtschaftung selbst. Hier standen die<br />

Bejagungsstrategie und -zielsetzung im Mittelpunkt: klare Bejagungsvorgaben hinsichtlich der Gesamtzielsetzung,<br />

Kirrjagd versus innovativer Bewegungsjagdkonzepte, Rehwildbejagung. Nicht<br />

Konsensfähig war die alternative Methode des Einsatzes von Saufängen zur Bestandesregulation.<br />

Des Weiteren wurden gegensätzliche Auffassungen bei der Wildschadensproblematik deutlich<br />

(Bewirtschaftung der Felder und Wiesen, Fruchtfolge, Schadensregulation, -verhütungsaufwand).<br />

Offensichtliche Defizite zeigten sich auch bei der Kommunikation und Kooperation zwischen Landwirten<br />

und Jägern. Während es keinen Dissens im Zusammenhang mit der Wildbretvermarktung<br />

gab, ging eine Einschränkung des Betretungsrechtes des Waldes im Themenfeld „Freude an der<br />

Jagd“ einigen Teilnehmern zu weit. Bei der Sinneinheit „Organisation“ gab es keinen Dissens bei<br />

den Themenfeldern Biosphärengebiet und Leitlinien. Allerdings hielten einige Teilnehmer die Zielsetzung<br />

„keinen Wildschaden“ für nicht konsensfähig. Außerdem bestand bei Fragen der Jagdrevierabgrenzung<br />

und der Aufnahme neuer Aspekte in den Jagdpachtvertrag kein Konsens. Die Einzelergebnisse<br />

des Workshops sind im Anhang 12.10 nachzulesen.<br />

5.6.5 Konfliktbewertung<br />

Es käme der „Quadratur des Kreises“ nahe, wenn das vorliegende Schwarzwildkonzept das Spannungsfeld<br />

zwischen Jagd, Land- und Forstwirtschaft sowie der Gesellschaft zur Zufriedenheit aller<br />

lösen könnte. Dennoch zeichnen sich die Problemfelder des bisherigen Managements nach dem<br />

Workshop klarer ab und eröffnen so die Möglichkeit, konkrete Vorschläge für Verbesserungsmaßnahmen<br />

zu erarbeiten. Zudem lassen sich wichtige Eckpfeiler einer wildbiologisch sinnvollen, kon-<br />

41


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

sensfähigen und somit zukunftsweisende Schwarzwildbewirtschaftung erkennen, die auch den Anforderungen<br />

des Managements einer Wildtierart im Biosphärengebiet Schwäbische Alb gerecht<br />

werden kann.<br />

Die bearbeiteten Themenfelder des Workshops bei denen Dissens bestand, wurden im Rahmen<br />

von Interviews und Gesprächen sowie bei der Umfrage unter den Jagdpächtern aufgegriffen und<br />

weiter konkretisiert. Mit diesem partizipatorischen Ansatz wurde sichergestellt, dass der begonnene<br />

Prozess Schwarzwildkonzept von allen Akteuren vor Ort getragen wurde.<br />

5.7 Umfrage<br />

Neben den Ergebnissen des Workshops, den geführten Einzelgesprächen und den Analysen vorhandener<br />

Daten zu Jagdstrecke und Wildschäden, wurden die Zielvorstellungen des Konzeptes<br />

durch eine anonyme Umfrage unter den Jagdpächtern konkretisiert und abgestimmt. Die wichtigsten<br />

Ergebnisse der Umfrage unter den Münsinger Jagdpächtern sind als weiterer Baustein des<br />

Konzeptes nachfolgend dargestellt. Die Umfrage wurde von allen Antwortenden korrekt beantwortet.<br />

Bei Durchsicht der Fragebögen entstand bei keinem Rücklauf der Eindruck, dass die Fragen<br />

nicht der Zielsetzung der Umfrage entsprechend beantwortet wurden. Teilweise wurden detaillierte<br />

Ausführungen auf der Rückseite der Umfragebögen bzw. auf zusätzlichen Blättern abgegeben.<br />

5.7.1 Umfragerücklauf<br />

Von den insgesamt 40 angeschriebenen Jagdpächtern beantworteten 20 den verschickten umfangreichen<br />

Fragebogen 1 . Dies entspricht einem Rücklauf von 50%. Im Vergleich zu ähnlichen Umfragen<br />

ist dies ein bemerkenswertes Ergebnis und Beleg für das Interesse der Münsinger Jagdpächter<br />

an der Gestaltung „Ihres“ Schwarzwildkonzeptes. Die nachfolgenden Auswertungen beziehen sich<br />

immer auf die 20 Jagdpächter, die die Fragen beantwortet haben. Bei der Wertung des Stichprobenumfangs<br />

des Rücklaufs ist zu berücksichtigen, dass 12 der insgesamt 25 Jagdbögen von einer<br />

Pächtergemeinschaft gepachtet sind. Zumindest wenn Ehepartner bzw. andere Familienmitglieder<br />

als Pächter eingetragen sind, war zu erwarten, dass nicht von jedem Angeschriebenen ein ausgefüllter<br />

Fragebogen zurückgeschickt wird. Auch dieser Aspekt spricht für ein repräsentatives Meinungsbild,<br />

das aus der Umfrage hervorgeht.<br />

1<br />

Ein Fragebogen ging per Post am 03.12.2009 ein. Wegen des späten Eingangs konnte er leider nicht mehr bei<br />

der Umfrageauswertung berücksichtigt werden. Die gesetzte Rücksendefrist war der 17.10.2009.<br />

42


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

5.7.2 Jagdpächter und Jagdgäste<br />

Von den 20 Jagdpächtern betreuen 8 ihr Revier erst seit dem Jahr 2004 oder später, 6 bewirtschaften<br />

ihr Revier schon seit 1990 oder früher. Ein Jagdpächter bejagt Schwarzwild schon seit dem<br />

Jahr 1950, einer erst seit dem Jahr 2004. Im Mittel erlegten die Befragten 6,2 Sauen persönlich im<br />

Durchschnitt der letzten vier Jagdjahre im eigenen Revier (Minimum = 0, Maximum = 30). Bezogen<br />

auf das letzte Jagdjahr 2008/09 erlegten sie im Mittel 6 Sauen (Minimum = 0, Maximum = 37). Insgesamt<br />

erlegten 5 Jagdpächter im vergangenen Jagdjahr keine Sauen im eigenen Revier.<br />

Jagdgäste werden von 4 Jagdpächtern zur Ansitzjagd eingeladen, von 6 ausschließlich zur Bewegungsjagd<br />

und von 9 zur Ansitz- und Bewegungsjagd auf Schwarzwild. Ein Jagdpächter, der in den<br />

vergangenen vier Jagdjahren selbst kein Schwarzwild erlegt hat, lädt keine Jagdgäste zur Schwarzwildjagd.<br />

5.7.3 Abgrenzung des Jagdbogens<br />

Vor dem Hintergrund der Schwarzwildbejagung sind 12 Jagdpächter (60%) mit der Abgrenzung<br />

ihres Jagdbogens zufrieden. 8 Jagdpächter (40%) sind nicht zufrieden und geben die in Tab. 6 zusammengestellten<br />

Gründe für ihre Unzufriedenheit an.<br />

Tab.6: Gründe für die Unzufriedenheit der befragten Jagdpächter mit der Abgrenzung ihres Jagdbogens<br />

vor dem Hintergrund einer optimalen Schwarzwildbejagung.<br />

Begründungen für die Unzufriedenheit mit der Abgrenzung des Jagdbogens<br />

Sind Sie mit der Abgrenzung Ihres Jagdbogens vor dem Hintergrund einer optimalen Schwarzwildbejagung<br />

zufrieden? Wenn nein, warum sollte er anders abgegrenzt sein?<br />

Nein, er sollte anders abgrenzt sein, weil …<br />

Abgrenzung des Reviers durch nicht befahrbaren Weg (schlecht zum Kreisen bei Neuschnee).<br />

Weniger als 10% Waldanteil, Rest intensive Landwirtschaft mit den dadurch auftretenden Problemen.<br />

Der Waldanteil ist zu klein.<br />

Weil jetzt die Markungsgrenze Jagdgrenze ist und vereinbarte, jagdlich richtige Arrondierungen auf<br />

zwei Seiten des Reviers aufgehoben wurden (Arrondierungen von 1936 jetzt vor einigen Jahren bei<br />

Neuverpachtung negiert).<br />

Weil die Gemarkungsgrenzen/Grenzen zum Staatsforst unsinnig sind und für die Bejagung von<br />

Schwarzwild sogar ein Hindernis darstellen.<br />

Fortsetzung nächste Seite<br />

43


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

Weil sich Sauen in unserem Waldstreifen von zwischen 150-200 m Breite nicht aufhalten, wohl aber<br />

in südlich angrenzenden Wäldern des Alb-Donau-Kreises<br />

Grenzen teilweise an Waldrändern laufen, Einstände und potentielle Wildschadensflächen gehen<br />

zusammen.<br />

Felder an "feindlichen" Waldgrenzen - nicht bejagbar<br />

5.7.4 Wildbretvermarktung<br />

In Jägerkreisen ist immer wieder davon zu hören, dass die Wildbretvermarktung bei größeren<br />

Jagdstrecken oder in den Sommermonaten Probleme bereitet. Zu dieser Thematik wurden die<br />

Münsinger Jagdpächter befragt. Die Ergebnisse zeigt die Tab. 7.<br />

Tab. 7: Vermarktung von Schwarzwildbret aus Münsinger Jagdrevieren [Anzahl und % der Nennungen].<br />

Stellt die Vermarktung des erlegten Schwarzwildes aus Ihrem Revier für Sie ein Problem dar?<br />

Nein, ich könnte sogar noch mehr<br />

Ja<br />

Nein, kein Problem<br />

erlegte Sauen vermarkten<br />

n % n % n %<br />

4 20 14 70 2 10<br />

Die Vermarktung stellt ein Problem dar, weil / wenn …<br />

mehrere Sauen auf einmal anfallen, oder saisonal und gewichtsmäßig bedingt die Abnahme<br />

schwierig ist, ansonsten "nein", ich könnte sogar übers Jahr verteilt noch mehr Sauen vermarkten<br />

Die Abnahmebereitschaft durch Abnehmer (Hotels, Privat) ist nicht ausgeprägt, zu niedrig<br />

Im Sommer mit den Sauen und Böcken<br />

Ich jage an Wochenenden, v. a. wegen Fleischbeschau usw.<br />

80% der Münsinger Jagdpächter haben keine Probleme mit der Vermarktung der erlegten Wildschweine,<br />

2 Jagdpächter könnten sogar noch mehr Schwarzwildbret vermarkten. Von den 4 Jagdpächtern<br />

(20%), die Probleme bei der Vermarktung angeben, sieht nur einer Defizite in der Abnahmebereitschaft<br />

der lokalen Gastronomie bzw. bei Privatkunden. Dieser erlegte persönlich im letzten<br />

Jagdjahr lediglich zwei Sauen, die drei anderen Jagdpächter mit Vermarktungsproblemen erlegten<br />

keine, 4 bzw. 18 Sauen.<br />

Die Idee, alles erlegte Wildbret unter einem gemeinsamen Label (z.B. der Stadt Münsingen oder<br />

des Biosphärengebietes) zu vermarkten, hielten 70% Jagdpächter für sinnvoll, 30% waren gegen-<br />

44


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

teiliger Meinung. Von denjenigen, die ein gemeinsames Vermarktungslabel befürworten, war lediglich<br />

einer nicht bereit, weitere Qualitätsstandards wie beispielsweise regelmäßige Radiocäsiumuntersuchungen<br />

zu akzeptieren.<br />

Tab. 8: Wildbretvermarktung unter einem gemeinsamen Label bzw. der Akzeptanz von Qualitätsstandards,<br />

die über die gesetzlich verpflichtenden hinausgehen [Anzahl und % der Nennungen].<br />

Label<br />

Halten sie die Idee der Wildbretvermarktung (allen<br />

erlegten Wildes) unter einem gemeinsamen<br />

Label (z.B. der Stadt Münsingen, des Biosphärengebiets)<br />

für sinnvoll?<br />

Qualitätsstandards<br />

Wären Sie bereit für ein solches Vermarktungslabel<br />

beim Schwarzwild neben den gesetzlichen<br />

Vorschriften zur Wildbrethygiene (Trichinenbeschau,<br />

etc.) weitere Qualitätsstandards zu akzeptieren<br />

(z.B. regelmäßige Radiocäsiumuntersuchungen)?<br />

Ja Nein Ja Nein (bzw. Antwort entfällt<br />

wg. „Nein“ zu Label)<br />

n % n % n % n %<br />

14 70 6 30 14 70 6 30<br />

5.7.5 Bewertung der derzeitigen Schwarzwildsituation und Einschätzung des Bestandes<br />

Die Gründe für die Ausbreitung und den Anstieg der Schwarzwildpopulation auf der Schwäbischen<br />

Alb im Raum Münsingen in den vergangenen zwei Jahrzehnten sehen die befragten Jagdpächter in<br />

Münsingen selbstkritisch (Tab. 9). Etwa 60 % der Nennungen, die als „ganz entscheidender Gründe“<br />

für die Ausbreitung und den Anstieg der Schwarzwildbestände angesehen werden, beziehen<br />

sich auf Aspekte des Schwarzwildmanagements, die die Jäger (Jagdpächter) steuern können. Insbesondere<br />

werden der zu geringe jagdliche Eingriff in die Population und die Energiezufuhr durch<br />

die Fütterungsmaßnahmen genannt. In 22% der Nennungen wird als ganz entscheidender Grund<br />

die veränderte Landnutzung angegeben, die von Jägerseite nicht beeinflussbar ist. Hier wird mit<br />

20% der Nennungen die veränderte Anbau- und Flächenstruktur in der Landwirtschaft (v. a. Maisanbau)<br />

als Grund für die Ausbreitung und den Anstieg der Schwarzwildpopulation genannt. Bei den<br />

sonstigen von den Jägern nicht zu beeinflussenden Aspekten werden mit jeweils 7% der globale<br />

Klimawandel und die häufigeren Baummasten der vergangenen Jahre als ganz entscheidende<br />

Gründe genannt.<br />

45


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

Tab. 9: Gründe für die Ausbreitung und den Anstieg der Schwarzwildbestände auf der Schwäbischen<br />

Alb im Raum Münsingen in den vergangenen zwei Jahrzehnten.<br />

Gründe<br />

(hier nur Nennungen, die als „ganz entscheidender Grund“ angesehen wurden)<br />

n %<br />

von Jägern unbeeinflussbare Aspekte der Landnutzung 12 22<br />

Veränderte Anbau- und Flächenstruktur in der Landwirtschaft (v. a. Maisanbau) 11 20<br />

Veränderungen bei der Waldbewirtschaftung (naturnaher Waldbau mit großen Verjüngungsflächen)<br />

1 2<br />

von Jägern steuerbare Aspekte der Schwarzwildbewirtschaftung 32 59<br />

Energiezufuhr durch Fütterung (unabhängig von deren Zielsetzung: Kirrung, Ablenkung,<br />

Notzeit)<br />

5 9<br />

Ganzjährige Ablenkfütterung ≈ Mast von Wildschweinen 1 2<br />

Höhere Reproduktionsraten der Bachen und größere Überlebensraten bei Frischlingen 5 9<br />

Zu geringer jagdlicher Eingriff in die Gesamtheit der Schwarzwildpopulation 3 6<br />

Zu geringer jagdlicher Eingriff in die Altersklasse der Bachen 4 7<br />

Zu geringer jagdlicher Eingriff in die Altersklasse der Frischlinge 7 13<br />

Gestörte Sozialstruktur durch falsche Bejagung 2 4<br />

Falsches Schwarzwildmanagement in der Umgebung der Münsinger Reviere 5 9<br />

von Jägern unbeeinflussbare Aspekte des Klimas, der Baummast, der Beutegreifer,<br />

des Freizeitdrucks bzw. der Forstarbeiten<br />

10 19<br />

Globale Klimaerwärmung (v. a. milde, schneearme Winter der vergangenen Jahre) 4 7<br />

Häufigere Baummast (v. a. in der Buche) 4 7<br />

Fehlende natürliche Beutegreifer (v. a. Wölfe) 1 2<br />

Freizeitdruck, Waldarbeiter zu jeder Tages- und Nachtzeit 1 2<br />

Das Schwarzwildvorkommen im eigenen Revier schätzen die Jagdpächter unterschiedlich ein (Abb.<br />

23). 15% geben an, in ihrem Revier auf der Münsinger Gemarkung Schwarzwild als Standwild zu<br />

haben. Die Hälfte der Jagdpächter hat Schwarzwild immerhin als häufiges Wechselwild im Revier.<br />

Bei 35% der Jagdpächter kommt es nur als sporadisch auftretendes Wechselwild vor.<br />

46


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

Einschätzung des Schwarzwildvorkommens im<br />

eigenen Münsinger Revier<br />

Standwild häufiges Wechselwild sporadisches Wechselwild<br />

15%<br />

35%<br />

50%<br />

Abb. 23: Schwarzwildvorkommen als Stand- bzw. häufiges und sporadisches Wechselwild im eigenen<br />

Revier auf der Gemarkungsfläche der Stadt Münsingen.<br />

Wie aber schätzen die Münsinger Jagdpächter die Höhe des Schwarzwildbestandes vor dem Hintergrund<br />

Ihrer Regulationsbemühungen ein? Die Abb. 24 zeigt, dass 50% der Münsinger Jagdpächter<br />

die Schwarzwildpopulation im eigenen Revier vor Beginn der herbst-/winterlichen Jagdsaison<br />

als niedrig oder sogar zu niedrig einschätzen. Insgesamt 6 Jagdpächter (30%) sind zum Zeitpunkt<br />

der Befragung im Oktober/November 2009 der Meinung, der Schwarzwildbestand im eigenen Revier<br />

sei hoch oder sogar viel zu hoch (nur ein Jagdpächter). Lediglich 3 Jagdpächter (15%) halten<br />

den Schwarzwildbestand im Herbst 2009 für genau richtig reguliert. Ein Jagdpächter machte keine<br />

Angabe.<br />

47


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

Einschätzung des Schwarzwildbestandes durch die Münsinger<br />

Jagdpächter im eigenen Revier im Okt. / Nov. 2009<br />

(n=20 Rück meldungen von n=40 Befragten, Zahlen über den Säulen = Anzahl der Nennungen)<br />

40<br />

8<br />

Nennungen in %<br />

30<br />

20<br />

10<br />

1<br />

5<br />

3<br />

2<br />

1<br />

0<br />

viel zu<br />

hoch<br />

hoch<br />

genau<br />

richtig<br />

reguliert<br />

niedrig<br />

viel zu<br />

niedrig<br />

keine<br />

Angabe<br />

Einschätzung des Schwarzwildbestandes<br />

Abb. 24: Einschätzung des Schwarzwildbestandes im eigenen Revier durch die Münsinger Jagdpächter<br />

im Herbst 2009 (Oktober/November zum Zeitpunkt der Umfrage).<br />

Von den befragten Jagdpächtern sahen sich 3 in der Lage, den Schwarzwildbestand zu Beginn des<br />

Jagdjahres genau zu beziffern (2 x 0 Sauen, 1 x 9 Sauen). Die anderen 17 gaben an, dass hierzu<br />

keine Angabe möglich sei.<br />

Dennoch müssen die Jäger ihre Jagdintensität am vorhandenen Schwarzwildbestand irgendwie<br />

ausrichten. Dazu sind Einschätzungen des Bestandes notwendig. Diese Einschätzungen erfolgen<br />

auf unterschiedliche Weise (Tab. 10). 33% der Nennungen entfallen auf die Schadenssituation als<br />

ausschlaggebenden Indikator, 23% auf die Jagdstrecke als entscheidender Indikator, 18% auf zufällige<br />

Beobachtungen, die hochgerechnet werden, 18% auf Zählungen an Kirrungen und Informationen<br />

aus dem Nachbarrevier, 3% auf Unfallwild und in einem Fall kennt ein Jagdpächter sogar die<br />

Schwarzwildrotten nach Anzahl und Struktur in seinem Revier.<br />

48


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

Tab. 10: Methoden zur Ermittlung des Schwarzwildbestandes.<br />

Wie ermitteln Sie die Höhe des Schwarzwildbestandes? (Mehrfachnennungen möglich)<br />

Methode n %<br />

Jagdstrecke ist der entscheidende Indikator 9 23<br />

Schadenssituation ist der ausschlaggebende Indikator 13 33<br />

Ich kenne die Rotten in meinem Revier (Anzahl/Struktur) 1 3<br />

Hochrechnen zufälliger Beobachtungen 7 18<br />

Revierübergreifende Zählungen an Kirrungen 5 13<br />

Zählungen an den Kirrungen, Information aus Nachbarrevier 2 5<br />

Unfallwild (an B465) 1 3<br />

kein Bestand vorhanden 1 3<br />

Für die Münsinger Jagdpächter (vgl. Workshopergebnisse im Anhang 12.10) ist die Freunde an der<br />

Jagd ein entscheidender Faktor, warum sie eine Jagd auf der Gemarkungsfläche der Stadt Münsingen<br />

gepachtet haben. Allerdings stehen der Freude bei der Bejagung des Schwarzwildes die<br />

Problematik der Wildschäden und der Aufwand für die Wildschadensverhütung entgegen. Daher<br />

wurden die Jagdpächter um ihre Aussage gebeten, ob sie auch ohne die Erlegung von Schwarzwild<br />

Freude an ihrer gepachteten Jagd haben könnten. Das Ergebnis zeigt die Abb. 25.<br />

Münsinger Jagdpächter und<br />

ihr Anspruch an die Schwarzwildbejagung<br />

Könnten Sie sich vorstellen, auch ohne die Erlegung von<br />

Schwarzwild Freude an Ihrem gepachteten Revier zu haben?<br />

Ja, ich könnte auf die Erlegung von Schw arzw ild ganz verzichten<br />

Nein, ich möchte mindestens x Sau(-en) pro Jagdjahr in meinem eigenen Revier erlegen können<br />

35% 65%<br />

Abb. 25: Münsinger Jagdpächter und ihr Anspruch an die Schwarzwildbejagung.<br />

49


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

Nur ⅓ der Münsinger Jagdpächter kann sich vorstellen, auf die Erlegung von Schwarzwild ganz zu<br />

verzichten, da die Sorgen mit der Wildart größer sind (Wildschäden) als die jagdliche Freude bei<br />

der Bejagung. Etwa ⅔ wollen Schwarzwild in ihrem eigenen Revier bejagen können. Von den 13<br />

Jagdpächtern, denen die Schwarzwildjagd so viel bedeutet, dass sie trotz der damit verbundenen<br />

Sorgen auf eine Bejagung dieser Wildart nicht verzichten können, machten 11 konkrete Angaben<br />

zur Anzahl der Sauen, die sie im Durchschnitt pro Jagdjahr erlegen wollen. Von den insgesamt 20<br />

Jagdpächtern, die eine Rückmeldung auf die Umfrage gegeben haben, wollen demnach 11 Jagdpächter<br />

(55%) im Durchschnitt mindestens 55 Sauen pro Jagdjahr in ihren gepachteten Revieren<br />

auf der Gemarkungsfläche der Stadt Münsingen erlegen können.<br />

Die 7 Jagdpächter, die auf die Schwarzwildjagd verzichten könnten, hatten im vergangenen Jagdjahr<br />

zusammen 4 Sauen erlegt (= 2% der Gesamtstrecke von 176 Sauen in allen gemeinschaftlichen<br />

Jagdbezirken in Münsingen im Jagdjahr 2008/09). Die 13 Jagdpächter, denen die Schwarzwildjagd<br />

sehr viel bedeutet, so dass sie darauf nicht verzichten können, erlegten im vergangenen<br />

Jagdjahr 2008/09 zusammen 116 Sauen (= 66% der Gesamtstrecke von 176 Sauen in allen gemeinschaftlichen<br />

Jagdbezirken in Münsingen im Jagdjahr 2008/09).<br />

Wenn die Mehrheit der Jagdpächter den Anspruch erhebt, alljährlich Schwarzwild im eigenen Revier<br />

in einer bestimmten Höhe erlegen zu wollen, müssten sie in der Lage sein, den Schwarzwildbestand<br />

auf ein bestimmtes Niveau einzuregulieren, damit die Bestände nicht anwachsen. Die eigene<br />

Einschätzung der Jagdpächter, ob ihnen dies mit den Mitteln, die sie als Jäger zur Verfügung<br />

haben gelingt, ist in der nachfolgenden Tab. 11 zusammengefasst.<br />

Die befragten Münsinger Jagdpächter sehen die Möglichkeit, den Schwarzwildbestand mit den zur<br />

Verfügung stehenden Mitteln auf ein bestimmtes Niveau einzuregulieren uneinheitlich. Zu fast gleichen<br />

Teilen (53 bzw. 47% der Nennungen) glauben die einen dies ist möglich, die anderen halten<br />

dies für unmöglich. Bei den durch die Jagdpächter selbst ergänzten Antworten beziehen sich die<br />

meisten Angaben auf zwei Themenkreise, zum einen das „revierübergreifende Schwarzwildmanagement“<br />

und zum anderen die „Fütterungsproblematik“.<br />

Aufgrund dieser uneinheitlichen Einschätzung, ob sich der Schwarzwildbestand überhaupt auf ein<br />

bestimmtes Niveau regulieren lässt, wurden die Jagdpächter zu den beiden „Stellschrauben“, an<br />

denen sie selbst „drehen“ können befragt. In den beiden nächsten Kapiteln sind die Ergebnisse zur<br />

derzeitigen Bejagungs- und die Fütterungspraxis dargestellt.<br />

50


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

Tab. 11: Regulierbarkeit des Schwarzwildbestandes mit jagdlichen Mitteln.<br />

Glauben Sie, dass sich der Schwarzwildbestand mit den Mitteln, die man als Jäger zur Verfügung<br />

hat, auf ein bestimmtes Niveau einregulieren lässt? (Mehrfachnennungen möglich)<br />

Antwort<br />

Nennungen<br />

n % ∑ % Ja/Nein<br />

Ja, im Wesentlichen kann man über die Bejagung steuernd<br />

eingreifen 10 31<br />

Ja, außerdem steuere ich die Bestandeshöhe über die<br />

Fütterung (Kirrung, Ablenkfütterung und Notzeitfütterung) 2 6<br />

Ja, weil … (ergänzte Angaben durch Jagdpächter)<br />

• „durch drastische Reduzierung von übertriebenen<br />

Fütterungen!“<br />

53<br />

• „ich glaube, dass noch nicht alle Möglichkeiten zur<br />

jagdlichen Regulierung voll ausgeschöpft wurden“<br />

• „ich auf Schwarzwild jage“<br />

• „ohne Kirrung und Fütterung die Reproduktionsrate<br />

sinkt“<br />

• „wenn revierübergreifend wenig gefüttert und konsequent<br />

gejagt wird“ 5 16<br />

Nein unmöglich, zu viele andere Faktoren (z.B. Klima,<br />

Maisanbau, Mastsituation), die der Jäger nicht beeinflussen<br />

kann, bestimmen die Höhe des Schwarzwildbestandes<br />

10 31<br />

Nein, weil … (ergänzte Angaben durch Jagdpächter)<br />

• „meine Nachbarn teilw. Sauenzucht betreiben,<br />

sprich zu viel füttern“<br />

• „die jagdliche Ausrüstung beschränkt ist (Nachtzielgeräte),<br />

47<br />

wäre z.B. sinnvoll an Feldern bei<br />

Schäden“<br />

• „die gesetzlichen, erlaubten Mittel begrenzt sind“<br />

• „zu wenig revierübergreifend und viele ihr eigenes<br />

Süppchenkochen wollen“<br />

• „Sauen nur noch nachtaktiv sind wegen Freizeitdruck<br />

und Störungen im Wald“ 5 16<br />

∑ 32 100 100<br />

51


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

5.7.6 Jagdarten auf Schwarzwild und Bejagungsstrategie<br />

Nur 22 der von den befragten Jagdpächtern im Jagdjahr 2008/09 insgesamt erlegten 145 Sauen<br />

wurden auf Gemeinschaftsjagden erlegt, das Gros (123 Sauen) kam auf der Einzeljagd zur Strecke.<br />

Die Bejagung der Sauen auf der Münsinger Markung findet zum überwiegenden Teil an der Kirrung<br />

statt (Abb. 26). 68% der von den befragten Jagdpächtern im Jagdjahr 2008/09 erlegten Sauen wurden<br />

beim Einzelansitz an einer Kirrung erlegt. Bei einem Gemeinschaftsansitz an Kirrungen wurden<br />

lediglich 2% der im vergangenen Jagdjahr erlegten Sauen geschossen. Eine andere Form der Einzeljagd,<br />

die Pirsch, lieferte nur 6% der Gesamtstrecke. Auf geplanten revierübergreifenden oder<br />

revierinternen Jagden wurde nur je 1%, auf spontanen Bewegungsjagden auf gekreiste Sauen im<br />

Winter immerhin 13% der letztjährigen Gesamtstrecke erzielt.<br />

Bejagungsarten auf Schwarzwild im Jagdjahr 2008/09 in den<br />

Revieren der Münsinger Jagdpächter<br />

(n=20 Rückmeldungen von n=40 Befragten, Zahlen über den Säulen = Anzahl erlegter Sauen)<br />

70<br />

99<br />

Einzelansitz auf Sauen an Kirrung<br />

60<br />

Einzelansitz auf Sauen ohne Kirrung<br />

erlegte Sauen in %<br />

50<br />

40<br />

30<br />

20<br />

10<br />

0<br />

4 3<br />

7<br />

2 1<br />

19<br />

8<br />

2<br />

Gemeinschaftsansitz auf Sauen an<br />

Kirrungen<br />

Zufällige Erlegung bei Ansitz auf anderes<br />

Wild<br />

Geplante revierübergreifende<br />

Bewegungsjagd<br />

Geplante Bewegungsjagd im eigenen<br />

Revier<br />

Spontane Bewegungsjagd auf gekreiste<br />

Sauen im eigenen Revier<br />

Pirsch<br />

Sonstige Jagdarten (Unfallwild,<br />

Getreideernte, Schadflächenbejagung)<br />

Bejagungsart<br />

Abb. 26 : Bejagungsarten auf Schwarzwild im Jagdjahr 2008/09 in den Revieren der Münsinger<br />

Jagdpächter (Angaben der befragten Münsinger Jagdpächter).<br />

Die Einzeljagd an der Kirrung ist in Mastjahren erfahrungsgemäß nicht besonders erfolgreich, da<br />

die Sauen die natürliche Nahrungsressource (auf der Schwäbischen Alb überwiegend Bucheckern)<br />

bevorzugen. Im Herbst 2009 gab es im Bereich der Münsinger Markung (wie fast überall in Süddeutschland)<br />

eine relativ starke Mast in der Buche. Die Jagdpächter wurden befragt, ob sie ihre<br />

Jagdstrategie deshalb geändert bzw. an diese Situation angepasst haben.<br />

52


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

Von den 20 Jagdpächtern änderten 13 (65%) ihre Jagdstrategie nicht. Nur 7 Jagdpächter gaben an,<br />

sich auf die geänderte Situation durch Maßnahmen wie dem Ansitz in masttragenden Beständen<br />

(Bu-Altholz), eine intensivere Jagdplanung für das kommende Jahr 2010 oder die Durchführung<br />

von (spontanen) Bewegungsjagden einzustellen.<br />

Die Intensivierung des gemeinsamen Jagens wäre bei einer Mastsituation wie im Herbst 2009 aber<br />

sinnvoll. Zum einen ließe sich durch eine Reduktion des Schwarzwildbestandes das Wildschadensrisiko<br />

senken, zum anderen wäre ein transparentes Monitoring des Bestandes möglich. Eine Möglichkeit<br />

dazu stellt das in Kap. 6.3 vorgeschlagene innovative Bewegungsjagdmodell dar. Immerhin<br />

wären 60% (12) der befragten Jagdpächter bereit, sich darauf einzulassen bzw. haben es schon<br />

getan. Allerdings lehnen 30% (6) dieses Bewegungsjagdmodell ab. Ein Jagdpächter machte keine<br />

Angaben, einer war noch unentschlossen.<br />

Wenn Sauen auf Bewegungsjagden bejagt werden sollen, ist der Einsatz von an Sauen jagenden<br />

Hunden oft ein Garant für den Erfolg. Die Rotten können durch den Hund (die Hunde) gefunden<br />

und gesprengt werden, wodurch sich die Erlegungswahrscheinlichkeit für die teilnehmenden Schützen<br />

deutlich erhöht.<br />

In der Tab. 12 sind die Antworten auf die Frage nach dem Hundeeinsatz im eigenen Revier der<br />

befragten Münsinger Jagdpächter zusammengefasst. Der überwiegende Teil setzt Hunde zur Jagd<br />

auf Sauen im eigenen Revier ein (73% der Nennungen). 27% der Nennungen zeigen aber auch,<br />

dass es Vorbehalte gegen den Hundeeinsatz gibt. Hunde zur Schwarzwildjagd werden nur eingesetzt,<br />

wenn es die Nachsuche erfordert oder revierübergreifend gejagt wird. In einer Nennung wird<br />

zum Ausdruck gebracht, es gäbe keine guten an Sauen jagenden Hunde in der Umgegend.<br />

Als Begründung für die Ablehnung bzw. Undurchführbarkeit des Hundeinsatzes zur Jagd auf Sauen<br />

gibt ein Pächter an, die Reviere seien zu klein und dies sei nur bei einer revierübergreifenden Jagd<br />

sinnvoll, von zwei anderen Pächtern wird auf die Gefährlichkeit wegen der Nähe zur Bundesstraße<br />

hingewiesen.<br />

53


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

Tab. 12: Einsatz von Hunden zur Jagd auf Schwarzwild in den Revieren der Münsinger Jagdpächter.<br />

Setzen Sie zur Jagd auf Sauen in Ihrem Revier Hunde ein? (Mehrfachnennungen möglich)<br />

Antworten n %<br />

∑ Ja, … 16 73<br />

ich halte selbst einen Hund, der auch zur Jagd auf Sauen eingesetzt wird 5 23<br />

ich halte selbst mehrere an Sauen jagende Hunde und setze diese regelmäßig ein 1 5<br />

aber dazu bediene ich mich bekannter Jäger mit an Sauen jagenden Hunden 10 45<br />

∑ Nein, … 6 27<br />

ich lehne die Bewegungsjagd auf Sauen unter Einsatz von Hunden ab - -<br />

normalerweise nicht, nur wenn revierübergreifend gejagt wird dulde ich den Hundeeinsatz 2 9<br />

nur wenn es eine Nachsuche erfordert 3 14<br />

in meiner Umgegend gibt es keine guten, an Sauen jagenden Hunde 1 5<br />

5.7.7 Kirrung und Ablenkfütterung<br />

Die Fütterung mit unterschiedlicher Zielsetzung spielt in der Praxis des Schwarzwildmanagement<br />

vielerorts eine große Rolle. Neben der unter bestimmten Voraussetzungen sogar gesetzlich vorgeschriebenen<br />

Notzeitfütterung 2 , betreffen Fütterungsmaßnahmen im Schwarzwildmanagement vor<br />

allem die Kirrung und Ablenkfütterung. Grundsätzlich soll die Kirrung unter Vorlage geringer Futtermengen<br />

Schwarzwild anlocken, um es leichter erlegen zu können. Die Ablenkfütterung verfolgt<br />

das Ziel durch Futtergaben im Wald, Wildschweine vom Besuch der Feldflur abzuhalten, damit dort<br />

keine oder zumindest weniger Wildschäden verursacht werden. Die Jagdgesetzgebung in Baden-<br />

Württemberg definiert die Details zum Umgang mit diesen Managementinstrumenten. Die Jagdpraxis<br />

steht wegen der Umsetzung oft in der Kritik anderer Interessengruppen. Die Jagdpächter auf<br />

der Gemarkungsfläche der Stadt Münsingen wurden daher zu ihren Praktiken im Umgang mit Kirrung<br />

und Ablenkfütterung befragt.<br />

Von den 20 Jagdpächtern gaben nur 4 an, keine Kirrungen zu betreiben. In den anderen 16 Revieren<br />

wird die Kirrjagd mit einer unterschiedlichen Anzahl von Kirrungen betrieben (Tab. 13). Insgesamt<br />

werden in 16 Kirrjagdrevieren 42 Kirrungen betrieben (min. 1 Kirrung, max. 6 Kirrungen).<br />

2<br />

Eine Notzeitfütterung hielten 95% der Jagdpächter in den letzten vier Jahren für nicht notwendig.<br />

54


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

Tab. 13: Betriebene Kirrungen in den Kirrjagdrevieren (n=16).<br />

Sofern Sie Sauen mittels Kirrungen bejagen, wie viele betreiben Sie in Ihrem Revier?<br />

Kirrungen pro Revier (n) Reviere (n) Kirrungen insgesamt (n)<br />

1 3 3<br />

2 5 10<br />

3 5 15<br />

4 2 8<br />

5 - 0<br />

6 1 6<br />

∑ 16 42<br />

Die Kirrungen werden mit unterschiedlicher Häufigkeit kontrolliert bzw. mit Futtermitteln beschickt<br />

(Tab. 14). Von den insgesamt 42 Kirrungen werden 19 mindestens 1 x pro Woche beschickt (in 4<br />

Revieren 10 Kirrungen mindestens 1 x pro Woche, in 1 Revieren 2 Kirrungen mindestens 4 x pro<br />

Woche und in 2 Revieren 7 Kirrungen täglich). Die anderen Kirrungen werden unregelmäßig nach<br />

Bedarf mit Futtermitteln beschickt.<br />

Tab. 14: Beschickungsmodus der betriebenen 42 Kirrungen in 16 gemeinschaftlichen Jagdbezirken<br />

der Stadt Münsingen.<br />

Wie oft beschicken Sie Ihre Kirrungen, um Schwarzwild dort auch effektiv bejagen zu können?<br />

Beschickungsmodus<br />

Reviere<br />

(n)<br />

Kirrungen<br />

(n)<br />

mind. 1 x Woche 4 10<br />

mind. 4 x Woche 1 2<br />

täglich 2 7<br />

eigene Angaben der Jagdpächter:<br />

„tägliche Kontrolle und Beschickung nach Bedarf“ 2 8<br />

„Beschickung unregelmäßig bei Bedarf“ 3 6<br />

„ca. 1 x Woche, aber unregelmäßig“ 1 3<br />

„ca. alle 2-3 Wochen, immer wenn Sauen da waren und gefressen haben“<br />

3 6<br />

∑ 16 42<br />

55


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

Von den 16 Kirrjagdrevieren betreiben die Hälfte der Reviere die Kirrungen ganzjährig. Die anderen<br />

8 Reviere betreiben die Kirrungen nur in einem bestimmten Zeitraum des Jahres (Tab. 15). Die<br />

Kirrungszeiträume sind uneinheitlich. Sie zeigen aber, dass Sauen auch aus den Revieren, die die<br />

Kirrungen nur zu einem bestimmten Zeitraum im Jahr betreiben, ganzjährig mit Futter aus Kirrungen<br />

versorgt werden. In einem Revier beginnt der Betrieb der Kirrungen im Juni in zwei anderen<br />

endet der Kirrungszeitraum im Mai. Lediglich in 6 Revieren wurde der Kirrungsstandort mit Reviernachbarn<br />

abgestimmt.<br />

Tab. 15: Kirrungszeiträume in Kirrjagdrevieren, die die Kirrungen nicht ganzjährig betreiben.<br />

Kirrungszeiträume<br />

Reviere (n)<br />

Jun-Feb 1<br />

Sep-Mär 1<br />

Okt-Apr 1<br />

Okt-Mai 2<br />

Nov-Mär 2<br />

Nov-Apr 1<br />

∑ 8<br />

Da es im Zusammenhang mit Kirrungen und Ablenkfütterungen auch im Bereich der Jägervereinigung<br />

Münsingen in der Vergangenheit zu Verstößen gegen die rechtlichen Vorschriften gekommen<br />

ist (JV <strong>MÜNSINGEN</strong> 2008, 2009a, vgl. auch Anhang 12.6), wurden die Jagdpächter gefragt, ob sie<br />

die geltenden rechtlichen Vorschriften zu Kirrung, Ablenkfütterung und Notzeitfütterung für praxistauglich<br />

halten. Die abgegebenen Kommentare machen insbesondere die uneinheitlichen Zielvorstellungen<br />

im Umgang mit der Kirrung und Ablenkfütterung deutlich (vgl. Tab. 16). Diese reichen<br />

von der Abschaffung bis zur Intensivierung dieser beiden Schwarzwild-Managementmaßnahmen.<br />

