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Klimaschutz: Plan B 2050 - Langfassung - Greenpeace

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erfolgen, sondern aus Kriterien des Natur- und Umweltschutzes vielmehr durch<br />

heute noch ungenutzte Potenziale (z.B. Gülle) bzw. Flächen, z.B.<br />

Biotopverbundflächen. Ein weiterer Grund für diesen Ansatz ist das Ziel, die<br />

Akzeptanz der Biomassenutzung zur Energiebereitstellung nicht durch<br />

Flächenkonkurrenz zur Nahrungs- und Futtermittelerzeugung negativ zu<br />

beeinflussen.<br />

So fällt der Ausbau der Endenergie aus Biomasse (einschließlich Biogas und<br />

Agrokraftstoffen) mit etwa 28 Prozent bis 2030 im Vergleich zu den übrigen<br />

Erneuerbaren Energien deutlich geringer aus. Erst ab 2040 stehen neue<br />

Anbauflächen zur Verfügung, die zum Anbau von Energiepflanzen genutzt werden<br />

können, so dass bis <strong>2050</strong> die Biomassenutzung im Vergleich zu 2007 noch<br />

einmal verdoppelt werden kann (s. Tabelle 5-13). Ein weiterer Ausbau ist auf<br />

Grund der nur begrenzt zur Verfügung stehenden Flächen und dem Ziel einer<br />

nachhaltigen Nutzung nicht anzustreben. Dabei basiert die vorliegende<br />

Abschätzung auf den Ergebnissen der BMU-Studie „Ökologisch optimierter<br />

Ausbau der Nutzung Erneuerbarer Energien in Deutschland“ (2004), die „die bei<br />

Einhaltung der naturschützerischen Kriterien im Zeitablauf verfügbaren<br />

Anbauflächen“ auf „1,1 Mio. ha in 2020 und dann steigend bis auf 4,1 Mio. ha<br />

in <strong>2050</strong>“ beziffert. Im Szenario Naturschutz Plus II (kurz: NatPlusII) werden auch<br />

Ausgleichs- und Naturschutzflächen zum Anbau von Energiepflanzenanbau<br />

genutzt [41]. Dies sind im Einzelnen:<br />

<br />

<br />

<br />

Biotopverbundflächen,<br />

erosionsgefährdete Flächen,<br />

Kompensationsflächen zum Ausgleich oder Ersatz von Eingriffen in Natur und<br />

Landschaft sowie<br />

Umnutzung von Anbauflächen für annuelle Kulturen, z.B. für<br />

Energiepflanzenanbau.<br />

Bei den Biotopverbundflächen wird in Zukunft ein Zuwachs erwartet bzw.<br />

gefordert, denn die Ziele des BNatSchG sind in der Vergangenheit nicht erreicht<br />

worden. Daher ist aus Naturschutzaspekten ein Ausbau der Flächen erforderlich.<br />

Auf diesen werden u.a. eine Umnutzung (Ackerland zu Grünland) und eine<br />

Nutzungsextensivierung angestrebt, d.h. dort kann zum Großteil auch ein<br />

Energiepflanzenanbau erfolgen. Für die Kompensationsflächen wird zukünftig<br />

ebenfalls ein Zuwachs erwartet. Für viele erosionsgefährdete Flächen sowie<br />

Anbauflächen für annuelle Kulturen wird aus Naturschutzaspekten eine<br />

Reduktion bzw. Umnutzung gefordert. [41]<br />

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