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Holzkirchner - Holzkirchen

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informationen<br />

Amtliche Bekanntmachung<br />

der Marktgemeinde <strong>Holzkirchen</strong><br />

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.<br />

116 „Bahnhofplatz“ (Teilbereich 1) – Bebauungsplan<br />

der Innenentwicklung gem.<br />

§ 13a Baugesetzbuch (BauGB);<br />

Erneute öffentliche Auslegung nach § 4a<br />

Abs. 3 Satz 1 BauGB<br />

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung<br />

am 28.06.2007 beschlossen, für das Gebiet<br />

südöstlich des Bahnhofs obigen Bebauungsplan<br />

aufzustellen (Ziel und Zweck der Planung:<br />

Aus Anlass des Verkaufs und der eingeleiteten<br />

Freistellung von Bahnbetriebszwecken soll<br />

die städtebauliche Entwicklung im Umfeld des<br />

Bahnhofs durch einen Bebauungsplan gesteuert<br />

werden. Orientiert an der Funktion und dem<br />

Charakter des Gebiets sollen dort insbesondere<br />

Geschäftsgebäude, Läden, Gastronomie- und<br />

Beherbergungsbetriebe entstehen).<br />

Der Bebauungsplanentwurf i.d.F. vom<br />

26.07.2007 wurde in der Zeit vom 31.08.<br />

– 01.10.2007 öffentlich ausgelegt. Gleichzeitig<br />

wurden die Träger öffentlicher Belange an<br />

dem Verfahren beteiligt. In seiner Sitzung am<br />

01.04.2008 hat der Marktgemeinderat nun<br />

auf Antrag eines Grundstückseigentümers die<br />

Änderung dieses Bebauungsplanentwurfs beschlossen.<br />

Folgende Änderungen haben sich ergeben:<br />

• Gegenüber der ursprünglichen Festsetzung<br />

zur Grünordnung, die u.a. den Erhalt von drei<br />

Kastanienbäumen auf dem Grundstück Fl.Nr.<br />

653/5 festschrieb, wird nunmehr festgesetzt,<br />

dass diese drei Bäume beseitigt werden können<br />

(Auflage: Ersatzpflanzungen).<br />

• Im Bereich der Zufahrt zu den geplanten<br />

Stellplätzen des vorgenannten Grundstückes,<br />

über das auch das Hinterliegergrundstück<br />

Fl.Nr. 656 erschlossen werden soll, ist ein bestehender<br />

Kfz.-Stellplatz des Bahnhofplatzes<br />

aufzulösen. Beidseits der Zufahrt wird je eine<br />

Pflanzinsel planzeichnerisch ausgewiesen.<br />

05/2008 <strong>Holzkirchner</strong> Gemeindeblatt 11<br />

• Leitungstrassen wurden planzeichnerisch<br />

festgesetzt.<br />

Der vom Architekturbüro Eberhard von Angerer,<br />

München, ausgearbeitete Bebauungsplanentwurf<br />

i.d.F. vom 13.03.2008 mit Begründung<br />

liegt in der Zeit vom 14.04.2008 bis<br />

14.05.2008 in den Amtsräumen des Bauamtes<br />

(Rathaus, 2. Stock) erneut öffentlich aus.<br />

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen<br />

abgegeben werden. Nicht fristgemäß<br />

abgegebene Stellungnahmen können bei der<br />

Beschlussfassung über den Bebauungsplan<br />

unberücksichtigt bleiben.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag<br />

nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung<br />

(VwGO) zur Einleitung einer Normenkontrolle<br />

unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen<br />

geltend gemacht werden, die vom Antragsteller<br />

im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet<br />

geltend gemacht wurden, aber hätten<br />

geltend gemacht werden können.<br />

Der Bebauungsplan soll im beschleunigten<br />

Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung<br />

nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt<br />

werden.<br />

I.A. Herbst, Bauamt/Verw.<br />

Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 116<br />

– Teilbereich 1

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