Regionalwissenschaften Ostasien (Schwerpunkt China)
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2. eines der folgenden Fächer als freies Wahlpflichtfach:<br />
2.1 das nicht zum ersten oder zweiten Fachgebiet gewählte dritte regionalwissenschaftliche<br />
Gebiet (Neuere Geschichte <strong>China</strong>s/Politik, Wirtschaft und Gesellschaft beziehungsweise<br />
Moderne Literatur und Philosophie <strong>China</strong>s beziehungsweise Chinesische Rechtskultur),<br />
2.2 eine weitere spezielle Betriebswirtschaftslehre nach Nummer 1.,<br />
2.3 Energiewirtschaftslehre,<br />
2.4 Genossenschaftswesen,<br />
2.5 Politikwissenschaft,<br />
2.6 Rechtswissenschaft,<br />
2.7 Sozialpolitik,<br />
2.8 Soziologie,<br />
2.9 Völkerkunde.<br />
2.10 Wirtschaftsinformatik,<br />
2.11 Wirtschafts- und Sozialgeographie,<br />
2.12 Wirtschafts- und Sozialgeschichte.<br />
(7) Die Diplomprüfung in der Studienrichtung Rechtswissenschaft mit den Modernen <strong>China</strong>-Studien<br />
besteht aus der Diplomarbeit (§ 19) sowie aus Fachprüfungen in den beiden regionalwissenschaftlichen<br />
Fachgebieten, die Gegenstand der Diplom-Vorprüfung waren,<br />
Fachprüfungen im Öffentlichen Wirtschaftsrecht und im Privaten Wirtschaftsrecht sowie der<br />
Fachprüfung in einem Wahlpflichtfach nach Absatz 8.<br />
(8) Wahlpflichtfächer der Studienrichtung Rechtswissenschaft mit den Modernen <strong>China</strong>-Studien<br />
sind:<br />
1. Das nicht zum ersten oder zweiten Fachgebiet gewählte dritte regionalwissenschaftliche<br />
Fachgebiet (Neuere Geschichte/Politik, Wirtschaft und Gesellschaft bzw. Moderne Literatur<br />
und Philosophie <strong>China</strong>s, bzw. Chinesische Rechtskultur),<br />
2. Internationales Öffentliches Recht,<br />
3. Internationales Wirtschaftsrecht,<br />
4. Politikwissenschaft,<br />
5. Soziologie,<br />
6. Völkerkunde.<br />
(9) Die Diplomprüfung im ersten regionalwissenschaftlichen Fachgebiet besteht nach Maßgabe der<br />
Studienordnung aus zwei Fachprüfungen. Die eine dieser Fachprüfungen wird als Klausurarbeit<br />
von vierstündiger Dauer im Rahmen der Prüfungen für die Magisterstudiengänge der Philosophischen<br />
Fakultät, die andere als mündliche Prüfung von wenigstens 30 und höchstens 45 Minuten<br />
Dauer abgelegt. Die mündliche Fachprüfung folgt der schriftlichen Fachprüfung zeitlich nach.<br />
(10) Die Diplomprüfung im zweiten regionalwissenschaftlichen Fachgebiet besteht nach Maßgabe der<br />
Studienordnung aus einer Fachprüfung, die als Klausurarbeit von vierstündiger Dauer im<br />
Rahmen der Prüfungen für die Magisterstudiengänge der Philosophischen Fakultät abgelegt wird.<br />
(11) Die Diplomprüfung im Pflichtfach Politikwissenschaft besteht nach Maßgabe der<br />
Studienordnung aus den Fachprüfungen