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(2) 3 StE 2/02 – 5 (1) (2/02) In der Strafsache gegen 1. M R ...

(2) 3 StE 2/02 – 5 (1) (2/02) In der Strafsache gegen 1. M R ...

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sein. Zum einen wußten alle Bandmitglie<strong>der</strong> um ihre <strong>der</strong> Staatsanwaltschaft Neuruppin<br />

verborgen gebliebene Beteiligung am Vertrieb, hatten sie ihn doch in Auftrag<br />

gegeben. Zum an<strong>der</strong>en gab R im Jahre 1999 <strong>der</strong> Bewegung „Blood &<br />

Honour“ sowohl für <strong>der</strong>en deutsches als auch für <strong>der</strong>en englisches Mitteilungsblatt<br />

in Kenntnis und mit Zustimmung von M<br />

und W<br />

je ein <strong>In</strong>terview. <strong>In</strong> beiden waren die wegen <strong>der</strong> beabsichtigten politischen Wirkung<br />

unabdingbare Strafbarkeit <strong>der</strong> Texte und <strong>der</strong> Verfolgungsdruck <strong>der</strong> Behörden plakativ<br />

herausgestellt (siehe auch B. IV. 2). Außerdem machen zahlreiche Äußerungen<br />

<strong>der</strong> Angeklagten, die durch die Telefonüberwachung bekannt geworden sind,<br />

deutlich, daß sie die Strafbarkeit ihres Verhaltens kannten.<br />

Da die Verbindung zwischen Jens O und <strong>der</strong> Band nahezu ausschließlich über<br />

Horst Sch bestanden hatte, nahm noch vor dessen Ausscheiden <strong>der</strong> Angeklagte<br />

R auch wegen <strong>der</strong> Produktion <strong>der</strong> CDs direkten Kontakt zu dem Zeugen<br />

O auf, denn die Band wollte auch weiterhin mit ihm zusammenarbeiten. Angesichts<br />

des Erfolges, den die CD in <strong>der</strong> rechten Szene hatte, waren auch die entsprechenden<br />

Textilien mit „Landser“-Aufschrift o<strong>der</strong> Logo zunehmend gefragt.<br />

Durch sie blieb nicht nur die Aufmerksamkeit <strong>der</strong> Szene erhalten, son<strong>der</strong>n <strong>der</strong><br />

Träger konnte auch seine politischen Ansichten und damit seine Zugehörigkeit zu<br />

Gleichgesinnten dokumentieren. Die Entwürfe zu den einzelnen Kleidungsstücken,<br />

unter an<strong>der</strong>em T- bzw. Kapuzen-Shirts erstellte <strong>der</strong> Angeklagte R . Er<br />

zeichnete auch für die Abrechnung des erzielten Gewinnes verantwortlich, dessen<br />

Höhe <strong>der</strong> Senat nicht festzustellen vermochte. Jens O hin<strong>gegen</strong> übernahm Herstellung<br />

und Vertrieb.<br />

Durch die Verbreitung <strong>der</strong> erfolgreichen und bei dem angesprochenen Publikum<br />

beliebten CD „Republik <strong>der</strong> Strolche“ und den gleichzeitigen Vertrieb von Fan-<br />

Artikeln wurde die Band „Landser“ erstmals einem größeren Publikum in ganz<br />

Deutschland bekannt. Der ganz persönliche Textstil R s, <strong>der</strong> sich durch<br />

feinsinnige Ironie, Sprachwitz, eine weitgehende Themenbreite und eine ausgefallene<br />

Wortwahl auszeichnete, gefiel in <strong>der</strong> rechtsradikalen Szene. Die Qualität <strong>der</strong><br />

Texte, die sich sprachlich deutlich von denen aller an<strong>der</strong>en deutschen Bands des<br />

rechten Spektrums abhoben, die durchaus eingängigen, rhythmisch abwechslungsreichen<br />

Melodien und <strong>der</strong> Umstand, daß die Band nicht öffentlich auftrat und<br />

ihre Mitglie<strong>der</strong> im Verborgenen agierten, waren <strong>der</strong> Boden, auf dem sich nach <strong>der</strong><br />

Veröffentlichung <strong>der</strong> CD „Republik <strong>der</strong> Strolche“ innerhalb <strong>der</strong> rechten Szene ein<br />

Kultstatus entwickeln konnte, den die Band auch noch nach <strong>der</strong> kurzfristigen Verhaftung<br />

ihrer Mitglie<strong>der</strong> R und Sch behielt.

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