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Umweltbericht Büro Gall - Freiraumplanung und ... - Stadt Hattersheim

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<strong>Stadt</strong> <strong>Hattersheim</strong> am Main -<br />

Bebauungsplan N 83 „Südlich der Voltastraße“<br />

<strong>Umweltbericht</strong><br />

Auftraggeber:<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Hattersheim</strong><br />

Referat Bauen, Planen, Umwelt<br />

Sarceller Straße 1<br />

65795 <strong>Hattersheim</strong><br />

Butzbach, im Januar 2013<br />

<strong>Büro</strong> <strong>Gall</strong> - <strong>Freiraumplanung</strong> <strong>und</strong> Ökologie<br />

Diplom-Geograph Matthias <strong>Gall</strong> 06033-15916<br />

Bahnhofsallee 47, Ostheim Fax 06033-926384<br />

35510 Butzbach info@buero-gall.de<br />

www.buero-gall.de


BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />

Auftraggeber:<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Hattersheim</strong> am Main<br />

Auftragnehmer:<br />

Planungsbüro <strong>Gall</strong> – <strong>Freiraumplanung</strong> <strong>und</strong> Ökologie, Butzbach<br />

Projektleitung:<br />

Dipl.-Geogr. Matthias <strong>Gall</strong><br />

Texte / Karten:<br />

Dipl.-Geogr. Matthias <strong>Gall</strong><br />

Dr. Larissa Albrecht<br />

Dipl.-Biol. Balduin Fischer<br />

Kartierungen:<br />

Dr. Beate Alberternst (Biotoptypen <strong>und</strong> Flora)<br />

Dipl.-Biol. Ansgar Poloczek (Avifauna)<br />

Dipl. Biol. Melanie Richter (Fledermäuse)<br />

……………………………………………………<br />

Matthias <strong>Gall</strong> (<strong>Büro</strong> <strong>Gall</strong>) im Januar 2013<br />

Seite: 2


BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />

Inhaltsverzeichnis<br />

1 Einleitung .......................................................................................................................5<br />

1.1 Anlass <strong>und</strong> Notwendigkeit ......................................................................................5<br />

1.2 Rechtliche Gr<strong>und</strong>lagen, Ziele der einschlägigen Fachgesetze................................5<br />

1.3 Kurzdarstellung der Inhalte des Bebauungsplans...................................................8<br />

1.4 Planerische Gr<strong>und</strong>lagen .........................................................................................9<br />

2 Bestandsaufnahme, Beschreibung <strong>und</strong> Bewertung ...................................................... 13<br />

2.1 Naturgut Boden .................................................................................................... 13<br />

2.2 Naturgut Wasserhaushalt ..................................................................................... 16<br />

2.3 Naturgut Klima <strong>und</strong> Luft........................................................................................ 18<br />

2.4 Naturgut Biotope/Flora.......................................................................................... 20<br />

2.5 Naturgut Fauna .................................................................................................... 30<br />

2.6 Naturgut Landschaftsbild / Erholung..................................................................... 36<br />

2.7 Schutzgut Mensch................................................................................................ 39<br />

2.8 Schutzgut Kultur- <strong>und</strong> sonstige Sachgüter............................................................ 40<br />

2.9 Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Naturgütern............................... 40<br />

3 Auswirkungsprognose.................................................................................................. 41<br />

3.1 Methodische Hinweise zur Auswirkungsprognose ................................................ 41<br />

3.2 Vermeidungsmaßnahmen .................................................................................... 41<br />

3.3 Prognose der Auswirkungen................................................................................. 46<br />

3.5 Eingriffs-/Ausgleichsbetrachtung .......................................................................... 57<br />

4 Ausgleichs- <strong>und</strong> Kompensationsmaßnahmen............................................................... 57<br />

4.1 Maßnahmenumfang <strong>und</strong> -darstellung ................................................................... 57<br />

4.2 Gegenüberstellung von Eingriff <strong>und</strong> Ausgleich ..................................................... 58<br />

5 Verwendete Verfahren / Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Umweltprüfung ............ 58<br />

6 Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt (Monitoring) .................. 59<br />

7 Zusammenfassung....................................................................................................... 60<br />

Literatur <strong>und</strong> gesetzliche Gr<strong>und</strong>lagen................................................................................... 62<br />

Anhang 1: Ökobilanzierungen .......................................................................................... 65<br />

Anhang 2: Kriterien <strong>und</strong> Parameter zur Bewertung der einzelnen Schutzgüter des Natur- <strong>und</strong><br />

Umweltrechts ................................................................................................................... 68<br />

Anhang 3: Maßnahmenblätter.......................................................................................... 76<br />

Anhang 4: Artenlisten zu den einzelnen Aufnahmepunkten.............................................. 77<br />

Anhang 5: Karten ............................................................................................................. 81<br />

Seite: 3


BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />

Tabellenverzeichnis<br />

Tabelle 1: Flächenbilanz ........................................................................................................8<br />

Tabelle 2: Naturschutzfachliche Bewertung des Bodens innerhalb der Wirkzonen............... 14<br />

Tabelle 3: Bewertung der Empfindlichkeit der Böden ........................................................... 16<br />

Tabelle 4: Naturschutzfachliche Bewertung des Gr<strong>und</strong>wassers........................................... 17<br />

Tabelle 5: Bewertung der Empfindlichkeit des Gr<strong>und</strong>wassers.............................................. 18<br />

Tabelle 6: Bewertung des Naturguts Klima / Luft ................................................................. 19<br />

Tabelle 7: Bewertung der Empfindlichkeit des Naturguts Klima / Luft................................... 19<br />

Tabelle 8: Beschreibung der Biotoptypen............................................................................. 20<br />

Tabelle 9: Nachgewiesene Pflanzenarten (Gesamtartenliste) .............................................. 22<br />

Tabelle 10: Naturschutzfachliche Bewertung der einzelnen Biotoptypen.............................. 27<br />

Tabelle 11: Bewertung der Biotoptypen ............................................................................... 28<br />

Tabelle 12: Bewertung der Empfindlichkeit des Naturguts Biotoptypen / Flora..................... 28<br />

Tabelle 13: Nachgewiesene Vogelarten............................................................................... 31<br />

Tabelle 14: Nachgewiesene Fledermausarten ..................................................................... 33<br />

Tabelle 15: Nachgewiesene Reptilienarten .......................................................................... 34<br />

Tabelle 16: Bewertung der Fauna auf Basis der Funktionsräume ........................................ 35<br />

Tabelle 17: Bewertung der Tiergruppen ............................................................................... 35<br />

Tabelle 18: Bewertung der Empfindlichkeit der maßgeblichen Tiergruppen ......................... 36<br />

Tabelle 19: Bewertung des Landschaftsbildes ..................................................................... 39<br />

Tabelle 20: Bewertung der Empfindlichkeit des Landschaftsbildes ...................................... 39<br />

Tabelle 21: Vermeidungsmaßnahmen aus dem Artenschutzrecht ....................................... 43<br />

Tabelle 22: Vermeidungsmaßnahmen aus der Eingriffsregelung ......................................... 43<br />

Tabelle 23: Sonstige umweltbezogene Vermeidungsmaßnahmen....................................... 44<br />

Tabelle 24: Naturschutzfachliche Bewertung des Bodens innerhalb der Wirkzonen............. 46<br />

Tabelle 25: Bewertung der Empfindlichkeit der Böden ......................................................... 47<br />

Tabelle 26: Naturschutzfachliche Bewertung des Gr<strong>und</strong>wassers......................................... 48<br />

Tabelle 27: Bewertung der Empfindlichkeit des Gr<strong>und</strong>wassers............................................ 48<br />

Tabelle 28: Bewertung der Biotoptypen ............................................................................... 50<br />

Tabelle 29: Bewertung der Empfindlichkeit des Naturguts Biotoptypen / Flora..................... 50<br />

Tabelle 30: Bewertung der Tiergruppen ............................................................................... 52<br />

Tabelle 31: Bewertung der Empfindlichkeit der maßgeblichen Tiergruppen ......................... 53<br />

Tabelle 32: Bewertung des Landschaftsbildes ..................................................................... 54<br />

Tabelle 33: Bewertung der Empfindlichkeit des Landschaftsbildes ...................................... 55<br />

Tabelle 1.1: Ökobilanzierung Eingriff.................................................................................... 65<br />

Tabelle 1.2: Ökobilanzierung Ausgleich ............................................................................... 67<br />

Tabelle A4.1: Artenliste Ackerflächen................................................................................... 77<br />

Tabelle A4.2: Artenliste der Gehölze <strong>und</strong> des Waldrandes .................................................. 78<br />

Tabelle A4.3: Artenliste grünlandartiger Bestände ............................................................... 79<br />

Seite: 4


BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />

1 Einleitung<br />

1.1 Anlass <strong>und</strong> Notwendigkeit<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Hattersheim</strong> am Main stellt derzeit den Bebauungsplan N 83 „Südlich der Voltastraße“<br />

auf. Der Geltungsbereich grenzt an ein bestehendes Gewerbegebiet im Süden der <strong>Stadt</strong> <strong>Hattersheim</strong><br />

an <strong>und</strong> umfasst etwa 5,5 ha.<br />

Gemäß Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans vom 19.4.2011 verfolgt die Planung folgende<br />

Absichten:<br />

„Die Aufstellung des Bebauungsplans ermöglicht die planungsrechtliche Umsetzung eines<br />

Elements des Konzepts für <strong>Hattersheim</strong> Süd. In Form einer Angebotsplanung werden städtebauliche<br />

Ziele im Gebiet ausformuliert <strong>und</strong> eine geordnete städtebauliche Entwicklung gewährleistet.<br />

Ziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung zur Ansiedlung<br />

gewerblicher Nutzungen unter Berücksichtigung der bestehenden <strong>und</strong> geplanten<br />

benachbarten Nutzungen. Neben vorhandenen Gewerbeflächen entlang der Voltastraße sind<br />

entsprechend des städtebaulichen Vorkonzepts auch Wohn- <strong>und</strong> Mischbauflächen östlich des<br />

Plangebiets geplant. Insbesondere zu den Belangen des Immissionsschutzes werden im<br />

Rahmen der Bauleitplanung Festsetzungen getroffen.“<br />

Gemäß § 2a des Baugesetzbuchs (BauGB) ist als gesonderter Teil der Begründung des Bauleitplanentwurfs<br />

ein <strong>Umweltbericht</strong> zu erarbeiten. Darin sind die Auswirkungen des Bauleitplans auf<br />

die Umwelt darzustellen <strong>und</strong> zu bewerten (Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB). Die Inhalte<br />

des <strong>Umweltbericht</strong>s sind in der Anlage zu § 2 Abs. 4 <strong>und</strong> § 2a BauGB geregelt.<br />

Der vorliegende <strong>Umweltbericht</strong> integriert auch die landschaftsplanerischen Aspekte. Dazu gehört<br />

neben der Abarbeitung der Eingriffsregelung insbesondere auch die artenschutzrechtliche Prüfung,<br />

die – wegen ihres Umfangs – in einem separaten Werk erstellt wird.<br />

1.2 Rechtliche Gr<strong>und</strong>lagen, Ziele der einschlägigen Fachgesetze<br />

Im Hinblick auf die Inhalte des <strong>Umweltbericht</strong>s sind insbesondere die nachfolgend genannten<br />

Ziele <strong>und</strong> Inhalte einschlägiger Fachgesetze <strong>und</strong> Fachpläne bedeutsam. Im Kern befasst sich der<br />

<strong>Umweltbericht</strong> mit der Beschreibung <strong>und</strong> Bewertung der Umweltauswirkungen, wobei nach<br />

Anlage 1 BauGB mindestens folgende Angaben zu machen sind:<br />

a) Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands, einschließlich<br />

der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich beeinflusst werden,<br />

b) Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung <strong>und</strong> bei<br />

Nichtdurchführung der Planung,<br />

c) geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung <strong>und</strong> zum Ausgleich der nachteiligen<br />

Auswirkungen <strong>und</strong><br />

d) in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten, wobei die Ziele <strong>und</strong> der<br />

räumliche Geltungsbereich des Bauleitplans zu berücksichtigen sind,<br />

folgende zusätzlichen Angaben:<br />

a) Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren bei der<br />

Umweltprüfung sowie Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben<br />

aufgetreten sind, zum Beispiel technische Lücken oder fehlende Kenntnisse,<br />

Seite: 5


BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />

b) Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen<br />

der Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt <strong>und</strong><br />

c) allgemein verständliche Zusammenfassung der erforderlichen Angaben nach dieser Anlage.<br />

Die wesentlichen Ziele <strong>und</strong> Inhalte der Fachgesetze lassen sich wie folgt zusammenfassen:<br />

• Das Baugesetzbuch (BauGB), insbesondere mit folgenden abwägungserheblichen Aspekten:<br />

- § 1 (5) S. 2: Sicherung einer menschenwürdigen Umwelt, der natürlichen Lebensgr<strong>und</strong>lagen<br />

<strong>und</strong> des Klimas,<br />

- § 1 a (2): Bodenschutzklausel,<br />

- § 1 a (3): Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung.<br />

Die Anforderungen an die Umweltprüfung regeln die §§ 2 (4) <strong>und</strong> 2a BauGB in<br />

Verbindung mit Anlage 1 zum BauGB. Danach ermittelt der <strong>Umweltbericht</strong> die<br />

voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen, beschreibt <strong>und</strong> bewertet diese.<br />

Das Ergebnis ist in der bauleitplanerischen Abwägung zu berücksichtigen.<br />

• Das B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetz (BNatSchG) <strong>und</strong> das Hessische Naturschutzgesetz<br />

(HENatG), insbesondere mit folgenden Zielen bzw. Inhalten:<br />

- § 1 BNatSchG: Ziele des Naturschutzes <strong>und</strong> der Landschaftspflege<br />

- §§ 31 ff <strong>und</strong> § 55 BNatSchG in Verbindung mit Art. 12 <strong>und</strong> 16 der FFH-Richtlinie<br />

- § 14 ff BNatSchG in Verbindung mit § 6a HENatG: Eingriffsregelung.<br />

Besonders bedeutsam ist dabei die Abarbeitung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung.<br />

• Das B<strong>und</strong>esimmissionsschutzgesetz (BImSchG), vor allem § 50 Planung.<br />

• Das Hessische Wassergesetz (HWG) <strong>und</strong> das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), vor allem<br />

im Hinblick auf die festgesetzten Überschwemmungsgebiete. Bedeutsam ist vor<br />

allem § 14 HWG, wonach in Überschwemmungsgebieten keine neuen Baugebiete<br />

ausgewiesen werden dürfen. Dabei ist besonders wichtig, dass kein Rückgang von<br />

Retentionsflächen eintritt.<br />

Besonders bedeutsam für den <strong>Umweltbericht</strong> ist die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung. Die<br />

rechtlichen Gr<strong>und</strong>lagen für die Eingriffsregelung sind im B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetz (BNatSchG) in<br />

Kapitel 3 (§§ 13-19) dargelegt. Mit Inkrafttreten des novellierten BNatSchG am 1.3.2010 erhielt<br />

das BNatSchG Anwendungsvorrang vor dem Hessischen Naturschutzgesetz (HENatG).<br />

Die Vorschriften des HENatG gelten komplementär weiter, soweit das BNatSchG keine Regelung<br />

enthält. Im Bereich der Eingriffsregelung ist dies der Fall für:<br />

• § 15 (1) <strong>und</strong> (3) HENatG in Verbindung mit § 6 der Kompensationsverordnung (KV): Ausgleichsabgabe;<br />

• §§ 1 (2)+(3), 2 <strong>und</strong> 7 der KV: Durchführung von Kompensationsmaßnahmen, Beibringung<br />

von Unterlagen;<br />

• § 16 HENatG in Verb. mit § 3, 4, 5 KV: Ökokonto, Ökoagentur, Zentralregister;<br />

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BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />

• § 18 HENatG: Eingriffszulassung nach UVP.<br />

Seit dem 29. Dezember 2010 gelten zudem die Bestimmungen des Hessischen Ausführungsgesetzes<br />

zum B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG). Darin werden hinsichtlich der Eingriffsregelung<br />

im Wesentlichen die zuvor benannten, komplementären Regelungen bekräftigt. Darüber<br />

hinaus gibt es zum Beispiel Ergänzungen zu § 30 BNatSchG (gesetzlicher Schutz von Biotopen).<br />

Hinsichtlich der abzuarbeitenden Schritte ergibt sich aus den gesetzlichen Vorgaben folgende<br />

formale Abfolge (vgl. § 13 BNatSchG):<br />

1. Vermeidbare Eingriffe sind zu unterlassen (Vermeidungsgebot),<br />

2. unvermeidbare Eingriffe sind vorrangig auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder in<br />

sonstiger Weise zu kompensieren (Ersatzmaßnahmen, Kompensationspflicht),<br />

3. bei nicht vermeidbaren <strong>und</strong>/oder kompensierbaren Beeinträchtigungen ist abzuwägen, ob<br />

die Belange des Naturschutzes vorgehen. Tun sie dies nicht, kann als Ultima Ratio eine<br />

Ausgleichszahlung geleistet werden. Andernfalls ist das Vorhaben nicht genehmigungsfähig.<br />

Das Vermeidungsgebot ist striktes Recht <strong>und</strong> unterliegt folglich nicht der Abwägung. Vermeidbare<br />

Beeinträchtigungen sind somit gr<strong>und</strong>sätzlich zu unterlassen. Dabei verpflichtet das Vermeidungsgebot<br />

allerdings nicht zu einer Alternativenprüfung hinsichtlich des Standorts (vgl. z.B. FRANZ et<br />

al. 2009), sondern dazu, das geplante Vorhaben am vorgesehenen Ort so schonend wie möglich<br />

zu verwirklichen (s. MICHLER & MÖLLER 2011).<br />

Auch das Vermeidungsgebot unterliegt dabei dem Verhältnismäßigkeitsgr<strong>und</strong>satz. In der Praxis<br />

bedeutet dies, dass die Anforderungen an eine Vermeidungsmaßnahme mit der Erheblichkeit des<br />

Eingriffs steigen.<br />

Neu ist im BNatSchG 2010 eine Begründungspflicht für unvermeidbare Beeinträchtigungen. Es ist<br />

daher bei erheblichen Beeinträchtigungen zu begründen, warum die Beeinträchtigung erforderlich<br />

ist, um den Zweck des Vorhabens zu erfüllen.<br />

Auch die Kompensationsverpflichtung ist nicht abwägbar. Unvermeidbare Beeinträchtigungen sind<br />

also stets auszugleichen oder zu ersetzen. Dabei ist der seit Anbeginn der Eingriffsregelung geltende<br />

Gr<strong>und</strong>satz des Vorrangs von Ausgleichsmaßnahmen vor Ersatzmaßnahmen - der in der<br />

Praxis noch nie eine wirkliche Relevanz besaß - entfallen. Nunmehr ist einzelfallbezogen zu beurteilen<br />

(MICHLER & MÖLLER 2011), ob räumlich-funktional wirksame Maßnahmen erforderlich<br />

werden oder nicht. So ergeben sich vielfach – etwa aus dem Artenschutzrecht, dem gesetzlichen<br />

Schutz nach § 30 BNatSchG oder der FFH-Verträglichkeitsprüfung – Verpflichtungen zur Umsetzung<br />

von funktional wirksamen Ausgleichsmaßnahmen. Im Hinblick auf Eingriffe gilt ansonsten im<br />

Sinne des Verhältnismäßigkeitsgr<strong>und</strong>satzes, dass mit der Erheblichkeit der Beeinträchtigungen<br />

die Anforderungen an Funktionalität <strong>und</strong> räumliche Nähe des Ausgleichs wachsen.<br />

Als ausgeglichen gilt eine Beeinträchtigung, wenn <strong>und</strong> sobald die beeinträchtigten Funktionen des<br />

Naturhaushalts wiederhergestellt sind <strong>und</strong> das Landschaftsbild landschaftsgerecht wiederhergestellt<br />

oder neu gestaltet ist. In sonstiger Weise kompensiert ist eine Beeinträchtigung, wenn <strong>und</strong><br />

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BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />

sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts in gleichwertiger Weise ersetzt sind<br />

oder das Landschaftsbild landschaftsgerecht neu gestaltet ist. Als Ersatzmaßnahmen kommen<br />

dabei gr<strong>und</strong>sätzlich auch Maßnahmen von kommunalen oder sonstigen Ökokonten in Betracht.<br />

Die einschlägigen Fachpläne werden in Kap. 1.4 erläutert.<br />

1.3 Kurzdarstellung der Inhalte des Bebauungsplans<br />

1.3.1 Flächenbilanz<br />

Die Festsetzungen des Bebauungsplans ermöglichen folgende Flächennutzungen:<br />

Tabelle 1: Flächenbilanz<br />

Flächennutzung / Festsetzung Fläche in m² Fläche in %<br />

Gewerbliche Baufläche: überbaubar 32.213 58<br />

Gewerbliche Baufläche: nicht überbaubar 9.289 17<br />

Verkehrsfläche / Versorgungsfläche 3.676 6<br />

Grünfläche 10.501 19<br />

Gesamt 55.679 100<br />

Die Festsetzungen lassen eine gewerbliche Nutzung auf maximal 75 % (58 % plus 17 %) des<br />

Geltungsbereichs zu. 58 % der Fläche des Geltungsbereichs können mit gewerblich genutzten<br />

Gebäuden bebaut werden, was der maximalen Ausnutzung der Gr<strong>und</strong>flächenzahl (GRZ) von 0,8<br />

entspricht. Nicht überbaubar sind innerhalb der als Gewerbegebiet ausgewiesenen Flächen 17 %<br />

des Geltungsbereichs, die vor allem auf Pufferflächen zu benachbarten Flächennutzungen zurückzuführen<br />

sind. Diese Flächen werden zukünftig voraussichtlich als Grünflächen genutzt.<br />

Maximal etwa 6 % der Gesamtfläche entfallen auf Verkehrs- <strong>und</strong> Versorgungsflächen.<br />

Explizit als Grünfläche ausgewiesen wird ein Saumstreifen zum bestehenden Wald hin, der mehr<br />

als einen Hektar umfassen wird <strong>und</strong> knapp ein Fünftel des Geltungsbereichs umfasst.<br />

1.3.2 Umweltrelevante Textfestsetzungen<br />

Als Art der baulichen Nutzung werden ein Gewerbegebiet sowie ein eingeschränktes Gewerbegebiet<br />

festgesetzt. Umweltrelevante Festsetzungen innerhalb des Geltungsbereichs sind folgende:<br />

1. Maß der baulichen Nutzung<br />

- Die Gr<strong>und</strong>flächenzahl (GRZ) beträgt 0,8,<br />

- Die maximale Gebäudehöhe (GH) beträgt 12 m; im Einzelfall sind Überschreitungen bis zu<br />

maximal 2 m möglich.<br />

- Die Baugrenzen sind festgelegt. Sie dürfen im Einzelfall durch untergeordnete Bauteile<br />

überschritten werden.<br />

2. Grünflächen<br />

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BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />

- Öffentliche Grünflächen werden auf einer Breite von 25 m den überbaubaren Flächen im<br />

Süden (im Übergang zum Wald) vorgelagert.<br />

- Die öffentlichen Grünflächen dienen zugleich als Flächen zum Schutz, zur Pflege <strong>und</strong> Entwicklung<br />

von Natur <strong>und</strong> Landschaft.<br />

3. Dachflächenbegrünung<br />

Flachdächer (bis 10° Neigung) sind zu mindestens 90 % extensiv zu begrünen. Nur solche<br />

Dächer sind im Gewerbegebiet zulässig.<br />

4. Gestaltung von Freiflächen<br />

- Nicht überbaute Gr<strong>und</strong>stücksfreiflächen sind zu mindestens 20 % als Vegetationsflächen<br />

anzulegen.<br />

- Die verbindlich zu pflanzenden zehn Bäume haben ein Mindest-Stammumfang von 16 cm.<br />

- Pro sechs Stellplätze ist ein Laubbaum von mindestens 12 cm Stammumfang zu pflanzen.<br />

- Fassadenflächen, die auf einer Länge von 6 m keine Öffnungen aufweisen, sind zu begrünen.<br />

- Pkw-Stellplätze sind mit einem wasserdurchlässigen Belag zu versehen, Lkw-Stellplätze<br />

mit einem wasser<strong>und</strong>urchlässigen.<br />

- Abgrabungen <strong>und</strong> Aufschüttungen sind nur bis maximal 0,5 m zulässig.<br />

5. Emissionen<br />

- Für die Teilgebiete des Bebauungsplans werden Grenzwerte für Emissionskontingente<br />

festgelegt.<br />

- Auf den Dächern dürfen keine Materialien Verwendung finden, durch die durch Auswaschung<br />

Schadstoffe in den Boden gelangen könnten.<br />

6. Farbgestaltung / Beleuchtung<br />

- Vollverspiegelte Fassaden sind unzulässig.<br />

- Grelle, sehr auffällige Fassadenfarben sind unzulässig.<br />

- In die Landschaft strahlende Lichtstände sind unzulässig. Bei der Außenbeleuchtung sind<br />

nur insektenfre<strong>und</strong>liche Leuchtmittel einzusetzen.<br />

7. Versickerung von Niederschlagswasser<br />

- Niederschlagswasser ist zu versickern, sofern wasserwirtschaftliche Belange nicht entgegenstehen.<br />

1.4 Planerische Gr<strong>und</strong>lagen<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Hattersheim</strong> gehört dem Regionalverband FrankfurtRheinMain an. Die kommunalen <strong>und</strong><br />

regionalplanerischen Ziele <strong>und</strong> Darstellungen sind hier im Regionalen Flächennutzungsplan<br />

(RegFNP) 2010 dargelegt.<br />

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BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />

Dieser sieht für den Geltungsbereich „Gewerbliche Bauflächen, geplant“ vor. Wie im Bebauungsplan-Entwurf<br />

ist auch hier der südliche Teil des Geltungsbereichs als „Grünfläche“ ausgewiesen.<br />

Somit entspricht die Planung den Darstellungen <strong>und</strong> Zielen der Regionalplanung.<br />

Hinweise auf fachplanerische Projekte, die ggf. auch den kommunalen Planungsabsichten zuwider<br />

laufen könnten, liegen nicht vor <strong>und</strong> können auf Basis der Aussagen des RegFNP ausgeschlossen<br />

werden.<br />

Fazit zu Kap. 1 (Einleitung): Die <strong>Stadt</strong> <strong>Hattersheim</strong> a.M. erstellt derzeit den Bebauungsplan N83.<br />

Vorgesehen ist südwestlich der Kernstadt die Ausweisung eines etwa 5,5 ha großen Gewerbegebiets,<br />

das an bestehende Gewerbeflächen angrenzt.<br />

Im Rahmen des <strong>Umweltbericht</strong>s ist die Umweltprüfung gemäß § 2 UVPG in Verbindung mit § 1 (6)<br />

Nr. 7 BauGB durchzuführen. Darin sind die umweltrelevanten Belange abzuprüfen.<br />

Der Bebauungsplan setzt eine gewerbliche Baufläche von mehr als 4 ha fest, von der ca. 3,2 ha<br />

überbaut werden können. Hinzu kommen Verkehrs- <strong>und</strong> Versorgungsflächen mit etwas mehr als<br />

0,3 ha Fläche. Zwischen den gewerblichen Bauflächen <strong>und</strong> dem im Süden an den Geltungsbereich<br />

angrenzenden Wald ist eine öffentliche Grünfläche mit Festsetzungen zugunsten von Natur<br />

<strong>und</strong> Landschaft vorgesehen.<br />

Die der folgenden Karte nachfolgenden Fotos vermitteln einen Eindruck vom Plangebiet.<br />

Seite: 10


BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />

Karte 1: Lage des Plangebiets<br />

Seite: 11


BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />

Abb. 1: Das Foto zeigt den westlichen Teil des Geltungsbereichs aus Richtung Südost (vom<br />

Waldrand her). Im Vordergr<strong>und</strong> befindet sich eine der beiden großen Ackerflächen, dahinter die<br />

Böschung an der Überfahrung der Bahntrasse sowie die angrenzenden Gewerbegebiete im<br />

Nordwesten.<br />

Abb. 2: Im östlichen Teil des Plangebiets ist im Übergang von den bestehenden Gewerbeflächen<br />

(links hinter dem Zaun) <strong>und</strong> den geplanten Gewerbeflächen ein schmaler Saum ausgeprägt, in<br />

dem unter anderem die Zauneidechse vorkommt. Im Hintergr<strong>und</strong> ist rechts eine der Baumhecken<br />

zu erkennen, die für das Plangebiet <strong>und</strong> dessen Umfeld typisch sind.<br />

