Klimaschutz: Plan B 2050 - Langfassung - Greenpeace
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erfolgen, sondern aus Kriterien des Natur- und Umweltschutzes vielmehr durch<br />
heute noch ungenutzte Potenziale (z.B. Gülle) bzw. Flächen, z.B.<br />
Biotopverbundflächen. Ein weiterer Grund für diesen Ansatz ist das Ziel, die<br />
Akzeptanz der Biomassenutzung zur Energiebereitstellung nicht durch<br />
Flächenkonkurrenz zur Nahrungs- und Futtermittelerzeugung negativ zu<br />
beeinflussen.<br />
So fällt der Ausbau der Endenergie aus Biomasse (einschließlich Biogas und<br />
Agrokraftstoffen) mit etwa 28 Prozent bis 2030 im Vergleich zu den übrigen<br />
Erneuerbaren Energien deutlich geringer aus. Erst ab 2040 stehen neue<br />
Anbauflächen zur Verfügung, die zum Anbau von Energiepflanzen genutzt werden<br />
können, so dass bis <strong>2050</strong> die Biomassenutzung im Vergleich zu 2007 noch<br />
einmal verdoppelt werden kann (s. Tabelle 5-13). Ein weiterer Ausbau ist auf<br />
Grund der nur begrenzt zur Verfügung stehenden Flächen und dem Ziel einer<br />
nachhaltigen Nutzung nicht anzustreben. Dabei basiert die vorliegende<br />
Abschätzung auf den Ergebnissen der BMU-Studie „Ökologisch optimierter<br />
Ausbau der Nutzung Erneuerbarer Energien in Deutschland“ (2004), die „die bei<br />
Einhaltung der naturschützerischen Kriterien im Zeitablauf verfügbaren<br />
Anbauflächen“ auf „1,1 Mio. ha in 2020 und dann steigend bis auf 4,1 Mio. ha<br />
in <strong>2050</strong>“ beziffert. Im Szenario Naturschutz Plus II (kurz: NatPlusII) werden auch<br />
Ausgleichs- und Naturschutzflächen zum Anbau von Energiepflanzenanbau<br />
genutzt [41]. Dies sind im Einzelnen:<br />
<br />
<br />
<br />
Biotopverbundflächen,<br />
erosionsgefährdete Flächen,<br />
Kompensationsflächen zum Ausgleich oder Ersatz von Eingriffen in Natur und<br />
Landschaft sowie<br />
Umnutzung von Anbauflächen für annuelle Kulturen, z.B. für<br />
Energiepflanzenanbau.<br />
Bei den Biotopverbundflächen wird in Zukunft ein Zuwachs erwartet bzw.<br />
gefordert, denn die Ziele des BNatSchG sind in der Vergangenheit nicht erreicht<br />
worden. Daher ist aus Naturschutzaspekten ein Ausbau der Flächen erforderlich.<br />
Auf diesen werden u.a. eine Umnutzung (Ackerland zu Grünland) und eine<br />
Nutzungsextensivierung angestrebt, d.h. dort kann zum Großteil auch ein<br />
Energiepflanzenanbau erfolgen. Für die Kompensationsflächen wird zukünftig<br />
ebenfalls ein Zuwachs erwartet. Für viele erosionsgefährdete Flächen sowie<br />
Anbauflächen für annuelle Kulturen wird aus Naturschutzaspekten eine<br />
Reduktion bzw. Umnutzung gefordert. [41]<br />
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