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Ausgabe 20/2013 - Geiselwind

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<strong>20</strong> Aktuelle Informationen und Veranstaltungen der Gemeinde <strong>Geiselwind</strong> <strong>20</strong>/<strong>20</strong>13<br />

Die Gemeindekasse teilt mit:<br />

Am 1. November <strong>20</strong>13 ist die Pacht zur Zahlung fällig.<br />

Alle Zahlungspflichtigen, die nicht am automatischen Abbuchungsverfahren<br />

teilnehmen, werden gebeten, den fälligen Betrag auf eines der Konten des<br />

Marktes <strong>Geiselwind</strong> zu überweisen.<br />

Bankverbindungen:<br />

Sparkasse Mainfranken Würzburg<br />

BLZ 790 500 00 - Konto-Nr. 315 127<br />

IBAN: DE47 7905 0000 0000 3151 27<br />

BIC: BYLADEM1SWU<br />

Raiffeisenbank Ebrachgrund eG<br />

BLZ 770 690 91 – Konto-Nr. 3 21 85 38<br />

IBAN: DE54 7706 9091 0003 2185 38<br />

BIC: GENODEF1SFD<br />

Reisepässe<br />

Alle Reisepässe, die bis einschließlich 9.10.<strong>20</strong>13 beantragt waren, können in<br />

der Gemeindeverwaltung, Zimmer 103, abgeholt werden. Bitte bringen Sie<br />

dazu Ihre abgelaufenen Ausweispapiere mit.<br />

REDAKTIONSSCHLUSS<br />

Redaktionsschluss für die nächste <strong>Ausgabe</strong> (Erscheinungstag: 8.11.<strong>20</strong>13):<br />

Donnerstag, 31.10.<strong>20</strong>13, 9.00 Uhr !!<br />

Redaktionsschluss übernächste <strong>Ausgabe</strong>: 15.11.<strong>20</strong>13<br />

AUS DEM MARKTGEMEINDERAT<br />

Staatliche Fischerprüfung <strong>20</strong>14<br />

Anmeldung zur staatlichen Fischerprüfung <strong>20</strong>14<br />

Der Anmeldeschluss für die schriftliche Fischerprüfung ist der 1. Dezember<br />

<strong>20</strong>13. Die Anmeldung zur Prüfung ist online im Internet unter www.<br />

fischerpruefung.bayern.de möglich. Wichtig: Anmeldebestätigung und<br />

Rechnung ausdrucken! Sollten Sie über keinen Internetzugang verfügen,<br />

setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung: Tel.-Nr.: 0931/41 44 55.<br />

Nur wenn Sie die Prüfungsgebühr in Höhe von 30,-- € fristgerecht bis 15. Dezember<br />

<strong>20</strong>13 an die Staatsoberkasse Bayern überweisen, können Sie an der<br />

Prüfung teilnehmen! Die Bankverbindung entnehmen Sie bitte Ihrer Anmeldebestätigung<br />

und Rechnung.<br />

Die Teilnahme an der Prüfung setzt den Besuch eines Vorbereitungslehrganges<br />

voraus. Ohne Vorbereitungslehrgang ist eine Teilnahme nicht möglich!<br />

Anmeldung zum Vorbereitungslehrgang<br />

An folgenden Orten bieten wir Vorbereitungslehrgänge zur staatlichen Fischerprüfung<br />

<strong>20</strong>14 unter Aufsicht eines Ausbilders mit der staatlichen Qualifikation<br />

an:<br />

Sulzbach am Main, Omersbach im Kahlgrund, Schweinfurt, Giebelstadt, Karlstadt,<br />

Stadtschwarzach, Poppenlauer, Zell am Main, Hammelburg.<br />

Bei diesen Kursen beträgt die Unterrichtszeit in der Regel 3-4 Stunden je Unterrichtstag.<br />