Seite: 12


BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />

2 Bestandsaufnahme, Beschreibung <strong>und</strong> Bewertung<br />

Nachfolgend werden zunächst die einzelnen Naturgüter <strong>und</strong> deren Funktionen beschrieben <strong>und</strong><br />

naturschutzfachlich bewertet. Zugleich wird auf Basis der Bestandsaufnahme bereits eine Aussage<br />

darüber getroffen, ob die betrachteten Naturgüter planerisch relevant sind bzw. sein könnten.<br />

Die in der Bewertung <strong>und</strong> Konfliktanalyse zu betrachtenden Sachverhalte sind auf die rechtlich<br />

erforderlichen <strong>und</strong> planerisch handhabbaren Parameter zu beschränken (vgl. HSVV 2009, S.<br />

17), so dass offensichtlich nicht relevante Aspekte oder Naturgüter dort ausgeblendet werden<br />

können.<br />

Die Methoden der natur- <strong>und</strong> umweltschutzfachlichen Bewertung <strong>und</strong> der Bewertung der Empfindlichkeit<br />

der jeweiligen Naturgüter gegenüber Eingriffen werden jeweils zu Beginn der Kapitel<br />

dargestellt.<br />

2.1 Naturgut Boden<br />

2.1.1 Vorgehen bei der Bewertung<br />

Die Bestandsbewertung des Naturgutes Bodens basiert auf seiner Funktionalität im Natur- <strong>und</strong><br />

Stoffhaushalt. Die Kriterien für die Bewertung des Bodens werden in Anhang 2 erläutert.<br />

2.1.2 Wirkzone<br />

Beim Boden wird als Wirkzone der Geltungsbereich mit einem Puffer von 100 m betrachtet (siehe<br />

Karte 2). Gr<strong>und</strong>sätzlich gilt, dass die Wirkzonen angepasst werden, sofern sich im Rahmen der<br />

Beschreibung <strong>und</strong> Bewertung des Schutzguts <strong>und</strong> / oder der Auswirkungsprognose Erkenntnisse<br />

ergeben, die Veränderungen erforderlich machen.<br />

2.1.3 Beschreibung<br />

Wie Karte 2 verdeutlicht, weist der Großteil des Geltungsbereichs Parabraunerden aus Löss auf.<br />

Dieser Bodentyp ist für die Niederungsgebiete Mittel- <strong>und</strong> Südhessens sehr typisch, sofern keine<br />

Ablagerungen von Fließgewässern (fluviatile Sedimente) vorliegen oder stärkere Hangneigungen<br />

gegeben sind.<br />

Im Plangebiet befindet sich jedoch auch ein Bereich, der – kaum sichtbar – als flache Rinne abgeschwemmte<br />

Bodenmassen aus den umgebenden Flächen aufgenommen hat. Solche Böden<br />

werden als Kolluvisole bezeichnet. Sofern sie – wie hier – nicht durch Gr<strong>und</strong>nässe beeinflusst<br />

sind, stehen sie bezüglich ihrer Eigenschaften den Löss-Parabraunerden sehr nahe. Sie weisen<br />

ebenfalls einen hohen Lössgehalt auf, sind aber aufgr<strong>und</strong> ihrer höheren <strong>und</strong> tiefer reichenden<br />

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Gehalte an organischer Substanz in Bezug auf die Ertragsfunktion tendenziell sogar höher zu bewerten<br />

als die Parabraunerden.<br />

Die nutzbare Feldkapazität liegt um oder etwas über 200 mm <strong>und</strong> damit in einem hohen Bereich.<br />

Hinweise auf Archivböden oder Geotope im Geltungsbereich oder dessen Umfeld ergaben sich<br />

nicht.<br />

2.1.4 Bewertung<br />

Die Bewertung des Naturguts ist der folgenden Tabelle zu entnehmen. Sofern Daten verfügbar<br />

waren (hier für Nitratrückhaltevermögen <strong>und</strong> Ertragsfunktion), wurden die Werte aus dem Bodenviewer<br />

Hessen (bodenviewer.hessen.de) übernommen.<br />

Tabelle 2: Naturschutzfachliche Bewertung des Bodens innerhalb der Wirkzonen<br />

Bewertungskriterien / Funktionen<br />

Bodentyp Natur Leben Nitrat Puffer Ertrag Filter Selten gesamt<br />

Parabraunerden aus<br />

Löss (133)<br />

3 3 5 4 5 4 1 3,6<br />

Kolluvisole aus Löss<br />

(145)<br />

3 3 5 4 5 4 2 3,7<br />

Erläuterungen: Natur = Natürlichkeit / Standorttypische Ausprägung, Leben = Lebensraumfunktion, Nitrat = Nitratrückhaltevermögen;<br />

Puffer = Physiko-chemisches Puffervermögen, Ertrag = Ertragsfunktion, Filter = Mechanisches Filtervermögen,<br />

Selten = Regionale / Überregionale Seltenheit.<br />

Bewertung: 1 = sehr gering, 2 = gering, 3 = mittel / durchschnittlich, 4 = hoch, 5 = sehr hoch.<br />

Die Böden im Geltungsbereich sind somit als hochwertig zu bezeichnen, vor allem wenn man die<br />

Ertragsfunktion betrachtet. Es handelt sich um Böden, die als Standort für den Ackerbau sehr gute<br />

Eigenschaften besitzen. Die dafür wesentlichen Bodeneigenschaften, die insbesondere auf den<br />

hohen Schluffgehalt der lehmigen Böden zurückgehen, bewirken - ggf. noch durch hohe Gehalte<br />

organischer Substanz verstärkt – auch hohe Werte hinsichtlich des Puffer- <strong>und</strong> Filtervermögens<br />

<strong>und</strong> somit auch hinsichtlich der Nitratrückhaltung.<br />

Dem gegenüber verfügen diese Böden nur über eine durchschnittliche Lebensraumfunktion <strong>und</strong><br />

sind vor allem für anspruchsvolle Pflanzenarten ohne wesentliche Bedeutung. Weiterhin sind die<br />

hier vorkommenden Bodentypen häufig.<br />

Insgesamt ist die Wertigkeit des Boden aus naturschutzfachlicher Sicht daher als hoch (Wertstufe<br />

4) einzustufen.<br />

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Karte 2: Bodentypen im Geltungsbereich<br />

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Die Bewertung der Empfindlichkeit der Böden erbringt folgendes Ergebnis:<br />

Tabelle 3: Bewertung der Empfindlichkeit der Böden<br />

Bodentyp<br />

Parabraunerden aus Löss<br />

(133)<br />

Empfindlichkeit gegenüber<br />

Erosionsgefährdung<br />

Veränderungen<br />

Wasserhaushalt<br />

Schadverdichtung<br />

Schadstoffeintrag<br />

3 1 2 2<br />

Kolluvisole aus Löss (145) 3 1 2 2<br />

Erläuterungen: 1 = keine, sehr gering, 2 = gering, 3 = mittel, durchschnittlich, 4 = hoch, 5 = sehr hoch.<br />

Obgleich die Böden hochwertig sind, sind sie gegenüber Eingriffen <strong>und</strong> Beeinträchtigungen nicht<br />

besonders sensibel. Lediglich die Erosionsgefährdung ist als durchschnittlich zu bezeichnen,<br />

während die übrigen Parameter als gering oder sogar sehr gering zu bewerten sind. Die Erosionsgefährdung<br />

ist deshalb etwas erhöht, da Lössböden generell zu Abschwemmungen neigen.<br />

Dem stehen hier allerdings geringe Hangneigungen <strong>und</strong> eine überwiegend gute Deckung durch<br />

die Vegetation gegenüber. Zudem weist <strong>Hattersheim</strong> nur mäßige Jahresniederschlagshöhen auf<br />

<strong>und</strong> die Neigung zu Starkregen ist – speziell außerhalb der Vegetationsphasen – gering.<br />

Alles in allem weist der Boden gegenüber Wirkungen, die von baulichen Veränderungen ausgehen<br />

könnten, keine besondere Empfindlichkeit auf. Davon unabhängig bedeutet die Überbauung<br />

von Böden stets deren vollständigen Funktionsverlust.<br />

2.1.5 Planerische Relevanz des Schutzguts<br />

Angesichts eines Geltungsbereichs von deutlich über 5 ha Größe <strong>und</strong> eines hohen Versiegelungsgrades<br />

steht außer Frage, dass das Schutzgut Boden auch in der Auswirkungsprognose zu<br />

betrachten ist.<br />

2.2 Naturgut Wasserhaushalt<br />

2.2.1 Vorgehen bei der Bewertung<br />

Die Bewertung des Naturgutes Wasser wird in Bezug auf das Gr<strong>und</strong>wasser <strong>und</strong> die Oberflächengewässer<br />

(Still- u. Fließgewässer sowie Quellen) vorgenommen. Die Kriterien zur Bewertung des<br />

Gr<strong>und</strong>wassers finden sich im Anhang 2.<br />

2.2.2 Wirkzone<br />

Als Wirkzone für das Naturgut Wasser wird – analog zum Boden - der Geltungsbereich mit einem<br />

Puffer von 100 m betrachtet (vgl. Karte 2).<br />

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BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />

2.2.4 Bewertung<br />

Oberflächengewässer: Es bestehen keine Oberflächengewässer.<br />

Gr<strong>und</strong>wasser: Im Plangebiet bestehen keine gr<strong>und</strong>wassernahen Standorte.<br />

Daher ergibt sich folgende Bewertungstabelle:<br />

Tabelle 4: Naturschutzfachliche Bewertung des Gr<strong>und</strong>wassers<br />

Räumlicher<br />

Bezug<br />

Bewertungskriterien / Funktionen<br />

2.2.3 Beschreibung<br />

Gr<strong>und</strong>wasser: Wie bereits die Betrachtung der Böden zeigte, kommen gr<strong>und</strong>wassernahe Standorte<br />

im Geltungsbereich nicht vor. Die Betrachtung des Reliefs (Basis: Geländeschnitte <strong>und</strong> 3D-<br />

Betrachtungen in Top 50 von Hessen) untermauert dies. Allerdings zeigt auch die Vegetation in<br />

dem südlich angrenzenden Wald, dass eine gute bis sehr gute Wasserversorgung gegeben ist.<br />

Bei zeitweilig hohen Gr<strong>und</strong>wasserständen ist daher nicht auszuschließen, dass Gr<strong>und</strong>wasser bis<br />

in Bereiche vordringen könnte, die durch Baumaßnahmen (z.B. F<strong>und</strong>amentgründungen) erreicht<br />

oder fast erreicht werden könnten.<br />

Die Gr<strong>und</strong>wasserneubildungsrate liegt bei etwa 60 – 70 mm/a (FACHINFORMATIONSSYSTEM<br />

GRUSCHU HESSEN online) <strong>und</strong> ist somit gering (s. Anhang 2).<br />

Oberflächengewässer: Oberflächengewässer kommen im nahen Umfeld des Geltungsbereichs<br />

nicht vor. Das Plangebiet befindet sich ca. 1,5 km entfernt vom Main <strong>und</strong> etwa 650 m entfernt<br />

vom Schwarzbach.<br />

Schutzgebietsausweisungen bezüglich des Wasserhaushalts: Im Plangebiet bestehen keine<br />

Schutzgebiete nach Wasserrecht.<br />

Unmittelbar westlich grenzt jedoch ein Trinkwasserschutzgebiet der Zone III an. Zone III steht für<br />

die schwächste Schutzkategorie der Trinkwasserschutz-Gebiete.<br />

Gr<strong>und</strong>wasserneubildung<br />

Gr<strong>und</strong>wasserdargebot<br />

Gr<strong>und</strong>wasserschutzfunktion<br />

Retention,<br />

Abfluss<br />

Wirkzone Wasser 2 1 3 2<br />

Erläuterungen: Bewertung: 1 = sehr gering, 2 = gering, 3 = mittel / durchschnittlich, 4 = hoch, 5 = sehr hoch.<br />

Im Hinblick auf das Gr<strong>und</strong>wasser hat das Plangebiet somit nur eine mäßige Bedeutung. Allerdings<br />

kommt dem Geltungsbereich eine gewisse Bedeutung für den Gr<strong>und</strong>wasserschutz zu. Die Deckschichten<br />

bieten zwar gr<strong>und</strong>sätzlich einen sehr guten Schutz, sind jedoch bei hohen Gr<strong>und</strong>wasserständen<br />

nicht sehr mächtig.<br />

Zu beachten ist die Lage am Rande von Zone 3 eines Trinkwasserschutzgebiets.<br />

Die Empfindlichkeit gegenüber Eingriffen stellt sich auf dieser Basis für das Gr<strong>und</strong>wasser wie folgt<br />

dar:<br />

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BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />

Tabelle 5: Bewertung der Empfindlichkeit des Gr<strong>und</strong>wassers<br />

Be-<br />

Räumlicher<br />

zug<br />

Verschmutzungsempfindlichkeit<br />

Gr<strong>und</strong>wasser<br />

Wirkzone Wasser 3<br />

Erläuterungen: Bewertung: 1 = sehr gering, 2 = gering, 3 = mittel / durchschnittlich, 4 = hoch, 5 = sehr hoch.<br />

2.2.5 Planerische Relevanz des Schutzguts<br />

Relevante Beeinträchtigungen des Wasserhaushalts können von vornherein ausgeschlossen<br />

werden, weshalb das Schutzgut gr<strong>und</strong>sätzlich nicht in der Auswirkungsprognose betrachtet werden<br />

muss. Dies gilt einzig nicht für die Retentionsfunktion, der zwar auch nur eine geringe Bedeutung<br />

zukommt, die aber aufgr<strong>und</strong> der sehr großen Dachflächen relevant werden könnte. Dieser<br />

Aspekt ist folglich weiter zu betrachten.<br />

2.3 Naturgut Klima <strong>und</strong> Luft<br />

2.3.1 Vorgehen bei der Bewertung<br />

Die Kriterien zur Bewertung der naturschutzfachliche Bedeutung des Schutz- bzw. Naturgutes<br />

Klima / Luft sind in Anhang 2 dargestellt.<br />

3.3.2 Wirkzone<br />

Für das Naturgut Klima <strong>und</strong> Luft wird im Wesentlichen der Geltungsbereich betrachtet. Als Wirkzone<br />

sind jedoch gr<strong>und</strong>sätzlich auch jene Bereiche zu beschreiben, denen Kalt- <strong>und</strong> Frischluftströme<br />

aus dem Geltungsbereich zufließen. Dies ist schon wegen der geringen Hangneigungen<br />

<strong>und</strong> der Barrierewirkung des nach Süden hin angrenzenden Waldes ohne praktische Bedeutung.<br />

2.3.2 Beschreibung<br />

Das Schutzgut Klima / Luft umfasst mit dem klimatischen sowie lufthygienischen Ausgleich zwei<br />

wesentliche Funktionen.<br />

In <strong>Hattersheim</strong> beträgt die mittlere jährliche Niederschlagshöhe etwas mehr als 600 mm/a <strong>und</strong> die<br />

mittlere jährliche Lufttemperatur von 10 °C bei ca. 1.600 bis 1.650 St<strong>und</strong>en Sonnenscheindauer<br />

(UMWELTATLAS HESSEN online; Zeitraum 1991-2000). Diese Werte stehen im hessischen Vergleich<br />

für eine klimagünstige Lage, wie sie für das Rhein-Main-Gebiet typisch ist.<br />

Offene Bereiche, wie z.B. Grünland- <strong>und</strong> Ackerflächen, sind für das Lokalklima als Kaltluftbildner<br />

bedeutsam. Da sie schwerer ist als Warmluft, fließt Kaltluft dem Geländerelief folgend v.a. in<br />

Richtung der Täler ab. Dem Geltungsbereich kommt hier keine relevante praktische Bedeutung<br />

zu. Zwar kann hier in geringem Maße Kaltluft entstehen. Ein möglicher schwacher Abfluss der<br />

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BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />

Kaltluft in Richtung der Hangneigungen (vornehmlich Süden) ist jedoch wegen des Waldes im<br />

Süden irrelevant.<br />

Die Luftschadstoffbelastung im Planungsgebiet in <strong>Hattersheim</strong> lässt sich durch folgende Daten<br />

charakterisieren (UBA LUFT online):<br />

− Überschreitung der Feinstaubbelastung in 2012: 20 Tage (UMWELTBUNDESAMT online: Station<br />

Sindlingen), der Grenzwert (> 50 μg/m³) liegt bei 35 Tagen. Der Durchschnittswert lag<br />

bei 22 μg/m³.<br />

− NO 2 -Jahresmittelwert 2012: Durchschnitt 33 μg/m³ (Grenzwert 40 μg/m³). St<strong>und</strong>e mit ><br />

200 μg/m³ kamen hier nicht vor.<br />

Auf Gr<strong>und</strong> der genannten Kenndaten ist die Gr<strong>und</strong>belastung des weiteren Umfelds mit Luftschadstoffen<br />

als mäßig einzustufen <strong>und</strong> somit typisch für nicht stark belastete Bereiche im Ballungsraum.<br />

2.3.2 Bewertung<br />

Das Schutzgut Klima / Luft ist wie folgt zu bewerten:<br />

Tabelle 6: Bewertung des Naturguts Klima / Luft<br />

Räumlicher Bezug<br />

Wirkzone Klima /<br />

Luft (Geltungsbereich)<br />

Bewertungskriterien / Funktionen<br />

Lokalklimatische<br />

Austauschfunktion<br />

Luftregulationsfunktion<br />

Immissionsschutzfunktion<br />

Lufthygienische<br />

Bedeutung<br />

2 2 2 2<br />

Erläuterungen: 1 = sehr gering, 2 = gering, 3 = mittel / durchschnittlich, 4 = hoch, 5 = sehr hoch.<br />

Die naturschutzfachliche Bedeutung des Naturgutes Klima / Luft ist somit als gering (Wertstufe 2)<br />

einzustufen.<br />

Die Empfindlichkeit des Naturguts Klima / Luft stellt sich wie folgt dar:<br />

Tabelle 7: Bewertung der Empfindlichkeit des Naturguts Klima / Luft<br />

Empfindlichkeit gegenüber<br />

lokalklimatischen <strong>und</strong><br />

Schadstoffemissionen<br />

Räumlicher Bezug<br />

lufthygienischen Veränderungen<br />

Wirkzone Klima / Luft 1 3<br />

Erläuterungen: Bewertung: 1 = sehr gering, 2 = gering, 3 = mittel / durchschnittlich<br />

Lufthygienische Austauschfunktionen kommen dem Plangebiet nicht zu. Daher ist die Empfindlichkeit<br />

diesbezüglich als sehr gering zu erachten. Auch gegenüber Schadstoffemissionen besteht<br />

keine besondere Empfindlichkeit, da die Vorbelastungen als moderat anzusehen sind.<br />

Seite: 19


BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />

2.3.5 Relevanz des Naturguts<br />

Dem Schutzgut kommt im Geltungsbereich <strong>und</strong> dessen nahem Umfeld keine relevante Funktion<br />

zu. Es ist im Weiteren nicht mehr zu betrachten, es sei denn, durch den Bebauungsplan würden<br />

massive Schadstoffeinträge vorbereitet.<br />

2.4 Naturgut Biotope/Flora<br />

2.4.1 Vorgehen bei der Bewertung<br />

Die Kriterien zur Bewertung des Naturguts Biotoptypen finden sich in Anhang 2.<br />

2.4.2 Wirkzone<br />

Als Wirkzone hinsichtlich des Schutzguts wird der Geltungsbereich des Bebauungsplans herangezogen.<br />

2.4.3 Beschreibung<br />

Nachfolgend werden zuerst die im Geltungsbereich des Bebauungsplans vorkommenden Biotoptypen<br />

beschrieben. Danach folgt die Darstellung der nachgewiesen Pflanzenarten.<br />

<br />

Biotop- <strong>und</strong> Nutzungstypen<br />

Die Beschreibung der Biotoptypen ist der folgenden Tabelle, Lage <strong>und</strong> Ausdehnung der<br />

Biotoptypen der Karte „Biotoptypen Bestand“ (s. Anhang 4) zu entnehmen. Als Kartiergr<strong>und</strong>lage<br />

zur Aufnahme der Biotop- <strong>und</strong> Nutzungstypen wurde der Standard-Nutzungstypenschlüssel nach<br />

Hessischer Kompensationsverordnung (KV 2005) zugr<strong>und</strong>e gelegt<br />

Tabelle 8: Beschreibung der Biotoptypen<br />

Code Nutzungstyp Beschreibung der Biotoptypen<br />

02.100 Hecke, sauer, heimisch Die östliche der beiden Ackerflächen im Geltungsbereich ist<br />

auf drei Seiten von Hecken umgeben, die überwiegend den<br />

Charakter von Baumhecken aufweisen.<br />

Die Gehölzartenvielfalt ist als mäßig zu beschreiben, wobei die<br />

Hecken vielfach auch saumartige Strukturen umfassen, die<br />

eine etwas höhere Artenvielfalt aufweisen. Typische Gehölze<br />

sind Roter Hartriegel, Weißdorn, Feldahorn oder Schlehe.<br />

06.920 Grünlandeinsaat, Grasacker Am westlichen Rand des Geltungsbereichs wird eine schmale<br />

Fläche als sehr artenarmes Grünland genutzt.<br />

09.130 Wiesenbrache, ruderale Wiese Die ruderalen Wiesen sind nur sporadisch genutzte, grünlandartige<br />

Flächen, die bisweilen erste Verbuschungstendenzen<br />

aufweisen <strong>und</strong> - speziell am südlichen Rand der bestehenden<br />

Siedlungs- <strong>und</strong> Gewerbeflächen - als Saum ausgeprägt sind.<br />

Ruderale Wiesen befinden sich im Übergang von der östlichen<br />

Ackerfläche zu den Siedlungs- <strong>und</strong> Gewerbeflächen nördlich<br />

Seite: 20


BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />

Code Nutzungstyp Beschreibung der Biotoptypen<br />

davon. Eine weitere, sehr kleine Fläche wurde im äußersten<br />

Nordwesten des Geltungsbereichs kartiert.<br />

10.510 Voll versiegelte Flächen Ein Zufahrtsweg von der Voltastraße im Norden <strong>und</strong> zwei<br />

kleine geteerte Flächen am Westrand des Plangebiets.<br />

10.530 Schotterweg, -fläche Ein Weg begrenzt das Plangebiet im Nordwesten.<br />

10.610 Feldweg, bewachsen Ein Wirtschaftsweg; geschlossene Grasnarbe, an der Südgrenze<br />

zwischen Acker <strong>und</strong> Auwald; geht nach Osten in einen<br />

Waldweg über.<br />

10.620 Waldweg, bewachsen Ein Wirtschaftsweg; geschlossene Grasnarbe, im Norden von<br />

Hecken, im Süden von Auwald begrenzt.<br />

11.191 Acker, intensiv Der Geltungsbereich wird im Kern von zwei Ackerflächen gebildet,<br />

die durch einen Heckenstreifen voneinander getrennt<br />

sind.<br />

Auf den intensiv genutzten Äckern ist die Artenvielfalt naturgemäß<br />

gering. Typische Arten sind hier etwa der Weiße Gänsefuß,<br />

der Acker-Schachtelhalm oder der Vogelknöterich. An<br />

weniger intensiv genutzten Stellen oder an den schmalen<br />

Randsäumen ist die Artenvielfalt jedoch deutlich erhöht <strong>und</strong> es<br />

können einige Ackerwildkräuter nachgewiesen werden, wenngleich<br />

darunter keine bemerkenswerten sind.<br />

Zu nennen sind Acker-Gauchheil, drei Malvenarten, Klatsch-<br />

Mohn oder Acker-Vergissmeinnicht.<br />

Die Biotoptypen-Vielfalt im Geltungsbereich ist außerordentlich gering. Den weitaus größten Anteil<br />

nehmen intensiv genutzte Ackerflächen ein. Andere Biotoptypen treten nur am Rand des Geltungsbereichs<br />

auf. Neben den Hecken, die die östliche der beiden Ackerflächen umfassen, bestehen<br />

noch Säume, die überwiegend als ruderale Grünlandstreifen ausgeprägt sind.<br />

Naturschutzfachlich durchaus bemerkenswerte Biotoptypen finden sich nur am äußersten Rand<br />

oder außerhalb des Geltungsbereichs. Dies betrifft zum einen die bereits beschriebene Grünlandeinsaat<br />

an der Straßenböschung der Bahnüberführung, zum anderen die Wälder südlich des<br />

Plangebiets. Diese sind zu großen Teilen als Hartholzauwald einzustufen, jüngere Bestände auch<br />

als Auwaldneuanlage. Die Baumschicht dieser Bestände weist neben den Bestandsbildnern<br />

Esche <strong>und</strong> Stieleiche am Bestandsrand auch einige typische Pionierarten wie Vogelkirsche, Birke,<br />

Salweide oder Eberesche auf. Bemerkenswert war überdies das Vorkommen der Feldulme.<br />

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes kommen somit keine besonders bemerkenswerten Biotoptypen<br />

vor. Insbesondere unterliegt keiner der nachgewiesenen Biotoptypen dem gesetzlichen<br />

Schutz des § 30 BNatSchG bzw. des § 13 HAGBNatSchG. Naturschutzfachlich bedeutsame Biotop-<br />