Als Kirrmaterial rangiert Körnermais (62% der Nennungen), vor Apfeltrester/Fallobst (19% der Nennungen)<br />

und anderem Getreide (z.B. Druschabfälle, Weizen; 15% der Nennungen). Nur in einem<br />

Fall werden spezielle Lockmittel aus dem Handel verwendet.<br />

56


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

Tab. 16: Beurteilung der Praxistauglichkeit der in Baden-Württemberg gesetzlich definierten Regelungen<br />

im Zusammenhang mit der Kirrung, Ablenkfütterung und Fütterung<br />

Halten Sie die in Baden-Württemberg gesetzlich definierten Regelungen im Zusammenhang mit der<br />

Kirrung, Ablenkfütterung und Fütterung für praxisgerecht?<br />

Antworten Jagdpächter<br />

Kommentare<br />

(n)<br />

Ja 7 • weil sonst von vielen Jägern zu viel und alles Mögliche ausgebracht werden<br />

würde<br />

• wenn die Vorschriften eingehalten werden<br />

Nein 11 • zuviel Bürokratie + Gängelung<br />

• teils unnötig präzisierend, teils zuviel Platz für Freizonen; weniger Kirrmenge<br />

würde reichen, revierübergreifende Abstimmung wäre sinnvoll<br />

• Kirrung: ja; Ablenkfütterung: nein, sogar kontraproduktiv. In manchen Revieren<br />

wird über das ganze Jahr tonnenweise Futter ausgebracht. Dies<br />

dient nicht zur Vermeidung von Schäden, sondern zur Wildschweinmast<br />

für große Jagden. Ein Nebeneffekt ist, dass in den Nachbarrevieren das<br />

Schwarzwild nur als sporadisches Wechselwild vorkommt und auf der Suche<br />

nach tierischem Eiweiß dort Schäden anrichtet. Es bleibt aber nicht in<br />

diesen Revieren, so dass eine Bejagung äußerst schwierig ist<br />

• Im Wald sollte während Frühjahr bis Herbst mehr gekirrt werden dürfen,<br />

um Sauen im Wald zu halten. (Aber dafür im Wald nicht bejagen!)<br />

• Anzahl der Kirrungen ist zu gering, Maismenge o. k.<br />

• Weil Kirrung komplett verboten werden sollte<br />

• Fütterungen müssen nicht sein (Kirren ja!)<br />

• Fütterungen von Schwarzwild außer Kirrungen sind populationsfördernd<br />

• Beschränkung Kirrmenge unpraktikabel: bei Berufstätigkeit oftmals ganze<br />

Woche kein Reviergang möglich<br />

• die technischen Hilfsmittel sind nicht ausreichend!<br />

Weiß nicht 2 • weil man sie sich nicht merken kann, gehören als Merkblatt zum Jagdschein<br />

• keine Sauen<br />

∑ 20<br />

Allerdings werden nur in 3 Revieren neben den dort existierenden Kirrungen (n=6) Ablenkfütterungen<br />

betrieben. In zwei der drei Reviere im Zeitraum von Juni-Februar bzw. Mai-Oktober. Interessanterweise<br />

zeigt der überwiegende Teil der Nennungen, dass die Betreiber der Ablenkfütterungen<br />

57


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

deren Effekt hinsichtlich der Reduktion von Wildschäden gar nicht beurteilen können (Tab. 17). Nur<br />

ein Pächter sieht einen deutlichen Effekt hinsichtlich der Reduzierung der Wildschäden, aber nicht<br />

in seinem eigenen Revier, sondern in den angrenzenden Revieren bzw. auf der Gemarkung der<br />

Stadt Münsingen.<br />

Tab. 17: Einschätzung des Effekts von Ablenkfütterungen (n=3 Reviere in den Ablenkfütterungen<br />

betrieben werden).<br />

Bewertungsskala<br />

Wird der Wildschaden durch den Betrieb der Ablenkfütterung reduziert?<br />

Wie schätzen Sie den Effekt ein?<br />

Nennungen (n)<br />

In meinem Revier<br />

In den angrenzenden<br />

Revieren<br />

Auf der Gemarkung<br />

der Stadt Münsingen<br />

sehr deutlicher Effekt<br />

deutlicher Effekt 1 1<br />

kein Effekt 1<br />

negativer Effekt 1<br />

weiß nicht 1 2 2<br />

Allerdings glaubt der überwiegende Teil der Pächter, dass der Betreib von Ablenkfütterungen einen<br />

Einfluss auf die Bestandeshöhe des Schwarzwildes hat (70% der Nennungen).<br />

Insgesamt werden die Aspekte rund um Kirrung und Ablenkfütterung sehr uneinheitlich wahrgenommen<br />

und bewertet. Dies erstaunt, da die Jägervereinigung Münsingen zwei Sachverständige<br />

für die Wildfütterung (sog. „Fütterungsbeauftragte“) aus ihren Reihen benannt hat, deren „vorrangige<br />

Aufgabe die Beratung und Schulung von Jagdkameraden in allen Fragen zur Fütterung, Kirrung<br />

und Ablenkungsfütterung von Wild gemäß der gesetzlichen Regelungen im Rahmen von Revierberatungen<br />

oder Hegeringversammlungen ist (vgl. Anhang 12.7). Die Jagdpächter wurden daher gefragt,<br />

ob sie die Funktion der sog. Fütterungsbeauftragten für sinnvoll halten. Nur 8 Jagdpächter<br />

antworteten mit Ja, 11 hielten die Funktion des Fütterungsbeauftragten für nicht sinnvoll (1 Jagdpächter<br />

machte keine Angaben). Der Tab. 18 sind die unterschiedlichen Begründungen der Jagdpächter<br />

zu entnehmen.<br />

58


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

Tab. 18: Bewertung der Funktion des Fütterungsbeauftragten aus Sicht der Münsinger Jagdpächter.<br />

Die Kreisjägervereinigung hat sog. „Fütterungsbeauftragte“ aus den Reihen der Jägerschaft eingesetzt.<br />

Halten Sie deren Funktion für sinnvoll? Geben Sie eine kurze Begründung.<br />

Antworten Jagdpächter (n) Kommentare<br />

Ja 8 weil …<br />

• sonst jeder machen würde, was er will<br />

• Fachmann<br />

• er als Vermittler dient<br />

• immer noch viel Aufklärungsarbeit notwendig ist. Fütterungsbeauftragte<br />

können hier helfen<br />

• ich Fütterungsbeauftragter bin<br />

• viel aus Unwissenheit "verfüttert" wird<br />

• dadurch übermäßiges Kirrgut kontrolliert wird<br />

• dadurch unerfahrene Pächter angeleitet werden können und Verstöße<br />

gegen die Fütterungsrichtlinien abgestellt werden<br />

Nein 11 weil …<br />

• dieser Fütterungen kontrollieren und Verstöße melden dürften sollte<br />

• dieser sich nicht neutral verhält und bei ihm genehmen Pächtern bekannte<br />

und gemeldete Verstöße nicht verfolgt. Er schaut lieber weg,<br />

damit er wieder zur Jagd eingeladen wird<br />

• ich kenne nur Dumm-Schwätzer<br />

• ich davon nicht einmal wusste<br />

• weder Fütterung noch Kirrung sinnvoll sind<br />

• kein Bedarf<br />

• ich keinen kenne, weiß nicht, was deren Aufgabe und Befugnis ist<br />

• ich das gar nicht wusste<br />

• davon ausgegangen werden muss, dass jeder Jagdpächter die Fütterungsbestimmungen<br />

kennt und einhält<br />

• Einfluss von Mast, Landwirtschaft, Klima stärker ist<br />

• die Beauftragten selbst Jäger sind und unsympathisch auftreten<br />

∑ 19<br />

59


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

5.7.8 Wildschäden und Schutzmaßnahmen<br />

Von den 20 Jagdpächtern hatten 17 (85%) in den vergangenen vier Jagdjahren Wildschäden in<br />

ihren Revieren, nur 3 (15%) hatten keine. Die aktuelle Wildschadenssituation im laufenden Jagdjahr<br />

2009/10 zeigt, dass nur in drei Revieren bislang mehr Wildschäden aufgetreten sind als im Vorjahr.<br />

Befragt nach den Gründen, warum im laufenden Jagdjahr mehr oder weniger Wildschäden als im<br />

Vorjahr auftreten, gaben die Jagdpächter unterschiedliche Gründe an (Tab. 19). Bei den Gründen<br />

für mehr Wildschäden im aktuellen Jagdjahr werden der vermehrte Maisanbau (keine komplette<br />

Einzäunung möglich), der Mangel an zielgerichteten Bewegungsjagden (keine effektive Durchführung)<br />

und eigene Fehler (Einzäunung von Sauen im Mais) genannt. Geringere Wildschäden im laufenden<br />

Jagdjahr werden mit der geringeren Populationshöhe (aufgrund der Bejagung, wegen intensiver<br />

Fütterung in Nachbarrevieren), der Buchenmast oder einer geänderten Jagdstrategie (z.B. auf<br />

dem Tr.Üb.Pl.) begründet.<br />

Tab. 19: Gründe für die Wildschadenssituation im laufenden Jagdjahr 2009/10.<br />

Wie stellt sich die Wildschadenssituation in diesem Jagdjahr dar? Haben Sie im laufenden Jagdjahr<br />

mehr Schäden als im Vorangegangenen? Können Sie Gründe hierfür nennen?<br />

mehr Wildschäden im • keine echte Bewegungsjagd 2008 möglich<br />

laufenden Jagdjahr, • 12 Sauen in ca. 40 ha eingezäunt, 3 mal Sauen mit Hunden gejagt, gingen<br />

weil …<br />

nicht aus dem Mais raus<br />

• Ich habe dieses Jahr erstmals 32 Maisäcker, mehr als 30 ha. Bisher einen<br />

oder 2 Maisäcker, diese konnte ich einzäunen, 32 geht nicht!<br />

weniger Wildschäden • Rückgang der Schwarzwildpopulation, ganzjährige "Ablenkmast" im Nachbarrevier<br />

im laufenden Jagdjahr,<br />

weil …<br />

• Glück gehabt …<br />

• möglicherweise durch den diesjährig geringeren Maisanbau<br />

• Der Bestand von Sauen ist konstant niedrig. Alle paar Monate kommen sporadisch<br />

einige eingewechselt und attackieren dann ganz bestimmte Wiesen.<br />

• Buchenmast, evtl. auch etwas weniger Sauen<br />

• Änderung der Bejagung<br />

• gute Bejagung, weniger Schwarzwild<br />

• zu trocken auf den Feldern, starke Eichen- und Buchenmast<br />

• schneereicher Winter, Försterwechsel im ehemaligen Truppenübungsplatz mit<br />

schärferer Bejagung als Folge<br />

• intensive Einzäunungsarbeit<br />

• Mast?<br />

60


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

Um Wildschweine von den Feldern und Wiesen abzuhalten werden verschiedene Schutzmaßnahmen<br />

ergriffen. Die Abb. 26. zeigt, dass die Einzäunung gefährdeter Kulturen mit 44% aller Nennungen<br />

die wichtigste Maßnahme zur Verhütung von Wildschäden ist.<br />

Schutzmaßnahmen gegen Wildschäden<br />

in den Revieren der Münsinger Jagdpächter<br />

(Zahlen über den Säulen = Nennungen)<br />

70<br />

Einzäunung gefährdeter Kulturen<br />

60<br />

Nennungen in %<br />

50<br />

40<br />

30<br />

20<br />

18<br />

11<br />

9<br />

Ablenkfütterungen<br />

Intensive Bejagung in der Feldflur<br />

Andere Vergrämungsmaßnahmen<br />

(Verstänkerungsmittel, Hukinol, Haare,<br />

Beizung Saatgut, Kanonen)<br />

10<br />

1<br />

2<br />

Sonstige Maßnahmen (keine Kirrungen,<br />

Fütterungen von Schwarzwild)<br />

0<br />

Schutzmaßnahmen<br />

Abb. 26: Schutzmaßnahmen gegen Wildschäden in den Revieren der Münsinger Jagdpächter.<br />

Die effektivste Schutzmaßnahme gegen Wildschäden (Abb. 27) ist die Einzäunung mit Elektrozaun<br />

(57% der Nennungen). An zweiter Stelle rangiert die allgemeine bzw. in der Feldflur intensive Bejagung<br />

des Schwarzwildes (30 % der Nennungen). In zwei Fällen wird auf das Beizen des Saatgutes<br />

hingewiesen. Andere Vergrämungsmittel oder auch die Ablenkfütterung werden offensichtlich, obwohl<br />

angewendet, als wenig effektive Maßnahmen angesehen.<br />

61


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

Einschätzung der Effektivität von Schutzmaßnahmen<br />

gegen Wildschäden aus Sicht der Münsinger Jagdpächter<br />

(Zahlen über den Säulen = Nennungen)<br />

70<br />

Einzäunung (Elektrozaun)<br />

60<br />

13<br />

Nennungen in %<br />

50<br />

40<br />

30<br />

20<br />

7<br />

Ablenkfütterungen<br />

Effektive Bejagung, intensive Bejagung in<br />

der Feldflur (Abschuss an / auf<br />

Schadensflächen)<br />

Andere Vergrämungsmaßnahmen<br />

(Verstänkerungsmittel, Hukinol, Haare,<br />

Beizung Saatgut, Kanonen)<br />

10<br />

0<br />

0<br />

Schutzmaßnahmen<br />

2<br />

1<br />

Sonstige Maßnahmen (keine Kirrungen /<br />

Fütterungen)<br />

Abb. 27: Effektivität der ergriffen Schutzmaßnahmen gegen Wildschäden durch Schwarzwild aus<br />

Sicht der Münsinger Jagdpächter.<br />

Die Einzäunung mit Elektrozaun ist unter den möglichen technischen Schutzmaßnahmen gegen<br />

Schwarzwildschäden zwar effektiv, aber auch besonders aufwendig. Daher wurden die Jagdpächter<br />

in der Umfrage gebeten, den monetären und zeitlichen Aufwand für das Einzäunen anzugeben.<br />

In 18 Münsinger Revieren werden Einzäunungsmaßnahmen vorgenommen. Zwei Jagdpächter gaben<br />

an, im laufenden Jagdjahr keine Einzäunung vorgenommen zu haben. 17 Jagdpächter machten<br />

Angaben zur Größe der eingezäunten Flächen. 6 Jagdpächter gaben keine Hektarzahl der eingezäunten<br />

Fläche an, sondern alternativ die Gesamtlänge Elektrozaun in Laufmeter. Bei der Umrechnung<br />

Laufmeter Zaun in umzäunte Fläche in Hektar wurde eine quadratische Feldfläche von<br />

100m x 100m und ein Umfang von 400m unterstellt. Insgesamt werden von 17 Jagdpächtern<br />

durchschnittlich pro Jahr 321 ha gefährdete Kulturflächen eingezäunt. Dies entspricht einer mittleren<br />

Fläche von 18,8 ha eingezäunter landwirtschaftlicher Kulturen pro Revier. Insgesamt 18 Jagdpächter<br />

haben für die Weidezaungeräte, Litzen, Pflöcke, etc. Anschaffungskosten in Höhe von €<br />

40.300,- aufgewendet (im Mittel € 2239,- pro Revier). Diese Jagdpächter und ihre Helfer wenden<br />

pro Jahr durchschnittlich 12 Arbeitstage á 8 Std. für den Auf- und Abbau sowie den Unterhalt der<br />

Elektrozäune auf (min. 1,5 bis max. 36 Arbeitstage pro Jahr).<br />

62


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

Der Aufwand für den Schutz der landwirtschaftlichen Kulturen mit der effektivsten Schutzmaßnahme<br />

des Elektrozaunes ist demnach immens. Daher wurden die Jagdpächter gefragt, ob und unter<br />

welchen Voraussetzungen sie ganz auf das Einzäunen wildschadensgefährdeter Flächen verzichten<br />

könnten. Drei Jagdpächter können nicht auf die Einzäunung verzichten. Die anderen 17 könnten<br />

sich vorstellen, nicht mehr zu zäunen (Tab. 20). Konkrete Modelle zur Aufteilung der Wildschadensersatzkosten<br />

(Wildschadensausgleichskasse, o. ä.) werden nur von insgesamt 4 Jagdpächtern<br />

als Voraussetzung für ein generellen Verzicht auf die Einzäunung wildschadensgefährdeter Kulturflächen<br />

angesprochen (vgl. vier letzten Punkte in der Tab. 20).<br />

Tab. 20: Voraussetzungen unter denen die Münsinger Jagdpächter auf das Einzäunen gefährdeter<br />

Kulturflächen verzichten könnten.<br />

Könnten sie sich vorstellen, ganz auf das Einzäunen wildschadensgefährdeter Flächen zu verzichten?<br />

Wenn ja unter welchen Voraussetzungen?<br />

Ja, wenn … • es eine erträgliche Anzahl von Sauen gibt<br />

• alle Jagdpächter nicht zäunen und sich das Schwarzwild verteilt<br />

• die Wildschweine regelmäßig über längere Zeiträume entweder häufiger oder gar nicht<br />

im Revier wären und dadurch leichter zu bejagen wären<br />

• alle Zäune wegfallen<br />

• keiner einen Zaun aufstellt (Sauen können raus gehen auch in andere Maisfelder)<br />

• grundsätzlich nirgendwo eingezäunt wird. Bei Einzäunungen wird definitiv das Schwarzwild<br />

nicht eingezäunte Flächen annehmen!<br />

• Landwirtschaft und Jagd gut zusammenarbeiten<br />

• keiner der Nachbarn kirren würde<br />

• der Tr.Üb.Platz und Mehrstetten seine Sauen reduzieren<br />

• ich so jagen dürfte wie ich will<br />

• kein Wildschaden gezahlt werden muss<br />

• ich den Wildschaden nicht zahlen müsste, sonst nein<br />

• ich im Lotto gewinne, es alle tun, sich die Schäden monetär nicht erhöhen<br />

• alle mitmachen (und irgendein Ausgleich geschaffen werden kann, weil ich annehme,<br />

dass die Schäden nicht gleichmäßig verteilt sein werden?)<br />

• der Wildschaden geteilt, gedrittelt wird<br />

• es für die Wildschadensregelung einen Pool gäbe (wie in anderen Bundesländern), in<br />

den alle Jäger einbezahlen, aus dem dann die Behörde die von ihr festgestellten Schäden<br />

bezahlt<br />

• eine Risiko-Kasse für nicht verhinderbare Schäden bestünde<br />

63


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

Insgesamt 95% der Jagdpächter glauben, dass der Energiepflanzenanbau im Raum Münsingen (v.<br />

a. der Maisanbau für Biogasanlagen) zu einer Verschärfung der zukünftigen Schwarzwildschadensproblematik<br />

führen wird. Nur ein Jagdpächter glaubt dies nicht (Tab. 21).<br />

Tab. 21: Auswirkung des Energiepflanzenanbaus (v. a. des Maisanbaus) auf die Schwarzwildschadensproblematik.<br />

Glauben Sie, dass der Energiepflanzenanbau im Raum Münsingen (v. a. der Maisanbau für Biogasanlagen)<br />

zu einer Verschärfung der zukünftigen Schwarzwildschadensproblematik führen wird?<br />

Bitte geben Sie eine kurze Begründung.<br />

Ja, weil … • Maisflächen werden zu groß für Schutzmaßnahmen<br />

• sehr große gefährdete Flächen vorhanden sind, die nicht geschützt werden können<br />

• Zunahme wildschadensgefährdeter Flächen und abnehmende Akzeptanz von Wildschadensersatz<br />

für Biogas-Anbau<br />

• in jedem Fall durch Biogasanlagen mehr Maisanbau und mehr Schaden entsteht. Dann<br />

gebe ich die Jagd zurück.<br />

• das Einzäunen, Kontrollieren, Unterhalten einfach zu viel Geld und Arbeitsaufwand kostet<br />

• bei zunehmend größerer Maisanbaufläche mehr Schäden garantiert sind<br />

• Bin nicht bereit noch mehr zu Zäunen<br />

• Solange dafür vermehrt Früchte angepflanzt werden, die von Sauen angenommen werden.<br />

Zur Energiegewinnung dürften nur Pflanzen verwendet werden, die nicht zur<br />

menschlichen Nahrung benötigt werden, also kein Mais, Weizen, usw.. Was da bisher<br />

gemacht wird ist pervers. In anderen Ländern hungern Menschen und wir werfen Nahrungsmittel<br />

in Biogasanlagen!!<br />

• Energiepflanzen verstärkt angebaut werden<br />

• die Ernährungsbedingungen des Schwarzwildes weiter verbessert werden.<br />

• die Bejagung erschwert wird<br />

• Züchtung von Sauen<br />

• steigender Energieinput für Bachen = höhere Reproduktionsrate<br />

• mehr Mais angebaut wird<br />

• bessere Deckung und Futterangebot<br />

• zunehmend Flächen angebaut werden, die Wildschäden herausfordern: direkt am Wald,<br />

auf Lichtungen<br />

• Mais wird mehrjährig angebaut (kein Fruchtwechsel); Anbau erfolgt bis an Waldränder;<br />

der Pachtpreis für landwirtschaftliche Flächen steigt; bei Maisanbauunterbrechung erfolgt<br />

im Rhythmus von 3-4 Monaten Anbau biogasfähiger Produkte mit intensiver Gülle-<br />

64


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

düngung<br />

Nein, weil …<br />

• der Maisanbau schon seit 5 Jahren um Münsingen stark zugenommen hat und 2009 die<br />

Schäden um Münsingen abgenommen haben<br />

Die Prognosen des Kreislandwirtschaftsamtes sagen, dass die Maisanbaufläche im Landkreis<br />

Reutlingen steigen wird (HEILIG, 2009). Dennoch gibt es offensichtlich auch Wissensdefizite bei<br />

den Jagdpächtern. Diese traten auf dem Workshop im März beispielsweise zu den Möglichkeiten<br />

des Fruchtartenwechsels in der landwirtschaftlichen Produktion zutage. Mit einer entwickelten Kommunikationskultur<br />

lassen sie sich ausräumen.<br />

5.7.9 Kommunikation und Informationsaustausch<br />

Eine funktionierende Kommunikation zwischen Landwirten und Jägern ist auch eine entscheidende<br />

Voraussetzung, um gemeinsam Wildschäden zu verhindern. Die Jagdpächter wurden daher gefragt,<br />

ob sie sich von den Landwirten überwiegend gut informiert fühlen über Ernte-, Einsaatzeitpunkte<br />

und alle anderen Aspekte, die für die Verhinderung von Wildschäden relevant sind. 60% der<br />

Jagdpächter bejahten die Frage, 35 % verneinten sie und einer machte keine Angabe (Abb. 28).<br />

Informationsaustausch zwischen Landwirten und Jagdpächtern<br />

der gemeinschaftlichen Jagdbezirke der Stadt Münsingen über<br />

relevante Aspekte der Wildschadensverhütung<br />

(Zahlen hinter den Säulen = Anzahl Jagdpächter)<br />

Ja<br />

12<br />

Nein<br />

7<br />

keine Angabe<br />

1<br />

0 10 20 30 40 50 60 70<br />

Antworten in %<br />

Abb. 28: Informationsaustausch zwischen Landwirten und Jagdpächtern über relevante Aspekte<br />

der Wildschadensverhütung.<br />

65


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

5.7.10 Fortbildung der Jäger<br />

Insbesondere das Schießen auf flüchtiges Wild erfordert eine entsprechende Schießfertigkeit, die<br />

die Jäger regelmäßig trainieren sollten. In den vergangenen Jahren wird daher auf vielen Bewegungsjagden<br />

von den teilnehmenden Jägern ein Nachweis über das Trainieren der Schießfertigkeiten<br />

verlangt. Die 20 Münsinger Jagdpächter (siehe Abb. 29) üben das jagdliche Schießen regelmäßig<br />

(4 mindestens 1 x pro Jahr, 15 mehrfach pro Jahr (einer sogar 30 x pro Jahr), einer übt zwar<br />

das Schießen regelmäßig, gibt aber zugleich an, nicht an Bewegungsjagden teilzunehmen).<br />

Üben der jagdlichen Schießfertigkeiten, insb. des<br />

Flüchtigschießens, unter den Münsinger Jagdpächtern<br />

Üben Sie das jagdliche Schießen, insb. das Flüchtigschießen?<br />

15<br />

Jagdpächter<br />

10<br />

5<br />

0<br />

Nein, da bin ich als<br />

Praktiker versiert genug<br />

Nein, ich nehme nicht<br />

an Bewegungsjagden<br />

teil<br />

Ja, mehrfach im Jahr<br />

Ja, mindestens 1 x im<br />

Jahr<br />

Abb. 29: Üben der Schießfertigkeit, insbesondere des sog. Flüchtigschießens unter den Münsinger<br />

Jagdpächtern.<br />

Neben den praktischen Fertigkeiten des Schießens sollten sich Jäger auch in anderen Bereichen<br />

fortbilden, die für die Schwarzwildbejagung wichtig sind. Verschiedene Medien oder Veranstaltungen<br />

werden dazu genutzt (Abb. 30). Für die Münsinger Jagdpächter ist die Jagdpresse (36% der<br />

Nennungen) das wichtigste Informationsorgan, gefolgt von lokalen Informationsveranstaltungen<br />

(23% der Nennungen). Wissenschaftliche Veröffentlichungen und Schwarzwildsymposien bilden mit<br />

21% bzw. 17% der Nennungen eine weitere wichtige Informationsressource. Erfahrungen im eigenen<br />

Revier und die Information von Jagdkollegen sind möglicherweise selbstverständlich, so dass<br />

sie nur mit 4% der Nennungen ins Gewicht fallen.<br />

66


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

Fortbildung der Münsinger Jagdpächter<br />

(Zahlen hinter den Säulen = Anzahl Nennungen)<br />

Erfahrungen im Revier<br />

sammeln, Information von<br />

Jagdkollegen<br />

2<br />

Schwarzwildsymposien<br />

9<br />

Wissenschaftliche<br />

Fachveröffentlichungen<br />

11<br />

Lokale<br />

Vortragsveranstaltungen<br />

12<br />

Jagdpresse<br />

19<br />

0 10 20 30 40<br />

Nennungen in %<br />

Abb. 30: Fortbildung der Münsinger Jagdpächter.<br />

5.7.11 Forschungsansätze<br />

Das Biosphärengebiet dient laut § 7 (3) der Biosphärengebietsverordnung der Forschung und Umweltbeobachtung<br />

(MLR, 2008b). Daher lag es nahe die Jagdpächter zu befragen, ob sie wissenschaftliche,<br />

wildbiologische Untersuchungen an Schwarzwild auf der Gemarkung der Stadt Münsingen<br />

bzw. im Bereich des Biosphärengebiets Schwäbische Alb begrüßen würden. Knapp ⅔ der Befragten<br />

(60%) würde wissenschaftliche, wildbiologische Untersuchungen begrüßen, ca. ⅓ (35%)<br />

lehnen diese ab, ein Jagdpächter machte keine Angabe (Abb. 31).<br />

67


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

Unterstützung wildbiologischer, wissenschaftlicher<br />

Untersuchungen an Schwarzwild auf der Gemarkung der Stadt<br />

Münsigen bzw. im Bioshärengebiet Schwäbische Alb<br />

(Zahlen hinter den Säulen = Anzahl Jagdpächter)<br />

Ja<br />

12<br />

Nein<br />

7<br />

keine Angabe<br />

1<br />

0 10 20 30 40 50 60 70<br />

Antworten befragter Jagdpächter ( %)<br />

Abb. 31: Akzeptanz wildbiologischer, wissenschaftlicher Untersuchungen an Schwarzwild auf der<br />

Gemarkungsfläche der Stadt Münsingen bzw. des Biosphärengebiets durch die Münsinger Jagdpächter.<br />

Ein Jagdpächter lehnt Schwarzwildstudien ab, da er glaubt, dass genügend Erkenntnisse vorliegen.<br />

Von den Befürwortern machen einige konkrete Angaben, was ihrer Meinung einmal untersucht<br />

werden sollte (Tab. 22). Die Themenfelder bzw. Fragestellungen beziehen sich auf die Populationsdynamik<br />

und deren Einflussfaktoren, die Raumnutzung und Aktivität, Krankheiten und die Zusammenhänge<br />

Ernährung (Kirrung), Wildschäden und Klima.<br />

Ganz konkret wurden die Jagdpächter gefragt, ob sie im Rahmen eines wissenschaftlichen Versuchs<br />

bereit wären, auf die Kirrung, Ablenkfütterung oder Notzeitfütterung für Schwarzwild in Ihrem<br />

Revier ganz zu verzichten. 4 Jagdpächter (20%) machten keine Angaben, einer war unentschlossen.<br />

Von den verbleibenden wären 7 (35%) bereit sich mit ihrem Revier an einem solchen wissenschaftlichen<br />

Versuch zu beteiligen, 8 (40%) lehnen dies ab.<br />

68


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

Tab. 22: Themenfelder bzw. Fragestellungen für wildbiologisch, wissenschaftliche Untersuchungen<br />

an Schwarzwild.<br />

Würden Sie wissenschaftliche, wildbiologische Untersuchungen an Schwarzwild auf der Gemarkung<br />

der Stadt Münsingen bzw. im Bereich des Biosphärengebiets Schwäbische Alb begrüßen?<br />

Wenn ja, was sollte unbedingt einmal wissenschaftlich untersucht werden?<br />

Themenfelder bzw.<br />

Fragestellungen<br />

• Wie viel tatsächlich gekirrt bzw. gefüttert wird und dessen Einfluss auf die Population<br />

• Lebensraumgröße, Wanderungen, Nahrungszusammensetzung in den verschiedenen<br />

Jahreszeiten<br />

• Bestand, Aktionsradien, Rottenstärken, Schäden: wo?, Umfang?, Vermehrungsraten<br />

• Raum-Zeit-Verhalten in unserer Landschaftsstruktur<br />

• Wilddichte, Wildverteilung, Standwildorte, Wanderungen<br />

• Bestand, Altersstruktur, Rauschzeit, Wachstum, Verhalten<br />

• Offene Maissilage für Schweinezuchtbetrieb, Risiko der AK (Aujeszkysche Krankheit<br />

= Pseudowut) und anderer Erkrankungen durch hier "brechende" Wildsauen<br />

• Winterklima und Wildschäden im folgenden Sommer/Herbst über mind. 5 Jahre<br />

hinweg; Non-Kirrung + Non-Zäunung: Wildschäden unter Berücksichtigung des Winterklimas;<br />

Non-Zäunung: Wildschäden unter Berücksichtigung des Winterklimas<br />

5.7.12 Leitlinie Schwarzwildkonzept<br />

Im Rahmen des Schwarzwildkonzeptes sollte ein gemeinsames Leitbild formuliert werden, um dem<br />

Konzept einen Rahmen zu geben und es langfristig und nachhaltig umsetzbar zu machen. Zu diesem<br />

Ansatz gab es auf dem Workshop im März 2009 Konsens unter den Teilnehmern (vgl. Anhang<br />

12.10). Daher wurden Leitlinien im Rahmen der Umfrage vorformuliert, die in ein Leitbild münden<br />

könnten. Die Jagdpächter wurden nach ihrer Zustimmung befragt und gebeten Änderungs- bzw.<br />

Integrationsvorschläge zu machen, sofern Aspekte fehlen. 9 Jagdpächter (45%) stimmten dem<br />

Entwurf zu, genauso viele lehnten ihn ab, 2 machten keine Angabe. In der Tab. 23 sind die Hinweise<br />

und Ergänzungsvorschläge bzw. Gründe für die Ablehnung zusammengefasst dargestellt.<br />

Tab. 23: Hinweise und Ergänzungsvorschläge bzw. Gründe für die Ablehnung eines Entwurfs einer<br />

Leitlinie für das Schwarzwildkonzept Stadt Münsingen.<br />

Könnten Sie einer so formulierten übergeordneten, gemeinsamen Leitlinie für die Schwarzwildbewirtschaftung<br />

zustimmen? (Fortsetzung nächste Seite)<br />

69


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

Wenn nein, was sollte in die Formulierung unbedingt noch integriert werden?<br />

Anmerkungen<br />

der Jagdpächter<br />

• Diese Vereinbarung öffnet die Tür für eine völlige Entrechtung der Jagdpächter, da<br />

alles eingeführt werden kann. Damit würde ich kein Revier pachten. Wenn Vereinbarungen,<br />

dann bitte Konkretes. Zudem: an welchen Wildschäden würden die Maßnahmen<br />

im Revier festgemacht? An der Gesamtgemarkung Münsingen? An denen<br />

des eigenen Reviers? Gäbe es dann einen Abschussplan für Schwarzwild?<br />

• Der Jäger ist Jagdpächter und bezahlt die Pacht! Jeder Jäger muss daher selbst<br />

bestimmen können. Das Konzept greift zu sehr in diese Freiheit ein! Regelungen ja,<br />

aber keine Befehle!<br />

• Völliges Wischiwaschi, das am Ende einen Freibrief für vorher nicht genannte Vorschriften<br />

und Beschränkungen gibt. Da mache ich nicht mit, obwohl ich (s. o.) zu<br />

manchen praktischen Zugeständnissen bereit wäre<br />

• Es müssten Aussagen/Vereinbarungen enthalten sein über:<br />

o das Verbot übermäßiger Futtereinträge in allen Revieren im Biosphärengebiet,<br />

insbesondere bei Ablenkfütterungen,<br />

o das berechtigte Interesse auf Schwarzwild und dessen Bejagung in den<br />

Pachtrevieren, bedingt durch den Pachtpreis (in tragbarem Umfang),<br />

o die beteiligten Behörden und Verpächter, dass diese bereit sind, Verstöße<br />

und übermäßige, ganzjährige Ausbringung von Futtermitteln zeitnah und<br />

konsequent zu verfolgen und dies im gesamten Biosphärengebiet,<br />

o Münsingen hat auch Reviere, die überwiegend an andere Gemeinden angrenzen,<br />

und deshalb Probleme haben. Auch diese Pächter sollten unterstützt<br />

werden.<br />

• Solange auf dem Tr.Üb.Pl. und in anderen Revieren Sauen gehalten werden (siehe<br />

Granheim, Lautertal u. andere Reviere) ändern auch Leitlinien nichts, weil sie nicht<br />

befolgt werden<br />

• Was sagen die schönen Worte? Gehen wir mal an die Wildschadensregulierung,<br />

wer bezahlt diese?<br />

• Absprachen zur Wildschadensverhütung bzw. zur Ermöglichung von Wildschadensverhütung<br />

• Das Schwarzwildmanagement auf der Gemarkung der Stadt Münsingen verfolgt<br />

Maßnahmen zur Schadensminimierung/-reduzierung<br />

• Erg.: "Eine Hege des Schwarzwildes wird nicht betrieben"<br />

• Konzept soll nur für Schwarzwild gelten, nicht ausweitbar auf anderes Schalenwild<br />

(Rehwild)<br />

• noch keine Meinung<br />

70


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

5.7.13 Sonstige Bemerkungen<br />

Es wurde eine Vielzahl von Hinweisen und Bemerkungen zu Einzelfragen der Umfrage (vgl. Anhang<br />

12.8.1) gegeben. Diese sind zusammengefasst im Anhang 12.8.2 und 12.8.3 dokumentiert.<br />

5.8 Analyse Jagdpachtvertrag<br />

Die Analyse der Jagdpachtverträge zeigte vor allem in zwei für das Schwarzwildmanagement wichtigen<br />

Aspekten Formulierungsdefizite. Die Managementinstrumente Kirrung und Ablenkfütterung<br />

werden nicht über den gesetzlichen Rahmen hinaus konkretisiert. Außerdem sind die Formulierungen<br />

im Zusammenhang mit der verpflichtenden Teilnahme an revierübergreifenden Bewegungsjagden<br />

nicht präzise genug. In der vorliegenden Form lässt sich eine „effektive“ Teilnahme an Bewegungsjagden<br />

nicht durch die Verpflichtung dazu herbeiführen.<br />

ZUSAMMENFASSUNG ERGEBNISSE<br />

• Die Analyse der Schwarzwildstreckendaten zeigt extreme Unterschiede zwischen den Einzelrevieren.<br />

Im analysierten Zeitraum der Jagdjahre 1998/99 bis 2008/09 (11 Jahre) wurden<br />

in ⅓ der Münsinger Jagdreviere insgesamt fast ¾ (= 72%) des gesamten Schwarzwildabschusses<br />

getätigt. Auf Bewegungsjagden wird lediglich ein Anteil von max. 25% der jährlichen<br />

Gesamtstrecke erlegt.<br />

• Die Wildschadensmeldungen belegen, dass bisher keine belastbaren Monitoringdaten erhoben<br />

werden, die sich für den Aushandlungsprozess zwischen Landwirten und Jägern<br />

über die Zielvorstellungen der Schwarzwildbewirtschaftung eignen.<br />

• Ein moderierter Workshop unter Teilnahme von ca. 70 Personen der unterschiedlichen Interessengruppen<br />

aus den Bereichen Jagd, Landwirtschaft, Forst, Naturschutz, Politik und Gesellschaft<br />

förderte Konsens und Dissens der gängigen Schwarzwildbewirtschaftung zu Tage.<br />

Die Unzufriedenheit fast aller Betroffenen mit der derzeitigen Situation und die hohe Motivation<br />

an gemeinsamen Lösungsansätzen mitzuarbeiten war die eine Säule für die Erarbeitung<br />

von Lösungsmaßnahmen zu den Themenbereichen: Leitlinie, Akzeptanz, Biosphärengebiet,<br />

Jagdrevier, Organisation, Pachtverträge, Freude an der Jagd/Psychologie, Vermarktung,<br />

Kommunikation, Kooperation, Zielkonflikt Landnutzung, innovative Jagdkonzepte,<br />

Jagdstrategie, Fütterung, Wildschadensregulation, Wildschadensverhütung.<br />

• Die zweite Säule waren die Ergebnisse einer anonymen, schriftlichen Umfrage unter den<br />

Jagdpächtern mit einem Rücklauf von 50% der insgesamt 40 Angeschriebenen. Neben vielen<br />

Detailergebnissen wurde deutlich, dass die Arrondierungen der Jagdbögen vor dem Hin-<br />

71


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

tergrund einer besseren Bejagung des Schwarzwildes überdacht werden sollten. Die Wildbretvermarktung<br />

stellt für die Jagdpächter in Münsingen kein Problem dar. Sie waren dennoch<br />

der Idee gegenüber aufgeschlossen, Wildbret unter einem gemeinsamen Label zu<br />

vermarkten. Schwarzwild kommt in 15% der Reviere als Standwild, in 50% als häufiges und<br />

in 35% als sporadisches Wechselwild vor. Die Hauptgründe für die aktuelle Problematik<br />

wurden in Aspekten der Schwarzwildbewirtschaftung selbst gesehen, die die Jäger steuern<br />

können. 50% der Jagdpächter hält den Schwarzwildbestand im eigenen Revier im Herbst<br />

2009 für niedrig oder zu niedrig und 65% (13 Jagdpächter) möchten auf die Schwarzwilderlegung<br />

im eigenen Revier nicht verzichten, weil ihnen die Schwarzwildjagd viel bedeutet. 11<br />

Jagdpächter möchten durchschnittlich zusammen 55 Wildschweine pro Jahr in den gepachteten<br />

Revieren erlegen können. Die Kirrjagd ist die überwiegend ausgeübte Jagdmethode.<br />

Von den 20 Jagdpächtern wurden im vergangenen Jagdjahr 2008/09 insgesamt 99 Sauen<br />

an der Kirrung (68%), 19 (13%) bei spontanen Bewegungsjagden auf gekreiste Sauen im<br />

eigenen Revier, aber nur 2 (1%) auf geplanten revierübergreifenden Bewegungsjagden und<br />

1 (1%) auf geplanten revierinternen Bewegungsjagden erlegt, obwohl 90% der antwortenden<br />

Jagdpächter das jagdliche Schießen, insb. das Flüchtigschießen regelmäßig üben. Nur<br />

4 von 20 Jagdpächtern gaben an, keine Kirrungen zu betreiben. Insgesamt werden in 16<br />

Kirrjagdrevieren 42 Kirrungen betrieben (min. 1 Kirrung, max. 6 Kirrungen pro Revier). In 8<br />

Revieren werden die Kirrungen ganzjährig betrieben, in den anderen nur in einem bestimmten<br />

Zeitraum des Jahres. Die Kirrungszeiträume sind uneinheitlich. Lediglich 3 Jagdpächter<br />

betreiben neben den Kirrungen auch Ablenkfütterungen. Nur ein Pächter sieht einen deutlichen<br />

Effekt hinsichtlich der Reduzierung der Wildschäden, aber nicht in seinem eigenen<br />

Revier, sondern in den angrenzenden Revieren bzw. auf der Gemarkung der Stadt Münsingen.<br />

