Umweltbericht Büro Gall - Freiraumplanung und ... - Stadt Hattersheim
Umweltbericht Büro Gall - Freiraumplanung und ... - Stadt Hattersheim
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<strong>Stadt</strong> <strong>Hattersheim</strong> am Main -<br />
Bebauungsplan N 83 „Südlich der Voltastraße“<br />
<strong>Umweltbericht</strong><br />
Auftraggeber:<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Hattersheim</strong><br />
Referat Bauen, Planen, Umwelt<br />
Sarceller Straße 1<br />
65795 <strong>Hattersheim</strong><br />
Butzbach, im Januar 2013<br />
<strong>Büro</strong> <strong>Gall</strong> - <strong>Freiraumplanung</strong> <strong>und</strong> Ökologie<br />
Diplom-Geograph Matthias <strong>Gall</strong> 06033-15916<br />
Bahnhofsallee 47, Ostheim Fax 06033-926384<br />
35510 Butzbach info@buero-gall.de<br />
www.buero-gall.de
BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />
Auftraggeber:<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Hattersheim</strong> am Main<br />
Auftragnehmer:<br />
Planungsbüro <strong>Gall</strong> – <strong>Freiraumplanung</strong> <strong>und</strong> Ökologie, Butzbach<br />
Projektleitung:<br />
Dipl.-Geogr. Matthias <strong>Gall</strong><br />
Texte / Karten:<br />
Dipl.-Geogr. Matthias <strong>Gall</strong><br />
Dr. Larissa Albrecht<br />
Dipl.-Biol. Balduin Fischer<br />
Kartierungen:<br />
Dr. Beate Alberternst (Biotoptypen <strong>und</strong> Flora)<br />
Dipl.-Biol. Ansgar Poloczek (Avifauna)<br />
Dipl. Biol. Melanie Richter (Fledermäuse)<br />
……………………………………………………<br />
Matthias <strong>Gall</strong> (<strong>Büro</strong> <strong>Gall</strong>) im Januar 2013<br />
Seite: 2
BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />
Inhaltsverzeichnis<br />
1 Einleitung .......................................................................................................................5<br />
1.1 Anlass <strong>und</strong> Notwendigkeit ......................................................................................5<br />
1.2 Rechtliche Gr<strong>und</strong>lagen, Ziele der einschlägigen Fachgesetze................................5<br />
1.3 Kurzdarstellung der Inhalte des Bebauungsplans...................................................8<br />
1.4 Planerische Gr<strong>und</strong>lagen .........................................................................................9<br />
2 Bestandsaufnahme, Beschreibung <strong>und</strong> Bewertung ...................................................... 13<br />
2.1 Naturgut Boden .................................................................................................... 13<br />
2.2 Naturgut Wasserhaushalt ..................................................................................... 16<br />
2.3 Naturgut Klima <strong>und</strong> Luft........................................................................................ 18<br />
2.4 Naturgut Biotope/Flora.......................................................................................... 20<br />
2.5 Naturgut Fauna .................................................................................................... 30<br />
2.6 Naturgut Landschaftsbild / Erholung..................................................................... 36<br />
2.7 Schutzgut Mensch................................................................................................ 39<br />
2.8 Schutzgut Kultur- <strong>und</strong> sonstige Sachgüter............................................................ 40<br />
2.9 Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Naturgütern............................... 40<br />
3 Auswirkungsprognose.................................................................................................. 41<br />
3.1 Methodische Hinweise zur Auswirkungsprognose ................................................ 41<br />
3.2 Vermeidungsmaßnahmen .................................................................................... 41<br />
3.3 Prognose der Auswirkungen................................................................................. 46<br />
3.5 Eingriffs-/Ausgleichsbetrachtung .......................................................................... 57<br />
4 Ausgleichs- <strong>und</strong> Kompensationsmaßnahmen............................................................... 57<br />
4.1 Maßnahmenumfang <strong>und</strong> -darstellung ................................................................... 57<br />
4.2 Gegenüberstellung von Eingriff <strong>und</strong> Ausgleich ..................................................... 58<br />
5 Verwendete Verfahren / Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Umweltprüfung ............ 58<br />
6 Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt (Monitoring) .................. 59<br />
7 Zusammenfassung....................................................................................................... 60<br />
Literatur <strong>und</strong> gesetzliche Gr<strong>und</strong>lagen................................................................................... 62<br />
Anhang 1: Ökobilanzierungen .......................................................................................... 65<br />
Anhang 2: Kriterien <strong>und</strong> Parameter zur Bewertung der einzelnen Schutzgüter des Natur- <strong>und</strong><br />
Umweltrechts ................................................................................................................... 68<br />
Anhang 3: Maßnahmenblätter.......................................................................................... 76<br />
Anhang 4: Artenlisten zu den einzelnen Aufnahmepunkten.............................................. 77<br />
Anhang 5: Karten ............................................................................................................. 81<br />
Seite: 3
BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />
Tabellenverzeichnis<br />
Tabelle 1: Flächenbilanz ........................................................................................................8<br />
Tabelle 2: Naturschutzfachliche Bewertung des Bodens innerhalb der Wirkzonen............... 14<br />
Tabelle 3: Bewertung der Empfindlichkeit der Böden ........................................................... 16<br />
Tabelle 4: Naturschutzfachliche Bewertung des Gr<strong>und</strong>wassers........................................... 17<br />
Tabelle 5: Bewertung der Empfindlichkeit des Gr<strong>und</strong>wassers.............................................. 18<br />
Tabelle 6: Bewertung des Naturguts Klima / Luft ................................................................. 19<br />
Tabelle 7: Bewertung der Empfindlichkeit des Naturguts Klima / Luft................................... 19<br />
Tabelle 8: Beschreibung der Biotoptypen............................................................................. 20<br />
Tabelle 9: Nachgewiesene Pflanzenarten (Gesamtartenliste) .............................................. 22<br />
Tabelle 10: Naturschutzfachliche Bewertung der einzelnen Biotoptypen.............................. 27<br />
Tabelle 11: Bewertung der Biotoptypen ............................................................................... 28<br />
Tabelle 12: Bewertung der Empfindlichkeit des Naturguts Biotoptypen / Flora..................... 28<br />
Tabelle 13: Nachgewiesene Vogelarten............................................................................... 31<br />
Tabelle 14: Nachgewiesene Fledermausarten ..................................................................... 33<br />
Tabelle 15: Nachgewiesene Reptilienarten .......................................................................... 34<br />
Tabelle 16: Bewertung der Fauna auf Basis der Funktionsräume ........................................ 35<br />
Tabelle 17: Bewertung der Tiergruppen ............................................................................... 35<br />
Tabelle 18: Bewertung der Empfindlichkeit der maßgeblichen Tiergruppen ......................... 36<br />
Tabelle 19: Bewertung des Landschaftsbildes ..................................................................... 39<br />
Tabelle 20: Bewertung der Empfindlichkeit des Landschaftsbildes ...................................... 39<br />
Tabelle 21: Vermeidungsmaßnahmen aus dem Artenschutzrecht ....................................... 43<br />
Tabelle 22: Vermeidungsmaßnahmen aus der Eingriffsregelung ......................................... 43<br />
Tabelle 23: Sonstige umweltbezogene Vermeidungsmaßnahmen....................................... 44<br />
Tabelle 24: Naturschutzfachliche Bewertung des Bodens innerhalb der Wirkzonen............. 46<br />
Tabelle 25: Bewertung der Empfindlichkeit der Böden ......................................................... 47<br />
Tabelle 26: Naturschutzfachliche Bewertung des Gr<strong>und</strong>wassers......................................... 48<br />
Tabelle 27: Bewertung der Empfindlichkeit des Gr<strong>und</strong>wassers............................................ 48<br />
Tabelle 28: Bewertung der Biotoptypen ............................................................................... 50<br />
Tabelle 29: Bewertung der Empfindlichkeit des Naturguts Biotoptypen / Flora..................... 50<br />
Tabelle 30: Bewertung der Tiergruppen ............................................................................... 52<br />
Tabelle 31: Bewertung der Empfindlichkeit der maßgeblichen Tiergruppen ......................... 53<br />
Tabelle 32: Bewertung des Landschaftsbildes ..................................................................... 54<br />
Tabelle 33: Bewertung der Empfindlichkeit des Landschaftsbildes ...................................... 55<br />
Tabelle 1.1: Ökobilanzierung Eingriff.................................................................................... 65<br />
Tabelle 1.2: Ökobilanzierung Ausgleich ............................................................................... 67<br />
Tabelle A4.1: Artenliste Ackerflächen................................................................................... 77<br />
Tabelle A4.2: Artenliste der Gehölze <strong>und</strong> des Waldrandes .................................................. 78<br />
Tabelle A4.3: Artenliste grünlandartiger Bestände ............................................................... 79<br />
Seite: 4
BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />
1 Einleitung<br />
1.1 Anlass <strong>und</strong> Notwendigkeit<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Hattersheim</strong> am Main stellt derzeit den Bebauungsplan N 83 „Südlich der Voltastraße“<br />
auf. Der Geltungsbereich grenzt an ein bestehendes Gewerbegebiet im Süden der <strong>Stadt</strong> <strong>Hattersheim</strong><br />
an <strong>und</strong> umfasst etwa 5,5 ha.<br />
Gemäß Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans vom 19.4.2011 verfolgt die Planung folgende<br />
Absichten:<br />
„Die Aufstellung des Bebauungsplans ermöglicht die planungsrechtliche Umsetzung eines<br />
Elements des Konzepts für <strong>Hattersheim</strong> Süd. In Form einer Angebotsplanung werden städtebauliche<br />
Ziele im Gebiet ausformuliert <strong>und</strong> eine geordnete städtebauliche Entwicklung gewährleistet.<br />
Ziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung zur Ansiedlung<br />
gewerblicher Nutzungen unter Berücksichtigung der bestehenden <strong>und</strong> geplanten<br />
benachbarten Nutzungen. Neben vorhandenen Gewerbeflächen entlang der Voltastraße sind<br />
entsprechend des städtebaulichen Vorkonzepts auch Wohn- <strong>und</strong> Mischbauflächen östlich des<br />
Plangebiets geplant. Insbesondere zu den Belangen des Immissionsschutzes werden im<br />
Rahmen der Bauleitplanung Festsetzungen getroffen.“<br />
Gemäß § 2a des Baugesetzbuchs (BauGB) ist als gesonderter Teil der Begründung des Bauleitplanentwurfs<br />
ein <strong>Umweltbericht</strong> zu erarbeiten. Darin sind die Auswirkungen des Bauleitplans auf<br />
die Umwelt darzustellen <strong>und</strong> zu bewerten (Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB). Die Inhalte<br />
des <strong>Umweltbericht</strong>s sind in der Anlage zu § 2 Abs. 4 <strong>und</strong> § 2a BauGB geregelt.<br />
Der vorliegende <strong>Umweltbericht</strong> integriert auch die landschaftsplanerischen Aspekte. Dazu gehört<br />
neben der Abarbeitung der Eingriffsregelung insbesondere auch die artenschutzrechtliche Prüfung,<br />
die – wegen ihres Umfangs – in einem separaten Werk erstellt wird.<br />
1.2 Rechtliche Gr<strong>und</strong>lagen, Ziele der einschlägigen Fachgesetze<br />
Im Hinblick auf die Inhalte des <strong>Umweltbericht</strong>s sind insbesondere die nachfolgend genannten<br />
Ziele <strong>und</strong> Inhalte einschlägiger Fachgesetze <strong>und</strong> Fachpläne bedeutsam. Im Kern befasst sich der<br />
<strong>Umweltbericht</strong> mit der Beschreibung <strong>und</strong> Bewertung der Umweltauswirkungen, wobei nach<br />
Anlage 1 BauGB mindestens folgende Angaben zu machen sind:<br />
a) Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands, einschließlich<br />
der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich beeinflusst werden,<br />
b) Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung <strong>und</strong> bei<br />
Nichtdurchführung der Planung,<br />
c) geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung <strong>und</strong> zum Ausgleich der nachteiligen<br />
Auswirkungen <strong>und</strong><br />
d) in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten, wobei die Ziele <strong>und</strong> der<br />
räumliche Geltungsbereich des Bauleitplans zu berücksichtigen sind,<br />
folgende zusätzlichen Angaben:<br />
a) Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren bei der<br />
Umweltprüfung sowie Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben<br />
aufgetreten sind, zum Beispiel technische Lücken oder fehlende Kenntnisse,<br />
Seite: 5
BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />
b) Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen<br />
der Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt <strong>und</strong><br />
c) allgemein verständliche Zusammenfassung der erforderlichen Angaben nach dieser Anlage.<br />
Die wesentlichen Ziele <strong>und</strong> Inhalte der Fachgesetze lassen sich wie folgt zusammenfassen:<br />
• Das Baugesetzbuch (BauGB), insbesondere mit folgenden abwägungserheblichen Aspekten:<br />
- § 1 (5) S. 2: Sicherung einer menschenwürdigen Umwelt, der natürlichen Lebensgr<strong>und</strong>lagen<br />
<strong>und</strong> des Klimas,<br />
- § 1 a (2): Bodenschutzklausel,<br />
- § 1 a (3): Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung.<br />
