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(2) 3 StE 2/02 – 5 (1) (2/02) In der Strafsache gegen 1. M R ...

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Das Lied „Arische Kämpfer“ enthält mit seinem Verweis auf den Kampfeswillen <strong>der</strong><br />

Bandmitglie<strong>der</strong> eine erste Darstellung von <strong>der</strong>en Selbstverständnis als eine Band,<br />

<strong>der</strong>en Aufgabe über die Unterhaltung ihrer rechtsradikalen Zuhörer hinausreichen<br />

soll.<br />

Diese Musikkassette, mit unprofessionellen Mitteln vervielfältigt und im Freundeskreis<br />

<strong>der</strong> Band verbreitet, ist durch Entscheidung <strong>der</strong> Bundesprüfstelle für jugendgefährdende<br />

Schriften vom 18. November 1993 <strong>–</strong> Pr 409/93 <strong>–</strong> in die Liste <strong>der</strong> jugendgefährdenden<br />

Schriften eingetragen worden. Von ihr wurde zu einem späteren<br />

Zeitpunkt <strong>–</strong> von <strong>der</strong> Band autorisiert <strong>–</strong> unter dem Titel „Berlin bleibt deutsch“ in<br />

einer geringen Auflage eine CD hergestellt, die allerdings teilweise mit Geschwindigkeitsfehlern<br />

behaftet war. Auch diese CD ist durch Entscheidung <strong>der</strong> Bundesprüfstelle<br />

für jugendgefährdende Schriften vom 12. März 1997 <strong>–</strong> Pr 26/97 <strong>–</strong> in die<br />

Liste <strong>der</strong> jugendgefährdenden Schriften eingetragen worden.<br />

Nach <strong>der</strong> Aufnahme <strong>der</strong> Musikkassette kam die Probentätigkeit zunächst für einige<br />

Zeit zum Erliegen. Zwar hatte <strong>der</strong> Angeklagte R den Part des Sängers und<br />

die Rolle des Bandlea<strong>der</strong>s übernommen, doch die Band mußte erst einen neuen<br />

Bassisten finden. Denn Andreas L war, nachdem er zweimal operiert worden<br />

und aus Berlin weggezogen war, aus <strong>der</strong> Band ausgeschieden. Da <strong>der</strong> neue Bassist<br />

nicht nur die politischen Ansichten <strong>der</strong> Band teilen, son<strong>der</strong>n sich menschlich<br />

einfügen sollte, wurde über das Ausscheiden L s auch innerhalb <strong>der</strong> „Vandalen“<br />

gesprochen und im unmittelbaren Umfeld <strong>der</strong> Bandmitglie<strong>der</strong> nach einem Ersatzmann<br />

gesucht. So kam es, daß sich Horst Sch auch mit dem Angeklagten M<br />

, beide Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> „Vandalen“, über das Ausscheiden L s unterhielt und M<br />

schließlich einwilligte, bei <strong>der</strong> Band als Bassist mitzuwirken, obwohl er selbst kein<br />

<strong>In</strong>strument erlernt hatte, geschweige denn Baß spielen konnte. Auf einer von einem<br />

Bekannten geliehenen Baßgitarre brachte er sich in <strong>der</strong> Folgezeit mit Unterstützung<br />

von R und Sch das Spielen dieses <strong>In</strong>strumentes bei. Anfänglich<br />

notierte er die notwendigen Griffe mit Hilfe eines Zahlencodes auf Zetteln, später<br />

in einem <strong>–</strong> bei <strong>der</strong> Durchsuchung seiner Wohnung gefundenen <strong>–</strong> Notizbuch. Zunächst<br />

begleitete er die an<strong>der</strong>en nur auf einer Saite <strong>der</strong> Baßgitarre, später auf<br />

zweien. Vom Jahr 2000 ab spielte er jedoch auf allen vier Saiten.<br />

II.<br />

Werdegang <strong>der</strong> Band bis zur CD „Republik <strong>der</strong> Strolche“<br />

Mit dem personellen Wechsel innerhalb <strong>der</strong> Band, <strong>der</strong>en sämtliche Mitglie<strong>der</strong> R ,<br />

M und Sch nun den „Vandalen“ angehörten, än<strong>der</strong>te sich auch <strong>der</strong>en

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