Holzkirchner - Holzkirchen
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informationen<br />
Amtliche Bekanntmachung<br />
der Marktgemeinde <strong>Holzkirchen</strong><br />
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.<br />
116 „Bahnhofplatz“ (Teilbereich 1) – Bebauungsplan<br />
der Innenentwicklung gem.<br />
§ 13a Baugesetzbuch (BauGB);<br />
Erneute öffentliche Auslegung nach § 4a<br />
Abs. 3 Satz 1 BauGB<br />
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung<br />
am 28.06.2007 beschlossen, für das Gebiet<br />
südöstlich des Bahnhofs obigen Bebauungsplan<br />
aufzustellen (Ziel und Zweck der Planung:<br />
Aus Anlass des Verkaufs und der eingeleiteten<br />
Freistellung von Bahnbetriebszwecken soll<br />
die städtebauliche Entwicklung im Umfeld des<br />
Bahnhofs durch einen Bebauungsplan gesteuert<br />
werden. Orientiert an der Funktion und dem<br />
Charakter des Gebiets sollen dort insbesondere<br />
Geschäftsgebäude, Läden, Gastronomie- und<br />
Beherbergungsbetriebe entstehen).<br />
Der Bebauungsplanentwurf i.d.F. vom<br />
26.07.2007 wurde in der Zeit vom 31.08.<br />
– 01.10.2007 öffentlich ausgelegt. Gleichzeitig<br />
wurden die Träger öffentlicher Belange an<br />
dem Verfahren beteiligt. In seiner Sitzung am<br />
01.04.2008 hat der Marktgemeinderat nun<br />
auf Antrag eines Grundstückseigentümers die<br />
Änderung dieses Bebauungsplanentwurfs beschlossen.<br />
Folgende Änderungen haben sich ergeben:<br />
• Gegenüber der ursprünglichen Festsetzung<br />
zur Grünordnung, die u.a. den Erhalt von drei<br />
Kastanienbäumen auf dem Grundstück Fl.Nr.<br />
653/5 festschrieb, wird nunmehr festgesetzt,<br />
dass diese drei Bäume beseitigt werden können<br />
(Auflage: Ersatzpflanzungen).<br />
• Im Bereich der Zufahrt zu den geplanten<br />
Stellplätzen des vorgenannten Grundstückes,<br />
über das auch das Hinterliegergrundstück<br />
Fl.Nr. 656 erschlossen werden soll, ist ein bestehender<br />
Kfz.-Stellplatz des Bahnhofplatzes<br />
aufzulösen. Beidseits der Zufahrt wird je eine<br />
Pflanzinsel planzeichnerisch ausgewiesen.<br />
05/2008 <strong>Holzkirchner</strong> Gemeindeblatt 11<br />
• Leitungstrassen wurden planzeichnerisch<br />
festgesetzt.<br />
Der vom Architekturbüro Eberhard von Angerer,<br />
München, ausgearbeitete Bebauungsplanentwurf<br />
i.d.F. vom 13.03.2008 mit Begründung<br />
liegt in der Zeit vom 14.04.2008 bis<br />
14.05.2008 in den Amtsräumen des Bauamtes<br />
(Rathaus, 2. Stock) erneut öffentlich aus.<br />
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen<br />
abgegeben werden. Nicht fristgemäß<br />
abgegebene Stellungnahmen können bei der<br />
Beschlussfassung über den Bebauungsplan<br />
unberücksichtigt bleiben.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag<br />
nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung<br />
(VwGO) zur Einleitung einer Normenkontrolle<br />
unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen<br />
geltend gemacht werden, die vom Antragsteller<br />
im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet<br />
geltend gemacht wurden, aber hätten<br />
geltend gemacht werden können.<br />
Der Bebauungsplan soll im beschleunigten<br />
Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung<br />
nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt<br />
werden.<br />
I.A. Herbst, Bauamt/Verw.<br />
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 116<br />
– Teilbereich 1