Aufgrund der Buchenmast im Herbst dieses Jahres änderten nur 13 Jagdpächter ihre<br />

Bejagungsstrategie auf Schwarzwild, allerdings wären 60% bereit, sich auf ein innovatives<br />

Bewegungsjagdkonzept einzulassen. 85% gaben an, in den vergangenen vier Jahren Wildschäden<br />

gehabt zu haben. Als effektivste und häufigste Form der Schadenabwehr wird der<br />

Elektrozaun angesehen. Der Aufwand für diese Form der Wildschadensverhütung ist immens:<br />

Die Anschaffungskosten für das notwendige Material geben die Jagdpächter mit insgesamt<br />

ca. € 40.000 an (durchschnittlich € 2239,- pro Revier). Im Mittel wurden von 18<br />

Jagdpächtern 12 Arbeitstage für Auf-, Abbau und Unterhalt von Elektrozäunen aufgewendet.<br />

Die eingezäunte gefährdete Kulturfläche wird mit insgesamt ca. 320 ha pro Jahr angeben.<br />

60% der Jagdpächter fühlen sich von den Landwirten über Ernte-, Einsaatzeitpunkte<br />

und alle anderen Aspekte, die für die Verhinderung von Wildschäden relevant sind, gut informiert.<br />

Insgesamt 95% der Jagdpächter glauben, dass der Energiepflanzenanbau im<br />

Raum Münsingen (v. a. der Maisanbau für Biogasanlagen) zu einer Verschärfung der zukünftigen<br />

Schadensproblematik führen wird. Als Informationsquellen und zur Fortbildung<br />

72


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

nutzen die Jagdpächter primär die Jagdpresse und lokale Vortragsveranstaltungen. Wissenschaftliche,<br />

wildbiologische Untersuchungen an Schwarzwild auf der Gemarkungsfläche<br />

bzw. im Biosphärengebiet würden 60% der Jagdpächter begrüßen. Die Analyse des in<br />

Münsingen gängigen Jagdpachtvertrages zeigte die Notwendigkeit einer Präzisierung bei<br />

den Managementmaßnahmen Kirrung, Ablenkfütterung und den verpflichtenden revierübergreifenden<br />

Bewegungsjagden.<br />

73


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

6 Diskussion und Empfehlungen<br />

Nachfolgend werden vor dem Hintergrund der Ergebnisse Empfehlungen abgeleitet. Dabei wird<br />

versucht, die Stärken und Schwächen bzw. Möglichkeiten und Gefahren der Empfehlungen in der<br />

Diskussion herauszuarbeiten. Auf der Basis dieser Analyse sollen die Empfehlungen im weiteren<br />

Prozess des Schwarzwildkonzepts durch die Akteure einer Umsetzung zugeführt werden.<br />

6.1 Anspruch auf Schwarzwild im eigenen Revier<br />

Das Jagdrecht und das Ziel der Bewirtschaftung der jagdbaren Wildtierarten ist in den Absätzen 1<br />

und 2 des §1 der BJagdG klar definiert:<br />

„(1) Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere,<br />

die dem Jagdrecht unterliegen, (Wild) zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen.<br />

Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege verbunden.<br />

(2) Die Hege hat zum Ziel die Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen<br />

angepassten artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung<br />

seiner Lebensgrundlagen; auf Grund anderer Vorschriften bestehende gleichartige Verpflichtungen<br />

bleiben unberührt. Die Hege muss so durchgeführt werden, dass Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen<br />

land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere Wildschäden,<br />

möglichst vermieden werden.“<br />

Für die Münsinger Jagdpächter ist die Freunde an der Jagd ein entscheidender und legitimer<br />

Grund, warum sie eine Jagd auf der Gemarkungsfläche der Stadt Münsingen gepachtet haben.<br />

Allerdings stehen dieser Freude vor allem bei der Bejagung des Schwarzwildes die Problematik der<br />

Wildschäden und der Aufwand für die Wildschadensverhütung entgegen. Dennoch können sich nur<br />

⅓ der Münsinger Jagdpächter vorstellen, auf die Erlegung von Schwarzwild ganz zu verzichten.<br />

Etwa ⅔ wollen Schwarzwild in ihrem eigenen Revier bejagen können. Diese erlegten im Jagdjahr<br />

2008/09 insgesamt 66% der Gesamtschwarzwildstrecke auf der Gemarkung der Stadt Münsingen.<br />

Mindestens 11 Jagdpächter wollen zusammen eine durchschnittliche Anzahl von mindestens 55<br />

Wildschweinen pro Jagdjahr in ihren gepachteten Revieren auf der Gemarkungsfläche der Stadt<br />

Münsingen erlegen können. In vielen Einzelgesprächen und in den Rückmeldungen der Umfrage<br />

wurde argumentiert, dass sie genau dafür mehr Jagdpacht zahlen als andere, bei denen die<br />

Schwarzwildbejagung nicht so sehr im Fokus steht.<br />

74


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

Zwei Aspekte werden in diesem Zusammenhang deutlich: Zum einen das klare Bekenntnis des<br />

überwiegenden Teils der Jagdpächter, Schwarzwild in ihren Revieren bejagen zu wollen, obwohl es<br />

nur in 15% der Revieren laut Einschätzung der befragten Jagdpächter als Standwild vorkommt. Mit<br />

diesem Wunsch und dem durch die Jagdpacht „erkauften“ Jagdausübungsrecht rechtfertigen die<br />

Jagdpächter einen Anspruch auf eine bestimmte Schwarzwilddichte im eigenen Revier. Solch ein<br />

Anspruch auf eine bestimmte Wilddichte, lässt sich aber aus unserer Jagdgesetzgebung nicht ableiten.<br />

Zum anderen steht diesem Anspruchsdenken der Jagdpächter das gesetzlich fixierte Recht<br />

der Grundeigentümer (Jagdgenossen, Landwirte) entgegen, dass die Hege so durchzuführen ist,<br />

„dass Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung,<br />

insbesondere Wildschäden, möglichst vermieden werden.“<br />

An dieser Stelle muss angesetzt werden, wenn die in das Schwarzwildmanagement involvierten<br />

Interessengruppen die Schwarzwildpopulation auf einem niedrigen Niveau halten wollen. Im Zentrum<br />

des Schwarzwildkonzepts Stadt Münsingen steht daher ein eigenverantwortliches Monitoring<br />

(vgl. Kap. 6.2), das Prognosen zur Entwicklung des Schwarzwildbestandes erlaubt und alljährlich<br />

neue Zielvorgaben für die Bejagungsintensität festschreibt. Ohne dies wird es bei einer Wildart wie<br />

dem Schwarzwild nicht gelingen, die Population dauerhaft auf einem Niveau zu halten, dass von<br />

allen Beteiligten als akzeptabel empfunden wird. Ungeeignet wäre die Festschreibung bestimmter<br />

Abschusshöhen (Abschussvorgaben im Sinne von Abschussplänen). Dies macht beim Schwarzwild<br />

keinen Sinn. Das Reproduktionsverhalten (r-Strategie; „r“ ist ein in der Populationsökologie verwendetes<br />

Kürzel für die Vermehrungsrate einer Population) dieser Wildart ist an pulsierende Nahrungsressourcen<br />

angepasst. Daher sind extrem hohe jährliche Zuwachsraten möglich. Die Fähigkeit<br />

und/oder der Wille auf dieses Reproduktionspotential des Schwarzwildes entsprechend zu reagieren,<br />

ist nicht bei allen Jägern gegeben. Unter solchen Rahmenbedingungen muss das Hauptaugenmerk<br />

der Jäger auf der Absenkung des derzeitigen Schwarzwildbestandes liegen. Allerdings<br />

lässt sich ein niedriger Schwarzwildbestand schwieriger auf einem nachhaltig niedrigen Niveau halten.<br />

Mit der Abnahme der Populationsdichte sinkt der Jagdertrag bei mindestens gleichbleibendem,<br />

meist aber steigendem Bejagungsaufwand.<br />

75


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

EMPFEHLUNG<br />

• Jäger haben keinen Anspruch auf eine bestimmte Schwarzwilddichte, die sich durch den<br />

Pachtpreis rechtfertigt.<br />

• Festlegung eindeutiger Zielgrößen für das Schwarzwildmanagement auf der Gesamtgemarkung<br />

muss auf der Basis eines eigenverantwortliches Monitoring der beteiligten Interessengruppen<br />

erfolgen, das Prognosen zur Entwicklung des Schwarzwildbestandes erlaubt und<br />

alljährlich neue Zielvorgaben für die Bejagungsintensität festschreibt.<br />

• Im Zentrum der Anstrengungen sollte mittelfristig eine Absenkung des Schwarzwildbestandes<br />

stehen, um das Wildschadensrisiko dauerhaft zu mindern.<br />

• Mit der Abnahme der Populationsdichte sinkt der Jagdertrag bei mindestens gleichbleibendem,<br />

meist aber steigendem Bejagungsaufwand.<br />

6.2 Eigenverantwortliches Monitoring<br />

Das Schwarzwildmonitoring sollte als eigenverantwortliches Monitoringsystem aufgebaut sein, bei<br />

dem für Behörden oder die Gesellschaft möglichst keine Kosten entstehen. Daher ist das Grundprinzip<br />

des hier vorgeschlagenen Monitorings einerseits einfach gehalten, andererseits aber so<br />

konzipiert, dass alle relevanten Daten erfasst werden können.<br />

Das bisherige Monitoring der Schwarzwildpopulation orientiert sich fast ausschließlich an Jagdstreckendaten<br />

(vgl. auch Vorgehen in Nachbarländern wie z.B. der Schweiz, ALTERMATT, 2003, siehe<br />

aber auch neue Ansätze: FICKEL & HOHMANN, 2005; EBERT ET AL., 2007; SCHIKORA, 2007).<br />

Dabei steht eine retrospektive Betrachtung der Streckenergebnisse im Vordergrund. Als ein wesentliches<br />

Ergebnis des Workshops unter allen Beteiligten im Rahmen des Schwarzwildkonzeptes<br />

Stadt Münsingen wurde die Verbesserung des Schwarzwildmonitorings (insbesondere des Wildschadensmonitorings)<br />

angesehen. Zielvorstellungen der zukünftigen Schwarzwildbewirtschaftung<br />

können in dem notwendigen Aushandlungsprozess bei vorhandenen Monitoringdaten leichter auf<br />

einer sachbezogenen Ebene geführt werden. Als Novum wird daher beim Populations-, aber auch<br />

beim Wildschadensmonitoring vorgeschlagen, Module zu integrieren, die insbesondere eine Prognose<br />

hinsichtlich des Zuwachses der Schwarzwildpopulation und des zu erwartenden Wildschadens<br />

erlauben. Damit könnte vorausschauend auf die Bestandesentwicklung reagiert werden kann.<br />

Das Monitoring wäre als „Frühwarnsystem“ für alle Beteiligten nutzbar. Es ließen sich Managementstrategien<br />

und konkrete (regionale) Entscheidungen ableiten, die auf belastbaren Daten beru-<br />

76


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

hen. Diese können das Ziel haben, den Schwarzwildestand abzusenken, ihn anzuheben oder auf<br />

einem bestimmten Level zu halten. Beispielsweise könnte ein solches Monitoringsystem Informationen<br />

über Wildschadensschwerpunkte liefern. Außerdem ließe sich bemessen im welchem Umfang<br />

die Bejagungsintensität in Jahren mit üppiger Baummast und günstigen Wetterbedingen zu steigern<br />

ist, wenn der Schwarzwildbestand niedrig gehalten werden soll.<br />

Ein oft zu beobachtendes Problem von Monitoringsystemen ist, dass der Wille der Beteiligten, Daten<br />

in ein System einzuspeisen, mit dem dafür notwendigen Aufwand sinkt. Daher muss die Datenerfassung<br />

einfach gehalten sein. Es sollten nur relevante Daten erfasst werden, die auch von den<br />

jeweiligen Personen mit der dazu notwendigen Sachkenntnis erfasst werden können. Im Falle der<br />

Wildschadenserfassung ist es essentiell, dass das System für alle Beteiligten „offen“ ist. Denjenigen,<br />

die direkt mit der Wildschadensproblematik des Schwarzwildes vor Ort konfrontiert sind<br />

(Landwirt, Jäger, Förster, Behördenvertreter) muss das Monitoringsystem zur Meldung von Schäden<br />

offen stehen.<br />

Grundsätzlich sind Initiativen, die Informationen zu Wildschäden oder zu Schadensverhütungsmaßnahmen<br />

erfassen und so zur Versachlichung beitragen, sehr begrüßenswert. Allerdings sind<br />

Abfragen, wie sie derzeit von der JV <strong>MÜNSINGEN</strong> (2009b) in den Reihen der Jägerschaft durchgeführt<br />

werden, nicht zielführend. Hier erfasst nur eine Interessengruppe, die der Jäger, Wildschadensdaten.<br />

Die eigentlich Betroffenen, die Landwirte, werden ausgeschlossen. Daher muss ein<br />

Wildschadensmonitoringsystem alle Beteiligten bzw. Betroffenen integrieren, wenn für den Aushandlungsprozess<br />

über die Zielsetzungen im Schwarzwildmanagement brauchbare Ergebnisse<br />

erzielt werden sollen. Erst in einem weiteren Schritt nach einer „offenen“ Datenerhebung, kann über<br />

Schadensschwellen bzw. die Frage der Schadensbewertung gesprochen werden. Welches Schadensausmaß<br />

tolerierbar ist, lässt sich nur mit dem skizzierten Weg des Wildschadensmonitorings<br />

aushandeln.<br />

6.2.1 Populationsmonitoring<br />

Nachfolgend werden die einzelnen Module diskutiert, die in ein Populationsmonitoring einfließen<br />

sollten. Die Daten könnten von dem im Kap. 6.16 vorgeschlagenen Leitungsgremium Schwarzwildkonzept<br />

gesammelt und aufbereitet werden. Es ist zu prüfen, in welcher Form sie auch den Behörden<br />

(Kreisjagd-, Kreisforst-, Kreislandwirtschaftsamt, etc.) zugänglich gemacht werden bzw. in vorhandene<br />

Datenerfassungssysteme integriert werden könnten.<br />

77


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

6.2.1.1 Beobachtungsinformationen auf Bewegungsjagden<br />

Bislang fußen gut gemeinte Aufrufe wie der nachfolgende auf mehr oder weniger subjektiven Beobachtungen:<br />

„Schwarzwildbejagung - Wenn auch in diesem Jahr bisher nur wenige Wildschäden zu<br />

beobachten waren, so ist mittlerweile doch davon auszugehen, dass der Schwarzwildbestand nicht<br />

so stark reduziert ist, wie es einige Zeit den Anschein hatte. Wir bitten Sie deshalb, das Schwarzwild<br />

auch weiterhin intensiv zu bejagen und damit jetzt schon einem evtl. möglichen rasanten Ansteigen<br />

der Population im nächsten Frühjahr vorzubeugen“ (JV <strong>MÜNSINGEN</strong>, 2009b).<br />

Im Rahmen von Bewegungsjagden nach dem in Kap. 6.3 skizzierten Modell lassen sich durch die<br />

von den einzelnen Schützen ausgefüllten „Standkarten“ Beobachtungsinformationen über gesehenes<br />

Wild erheben. Mit gewissenhaft ausgefüllten Standkarten können unter Abzug von Doppelbeobachtungen<br />

(-zählungen) Rückschlüsse auf das in einem bestimmten Gebiet gesehene Schwarzwild<br />

gezogen werden. Wenn diese Informationen gebündelt werden, können Aussagen über den<br />

herbst-, winterlichen Schwarzwildbestand getroffen werden. Sollten Bewegungsjagden bei einer<br />

großen Anzahl beobachteten Schwarzwildes vom Streckenergebnis her nicht erfolgreich gewesen<br />

sein, lassen sie sich möglicherweise noch im laufenden Jagdjahr unter Vermeidung der erkannten<br />

Fehler wiederholen. Bei zwei im Rahmen des Schwarzwildkonzeptes angeregten und durchgeführten<br />

Bewegungsjagden im Herbst 2009 sowie bei den Jagden im Rahmen des Jagdimpulsprogramms<br />

2009 des Landkreises Reutlingen wurden Standkarten des Kreisforstamtes genutzt, um<br />

einen Überblick über Sichtungen des vorkommenden Wildes zu erhalten. Die Evaluierungen der<br />

Jagden laufen derzeit noch.<br />

6.2.1.2 Beobachtungsinformationen bei der Einzeljagd<br />

Beobachtungen auf der Einzeljagd lassen sich nur unter großem Aufwand in ein Monitoring integrieren.<br />

Außerdem sind sie oft subjektiv eingefärbt, da der auf der Einzeljagd im eigenen Revier jagende<br />

Jäger selbst Jagderfolg haben will. Die Jagd an der Kirrung als häufigste Form der Einzeljagd<br />

auf Schwarzwild ist intransparent und eignet sich daher kaum zur Integration in ein Monitoringsystem.<br />

Eventuell wäre zu prüfen, in welchen Umfang sich die Jagdpächter trotz dieser Einschränkungen<br />

auf die Weitergabe von Beobachtungsinformationen aus der Einzeljagd einlassen.<br />

6.2.1.3 Fruchtbarkeitsuntersuchungen erlegter weiblicher Sauen<br />

Gerade als Prognoseinstrument eignet sich die stichprobenartige Untersuchung der Genitaltrakte<br />

weiblicher Wildschweine aller Altersklassen. Hier würde man sich auf die Ansprache der Früchte<br />

78


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

(Alter, Geschlecht je nach Entwicklungsstand) und die Begutachtung der Ovarien beschränken.<br />

Neben der absoluten Anzahl der zu erwartenden Nachkommen ließen sich z.B. Aussagen über<br />

Brunst- bzw. Geburtstermine und das Geschlechterverhältnis ableiten. Der Aufwand für die Untersuchungen<br />

wäre, wenn keine wissenschaftlichen Maßstäbe angelegt werden, überschaubar. Legt<br />

man die in den letzten 11 Jagdjahren durchschnittlich pro Jahr erlegten 134 Sauen zugrunde und<br />

unterstellt ein Geschlechterverhältnis von 1:1, dann könnten im Mittel von ca. 67 weiblichen Sauen<br />

Probenmaterial gewonnen werden. Die einfachste Möglichkeit an Untersuchungsmaterial zu gelangen<br />

wären Probenentnahmen auf Jagdstrecken von Bewegungsjagden. Um Prognosen über den<br />

zu erwartenden Zuwachs im kommenden Jahr ableiten zu können, dürften10 Untersuchungsproben<br />

je Altersklasse (Bachen, Überläufer- und Frischlingsbachen) m. E. ein brauchbares Ergebnis liefern.<br />

Die ursprüngliche Idee die Jagdschule, die sich in einem Teilort der Stadt Münsingen befindet,<br />

in solch ein Vorhaben einzubinden, erwies sich nach Rücksprache mit dem Betreiber als nicht praktikabel.<br />

Die Intention war, von Jagdschülern im Rahmen der Ausbildung gesammelte Proben z.B.<br />

nach der winterlichen Jagdsaison untersuchen zu lassen und die Ergebnisse in das Monitoringsystem<br />

einzuspeisen. Alternativen sind daher zu prüfen. Denkbar ist die Einbindung eines Veterinärs<br />

oder der Kreisveterinärbehörde. Möglicherweise ließ sich dieses Vorhaben auch über die Jägerschaft<br />

in Zusammenarbeit mit dem Biosphärengebiet (Forschung, Monitoring) verwirklichen.<br />

6.2.1.4 Baummast<br />

Eine entscheidende Größe, die sowohl für die Reproduktion des Schwarzwildes relevant ist, aber<br />

auch für die Bejagungsstrategie, ist die Mastsituation. Hier spielt in der Region der Stadt Münsingen<br />

vor allem die Buchenmast eine entscheidende Rolle. In Kooperation mit dem Kreisforstamt bzw.<br />

den lokal zuständigen Revierleitern ließe sich eine Prognose über die zu erwartende (Blühzeitraum)<br />

und die tatsächliche Mastsituation herleiten. Hier wäre sicherlich eine subjektive Einschätzung der<br />

Forstleute ausreichend, die aufgrund der Größe ihrer Forstreviere eine brauchbare Einschätzung<br />

für die Gesamtgemarkung angeben könnten.<br />

6.2.1.5 Wetterdaten<br />

In das Monitoringsystem müssten unbedingt auch Wetterdaten (Wintersituation, lange Nässe oder<br />

Trockenperioden, etc.) einfließen, die insbesondere die Überlebensrate der Frischlinge beeinflussen.<br />

Von den Wetterdiensten (Kontakte zur Landwirtschaft nutzen) oder aber durch eigene Aufzeichnungen<br />

lassen sich die wesentlichen Eckdaten ermitteln.<br />

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<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

6.2.1.6 Streckendaten<br />

Die regelmäßige und zeitnahe Auswertung der Streckendaten liefern wertvolle Hinweise zur Jagdintensität,<br />

den erlegten Tieren selbst (Geschlechter, Altersklassen), aber auch zu den Erlegungszeitpunkten,<br />

-orten und der eingesetzten Jagdart. Diese Informationen sind wichtiger Bestandteil des<br />

Monitoringsystems. Durch Vergleiche mit Vorjahren und unter Einbezug der prognostischen Informationen<br />

kann die Bejagung an die jeweils aktuelle Situation angepasst werden.<br />

6.2.2 Wildschadensmonitoring<br />

Die Diskussionen um Wildschäden und Schwarzwilddichte sind oftmals widersprüchlich, da keine<br />

Daten zum tatsächlichen Wildschaden vorliegen (vgl. übliches Verfahren der Schadensregulation:<br />

KOCH, 2002; HAHN, 2008; Anhang 12.9; siehe auch LJV BA-WÜ, 2008). Die Strategie mancher<br />

Jagdpächter unter Einkalkulation der Wildschäden, entsprechende Schwarzwilddichten haben zu<br />

wollen, endet dort, wo die Nachteile für einzelne Landwirte zu groß werden. Denn letztlich braucht<br />

dieser den Ertrag seiner angebauten Früchte, da sich „mit Euros weder Biogasanlagen noch Kuhmägen<br />

füllen lassen.“ Spätestens dann, wenn übergeordnete gesellschaftliche Verpflichtungen des<br />

Jagdpächters so stark in den Hintergrund treten, dass Nachteile für das Gemeinwohl entstehen,<br />

muss eine Reduktion des Schwarzwildes das oberste Ziel sein (siehe z.B. Ausbruch der Europäischen<br />

Schweinepest in Wildschweinbeständen mit Milliarden Euros an Folgekosten, die die Gesellschaft<br />

trägt).<br />

Eine Wildschadensdeckelung kann leicht dazu führen, dass der Jagdausübungsberechtigte in der<br />

Intensität der Bejagung nachlässt. Auch andere Ansätze durch die Bildung von Solidargemeinschaften<br />

aus Gemeinde, Landwirten und Jagdpächtern (Wildschadensausgleichskasse, vgl. auch<br />

§29 (4) BJagdG) sind zweifelhafte Mechanismen zur Lösung des Wildschadensproblems. Gerade<br />

bei einer solchen „Sozialisierung der Wildschäden“ besteht die Gefahr, nicht mehr die Ursache der<br />

Problematik (hohe Schwarzwildpopulation) gezielt anzugehen. Wenn dann auch noch mit Abschussprämien<br />

(z.B. für Frischlinge) Anreize geschaffen werden müssen, haben solche Modelle<br />

einen sehr faden Beigeschmack (vgl. BMA ST JOHANN, 2009). Hier wird die gesetzlich definierte,<br />

originäre Aufgabe des Jägers ausgehebelt (§1 (2) BJagdG). Warum sollte ein Jagdausübungsberechtigter<br />

zu etwas motiviert werden müssen, wozu er gesetzlich verpflichtet ist?<br />

Für den Aushandlungsprozess zwischen Landwirt und Jäger muss im Zentrum der Schwarzwildbewirtschaftung<br />

daher ein praktikables Monitoring der Wildschäden stehen. Die bisher erhobenen<br />

Informationen bei der Stadt Münsingen eignen sich dafür nicht. Das Grundprinzip eines solchen<br />

Monitorings ist einfach: Nur ein im Monitoringsystem erfasster Schaden, wird als Schaden gewertet.<br />

80


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

Wird kein Schaden gemeldet, gibt es keinen. Es wird differenziert zwischen „offiziell nach § 34<br />

BJagdG angemeldeten Wildschaden“ und solchen Schäden, die „nur im Rahmen des Monitorings“<br />

gemeldet werden. Eine jährliche Überprüfung der nicht nach §34 BJagdG gemeldeten Schäden<br />

erfolgt durch das Leitungsgremium im Rahmen von Feldbegängen im April/Mai und September/Oktober<br />

bzw. durch Fotodokumentation.<br />

Das Wildschadensmonitoring sollte nicht auf monetäre Angaben zu Schadensersatzleistungen aufbauen,<br />

sondern die im nachfolgenden Kapitel genannten Eckdaten erheben. Dies nicht zuletzt auch<br />

deshalb, weil je nach Form der Einigung zwischen Schadenserschatzpflichtigem und Geschädigtem,<br />

keine vergleichbaren Werte angegeben werden könnten. Auch die Umrechnung der Angaben<br />

in € Wildschaden pro erlegter Sau verbessern daher die Vergleichbarkeit bzw. Aussagekraft nicht.<br />

Im Wildschadensmonitoring sollten nicht nur die Schäden erfasst werden, auch die Erfassung der<br />

Wildschadensverhütungsmaßnahmen könnte als Indikator für die Wildschadenssituation genutzt<br />

werden. Allerdings müssten diese Information jährlich oder zumindest in einem sinnvollen Zeitintervall<br />

erhoben werden.<br />

6.2.2.1 Internetbasiertes Wildschadensmonitoring-Tool<br />

Das Wildschadensmonitoring-Tool könnte eine auf digitalen Karten und Datenbanken basierte Verwaltung<br />

von Schadensmeldungen sein. Es muss die Möglichkeit umfassen, Schwarzwildschäden<br />

(und auch Dachsschäden) auf landwirtschaftlichen Nutzflächen zu erfassen, zu archivieren, zu verwalten<br />

und zum Zweck der Präsentation zu bearbeiten. Es sollte aus einem öffentlich zugänglichen<br />

Bereich bestehen und aus einem, der ausschließlich für registrierte Nutzer zugänglich ist. Im öffentlichen<br />

Bereich gibt es Funktionen für die Präsentation von Schwarzwildschäden und der anderen<br />

relevanten Monitoringdaten (z.B. aktuelle Streckenentwicklung, Ergebnisse von Fruchtbarkeitsuntersuchungen,<br />

Präventionsmaßnahmen im landwirtschaftlichen Bereich, etc.). Registrierte Nutzer<br />

sollten alle Haupt- und Nebenerwerbslandwirte, die Flächen auf der Gemarkungsfläche bewirtschaften,<br />

sowie alle Jagdpächter, die zuständigen forstlichen Revierleiter und die Ortsvorsteher der<br />

Teilgemeinden sein. Ein internetbasiertes Wildschadensmonitoring müsste an die Homepage der<br />

Stadt Münsingen angebunden sein. Parallel zu einer solchen auf moderner IT-Technologie beruhenden<br />

Lösung zur Wildschadensmeldung muss für alle, die nicht über Computer und/oder Internetzugang<br />

verfügen oder selbiges nicht nutzen wollen die Möglichkeit bestehen bleiben, auf herkömmliche<br />

Weise Wildschadensmeldungen abzugeben. Diese werden von der Stadt Münsingen<br />

entgegen genommen und in das Monitoringsystem eingespeist. Nachfolgend beschriebene Funktionen<br />

sollte dieses Instrument unbedingt beinhalten:<br />

81


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

• Erfassung von Meldungen durch definierten Nutzerkreis (Vorgang ähnelt dem Einkauf in einem<br />

Internet-Shop).<br />

• Verwaltung der Meldungen durch eine Zentralstelle (Stadt Münsingen, Jagdgenossenschaft)<br />

• Darstellung aller Meldungen in Karten und Listen (Tabellen), die einen Datenimport und -<br />

export erlauben.<br />

• Optionale Möglichkeit den Schaden „nur für das Schwarzwildschadensmonitoring“ zu melden<br />

oder eine „offizielle Wildschadensanmeldung“ nach § 34 BJagdG abzugeben, die der<br />

gesetzlichen Regelung zur Anmeldung von Wildschäden entspricht.<br />

• Jeder nicht gemeldete Schwarzwildschaden ist kein Schaden im Sinne des Monitorings.<br />

Anderseits keine Restriktionen/Schwellenwerte hinsichtlich des „meldefähigen“ Schadens<br />

• Keine monetäre Erfassung des Schadens. Erfasst werden lediglich: 1. Melder des Schadens<br />

(Zugangsberechtigter), 2. betroffenes Flurstück (automatisierte Ermittlung des Ersatzberechtigten,<br />

Ersatzpflichtigen, etc. möglich im Falle einer offiziellen Anmeldung nach § 34<br />

BJagdG), 3. betroffener Aufwuchs (Fruchtart, Grünland), 4. Schadenszeitpunkt, 5. Schadensumfang<br />

(geschätzt, gemessen), 6. schadensverursachende Wildart (Schwarzwild,<br />

Dachs, Rehwild, etc.). Basierend auf der Flurstückskarte der Gesamtgemarkung kann ein<br />

Schaden dem betroffenen Flurstück per Mausklick zugeordnet werden. Die dem Flurstück<br />

zugeordneten Informationen können in die Datentabelle integriert werden.<br />

Ein grob kalkulierter Kostenrahmen für ein solches internetbasiertes Wildschadensmonitoring-Tool<br />

wurde von der Firma GeoFIS (Geoinformatik-Fernerkundung-Inventur-Statistik) angefordert. Geo-<br />

FIS verfügt über entsprechende Expertise und hat ähnliche Monitoring-Tools in anderen wildbiologischen<br />

Bereichen programmiert (siehe Anhang 12.2).<br />

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<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

EMPFEHLUNG<br />

• Eigenverantwortliches Monitoring sichert belegbare Daten zur Schwarzwildpopulation und<br />

zur Wildschadenssituation.<br />

• Monitoringsystem beinhaltet Populationsdaten aus der Jagdstreckenstatistik, von Beobachtungen<br />

auf Bewegungsjagden und aus Fertilitätsuntersuchungen weiblicher Sauen. Diese<br />

Informationen werden unter Einbezug von Baummast- und Wetterinformationen bewertet.<br />

• Internetbasiertes Wildschadensmonitoring zur einfachen Erfassung und Dokumentation der<br />

Schwarzwildschäden mit definierten Zugangsberechtigungen für alle Haupt- und Nebenerwerbslandwirte,<br />

Jagdpächter, örtlich zuständige Forstrevierleiter und die Ortsvorsteher der<br />

Teilgemeinden als zentrales Monitoringinstrument.<br />

• Die jährliche Beurteilung und Auswertung der Monitoringdaten erfolgt durch das Leitungsgremium<br />

Schwarzwildkonzept (s. u.).<br />

6.3 Innovatives Bewegungsjagdmodell<br />

Die Sommerbejagung leistet nur einen geringen Beitrag zur Bestandesregulation der Schwarzwildpopulation.<br />

Sie dient in erster Linie dem Schutz der Feldfrüchte vor Wildschäden. Das bedeutet,<br />

dass die Regulation der Schwarzwildbestände insbesondere in den Herbst und Wintermonaten<br />

stattfinden muss. Zu dieser Zeit sind die Feldfrüchte eingeerntet. Natürlich sucht Schwarzwild in<br />

dieser Zeit auch noch auf den Feldern und Wiesen nach Nahrung, aber tagsüber bietet die Feldflur<br />

kaum noch Rückzugsmöglichkeiten und Deckung. Schwarzwild hält sich dann primär im Wald auf,<br />

nicht zuletzt wenn dort die Baummast fällt und als attraktive Nahrungsquelle genutzt wird. Die Bejagung<br />

muss sich in dieser Zeit also auf die Waldgebiete konzentrieren. Da die Einzeljagd (an der<br />

Kirrung) alleine für eine tatsächliche Regulation des Schwarzwildbestandes nicht effizient genug ist,<br />

bietet sich eine Bejagung am Tage im Rahmen von Bewegungsjagden (geplante oder spontane auf<br />

gekreiste Sauen) an (vgl. z.B. HAHN, 2003; GEISSER & REYER, 2004, LJV BA-WÜ, 2007;<br />

KEULING & STIER, 2009). Die Monate Oktober bis Januar (Februar) sind auch deshalb für eine<br />

intensive Bejagung günstig, weil in dieser Zeit das Risiko eine laktierende Bache mit noch abhängigen<br />

Frischlingen zu erlegen am geringsten ist. Verschiedene Untersuchungen zeigen, dass die<br />

Einzeljagd an der Kirrung von ihrer Intensität her kaum noch steigerbar ist (vgl. ELLIGER ET Al.,<br />

2001). Hinzu kommen andere nachteilige Aspekte wie die Abhängigkeit von günstigen Wetterbedingungen<br />

für die Nachtjagd, die Berufstätigkeit der Jagdpächter, die Kirrungsproblematik und anderes<br />

mehr. Da auch im Raum Münsingen die Jagd an der Kirrung die häufigste Jagdmethode auf<br />

Schwarzwild ist, müsste die Bewegungsjagd als Alternative forciert werden, wenn man eine Reduk-<br />

83


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

tion der Bestände anstrebt. Ohne Zweifel gibt es Bereiche, die sich mittels Bewegungsjagden nicht<br />

bejagen lassen (z.B. aus Gründen der Verkehrssicherheit). Dennoch werden oftmals auch Argumente<br />

gegen diese Form der Bejagung vorgeschoben, um Schwarzwild (und Rehwild) ausschließlich<br />

im eigenen Revier regulieren zu können. Wenn man allerdings die Abschusszahlen der Einzelreviere<br />

mit denen auf Landkreisebene vergleicht, wird deutlich das eine Regulation (Reduktion) der<br />

Schwarzwildbestände auf Revierebene bislang nicht gelang und möglicherweise auch in einzelnen<br />

Revieren gar nicht gelingen sollte, da man dort Schwarzwild als Standwild haben will. Daher müsste<br />

die Bejagung verstärkt auf Bewegungsjagden in den Herbst- und Wintermonaten setzen, sofern<br />

das Ziel einer Bestandesregulation (-reduktion) erreicht werden soll.<br />

Dieses Ansinnen ist schon in die Pachtverträge der Stadt Münsingen eingeflossen. In § 10 ist die<br />

Pflicht zur Teilnahme an Drückjagden auf Schwarzwild festgeschrieben: „Der Pächter verpflichtet<br />

sich, mit seiner Jagdfläche an gemeinsamen Drückjagden auf Schwarzwild teilzunehmen. Die Notwendigkeit<br />

zur Durchführung solcher Drückjagden wird von der unteren Jagdbehörde nach Prüfung<br />

der Höhe der Schwarzwildpopulation und der Schwarzwildschäden festgestellt. Die untere Jagdbehörde<br />

kann die Koordination dieser gemeinsamen Bejagung an Dritte delegieren (z.B. Kreisjägervereinigung,<br />

Kreisforstamt, etc.).“ Wie die untere Jagdbehörde bislang die Notwenigkeit zur Durchführung<br />

von Bewegungsjagden geprüft hat ist unklar. In den vergangenen Jahren wurden aber Defizite<br />

dieses im Pachtvertrag verankerten Ansatzes deutlich, die nicht nur für die Situation in Münsingen<br />

typisch sind. Folgende Argumente werden oft gegen die (revierübergreifende) Bewegungsjagd<br />

vorgebracht:<br />

• Ablehnung des Schießens auf bewegtes Wild<br />

• Fragwürdige Schiessfertigkeit der Teilnehmer<br />

• Ablehnung der Bejagung von Rehwild in einzelnen Revieren bzw. in der Regiejagd des<br />

Kreisforstamtes<br />

• Ablehnung der Bejagung unter Hundeeinsatz (Überjagen)<br />

• Jagdneid (Erlegung der „eigenen“ Sauen und Rehe im Nachbarrevier)<br />

• Schwierigkeiten bei der Verkehrssicherung<br />

• Kein Monitoring der erlegten und insbesondere nicht der gesichteten Sauen<br />

• Sicherheitsprobleme im Grenzbereich der Reviere<br />

• Schlechte Organisation<br />

• Keine ausgesuchten, erfolgversprechenden Stände<br />

• Hoher Aufwand, wenig Jagdstrecke<br />

• Keine Abgrenzung sinnvoller Gebietskulissen für gemeinsam jagende Reviere<br />

• u.a.m<br />

84


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

Sobald einzelne Reviere nur mit Einschränkungen an revierübergreifenden Bewegungsjagden mitmachen<br />

oder sich der Jagdmethode ganz verweigern, sinkt der Jagderfolg der anderen teilnehmenden<br />

Reviere in der Regel deutlich, was z.B. auch am Fluchtverhalten des Schwarzwildes liegt.<br />

Für den Jagderfolg einer revierübergreifenden Bewegungsjagd ist es aber entscheidend, dass alle<br />

Teilnehmer das Ziel verfolgen, auf der Jagd möglichst effizient sein. Nur dann ist der hohe Organisationsaufwand<br />

für diese Jagdart gerechtfertigt.<br />

Aufgrund dieser Situation wurde im Rahmen des Schwarzwildkonzepts Stadt Münsingen ein innovatives<br />

Bewegungsjagdmodell mit den nachfolgenden Eckpunkten entwickelt, dass zwischenzeitlich<br />

auch in das Jagdimpulsprogramm des Landkreises Reutlingen Eingang gefunden hat (vgl. Anhang<br />

12.3). Besonderes Augenmerk wurde auf den Abbau und die Überwindung von revierbezogenen<br />

Denk- und Bewirtschaftungsschemata gelegt (Revieregoismus), die nicht zur (natürlichen) Raumnutzungsstrategie<br />

des Schwarzwildes passen. Dieses innovative Bewegungsjagdmodell zielt auf<br />

die Planung und Durchführung von revierübergreifenden Bewegungsjagden auf Schwarz- und<br />

Rehwild und auf die Schaffung der dazu notwendigen Infrastruktur zur langfristigen Nutzung ab.<br />

Dazu bilden sich Reviergruppen aus Revieren bzw. Revierteilen, deren Gebietskulisse sich für die<br />

Durchführung revierübergreifender Jagden eignen. Die aufgebauten Strukturen lassen sich ohne<br />

Weiteres auch für winterliche Jagden auf gekreiste Sauen nutzen. Oft ist die Methode des Kreisens<br />

von Schwarzwild im Raum Münsingen erst nach der Jahreswende bei entsprechend günstigen<br />

Schneebedingungen möglich. Vor dem Hintergrund des Klimawandels und der Wildbretvermarktung<br />

(vor Weihnachten einfacher) sollten daher „geplante“ (grüne) Bewegungsjagden in den Monaten<br />

November bis Januar zum regelmäßig angewendeten Instrument der Schalenwildbejagung gehören.<br />

Damit wäre die Möglichkeit verknüpft, Ergebnisse von solchen Jagden als Modul (Beobachtungen,<br />

Streckenergebnisse) für das vorgeschlagene Monitoringsystem zu nutzen.<br />

Folgende Empfehlungen zur Organisation, Durchführung und langfristigen Etablierung des innovativen<br />

Bewegungsjagdmodells werden gegeben:<br />

• Bejagung beider vorkommenden Schalenwildarten Schwarz- und Rehwild mit Jagdfreigabe<br />

ohne Einschränkung des gesetzlichen Rahmens (insb. keine Gewichtsbegrenzungen, keine<br />

Limitierung auf einzelne Altersklassen)<br />

• Jagen während der Drückjagd innerhalb einer Jagdeinheit ohne interne Grenzen zwischen<br />

den beteiligten Jagdbögen (Bildung von Reviergruppen mit sinnvoller Gebietskulisse, Aufhebung<br />

der bestehenden Jagdgrenzen für den Jagdtag)<br />

• Tragfähige Strategie einer gemeinsamen Lasten- und Nutzenverteilung (insbesondere<br />

„Poolbildung“ zur gemeinsamen Wildbretvermarktung der Strecke des Jagdtages)<br />

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<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

• Hundeeinsatz (Stöberhunde und Nachsuchengespanne) innerhalb der Reviergruppen, Duldung<br />

des Überjagens eingesetzter Jagdhunde (Absprache mit angrenzenden Jagdbögen,<br />

die nicht teilnehmen obligatorisch)<br />

• Schießnachweis durch „Keiler Nadel“ oder Bescheinigung eines Übungsschießens auf bewegliche<br />

Ziele in einem Schiesskino jeweils im laufenden Jagdjahr für alle Teilnehmer<br />

