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Regionalwissenschaften Ostasien (Schwerpunkt China)

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- 18 -<br />

1. die Nachweise nach Nummern 1 bis 3 bei der Meldung zur Fachprüfung im ersten regionalwissenschaftlichen<br />

Fachgebiet,<br />

2. die Nachweise nach Nummern 4 und 5 bei der Meldung zur Fachprüfung im zweiten<br />

regionalwissenschaftlichen Fachgebiet,<br />

3. der Nachweis nach Nummer 6 bei der Meldung zur Fachprüfung Spezielle Politikwissenschaft<br />

(Studienrichtung Politikwissenschaft),<br />

4. der Nachweis nach Nummer 7 bei der Meldung zur Fachprüfung Spezielle Volkswirtschaftslehre<br />

(Studienrichtung Volkswirtschaftslehre),<br />

5. der Nachweis nach Nummer 8 bei der Meldung zur Fachprüfung in einer Speziellen<br />

Betriebswirtschaftslehre als festes Wahlpflichtfach (Studienrichtung Betriebswirtschaftslehre),<br />

6. der Nachweis nach Nummer 9 bei der Meldung zur ersten Fachprüfung im öffentlichen<br />

Wirtschaftsrecht beziehungsweise privaten Wirtschaftsrecht (Studienrichtung Rechtswissenschaft),<br />

7. der Nachweis nach Nummer 10 bei der Meldung zur Fachprüfung im Wahlpflichtfach; in der<br />

Studienrichtung Betriebswirtschaftslehre im freien Wahlpflichtfach.<br />

§ 18 Umfang und Art der Diplomprüfung<br />

(1) Die Diplomprüfung in der Studienrichtung Politikwissenschaft mit den Modernen <strong>China</strong>-Studien<br />

besteht aus der Diplomarbeit (§ 19) sowie aus Fachprüfungen in zwei regionalwissenschaftlichen<br />

Fachgebieten, die Gegenstand der Diplomvorprüfung waren, sowie Fachprüfungen in Politikwissenschaft<br />

und Spezieller Politikwissenschaft sowie der Fachprüfung in einem Wahlpflichtfach<br />

nach Absatz 2.<br />

(2) Wahlpflichtfächer der Studienrichtung Politikwissenschaft mit den Modernen <strong>China</strong>-Studien<br />

sind:<br />

1. das nicht zum ersten oder zweiten Fachgebiet gewählte dritte regionalwissenschaftliche<br />

Fachgebiet (Neuere Geschichte <strong>China</strong>s/Politik, Wirtschaft und Gesellschaft beziehungsweise<br />

Moderne Literatur und Philosophie <strong>China</strong>s beziehungsweise Chinesische Rechtskultur),<br />

2. Genossenschaftswesen,<br />

3. Rechtswissenschaft,<br />

4. Sozialpolitik,<br />

5. Soziologie,<br />

6. Völkerkunde,<br />

7. Wirtschafts- und Sozialgeographie,<br />

8. Wirtschafts- und Sozialgeschichte.<br />

(3) Die Diplomprüfung in der Studienrichtung Volkswirtschaftslehre mit den Modernen <strong>China</strong>-<br />

Studien besteht aus der Diplomarbeit (§ 19) sowie aus Fachprüfungen in den beiden regionalwissenschaftlichen<br />

Fachgebieten, die Gegenstand der Diplom-Vorprüfung waren, Fachprüfungen<br />

in Allgemeiner Volkswirtschaftslehre und Spezieller Volkswirtschaftslehre sowie der<br />

Fachprüfung in einem Wahlpflichtfach nach Absatz 4.

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