Die Anforderungen an die Umweltprüfung regeln die §§ 2 (4) <strong>und</strong> 2a BauGB in<br />
Verbindung mit Anlage 1 zum BauGB. Danach ermittelt der <strong>Umweltbericht</strong> die<br />
voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen, beschreibt <strong>und</strong> bewertet diese.<br />
Das Ergebnis ist in der bauleitplanerischen Abwägung zu berücksichtigen.<br />
• Das B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetz (BNatSchG) <strong>und</strong> das Hessische Naturschutzgesetz<br />
(HENatG), insbesondere mit folgenden Zielen bzw. Inhalten:<br />
- § 1 BNatSchG: Ziele des Naturschutzes <strong>und</strong> der Landschaftspflege<br />
- §§ 31 ff <strong>und</strong> § 55 BNatSchG in Verbindung mit Art. 12 <strong>und</strong> 16 der FFH-Richtlinie<br />
- § 14 ff BNatSchG in Verbindung mit § 6a HENatG: Eingriffsregelung.<br />
Besonders bedeutsam ist dabei die Abarbeitung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung.<br />
• Das B<strong>und</strong>esimmissionsschutzgesetz (BImSchG), vor allem § 50 Planung.<br />
• Das Hessische Wassergesetz (HWG) <strong>und</strong> das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), vor allem<br />
im Hinblick auf die festgesetzten Überschwemmungsgebiete. Bedeutsam ist vor<br />
allem § 14 HWG, wonach in Überschwemmungsgebieten keine neuen Baugebiete<br />
ausgewiesen werden dürfen. Dabei ist besonders wichtig, dass kein Rückgang von<br />
Retentionsflächen eintritt.<br />
Besonders bedeutsam für den <strong>Umweltbericht</strong> ist die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung. Die<br />
rechtlichen Gr<strong>und</strong>lagen für die Eingriffsregelung sind im B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetz (BNatSchG) in<br />
Kapitel 3 (§§ 13-19) dargelegt. Mit Inkrafttreten des novellierten BNatSchG am 1.3.2010 erhielt<br />
das BNatSchG Anwendungsvorrang vor dem Hessischen Naturschutzgesetz (HENatG).<br />
Die Vorschriften des HENatG gelten komplementär weiter, soweit das BNatSchG keine Regelung<br />
enthält. Im Bereich der Eingriffsregelung ist dies der Fall für:<br />
• § 15 (1) <strong>und</strong> (3) HENatG in Verbindung mit § 6 der Kompensationsverordnung (KV): Ausgleichsabgabe;<br />
• §§ 1 (2)+(3), 2 <strong>und</strong> 7 der KV: Durchführung von Kompensationsmaßnahmen, Beibringung<br />
von Unterlagen;<br />
• § 16 HENatG in Verb. mit § 3, 4, 5 KV: Ökokonto, Ökoagentur, Zentralregister;<br />
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BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />
• § 18 HENatG: Eingriffszulassung nach UVP.<br />
Seit dem 29. Dezember 2010 gelten zudem die Bestimmungen des Hessischen Ausführungsgesetzes<br />
zum B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG). Darin werden hinsichtlich der Eingriffsregelung<br />
im Wesentlichen die zuvor benannten, komplementären Regelungen bekräftigt. Darüber<br />
hinaus gibt es zum Beispiel Ergänzungen zu § 30 BNatSchG (gesetzlicher Schutz von Biotopen).<br />
Hinsichtlich der abzuarbeitenden Schritte ergibt sich aus den gesetzlichen Vorgaben folgende<br />
formale Abfolge (vgl. § 13 BNatSchG):<br />
1. Vermeidbare Eingriffe sind zu unterlassen (Vermeidungsgebot),<br />
2. unvermeidbare Eingriffe sind vorrangig auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder in<br />
sonstiger Weise zu kompensieren (Ersatzmaßnahmen, Kompensationspflicht),<br />
3. bei nicht vermeidbaren <strong>und</strong>/oder kompensierbaren Beeinträchtigungen ist abzuwägen, ob<br />
die Belange des Naturschutzes vorgehen. Tun sie dies nicht, kann als Ultima Ratio eine<br />
Ausgleichszahlung geleistet werden. Andernfalls ist das Vorhaben nicht genehmigungsfähig.<br />
Das Vermeidungsgebot ist striktes Recht <strong>und</strong> unterliegt folglich nicht der Abwägung. Vermeidbare<br />
Beeinträchtigungen sind somit gr<strong>und</strong>sätzlich zu unterlassen. Dabei verpflichtet das Vermeidungsgebot<br />
allerdings nicht zu einer Alternativenprüfung hinsichtlich des Standorts (vgl. z.B. FRANZ et<br />
al. 2009), sondern dazu, das geplante Vorhaben am vorgesehenen Ort so schonend wie möglich<br />
zu verwirklichen (s. MICHLER & MÖLLER 2011).<br />
Auch das Vermeidungsgebot unterliegt dabei dem Verhältnismäßigkeitsgr<strong>und</strong>satz. In der Praxis<br />
bedeutet dies, dass die Anforderungen an eine Vermeidungsmaßnahme mit der Erheblichkeit des<br />
Eingriffs steigen.<br />
Neu ist im BNatSchG 2010 eine Begründungspflicht für unvermeidbare Beeinträchtigungen. Es ist<br />
daher bei erheblichen Beeinträchtigungen zu begründen, warum die Beeinträchtigung erforderlich<br />
ist, um den Zweck des Vorhabens zu erfüllen.<br />
Auch die Kompensationsverpflichtung ist nicht abwägbar. Unvermeidbare Beeinträchtigungen sind<br />
also stets auszugleichen oder zu ersetzen. Dabei ist der seit Anbeginn der Eingriffsregelung geltende<br />
Gr<strong>und</strong>satz des Vorrangs von Ausgleichsmaßnahmen vor Ersatzmaßnahmen - der in der<br />
Praxis noch nie eine wirkliche Relevanz besaß - entfallen. Nunmehr ist einzelfallbezogen zu beurteilen<br />
(MICHLER & MÖLLER 2011), ob räumlich-funktional wirksame Maßnahmen erforderlich<br />
werden oder nicht. So ergeben sich vielfach – etwa aus dem Artenschutzrecht, dem gesetzlichen<br />
Schutz nach § 30 BNatSchG oder der FFH-Verträglichkeitsprüfung – Verpflichtungen zur Umsetzung<br />
von funktional wirksamen Ausgleichsmaßnahmen. Im Hinblick auf Eingriffe gilt ansonsten im<br />
Sinne des Verhältnismäßigkeitsgr<strong>und</strong>satzes, dass mit der Erheblichkeit der Beeinträchtigungen<br />
die Anforderungen an Funktionalität <strong>und</strong> räumliche Nähe des Ausgleichs wachsen.<br />
Als ausgeglichen gilt eine Beeinträchtigung, wenn <strong>und</strong> sobald die beeinträchtigten Funktionen des<br />
Naturhaushalts wiederhergestellt sind <strong>und</strong> das Landschaftsbild landschaftsgerecht wiederhergestellt<br />
oder neu gestaltet ist. In sonstiger Weise kompensiert ist eine Beeinträchtigung, wenn <strong>und</strong><br />
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BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />
sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts in gleichwertiger Weise ersetzt sind<br />
oder das Landschaftsbild landschaftsgerecht neu gestaltet ist. Als Ersatzmaßnahmen kommen<br />
dabei gr<strong>und</strong>sätzlich auch Maßnahmen von kommunalen oder sonstigen Ökokonten in Betracht.<br />
Die einschlägigen Fachpläne werden in Kap. 1.4 erläutert.<br />
1.3 Kurzdarstellung der Inhalte des Bebauungsplans<br />
1.3.1 Flächenbilanz<br />
Die Festsetzungen des Bebauungsplans ermöglichen folgende Flächennutzungen:<br />
Tabelle 1: Flächenbilanz<br />
Flächennutzung / Festsetzung Fläche in m² Fläche in %<br />
Gewerbliche Baufläche: überbaubar 32.213 58<br />
Gewerbliche Baufläche: nicht überbaubar 9.289 17<br />
Verkehrsfläche / Versorgungsfläche 3.676 6<br />
Grünfläche 10.501 19<br />
Gesamt 55.679 100<br />
Die Festsetzungen lassen eine gewerbliche Nutzung auf maximal 75 % (58 % plus 17 %) des<br />
Geltungsbereichs zu. 58 % der Fläche des Geltungsbereichs können mit gewerblich genutzten<br />
Gebäuden bebaut werden, was der maximalen Ausnutzung der Gr<strong>und</strong>flächenzahl (GRZ) von 0,8<br />
entspricht. Nicht überbaubar sind innerhalb der als Gewerbegebiet ausgewiesenen Flächen 17 %<br />
des Geltungsbereichs, die vor allem auf Pufferflächen zu benachbarten Flächennutzungen zurückzuführen<br />
sind. Diese Flächen werden zukünftig voraussichtlich als Grünflächen genutzt.<br />
Maximal etwa 6 % der Gesamtfläche entfallen auf Verkehrs- <strong>und</strong> Versorgungsflächen.<br />
Explizit als Grünfläche ausgewiesen wird ein Saumstreifen zum bestehenden Wald hin, der mehr<br />
als einen Hektar umfassen wird <strong>und</strong> knapp ein Fünftel des Geltungsbereichs umfasst.<br />
1.3.2 Umweltrelevante Textfestsetzungen<br />
Als Art der baulichen Nutzung werden ein Gewerbegebiet sowie ein eingeschränktes Gewerbegebiet<br />
festgesetzt. Umweltrelevante Festsetzungen innerhalb des Geltungsbereichs sind folgende:<br />
1. Maß der baulichen Nutzung<br />
- Die Gr<strong>und</strong>flächenzahl (GRZ) beträgt 0,8,<br />
- Die maximale Gebäudehöhe (GH) beträgt 12 m; im Einzelfall sind Überschreitungen bis zu<br />
maximal 2 m möglich.<br />
- Die Baugrenzen sind festgelegt. Sie dürfen im Einzelfall durch untergeordnete Bauteile<br />
überschritten werden.<br />
2. Grünflächen<br />
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BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />
- Öffentliche Grünflächen werden auf einer Breite von 25 m den überbaubaren Flächen im<br />
Süden (im Übergang zum Wald) vorgelagert.<br />
- Die öffentlichen Grünflächen dienen zugleich als Flächen zum Schutz, zur Pflege <strong>und</strong> Entwicklung<br />
von Natur <strong>und</strong> Landschaft.<br />
3. Dachflächenbegrünung<br />
Flachdächer (bis 10° Neigung) sind zu mindestens 90 % extensiv zu begrünen. Nur solche<br />
Dächer sind im Gewerbegebiet zulässig.<br />
4. Gestaltung von Freiflächen<br />
- Nicht überbaute Gr<strong>und</strong>stücksfreiflächen sind zu mindestens 20 % als Vegetationsflächen<br />
anzulegen.<br />
- Die verbindlich zu pflanzenden zehn Bäume haben ein Mindest-Stammumfang von 16 cm.<br />
- Pro sechs Stellplätze ist ein Laubbaum von mindestens 12 cm Stammumfang zu pflanzen.<br />
- Fassadenflächen, die auf einer Länge von 6 m keine Öffnungen aufweisen, sind zu begrünen.<br />
- Pkw-Stellplätze sind mit einem wasserdurchlässigen Belag zu versehen, Lkw-Stellplätze<br />
mit einem wasser<strong>und</strong>urchlässigen.<br />
- Abgrabungen <strong>und</strong> Aufschüttungen sind nur bis maximal 0,5 m zulässig.<br />
5. Emissionen<br />
- Für die Teilgebiete des Bebauungsplans werden Grenzwerte für Emissionskontingente<br />
festgelegt.<br />
- Auf den Dächern dürfen keine Materialien Verwendung finden, durch die durch Auswaschung<br />
Schadstoffe in den Boden gelangen könnten.<br />
6. Farbgestaltung / Beleuchtung<br />
- Vollverspiegelte Fassaden sind unzulässig.<br />
- Grelle, sehr auffällige Fassadenfarben sind unzulässig.<br />
- In die Landschaft strahlende Lichtstände sind unzulässig. Bei der Außenbeleuchtung sind<br />
nur insektenfre<strong>und</strong>liche Leuchtmittel einzusetzen.<br />
7. Versickerung von Niederschlagswasser<br />
- Niederschlagswasser ist zu versickern, sofern wasserwirtschaftliche Belange nicht entgegenstehen.<br />
1.4 Planerische Gr<strong>und</strong>lagen<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Hattersheim</strong> gehört dem Regionalverband FrankfurtRheinMain an. Die kommunalen <strong>und</strong><br />
regionalplanerischen Ziele <strong>und</strong> Darstellungen sind hier im Regionalen Flächennutzungsplan<br />
(RegFNP) 2010 dargelegt.<br />
Seite: 9
BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />
Dieser sieht für den Geltungsbereich „Gewerbliche Bauflächen, geplant“ vor. Wie im Bebauungsplan-Entwurf<br />
ist auch hier der südliche Teil des Geltungsbereichs als „Grünfläche“ ausgewiesen.<br />
Somit entspricht die Planung den Darstellungen <strong>und</strong> Zielen der Regionalplanung.<br />
Hinweise auf fachplanerische Projekte, die ggf. auch den kommunalen Planungsabsichten zuwider<br />
laufen könnten, liegen nicht vor <strong>und</strong> können auf Basis der Aussagen des RegFNP ausgeschlossen<br />
werden.<br />
Fazit zu Kap. 1 (Einleitung): Die <strong>Stadt</strong> <strong>Hattersheim</strong> a.M. erstellt derzeit den Bebauungsplan N83.<br />
Vorgesehen ist südwestlich der Kernstadt die Ausweisung eines etwa 5,5 ha großen Gewerbegebiets,<br />
das an bestehende Gewerbeflächen angrenzt.<br />
Im Rahmen des <strong>Umweltbericht</strong>s ist die Umweltprüfung gemäß § 2 UVPG in Verbindung mit § 1 (6)<br />
Nr. 7 BauGB durchzuführen. Darin sind die umweltrelevanten Belange abzuprüfen.<br />
Der Bebauungsplan setzt eine gewerbliche Baufläche von mehr als 4 ha fest, von der ca. 3,2 ha<br />
überbaut werden können. Hinzu kommen Verkehrs- <strong>und</strong> Versorgungsflächen mit etwas mehr als<br />
0,3 ha Fläche. Zwischen den gewerblichen Bauflächen <strong>und</strong> dem im Süden an den Geltungsbereich<br />
angrenzenden Wald ist eine öffentliche Grünfläche mit Festsetzungen zugunsten von Natur<br />
<strong>und</strong> Landschaft vorgesehen.<br />
Die der folgenden Karte nachfolgenden Fotos vermitteln einen Eindruck vom Plangebiet.<br />
Seite: 10
BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />
Karte 1: Lage des Plangebiets<br />
Seite: 11
BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />
Abb. 1: Das Foto zeigt den westlichen Teil des Geltungsbereichs aus Richtung Südost (vom<br />
Waldrand her). Im Vordergr<strong>und</strong> befindet sich eine der beiden großen Ackerflächen, dahinter die<br />
Böschung an der Überfahrung der Bahntrasse sowie die angrenzenden Gewerbegebiete im<br />
Nordwesten.<br />
Abb. 2: Im östlichen Teil des Plangebiets ist im Übergang von den bestehenden Gewerbeflächen<br />
(links hinter dem Zaun) <strong>und</strong> den geplanten Gewerbeflächen ein schmaler Saum ausgeprägt, in<br />
dem unter anderem die Zauneidechse vorkommt. Im Hintergr<strong>und</strong> ist rechts eine der Baumhecken<br />
zu erkennen, die für das Plangebiet <strong>und</strong> dessen Umfeld typisch sind.<br />
Seite: 12
BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />
2 Bestandsaufnahme, Beschreibung <strong>und</strong> Bewertung<br />
Nachfolgend werden zunächst die einzelnen Naturgüter <strong>und</strong> deren Funktionen beschrieben <strong>und</strong><br />
naturschutzfachlich bewertet. Zugleich wird auf Basis der Bestandsaufnahme bereits eine Aussage<br />
darüber getroffen, ob die betrachteten Naturgüter planerisch relevant sind bzw. sein könnten.<br />
Die in der Bewertung <strong>und</strong> Konfliktanalyse zu betrachtenden Sachverhalte sind auf die rechtlich<br />
erforderlichen <strong>und</strong> planerisch handhabbaren Parameter zu beschränken (vgl. HSVV 2009, S.<br />
17), so dass offensichtlich nicht relevante Aspekte oder Naturgüter dort ausgeblendet werden<br />
können.<br />
Die Methoden der natur- <strong>und</strong> umweltschutzfachlichen Bewertung <strong>und</strong> der Bewertung der Empfindlichkeit<br />
der jeweiligen Naturgüter gegenüber Eingriffen werden jeweils zu Beginn der Kapitel<br />
dargestellt.<br />
2.1 Naturgut Boden<br />
2.1.1 Vorgehen bei der Bewertung<br />
Die Bestandsbewertung des Naturgutes Bodens basiert auf seiner Funktionalität im Natur- <strong>und</strong><br />
Stoffhaushalt. Die Kriterien für die Bewertung des Bodens werden in Anhang 2 erläutert.<br />
2.1.2 Wirkzone<br />
Beim Boden wird als Wirkzone der Geltungsbereich mit einem Puffer von 100 m betrachtet (siehe<br />
Karte 2). Gr<strong>und</strong>sätzlich gilt, dass die Wirkzonen angepasst werden, sofern sich im Rahmen der<br />