• Aufbau einer Infrastruktur von Drückjagdständen (Drückjagdböcken) an Erfolg versprechenden<br />

Plätzen und Markierung möglicher Gefahrenbereiche ungeachtet bestehender<br />

Jagdgrenzen (UVV Jagd beachten, ggf. unter Beteiligung der Landwirte mit Erstattung der<br />

Maschinenstundensätze, Nutzung der Möglichkeit des Kaufs von Drückjagdböcken, die von<br />

der Bruderhausdiakonie gefertigt werden (vgl. Anhang 12.4)<br />

• Jeder Schütze ist auf einem Drückjagdstand positioniert (Sicherheitsaspekt)<br />

• Durchführung von mindestens 1 Drückjagd/Jahr/Reviergruppe<br />

• Jährliche Evaluation und Dokumentation des Ablaufes unter Einbezug der erhobenen Monitoringdaten<br />

(Berichtswesen)<br />

• Integration von Mitarbeitern der Landratsamtsbehörden bei der Drückjagd (Forst-, Veterinärbehörde)<br />

• Bestimmung eines Planungsteams mit einem verantwortlichen Leiter, der insbesondere die<br />

Verteilung der eingeladenen Schützen vornimmt (s. u. „Rochade“ der eingeladen Jagdgäste)<br />

• Organisation und Sicherheitsvorkehrungen (Details: Anzahl Jäger, Hundeführer, (körperlich)<br />

geeignete Treiber, Bestimmung der Treiberführer, Festlegung der Laufstrecken, -<br />

richtung und Bereiche für die einzelnen Treibergruppen, Warnwesten, Rettungspunkte, ggf.<br />

verkehrsrechtliche Anordnung, Information Tierarzt, Polizei, Erstellung notwendiger (wasserresistenter)<br />

Karten für Jagdleitung, Ansteller, Treibergruppen, Nachsuchengespanne,<br />

Festlegung allgemeingültiger Verhaltensregelungen (z.B. Formblatt Kreisforstamt) und Planung<br />

des Ablaufes am Jagdtag (Jagdscheinkontrolle, etc.)<br />

• Durchmischung („Rochade“) der eingeladenen Jagdgäste, Hundeführer, etc. und Verteilung<br />

auf jeweils andere Reviere, dabei individuelle Fertigkeiten beachten (zur erfolgreichen<br />

Durchführung ist mindestens ⅓ der Jagdgäste jeden Reviers zu durchmischen, um so bestehende<br />

Revieregoismen im Sinne des gemeinsamen Erfolges auszuhebeln!)<br />

• Organisation des Anstellens (Anzahl notwendiger Ansteller, Einweisung, Ablauf, Wildbergung,<br />

Anschussmarkierung, Ohrmarken, Hänger, etc.)<br />

• Abschließen einer Hundeversicherung<br />

• Vereinbarung eines Entlohnungsschlüssels für Hundeführer/Treiber<br />

• Entwicklung und Nutzung einheitlicher Standkarten (Monitoring)<br />

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<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

• Professionelle Wildbretversorgung (ggf. unterstützt durch jagenden Metzger o. ä.) unter optimalen<br />

wildbrethygienischen Bedingungen z.B. an einem landwirtschaftlichen Hof mit Wasseranschluss,<br />

Aufhängevorrichtung, Kühlung, etc.)<br />

Mit diesem System können die erkannten Defizite und Revieregoismen bei sog. revierübergreifenden<br />

Bewegungsjagden überwunden werden. Somit jagen Reviergruppen über die Gesamtgemarkungsfläche<br />

der Stadt Münsingen hinweg tatsächlich „gemeinsam und revierübergreifend“. Dadurch<br />

werden alle Beteiligten (insbesondere die Landwirte und Jäger) zu „Gewinnern“. Dies kann mit entsprechend<br />

positiver Außenwirkung für die Landwirtschaft und Jägerschaft in der Öffentlichkeit dargestellt<br />

werden. Voraussetzung ist allerdings, sich auf dieses Modell einer innovativen Bewegungsjagd<br />

einzulassen.<br />

Vorteilhaft an einer einmal aufgebauten Infrastruktur für das beschriebene Bewegungsjagdmodell<br />

ist, dass sie ebenso für spontane Bewegungsjagden auf gekreiste Sauen (mit-) benutzt werden<br />

kann.<br />

Andere positive Nebeneffekte können sich ergeben, wie das Beispiel der Produktion von Bewegungsjagdeinrichtungen<br />

(Drückjagdböcke) durch die Bruderhausdiakonie Reutlingen zeigt. Nicht<br />

nur, dass behinderten Menschen eine Betätigungsmöglichkeit und einer im karitativen Bereich tätigen<br />

Stiftung eine Einnahmequelle gegeben wird, auch der Aspekt, dass dabei Holz aus der Region<br />

genutzt und von einem lokalen Sägewerk aufgesägt wird, zeigt an einem kleinen Beispiel, wie sich<br />

der Nachhaltigkeitsgedanke im Biosphärengebiet Schwäbische Alb umsetzen lässt.<br />

Die Gründe für Waldbesitzer oder Forstleute, Rehwild auf Bewegungsjagden mitzubejagen sind<br />

hinreichend bekannt. Dass sich diese Jagdart auch aus wildbiologischem Blickwinkel rechtfertigen<br />

lässt ist ebenso geläufig. Warum ist es aber neben diesen bekannten Gründen für den Jagdpächter<br />

eines gemeinschaftlichen Jagdbezirkes im Rahmen des hier dargestellten innovativen Bewegungsjagdmodells<br />

sinnvoll, nicht nur auf Schwarz- und Raubwild zu jagen? Zum einen kann er die Jagd<br />

nutzen, um sein Abschusssoll beim Rehwild zu erfüllen, sofern er damit in Verzug ist. Wie auch<br />

immer ein Verteilungsschlüssel im Detail ausgehandelt, profitiert er wie alle Beteiligten von Gesamterfolg<br />

der Strecke, denn es werden nicht „seine“ Rehe erlegt, sondern die der am Jagdtag zusammen<br />

jagenden Reviergruppe. Ein gewichtiges Argument ist der Organisationsaufwand. Die<br />

Wahrscheinlichkeit, dass der organisationsintensive Jagdtag als Misserfolg „abgestempelt“ wird,<br />

wenn kein Schwarzwild im Treiben war, ist deutlich geringer, da mit hoher Wahrscheinlichkeit wenigstens<br />

Rehe erlegt werden. Von der Durchführungsseite her macht es Sinn, dass von Hunden<br />

bewegtes Wild auch vor diesen zur Strecke gebracht wird.<br />

87


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

Das vorgeschlagene Modell der innovativen Bewegungsjagd sollte bindend mit allen genannten<br />

Details (insbesondere Durchmischung der Jagdgäste am Jagdtag) in die Jagdpachtverträge aufgenommen<br />

werden. Ebenso sollten sich Reviergruppen um die Kernzonen des Biosphärengebiets zur<br />

Nutzung des Bewegungsjagdmodels verpflichten, um somit ein effektives Instrument in der Hand zu<br />

haben, sollte Schwarzwild die Kernzonen als „Rückzugsorte“ intensiver nutzen und von dort aus in<br />

angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen zu Schaden gehen.<br />

EMPFEHLUNG<br />

• Schaffung einer dauerhaft nutzbaren Infrastruktur zur Durchführung von „geplanten“ Bewegungsjagden<br />

auf beide Schalenwildarten.<br />

• Bildung von Reviergruppen aus Revieren bzw. Revierteilen, deren Gebietskulisse sich für<br />

die Durchführung revierübergreifender Jagden eignen.<br />

• Implementierung eines innovativen, in den Jagdpachtverträgen festgeschriebenen Bewegungsjagdmodells<br />

zur konsequenten Aushebelung von Revieregoismen und zum Zwecke<br />

des Monitorings mit folgenden wesentlichen Elementen: „Rochade“ (Durchmischung) von<br />

mindestens ⅓ der Jagdgäste, Standkarten zum Populationsmonitoring, Lasten- und Nutzenverteilung<br />

(insbesondere „Poolbildung“ zur gemeinsamen Wildbretvermarktung der Strecke<br />

des Jagdtages), effektiver Hundeeinsatz (Duldung des Überjagens), Schiessfertigkeitsnachweis<br />

für teilnehmende Jagdgäste.<br />

6.4 Schwerpunktbejagung<br />

Schwarzwild wird nicht mit gleicher Häufigkeit in den gemeinschaftlichen Revieren der Stadt Münsingen<br />

angetroffen und erlegt. Möglicherweise haben sich auch aus diesem Grund in den vergangenen<br />

Jahren unterschiedliche Bejagungsstrategien in den einzelnen Revieren verfestigt. Dort wo<br />

Schwarzwild regelmäßig (und in höherer Dichte) vorkommt lässt es sich leicht mittels der Kirrjagd<br />

(Einzeljagd) bejagen, da die Erfolgsaussichten größer sind als in Revieren in den Schwarzwild als<br />

häufiges oder nur sporadisches Wechselwild vorkommt. Insbesondere wenn sich aus dem Monitoring<br />

der Wildschäden Schadensschwerpunkte ableiten lassen, kann temporär oder auch über einen<br />

längeren Zeitraum hinweg die Bejagung genau dort intensiviert werden. Dies kann die Sommerbejagung<br />

während der schadenskritischen Zeit in der Milchreife des Getreides oder aber auch die<br />

Winterbejagung betreffen (Wiesenschäden ausgangs Winter). Die Intervalljagd an schadensträchti-<br />

88


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

gen Äckern und Wiesen trägt letztlich dazu bei, dass weniger Wildschäden in das Monitoringsystem<br />

gemeldet werden müssen.<br />

Beispielsweise könnten „Wildschweinjagdwochen“ in betroffenen Revieren ausgerufen werden, die<br />

andere Jäger an der Jagd auf Schwarzwild beteiligen. Gleiches gilt für die gemeinsame Bejagung<br />

mit dem oben skizzierten Bewegungsjagdmodell in den Bereichen in und um die ausgewiesenen<br />

Kernzonen des Biosphärengebiets.<br />

EMPFEHLUNG<br />

• Identifikation von Schwerpunktbejagungsgebieten auf der Grundlage des Wildschadensmonitorings.<br />

• Etablierung von neuen Ansätzen zur Wildschadensverhütung in der Feldflur (z.B.<br />

„Schwarzwildbejagungswoche“ in bestimmten Revieren mit Schadensschwerpunkten).<br />

• Intensive Bejagung in den und um die Kernzonen des Biosphärengebiets (z.B. unter Nutzung<br />

des skizzierten Bewegungsjagdmodells).<br />

6.5 Kirrung und Ablenkfütterung<br />

Kirrungen und Ablenkfütterungen sind dem Ansatz gemäß Managementinstrumente, mit denen<br />

Wildschweine angelockt werden, entweder zur leichteren Erlegung, oder um sie aus Gründen der<br />

Wildschadensverhütung im Wald zu halten. Sowohl Kirrung als auch Ablenkfütterung führen nicht<br />

nur dazu, dass ein zusätzlicher Energieinput stattfindet, sondern sie steuern massiv die Raumnutzung<br />

des Schwarzwildes (vgl. z.B. HAHN & EISFELD, 1998; CELLINA, 2008). Vor allem wegen<br />

letztgenanntem Aspekt kommt es in unserem Reviersystem immer wieder zu dem Effekt, dass<br />

Jagdpächter versuchen, Schwarzwild durch Futtergaben an ihr Revier zu binden. Insbesondere das<br />

Instrument der Ablenkfütterung lässt sich unter der gegebenen gesetzlichen Regelung in Baden-<br />

Württemberg dazu missbrauchen (vgl. z.B. HUG, 2003). Beide Managementinstrumente, Kirrung<br />

und Ablenkfütterung, sind daher häufig eine Ursache für Animositäten zwischen einzelnen Jagdpächtern.<br />

Obwohl die erlaubten Futtermittel in der LJagdDVO seit Jahren eindeutig geregelt sind (vgl. NABU,<br />

2002; MÜLLER, 2003; NABU 2007), kommt es auch auf der Gemarkung Münsingen zu rechtlichen<br />

Verstößen durch den Betrieb missbräuchlicher Schwarzwildfütterungen (vgl. Anhang 12.6). Solche<br />

Missstände müssen zur Anzeige gebracht werden. Das Kreisjagdamt muss hier konsequent alle<br />

Verstöße zeitnah ahnden. Da die Anzeige alleine oft nicht ausreicht und wir keine „Pächterhaftung“<br />

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<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

im Gesetz (oder im Jagdpachtvertrag, vgl. Kap. 6.10) festgeschrieben haben, sollten Verstöße nicht<br />

nur angezeigt und geahndet, sondern zusätzlich veröffentlicht werden.<br />

Im Zusammenhang mit den gesetzlichen Regelungen zur Fütterung ist ein Hinweis, der aus den<br />

Wildschadensakten der Stadt Münsingen entnommen wurde, interessant. Unweit eines wildschadensbetroffenen<br />

Flurstücks wurde Getreideausputz in größerer Menge entsorgt. Dies führte nach<br />

Angaben des betroffenen Jagdpächters dazu, dass Schwarzwild die Umgebung seither intensiver<br />

aufsuchte. Hier ist Aufklärungsarbeit bei den Landwirten notwendig, damit dies unterbleibt. Diesem<br />

Hinweis ähnlich ist die Beobachtung von Jägern und Landwirten, dass Schwarzwild Maissilos in der<br />

Feldflur, auch solche in unmittelbarer Nähe von landwirtschaftlichen Betrieben aufsucht und als<br />

Nahrungsquelle nutzt. Im Falle solcher Beobachtungen ist eine enge Kooperation zwischen dem<br />

jeweiligen Jagdpächter und dem Landwirt notwendig. Sofern es sich nicht um befriedete Bezirke<br />

handelt, sollte Schwarzwild dort intensiv bejagen werden, wenn es sich einstellt.<br />

Derzeit nutzen die Münsinger Jagdpächter das Instrument der Kirrung sehr intensiv zur Schwarzwildbejagung.<br />

Nur 4 von 20 Jagdpächtern, die an der Umfrage teilnahmen, betreiben keine Kirrungen.<br />

In den anderen 16 Revieren wird die Kirrjagd mit einer unterschiedlichen Anzahl von Kirrungen<br />

pro Revier betrieben (min. 1 Kirrung, max. 6 Kirrungen). Insgesamt gibt es dort 42 Kirrungen. Von<br />

den 16 Kirrjagdrevieren betreiben die Hälfte der Reviere die Kirrungen ganzjährig. Ablenkfütterungen<br />

werden zusätzlich zu den Kirrungen nur von drei Revieren unterhalten. Die Wirksamkeit der<br />

Ablenkfütterungen zur Verminderung oder gar Verhütung von Wildschäden konnte aber sogar von<br />

den Betreibern selbst nicht eingeschätzt werden. Auch bei der Einschätzung der Effizienz von<br />

Schutzmaßnahmen gegen Wildschäden taucht die Ablenkfütterung in der Bewertung nicht auf.<br />

Konsequenterweise sollten alle Münsinger Jagdpächter ganz auf dieses Managementinstrument<br />

verzichten. Ablenkfütterungen dienen offensichtlich nicht der Wildschadensverhütung, sondern eher<br />

dazu, Schwarzwild ans eigene Revier zu binden.<br />

In den Kernzonen des Biosphärengebiets sind beide Managementmaßnahmen, die Kirrung und die<br />

Ablenkfütterung für Schwarzwild nicht mehr zulässig. Für Rehwildkirrungen werden Einschränkungen<br />

gelten. Die derzeit in Bearbeitung befindliche Allgemeinverfügung enthält Ansätze, die auch für<br />

die Reviere auf der Gemarkung der Stadt Münsingen richtungsweisend seien sollten. Schon jetzt<br />

regeln die Pachtverträge in § 14 (3) in Münsingen: „Der Pächter hat die Anlage von Fütterungen,<br />

Ablenkungsfütterungen und Kirrungen dort zu unterlassen, wo eine Konzentration schadensverursachender<br />

Wildarten in der Nähe verbissempfindlicher Flächen die Folge sein könnte.“ Vermutlich<br />

wird dieser Passus der Jagdpachtverträge in der Interpretation durch die Jagdpächter eher auf<br />

Rehwild bezogen („verbissempfindliche Flächen“). Er sollte aber auch für Schwarzwild gelten bzw.<br />

ausgeweitet werden (vgl. Kap. 6.10).<br />

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<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

Es wird empfohlen die Regelungen zur Schwarzwildkirrung wie folgt zu vereinbaren und in den<br />

Jagdpachtverträgen zu fixieren (vgl. auch Vorschlag des RP Tübingen zum Schwarzwildprojekt<br />

Münsingen):<br />

• Generelles Verbot von Ablenkfütterungen bzw. Verzicht auf jedwede Form der (Notzeit-) Fütterung<br />

• Genehmigung aller Kirrungen durch die unteren Jagdbehörde bzw. durch den Verpächter<br />

(Stadt, Jagdgenossenschaft)<br />

• Anzeigepflicht aller Kirrungen an das Leitungsgremium Schwarzwildkonzept (s. u. Kap.<br />

6.10), das die gemeldeten Kirrungsstandorte an die untere Jagdbehörde oder den Verpächter<br />

meldet. Dem Leitungsgremium wird eine Kontroll- bzw. Monitoringfunktion eingeräumt<br />

(vgl. Kap 6.6 Fütterungsbeauftragter).<br />

• Abstimmung der Kirrungsstandorte mit den Reviernachbarn<br />

• Reduktion der Gesamtanzahl von Kirrungen auf max. 1 Kirrung pro angefangene 100 ha<br />

Wald<br />

• Beschickung mit max. 1 kg Futtermittel (Druschabfall statt Mais)<br />

• Kirrungsbetrieb nur zwischen Oktober bis Februar erlaubt<br />

• Beseitigungspflicht für nicht genehmigte Kirrungen oder missbräuchliche Fütterungen mit Abfolge<br />

konkreter Ahndungsmaßnahmen (Verwarnung, Geldbuße, Verlust der Jagdpacht)<br />

Die Vorgaben würden für mehr Transparenz beim Einsatz des Managementinstruments „Kirrung“<br />

sorgen. Ein weiterer Vorteil ist in der Beschränkung der Kirrungsanzahl insgesamt zu sehen. Bei<br />

den gegebenen Waldflächenanteilen würde sich die Gesamtzahl der Kirrungen auf max. 40 Stück<br />

auf der Gesamtgemarkung reduzieren. Kein Revier müsste zwingend auf die Kirrjagd verzichten.<br />

Durch die Reduktion der Anzahl ließe sich aber vermutlich die Jagdintensität an den verbleibenden<br />

Kirrungen steigern, da das Schwarzwild weniger „Ausweichalternativen“ hat.<br />

Die hier unterbreiteten Vorschläge zur Kirrung und Ablenkfütterung stehen nicht nur im Einklang mit<br />

den Maßnahmen die für die Kernzonen des Biosphärengebiets Schwäbische Alb in der Arbeitsgruppe<br />

„Jagd in Kernzonen“ entwickelt wurden. Insbesondere decken sie sich auch mit den Ansätzen<br />

des Jagdkonzepts auf dem ehemaligen Tr.Üb.Pl., die zwischen Nabu und Bundesforsthauptstelle<br />

Heuberg vereinbart wurden. Auch dieses zielt ganz wesentlich auf eine deutliche Reduzierung<br />

des Energieinputs aus der Kirrung und Ablenkfütterung des Schwarzwildes ab. „Intervallansitzjagden<br />

an Kirrungen (Reh- und Schwarzwild) sind ein probates Mittel der Abschusserfüllung. Dabei<br />

liegen Anzahl der Kirrungen und Kirrmenge (1 Liter/Kirrung/Tag) deutlich unter den gesetzlichen<br />

Vorgaben“ (BIMA, 2009). Dass die Reduktion der Kirrungen und der Kirrmenge auch andere positi-<br />

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<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

ve Aspekte haben, ist einer Pressemitteilung zu entnehmen, die im Zusammenhang mit der Vorstellung<br />

des Jagdkonzeptes für den ehemaligen Tr.Üb.Pl. veröffentlicht wurde (GEA, 2009): „Die geringeren<br />

Ausgaben für Futtermittel entlasten zugleich den Finanzhaushalt des Bundesforstes für den<br />

ehemaligen Truppenübungsplatz. »Die frei gewordenen Mittel können in Naturschutzmaßnahmen<br />

und für die Erhaltung und Pflege des Wegenetzes eingesetzt werden«, erklärte Götze“. Eine Intensivierung<br />

des Informationsaustauschs zwischen Bundesforsthauptstelle Heuberg und den gemeinschaftlichen<br />

Jagdbezirken (insbesondere den, an den Tr.Üb.Pl. angrenzen Revieren) wird angeregt.<br />

Dieser Austausch könnte den Umsetzungsprozess zur Einschränkung der Kirrungen und Kirrmenge<br />

beschleunigen.<br />

EMPFEHLUNG<br />

• Einschränkung der Kirrungen und des Kirrzeitraums (max. 40 Kirrungen auf der Gemarkungsfläche<br />

und Fixierung des Kirrzeitraumes auf Okt.-Feb.<br />

• Verbot von Ablenkfütterungen.<br />

• Fixierung klarer Regelungen zu Kirrungen und Ablenkfütterung in den Jagdpachtverträgen.<br />

• Konsequente Ahndung von missbräuchlicher Wildfütterung durch das Kreisjagdamt, Veröffentlichung<br />

der Reviere, in denen Verstöße festgestellt wurden.<br />

• Vorgehen steht im Einklang mit Jagdkonzept auf dem ehemaligen Tr.Ub.Pl., der intensive<br />

Informationsaustausch mit der Bundesforsthauptstelle Heuberg soll die Umsetzung des Vorschlags<br />

für die Gemarkung der Stadt Münsingen beschleunigen.<br />

6.6 Fütterungsbeauftragter<br />

Die ursprüngliche Idee einer Selbstkontrolle bei den verschiedenen Maßnahmen der Wildtierfütterung<br />

durch sogenannte „Fütterungsbeauftragte“ aus den Reihen der Jägerschaft scheint nicht aufgegangen<br />

zu sein. Wenn 7 Jahre nach der Einführung der „Fütterungsbeauftragten“ immer noch<br />

Verstöße gegen die gesetzlichen Regelungen vorkommen, kann kaum davon ausgegangen werden,<br />

dass diese auf Unwissenheit beruhen (MLR, 2002, JV Münsingen, 2008, 2009a; vgl. auch Anhang<br />

12.6). Einer der Fütterungsbeauftragten der Jägervereinigung ist selbst Jagdpächter eines<br />

Reviers der Stadt Münsingen und kann schon deshalb der ihm zugedachten Aufgabe nur schwer<br />

gerecht werden. Informationen zur Thematik rund um die Wildfütterung lassen sich sicherlich an<br />

andere Jagdpächter weitergeben, vermutlich kann der Fütterungsbeauftragte aber in Konfliktfällen<br />

kaum eine Mittlerrolle einnehmen (siehe auch Tab. 18 in Kap. 5.7.7). Daher wird empfohlen, die<br />

Funktion des Fütterungsbeauftragten an das paritätisch besetzte Leitungsgremium Schwarzwildkonzept<br />

zu übertragen. Dieses könnte auch durch die Organisation von Fortbildungsveranstaltun-<br />

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<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

gen für Jäger und Landwirte zur Sensibilisierung der Thematik Wildtierfütterung beitragen. In Zukunft<br />

wird dieses Themenfeld sicherlich auch vor dem Hintergrund der Einschränkungen in den<br />

Kernzonen intensiv diskutiert werden.<br />

EMPFEHLUNG<br />

• Selbstkontrolle bei Fütterungsmaßnahmen durch die Jägerschaft funktioniert nicht.<br />

• Fütterungsbeauftragter kann der ihm zugedachten Rolle und Funktion nur schwer gerecht<br />

werden.<br />

• Übertragung der Funktion des Fütterungsbeauftragten an das paritätisch besetzte Leitungsgremium<br />

Schwarzwildkonzept (s. u.).<br />

• Fortbildungsveranstaltungen zur Thematik Wildtierfütterung für Landwirte und Jäger.<br />

6.7 Selbstverwaltung der Jagdgenossenschaft<br />

Das Jagdrecht ist seit ca. 150 Jahren untrennbar mit dem Eigentum an Grund und Boden verbunden.<br />

Die Novelle des LJagdG Baden-Württemberg im Jahr 1996 war verbunden mit einer intensiven<br />

Diskussion über die Beteiligung der Jagdgenossen an der Verwaltung des Jagdrechts. Außerdem<br />

wurden die gesetzliche Pflicht zur Aufstellung einer Satzung und die damit verbundene Erstellung<br />

eines Jagdkatasters verankert. Die gesetzlich herausgehobene Stellung des einzelnen Jagdgenossen<br />

wird allerdings in Baden-Württemberg selten eingefordert. Dies nicht zuletzt deswegen, weil die<br />

Kommunen in Baden-Württemberg ein großes Gewicht in der Jagdgenossenschaft haben (hohe<br />

Kommunalwaldanteile), aber insbesondere auch wegen der wachsenden Zahl „passiver Jagdgenossen“,<br />

die keinen direkten Bezug mehr zu ihrem Eigentum haben.<br />

Zu den Aufgaben der Jagdgenossenschaft zählt grundsätzlich, das ihr zustehende Jagdausübungsrecht<br />

im Interesse der Jagdgenossinnen und Jagdgenossen zu verwalten und zu nutzen sowie für<br />

den Ersatz des den Jagdgenossinnen und Jagdgenossen entstehenden Wildschadens zu sorgen.<br />

Der § 9 BJagdG bzw. § 6 LJagdG Baden-Württemberg regelt die Mitgliedschaft und die Befugnisse<br />

der Jagdgenossenschaft. Grundsätzlich sind die Eigentümer der Grundflächen, welche zu einem<br />

gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören diejenigen, die eine Jagdgenossenschaft bilden. Die Jagdgenossenschaft<br />

wird durch den Jagdvorstand gerichtlich und außergerichtlich vertreten und ist von<br />

der Jagdgenossenschaft zu wählen. Solange die Jagdgenossenschaft keinen Jagdvorstand gewählt<br />

hat, werden die Geschäfte des Jagdvorstandes vom Gemeindevorstand wahrgenommen. Alle<br />

Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertrete-<br />

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<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

nen Jagdgenossen, als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche<br />

(„Stimm- und Flächenmehrheit“). In der LJagdGDVO § 1 sind die Satzung und Durchführung der<br />

Versammlung der Jagdgenossenschaft näher bestimmt. Neben anderen Bestimmungen muss die<br />

Satzung der Jagdgenossenschaft die Aufgaben der Versammlung der Jagdgenossenschaft, die<br />

Zusammensetzung und Aufgaben des Jagdvorstands und insbesondere das Verfahren bei der<br />

Verpachtung gemeinschaftlicher Jagdbezirke enthalten. Zur Einberufung der Versammlung der<br />

Jagdgenossenschaft durch den Jagdvorstand kommt es, wenn dies mindestens ein Zehntel der<br />

Mitglieder, die mindestens ein Zehntel der bejagbaren Grundflächen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks<br />

vertreten, verlangt.<br />

Bei der Versammlung zur Erstellung einer Jagdgenossenschaftssatzung obliegt es den Jagdgenossen<br />

darüber abzustimmen, ob sie die Verwaltung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks der Gemeinde<br />

übertragen oder ob sie aus den Reihen der privaten Grundbesitzer einen Vorstand wählen.<br />

Während in Bayern eine lange und erfolgreiche Tradition der jagdrechtlichen Selbstverwaltung vorzufinden<br />

ist, verzichten in den meisten gemeinschaftlichen Jagdbezirken in Baden-Württemberg die<br />

Grundeigentümer auf die Selbstverwaltung ihres Jagdrechts. Neben der Besitzstruktur ist dafür<br />

auch das unterschiedliche jagdpolitische Engagement der Bauernverbände verantwortlich. In Baden-Württemberg<br />

liegt ein Schwerpunkt der Selbstverwaltung in den östlichen Landkreisen (vgl.<br />

z.B. ÖJV, o. J.). Verschiedene Kommunen in dem an die Gemarkung Münsingen angrenzenden<br />

Alb-Donau-Kreis haben den Schritt in die Selbstverwaltung bei der Verwaltung der Jagdgenossenschaft<br />

gemacht. Dabei sind Landwirte die maßgeblichen Stützen selbstverwalteter Jagdgenossenschaften,<br />

da sie normalerweise die Mehrzahl der anwesenden Jagdgenossen nach der Fläche und<br />

Stimmen stellen und in der Selbstverwaltung des Jagdrechts eine grundlegende Sicherung von<br />

Eigentumsrechten sehen. Sie können bei der Selbstverwaltung und Eigenbewirtschaftung der<br />

Jagdgenossenschaft über die Pächterauswahl und die Gestaltung des Jagdpachtvertrages direkt<br />

Einfluss auf die Jagdausübung nehmen.<br />

In Münsingen wurde in der nichtöffentlichen Jagdgenossenschaftsversammlung am 03.03.2005<br />

eine neue Satzung beschlossen, die u. a. auf unbestimmte Zeit die Verwaltung der Jagdgenossenschaft<br />

auf den Gemeindevorstand, d. h. die Stadt Münsingen übertragen hat. Der Gemeindevorstand<br />

hat den Bürgermeister bzw. den Ortschaftsrat der Teilorte mit der Erledigung der Jagdgenossenschaftsaufgaben<br />

beauftragt (§ 9 Jagdgenossenschaftssatzung der Jagdgenossenschaft Münsingen).<br />

Die Stadt Münsingen hält mit ca. 2.240 ha zwar eine große, aber nicht die absolute Mehrheit<br />

an der Fläche der Jagdgenossenschaft, wenn die bejagbare Gesamtgemarkungsfläche von<br />

etwa 10.300 ha zugrunde gelegt wird. Dies eröffnet für die anderen Jagdgenossen, respektive die<br />

Landwirte in Münsingen und den Teilorten, die grundsätzliche Möglichkeit, das Jagdausübungsrecht<br />

eigenverantwortlich im Sinne der Selbstverwaltung zu regeln. Die Zusammenarbeit zwischen<br />

94


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

Jagdgenossen und Jägern ist der Schlüssel für eine erfolgreiche und zukunftsorientierte Entwicklung<br />

einer selbstverwalteten Jagdgenossenschaft. Durch einen engen, persönlichen Kontakt zwischen<br />

Jagdgenossen und Jagdausübungsberechtigten können Eigentümerinteressen bei der<br />

Jagdausübung in der Regel besser berücksichtigt werden als dies bei einer Übertragung der Verwaltung<br />

der Jagdgenossenschaft auf die Kommune möglich ist. Eine eigentümerorientierte<br />

Schwarzwildbewirtschaftung auf der Gemarkungsfläche der Stadt Münsingen könnte so leichter<br />

eingefordert werden. Daher wird eine Prüfung der Option „Selbstverwaltung der Jagdgenossenschaft“<br />

empfohlen. Spätestens zwei Jahre vor Auslaufen des überwiegenden Teils der derzeitigen<br />

Jagdpachtverträge sollte diese Prüfung erfolgen. Durch Kontakte zu nahegelegenen selbstverwalteten<br />

Jagdgenossenschaften im Alb-Donau-Kreis sollten Erfahrungen ausgetauscht und Möglichkeiten<br />

ausgelotet werden. Eine Sensibilisierung der Jagdgenossen und eine Einschätzung des Meinungsbildes<br />

könnte im Rahmen einer schriftlichen Umfrage angegangen werden. Hierzu bedürfte<br />

es der Unterstützung durch den Kreisbauernverband. Bei dem skizzierten Ansatz würde ein Aufgabenfeld<br />

der Ortsvorsteher bzw. der Ortschaftsräte wegfallen. Zwar war den Wildschadensakten der<br />

Stadt Münsingen zu entnehmen, dass deren Arbeitseinsatz im Zusammenhang mit der Wildschadensmeldung<br />

und -begutachtung viel Zeit verschlingt, möglicherweise möchte sich aber manch ein<br />

Ortsvorsteher diese Aufgabe dennoch nicht aus der Hand nehmen lassen. Deren Meinungsbild<br />

wäre ebenfalls zu prüfen.<br />

Außerdem ist zu vermuten, dass einzelne Jagdgenossen ihren Auskehranspruch aus den Einahmen<br />

der Jagdverpachtung geltend machen. Auch wenn flächenstarke Jagdgenossen wie die Stadt<br />

Münsingen dies mit dem Argument täten, nur so weiterhin Maßnahmen des land- und forstwirtschaftlichen<br />

Wegebau finanzieren zu können, und unter der Annahme, dass die Pachtpreise insgesamt<br />

sinken, sollten die Jagdgenossen vor einem solchen Aushandlungsprozess nicht zurückschrecken.<br />

Derzeit liegen die Jagdpachteinnahmen der Stadt bei ca. € 80.000 pro Jahr. Kalkuliert<br />

man mit Jagdpachteinnahmen von lediglich € 50.000, die flächenbezogen im Rahmen einer selbstverwalteten<br />

Jagdgenossenschaft umgelegt werden, und legt man einen Auskehranspruch der Stadt<br />

in Höhe von ca. € 10.600 zu Grunde (Fläche von 2.200 ha aus insgesamt ca. 10.300 ha bejagbarer<br />

Fläche auf der Gemarkung), dann blieben unter Einrechnung eines Verwaltungsaufwandes für den<br />

Betrieb der Jagdgenossenschaft in Höhe von ca. € 10.000 immer noch eine Einnahme von insgesamt<br />

ca. € 24.400, über deren Verwendung die Jagdgenossenschaft verfügen könnte.<br />

Sofern die Jagdgenossen mit der Mindereinnahme durch die Jagdverpachtung (geringere Pachtpreise)<br />

die Auswahl geeigneter Jagdpächter und die Ausgestaltung der Jagdpachtverträge verknüpfen<br />

(z.B. Festlegung einer Schadensbemessungsgrundlage, die deutlich über dem üblichen Schätzrahmen<br />

für geschädigten Aufwuchs oder Forstpflanzen hinausgeht), könnten berechtigte Ansprüche<br />

der Grundeigentümer (tragbare Wilddichte, geringe Wildschäden) leichter erreicht werden (di-<br />

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<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

rekte Beeinflussung des Jagdmanagements). Bei der bisherigen Übertragung der Verwaltung der<br />

Jagdgenossenschaft auf die Kommune, nimmt die Stadt Münsingen eine Mittlerrolle zwischen<br />

Jagdpächtern und Jagdgenossen ein, die den Ansprüchen einzelner Jagdgenossen oft nicht zufriedenstellend<br />

gerecht werden kann. Sofern das Jagdrecht nicht selbst ausgeübt wird, hat jeder Verpächter<br />

hat ein Interesse an der Verpachtung seiner Jagdflächen. Das Argument, die Reviere seien<br />

bei zu massiven Forderungen von Seiten der Jagdgenossen nicht mehr verpachtbar, ist nicht stichhaltig.<br />

Entscheidend sind letztlich der Preis und der Aushandlungsprozesses über Zielvorgaben<br />

innerhalb der Jagdgenossenschaft.<br />

Welche Perspektiven sich aus selbstverwalteten Jagdgenossenschaften ergeben können, aber<br />

auch welcher Voraussetzungen es bedarf, diesen Weg zu beschreiten, ist in der Studie von<br />

SCHRAML & ZIEGLER (2001) zusammengefasst.<br />

EMPFEHLUNGEN<br />

• Jagdgenossen in die Verantwortung nehmen und Selbstverwaltung prüfen.<br />

• Möglichkeit der Ausgestaltung von Jagdpachtverträgen bei einer Selbstverwaltung durch die<br />

Jagdgenossenschaft nutzen.<br />

• Jagdliche Maßnahmen einfordern, im Gegenzug Pachtpreis senken (z.B. Androhung deutlich<br />

höherer Wildschadensersatzleistungen (Verdoppelung der regulären Entschädigungssätze),<br />

Festschreibung des innovativen Bewegungsjagdmodells, Fixierung der Regelungen<br />

zur Kirrung, Ablenkfüttung).<br />

6.8 Modell Eigenbewirtschaftung: Das Beispiel Magolsheim<br />

Auch die Eigenbewirtschaftung kann ein zielführender Ansatz für das jagdliche Management eines<br />

Jagdbogens sein. Dies lässt sich anhand des Jagdreviers Magolsheim zeigen, das im Jagdjahr<br />

2005/06 in Eigenregie bewirtschaftet wurde. In diesem Jagdjahr wurde ein Wildbreterlös von €<br />

5.444,- erwirtschaftet. Dem stehen Ausgaben in Höhe von € 2.722,- für Abschreibungen, Kühlraum,<br />

Berufsgenossenschaft und Wildschadensersatz (betrugen insgesamt nur € 1.090,-) sowie die Kosten<br />

für die Anschaffung von Zaunmaterial zur Wildschadensverhütung in Höhe von € 3.732,- gegenüber.<br />

Für die Stadt Münsingen ergab sich ein nach Abzug der Ausgaben von den Einnahmen<br />

aus dem Wildbreterlös ein Minderbetrag im Höhe von € -1.010,-.<br />

Wäre die Jagd in Eigenregie weitergeführt worden, hätten sich die Anschaffungskosten für das<br />

Zaunmaterial zur Wildschadensverhütung unter Annahme gleich hoher Wildschadenskosten bald<br />

96


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

amortisiert. In den vergangenen drei Jagdjahren nach der Bewirtschaftung in Eigenregie wurden in<br />

dem Revier durchschnittlich 4 Sauen pro Jagdjahr erlegt (insg. 11 Sauen ohne Einbezug der Verkehrsverluste).<br />

Unterstellt man bei vorsichtiger Kalkulation ein durchschnittliches Gewicht je erlegter<br />

Sau von 20 kg aufgebrochen und einen Verkaufserlös von ca. € 5 pro kg Wildbret, ergäbe sich<br />

allein aus dem Verkauf der erlegten durchschnittlich 4 Sauen pro Jahr eine Einnahme von € 400,-.<br />

Eigenbewirtschaftung durch ausgesuchte Jäger kann eine Alternative sein, um die Interessen der<br />

Grundeigentümer besser umzusetzen als dies im Rahmen von bisherigen Jagdverpachtungen<br />

möglich ist.<br />

EMPFEHLUNG<br />

• Eigenbewirtschaftung durch ausgesuchte Jäger als Alternative in Erwägung ziehen.<br />

6.9 Neuabgrenzung der Jagdbögen<br />

Vor dem Hintergrund der Abgrenzung der Jagdbögen sollte überdacht werden, ob die bisherige<br />

Aufteilung der Jagdbezirke, die sich an den Markungsgrenzen der Teilorte orientiert in jedem Fall<br />

sinnvoll ist. Mitunter wird die Abgrenzung der Jagdbögen den Erfordernissen einer optimalen Bejagungsmöglichkeit<br />

bzw. bestmöglichen Wildschadensvermeidung (Wald-Feld-Grenze) nicht gerecht.<br />

Im Zuge anstehender Neuverpachtungen sollten die bisherigen Arrondierungen insbesondere unter<br />

dem Aspekt einer optimierten Bejagungsmöglichkeit auf Schwarzwild überprüft werden. Dabei sollte<br />

auch geprüft werden, ob ggf. die Verkleinerung der bestehenden Jagdbezirke einen Effekt auf die<br />

Bejagungsintensität auf der Gemarkungsfläche haben könnte („mehr Konkurrenz durch mehr Jagdpächter<br />

auf der Fläche“). Nachteilig könnten bei diesem Vorschlag die Effekte hinsichtlich der Reduzierung<br />

der Kirrungen sein. Allerdings ließe sich dies in den Jagdpachtverträgen (vgl. Kap. 6.10)<br />

ebenso regeln wie die verpflichtende Teilnahme am o. g. genannten innovativen Bewegungsjagdmodell.<br />

Das Jagdkataster mit den zugehörigen digitalen Karten kann als Hilfsmittel zur Prüfung der<br />

derzeitigen Abgrenzung der Jagdbögen genutzt werden.<br />

97


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

EMPFEHLUNG<br />

• Arrondierung der Jagdbögen vor dem Hintergrund einer optimierten Bejagungsmöglichkeit<br />

und der Wildschadensvermeidung (Wald-Feld-Grenze) überprüfen.<br />

• Markungsgrenze der Teilorte nicht zum Maßstab der Abgrenzung eines Jagdbogens machen.<br />

• Jagdkataster mit digitalen Karten als Hilfsmittel nutzen.<br />

6.10 Jagdpachtverträge<br />

Über die Jagdpachtverträge können Zielvorstellungen der Jagdbewirtschaftung konkretisiert werden<br />

