Studie: Pestizide am Limit - Greenpeace
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5 Die Pestizid-Höchstmengen steigen<br />
In den letzten fünf Jahren, seit der Neufassung der RHmV im Jahre 1999, sind in Deutschland<br />
über die RHmV 1124 Einzelveränderungen der Höchstmengen für <strong>Pestizide</strong> in pflanzlichen<br />
Erzeugnissen vorgenommen worden. Hierbei standen 739 Anhebungsvorgängen (entspricht<br />
65,7%) 385 Absenkungsvorgänge (34,2%) gegenüber. Vergleicht man nun die effektiven<br />
Veränderungen von 1999 bis 2003, sind letztendlich 670 Höchstwerte (59,2%) angehoben<br />
und 462 (40,8%) abgesenkt worden (vgl. Abb. 2).<br />
Abb. 1: Effektive Veränderung der Höchstmengen für <strong>Pestizide</strong> in pflanzlichen Lebensmitteln von<br />
1999-2004 (Quelle: eigene Berechnungen aus RHmV)<br />
59%<br />
41%<br />
angehoben<br />
abgesenkt<br />
Bei den Erhöhungen handelte es sich aber in nur 11 % der Fälle um Veränderungen schon<br />
bestehender Höchstwerte. Bei 89 % der Erhöhungen wurde durch die Einführung eines neuen,<br />
expliziten Höchstwertes für ein bestimmtes Erzeugnis eine Anhebung vorgenommen (vgl.<br />
Abb. 2), weil vor der Einführung des neuen Wertes der Höchstwert für „andere pflanzliche<br />
Lebensmittel“ galt, der immer deutlich unter den Werten für die speziellen Erzeugnisse liegt.<br />
Er stellt meist die analytische Bestimmungsgrenze und d<strong>am</strong>it eine Art Vorsorgewert dar.<br />
Bei den Verminderungen handelte es sich in nur 87 der 462 Fälle um die Verminderung von<br />
Höchstwerten für Erzeugnisse, für die schon vorher ein ausgewiesener Wert bestand. Die<br />
meisten Verminderungen (375) kommen dadurch zustande, dass in aktuelleren RHmV für<br />
dieses Erzeugnis keine Angabe mehr für einen expliziten Höchstwert gemacht wird. Dies<br />
bedeutet, dass das Erzeugnis unter „andere pflanzliche Erzeugnisse fällt“, für den der niedrigere<br />
Vorsorgewert gilt.<br />
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