Beschreibung <strong>und</strong> Bewertung des Schutzguts <strong>und</strong> / oder der Auswirkungsprognose Erkenntnisse<br />
ergeben, die Veränderungen erforderlich machen.<br />
2.1.3 Beschreibung<br />
Wie Karte 2 verdeutlicht, weist der Großteil des Geltungsbereichs Parabraunerden aus Löss auf.<br />
Dieser Bodentyp ist für die Niederungsgebiete Mittel- <strong>und</strong> Südhessens sehr typisch, sofern keine<br />
Ablagerungen von Fließgewässern (fluviatile Sedimente) vorliegen oder stärkere Hangneigungen<br />
gegeben sind.<br />
Im Plangebiet befindet sich jedoch auch ein Bereich, der – kaum sichtbar – als flache Rinne abgeschwemmte<br />
Bodenmassen aus den umgebenden Flächen aufgenommen hat. Solche Böden<br />
werden als Kolluvisole bezeichnet. Sofern sie – wie hier – nicht durch Gr<strong>und</strong>nässe beeinflusst<br />
sind, stehen sie bezüglich ihrer Eigenschaften den Löss-Parabraunerden sehr nahe. Sie weisen<br />
ebenfalls einen hohen Lössgehalt auf, sind aber aufgr<strong>und</strong> ihrer höheren <strong>und</strong> tiefer reichenden<br />
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BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />
Gehalte an organischer Substanz in Bezug auf die Ertragsfunktion tendenziell sogar höher zu bewerten<br />
als die Parabraunerden.<br />
Die nutzbare Feldkapazität liegt um oder etwas über 200 mm <strong>und</strong> damit in einem hohen Bereich.<br />
Hinweise auf Archivböden oder Geotope im Geltungsbereich oder dessen Umfeld ergaben sich<br />
nicht.<br />
2.1.4 Bewertung<br />
Die Bewertung des Naturguts ist der folgenden Tabelle zu entnehmen. Sofern Daten verfügbar<br />
waren (hier für Nitratrückhaltevermögen <strong>und</strong> Ertragsfunktion), wurden die Werte aus dem Bodenviewer<br />
Hessen (bodenviewer.hessen.de) übernommen.<br />
Tabelle 2: Naturschutzfachliche Bewertung des Bodens innerhalb der Wirkzonen<br />
Bewertungskriterien / Funktionen<br />
Bodentyp Natur Leben Nitrat Puffer Ertrag Filter Selten gesamt<br />
Parabraunerden aus<br />
Löss (133)<br />
3 3 5 4 5 4 1 3,6<br />
Kolluvisole aus Löss<br />
(145)<br />
3 3 5 4 5 4 2 3,7<br />
Erläuterungen: Natur = Natürlichkeit / Standorttypische Ausprägung, Leben = Lebensraumfunktion, Nitrat = Nitratrückhaltevermögen;<br />
Puffer = Physiko-chemisches Puffervermögen, Ertrag = Ertragsfunktion, Filter = Mechanisches Filtervermögen,<br />
Selten = Regionale / Überregionale Seltenheit.<br />
Bewertung: 1 = sehr gering, 2 = gering, 3 = mittel / durchschnittlich, 4 = hoch, 5 = sehr hoch.<br />
Die Böden im Geltungsbereich sind somit als hochwertig zu bezeichnen, vor allem wenn man die<br />
Ertragsfunktion betrachtet. Es handelt sich um Böden, die als Standort für den Ackerbau sehr gute<br />
Eigenschaften besitzen. Die dafür wesentlichen Bodeneigenschaften, die insbesondere auf den<br />
hohen Schluffgehalt der lehmigen Böden zurückgehen, bewirken - ggf. noch durch hohe Gehalte<br />
organischer Substanz verstärkt – auch hohe Werte hinsichtlich des Puffer- <strong>und</strong> Filtervermögens<br />
<strong>und</strong> somit auch hinsichtlich der Nitratrückhaltung.<br />
Dem gegenüber verfügen diese Böden nur über eine durchschnittliche Lebensraumfunktion <strong>und</strong><br />
sind vor allem für anspruchsvolle Pflanzenarten ohne wesentliche Bedeutung. Weiterhin sind die<br />
hier vorkommenden Bodentypen häufig.<br />
Insgesamt ist die Wertigkeit des Boden aus naturschutzfachlicher Sicht daher als hoch (Wertstufe<br />
4) einzustufen.<br />
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Karte 2: Bodentypen im Geltungsbereich<br />
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Die Bewertung der Empfindlichkeit der Böden erbringt folgendes Ergebnis:<br />
Tabelle 3: Bewertung der Empfindlichkeit der Böden<br />
Bodentyp<br />
Parabraunerden aus Löss<br />
(133)<br />
Empfindlichkeit gegenüber<br />
Erosionsgefährdung<br />
Veränderungen<br />
Wasserhaushalt<br />
Schadverdichtung<br />
Schadstoffeintrag<br />
3 1 2 2<br />
Kolluvisole aus Löss (145) 3 1 2 2<br />
Erläuterungen: 1 = keine, sehr gering, 2 = gering, 3 = mittel, durchschnittlich, 4 = hoch, 5 = sehr hoch.<br />
Obgleich die Böden hochwertig sind, sind sie gegenüber Eingriffen <strong>und</strong> Beeinträchtigungen nicht<br />
besonders sensibel. Lediglich die Erosionsgefährdung ist als durchschnittlich zu bezeichnen,<br />
während die übrigen Parameter als gering oder sogar sehr gering zu bewerten sind. Die Erosionsgefährdung<br />
ist deshalb etwas erhöht, da Lössböden generell zu Abschwemmungen neigen.<br />
Dem stehen hier allerdings geringe Hangneigungen <strong>und</strong> eine überwiegend gute Deckung durch<br />
die Vegetation gegenüber. Zudem weist <strong>Hattersheim</strong> nur mäßige Jahresniederschlagshöhen auf<br />
<strong>und</strong> die Neigung zu Starkregen ist – speziell außerhalb der Vegetationsphasen – gering.<br />
Alles in allem weist der Boden gegenüber Wirkungen, die von baulichen Veränderungen ausgehen<br />
könnten, keine besondere Empfindlichkeit auf. Davon unabhängig bedeutet die Überbauung<br />
von Böden stets deren vollständigen Funktionsverlust.<br />
2.1.5 Planerische Relevanz des Schutzguts<br />
Angesichts eines Geltungsbereichs von deutlich über 5 ha Größe <strong>und</strong> eines hohen Versiegelungsgrades<br />
steht außer Frage, dass das Schutzgut Boden auch in der Auswirkungsprognose zu<br />
betrachten ist.<br />
2.2 Naturgut Wasserhaushalt<br />
2.2.1 Vorgehen bei der Bewertung<br />
Die Bewertung des Naturgutes Wasser wird in Bezug auf das Gr<strong>und</strong>wasser <strong>und</strong> die Oberflächengewässer<br />
(Still- u. Fließgewässer sowie Quellen) vorgenommen. Die Kriterien zur Bewertung des<br />
Gr<strong>und</strong>wassers finden sich im Anhang 2.<br />
2.2.2 Wirkzone<br />
Als Wirkzone für das Naturgut Wasser wird – analog zum Boden - der Geltungsbereich mit einem<br />
Puffer von 100 m betrachtet (vgl. Karte 2).<br />
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2.2.4 Bewertung<br />
Oberflächengewässer: Es bestehen keine Oberflächengewässer.<br />
Gr<strong>und</strong>wasser: Im Plangebiet bestehen keine gr<strong>und</strong>wassernahen Standorte.<br />
Daher ergibt sich folgende Bewertungstabelle:<br />
Tabelle 4: Naturschutzfachliche Bewertung des Gr<strong>und</strong>wassers<br />
Räumlicher<br />
Bezug<br />
Bewertungskriterien / Funktionen<br />
2.2.3 Beschreibung<br />
Gr<strong>und</strong>wasser: Wie bereits die Betrachtung der Böden zeigte, kommen gr<strong>und</strong>wassernahe Standorte<br />
im Geltungsbereich nicht vor. Die Betrachtung des Reliefs (Basis: Geländeschnitte <strong>und</strong> 3D-<br />
Betrachtungen in Top 50 von Hessen) untermauert dies. Allerdings zeigt auch die Vegetation in<br />
dem südlich angrenzenden Wald, dass eine gute bis sehr gute Wasserversorgung gegeben ist.<br />
Bei zeitweilig hohen Gr<strong>und</strong>wasserständen ist daher nicht auszuschließen, dass Gr<strong>und</strong>wasser bis<br />
in Bereiche vordringen könnte, die durch Baumaßnahmen (z.B. F<strong>und</strong>amentgründungen) erreicht<br />
oder fast erreicht werden könnten.<br />
Die Gr<strong>und</strong>wasserneubildungsrate liegt bei etwa 60 – 70 mm/a (FACHINFORMATIONSSYSTEM<br />
GRUSCHU HESSEN online) <strong>und</strong> ist somit gering (s. Anhang 2).<br />
Oberflächengewässer: Oberflächengewässer kommen im nahen Umfeld des Geltungsbereichs<br />
nicht vor. Das Plangebiet befindet sich ca. 1,5 km entfernt vom Main <strong>und</strong> etwa 650 m entfernt<br />
vom Schwarzbach.<br />
Schutzgebietsausweisungen bezüglich des Wasserhaushalts: Im Plangebiet bestehen keine<br />
Schutzgebiete nach Wasserrecht.<br />
Unmittelbar westlich grenzt jedoch ein Trinkwasserschutzgebiet der Zone III an. Zone III steht für<br />
die schwächste Schutzkategorie der Trinkwasserschutz-Gebiete.<br />
Gr<strong>und</strong>wasserneubildung<br />
Gr<strong>und</strong>wasserdargebot<br />
Gr<strong>und</strong>wasserschutzfunktion<br />
Retention,<br />
Abfluss<br />
Wirkzone Wasser 2 1 3 2<br />
Erläuterungen: Bewertung: 1 = sehr gering, 2 = gering, 3 = mittel / durchschnittlich, 4 = hoch, 5 = sehr hoch.<br />
Im Hinblick auf das Gr<strong>und</strong>wasser hat das Plangebiet somit nur eine mäßige Bedeutung. Allerdings<br />
kommt dem Geltungsbereich eine gewisse Bedeutung für den Gr<strong>und</strong>wasserschutz zu. Die Deckschichten<br />
bieten zwar gr<strong>und</strong>sätzlich einen sehr guten Schutz, sind jedoch bei hohen Gr<strong>und</strong>wasserständen<br />
nicht sehr mächtig.<br />
Zu beachten ist die Lage am Rande von Zone 3 eines Trinkwasserschutzgebiets.<br />
Die Empfindlichkeit gegenüber Eingriffen stellt sich auf dieser Basis für das Gr<strong>und</strong>wasser wie folgt<br />
dar:<br />
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Tabelle 5: Bewertung der Empfindlichkeit des Gr<strong>und</strong>wassers<br />
Be-<br />
Räumlicher<br />
zug<br />
Verschmutzungsempfindlichkeit<br />
Gr<strong>und</strong>wasser<br />
Wirkzone Wasser 3<br />
Erläuterungen: Bewertung: 1 = sehr gering, 2 = gering, 3 = mittel / durchschnittlich, 4 = hoch, 5 = sehr hoch.<br />
2.2.5 Planerische Relevanz des Schutzguts<br />
Relevante Beeinträchtigungen des Wasserhaushalts können von vornherein ausgeschlossen<br />
werden, weshalb das Schutzgut gr<strong>und</strong>sätzlich nicht in der Auswirkungsprognose betrachtet werden<br />
muss. Dies gilt einzig nicht für die Retentionsfunktion, der zwar auch nur eine geringe Bedeutung<br />
zukommt, die aber aufgr<strong>und</strong> der sehr großen Dachflächen relevant werden könnte. Dieser<br />
Aspekt ist folglich weiter zu betrachten.<br />
2.3 Naturgut Klima <strong>und</strong> Luft<br />
2.3.1 Vorgehen bei der Bewertung<br />
Die Kriterien zur Bewertung der naturschutzfachliche Bedeutung des Schutz- bzw. Naturgutes<br />
Klima / Luft sind in Anhang 2 dargestellt.<br />
3.3.2 Wirkzone<br />
Für das Naturgut Klima <strong>und</strong> Luft wird im Wesentlichen der Geltungsbereich betrachtet. Als Wirkzone<br />
sind jedoch gr<strong>und</strong>sätzlich auch jene Bereiche zu beschreiben, denen Kalt- <strong>und</strong> Frischluftströme<br />
aus dem Geltungsbereich zufließen. Dies ist schon wegen der geringen Hangneigungen<br />
<strong>und</strong> der Barrierewirkung des nach Süden hin angrenzenden Waldes ohne praktische Bedeutung.<br />
2.3.2 Beschreibung<br />
Das Schutzgut Klima / Luft umfasst mit dem klimatischen sowie lufthygienischen Ausgleich zwei<br />
wesentliche Funktionen.<br />
In <strong>Hattersheim</strong> beträgt die mittlere jährliche Niederschlagshöhe etwas mehr als 600 mm/a <strong>und</strong> die<br />
mittlere jährliche Lufttemperatur von 10 °C bei ca. 1.600 bis 1.650 St<strong>und</strong>en Sonnenscheindauer<br />
(UMWELTATLAS HESSEN online; Zeitraum 1991-2000). Diese Werte stehen im hessischen Vergleich<br />
für eine klimagünstige Lage, wie sie für das Rhein-Main-Gebiet typisch ist.<br />
Offene Bereiche, wie z.B. Grünland- <strong>und</strong> Ackerflächen, sind für das Lokalklima als Kaltluftbildner<br />
bedeutsam. Da sie schwerer ist als Warmluft, fließt Kaltluft dem Geländerelief folgend v.a. in<br />
Richtung der Täler ab. Dem Geltungsbereich kommt hier keine relevante praktische Bedeutung<br />
zu. Zwar kann hier in geringem Maße Kaltluft entstehen. Ein möglicher schwacher Abfluss der<br />
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Kaltluft in Richtung der Hangneigungen (vornehmlich Süden) ist jedoch wegen des Waldes im<br />
Süden irrelevant.<br />
Die Luftschadstoffbelastung im Planungsgebiet in <strong>Hattersheim</strong> lässt sich durch folgende Daten<br />
charakterisieren (UBA LUFT online):<br />
− Überschreitung der Feinstaubbelastung in 2012: 20 Tage (UMWELTBUNDESAMT online: Station<br />
Sindlingen), der Grenzwert (> 50 μg/m³) liegt bei 35 Tagen. Der Durchschnittswert lag<br />
bei 22 μg/m³.<br />
− NO 2 -Jahresmittelwert 2012: Durchschnitt 33 μg/m³ (Grenzwert 40 μg/m³). St<strong>und</strong>e mit ><br />
200 μg/m³ kamen hier nicht vor.<br />
Auf Gr<strong>und</strong> der genannten Kenndaten ist die Gr<strong>und</strong>belastung des weiteren Umfelds mit Luftschadstoffen<br />
als mäßig einzustufen <strong>und</strong> somit typisch für nicht stark belastete Bereiche im Ballungsraum.<br />
2.3.2 Bewertung<br />
Das Schutzgut Klima / Luft ist wie folgt zu bewerten:<br />
Tabelle 6: Bewertung des Naturguts Klima / Luft<br />
Räumlicher Bezug<br />
Wirkzone Klima /<br />
Luft (Geltungsbereich)<br />
Bewertungskriterien / Funktionen<br />
Lokalklimatische<br />
Austauschfunktion<br />
Luftregulationsfunktion<br />
Immissionsschutzfunktion<br />
Lufthygienische<br />
Bedeutung<br />
2 2 2 2<br />
Erläuterungen: 1 = sehr gering, 2 = gering, 3 = mittel / durchschnittlich, 4 = hoch, 5 = sehr hoch.<br />
Die naturschutzfachliche Bedeutung des Naturgutes Klima / Luft ist somit als gering (Wertstufe 2)<br />
einzustufen.<br />
Die Empfindlichkeit des Naturguts Klima / Luft stellt sich wie folgt dar:<br />
Tabelle 7: Bewertung der Empfindlichkeit des Naturguts Klima / Luft<br />
Empfindlichkeit gegenüber<br />
lokalklimatischen <strong>und</strong><br />
Schadstoffemissionen<br />
Räumlicher Bezug<br />
lufthygienischen Veränderungen<br />
Wirkzone Klima / Luft 1 3<br />
Erläuterungen: Bewertung: 1 = sehr gering, 2 = gering, 3 = mittel / durchschnittlich<br />
Lufthygienische Austauschfunktionen kommen dem Plangebiet nicht zu. Daher ist die Empfindlichkeit<br />
diesbezüglich als sehr gering zu erachten. Auch gegenüber Schadstoffemissionen besteht<br />
keine besondere Empfindlichkeit, da die Vorbelastungen als moderat anzusehen sind.<br />
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2.3.5 Relevanz des Naturguts<br />
Dem Schutzgut kommt im Geltungsbereich <strong>und</strong> dessen nahem Umfeld keine relevante Funktion<br />
zu. Es ist im Weiteren nicht mehr zu betrachten, es sei denn, durch den Bebauungsplan würden<br />
massive Schadstoffeinträge vorbereitet.<br />
2.4 Naturgut Biotope/Flora<br />
2.4.1 Vorgehen bei der Bewertung<br />
Die Kriterien zur Bewertung des Naturguts Biotoptypen finden sich in Anhang 2.<br />
2.4.2 Wirkzone<br />
Als Wirkzone hinsichtlich des Schutzguts wird der Geltungsbereich des Bebauungsplans herangezogen.<br />
2.4.3 Beschreibung<br />
Nachfolgend werden zuerst die im Geltungsbereich des Bebauungsplans vorkommenden Biotoptypen<br />
beschrieben. Danach folgt die Darstellung der nachgewiesen Pflanzenarten.<br />
<br />
Biotop- <strong>und</strong> Nutzungstypen<br />
Die Beschreibung der Biotoptypen ist der folgenden Tabelle, Lage <strong>und</strong> Ausdehnung der<br />
Biotoptypen der Karte „Biotoptypen Bestand“ (s. Anhang 4) zu entnehmen. Als Kartiergr<strong>und</strong>lage<br />
zur Aufnahme der Biotop- <strong>und</strong> Nutzungstypen wurde der Standard-Nutzungstypenschlüssel nach<br />