(z.B. Wildschadensersatzpflicht für Dachsschäden in den Münsinger Pachtverträgen, vgl. auch Anhang<br />

16.6). Die Jagdgenossen sollten mehr Verantwortung bei der Ausgestaltung von Pachtverträgen<br />

übernehmen (vgl. Kap. 6.7). Wesentliche Elemente des Schwarzwildkonzepts sollten in die<br />

Jagdpachtverträge Eingang finden. Damit könnte der Wunsch der Grundeigentümer (Landwirte)<br />

nach einer Reduktion des Schwarzwildbestandes untermauert werden (vgl. auch Workshopergebnisse<br />

im Anhang 12.10).<br />

Das innovative Bewegungsjagdmodell muss mit den wesentlichen Eckpunkten im Jagdpachtvertrag<br />

festgeschrieben sein. Der aktuelle Passus im Jagdpachtvertrag zur verpflichtenden Teilnahme an<br />

revierübergreifenden Bewegungsjagden ist Makulatur. In der Jagdpraxis wird das ursprüngliche<br />

Ansinnen leicht ausgehebelt, nicht zuletzt durch das Argument, dass aufgrund der jagdlichen Verhältnisse<br />

die Durchführung einer Bewegungsjagd nicht möglich sei. Die Verkehrsicherung kann ein<br />

berechtigtes Argument sein. Allerdings hat das Landratsamt Reutlingen diesbezüglich mit den bekannten<br />

Anordnungen zur Verkehrsicherung günstige Rahmenbedingungen geschaffen, um Bewegungsjagden<br />

auch durchführen zu können. Ein anderer großer Konfliktpunkt bei revierübergreifenden<br />

Jagden ist die Problematik des sog. Überjagens der eingesetzten Hunde. Dies kann im Extremfall<br />

bis hin zu Unterlassungsklagen führen. Hier sollte der Jagdrechtsinhaber (Jagdgenossenschaft)<br />

zur Rechtsicherheit aller Beteiligten beitragen. Letztlich kann er definieren, was der einzelne Jagdpächter<br />

im Rahmen übergeordneter Zielsetzungen des Schwarzwildmanagements, zu dulden hat.<br />

Um eine Schwarzwildpopulation auf einem niedrigen Niveau zu halten kann es sinnvoll sein, Jagdpächter<br />

durch niedrige Jagdpachtkosten bei gleichzeitig hohen Entschädigungssätzen für die Aufwuchs-,<br />

Tritt- und Wühlschäden zur scharfen Bejagung des Schwarzwildes zu motivieren. Wenn<br />

beispielsweise der Jagdpachtbetrag deutlich gesenkt würde und dafür die Jagdpächter im Jagd-<br />

98


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

pachtvertrag verpflichtet würden, den doppelten Entschädigungssatz für Wildschaden im Rahmen<br />

der Ersatzleistung zu zahlen, wäre die Motivation den Schwarzwildbestand niedrig zu halten hoch.<br />

EMPFEHLUNG<br />

• Passus im Jagdpachtvertrag zur verpflichtenden Teilnahme an Bewegungsjagden in der<br />

derzeitigen Form ist Makulatur.<br />

• Aufnahmen des innovativen Bewegungsjagdmodells (mit notwendigen Details) in den Jagdpachtvertrag.<br />

• Stimulation der Bejagungsintensität auf Schwarzwild durch niedrigere Jagdpacht bei gleichzeitig<br />

deutlich höheren Wildschadensersatzleistungen.<br />

• Einschränkung der Kirrungspraxis und Verbot der Ablenkfütterung in allen Revieren auf der<br />

Gemarkungsfläche.<br />

6.11 Schwarzwild-Managementkonzept Tr.Üb.Pl.<br />

Die Regiejagd der Bundesforsthauptstelle Heuberg grenzt nordöstlich an die Gemarkungsfläche der<br />

Stadt Münsingen an. Das Schwarzwildmanagement auf dem ehemaligen Tr.Üb.Pl. stand in der<br />

Vergangenheit oft in der Kritik. Den Wildschadensunterlagen der Stadt Münsingen war zu entnehmen,<br />

dass dies vor allem die Zeit der 1980er und 1990er Jahre betraf. Aber auch bis in die jüngste<br />

Vergangenheit gab es Probleme, da Schwarzwild beispielsweise in Gärten (befriedete Bezirke) im<br />

Ortsteil Auingen eindrang. Eine deutliche Intensivierung der Schwarzwildbejagung auf dem<br />

Tr.Üb.Pl. wird daher seit Jahren von verschiedenen Interessengruppen gefordert. Von Seiten der<br />

Jagdpächter wird die Problematik allerdings ambivalent gesehen. Für einige war (ist) das Schwarzwildmanagement<br />

auf dem Tr.Üb.Pl. ein Ärgernis (hohes Wildschadensrisiko in den gemeinschaftlichen<br />

Jagdbezirken außerhalb des Tr.Üb.Pl.), andere sahen (sehen) Vorteile, da sie von hohen<br />

Schwarzwildbeständen auf dem Übungsplatz durch entsprechend hohe Jagdstrecken in ihren<br />

Pachtrevieren profitieren.<br />

Die Bundesforsthauptstelle Heuberg hat darauf reagiert und beispielsweise die Bejagung entlang<br />

der Markungsgrenzen zu Magolsheim, Böttingen und Auingen intensiviert (Schwerpunktbejagung,<br />

z.B. wurde im Jagdjahr 2007 insgesamt 1/5 des Gesamtabschusses des Tr.Üb.Pl. entlang der genannten<br />

Markungsgrenzen der Teilorte erzielt).<br />

99


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

Wegweisend könnte das neue Jagdmanagement sein, das auf Basis des Kooperationsvertrages<br />

zwischen Nabu und Bundesforst entwickelt wurde. Das Jagdmanagement der Liegenschaft wird<br />

darin als integraler Bestandteil der Gesamtbetreuung des ehemaligen Truppenübungsplatzes dargestellt,<br />

dass dazu beiträgt, eine nachhaltige Gebietsentwicklung im Sinne des Naturschutzes zu<br />

sichern. Bezüglich des Schwarzwildmanagements sind folgende Inhalte des Jagdkonzeptes hervorzuheben<br />

(BIMA, 2009):<br />

• Die Bejagungsintensität des Schwarzwildes hat sich insbesondere an der Wildschadensentwicklung<br />

auf angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen außerhalb des Truppenübungsplatzes<br />

auszurichten. Die Probleme durch Schwarzwild in der angrenzenden Kulturlandschaft<br />

sind – im Gegensatz zu der Situation in den 80er Jahren - dauerhaft auf ein akzeptables<br />

Maß zu beschränken.<br />

• Die Jagdmethoden sind störungsarm und effizient, an wildbiologischen, waldbaulichen und<br />

wirtschaftlichen Kriterien ausgerichtet. Sie beachten das über die Biosphärengebietsverordnung<br />

vorgegebene Zonierungskonzept.<br />

• Intervallansitzjagden an Kirrungen (Reh- und Schwarzwild) sind ein probates Mittel der Abschusserfüllung.<br />

Dabei liegen Anzahl der Kirrungen und Kirrmenge (1 Liter/Kirrung/Tag)<br />

deutlich unter den gesetzlichen Vorgaben. Eine Jagdruhe im Sommer beim Schwarzwild<br />

stellt im Kerngebiet des ehemaligen Truppenübungsplatzes ein geeignetes Mittel zur Reduktion<br />

der Schäden in den angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen dar.<br />

• Bewegungsjagden werden nicht ausgeschrieben. Dazu werden nur Jäger eingeladen, die<br />

über eine ausreichende Schießfertigkeit verfügen und willens und in der Lage sind, neben<br />

dem Schwarzwild auch Rehwild bei solchen Jagden vermarktungsgerecht zu erlegen.<br />

Diese Ansätze eines effektiven, zielgerichteten und insbesondere transparenten Schwarzwildmanagements<br />

decken sich mit denen des Schwarzwildkonzeptes Stadt Münsingen und sollten die<br />

Basis für eine Ausweitung der Ansätze auf andere Gebiete des Biosphärengebiets bilden. Eine<br />

Poolbildung wie bei dem innovativen Bewegungsjagdkonzept der Stadt Münsingen vorgeschlagen,<br />

scheidet aus haushaltsrechtlichen Gründen für die Bundesforsthauptstelle Heuberg aus. Dennoch<br />

sind die Bundesförster offen für revierübergreifende Bewegungsjagden, wo dies sinnvoll möglich ist<br />

(GÖTZE, 2009). Gespannt sein darf man, wie der Bundesforsthauptstelle Heuberg der Spagat zwischen<br />

einem einregulierten Schwarzwildbestand einerseits und dem erklärten Ziel eines optimierten<br />

Jagdertrages (Wildbretvermarktung, Jagdevents mit Begleitprogramm für den nichtjagenden Partner,<br />

Verkauf von Ansitzjagden, kostenpflichtige Gruppenansitze und Gesellschaftsjagden) in Zukunft<br />

gelingt. Die im Rahmen des Schwarzwildkonzepts Stadt Münsingen begonnene Kommunikation<br />

sollte intensiviert werden.<br />

100


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

EMPFEHLUNG<br />

• Ansätze eines effektiven, zielgerichteten und insbesondere transparenten Schwarzwildmanagements<br />

auf dem Tr.Üb.Pl. sind deckungsgleich mit denen des Schwarzwildkonzepts<br />

Stadt Münsingen (z.B. Bewegungsjagdmethode auf Reh- und Schwarzwild, Kirrungsbeschränkung).<br />

• Intensivierung der Kommunikation mit der Bundesforsthauptstelle Heuberg.<br />

6.12 Wildbretvermarktungsstrategie<br />

Die Wildbretvermarktung von Schwarzwild kann vor allem in den Sommermonaten oder bei höheren<br />

Jagdstrecken auf Bewegungsjagden ein Problem darstellen. Die Umfrage unter den Münsinger<br />

Jagdpächtern zeigte aber, dass es offensichtlich keine größeren Probleme bei der Vermarktung des<br />

Wildbrets gibt. Einige Jagdpächter könnten sogar noch mehr Schwarzwild vermarkten. Trotzdem<br />

zeigten sich die Jagdpächter aufgeschlossen, Wildbret unter einem gemeinsamen Label zu vermarkten<br />

und dafür auch weitere Qualitätsstandards wie beispielsweise regelmäßige<br />

137 Cs-<br />

Messungen durchführen zu lassen. Aufgrund des Gesamtwildbretaufkommens auf der Gemarkungsfläche<br />

der Stadt Münsingen, den nicht vorhandenen Vermarktungsproblemen bei den Münsinger<br />

Jagdpächtern und der derzeit im Rahmen der „Wilden Wochen“ des Jagdimpulsprogramms<br />

des Landkreises Reutlingen aufgetretenen Engpässen bei der Wildbretlieferung an Gastronomiebetriebe<br />

(JV <strong>MÜNSINGEN</strong>, 2009b), wird empfohlen eine Wildbretvermarktungsstrategie unter Entwicklung<br />

eines gemeinsamen Labels auf regionaler Ebene des Landkreises oder besser des gesamten<br />

Biosphärengebiets Schwäbische Alb zu entwickeln. Im Landkreis Reutlingen wäre dazu<br />

eine Kooperation zwischen der privaten Jägerschaft, dem Kreisforstamt Reutlingen und der Bundesforsthauptstelle<br />

Heuberg sinnvoll. Es wäre auch zu prüfen, ob sich der Markenname („Das<br />

Münsinger Hardtschwein - aus dem Herzstück des Biosphärengebiets“) der Bundesforsthauptstelle<br />

Heuberg in eine gemeinsame Vermarktungsstrategie integrieren lässt. Hinsichtlich der Vermarktung<br />

von Wildbret gibt es eine Vielzahl von Initiativen und Studien, aus denen Erfahrungen abgeleitet<br />

werden können (vgl. u. a. REDMANN, 2009; LANDESFORSTEN RH-PF, 2009).<br />

Die Wildbretvermarktung von Schwarzwild stellt immer eine Gratwanderung dar. Einerseits kann<br />

eine gute Nachfrage einen Beitrag dazu leisten, den Schwarzwildbestand niedrig zu halten, da die<br />

Wildbretabnahme abgesichert wird. Andererseits muss im Rahmen einer gemeinsamen Vermarktungsstrategie<br />

auch eine ausreichende Wildbretversorgung gewährleistet sein, damit sich solch ein<br />

Konzept trägt. Ansonsten ist der Aufbau einer dauerhaften Abnahmestruktur (v. a. mit Privatkun-<br />

101


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

den) schwierig. Daher können nur Kooperationen auf regionaler Ebene zielführend sein. Dabei<br />

könnte der Aufbau eines „Wildbretladens im Biosphärengebiet Schwäbische Alb“ eine zukunftsweisende<br />

Option sein.<br />

EMPFEHLUNG<br />

• Kooperation zwischen privater Jägerschaft auf Kreisebene, Kreisforstamt und Bundesforsthauptstelle<br />

Heuberg und Entwicklung einer gemeinsamen Wildbretvermarktungsstrategie.<br />

• Wildbretvermarktung unter einem gemeinsamen Label des Biosphärengebiets.<br />

• Aufbau eines Wildbretladens im Biosphärengebiet Schwäbische Alb.<br />

6.13 Überprüfung vorhandener Modelle des Schwarzwildmanagements<br />

Im Bereich der Jägervereinigung Münsingen wurde im Jahr 2006 der Schwarzwildring Großes Lautertal<br />

gegründet, der nach Auskunft einiger Jagdpächter ohnehin nur (noch) auf dem Papier existiert.<br />

Dies offensichtlich auch deshalb, weil das Schwarzwildmanagement in einigen Mitgliedsrevieren<br />

Zielsetzungen verfolgt, die umstritten sind. Auf der Homepage der Jägervereinigung Münsingen<br />

wird die Gesamtfläche des Schwarzwildrings mit ca. 3000 ha angegeben Er besteht aus 10 Revieren<br />

im Bereich der Gemeinden Münsingen und Hayingen. Die Mitglieder hatten es sich zum Ziel<br />

gesetzt, durch eine gemeinsame, grenzübergreifende Bejagung und "Bewirtschaftung" Schwarzwildbestände<br />

mit gesunder Sozialstruktur bei möglichst geringen Wildschäden zu erreichen. Ob die<br />

Zielsetzung dieses ausschließlich von Jägern/Jagdpächtern ins Leben gerufenen Zusammenschlusses<br />

erreicht wird, kann nicht beurteilt werden. Allerdings berichten Münsinger Jagdpächter<br />

und Behördenvertreter von übertriebenen Fütterungsmaßnahmen und Verstößen gegen gesetzliche<br />

Bestimmungen zur Fütterung im Bereich des Schwarzwildhegerings. Es wird empfohlen, dieses<br />

„Konstrukt“ des Schwarzwildringes Großes Lautertal aufzulösen und unter Einbindung aller Interessengruppen<br />

die Ansätze und den Prozess des Schwarzwildkonzeptes Stadt Münsingen über die<br />

Gemarkungsgrenze hinweg weiterzutragen. Dies wäre eine Aufgabe für das Leitungsgremium<br />

Schwarzwildkonzept in Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen des Schwarzwildrings.<br />

102


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

EMPFEHLUNG<br />

• Auflösung des Schwarzwildrings Großes Lautertal.<br />

• Weitertragen der Ansätze und des Prozesses aus dem Schwarzwildkonzept Stadt Münsingen<br />

durch das Leitungsgremium in Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen dieses Zusammenschlusses<br />

von Jagdpächtern aus dem Raum Münsingen/Hayingen.<br />

6.14 Kommunikation und vertrauensbildende Maßnahmen<br />

Im Verlauf des Projektes hat sich gezeigt, dass eine funktionierende Kommunikation zwischen den<br />

Beteiligten ein entscheidendes Element für die Entwicklung von Ideen und Verbesserungsansätzen<br />

ist. Projekte wie sie derzeit im Rahmen des Jagdimpulsprogramms 2009 des Landkreises Reutlingen<br />

angegangen werden, sind als vertrauensbildende Maßnahmen zwischen unterschiedlichen<br />

Interessengruppen sehr geeignet. Daher sollten die Akteure im Schwarzwildkonzept Stadt Münsingen<br />

versuchen, die Spannung im begonnnen Prozess zu halten. Regelmäßige gemeinsame Veranstaltungen<br />

(Fortbildungsveranstaltungen, Fachvorträge) der Kreisbauern- und Kreisjägervereinigung<br />

zum Thema Schwarzwild könnten dazu beitragen. Ebenso würden sich die Vorstellung der<br />

jährlichen Monitoringergebisse und die darauf basierenden Zielvereinbarungen als Kommunikationsplattform<br />

zwischen den Interessengruppen eignen. Mit Exkursionen z.B. dem Besuch existierender<br />

selbstverwalteter Jagdgenossenschaften in der näheren Umgebung könnte die Zusammenarbeit<br />

ebenso befördert werden.<br />

Neben den beschriebenen Maßnahmen kann die vertrauenbildende Kooperation zwischen Jagdpächtern<br />

und Landwirten (Jagdgenossen) durch andere konkrete Aktivitäten verbessert werden:<br />

• Kommunikation bei Aussaat-, Mahd- und Ernteterminen<br />

• Informationsfluss bei Schwarzwildsichtungen, Schäden und Spuren (Schnee)<br />

• Schussschneisen wo möglich und ohne Aufwand für die Landwirte<br />

• Kooperation bei der Zaunkontrolle<br />

• mobile Ansitzeinrichtungen in der Feldflur zulassen<br />

• alle Möglichkeiten der Fruchtfolge voll ausschöpfen<br />

Darüber hinaus ist eine Verbesserung der Kooperation bei der Schwarzwildbejagung unter den<br />

Jagdpächtern wichtig. In den Reviergruppen, die auch bei geplanten Bewegungsjagden zusammen<br />

jagen, könnten z.B. Personen bestimmt werden („Kreisungsbeauftragte“), die revierübergreifend die<br />

103


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

Aufgabe des Kreisens wahrnehmen. So könnten günstige Schneelagen optimal genutzt werden,<br />

auch wenn der einzelne Pächter keine Zeit zum Kreisen hat. Da Jagd auf gekreiste Sauen sehr<br />

effektiv ist, könnte so das Bejagungspotential voll ausgeschöpft werden<br />

EMPFEHLUNG<br />

• Regelmäßige gemeinsame Veranstaltungen von Kreisbauern- und Kreisjägervereinigung<br />

zum Thema Schwarzwild, z.B. Fortbildungsveranstaltungen, Organisation von Fachvorträgen,<br />

Vorstellung der jährlichen Monitoringergebnisse, Besuch existierender selbstverwalteter<br />

Jagdgenossenschaften in der näheren Umgebung.<br />

• Verbesserung der Kooperation zwischen Jagdpächtern und Landwirten durch konkrete<br />

Maßnahmen (z.B. Kommunikation bei Aussaat, Mahd und Ernteterminen, Informationsfluss<br />

bei Schwarzwildsichtungen, Schäden und Spuren (Schnee), Schussschneisen, Zaunkontrolle,<br />

mobile Ansitzeinrichtungen in der Feldflur, Möglichkeiten der Fruchtfolge ausschöpfen).<br />

• Verbesserung der Kooperation unter den Jägern (z.B. „Kreisungsbeauftragte“ in den Reviergruppen<br />

benennen = Personen, die bei günstiger Schneelage das Kreisen der Sauen<br />

übernehmen).<br />

6.15 Schwarzwildforschung<br />

Über die Wildart Schwarzwild ist grundsätzlich viel Wissen vorhanden (vgl. z.B. BRIEDERMANN,<br />

2009). Dennoch gibt es Fragestellungen für Forschungsprojekte, die sich aus neuen Rahmenbedingungen<br />

und insbesondere im Zusammenhang mit dem Management ergeben. Die Biosphärengebietsverordnung<br />

definiert in §7 (3), dass das Biosphärengebiet der Forschung dient. Außerdem<br />

soll eine Umweltbeobachtung vor allem zur Langzeitüberwachung natürlich ablaufender Prozesse<br />

und der Auswirkungen menschlicher Nutzung auf die Biosphäre durchgeführt werden (MLR,<br />

2008b). In diesen Kontext passt das Schwarzwildkonzept Stadt Münsingen.<br />

Grundsätzlich wäre es wünschenswert, wenn der Prozess auch wissenschaftlich begleitet würde.<br />

Insbesondere mit Blick auf das vorgeschlagene Monitoringsystem (fundierte Evaluierung) wäre dies<br />

sinnvoll. Darüber hinaus ließen sich konkrete Fragestellungen aus der Implementierung der Einzelmaßnahmen<br />

und den Vorschlägen der Jagdpächter ableiten, die im Sinne einer angewandten<br />

Forschung den Akteuren Informationen für eine sinnvolle Behandlung des Schwarzwildes im Biosphärengebiet<br />

liefern. Dabei ist je nach Fragestellung eine Kooperation verschiedener Institutionen<br />

104


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

anzustreben (Biosphärengebietsmanagement, Kreislandwirtschaftsamt, Kreisforstamt, Bundesforsthauptstelle<br />

Heuberg, etc.). Die vorgeschlagenen Fragestellungen der Jagdpächter implizieren<br />

die Notwendigkeit solcher Kooperationen (Populationsdynamik des Schwarzwildes und deren Einflussfaktoren,<br />

Raumnutzung und Aktivität, Krankheiten und die Zusammenhänge Ernährung (Kirrung),<br />

Wildschäden und Klima).<br />

EMPFEHLUNG<br />

• Konzeption eines angewandten Forschungsprojektes zur wissenschaftlichen Begleitung des<br />

Prozesses und der Integration konkreter angewandter Fragestellungen in Zusammenarbeit<br />

mit dem Biosphärengebietsmanagement, Kreislandwirtschaftsamt, Kreisforstamt, Bundesforsthauptstelle<br />

Heuberg, etc. (mögliche Themenfelder: Populationsdynamik des Schwarzwildes<br />

und deren Einflussfaktoren (Klima, Kirrung, Krankheiten), Raumnutzung und Wildschäden).<br />

6.16 Leitungsgremium Schwarzwildkonzept<br />

Um den begonnen Prozess fortzuführen bedarf es einer Leitung. Ohne diese besteht die große<br />

Gefahr, dass sich die Umsetzungsvorschläge des Konzeptes und ersten Erfolge in kurzer Zeit im<br />

Sande verlaufen.<br />

Das Schwarzwildkonzept Münsingen versteht sich nicht als ein vereinsmäßiger Zusammenschluss,<br />

sondern als ein „integrierender Prozess“, der alle notwendigen Interessengruppen in das Schwarzwildmanagement<br />

einbindet. Darin unterscheidet sich das Vorgehen von vielerorts üblichen Herangehensweisen<br />

sog. Schwarzwildhegeringe. Dennoch bedarf es einer einfachen Institutionalisierung,<br />

die den Prozess auch in der Zukunft steuert. Es wird vorgeschlagen, ein paritätisch besetztes Leitungsgremium<br />

aus Vertretern der wichtigsten Beteiligten zu bilden. Konkret sollten diesem Gremium<br />

ein Vertreter der lokalen Landwirtschaft (idealer Weise ein engagierter Haupterwerbslandwirt<br />

und Jagdgenosse aus der Gesamtgemarkung der Stadt Münsingen), ein Vertreter des Kreisbauernverbandes<br />

(idealer Weise eine Persönlichkeit mit Fachkompetenz in landwirtschaftlichen und<br />

jagdlichen Fragen), ein Vertreter der Jägerschaft (idealer Weise eine integrierende Persönlichkeit<br />

aus den Reihen der Jägervereinigung Münsingen, die auf der Fläche der Gesamtgemarkung der<br />

Stadt Münsingen jagdlich aktiv ist), ein Vertreter der Kreisforstverwaltung (idealer Weise ein in jagdlichen<br />

Fragen kompetenter Mitarbeiter des Kreisforstamtes), ein Vertreter einer Teilgemeinde oder<br />

der Stadt Münsingen (idealer Weise ein motivierter Ortsvorsteher oder eine mit dem Jagdwesen<br />

105


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

betraute sachkundige Person bei der Stadtverwaltung) sowie ein Vertreter des Biosphärengebietes<br />

Schwäbische Alb (idealer Weise eine Person des Regierungspräsidiums, z.B. aus dem Biosphärengebietsteam<br />

der Geschäftstelle, in deren Kompetenz fachliche Fragen des Management, Monitoring<br />

und der Forschung fallen) angehören. Sollte sich eine selbstverwaltete Jagdgenossenschaft<br />

bilden, wäre deren Vorstand ebenfalls Mitglied des Leitungsgremiums. Im Bedarfsfall können weitere<br />

Personen (externe Berater, Vertreter anderer, auch übergeordneter Behörden) in das Gremium<br />

dauerhaft oder fallsweise berufen werden. Ob dieses notwendig und sinnvoll ist, entscheidet das<br />

Gremium nach eigenem Ermessen unter Berücksichtigung des Meinungsbildes der involvierten<br />

Interessengruppen. Dieses Leitungsgremium Schwarzwildkonzept hat die Aufgabe, den angestoßenen<br />

Prozess fortzuführen, weiterzuentwickeln und die Umsetzungsmaßnahmen zu implementieren<br />

und gemeinsam mit den Akteuren vor Ort zu evaluieren (Abb. 32). Dazu kann es bestimmte<br />

Aufgaben an Organisationsteams mit definierten Zuständigkeiten delegieren.<br />

Abb. 32: Fortsetzung des Prozesses Schwarzwildkonzept durch ein Leitungsgremium.<br />

106


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

Es wird vorgeschlagen, sich regulär zweimal im Jahr (z.B. zu Beginn des Jagdjahres und vor Beginn<br />

der herbstlichen Jagdsaison) zu treffen. Diese Treffen dienen dem Informationsaustausch und<br />

der Koordination und Evaluierung der Umsetzungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem<br />

Schwarzwildmanagement.<br />

Eine schriftliche Fixierung der weiteren Zusammenarbeit unter den direkt beteiligten Akteuren<br />

(Kreisbauernverband als Vertretung der lokalen Landwirte, Kreisjägervereinigung als Vertreter aller<br />

lokaler Jäger und Jagdpächter, Kreisforstamt, Stadt Münsingen bzw. Jagdgenossenschaft als Verpächter<br />

und den Jagdpächtern) wird empfohlen. Damit könnte sichergestellt werden, dass der Prozess<br />

fortgeführt wird und Umsetzungserfolge auch wirklich herbeigeführt werden. Das formulierte<br />

Leitbild sollte dieser Zusammenarbeit den Rahmen vorgeben.<br />

EMPFEHLUNG<br />

• Fortsetzung des integrierenden Prozesses durch eine Steuerungsgruppe „Leitungsgremium<br />

Schwarzwildkonzept“ (je ein Vertreter: lokale Landwirtschaft, Kreisbauernverband, Jägerschaft,<br />

Kreisforstverwaltung, Teilort bzw. Stadt Münsingen (oder Vorstand Jagdgenossenschaft),<br />

Biosphärengebietsgeschäftstelle; im Bedarfsfall weitere externe Personen oder Behördenvertreter).<br />

• Realisierung der vorgeschlagenen Umsetzungsmaßnahmen.<br />

• Evaluierung der Einzelmaßnahmen und des Gesamtprozesses.<br />

• Schriftliche Vereinbarung zwischen Kreisbauernverband, Kreisjägervereinigung, Kreisforstamt,<br />

Stadt Münsingen (Jagdgenossenschaft) und Jagdpächtern zur Fortsetzung des Prozesses<br />

und zur Umsetzung konkreter Maßnahmen des Schwarzwildkonzeptes.<br />

6.17 Leitlinie für Schwarzwildbewirtschaftung<br />

Die vorgeschlagenen Maßnahmen des Schwarzwildkonzeptes müssen in einen Rahmen eingebunden<br />

sein, mit dem sich der Großteil der Beteiligten identifizieren kann. Daher wurde versucht, Leitlinien<br />

zu formulieren, die einerseits Leitplanken setzen, andererseits aber flexibel genug sind, um<br />

das Konzept den Bedingungen in der kommenden Dekade 2010-2020 anzupassen. Diese Leitlinien<br />

wurden in einem Leitbild zusammengefasst (siehe Kap. 7.1). Das Leitbild soll richtungweisende<br />

Vorstellungen eines funktionierenden Schwarzwildmanagements auf der Gemarkungsfläche der<br />

Stadt Münsingen beschreiben und somit einen Aufforderungscharakter für die Umsetzung der beschriebenen<br />

Maßnahmen haben. In dem Leitbild drückt sich der integrative Prozess des Schwarz-<br />

107


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

wildkonzepts Stadt Münsingen aus. Die Jagdpächter, die als einzige eine Populationsregulation des<br />

Schwarzwildbestandes durch die Bejagung herbeiführen können, akzeptierten weitestgehend die<br />

im Rahmen der Umfrage skizzierten Leitlinien oder machten Vorschläge zur Ergänzung. Die Akzeptanz<br />

ist eine wesentliche Grundvoraussetzung, um das Leitbild im Sinne eines funktionierenden<br />

Schwarzwildmanagements umzusetzen.<br />

Mit dem Schwarzwildkonzept Stadt Münsingen und seinen Umsetzungsvorschlägen im Rahmen<br />

des formulierten Leitbildes könnten sich auch Synergien für die Erarbeitung des Rahmenkonzepts<br />

des Biosphärengebiets Schwäbische Alb ergeben, in dem die Ziele und Maßnahmen des Biosphärengebiets<br />

unter Beteiligung der Bevölkerung im kommenden Jahr erarbeitet werden sollen.<br />

EMPFEHLUNG<br />

• Leitbild beschreibt richtungweisende Vorstellungen eines funktionierenden Schwarzwildmanagements<br />

auf der Gemarkungsfläche der Stadt Münsingen und hat somit einen Aufforderungscharakter<br />

für die Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen.<br />

• Leitbild und Umsetzungsvorschläge des Schwarzwildkonzepts Stadt Münsingen in die Erarbeitung<br />

des Rahmenkonzepts des Biosphärengebiets Schwäbische Alb im kommenden<br />

Jahr einbringen.<br />

108


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

7 Zukunftsstrategie Schwarzwild<br />

Der Ansatz des Schwarzwildkonzeptes Stadt Münsingen könnte als Vorbild für eine Zukunftsstrategie<br />

zum Umgang mit der Wildart in der Region des Biosphärengebiets dienen. Der im Rahmen des<br />

Projektes begonnene Prozess muss mit den gemachten Vorschlägen getragen und weiterentwickelt<br />

werden. Eine besondere Verantwortung kommt dabei nicht nur allen Akteuren, sondern insbesondere<br />

den Mitgliedern des „Leitungsgremiums Schwarzwildkonzept“ zu.<br />

7.1 Leitbild<br />

LEITBILD <strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

„Das Schwarzwildmanagement auf der Gemarkung der Stadt Münsingen folgt den gesetzlichen<br />

Bestimmungen und trägt auch weiteren, übergeordneten gesellschaftlichen Verpflichtungen<br />

Rechnung. Dabei werden insbesondere die Belange des Biosphärengebietes Schwäbische<br />

Alb berücksichtigt. Da kein Anspruch auf eine bestimmte Schwarzwilddichte in den Revieren<br />

besteht, orientiert sich die Schwarzwildbejagung primär an der Wildschadenssituation. Auf<br />

eine Minimierung der Wildschäden wird durch die Zusammenarbeit aller Beteiligten hingewirkt.<br />

Innovative Bejagungsmodelle kommen zur Anwendung. Der Energieeintrag durch Fütterungsmaßnahmen<br />

im Rahmen des Schwarzwildmanagements wird reduziert. Ein transparentes Monitoring<br />

der Wildschäden, der Schwarzwildpopulation und wichtiger Nahrungs- bzw. Lebensraumressourcen<br />

wird genutzt, um die Schwarzwildbejagung im Einvernehmen mit allen Interessengruppen<br />

und den beteiligten Behörden zielgerichtet durchzuführen. Dazu werden gesonderte<br />

Maßnahmen ausgehandelt und vereinbart. Diese können flexibel an die jeweilige Situation<br />

entsprechend der Zielvorstellung eines tragbaren Schwarzwildbestandes angepasst<br />

werden.“<br />

109


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

8 Umsetzung und Erfolgskontrolle<br />

8.1 Vorgeschlagene Maßnahmen, Prinzipien, Kriterien und Indikatoren<br />

Anhand der wesentlichen Einzelmaßnahmen werden das zugrundeliegende Prinzip und das daraus<br />

resultierende Kriterium benannt. Mit den aufgeführten Kriterien und Indikatoren (Prüfgrößen) lässt<br />

sich der Umsetzungserfolg einschätzen. Auf eine Priorisierung der einzelnen Maßnahmen wird verzichtet,<br />

da sie einerseits ineinander greifen und sich andererseits ihre Vorrangigkeit aus der übergeordneten<br />

Zielsetzung einer nachhaltigen Regulation des Schwarzwildbestandes auf der Gemarkungsfläche<br />

ergibt.<br />

110


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

Maßnahme „Monitoringsystem“<br />

• Prinzip: Die Zielsetzungen des Schwarzwildmanagements werden an belastbaren Daten<br />

aus dem Monitoring festgemacht. Das Monitoring der Schwarzwildpopulation und der Wildschäden<br />

steht im Zentrum einer verbesserten Schwarzwildbewirtschaftung. Beides erlaubt<br />

eine prognostische Aussage über die Entwicklung des Bestandes und der Schäden. Verschiedene<br />

Monitoringmodule werden zentral erfasst und ausgewertet. Ein einfaches, internetbasiertes<br />

Wildschadensmonitoring erfasst alle relevanten Daten, die von einem zugangsberechtigtem<br />

Personenkreis eingespeist werden können. Keine oder vernachlässigbare<br />

Wildschadensmeldungen sind Ausdruck eines zwischen den Akteuren funktionierenden<br />

Schwarzwildmanagements. Die gesetzlichen Wege der „offiziellen“ Wildschadensanmeldung<br />

bleiben unberührt und werden in das System integriert.<br />

<br />

• Kriterium: Zeitnah erfasste Streckendaten, Informationen zur Baummast, zur Fruchtbarkeit<br />

weiblicher Sauen, zum Wetter, zu Beobachtungen auf Bewegungsjagden fließen in das Populationsmonitoring<br />

ein. Ein internetbasiertes Wildschadensmonitoring-Tool erfasst lediglich<br />

folgende Informationen: Schadensmelder, betroffenes Flurstück, betroffener Auswuchs,<br />

Schadenszeitpunkt, Schadensumfang und die schadensverursachende Wildart. Keine monetäre<br />

Erfassung des Schadens. Die Wildschadensregulation zwischen den Betroffenen<br />

bleibt unberührt.<br />

<br />

<br />

<br />

• Indikatoren:<br />

Aufbau und Betrieb eigenverantwortlichen Monitoringsystems durch das Leitungsgremium<br />

Schwarzwildkonzept in Kooperation mit der Stadt Münsingen oder der<br />

Jagdgenossenschaft<br />

Entwicklung (Programmierung) eines Wildschadensmonitoring-Tools<br />

Definition eines zugangsberechtigten Personenkreises<br />

jährliche Überprüfung der nicht nach §34 BjagdG gemeldeten Schäden durch Feldbegang<br />

im April/Mai und September/Oktober<br />

jährliche Analyse und Präsentation der erhobenen Daten<br />

jährliche Zielvorgaben für die Bejagungsintensität<br />

Festlegung konkreter Bejagungsschwerpunkte<br />

111


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

Maßnahme „Bewegungsjagdmodell“<br />

• Prinzip: Die Jagdausübung in allen Revieren soll die Jagdart „Bewegungsjagd“ integrieren,<br />

um dauerhaft alle Möglichkeiten der Schwarzwildregulation ausschöpfen zu können. Außerdem<br />

stellt die Jagdart und die dabei erhobenen Daten ein wesentliches Modul des Populationsmonitoring<br />

(Beobachtungen, Strecke, Untersuchungsproben) dar.<br />

<br />

• Kriterium: Organisierte, aufeinander abgestimmte und alljährlich terminlich fixierte Bewegungsjagden<br />

in räumlich sinnvollen Einheiten (Reviergruppen) werden zu einem Standartinstrument<br />

der Schalenwildbejagung.<br />

<br />

<br />

<br />

• Indikatoren:<br />

Identifikation geeigneter Gebietskulissen<br />

Zusammenschluss der Einzelreviere zu Reviergruppen<br />

Bildung von Organisationsteams<br />

Definition der wesentlichen Inhalte in der Reviergruppe (Durchmischung der Jagdgäste,<br />

Poobildung, Lastenteilung, Wildbretvermarktung, eine gemeinsame Außengrenze<br />

am Jagdtag, Hundeeinsatz, Monitoring, Nachweis der Schiessfertigkeit);<br />

Aufbau der dafür erforderlichen Infrastruktur (Bau/Kauf von Drückjagdböcken, Kartenmaterial,<br />

organisatorischer Ablauf, etc.)<br />

112


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

Maßnahme „Kirrung und Ablenkfütterung“<br />

• Prinzip: Der Umgang mit jedweder Form der Fütterung von Wildtieren wird im Biosphärengebiet<br />

Schwäbische Alb kritisch abgewogen. Das Managementinstrument der Kirrung wird<br />

auf das notwendige Minimum reduziert und gesetzeskonform betrieben. Insbesondere dort,<br />

wo alternative Bejagungsmöglichkeiten umzusetzen sind, wird auf Futtergaben verzichtet.<br />

Ablenkfütterungen werden nicht betrieben, da diese aufgrund der naturräumlichen Struktur<br />

im Biosphärengebiet nicht den gewünschten Effekt erzielen und lediglich eine Schwarzwildkonzentration<br />

in bestimmten Waldbereichen ermöglichen.<br />

<br />

• Kriterium: Die Anzahl der Kirrungen reduziert sich auf max. 40 Stück in der Gesamtgemarkung.<br />

Die Kirrungen werden auf einander abgestimmt. Die Kirrungszeiträume beschränken<br />

sich auf die Herbst-/Wintermonate (Okt.-Feb.). Ausputz oder Bruchweizen als Kirrmaterial<br />

wird favorisiert. Missbräuchliche Schwarzwildfütterungen werden konsequent zur Anzeige<br />

gebracht, von der zuständigen Behörde umgehend geahndet und durch die Jägervereinigung<br />

veröffentlicht. Die Jagdpachtverträge präzisieren den Umgang mit Kirrung und Ablenkfütterung<br />

über den gesetzlichen Rahmen hinaus.<br />

<br />

<br />

<br />

• Indikatoren:<br />

Erfassung der Kirrungsstandorte (ähnlich wie Regelung zur Rehwildkirrung in Kernzonen<br />

des Biosphärengebiets)<br />

Reduktion der Kirrungen in den Revieren der Gesamtgemarkung auf max. 40 Stück<br />

Einheitlicher Kirrungszeitraum Okt.-Feb.<br />

Ausputz oder Bruchweizen werden als Kirrmaterial benutzt<br />

keine Anzeigen wegen missbräuchlicher Schwarzwildfütterung mehr<br />

wissenschaftlicher Versuch zur Schwarzwildbejagung ohne Kirrung<br />

genereller Verzicht auf den Betrieb von Anlenkfütterungen<br />

präzisierte Regelungen im Jagdpachtvertrag zu Kirrung / Ablenkfütterung<br />

Entwicklung einer Vermarktungsstrategie die mit „ungefüttert erzeugtem“ Schwarzwildbret<br />

wirbt<br />

Aufgaben des Fütterungsbeauftragten sind an Leitungsgremium Schwarzwildkonzept<br />

übertragen<br />

Intensivierung der Kommunikation mit der Bundesforsthauptstelle Heuberg etabliert<br />

durch regelmäßigen Erfahrungsaustausch, gemeinsame Exkursionen<br />

113


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

Maßnahme „Selbstverwaltete Jagdgenossenschaft“<br />

• Prinzip: Das Jagdrecht ist an das Grundeigentum gebunden. Daraus resultiert eine hohe<br />

Verantwortung des Jagdrechtsinhabers für eine nachhaltige und angepasste Nutzung der<br />

Wildtierbestände, die dem Jagdrecht unterliegen. Bei der Selbstverwaltung der Jagdgenossenschaft<br />

können die Jagdrechtsinhaber ihr Recht eigenverantwortlich wahrnehmen und die<br />

ihre eigenen Zielvorstellungen in der Form der Jagdausübung besser verwirklichen.<br />

<br />

• Kriterium: Die selbstverwaltete Jagdgenossenschaft stellt eine Alternative zur bisherigen<br />

Delegation der Aufgaben und Rechte an die Kommune dar. Die Jagdgenossen nutzen die<br />

