Regionalwissenschaften Ostasien (Schwerpunkt China)
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(4) Die Diplom-Vorprüfung erstreckt sich in der Studienrichtung Rechtswissenschaft mit den<br />
Modernen <strong>China</strong>-Studien auf die Fachgebiete<br />
1. erstes und zweites regionalwissenschaftliches Fachgebiet,<br />
2. Zivilrecht und Öffentliches Recht.<br />
(5) Die Diplom-Vorprüfung im Fach Moderne <strong>China</strong>-Studien besteht aus einer Fachprüfung. Die<br />
Fachprüfung wird in jeweils eine Teilprüfung im ersten und zweiten regionalwissenschaftlichen<br />
Fachgebiet zerlegt, die als Klausurarbeiten von jeweils zweistündiger Dauer im Rahmen der Prüfungen<br />
für die Zwischenprüfung der Philosophischen Fakultät abgelegt werden. Die beiden<br />
Teilprüfungen können in verschiedenen Semestern abgelegt werden.<br />
(6) Die Diplom-Vorprüfung im Fachgebiet Grundzüge der Politikwissenschaft besteht nach<br />
Maßgabe der Studienordnung aus den Fachprüfungen<br />
1. Politische Theorie und Politische Systeme,<br />
2. Internationale und Europäische Politik,<br />
die als Klausurarbeiten von jeweils zweistündiger Dauer im Rahmen der Prüfungen für die<br />
Diplomstudiengänge der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät abgelegt werden.<br />
(7) Die Diplom-Vorprüfung im Fachgebiet Grundzüge der Volkswirtschaftslehre besteht nach<br />
Maßgabe der Studienordnung aus den Fachprüfungen<br />
1. Einzelwirtschaftliche Grundlagen,<br />
2. Gesamtwirtschaftliche Grundlagen,<br />
die als Klausurarbeiten von jeweils zweistündiger Dauer im Rahmen der Prüfungen für die<br />
Diplomstudiengänge der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät abgelegt werden.<br />
(8) Die Diplom-Vorprüfung im Fachgebiet Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre besteht nach<br />
Maßgabe der Studienordnung aus den Fachprüfungen<br />
1. Betriebliche Funktionen,<br />
2. Planungs- und Kontrollrechnung,<br />
die als Klausurarbeiten von jeweils zweistündiger Dauer im Rahmen der Prüfungen für die<br />
Diplomstudiengänge der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät abgelegt werden.<br />
(9) Die Diplom-Vorprüfung im Fachgebiet Zivilrecht und Öffentliches Recht besteht nach Maßgabe<br />
der Studienordnung aus den Teilprüfungen<br />
1. Zivilrecht<br />
2. Öffentliches Recht,<br />
die als Klausurarbeiten von jeweils zweistündiger Dauer im Rahmen der Prüfungen für die<br />
Diplomstudiengänge der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät abgelegt werden.<br />
§ 16 Bestehen der Diplom-Vorprüfung und Zeugnis<br />
(1) Die Diplom-Vorprüfung ist erfolgreich abgeschlossen, wenn in jeder Fachprüfung<br />
beziehungsweise Teilprüfung gemäß § 15 Abs. 1, 5 und 6 für die Studienrichtung Politikwissenschaft<br />
beziehungsweise § 15 Abs. 2, 5 und 7 für die Studienrichtung Volkswirtschaftslehre<br />
beziehungsweise § 15 Abs. 3, 5 und 8 für die Studienrichtung Betriebswirtschaftslehre