<strong>und</strong> Nutzungstypen finden sich allein im Umfeld des Plangebiets. Sie werden durch die Planung<br />

nicht in Anspruch genommen.<br />

<br />

Flora<br />

Das gesamte Plangebiet <strong>und</strong> der angrenzende Auwald- wurden auf die vorkommenden Pflanzenarten<br />

untersucht. Die nachfolgende Gesamtartenliste zeigt die im Geltungsbereich sowie ggf. angrenzend<br />

an diesen - nachgewiesenen Pflanzenarten.<br />

Seite: 21


BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />

Tabelle 9: Nachgewiesene Pflanzenarten (Gesamtartenliste)<br />

Gefährdung<br />

Artenschutz<br />

Nr. Deutscher Name<br />

Wissenschaftl. Name<br />

1. Feldahorn Acer campestre - - - - -<br />

2. Spitzahorn Acer platanoides - - - - -<br />

3. Bergahorn Acer pseudoplatanus - - - - -<br />

4. Schafgarbe Achillea millefolium - - - - -<br />

5. Gewöhnliche Rosskastanie Aesculus hippocastanum - - - - -<br />

6. Gemeine Quecke Agropyron repens - - - - -<br />

7. Kriechendes Straußgras Agrostis stolonifera - - - - -<br />

8. Götterbaum Ailanthus altissima - - - - -<br />

9. Knoblauchsrauke Alliaria petiolata - - - - -<br />

10. Acker-Gauchheil Anagallis arvensis - - - - -<br />

11. Gemeine Ochsenzunge Anchusa officinalis - - - - -<br />

12. Färber-H<strong>und</strong>skamille Anthemis tinctoria - - - - -<br />

13. Große Klette Arctium lappa - - - - -<br />

14. Meerrettich Armoracia rusticana - - - - -<br />

15. Gewöhnlicher Glatthafer Arrhenatherum elatius - - - - -<br />

16. Gemeiner Beifuß Artemisia vulgaris - - - - -<br />

17. Saat-Hafer Avena sativa - - - - -<br />

18. Hänge-Birke Betula pendula - - - - -<br />

19. Wald-Zwenke Brachypodium sylvaticum - - - - -<br />

20. Weiche Trespe Bromus mollis - - - - -<br />

21. Taube Trespe Bromus sterilis - - - - -<br />

22. Rotfrüchtige Zaunrübe Bryonia dioica - - - - -<br />

23. Echte Zaunwinde Calystegia sepium - - - - -<br />

24. Hirtentäschl Capsella bursa-pastoris - - - - -<br />

25. Weg-Distel Carduus acanthoides - - - - -<br />

26. Hainbuche Carpinus betulus - - - - -<br />

27. Skabiosen-Flockenblume Centaura scabiosa - - - - -<br />

28. Wiesen-Flockenblume Centaurea jacea - - - - -<br />

29. Gemeines Hornkraut Cerastium holosteoides - - - - -<br />

30. Weißer Gänsefuß Chenopodium album - - - - -<br />

31. Acker-Kratzdistel Cirsium arvense - - - - -<br />

32. Gemeine Kratzdistel Cirsium vulgare - - - - -<br />

33. Gelber Blasenstrauch Colutea arborescens - - - - -<br />

34. Ackerwinde Convolvulus arvensis - - - - -<br />

35. Kanadischer Katzenschweif Conyza canadensis - - - - -<br />

36. Blutroter Hartriegel Cornus sanguinea - - - - -<br />

37. Bunte Kronwicke Coronilla varia - - - - -<br />

38. Gemeine Hasel Corylus avellana - - - - -<br />

RL Deutschland<br />

RL Hessen<br />

RL Regional<br />

§ 7 BNatSchG<br />

FFH-Richtlinie<br />

Seite: 22


BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />

Gefährdung<br />

Artenschutz<br />

Nr. Deutscher Name<br />

Wissenschaftl. Name<br />

39. Eingriffliger Weißdorn Crataegus monogyna - - - - -<br />

40. Knaulgras Dactylis glomerata - - - - -<br />

41. Wilde Möhre Daucus carota - - - - -<br />

42. Karthäuser-Nelke Dianthus carthusianorum V - - b -<br />

43. Weidenröschen Epilobium spec. - - - - -<br />

44. Acker-Schachtelhalm Equisetum arvense - - - - -<br />

45. Gemeines Pfaffenhütchen Euonymus europaeus - - - - -<br />

46. Gewöhnlicher Windenknöterich Fallopia convolvulus - - - - -<br />

47. Gemeine Esche Fraxinus excelsior - - - - -<br />

48. Gebräuchlicher Erdrauch Fumaria officinalis - - - - -<br />

49. Wiesen-Labkraut Galium album - - - - -<br />

50. Kletten-Labkraut Galium aparine - - - - -<br />

51. Echtes Labkraut Galium verum - - - - -<br />

52. Weicher Storchschnabel Geranium molle - - - - -<br />

53. Kleiner Storchschnabel Geranium pusillum - - - - -<br />

54. Ruprechtskraut Geranium robertianum - - - - -<br />

55. Echte Nelkenwurz Geum urbanum - - - - -<br />

56. G<strong>und</strong>ermann Glechoma hederacea - - - - -<br />

57. Gemeiner Efeu Hedera helix - - - - -<br />

58. Sonnenblume Helianthus annuus - - - - -<br />

59. Echtes Johanniskraut Hypericum perforatum - - - - -<br />

60. Kleines Springkraut Impatiens parviflora - - - - -<br />

61. Kompass-Lattich Lactuca serriola - - - - -<br />

62. Gemeiner Rainkohl Lapsana communis - - - - -<br />

63. Europäische Lärche Larix decidua - - - - -<br />

64. Herbst-Löwenzahn Leontodon autumnalis - - - - -<br />

65. Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare - - - - -<br />

66. Gemeines Leinkraut Linaria vulgaris - - - - -<br />

67. Ausdauernder Lolch Lolium perenne - - - - -<br />

68. Gemeiner Hornklee Lotus corniculatus - - - - -<br />

69. Kulturapfel Malus domestica - - - - -<br />

70. Moschus-Malve Malva moschata - - - - -<br />

71. Gänse-Malve Malva neglecta - - - - -<br />

72. Wilde Malve Malva sylvestris - - - - -<br />

73. Hopfenklee Medicago lupulina - - - - -<br />

74. Luzerne Medicago sativa - - - - -<br />

75. Einjähriges Bingelkraut Mercurialis annua - - - - -<br />

76. Acker-Vergissmeinnicht Myosotis arvensis - - - - -<br />

77. Rotkelchige Nachtkerze Oenothera glazioviana - - - - -<br />

78. Gewöhnlicher Dost Origanum vulgare - - - - -<br />

79. Klatsch-Mohn Papaver rhoeas - - - - -<br />

RL Deutschland<br />

RL Hessen<br />

RL Regional<br />

§ 7 BNatSchG<br />

FFH-Richtlinie<br />

Seite: 23


BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />

Gefährdung<br />

Artenschutz<br />

Nr. Deutscher Name<br />

Wissenschaftl. Name<br />

80. Selbstkletternde Jungfernrebe Parthenocissus quinquefolia - - - - -<br />

81. Pastinak Pastinaca sativa - - - - -<br />

82. Wiesen-Lieschgras Phleum pratense - - - - -<br />

83. Spitz-Wegerich Plantago lanceolata - - - - -<br />

84. Breitwegerich Plantago major - - - - -<br />

85. Einjähriges Rispengras Poa annua - - - - -<br />

86. Hain-Rispengras Poa nemoralis - - - - -<br />

87. Gemeines Rispengras Poa trivialis - - - - -<br />

88. Vogelknöterich Polygonum aviculare agg. - - - - -<br />

89. Hybrid-Pappel Populus cf x canadensis - - - - -<br />

90. Pappel Populus spec. - - - - -<br />

91. Silber-Fingerkraut Potentilla argentea - - - - -<br />

92. Kriechendes Fingerkraut Potentilla reptans - - - - -<br />

93. Vogelkirsche Prunus avium - - - - -<br />

94. Mittelmeer-Feuerdorn Pyracantha coccinea - - - - -<br />

95. Stieleiche Quercus robur - - - - -<br />

96. Essigbaum Rhus typhina - - - - -<br />

97. Rote Johannisbeere Ribes rubrum - - - - -<br />

98. H<strong>und</strong>s-Rose Rosa canina - - - - -<br />

99. Kratzbeere Rubus caesius - - - - -<br />

100. Brombeere Rubus fruticosus agg. - - - - -<br />

101. Sal-Weide Salix caprea - - - - -<br />

102. Wiesen-Salbei Salvia pratensis - - - - -<br />

103. Schwarzer Hol<strong>und</strong>er Sambucus nigra - - - - -<br />

104. Kleiner Wiesenknopf Sanguisorba minor - - - - -<br />

105. Schmalblättriges Greiskraut Senecio inaequidens - - - - -<br />

106. Jakobs Greiskraut Senecio jacobaea - - - - -<br />

107. Weiße Lichtnelke Silene alba - - - - -<br />

108. Gemeines Leinkraut Silene vulgaris - - - - -<br />

109. Gemeine Rauke Sisymbrium officinale - - - - -<br />

110. Kanadischer Goldrute Solidago canadensis - - - - -<br />

111. Rauhe Gänsedistel Sonchus asper - - - - -<br />

112. Eberesche Sorbus aucuparia - - - - -<br />

113. Löwenzahn Taraxacum sect. Ruderalia - - - - -<br />

114. Breitblättriger Thymian Thymus pulegioides - - - - -<br />

115. Winter-Linde Tilia cordata - - - - -<br />

116. Weiß-Klee Trifolium repens - - - - -<br />

117. Geruchlose Kamille Tripleurospermum perforatum - - - - -<br />

118. Feldulme Ulmus cf minor 3 3 3 - -<br />

119. Brennnessel Urtica dioica - - - - -<br />

120. Königskerze Verbascum spec. - - - - -<br />

RL Deutschland<br />

RL Hessen<br />

RL Regional<br />

§ 7 BNatSchG<br />

FFH-Richtlinie<br />

Seite: 24


BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />

Gefährdung<br />

Artenschutz<br />

Nr. Deutscher Name<br />

Wissenschaftl. Name<br />

121. Feld-Ehrenpreis Veronica arvensis - - - - -<br />

122. Efeublättriger Ehrenpreis Veronica hederifolia - - - - -<br />

123. Persischer Ehrenpreis Veronica persica - - - - -<br />

124. Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus - - - - -<br />

125. Vogel-Wicke Vicia cf cracca - - - - -<br />

126. Kleines Immergrün Vinca minor - - - - -<br />

127. Ackerstiefmütterchen Viola arvensis - - - - -<br />

Erläuterungen: Gefährdete Arten <strong>und</strong> solche der Vorwarnliste sind fett dargestellt.<br />

Gefährdung: RL = Rote Liste, V = Art der Vorwarnliste, 3 = gefährdet.<br />

Artenschutz: b = besonders geschützt.<br />

Die Gesamtzahl von 127 nachgewiesenen Pflanzenarten lässt zunächst auf eine mindestens mäßig<br />

hohe Artenvielfalt im Geltungsbereich schließen. Tatsächlich aber kommt der größte Teil dieser<br />

Arten im Umfeld des Geltungsbereichs vor. So weist vor allem auch die Straßenböschung an<br />

der Überfahrung der Bahntrasse eine vergleichsweise hohe Vielfalt auf.<br />

Dagegen weisen die Ackerflächen, die den weitaus größten Flächenanteil des Geltungsbereichs<br />

ausmachen, nur eine geringe Artenvielfalt auf. Lediglich im Bereich der begleitenden Säume <strong>und</strong><br />

im Übergang zu anderen Vegetationsstrukturen konnte auch hier eine etwas höhere, allenfalls<br />

jedoch mäßige Artenvielfalt festgestellt werden. Gleichermaßen artenarm ist der einzige Grünlandbestand<br />

im äußersten Westen des Geltungsbereichs.<br />

Mit der Feldulme <strong>und</strong> der Kartäuser-Nelke konnten nur zwei bemerkenswerte 1 Arten nachgewiesen<br />

werden. Beide waren jedoch nur außerhalb des Geltungsbereichs anzutreffen <strong>und</strong> sind durch<br />

die Inanspruchnahme von Flächen nicht betroffen.<br />

RL Deutschland<br />

RL Hessen<br />

RL Regional<br />

§ 7 BNatSchG<br />

FFH-Richtlinie<br />

2.4.4 Beschreibung <strong>und</strong> Bewertung<br />

Der nachfolgenden Tabelle ist die Bewertung der relevanten Biotoptypen zu entnehmen. Die Bewertungskriterien<br />

finden sich in Anhang 2. Im Mittelpunkt der Bewertung stehen die Wertpunkte<br />

gemäß Kompensationsverordnung (KV). Die übrigen Parameter verdeutlichen den naturschutzfachlichen<br />

Wert <strong>und</strong> ermöglichen so ggf. eine Korrektur des KV-Werts im Sinne von Anlage 2 der<br />

KV (Zusatzbewertung). Im Hinblick auf die Kriterien der „Artenvielfalt“ <strong>und</strong> der „Gefährdung der<br />

Arten“ fließen die Erkenntnisse aus den floristischen <strong>und</strong> faunistischen (vgl. Kap. 3.5) Kartierungen<br />

bereits mit ein.<br />

1 Als bemerkenswert werden hier Arten aufgefasst, die in mindestens einer Roten Liste oder Vorwarnliste<br />

von Hessen oder Deutschland geführt werden.<br />

Seite: 25


BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />

Seite: 26


BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />

Tabelle 10: Naturschutzfachliche Bewertung der einzelnen Biotoptypen<br />

Code<br />

Biotoptyp<br />

Werte nach KV<br />

Bewertung nach naturschutzfachlichen Kriterien<br />

02.100 Hecke, sauer,<br />

heimisch<br />

06.920 Grünlandeinsaat,<br />

Grasacker<br />

09.130 Wiesenbrache,<br />

ruderale Wiese<br />

10.510 Voll versiegelte<br />

Flächen<br />

10.530 Schotterweg, -<br />

fläche<br />

10.610 Feldweg, bewachsen<br />

10.620 Waldweg, bewachsen<br />

Wp.<br />

KV<br />

Korr.<br />

KV<br />

Natürlichkeit<br />

/ Naturnähe<br />

Verbreitung<br />

/ Häufigkeit<br />

Artenreichtum<br />

Gefährdete<br />

Arten<br />

Gefährdung<br />

(Biotoptypen)<br />

Regenerierbarkeit<br />

Gesamtwert<br />

(Stufe)<br />

36 - 4 3 2 2 2 3 2,6 (4)<br />

16 - 1 2 2 1 1 1 1,2 (2)<br />

39 - 3 2 3 3 3 2 2,6 (3)<br />

3 - 1 1 1 1 1 1 1,0 (1)<br />

6 - 1 2 2 1 1 1 1,4 (2)<br />

21 - 2 3 3 3 3 2 2,4 (3)<br />

21 - 2 3 2 2 2 2 2,2 (3)<br />

11.191 Acker, intensiv 16 - 2 1 2 2 1 2 1,5 (2)<br />

Erläuterung:<br />

Bewertungsstufen: 1 = sehr gering, 2 = gering, 3 =mittel, 4 = hoch, 5 = sehr hoch, − = keine Bewertung.<br />

In der Spalte Gesamtwert findet sich in Klammern jeweils der Gesamtwert nach dem Maximalprinzip 2 .<br />

2 Bei Bewertung nach dem Maximalprinzip entscheidet der höchste Wert der einzelnen Parameter über den Gesamtwert.<br />

Seite: 27


BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />

Tabelle 9 verdeutlicht, dass sich im Plangebiet keine naturschutzfachlich bemerkenswerten Biotoptypen<br />

befinden. Die beiden Biotoptypen mit einer höheren Wertigkeit, die naturnahe Grünlandeinsaat<br />

sowie die im Süden anschließenden Wälder, liegen außerhalb des Geltungsbereichs.<br />

Sollte sich die Entwicklung der naturnahen Grünlandeinsaat weiter fortsetzen, wird sie in naher<br />

Zukunft als extensive Frischwiese anzusprechen sein.<br />

Die naturschutzfachliche Bewertung belegt im vorliegenden Fall, dass die Bewertungen der Anlage<br />

3 der KV durchweg aufrecht erhalten werden können. Der für die weiteren Arbeiten wesentliche<br />

Wert der Biotoptypen bestimmt sich auf dieser Basis anhand folgender Werteskala:<br />

• sehr hochwertig (Wertstufe 5): >= 60 Wertpunkte;<br />

• hochwertig (Wertstufe 4): >= 40 Wertpunkte <strong>und</strong> < 60 Wertpunkte;<br />

• mittel (Wertstufe 3): >= 20 Wertpunkte <strong>und</strong> < 40 Wertpunkten;<br />

• geringwertig (Wertstufe 2): >= 10 Wertpunkte <strong>und</strong> < 20 Wertpunkte;<br />

• sehr geringwertig (Wertstufe 1): 0 bis 9 Wertpunkte.<br />

Damit erhält die Bewertung der Biotoptypen folgendes Bild:<br />

Tabelle 11: Bewertung der Biotoptypen<br />

Code Nutzungstyp Bewertung<br />

02.100 Hecke, sauer, heimisch 3<br />

06.920 Grünlandeinsaat 2<br />

09.130 Wiesenbrache, ruderale Wiese 3<br />

10.510 Voll versiegelte Flächen 1<br />

10.530 Schotterweg, -fläche 1<br />

10.610 Feldweg, bewachsen 3<br />

10.620 Waldweg, bewachsen 3<br />

11.191 Acker, intensiv 2<br />

Erläuterung: 1 = sehr gering, 2 = gering, 3 =mittel, 4 = hoch, 5 = sehr hoch, − = keine Bewertung.<br />

Im Geltungsbereich des Bebauungsplans kommen keine hochwertigen Biotop- <strong>und</strong> Nutzungstypen<br />

vor. Als mäßig bedeutsam (mittlere Bedeutung) konnten lediglich die Hecken, die Säume<br />

(Wiesenbrachen) sowie die bewachsenen Wege eingestuft werden. Die flächenmäßig dominanten<br />

Ackerflächen weisen hingegen nur einen geringen naturschutzfachlichen Wert auf.<br />

Die Empfindlichkeit der für die Planung relevanten Biotoptypen wird in Tabelle 11 dargestellt.<br />

Tabelle 12: Bewertung der Empfindlichkeit des Naturguts Biotoptypen / Flora<br />

Empfindlichkeit gegenüber<br />

Code Biotoptyp<br />

Standortveränderungen<br />

Flächenverlust einträge<br />

Schadstoff-<br />

02.100 Hecken, sauer, heimisch 2 2 2<br />

06.920 Grünlandeinsaat, Grasacker 2 2 1<br />

09.130 Wiesenbrache, ruderale Wiese 2 2 2<br />

Seite: 28


BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />

Code<br />

Biotoptyp<br />

Empfindlichkeit gegenüber<br />

Flächenverlust<br />

Standortveränderungen<br />

Schadstoffeinträge<br />

10.510 Voll versiegelte Flächen 1 1 1<br />

10.530 Schotterwege, -fläche 1 1 2<br />

10.610 Feldweg, bewachsen 2 2 1<br />

10.620 Waldweg, bewachsen 2 2 1<br />

11.191 Acker, intensiv 2 2 2<br />

Die Empfindlichkeit gegenüber den hier beurteilten Beeinträchtigungen ist als gering zu bewerten.<br />

Selbst die etwas höherwertigen Biotoptypen erweisen sich gegenüber Beeinträchtigungen als relativ<br />

unempfindlich. So ist keiner der Biotoptypen selten, so dass mäßige Flächenverluste generell<br />

wenig bedeutsam sind. Das trifft trotz deutlicher Flächeneinbußen bisher auch noch auf die intensiven<br />

Äcker zu, die im Rhein-Main-Gebiet jedoch weiter unter Druck geraten, so dass hier auch<br />

unter naturschutzfachlichen Gesichtspunkten wohl bald eine höhere Empfindlichkeit festgestellt<br />

werden muss.<br />

Eine höhere Empfindlichkeit ergibt sich gr<strong>und</strong>sätzlich auch hinsichtlich des Flächenverlusts bei<br />

den Wiesenbrachen (Säumen). Im vorliegenden Fall ist dennoch eine geringe Empfindlichkeit zu<br />

konstatieren, da hier nur in geringem Maße eingegriffen wird <strong>und</strong> ähnliche Strukturen im Umfeld<br />

häufig sind.<br />

Keiner der Biotoptypen zeigt sich gegenüber Standortveränderungen empfindlich. Es handelt sich<br />

durchweg um Biotoptypen, die keine hohen Anforderungen an den Standort (Bodenfeuchte,<br />

Nährstoffgehalte) stellen. Ebenso verhält es sich in Bezug auf Schadstoffeinträge.<br />

2.4.5 Schutzgebiete <strong>und</strong> –objekte nach Naturschutz- <strong>und</strong> Forstrecht<br />

Im Plangebiet befinden sich keine Schutzgebiete <strong>und</strong> –objekte der §§ 21 bis 29 BNatSchG oder<br />

des Forstrechts.<br />

2.3.5 Relevanz des Naturguts<br />

Das Naturgut Biotoptypen / Flora ist gr<strong>und</strong>sätzlich im Rahmen der Auswirkungsprognose zu betrachten.<br />

Seite: 29


BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />

2.5 Naturgut Fauna<br />

2.5.1 Vorgehen bei der Bewertung<br />

Zur naturschutzfachlichen Bedeutungseinstufung des Naturguts Fauna werden die in Anhang 2<br />

beschriebenen Kriterien herangezogen.<br />

2.5.2 Wirkzonen<br />

Ein Baugebiet ist in seinem Umfeld soweit wirksam, wie dort lebende Tiere erheblich beeinträchtigt<br />

werden können, wobei zwischen der Bau-, Anlage- <strong>und</strong> Betriebsphase zu unterscheiden ist.<br />

Fernwirkungen können gr<strong>und</strong>sätzlich nur durch Störungen ausgelöst werden. Im vorliegenden Fall<br />

ist von einer sehr geringen Wirksamkeit im Umfeld auszugehen. Zum einen fehlen schon angesichts<br />

der massiven Vorbelastung empfindliche Arten <strong>und</strong> insbesondere die auch gegenüber Kulissen<br />

sensiblen Offenlandarten kommen nicht vor. Zum anderen sind baubedingte Wirkungen<br />

temporär <strong>und</strong> auch die Waldarten sind gegenüber solchen Beeinträchtigungen wenig empfindlich.<br />

Relevante betriebsbedingte Störwirkungen sind ohnehin auszuschließen, zumal Lärm aufgr<strong>und</strong><br />

der Emissionskontingente keine Fernwirkung hervorruft. Alles in allen wird die Wirkzone hier über<br />

den Geltungsbereich hinaus auf einen maximal 50 m breiten Puffer darum herum erweitert.<br />

2.5.3 Beschreibung<br />

Hinsichtlich der Fauna steht neben der Frage nach der naturschutzfachlichen Bedeutung auch<br />

jene nach möglichen artenschutzrechtlichen Konflikten. Dieser Aspekt wird umfassend in der Artenschutzprüfung<br />

bearbeitet, die als separates Werk dem <strong>Umweltbericht</strong> beigefügt ist.<br />

Im Zuge der aktuellen Planung wurden folgende Artengruppen untersucht:<br />

• Vögel,<br />

• Fledermäuse <strong>und</strong><br />

• Reptilien.<br />

Seite: 30


BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />

<br />

Vögel<br />

Die nachfolgende Tabelle zeigt die nachgewiesenen Vogelarten. Der Erhaltungszustand der<br />

Vogelarten in Hessen wird darin durch die farbliche Hinterlegung in der Spalte RL Hessen<br />

dargestellt (s. HMUELV 2011). „Grün“ bedeutet dabei günstiger Erhaltungszustand, „gelb“ einen<br />

ungünstigen, unzureichenden <strong>und</strong> „rot“ einen ungünstigen, schlechten Erhaltungszustand.<br />

Tabelle 13: Nachgewiesene Vogelarten<br />

Artenschutz<br />

Örtlicher<br />

Bestand<br />

Gefährdung<br />

Nachweisort<br />

Nr. Deutscher Name<br />

Wissenschaftlicher<br />

Name<br />

RL Deutschland<br />

RL Hessen<br />

Vogelschutzrichtlinie<br />

§ 7 BNatSchG<br />

Status<br />

Häufigkeit in der<br />

Wirkzone<br />

innerhalb der<br />

Wirkzone<br />

1. Amsel Turdus merula - - Art.1 b C V x<br />

2. Bachstelze Motacilla alba - - Art.1 b B II x<br />

3. Blaumeise Parus caeruleus - - Art.1 b C III x<br />

4. Bluthänfling Carduelis cannabina V V Art.1 b B II x<br />

5. Buchfink Fringilla coelebs - - Art.1 b B IV x<br />

6. Buntspecht Dendrocopos major - - Art.1 b B II<br />

7. Dorngrasmücke Sylvia communis - - Art.1 b B III x<br />

8. Eichelhäher Garrulus glandarius - - Art.1 b B II x<br />

9. Elster Pica pica - - Art.1 b C II x<br />

10. Fitis Phylloscopus trochilus - - Art.1 b B II x<br />

11. Gartenbaumläufer Certhia brachydactyla - - Art.1 b B II x<br />

12. Gartengrasmücke Sylvia borin - - Art.1 b B III x<br />

13. Girlitz Serinus serinus - V Art.1 b B III x<br />

14. Goldammer Emberiza citrinella - - Art.1 b A I x<br />

15. Graureiher Ardea cinerea - 3 Art.1 b Ü V x<br />

16. Grünfink Carduelis chloris - - Art.1 b B II x<br />

17. Grünspecht Picus viridis - - Art.1 b,s C,N II N C<br />

18. Hausrotschwanz Pheonicurus ochruros - - Art.1 b C III x<br />

19. Haussperling Passer domesticus V V Art.1 b B V x<br />

20. Heckenbraunelle Prunella modularis - - Art.1 b B III x<br />

21. Jagdfasan Fasianus colchicus - GF Art.1 b A I x<br />

22. Klappergrasmücke Sylvia curruca - V Art.1 b A I x<br />

23. Kleiber Sitta europaea - - Art.1 b C III x<br />

24. Kohlmeise Parus major - - Art.1 b C IV x<br />

25. Mauersegler Apus apus - V Art.1 b N V x<br />

26. Mäusebussard Buteo buteo - - Art.1 b,s N III x<br />

27. Mehlschwalbe Delichon urbica V 3 Art.1 b N II x<br />

28. Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla - - Art.1 b B V x<br />

29. Nachtigall Luscinia megarhynchos - - Art.1 b B I x<br />

nur außerhalb der<br />

Wirkzone<br />

Seite: 31


BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />

Artenschutz<br />

Örtlicher<br />

Bestand<br />

Gefährdung<br />

Nachweisort<br />

Nr. Deutscher Name<br />

Wissenschaftlicher<br />

Name<br />

RL Deutschland<br />

RL Hessen<br />

Vogelschutzrichtlinie<br />

§ 7 BNatSchG<br />

Status<br />

Häufigkeit in der<br />

Wirkzone<br />

innerhalb der<br />

Wirkzone<br />

30. Nilgans Alopochen aegyptiacus - GF - - Ü II x<br />

31. Rabenkrähe Corvus corone - - Art.1 b C IV x<br />

32. Rauchschwalbe Hir<strong>und</strong>o rustica V 3 Art.1 b N II x<br />

33. Ringeltaube Columba palumbus - - Art.1 b C IV x<br />

34. Rohrweihe Circlus aeruginosus - 2<br />

Art.1,<br />

Anh.I<br />

b,s Ü I x<br />

35. Rotkehlchen Erithacus rubecula - - Art.1 b C IV x<br />

36. Rotmilan Milvus milvus - -<br />

Art.1<br />

Anh.I<br />

b,s N I x<br />

37. Schwarzspecht Dryocopus martius - V<br />

Art.1<br />

Anh.I<br />

b,s A I x<br />

38. Singdrossel Turdus philomelos - - Art.1 b B III x<br />

39. Sperber Accipiter nisus - - Art.1 b N II x<br />

40. Star Sturnus vulgaris - - Art.1 b B V x<br />

41. Stieglitz Carduelis carduelis - V Art.1 b A II x<br />

42. Straßentaube<br />

Columba livia f.<br />

domestica<br />

- GF Art.1 b B,N V N B<br />

43. Sumpfmeise Parus palustris - - Art.1 b B II x<br />

44. Turmfalke Falco tinnunculus - -<br />

Art.1,<br />

Anh.I<br />

b,s C II x<br />

45. Wacholderdrossel Turdus pilaris - - Art.1 b N I x<br />

46. Weidenmeise Parus montanus - - Art.1 b B I x<br />

47. Zaunkönig Troglodytes troglodytes - - Art.1 b B III x<br />

48. Zilpzalp Phylloscopus collybita - - Art.1 b B V x<br />

nur außerhalb der<br />

Wirkzone<br />

Erläuterungen:<br />

Gefährdung: RL = Rote Liste, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = Vorwarnliste.<br />

Artenschutz: Art.1 = Art des Artikels 1 der Vogelschutzrichtlinie, Anh.I = Art des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie, b =<br />

besonders geschützt, s = streng geschützt.<br />

Häufigkeit: I = Einzelnachweis; II = 2-3 Tiere / Brutpaare; III = 4-5 Tiere / Brutpaare; IV = 6-10 Tiere / Brutpaare; V = >10<br />

Tiere / Brutpaare.<br />

Status: A = möglicherweise brütend, B = wahrscheinlich brütend, C = sicher brütend, N = Nahrungsgast, Ü = überfliegend.<br />

Im Zuge der Untersuchungen des Jahres 2011 konnten 48 Vogelarten beobachtet werden. Der<br />

Anteil jener Arten, die nicht im Geltungsbereich selbst <strong>und</strong> in dessen 50m-Umfeld vorkamen, war<br />

hoch. 16 Arten konnten nur außerhalb der Wirkzone festgestellt werden, so dass 32 Arten räumlich<br />

der Wirkzone der Planung zugeordnet werden konnten. Von den 32 beobachtetet Arten wiederum<br />

konnten 22 als Brutvögel angesprochen werden.<br />

Alle nachgewiesenen Arten gehören dem Spektrum der häufigen <strong>und</strong> regelmäßig nachzuweisenden<br />

Arten an. Das gilt auch für jene Arten, die in der Roten Liste oder der Vorwarnliste zu finden<br />

Seite: 32


BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />

sind. Diese Arten sind dort nur vertreten, weil sie in den letzten Jahren <strong>und</strong> Jahrzehnten Rückgangstendenzen<br />

zeigten, nicht aber, weil sie selten wären.<br />

Als bemerkenswert sind daher im Plangebiet mit Girlitz, Haussperling <strong>und</strong> Stieglitz nur drei Brutvogelarten<br />

anzusprechen, die allgemein häufig bis sehr häufig sind <strong>und</strong> dennoch einen ungünstigen<br />

Erhaltungszustand in Hessen aufweisen. Typische Arten des Offenlandes fehlten – mit Ausnahme<br />

des sehr anpassungsfähigen <strong>und</strong> vielfach ausgesetzten Jagdfasans vollständig.<br />

Daneben konnten als Brutvögel des Umfelds weitere typische Bewohner von Siedlungs- <strong>und</strong> Gewerbeflächen<br />

sowie des Waldes nachgewiesen werden. Dazu kamen einige Nahrungsgäste oder<br />

überfliegende Arten, unter denen Rotmilan <strong>und</strong> Rohrweihe der Erwähnung bedürfen.<br />

Alles in allem bietet sich in der Wirkzone für die Fauna das Bild eines mäßig artenreichen Bestandes,<br />

wobei alle Arten ökologisch entweder den Gehölzen / Wäldern oder den Siedlungen / Gewerbeflächen<br />

zuzuordnen sind. Anspruchsvolle Brutvögel fehlen.<br />

<br />

Fledermäuse<br />

Im Plangebiet konnten im Jahr 2011 die in der folgenden Tabelle aufgeführten Fledermausarten<br />

festgestellt werden. Die farblichen Hinterlegungen stehen für die Erhaltungszustände auf<br />

verschiedenen räumlichen Ebenen; in der Spalte „RL Hessen“ für Hessen, in der Spalte „RL<br />

Deutschland“ für Deutschland <strong>und</strong> in der Spalte „FFH-Richtlinie“ für die kontinentale Region in<br />

