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Holzkirchner - Holzkirchen

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informationen<br />

a) Ergebnis der öffentlichen Auslegung<br />

und Behördenbeteiligung<br />

b) Anpassung des Flächennutzungsplanes<br />

Auf Antrag der Firma ALDI hat der Marktgemeinderat<br />

beschlossen, für das Grundstück<br />

Rudolf-Diesel-Ring 4 (Flst.503/3) ein Verfahren<br />

zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes<br />

einzuleiten und das Verfahren<br />

auf der Grundlage des § 13 a BauGB als Bebauungsplan<br />

der Innenentwicklung durchzuführen<br />

(Ziel und Zweck der Planung: Der Fa. ALDI soll<br />

ermöglicht werden, die Verkaufsfläche des bestehenden<br />

Lebensmittelmarktes auf rd. 905 qm<br />

zu erhöhen. Zu diesem Zweck wird das Grundstück<br />

als Sondergebiet festgesetzt.)<br />

…<br />

Beschluss<br />

Der Marktgemeinderat stimmt der Prüfungsempfehlung<br />

des Bauausschusses zu und beschließt<br />

den vorhabenbezogenen Bebauungsplan<br />

zur Änderung des Bebauungsplanes Nr.<br />

57 i.d.F. vom 30.10.2007 als Satzung und die<br />

Begründung hierzu. Des Weiteren beschließt<br />

der Marktgemeinderat, den Flächennutzungsplan<br />

auf der Grundlage des Planentwurfes des<br />

Planungsverbandes Äußerer Wirtschaftsraum<br />

München vom 18.12.2007 (43. Änderung des<br />

Flächennutzungsplanes/Berichtigung) anzupassen.<br />

(Abstimmung 21 : 2)<br />

4.3 Aufstellung der Bebauungspläne Nr.<br />

121 für das Gebiet zwischen der Münchner<br />

Straße, der Heignkamer Straße, dem<br />

Otterfinger Weg und dem Reitschulweg;<br />

Ergebnis der Auslegung und Behördenbeteiligung<br />

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung<br />

am 20.07.2006 beschlossen, für das eingangs<br />

genannte Gebiet einen Bebauungsplan aufzustellen.<br />

Das Planungskonzept sieht in dem<br />

Gebiet die Entwicklung eines eingeschränkten<br />

Gewerbegebiets vor. Teilflächen (insbesondere<br />

05/2008 <strong>Holzkirchner</strong> Gemeindeblatt<br />

die bereits bebauten Bereiche) sollen als Mischgebiet<br />

ausgewiesen werden. Die Erschließung<br />

des Gebiets ist über die zu einer Ringstraße<br />

auszubauenden Ohmstraße geplant. Darüber<br />

hinaus enthält die Planung Aussagen über die<br />

Sicherung und den Ausbau von Fuß- und Radwegverbindungen.<br />

…<br />

Beschluss<br />

Der Marktgemeinderat stimmt der Prüfungsempfehlung<br />

des Bauausschusses zu und<br />

beschließt, den Bebauungsplan Nr. 121 i.d.F.<br />

vom 13.03.2008 (ausgenommen den die Flurstücke<br />

4005, 4005/1, 4005/2 und 4005/3<br />

umfassenden Teilbereich) als Satzung und die<br />

Begründung hierzu sowie für den von der Verabschiedung<br />

ausgenommenen (und um das<br />

Flst. 4006) erweiterten Teilbereich 2 (siehe<br />

Planskizze des Bauamtes vom 29.02.2008)<br />

das Aufstellungsverfahren gesondert fortzuführen.<br />

(Abstimmung 21 : 0)<br />

4.4 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.<br />

118c für die kommunale Entlastungsstraße<br />

<strong>Holzkirchen</strong>-Nord – Kreisstraße MB 9<br />

(hier: Bauabschnitt BA 03);<br />

Ergebnis der Auslegung und Behördenbeteiligung<br />

Der Marktgemeinderat hat beschlossen, für den<br />

Neubau einer Kommunalen Entlastungsstraße<br />

<strong>Holzkirchen</strong>-Nord den Flächennutzungsplan zu<br />

ändern und Bebauungspläne aufzustellen. Die<br />

36. Änderung des Flächennutzungsplanes und<br />

die Bebauungspläne Nr. 118a und 118b (Bauabschnitte<br />

BA 02 und BA 04) sind bereits wirksam<br />

geworden bzw. in Kraft getreten.<br />

Der verfahrensgegenständliche Bebauungsplan<br />

Nr. 118c bezweckt die Verlegung der Heignkamer<br />

Straße sowie der Straßenunterführung an<br />

der Bahnlinie <strong>Holzkirchen</strong>-München zur Beseitigung<br />

der derzeit im Straßenverlauf bestehenden<br />

Engstelle (= Bauabschnitt BA 03).<br />

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