(2) 3 StE 2/02 – 5 (1) (2/02) In der Strafsache gegen 1. M R ...
(2) 3 StE 2/02 – 5 (1) (2/02) In der Strafsache gegen 1. M R ...
(2) 3 StE 2/02 – 5 (1) (2/02) In der Strafsache gegen 1. M R ...
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treten die „Vandalen“ selbst kaum öffentlich in Erscheinung, wenngleich sie auf<br />
Grund ihrer Veranstaltungen <strong>–</strong> wie etwa dem jährlichen „Geburtstagsfest“ <strong>–</strong> ein<br />
hohes Ansehen in <strong>der</strong> Neonaziszene genießen. Ein „Vandale“ unterstützt den an<strong>der</strong>en,<br />
und sie schrecken auch vor gewalttätigen Auseinan<strong>der</strong>setzungen nicht zurück,<br />
um ihre <strong>In</strong>teressen durchzusetzen.<br />
2. „Blood & Honour<br />
Diese in England entstandene neonazistisch und rassistisch ausgerichtete Skinhead-Bewegung<br />
hatte in verschiedenen Län<strong>der</strong>n Fuß gefaßt und verfügte auch in<br />
Deutschland über zahlreiche Mitglie<strong>der</strong>, die sich als loser Zusammenschluß in Divisionen<br />
und Sektionen glie<strong>der</strong>ten und die Musik als ideales Mittel ideologischer<br />
Beeinflussung jugendlicher Skinheads ansahen. Sie organisierte Konzerte rechtsradikaler<br />
Bands, unterstützte diese bei Produktion und Vertrieb ihrer Musikträger<br />
und gab ein Mitteilungsblatt heraus, das sich mit <strong>der</strong> rechten Musikszene befaßte.<br />
„Blood & Honour“ war eine Art szeneinterne Polizei, die dank eines gut ausgebauten<br />
<strong>In</strong>formationssystems rechtsradikale Bands nicht nur bei Konzerten und <strong>der</strong><br />
Produktion von Tonträgern unterstützte, son<strong>der</strong>n vor allem über <strong>der</strong>en Rechte an<br />
ihrer Musik wachte und Schwarzpressungen von CDs zu verhin<strong>der</strong>n trachtete.<br />
Da die Band „Landser“ inzwischen zu einem <strong>In</strong>begriff für eine beson<strong>der</strong>e Art<br />
rechtsradikaler Musik geworden war, entsprach die deutsche Division von „Blood<br />
& Honour“ einem verbreiteten Wunsch <strong>der</strong> Szene, als sie im Mitteilungsheft Nr. 8<br />
ein <strong>In</strong>terview mit <strong>der</strong> Band abdruckte, das nach dem Erscheinen <strong>der</strong> CD „Deutsche<br />
Wut/Rock <strong>gegen</strong> oben“, aber noch vor dem <strong>1.</strong> Mai 1999 geführt worden ist.<br />
Abgesehen von Antworten auf politische Fragen, die Polen, die Entwicklung auf<br />
dem Balkan, die Person Horst Mahlers und das Christentum betreffen, hält <strong>der</strong><br />
Wortführer <strong>der</strong> Band, bei dem es sich nach Überzeugung des Senats um den Angeklagten<br />
R gehandelt hat, den Zeitpunkt für gekommen, daß sich die Band<br />
selbst einmal äußert, weil inzwischen so viel „Unfug“ erzählt worden sei. So erfährt<br />
<strong>der</strong> Leser, daß sich die Band 1992 gegründet und zunächst den Namen „Endlösung“<br />
gegeben habe, bis er nach einem halben Jahr in „Landser“ geän<strong>der</strong>t worden<br />
sei. Das <strong>In</strong>terview macht darüber hinaus deutlich, daß die Band „Landser“ nicht<br />
das Produkt eines Einzelnen, son<strong>der</strong>n mehrerer Personen ist, und es „im September<br />
1992 einen „Live Gig“ gegeben“ habe, bei dem noch <strong>der</strong> erste Sänger am Mikrofon<br />
gestanden habe und bei dem noch „NF und FAP die feuchtfröhlichen Gastgeber<br />
für verrückte Konzerte“ gewesen seien.