Europa. Hinsichtlich der Bedeutung der Farben sei auf Tabelle 13 verwiesen.<br />

Tabelle 14: Nachgewiesene Fledermausarten<br />

Artenschutz<br />

Örtlicher<br />

Bestand<br />

Gefährdung<br />

Nachweisort<br />

Deutscher<br />

Nr. Name<br />

1. Großer Abendsegler<br />

Wissenschaftlicher<br />

Name<br />

RL Deutschland<br />

RL Hessen<br />

FFH-Richtlinie<br />

§ 7 BNatSchG<br />

Status<br />

Häufigkeit in der<br />

Wirkzone<br />

innerhalb der<br />

Wirkzone<br />

Nyctalus noctula 3 3 IV b,s N II x<br />

2. Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus - 3 IV b,s N IV x<br />

nur außerhalb der<br />

Wirkzone<br />

Erläuterungen:<br />

Gefährdung: RL = Rote Liste, 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = Art der Vorwarnliste,<br />

D = Daten unzureichend.<br />

Artenschutz: IV = Art des Anhangs IV der FFH-RL, II = Art des Anhangs II der FFH-RL, b = besonders geschützt, s =<br />

streng geschützt.<br />

Häufigkeit (an den geplanten Anlagen): I = Einzelnachweis, sehr geringe Dichte, II = geringe Dichte / Anzahl; III = mittlere<br />

Dichte / Anzahl; IV = hohe Dichte / Anzahl; V = dominant, sehr hohe Dichte.<br />

Status: N = Nahrungsgast (Jagdrevier).<br />

Aus dem Spektrum der Fledermäuse konnten an den beiden Untersuchungsterminen lediglich<br />

zwei Arten festgestellt werden. Mit dem Großen Abendsegler <strong>und</strong> der Zwergfledermaus handelte<br />

Seite: 33


BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />

es sich dabei um zwei der häufigsten Arten in Hessen, wobei der Große Abendsegler nur an wenigen<br />

Stellen in Hessen (aktuell sind zwei bekannt) Wochenstuben besitzt.<br />

Sofern die Untersuchungen umfangreicher gewesen wären, hätten sicher deutlich mehr Arten erfasst<br />

werden können. Dies war aber nicht erforderlich, zumal mit relevanten Beeinträchtigungen<br />

der Fledermäuse ohnehin nicht zu rechnen war.<br />

<br />

Reptilien<br />

Im Zuge der Kartierung der Reptilien konnten folgende Arten erfasst werden:<br />

Tabelle 15: Nachgewiesene Reptilienarten<br />

Gefährdung<br />

Artenschutz<br />

Örtlicher<br />

Bestand<br />

Nachweisbereich<br />

RL Deutschland<br />

Wissensch.<br />

Nr. Dt. Name Name<br />

1. Blindschleiche Anguis fragilis - - - b C II x<br />

RL Hessen<br />

FFH-Richtlinie<br />

§ 7 BNatSchG<br />

Status<br />

Häufigkeit in der<br />

Wirkzone<br />

2. Zauneidechse Lacerta agilis 3 - IV b,s C II x<br />

innerhalb der<br />

Wirkzone<br />

nur außerhalb der<br />

Wirkzone<br />

Erläuterungen:<br />

Gefährdung: 3 = gefährdet, V = Art der Vorwarnliste.<br />

Artenschutz: b = besonders geschützt, s = streng geschützt.<br />

Häufigkeit: I = Einzelnachweis; II = geringe Dichte / Anzahl; III = mittlere Dichte / Anzahl; IV = hohe Dichte / Anzahl; V =<br />

dominant, sehr hohe Dichte.<br />

Status: C = bodenständiges Vorkommen (resident).<br />

Im Geltungsbereich bzw. an dessen Rand konnten mit der Zauneidechse <strong>und</strong> der Blindschleiche<br />

die beiden häufigsten Reptilienarten nachgewiesen werden. Während die Blindschleiche am<br />

Waldrand gef<strong>und</strong>en wurde, kamen die Zauneidechsen in nahezu allen besonnten Säumen vor,<br />

stets jedoch in kleiner Zahl <strong>und</strong> Dichte.<br />

<br />

Feldhamster<br />

Die Untersuchung zum Feldhamster ergab weder Nachweise noch sonstige Hinweise auf ein aktuelles<br />

Vorkommen der Art.<br />

2.5.4 Bewertung<br />

Zur Bewertung der Fauna wird zunächst eine „lebensraumbezogene“ Bewertung durchgeführt.<br />

Die räumliche Betrachtungsebene wird dabei in der Regel in mehrere „Funktionsräume“ untergliedert.<br />

Dabei handelt es sich um (größere) zusammenhängende Räume mit möglichst homogenen<br />

ökologischen Eigenschaften, die in der Regel von einer ganz bestimmten Gruppe von Tieren (so<br />

Seite: 34


BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />

genannte ökologische Gilde) besiedelt werden. Eine solche räumliche Differenzierung ist hier<br />

nicht erforderlich, da der Betrachtungsraum mit weniger als 10 ha Größe sehr klein ist <strong>und</strong> als<br />

funktional zusammenhängender Raum zu betrachten ist.<br />

Die nachfolgende Tabelle zeigt auf, welche naturschutzfachliche Bedeutung die Lebensräume<br />

innerhalb der Wirkzone für die Fauna haben. Dabei werden alle untersuchten Tiergruppen integriert.<br />

Tabelle 16: Bewertung der Fauna auf Basis der Funktionsräume<br />

Bewertungskriterien<br />

Seltenheit / Stenöke Artenreichtum / gesamt<br />

Funktionsraum<br />

Gefährdung Arten Repräsentativität<br />

Wirkzone Fauna 3 2 2 2,3 (3)<br />

Erläuterungen: 1 = sehr gering, 2 = gering, 3 = mittel, 4 = hoch, 5 = sehr hoch. Die Zahl in der Klammer steht für die<br />

Gesamtbewertung nach dem Maximalprinzip.<br />

Die Bewertung zeigt, dass dem Geltungsbereich <strong>und</strong> seinem nahen Umfeld nur eine geringe Bedeutung<br />

als Lebensraum für die Fauna zukommt. Lediglich das Kriterium „Gefährdung“ ist als<br />

mäßig (mittel) zu bewerten, da nicht nur eine Reihe typischer Vogelarten mit ungünstigem Erhaltungszustand<br />

vorkommen, sondern mit der Zauneidechse auch eine Art des Anhangs IV der FFH-<br />

Richtlinie bodenständig ist.<br />

Neben der lebensraumsraumbezogenen Bewertung erfolgt hinsichtlich der Fauna auch eine artengruppenbezogene<br />

Bewertung. Hierzu wird eine Bewertung vorgenommen, die auf die Darstellung<br />

der Bedeutung eines Untersuchungsraums für die jeweilige Artengruppe zielt. Um im vorliegenden<br />

Fall das System der fünfstufigen Bewertung nicht verlassen zu müssen, wird folgende<br />

Skala zugr<strong>und</strong>e gelegt:<br />

1 = nicht / sehr gering bedeutsam;<br />

2 = gering bedeutsam;<br />

3 = mäßig bedeutsam;<br />

4 = lokal bedeutsam (Bezugsebene Gemeinde);<br />

5 = regional / überregional bedeutsam (Bezugsebene Region / Land).<br />

Tabelle 17: Bewertung der Tiergruppen<br />

Tiergruppe Wertstufe Wertstufe verbal<br />

Brutvögel / Nahrungsgäste 2 gering bedeutsam<br />

Fledermäuse 1 sehr gering bedeutsam<br />

Reptilien 3 mäßig bedeutsam<br />

Feldhamster - nicht nachgewiesen<br />

Erläuterungen: 1 = sehr gering, 2 = gering, 3 = mittel, 4 = hoch, 5 = sehr hoch.<br />

Die Bewertung der Empfindlichkeit fällt wie folgt aus:<br />

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BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />

Tabelle 18: Bewertung der Empfindlichkeit der maßgeblichen Tiergruppen<br />

Betrachtete Artengruppe<br />

Empfindlichkeit gegen<br />

Lärm, Licht<br />

Zerschneidung,<br />

Barriere<br />

veränderte<br />

Habitate<br />

Kollisionen<br />

Brutvögel / Nahrungsgäste 2 1 2 2<br />

Fledermäuse 1 1 1 1<br />

Reptilien 1 2 3 1<br />

Erläuterungen: Bewertung: 1 = sehr gering, 2 = gering, 3 = mittel, 4 = hoch, 5 = sehr hoch.<br />

2.5.5 Artenschutzrechtliche Bewertung<br />

Die artenschutzrechtliche Bewertung ist der separat erstellten Artenschutzprüfung zu entnehmen.<br />

2.5.6 Naturschutzfachliche Relevanz des Naturguts<br />

Schon wegen seiner Bedeutung im Hinblick auf das Artenschutzrecht ist die Fauna auch in der<br />

Konfliktanalyse weiter zu betrachten.<br />

2.6 Naturgut Landschaftsbild / Erholung<br />

2.6.1 Vorgehen bei der Bewertung<br />

Die Kriterien zur Bewertung der naturschutzfachlichen Bedeutung des Naturgutes Landschaftsbild<br />

sind wiederum dem Anhang 2 zu entnehmen.<br />

2.6.2 Wirkzone<br />

Die vorgesehene Bebauung ist nur in einem engen räumlichen Kontext landschaftsbildwirksam.<br />

So reicht jene Zone, in der die Neubebauung eine dominante Wirkung erzielt, nach Süden <strong>und</strong><br />

Westen nur bis zum angrenzenden Wald, nach Osten bis zu den dort liegenden Siedlungs- <strong>und</strong><br />

Gewerbegebieten <strong>und</strong> nach Norden nur bis zur Bahntrasse bzw. der Böschung an der Überfahrt<br />

über die Bahntrasse. Damit ist die Wirkzone hinsichtlich des Landschaftsbildes nahezu identisch<br />

mit dem Geltungsbereich.<br />

2.6.3 Beschreibung<br />

In § 1 des B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetzes (BNatSchG) werden vier wesentlichen Kriterien für die Beschreibung<br />

<strong>und</strong> Bewertung des Landschaftsbildes <strong>und</strong> der Erholungsfunktion genannt:<br />

Vielfalt,<br />

Eigenart,<br />

Schönheit <strong>und</strong><br />

Erholungswert von Natur <strong>und</strong> Landschaft.<br />

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Diese Kriterien sind planerisch nicht leicht zu erfassen. Nachfolgend werden sie deshalb für den<br />

Geltungsbereich des Bebauungsplanes kurz erläutert <strong>und</strong> zugleich beschrieben.<br />

Bei der Beschreibung <strong>und</strong> Bewertung der Vielfalt einer Landschaft oder eines Landschaftsausschnittes<br />

ist zwischen der Strukturvielfalt <strong>und</strong> der Gestaltvielfalt zu unterscheiden. Die Strukturvielfalt<br />

wird indirekt bestimmt über die Vielfalt an verschiedenen Nutzungen im Plangebiet. Im<br />

Plangebiet selbst ist die Nutzungsvielfalt gering, da nahezu ausschließlich Ackerflächen vorhanden<br />

sind, die lediglich durch Baumhecken gegliedert sind. Bezieht man die Umgebung mit in die<br />

Betrachtungen ein, so ergibt sich dagegen ein recht vielgestaltiges Landschaftsbild, dessen Elemente<br />

nicht nur feuchtegeprägte Wälder sowie Siedlungs- <strong>und</strong> Gewerbeflächen umfassen, sondern<br />

beispielsweise auch eine Bahntrasse, Brachflächen <strong>und</strong> brach liegende Obstplantagen.<br />

Die Oberflächengestalt (Relief) ist durch die Topographie der Landschaft bestimmt. Das Plangebiet<br />

liegt in einem ehemals weitgehend ebenen Terrain, das inzwischen durch menschliche Bauwerke<br />

gegliedert ist. Die Reliefvielfalt <strong>und</strong> -energie sind aber gr<strong>und</strong>sätzlich gering. Das Gelände<br />

neigt sich schwach nach Südosten in Richtung Main.<br />

Die Strukturvielfalt bezeichnet den Wechsel unterschiedlicher vertikaler Strukturen in einem Gebiet,<br />

wobei naturschutzfachlich die Vegetationsstrukturen im Vordergr<strong>und</strong> stehen. Diesbezüglich<br />

ist das Plangebiet durchaus als vielgestaltig zu beschreiben, vor allem dann, wenn man das nahe<br />

Umfeld mit einbezieht. Die Landschaft ist hier durch den kleinflächigen Wechsel von Wald,<br />

Ackerland, Gärten, Gewerbe- <strong>und</strong> Verkehrsflächen gekennzeichnet.<br />

Die Eigenart wird hier als typischer Landschaftscharakter verstanden. Dieser ist sowohl im Plangebiet<br />

selbst wie auch in den nach Norden <strong>und</strong> Osten anschließenden Flächen weitgehend zerstört.<br />

Als Landschaftselement mit hoher Eigenart ist dagegen der südlich angrenzende Laubwald<br />

anzusehen.<br />

Die Schönheit einer Landschaft ist als Bewertungskriterium höchst subjektiv. Sie kann näherungsweise<br />

mit der Naturnähe beschrieben werden sowie durch das harmonische Nebeneinander<br />

unterschiedlicher Nutzungen. Im Plangebiet ist weder ein hohes Maß an Naturnähe gegeben noch<br />

greifen die Landschaftselemente harmonisch ineinander.<br />

Die Erholungseignung innerhalb der Wirkzone ist aufgr<strong>und</strong> der Siedlungsrandlage <strong>und</strong> der Nähe<br />

zum naturnahen Hartholzauwald generell nicht gering. Das weitere Umfeld hat etwa im Bereich<br />

der Wasserwerkchaussee durchaus einen gewissen Erholungswert, ist aber von den klassischen<br />

Wohngebieten in <strong>Hattersheim</strong> durch Verkehrstrassen <strong>und</strong> Gewerbegebiete weitgehend abgeschnitten.<br />

Dem Plangebiet selbst kommt ohnehin keine relevante Funktion zu, außer dass es<br />

durch einen Rad- <strong>und</strong> Fußweg tangiert wird, der auch in Richtung Wasserwerkchaussee führt. Im<br />

weiteren Umfeld bestehen folgende nennenswerte Erholungseinrichtungen:<br />

• Radwege entlang des Mains, z.T. mit überregionaler Bedeutung. Teilstrecken verlaufen<br />

ca. 1.400 m vom Plangebiet entfernt.<br />

• Lehrpfad entlang des Schwarzbachwegs (ca. 600 m östlich, jenseits der L3011).<br />

• <strong>Hattersheim</strong> gehört zum Regionalpark Rhein-Main. Die Grünanlagen in <strong>Hattersheim</strong> sind<br />

über den Regionalparkweg mit Grünanlagen in benachbarten Städten verb<strong>und</strong>en.<br />

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• Rosarium zwischen <strong>Hattersheim</strong> <strong>und</strong> Okriftel (ca. 630 m östlich, jenseits der L 3011).<br />

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2.6.3 Naturschutzfachliche Bewertung<br />

Die Bewertung des Naturguts Landschaftsbild ist der folgenden Tabelle zu entnehmen:<br />

Tabelle 19: Bewertung des Landschaftsbildes<br />

Landschaftsbildraum<br />

Wirkzone Landschaftsbild<br />

Reliefvielfalt<br />

Bewertungskriterien<br />

Vielfalt<br />

Gewässervielfalt<br />

Strukturvielfalt<br />

Eigenart<br />

Naturnähe<br />

Erholungseignung<br />

gesamt<br />

2 2 1 3 2 2 2,0<br />

Erläuterungen: Bewertung: 1 = sehr gering, 2 = gering, 3 = mittel, 4 = hoch, 5 = sehr hoch.<br />

Die Empfindlichkeit des Landschaftsbildes ergibt sich wie folgt:<br />

Tabelle 20: Bewertung der Empfindlichkeit des Landschaftsbildes<br />

Landschaftsbildraum<br />

Empfindlichkeit gegenüber<br />

Überformung / Zerschneidung<br />

visueller Leitlinien<br />

Verlärmung / Visuelle <strong>und</strong><br />

sonstige Störreize<br />

Wirkzone Landschaftsbild 1 2<br />

Erläuterungen: Bewertung: 1 = sehr gering, 2 = gering, 3 = mittel, 4 = hoch, 5 = sehr hoch.<br />

Sowohl in der naturschutzfachlichen Bewertung wie auch hinsichtlich der Empfindlichkeit gegenüber<br />

Eingriffen ergibt sich somit für das Plangebiet eine geringe Bedeutung.<br />

2.7 Schutzgut Mensch<br />

Sofern es die Erholungseignung betraf, wurde das Schutzgut Mensch bereits im Kapitel 2.6 mit<br />

behandelt. Im Weiteren stellt sich daher im Kern die Frage, ob es zu einem relevanten Anstieg<br />

von Emissionen (Lärm, Schadstoffe, Staub) kommen könnte. Letztlich kann diese Frage auf den<br />

Lärmaspekt eingegrenzt werden, da andere relevante Emissionen auf Basis der bauleitplanerischen<br />

Festsetzungen ausgeschlossen werden können.<br />

Hinsichtlich der Geräuschemissionen sind in Bezug auf die Wohnumfeldfunktionen vor allem die<br />

Orientierungswerte der DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau) sowie die TA Lärm zugr<strong>und</strong>e zu<br />

legen (Näheres hierzu s. AS. 2010: Schalltechnische Untersuchung).<br />

Im vorliegenden Fall wurden nicht – wie sonst meist üblich – die voraussichtlichen Lärmemissionen<br />

im Hinblick auf die einschlägigen Grenzwerte beurteilt, sondern es wurden Emissionskontingente<br />

für Teilbereiche des Geltungsbereichs ermittelt, die mittels bauleitplanerischer Festsetzungen<br />

die Einhaltung der Orientierungs- <strong>und</strong> Grenzwerte sicherstellen. Auf diese Wiese können relevante<br />

Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden.<br />

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2.8 Schutzgut Kultur- <strong>und</strong> sonstige Sachgüter<br />

Hinweise auf das Vorhandensein bedeutsamer Kultur- <strong>und</strong> Sachgüter liegen gegenwärtig nicht<br />

vor.<br />

2.9 Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Naturgütern<br />

Wechselwirkungen wurden – soweit sie beachtlich sind – im Rahmen der Bearbeitung der einzelnen<br />

Schutzgüter dargestellt <strong>und</strong> bewertet. Im vorliegenden Fall betraf dies im Wesentlichen die<br />

möglichen Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Boden <strong>und</strong> Wasser, da diese über Bodenwasserhaushalt<br />

<strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>wasser miteinander in Verbindung stehen.<br />

Fazit zu Kap. 2 (Beschreibung <strong>und</strong> Bewertung der umweltrelevanten Belange):<br />

Die Untersuchung der Natur- <strong>und</strong> Schutzgüter zeigt, dass im Plangebiet nur wenige naturschutzfachlich<br />

bedeutsame <strong>und</strong> schützenswerte Naturelemente bestehen.<br />

Die vorkommenden Bodentypen gehören zu den häufigsten in Südhessen, zeichnen sich jedoch<br />

insbesondere durch eine hohe Ertragsfähigkeit aus.<br />

Oberflächengewässer fehlen <strong>und</strong> sind auch im nahen Umfeld nicht vorhanden. Gr<strong>und</strong>wasser steht<br />

oberflächennah nicht an. Da jedoch auch die Vegetation im benachbarten Wald eine sehr gute<br />

Wasserverfügbarkeit anzeigt, könnten tief gründende Bauwerke in den Gr<strong>und</strong>wasserschwankungsbereich<br />

reichen.<br />

Für das Naturgut Klima <strong>und</strong> Luft zeichnet sich keine bedeutsame Funktion ab.<br />

Sowohl hinsichtlich der Lebensräume wie auch der Flora sind ausschließlich Biotoptypen <strong>und</strong><br />

Pflanzenarten betroffen, die allgemein häufig <strong>und</strong> nicht naturschutzfachlich bemerkenswert sind.<br />

Gleiches gilt im Gr<strong>und</strong>e auch für die Fauna, wobei jedoch die Vorkommen von Vogelarten mit ungünstigem<br />

Erhaltungszustand der Populationen in Hessen zu beachten sind wie auch die punktuell<br />

vorkommende Zauneidechse.<br />

Hinsichtlich des Landschaftsbildes ist das Plangebiet durch eine insgesamt geringe Wertigkeit<br />

ebenso geprägt wie durch eine erheblich verminderte Sichtbarkeit aus dem Umfeld.<br />

Relevante Beeinträchtigungen des Schutzguts Mensch werden auf Basis der Vergabe von Emissionskontingenten<br />

für Geräuschemissionen von vornherein vermieden. Gr<strong>und</strong>sätzlich bestehen<br />

auch für das Schutzgut Mensch aufgr<strong>und</strong> der umliegenden Gewerbegebiete <strong>und</strong> der geringen<br />

Eignung für die Erholungsnutzung keine bedeutsamen Funktionen im Plangebiet. Überdies ergaben<br />

sich keine Hinweise auf relevante Kultur- <strong>und</strong> Sachgüter.<br />

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3 Auswirkungsprognose<br />

3.1 Methodische Hinweise zur Auswirkungsprognose<br />

Im Rahmen der Auswirkungsprognose ist die Erheblichkeit der Umweltauswirkungen zu beurteilen.<br />

Hierbei wird folgende Bewertungsskala verwendet:<br />

1 = keine oder sehr geringe Erheblichkeit,<br />

2 = geringe Erheblichkeit,<br />

3 = mittlere Erheblichkeit,<br />

4 = hohe Erheblichkeit <strong>und</strong><br />

5 = sehr hohe Erheblichkeit.<br />

Je höher die Erheblichkeit einer Beeinträchtigung, desto höher sind die Anforderungen an die<br />

Kompensation bzw. den Ausgleich. Ab Erheblichkeitsstufe 4 werden in vielen Fällen funktional<br />

wirksame Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. Bei Erheblichkeitsstufe 5 kann die Genehmigungsfähigkeit<br />

nur auf Basis umfangreicher, funktional wirksamer Maßnahmen hergestellt werden.<br />

3.2 Vermeidungsmaßnahmen<br />

Die Vermeidungsmaßnahmen sind der Auswirkungsprognose zugr<strong>und</strong>e zu legen. Im <strong>Umweltbericht</strong><br />

werden auch die Vermeidungs- <strong>und</strong> CEF-Maßnahmen aus der Artenschutzprüfung dargestellt,<br />

so dass sich nachfolgend ein Überblick über alle rechtlich verbindlich durchzuführenden<br />

Vermeidungsmaßnahmen ergibt. Maßnahmen, die nicht auf naturschutzrechtliche Anforderungen<br />

zurückgehen (etwa in Bezug auf das Schutzgut Mensch) werden unter den „sonstigen umweltbezogenen<br />

Vermeidungsmaßnahmen“ subsumiert.<br />

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Tabelle 21: Vermeidungsmaßnahmen aus dem Artenschutzrecht<br />

Code Bezeichnung Beschreibung Profitierende Arten /<br />

Artengruppen<br />

AV 1<br />

AV 2<br />

AV 3<br />

AV 4<br />

Bauzeitenregelung für<br />

Rodungsarbeiten / optional:<br />

Baubegleitung für<br />

Fäll- <strong>und</strong> Rodungsarbeiten<br />

Tierrettung <strong>und</strong> Umsiedlung<br />

der Zauneidechse<br />

Vermeidung von dauerhaften<br />

Erd-Zwischenlagern<br />

Verzicht auf vollverspiegelte<br />

Fassaden<br />

Im Zuge der bauvorbereitenden Maßnahmen sind lineare Gehölze zu entfernen,<br />

die zum Teil den Charakter von Baumhecken aufweisen. Fällungen <strong>und</strong> Rodungen<br />

erfolgen nur in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 28. Februar.<br />

Sofern von dieser Regelung – begründet – abgewichen wird, kann mittels ökologischer<br />

Baubegleitung <strong>und</strong> –koordination sichergestellt werden, dass sich keine<br />

geschützten Lebensstätten geschützter Tiere in den zu rodenden Gehölzen befinden.<br />

In dem schmalen Saumstreifen zwischen den bisherigen Ackerflächen <strong>und</strong> der<br />

bestehenden Siedlungs- <strong>und</strong> Gewerbefläche haben sich wenige Zauneidechsen<br />

angesiedelt. Diese Tiere sind vor Beginn von Baumaßnahmen in diesem Bereich<br />

zu fangen <strong>und</strong> umzusiedeln.<br />

Im Zuge der Baumaßnahmen kommt es bisweilen zu dauerhaften Erdzwischenlagerungen.<br />

Sofern im Umfeld – wie hier – Zauneidechsen vorkommen, siedeln<br />

sich die Tiere nach kurzer Zeit in diesen an. Ein späteres Abschieben führt unweigerlich<br />

zur Tötung / Verletzung der Tiere. Dauerhafte Erdzwischenlager (während<br />

der Vegetationszeit länger als 1 Monat) sind daher unzulässig.<br />

Vollverspiegelte Glasfassaden sind unzulässig. Das mindert insbesondere die<br />

Gefährdung für Vögel hinsichtlich Kollisionen mit Glasflächen.<br />

• alle in Gehölzen<br />

brütenden Vogelarten.<br />

• Zauneidechse<br />

• Zauneidechse<br />

• alle Vogelarten.<br />

Die Notwendigkeit für CEF-Maßnahmen ergab sich nicht.<br />

Tabelle 22: Vermeidungsmaßnahmen aus der Eingriffsregelung<br />

Code Bezeichnung Beschreibung Profitierende Schutzgüter<br />

EV 1<br />

Extensive Begrünung<br />

der Dachflächen<br />

Die extensive Begrünung der Dachflächen dient nicht allein der Kompensation<br />

der Eingriffswirkungen, sondern verringert insbesondere<br />

auch den Abfluss von Niederschlagswasser. Bei einem mindestens 8<br />

cm mächtigen Substrat auf mindestens 90 % der Dachflächen kann ein<br />

erheblicher Teil des ohnehin nur geringen Niederschlagsüberschusses<br />

• Retentionsfunktion des Bodens<br />

• Biotoptypen <strong>und</strong> Flora<br />

• Fauna<br />

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Code Bezeichnung Beschreibung Profitierende Schutzgüter<br />

zurückgehalten werden.<br />

Die Artenvielfalt <strong>und</strong> die Anzahl von Arten, die hohe Ansprüche an die<br />

ökologischen Bedingungen haben, wird zudem gegenüber dem Voreingriffszustand<br />

erheblich erhöht, was auch mit einer besseren Nahrungsverfügbarkeit<br />

<strong>und</strong> Schaffung von neuem Lebensraum – insbesondere<br />

auch für viele Insekten – einhergeht.<br />

EV 2<br />

EV 3<br />

EV 4<br />

Vollständige Versickerung<br />

des überschüssigen<br />

Oberflächenwassers<br />

Stellplätze mit wasserdurchlässigem<br />

Belag<br />

Verringerung der Attraktivität<br />

der Außenbeleuchtung<br />

Das Dach- <strong>und</strong> Oberflächenwasser ist durch geeignete Maßnahmen in<br />

den Freiflächen im Geltungsbereich zu versickern.<br />

• Retentionsfunktion des Bodens<br />

Pkw-Stellplätze sind mit einem wasserdurchlässigen Belag zu versehen • Retentionsfunktion des Bodens<br />

In die Landschaft strahlende Lichtstände sind unzulässig. Bei der Außenbeleuchtung<br />

sind nur insektenfre<strong>und</strong>liche Leuchtmittel einzusetzen.<br />

Tabelle 23: Sonstige umweltbezogene Vermeidungsmaßnahmen<br />

• Insekten<br />

• Fledermäuse<br />

• Fauna allgemein<br />

Code Bezeichnung Beschreibung Profitierende Schutzgüter<br />

SV 1<br />

Dezente Farbgebung<br />

bei den Gebäuden<br />

SV 2 Fassadenbegrünung /<br />

Verzicht auf vollverspiegelte<br />

Fassaden<br />

SV 3<br />

SV 4<br />

Stellplätze mit wasser<strong>und</strong>urchlässigem<br />

Belag<br />

Beschränkung der Materialien<br />

der Dacheindeckung<br />

Bei den baulichen Anlagen ist auf eine dezente <strong>und</strong> der Landschaft angepasste<br />