Möglichkeiten der Ausgestaltung der Jagdpachtverträge und der Auswahl der Jagdpächter,<br />

um eigene Zielvorstellungen umzusetzen. Durch Senkung der Pachtpreise bei Anhebung<br />

der Entschädigungssätze bei Wildschaden stimuliert die Jagdgenossenschaft die Bejagungsintensität<br />

des Jagdausübungsberechtigten.<br />

<br />

<br />

<br />

• Indikatoren:<br />

Diskussion über die Option selbstverwaltete Jagdgenossenschaft durch Informationsveranstaltungen<br />

hat begonnen<br />

Engagement und Expertise des Bauernverbandes wird genutzt<br />

Exkursionen zu nahegelegenen selbstverwalteten Jagdgenossenschaften im Alb-<br />

Donau-Kreis werden durchgeführt<br />

Modell Eigenbewirtschaftung für einzelne Jagdbögen wird diskutiert und bewertet<br />

Neuverpachtungen zu geringeren Pachtpreisen<br />

Ausgestaltung der Jagdpachtverträge (innovatives Bewegungsjagdmodell festgeschrieben,<br />

Kirrungen eingeschränkt, Ablenkfütterungen verboten, Entschädigungssätze<br />

für Wildschäden angehoben<br />

114


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

Maßnahme „Arrondierung Jagdbögen“<br />

• Prinzip: Die Jagdbögen sollten so abgegrenzt sein, dass durch die Grenzziehung die Bejagung<br />

(des Schwarzwildes) möglichst nicht beeinträchtigt wird. Somit wird die Bejagungsmöglichkeit<br />

einerseits und die Wildschadensvermeidung andererseits optimiert.<br />

<br />

• Kriterium: Die Arrondierung der Jagdbögen folgt nicht zwangsweise der Markungsgrenze<br />

der Teilorte, sondern orientiert sich an den Belangen der Bejagung und der Wildschadensvermeidung<br />

(Wald-Feld-Grenze). Das Jagdkataster wird zur Grundlage einer sinnvolleren<br />

Abgrenzung genutzt.<br />

<br />

<br />

<br />

• Indikatoren:<br />

Arrondierungen werden vor der nächsten Verpachtungsrunde überprüft<br />

Jagdkataster ist voll nutzbar<br />

Neuabgrenzungen orientieren sich nicht zwangsweise an der Markungsgrenze der<br />

Teilorte<br />

Effekt der Verkleinerung der Jagdbezirke wird erwogen<br />

115


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

Maßnahme „Jagdpachtverträge“<br />

• Prinzip: Die Jagdpachtverträge bieten die Möglichkeit, den Pächter zu bestimmten Handlungen<br />

zu verpflichten. Die Formulierungen müssen aber so gefasst sein, dass sie im gemeinten<br />

Sinn auch „einforderbar“ sind.<br />

<br />

• Kriterium: Im Jagdpachtvertrag wird die Teilnahme am innovativen Bewegunjgsjagdmodell<br />

festgeschrieben. Zudem wird die Begrenzung der Kirrung präzisiert und das Verbot der Ablenkfütterung<br />

fixiert. Stimulation der Jagdpächter durch niedrigere Pachtpreise bei zugleich<br />

höheren Wildschadensersatzleistungen den Schwarzwildbestand niedrig zu halten.<br />

<br />

<br />

<br />

• Indikatoren:<br />

Jagdpachtverträge werden geändert (spätestens mit der nächsten Verpachtungsrunde)<br />

Einschränkung der Kirrungspraxis durch Begrenzung auf max. eine Kirrung pro 100<br />

ha angefangene Waldfläche und Anzeigepflicht der Kirrungsstandorte<br />

Keine Ablenkfütterungen mehr auf der Gemarkungsfläche<br />

Detaillierte Beschreibung des verpflichtenden Bewegungsjagdmodells<br />

116


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

Maßnahme „Wildbretvermarktungsstrategie“<br />

• Prinzip: Die Wildbretvermarktung ist eine entscheidende Einnahmequelle. Wildbret in veredelter<br />

Form erzielt höhere Gewinne. Die Wildbretvermarktung von Schwarzwild stellt immer<br />

eine Gratwanderung dar. Einerseits kann sie einen Beitrag dazu leisten, den Schwarzwildbestand<br />

niedrig zu halten, da die Wildbretabnahme ganzjährig abgesichert wird. Andererseits<br />

muss im Rahmen einer gemeinsamen Vermarktungsstrategie auch eine ausreichende<br />

Wildbretversorgung gewährleistet sein, damit sich solch ein Konzept trägt. Nur eine<br />

Kooperation auf regionaler Ebene ist zielführend.<br />

<br />

• Kriterium: Die Wildbretvermarktung auf Kreisebene sichert eine kontinuierliche Absatzmöglichkeit<br />

auch für erlegtes Schwarzwild. Eventuell auftretende Vermarktungsprobleme in den<br />

Sommermonaten, bei größeren Stücken oder bei großen Jagdstrecken auf Bewegungsjagden<br />

werden vermieden. In Kooperation zwischen privater Jägerschaft, dem Kreisforstamt<br />

und der Bundesforsthauptstelle Heuberg wird eine Wildbretvermarktungsstrategie entwickelt.<br />

Diese beinhaltet ein gemeinsames Vermarktungslabel und den Aufbau eines „Wildbretladens“<br />

im Biosphärengebiet Schwäbische Alb. Hohe Qualitätsstandards sichern die<br />

Vermarktung des Wildbrets.<br />

<br />

<br />

<br />

• Indikatoren:<br />

Gemeinsame Wildbretvermarktungsstrategie auf Ebene des Biosphärengebiets<br />

Schwäbische Alb ist entwickelt<br />

Wildbretladen im Biosphärengebiet Schwäbische Alb in Kooperation zwischen privater<br />

Jägerschaft, Kreisforstamt und Bundesforsthauptstelle Heuberg etabliert<br />

Gemeinsames Label zur Wildbretvermarktung wird genutzt<br />

Höhere Qualitätsstandards als die gesetzlich vorgeschriebenen sichern eine nachhaltige<br />

Vermarktung von Wildbret zu angemessenen Preisen (z.B. Stichprobenuntersuchungen<br />

zur 137 CS-Belastung)<br />

117


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

Maßnahme „Kommunikation und vertrauensbildende Maßnahmen“<br />

• Prinzip: Die funktionierende Kommunikation zwischen den einzelnen Akteuren im<br />

Schwarzwildmanagement garantiert die Implementierung der vorgeschlagenen Verbesserungsmaßnahmen<br />

und sichert deren Weiterentwicklung. Vertrauensbildende Maßnahmen<br />

helfen, diesen Kommunikationsprozess dauerhaft am Leben zu halten.<br />

<br />

• Kriterium: Regelmäßige Exkursionen, gemeinsame Veranstaltungen (Symposien, Vorträge,<br />

Veröffentlichungen, Presseaktionen, etc.) sowie die Präsentation der Monitoringergebnisse<br />

und die Diskussion der darauf aufbauenden kurz-, mittel- und langfristigen Zielvorstellungen<br />

für den Umgang mit Schwarzwild soll von den Vertretern aus den Bereichen Jagd,<br />

Landwirtschaft, Forstwirtschaft und den zuständigen Behörden (Veterinäramt, Landwirtschaftsamt,<br />

Regierungspräsidium, Landratsamt) getragen werden. Das Leitungsgremium<br />

Schwarzwildkonzept baut die dazu notwendigen Kommunikationsstrukturen weiter aus und<br />

regt konkrete Maßnahmen an.<br />

<br />

<br />

<br />

• Indikatoren:<br />

Gemeinsame jährliche Veranstaltungen von Kreisbauernverband und Jägervereinigung<br />

Münsingen zur Präsentation der Monitoringergebnisse und Diskussion der<br />

kurz-, mittel- und langfristigen Zielvorstellungen für den Umgang mit Schwarzwild<br />

auf der Gemarkungsfläche<br />

Regelmäßige Exkursionen und gemeinsame Veranstaltungen (Symposien, Vorträge,<br />

Veröffentlichungen, Presseaktionen, etc.) mit Vertretern aus den Bereichen<br />

Jagd, Landwirtschaft, Forstwirtschaft und den zuständigen Behörden (Regierungspräsidium:<br />

Biosphärengebietsgeschäftsstelle, Fachreferate RP), Landratsamt (Jagdamt,<br />

Veterinäramt, Landwirtschaftsamt, Forstamt)<br />

Kooperation unter den Jägern durch Bildung von Reviergruppen verbessert<br />

Bewegungsjagdmodell in Kooperation mit lokalen landwirtschaftlichen Betrieben<br />

etabliert (Wildbretversorgung nach der Jagd, Aufstellen von Drückjagdständen,<br />

etc.)<br />

„Kreisungsbeauftragter“ für die Reviergruppen ist benannt und arbeitet erfolgreich<br />

Beispielhafte Kooperationen zwischen Landwirten und Jägern werden öffentlich honoriert<br />

Ansätze und Prozess des Schwarzwildkonzeptes Münsingen wurde weiter getragen<br />

und der Schwarzwildring Großes Lautertal aufgelöst<br />

118


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

Maßnahme „Leitungsgremium Schwarzwild“<br />

• Prinzip: Das Schwarzwildkonzept Münsingen ist ein „integrierender Prozess“, der alle notwendigen<br />

Interessengruppen in das Schwarzwildmanagement einbindet. Eine einfache Institutionalisierung<br />

sichert die Fortsetzung des Prozesses und garantiert die Implementierung<br />

der vorgeschlagenen Maßnahmen.<br />

<br />

• Kriterium: Durch eine Steuerungsgruppe „Leitungsgremium Schwarzwildkonzept“ wird der<br />

begonnne Prozess fortgesetzt. Diese Steuerungsgruppe besteht aus 6 regulären Mitgliedern<br />

(je ein Vertreter der lokalen Landwirtschaft, des Kreisbauernverbandes, der Jägerschaft,<br />

der Kreisforstverwaltung, eines Teilorts bzw. der Stadt Münsingen (oder Vorstand<br />

Jagdgenossenschaft), der Biosphärengebietsgeschäftstelle). Im Bedarffall werden weitere<br />

externe Personen oder Behördenvertreter hinzugezogen.<br />

<br />

<br />

<br />

• Indikatoren:<br />

Steuerungsgruppe hat sich auf einer konstituierenden Sitzung gebildet und wählt<br />

einen Vorsitzenden/Sprecher<br />

Konkrete Umsetzungsmaßnahmen werden im Frühjahr 2010 angegangen (z.B.<br />

Jagdplanung 2010, Reviergruppenbildung unterstützt, etc.)<br />

Leitbild und Einzelmaßnahmen werden in den Pachtverträgen festgeschrieben<br />

Forschungsprojektantrag konzipiert und Geldmittel beantragt<br />

Aufbau des Monitoringssystems<br />

Organisation von Veranstaltungen und vertrauensbildenden Maßnahmen<br />

Zukunftsfähigkeit des Schwarzwildkonzeptes Stadt Münsingen ist gesichert<br />

119


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

Maßnahme „Leitbild Schwarzwildkonzept Stadt Münsingen“<br />

• Prinzip: Das Leitbild des Schwarzwildkonzeptes beschreibt die richtungweisenden Vorstellungen<br />

eines funktionierenden Schwarzwildmanagements auf der Gemarkungsfläche der<br />

Stadt Münsingen. Es hat somit einen Aufforderungscharakter für die Umsetzung der beschriebenen<br />

Maßnahmen.<br />

<br />

• Kriterium: Schriftliche Vereinbarung zwischen Kreisbauernverband, Kreisjägervereinigung,<br />

Kreisforstamt, Stadt Münsingen (Jagdgenossenschaft) und Jagdpächtern zur Fortsetzung<br />

des Prozesses und zur Umsetzung konkreter Maßnahmen im Rahmen des Schwarzwildkonzeptes.<br />

<br />

<br />

<br />

• Indikatoren:<br />

Leitbild ist akzeptiert<br />

Leitbild wird in schriftlicher Vereinbarungen zwischen Interessensvertretern fixiert<br />

Leitbild wird in den Pachtverträgen verankert<br />

120


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

9 Schlussbemerkung<br />

Die Ansätze des Schwarzwildkonzeptes Stadt Münsingen können nur umgesetzt werden, wenn<br />

jeder Einzelne seinen Beitrag dafür leistet.<br />

In Gesprächen mit verschiedenen Jagdpächtern wurde deutlich, dass einige die unterbreiteten Vorschläge<br />

als „unberechtigte Einmischung in ihr erpachtetes Jagdausübungsrecht“ empfinden. Sie<br />

sehen bei der Umsetzung der skizzierten Maßnahmen die Freude an der Jagdausübung zu sehr<br />

einschränkt. In diesem Zusammenhang sind zwei Aspekte deutlich zu machen.<br />

Erstens: Jäger haben bei der Jagdausübung gesetzlich definierte, und somit auch gesellschaftliche<br />

Verpflichtungen zu erfüllen. Diese werden allerdings oft von der für die Jagd notwenigen Emotion<br />

(Passion) überlagert, mitunter treten sie sogar bei Einzelnen in den Hintergrund. Nicht von ungefähr<br />

formuliert der Landesjagdverband Baden-Württemberg in seinem Leitbild genau in dieser Reihenfolge<br />

„Jagd ist: Auftrag und Leidenschaft“. Vor dem Hintergrund des §1 (2) BJagdG, lässt sich die<br />

Verantwortung der Jäger gegenüber der Gesellschaft und den Jagdrechtsinhabern bei der<br />

Schwarzwildbewirtschaftung am besten an zwei Aspekten deutlich machen: Wildschäden und<br />

Schweinpest. Nur mit einem den „landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten,<br />

artenreichen und gesunden Wildbestand“ kann der Jäger dieser Verantwortung gerecht werden.<br />

Zweitens: Das Schwarzwildkonzept Stadt Münsingen ist von den Betroffenen selbst ausgegangen.<br />

Sie wollten eine Lösung der Schwarzwildproblematik der vergangenen Jahre. In die Erarbeitung<br />

des Konzeptes wurden alle betroffenen Interessengruppen eingebunden, insbesondere die Landwirte,<br />

Jäger und Forstleute. Damit konnte das Konzept zu einem Konzept derjenigen werden, die<br />

mit der Schwarzwildbewirtschaftung vor Ort betraut sind. Es werden Vorschläge unterbreitet, die<br />

zur Verbesserung der bisherigen Situation beitragen sollen. Die Ursachen der identifizierten Defizite<br />

werden klar benannt und konkrete Lösungsansätze vorgeschlagen. Diese Vorschläge können nicht<br />

für alle Betroffenen gleichermaßen bequem sein. Kompromisse sind notwendig, wenn gemeinsame<br />

Zielsetzungen erreicht werden sollen.<br />

Der angestoßene Prozess der Kommunikation und konkreten Zusammenarbeit vor Ort zwischen<br />

den beteiligten Interessengruppen sollte im Interesse aller weiter getragen werden. Somit bleibt das<br />

„Tor“ für diejenigen offen, die sich bislang nicht in den Prozess „Schwarzwildkonzept Münsingen“<br />

eingebracht haben. Wichtiger aber: Alle Betroffenen werden zu Beteiligten, die an der konkreten<br />

Umsetzung von Verbesserungsmaßnahmen interessiert sind.<br />

121


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

10 Danksagung<br />

Das Schwarzwildkonzept Stadt Münsingen wurde im Auftrag der Stadt Münsingen durchgeführt und zu<br />

50 % aus Mitteln des Biosphärengebietes Schwäbische Alb finanziert (Zuwendungen nach der Richtlinie<br />

des Ministeriums für Ernährung und Ländlicher Raum zur Förderung und Entwicklung des Naturschutzes,<br />

der Landschaftspflege und Landeskultur (Landschaftspflegerichtline-LPR).<br />

Ohne den Wunsch von Bürgermeister Mike Münzing, die Schwarzwildproblematik auf der Gemarkungsfläche<br />

im Rahmen dieses Konzeptes anzugehen, wäre das Projekt nicht zustande gekommen. Die<br />

Stadtkämmerin der Stadt Münsingen, Karin Mangold, hat die Idee zu dem Vorhaben aufgegriffen und in<br />

ihrer damaligen Zuständigkeit für Belange der Jagd bei der Stadt maßgeblich vorangetrieben. Die jetzige<br />

Mitarbeiterin des Hauptamtes, Marina Aufrecht, hat diese Aufgaben übernommen und war von der Antragstellung,<br />

über die Organisation der Wokshops bis hin zu den Details im Zusammenhang mit Wildschäden,<br />

Jagdpachtverträgen, Jagdgenossenschaftssatzungen, und vielem Anderen eine angenehme,<br />

zuverlässige und sehr hilfsbereite Ansprechpartnerin. Außerdem übernahm sie das Korrekturlesen des<br />

Manuskriptes. Für die konstruktive Unterstützung bei der Durchführung des Vorhabens danke ich der<br />

Stadt Münsingen ganz besonders.<br />

Dr. Dorothee Braband von der Geschäftsstelle Biosphärengebiet Schwäbische Alb hat den Projektantrag<br />

auf Zuwendungen aus der Landschaftspflegerichtline-LPR mit Ihrer konstruktiven Kritik wesentlich<br />

optimiert.<br />

Durch die Mitarbeit des Projektbearbeiters in der Arbeitsgruppe „Leitbild Jagd im Biosphärengebiet“<br />

konnte ein enger Austausch mit dem Regierungspräsidium Tübingen sichergestellt werden. Den Mitarbeitern<br />

der Abteilung Forstdirektion, Hans-Joachim Hormel und Matthias Schappert, danke ich für ihr<br />

Engagement im Rahmen der Workshops und die fachlichen Hinweise zu einzelnen Ansätzen des Konzeptes.<br />

Verschiedene Personen des Landratsamts Reutlingen unterstützten die Erstellung des Konzeptes. Vom<br />

Kreisjagdamt wurden Streckendaten zur Verfügung gestellt, wofür Peter Spallinger herzlich zu danken<br />

ist. Julia Bernecker von der Stabstelle für nachhaltige Regionalentwicklung stand für einen Austausch<br />

über die Projekte des Jagdimpulsprogramms zur Verfügung. Dr. Gottfried Göggel vom Kreislandwirtschaftsamt,<br />

Alfred Krebs und seine beiden zuständigen Revierleiter Thomas Wenger und Reinhard<br />

Metzger von Kreisforstamt brachten sich in den Workshop im März ein. Stefan Brunner vom Kreisforstamt<br />

muss besonders erwähnt werden. Er war ein verlässlicher Ansprechpartner bei vielen Fragen und<br />

hat sich hinsichtlich der Umsetzung erster Vorschläge aus dem Konzept mit großem Engagement eingebracht.<br />

Er hat geholfen den ersten Entwurf zur „Modellhaften Planung und Durchführung einer revierübergreifenden<br />

Bewegungsjagd auf Schwarz- und Rehwild und Schaffung der dazu notwendigen Infrastruktur<br />

zur langfristigen Nutzung“ weiterzuentwickeln und als Projektantrag „Modelldrückjagd“ im Jagdimpulsprogramm<br />

des Landkreises zu etablieren. Ohne seine Unterstützung bei diversen Veranstaltungen<br />

zur Planung von Bewegungsjagden mit Jagdpächtern aus der Gemarkung der Stadt Münsingen,<br />

wären erste Umsetzungsversuche in diesem Herbst nicht zustande gekommen. Er hat insbesondere<br />

auch die Idee umgesetzt, Drückjagdböcke in einer Schreinerei der Bruderhaus Diakonie (Stiftung Gustav<br />

Werner und Haus am Berg) fertigen zu lassen. Für sein herausragendes Engagement danke ich ihm<br />

sehr herzlich.<br />

122


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

Verschiedene Institutionen bzw. Behörden haben sich in den Workshop im März 2009 eingebracht: Den<br />

Kollegen Dr. Dietmar Götze, Georg Herrendorf und Walter Krug von der Bundesforsthauptstelle Heuberg<br />

(Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA)) danke ich für Ihren Input. Auch Michael Hug vom<br />

NABU-Institut für Landschaftsökologie und Naturschutz (ILN) in Bühl ließ es sich nicht nehmen, sich als<br />

Fachmann für jagdrelevante Fragen aus Sicht des Naturschutzes einzubringen.<br />

Allen Ortsvorstehern der Teilorte der Stadt Münsingen und ihren Vertretern, sowie den Fraktionen im<br />

Gemeiderat, die den Workshop als Vertreter der Gruppe „Politik/Gesellschaft“ repräsentierten, gebührt<br />

Dank für ihren Beitrag. Ein besonders Dankeschön an die Ortsvorsteherin Margit Simmendinger und<br />

ihren Stellvertreter Georg Knupfer, die uns mit dem Böttinger Dorfgemeinschaftshaus ein ideales Ambiente<br />

für die beiden Workshops zur Verfügung stellten.<br />

Für die großartige Unterstützung bei der Organisation und Moderation des Workshops im März danke<br />

ich ganz besonders den drei Studierenden Susanne Dirmberger, Melanie Vogler und Sebastian Haldenwang<br />

von der Fakultät für Wald und Forstwirtschaft der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf in<br />

Freising.<br />

Maßgeblich für die Erarbeitung „ihres“ Schwarzwildkonzeptes war aber das Engagement der Landwirte<br />

und Jäger aus der Gemarkung der Stadt Münsingen selbst.<br />

Dank an alle Ortsobleute für Landwirtschaft, die an dem Workshop im März teilnahmen. Ohne die anregende<br />

Diskussion mit dem Kreisvorsitzenden Gebhard Aierstock des Kreisbauernverband Reutlingen<br />

e.V. hätte insbesondere der Aspekt „Wildschadensmonitoring“ nicht in der vorliegenden Form aufgearbeitet<br />

werden können. Dem Kreisgeschäftsführer Manfred Nothacker danke ich für die tatkräftige Unterstützung<br />

bei der Mobilisierung der Landwirte, die sich alle sehr engagiert in den Workshop im März 2009<br />

eingebracht haben. Stellvertretend für viele der auf dem Workshop anwesenden Landwirte, möchte ich<br />

Heinz Striebel (Lindehof), Helmut Holzschuh (Fladhof) und Rudolf Ulmer (Fladhof) danken. Wer das<br />

Arbeitspensum eines Landwirtes kennt, der einen Betrieb im Haupterwerb führt, weiß, dass es nicht<br />

selbstverständlich ist, sich zwei Tage Zeit für einen Workshop und für diverse Einzelgespräche zu nehmen.<br />

Besonders anerkennenswert ist, dass sie durch ihr Engagement zur Verbesserung der Kommunikation<br />

zwischen Jägern und Landwirten beigetragen haben. Es gab erste Abstimmungen hinsichtlich der<br />

Schadensabwehr, aber auch bei der Umsetzung einer Bewegungsjagd haben sie mit fachlichem Sachverstand<br />

und großer Hilfsbereitschaft den Prozess „Schwarzwildkonzept Stadt Münsingen“ vorangebracht.<br />

Die Jagdpächter auf der Gemarkung Münsingen unterstützten die Entstehung des Konzeptes insbesondere<br />

durch ihre Teilnahme an dem Workshop und die Beantwortung eines umfangreichen Fragebogens.<br />

Darüber hinaus taten sie Ihre Meinung schriftlich und mündlich kund und stimulierten so die gemachten<br />

Lösungsvorschläge. Dafür herzlichen Dank! Ein besonderes Dankeschön an Curt Wizemann, Kreisjägermeister<br />

der Jägervereinigung Münsingen. Die Zusammenarbeit mit ihm war außerordentlich konstruktiv.<br />

Er zeigte sich offen für neue Ansätze und begeistert von der Idee, mit dem Konzept den Prozess<br />

der Zusammenarbeit zwischen allen beteiligten Akteuren neu zu beleben. Unter anderem ist es<br />

ihm zu verdanken, dass einige Jagdpächter erste jagdliche Umsetzungsmaßnahmen im Herbst dieses<br />

Jahres angegangen sind und sie die Ergebnisse kritisch hinterfragt haben, um im nächsten Jahr noch<br />

besser zu werden.<br />

123


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

11 Literaturverzeichnis<br />

AG-SW NÖRDLICHES OSTALLGÄU (2001): Satzung der Arbeitsgemeinschaft Schwarzwild Nördliches<br />

Ostallgäu vom 16.09.2002. 7 S.<br />

ALTERMATT, R. U. (2003): Mit Schwein in die Zukunft - Schwarzwildmanagement im Aargau. Umwelt<br />

Aargau 21: 29-33.<br />

ARNOLD, W. (2005): Schwarzwild: Hintergründe einer Massenvermehrung. DJZ 10: 20-26.<br />

BAUER, H. (2002): Schwarzwild in Bayern: Problematik und Lösungsansätze. LWFaktuell 35: 1-3.<br />

BAUMANN, M. (2001): Schwarzwild im Kanton Solothurn. Analyse der aktuellen Situation und<br />

Strategie zur zukünftigen Bewirtschaftung. Jagd u. Fischerei des Kantons Solothurn. Solothurnischer<br />

Jagdschutzverein. Solothurnischer Bauernverband. 50 S.<br />

BIMA (2009): Gemeinsames Jagdkonzept für den ehemaligen Truppenübungsplatz Münsingen<br />

gemäß Kooperationsvertrag zwischen NABU und Bundesforst. Unveröffentl. Konzept. 6 S.<br />

BIEBER, C. & RUF, T. (2005): Population dynamics in wild boar Sus scrofa: ecology, elasticity of<br />

growth rate and implications for the management of pulsed resource consumers. Journal of Applied<br />

Ecology 42: 1203–1213.<br />

BMA ST JOHANN (2009): Modellprojekt Wildschadensausgleichskasse St. Johann. GR Sitzung<br />

vom 28.01.2009. Gemeindedrucksache 10: 3 S.<br />

BMVEL (2008): Modellprojekt „Schwarzwildbewirtschaftung in der Agrarlandschaft - Probleme und<br />

Maßnahmen“. Homepage des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.<br />

http://www.bmelv.de/cln_044/nn_753672/DE/06 -<br />

Forstwirtschaft/Jagd/Schwarzwildbejagung.html__nnn=true<br />

BRIEDERMANN, L. (2009): Schwarzwild. Neuausgabe bearbeitet von Burkhard Stöcker. Kosmos:<br />

596 S.<br />

CELLINA, S. (2008): Effects of supplemental feeding on the body condition and reproductive state<br />

of wild boar (Sus scrofa) in Luxembourg. Diss. Univ. of Sussex. 82 S.<br />

124


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

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Präsidium. Hrsg.: Deutscher Jagdschutz-Verband e. V.. 2 S.<br />

DJV (2009): DJV-Handbuch Jagd. Hrsg. Deutscher Jagdschutz Verband e.V..<br />

EBERT, C., BERGER, K., HUCKSCHLAG, D., NIKOLOV, I., SCHIKORA, T., SCHULZ, H., HOH-<br />

MANN, U. (2007): Kann man Wildschweine zählen? Eine Untersuchung über die nicht- invasive<br />

Gewinnung von Gewebeproben zur Verwendung bei der Bestandesschätzung von Wildschweinen.<br />

In: DEGENHARDT, A. & WUNN, U. (Hrsg.), Tagungsband der Sektion forstliche Biometrie und Informatik<br />

im DVFFA "Die grüne Reihe" Band 18: 63-72.<br />

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Württemberg. Abschlussbericht an das Ministerium Ländlicher Raum Baden-Württemberg. Arbeitsbereich<br />

Wildökologie und Jagdwirtschaft Forstzoologisches Institut Universität Freiburg; Stegen-<br />

Wittental. 61 S. + Anhang.<br />

ELLIGER, A., LINDEROTH, P., PEGEL, M. & SEITLER, S. (2001): Ergebnisse einer landesweiten<br />

Befragung zur Schwarzwildbewirtschaftung. WFS-Mitteilungen 4: 4 S.<br />

ERS (2004): Richtlinien für die Hege und Bejagung des Schalenwildes in Bayern: 10. Schwarzwildbejagung.<br />

In: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft<br />

und Forsten vom 9. Dezember 1988 (AllMBl 1989 S. 73), zuletzt geändert durch LMBek vom 23.<br />

März 2004 (AllMBl S. 106).<br />

FICKEL, J. & HOHMANN, U. (2005): A methodological approach for non-invasive sampling for population<br />

size estimates in wild boars (Sus scrofa). Eur. J. Wildl. Res. 52-1: 28-33.<br />

GEA (2009): Winterdiät gegen Vermehrungsfreude. Reutlinger General-Anzeiger. PM von<br />

26.05.2009.<br />

GEISSER, H. (2000): Das Wildschwein (Sus scrofa) im Kanton Thurgau (Schweiz): Analyse der<br />

Populationsdynamik , der Habitatansprüche und der Feldschäden in einem anthropogen beeinflussten<br />

Lebensraum. Diss. Universität Zürich. 91 S.<br />

GEISSER, H. & REYER, H.-U. (2004): Efficacy of hunting, feeding, and fencing to reduce crop<br />

damage by wild boars. J. Wildl. Manage. 68 (4): 939-946.<br />

125


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

GÖTZE, D. (2009): Mündliche Mitteilung.<br />

HAHN, N. (2003): Ist Fütterung ein sinnvolles Instrument bei der Schwarzwildbewirtschaftung. In:<br />

Schwarzwild. Ökologischer Jagdverein Bayern e.V. (Hrsg.): 23-35.<br />

HAHN, N. (2008): Evaluierung der Empfehlungen zur Reduzierung überhöhter Schwarzwildbestände<br />

in Bayern. Abschlussbericht an das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft<br />

und Forsten. 172 S. http://www.lwf.bayern.de/wald-und-gesellschaft/forstpolitikwildtiermanagement-jagd/projekte/abgeschlossen/35107/index.php<br />

HAHN, N. (2008): Evaluierung der Empfehlungen zur Reduktion überhöhter Schwarzwildbestandes<br />

(ERS) in Bayern. Abschussbericht an das StEMLF und die LWF. 172 S. (Homepage LWF:<br />

http://www.lwf.bayern.de/wald-und-gesellschaft/forstpolitik-wildtiermanagementjagd/projekte/abgeschlossen/35107/index.php).<br />

HAHN, N. (2009): Schwarzwildproblematik: Warum lösen wir sie nicht, obwohl wir es könnten?<br />

Bayerischer Bauernverband. Mitt. Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer 2: 6-10.<br />

HAHN, N. & EISFELD, D. (1998): Diet and habitat use of Wild Boar (Sus scrofa) in SW-Germany.<br />

Gibier Faune Sauvage. Game Wildlife Volume 15: 595-606.<br />

HAPP, N. (2007): Hege und Bejagung des Schwarzwildes. Kosmos (2. Aufl.): 179S.<br />

HEBEISEN, C. (2007): Population size, density and dynamics, and social organization of wild boar<br />

(Sus scrofa) in the Basin of Geneva. Diss. Universität Neuchâtel. Faculty of science.<br />

Department of Behavioural Ecology. 77 S.<br />

HEILIG, W. (2009): Erörterung von pflanzenbaulichen Fragen im Hinblick auf die Wildschadensverhütung.<br />

Vortrag im Rahmen des Jagdimpulsprogramms 2009 des Landkreises Reutlingen.<br />

HEINL, M. (2002): Schwarzwild in der „Interessengemeinschaft Schwarzwild-Südlicher Steigerwald“.<br />

Erfahrungsbericht. LWF 35: 29-31<br />

HOHMANN, U. (2005): Rauschgebremst. Die Pirsch 16: 4-9.<br />

126


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

HUG, M. (2003): Schwarzwildfütterung in Naturschutzgebieten: Probleme – Ursachen - Lösungsansätze.<br />

In: Schwarzwild. Ökologischer Jagdverein Bayern e.V. (Hrsg.): 23-35.<br />

SENATSVERWALTUNG BERLIN (2008): Wildtiere im Stadtgebiet: Das Wildschwein. Senatsverwaltung<br />

für Stadtentwicklung Berlin (Hrsg.). Flyer 20 S.<br />

http://www.stadtentwicklung.berlin.de/forsten/wildtiere/de/wildschwein.shtml<br />

JJ KAUFBEUREN (2008): Die mobile Einsatzgruppe des Jagdschutz- und Jägervereins Kaufbeuren.<br />

Jagdschutz- und Jägerverein Kaufbeuren e.V. Homepage: http://www.jagdnetz.de/LJV-<br />

BY/Kaufbeuren/Truppe.htm<br />

JV <strong>MÜNSINGEN</strong> (2008): Unterlagen zur Hauptversammlung am 15.03.2008 der Jägervereinigung<br />

Münsingen 1922 e.V. 18 S.<br />

JV <strong>MÜNSINGEN</strong> (2009a): Unterlagen zur Hauptversammlung am 21.03.2008 der Jägervereinigung<br />

Münsingen 1922 e.V. 15 S.<br />

JV <strong>MÜNSINGEN</strong> (2009b): Kleiner Jäger – das Infoblatt der Jägervereinigung Münsingen. November<br />

2009. 3 S. Homepage der JV Münsingen (Zugriff 28.11.2009) http://www.jaegermuensingen.de/site/600049_1SU33VF1BQ50IYYD246Y6FI9CZIARRJZ/content/777/780_kleinerj_ger_2-09__4_.pdf<br />

KEULING, O. & STIER, N. (2009): Untersuchungen zu Raum- und Habitatnutzung des Schwarzwildes<br />

(Sus Scrofa L. 1758) in Südwest-Mecklenburg unter besonderer Berücksichtigung des Bejagungseinflusses<br />

und der Rolle älterer Stücke in den Rotte. Abschlussbericht 2002-2006 an die<br />

Oberste Jagdbehörde im MLUV Mecklenburg-Vorpommern. 75 S. + Anhang.<br />

KOCH, J. (2002): Wildschäden in der Landwirtschaft und deren Bewertung. In LWF aktuell Nr.<br />

35/2002. Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft, S.25.<br />

LJV BA-WÜ (2002): Fütterung, Kirrung, Ablenkungsfütterung. Schulungsunterlagen für Sachverständige<br />

für die Wildfütterung der Kreisvereine und Jägervereinigungen in Baden-Württemberg.<br />

Manuskript des Landesjagdverbandes Baden-Württemberg.<br />

LANDESFORSTEN RH-PF (2009): Initiative Wild aus der Region. Zentralstelle der Forstverwaltung.<br />

Homepage: http://www.wild-aus-der-region.de/impressum.html (Zugriff: 01.12.2009).<br />

127


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

LJV BA-WÜ (2007): Empfehlungen zur Bewegungsjagd. Landesjagdverband Baden-Württemberg<br />

e.V. (Stand 20.September 2007). 24 S.<br />

LJV BA-WÜ (2008): Erhebung des Landesjagdverbandes Baden-Württenberg e.V. zu Ausmaß und<br />

Entwicklung der Wildschäden im Land. Homepage des LJV Ba-Wü:<br />

http://www.landesjagdverband.de/?dispatch=43&24=84&34=500845&44=4&72=500845&86=56#50<br />

0845.<br />

MLR (2008a): Empfehlungen des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum zur Schwarzwildbejagung<br />

im Landesjagdbeirat vorgestellt. Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum.<br />

Pressemitteilung Nr. 272/ 2008 vom 09.12.08.<br />

MLR (2008b): Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum über das Biosphärengebiet<br />

Schwäbische Alb („Biosphärengebietsverordnung“) vom 31.01.2008. 11 S.<br />

MLR (2002): Die Neuregelung der Wildfütterung ist bundesweit beispielgebend. Ministerium für<br />

Ernährung und Ländlichen Raum. Pressemitteilung 238/2002 vom 29.07.2002.<br />

MUFV RHEINLAND-PFALZ (2008): 12-Punkte-Programm zur Bekämpfung der klassischen<br />

Schweinepest und zur Reduzierung überhöhter Schwarzwildbestände für das Jagdjahr 2007/2008<br />

und das Jagdjahr 2008/2009. Gemeinsame Bejagungsempfehlungen und Maßnahmen des Ministeriums<br />

für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz, des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz e.V.,<br />

der Interessengemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer im Bauern- und<br />

Winzerverband Rheinland-Nassau e.V., der Fachgruppe Jagdgenossenschaften im Bauern- und<br />

Winzerverband Rheinland-Pfalz-Süd e.V. und des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz<br />

für das Jagdjahr 2007/2008 und das Jagdjahr 2008/2009. 4 S.<br />

MÜLLER, L. (2003): Neuregelung der Wildfütterung in Baden-Württemberg. AFZ-Der Wald 13: 630-<br />

632.<br />

NABU (2002): Fütterung – Ablenkungsfütterung – Kirrung? Erläuterungen zu den Fütterungsbestimmungen<br />

des Landesjagdgesetz-Durchführungsverordnung (LJagdGDVO)1. Aufl.. Stuttgart:<br />

Nabu Deutschland e. V. (Hrsg.). S.<br />

NABU (2007): Wildschweine in Baden-Württemberg. Lösungsvorschläge zum jagdlichen Management<br />

einer einheimischen Wildart. Nabu Baden-Württemberg e. V. (Hrsg.). 29 S.<br />

128


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

ÖJV (o. J.): Gemeinschaftliche Jagdbezirke: verpachten oder eigenbewirtschaften? Darstellung<br />

beider Bewirtschaftungsansätze, insbesondere unter Berücksichtigung der ökonomischen, ökologischen<br />

und sozialen Auswirkungen. Homepage Ökologischer Jagdverein.<br />

http://www.oejv.de/files/eigenbe.pdf (Zugriff: 20.11.2009).<br />

PEGEL, M. (2006): Schwarzwildmanagement. In: FVA Baden-Württemberg (Hrsg.). Wildtiermanagement<br />

in Baden-Württemberg. S. 32-36.<br />

PFANNENSTIEL, H.-D. (2007b): Zeitgemäße Schwarzwildbejagung. Zusammenfassung eines am<br />

16. März 2007 gehaltenen Vortrages in Pirna (Landkreis Sächsische Schweiz). 18 S. Homepage<br />

des ÖJV Sachsen: http://www.sachsen-oejv.de/schwarzwildjagd/schwarzwildjagd.html<br />

REDMANN, M. (2009): Gutachten zur Wildbretvermarktung im Auftrag des Ministeriums für Ernährung<br />

und Ländlichen Raum Baden-Württemberg. Unique forestry consultants GmbH. Freiburg. Mdl.<br />

Mitt.<br />

RICHTLINIE BAYERN (2004): Richtlinien für die Hege und Bejagung des Schalenwildes in Bayern<br />

792-L. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und<br />

Forsten vom 9. Dezember 1988 Az.: R 4-7902-157, zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom<br />

23. März 2004 (AllMBl S. 106). 10. Schwarzwildbejagung.<br />

SCHIKORA, T.F. (2007): Felduntersuchung zur nicht-invasiven Kotprobengewinnung von Wildschweinen<br />

(Sus scrofa) im Pfälzerwald, zwecks Verwendung bei der Bestandesdichteschätzung auf<br />

Grundlage der Genotypisierung. Unveröffentl. Diplomarbeit. FB Biowissenschaften. Johann Wolfgang<br />

von Goethe Univ. Frankfurt. 81 S.<br />

SCHLEY, L., DUFRÊNE, M, KRIER, A & FRANZ, A.C. (2008): Patterns of crop damage by wild<br />

boar (Sus scrofa) in Luxembourg over a 10-year period. Eur. J. Wildl. Res. DOI: 10.1007/s10344-<br />

008-0183-x. Published online: http://www.springerlink.com/content/h255l4g7t3570760/.<br />

SCHRAML, U. & ZIEGLER, C. (2001): Selbstverwaltete Jagdgenossenschaften in Baden-<br />

Württemberg. Arbeitsberichte des Instituts für Forstpolitik 1: 37 S.<br />

SERVANTY, S., GAILLARD, J.-M., TOIGO, C., BRANDT, S. & BAUBET, E. (2009): Pulsed resources<br />

and climate-induced variation in the reproductive traits of wild boar under high hunting<br />

pressure. J. Animal Ecology 78: 1278-1290.<br />

129


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

SODEIKAT, G. (2009): Zuwachsdynamik des Schwarzwildes: Empfehlungen zur Bejagung; aktuelle<br />

Forschungsergebnisse zu den Vermehrungsraten des Schwarzwildes im östlichen Niedersachsen.<br />

Vortrag auf dem Bonner Jägertag am 09.09.2009.<br />

SRVA (2004): Praxishilfe Wildschweinmanagement. Hrsg. Service romand de vulgarisation agricole<br />