Hessischer Kompensationsverordnung (KV 2005) zugr<strong>und</strong>e gelegt<br />
Tabelle 8: Beschreibung der Biotoptypen<br />
Code Nutzungstyp Beschreibung der Biotoptypen<br />
02.100 Hecke, sauer, heimisch Die östliche der beiden Ackerflächen im Geltungsbereich ist<br />
auf drei Seiten von Hecken umgeben, die überwiegend den<br />
Charakter von Baumhecken aufweisen.<br />
Die Gehölzartenvielfalt ist als mäßig zu beschreiben, wobei die<br />
Hecken vielfach auch saumartige Strukturen umfassen, die<br />
eine etwas höhere Artenvielfalt aufweisen. Typische Gehölze<br />
sind Roter Hartriegel, Weißdorn, Feldahorn oder Schlehe.<br />
06.920 Grünlandeinsaat, Grasacker Am westlichen Rand des Geltungsbereichs wird eine schmale<br />
Fläche als sehr artenarmes Grünland genutzt.<br />
09.130 Wiesenbrache, ruderale Wiese Die ruderalen Wiesen sind nur sporadisch genutzte, grünlandartige<br />
Flächen, die bisweilen erste Verbuschungstendenzen<br />
aufweisen <strong>und</strong> - speziell am südlichen Rand der bestehenden<br />
Siedlungs- <strong>und</strong> Gewerbeflächen - als Saum ausgeprägt sind.<br />
Ruderale Wiesen befinden sich im Übergang von der östlichen<br />
Ackerfläche zu den Siedlungs- <strong>und</strong> Gewerbeflächen nördlich<br />
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BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />
Code Nutzungstyp Beschreibung der Biotoptypen<br />
davon. Eine weitere, sehr kleine Fläche wurde im äußersten<br />
Nordwesten des Geltungsbereichs kartiert.<br />
10.510 Voll versiegelte Flächen Ein Zufahrtsweg von der Voltastraße im Norden <strong>und</strong> zwei<br />
kleine geteerte Flächen am Westrand des Plangebiets.<br />
10.530 Schotterweg, -fläche Ein Weg begrenzt das Plangebiet im Nordwesten.<br />
10.610 Feldweg, bewachsen Ein Wirtschaftsweg; geschlossene Grasnarbe, an der Südgrenze<br />
zwischen Acker <strong>und</strong> Auwald; geht nach Osten in einen<br />
Waldweg über.<br />
10.620 Waldweg, bewachsen Ein Wirtschaftsweg; geschlossene Grasnarbe, im Norden von<br />
Hecken, im Süden von Auwald begrenzt.<br />
11.191 Acker, intensiv Der Geltungsbereich wird im Kern von zwei Ackerflächen gebildet,<br />
die durch einen Heckenstreifen voneinander getrennt<br />
sind.<br />
Auf den intensiv genutzten Äckern ist die Artenvielfalt naturgemäß<br />
gering. Typische Arten sind hier etwa der Weiße Gänsefuß,<br />
der Acker-Schachtelhalm oder der Vogelknöterich. An<br />
weniger intensiv genutzten Stellen oder an den schmalen<br />
Randsäumen ist die Artenvielfalt jedoch deutlich erhöht <strong>und</strong> es<br />
können einige Ackerwildkräuter nachgewiesen werden, wenngleich<br />
darunter keine bemerkenswerten sind.<br />
Zu nennen sind Acker-Gauchheil, drei Malvenarten, Klatsch-<br />
Mohn oder Acker-Vergissmeinnicht.<br />
Die Biotoptypen-Vielfalt im Geltungsbereich ist außerordentlich gering. Den weitaus größten Anteil<br />
nehmen intensiv genutzte Ackerflächen ein. Andere Biotoptypen treten nur am Rand des Geltungsbereichs<br />
auf. Neben den Hecken, die die östliche der beiden Ackerflächen umfassen, bestehen<br />
noch Säume, die überwiegend als ruderale Grünlandstreifen ausgeprägt sind.<br />
Naturschutzfachlich durchaus bemerkenswerte Biotoptypen finden sich nur am äußersten Rand<br />
oder außerhalb des Geltungsbereichs. Dies betrifft zum einen die bereits beschriebene Grünlandeinsaat<br />
an der Straßenböschung der Bahnüberführung, zum anderen die Wälder südlich des<br />
Plangebiets. Diese sind zu großen Teilen als Hartholzauwald einzustufen, jüngere Bestände auch<br />
als Auwaldneuanlage. Die Baumschicht dieser Bestände weist neben den Bestandsbildnern<br />
Esche <strong>und</strong> Stieleiche am Bestandsrand auch einige typische Pionierarten wie Vogelkirsche, Birke,<br />
Salweide oder Eberesche auf. Bemerkenswert war überdies das Vorkommen der Feldulme.<br />
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes kommen somit keine besonders bemerkenswerten Biotoptypen<br />
vor. Insbesondere unterliegt keiner der nachgewiesenen Biotoptypen dem gesetzlichen<br />
Schutz des § 30 BNatSchG bzw. des § 13 HAGBNatSchG. Naturschutzfachlich bedeutsame Biotop-<br />
<strong>und</strong> Nutzungstypen finden sich allein im Umfeld des Plangebiets. Sie werden durch die Planung<br />
nicht in Anspruch genommen.<br />
<br />
Flora<br />
Das gesamte Plangebiet <strong>und</strong> der angrenzende Auwald- wurden auf die vorkommenden Pflanzenarten<br />
untersucht. Die nachfolgende Gesamtartenliste zeigt die im Geltungsbereich sowie ggf. angrenzend<br />
an diesen - nachgewiesenen Pflanzenarten.<br />
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Tabelle 9: Nachgewiesene Pflanzenarten (Gesamtartenliste)<br />
Gefährdung<br />
Artenschutz<br />
Nr. Deutscher Name<br />
Wissenschaftl. Name<br />
1. Feldahorn Acer campestre - - - - -<br />
2. Spitzahorn Acer platanoides - - - - -<br />
3. Bergahorn Acer pseudoplatanus - - - - -<br />
4. Schafgarbe Achillea millefolium - - - - -<br />
5. Gewöhnliche Rosskastanie Aesculus hippocastanum - - - - -<br />
6. Gemeine Quecke Agropyron repens - - - - -<br />
7. Kriechendes Straußgras Agrostis stolonifera - - - - -<br />
8. Götterbaum Ailanthus altissima - - - - -<br />
9. Knoblauchsrauke Alliaria petiolata - - - - -<br />
10. Acker-Gauchheil Anagallis arvensis - - - - -<br />
11. Gemeine Ochsenzunge Anchusa officinalis - - - - -<br />
12. Färber-H<strong>und</strong>skamille Anthemis tinctoria - - - - -<br />
13. Große Klette Arctium lappa - - - - -<br />
14. Meerrettich Armoracia rusticana - - - - -<br />
15. Gewöhnlicher Glatthafer Arrhenatherum elatius - - - - -<br />
16. Gemeiner Beifuß Artemisia vulgaris - - - - -<br />
17. Saat-Hafer Avena sativa - - - - -<br />
18. Hänge-Birke Betula pendula - - - - -<br />
19. Wald-Zwenke Brachypodium sylvaticum - - - - -<br />
20. Weiche Trespe Bromus mollis - - - - -<br />
21. Taube Trespe Bromus sterilis - - - - -<br />
22. Rotfrüchtige Zaunrübe Bryonia dioica - - - - -<br />
23. Echte Zaunwinde Calystegia sepium - - - - -<br />
24. Hirtentäschl Capsella bursa-pastoris - - - - -<br />
25. Weg-Distel Carduus acanthoides - - - - -<br />
26. Hainbuche Carpinus betulus - - - - -<br />
27. Skabiosen-Flockenblume Centaura scabiosa - - - - -<br />
28. Wiesen-Flockenblume Centaurea jacea - - - - -<br />
29. Gemeines Hornkraut Cerastium holosteoides - - - - -<br />
30. Weißer Gänsefuß Chenopodium album - - - - -<br />
31. Acker-Kratzdistel Cirsium arvense - - - - -<br />
32. Gemeine Kratzdistel Cirsium vulgare - - - - -<br />
33. Gelber Blasenstrauch Colutea arborescens - - - - -<br />
34. Ackerwinde Convolvulus arvensis - - - - -<br />
35. Kanadischer Katzenschweif Conyza canadensis - - - - -<br />
36. Blutroter Hartriegel Cornus sanguinea - - - - -<br />
37. Bunte Kronwicke Coronilla varia - - - - -<br />
38. Gemeine Hasel Corylus avellana - - - - -<br />
RL Deutschland<br />
RL Hessen<br />
RL Regional<br />
§ 7 BNatSchG<br />
FFH-Richtlinie<br />
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Gefährdung<br />
Artenschutz<br />
Nr. Deutscher Name<br />
Wissenschaftl. Name<br />
39. Eingriffliger Weißdorn Crataegus monogyna - - - - -<br />
40. Knaulgras Dactylis glomerata - - - - -<br />
41. Wilde Möhre Daucus carota - - - - -<br />
42. Karthäuser-Nelke Dianthus carthusianorum V - - b -<br />
43. Weidenröschen Epilobium spec. - - - - -<br />
44. Acker-Schachtelhalm Equisetum arvense - - - - -<br />
45. Gemeines Pfaffenhütchen Euonymus europaeus - - - - -<br />
46. Gewöhnlicher Windenknöterich Fallopia convolvulus - - - - -<br />
47. Gemeine Esche Fraxinus excelsior - - - - -<br />
48. Gebräuchlicher Erdrauch Fumaria officinalis - - - - -<br />
49. Wiesen-Labkraut Galium album - - - - -<br />
50. Kletten-Labkraut Galium aparine - - - - -<br />
51. Echtes Labkraut Galium verum - - - - -<br />
52. Weicher Storchschnabel Geranium molle - - - - -<br />
53. Kleiner Storchschnabel Geranium pusillum - - - - -<br />
54. Ruprechtskraut Geranium robertianum - - - - -<br />
55. Echte Nelkenwurz Geum urbanum - - - - -<br />
56. G<strong>und</strong>ermann Glechoma hederacea - - - - -<br />
57. Gemeiner Efeu Hedera helix - - - - -<br />
58. Sonnenblume Helianthus annuus - - - - -<br />
59. Echtes Johanniskraut Hypericum perforatum - - - - -<br />
60. Kleines Springkraut Impatiens parviflora - - - - -<br />
61. Kompass-Lattich Lactuca serriola - - - - -<br />
62. Gemeiner Rainkohl Lapsana communis - - - - -<br />
63. Europäische Lärche Larix decidua - - - - -<br />
64. Herbst-Löwenzahn Leontodon autumnalis - - - - -<br />
65. Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare - - - - -<br />
66. Gemeines Leinkraut Linaria vulgaris - - - - -<br />
67. Ausdauernder Lolch Lolium perenne - - - - -<br />
68. Gemeiner Hornklee Lotus corniculatus - - - - -<br />
69. Kulturapfel Malus domestica - - - - -<br />
70. Moschus-Malve Malva moschata - - - - -<br />
71. Gänse-Malve Malva neglecta - - - - -<br />
72. Wilde Malve Malva sylvestris - - - - -<br />
73. Hopfenklee Medicago lupulina - - - - -<br />
74. Luzerne Medicago sativa - - - - -<br />
75. Einjähriges Bingelkraut Mercurialis annua - - - - -<br />
76. Acker-Vergissmeinnicht Myosotis arvensis - - - - -<br />
77. Rotkelchige Nachtkerze Oenothera glazioviana - - - - -<br />
78. Gewöhnlicher Dost Origanum vulgare - - - - -<br />
79. Klatsch-Mohn Papaver rhoeas - - - - -<br />
RL Deutschland<br />
RL Hessen<br />
RL Regional<br />
§ 7 BNatSchG<br />
FFH-Richtlinie<br />
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Gefährdung<br />
Artenschutz<br />
Nr. Deutscher Name<br />
Wissenschaftl. Name<br />
80. Selbstkletternde Jungfernrebe Parthenocissus quinquefolia - - - - -<br />
81. Pastinak Pastinaca sativa - - - - -<br />
82. Wiesen-Lieschgras Phleum pratense - - - - -<br />
83. Spitz-Wegerich Plantago lanceolata - - - - -<br />
84. Breitwegerich Plantago major - - - - -<br />
85. Einjähriges Rispengras Poa annua - - - - -<br />
86. Hain-Rispengras Poa nemoralis - - - - -<br />
87. Gemeines Rispengras Poa trivialis - - - - -<br />
88. Vogelknöterich Polygonum aviculare agg. - - - - -<br />
89. Hybrid-Pappel Populus cf x canadensis - - - - -<br />
90. Pappel Populus spec. - - - - -<br />
91. Silber-Fingerkraut Potentilla argentea - - - - -<br />
92. Kriechendes Fingerkraut Potentilla reptans - - - - -<br />
93. Vogelkirsche Prunus avium - - - - -<br />
94. Mittelmeer-Feuerdorn Pyracantha coccinea - - - - -<br />
95. Stieleiche Quercus robur - - - - -<br />
96. Essigbaum Rhus typhina - - - - -<br />
97. Rote Johannisbeere Ribes rubrum - - - - -<br />
98. H<strong>und</strong>s-Rose Rosa canina - - - - -<br />
99. Kratzbeere Rubus caesius - - - - -<br />
100. Brombeere Rubus fruticosus agg. - - - - -<br />
101. Sal-Weide Salix caprea - - - - -<br />
102. Wiesen-Salbei Salvia pratensis - - - - -<br />
103. Schwarzer Hol<strong>und</strong>er Sambucus nigra - - - - -<br />
104. Kleiner Wiesenknopf Sanguisorba minor - - - - -<br />
105. Schmalblättriges Greiskraut Senecio inaequidens - - - - -<br />
106. Jakobs Greiskraut Senecio jacobaea - - - - -<br />
107. Weiße Lichtnelke Silene alba - - - - -<br />
108. Gemeines Leinkraut Silene vulgaris - - - - -<br />
109. Gemeine Rauke Sisymbrium officinale - - - - -<br />
110. Kanadischer Goldrute Solidago canadensis - - - - -<br />
111. Rauhe Gänsedistel Sonchus asper - - - - -<br />
112. Eberesche Sorbus aucuparia - - - - -<br />
113. Löwenzahn Taraxacum sect. Ruderalia - - - - -<br />
114. Breitblättriger Thymian Thymus pulegioides - - - - -<br />
115. Winter-Linde Tilia cordata - - - - -<br />
116. Weiß-Klee Trifolium repens - - - - -<br />
117. Geruchlose Kamille Tripleurospermum perforatum - - - - -<br />
118. Feldulme Ulmus cf minor 3 3 3 - -<br />
119. Brennnessel Urtica dioica - - - - -<br />
120. Königskerze Verbascum spec. - - - - -<br />
RL Deutschland<br />
RL Hessen<br />
RL Regional<br />
§ 7 BNatSchG<br />
FFH-Richtlinie<br />
Seite: 24
BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />
Gefährdung<br />
Artenschutz<br />
Nr. Deutscher Name<br />
Wissenschaftl. Name<br />
121. Feld-Ehrenpreis Veronica arvensis - - - - -<br />
122. Efeublättriger Ehrenpreis Veronica hederifolia - - - - -<br />
123. Persischer Ehrenpreis Veronica persica - - - - -<br />
124. Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus - - - - -<br />
125. Vogel-Wicke Vicia cf cracca - - - - -<br />
126. Kleines Immergrün Vinca minor - - - - -<br />
127. Ackerstiefmütterchen Viola arvensis - - - - -<br />
Erläuterungen: Gefährdete Arten <strong>und</strong> solche der Vorwarnliste sind fett dargestellt.<br />
Gefährdung: RL = Rote Liste, V = Art der Vorwarnliste, 3 = gefährdet.<br />
Artenschutz: b = besonders geschützt.<br />
Die Gesamtzahl von 127 nachgewiesenen Pflanzenarten lässt zunächst auf eine mindestens mäßig<br />
hohe Artenvielfalt im Geltungsbereich schließen. Tatsächlich aber kommt der größte Teil dieser<br />
Arten im Umfeld des Geltungsbereichs vor. So weist vor allem auch die Straßenböschung an<br />
der Überfahrung der Bahntrasse eine vergleichsweise hohe Vielfalt auf.<br />
Dagegen weisen die Ackerflächen, die den weitaus größten Flächenanteil des Geltungsbereichs<br />
ausmachen, nur eine geringe Artenvielfalt auf. Lediglich im Bereich der begleitenden Säume <strong>und</strong><br />
im Übergang zu anderen Vegetationsstrukturen konnte auch hier eine etwas höhere, allenfalls<br />
jedoch mäßige Artenvielfalt festgestellt werden. Gleichermaßen artenarm ist der einzige Grünlandbestand<br />
im äußersten Westen des Geltungsbereichs.<br />
Mit der Feldulme <strong>und</strong> der Kartäuser-Nelke konnten nur zwei bemerkenswerte 1 Arten nachgewiesen<br />
werden. Beide waren jedoch nur außerhalb des Geltungsbereichs anzutreffen <strong>und</strong> sind durch<br />
die Inanspruchnahme von Flächen nicht betroffen.<br />
RL Deutschland<br />
RL Hessen<br />
RL Regional<br />
§ 7 BNatSchG<br />
FFH-Richtlinie<br />
2.4.4 Beschreibung <strong>und</strong> Bewertung<br />
Der nachfolgenden Tabelle ist die Bewertung der relevanten Biotoptypen zu entnehmen. Die Bewertungskriterien<br />
finden sich in Anhang 2. Im Mittelpunkt der Bewertung stehen die Wertpunkte<br />
gemäß Kompensationsverordnung (KV). Die übrigen Parameter verdeutlichen den naturschutzfachlichen<br />
Wert <strong>und</strong> ermöglichen so ggf. eine Korrektur des KV-Werts im Sinne von Anlage 2 der<br />
KV (Zusatzbewertung). Im Hinblick auf die Kriterien der „Artenvielfalt“ <strong>und</strong> der „Gefährdung der<br />
Arten“ fließen die Erkenntnisse aus den floristischen <strong>und</strong> faunistischen (vgl. Kap. 3.5) Kartierungen<br />
bereits mit ein.<br />
1 Als bemerkenswert werden hier Arten aufgefasst, die in mindestens einer Roten Liste oder Vorwarnliste<br />
von Hessen oder Deutschland geführt werden.<br />
Seite: 25
BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />
Seite: 26
BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />
Tabelle 10: Naturschutzfachliche Bewertung der einzelnen Biotoptypen<br />
Code<br />
Biotoptyp<br />
Werte nach KV<br />
Bewertung nach naturschutzfachlichen Kriterien<br />
02.100 Hecke, sauer,<br />
heimisch<br />
06.920 Grünlandeinsaat,<br />
Grasacker<br />
09.130 Wiesenbrache,<br />
ruderale Wiese<br />
10.510 Voll versiegelte<br />
Flächen<br />
10.530 Schotterweg, -<br />
fläche<br />
10.610 Feldweg, bewachsen<br />
10.620 Waldweg, bewachsen<br />
Wp.<br />
KV<br />
Korr.<br />
KV<br />
Natürlichkeit<br />
/ Naturnähe<br />
Verbreitung<br />
/ Häufigkeit<br />
Artenreichtum<br />
Gefährdete<br />
Arten<br />
Gefährdung<br />
(Biotoptypen)<br />
Regenerierbarkeit<br />
Gesamtwert<br />
(Stufe)<br />
36 - 4 3 2 2 2 3 2,6 (4)<br />
16 - 1 2 2 1 1 1 1,2 (2)<br />
39 - 3 2 3 3 3 2 2,6 (3)<br />
3 - 1 1 1 1 1 1 1,0 (1)<br />
6 - 1 2 2 1 1 1 1,4 (2)<br />
21 - 2 3 3 3 3 2 2,4 (3)<br />
21 - 2 3 2 2 2 2 2,2 (3)<br />
11.191 Acker, intensiv 16 - 2 1 2 2 1 2 1,5 (2)<br />
Erläuterung:<br />
Bewertungsstufen: 1 = sehr gering, 2 = gering, 3 =mittel, 4 = hoch, 5 = sehr hoch, − = keine Bewertung.<br />
In der Spalte Gesamtwert findet sich in Klammern jeweils der Gesamtwert nach dem Maximalprinzip 2 .<br />
2 Bei Bewertung nach dem Maximalprinzip entscheidet der höchste Wert der einzelnen Parameter über den Gesamtwert.<br />
Seite: 27
BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />
Tabelle 9 verdeutlicht, dass sich im Plangebiet keine naturschutzfachlich bemerkenswerten Biotoptypen<br />
befinden. Die beiden Biotoptypen mit einer höheren Wertigkeit, die naturnahe Grünlandeinsaat<br />
sowie die im Süden anschließenden Wälder, liegen außerhalb des Geltungsbereichs.<br />
Sollte sich die Entwicklung der naturnahen Grünlandeinsaat weiter fortsetzen, wird sie in naher<br />
Zukunft als extensive Frischwiese anzusprechen sein.<br />
Die naturschutzfachliche Bewertung belegt im vorliegenden Fall, dass die Bewertungen der Anlage<br />
3 der KV durchweg aufrecht erhalten werden können. Der für die weiteren Arbeiten wesentliche<br />
Wert der Biotoptypen bestimmt sich auf dieser Basis anhand folgender Werteskala:<br />
• sehr hochwertig (Wertstufe 5): >= 60 Wertpunkte;<br />
• hochwertig (Wertstufe 4): >= 40 Wertpunkte <strong>und</strong> < 60 Wertpunkte;<br />
• mittel (Wertstufe 3): >= 20 Wertpunkte <strong>und</strong> < 40 Wertpunkten;<br />
• geringwertig (Wertstufe 2): >= 10 Wertpunkte <strong>und</strong> < 20 Wertpunkte;<br />
• sehr geringwertig (Wertstufe 1): 0 bis 9 Wertpunkte.<br />
Damit erhält die Bewertung der Biotoptypen folgendes Bild:<br />
Tabelle 11: Bewertung der Biotoptypen<br />
Code Nutzungstyp Bewertung<br />
02.100 Hecke, sauer, heimisch 3<br />
06.920 Grünlandeinsaat 2<br />
09.130 Wiesenbrache, ruderale Wiese 3<br />
10.510 Voll versiegelte Flächen 1<br />
10.530 Schotterweg, -fläche 1<br />
10.610 Feldweg, bewachsen 3<br />
10.620 Waldweg, bewachsen 3<br />
11.191 Acker, intensiv 2<br />
Erläuterung: 1 = sehr gering, 2 = gering, 3 =mittel, 4 = hoch, 5 = sehr hoch, − = keine Bewertung.<br />
Im Geltungsbereich des Bebauungsplans kommen keine hochwertigen Biotop- <strong>und</strong> Nutzungstypen<br />
vor. Als mäßig bedeutsam (mittlere Bedeutung) konnten lediglich die Hecken, die Säume<br />
(Wiesenbrachen) sowie die bewachsenen Wege eingestuft werden. Die flächenmäßig dominanten<br />
Ackerflächen weisen hingegen nur einen geringen naturschutzfachlichen Wert auf.<br />
Die Empfindlichkeit der für die Planung relevanten Biotoptypen wird in Tabelle 11 dargestellt.<br />
Tabelle 12: Bewertung der Empfindlichkeit des Naturguts Biotoptypen / Flora<br />
Empfindlichkeit gegenüber<br />
Code Biotoptyp<br />
Standortveränderungen<br />
Flächenverlust einträge<br />
Schadstoff-<br />
02.100 Hecken, sauer, heimisch 2 2 2<br />
06.920 Grünlandeinsaat, Grasacker 2 2 1<br />
09.130 Wiesenbrache, ruderale Wiese 2 2 2<br />
Seite: 28
BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />
Code<br />
Biotoptyp<br />
Empfindlichkeit gegenüber<br />
Flächenverlust<br />
Standortveränderungen<br />
Schadstoffeinträge<br />
10.510 Voll versiegelte Flächen 1 1 1<br />
10.530 Schotterwege, -fläche 1 1 2<br />
10.610 Feldweg, bewachsen 2 2 1<br />
10.620 Waldweg, bewachsen 2 2 1<br />
11.191 Acker, intensiv 2 2 2<br />
Die Empfindlichkeit gegenüber den hier beurteilten Beeinträchtigungen ist als gering zu bewerten.<br />
Selbst die etwas höherwertigen Biotoptypen erweisen sich gegenüber Beeinträchtigungen als relativ<br />
unempfindlich. So ist keiner der Biotoptypen selten, so dass mäßige Flächenverluste generell<br />
wenig bedeutsam sind. Das trifft trotz deutlicher Flächeneinbußen bisher auch noch auf die intensiven<br />
Äcker zu, die im Rhein-Main-Gebiet jedoch weiter unter Druck geraten, so dass hier auch<br />
unter naturschutzfachlichen Gesichtspunkten wohl bald eine höhere Empfindlichkeit festgestellt<br />
werden muss.<br />
Eine höhere Empfindlichkeit ergibt sich gr<strong>und</strong>sätzlich auch hinsichtlich des Flächenverlusts bei<br />
den Wiesenbrachen (Säumen). Im vorliegenden Fall ist dennoch eine geringe Empfindlichkeit zu<br />
konstatieren, da hier nur in geringem Maße eingegriffen wird <strong>und</strong> ähnliche Strukturen im Umfeld<br />
häufig sind.<br />
Keiner der Biotoptypen zeigt sich gegenüber Standortveränderungen empfindlich. Es handelt sich<br />
durchweg um Biotoptypen, die keine hohen Anforderungen an den Standort (Bodenfeuchte,<br />
Nährstoffgehalte) stellen. Ebenso verhält es sich in Bezug auf Schadstoffeinträge.<br />
2.4.5 Schutzgebiete <strong>und</strong> –objekte nach Naturschutz- <strong>und</strong> Forstrecht<br />
Im Plangebiet befinden sich keine Schutzgebiete <strong>und</strong> –objekte der §§ 21 bis 29 BNatSchG oder<br />
des Forstrechts.<br />
2.3.5 Relevanz des Naturguts<br />
Das Naturgut Biotoptypen / Flora ist gr<strong>und</strong>sätzlich im Rahmen der Auswirkungsprognose zu betrachten.<br />
Seite: 29
BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />
2.5 Naturgut Fauna<br />
2.5.1 Vorgehen bei der Bewertung<br />
Zur naturschutzfachlichen Bedeutungseinstufung des Naturguts Fauna werden die in Anhang 2<br />
beschriebenen Kriterien herangezogen.<br />
2.5.2 Wirkzonen<br />
Ein Baugebiet ist in seinem Umfeld soweit wirksam, wie dort lebende Tiere erheblich beeinträchtigt<br />
werden können, wobei zwischen der Bau-, Anlage- <strong>und</strong> Betriebsphase zu unterscheiden ist.<br />
Fernwirkungen können gr<strong>und</strong>sätzlich nur durch Störungen ausgelöst werden. Im vorliegenden Fall<br />
ist von einer sehr geringen Wirksamkeit im Umfeld auszugehen. Zum einen fehlen schon angesichts<br />
der massiven Vorbelastung empfindliche Arten <strong>und</strong> insbesondere die auch gegenüber Kulissen<br />
sensiblen Offenlandarten kommen nicht vor. Zum anderen sind baubedingte Wirkungen<br />
temporär <strong>und</strong> auch die Waldarten sind gegenüber solchen Beeinträchtigungen wenig empfindlich.<br />
Relevante betriebsbedingte Störwirkungen sind ohnehin auszuschließen, zumal Lärm aufgr<strong>und</strong><br />
der Emissionskontingente keine Fernwirkung hervorruft. Alles in allen wird die Wirkzone hier über<br />
den Geltungsbereich hinaus auf einen maximal 50 m breiten Puffer darum herum erweitert.<br />
2.5.3 Beschreibung<br />
Hinsichtlich der Fauna steht neben der Frage nach der naturschutzfachlichen Bedeutung auch<br />
jene nach möglichen artenschutzrechtlichen Konflikten. Dieser Aspekt wird umfassend in der Artenschutzprüfung<br />
bearbeitet, die als separates Werk dem <strong>Umweltbericht</strong> beigefügt ist.<br />
Im Zuge der aktuellen Planung wurden folgende Artengruppen untersucht:<br />
• Vögel,<br />
• Fledermäuse <strong>und</strong><br />
• Reptilien.<br />
Seite: 30
BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />
<br />
Vögel<br />
Die nachfolgende Tabelle zeigt die nachgewiesenen Vogelarten. Der Erhaltungszustand der<br />
Vogelarten in Hessen wird darin durch die farbliche Hinterlegung in der Spalte RL Hessen<br />
dargestellt (s. HMUELV 2011). „Grün“ bedeutet dabei günstiger Erhaltungszustand, „gelb“ einen<br />
ungünstigen, unzureichenden <strong>und</strong> „rot“ einen ungünstigen, schlechten Erhaltungszustand.<br />
Tabelle 13: Nachgewiesene Vogelarten<br />
Artenschutz<br />
Örtlicher<br />
Bestand<br />
Gefährdung<br />
Nachweisort<br />
Nr. Deutscher Name<br />
Wissenschaftlicher<br />
Name<br />
RL Deutschland<br />
RL Hessen<br />
Vogelschutzrichtlinie<br />
§ 7 BNatSchG<br />
Status<br />
Häufigkeit in der<br />
Wirkzone<br />
innerhalb der<br />
Wirkzone<br />
1. Amsel Turdus merula - - Art.1 b C V x<br />
2. Bachstelze Motacilla alba - - Art.1 b B II x<br />
3. Blaumeise Parus caeruleus - - Art.1 b C III x<br />
4. Bluthänfling Carduelis cannabina V V Art.1 b B II x<br />
5. Buchfink Fringilla coelebs - - Art.1 b B IV x<br />
6. Buntspecht Dendrocopos major - - Art.1 b B II<br />
7. Dorngrasmücke Sylvia communis - - Art.1 b B III x<br />
8. Eichelhäher Garrulus glandarius - - Art.1 b B II x<br />
9. Elster Pica pica - - Art.1 b C II x<br />
10. Fitis Phylloscopus trochilus - - Art.1 b B II x<br />
11. Gartenbaumläufer Certhia brachydactyla - - Art.1 b B II x<br />
12. Gartengrasmücke Sylvia borin - - Art.1 b B III x<br />
13. Girlitz Serinus serinus - V Art.1 b B III x<br />
14. Goldammer Emberiza citrinella - - Art.1 b A I x<br />
15. Graureiher Ardea cinerea - 3 Art.1 b Ü V x<br />
16. Grünfink Carduelis chloris - - Art.1 b B II x<br />
17. Grünspecht Picus viridis - - Art.1 b,s C,N II N C<br />
18. Hausrotschwanz Pheonicurus ochruros - - Art.1 b C III x<br />
19. Haussperling Passer domesticus V V Art.1 b B V x<br />
20. Heckenbraunelle Prunella modularis - - Art.1 b B III x<br />
21. Jagdfasan Fasianus colchicus - GF Art.1 b A I x<br />
22. Klappergrasmücke Sylvia curruca - V Art.1 b A I x<br />
23. Kleiber Sitta europaea - - Art.1 b C III x<br />
24. Kohlmeise Parus major - - Art.1 b C IV x<br />
25. Mauersegler Apus apus - V Art.1 b N V x<br />
26. Mäusebussard Buteo buteo - - Art.1 b,s N III x<br />
27. Mehlschwalbe Delichon urbica V 3 Art.1 b N II x<br />
28. Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla - - Art.1 b B V x<br />
29. Nachtigall Luscinia megarhynchos - - Art.1 b B I x<br />
nur außerhalb der<br />
Wirkzone<br />
Seite: 31
BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />
Artenschutz<br />
Örtlicher<br />
Bestand<br />
Gefährdung<br />
Nachweisort<br />
Nr. Deutscher Name<br />
Wissenschaftlicher<br />
Name<br />
RL Deutschland<br />
RL Hessen<br />
Vogelschutzrichtlinie<br />
§ 7 BNatSchG<br />
Status<br />
Häufigkeit in der<br />
Wirkzone<br />
innerhalb der<br />
Wirkzone<br />
30. Nilgans Alopochen aegyptiacus - GF - - Ü II x<br />
31. Rabenkrähe Corvus corone - - Art.1 b C IV x<br />
32. Rauchschwalbe Hir<strong>und</strong>o rustica V 3 Art.1 b N II x<br />
33. Ringeltaube Columba palumbus - - Art.1 b C IV x<br />
34. Rohrweihe Circlus aeruginosus - 2<br />
Art.1,<br />
Anh.I<br />
b,s Ü I x<br />
35. Rotkehlchen Erithacus rubecula - - Art.1 b C IV x<br />
36. Rotmilan Milvus milvus - -<br />
Art.1<br />
Anh.I<br />
b,s N I x<br />
37. Schwarzspecht Dryocopus martius - V<br />
Art.1<br />
Anh.I<br />
b,s A I x<br />
38. Singdrossel Turdus philomelos - - Art.1 b B III x<br />
39. Sperber Accipiter nisus - - Art.1 b N II x<br />
40. Star Sturnus vulgaris - - Art.1 b B V x<br />
41. Stieglitz Carduelis carduelis - V Art.1 b A II x<br />
42. Straßentaube<br />
Columba livia f.<br />
domestica<br />
- GF Art.1 b B,N V N B<br />
43. Sumpfmeise Parus palustris - - Art.1 b B II x<br />
44. Turmfalke Falco tinnunculus - -<br />
Art.1,<br />
Anh.I<br />
b,s C II x<br />
45. Wacholderdrossel Turdus pilaris - - Art.1 b N I x<br />
46. Weidenmeise Parus montanus - - Art.1 b B I x<br />
47. Zaunkönig Troglodytes troglodytes - - Art.1 b B III x<br />
48. Zilpzalp Phylloscopus collybita - - Art.1 b B V x<br />
nur außerhalb der<br />
Wirkzone<br />
Erläuterungen:<br />
Gefährdung: RL = Rote Liste, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = Vorwarnliste.<br />
Artenschutz: Art.1 = Art des Artikels 1 der Vogelschutzrichtlinie, Anh.I = Art des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie, b =<br />
besonders geschützt, s = streng geschützt.<br />
Häufigkeit: I = Einzelnachweis; II = 2-3 Tiere / Brutpaare; III = 4-5 Tiere / Brutpaare; IV = 6-10 Tiere / Brutpaare; V = >10<br />
Tiere / Brutpaare.<br />
Status: A = möglicherweise brütend, B = wahrscheinlich brütend, C = sicher brütend, N = Nahrungsgast, Ü = überfliegend.<br />
Im Zuge der Untersuchungen des Jahres 2011 konnten 48 Vogelarten beobachtet werden. Der<br />
Anteil jener Arten, die nicht im Geltungsbereich selbst <strong>und</strong> in dessen 50m-Umfeld vorkamen, war<br />
hoch. 16 Arten konnten nur außerhalb der Wirkzone festgestellt werden, so dass 32 Arten räumlich<br />
der Wirkzone der Planung zugeordnet werden konnten. Von den 32 beobachtetet Arten wiederum<br />
konnten 22 als Brutvögel angesprochen werden.<br />
Alle nachgewiesenen Arten gehören dem Spektrum der häufigen <strong>und</strong> regelmäßig nachzuweisenden<br />
Arten an. Das gilt auch für jene Arten, die in der Roten Liste oder der Vorwarnliste zu finden<br />
Seite: 32
BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />
sind. Diese Arten sind dort nur vertreten, weil sie in den letzten Jahren <strong>und</strong> Jahrzehnten Rückgangstendenzen<br />
zeigten, nicht aber, weil sie selten wären.<br />
Als bemerkenswert sind daher im Plangebiet mit Girlitz, Haussperling <strong>und</strong> Stieglitz nur drei Brutvogelarten<br />
anzusprechen, die allgemein häufig bis sehr häufig sind <strong>und</strong> dennoch einen ungünstigen<br />
Erhaltungszustand in Hessen aufweisen. Typische Arten des Offenlandes fehlten – mit Ausnahme<br />
des sehr anpassungsfähigen <strong>und</strong> vielfach ausgesetzten Jagdfasans vollständig.<br />
Daneben konnten als Brutvögel des Umfelds weitere typische Bewohner von Siedlungs- <strong>und</strong> Gewerbeflächen<br />
sowie des Waldes nachgewiesen werden. Dazu kamen einige Nahrungsgäste oder<br />
überfliegende Arten, unter denen Rotmilan <strong>und</strong> Rohrweihe der Erwähnung bedürfen.<br />
Alles in allem bietet sich in der Wirkzone für die Fauna das Bild eines mäßig artenreichen Bestandes,<br />
wobei alle Arten ökologisch entweder den Gehölzen / Wäldern oder den Siedlungen / Gewerbeflächen<br />
zuzuordnen sind. Anspruchsvolle Brutvögel fehlen.<br />
<br />
Fledermäuse<br />
Im Plangebiet konnten im Jahr 2011 die in der folgenden Tabelle aufgeführten Fledermausarten<br />
festgestellt werden. Die farblichen Hinterlegungen stehen für die Erhaltungszustände auf<br />
verschiedenen räumlichen Ebenen; in der Spalte „RL Hessen“ für Hessen, in der Spalte „RL<br />
Deutschland“ für Deutschland <strong>und</strong> in der Spalte „FFH-Richtlinie“ für die kontinentale Region in<br />