Farbgebung zu achten.<br />

Vollverspiegelte Fassaden sind unzulässig.<br />

Lkw-Stellplätze sind mit einem wasser<strong>und</strong>urchlässigen Belag zu versehen,<br />

damit keine Schadstoffe in den Boden gelangen können.<br />

Auf den Dächern dürfen keine Materialien Verwendung finden, durch die<br />

durch Auswaschung Schadstoffe in den Boden gelangen könnten.<br />

SV 4 Emissionskontingente Für die Teilgebiete des Bebauungsplans werden Grenzwerte für Emissionskontingente<br />

festgelegt.<br />

• Landschaftsbild<br />

• Landschaftsbild<br />

• Wasserhaushalt<br />

• Wasserhaushalt<br />

• Klima <strong>und</strong> Luft<br />

• Mensch<br />

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3.3 Prognose der Auswirkungen<br />

Nachfolgend werden die Auswirkungen auf die einzelnen Natur- <strong>und</strong> Schutzgüter beschrieben <strong>und</strong><br />

bewertet. Dabei kann auf eine Darstellung des Naturguts „Klima / Luft“ verzichtet werden, da sich<br />

schon in Kapitel 2.3 zeigte, dass mangels bemerkenswerter Funktionen keine relevanten Beeinträchtigungen<br />

möglich sind. Als gesonderter Punkt wird hier gr<strong>und</strong>sätzlich der Aspekt „Auswirkungen<br />

auf Schutzgebiete <strong>und</strong> -objekte“ betrachtet, was jedoch im konkreten Fall unterbleiben kann,<br />

da keine Schutzgebiete des Natur-, Wasser- oder Forstrechts relevant beeinträchtigt werden können.<br />

3.3.1 Naturgut Boden<br />

Ermittlung der Wirkfaktoren / -prozesse<br />

• Baubedingte Auswirkungen:<br />

- Flächeninanspruchnahme:<br />

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst 5,5 ha. Davon könnten r<strong>und</strong> 3,6 ha<br />

dauerhaft überbaut <strong>und</strong> versiegelt werden.<br />

• Anlagen- <strong>und</strong> betriebsbedingte Auswirkungen:<br />

- Flächeninanspruchnahme:<br />

Identisch mit den oben genannten Daten.<br />

Relevante Vorbelastungen:<br />

Vorbelastungen bestehen allenfalls in Form der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung.<br />

Naturschutzfachliche Bedeutung des Bodens im Bereich des Eingriffs:<br />

Tabelle 24: Naturschutzfachliche Bewertung des Bodens innerhalb der Wirkzonen<br />

Bewertungskriterien / Funktionen<br />

Bodentyp Natur Leben Nitrat Puffer Ertrag Filter Selten gesamt<br />

Parabraunerden aus<br />

Löss (133)<br />

3 3 5 4 5 4 1 3,6<br />

Kolluvisole aus Löss<br />

(145)<br />

3 3 5 4 5 4 2 3,6<br />

Erläuterungen: Natur = Natürlichkeit / Standorttypische Ausprägung, Leben = Lebensraumfunktion, Nitrat = Nitratrückhaltevermögen;<br />

Puffer = Physiko-chemisches Puffervermögen, Ertrag = Ertragsfunktion, Filter = Mechanisches Filtervermögen,<br />

Selten = Regionale / Überregionale Seltenheit.<br />

Bewertung: 1 = sehr gering, 2 = gering, 3 = mittel / durchschnittlich, 4 = hoch, 5 = sehr hoch.<br />

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Empfindlichkeit<br />

Tabelle 25: Bewertung der Empfindlichkeit der Böden<br />

Bodentyp<br />

Empfindlichkeit gegenüber<br />

Parabraunerden aus Löss<br />

(133)<br />

Erosionsgefährdung<br />

Veränderungen<br />

Wasserhaushalt<br />

Schadverdichtung<br />

Schadstoffeintrag<br />

3 1 2 2<br />

Kolluvisole aus Löss (145) 3 1 2 2<br />

Erläuterungen: 1 = keine, sehr gering, 2 = gering, 3 = mittel, durchschnittlich, 4 = hoch, 5 = sehr hoch.<br />

Relevante Beeinträchtigungen:<br />

Aufgr<strong>und</strong> des Bebauungsplans erfolgen relevante Beeinträchtigungen des Bodens aufgr<strong>und</strong> von<br />

Versiegelungen sowie durch das Aufschütten oder Abgraben von Boden in nicht überbauten Bereichen.<br />

Vermeidungsmaßnahmen:<br />

Vermeidungsmaßnahmen zugunsten des Bodens sind nicht möglich.<br />

Verbleibende Beeinträchtigungen <strong>und</strong> Eingriffserheblichkeit:<br />

Die Eingriffserheblichkeit in Bezug auf den Boden ist als „hoch – Stufe 4“ einzustufen.<br />

Begründung:<br />

• Der Umfang der Flächenversieglung (etwa 3,6 ha) <strong>und</strong> Flächeninanspruchnahme ist hoch.<br />

• Der Eingriff betrifft ertragsstarke Böden, die unter diesem Gesichtspunkt auch naturschutzfachlich<br />

bedeutsam sind.<br />

Kompensations- <strong>und</strong> Ausgleichsmaßnahmen:<br />

Spezielle Maßnahmen sind nicht erforderlich. Sie sind in Bezug auf das Naturgut Boden auch<br />

kaum möglich. Der Ausgleich kann bezüglich des Bodens daher nur über den schutzgutübergreifenden<br />

Ansatz der Kompensationsverordnung sichergestellt werden.<br />

3.3.2 Naturgut Wasser<br />

Ermittlung der Wirkfaktoren / -prozesse<br />

• Baubedingte Auswirkungen:<br />

- Tiefbauliche Arbeiten / Aushub der F<strong>und</strong>amente:<br />

Im Zuge der tiefbaulichen Arbeiten (einschl. Aushub von F<strong>und</strong>amenten) ist ein Aufschließen<br />

des Gr<strong>und</strong>wasserleiters (speziell bei zeitweise hohen Gr<strong>und</strong>wasserständen)<br />

möglich. Verunreinigungen / Trübungen sind somit nicht von vornherein auszuschließen.<br />

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- Flächeninanspruchnahme:<br />

Baubedingt sind durch die Flächeninanspruchnahme keine Beeinträchtigungen des<br />

Wasserhaushalts zu befürchten.<br />

• Anlagen- <strong>und</strong> betriebsbedingte Auswirkungen:<br />

- Flächeninanspruchnahme:<br />

R<strong>und</strong> 3,6 ha werden dauerhaft überbaut <strong>und</strong> versiegelt. Damit fällt in erheblichem<br />

Maße Oberflächenwasser an.<br />

Relevante Vorbelastungen:<br />

Vorbelastungen bestehen allenfalls in Form der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung.<br />

Naturschutzfachliche Bedeutung des Bodens im Bereich des Eingriffs:<br />

Tabelle 26: Naturschutzfachliche Bewertung des Gr<strong>und</strong>wassers<br />

Bewertungskriterien / Funktionen<br />

Räumlicher Bezug<br />

Gr<strong>und</strong>wasserneubildung<br />

Gr<strong>und</strong>wasserdargebot<br />

Gr<strong>und</strong>wasserschutzfunktion<br />

Retention,<br />

Abfluss<br />

Wirkzone Wasser 2 1 3 2<br />

Erläuterungen: Bewertung: 1 = sehr gering, 2 = gering, 3 = mittel / durchschnittlich, 4 = hoch, 5 = sehr hoch.<br />

Empfindlichkeit<br />

Tabelle 27: Bewertung der Empfindlichkeit des Gr<strong>und</strong>wassers<br />

Räumlicher<br />

Bezug<br />

Verschmutzungsempfindlichkeit<br />

Gr<strong>und</strong>wasser<br />

Wirkzone Wasser 3<br />

Erläuterungen: Bewertung: 1 = sehr gering, 2 = gering, 3 = mittel / durchschnittlich, 4 = hoch, 5 = sehr hoch.<br />

Relevante Beeinträchtigungen:<br />

In Bezug auf den Wasserhaushalt können gr<strong>und</strong>sätzlich folgende Beeinträchtigungen auftreten:<br />

• Baubedingte Verunreinigung des Gr<strong>und</strong>wassers,<br />

• deutliche Erhöhung des Volumens von überschüssigem Niederschlagswasser.<br />

Vermeidungsmaßnahmen:<br />

Folgende Vermeidungsmaßnahmen sind bezüglich des Naturguts Wasser vorzusehen:<br />

• EV 1: Extensive Dachbegrünung;<br />

• EV 2: Vollständige Versickerung des überschüssigen Oberflächenwassers;<br />

• EV 3: Pkw-Stellplätze mit wasserdurchlässigem Belag.<br />

• Maßnahmen zur Wasserhaltung, falls Gr<strong>und</strong>wasser aufgeschlossen wird.<br />

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Verbleibende Beeinträchtigungen <strong>und</strong> Eingriffserheblichkeit:<br />

Die Eingriffserheblichkeit in Bezug auf den Wasserhaushalt ist als „gering – Stufe 2“ einzustufen.<br />

Begründung:<br />

• Die überschüssigen Wassermassen werden auf Basis der Vermeidungsmaßnahmen vor<br />

Ort versickert <strong>und</strong> / oder zurückgehalten.<br />

• Im Falle des Aufschlusses von Gr<strong>und</strong>wasser werden Verunreinigungen durch technische<br />

Maßnahmen vermieden.<br />

• Das Plangebiet liegt nicht in einem Trinkwasserschutzgebiet.<br />

Kompensations- <strong>und</strong> Ausgleichsmaßnahmen:<br />

Die Kompensation der verbleibenden, geringen Beeinträchtigungen erfolgt über den schutzgutübergreifenden<br />

Ansatz der Kompensationsverordnung.<br />

4.4.3 Naturgut Klima <strong>und</strong> Luft<br />

Beeinträchtigungen dieses Schutzguts sind nicht zu erkennen.<br />

4.4.4 Naturgut Biotope, Flora<br />

Ermittlung der Wirkfaktoren / -prozesse<br />

• Baubedingte Auswirkungen:<br />

- Flächeninanspruchnahme:<br />

Die Daten zur Flächeninanspruchnahme sind im Einzelnen der Ökobilanzierung in Anhang<br />

1 zu entnehmen.<br />

- Sonstige denkbare Wirkungen<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich kann es baubedingt auch zu folgenden Beeinträchtigungen von Biotopen<br />

kommen:<br />

• Staubeinträge,<br />

• Schad- <strong>und</strong> Nährstoffeinträge,<br />

Relevante Auswirkungen sind diesbezüglich gr<strong>und</strong>sätzlich nicht zu erwarten, zumal<br />

empfindliche Biotope oder Pflanzenarten fehlen.<br />

• Anlagen- <strong>und</strong> betriebsbedingte Auswirkungen:<br />

- Flächeninanspruchnahme (Zerstörung von Biotop- <strong>und</strong> Nutzungsstrukturen): Durch die<br />

baulichen Anlagen kommt es zu einer Flächeninanspruchnahme im Umfang von maximal<br />

etwa 5,5 ha. Davon entfielen nahezu 5 ha auf intensiv genutzte Ackerflächen.<br />

- Stoffliche Einträge <strong>und</strong> Staubimmissionen:<br />

Nicht relevant.<br />

- Beeinträchtigungen von Schutzgebieten:<br />

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BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />

Nicht relevant.<br />

Relevante Vorbelastungen:<br />

Hohe Nutzungsintensität in den Ackerflächen.<br />

Naturschutzfachliche Bedeutung des Naturguts<br />

Tabelle 28: Bewertung der Biotoptypen<br />

Code Nutzungstyp Bewertung<br />

02.100 Hecke, sauer, heimisch 3<br />

06.920 Grünlandeinsaat 2<br />

09.130 Wiesenbrache, ruderale Wiese 3<br />

10.510 Voll versiegelte Flächen 1<br />

10.530 Schotterweg, -fläche 1<br />

10.610 Feldweg, bewachsen 3<br />

10.620 Waldweg, bewachsen 3<br />

11.191 Acker, intensiv 2<br />

Erläuterung: 1 = sehr gering, 2 = gering, 3 =mittel, 4 = hoch, 5 = sehr hoch, − = keine Bewertung.<br />

Empfindlichkeit<br />

Tabelle 29: Bewertung der Empfindlichkeit des Naturguts Biotoptypen / Flora<br />

Code<br />

Biotoptyp<br />

Empfindlichkeit gegenüber<br />

Flächenverlust<br />

Standortveränderungen<br />

Schadstoffeinträge<br />

02.100 Hecken, sauer, heimisch 2 2 2<br />

06.920 Grünlandeinsaat, Grasacker 2 2 1<br />

09.130 Wiesenbrache, ruderale Wiese 2 2 2<br />

10.510 Voll versiegelte Flächen 1 1 1<br />

10.530 Schotterwege, -fläche 1 1 2<br />

10.610 Feldweg, bewachsen 2 2 1<br />

10.620 Waldweg, bewachsen 2 2 1<br />

11.191 Acker, intensiv 2 2 2<br />

Relevante Beeinträchtigungen<br />

Einzige relevante Beeinträchtigung ist die Flächeninanspruchnahme, die sich jedoch ausschließlich<br />

auf allenfalls mäßig bedeutsame <strong>und</strong> wenig empfindliche Biotoptypen bezieht.<br />

Vermeidungsmaßnahmen:<br />

Folgende Vermeidungsmaßnahmen sind bezüglich des Naturguts Wasser vorzusehen:<br />

• EV 1: Extensive Dachbegrünung.<br />

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BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />

Verbleibende Beeinträchtigungen / Erheblichkeit:<br />

Bei den betroffenen Biotop- <strong>und</strong> Nutzungsstrukturen handelt es sich ausschließlich um solche geringer<br />

bis mittlerer Wertigkeit. Flächenmäßig ist weit überwiegend intensives Ackerland betroffen.<br />

Die Eingriffserheblichkeit ist daher in Bezug auf das Naturgut Biotoptypen / Flora als mäßig (3) zu<br />

bewerten, da die Flächeninanspruchnahme groß ist <strong>und</strong> in Form der Hecken auch mäßig bedeutsame<br />

Biotoptypen betroffen sind.<br />

Kompensation / Ausgleich:<br />

Die Eingriffe in Biotope sind vollständig über den schutzgutübergreifenden Ansatz der Kompensationsverordnung<br />

zu kompensieren. Funktionale Bindungen bestehen nicht.<br />

4.4.5 Naturgut Fauna<br />

Hinsichtlich der Auswirkungsprognose zur Fauna sei auch auf die Artenschutzprüfung hingewiesen,<br />

deren Ergebnisse nachfolgend mit einfließen.<br />

Ermittlung der Wirkfaktoren / -prozesse<br />

• Baubedingte Wirkfaktoren / Wirkprozesse<br />

- Tötung / Verletzung von Tieren<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich kann es durch die baulichen Maßnahmen (z.B. Abschieben des<br />

Oberbodens) zu Verletzungen oder Tötungen von Tieren kommen, was hier etwa die<br />

Zauneidechse betreffen könnte. Bei der erforderlichen Rodung der Gehölze könnten<br />

vor allem frei brütende Vögel betroffen sein.<br />

- Flächeninanspruchnahme / Schädigung von Lebensstätten<br />

Analog zum Aspekt Tötung / Verletzung kann es beim Abschieben des Oberbodens<br />

wie auch beim Roden der Gehölze zu einer Schädigung von Lebensstätten kommen.<br />

Essentiell bedeutsame Habitatelemente, deren Zerstörung zum Verlust der Funktion<br />

der Lebensstätten führen könnte, sind nicht vorhanden.<br />

- Barrierewirkungen / Zerschneidung / Isolation<br />

Ist hier gr<strong>und</strong>sätzlich nicht zu befürchten. So ist die Zauneidechse etwa über die<br />

Bahntrasse weiterhin gut vernetzt. Für Vögel oder Fledermäuse ist dieser Aspekt in<br />

Bezug auf Baugebiete ohnehin bedeutungslos.<br />

- Lärmimmissionen / Optische Störungen<br />

Besonders störungssensible Arten konnten im Plangebiet nicht angetroffen werden.<br />

Rückwirkungen auf lokale Population sind baubedingt auszuschließen (siehe auch<br />

unten unter betriebsbedingt), da diese Wirkungen nur temporär wirksam sind <strong>und</strong> bezüglich<br />

eines Baugebiets kein hohes Level erreichen.<br />

Dies gilt gleichermaßen für Lärm wie für optische Beeinträchtigungen durch Licht.<br />

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BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />

Relevante Lichteinflüsse auf die Umgebung könnten vor allem von nächtlichen Bauarbeiten<br />

ausgehen. Tatsächlich erweisen sich aber gerade die potenziell betroffenen<br />

Heckenbrüter als sehr unempfindlich gegenüber Lichteinflüssen. Sämtliche dieser Arten<br />

können in der Nähe starker nächtlicher Lichtquellen angetroffen werden. Relevant<br />

können Lichteinflüsse vor allem für nachtaktive Arten sein, die sich zum Licht hingezogen<br />

fühlen (Nachtfalter, Fledermäuse). Die allenfalls temporär wirksamen Lichteinflüsse<br />

bei baulichen Arbeiten haben jedoch sicher keine Populationswirkung <strong>und</strong> sind<br />

für jagende Tiere (Fledermäuse) sogar vorteilhaft.<br />

Bauarbeiten können – mindestens kurzzeitig – Fluchtreaktionen auslösen.<br />

Bekannt ist das Meiden von Baufeldern <strong>und</strong> deren Umfeld durch Offenlandarten. Auch<br />

dies ist hier gegenstandslos.<br />

• Anlagenbedingte Wirkfaktoren / Wirkprozesse<br />

- Flächeninanspruchnahme<br />

Anlagenbedingt steht die Flächeninanspruchnahme im Vordergr<strong>und</strong>. Sie betrifft hier<br />

die zu rodenden Gehölze <strong>und</strong> die Saumstrukturen.<br />

- Barrierewirkung / Zerschneidung<br />

Für flugfähige Arten ist dieser Aspekt in Bezug auf eine an die bestehende Bebauung<br />

anknüpfende Wohnbebauung irrelevant. Hinsichtlich der Zauneidechse bleibt der Verb<strong>und</strong><br />

der Lebensräume gewahrt.<br />

• Betriebsbedingte Wirkfaktoren / Wirkprozesse<br />

- Störungen<br />

Betriebsbedingte, relevante Störungen könnten gr<strong>und</strong>sätzlich von Lärm ausgehen. Die<br />

Störungen können sich in einem Meideverhalten äußern, so dass Lebensraum <strong>und</strong><br />

Lebensstätten verloren gehen könnten. Dies ist hier angesichts des Fehlens störungssensibler<br />

Arten in einem stark vorbelasteten Raum von vornherein auszuschließen.<br />

- Kollisionsrisiko<br />

Ein wesentlich erhöhtes Tötungsrisiko aufgr<strong>und</strong> von Kollisionen kommt für keine der<br />

hier relevanten Artengruppen in Bezug auf das Vorhaben in Betracht. Eine größere<br />

Gefahr könnte von Glasfassaden oder großen Fenstern ausgehen.<br />

Vorbelastungen:<br />

- Hohe Nutzungsintensität auf den Acker- <strong>und</strong> Grünlandflächen.<br />

- Hohe Störungsintensität aus dem bestehenden Gewerbegebiet sowie durch die<br />

umliegenden Verkehrstrassen.<br />

Naturschutzfachliche Bedeutung des Naturguts:<br />

Tabelle 30: Bewertung der Tiergruppen<br />

Tiergruppe Wertstufe Wertstufe verbal<br />

Brutvögel / Nahrungsgäste 2 gering bedeutsam<br />

Fledermäuse 1 sehr gering bedeut-<br />

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BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />

Tiergruppe Wertstufe Wertstufe verbal<br />

sam<br />

Reptilien 3 mäßig bedeutsam<br />

Feldhamster - nicht nachgewiesen<br />

Erläuterungen: 1 = sehr gering, 2 = gering, 3 = mittel, 4 = hoch, 5 = sehr hoch.<br />

Empfindlichkeit:<br />

Tabelle 31: Bewertung der Empfindlichkeit der maßgeblichen Tiergruppen<br />

Betrachtete Artengruppe<br />

Empfindlichkeit gegen<br />

Lärm, Licht<br />

Zerschneidung,<br />

Barriere<br />

veränderte<br />

Habitate<br />

Kollisionen<br />

Brutvögel / Nahrungsgäste 2 1 2 2<br />

Fledermäuse 1 1 1 1<br />

Reptilien 1 2 3 1<br />

Erläuterungen: Bewertung: 1 = sehr gering, 2 = gering, 3 = mittel, 4 = hoch, 5 = sehr hoch.<br />

Relevante Beeinträchtigungen:<br />

Unter Zugr<strong>und</strong>elegung der Wirkfaktoren <strong>und</strong> der Empfindlichkeit sind folgende Beeinträchtigungen<br />

als relevant zu erachten:<br />

• Baubedingte Tötung / Verletzung;<br />

• Anlagen- <strong>und</strong> betriebsbedingte Kollisionen;<br />

• Bau- <strong>und</strong> anlagenbedingte Schädigung von Lebensstätten <strong>und</strong> Verlust von Lebensraum,<br />

• Gefahr der Tötung / Verletzung derselben Arten im Zuge der Zerstörung von Nestern während<br />

der Brutzeit.<br />

Vermeidungsmaßnahmen:<br />

• AV 1: Bauzeitenregelung in Bezug auf Gehölze,<br />

• AV 2: Tierrettung <strong>und</strong> Umsiedlung der Zauneidechse,<br />

• AV 3: Vermeidung von dauerhaften Erd-Zwischenlagern,<br />

• AV 4: Verzicht auf vollverspiegelte Fassaden,<br />

• EV 1: Extensive Begrünung der Dachflächen.<br />

Verbleibende Beeinträchtigungen:<br />

Nach Durchführung der Vermeidungsmaßnahmen verbleiben keine relevanten Beeinträchtigungen.<br />

Die Erheblichkeit ist als gering (Wertstufe 2) einzustufen.<br />

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4.4.6 Schutzgut Landschaftsbild<br />

Ermittlung der Wirkfaktoren / -prozesse<br />

• Baubedingte Wirkfaktoren / Wirkprozesse<br />

Die temporären, baubedingten Wirkungen führen bei einem Baugebiet zu einer moderaten,<br />

kurzzeitig aber durchaus erheblichen Beeinträchtigung, zumal in der Landschaftsplanung<br />

insbesondere auch Lärmwirkungen zum Landschaftsbild gehören.<br />

• Anlagen- <strong>und</strong> betriebsbedingte Auswirkungen:<br />

- Flächeninanspruchnahme in Bezug auf die Eigenart der Landschaft: Die Eigenart der<br />

Landschaft wird weiter vermindert, zu dem auch die ackerbauliche Nutzung auf den ertragsstarken<br />

Böden gehörte.<br />

- Flächeninanspruchnahme in Bezug auf die Strukturvielfalt der Landschaft: Die strukturelle<br />

Vielfalt der Landschaft wird durch ein Baugebiet vermindert, wobei im Baugebiet durch den<br />

Grünstreifen am Waldrand zusätzliche Strukturen geschaffen werden.<br />

- Flächeninanspruchnahme in Bezug auf die Schönheit <strong>und</strong> Erholungseignung der Landschaft:<br />

Die Naturnähe sowie die Harmonie des Landschaftsbildes können im Geltungsbereich<br />

kaum wesentlich beeinträchtigt werden. Die negativen Wirkungen werden bereits<br />

durch den Grünstreifen kompensiert.<br />

- Lärm: Betriebsbedingt wird Lärm angesichts der Vorbelastungen im Hinblick auf die Landschaftsbildfunktionen<br />

keine wesentliche Rolle spielen.<br />

Vorbelastungen:<br />

- Hohe Nutzungsintensität auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen,<br />

- Bestehende Gewerbeflächen im Umfeld, auch jenseits der Bahntrasse,<br />

- Verkehrstrassen nördlich des Plangebiets.<br />

Naturschutzfachliche Bedeutung des Naturguts:<br />

Tabelle 32: Bewertung des Landschaftsbildes<br />

Landschaftsbildraum<br />

Wirkzone Landschaftsbild<br />

Reliefvielfalt<br />

Vielfalt<br />

Gewässervielfalt<br />

Bewertungskriterien<br />

Strukturvielfalt<br />

Eigenart<br />

Naturnähe<br />

Erholungseignung<br />

gesamt<br />

2 2 1 3 2 2 2,0<br />

Erläuterungen: Bewertung: 1 = sehr gering, 2 = gering, 3 = mittel, 4 = hoch, 5 = sehr hoch.<br />

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BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />

Empfindlichkeit:<br />

Tabelle 33: Bewertung der Empfindlichkeit des Landschaftsbildes<br />

Empfindlichkeit gegenüber<br />

Überformung / Zerschneidung<br />

visueller Leitlinien sonstige Störreize<br />

Verlärmung / Visuelle <strong>und</strong><br />

Landschaftsbildraum<br />

Wirkzone Landschaftsbild 1 2<br />

Erläuterungen: Bewertung: 1 = sehr gering, 2 = gering, 3 = mittel, 4 = hoch, 5 = sehr hoch.<br />

Relevante Beeinträchtigungen,:<br />

Die Empfindlichkeit des Gebiets wurde sowohl hinsichtlich der visuellen Überformung als auch<br />

bezüglich der Verlärmung / sonstigen Störreize als gering bis sehr gering (Wertstufe 1 <strong>und</strong> 2) eingestuft,<br />

was auch auf die gleichermaßen geringe Wertigkeit des Geltungsbereichs für das Landschaftsbild<br />

zurückzuführen ist. In Anbetracht der Vorbelastungen <strong>und</strong> der geringen visuellen Wirksamkeit<br />

– auch aufgr<strong>und</strong> der stark eingeschränkten Sichtbarkeit – sind relevante Beeinträchtigungen<br />

des Landschaftsbildes auszuschließen.<br />

Vermeidungsmaßnahmen:<br />

• EV 1: Extensive Begrünung der Dachflächen.<br />

• SV 1: Dezente Farbgebung bei den Gebäuden.<br />

• SV 2: Fassadenbegrünung / Verzicht auf vollverspiegelte Fassaden.<br />

Verbleibende Beeinträchtigungen:<br />

Es verbleiben im Hinblick auf das Landschaftsbild keine relevanten Beeinträchtigungen. Der geplante<br />

Grünstreifen am Wald bewirkt per se bereits ein vollständige Kompensation der ohnehin<br />

geringen Beeinträchtigungen.<br />

4.3.6 Schutzgut Mensch<br />

Ermittlung der Wirkfaktoren / -prozesse<br />

• Baubedingte Wirkfaktoren / Wirkprozesse<br />

Temporär kommt es zu Lärmemissionen. In einem stark vorbelasteten Bereich, der zudem<br />

nur in überwiegend gewerblich genutzten Gebieten wirksam werden kann, sind diese nicht<br />

von Relevanz.<br />

• Anlagen- <strong>und</strong> betriebsbedingte Auswirkungen:<br />

- Lärm: Die Ausweisung eines Gewerbegebiets lässt stets ein vergleichsweise hohes Maß<br />

an Lärmemissionen zu. Diese treffen jedoch auf stark vorbelastete <strong>und</strong> gleichermaßen<br />

überwiegend gewerblich genutzte Flächen.<br />

Seite: 55


BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />

- Flächeninanspruchnahme <strong>und</strong> gewerbliche Nutzung: Eine beachtenswerte Verminderung<br />

der Erholungsfunktion ist auszuschließen. Weder kommt dem Gebiet derzeit eine relevante<br />

Bedeutung für die Erholungsnutzung zu noch besteht eine bedeutsame Empfindlichkeit.<br />

Durch den geplanten Grünstreifen wird insgesamt eher eine Aufwertung bewirkt.<br />

Vorbelastungen:<br />

- Bestehende Gewerbeflächen im Umfeld, auch jenseits der Bahntrasse,<br />

- Verkehrstrassen nördlich des Plangebiets.<br />

Umweltschutzfachliche Bedeutung des Schutzguts:<br />

Zum Schutzgut Mensch wurde keine naturschutzfachliche / umweltschutzfachliche Bewertung<br />

durchgeführt. Es ist jedoch offensichtlich, dass dem Geltungsbereich schon mangels benachbarter<br />

Wohngebiete keine beachtenswerten Wohnumfeldfunktionen zukommen.<br />

Empfindlichkeit:<br />

Die Empfindlichkeit des Umfelds lässt sich an den einschlägigen Grenz- <strong>und</strong> Orientierungswerten<br />

für Lärm festmachen. Hier sind in den benachbarten Flächen bisher die vergleichsweise hohen<br />

Werte für Gewerbegebiete (ggf. auch Mischflächen) anzuwenden. Die Empfindlichkeit ist folglich<br />

gering.<br />

Relevante Beeinträchtigungen,:<br />

Relevante Beeinträchtigung sind im vorliegenden Fall generell nur bezüglich der dauerhaften<br />