(SRVA), Lausanne. 29 S. + Merkblätter u. Anhang. (siehe auch Homepage:<br />

http://www.wildschwein-sanglier.ch).<br />

STAHL, D. (1988): 20 Jahre Lüneburger Modell. Die Pirsch 22: 4-10.<br />

VÖLK, F. (2001): ÖBf-Schwarzwild-Leitlinie. Österreichische Bundesforsten AG. GF Jagd. 3 S.<br />

WFS (2001): Die Zur Bestandssituation des Dachses in Baden-Württemberg. WFS-Mitteilungen 1:<br />

4 S.<br />

WFS (2007): Die Jagdstrecke des Jagdjahres 2006/2007 in Baden-Württemberg. WFS-Mitteilungen<br />

3: 4 S.<br />

WFS (2008): Schwarzwildbewirtschaftung. Fachseminar im Kloster Reute am 30. September 2008.<br />

Hrsg.: Wildforschungsstelle Baden-Württemberg. Wildforschung in Baden-Württemberg 7: 67 S.<br />

WFS (2009): Die Jagdstrecke des Jagdjahres 2008/09: Viele Rekorde! WFS-Mitteilungen 2: 3 S.<br />

http://www.landwirtschaft-mlr.badenwuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1101717_l1/index1241097210642.html<br />

130


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

12 Anhang<br />

12.1 Baden-Württembergische 10-Punkte-Empfehlung zur Schwarzwildbejagung<br />

Empfehlungen zur Schwarzwildbejagung (vgl. WFS, 2008)<br />

Vorbemerkung:<br />

Zunehmende Schwarzwildschäden, Schwarzwild in Ortschaften und die Sorge vor unkontrollierbaren<br />

Folgen zu hoher Bestandesdichten erfordern ein Gegenlenken. Ausgehend von aktuellen wissenschaftlichen<br />

Grundlagen, die im Rahmen eines international besetzten Fachseminars zur<br />

Schwarzwildbejagung im September 2008 vorgestellt wurden, werden nachfolgende Empfehlungen<br />

für die Praxis herausgegeben. Nicht angesprochen werden hierbei die Schadensvorbeugung und<br />

die Schadensregulierung. Empfehlungen zur Schadensvorbeugung werden derzeit in einem Projekt<br />

der Wildforschungsstelle in Aulendorf, an dem der Landesbauernverband, der Badische Landwirtschaftliche<br />

Hauptverband, der Landesjagdverband und der Verband der Eigenjagdbesitzer und<br />

Jagdgenossenschaften teilnehmen, erarbeitet. Jagd- und waffenrechtliche Ausnahmeregelungen<br />

sind für die Schwarzwildbejagung nicht erforderlich.<br />

10-Punkte-Empfehlung zur Schwarzwildbejagung:<br />

1. Schlüsselfaktor für die Bestandesentwicklung ist die (richtige) Bejagung. Die jagdliche<br />

Regulierung der Schwarzwildbestände muss sich an den heute vorhandenen Umweltbedingungen<br />

und wildbiologischen Erkenntnissen orientieren.<br />

2. Eine ausreichende Bestandesregulation kann nur großflächig und daher i.d.R. revierübergreifend<br />

erfolgen. Die revier- und besitzgrenzenübergreifende Kooperation aller betroffenen Akteure ist daher<br />

unabdingbar. In Jagdbezirken mit ausreichendem Waldanteil ist die effektive Bejagung einfacher.<br />

Andernfalls ist durch enge Kooperation von Wald- und Feldrevieren der Jagderfolg steigerbar.<br />

Die enge Einbindung der Landbewirtschafter (Waldbesitzer, Landwirte) ist hilfreich.<br />

3. Jagdausübungsberechtigte, die das jagdliche Handwerk verstehen, offen sind für revierübergreifende<br />

Zusammenarbeit und nach modernen wildbiologischen Gesichtspunkten Schwarzwild bejagen,<br />

sind Teil des Erfolges. Jagdliche Passion, der Wille zur Bestandesregulierung und regelmäßige<br />

Fortbildung (auch Schießfertigkeit) sind daher erforderlich.<br />

131


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

4. Das Ausschöpfen aller zulässigen und erfolgversprechenden Jagdmethoden ist erforderlich. Revierübergreifende<br />

Drückjagden führen tendenziell zu einem höheren Eingriff in den reproduzierenden<br />

Bestand, reduzieren den Futtermitteleintrag und sind vom zeitlichen<br />

Aufwand effizienter als die Einzeljagd.<br />

5. Ein hoher Zuwachs kann nur mit starken Eingriffen bei den weiblichen Tieren über alle Altersklassen<br />

wirksam vermieden werden. Der Bachenabschuss ist daher (unter Berücksichtigung<br />

des Elterntierschutzes) kein Tabu.<br />

6. Gewichtsbeschränkungen bei der Jagd auf Schwarzwild sind nicht mehr zeitgemäß. Bei<br />

sich bietender Gelegenheit gilt jedoch weiterhin die Regel „jung vor alt“.<br />

7. Nicht führende Überläufer und v. a. Frischlinge sind ganzjährig und unabhängig von Gewicht<br />

und Färbung scharf zu bejagen.<br />

8. Aufgrund des hohen Reproduktionspotentials darf in Jahren mit geringem Bestand oder geringem<br />

Zuwachs mit der Bejagungsintensität nicht nachgelassen werden.<br />

9. Der Futtermitteleintrag ist auf das unabdingbar notwendige Maß zu reduzieren. Fütterungen,<br />

falsch betriebene und im Hinblick auf den Futtermitteleinsatz zu großzügige Ablenkfütterungen sind<br />

zu vermeiden. Auch die Kirrung sollte hinsichtlich der Anzahl, der Futtermenge und des Beschickungszeitraums<br />

mit Augenmaß betrieben werden.<br />

10. Zur erforderlichen Bestandesregulation gehört eine erfolgreiche Wildbretvermarktung.<br />

Hier wird empfohlen, gemeinsame, langfristig angelegte und ganzjährig funktionierende<br />

Vermarktungsmöglichkeiten zu pflegen oder zu schaffen.<br />

132


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

12.2 Internetbasiertes Tool zur Meldung und zum Monitoring von Schwarzwildschäden<br />

Internet – Tool für Wildschadensmeldungen<br />

GeoFIS<br />

Geoinformatik-Fernerkundung-Inventur-Statistik<br />

PD Dr. Matthias Dees<br />

Schlossstraße 1<br />

79211 Denzlingen<br />

email: matthias.dees@t-online.de<br />

Zweck<br />

Auf digitalen Karten und Datenbanken internetbasierte Verwaltung und Darstellung von Schadensmeldungen<br />

Funktionen:<br />

- Erfassung von Meldungen durch definierten Nutzerkreis (Vorgang ähnelt dem Einkauf in einem<br />

Internet-Shop)<br />

- Verwaltung der Meldungen durch eine Zentralstelle<br />

- Darstellung der Meldungen in Karten und Listen<br />

- Import und Export der Daten<br />

Grunddesign:<br />

Basiert weitgehend Verwendung von weit verbreiteter kostenfreier Software (php, mySQL,<br />

Flash für die Bild-Visualisierung)<br />

Lediglich eine Lizenz mit Kosten von ca. 100 € für das Programm „Zoomify“ ist erforderlich<br />

Kostenschätzung<br />

Kostenrahmen: 10 000 – 14 000 €<br />

Formale Erfassung der Anforderungen 2000 €<br />

Bearbeitung der Karten 2000 €<br />

Programmierung 3000 € - 7000 €<br />

Implementierung 2000 €<br />

Schulung 1000 €<br />

Vergleichbare Anwendung aus dem Bereich Luchsmonitoring<br />

Demoversion: http://www.luchstool.forest-ds.de/ (Login: testreg1 / testreg1)<br />

Behördenversionen (Status: interne operative Nutzung, kurz vor der Veröffentlichung)<br />

133


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

„Luchs-Monitoring im Süden von Rheinland-Pfalz“ http://komma.aspdienste.de/<br />

Behörde: Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz<br />

„Luchsprojekt Harz - Luchs-Datenbank“ http://luchsmonitoring.luchs-harz.de/<br />

Behörde: Nationalparkverwaltung Harz<br />

Erstellt wurden die Anwendungen im Bereich Luchsmonitoring durch die Firma GeoFIS, Denzlingen<br />

in Kooperation mit der Firma Forest-DS, Kirchzarten.<br />

134


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

12.3 Projektantrag „Musterdrückjagd“ (Jagdimpulsprogramm des Lkr. Reutlingen)<br />

Projektantrag Impulsprogramm Landratsamt Reutlingen<br />

Ausgefüllte Projektanträge können abgegeben werden bei:<br />

Landratsamt Reutlingen<br />

Dezernat 3<br />

Bismarckstraße 38<br />

72764 Reutlingen<br />

Projekt:<br />

Modelldrückjagd<br />

Eingangsstempel<br />

Projektziel: Modellhafte Planung und Durchführung einer revierübergreifenden<br />

Bewegungsjagd auf Schwarz- und Rehwild und Schaffung der dazu<br />

notwendigen Infrastruktur zur langfristigen Nutzung.<br />

Jagdtermin:<br />

Antragsteller<br />

1 Jagdrevier Name, Vorname<br />

Straße<br />

PLZ, Ort<br />

2 Jagdrevier Name, Vorname<br />

Straße<br />

PLZ, Ort<br />

3 Jagdrevier Name, Vorname<br />

Straße<br />

PLZ, Ort<br />

4 Jagdrevier Name, Vorname<br />

Straße<br />

PLZ, Ort<br />

5 Jagdrevier Name, Vorname<br />

Straße<br />

PLZ, Ort<br />

6 Jagdrevier Name, Vorname<br />

Straße<br />

PLZ, Ort<br />

7 Jagdrevier Name, Vorname<br />

Straße<br />

PLZ, Ort<br />

135


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

Die Umsetzung des Rahmenzeitplan und der Antragsvoraussetzungen (siehe<br />

Anlage 1) sind Bestandteil des Projektantrages. Die Meldung der benötigten<br />

Drückjagdeinrichtungen erfolgt gesondert (siehe Anlage 2). Weiterführende<br />

Empfehlungen sind freiwillige Vorschläge (Anlage 3).<br />

Erklärung des Antragstellers und Datenschutz<br />

‣ Ich/Wir werde/n jede Abweichung von den Antragsangaben sowie jede zuwendungsrelevante<br />

Änderung der Verhältnisse nach Antragstellung der zuständigen<br />

Behörde gegenüber unverzüglich schriftlich mitteilen.<br />

‣ Die Gesamtfinanzierung der Maßnahme/n einschließlich Folgekosten ist gesichert.<br />

‣ Mir/uns ist bekannt, dass kein Rechtsanspruch auf Zuwendung besteht.<br />

1 Jagdrevier<br />

2 Jagdrevier<br />

3 Jagdrevier<br />

4 Jagdrevier<br />

5 Jagdrevier<br />

6 Jagdrevier<br />

7 Jagdrevier<br />

Datum<br />

Unterschrift<br />

Antragsvoraussetzungen Musterdrückjagd Anlage 1<br />

‣ Bejagung beider vorkommender Schalenwildarten Schwarz- und Rehwild mit<br />

Jagdfreigabe ohne Einschränkung des gesetzlichen Rahmens (insb. keine Gewichtsbegrenzungen,<br />

keine Limitierung auf einzelne Altersklassen)<br />

‣ Jagen während der Drückjagd innerhalb der Jagdeinheit ohne interne Grenzen<br />

zwischen den beteiligten Jagdbögen<br />

‣ Hundeeinsatz (Stöberhunde und Nachsuchengespanne) innerhalb der Jagdeinheit<br />

Duldung des Überjagens eingesetzter Jagdhunde (Absprache mit angrenzenden<br />

Jagdbögen, die nicht teilnehmen)<br />

‣ Schießnachweis durch „Keiler Nadel“ oder Bescheinigung eines Übungsschießen<br />

auf bewegliche Ziele in einem Schiesskino jeweils im laufenden Jagdjahr<br />

‣ Nutzungsverpflichtung der aufgebauten Infrastruktur in mindestens fünf aufeinander<br />

folgenden Jahren (mindestens 1 Drückjagd/Jahr/Reviergruppe)<br />

‣ Jährliche Evaluation und Dokumentation des Ablaufes unter Einbezug der erhobenen<br />

Monitoringdaten nach Vorgabe des Landratsamtes (Berichtswesen)<br />

‣ Integration von Mitarbeitern der Zuwendungsbehörde bei der Drückjagd<br />

‣ Tragfähige Strategie einer gemeinsamen Lasten- und Nutzenverteilung (insbesondere<br />

„Poolbildung“ zur gemeinsamen Wildbretvermarktung der Strecke des<br />

Jagdtages).<br />

136


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

Rahmenzeitplan<br />

Zeitraum<br />

Juli - Oktober<br />

November – Dezember<br />

(Januar)<br />

Januar - Februar<br />

Vorgang<br />

‣ Vorbesprechung und Festlegung eines Termins<br />

‣ Planung der Durchführung incl. Erstellung aller notwendigen<br />

Unterlagen und ggf. notwendiger Alternativen<br />

‣ Rechtzeitige gemeinsame Einladung aller Teilnehmer<br />

‣ Gemeinsamer Revierbegang und Abstimmung<br />

‣ Aufstellen der Drückjagdstände<br />

‣ Mitwirkende einweisen (Ansteller von Schützen, Treiberführer)<br />

‣ Erstellung Stand-, Jagd-, Rettungskarten<br />

‣ Organisation Wildvermarktung<br />

‣ Prüfung des Gesamtkonzeptes auf Umsetzbarkeit<br />

‣ Überprüfung der Sicherheit<br />

‣ Revierübergreifende Jagd<br />

‣ Überprüfung aller Maßnahmen und Bewertung des<br />

Erfolgs (Evaluation)<br />

‣ Erarbeitung von Verbesserungsvorschläge<br />

‣ Konzept für Fortführung von Bewegungsjagden in der<br />

Reviergruppe<br />

‣ Kurzbericht der Ergebnisse an LRA Reutlingen bis<br />

28.02.<br />

‣ Weitergabe der Erfahrungen an interessierte Reviergruppen<br />

im Landkreis<br />

Drückjagdeinrichtungen Anlage 2<br />

Für die Bedarfsmeldung der benötigen Drückjagdeinrichtungen ist eine Karte den<br />

Standorten der Drückjagdeinrichtungen, bekannter Schwarzwildwechsel und<br />

Schwarzwildeinstände vorzulegen.<br />

1 Jagdrevier<br />

2 Jagdrevier<br />

3 Jagdrevier<br />

4 Jagdrevier<br />

5 Jagdrevier<br />

6 Jagdrevier<br />

7 Jagdrevier<br />

Benötigte Anzahl<br />

Unterschrift<br />

137


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

Weiterführende Empfehlungen Anlage 3<br />

‣ Bestimmung eines Planungsteams mit einem verantwortlichen Leiter<br />

‣ Jeder Schütze ist auf einem Drückjagdstand Sicherheit!!<br />

‣ Organisation der Treiben (Anzahl Jäger, Hundeführer, (körperlich) geeignete<br />

Treiber, Bestimmung der Treiberführer, Festlegung der Laufstrecken, -richtung<br />

und Bereiche für die einzelnen Treibergruppen, Warnwesten, Rettungspunkte,<br />

etc.; Durchmischung der eingeladenen Jagdgäste, Hundeführer, etc. und Verteilung<br />

auf jeweils andere Reviere, individuelle Fertigkeiten beachten)<br />

‣ Organisation des Anstellens (Anzahl notwendiger Ansteller, Einweisung, Ablauf,<br />

Wildbergung, Anschussmarkierung, Ohrmarken, Hänger, etc.)<br />

‣ Aufstellen von Drückjagdständen an Erfolg versprechenden Plätzen und Markierung<br />

möglicher Gefahrenbereiche ungeachtet bestehender Jagdgrenzen<br />

(UVV Jagd beachten) Beteiligung der Landwirte mit Erstattung der Maschinenstundensätze<br />

‣ Abschließen einer Hundeversicherung<br />

‣ Entlohnungsschlüssel Hundeführer/Treiber<br />

‣ Sicherheitsvorkehrungen (Signalfarbene Westen für alle Teilnehmer, Schießnachweis<br />

auf bewegende Ziele aus 2009, ggf. verkehrsrechtliche Anordnung,<br />

Information Tierarzt, Polizei<br />

‣ Entwicklung einheitlicher Standkarten<br />

‣ Erstellung notwendiger (wasserresistenter) Karten für Jagdleitung, Ansteller,<br />

Treibergruppen, Nachsuchengespanne<br />

‣ Festlegung allgemeingültiger Verhaltensregelungen (z.B. Formblatt Kreisforstamt)<br />

und Planung des Ablaufes am Jagdtag (Jagdscheinkontrolle, etc.)<br />

‣ Aufhebung der bestehenden Jagdgrenzen für den Jagdtag<br />

‣ Professionelle Wildbretversorgung (ggf. unterstützt durch jagenden Metzger o.<br />

ä.) unter optimalen wildbrethygienischen Bedingungen z.B. an einem landwirtschaftlichen<br />

Hof mit Wasseranschluss, Aufhängevorrichtung, Kühlung, etc.<br />

138


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

12.4 Drückjagdbock-Modell der Bruderhaus Diakonie<br />

Abb. 33: Drückjagdböcke nach der Montage (Foto: P. Buck).<br />

139


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

Abb. 34: Aufgestellter Drückjagdbock (Foto: P. Buck).<br />

140


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

12.5 Dachsstrecke<br />

Da die Dachsschäden im Rahmen der Münsinger Jagdpachtverträge ebenfalls ersatzpflichtig sind,<br />

wurde nachfolgend die Dachsstrecke seit dem Jagdjahr 1998/99 dargestellt. In den letzten fünf<br />

Jagdjahren zeigt sie wieder eine ansteigende Tendenz (vgl. auch WFS, 2001).<br />

Anzahl Sauen (incl. Fallwild<br />

und Verkehrsverluste)<br />

45<br />

40<br />

35<br />

30<br />

25<br />

20<br />

15<br />

10<br />

5<br />

0<br />

Dachsstrecke aller gemeinschaftlicher Jagdbezirke der<br />

Stadt Münsingen (mit EJB Stadt Stuttgart) und des EJB<br />

Tr.Üb.Pl. Bundesforsthauptstelle Heuberg (BIMA)<br />

(Quelle: Unt. Jagdbehörde LRA Reutlingen, 2009)<br />

Stadt Münsingen<br />

Tr.Üb.Pl.<br />

98/99 99/00 00/01 01/02 02/03 03/04 04/05 05/06 06/07 07/08 08/09<br />

Jagdjahr<br />

Abb. 35: Dachsstecke der gemeinschaftlichen Jagdbezirke der Stadt Münsingen (incl. des EJB<br />

Stadt Stuttgart) und des EJB Tr.Üb.Pl. Bundesforsthauptstelle Heuberg (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben,<br />

BIMA) seit dem Jagdjahr 1998/99.<br />

141


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

12.6 Missbräuchliche Fütterung<br />

Abb. 36: Schwarzwildkirrung auf der Gemarkungsfläche Münsingen (Foto: Anonymus, 20.08.2009).<br />

142


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

12.7 Sachverständige für die Wildfütterung<br />

Fütterung, Kirrung, Ablenkungsfütterung. Schulungsunterlagen für Sachverständige für die Wildfütterung<br />

der Kreisvereine und Jägervereinigungen in Baden-Württemberg. Manuskript des Landesjagdverbandes<br />

Baden-Württemberg (LJV BA-WÜ, 2002; vgl. auch MLR, 2002)<br />

Sachverständige für die Wildfütterung<br />

Der Landesjagdverband hat sich dazu bereit erklärt, künftig bei der Verhinderung missbräuchlicher<br />

Wildfütterung, Kirrung und Ablenkungsfütterung mitzuwirken. Eine wichtige Aufgabe kommt dabei<br />

der Schulung und Fortbildung von Jägern zu. Bei rund 28.000 Mitgliedern in 57 Kreisgruppen, die in<br />

einer uns nicht bekannten Zahl von Hegeringen organisiert sind, sind die Landesjagdschule, die<br />

Mitarbeiter der LJV-Geschäftsstelle und die Mitglieder des LJV-Präsidiums nicht in der Lage, dies in<br />

einem überschaubaren Zeitrahmen durchzuführen, Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt würden<br />

den Rahmen des Möglichen sprengen.<br />

Deshalb hat der Landesjagdverband vorgeschlagen, dass alle Kreisgruppen mindestens einen<br />

Sachverständigen für die Wildfütterung benennen sollen, der als sachkundiger Ansprechpartner für<br />

alle Fragen der Fütterung, Ablenkungsfütterung und Kirrung von Wild zur Verfügung steht. Da sowohl<br />

bei Jägern als auch bei Jagdbehörden z. T. unklare Vorstellungen darüber bestehen, welche<br />

Aufgaben Sachverständige für die Wildfütterung wahrnehmen sollen und können, werden im Folgenden<br />

dazu einige Hinweise gegeben:<br />

1. Durch die freiwillige Benennung von Sachverständigen für die Wildfütterung durch die Kreisvereine<br />

und Jägervereinigungen werden die zuständigen unteren Jagdbehörden nicht von ihrer<br />

Pflicht zur Überwachung und Kontrolle der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen entbunden.<br />

Sie haben gegenüber Sachverständigen keine Weisungsbefugnis.<br />

2. Die im Einführungserlass genannte „freiwillige Selbstkontrolle“ der Jägerschaft bedeutet nicht,<br />

dass Sachverständige eigenmächtig und selbsttätig Kontrollen in fremden Revieren durchführen<br />

müssen. Es ist den Kreisvereinen unbenommen, durch Vorstandbeschlüsse Regelungen für interne<br />

Kontrollen herbeizuführen. Dabei sollte gewährleistet sein, dass Kontrollen nur durchgeführt<br />

werden können, wenn die betroffenen Revierinhaber davon Kenntnis haben.<br />

3. Vorrangige Aufgabe der Sachverständigen ist die Beratung und Schulung von Jagdkameraden<br />

in allen Fragen zur Fütterung, Kirrung und Ablenkungsfütterung von Wild gemäß der gesetzlichen<br />

Regelungen im Rahmen von Revierberatungen oder Hegeringversammlungen.<br />

4. Eine Zusammenarbeit mit den unteren Jagdbehörden ist sinnvoll und notwendig, ihr sind aber<br />

nach Meinung des MELR durch datenschutzrechtliche Vorschriften Grenzen gesetzt. Der Sachverständige<br />

kann in Konfliktfällen Mittlerfunktion übernehmen, wenn die zuständige Behörde<br />

oder der betroffene JAB dies wünschen.<br />

5. Die Sachverständigen können Ansprechpartner für andere Verbände oder Privatpersonen sein.<br />

Sie können in Konfliktfällen vermitteln und durch aufklärende Gespräche mit Jagdausübungsberechtigten<br />

ggf. dazu beitragen, dass bei Verstößen Anzeigen bei Behörden durch Dritte unterbleiben.<br />

Verweigert ein Jagdausübungsberechtigter trotz nachgewiesener Rechtsverstöße die<br />

Zusammenarbeit mit dem Sachverständigen, sollte der Vorstand des zuständigen Kreisvereins<br />

verständigt werden. Ggf. sind disziplinarische Maßnahmen zu prüfen und einzusetzen, auch<br />

Gespräche mit dem zuständigen Verpächter der Jagd sind ggf. hilfreich und zielführend.<br />

143


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

12.8 Umfrage unter den Münsinger Jagdpächtern<br />

12.8.1 Fragebogen<br />

Schwarzwildkonzept Stadt Münsingen<br />

(Umfrage unter den Jagdpächtern)<br />

Ihre Angaben werden vertraulich behandelt und anonym ausgewertet. Wenn sie dennoch Ihren<br />

Namen bzw. Ihr Revier angeben möchten, ist Ihnen dies freigestellt. Bitte beantworten Sie die Fragen<br />

bzw. kreuzen Sie das für Sie Zutreffende an. Sofern Mehrfachnennungen möglich sind, ist dies<br />

gesondert angegeben.<br />

Wenn Sie an Ihr Revier und an die Schwarzwildbejagung denken, was fällt Ihnen dazu spontan<br />

ein? (Bitte beschränken Sie Ihre Angabe auf Eindrücke/Erfahrungen aus Ihrem Revier auf der Gemarkung<br />

der Stadt Münsingen.)<br />

_______________________________________________________________________________<br />

_____________________________________________________________________________<br />

1. Allgemeine Angaben<br />

Zunächst benötige ich von Ihnen einige allgemeine Informationen.<br />

1.1 Seit wann bewirtschaften/betreuen Sie Ihr Revier auf der Gemarkung der Stadt Münsingen?<br />

seit<br />

Jahr<br />

1.2 Seit wann jagen Sie und seit wann bejagen Sie aktiv Sauen?<br />

Ich bin Jäger seit<br />

Ich bejage Schwarzwild seit<br />

Jahr<br />

1.3 Wie viele Sauen pro Jahr erlegten Sie persönlich in Ihrem Revier in Münsingen im Durchschnitt<br />

der letzten 4 Jagdjahre? Wie viele Sauen haben Sie im letzten Jagdjahr erlegt?<br />

144


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

Im Durchschnitt der letzten 4 Jahre<br />

Im letzten Jagdjahr 2008/09<br />

Stück<br />

1.4 Laden Sie auch Jagdgäste speziell für die Jagd auf Schwarzwild in Ihr Revier ein?<br />

<br />

<br />

<br />

Ja, zur Ansitzjagd auf Sauen<br />

Ja, zur Bewegungsjagd auf Sauen<br />

Nein<br />

2. Angaben zum Jagdbogen und der Wildbretvermarktung<br />

2.1 Sind Sie mit der Abgrenzung Ihres Jagdbogens vor dem Hintergrund einer optimalen Schwarzwildbejagung<br />

zufrieden? Wenn nein, warum sollte er anders abgegrenzt sein?<br />

Ja<br />

Nein, er sollte anders abgrenzt sein, weil …<br />

__________________________________________________________________________<br />

__________________________________________________________________________<br />

2.2 Stellt die Vermarktung des erlegten Schwarzwildes aus Ihrem Revier für Sie ein Problem dar?<br />

Ja, weil / wenn ...<br />

__________________________________________________________________________<br />

__________________________________________________________________________<br />

Nein, kein Problem<br />

Nein, ich könnte sogar noch mehr erlegte Sauen vermarkten<br />

2.3 Halten sie die Idee der Wildbretvermarktung (allen erlegten Wildes) unter einem gemeinsamen<br />

Label (z.B. der Stadt Münsingen, des Biosphärengebiets) für sinnvoll?<br />

<br />

<br />

Ja<br />

Nein<br />

145


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

2.4 Wären Sie bereit für ein solches Vermarktungslabel beim Schwarzwild neben den gesetzlichen<br />

Vorschriften zur Wildbrethygiene (Trichinenbeschau, etc.) weitere Qualitätsstandards zu akzeptieren<br />

(z.B. regelmäßige Radiocäsiumuntersuchungen)?<br />

<br />

<br />

Ja<br />

Nein<br />

3. Angaben zur Schwarzwildsituation<br />

3.1 Welches sind Ihrer Meinung nach die wesentlichen Gründe für die Ausbreitung und den<br />

Anstieg der Schwarzwildbestände auf der Schwäbischen Alb im Raum Münsingen in den<br />

vergangenen zwei Jahrzehnten?<br />

Bitte bewerten Sie je Zeile die einzelnen Punkte durch Ankreuzen. (Skala: ++ ganz entscheidender<br />

Grund, + wesentlicher Grund, - möglicher Grund, - - definitiv kein Grund, weiß nicht).<br />

Gründe für Anstieg / Ausbreitung des Schwarzwildes ++ + - --<br />

Globale Klimaerwärmung (v. a. milde, schneearme Winter der vergangenen<br />

Jahre)<br />

Häufigere Baummast (v. a. in der Buche)<br />

weiß<br />

nicht<br />

Veränderte Anbau- und Flächenstruktur in der Landwirtschaft (v.a.<br />

Maisanbau)<br />

Veränderungen bei der Waldbewirtschaftung (naturnaher Waldbau<br />

mit großen Verjüngungsflächen)<br />

Zu geringer jagdlicher Eingriff in die Gesamtheit der Schwarzwildpopulation<br />

Zu geringer jagdlicher Eingriff in die Altersklasse der Bachen<br />

Zu geringer jagdlicher Eingriff in die Altersklasse der Frischlinge<br />

Energiezufuhr durch Fütterung (unabhängig von deren Zielsetzung:<br />

Kirrung, Ablenkung, Notzeit)<br />

Höhere Reproduktionsraten der Bachen und größere Überlebensraten<br />

bei Frischlingen<br />

Gestörte Sozialstruktur ist durch falsche Bejagung<br />

Fehlende natürliche Beutegreifer (v.a. Wölfe)<br />

Falsches Schwarzwildmanagement in der Umgebung der Münsinger<br />

Reviere<br />

…<br />

3.2 Kommt Schwarzwild in Ihrem Revier als Standwild vor?<br />

146


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

<br />

<br />

<br />

Ja<br />

Nein, aber häufiges Wechselwild<br />

Nein, sehr sporadisches Wechselwild<br />

3.3 Wie schätzen Sie den Schwarzwildbestand im Herbst 2009 (= zum Zeitpunkt der Befragung) in<br />

Ihrem Revier ein?<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Viel zu hoch<br />

Hoch<br />

Genau richtig reguliert<br />

Niedrig<br />

Viel zu niedrig<br />

3.4 Können Sie den Schwarzwildbestand in Ihrem Revier beziffern? Wie viele Sauen hatten Sie zu<br />

Beginn des Jagdjahres (01.04.09) als Standwild im Revier?<br />

…<br />

<br />

Sauen insgesamt<br />

Keine Angabe möglich<br />

3.5 Wie ermitteln Sie die Höhe des Schwarzwildbestandes?<br />

Jagdstrecke ist der entscheidende Indikator<br />

Schadenssituation ist der ausschlaggebende Indikator<br />

Ich kenne die Rotten in meinem Revier (Anzahl / Struktur)<br />

Hochrechnen zufälliger Beobachtungen<br />

Revierübergreifende Zählungen an Kirrungen<br />

…<br />

3.6 Die Freude an der Jagd dürfte ein entscheidender Faktor sein, warum Sie ein Revier von der<br />

Stadt Münsingen gepachtet haben. Könnten Sie sich vorstellen, auch ohne die Erlegung von<br />

Schwarzwild Freude an Ihrem gepachteten Revier zu haben?<br />

<br />

<br />

Ja, ich könnte auf die Erlegung von Schwarzwild ganz verzichten; die Sorgen mit der Wildart<br />

sind größer (Wildschäden) als die jagdliche Freude bei der Bejagung<br />

Nein, ich möchte mindestens ______ Sau (-en) pro Jagdjahr in meinem eigenen Revier<br />

erlegen können, da mir die Schwarzwildbejagung sehr viel bedeutet.<br />

(Bitte eine durchschnittliche Anzahl angeben)<br />

147


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

3.7 Glauben Sie, dass sich der Schwarzwildbestand mit den Mitteln, die man als Jäger zur Verfügung<br />

hat, auf ein bestimmtes Niveau einregulieren lässt?<br />

(Bitte Zutreffendes ankreuzen; Mehrfachnennungen möglich).<br />

Ja, im wesentlichen kann man über die Bejagung steuernd eingreifen<br />

<br />

Ja, außerdem steuere ich die Bestandeshöhe über die Fütterung (Kirrung, Ablenkfütterung<br />

und Notzeitfütterung)<br />

Ja, weil …<br />

<br />

Nein unmöglich, zu viele andere Faktoren (z.B. Klima, Maisanbau, Mastsituation), die<br />

der Jäger nicht beeinflussen kann, bestimmen die Höhe des Schwarzwildbestandes<br />

Nein, weil …<br />

4. Angaben zur Schwarzwildbejagung<br />

4.1 Wie bejagten Sie die Sauen in Ihrem Revier im letzten Jagdjahr 2008/09?<br />

(Bitte machen Sie Angaben in absoluten Zahlen)<br />

Jagdart<br />

Einzelansitz auf Sauen an Kirrung<br />

Einzelansitz auf Sauen ohne Kirrung<br />

Gemeinschaftsansitz auf Sauen an Kirrungen<br />

Zufällige Erlegung bei Ansitz auf anderes Wild<br />

Geplante revierübergreifende Bewegungsjagd<br />

Geplante Bewegungsjagd im eigenen Revier<br />

Spontane Bewegungsjagd auf gekreiste Sauen im eigenen Revier<br />

Pirsch<br />

Sonstige Jagdarten<br />

Absolute Anzahl<br />

geschossener Sauen<br />

4.2 Sofern Sie Sauen mittels Kirrungen bejagen, wie viele betreiben Sie in Ihrem Revier?<br />

… Kirrungen insgesamt (Bitte Anzahl angeben)<br />

Nein, ich betreibe keine Kirrjagd (weiter mit Frage 4.5)<br />

4.3 Wie oft beschicken Sie Ihre Kirrungen, um Schwarzwild dort auch effektiv bejagen zu können?<br />

148


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

4.4 Betreiben Sie die Kirrjagd ganzjährig?<br />

täglich mind. 1 x Woche …<br />

<br />

Ja Nein, nur in den Monaten von … bis …<br />

4.5 Halten Sie die in Baden-Württemberg gesetzlich definierten Regelungen im Zusammenhang mit<br />

der Kirrung, Ablenkfütterung und Fütterung für praxisgerecht?<br />

Ja, Nein, weiß nicht<br />

Begründung: ___________________________________________________________________<br />

4.6 Unterhalten Sie Ablenkfütterungen in ihrem Revier?<br />

Ja Nein (weiter mit Frage 4.8)<br />

Falls ja, wie viele Ablenkfütterungen betreiben Sie in Ihrem Revier und werden diese ganzjährig<br />

betrieben?<br />

…<br />

…<br />

Ablenkfütterungen werden ganzjährig<br />

betrieben<br />

Ablenkfütterungen in den Monaten<br />

___________(von - bis) betrieben<br />

4.7 Wird der Wildschaden durch den Betrieb der Ablenkfütterung reduziert? Wie schätzen Sie den<br />

Effekt ein? (Bitte bewerten Sie je Zeile die einzelnen Punkte durch Ankreuzen. Skala: ++ sehr deutlicher<br />

Effekt, + deutlicher Effekt, - kein Effekt, - - negativer Effekt, weiß nicht).<br />

Wirkung der Ablenkfütterung ++ + - --<br />

In meinem Revier<br />

In den angrenzenden Revieren<br />

Auf der Gemarkung der Stadt Münsingen<br />

weiß<br />

nicht<br />

4.8 Mit welchen Futtermitteln betreiben Sie im Wesentlichen Ihre Kirrungen / Ablenkfütterungen und<br />

ggf. die Notzeitfütterung?<br />

Ich verwende …<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Körnermais<br />

Anderes Getreide, v.a. …<br />

Übrig gebliebene, alte Backwaren<br />

Gesammelte Buchecker, Eicheln, Kastanien<br />

Fallobst / Apfeltrester<br />

Spezielle Lockmittel aus dem Fachhandel<br />

149


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

4.9 Haben Sie den Standort von Kirrungen und Ablenkfütterungen mit Ihren Reviernachbarn abgestimmt?<br />

Kirrungen Ja Nein<br />

Ablenkfütterungen Ja Nein<br />

4.10 War in den letzen vier Jagdjahren bei Ihnen eine Notzeitfütterung der Sauen im Winter notwendig?<br />

Wenn ja, in welchem Jahr oder Jahren?<br />

Ja, in dem/den Winter(n): 200... / 200... ; 200… / 200 ...; … / …<br />

Nein<br />

4.11 Glauben Sie, dass die Kirrung, Ablenkfütterung und Notzeitfütterung einen Einfluss auf die<br />

Bestandeshöhe des Schwarzwildes haben?<br />

Kirrung Ja Nein<br />

Ablenkfütterung Ja Nein<br />

Notzeitfütterung Ja Nein<br />

4.12 Die Kreisjägervereinigung hat sog. „Fütterungsbeauftragte“ aus den Reihen der Jägerschaft<br />

eingesetzt. Halten Sie deren Funktion für sinnvoll? Geben Sie eine kurze Begründung.<br />

Ja, weil …__________________________________________________________________<br />

Nein, weil… _______________________________________________________________<br />

4.13 In diesem Herbst haben wir in den Wäldern auf der Gemarkungsfläche eine starke Buchenmast.<br />

Haben Sie aufgrund dieser Situation Ihre Bejagungsstrategie auf Schwarzwild für den Herbst<br />

/ Winter geändert? Wenn ja, in welcher Form?<br />

Ja, ______________________________________________<br />

Nein<br />

4.14 Setzen Sie zur Jagd auf Sauen in Ihrem Revier Hunde ein?<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Ja, …<br />

ich halte selbst einen Hund, der auch zur Jagd auf Sauen eingesetzt wird<br />

ich halte selbst mehrere an Sauen jagende Hunde und setze diese regelmäßig ein<br />

aber dazu bediene ich mich bekannter Jäger mit an Sauen jagenden Hunden<br />

…<br />

150


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Nein, …<br />

ich lehne die Bewegungsjagd auf Sauen unter Einsatz von Hunden ab<br />

normalerweise nicht, nur wenn revierübergreifend gejagt wird dulde ich den Hundeeinsatz<br />

nur wenn es eine Nachsuche erfordert<br />

in meiner Umgegend gibt es keine guten, an Sauen jagenden Hunde<br />

…<br />

4.15 Ein innovatives Jagdkonzept bei Bewegungsjagden kann in der Bildung von Reviergruppen<br />

bestehen, die unter „Aufhebung“ der Jagdgrenzen an einem oder mehreren Tagen im Jahr in sinnvoll<br />

abgegrenzten Einheiten gemeinsam jagen (gemeint sind langfristig geplante revierübergreifende<br />

Jagden). Wenn dabei die Jagdgäste zwischen den einzelnen Jagdrevieren „rochiert“ werden<br />

können und ein gemeinsamer „Pool“ den Aufwand (Planung, Durchführung) und den Ertrag (Jagdstrecke)<br />

nach einem festzulegendem Schlüssel auf alle Teilnehmer verteilt, könnten Interessen der<br />

einzelnen Reviere im Sinne des gemeinsamen Erfolges in den Hintergrund treten. Durch die Integration<br />

eines Monitorings ließen sich Informationen generieren, die die flexible Nutzung einer solchen<br />

Jagdstrategie ermöglichen würden.<br />

Ist es für Sie vorstellbar, sich mit Ihrem Revier in solch eine innovative Jagdstrategie einzubringen?<br />

Ja<br />

Nein<br />

5. Angaben zu Schwarzwildschäden<br />

5.1 Hatten Sie in den letzen vier Jagdjahren Schwarzwildschäden in Ihrem Revier?<br />

Ja<br />

Nein<br />

5.2 Wie stellt sich die aktuelle Wildschadenssituation in diesem Jagdjahr dar? Haben Sie im laufenden<br />

Jagdjahr 2009/10 mehr Schäden als im Vorangegangenen?<br />

Ja<br />

Nein<br />

Können Sie Gründe hierfür nennen? _________________________________________________<br />

5.3 Ergreifen Sie Schutzmaßnahmen, um Schwarzwildschäden abzuwehren und wenn ja, welche?<br />

(Bitte Zutreffendes ankreuzen; Mehrfachnennungen möglich).<br />

151


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

Einzäunung gefährdeter Kulturen mit Elektrozaun<br />

Ablenkfütterungen<br />

Intensive Bejagung in der Feldflur in den Sommermonaten<br />

Andere Vergrämungsmaßnahmen, z.B. …<br />

…<br />

5.4 Welche der genannten Schutzmaßnahmen ist die effektivste zur Verhinderung von Schwarzwildschäden?<br />

Die effektivste Maßnahme ist:_______________________________________________________<br />

5.5 Können Sie die Kosten bzw. den Aufwand für die Wildschadensverhütungsmaßnahme „Einzäunung“<br />

beziffern, sofern Sie diese in Ihrem Revier nutzen?<br />

Wir zäunen im Revier ca. _______ ha gefährdete Kulturflächen/Jahr ein; (Angabe alternativ:<br />

_______ Laufmeter Zaun / Jahr).<br />

Die Anschaffungskosten für das notwendige Material (Weidezaungerät, Litze, Pflöcke, etc.) beliefen<br />

sich auf ca. _______ €<br />

Der jährliche Aufwand für Auf- und Abbau sowie den Unterhalt des Elektrozaunes beläuft sich auf<br />

ca. _______ Arbeitstage (Definition: ein Arbeitstag á 8 Std.; bitte unter Einbezug aller Helfer).<br />