Europa. Hinsichtlich der Bedeutung der Farben sei auf Tabelle 13 verwiesen.<br />
Tabelle 14: Nachgewiesene Fledermausarten<br />
Artenschutz<br />
Örtlicher<br />
Bestand<br />
Gefährdung<br />
Nachweisort<br />
Deutscher<br />
Nr. Name<br />
1. Großer Abendsegler<br />
Wissenschaftlicher<br />
Name<br />
RL Deutschland<br />
RL Hessen<br />
FFH-Richtlinie<br />
§ 7 BNatSchG<br />
Status<br />
Häufigkeit in der<br />
Wirkzone<br />
innerhalb der<br />
Wirkzone<br />
Nyctalus noctula 3 3 IV b,s N II x<br />
2. Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus - 3 IV b,s N IV x<br />
nur außerhalb der<br />
Wirkzone<br />
Erläuterungen:<br />
Gefährdung: RL = Rote Liste, 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = Art der Vorwarnliste,<br />
D = Daten unzureichend.<br />
Artenschutz: IV = Art des Anhangs IV der FFH-RL, II = Art des Anhangs II der FFH-RL, b = besonders geschützt, s =<br />
streng geschützt.<br />
Häufigkeit (an den geplanten Anlagen): I = Einzelnachweis, sehr geringe Dichte, II = geringe Dichte / Anzahl; III = mittlere<br />
Dichte / Anzahl; IV = hohe Dichte / Anzahl; V = dominant, sehr hohe Dichte.<br />
Status: N = Nahrungsgast (Jagdrevier).<br />
Aus dem Spektrum der Fledermäuse konnten an den beiden Untersuchungsterminen lediglich<br />
zwei Arten festgestellt werden. Mit dem Großen Abendsegler <strong>und</strong> der Zwergfledermaus handelte<br />
Seite: 33
BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />
es sich dabei um zwei der häufigsten Arten in Hessen, wobei der Große Abendsegler nur an wenigen<br />
Stellen in Hessen (aktuell sind zwei bekannt) Wochenstuben besitzt.<br />
Sofern die Untersuchungen umfangreicher gewesen wären, hätten sicher deutlich mehr Arten erfasst<br />
werden können. Dies war aber nicht erforderlich, zumal mit relevanten Beeinträchtigungen<br />
der Fledermäuse ohnehin nicht zu rechnen war.<br />
<br />
Reptilien<br />
Im Zuge der Kartierung der Reptilien konnten folgende Arten erfasst werden:<br />
Tabelle 15: Nachgewiesene Reptilienarten<br />
Gefährdung<br />
Artenschutz<br />
Örtlicher<br />
Bestand<br />
Nachweisbereich<br />
RL Deutschland<br />
Wissensch.<br />
Nr. Dt. Name Name<br />
1. Blindschleiche Anguis fragilis - - - b C II x<br />
RL Hessen<br />
FFH-Richtlinie<br />
§ 7 BNatSchG<br />
Status<br />
Häufigkeit in der<br />
Wirkzone<br />
2. Zauneidechse Lacerta agilis 3 - IV b,s C II x<br />
innerhalb der<br />
Wirkzone<br />
nur außerhalb der<br />
Wirkzone<br />
Erläuterungen:<br />
Gefährdung: 3 = gefährdet, V = Art der Vorwarnliste.<br />
Artenschutz: b = besonders geschützt, s = streng geschützt.<br />
Häufigkeit: I = Einzelnachweis; II = geringe Dichte / Anzahl; III = mittlere Dichte / Anzahl; IV = hohe Dichte / Anzahl; V =<br />
dominant, sehr hohe Dichte.<br />
Status: C = bodenständiges Vorkommen (resident).<br />
Im Geltungsbereich bzw. an dessen Rand konnten mit der Zauneidechse <strong>und</strong> der Blindschleiche<br />
die beiden häufigsten Reptilienarten nachgewiesen werden. Während die Blindschleiche am<br />
Waldrand gef<strong>und</strong>en wurde, kamen die Zauneidechsen in nahezu allen besonnten Säumen vor,<br />
stets jedoch in kleiner Zahl <strong>und</strong> Dichte.<br />
<br />
Feldhamster<br />
Die Untersuchung zum Feldhamster ergab weder Nachweise noch sonstige Hinweise auf ein aktuelles<br />
Vorkommen der Art.<br />
2.5.4 Bewertung<br />
Zur Bewertung der Fauna wird zunächst eine „lebensraumbezogene“ Bewertung durchgeführt.<br />
Die räumliche Betrachtungsebene wird dabei in der Regel in mehrere „Funktionsräume“ untergliedert.<br />
Dabei handelt es sich um (größere) zusammenhängende Räume mit möglichst homogenen<br />
ökologischen Eigenschaften, die in der Regel von einer ganz bestimmten Gruppe von Tieren (so<br />
Seite: 34
BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />
genannte ökologische Gilde) besiedelt werden. Eine solche räumliche Differenzierung ist hier<br />
nicht erforderlich, da der Betrachtungsraum mit weniger als 10 ha Größe sehr klein ist <strong>und</strong> als<br />
funktional zusammenhängender Raum zu betrachten ist.<br />
Die nachfolgende Tabelle zeigt auf, welche naturschutzfachliche Bedeutung die Lebensräume<br />
innerhalb der Wirkzone für die Fauna haben. Dabei werden alle untersuchten Tiergruppen integriert.<br />
Tabelle 16: Bewertung der Fauna auf Basis der Funktionsräume<br />
Bewertungskriterien<br />
Seltenheit / Stenöke Artenreichtum / gesamt<br />
Funktionsraum<br />
Gefährdung Arten Repräsentativität<br />
Wirkzone Fauna 3 2 2 2,3 (3)<br />
Erläuterungen: 1 = sehr gering, 2 = gering, 3 = mittel, 4 = hoch, 5 = sehr hoch. Die Zahl in der Klammer steht für die<br />
Gesamtbewertung nach dem Maximalprinzip.<br />
Die Bewertung zeigt, dass dem Geltungsbereich <strong>und</strong> seinem nahen Umfeld nur eine geringe Bedeutung<br />
als Lebensraum für die Fauna zukommt. Lediglich das Kriterium „Gefährdung“ ist als<br />
mäßig (mittel) zu bewerten, da nicht nur eine Reihe typischer Vogelarten mit ungünstigem Erhaltungszustand<br />
vorkommen, sondern mit der Zauneidechse auch eine Art des Anhangs IV der FFH-<br />
Richtlinie bodenständig ist.<br />
Neben der lebensraumsraumbezogenen Bewertung erfolgt hinsichtlich der Fauna auch eine artengruppenbezogene<br />
Bewertung. Hierzu wird eine Bewertung vorgenommen, die auf die Darstellung<br />
der Bedeutung eines Untersuchungsraums für die jeweilige Artengruppe zielt. Um im vorliegenden<br />
Fall das System der fünfstufigen Bewertung nicht verlassen zu müssen, wird folgende<br />
Skala zugr<strong>und</strong>e gelegt:<br />
1 = nicht / sehr gering bedeutsam;<br />
2 = gering bedeutsam;<br />
3 = mäßig bedeutsam;<br />
4 = lokal bedeutsam (Bezugsebene Gemeinde);<br />
5 = regional / überregional bedeutsam (Bezugsebene Region / Land).<br />
Tabelle 17: Bewertung der Tiergruppen<br />
Tiergruppe Wertstufe Wertstufe verbal<br />
Brutvögel / Nahrungsgäste 2 gering bedeutsam<br />
Fledermäuse 1 sehr gering bedeutsam<br />
Reptilien 3 mäßig bedeutsam<br />
Feldhamster - nicht nachgewiesen<br />
Erläuterungen: 1 = sehr gering, 2 = gering, 3 = mittel, 4 = hoch, 5 = sehr hoch.<br />
Die Bewertung der Empfindlichkeit fällt wie folgt aus:<br />
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BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />
Tabelle 18: Bewertung der Empfindlichkeit der maßgeblichen Tiergruppen<br />
Betrachtete Artengruppe<br />
Empfindlichkeit gegen<br />
Lärm, Licht<br />
Zerschneidung,<br />
Barriere<br />
veränderte<br />
Habitate<br />
Kollisionen<br />
Brutvögel / Nahrungsgäste 2 1 2 2<br />
Fledermäuse 1 1 1 1<br />
Reptilien 1 2 3 1<br />
Erläuterungen: Bewertung: 1 = sehr gering, 2 = gering, 3 = mittel, 4 = hoch, 5 = sehr hoch.<br />
2.5.5 Artenschutzrechtliche Bewertung<br />
Die artenschutzrechtliche Bewertung ist der separat erstellten Artenschutzprüfung zu entnehmen.<br />
2.5.6 Naturschutzfachliche Relevanz des Naturguts<br />
Schon wegen seiner Bedeutung im Hinblick auf das Artenschutzrecht ist die Fauna auch in der<br />
Konfliktanalyse weiter zu betrachten.<br />
2.6 Naturgut Landschaftsbild / Erholung<br />
2.6.1 Vorgehen bei der Bewertung<br />
Die Kriterien zur Bewertung der naturschutzfachlichen Bedeutung des Naturgutes Landschaftsbild<br />
sind wiederum dem Anhang 2 zu entnehmen.<br />
2.6.2 Wirkzone<br />
Die vorgesehene Bebauung ist nur in einem engen räumlichen Kontext landschaftsbildwirksam.<br />
So reicht jene Zone, in der die Neubebauung eine dominante Wirkung erzielt, nach Süden <strong>und</strong><br />
Westen nur bis zum angrenzenden Wald, nach Osten bis zu den dort liegenden Siedlungs- <strong>und</strong><br />
Gewerbegebieten <strong>und</strong> nach Norden nur bis zur Bahntrasse bzw. der Böschung an der Überfahrt<br />
über die Bahntrasse. Damit ist die Wirkzone hinsichtlich des Landschaftsbildes nahezu identisch<br />
mit dem Geltungsbereich.<br />
2.6.3 Beschreibung<br />
In § 1 des B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetzes (BNatSchG) werden vier wesentlichen Kriterien für die Beschreibung<br />
<strong>und</strong> Bewertung des Landschaftsbildes <strong>und</strong> der Erholungsfunktion genannt:<br />
Vielfalt,<br />
Eigenart,<br />
Schönheit <strong>und</strong><br />
Erholungswert von Natur <strong>und</strong> Landschaft.<br />
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BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />
Diese Kriterien sind planerisch nicht leicht zu erfassen. Nachfolgend werden sie deshalb für den<br />
Geltungsbereich des Bebauungsplanes kurz erläutert <strong>und</strong> zugleich beschrieben.<br />
Bei der Beschreibung <strong>und</strong> Bewertung der Vielfalt einer Landschaft oder eines Landschaftsausschnittes<br />
ist zwischen der Strukturvielfalt <strong>und</strong> der Gestaltvielfalt zu unterscheiden. Die Strukturvielfalt<br />
wird indirekt bestimmt über die Vielfalt an verschiedenen Nutzungen im Plangebiet. Im<br />
Plangebiet selbst ist die Nutzungsvielfalt gering, da nahezu ausschließlich Ackerflächen vorhanden<br />
sind, die lediglich durch Baumhecken gegliedert sind. Bezieht man die Umgebung mit in die<br />
Betrachtungen ein, so ergibt sich dagegen ein recht vielgestaltiges Landschaftsbild, dessen Elemente<br />
nicht nur feuchtegeprägte Wälder sowie Siedlungs- <strong>und</strong> Gewerbeflächen umfassen, sondern<br />
beispielsweise auch eine Bahntrasse, Brachflächen <strong>und</strong> brach liegende Obstplantagen.<br />
Die Oberflächengestalt (Relief) ist durch die Topographie der Landschaft bestimmt. Das Plangebiet<br />
liegt in einem ehemals weitgehend ebenen Terrain, das inzwischen durch menschliche Bauwerke<br />
gegliedert ist. Die Reliefvielfalt <strong>und</strong> -energie sind aber gr<strong>und</strong>sätzlich gering. Das Gelände<br />
neigt sich schwach nach Südosten in Richtung Main.<br />
Die Strukturvielfalt bezeichnet den Wechsel unterschiedlicher vertikaler Strukturen in einem Gebiet,<br />
wobei naturschutzfachlich die Vegetationsstrukturen im Vordergr<strong>und</strong> stehen. Diesbezüglich<br />
ist das Plangebiet durchaus als vielgestaltig zu beschreiben, vor allem dann, wenn man das nahe<br />
Umfeld mit einbezieht. Die Landschaft ist hier durch den kleinflächigen Wechsel von Wald,<br />
Ackerland, Gärten, Gewerbe- <strong>und</strong> Verkehrsflächen gekennzeichnet.<br />
Die Eigenart wird hier als typischer Landschaftscharakter verstanden. Dieser ist sowohl im Plangebiet<br />
selbst wie auch in den nach Norden <strong>und</strong> Osten anschließenden Flächen weitgehend zerstört.<br />
Als Landschaftselement mit hoher Eigenart ist dagegen der südlich angrenzende Laubwald<br />
anzusehen.<br />
Die Schönheit einer Landschaft ist als Bewertungskriterium höchst subjektiv. Sie kann näherungsweise<br />
mit der Naturnähe beschrieben werden sowie durch das harmonische Nebeneinander<br />
unterschiedlicher Nutzungen. Im Plangebiet ist weder ein hohes Maß an Naturnähe gegeben noch<br />
greifen die Landschaftselemente harmonisch ineinander.<br />
Die Erholungseignung innerhalb der Wirkzone ist aufgr<strong>und</strong> der Siedlungsrandlage <strong>und</strong> der Nähe<br />
zum naturnahen Hartholzauwald generell nicht gering. Das weitere Umfeld hat etwa im Bereich<br />
der Wasserwerkchaussee durchaus einen gewissen Erholungswert, ist aber von den klassischen<br />
Wohngebieten in <strong>Hattersheim</strong> durch Verkehrstrassen <strong>und</strong> Gewerbegebiete weitgehend abgeschnitten.<br />
Dem Plangebiet selbst kommt ohnehin keine relevante Funktion zu, außer dass es<br />
durch einen Rad- <strong>und</strong> Fußweg tangiert wird, der auch in Richtung Wasserwerkchaussee führt. Im<br />
weiteren Umfeld bestehen folgende nennenswerte Erholungseinrichtungen:<br />
• Radwege entlang des Mains, z.T. mit überregionaler Bedeutung. Teilstrecken verlaufen<br />
ca. 1.400 m vom Plangebiet entfernt.<br />
• Lehrpfad entlang des Schwarzbachwegs (ca. 600 m östlich, jenseits der L3011).<br />
• <strong>Hattersheim</strong> gehört zum Regionalpark Rhein-Main. Die Grünanlagen in <strong>Hattersheim</strong> sind<br />
über den Regionalparkweg mit Grünanlagen in benachbarten Städten verb<strong>und</strong>en.<br />
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BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />
• Rosarium zwischen <strong>Hattersheim</strong> <strong>und</strong> Okriftel (ca. 630 m östlich, jenseits der L 3011).<br />
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BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />
2.6.3 Naturschutzfachliche Bewertung<br />
Die Bewertung des Naturguts Landschaftsbild ist der folgenden Tabelle zu entnehmen:<br />
Tabelle 19: Bewertung des Landschaftsbildes<br />
Landschaftsbildraum<br />
Wirkzone Landschaftsbild<br />
Reliefvielfalt<br />
Bewertungskriterien<br />
Vielfalt<br />
Gewässervielfalt<br />
Strukturvielfalt<br />
Eigenart<br />
Naturnähe<br />
Erholungseignung<br />
gesamt<br />
2 2 1 3 2 2 2,0<br />
Erläuterungen: Bewertung: 1 = sehr gering, 2 = gering, 3 = mittel, 4 = hoch, 5 = sehr hoch.<br />
Die Empfindlichkeit des Landschaftsbildes ergibt sich wie folgt:<br />
Tabelle 20: Bewertung der Empfindlichkeit des Landschaftsbildes<br />
Landschaftsbildraum<br />
Empfindlichkeit gegenüber<br />
Überformung / Zerschneidung<br />
visueller Leitlinien<br />
Verlärmung / Visuelle <strong>und</strong><br />
sonstige Störreize<br />
Wirkzone Landschaftsbild 1 2<br />
Erläuterungen: Bewertung: 1 = sehr gering, 2 = gering, 3 = mittel, 4 = hoch, 5 = sehr hoch.<br />
Sowohl in der naturschutzfachlichen Bewertung wie auch hinsichtlich der Empfindlichkeit gegenüber<br />
Eingriffen ergibt sich somit für das Plangebiet eine geringe Bedeutung.<br />
2.7 Schutzgut Mensch<br />
Sofern es die Erholungseignung betraf, wurde das Schutzgut Mensch bereits im Kapitel 2.6 mit<br />
behandelt. Im Weiteren stellt sich daher im Kern die Frage, ob es zu einem relevanten Anstieg<br />
von Emissionen (Lärm, Schadstoffe, Staub) kommen könnte. Letztlich kann diese Frage auf den<br />
Lärmaspekt eingegrenzt werden, da andere relevante Emissionen auf Basis der bauleitplanerischen<br />
Festsetzungen ausgeschlossen werden können.<br />
Hinsichtlich der Geräuschemissionen sind in Bezug auf die Wohnumfeldfunktionen vor allem die<br />
Orientierungswerte der DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau) sowie die TA Lärm zugr<strong>und</strong>e zu<br />
legen (Näheres hierzu s. AS. 2010: Schalltechnische Untersuchung).<br />
Im vorliegenden Fall wurden nicht – wie sonst meist üblich – die voraussichtlichen Lärmemissionen<br />
im Hinblick auf die einschlägigen Grenzwerte beurteilt, sondern es wurden Emissionskontingente<br />
für Teilbereiche des Geltungsbereichs ermittelt, die mittels bauleitplanerischer Festsetzungen<br />
die Einhaltung der Orientierungs- <strong>und</strong> Grenzwerte sicherstellen. Auf diese Wiese können relevante<br />
Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden.<br />
Seite: 39
BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />
2.8 Schutzgut Kultur- <strong>und</strong> sonstige Sachgüter<br />
Hinweise auf das Vorhandensein bedeutsamer Kultur- <strong>und</strong> Sachgüter liegen gegenwärtig nicht<br />
vor.<br />
2.9 Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Naturgütern<br />
Wechselwirkungen wurden – soweit sie beachtlich sind – im Rahmen der Bearbeitung der einzelnen<br />
Schutzgüter dargestellt <strong>und</strong> bewertet. Im vorliegenden Fall betraf dies im Wesentlichen die<br />
möglichen Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Boden <strong>und</strong> Wasser, da diese über Bodenwasserhaushalt<br />
<strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>wasser miteinander in Verbindung stehen.<br />
Fazit zu Kap. 2 (Beschreibung <strong>und</strong> Bewertung der umweltrelevanten Belange):<br />
Die Untersuchung der Natur- <strong>und</strong> Schutzgüter zeigt, dass im Plangebiet nur wenige naturschutzfachlich<br />
bedeutsame <strong>und</strong> schützenswerte Naturelemente bestehen.<br />
Die vorkommenden Bodentypen gehören zu den häufigsten in Südhessen, zeichnen sich jedoch<br />
insbesondere durch eine hohe Ertragsfähigkeit aus.<br />
Oberflächengewässer fehlen <strong>und</strong> sind auch im nahen Umfeld nicht vorhanden. Gr<strong>und</strong>wasser steht<br />
oberflächennah nicht an. Da jedoch auch die Vegetation im benachbarten Wald eine sehr gute<br />
Wasserverfügbarkeit anzeigt, könnten tief gründende Bauwerke in den Gr<strong>und</strong>wasserschwankungsbereich<br />
reichen.<br />
Für das Naturgut Klima <strong>und</strong> Luft zeichnet sich keine bedeutsame Funktion ab.<br />
Sowohl hinsichtlich der Lebensräume wie auch der Flora sind ausschließlich Biotoptypen <strong>und</strong><br />
Pflanzenarten betroffen, die allgemein häufig <strong>und</strong> nicht naturschutzfachlich bemerkenswert sind.<br />
Gleiches gilt im Gr<strong>und</strong>e auch für die Fauna, wobei jedoch die Vorkommen von Vogelarten mit ungünstigem<br />
Erhaltungszustand der Populationen in Hessen zu beachten sind wie auch die punktuell<br />
vorkommende Zauneidechse.<br />
Hinsichtlich des Landschaftsbildes ist das Plangebiet durch eine insgesamt geringe Wertigkeit<br />
ebenso geprägt wie durch eine erheblich verminderte Sichtbarkeit aus dem Umfeld.<br />
Relevante Beeinträchtigungen des Schutzguts Mensch werden auf Basis der Vergabe von Emissionskontingenten<br />
für Geräuschemissionen von vornherein vermieden. Gr<strong>und</strong>sätzlich bestehen<br />
auch für das Schutzgut Mensch aufgr<strong>und</strong> der umliegenden Gewerbegebiete <strong>und</strong> der geringen<br />
Eignung für die Erholungsnutzung keine bedeutsamen Funktionen im Plangebiet. Überdies ergaben<br />
sich keine Hinweise auf relevante Kultur- <strong>und</strong> Sachgüter.<br />
Seite: 40
BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />
3 Auswirkungsprognose<br />
3.1 Methodische Hinweise zur Auswirkungsprognose<br />
Im Rahmen der Auswirkungsprognose ist die Erheblichkeit der Umweltauswirkungen zu beurteilen.<br />
Hierbei wird folgende Bewertungsskala verwendet:<br />
1 = keine oder sehr geringe Erheblichkeit,<br />
2 = geringe Erheblichkeit,<br />
3 = mittlere Erheblichkeit,<br />
4 = hohe Erheblichkeit <strong>und</strong><br />
5 = sehr hohe Erheblichkeit.<br />
Je höher die Erheblichkeit einer Beeinträchtigung, desto höher sind die Anforderungen an die<br />
Kompensation bzw. den Ausgleich. Ab Erheblichkeitsstufe 4 werden in vielen Fällen funktional<br />
wirksame Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. Bei Erheblichkeitsstufe 5 kann die Genehmigungsfähigkeit<br />
nur auf Basis umfangreicher, funktional wirksamer Maßnahmen hergestellt werden.<br />
3.2 Vermeidungsmaßnahmen<br />
Die Vermeidungsmaßnahmen sind der Auswirkungsprognose zugr<strong>und</strong>e zu legen. Im <strong>Umweltbericht</strong><br />
werden auch die Vermeidungs- <strong>und</strong> CEF-Maßnahmen aus der Artenschutzprüfung dargestellt,<br />
so dass sich nachfolgend ein Überblick über alle rechtlich verbindlich durchzuführenden<br />
Vermeidungsmaßnahmen ergibt. Maßnahmen, die nicht auf naturschutzrechtliche Anforderungen<br />
zurückgehen (etwa in Bezug auf das Schutzgut Mensch) werden unter den „sonstigen umweltbezogenen<br />
Vermeidungsmaßnahmen“ subsumiert.<br />
Seite: 41
BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />
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BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />
Tabelle 21: Vermeidungsmaßnahmen aus dem Artenschutzrecht<br />
Code Bezeichnung Beschreibung Profitierende Arten /<br />
Artengruppen<br />
AV 1<br />
AV 2<br />
AV 3<br />
AV 4<br />
Bauzeitenregelung für<br />
Rodungsarbeiten / optional:<br />
Baubegleitung für<br />
Fäll- <strong>und</strong> Rodungsarbeiten<br />
Tierrettung <strong>und</strong> Umsiedlung<br />
der Zauneidechse<br />
Vermeidung von dauerhaften<br />
Erd-Zwischenlagern<br />
Verzicht auf vollverspiegelte<br />
Fassaden<br />
Im Zuge der bauvorbereitenden Maßnahmen sind lineare Gehölze zu entfernen,<br />
die zum Teil den Charakter von Baumhecken aufweisen. Fällungen <strong>und</strong> Rodungen<br />
erfolgen nur in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 28. Februar.<br />
Sofern von dieser Regelung – begründet – abgewichen wird, kann mittels ökologischer<br />
Baubegleitung <strong>und</strong> –koordination sichergestellt werden, dass sich keine<br />
geschützten Lebensstätten geschützter Tiere in den zu rodenden Gehölzen befinden.<br />
In dem schmalen Saumstreifen zwischen den bisherigen Ackerflächen <strong>und</strong> der<br />
bestehenden Siedlungs- <strong>und</strong> Gewerbefläche haben sich wenige Zauneidechsen<br />
angesiedelt. Diese Tiere sind vor Beginn von Baumaßnahmen in diesem Bereich<br />
zu fangen <strong>und</strong> umzusiedeln.<br />
Im Zuge der Baumaßnahmen kommt es bisweilen zu dauerhaften Erdzwischenlagerungen.<br />
Sofern im Umfeld – wie hier – Zauneidechsen vorkommen, siedeln<br />
sich die Tiere nach kurzer Zeit in diesen an. Ein späteres Abschieben führt unweigerlich<br />
zur Tötung / Verletzung der Tiere. Dauerhafte Erdzwischenlager (während<br />
der Vegetationszeit länger als 1 Monat) sind daher unzulässig.<br />
Vollverspiegelte Glasfassaden sind unzulässig. Das mindert insbesondere die<br />
Gefährdung für Vögel hinsichtlich Kollisionen mit Glasflächen.<br />
• alle in Gehölzen<br />
brütenden Vogelarten.<br />
• Zauneidechse<br />
• Zauneidechse<br />
• alle Vogelarten.<br />
Die Notwendigkeit für CEF-Maßnahmen ergab sich nicht.<br />
Tabelle 22: Vermeidungsmaßnahmen aus der Eingriffsregelung<br />
Code Bezeichnung Beschreibung Profitierende Schutzgüter<br />
EV 1<br />
Extensive Begrünung<br />
der Dachflächen<br />
Die extensive Begrünung der Dachflächen dient nicht allein der Kompensation<br />
der Eingriffswirkungen, sondern verringert insbesondere<br />
auch den Abfluss von Niederschlagswasser. Bei einem mindestens 8<br />
cm mächtigen Substrat auf mindestens 90 % der Dachflächen kann ein<br />
erheblicher Teil des ohnehin nur geringen Niederschlagsüberschusses<br />
• Retentionsfunktion des Bodens<br />
• Biotoptypen <strong>und</strong> Flora<br />
• Fauna<br />
Seite: 43
BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />
Code Bezeichnung Beschreibung Profitierende Schutzgüter<br />
zurückgehalten werden.<br />
Die Artenvielfalt <strong>und</strong> die Anzahl von Arten, die hohe Ansprüche an die<br />
ökologischen Bedingungen haben, wird zudem gegenüber dem Voreingriffszustand<br />
erheblich erhöht, was auch mit einer besseren Nahrungsverfügbarkeit<br />
<strong>und</strong> Schaffung von neuem Lebensraum – insbesondere<br />
auch für viele Insekten – einhergeht.<br />
EV 2<br />
EV 3<br />
EV 4<br />
Vollständige Versickerung<br />
des überschüssigen<br />
Oberflächenwassers<br />
Stellplätze mit wasserdurchlässigem<br />
Belag<br />
Verringerung der Attraktivität<br />
der Außenbeleuchtung<br />
Das Dach- <strong>und</strong> Oberflächenwasser ist durch geeignete Maßnahmen in<br />
den Freiflächen im Geltungsbereich zu versickern.<br />
• Retentionsfunktion des Bodens<br />
Pkw-Stellplätze sind mit einem wasserdurchlässigen Belag zu versehen • Retentionsfunktion des Bodens<br />
In die Landschaft strahlende Lichtstände sind unzulässig. Bei der Außenbeleuchtung<br />
sind nur insektenfre<strong>und</strong>liche Leuchtmittel einzusetzen.<br />
Tabelle 23: Sonstige umweltbezogene Vermeidungsmaßnahmen<br />
• Insekten<br />
• Fledermäuse<br />
• Fauna allgemein<br />
Code Bezeichnung Beschreibung Profitierende Schutzgüter<br />
SV 1<br />
Dezente Farbgebung<br />
bei den Gebäuden<br />
SV 2 Fassadenbegrünung /<br />
Verzicht auf vollverspiegelte<br />
Fassaden<br />
SV 3<br />
SV 4<br />
Stellplätze mit wasser<strong>und</strong>urchlässigem<br />
Belag<br />
Beschränkung der Materialien<br />
der Dacheindeckung<br />
Bei den baulichen Anlagen ist auf eine dezente <strong>und</strong> der Landschaft angepasste<br />
Farbgebung zu achten.<br />
Vollverspiegelte Fassaden sind unzulässig.<br />
Lkw-Stellplätze sind mit einem wasser<strong>und</strong>urchlässigen Belag zu versehen,<br />
damit keine Schadstoffe in den Boden gelangen können.<br />
Auf den Dächern dürfen keine Materialien Verwendung finden, durch die<br />
durch Auswaschung Schadstoffe in den Boden gelangen könnten.<br />
SV 4 Emissionskontingente Für die Teilgebiete des Bebauungsplans werden Grenzwerte für Emissionskontingente<br />
festgelegt.<br />
• Landschaftsbild<br />
• Landschaftsbild<br />
• Wasserhaushalt<br />
• Wasserhaushalt<br />
• Klima <strong>und</strong> Luft<br />
• Mensch<br />
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BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />
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BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />
3.3 Prognose der Auswirkungen<br />
Nachfolgend werden die Auswirkungen auf die einzelnen Natur- <strong>und</strong> Schutzgüter beschrieben <strong>und</strong><br />
bewertet. Dabei kann auf eine Darstellung des Naturguts „Klima / Luft“ verzichtet werden, da sich<br />
schon in Kapitel 2.3 zeigte, dass mangels bemerkenswerter Funktionen keine relevanten Beeinträchtigungen<br />
möglich sind. Als gesonderter Punkt wird hier gr<strong>und</strong>sätzlich der Aspekt „Auswirkungen<br />
auf Schutzgebiete <strong>und</strong> -objekte“ betrachtet, was jedoch im konkreten Fall unterbleiben kann,<br />
da keine Schutzgebiete des Natur-, Wasser- oder Forstrechts relevant beeinträchtigt werden können.<br />
3.3.1 Naturgut Boden<br />
Ermittlung der Wirkfaktoren / -prozesse<br />
• Baubedingte Auswirkungen:<br />
- Flächeninanspruchnahme:<br />
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst 5,5 ha. Davon könnten r<strong>und</strong> 3,6 ha<br />
dauerhaft überbaut <strong>und</strong> versiegelt werden.<br />
• Anlagen- <strong>und</strong> betriebsbedingte Auswirkungen:<br />
- Flächeninanspruchnahme:<br />
Identisch mit den oben genannten Daten.<br />
Relevante Vorbelastungen:<br />
Vorbelastungen bestehen allenfalls in Form der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung.<br />
Naturschutzfachliche Bedeutung des Bodens im Bereich des Eingriffs:<br />
Tabelle 24: Naturschutzfachliche Bewertung des Bodens innerhalb der Wirkzonen<br />
Bewertungskriterien / Funktionen<br />
Bodentyp Natur Leben Nitrat Puffer Ertrag Filter Selten gesamt<br />
Parabraunerden aus<br />
Löss (133)<br />
3 3 5 4 5 4 1 3,6<br />
Kolluvisole aus Löss<br />
(145)<br />
3 3 5 4 5 4 2 3,6<br />
Erläuterungen: Natur = Natürlichkeit / Standorttypische Ausprägung, Leben = Lebensraumfunktion, Nitrat = Nitratrückhaltevermögen;<br />
Puffer = Physiko-chemisches Puffervermögen, Ertrag = Ertragsfunktion, Filter = Mechanisches Filtervermögen,<br />
Selten = Regionale / Überregionale Seltenheit.<br />
Bewertung: 1 = sehr gering, 2 = gering, 3 = mittel / durchschnittlich, 4 = hoch, 5 = sehr hoch.<br />
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BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />
Empfindlichkeit<br />
Tabelle 25: Bewertung der Empfindlichkeit der Böden<br />
Bodentyp<br />
Empfindlichkeit gegenüber<br />
Parabraunerden aus Löss<br />
(133)<br />
Erosionsgefährdung<br />
Veränderungen<br />
Wasserhaushalt<br />
Schadverdichtung<br />
Schadstoffeintrag<br />
3 1 2 2<br />
Kolluvisole aus Löss (145) 3 1 2 2<br />
Erläuterungen: 1 = keine, sehr gering, 2 = gering, 3 = mittel, durchschnittlich, 4 = hoch, 5 = sehr hoch.<br />
Relevante Beeinträchtigungen:<br />
Aufgr<strong>und</strong> des Bebauungsplans erfolgen relevante Beeinträchtigungen des Bodens aufgr<strong>und</strong> von<br />
Versiegelungen sowie durch das Aufschütten oder Abgraben von Boden in nicht überbauten Bereichen.<br />
Vermeidungsmaßnahmen:<br />
Vermeidungsmaßnahmen zugunsten des Bodens sind nicht möglich.<br />
Verbleibende Beeinträchtigungen <strong>und</strong> Eingriffserheblichkeit:<br />
Die Eingriffserheblichkeit in Bezug auf den Boden ist als „hoch – Stufe 4“ einzustufen.<br />
Begründung:<br />
• Der Umfang der Flächenversieglung (etwa 3,6 ha) <strong>und</strong> Flächeninanspruchnahme ist hoch.<br />
• Der Eingriff betrifft ertragsstarke Böden, die unter diesem Gesichtspunkt auch naturschutzfachlich<br />
bedeutsam sind.<br />
Kompensations- <strong>und</strong> Ausgleichsmaßnahmen:<br />
Spezielle Maßnahmen sind nicht erforderlich. Sie sind in Bezug auf das Naturgut Boden auch<br />
kaum möglich. Der Ausgleich kann bezüglich des Bodens daher nur über den schutzgutübergreifenden<br />
Ansatz der Kompensationsverordnung sichergestellt werden.<br />
3.3.2 Naturgut Wasser<br />
Ermittlung der Wirkfaktoren / -prozesse<br />
• Baubedingte Auswirkungen:<br />
- Tiefbauliche Arbeiten / Aushub der F<strong>und</strong>amente:<br />
Im Zuge der tiefbaulichen Arbeiten (einschl. Aushub von F<strong>und</strong>amenten) ist ein Aufschließen<br />
des Gr<strong>und</strong>wasserleiters (speziell bei zeitweise hohen Gr<strong>und</strong>wasserständen)<br />
möglich. Verunreinigungen / Trübungen sind somit nicht von vornherein auszuschließen.<br />
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BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />
- Flächeninanspruchnahme:<br />
Baubedingt sind durch die Flächeninanspruchnahme keine Beeinträchtigungen des<br />
Wasserhaushalts zu befürchten.<br />
• Anlagen- <strong>und</strong> betriebsbedingte Auswirkungen:<br />
- Flächeninanspruchnahme:<br />
R<strong>und</strong> 3,6 ha werden dauerhaft überbaut <strong>und</strong> versiegelt. Damit fällt in erheblichem<br />
Maße Oberflächenwasser an.<br />
Relevante Vorbelastungen:<br />