Lärmwirkungen denkbar.<br />

Vermeidungsmaßnahmen:<br />

• SV 4: Emissionskontingente.<br />

Verbleibende Beeinträchtigungen:<br />

Auf Basis der lärmbezogenen Vermeidungsmaßnahmen wird nicht nur einer Überschreitung von<br />

Grenzwerten bezüglich der aktuellen Situation im Umfeld vorgebeugt, sondern auch bereits der<br />

zukünftigen, die östlich des Plangebiets auch Wohnnutzungen vorsieht. Es verbleiben somit keine<br />

relevanten Beeinträchtigungen.<br />

4.4.7 Schutzgut Kultur- <strong>und</strong> sonstige Sachgüter<br />

Beeinträchtigungen dieses Schutzguts sind mangels vorhandener Funktionen nicht zu erkennen.<br />

4.4.8 Auswirkungen auf Schutzgebiete <strong>und</strong> –objekte<br />

Im relevanten Umfeld sind keine Schutzgebiete oder – objekte des Naturschutzrechts oder des<br />

Forstrechts vorhanden (s. auch Natureg-Viewer).<br />

Seite: 56


BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />

3.5 Eingriffs-/Ausgleichsbetrachtung<br />

Die Ermittlung der nach Durchführung von Vermeidungsmaßnahmen verbleibenden Beeinträchtigungen<br />

von Natur <strong>und</strong> Landschaft sowie der Umwelt zeigte, dass keine Beeinträchtigungen verbleiben,<br />

die Maßnahmen erfordern, die über die aufgr<strong>und</strong> der Ökobilanzierung (s. Anhang 1) ermittelten<br />

Anforderungen hinausgehen. Diese sind den nachfolgenden Abschnitten zu entnehmen.<br />

Fazit zu Kapitel 3 (Auswirkungsprognose):<br />

In der Auswirkungsprognose werden auf Basis der Erkenntnisse aus der Beschreibung <strong>und</strong> Bewertung<br />

der Natur- <strong>und</strong> Schutzgüter sowie in Kenntnis von deren Empfindlichkeit gegenüber Eingriffswirkungen<br />

zunächst die wirksamen <strong>und</strong> relevanten Wirkfaktoren <strong>und</strong> die möglichen Beeinträchtigungen<br />

ermittelt. Unter Zugr<strong>und</strong>elegung der durchzuführenden Vermeidungsmaßnahmen<br />

werden sodann die verbleibenden Beeinträchtigungen herausgearbeitet <strong>und</strong> deren Erheblichkeit<br />

bewertet.<br />

Im vorliegenden Fall zeigt sich, dass nach Durchführung von Vermeidungsmaßnahmen keine Beeinträchtigungen<br />

verbleiben, die nicht bereits auf Basis der mittels Ökobilanzierung ermittelten<br />

Kompensationsleistungen planerisch zu bewältigen sind.<br />

4 Ausgleichs- <strong>und</strong> Kompensationsmaßnahmen<br />

4.1 Maßnahmenumfang <strong>und</strong> -darstellung<br />

Der Umfang der nachzuweisenden Maßnahmen ergibt sich aus der Ökobilanz (siehe Anhang 1).<br />

Demnach sind etwa 76.000 Wpkte. zu erbringen, wobei die im Geltungsbereich ohnehin erfolgenden<br />

Maßnahmen – insbesondere der Grünstreifen am Waldrand – bereits integriert sind.<br />

Zur Deckung dieses Defizits stehen folgende Maßnahmen zur Verfügung: Hydromorphologische<br />

Maßnahme zur Umsetzung der WRLL am Schwarzbach, Fließkilometer 0,550 – 0,600 <strong>und</strong> 0,700 -<br />

1,225m.<br />

Die Maßnahme wird näher wie folgt beschrieben (Ausarbeitung Frau Gotzhein, <strong>Stadt</strong> <strong>Hattersheim</strong>):<br />

• Gr<strong>und</strong>lage: Die im Bewirtschaftungsplan <strong>und</strong> Maßnahmenprogramm des Hess. Ministeriums<br />

für UELV enthaltenen Maßnahmenvorschläge aus dem Jahr 2009 wurden im Pilotprojekt<br />

„Umsetzung des IKSR Masterplans Wanderfische Rhein“ in Verbindung mit der<br />

Umsetzung der Maßnahmen gemäß WRLL <strong>und</strong> HWSK am Schwarzbach im Taunus durch<br />

Sydro Consult, April 2012, im Auftrag des Abwasserverbandes Main Taunus konkretisiert.<br />

• Maßnahmenbeschreibung: Strukturverbessernde Maßnahmen sind insbesondere in<br />

Verbindung mit dem Masterplan Wanderfische Rhein von überregionaler Bedeutung. In<br />

Abstimmung mit dem Regierungspräsidium <strong>und</strong> der Unteren Wasserbehörde des Main-<br />

Taunus-Kreises wird nach Vorliegen der Genehmigungsplanung 2013 die wasserrechtliche<br />

Genehmigung bei der Unteren Wasserbehörde beantragt. Inhalt der Maßnahme ist die<br />

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BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />

Entfernung von Uferverbau, die Schaffung von Sohlstrukturen <strong>und</strong> die Förderung der<br />

Strömungsdiversität.<br />

Zentrales Ziel ist die Verbesserung des ökologischen Zustandes insbesondere durch die<br />

Schaffung von Lebensraum für verschiedene Fischarten (auch: Laichhabitate), für Makrozoobenthos<br />

<strong>und</strong> Makrophyten/Phytobenthos.<br />

• Kompensationswirkungen: Die Baukosten der Maßnahme werden auf 132.000 € geschätzt,<br />

das entspricht, ohne Berücksichtigung der Planungskosten, 377.143 Biotopwertpunkten.<br />

Damit ist der vollständige naturschutzrechtliche Ausgleich für den Bebauungsplan<br />

N 83 gesichert. Eine entsprechende Zuordnung von Teilen der Maßnahme wird erforderlich.<br />

Die Maßnahme soll in Gänze umgesetzt werden. Verbleibende Biotopwertpunkte, die<br />

nicht für den Ausgleich für den Bebauungsplan N83 erforderlich sind, sollen zur Gutschrift<br />

auf dem Ökokonto der <strong>Stadt</strong> <strong>Hattersheim</strong> beantragt werden. Unabhängig von der rechtlichen<br />

Verpflichtung der Kommune zur Umsetzung der WRLL wird zur Sicherung der<br />

Kompensationsmaßnahme eine Durchführungsverpflichtung eingegangen.<br />

4.2 Gegenüberstellung von Eingriff <strong>und</strong> Ausgleich<br />

Da ausschließlich Kompensationsmaßnahmen – <strong>und</strong> keine funktional wirksamen - erforderlich<br />

werden, erübrigt sich eine verbal-argumentative Gegenüberstellung von Eingriff <strong>und</strong> Ausgleich.<br />

Wie die Ökobilanz im Anhang 1 sowie das Kapitel 4 verdeutlichen, steht einem Eingriff im Umfang<br />

von etwa 76.000 Wertpunkten eine mögliche Ausgleichswirkung von fast 380.000 Wertpunkten<br />

gegenüber, so dass die Anforderungen bezüglich der Kompensation in jedem Fall erfüllt werden<br />

können.<br />

Fazit zu Kapitel 4 (Ausgleichs- <strong>und</strong> Kompensationsmaßnahmen):<br />

Das auf Basis der Festsetzungen des Bebauungsplans verbleibende Kompensationsdefizit beläuft<br />

sich auf etwa 76.000 Wertpunkte. Die Kompensation erfolgt durch Verbesserungen der Gewässerstruktur<br />

des Schwarzbachs. Hier können voraussichtlich nahezu 380.000 Wertpunkte erwirtschaftet<br />

werden. Die vollständige Kompensation kann somit nachgewiesen werden.<br />

Überschüssige Wertpunkte sollen dem Ökokonto der <strong>Stadt</strong> <strong>Hattersheim</strong> übertragen werden.<br />

5 Verwendete Verfahren / Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Umweltprüfung<br />

Als zentrales Instrument für die Ermittlung des Eingriffsumfangs wurde die Hessische Kompensationsverordnung<br />

genutzt. Diese wurde auch als Kartieranleitung für die Aufnahme der Biotop- <strong>und</strong><br />

Nutzungstypen herangezogen.<br />

Schwierigkeiten im Hinblick auf die Verfügbarkeit von Daten oder Informationen traten im vorliegenden<br />

Verfahren nicht auf.<br />

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BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />

6 Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt (Monitoring)<br />

Der <strong>Umweltbericht</strong> umfasst gr<strong>und</strong>sätzlich auch eine Beschreibung der geplanten Überwachungsmaßnahmen<br />

(Monitoring) für unvorhersehbare Wirkungen des Vorhabens.<br />

In Bezug auf die hier relevanten Schutzgüter <strong>und</strong> hinsichtlich der standortbezogenen Auswirkungen<br />

zeichnen sich derzeit keine Aspekte ab, die einer speziellen Umweltüberwachung bedürften.<br />

Gemäß § 4 (3) BauGB obliegt den Behörden die Verpflichtung, auf entsprechende unvorhersehbare<br />

nachteilige Umweltauswirkungen hinzuweisen. Diesbezüglich liegen bisher keine Hinweise<br />

vor.<br />

Seite: 59


BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />

7 Zusammenfassung<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Hattersheim</strong> a.M. erstellt derzeit den Bebauungsplan N83. Vorgesehen ist südwestlich<br />

der Kernstadt die Ausweisung eines etwa 5,5 ha großen Gewerbegebiets, das an bestehende<br />

Gewerbeflächen angrenzt.<br />

Im Rahmen des <strong>Umweltbericht</strong>s ist die Umweltprüfung gemäß § 2 UVPG in Verbindung mit § 1 (6)<br />

Nr. 7 BauGB durchzuführen. Darin sind die umweltrelevanten Belange abzuprüfen.<br />

Der Bebauungsplan setzt eine gewerbliche Baufläche von mehr als 4 ha fest, von der ca. 3,2 ha<br />

überbaut werden können. Hinzu kommen Verkehrs- <strong>und</strong> Versorgungsflächen mit etwas mehr als<br />

0,3 ha Fläche. Zwischen den gewerblichen Bauflächen <strong>und</strong> dem im Süden an den Geltungsbereich<br />

angrenzenden Wald ist eine öffentliche Grünfläche mit Festsetzungen zugunsten von Natur<br />

<strong>und</strong> Landschaft vorgesehen.<br />

Die Untersuchung der Natur- <strong>und</strong> Schutzgüter zeigt, dass im Plangebiet nur wenige naturschutzfachlich<br />

bedeutsame <strong>und</strong> schützenswerte Naturelemente bestehen.<br />

Die vorkommenden Bodentypen gehören zu den häufigsten in Südhessen, zeichnen sich jedoch<br />

insbesondere durch eine hohe Ertragsfähigkeit aus.<br />

Oberflächengewässer fehlen <strong>und</strong> sind auch im nahen Umfeld nicht vorhanden. Gr<strong>und</strong>wasser steht<br />

oberflächennah nicht an. Da jedoch auch die Vegetation im benachbarten Wald eine sehr gute<br />

Wasserverfügbarkeit anzeigt, könnten tief gründende Bauwerke in den Gr<strong>und</strong>wasserschwankungsbereich<br />

reichen.<br />

Für das Naturgut Klima <strong>und</strong> Luft zeichnet sich keine bedeutsame Funktion ab.<br />

Sowohl hinsichtlich der Lebensräume wie auch der Flora sind ausschließlich Biotoptypen <strong>und</strong><br />

Pflanzenarten betroffen, die allgemein häufig <strong>und</strong> nicht naturschutzfachlich bemerkenswert sind.<br />

Gleiches gilt im Gr<strong>und</strong>e auch für die Fauna, wobei jedoch die Vorkommen von Vogelarten mit ungünstigem<br />

Erhaltungszustand der Populationen in Hessen zu beachten sind wie auch die punktuell<br />

vorkommende Zauneidechse.<br />

Hinsichtlich des Landschaftsbildes ist das Plangebiet durch eine insgesamt geringe Wertigkeit<br />

ebenso geprägt wie durch eine erheblich verminderte Sichtbarkeit aus dem Umfeld.<br />

Relevante Beeinträchtigungen des Schutzguts Mensch werden auf Basis der Vergabe von Emissionskontingenten<br />

für Geräuschemissionen von vornherein vermieden. Gr<strong>und</strong>sätzlich bestehen<br />

auch für das Schutzgut Mensch aufgr<strong>und</strong> der umliegenden Gewerbegebiete <strong>und</strong> der geringen<br />

Eignung für die Erholungsnutzung keine bedeutsamen Funktionen im Plangebiet. Überdies ergaben<br />

sich keine Hinweise auf relevante Kultur- <strong>und</strong> Sachgüter.<br />

In der Auswirkungsprognose werden auf Basis der Erkenntnisse aus der Beschreibung <strong>und</strong> Bewertung<br />

der Natur- <strong>und</strong> Schutzgüter sowie in Kenntnis von deren Empfindlichkeit gegenüber Eingriffswirkungen<br />

zunächst die wirksamen <strong>und</strong> relevanten Wirkfaktoren <strong>und</strong> die möglichen Beeinträchtigungen<br />

ermittelt. Unter Zugr<strong>und</strong>elegung der durchzuführenden Vermeidungsmaßnahmen<br />

werden sodann die verbleibenden Beeinträchtigungen herausgearbeitet <strong>und</strong> deren Erheblichkeit<br />

bewertet.<br />

Seite: 60


BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />

Im vorliegenden Fall zeigt sich, dass nach Durchführung von Vermeidungsmaßnahmen keine Beeinträchtigungen<br />

verbleiben, die nicht bereits auf Basis der mittels Ökobilanzierung ermittelten<br />

Kompensationsleistungen planerisch zu bewältigen sind.<br />

Das auf Basis der Festsetzungen des Bebauungsplans verbleibende Kompensationsdefizit beläuft<br />

sich auf etwa 76.000 Wertpunkte. Die Kompensation erfolgt durch Verbesserungen der Gewässerstruktur<br />

des Schwarzbachs. Hier können voraussichtlich nahezu 380.000 Wertpunkte erwirtschaftet<br />

werden. Die vollständige Kompensation kann somit nachgewiesen werden.<br />

Überschüssige Wertpunkte sollen dem Ökokonto der <strong>Stadt</strong> <strong>Hattersheim</strong> übertragen werden.<br />

Nach Durchführung der Kompensationsmaßnahmen verbleiben keine relevanten Beeinträchtigungen<br />

für den Naturhaushalt. Die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts sind in gleichwertiger<br />

Weise ersetzt <strong>und</strong> das Landschaftsbild ist landschaftsgerecht neu gestaltet.<br />

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BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />

Literatur <strong>und</strong> gesetzliche Gr<strong>und</strong>lagen<br />

ADAM, K., NOHL, W. & VALENTIN, W. (1986): Bewertungsgr<strong>und</strong>lagen für Kompensationsmaßnahmen bei<br />

Eingriffen in die Landschaft. Min. f. Umwelt Nordrhein-Westfalen (Hrsg.), Düsseldorf.<br />

AG QUERUNGSHILFEN (2003): Positionspapier – Stand April 2003. Im Internet unter www.buero-brinkmann.de.<br />

AGFH (2002): Arbeitsgemeinschaft Fledermausschutz in Hessen, Die Fledermäuse Hessens II, Frankfurt.<br />

ALBIG, A., HAACKS, M., PESCHEL, R. (2003): Streng geschützte Arten als neuer Tatbestand in der Eingriffsregelung<br />

- Wann gilt ein Lebensraum als zerstört? Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftsplanung 35, (4), S.126 ff.<br />

ARBEITSGRUPPE BODENKUNDE (1982): Bodenk<strong>und</strong>liche Kartieranleitung. Hannover.<br />

ARBEITSGRUPPE FFH-GRUNDDATENERHEBUNG (2002): Leitfaden zum FFH-Monitoring. Unveröffentl. Arbeitspapier<br />

des HDLGN Gießen.<br />

AS. (2010): Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan N83 (Technischer Bericht Nr. 1035/4).<br />

AUHAGEN et al. (2002): Landschaftsplanung in der Praxis. Stuttgart: Ulmer.<br />

BATTIS et. al (1999): BauGB – Baugesetzbuch. 7. Aufl., Verlag C.H. Beck. München.<br />

BAUER (1997): Die Brutvögel Mitteleuropas: Bestand <strong>und</strong> Gefährdung. Wiesbaden: Aula-Verlag.<br />

BAUGESETZBUCH (BauGB) in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert<br />

durch Art. 4 G v. 24.12.2008 (BGBl. I S. 3018).<br />

BAUKLOH, M. et al. (2007): Berücksichtigung besonders <strong>und</strong> streng geschützter Arten bei der Straßenplanung<br />

in NRW. Eine Arbeitshilfe des Landesbetriebs Straßenbau NRW. In: Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftsplanung<br />

39, (1), 2007.<br />

BEZZEL, E. (1985): Kompendium der Vögel Mitteleuropas; Nonpasseriformes - Nichtsingvögel. Wiesbaden:<br />

Aula-Verlag.<br />

BEZZEL, E. (1985): Kompendium der Vögel Mitteleuropas; Nonpasseriformes - Nichtsingvögel. Wiesbaden:<br />

Aula-Verlag.<br />

BEZZEL, E. (1993): Kompendium der Vögel Mitteleuropas; Passeres - Singvögel. Wiesbaden: Aula-Verlag.<br />

BEZZEL, E. (1993): Kompendium der Vögel Mitteleuropas; Passeriformes - Singvögel. Wiesbaden: Aula-<br />

Verlag.<br />

BFN (2010): Naturschutzstandards für den Biomasseanbau. Schr.r. Naturschutz du Biologische Vielfalt, Heft<br />

106.<br />

BfN: FloraWeb, Datenbanken<br />

BfN: FloraWeb, Potentielle natürliche Vegetation von Deutschland <strong>und</strong> Umgebung.<br />

BIBBY, C.J., BURGESS, N.D., HILL, A.H. (1995): Methoden der Feldornithologie: Bestandserfassung in der<br />

Praxis. Radebeul: Neumann.<br />

BIRDLIFE INTERNATIONAL (2004): Birds in Europe: population estimates, trends and conservation status.<br />

BirdLife International Conservation series Nr. 12. Cambridge.<br />

BRAUN & DIETERLEIN (2003): Die Säugetiere Baden-Württembergs, Band 1, Stuttgart Eugen Ulmer Verlag.<br />

BT-DRS. 16 /5100: Deutscher B<strong>und</strong>estag – 16. Wahlperiode – Gesetzentwurf der B<strong>und</strong>esregierung: Entwurf<br />

eines Ersten Gesetzes zur Änderung des B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetzes. 25.04.2007.<br />

BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (BfN) (1998): Schr.R. für Landschaftspflege <strong>und</strong> Naturschutz, Heft 55 - Rote<br />

Liste gefährdeter Tiere Deutschlands. Bonn - Bad Godesberg: Landwirtschaftsverlag. Überarbeitet<br />

durch die dritte gesamtdeutsche Fassung vom 8. Mai 2002, veröffentlicht im März 2003.<br />

BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (BfN) (1998): Schr.r. für Landschaftspflege <strong>und</strong> Naturschutz, Heft 55 - Rote<br />

Liste gefährdeter Tiere Deutschlands. Bonn - Bad Godesberg: Landwirtschaftsverlag.<br />

BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (BfN) (2008): Nationaler Bericht zur FFH-Richtlinie – Bewertung der FFH-<br />

Arten. Im Internet unter www.bfn.de.<br />

BUNDESNATURSCHUTZGESETZ (BNatSchG) vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542)<br />

BVNH (2008): Rote Liste der Farn- <strong>und</strong> Samenpflanzen Hessens. 4. Fassung.<br />

DIETZ & SIMON (2003): Gesamtsituation der Fledermäuse in Hessen, Artensteckbriefe.<br />

DIETZ et al. (2007): Handbuch der Fledermäuse Europas <strong>und</strong> Nordwestafrikas. Kosmos-Verlag.<br />

ELLENBERG, H. (1992): Zeigerwerte der Gefäßpflanzen Mitteleuropas. Scripta Geobotanica Vol. 9. Verlag<br />

Erich Goltz, Göttingen.<br />

Seite: 62


BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />

FLADE, M. (1994): Die Brutvogelgemeinschaften Mittel- <strong>und</strong> Norddeutschlands: Gr<strong>und</strong>lagen für den Gebrauch<br />

vogelk<strong>und</strong>licher Daten in der Landschaftsplanung. Eching: IHW-Verlag.<br />

FRANZ et al. (2009): Naturschutzgesetz Hessen – Kommentar.<br />

GARNIEL & MIERWALD (2010): Vögel <strong>und</strong> Verkehrslärm. Schlussbericht – Langfassung. FuE-Vorhaben<br />

02.237/2003/LR im Auftrag des B<strong>und</strong>esministeriums für Verkehr, Bau- <strong>und</strong> <strong>Stadt</strong>entwicklung.<br />

GASSNER, E. (1999): Aktuelle Fragen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung. In: Natur <strong>und</strong> Recht 2 /<br />

99, S. 79 ff.<br />

GELLERMANN & SCHREIBER (2007): Schutz wildlebender Tiere <strong>und</strong> Pflanzen in staatlichen Planungs- <strong>und</strong><br />

Zulassungsverfahren – Leitfaden für die Praxis. Springer Verlag: Berlin, Heidelberg.<br />

GESETZ ÜBER DIE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.<br />

Juni 2005 (BGBl. I S. 1757, 2797), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 23. Oktober 2007<br />

(BGBl. I S. 2470).<br />

GLUTZ VON BLOTZHEIM, U. (Hrsg., 1994): Handbuch der Vögel Mitteleuropas. Vogelzug-Verlag.<br />

GRAMS (2011): Tagungsbericht: Symposium – „Produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen, Rechtliche<br />

Möglichkeiten, Akzeptanz, Effizienz <strong>und</strong> naturschutzgerechte Nutzung.“ In Natur <strong>und</strong> Recht 2011<br />

(33): 114-116.<br />

GRENZ, M.; MALTEN, A. (1995): Rote Liste der Heuschrecken Hessens.<br />

GUIDANCE DOCUMENT (2007): Leitfaden zum strengen Schutzsystem für Tierarten von gemeinschaftlichem<br />

Interesse im Rahmen der FFH-Richtlinie 92/43/EWG - Endgültige Fassung.<br />

HESSEN FORST FENA (2008): Bericht nach Art. 17 FFH-Richtlinie – Erhaltungszustand Arten. 27.8.2008.<br />

HESSISCHES LANDESAMT FÜR BODENFORSCHUNG (1989): Geologische Übersichtskarte von Hessen 1 :<br />

300.000.<br />

HESSISCHES LANDESAMT FÜR BODENMANAGEMENT UND GEOINFORMATION online: Hessenviewer.<br />

HESSISCHES NATURSCHUTZGESETZ (HENatG) in der Fassung vom 4. Dezember 2006 (GVBl. II 881-47).<br />

HESSISCHES WASSERGESETZ (HWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Mai 2005 (GVBl. Nr. 11),<br />

zuletzt geändert durch Gesetz Bodenkarte von Hessen 1 : 50.000 – L 5916 Frankfurt a.M. West vom<br />

19. November 2007 (GVBl. I S. 792)<br />

HGON & VSW [STAATLICHE VOGELSCHUTZWARTE] (2006): Rote Liste der bestandsgefährdeten Brutvogelarten<br />

Hessens. Vogel <strong>und</strong> Umwelt Band 17, Heft 1.<br />

HLUG online: BODENVIEWER.<br />

HLUG online: Digitale Bodenflächendaten von Hessen, 1 : 50.000.<br />

HLUG online: FACHINFORMATIONSSYSTEM GRUND- UND TRINKWASSERSCHUTZ.<br />

HLUG online: Umweltatlas Hessen.<br />

HMfWVL (2000): Landesentwicklungsplan Hessen 2000, Wiesbaden<br />

HMUELV (2011): Leitfaden für die artenschutzrechtliche Prüfung in Hessen.<br />

HMULF (Hrsg.) (2008): Rote Liste der Farn- <strong>und</strong> Samenpflanzen Hessens.- Hrsg: HMULV, Wiesbaden.<br />

HOMEPAGE DER STADT KIRCHHAIN.<br />

HSVV (2000): Leitfaden für Umweltverträglichkeitsstudien zu Straßenbauvorhaben. Heft 44 der Schr.r. der<br />

Hessischen Straßen- <strong>und</strong> Verkehrsverwaltung.<br />

HSVV (2009): Leitfaden für die Erstellung landschaftspflegerischer Begleitpläne zu Straßenbauvorhaben in<br />

Hessen.<br />

INSTITUT FÜR WILDTIERFORSCHUNG (2001): Raumnutzung ausgewählter heimischer Niederwildarten im Bereich<br />

von Windkraftanlagen. Im Internet unter: www.tiho-hannover.de.<br />

JEDICKE, E. (1995): ): Rote Liste der Säugetiere, Reptilien <strong>und</strong> Amphibien; Teilwerk III, Amphibien.<br />

JOGER, U. (1995): Rote Liste der Säugetiere, Reptilien <strong>und</strong> Amphibien Hessens; Teilwerk II, Reptilien.<br />

KJV HUBERTUS (2003): Merkblatt Offenlandartenprojekt Schawlm-Eder-Kreis.<br />

KLAUSING, O. (1987): Die Naturräume Hessens (Textteil).- Umweltplanung, Arbeit- <strong>und</strong> Umweltschutz 43 S.<br />

KOCK, D. & KUGELSCHAFTER, K. (1995): Rote Liste der Säugetiere, Reptilien <strong>und</strong> Amphibien Hessens – Teilwerk<br />

I, Säugetiere.<br />

KÖHLER, U., KAYSER, A. & WEINHOLD, U. (2001): Methoden zur Kartierung von Feldhamstern (Cricetus cricetus)<br />

<strong>und</strong> empfohlener Zeitbedarf. − Jb. nass. Ver. Naturkd., 122: 215-216; Wiesbaden.<br />

Seite: 63


BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />

KORNECK, D., SCHNITTLER, M., VOLLMER, I. (1996): Rote Liste der Farn- <strong>und</strong> Blütenpflanzen (Pteridophyta et<br />

Spermatophyta) Deutschlands; Schriftenr.f. Vegetationsk<strong>und</strong>e, Heft 28, B<strong>und</strong>esamt für den Naturschutz,<br />

Bonn-Bad Godesberg; Landwirtschaftsverlag Münster-Hiltrup, ISBN 3-89624-000-5.<br />

KRAUTZBERGER, M. (1998): Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung <strong>und</strong> Städtebaurecht - Zur Neuregelung<br />

im Bau- <strong>und</strong> Raumordnungsgesetz 1998. In: Natur <strong>und</strong> Recht 9/98, S. 455 ff.<br />

KRISTAL, P.M.; BROCKMANN, E. (1995): Rote Liste der Tagfalter Hessens.<br />

KV – KOMPENSATIONSVERORDNUNG (2005): Verordnung über die Durchführung von Kompensationsmaßnahmen,<br />

Ökokonten, deren Handelbarkeit <strong>und</strong> die Festsetzung von Ausgleichsabgaben. Vom 1. September<br />

2005.<br />

LANA (2006): Hinweise der LANA zur Anwendung des europäischen Artenschutzrechts bei der Zulassung<br />

von Vorhaben du bei Planungen. Beschlossen auf der 93. LANA-Sitzung am 29.5.06.<br />

MESCHEDE & RUDOLPH (2004): Fledermäuse in Bayern, Stuttgart: Eugen-Ulmer Verlag.<br />

MICHLER & MÜLLER (2011): Änderungen der Eingriffsregelung durch das BNatSchG 2010. IN: Natur <strong>und</strong><br />

Recht 2011 (33): 81-89.<br />

NATURSCHUTZINFORMATIONSSYSTEM NRW ONLINE: Im Internet unter http://www.naturschutzinformationennrw.de.<br />

NORGALL, A. (1995): Revierkartierung als zielorientierte Methodik zur Erfassung der „Territorialen Saison-<br />

Population“ beim Rotmilan. In: Vogel <strong>und</strong> Umwelt 1995, Band 8. Sonderheft Rotmilan.<br />

OBERDORFER, E (1992): Süddeutsche Pflanzengesellschaften Teil IV, Wälder <strong>und</strong> Gebüsche; 2.Auflage,<br />

Gustav Fischer Verlag, Jena.<br />

OBERDORFER, E. (1990): Pflanzensoziologische Exkursionsflora.- Verlag E.Ulmer, 1050 S., Stuttgart.<br />

OBERSTE BAUBEHÖRDE BAYERN (2007): Hinweise zur Aufstellung der naturschutzfachlichen Angaben zur<br />

speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP).<br />

PATRZICH, R.; MALTEN, A.; NITSCH, J. (1995): Rote Liste der Libellen Hessens.<br />

