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Regionalwissenschaften Ostasien (Schwerpunkt China)

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- 16 -<br />

(4) Die Diplom-Vorprüfung erstreckt sich in der Studienrichtung Rechtswissenschaft mit den<br />

Modernen <strong>China</strong>-Studien auf die Fachgebiete<br />

1. erstes und zweites regionalwissenschaftliches Fachgebiet,<br />

2. Zivilrecht und Öffentliches Recht.<br />

(5) Die Diplom-Vorprüfung im Fach Moderne <strong>China</strong>-Studien besteht aus einer Fachprüfung. Die<br />

Fachprüfung wird in jeweils eine Teilprüfung im ersten und zweiten regionalwissenschaftlichen<br />

Fachgebiet zerlegt, die als Klausurarbeiten von jeweils zweistündiger Dauer im Rahmen der Prüfungen<br />

für die Zwischenprüfung der Philosophischen Fakultät abgelegt werden. Die beiden<br />

Teilprüfungen können in verschiedenen Semestern abgelegt werden.<br />

(6) Die Diplom-Vorprüfung im Fachgebiet Grundzüge der Politikwissenschaft besteht nach<br />

Maßgabe der Studienordnung aus den Fachprüfungen<br />

1. Politische Theorie und Politische Systeme,<br />

2. Internationale und Europäische Politik,<br />

die als Klausurarbeiten von jeweils zweistündiger Dauer im Rahmen der Prüfungen für die<br />

Diplomstudiengänge der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät abgelegt werden.<br />

(7) Die Diplom-Vorprüfung im Fachgebiet Grundzüge der Volkswirtschaftslehre besteht nach<br />

Maßgabe der Studienordnung aus den Fachprüfungen<br />

1. Einzelwirtschaftliche Grundlagen,<br />

2. Gesamtwirtschaftliche Grundlagen,<br />

die als Klausurarbeiten von jeweils zweistündiger Dauer im Rahmen der Prüfungen für die<br />

Diplomstudiengänge der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät abgelegt werden.<br />

(8) Die Diplom-Vorprüfung im Fachgebiet Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre besteht nach<br />

Maßgabe der Studienordnung aus den Fachprüfungen<br />

1. Betriebliche Funktionen,<br />

2. Planungs- und Kontrollrechnung,<br />

die als Klausurarbeiten von jeweils zweistündiger Dauer im Rahmen der Prüfungen für die<br />

Diplomstudiengänge der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät abgelegt werden.<br />

(9) Die Diplom-Vorprüfung im Fachgebiet Zivilrecht und Öffentliches Recht besteht nach Maßgabe<br />

der Studienordnung aus den Teilprüfungen<br />

1. Zivilrecht<br />

2. Öffentliches Recht,<br />

die als Klausurarbeiten von jeweils zweistündiger Dauer im Rahmen der Prüfungen für die<br />

Diplomstudiengänge der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät abgelegt werden.<br />

§ 16 Bestehen der Diplom-Vorprüfung und Zeugnis<br />

(1) Die Diplom-Vorprüfung ist erfolgreich abgeschlossen, wenn in jeder Fachprüfung<br />

beziehungsweise Teilprüfung gemäß § 15 Abs. 1, 5 und 6 für die Studienrichtung Politikwissenschaft<br />

beziehungsweise § 15 Abs. 2, 5 und 7 für die Studienrichtung Volkswirtschaftslehre<br />

beziehungsweise § 15 Abs. 3, 5 und 8 für die Studienrichtung Betriebswirtschaftslehre

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