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(2) 3 StE 2/02 – 5 (1) (2/02) In der Strafsache gegen 1. M R ...

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Der Angeklagte M , wie R Mitglied <strong>der</strong> „Vandalen“, teilte<br />

die rechtsradikale Haltung und die politischen Absichten <strong>der</strong> Band, war jedoch<br />

auch aus Freundschaft zu dem Angeklagten R <strong>der</strong> neue Bassist <strong>der</strong> „Landser“<br />

geworden. Welchen Stellenwert diese Freundschaft für ihn hatte, belegt <strong>der</strong><br />

Umstand, daß er sich zur Mitwirkung bereit erklärt hatte, obwohl er das Spielen<br />

des <strong>In</strong>strumentes erst erlernen mußte. So war es nur konsequent, daß er den Zielen<br />

<strong>der</strong> Band auch sein Privatleben unterordnete und in <strong>der</strong> Folgezeit nahezu regelmäßig<br />

sonntags zu den Proben kam und auch Differenzen mit seiner damaligen<br />

Lebensgefährtin und jetzigen Ehefrau Marion P<br />

in Kauf nahm.<br />

Er war es übrigens auch, <strong>der</strong> die Post des Angeklagten R bei dessen Mutter<br />

abholte und diesen zu den Probenterminen fuhr. <strong>In</strong> „M “, wie er genannt<br />

wurde, hatte <strong>der</strong> Angeklagte R die ihm wichtige feste Stütze, ohne die er<br />

nicht musikalisch tätig sein wollte, und war deshalb auch gerne bereit, die Probentermine<br />

nach dessen beruflicher Tätigkeit abzustimmen.<br />

3. die Stellung des Angeklagten W<br />

Während <strong>der</strong> Angeklagte R in erster Linie seine rechtsextreme Gesinnung<br />

in eigenen Worten und Tönen ausdrücken wollte und <strong>der</strong> Angeklagte M<br />

als dessen treuer Vasall Baß spielte, war für den Angeklagten W<br />

<strong>der</strong> Eintritt bei „Landser“ die natürliche Krönung seiner Karriere. Als er auf die vakante<br />

Position des Schlagzeugers hin angesprochen wurde, war er bereits bei<br />

„Blood & Honour“ und in <strong>der</strong> Potsdamer Szene <strong>der</strong> Rechtsradikalen aktiv und<br />

spielte in mehreren Bands dieses Spektrums Schlagzeug. Er identifizierte sich<br />

vollständig mit den <strong>In</strong>halten <strong>der</strong> Lie<strong>der</strong> und dem „politischen Kampf“ <strong>der</strong> Band,<br />

spekulierte jedoch aufgrund seines Geltungsbedürfnisses auch auf den damit verbundenen<br />

Ruhm und die Aussicht, bei Frauen leichteres Spiel zu haben. Für die<br />

CD „Ran an den Feind“ nutzte die Band seine Mitgliedschaft bei „Blood & Honour“,<br />

um einen Produzenten zu finden, dessen alleiniger Ansprechpartner er in <strong>der</strong> Folgezeit<br />

blieb. Ferner übernahm er die Zuständigkeit für die Anmietung <strong>der</strong> Proberäume.<br />

4. Gesamtheit <strong>der</strong> Band<br />

<strong>In</strong> <strong>der</strong> Zusammensetzung R , M und W<br />

hatte sich damit eine Band herausgebildet, <strong>der</strong>en Mitglie<strong>der</strong> nicht nur gut miteinan<strong>der</strong><br />

harmonierten und ohne persönliche Reibereien an einem Strang zogen,<br />

son<strong>der</strong>n bei <strong>der</strong> alle das von dem Angeklagten R ausgegebene Ziel verfolg-

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