Die Teilnahmegebühr beträgt 180,-- € (einschließlich Schulungsmaterial).<br />

Sonderkurs: Trennfeld-Intensiv<br />

Der Sonderkurs findet in Trennfeld statt. Der Kurs dauert eine Woche. Die Unterrichtszeit<br />

beträgt sechs Stunden je Unterrichtstag. Die Teilnahmegebühr<br />

beträgt 280,-- € (einschließlich Schulungsmaterial).<br />

Die Teilnahmegebühr für den Vorbereitungslehrgang überweisen Sie<br />

bitte an folgende Bankverbindung:<br />

Sparkasse Mainfranken Würzburg, Kto.Nr. 54999, BLZ 790 500 00<br />

Nach Eingang der Anmeldung für den Vorbereitungslehrgang und der Teilnahmegebühr<br />

wird den Teilnehmern ein Teilnehmerausweis zugesandt. Das Schulungsmaterial<br />

wird bei Lehrgangsbeginn vom Lehrgangsleiter ausgehändigt.<br />

Bitte beachten Sie auch etwaige Terminänderungen innerhalb des Kurses!<br />

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Fischereiverband Unterfranken<br />

e.V., Andreas-Grieser-Str. 79, 97084 Würzburg, Tel.-Nr.: 0931-414455, Fax:<br />

0931-415744, www.fischereiverband-unterfranken.de, Email: info@fischereiverband-unterfranken.de<br />

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung<br />

vom 07.10.<strong>20</strong>13 folgende Tagesordnungspunkte<br />

beschlossen:<br />

> Bebauungsplan „Inno-Park“ des Marktes <strong>Geiselwind</strong><br />

(Neuausweisung Gewerbeflächen <strong>Geiselwind</strong>)<br />

- Behandlung der Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung<br />

gem. § 3 Abs. 1 u. § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung<br />

der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 3.6.<strong>20</strong>13 bis<br />

einschließlich 5.7.<strong>20</strong>13 durchgeführt.<br />

Am Verfahren wurden 24 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange<br />

beteiligt.<br />

Nachfolgend aufgeführte Behörden und Träger öffentlicher Belange haben<br />

in ihrer Stellungnahme mitgeteilt, dass ihrerseits keine Anregungen<br />

und Hinweise zum Bebauungs- und Grünordnungsplan für das Gewerbegebiet<br />

„Innopark <strong>Geiselwind</strong>“ vorgebracht werden:<br />

> Amt für Ländliche Entwicklung Würzburg vom 3.7.<strong>20</strong>13<br />

> Naturpark Steigerwald, Scheinfeld vom 25.6.<strong>20</strong>13<br />

> Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt vom 5.7.<strong>20</strong>13<br />

> Landesamt für Denkmalpflege, Sachgebiet G23, Memmelsdorf vom 11.6.<strong>20</strong>13<br />

> Stadt Schlüsselfeld vom 6.6.<strong>20</strong>13<br />

> Bergamt Nordbayern, Bayreuth vom 21.6.<strong>20</strong>13<br />

> Handwerkskammer für Unterfranken vom 3.6.<strong>20</strong>13<br />

Nachfolgend aufgeführte Behörden und Träger öffentlicher Belange haben<br />

termingerecht bis zum 12.07.<strong>20</strong>13 keine Stellungnahme abgegeben:<br />

> Markt Burghaslach<br />

Nachdem alle Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange<br />

abgewogen und beschlussmäßig in 24 Beschlüssen behandelt wurden, können<br />

die Änderungen und Ergänzungen in den Bebauungsplan und Grünordnungsplan<br />

„Inno-Park <strong>Geiselwind</strong>“ aufgenommen werden.<br />

- Annahme und Auslegungsbeschluss<br />

Da im Zuge der Beteiligung der Behörden und Öffentlichkeit Anregungen und<br />

Hinweise vorgebracht wurden, wird der Bebauungs- und Grünordnungsplan<br />

Gewerbegebiet „Inno-Park <strong>Geiselwind</strong>“ gemäß den vorgenannten Beschlüssen<br />

geändert bzw. ergänzt.<br />

Der Marktgemeinderat stellte fest, dass die vorgebrachten Anregungen im Bebauungsplan<br />

Gewerbegebiet „Inno Park <strong>Geiselwind</strong>“ aufgenommen werden soweit<br />

sie nicht aufgrund anderer wichtiger, entgegenstehender besonderer öffentlicher<br />

Interessen abgewogen und als nachrangig zurückgestellt werden müssen.<br />

Der Bebauungsplan Gewerbegebiet „Inno Park <strong>Geiselwind</strong>“ vom 25.04.<strong>20</strong>13

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