5.6 Könnten sie sich vorstellen, ganz auf das Einzäunen wildschadensgefährdeter Flächen zu verzichten?<br />

Wenn ja unter welchen Voraussetzungen?<br />

Ja, wenn _____________________________________________________<br />

Nein<br />

5.7 Fühlen Sie sich von den Landwirten überwiegend gut informiert über Ernte-, Einsaatzeitpunkte<br />

und alle anderen Aspekte, die für die Verhinderung von Wildschäden relevant sind?<br />

Ja<br />

Nein<br />

5.8 Glauben Sie, dass der Energiepflanzenanbau im Raum Münsingen (v. a. der Maisanbau für<br />

Biogasanlagen) zu einer Verschärfung der zukünftigen Schwarzwildschadensproblematik führen<br />

wird? Bitte geben Sie eine kurze Begründung.<br />

Ja,<br />

Nein,<br />

weil: __________________________________________________________________________<br />

6. Angaben zur Fortbildung in Sachen „Schwarzwild“ und zur Schwarzwildforschung<br />

152


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

6.1 Üben Sie das jagdliche Schießen, insb. das Flüchtigschießen?<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Ja, mindestens einmal im Jahr<br />

Ja, mindestens … mal im Jahr<br />

Nein, ich nehme nicht an Bewegungsjagden teil<br />

Nein, da bin ich als Praktiker versiert genug<br />

…<br />

6.2 Wie bilden Sie sich in Sachen Schwarzwild fort?<br />

(Bitte Zutreffendes ankreuzen; Mehrfachnennungen möglich).<br />

Jagdpresse<br />

Schwarzwildsymposien<br />

Lokale Vortragsveranstaltungen<br />

Wissenschaftliche Fachveröffentlichungen<br />

Ich brauche keine Fortbildung<br />

…<br />

6.3 Würden Sie wissenschaftliche, wildbiologische Untersuchungen an Schwarzwild auf der Gemarkung<br />

der Stadt Münsingen bzw. im Bereich des Biosphärengebiets Schwäbische Alb begrüßen?<br />

Ja<br />

Nein<br />

Wenn ja, was sollte unbedingt einmal wissenschaftlich untersucht werden?<br />

_____________________________________________________________________________<br />

_____________________________________________________________________________<br />

6.4 Könnten Sie sich vorstellen, im Rahmen eines wissenschaftlichen Versuchs auf die Kirrung,<br />

Ablenkfütterung oder Notzeitfütterung für Schwarzwild in Ihrem Revier ganz zu verzichten?<br />

Ja<br />

Nein<br />

7. Zum Abschluss Ihre Meinung zu einer möglichen gemeinsamen Leitlinie des Schwarzwildkonzepts<br />

der Stadt Münsingen zur Schwarzwildbewirtschaftung auf der Gemarkungsfläche<br />

153


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

Eine gemeinsame Leitlinie könnte wie folgt formuliert sein:<br />

„Das Schwarzwildmanagement auf der Gemarkung der Stadt Münsingen folgt den gesetzlichen<br />

Bestimmungen und trägt auch weiteren, übergeordneten gesellschaftlichen Verpflichtungen<br />

Rechnung. Dabei werden insbesondere die Belange des Biosphärengebietes Schwäbische<br />

Alb berücksichtigt. Da kein Anspruch der Jäger auf eine bestimmte Schwarzwilddichte<br />

in den Revieren besteht, orientiert sich die Schwarzwildbejagung primär an der Wildschadenssituation.<br />

Ein transparentes Monitoring der Wildschäden, der Schwarzwildpopulation<br />

und wichtiger Nahrungs- bzw. Lebensraumressourcen wird genutzt, um die Schwarzwildbejagung<br />

im Einvernehmen mit allen Interessengruppen und den beteiligten Behörden durchzuführen.<br />

Hierzu sind gesonderte Maßnahmen definiert und vereinbart. Diese können flexibel<br />

an die jeweilige Situation angepasst werden.“<br />

7.1 Könnten Sie einer so formulierten übergeordneten, gemeinsamen Leitlinie für die Schwarzwildbewirtschaftung<br />

zustimmen? Wenn nein, was sollte in die Formulierung unbedingt noch integriert werden?<br />

Ja<br />

Nein<br />

_____________________________________________________________________________<br />

Die Auswertung der Fragebögen wird mit in das Schwarzwildkonzept Stadt Münsingen einfließen. Sofern Sie<br />

Rückfragen haben, gebe ich Ihnen gerne Auskunft. Bitte werden Sie sich an:<br />

Niels Hahn, Wilcon - Wildlife Consulting: Tel.: 07385-835 oder Mobil: 0171-6810728, Email: wilcon@wildlifeconsulting.eu<br />

Ich danke Ihnen für Ihre Mitarbeit!<br />

154


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

12.8.2 Umfrageergebnis „Einstiegsfrage“<br />

Tab. 24: Antworten (n=14) auf die Einstiegsfrage der Umfrage unter Münsinger Jagdpächtern<br />

(n=40) [Einstiegsfrage: „Wenn Sie an Ihr Revier und an die Schwarzwildbejagung denken, was fällt<br />

Ihnen dazu spontan ein? (Bitte beschränken Sie Ihre Angabe auf Eindrücke/Erfahrungen aus Ihrem<br />

Revier auf der Gemarkung der Stadt Münsingen.)“].<br />

nur wenige Sauen sporadisch alle paar Monate; dadurch Bejagung so gut wie unmöglich (reine<br />

Zufallstreffer); wenn sie dann einmal kommen, sofort Ärger an speziellen Wiesen; 1-2 Tage da,<br />

dann wieder längere Zeit weg.<br />

Bejagung sehr schwierig, da Sauen in Steilhängen liegen.<br />

früher: Ansitz an Kirrung; heute: Immer in "Hab-Acht-Stellung", schnelles Reagieren.<br />

zu wenig Jagdmöglichkeit, da zur Zeit keine Wildschweine ins Revier kommen.<br />

Kreisen bei Schnee / Jagderfolg sehr gut; revierübergreifende Jagd nur, wenn alle zu 100% mitmachen,<br />

dann kann es einen Jagderfolg geben, aber nur auf Schwarz- und Raubwild jagen!!!<br />

Überhöhter Bestand an Sauen auf dem Tr.Üb.Platz; unnötige Kirrungen (besser Fütterungen) in<br />

Mehrstetten und anderswo.<br />

Schwarzwild ohne Kirranlagen nicht bejagbar.<br />

Freude, Wildschaden, Natur, Jagd.<br />

nur Durchwechsel.<br />

viel Unruhe, kaum Schwarzwild.<br />

viel Arbeit, viel Kosten, viel Ärger, fast nicht aufzuwiegen mit der Freude an der Jagd.<br />

fast unmöglich, da absichtlich keine Kirrung, dennoch Schäden im Weizen und Mais.<br />

Arbeit, Zeitaufwand (Ansitze), Freude bei der Jagd.<br />

schönste und bleibende Jagderlebnisse, Zäunen.<br />

155


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

12.8.3 Sonstige Bemerkungen zu Einzelfragen der Umfrage<br />

Tab. 25: Sonstige Hinweise und Bemerkungen von Münsinger Jagdpächtern im Zusammenhang<br />

mit der Umfrage.<br />

zu 3.7: Es gibt Reviere, in denen Sauen wie Haustiere gehalten werden; zu 4.11 (Einfluss von<br />

Kirrung auf Bestandeshöhe) in meinem Revier nicht.<br />

zu 3.3: (Bestandeseinschätzung im Herbst 2009) Wenn ich's nur wüsste …; zu 3.6: Hätte auch<br />

ohne Sauen Freude am Revier, habe aber trotzdem auch gern Sauen drin. Von daher eher ...<br />

"Nein" ich "möchte" mindestens x Sauen pro Jagdjahr in meinem eigenen Revier erlegen können,<br />

… (Anzahl: kann keine fixe Zahl angeben, würde sich vor allem an Bestandeshöhe /<br />

Schäden orientieren.); zu 4.6: (Unterhaltung von Ablenkfütterungen) Hab's aber früher einmal<br />

versucht; zu 5.7 (Information durch Landwirte zu Ernte-, Einsaatzeitpunkten und allen anderen<br />

Aspekten, die für die Verhinderung von Wildschäden relevant sind) Ja, mit "ständigem" Kontakt-Halten<br />

von Seiten der Jäger<br />

zu 4.3: Beschicken=Befüllen: immer wenn Schweine da waren und gefressen haben (leider<br />

sehr selten) ca. alle 2-3 Wochen; zu 4.5 Kirrung: ja; Ablenkfütterung: nein, sogar kontraproduktiv.<br />

In manchen Revieren wird über das ganze Jahr tonnenweise Futter ausgebracht. dies dient<br />

nicht zur Vermeidung von Schäden, sondern zur Wildschweinmast für große Jagden. Ein Nebeneffekt<br />

ist, dass in den Nachbarrevieren das Schwarzwild nur als sporadisches Wechselwild<br />

vorkommt und auf der Suche nach tierischem Eiweiß dort Schäden anrichtet. Es bleibt aber<br />

nicht in diesen Revieren, so dass eine Bejagung äußerst schwierig ist; zu 4.12: Nein, weil dieser<br />

sich nicht neutral verhält und bei ihm genehmen Pächtern bekannte und gemeldete Verstöße<br />

nicht verfolgt. Er schaut lieber weg, damit er wieder zur Jagd eingeladen wird; zu 4.15:<br />

Bezogen auf Schwarzwild ja, bezogen auf Rehwild nein; zu 5.6: Ja, wenn die Wildschweine<br />

regelmäßig über längere Zeiträume entweder häufiger oder gar nicht im Revier wären und dadurch<br />

leichter zu bejagen wären; zu 6.4: Pauschalaussagen nicht möglich, abhängig von den<br />

konkreten Bedingungen; zu 7.1: Es müssten Aussagen/Vereinbarungen enthalten sein uber: -<br />

das Verbot übermäßiger Futtereinträge in allen Revieren im Biosphärengebiet, insbesondere<br />

bei Ablenkfütterungen, -das berechtigte Interesse auf Schwarzwild und dessen Bejagung in<br />

den Pachtrevieren, bedingt durch den Pachtpreis (in tragbarem Umfang), -die beteiligten Behörden<br />

und Verpächter, dass diese bereit sind, Verstöße und übermäßige, ganzjährige Ausbringung<br />

von Futtermitteln zeitnah und konsequent zu verfolgen und dies im gesamten Biosphärengebiet,<br />

-Münsingen hat auch Reviere, die überwiegend an andere Gemeinden angrenzen,<br />

und deshalb Probleme haben. Auch diese Pächter sollten unterstützt werden.<br />

156


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

zu 3.7: (Bejagung, Steuerung über Fütterung, eigene Jagd auf Sauen), Die drei "Ja" aber nur,<br />

wenn alle an einem Strang ziehen und jagen, sonst gilt Aussage "Nein, unmöglich, zu viele<br />

andere Faktoren, …"; zu 4.1: (Geplante revierübergreifende Bewegungsjagd) 120 Jäger 2<br />

Füchse; zu 4.6 (Ablenkfütterungen): Nein, noch nicht!; zu 4.10 Frost, keine Buchen und Eichenmast,<br />

hoher Schnee; zu 4.15 (Bejagungskonzept) Ja, bei Schwarzwild und Raubwild,<br />

nein, in Verbindung mit Rehwild; zu 5.3 Drei Feldwege wurden bei der Einzäunung gesperrt<br />

(genehmigt) 40€<br />

zu 4.15: Von meinen 3 angrenzenden Jagdnachbarn hat noch nie einer an den angeordneten<br />

revier-übergreifenden Jagden teilgenommen. Einer stört und fängt überlaufende Hunde ein; zu<br />

5.7 Ich muss dauernd fragen, Landwirte kommen nur, um Schäden zu melden.<br />

zu 4.15: Wer soll das organisieren?<br />

zu 4.15: Ich organisiere eine solche Jagd in St. Johann.<br />

zu 3.5: Alle o.g. (Möglichkeiten) zusammen, außer "Ich kenne die Rotten …" - ganz vage<br />

Schätzung! Zu 6.4: tue ich aber schon länger<br />

zu 3.1: Es sollten keine Führungsbachen erlegt werden. Unterstellte Bachen ja! Keine Zerschlagung<br />

der Familienstruktur; zu 4.2: Wichtig bei Kirrungen ist, dass bei jeder Windrichtung<br />

der Ansitz möglich ist (Ausweichmöglichkeiten); nach Beschuss von Schwarzwild ist dieses<br />

vergrämt und sucht eine andere Kirrung auf; über Beobachtungen und Trittsiegel lässt sich an<br />

Kirrungen sehr gut die Zusammensetzung der Rotten beurteilen; zu 4.3: Nicht alle Kirrungen<br />

sind täglich angenommen, daher täglich prüfen und ggf. beschicken!; zu 5.7: Informiere mich<br />

selbst durch täglichen Reviergang<br />

Zu 6.1: Schießkino 2-3 mal jährlich<br />

zu 4.14: Ja, falls bei Drückjagden auf Rehwild zufällig Sauen da sind; zu 5.5: jährlich ca 1300 €<br />

+ PKW-Anfahrten 800 €<br />

zu 4.2: ca. 4 Kirrungen insgesamt (nicht ich, Mitjäger); zu 4.15: Nein, zu viel Bürokratie<br />

zu 5.5: 2009/10 wurde nicht gezäunt; 4.15: Korrektur der Fragestellung: Ist es für Sie vorstellbar,<br />

… "sinnvoll"<br />

zu 2.4: wenn keine Zusatzkosten, wenn Vermarktung nicht verzögert wird; zu 3.3: Diese Frage<br />

kann man in einem kleinen Einzelrevier m. E. nicht beantworten; 4.15: Ja, aber in weniger<br />

komplexer Form<br />

zu 5.8: Energiepflanzenanbau … Im Bezug auf Energiepflanzenanbau möchte ich folgende<br />

zusätzliche Kommentare einbringen: Landwirte halten sich in vielen Fällen nicht an empfohlene<br />

Fruchtwechsel; der Anbau erfolgt in der Regel großflächig und bis an Waldränder bzw. Heckenverläufe.<br />

Sauen können sich tagelang im Maisfeld aufhalten ohne gesichtet zu werden. Es<br />

sind keine Schussfelder vorhanden; die Anlage von Elektrozäunen ist hilfreich, aber kaum vernünftig<br />

zu managen; als Gründe sind zu sehen: -Freihaltung der Zaunverläufe von Bewuchs, -<br />

157


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

temporärer Abbau, Aufbau der Zäune wegen Düngungsarbeiten und anderen Feldarbeiten;<br />

Biogaserzeuger bauen in der "Nicht-Mais-Zeit" andere biogasfähige Produkte an, vorwiegend<br />

Getreidearten, die als Biomasse im Abstand von ca. 3 Monaten geerntet werden; unmittelbar<br />

nach der Ernte wird großflächig Gülle ausgebracht; diese Bewirtschaftungsart zwingt Rehwild<br />

Äsungsbedarf im Wald zu decken; damit wird sekundär Wildschaden durch Verbiss gefördert<br />

als Folge intensiver Bewirtschaftung für Biogasbedarf; analog zu Biogassituation sehe ich die<br />

Bewirtschaftung von Grünflächen durch Milcherzeuger; Grünflächen werden in immer kürzeren<br />

Zeiträumen bis auf die Pflanzenwurzel gemäht und zu Silomasse verarbeitet. Wiesenpflanzen<br />

können sich nicht mehr "naturverjüngen". Die Samenentwicklung entfällt; einzelne Landwirte<br />

säen sogar Gräser in bestehende Grünflächen nach, um Verjüngungen zu erreichen!; analog<br />

zu oben erwähnter Maisfeldsituation wird im Rhythmus von wenigen Monaten Gülle ausgebracht,<br />

die tagelang in Lachen auf den Wisen steht; es Bedarf keine Fantasie, dass Rehwild<br />

sich dann eben an anderer Stelle Äsung sucht; Nachbemerkung: Biogaserzeuger, Milchbauern<br />

und sonstige Landwirte kämpfen gegeneinander für Grundstücksflächen; dadurch werden<br />

Grundstückspachtpreise in die Höhe getrieben, so dass u. a. die Erzeugerpreise u. a. für Milch<br />

beeinflusst werden; Landwirte zeigen im Gespräch bezüglich Biosphärengebiet und dessen<br />

Zielvorstellungen kein Verständnis; dies alles spielt sich in einem Gebiet ab, das den Anspruch<br />

als Biosphärengebiet erhebt!; von ökologischer, ökonomischer Einstellung ist nichts zu sehen;<br />

Auf der Homepage UNESCO Biosphärengebiet Schwäbische Alb ist zu lesen: "In UNESCO-<br />

Biosphärengebieten -in anderen Bundesländern auch Biosphärenreservate genannt- wird modellhaft<br />

nach wegen gesucht, um intakte Natur und wirtschaftliche Aktivitäten des Menschen<br />

dauerhaft in Einklang zu bringen. Und zwar nicht, indem der Mensch ausgesperrt wird, sondern<br />

durch die behutsame Nutzung und Gestaltung seiner Umwelt." Ich glaube, dass im Rahmen<br />

des Schwarzwildkonzeptes auch zusätzlich in diese Richtung geschaut werden sollte. Ich<br />

vermisse im Raum Münsingen eine ganzheitliche Sicht!!<br />

158


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

12.9 Üblicher Ablauf bei Auftreten von Wildschaden im Feld<br />

Abb. 37: Üblicher Ablauf bei Auftreten von Wildschaden im Feld (Quelle: Homepage WFS (Zugriff<br />

01.12.2009) http://www.landwirtschaftmlr.badenwuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1114337_l1/index1241097210642.html?showOnlyChilds=true&showChild<br />

sFor=1114337).<br />

159


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

12.10 Ergebnisse des Workshops am 27. und 28.03.2009<br />

160


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

Gruppen:<br />

Wild<br />

Landwirtschaft<br />

Wald / Naturschutz<br />

Politik / Gesellschaft<br />

161


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

Vermarktung<br />

Wertung der Bedeutung:<br />

●<br />

●<br />

●<br />

Beginn der Bearbeitung Gruppe 1<br />

Vermarktung des<br />

Wildbrets<br />

Vermarktung sicherstellen<br />

- verstärkte Zusammenarbeit mit Gaststätten<br />

- Zerlegungsmöglichkeit<br />

- Biosphärengebiet<br />

- Tourist - Information<br />

- Zentrale Vermarktung<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Zielkonflikt<br />

Landnutzung<br />

Wertung der Bedeutung:<br />

●●●<br />

●<br />

Beginn der Bearbeitung Gruppe 1<br />

Weniger Monokulturen<br />

(Mais)<br />

- weniger Maisanbau<br />

- 4 - Felder – Wirtschaft<br />

3 - Felder<br />

<br />

<br />

<br />

162


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

Freude an der Jagd /<br />

Psychologie<br />

Wertung der Bedeutung:<br />

●●●●●●●●●●●●●●<br />

Beginn der Bearbeitung Gruppe 1<br />

Ehrliche Bereitschaft<br />

bei allen Beteiligten an<br />

einer Mitarbeit<br />

Fairer Umgang miteinander,<br />

Verständnis zwischen<br />

den Interessengruppen<br />

Abbau von (gedanklichen)<br />

Grenzen<br />

Offenheit<br />

Akzeptanz unserer<br />

jagdlichen Interessen<br />

Freude an der Jagd<br />

Abbau von Neid und „Schielen zum Nachbarn“<br />

Eingeschränktes Betretungsrecht<br />

Sensibilität d. Bevölk. für Ruhezonen<br />

Lenkung und Info der Freizeitaktivitäten<br />

Jäger + Landwirte<br />

<br />

Bevölkerung<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Mehr Jagen, weniger<br />

Arbeiten<br />

Jagd soll noch Freude<br />

machen!<br />

Zeitlicher Aufwand<br />

muss tragbar sein!<br />

→ muss gemeinsames Interesse von Jäger, Verpächter + Landwirt sein<br />

- sich gegenseitig keine Steine in den Weg legen<br />

<br />

Aufeinander zugehen<br />

→ Position des Anderen<br />

einmal einnehmen<br />

Landwirte – Zufriedenheit<br />

Wilddichte angemessen<br />

Zusammenarbeit mit<br />

den Jägern<br />

Gute Zusammenarbeit<br />

zwischen den einzelnen<br />

Parteien<br />

Dialog: Jagdnachbarn<br />

An Drückjagden: einer<br />

jagt, der andere steht<br />

an der Grenze<br />

Mehr Zusammenarbeit<br />

mit den Landwirten<br />

Mehr gemeinsame<br />

Jagden<br />

Drückjagd – Unterstützung<br />

- gegenseitige Unterstützung<br />

<br />

<br />

163


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

Kommunikation /<br />

Zusammenarbeit<br />

Wertung der Bedeutung:<br />

●●●●●<br />

●●●●<br />

●●●<br />

Beginn der Bearbeitung Gruppe 1<br />

Regelungen für Feldbewirtschaftung<br />

Keine pauschale Verurteilung<br />

der Jäger<br />

Problematik versachlichen!<br />

→ Zahlen<br />

statt Meinungen<br />

Konsens zw. Allen<br />

Beteiligten + Konzept<br />

soll von allen getragen<br />

werden<br />

Kompromissbereitschaft<br />

Einigung mit allen<br />

Betroffenen<br />

Fruchtfolge kein Winterweizen<br />

Alte Fruchtreste beseitigen ! nach Mais<br />

Feld – Wald – Abstand (3 - 6 m)<br />

Schlaggröße Standort ? Bodenbearbeitung nach Mais?<br />

Wird nicht gesehen<br />

Offenheit<br />

Schäden erfassen – Statistik<br />

Verhütungsmaßnahmen erfassen<br />

Feldhygiene<br />

Maisäcker nach Ernte mulchen?<br />

Imagepflege - Märkte<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Kostengünstig für alle<br />

Parteien<br />

Fortbildung Konfliktsituationen<br />

Schäden ernst nehmen<br />

und nicht als<br />

Larifari abtun<br />

Mitsprache der Landwirte<br />

bei der Jagdverpachtung<br />

(Jagdgenossen-schaften?)<br />

Pflichten verdeutlichen<br />

→ Jagd<br />

→ Schadenminderung<br />

Ortsobmann mit einbeziehen<br />

Stärkung der Jagdgenossenschaft<br />

<br />

164


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

Kooperation<br />

Wertung der Bedeutung:<br />

●<br />

●●●●●●<br />

●●●●●●<br />

Beginn der Bearbeitung Gruppe 2<br />

Information<br />

Abschusszahlen wie<br />

bei Rehwild<br />

Unrealistisch, unpraktikabel, nicht möglich !<br />

Alternative Indikatoren, z.B. wo sind Wildschäden aufgetreten<br />

<br />

Verbesserung der<br />

Kommunikation Jäger<br />

↔ Bauern, [Verhalten<br />

der Jäger gegenüber<br />

den Landwirten] (2x)<br />

Mehr Zusammenarbeit<br />

mit den Landwirten<br />

Dialog mit Landwirten<br />

Zusammenarbeit Jäger<br />

/ Landwirtschaft optimieren,<br />

[Spannungsfeld<br />

zw. Landwirtschaft<br />

und Jagd abbauen]<br />

(2x)<br />

Besseres Verständnis<br />

Landwirte / Jäger<br />

durch Minimierung des<br />

extensiven Maisanbau<br />

Engere Verzahnung<br />

Jagd - Landwirte -<br />

Forst<br />

Zusammenarbeit Jäger<br />

- Jäger<br />

Gemeinsamkeit Jagd /<br />

Pol. / Landw., [Zufriedenheit<br />

bei Jagdpächtern,<br />

Forst, Landwirten]<br />

(2x)<br />

Reduzierung der Bestände<br />

Übergreifende (Reviere)<br />

Bejagung<br />

Revierübergreifende<br />

Jagden<br />

Gemeinsam Schwarzwildkonzept<br />

erarbeiten<br />

Schwarzwildbestand<br />

muss geringer werden<br />

Frühzeitige Info Anbauplanung (Ansaat/Ernte) / Gespräche mit Jagdpächter in abgegrenzten<br />

Bereichen<br />

Gegenseitige Information „Grundprobleme / -bedürfnisse“<br />

Gegenseitige Information über Schäden unmittelbar nach<br />

Schadensfeststellung → von allen Seiten !<br />

„halbjährliche Lagebesprechung zw. Jäger + Landwirt<br />

Fixierung im Pachtvertrag ?<br />

„Formlose Spielregeln vereinbaren!<br />

Informationsdefizite beseitigen<br />

Bessere Zusammenarbeit bei Bejagung<br />

Zusammenarbeit zw. Forstverwaltung (Bund / Land) und Jägern, Landwirten Jagdgenossenschaften<br />

- Adressen u. Telefonnr. Des Jägers muss dem Landwirt bekannt sein (u. anders herum)<br />

Bestandeshöhe !<br />

Höhe „verträglicher Bestand“ ?<br />

- Geselligkeit zwischen Jäger und Landwirt<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

165


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

Leitlinien<br />

Wertung der Bedeutung:<br />

●<br />

●●●●●<br />

●<br />

Beginn der Bearbeitung Gruppe 2<br />

Abgestimmtes Konzept<br />

für ein Monitoring<br />

- Schäden<br />

- „Population?“<br />

Wissenschaftliches Projekt → Möglicher Zusammenhang Schadensflächen - Abschusshöhen<br />

<br />

Transparenz<br />

Praktikabilität und<br />

Überprüfbarkeit<br />

Leitlinien zur Orientierung wichtig → keine zu enge Reglementierung<br />

Jährliche Abstimmung Landwirtschaft - Forst - Jäger + Kommune<br />

(klappt auch mit anderen Angelegenheiten)<br />

<br />

<br />

Dauerhaft umweltgerecht<br />

Langfristig und nachhaltig<br />

durchführbares<br />

Konzept<br />

„Veröffentlichung“ der aktuellen Schadens- u. Wildsituation - Internet<br />

zentrales + aktuelles Register<br />

Biosphärengebiet<br />

Berücksichtigung Vorgaben<br />

Biosphäre<br />

Ausbremsung durch<br />

Kerngebiet (Biosphären)<br />

Praktikable Regelung vor allem Kernzone → mehr Infos zum Umgang mit der Kernzone<br />

Modellcharakter f. Biosphärengebiet<br />

Kooperation der am Gebiet Beteiligten (Bundesforst, BIMA!)<br />

<br />

<br />

166


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

Jagdstrategie /<br />

Bejagungskonzept<br />

Wertung der Bedeutung:<br />

●●●●<br />

●●●<br />

●●●●●●●●●●●●●●●●●<br />

●●<br />

Beginn der Bearbeitung Gruppe 3<br />

Populationsreduzierung<br />

[Absenkung<br />

des Schwarzwildbestandes]<br />

(2x)<br />

Drastische Bestandesreduzierung<br />

[Schwarzwildbestand<br />

muss auf<br />

jeden Fall gravierend<br />

verringert werden],<br />

[Population auf den<br />

Stand der 70er Jahre<br />

bringen], [Dezimierung<br />

des Schwarzwildbestandes<br />

durch verschiedene<br />

Massnahmen],<br />

[Wildschweinbestand<br />

soll<br />

sich verringern], [Bestand<br />

muss stark reduziert<br />

werden] (5x)<br />

Schwarzwildbestand<br />

muss geringer werden<br />

Reduzierung der Sauen<br />

auf dem ehem.<br />

Tr.Üb.Platz (Reduzierung<br />

der Füchse)<br />

Wildfolge besser regeln<br />

Kommunikation verbssern<br />

Gemeinsame, akzeptable Regeln finden, um revierübergreifende Schwarzwilddrückjagden<br />

zu ermöglichen<br />

Freigabe von Rehen maximaler Jagderfolg<br />

Im Revier schnell reagieren, z.B. Schnee<br />

Flächenmanagement: Ruhezonen vor Jägern, aber auch Waldbesuchern, insbesondere<br />

zur Zeit der Feldfrüchte<br />

<br />

<br />

<br />

(Fortsetzung nächste Seite →)<br />

167


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

[effektives Bejagungskonzept]<br />

(2x)<br />

„Beute machen“<br />

Population deutlich<br />

reduzieren → Jagdmethode?<br />

Einigung über Jagdmethode<br />

Eng an verhaltenstypischen<br />

Merkmalen der<br />

Wildtierart orientiert<br />

Drückjagd mit allen<br />

Jagdpächtern: Ziel<br />

Ausrottung<br />

Zielvereinbarung für mehrere Reviere, z.B. 2-3 Gemeinden<br />

z.B. nicht Zahl, sondern Trend oder %<br />

Freigabe Keiler ganzjährig<br />

Flexibilisierung der Schonzeitregelung<br />

- Saufang<br />

- regelmäßige Drückjagden → Informationspflicht gegenüber<br />

Landwirte u. Reviernachbarn<br />

- keine Gewichtsbegrenzung bei der Jagd<br />

kein Aktionismus, WFS nutzen, → beachten<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Gemeinsame Drückjagd,<br />

[Drückjagd] (2x)<br />

- Unterstützung der Planung von Drückjagden durch LRA + Stadt<br />

Effiziente Bejagungsstrategien<br />

Jagdrevierübergreifende<br />

Maßnahmen<br />

Organisierte Bejagung<br />

von Schwarzwild<br />

Wird die Abschusszahl<br />

erreicht unter Berücksichtigung<br />

der erhöhten<br />

Dichte<br />

Abschussplan !<br />

Schonzeit verändern<br />

168


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

Innovative Jagdkonzepte /<br />

Schwarzwild - Bestandesmanagement<br />

Wertung der Bedeutung:<br />

●●●●●<br />

●●<br />

●●●●●<br />

●●<br />

Beginn der Bearbeitung Gruppe 3<br />

Schulung f. Jäger<br />

Wissenschaftl. Konzepte<br />

vorhanden<br />

Schiessfertigkeit / Teilnahme am Schiesskino nachweisen<br />

Drückjagdseminar → für den, der nachhaltig nicht trifft / Übung braucht!<br />

Systematische Drückjagd - Professionalisierung / Kooperation<br />

<br />

<br />

<br />

Unbedingtes Einhalten<br />

der Abschusszahlen<br />

Abschusszahlen wie<br />

bei Rehwild<br />

Schwarzwildbestand<br />

im Verhältnis zur<br />

Waldfläche regulieren<br />

Klare Vorgaben für<br />

Bejagung (Quoten,<br />

Drückj. Nachweis)<br />

Reduzierung der Bestände<br />

(revierübergreifende<br />

Bejagung)<br />

Bestandesminimierung<br />

Keine Ausrottung<br />

Gegenseitige Unterstützung<br />

Landw./Jäger<br />

→ nicht möglich<br />

Trends festlegen<br />

Unorthodoxe Jagdmethoden ?<br />

<br />

Regellungen für Feldbewirtschaftung<br />

Schäden gering halten<br />

Wann liegt ein Wildschaden<br />

vor?<br />

Klare Regelung<br />

Reduzierung<br />

Schwarzwildschäden<br />

Pflichten verdeutlichen<br />

→ Jagd, → Schadensminderung<br />

Bewusstsein der Jagdausübenden<br />

in Bezug<br />

Schwarzwild schärfen!<br />

Mindestabstände für schadensgefährdete Früchte<br />

Schadensabwehr /- ersatz auf mehrere Schultern verteilen<br />

Jäger + Landwirte + Gemeinde<br />

→ z.B. Mäharbeit oder Verzicht auf Ertrag durch Mindestabstand oder<br />

Schussschneise<br />

← Feste/bekannte Person bei den Gemeinden benennen → Praxis-Seminar vor Ort<br />

Wildschweine, die ja sehr intelligent sind, mit ihren „eigenen Waffen“ schlagen<br />

169


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

Wildschäden /<br />

Schadensregulierung<br />

Wertung der Bedeutung:<br />

●●●●●●●●●<br />

●●●●●<br />

Beginn der Bearbeitung Gruppe 4<br />

Teilung des Wildschadens<br />

Schadensregulierungsfond:<br />

Jäger, Landbewirtschafter<br />

Regelung Wildschaden<br />

Keine überzogenen<br />

Forderungen der<br />

Landwirtschaft<br />

Bauern bei Schaden<br />

einbeziehen<br />

Betreiber Biogasanlage<br />

Einrichtung eines Fonds ? Kommune<br />

LW<br />

Jäger<br />

Gesetzliche Vorgaben sind nicht mehr zeitgemäß<br />

Abschussprämie für Sauen<br />

Gemeinsames Tragen<br />

des Wildschadens<br />

Wildruhezonen<br />

Starke Freizeitbeunruhigung<br />

Zentr. Schadenserfassung (Verwaltung)<br />

→ Umfang ?<br />

Unterscheidung zw. Futter- u. Energiemais<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Gerechte Verteilung<br />

der finanziellen Lasten<br />

Wildschadensregulierung,<br />

alle Beteiligten<br />

einbinden<br />

Klare Definition der<br />

Verantwortlichen<br />

Motivierung der Landwirte<br />

Wildschadensflyer d. LJV + LBV verteilen, lesen +<br />

beachten<br />

Schadensmeldung für<br />

jeden Schaden an<br />

zentrale Stelle (Bürgermeisteramt)<br />

Zeitnahe Schadensabwicklung<br />

(ausreden)<br />

Meldung der Wildschäden<br />

fristgerecht!<br />

Wildschadensregelung<br />

bzw. Bezahlung erst<br />

im Herbst nach der<br />

Ernte<br />

Schlechte Ernte /<br />

guter Wildschaden ?<br />

<br />

Einheitliche verbindliche<br />

Entschädigungssätze,<br />

[Entschädigung<br />

für Wildschäden muss<br />

geregelt sein] (2x)<br />

Schätzrahmen<br />

Schulung für Landwirt u. Jäger gemeinsam !<br />

Auch für Ortsvorsteher<br />

170


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

Akzeptanz<br />

Wertung der Bedeutung:<br />

●<br />

Beginn der Bearbeitung Gruppe 4<br />

Zufriedenheit / Akzeptanz<br />

bei den Hauptbetroffenen<br />

(Landwi.,<br />

Waldbes., Bevölk.)<br />

Akzeptanz des Landwirts, dass Jäger Schäden auch selbst beseitigt<br />

<br />

<br />

<br />

Akzeptanz bei Landnutzern<br />

Akzeptanz untereinander → Kommunikation zwischen Jägern + Landwirten – direktes<br />

Gespräch, z.B. gemeinsames Ziel: kein Wildschaden unrealistisches Ziel<br />

<br />

Schwarzwildschäden<br />

auf landw. Flächen auf<br />

ein akzeptables Maß<br />

begrenzen<br />

Sehr positiv: Landwirte akzeptieren „kleinere“ Schäden! → Definition „kleiner“ u. „großer“<br />

Schäden<br />

<br />

171


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

Pachtverträge<br />

Wertung der Bedeutung:<br />

●●●●●●<br />

●<br />

●<br />

Beginn der Bearbeitung Gruppe 5<br />

Pachtpreise an Problematik<br />

anpassen<br />

Abschussprämie<br />

<br />

<br />

Konsens mit den<br />

Jagdnachbarn<br />

Berücksichtigung der<br />

Schadensflächen bei<br />

der Jagdpreisgestaltung<br />

(Größe der Maisflächen)<br />

Klare Definition der<br />

Verantwortlichkeit<br />

Begehungsscheine<br />

Mehr Regiejagd<br />

Regie ≠ Verantwortungsbewusstsein<br />

<br />

<br />

<br />

Abstimmung mit der<br />

Landwirtschaft bzw.<br />

Einklang zu finden<br />

Jagdpacht nicht nur<br />

rein kommerziell erheben,<br />

sondern in Abstimmung<br />

mit dem im<br />

Raum stehenden<br />

Wildschaden<br />

Lösung Problematik<br />

Einstands- / Schadensreviere<br />

(wir haben<br />

viel Acker, wenig<br />

Wald)<br />

Örtliche Jäger<br />

Nicht dem Höchstbieter die Jagd geben<br />

Jagdpacht (Pachtpreis) → Pachtpreise generell zu hoch<br />

Sollte nicht zum Ausgleich des Haushalts der Kommune dienen<br />

Neue Fassung von Jagdpachtverträgen (Muster erarbeiten)<br />

Preis Feld-Wald<br />

Wildschaden<br />

Preisindex<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

→ örtlicher Ansprechpartner Ortsobmann LW<br />

→ Jagdgenossen einbinden / Vorgabe Ortschaftrat<br />

→ Verwendung des Pachtzins<br />

→ Jour fix im Pachtvertrag zw. Landwirt und Jäger<br />

172


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

Fütterung<br />

Wertung der Bedeutung:<br />

●●●●<br />

●●●●●●●●●<br />

●<br />

●●<br />

Beginn der Bearbeitung Gruppe 5<br />

Regelungen zur Fütterung<br />

- keine ?<br />

Reduktion Energieeintrag<br />

Verringerung Kirrmenge<br />

Kirrung<br />

- wie viele<br />

- wie viel Futter<br />

Ablenkfütterung<br />

Wo ? Wann?<br />

- keine Ablenkfütterung<br />

- Kirrung max. 1 Liter Zeitbezug ?<br />

Mehr ! in der Milchreife<br />

- Kirrung bei strenger Bejagung<br />

Funktionieren Ablenkfütterung ?<br />

Zur Maisaussaat<br />

Transparenz bei Futtermengen<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

173


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

Wildschadensverhütung<br />

Wertung der Bedeutung:<br />

●●●●●<br />

●●●●●<br />

●<br />

Beginn der Bearbeitung Gruppe 6<br />

Zaunbau<br />

Waldeinzäunung statt<br />

Äcker-Zaun<br />

Starke Bejagung<br />

Zaunbau<br />

Felder rundum frei<br />

mähen durch Landwirte<br />

→ leichter Zäunen<br />

Kooperation mit Bauern<br />

bei der Schadensverhütung<br />

Mithilfe bei Zäunung,<br />

Pflege, Gassen freihalten<br />

Industriemais als Sonderkultur<br />

Fruchtfolge einhalten<br />

Keine Wintersaat nach<br />

Mais<br />

Maisanbau gewerbl. ?<br />

Schaden richtig einschätzen<br />

Tägliche Zaunkontrolle<br />

Absprache Landwirte / Jäger<br />

= Sauen gehen aus umzäunter Fläche nicht mehr raus !<br />

- Informationspflicht (wo sind verstärkt Wildschweine? …)<br />

- Schneisen für die Zäunung bereitstellen<br />

Fruchtfolge – Vorgabe (3-gliedrig) geht nicht !<br />

Kein Zaun mehr ziehen: Ziel<br />

Feldhygiene<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Saatgut beizen<br />

Keine Zäune<br />

Verhütungsaufwand zu<br />

groß<br />

Akzeptable Schäden<br />

Aufwand zum Schutz<br />

muss i. Rahmen bleiben<br />

Wildschadensverhütung<br />

nicht nur durch<br />

den Jagdpächter<br />

Reduzierte Fütterung<br />

Gut bejagen, das<br />

Landwirt zufrieden ist<br />

Bessere Wildschadenverteilung<br />

? Wer trägt die Kosten (Material, Ertragsverlust) ?<br />

Maisacker „ablesen“<br />

(Bauer + Jäger !)<br />

- nicht pflügen bzw. erst zwei Wochen nach der Ernte<br />

<br />

<br />

174


<strong>SCHWARZWILDKONZEPT</strong> <strong>STADT</strong> <strong>MÜNSINGEN</strong><br />

Jagdreviere /<br />

Organisation<br />

Wertung der Bedeutung:<br />

●●<br />

Beginn der Bearbeitung Gruppe 6<br />

Keine Staatsjagdreviere<br />

als Inseln inmitten<br />

anderer Jagden<br />

Wesentlich größere<br />

arrondierte Jagdreviere<br />

→<br />

! Sinnvolle Abgenzung → ohne Rücksicht auf Gemeinde- oder Gemarkungsgrenzen !<br />

Gemarkung nicht ganz vergessen<br />

Einbezug der Staatsjagd<br />

→ Arrondierung nach Feld – Wald – Wasser<br />

Keine Grenze in Gewässermitte (Lauter)<br />

<br />

<br />

Grenzüberschreitende<br />

Bejagung am Truppübpl.<br />

?<br />

Revierübergreifende,<br />

intelligente Bejagung<br />

Wissenschaftliche<br />

Konzepte vorhanden<br />

→<br />

Alternative: kurzfristig organisierte Drückjagd<br />

z.B. 10 Jäger, 2-4 Treiber (+ Hunde)<br />

<br />

<br />

Verbesserung der<br />

Bejagbarkeit der Reviere<br />

- grenzübergreifende Bejagung auch mit dem Truppenübungsplatz<br />

Alle Ergebnisse werden aufbewahrt und sind jederzeit einsehbar.<br />

175

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