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Bebauungsplan Nr. 22 Annabergstraße ... - Stadt Hattersheim

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Für den Fall des Straßenverkehrs wurden die in Kap. 6 berechneten Emissionspegel<br />

verwendet. Die Wirkung spezieller aktiver Lärmschutzmaßnahmen wurde nicht untersucht.<br />

Es wurde jedoch verschiedene Gebäudeformen im Hinblick auf die schalltechnische<br />

Zweckdienlichkeit untersucht.<br />

Für die Berechnung der Geräuschpegel des pflegebedürftigen Sohnes wurde grundsätzlich<br />

davon ausgegangen, dass es sich jeweils um kurze laute Schallereignisse handelt, deren<br />

Häufigkeit und Auftreten prinzipiell nicht vorhersagbar ist und von Tag zu Tag stark<br />

schwanken kann. Bei den berechneten Immissionspegeln handelt es sich deshalb um<br />

maximale Schalldruckpegel, die nur während der Erregungszustände in der Umgebung zu<br />

erwarten sind. Diese Maximalpegel können insofern nicht direkt mit den zuvor angegebenen<br />

Richt- bzw. Grenzwerten verglichen werden, da es sich in diesen Fällen um Mittelungspegel<br />

handelt. Sie stellen Einzelereignisse dar, die in Relation zu den vorhandenen<br />

Umgebungsgeräuschen betrachtet werden sollten.<br />

7 Ergebnisse der Immissionsberechnungen<br />

7.1 Immissionsbelastung des Straßenverkehrs am Neubau<br />

In der folgenden Tabelle 5 sind die Beurteilungspegel Lr des Straßenverkehrslärms für die<br />

Tag bzw. die Nachtzeit aufgeführt. Dabei wurden die Immissionen für einen Abstand des<br />

Hauses von ca. 15 m zum Straßenrand berechnet. Die Orientierungswerte wurden der DIN<br />

18005 /2/ entnommen.<br />

Tabelle 5: Immissionspegel Lr des Straßenverkehrs berechnet nach RLS 90 /7/<br />

Lfd. Punktname HFront SW Nutz Orientierungswerte Beurteilungspegel Überschreitung<br />

DIN 18005<br />

Lr<br />

<strong>Nr</strong>. Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht<br />

in dB(A)<br />

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11<br />

1 Neubau_Teil 1 SW EG WA 55 45 55,3 45,2 0,3 0,2<br />

2 Neubau_Teil 1 SO EG WA 55 45 40,3 30,2 - -<br />

3 Neubau_Teil 1 SW EG WA 55 45 50,2 40,2 - -<br />

4 Neubau_Teil 1 SO EG WA 55 45 37,6 27,5 - -<br />

5 Neubau_Teil 1 NW EG WA 55 45 60,1 50 5,1 5<br />

6 Neubau_Teil 2 NO EG WA 55 45 50,5 40,5 - -<br />

7 Neubau_Teil 2 SO EG WA 55 45 25,6 15,5 - -<br />

8 Neubau_Teil 2 NO EG WA 55 45 51,1 41 - -<br />

9 Neubau_Teil 2 SO EG WA 55 45 28,1 18,1 - -<br />

10 Neubau_Teil 2 NO EG WA 55 45 55,8 45,8 0,8 0,8<br />

11 Neubau_Teil 2 NW EG WA 55 45 59,4 49,3 4,4 4,3<br />

12 Neubau_Teil 2 SO EG WA 55 45 37,2 27,1 - -<br />

10 Terrasse WA 55 45 53,2 43,2 - -<br />

Eine Darstellung der Gebäudeanordnung kann den Lageplänen der Anlage 1 entnommen<br />

werden.<br />

7.2 Geräusche beim Aufenthalt der pflegebedürftigen Person im Freien an den<br />

Nachbargebäuden<br />

In der folgenden Tabellen 6 sind die maximalen Immissionspegel L Amax der relevanten<br />

Geräusche für den Fall aufgeführt, dass sich der pflegebedürftige Sohn im Freien (Terrasse)<br />

aufhält. Die angenommene Lage der Terrasse (Punktschallquelle) ist von den<br />

Nachbargebäuden abgewandt und ist der Anlage zu entnehmen.<br />

Bei den Berechnungen wurde berücksichtigt, dass das Gebäude lediglich als<br />

eingeschossiges Haus mit einer maximalen Höhe von ca. 5m errichtet werden soll.<br />

Tabelle 6:<br />

Maximale Immissionspegel L max der relevanten Geräusche des<br />

Pflegebedürftigen beim Aufenthalt auf der Terrasse<br />

Lfd. Punktname HFront SW Nutz Richtwerte Spitzenpegel L A, max<br />

TA Lärm *)<br />

<strong>Nr</strong>. Tag Nacht<br />

in dB(A)<br />

1 2 3 4 5 6 7 9<br />

1 <strong>Annabergstraße</strong> 8 NO EG WA 85 60 49,9<br />

1 <strong>Annabergstraße</strong> 8 NO 1.OG WA 85 60 51,6<br />

1 <strong>Annabergstraße</strong> 8 NO 2.OG WA 85 60 51,7<br />

2 <strong>Annabergstraße</strong> 2 NO EG WA 85 60 46,5<br />

2 <strong>Annabergstraße</strong> 2 NO 1.OG WA 85 60 48<br />

3 <strong>Annabergstraße</strong> 4 NO EG WA 85 60 47,7<br />

3 <strong>Annabergstraße</strong> 4 NO 1.OG WA 85 60 48,9<br />

4 <strong>Annabergstraße</strong> 6 NO EG WA 85 60 49,1<br />

4 <strong>Annabergstraße</strong> 6 NO 1.OG WA 85 60 50,1<br />

5 Neckarstraße 56 NO EG WA 85 60 44,8<br />

5 Neckarstraße 56 NO 1.OG WA 85 60 46,9<br />

5 Neckarstraße 56 NO 2.OG WA 85 60 47,6<br />

*) Angabe nur zur Information da Richtwerte der TA Lärm nur für Gewerbelärm gelten<br />

7.3 Geräusche beim Aufenthalt der pflegebedürftigen Person im<br />

geschlossenen Gebäude an den Nachbargebäuden<br />

In der folgenden Tabelle 8 sind die maximalen Immissionspegel L A,max der relevanten<br />

Geräusche für den Fall aufgeführt, dass sich der pflegebedürftige Sohn im geschlossenen<br />

Haus aufhält.<br />

Dabei wurden als Emissionsquellen gemäß dem Architektenentwurf die Fenster und<br />

Außentüren des Therapieraums bzw. des Pflegeraums berücksichtigt. Für die Außenwände<br />

und das Dach des Hauses wurde angenommen, dass der Schallanteil, der über diese<br />

Ausbreitungswege nach außen gelangt, gegenüber dem Anteil der über Fenster bzw. Türen<br />

nach außen dringt, verschwindend gering ist und somit vernachlässigt werden kann.<br />

Die folgende Tabelle 7 gibt einen Überblick über die berücksichtigten Schallausbreitungswege.<br />

be-1108-100107-Bericht - 7 -<br />

as - Beratung in Immissionsschutz<br />

be-1108-100107-Bericht - 8 -<br />

as - Beratung in Immissionsschutz

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