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Volltext [pdf] - Hannah-Arendt-Institut Dresden

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diesen Fällen erfüllte das MfS häufig nur eine Anleitungsfunktion im<br />

System des sogenannten »politisch-operativen Zusammenwirkens«<br />

(POZW) mit anderen Organen des SED-Staats. Dies gibt einen deutlichen<br />

Hinweis auf die Funktion anderer Staatsorgane, insbesondere der<br />

Volkspolizei, als Werkzeug politisch motivierter Unterdrückung und<br />

zeigt gleichzeitig, daß die Verengung des Blicks auf das MfS als Repressionsinstrument<br />

ungerechtfertigt ist.<br />

Dies alles zusammengenommen rechtfertigt die Annahme, daß es sich<br />

bei den von der HA IX Ende der achtziger Jahre in Ermittlungsverfahren<br />

»bearbeiteten« Personen wohl eher um die Untergrenze der Zahl politischer<br />

Häftlinge während der Amtszeit Honeckers handelt. Diese war<br />

oben – unter Berücksichtigung der von der Volkspolizei untersuchten<br />

Fälle von »ungesetzlichem Grenzübertritt« – mit mindestens 2 750 angegeben<br />

worden. Damit bleibt ab immer noch eine Differenz zu den Angaben<br />

des Generalstaatsanwalts, die für den Zeitraum von 1975 bis 1988<br />

mit jährlichen Durchschnittswerten zwischen 3 100 und 3 300 berechnet<br />

worden sind.<br />

7. Zusammenfassung und Diskussion der Ergebnisse<br />

Wie gesehen, weichen die bisherigen Schätzungen der Zahl politischer<br />

Häftlinge in der DDR teilweise deutlich voneinander ab: Während Karl<br />

Wilhelm Fricke von vier- bis fünftausend Personen im jährlichen Durchschnitt<br />

der frühen achtziger Jahre spricht, gibt die Zentrale Erfassungsstelle<br />

Salzgitter zwischen eintausend und zweitausenddreihundert Verurteilungen<br />

an; amnesty international nannte für die späten siebziger Jahre<br />

eine Zahl, die sich zwischen drei- und siebentausend bewegt habe. Die<br />

offiziellen Kriminalitätsstatistiken der DDR geben keine Auskunft, da in<br />

diesen die politischen Paragraphen nicht gesondert aufgeführt wurden;<br />

die Angaben wurden zwar nicht gefälscht, die Verurteilungen aus politischen<br />

Gründen wurden jedoch in der Rubrik »sonstige Straftaten« versteckt.<br />

Die Auswertung der internen Statistiken der Generalstaatsanwaltschaft<br />

des Justizministeriums der DDR hatte die Überlegung zu berücksichtigen,<br />

daß politische Straftäter in aller Regel zu Freiheitsentzug verurteilt<br />

worden sein dürften. Aus diesem Grund wurde die Zahl der in den<br />

siebziger und achtziger Jahren Verurteilten mit dem Prozentsatz der verhängten<br />

Freiheitsstrafen gegengerechnet. Darüber hinaus war zu beachten,<br />

daß die für die Führung der Kriminalitätsstatistik zuständige Generalstaatsanwaltschaft<br />

1983 ihre Berechnungsgrundlage umstellte und die<br />

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