Regionalwissenschaften Ostasien (Schwerpunkt China)
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1. die Nachweise nach Nummern 1 bis 3 bei der Meldung zur Fachprüfung im ersten regionalwissenschaftlichen<br />
Fachgebiet,<br />
2. die Nachweise nach Nummern 4 und 5 bei der Meldung zur Fachprüfung im zweiten<br />
regionalwissenschaftlichen Fachgebiet,<br />
3. der Nachweis nach Nummer 6 bei der Meldung zur Fachprüfung Spezielle Politikwissenschaft<br />
(Studienrichtung Politikwissenschaft),<br />
4. der Nachweis nach Nummer 7 bei der Meldung zur Fachprüfung Spezielle Volkswirtschaftslehre<br />
(Studienrichtung Volkswirtschaftslehre),<br />
5. der Nachweis nach Nummer 8 bei der Meldung zur Fachprüfung in einer Speziellen<br />
Betriebswirtschaftslehre als festes Wahlpflichtfach (Studienrichtung Betriebswirtschaftslehre),<br />
6. der Nachweis nach Nummer 9 bei der Meldung zur ersten Fachprüfung im öffentlichen<br />
Wirtschaftsrecht beziehungsweise privaten Wirtschaftsrecht (Studienrichtung Rechtswissenschaft),<br />
7. der Nachweis nach Nummer 10 bei der Meldung zur Fachprüfung im Wahlpflichtfach; in der<br />
Studienrichtung Betriebswirtschaftslehre im freien Wahlpflichtfach.<br />
§ 18 Umfang und Art der Diplomprüfung<br />
(1) Die Diplomprüfung in der Studienrichtung Politikwissenschaft mit den Modernen <strong>China</strong>-Studien<br />
besteht aus der Diplomarbeit (§ 19) sowie aus Fachprüfungen in zwei regionalwissenschaftlichen<br />
Fachgebieten, die Gegenstand der Diplomvorprüfung waren, sowie Fachprüfungen in Politikwissenschaft<br />
und Spezieller Politikwissenschaft sowie der Fachprüfung in einem Wahlpflichtfach<br />
nach Absatz 2.<br />
(2) Wahlpflichtfächer der Studienrichtung Politikwissenschaft mit den Modernen <strong>China</strong>-Studien<br />
sind:<br />
1. das nicht zum ersten oder zweiten Fachgebiet gewählte dritte regionalwissenschaftliche<br />
Fachgebiet (Neuere Geschichte <strong>China</strong>s/Politik, Wirtschaft und Gesellschaft beziehungsweise<br />
Moderne Literatur und Philosophie <strong>China</strong>s beziehungsweise Chinesische Rechtskultur),<br />
2. Genossenschaftswesen,<br />
3. Rechtswissenschaft,<br />
4. Sozialpolitik,<br />
5. Soziologie,<br />
6. Völkerkunde,<br />
7. Wirtschafts- und Sozialgeographie,<br />
8. Wirtschafts- und Sozialgeschichte.<br />
(3) Die Diplomprüfung in der Studienrichtung Volkswirtschaftslehre mit den Modernen <strong>China</strong>-<br />
Studien besteht aus der Diplomarbeit (§ 19) sowie aus Fachprüfungen in den beiden regionalwissenschaftlichen<br />
Fachgebieten, die Gegenstand der Diplom-Vorprüfung waren, Fachprüfungen<br />
in Allgemeiner Volkswirtschaftslehre und Spezieller Volkswirtschaftslehre sowie der<br />
Fachprüfung in einem Wahlpflichtfach nach Absatz 4.