Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung - FWF
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ausbreitung <strong>der</strong> Technischen Universität Graz, in <strong>der</strong> Kommission für Astronomie Prof. K. Rakos,<br />
Universitätssternwarte Wien, in <strong>der</strong> Arbeitsgruppe für Geisteswissenschaften Prof. W. Welzig, Germanistisches<br />
Institut <strong>der</strong> Universität Wien, in <strong>der</strong> Arbeitsgruppe für Byzantinistik Prof. H. Hunger,<br />
Präsident <strong>der</strong> österreichischen Akademie <strong>der</strong> Wissenschaften, und in <strong>der</strong> Arbeitsgruppe für Archäologie<br />
Prof. H. Vetters, österreichisches Archäologisches Institut <strong>der</strong> Universität Wien.<br />
8. Verwaltung<br />
Nach den im Jahre 1976 erlassenen Richtlinien wurden auch im Jahre 1977 Verfügungen über Apparate<br />
und Instrumente nach Abschluß des <strong>Forschung</strong>svorhabens, für das sie bereitgestellt waren, getroffen.<br />
114 Apparate und Instrumente wurden den Projektwerbern über ihr Ersuchen für die Dauer von drei<br />
Jahren für weitere <strong>Forschung</strong>sarbeiten leihweise überlassen, 71 Apparate und Instrumente wurden<br />
<strong>Forschung</strong>sinstitutionen, an denen <strong>Forschung</strong>sarbeiten ausgeführt werden — vornehmlich Universitäten<br />
u. ä. —, im Schenkungswege übergeben.<br />
Die vom Kuratorium des <strong>Fonds</strong> <strong>zur</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> <strong>wissenschaftlichen</strong> <strong>Forschung</strong> im Jahre 1976 <strong>zur</strong><br />
vorläufigen Erprobung bewilligten neuen Richtlinien <strong>zur</strong> Gewährung von Druckkostenbeiträgen haben<br />
sich, nach einjähriger Erfahrung zu schließen, sehr bewährt. Den Richtlinien zufolge gibt es drei <strong>För<strong>der</strong>ung</strong>smöglichkeiten<br />
:<br />
1. einen „verlorenen Zuschuß" für Druckkosten bis S 35.000,—;<br />
2. ein „zinsenloses Darlehen" für die gesamten Herstellungskosten abzüglich <strong>der</strong> von dritter Seite<br />
aufgebrachten Mittel; dieses zinsenlose Darlehen ist nach Maßgabe des Absatzes, jedoch spätestens<br />
nach zehn Jahren <strong>zur</strong> Gänze wie<strong>der</strong> <strong>zur</strong>ückzuzahlen;<br />
3. einen „Druckkostenbeitrag <strong>zur</strong> Senkung des Ladenpreises" für jene Druckwerke, <strong>der</strong>en errechneter<br />
Ladenpreis auf Grund hoher Herstellungskosten keinen entsprechend breiten Absatz erwarten<br />
läßt. Durch eine Senkung des Ladenpreises soll das Druckwerk marktgängiger und die Auflage erhöht<br />
werden; dadurch kann es auch zu einer Rückzahlung an den <strong>Fonds</strong> kommen.<br />
Für jede <strong>der</strong> drei <strong>För<strong>der</strong>ung</strong>smöglichkeiten wird ein entsprechen<strong>der</strong> Vertrag abgeschlossen. Von den<br />
63 bewilligten Druckkostenbeiträgen wurden 36 in Form eines verlorenen Zuschusses, 3 als zinsenloses<br />
Darlehen und 24 als Beitrag <strong>zur</strong> Senkung des Ladenpreises gewährt.<br />
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