Ausgabe 20/2013 - Geiselwind
Ausgabe 20/2013 - Geiselwind
Ausgabe 20/2013 - Geiselwind
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>20</strong> Aktuelle Informationen und Veranstaltungen der Gemeinde <strong>Geiselwind</strong> <strong>20</strong>/<strong>20</strong>13<br />
Die Gemeindekasse teilt mit:<br />
Am 1. November <strong>20</strong>13 ist die Pacht zur Zahlung fällig.<br />
Alle Zahlungspflichtigen, die nicht am automatischen Abbuchungsverfahren<br />
teilnehmen, werden gebeten, den fälligen Betrag auf eines der Konten des<br />
Marktes <strong>Geiselwind</strong> zu überweisen.<br />
Bankverbindungen:<br />
Sparkasse Mainfranken Würzburg<br />
BLZ 790 500 00 - Konto-Nr. 315 127<br />
IBAN: DE47 7905 0000 0000 3151 27<br />
BIC: BYLADEM1SWU<br />
Raiffeisenbank Ebrachgrund eG<br />
BLZ 770 690 91 – Konto-Nr. 3 21 85 38<br />
IBAN: DE54 7706 9091 0003 2185 38<br />
BIC: GENODEF1SFD<br />
Reisepässe<br />
Alle Reisepässe, die bis einschließlich 9.10.<strong>20</strong>13 beantragt waren, können in<br />
der Gemeindeverwaltung, Zimmer 103, abgeholt werden. Bitte bringen Sie<br />
dazu Ihre abgelaufenen Ausweispapiere mit.<br />
REDAKTIONSSCHLUSS<br />
Redaktionsschluss für die nächste <strong>Ausgabe</strong> (Erscheinungstag: 8.11.<strong>20</strong>13):<br />
Donnerstag, 31.10.<strong>20</strong>13, 9.00 Uhr !!<br />
Redaktionsschluss übernächste <strong>Ausgabe</strong>: 15.11.<strong>20</strong>13<br />
AUS DEM MARKTGEMEINDERAT<br />
Staatliche Fischerprüfung <strong>20</strong>14<br />
Anmeldung zur staatlichen Fischerprüfung <strong>20</strong>14<br />
Der Anmeldeschluss für die schriftliche Fischerprüfung ist der 1. Dezember<br />
<strong>20</strong>13. Die Anmeldung zur Prüfung ist online im Internet unter www.<br />
fischerpruefung.bayern.de möglich. Wichtig: Anmeldebestätigung und<br />
Rechnung ausdrucken! Sollten Sie über keinen Internetzugang verfügen,<br />
setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung: Tel.-Nr.: 0931/41 44 55.<br />
Nur wenn Sie die Prüfungsgebühr in Höhe von 30,-- € fristgerecht bis 15. Dezember<br />
<strong>20</strong>13 an die Staatsoberkasse Bayern überweisen, können Sie an der<br />
Prüfung teilnehmen! Die Bankverbindung entnehmen Sie bitte Ihrer Anmeldebestätigung<br />
und Rechnung.<br />
Die Teilnahme an der Prüfung setzt den Besuch eines Vorbereitungslehrganges<br />
voraus. Ohne Vorbereitungslehrgang ist eine Teilnahme nicht möglich!<br />
Anmeldung zum Vorbereitungslehrgang<br />
An folgenden Orten bieten wir Vorbereitungslehrgänge zur staatlichen Fischerprüfung<br />
<strong>20</strong>14 unter Aufsicht eines Ausbilders mit der staatlichen Qualifikation<br />
an:<br />
Sulzbach am Main, Omersbach im Kahlgrund, Schweinfurt, Giebelstadt, Karlstadt,<br />
Stadtschwarzach, Poppenlauer, Zell am Main, Hammelburg.<br />
Bei diesen Kursen beträgt die Unterrichtszeit in der Regel 3-4 Stunden je Unterrichtstag.<br />
Die Teilnahmegebühr beträgt 180,-- € (einschließlich Schulungsmaterial).<br />
Sonderkurs: Trennfeld-Intensiv<br />
Der Sonderkurs findet in Trennfeld statt. Der Kurs dauert eine Woche. Die Unterrichtszeit<br />
beträgt sechs Stunden je Unterrichtstag. Die Teilnahmegebühr<br />
beträgt 280,-- € (einschließlich Schulungsmaterial).<br />
Die Teilnahmegebühr für den Vorbereitungslehrgang überweisen Sie<br />
bitte an folgende Bankverbindung:<br />
Sparkasse Mainfranken Würzburg, Kto.Nr. 54999, BLZ 790 500 00<br />