PLACHTER et al. (2002): Entwicklung <strong>und</strong> Festlegung von Methodenstandards im Naturschutz. – BfN: Bonn –<br />

Bad Godesberg.<br />

RECK, H. (2001): Lärm <strong>und</strong> Landschaft. Schr.r. Angewandte Landschaftsökologie, Heft 44. – Bonn – Bad<br />

Godesberg.<br />

RIECKEN, U.; BLAB, J. (1989): Biotope der Tiere in Mitteleuropa. Greven: Kilda-Verlag.<br />

ROTHMALER, W. (1991): Exkursionsflora von Deutschland, Band 3: Gefäßpflanzen: Atlas der Gefäßpflanzen,<br />

8. Aufl.- Volk <strong>und</strong> Wissen Verlag GmbH, Berlin.<br />

ROTHMALER, W. (2005): Exkursionsflora von Deutschland, Band 4: Gefäßpflanzen: Kritischer Band, 10.<br />

Aufl.- Spektrum Akademischer Verlag, München.<br />

SKIBA (2003): Europäische Fledermäuse. Die Neue Brehm-Bücherei Bd. 648, Hohenwarsleben: Westarp<br />

Wissenschaften Verlagsgesellschaft mbH.<br />

SSYMANK et al. (1998): Das Europäische Schutzgebietssystem NATURA 2000. Bonn – Bad Godesberg<br />

1998.<br />

STÜER & BÄHR (2006): Artenschutz in der Fachplanung – Rechtsprechungsbericht. In DVBl 2006, Heft 16, 1<br />

– 10.<br />

SÜDBECK, P. et al. (2007): Rote Liste der Brutvögel Deutschlands – 4. Fassung, 30.11.2007. Ber. Vogelschutz<br />

44: 23-81.<br />

SÜDBECK, P. et al. (Hrsg., 2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. Radolfzell.<br />

TRAUTNER & JOOS (2008): Die Bewertung „erheblicher Störung“ nach §42 BNatSchG bei Vogelarten. In:<br />

Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftsplanung, Heft 9, 2008.<br />

TRAUTNER (2008): Artenschutz im novellierten BNatSchG – Übersicht für die Planung, Begriffe <strong>und</strong> fachliche<br />

Annäherung. In: Naturschutz in Recht <strong>und</strong> Praxis, Heft 1, 2008.<br />

WACHTER, T., LÜTTMANN, J., MÜLLER-PFANNENSTIEL, K. (2004): Berücksichtigung von geschützten Arten bei<br />

Eingriffen in Natur <strong>und</strong> Landschaft. Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftsplanung 36 (12), 371 ff.<br />

WULFERT et al. (2008): Ebenen der artenschutzrechtlichen Prüfung in der Bauleitplanung. Naturschutz <strong>und</strong><br />

Landschaftsplanung 6, 2008.<br />

Seite: 64


BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />

Anhang 1: Ökobilanzierungen<br />

Tabelle 1.1: Ökobilanzierung Eingriff<br />

Eingriffsbilanzierung: Bebauungsplan <strong>Hattersheim</strong>-Voltastraße<br />

Nutzungstyp nach Anlage 3 KV Fläche je Nutzungstyp in m² Biotopwert Differenz<br />

Typ-Nr. Bezeichnung<br />

vorher nachher<br />

WP/m² vorher nachher Sp. 3 x Sp.4 Sp. 3 x Sp. 6 Sp. 8 – Sp. 10<br />

Sp. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13<br />

F L Ä C H E N B I L A N Z<br />

Bestand<br />

02.100 Hecke, sauer, heimisch 36 2.976 <br />

06.920 Grünlandeinsaat, Grasacker 16 462 <br />

09.130 Wiesenbrache, ruderale<br />

Wiese<br />

39 925<br />

<br />

10.510 Voll versiegelte Fläche 3 287 <br />

10.530 Schotterweg 6 182 <br />

10.610 Feldweg, bewachsen 21 985 <br />

10.620 Waldweg, bewachsen 21 1.131 <br />

11.191 Acker, intensiv 16 48.731 <br />

Summen 55.679 976.688<br />

Planung<br />

Grünfläche nach § 9 (1) Nr. 20 <br />

01.117 Neugestaltung Waldrand 33 3.990 <br />

02.400 Heckenpflanzung 27 1.197 <br />

06.930 Grünlandeinsaat, naturnah 21 4.107 <br />

10.530 Schotterweg 6 1.197 <br />

Verkehrsflächen 0 <br />

10.510 Voll versiegelte Fläche (Verkehr,<br />

3 3.676 <br />

Versorgung)<br />

Gewerbliche Bauflächen – Maximal<br />

0 <br />

überbaubare Fläche<br />

10.710 Dachfläche, nicht begrünt<br />

(10 %)<br />

3 3.221 <br />

10.720 Dachfläche, extensiv begrünt 19 28.992 <br />

Seite: 65


BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />

Eingriffsbilanzierung: Bebauungsplan <strong>Hattersheim</strong>-Voltastraße<br />

Nutzungstyp nach Anlage 3 KV Fläche je Nutzungstyp in m² Biotopwert Differenz<br />

Typ-Nr. Bezeichnung<br />

vorher nachher<br />

WP/m² vorher nachher Sp. 3 x Sp.4 Sp. 3 x Sp. 6 Sp. 8 – Sp. 10<br />

Sp. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13<br />

(pauschal 90%)<br />

Gewerbliche Bauflächen – Außerhalb<br />

0 <br />

der überbaubaren Flächen<br />

11.221 Gärtnerisch gepflegte Anlage 14 1.858 <br />

(mind. 20 %)<br />

10.530 Schotterflächen oder sonstige 6 7.401 <br />

Teilversiegelte Flächen (einschließlich<br />

Stellplätzen, GFL)<br />

04.110 Neupflanzung Bäume (< 16 31 10 <br />

cm), Stellplätze (ca. 10)<br />

04.110 Neupflanzung Bäume (> 16 31 30 <br />

cm)<br />

Summen 55.679 900.615<br />

Summe 976.688 900.615 -76.073<br />

Seite: 66


BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />

Tabelle 1.2: Ökobilanzierung Ausgleich<br />

steht detailliert noch aus. Vorliegende Kalkulation ist Kap. 4.1 zu entnehmen.<br />

Seite: 67


BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />

Anhang 2: Kriterien <strong>und</strong> Parameter zur Bewertung der einzelnen Schutzgüter des<br />

Natur- <strong>und</strong> Umweltrechts<br />

A.2.1<br />

Naturgut Boden<br />

Die Bestandsbewertung des Naturgutes Bodens basiert auf seiner Funktionalität im Natur- <strong>und</strong><br />

Stoffhaushalt. Die Bodenfunktionen gliedern sich im Wesentlichen in vier Bodenhauptfunktionen:<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

Lebensraumfunktion,<br />

Funktion als Bestandteil des Naturhaushalts,<br />

Abbau-, Ausgleichs- <strong>und</strong> Aufbaumedium,<br />

Archiv der Natur- <strong>und</strong> Kulturgeschichte.<br />

Für die Bewertung der Böden werden die nachfolgend genannten Kriterien herangezogen:<br />

Natürlichkeit / Standorttypische Ausprägung<br />

1. sehr gering sehr hohe Nutzungsintensität bzw. Degradierung (z.B. Erosion, Verdichtung),<br />

2. gering hohe Nutzungsintensität bzw. Degradierung,<br />

3. mittel durchschnittliche Nutzungsintensität bzw. Degradierung,<br />

4. hoch geringe Nutzungsintensität, ohne vorhergehende Degradierung,<br />

5. sehr hoch Böden im Naturzustand sowie naturnahe Böden, welche dauerhaft über lange<br />

Zeiträume keiner Nutzung unterlagen.<br />

Lebensraumfunktion (für anspruchsvolle Arten)<br />

1. sehr gering Standortbedingungen sind durch anthropogene Beeinträchtigungen stark überprägt<br />

<strong>und</strong> geschädigt,<br />

2. gering Standortbedingungen sind deutlich überprägt, kein Standort mit besonderen<br />

Eigenschaften,<br />

3. mittel durchschnittlich ausgeprägter Standort,<br />

4. hoch mindestens ein spezieller Standortfaktor tritt auf <strong>und</strong> ermöglicht, eine hohe Artenvielfalt<br />

<strong>und</strong> / oder hohe Standortvielfalt,<br />

5. sehr hoch mehrere, heute seltene Standortfaktoren treffen zusammen (z.B. hoher Gr<strong>und</strong>wasserstand<br />

<strong>und</strong> Nährstoffarmut).<br />

Natürliches Ertragspotenzial<br />

1. sehr gering sandige, flachgründige Böden,<br />

2. gering sandige, flach- bis mittelgründige Böden,<br />

3. mittel lehmige bis lehmig-tonige, mittelgründige Böden,<br />

4. hoch lehmige bis schluffige, mittel- bis tiefgründige Böden,<br />

5. sehr hoch lehmig-schluffige, tiefgründige Böden.<br />

Physiko-chemisches Filter- <strong>und</strong> Puffervermögen<br />

1. sehr gering Böden mit sehr hohem Sand- <strong>und</strong> / oder Skelettanteil; pH-Wert < 5,<br />

2. gering Böden mit hohem Sandanteil; saure bis mäßig saure Bodenreaktion,<br />

3. mittel Böden aus sandigen Schluffen oder schwach lehmigen Sanden; pH-Wert bei<br />

5,5-7,<br />

4. hoch Böden aus tonigen oder lehmigen Schluffen; Bodenreaktion im neutralen Bereich,<br />

5. sehr hoch stark tonige Lehme <strong>und</strong> Tone bei vielfach hohen CaCO 3 -Gehalten.<br />

Mechanisches Filtervermögen<br />

1. sehr gering Böden mit sehr hohen Tonanteilen,<br />

2. gering Böden mit hohen Grobsandanteilen oder hohen Tonanteilen,<br />

3. mittel Böden aus Schluffen <strong>und</strong> Lehmen <strong>und</strong> hoher Lagerungsdichte,<br />

4. hoch Böden mit hohen Anteilen an Mittel- <strong>und</strong> Feinsand,<br />

5. sehr hoch Böden aus lehmigen, tonigen sowie schluffigen Sanden.<br />

Nitratrückhaltevermögen<br />

1. sehr gering FKdB 100 mm,<br />

Seite: 68


BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />

2. gering FKdB > 100 bis 200 mm,<br />

3. mittel FKdB > 200 bis 300 mm,<br />

4. hoch FKdB > 300 bis 400 mm,<br />

5. sehr hoch FKdB > 400 mm.<br />

Regionale / überregionale Seltenheit<br />

1. sehr gering sehr häufige <strong>und</strong> weit verbreitete Böden / Bodentypen,<br />

2. gering häufige <strong>und</strong> verbreitete Böden / Bodentypen,<br />

3. mittel mäßig häufige Böden / Bodentypen,<br />

4. hoch seltene, nicht weit verbreitete Böden / Bodentypen,<br />

5. sehr hoch seltene <strong>und</strong> gefährdete Böden / Bodentypen.<br />

Für die Bewertung der Empfindlichkeit des Bodens finden folgende Kriterien Verwendung (vgl.<br />

HESSISCHES LANDESAMT FÜR STRAßEN UND VERKEHRSWESEN 2009):<br />

Erosionsgefährdung (basierend auf Nutzungsart <strong>und</strong> Hangneigung)<br />

1. sehr gering Wald auf flachen bis höchstens mäßig geneigten Flächen,<br />

2. gering lichter Wald mit mindestens mittleren Hangneigungen sowie Grünland,<br />

3. mittel Ackerland in weitgehend ebener Lage,<br />

4. hoch Ackerland mit schwacher Hangneigung,<br />

5. sehr hoch Ackerland mit mindestens mäßiger Hangneigung, Niederschläge > 800<br />

mm/Jahr.<br />

Veränderungen des Bodenwasserhaushalts<br />

1. sehr gering sehr großer Gr<strong>und</strong>wasserflurabstand (GFA),<br />

2. gering großer GFA,<br />

3. mittel mittlerer GFA,<br />

4. hoch geringer GFA,<br />

5. sehr hoch Feuchtgebiete <strong>und</strong> / oder sehr bedeutsame Standorte.<br />

Schadverdichtung<br />

1. sehr gering land- oder forstwirtschaftlich sehr gering bedeutsame Standorte,<br />

2. gering land- oder forstwirtschaftlich gering bedeutsame Standorte,<br />

3. mittel land- oder forstwirtschaftlich mittel bedeutsame Standorte,<br />

4. hoch land- oder forstwirtschaftlich bedeutsame Standorte,<br />

5. sehr hoch land- oder forstwirtschaftlich hoch bedeutsame Standorte.<br />

Empfindlichkeit gegenüber Schadstoffeinträgen<br />

1. sehr gering sehr hohes Filter- / Puffervermögen,<br />

2. gering hohes Filter- / Puffervermögen,<br />

3. mittel mittleres Filter- / Puffervermögen,<br />

4. hoch geringes Filter- / Puffervermögen,<br />

5. sehr hoch geringes bis sehr geringes Filter- / Puffervermögen auf gewässer- oder gr<strong>und</strong>wassernahen<br />

Standorten.<br />

A2.2 Naturgut Wasser<br />

Gr<strong>und</strong>wasserneubildung (Sickerwasserrate)<br />

Bewertung der Gr<strong>und</strong>wasserneubildung (AUHAGEN 1994:36):<br />

Wertstufe Punktzahl Bezeichnung<br />

Kriterien<br />

A 5 sehr hoch Gr<strong>und</strong>wasserneubildungsrate >250 mm/a<br />

B 4 hoch Gr<strong>und</strong>wasserneubildungsrate 200- 250 mm/a<br />

C 3 hoch bis mittel Gr<strong>und</strong>wasserneubildungsrate 150-200mm/a<br />

D 2 mittel Gr<strong>und</strong>wasserneubildungsrate 100- 150 mm/a<br />

E 1 gering Gr<strong>und</strong>wasserneubildungsrate 50- 100mm/a<br />

F 0 sehr gering Gr<strong>und</strong>wasserneubildungsrate < 50 mm/a<br />

Seite: 69


BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />

Gr<strong>und</strong>wasserdargebot<br />

Das Gr<strong>und</strong>wasserdargebot meint hier vor allem die Gr<strong>und</strong>wasserverfügbarkeit für die Vegetation. Es setzt<br />

sich im Wesentlichen zusammen aus Interflows, Gr<strong>und</strong>wasserab- <strong>und</strong> -zuflüssen <strong>und</strong> der Infiltration aus<br />

Gewässern. Bestimmt wird das Dargebot pragmatisch anhand der Gr<strong>und</strong>wasserflurabstände.<br />

1. sehr gering Gr<strong>und</strong>wasserflurabstand > 3 m <strong>und</strong> leichte Böden (kapillarer Aufstieg),<br />

2. gering Gr<strong>und</strong>wasserflurabstand > 2 m <strong>und</strong> leichte bis mittelschwere Böden,<br />

3. mittel Gr<strong>und</strong>wasserflurabstand 1 bis 2 m <strong>und</strong> / oder Interflows vorhanden bei leichten<br />

bis mittelschweren Böden,<br />

4. hoch Gr<strong>und</strong>wasserflurabstand maximal 1 bis 2 m bei mindestens mittelschweren<br />

Böden,<br />

5. sehr hoch Gr<strong>und</strong>wasserflurabstand < 1m.<br />

Gr<strong>und</strong>wasserschutzfunktion<br />

1. sehr gering Gr<strong>und</strong>wasserflurabstand < 2 m <strong>und</strong> hohe Wasserdurchlässigkeit (sandige<br />

Böden),<br />

2. gering Gr<strong>und</strong>wasserflurabstand < 2 m <strong>und</strong> mindestens mittlere Wasserdurchlässigkeit,<br />

3. mittel Gr<strong>und</strong>wasserflurabstand < 5 m <strong>und</strong> mittlere Wasserdurchlässigkeit,<br />

4. hoch Gr<strong>und</strong>wasserflurabstand > 5 m <strong>und</strong> mindestens mittlere Wasserdurchlässigkeit,<br />

5. sehr hoch großer Gr<strong>und</strong>wasserflurabstand (> 5 m) <strong>und</strong> / oder geringe Wasserdurchlässigkeit.<br />

Retentionsvermögen <strong>und</strong> Abflussregulationsfunktion<br />

1. sehr gering voll versiegelte Flächen,<br />

2. gering teilversiegelte Flächen; tonige Böden,<br />

3. mittel unversiegelte Flächen; lehmige <strong>und</strong> schluffige Böden,<br />

4. hoch unversiegelte Flächen; lehmige <strong>und</strong> sandige Böden,<br />

5. sehr hoch unversiegelte Flächen; lehmig-sandige <strong>und</strong> sandige Böden; gedrosselter<br />

Wasserabfluss durch Wasserrückhaltung in Stillgewässern <strong>und</strong> / oder Gräben<br />

mit geringer Neigung.<br />

Die Empfindlichkeit des Naturgutes Wasser gegen Verschmutzung wird nach folgenden Kriterien<br />

bewertet:<br />

Verschmutzungsempfindlichkeit des Gr<strong>und</strong>wassers<br />

1. sehr gering sehr gut filternde Deckschichten <strong>und</strong> tief liegende Gr<strong>und</strong>wasserschichten,<br />

2. gering gut filternde Deckschichten <strong>und</strong> mäßig hoch anstehende Gr<strong>und</strong>wasserschichten,<br />

3. mittel mäßig gut filternde Deckschichten <strong>und</strong> mäßig hoch anstehende Gr<strong>und</strong>wasserschichten,<br />

4. hoch bedingt filternde Deckschichten <strong>und</strong> hoch anstehende Gr<strong>und</strong>wasserschichten,<br />

5. sehr hoch bedingt filternde Deckschichten <strong>und</strong> sehr hoch anstehende Gr<strong>und</strong>wasserschichten.<br />

A2.3 Naturgut Klima / Luft<br />

Lokalklimatische Ausgleichsfunktion<br />

1. sehr gering Gebiet hat keine Bedeutung für die Entstehung oder den Transport von Kalt<strong>und</strong><br />

/ oder Frischluft (keine Tal- od. offene Hanglage, kein Wald),<br />

2. gering Gebiet hat geringe Bedeutung für lokale Luftströmungen; es bestehen hoch<br />

wirksame Barrieren,<br />

3. mittel Gebiet liegt in einem Bereich, in dem Kalt- <strong>und</strong> / oder Frischluft entsteht oder<br />

transportiert wird; die Wirkungen sind lokal begrenzt,<br />

4. hoch Gebiet ist bedeutsam für die Versorgung von Siedlungsbereichen mit Frisch<strong>und</strong><br />

/ oder Kaltluft,<br />

5. sehr hoch großer Talraum, dem von den Hängen <strong>und</strong> Wäldern große Mengen an Kalt<strong>und</strong><br />

/ oder Frischluft zugeführt werden <strong>und</strong> der keine Barrieren aufweist.<br />

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BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />

Luftregenerationsfunktion<br />

1. sehr gering Talkessel mit hohem Anteil an Siedlungsstrukturen <strong>und</strong> Ackerland,<br />

2. gering weithin ebene Gebiete mit geringem Waldanteil,<br />

3. mittel großräumiger Waldanteil liegt bei 30 bis 40 %,<br />

4. hoch Gebiete mit hohem Waldanteil <strong>und</strong> geringer Vorbelastung (Mittelgebirge),<br />

5. sehr hoch großräumige Waldbereiche.<br />

Immissionsschutzfunktion<br />

1. sehr gering offene Landschaft mit Vorbelastungen durch Verkehr / Luftschadstoffe in der<br />

Nähe von Siedlungs- / Erholungsbereichen,<br />

2. gering offene Landschaft ohne besonders wirksame Vorbelastungen,<br />

3. mittel gegliederte Landschaft ohne besondere besonders wirksame Vorbelastungen,<br />

4. hoch vertikale Strukturen (vor allem Feldgehölze, Wälder <strong>und</strong> Halboffenland) trennen<br />

Emissionsorte von Siedlungs- oder Erholungsbereichen,<br />

5. sehr hoch Wald oder Parklandschaften, die Siedlungsbereiche von Emissionsorten räumlich<br />

trennen.<br />

Lufthygienische Bedeutung / Luftqualität 3<br />

1. sehr gering Industriegebiet mit belastenden Betrieben oder ähnlich wirksamen Emittenten<br />

(Autobahn, Schweinemastbetrieb etc.); vielfach Kessellage,<br />

2. gering mäßig durch Industrie (oder ähnliche Emittenten) belastete Bereiche sowie<br />

Umfeld stark belasteter Bereiche,<br />

3. mittel mäßig belastete Bereiche wie z.B. vorstädtische Flächen oder ländliche<br />

Räume,<br />

4. hoch weitgehend unbelastetes Gebiet,<br />

5. sehr hoch unbelastetes Gebiet mit geringen industriellen <strong>und</strong> verkehrsbedingten Emissionen<br />

<strong>und</strong> meist hohem Waldanteil; z.B. Höhenlagen der Mittelgebirge.<br />

Die lokalklimatische sowie lufthygienische Empfindlichkeit lässt sich wie folgt bewerten:<br />

1. sehr gering starke lufthygienische Vorbelastung <strong>und</strong> allenfalls geringe lokalklimatische<br />

Ausgleichsfunktion,<br />

2. gering lufthygienische Vorbelastung bei mäßiger lokalklimatischer Ausgleichsfunktion;<br />

hoch wirksame Barrieren vorhanden,<br />

3. mittel mäßig belastete oder belastete Bereiche werden durch lokalklimatische Luftsysteme<br />

entlastet,<br />

4. hoch allenfalls schwach belasteter Bereich; i.d.R. durch wirksame lokalklimatische<br />

Strömungen entlastet,<br />

5. sehr hoch unbelastetes Gebiet oder schwach belastetes Gebiet; profitiert von hoch wirksamen<br />

lokalen Luftaustauschsystemen.<br />

A2.4 Naturgut Biotoptypen / Flora<br />

Natürlichkeit / Naturnähe<br />

1. sehr gering sehr hohe Nutzungsintensität bzw. Überformung,<br />

2. gering hohe Nutzungsintensität,<br />

3. mittel durchschnittliche Nutzungsintensität bzw. Überformung,<br />

4. hoch extensive Nutzung oder Brache bzw. mäßige Überformung,<br />

5. sehr hoch keine Nutzung bzw. nur sehr geringe Überformung.<br />

Verbreitung / Häufigkeit / Repräsentanz der Nutzungs- <strong>und</strong> Biotoptypen<br />

1. sehr gering sehr häufiger, allgemein verbreiteter Biotoptyp,<br />

2. gering häufiger Biotoptyp,<br />

3. mittel mäßig verbreiteter, ungefährdeter Biotoptyp,<br />

4. hoch seltener, gefährdeter Biotop- oder Lebensraumtyp,<br />

5. sehr hoch sehr seltener, stark gefährdeter Biotop- <strong>und</strong> / oder Lebensraumtyp.<br />

3 Im Einzelnen wird hinsichtlich der Vorbelastungen eines Gebiets der Kartendienst zur Luftschadstoffbelastung in<br />

Deutschland (www.uba.de) herangezogen.<br />

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BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />

Strukturvielfalt <strong>und</strong> Artenreichtum der Nutzungs- <strong>und</strong> Biotoptypen<br />

1. sehr gering sehr geringe Strukturvielfalt <strong>und</strong> / oder sehr stark an Arten verarmt,<br />

2. gering geringe Strukturvielfalt <strong>und</strong> / oder stark an Arten verarmt,<br />

3. mittel mäßige, durchschnittliche Vielfalt an Strukturelementen,<br />

4. hoch hohe Strukturvielfalt sowie Auftreten historischer Elemente der Kulturlandschaft<br />

<strong>und</strong> / oder hohe Artenvielfalt,<br />

5. sehr hoch reich an Biotop- <strong>und</strong> Nutzungstypen sowie historischen Strukturelementen der<br />

Kulturlandschaft <strong>und</strong> / oder sehr hohe Artenvielfalt.<br />

Bedeutung für den Schutz seltener <strong>und</strong> / oder gefährdeter Arten<br />

1. sehr gering keine Nachweise von seltenen <strong>und</strong> / oder gefährdeten Arten,<br />

2. gering wenige Nachweise regional als selten <strong>und</strong> / oder gefährdet eingestufter Arten<br />

(v.a. Arten der Vorwarnlisten der Roten Listen),<br />

3. mittel mehrere regional <strong>und</strong> / oder wenige überregional als selten <strong>und</strong> / oder gefährdet<br />

eingestufte Arten der Roten Listen,<br />

4. hoch regional <strong>und</strong> überregional als selten <strong>und</strong> / oder gefährdet einzustufende Arten<br />

häufig vorkommend, sowie mehrere Arten der Roten Listen von b<strong>und</strong>esweiter<br />

Bedeutung <strong>und</strong> / oder wenige Arten des Anhangs II od. IV der FFH-Richtlinie,<br />

5. sehr hoch häufige Nachweise von Arten der Roten Listen (regional übergreifend) <strong>und</strong> /<br />

oder mehrere Arten des Anhangs II od. IV der FFH-Richtlinie.<br />

Bedeutung für den Schutz seltener <strong>und</strong> / oder gefährdeter Biotoptypen<br />

(Die Bewertung dieses Kriteriums erfolgt primär nach der Roten Liste der gefährdeten Biotoptypen Deutschlands<br />

[RIECKEN et al. 2006].<br />

1. sehr gering keine Gefährdung des Biotoptyps <strong>und</strong> der darin vorkommenden Pflanzengesellschaften,<br />

allgemein sehr häufiger Biotoptyp,<br />

2. gering keine Gefährdung des Biotoptyps <strong>und</strong> der darin vorkommenden Pflanzengesellschaften,<br />

mäßig häufiger Biotoptyp,<br />

3. mittel keine Gefährdung des Biotoptyps <strong>und</strong> der darin vorkommenden Pflanzengesellschaften,<br />

kein häufiger Biotoptyp (bei Grünland > 30 Arten),<br />

4. hoch Biotoptyp der Vorwarnliste oder gefährdet oder regional seltener Biotop; typische<br />

Ausprägung der Pflanzengesellschaft<br />

5. sehr hoch mindestens gefährdeter Biotoptyp; seltene <strong>und</strong> / oder gefährdete Pflanzengesellschaften.<br />

Regenerierbarkeit / Wiederherstellbarkeit<br />

(die Bewertung dieses Kriteriums beruht auf VON HAAREN 2004, S. 239 f.; das Kriterium wird in der Bewertung<br />

gemäß der Wertigkeit für den Naturschutz eingestuft).<br />

1. sehr gering Regenerationsdauer 3 Jahre; z.B. stark gestörte Ruderalgesellschaften, intensiv<br />

genutzte Äcker, Straßenränder, versiegelte Flächen,<br />

2. gering Regenerationsdauer > 3 bis 10 Jahre; z.B. kurzlebige Ruderalgesellschaften,<br />

Schlagfluren im Wald,<br />

3. mittel Regenerationsdauer > 10 bis 25 Jahre; z.B. Wiesen <strong>und</strong> Magerrasen, artenreiche<br />

Hochstaudenfluren, Saumgesellschaften, Gebüsche <strong>und</strong> Vorwälder,<br />

Verlandungsvegetation eutropher Gewässer,<br />

4. hoch Regenerationsdauer > 25 bis 50 Jahre; z.B. junge Wälder, Feldgehölze,<br />

5. sehr hoch Regenerationsdauer > 50 Jahre; z.B. ältere Wälder, Hochmoore.<br />

Um die Empfindlichkeit des Naturgutes Biotoptyp / Flora gegenüber Eingriffen zu beschreiben,<br />

werden folgende Kriterien in die Bewertung einbezogen:<br />

Veränderungen der Standortbedingungen (Bezug: Veränderungen des Bodenwasserhaushalts, der<br />

Nährstoffversorgung, der bodenchemischen <strong>und</strong> –physikalischen Eigenschaften, Verlust bedeutsamer<br />

Standorte)<br />

(hierbei liefert die standörtliche Einstufung der Pflanzenarten nach Zeigerarten [ELLENBERG et al. 1992] wesentliche<br />

Informationen).<br />

1. sehr gering häufig vorkommender <strong>und</strong> / oder durch Nutzungen überprägter Standort, nur<br />

allgemein verbreitete <strong>und</strong> euryöke Pflanzenarten,<br />

2. gering häufig vorkommender Standort mit Vorkommen einzelner standorttypischer, insgesamt<br />

weit verbreiteter Pflanzenarten,<br />

3. mittel mittlere Standorte in Bezug auf Feuchtigkeit <strong>und</strong> / oder Stickstoffversorgung,<br />

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BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />

4. hoch wechselfeuchte <strong>und</strong> / oder magere Standorte,<br />

5. sehr hoch feuchte oder nasse Standorte <strong>und</strong> / oder sehr magere Standorte.<br />

Veränderungen durch Schadstoffeinträge<br />

1. sehr gering vorkommende Pflanzenarten sind ausschließlich euryök,<br />

2. gering es kommen wenige, aber häufige Zeigerarten vor,<br />

3. mittel es kommen einige, aber allgemein häufige Zeigerarten vor,<br />

4. hoch mehrere stenöke Arten, die mindestens in der Vorwarnliste stehen,<br />

5. sehr hoch mehrere stenöke Arten mit Rote-Listen-Status.<br />

Flächenverlust<br />

1. sehr gering sehr häufiger <strong>und</strong> / oder zunehmender Biotoptyp,<br />

2. gering häufiger Biotoptyp mit höchstens mittleren Regenerationszeiten,<br />

3. mittel mäßig häufiger, nicht zurückgehender Biotoptyp,<br />

4. hoch allenfalls mäßig häufiger Biotoptyp mit langen Regenerationszeiten,<br />

5. sehr hoch seltener <strong>und</strong> / oder zurückgehender Biotoptyp mit langen Regenerationszeiten.<br />

A2.5 Naturgut Fauna<br />

Zur naturschutzfachlichen Bedeutungseinstufung des Naturguts Fauna werden folgende Kriterien<br />

(vgl. HSVV 2009) herangezogen (RL = Rote Liste, VWL = Vorwarnliste, GK = Gefährdungsklasse,<br />

EZ = Erhaltungszustand):<br />

Lokale / Regionale / Nationale Seltenheit / Gefährdung<br />

1. sehr gering keine oder nur allgemein häufige Arten der RL / VWL,<br />

2. gering einige Arten der Vorwarnliste, allenfalls wenige häufige RL-Arten,<br />

3. mittel durchschnittliche Ausstattung mit RL-Arten (überwiegend häufige Arten),<br />

4. hoch mehrere RL-Arten, darunter auch seltene <strong>und</strong> FFH-relevante,<br />

5. sehr hoch mehrere RL-Arten der GK 1 <strong>und</strong> 2 4 <strong>und</strong> FFH-II <strong>und</strong> IV-Arten.<br />

Vorkommen anspruchsvoller, stenöker Arten<br />

1. sehr gering keine anspruchsvollen / stenöken Arten,<br />

2. gering keine anspruchsvollen / stenöken Arten aber einige typische Arten,<br />

3. mittel mäßig anspruchsvolle Arten,<br />

4. hoch anspruchsvolle / stenöke Arten sind vorhanden,<br />

5. sehr hoch mehrere anspruchsvolle / stenöke Arten.<br />

Arten- <strong>und</strong> Individuenreichtum / Repräsentativität der Artengemeinschaft<br />

1. sehr gering stark struktur- <strong>und</strong> / oder artenverarmt,<br />

2. gering struktur- <strong>und</strong> / oder artenverarmt,<br />

3. mittel durchschnittliche Artenausstattung,<br />

4. hoch Artenspektrum weitgehend vollständig, ohne Spitzenarten,<br />

5. sehr hoch Artenspektrum vollständig.<br />

Für die Bewertung der Empfindlichkeit der Fauna werden folgende Kriterien genutzt:<br />

Störungsempfindlichkeit (Lärm, Licht, Meideverhalten)<br />

1. sehr gering keine störungsempfindlichen Arten,<br />

2. gering keine störungsempfindlichen Arten der VWL- oder RL-Arten,<br />

3. mittel mäßig störungsempfindliche Arten, z.T. VWL- oder RL-Arten,<br />

4. hoch störungsempfindliche Arten der RL,<br />

5. sehr hoch stark störungsempfindliche Arten der GK 1 <strong>und</strong> 2.<br />

Störungsempfindlichkeit (Zerschneidung, Barrierewirkungen)<br />

1. sehr gering keine hoch fliegenden Arten, die Meideverhalten aufweisen,<br />

2. gering wenige Individuen hoch fliegender Arten, die kein Meideverhalten aufweisen<br />

oder durch Meidung keine relevanten Beeinträchtigungen erleiden (Energieverlust),<br />

4 gilt nicht für die Rote Liste Hessen, die nicht dem aktuellen Kenntnisstand entspricht.<br />

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BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />

3. mittel wenige hoch fliegende, mind. VWL-Arten, die relevante Beeinträchtigungen<br />

durch Energieverlust erleiden könnten,<br />

4. hoch mehrere hoch fliegende Arten, mindestens teilweise mit RL-Status <strong>und</strong> möglichen<br />

relevanten Beeinträchtigungen durch Energieverlust,<br />

5. sehr hoch Beeinträchtigungen mehrere RL- <strong>und</strong> FFH-IV-Arten.<br />

Veränderungen der Habitatbedingungen (Verkleinerung Areale, Verlust von Lebensstätten)<br />

1. sehr gering keine Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand,<br />

2. gering wenige Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand, aber häufig,<br />

3. mittel mehrere Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand, z.T. VWL <strong>und</strong> RL,<br />

4. hoch mehrere Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand, mind. z.T. RL,<br />

5. sehr hoch Arten mit schlechtem Erhaltungszustand <strong>und</strong> GK 1 <strong>und</strong> 2.<br />

Kollisionsgefährdung<br />

1. sehr gering keine kollisionsgefährdeten Arten,<br />

2. gering nur kollisionsgefährdete Arten mit günstigem EZ,<br />

3. mittel kollisionsgefährdete Arten; wenn ungünstiger EZ, dann häufig,<br />

4. hoch kollisionsgefährdete Arten mit ungünstigem EZ <strong>und</strong> RL-Status,<br />

5. sehr hoch besonders kollisionsgefährdete Arten mit ungünstigem EZ <strong>und</strong> RL-Status.<br />

A.2.6<br />

Naturgut Landschaftsbild <strong>und</strong> Erholung<br />

Die Kriterien zur Bewertung der naturschutzfachlichen Bedeutung des Naturgutes Landschaftsbild<br />

/ Natürliche Erholungsfunktion folgen den in § 1, Satz 1, des BNatSchG festgelegten Kriterien:<br />

Vielfalt, Eigenart <strong>und</strong> Schönheit sowie Erholungswert von Natur <strong>und</strong> Landschaft. Der Wert für die<br />

Einstufung der Vielfalt des Landschaftsbildes <strong>und</strong> der natürlichen Erholungsfunktion wird aus den<br />

nachfolgenden Werten für Reliefvielfalt, Gewässervielfalt <strong>und</strong> Strukturvielfalt gebildet:<br />

Eigenart<br />

1. sehr gering sehr hohe Nutzungsintensität bzw. Degradierung (z.B. Erosion),<br />

2. gering hohe Nutzungsintensität bzw. Degradierung,<br />

3. mittel durchschnittliche Nutzungsintensität bzw. Degradierung,<br />

4. hoch geringe Nutzungsintensität, ohne vorhergehende Degradierung,<br />

5. sehr hoch ursprünglicher Boden, dauerhaft ohne Nutzung.<br />

Der Wert für die Vielfalt* wird aus den Werten für die Reliefvielfalt, die Gewässervielfalt <strong>und</strong> die Strukturvielfalt<br />

gebildet:<br />

Reliefvielfalt<br />

1. sehr gering ebene Landschaften, kaum Höhenunterschiede,<br />

2. gering flachwellige Landschaften mit geringen Höhenunterschieden,<br />

3. mittel wellige Landschaften mit flachen Tälern <strong>und</strong> / oder Kuppen,<br />

4. hoch bewegtes Relief mit deutlich eingeschnittenen Tälern,<br />

5. sehr hoch stark bewegtes Relief.<br />

Gewässervielfalt<br />

1. sehr gering keine Gewässer vorhanden,<br />

2. gering wenige unscheinbare Gewässer vorhanden,<br />

3. mittel Gewässer kommen in landschaftstypischer Häufigkeit <strong>und</strong> Dichte vor.<br />

4. hoch Gewässer häufig vorhanden,<br />

5. sehr hoch Gewässer bestimmen das Landschaftsbild.<br />

Strukturvielfalt<br />

1. sehr gering sehr geringe Strukturvielfalt, keine gliedernden Strukturen,<br />

2. gering geringe Strukturvielfalt, einzelne gliedernde Landschaftsstrukturen,<br />

3. mittel mittlere Strukturvielfalt, mittlerer Anteil gliedernder Strukturen,<br />

4. hoch hohe Strukturvielfalt, hoher Anteil gliedernder Landschaftsstrukturen,<br />

5. sehr hoch sehr hohe Strukturvielfalt, sehr hoher Anteil gliedernder Strukturen.<br />

Schönheit / Naturnähe<br />

1. sehr gering stark vorbelastetes Landschaftsbild, monoton,<br />

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BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />

2. gering vorbelastetes Landschaftsbild mit hohem Anteil an Siedlung / Gewerbe,<br />

3. mittel typische Landnutzungsverteilung, meist intensiv genutzt,<br />

4. hoch Vorbelastung gering, harmonischer Wechsel der Landschaftsstrukturen,<br />

z.T. extensive Nutzung,<br />

5. sehr hoch keine Vorbelastungen, harmonische Naturlandschaft bzw. gewachsene<br />

Kulturlandschaft mit hohem Anteil Extensivnutzung.<br />

Landschaftsgeb<strong>und</strong>ene Erholungseignung / Erlebnispotenzial<br />

1. sehr gering monotone Landschaft,<br />

2. gering überwiegend monotone Landschaft,<br />

3. mittel mäßig gegliederte Landschaft mit wenigen Erholungseinrichtungen,<br />

4. hoch abwechslungsreiche Landschaft mit Erholungseinrichtungen,<br />

5. sehr hoch spektakuläre Landschaft mit Erholungseinrichtungen.<br />

* Als bestimmende Kriterien werden hier im Einzelfall auch folgende berücksichtigt:<br />

- markante geländemorphologische Ausprägungen,<br />

- naturhistorisch bzw. geologisch / kulturhistorisch bedeutsame Landschaftsteile,<br />

- natürliche <strong>und</strong> naturnahe Lebensräume,<br />

- kleinflächig wechselnde Nutzungen,<br />

- besonders störungsfreie Räume,<br />

- auffallende Vegetationsaspekte im Wechsel der Jahreszeiten.<br />

Die Empfindlichkeit des Naturguts wird wie folgt bewertet:<br />

Überformung der Oberflächengestalt / Sichtachsen / visuellen Leitlinien<br />

1. sehr gering sehr kleingliedrige Landschaft mit hoher Reliefenergie <strong>und</strong> hohem<br />

Waldanteil,<br />

2. gering kleingliedrige Landschaft ohne sehr weite Sichtbeziehungen <strong>und</strong> meist<br />

hohem Waldanteil,<br />

3. mittel bewegtes Landschaftsbild mit typischer Landnutzungsverteilung (30-<br />

40% Wald, 30-40% Offen- <strong>und</strong> Halboffenland, Rest sonstige),<br />

4. hoch weithin offene, monotone Landschaft,<br />

5. sehr hoch weithin offene Landschaft mit hohem Strukturreichtum.<br />

Verlärmung / sonstige Störreize<br />

1. sehr gering monotone Landschaft mit starker Vorbelastung,<br />

2. gering kleingliedrige Landschaft mit starker Vorbelastung,<br />

3. mittel durchschnittlich gegliederte Landschaft mit nicht stark wirksamen Vorbelastungen,<br />

4. hoch störungsarme, höchstens schwach vorbelastete Landschaft, kleingliedrig,<br />

5. sehr hoch störungsarme, nicht vorbelastete, weithin offene Landschaft.<br />

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BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />

Anhang 3: Maßnahmenblätter<br />

Detailplanungen der durchzuführenden Maßnahmen (insbesondere Grünstreifen <strong>und</strong> Kompensationsmaßnahme)<br />

stehen noch aus.<br />

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BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />

Anhang 4: Artenlisten zu den einzelnen Aufnahmepunkten<br />

Tabelle A4.1: Artenliste Ackerflächen<br />

Acker Saum<br />

Wissensch. Name Deutscher Artname A1 A2 S1 S2<br />

Achillea millefolium Schafgarbe x<br />

Agropyron repens Gemeine Quecke x x<br />

Agrostis stolonifera Kriechendes Straussgras x<br />

Anagallis arvensis Acker-Gauchheil x<br />

Artemisia vulgaris Gewöhnlicher Beifuß x x x<br />

Avena sativa Hafer x<br />

Bromus mollis Weiche Trespe x<br />

Bromus sterilis Taube Trespe x x<br />

Bryonia dioica Zaunrübe x<br />

Calystegia sepium Zaunwinde x x x<br />

Capsella bursa-pastoris Hirtentäschl x<br />

Cerastium holosteoides Gemeines Hornkraut x<br />

Chenopodium album Weißer Gänsefuß x x x x<br />

Cirsium arvense Acker-Kratzdistel x x<br />

Cirsium vulgare Gemeine Kratzdistel x x<br />

Conyza canadensis Kanadischer Katzenschweif x x<br />

Cornus sanguinea Blutroter Hartriegel x<br />

Crataegus monogyna Eingriffliger Weißdorn x<br />

Dactylis glomerata Knaulgras x x<br />

Daucus carota Wilde Möhre x x<br />

Epilobium spec. Weidenröschen x<br />

Equisetum arvense Acker-Schachtelhalm x x x<br />

Fallopia convolvulus<br />

Gewöhnlicher<br />

Windenknöterich<br />

x<br />

Fumaria officinalis Gebräuchlicher Erdrauch x<br />

Galium album Wiesen-Labkraut x<br />

Galium aparine Kletten-Labkraut x x<br />

Geranium molle Weicher Strochschnabel x<br />

Geum urbanum Echte Nelkenwurz x<br />

Helianthus annuus Sonnenblume x<br />

Lactuca serriola Kompass-Lattich x x<br />

Lapsana communis Gemeiner Rainkohl x<br />

Leontodon autumnalis Herbst-Löwenzahn x<br />

Linaria vulgaris Gemeines Leinkraut x x<br />

Lolium perenne Ausdauernder Lolch x<br />

Malva moschata Moschus-Malve x<br />

Malva neglecta Gänse-Malve x<br />

Malva sylvestris Wilde Malve x<br />

Mercurialis annua Einjähriges Bingelkraut x<br />

Myosotis arvensis Acker-Vergissmeinnicht x<br />

Oenothera spec. Nachtkerze x<br />

Papaver rhoeas Klatsch-Mohn x x x x<br />

Phleum pratense Wiesen-Lieschgras x<br />

Plantago lanceolata Spitz-Wegerich x<br />

Plantago major Breitwegerich x<br />

Poa annua Einjähriges Rispengras x x x<br />

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BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />

Acker Saum<br />

Wissensch. Name Deutscher Artname A1 A2 S1 S2<br />

Poa trivialis Gemeines Rispengras x<br />

Polygonum aviculare agg. Vogelknöterich x x x x<br />

Potentilla argentea Silber-Fingerkraut x<br />

Potentilla reptans Kriechendes Fingerkraut x<br />

Rhus typhina Essigbaum x<br />

Rubus caesius Kratzbeere x<br />

Senecio inaequidens Schmalblättriges Greiskraut x<br />

Senecio jacobaea Jakobs Greiskraut x<br />

Silene alba Weiße Lichtnelke x<br />

Silene vulgaris Gemeines Leinkraut x<br />

Sisymbrium officinale Gemeine Rauke x<br />

Sonchus asper Rauhe Gänsedistel x<br />

Taraxacum sect. Ruderalia Löwenzahn x<br />

Tripleurospermum<br />

perforatum Geruchlose Kamille x x<br />

Urtica dioica Brennnessel x x<br />

Verbascum spec. Königskerze x<br />

Veronica arvensis Feld-Ehrenpreis x x<br />

Veronica hederifolia Efeublättriger Ehrenpreis x x x<br />

Veronica persica Persischer Ehrenpreis x x x x<br />

Vinca minor Kleines Immergrün x<br />

Viola arvensis Ackerstiefmütterchen x x<br />

Tabelle A4.2: Artenliste der Gehölze <strong>und</strong> des Waldrandes<br />

Gehölzriegel<br />

Artname G1 G2 G3 Auwald, alt<br />

Acer campestre x x<br />

Acer platanoides<br />

x<br />

Acer pseudoplatanus x x x<br />

Aesculus hippocastanum<br />

x<br />

Agropyron repens x x<br />

Ailanthus altissima<br />

x<br />

Alliaria petiolata x x<br />

Betula pendula x x<br />

Brachypodium sylvaticum<br />

x<br />

Bromus sterilis<br />

x<br />

Bryonia dioica<br />

x<br />

Carpinus betulus<br />

x<br />

Cornus sanguinea<br />

x<br />

Corylus avellana x x<br />

Crataegus cf monogyna<br />

x<br />

Dactylis glomerata<br />

x<br />

Equisetum arvense<br />

x<br />

Euonymus europaeus<br />

x<br />

Fraxinus excelsior x x x<br />

Fraxinus excelsior juv.<br />

x<br />

Galium album<br />

x<br />

Galium aparine<br />

x<br />

Geranium robertianum<br />

x<br />

Geum urbanum x x<br />

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BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />

Gehölzriegel<br />

Artname G1 G2 G3 Auwald, alt<br />

Glechoma hederacea<br />

x<br />

Hedera helix<br />

x<br />

Impatiens parviflora<br />

x<br />

Larix decidua<br />

x<br />

Ligustrum vulgare<br />

x<br />

Linaria vulgaris<br />

x<br />

Malus domestica x x x<br />

Parthenocissus quinquefolia<br />

x<br />

Poa nemoralis x x<br />

Populus cf x canadensis x x<br />

Prunus avium x x x<br />

Pyracantha coccinea<br />

x<br />

Quercus robur x x x x<br />

Rhus typhina<br />

x<br />

Ribes rubrum x x<br />

Rosa canina x x x<br />

Rubus caesius<br />

x<br />

Rubus fruticosus agg. x x x<br />

Salix caprea x x<br />

Sambucus nigra x x x<br />

Sisymbrium officinale<br />

x<br />

Sorbus aucuparia<br />

x<br />

Tilia cordata<br />

x<br />

Ulmus cf minor<br />

x<br />

Urtica dioica x x x<br />

Viburnum opulus x x<br />

Tabelle A4.3: Artenliste grünlandartiger Bestände<br />

Naturnahe ruderale<br />

Grünlandeinsaat Wiese<br />

Wissenschaftl. Name Dt. Name R1 R2<br />

Achillea millefolium Schafgarbe x<br />

Agropyron repens Gemeine Quecke x<br />

Alliaria petiolata Knoblauchsrauke x<br />

Anchusa officinalis Gemeine Ochsenzunge x<br />

Anthemis tinctoria Färber-H<strong>und</strong>skamille x<br />

Arctium lappa Klette x<br />

Armoracia rusticana Meerrettich x<br />

Arrhenatherum elatius Glatthafer x x<br />

Artemisia vulgaris Gemeiner Beifuß x<br />

Carduus acanthoides Weg-Distel x<br />

Centaura scabiosa Skabiosen-Flockenblume x<br />

Centaurea jacea Wiesen-Flockenblume x<br />

Colutea arborescens Blasenstrauch x<br />

Convolvulus arvensis Acker-Winde x<br />

Conyza canadensis Kanadischer Katzenschwief x<br />

Coronilla varia Bunte Kronwicke x<br />

Dactylis glomerata Knaulgras x<br />

Daucus carota Wilde Möhre x x<br />

Dianthus carthusianorum Karthäuser-Nelke x<br />

Seite: 79


BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />

Naturnahe ruderale<br />

Grünlandeinsaat Wiese<br />

Wissenschaftl. Name Dt. Name R1 R2<br />

Galium verum Echtes Labkraut x<br />

Geranium molle Weicher Storchschnabel x<br />

Geranium pusillum Kleiner Strochschnabel x<br />

Hypericum perforatum Johanniskraut x<br />

Lactuca serriola Kompasslattich x<br />

Lotus corniculatus Gemeiner Hornklee x<br />

Malva neglecta Gänse-Malve x<br />

Medicago lupulina Hopfenklee x x<br />

Medicago sativa Luzerne x<br />

Oenothera glazioviana Nachtkerze x x<br />

Origanum vulgare Gewöhnlicher Dost x<br />

Pastinaca sativa Pastinak x x<br />

Plantago lanceolata Spitz-Wegerich x x<br />

Populus spec. Pappel x<br />

Potentilla argentea Silber-Fingerkraut x<br />

Rubus caesius Kratzbeere x<br />

Rubus fruticosus agg. Brombeere x<br />

Salvia pratensis Wiesen-Salbei x<br />

Sanguisorba minor Kleiner Wiesenknopf x x<br />

Silene alba Weiße Lichtnelke x x<br />

Solidago canadensis Kanadischer Goldrute x<br />

Taraxacum sect. Ruderalia Löwenzahn x<br />

Thymus pulegioides Thymian x<br />

Trifolium repens Weiß-Klee x<br />

Tripleurospermum perforatum Geruchlose Kamille x<br />

Vicia cf cracca Vogel-Wicke x<br />

Seite: 80


BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />

Anhang 5: Karten<br />

Karte Biotoptypen – Bestand<br />

Karte Biotoptypen – Planung<br />

Karte Fauna – Bemerkenswerte Arten<br />

siehe nachfolgende Kartenblätter<br />

Seite: 81


Legende<br />

01.131 Hartholzauwald<br />

01.137 Auwald, Neuanlage<br />

02.100 Hecke, sauer, heimisch<br />

04.210 Baumgruppe, heimisch<br />

04.220 Baumgruppe, nicht heimisch<br />

06.920 Grünlandeinsaat, Grasacker<br />

06.930 Grünlandeinsaat, naturnah<br />

02.100<br />

09.130 Wiesenbrache, Ruderale Wiese<br />

09.210 Ruderalflur, ausdauernd, frisch<br />

04.210<br />

04.210<br />

11.191<br />

10.510 Voll versiegelte Fläche<br />

10.530 Schotterweg, -fläche<br />

02.100<br />

10.610 Feldweg, bewachsen<br />

10.510<br />

09.130<br />

04.210<br />

09.130<br />

10.510<br />

10.620<br />

02.100<br />

10.620 Waldweg, bewachsen<br />

11.191 Acker, intensiv<br />

!( 04.110 Einzelbaum, standortgerecht<br />

Geltungsbereich<br />

11.191<br />

02.100<br />

09.210<br />

02.100<br />

10.620<br />

10.510<br />

10.530<br />

11.191<br />

01.137<br />

02.100<br />

06.930<br />

09.130<br />

10.510<br />

Butzbach, im Januar 2013<br />

06.920<br />

10.610<br />

01.137<br />

Projektleitung: Dipl.-Geograph Matthias <strong>Gall</strong><br />

Bearbeitung: Dr. Beate Alberternst<br />

Layout:<br />

Matthias <strong>Gall</strong>, Dr. Larissa Albrecht<br />

01.131<br />

Auftraggeber:<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Hattersheim</strong> am Main<br />

1:2.000<br />

±<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Hattersheim</strong>: Bebauungsplan N83<br />

Karte: Biotoptypen Bestand<br />

<strong>Büro</strong> <strong>Gall</strong> - <strong>Freiraumplanung</strong> & Ökologie<br />

Dipl.-Geogr. Matthias <strong>Gall</strong><br />

Bahnhofsallee 47<br />

35510 Butzbach<br />

Tel.: 06033-15916<br />

www.buero-gall.de


02.100<br />

06.930<br />

!(<br />

!( !(<br />

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!(<br />

!( !(<br />

09.130<br />

Gewerbefläche -<br />

außerhalb der Baugrenzen<br />

09.210<br />

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10.510<br />

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10.530<br />

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10.510<br />

11.191<br />

09.130<br />

Gewerbefläche - innerhalb der Baugrenzen<br />

Fuß- <strong>und</strong> Radweg,<br />

Leitungsrechte<br />

Stellplätze<br />

Straße<br />

Fuß- <strong>und</strong> Radweg,<br />

Leitungsrechte<br />

02.100<br />

04.210<br />

Stellplätze<br />

Gewerbefläche -<br />

außerhalb der Baugrenzen<br />

!(<br />

09.130<br />

04.210<br />

!.<br />

!.<br />

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!.<br />

Gewerbefläche -<br />

außerhalb der Baugrenzen<br />

11.191<br />

Gewerbefläche - innerhalb der Baugrenzen<br />

Grünfläche<br />

10.620<br />

04.210<br />

02.100<br />

!.<br />

!.<br />

Grünfläche<br />

01.137<br />

02.100<br />

!.<br />

02.100<br />

!.<br />

10.510<br />

Legende<br />

Flächenkategorien Planung<br />

Fuß- <strong>und</strong> Radweg, Leitungsrechte<br />

Gewerbefläche - außerhalb der Baugrenzen<br />

Gewerbefläche - innerhalb der Baugrenzen<br />

Grünfläche<br />

Stellplätze<br />

Straße<br />

!. Neupflanzung Bäume<br />

Geltungsbereich<br />

Biotoptypen Bestand<br />

01.131 Hartholzauwald<br />

01.137 Auwald, Neuanlage<br />

02.100 Hecke, sauer, heimisch<br />

04.210 Baumgruppe, heimisch<br />

04.220 Baumgruppe, nicht heimisch<br />

06.920 Grünlandeinsaat, Grasacker<br />

06.930 Grünlandeinsaat, naturnah<br />

09.130 Wiesenbrache, Ruderale Wiese<br />

09.210 Ruderalflur, ausdauernd, frisch<br />

10.510 Voll versiegelte Fläche<br />

10.530 Schotterweg, -fläche<br />

10.610 Feldweg, bewachsen<br />

10.620 Waldweg, bewachsen<br />

11.191 Acker, intensiv<br />

!( 04.110 Einzelbaum, standortgerecht<br />

!.<br />

10.510<br />

Fuß- <strong>und</strong> Radweg,<br />

Leitungsrechte<br />

!.<br />

06.920<br />

Grünfläche<br />

10.610<br />

Grünfläche<br />

01.137<br />

Butzbach, im Januar 2013<br />

Projektleitung: Dipl.-Geograph Matthias <strong>Gall</strong><br />

Bearbeitung: Dr. Beate Alberternst<br />

Layout: Matthias <strong>Gall</strong>, Dr. Larissa Albrecht<br />

±<br />

Auftraggeber:<br />

1:1.500<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Hattersheim</strong> am Main<br />

01.131<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Hattersheim</strong>: Bebauungsplan N83<br />

Karte: Planung<br />

<strong>Büro</strong> <strong>Gall</strong> - <strong>Freiraumplanung</strong> & Ökologie<br />

Dipl.-Geogr. Matthias <strong>Gall</strong><br />

Bahnhofsallee 47<br />

35510 Butzbach<br />

Tel.: 06033-15916<br />

www.buero-gall.de


!(<br />

Legende<br />

Abs !(<br />

!(<br />

Zfl<br />

!(<br />

H<br />

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H<br />

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Zei<br />

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M<br />

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Zei<br />

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Rm<br />

Fauna - Bemerkenswerte Arten<br />

!(<br />

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= möglicherweise brütend/<br />

bodenständig<br />

= wahrscheinlich brütend/<br />

bodenständig<br />

!( = sicher brütend/bodenständig<br />

!( = Nahrungsgast/Jagd<br />

!( = Überflug/Transferflug<br />

Geltungsbereich<br />

Wirkzone Fauna<br />

Abkürzungen (Codes) der Arten<br />

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Sti<br />

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Sti<br />

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Blsl<br />

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Wd<br />

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Zfl<br />

Code Dt. Name<br />

Abs Großer Abendsegler<br />

Blsl Blindschleiche<br />

Gi Girlitz<br />

Grr Graureiher<br />

H Haussperling<br />

Hä Bluthänfling<br />

M Mehlschwalbe<br />

Ms Mauersegler<br />

Rm Rotmilan<br />

Rs Rauchschwalbe<br />

Ssp Schwarzspecht<br />

St Stegl itz<br />

Wd Wacholderdrossel<br />

Zei Zauneidechse<br />

Zfl Zwergfleder ma us<br />

!(<br />

Zfl<br />

Butzbach, im Januar 2013<br />

1:2.000<br />

0 25 50 75 100<br />

Meter<br />

±<br />

<strong>Hattersheim</strong> Bebauungsplan Voltastraße:<br />

Karte: Fauna - Bemerkenswerte Arten<br />

Ssp<br />

!(<br />

<strong>Büro</strong> <strong>Gall</strong> - <strong>Freiraumplanung</strong> & Ökologie<br />

Bahnhofsallee 47<br />

35510 Butzbach<br />

Tel.: 06033-15916<br />

www.buero-gall.de<br />

Bearbeitung & Layout:<br />

Balduin Fischer<br />

Matthias <strong>Gall</strong><br />

Melanie Gaus

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