Nach Eingang der Anmeldung für den Vorbereitungslehrgang und der Teilnahmegebühr<br />
wird den Teilnehmern ein Teilnehmerausweis zugesandt. Das Schulungsmaterial<br />
wird bei Lehrgangsbeginn vom Lehrgangsleiter ausgehändigt.<br />
Bitte beachten Sie auch etwaige Terminänderungen innerhalb des Kurses!<br />
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Fischereiverband Unterfranken<br />
e.V., Andreas-Grieser-Str. 79, 97084 Würzburg, Tel.-Nr.: 0931-414455, Fax:<br />
0931-415744, www.fischereiverband-unterfranken.de, Email: info@fischereiverband-unterfranken.de<br />
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung<br />
vom 07.10.<strong>20</strong>13 folgende Tagesordnungspunkte<br />
beschlossen:<br />
> Bebauungsplan „Inno-Park“ des Marktes <strong>Geiselwind</strong><br />
(Neuausweisung Gewerbeflächen <strong>Geiselwind</strong>)<br />
- Behandlung der Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung<br />
gem. § 3 Abs. 1 u. § 4 Abs. 1 BauGB<br />
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung<br />
der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 3.6.<strong>20</strong>13 bis<br />
einschließlich 5.7.<strong>20</strong>13 durchgeführt.<br />
Am Verfahren wurden 24 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange<br />
beteiligt.<br />
Nachfolgend aufgeführte Behörden und Träger öffentlicher Belange haben<br />
in ihrer Stellungnahme mitgeteilt, dass ihrerseits keine Anregungen<br />
und Hinweise zum Bebauungs- und Grünordnungsplan für das Gewerbegebiet<br />
„Innopark <strong>Geiselwind</strong>“ vorgebracht werden:<br />
> Amt für Ländliche Entwicklung Würzburg vom 3.7.<strong>20</strong>13<br />
> Naturpark Steigerwald, Scheinfeld vom 25.6.<strong>20</strong>13<br />
> Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt vom 5.7.<strong>20</strong>13<br />
> Landesamt für Denkmalpflege, Sachgebiet G23, Memmelsdorf vom 11.6.<strong>20</strong>13<br />
> Stadt Schlüsselfeld vom 6.6.<strong>20</strong>13<br />
> Bergamt Nordbayern, Bayreuth vom 21.6.<strong>20</strong>13<br />
> Handwerkskammer für Unterfranken vom 3.6.<strong>20</strong>13<br />
Nachfolgend aufgeführte Behörden und Träger öffentlicher Belange haben<br />
termingerecht bis zum 12.07.<strong>20</strong>13 keine Stellungnahme abgegeben:<br />
> Markt Burghaslach<br />
Nachdem alle Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange<br />
abgewogen und beschlussmäßig in 24 Beschlüssen behandelt wurden, können<br />
die Änderungen und Ergänzungen in den Bebauungsplan und Grünordnungsplan<br />
„Inno-Park <strong>Geiselwind</strong>“ aufgenommen werden.<br />
- Annahme und Auslegungsbeschluss<br />
Da im Zuge der Beteiligung der Behörden und Öffentlichkeit Anregungen und<br />
Hinweise vorgebracht wurden, wird der Bebauungs- und Grünordnungsplan<br />
Gewerbegebiet „Inno-Park <strong>Geiselwind</strong>“ gemäß den vorgenannten Beschlüssen<br />
geändert bzw. ergänzt.<br />
Der Marktgemeinderat stellte fest, dass die vorgebrachten Anregungen im Bebauungsplan<br />
Gewerbegebiet „Inno Park <strong>Geiselwind</strong>“ aufgenommen werden soweit<br />
sie nicht aufgrund anderer wichtiger, entgegenstehender besonderer öffentlicher<br />
Interessen abgewogen und als nachrangig zurückgestellt werden müssen.<br />
Der Bebauungsplan Gewerbegebiet „Inno Park <strong>Geiselwind</strong>“ vom 25.04.<strong>20</strong>13