Vorbelastungen bestehen allenfalls in Form der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung.<br />
Naturschutzfachliche Bedeutung des Bodens im Bereich des Eingriffs:<br />
Tabelle 26: Naturschutzfachliche Bewertung des Gr<strong>und</strong>wassers<br />
Bewertungskriterien / Funktionen<br />
Räumlicher Bezug<br />
Gr<strong>und</strong>wasserneubildung<br />
Gr<strong>und</strong>wasserdargebot<br />
Gr<strong>und</strong>wasserschutzfunktion<br />
Retention,<br />
Abfluss<br />
Wirkzone Wasser 2 1 3 2<br />
Erläuterungen: Bewertung: 1 = sehr gering, 2 = gering, 3 = mittel / durchschnittlich, 4 = hoch, 5 = sehr hoch.<br />
Empfindlichkeit<br />
Tabelle 27: Bewertung der Empfindlichkeit des Gr<strong>und</strong>wassers<br />
Räumlicher<br />
Bezug<br />
Verschmutzungsempfindlichkeit<br />
Gr<strong>und</strong>wasser<br />
Wirkzone Wasser 3<br />
Erläuterungen: Bewertung: 1 = sehr gering, 2 = gering, 3 = mittel / durchschnittlich, 4 = hoch, 5 = sehr hoch.<br />
Relevante Beeinträchtigungen:<br />
In Bezug auf den Wasserhaushalt können gr<strong>und</strong>sätzlich folgende Beeinträchtigungen auftreten:<br />
• Baubedingte Verunreinigung des Gr<strong>und</strong>wassers,<br />
• deutliche Erhöhung des Volumens von überschüssigem Niederschlagswasser.<br />
Vermeidungsmaßnahmen:<br />
Folgende Vermeidungsmaßnahmen sind bezüglich des Naturguts Wasser vorzusehen:<br />
• EV 1: Extensive Dachbegrünung;<br />
• EV 2: Vollständige Versickerung des überschüssigen Oberflächenwassers;<br />
• EV 3: Pkw-Stellplätze mit wasserdurchlässigem Belag.<br />
• Maßnahmen zur Wasserhaltung, falls Gr<strong>und</strong>wasser aufgeschlossen wird.<br />
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BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />
Verbleibende Beeinträchtigungen <strong>und</strong> Eingriffserheblichkeit:<br />
Die Eingriffserheblichkeit in Bezug auf den Wasserhaushalt ist als „gering – Stufe 2“ einzustufen.<br />
Begründung:<br />
• Die überschüssigen Wassermassen werden auf Basis der Vermeidungsmaßnahmen vor<br />
Ort versickert <strong>und</strong> / oder zurückgehalten.<br />
• Im Falle des Aufschlusses von Gr<strong>und</strong>wasser werden Verunreinigungen durch technische<br />
Maßnahmen vermieden.<br />
• Das Plangebiet liegt nicht in einem Trinkwasserschutzgebiet.<br />
Kompensations- <strong>und</strong> Ausgleichsmaßnahmen:<br />
Die Kompensation der verbleibenden, geringen Beeinträchtigungen erfolgt über den schutzgutübergreifenden<br />
Ansatz der Kompensationsverordnung.<br />
4.4.3 Naturgut Klima <strong>und</strong> Luft<br />
Beeinträchtigungen dieses Schutzguts sind nicht zu erkennen.<br />
4.4.4 Naturgut Biotope, Flora<br />
Ermittlung der Wirkfaktoren / -prozesse<br />
• Baubedingte Auswirkungen:<br />
- Flächeninanspruchnahme:<br />
Die Daten zur Flächeninanspruchnahme sind im Einzelnen der Ökobilanzierung in Anhang<br />
1 zu entnehmen.<br />
- Sonstige denkbare Wirkungen<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich kann es baubedingt auch zu folgenden Beeinträchtigungen von Biotopen<br />
kommen:<br />
• Staubeinträge,<br />
• Schad- <strong>und</strong> Nährstoffeinträge,<br />
Relevante Auswirkungen sind diesbezüglich gr<strong>und</strong>sätzlich nicht zu erwarten, zumal<br />
empfindliche Biotope oder Pflanzenarten fehlen.<br />
• Anlagen- <strong>und</strong> betriebsbedingte Auswirkungen:<br />
- Flächeninanspruchnahme (Zerstörung von Biotop- <strong>und</strong> Nutzungsstrukturen): Durch die<br />
baulichen Anlagen kommt es zu einer Flächeninanspruchnahme im Umfang von maximal<br />
etwa 5,5 ha. Davon entfielen nahezu 5 ha auf intensiv genutzte Ackerflächen.<br />
- Stoffliche Einträge <strong>und</strong> Staubimmissionen:<br />
Nicht relevant.<br />
- Beeinträchtigungen von Schutzgebieten:<br />
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BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />
Nicht relevant.<br />
Relevante Vorbelastungen:<br />
Hohe Nutzungsintensität in den Ackerflächen.<br />
Naturschutzfachliche Bedeutung des Naturguts<br />
Tabelle 28: Bewertung der Biotoptypen<br />
Code Nutzungstyp Bewertung<br />
02.100 Hecke, sauer, heimisch 3<br />
06.920 Grünlandeinsaat 2<br />
09.130 Wiesenbrache, ruderale Wiese 3<br />
10.510 Voll versiegelte Flächen 1<br />
10.530 Schotterweg, -fläche 1<br />
10.610 Feldweg, bewachsen 3<br />
10.620 Waldweg, bewachsen 3<br />
11.191 Acker, intensiv 2<br />
Erläuterung: 1 = sehr gering, 2 = gering, 3 =mittel, 4 = hoch, 5 = sehr hoch, − = keine Bewertung.<br />
Empfindlichkeit<br />
Tabelle 29: Bewertung der Empfindlichkeit des Naturguts Biotoptypen / Flora<br />
Code<br />
Biotoptyp<br />
Empfindlichkeit gegenüber<br />
Flächenverlust<br />
Standortveränderungen<br />
Schadstoffeinträge<br />
02.100 Hecken, sauer, heimisch 2 2 2<br />
06.920 Grünlandeinsaat, Grasacker 2 2 1<br />
09.130 Wiesenbrache, ruderale Wiese 2 2 2<br />
10.510 Voll versiegelte Flächen 1 1 1<br />
10.530 Schotterwege, -fläche 1 1 2<br />
10.610 Feldweg, bewachsen 2 2 1<br />
10.620 Waldweg, bewachsen 2 2 1<br />
11.191 Acker, intensiv 2 2 2<br />
Relevante Beeinträchtigungen<br />
Einzige relevante Beeinträchtigung ist die Flächeninanspruchnahme, die sich jedoch ausschließlich<br />
auf allenfalls mäßig bedeutsame <strong>und</strong> wenig empfindliche Biotoptypen bezieht.<br />
Vermeidungsmaßnahmen:<br />
Folgende Vermeidungsmaßnahmen sind bezüglich des Naturguts Wasser vorzusehen:<br />
• EV 1: Extensive Dachbegrünung.<br />
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BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />
Verbleibende Beeinträchtigungen / Erheblichkeit:<br />
Bei den betroffenen Biotop- <strong>und</strong> Nutzungsstrukturen handelt es sich ausschließlich um solche geringer<br />
bis mittlerer Wertigkeit. Flächenmäßig ist weit überwiegend intensives Ackerland betroffen.<br />
Die Eingriffserheblichkeit ist daher in Bezug auf das Naturgut Biotoptypen / Flora als mäßig (3) zu<br />
bewerten, da die Flächeninanspruchnahme groß ist <strong>und</strong> in Form der Hecken auch mäßig bedeutsame<br />
Biotoptypen betroffen sind.<br />
Kompensation / Ausgleich:<br />
Die Eingriffe in Biotope sind vollständig über den schutzgutübergreifenden Ansatz der Kompensationsverordnung<br />
zu kompensieren. Funktionale Bindungen bestehen nicht.<br />
4.4.5 Naturgut Fauna<br />
Hinsichtlich der Auswirkungsprognose zur Fauna sei auch auf die Artenschutzprüfung hingewiesen,<br />
deren Ergebnisse nachfolgend mit einfließen.<br />
Ermittlung der Wirkfaktoren / -prozesse<br />
• Baubedingte Wirkfaktoren / Wirkprozesse<br />
- Tötung / Verletzung von Tieren<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich kann es durch die baulichen Maßnahmen (z.B. Abschieben des<br />
Oberbodens) zu Verletzungen oder Tötungen von Tieren kommen, was hier etwa die<br />
Zauneidechse betreffen könnte. Bei der erforderlichen Rodung der Gehölze könnten<br />
vor allem frei brütende Vögel betroffen sein.<br />
- Flächeninanspruchnahme / Schädigung von Lebensstätten<br />
Analog zum Aspekt Tötung / Verletzung kann es beim Abschieben des Oberbodens<br />
wie auch beim Roden der Gehölze zu einer Schädigung von Lebensstätten kommen.<br />
Essentiell bedeutsame Habitatelemente, deren Zerstörung zum Verlust der Funktion<br />
der Lebensstätten führen könnte, sind nicht vorhanden.<br />
- Barrierewirkungen / Zerschneidung / Isolation<br />
Ist hier gr<strong>und</strong>sätzlich nicht zu befürchten. So ist die Zauneidechse etwa über die<br />
Bahntrasse weiterhin gut vernetzt. Für Vögel oder Fledermäuse ist dieser Aspekt in<br />
Bezug auf Baugebiete ohnehin bedeutungslos.<br />
- Lärmimmissionen / Optische Störungen<br />
Besonders störungssensible Arten konnten im Plangebiet nicht angetroffen werden.<br />
Rückwirkungen auf lokale Population sind baubedingt auszuschließen (siehe auch<br />
unten unter betriebsbedingt), da diese Wirkungen nur temporär wirksam sind <strong>und</strong> bezüglich<br />
eines Baugebiets kein hohes Level erreichen.<br />
Dies gilt gleichermaßen für Lärm wie für optische Beeinträchtigungen durch Licht.<br />
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BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />
Relevante Lichteinflüsse auf die Umgebung könnten vor allem von nächtlichen Bauarbeiten<br />
ausgehen. Tatsächlich erweisen sich aber gerade die potenziell betroffenen<br />
Heckenbrüter als sehr unempfindlich gegenüber Lichteinflüssen. Sämtliche dieser Arten<br />
können in der Nähe starker nächtlicher Lichtquellen angetroffen werden. Relevant<br />
können Lichteinflüsse vor allem für nachtaktive Arten sein, die sich zum Licht hingezogen<br />
fühlen (Nachtfalter, Fledermäuse). Die allenfalls temporär wirksamen Lichteinflüsse<br />
bei baulichen Arbeiten haben jedoch sicher keine Populationswirkung <strong>und</strong> sind<br />
für jagende Tiere (Fledermäuse) sogar vorteilhaft.<br />
Bauarbeiten können – mindestens kurzzeitig – Fluchtreaktionen auslösen.<br />
Bekannt ist das Meiden von Baufeldern <strong>und</strong> deren Umfeld durch Offenlandarten. Auch<br />
dies ist hier gegenstandslos.<br />
• Anlagenbedingte Wirkfaktoren / Wirkprozesse<br />
- Flächeninanspruchnahme<br />
Anlagenbedingt steht die Flächeninanspruchnahme im Vordergr<strong>und</strong>. Sie betrifft hier<br />
die zu rodenden Gehölze <strong>und</strong> die Saumstrukturen.<br />
- Barrierewirkung / Zerschneidung<br />
Für flugfähige Arten ist dieser Aspekt in Bezug auf eine an die bestehende Bebauung<br />
anknüpfende Wohnbebauung irrelevant. Hinsichtlich der Zauneidechse bleibt der Verb<strong>und</strong><br />
der Lebensräume gewahrt.<br />
• Betriebsbedingte Wirkfaktoren / Wirkprozesse<br />
- Störungen<br />
Betriebsbedingte, relevante Störungen könnten gr<strong>und</strong>sätzlich von Lärm ausgehen. Die<br />
Störungen können sich in einem Meideverhalten äußern, so dass Lebensraum <strong>und</strong><br />
Lebensstätten verloren gehen könnten. Dies ist hier angesichts des Fehlens störungssensibler<br />
Arten in einem stark vorbelasteten Raum von vornherein auszuschließen.<br />
- Kollisionsrisiko<br />
Ein wesentlich erhöhtes Tötungsrisiko aufgr<strong>und</strong> von Kollisionen kommt für keine der<br />
hier relevanten Artengruppen in Bezug auf das Vorhaben in Betracht. Eine größere<br />
Gefahr könnte von Glasfassaden oder großen Fenstern ausgehen.<br />
Vorbelastungen:<br />
- Hohe Nutzungsintensität auf den Acker- <strong>und</strong> Grünlandflächen.<br />
- Hohe Störungsintensität aus dem bestehenden Gewerbegebiet sowie durch die<br />
umliegenden Verkehrstrassen.<br />
Naturschutzfachliche Bedeutung des Naturguts:<br />
Tabelle 30: Bewertung der Tiergruppen<br />
Tiergruppe Wertstufe Wertstufe verbal<br />
Brutvögel / Nahrungsgäste 2 gering bedeutsam<br />
Fledermäuse 1 sehr gering bedeut-<br />
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BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />
Tiergruppe Wertstufe Wertstufe verbal<br />
sam<br />
Reptilien 3 mäßig bedeutsam<br />
Feldhamster - nicht nachgewiesen<br />
Erläuterungen: 1 = sehr gering, 2 = gering, 3 = mittel, 4 = hoch, 5 = sehr hoch.<br />
Empfindlichkeit:<br />
Tabelle 31: Bewertung der Empfindlichkeit der maßgeblichen Tiergruppen<br />
Betrachtete Artengruppe<br />
Empfindlichkeit gegen<br />
Lärm, Licht<br />
Zerschneidung,<br />
Barriere<br />
veränderte<br />
Habitate<br />
Kollisionen<br />
Brutvögel / Nahrungsgäste 2 1 2 2<br />
Fledermäuse 1 1 1 1<br />
Reptilien 1 2 3 1<br />
Erläuterungen: Bewertung: 1 = sehr gering, 2 = gering, 3 = mittel, 4 = hoch, 5 = sehr hoch.<br />
Relevante Beeinträchtigungen:<br />
Unter Zugr<strong>und</strong>elegung der Wirkfaktoren <strong>und</strong> der Empfindlichkeit sind folgende Beeinträchtigungen<br />
als relevant zu erachten:<br />
• Baubedingte Tötung / Verletzung;<br />
• Anlagen- <strong>und</strong> betriebsbedingte Kollisionen;<br />
• Bau- <strong>und</strong> anlagenbedingte Schädigung von Lebensstätten <strong>und</strong> Verlust von Lebensraum,<br />
• Gefahr der Tötung / Verletzung derselben Arten im Zuge der Zerstörung von Nestern während<br />
der Brutzeit.<br />
Vermeidungsmaßnahmen:<br />
• AV 1: Bauzeitenregelung in Bezug auf Gehölze,<br />
• AV 2: Tierrettung <strong>und</strong> Umsiedlung der Zauneidechse,<br />
• AV 3: Vermeidung von dauerhaften Erd-Zwischenlagern,<br />
• AV 4: Verzicht auf vollverspiegelte Fassaden,<br />
• EV 1: Extensive Begrünung der Dachflächen.<br />
Verbleibende Beeinträchtigungen:<br />
Nach Durchführung der Vermeidungsmaßnahmen verbleiben keine relevanten Beeinträchtigungen.<br />
Die Erheblichkeit ist als gering (Wertstufe 2) einzustufen.<br />
Seite: 53
BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />
4.4.6 Schutzgut Landschaftsbild<br />
Ermittlung der Wirkfaktoren / -prozesse<br />
• Baubedingte Wirkfaktoren / Wirkprozesse<br />
Die temporären, baubedingten Wirkungen führen bei einem Baugebiet zu einer moderaten,<br />
kurzzeitig aber durchaus erheblichen Beeinträchtigung, zumal in der Landschaftsplanung<br />
insbesondere auch Lärmwirkungen zum Landschaftsbild gehören.<br />
• Anlagen- <strong>und</strong> betriebsbedingte Auswirkungen:<br />
- Flächeninanspruchnahme in Bezug auf die Eigenart der Landschaft: Die Eigenart der<br />
Landschaft wird weiter vermindert, zu dem auch die ackerbauliche Nutzung auf den ertragsstarken<br />
Böden gehörte.<br />
- Flächeninanspruchnahme in Bezug auf die Strukturvielfalt der Landschaft: Die strukturelle<br />
Vielfalt der Landschaft wird durch ein Baugebiet vermindert, wobei im Baugebiet durch den<br />
Grünstreifen am Waldrand zusätzliche Strukturen geschaffen werden.<br />
- Flächeninanspruchnahme in Bezug auf die Schönheit <strong>und</strong> Erholungseignung der Landschaft:<br />
Die Naturnähe sowie die Harmonie des Landschaftsbildes können im Geltungsbereich<br />
kaum wesentlich beeinträchtigt werden. Die negativen Wirkungen werden bereits<br />
durch den Grünstreifen kompensiert.<br />
- Lärm: Betriebsbedingt wird Lärm angesichts der Vorbelastungen im Hinblick auf die Landschaftsbildfunktionen<br />
keine wesentliche Rolle spielen.<br />
Vorbelastungen:<br />
- Hohe Nutzungsintensität auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen,<br />
- Bestehende Gewerbeflächen im Umfeld, auch jenseits der Bahntrasse,<br />
- Verkehrstrassen nördlich des Plangebiets.<br />
Naturschutzfachliche Bedeutung des Naturguts:<br />
Tabelle 32: Bewertung des Landschaftsbildes<br />
Landschaftsbildraum<br />
Wirkzone Landschaftsbild<br />
Reliefvielfalt<br />
Vielfalt<br />
Gewässervielfalt<br />
Bewertungskriterien<br />
Strukturvielfalt<br />
Eigenart<br />
Naturnähe<br />
Erholungseignung<br />
gesamt<br />
2 2 1 3 2 2 2,0<br />
Erläuterungen: Bewertung: 1 = sehr gering, 2 = gering, 3 = mittel, 4 = hoch, 5 = sehr hoch.<br />
Seite: 54
BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />
Empfindlichkeit:<br />
Tabelle 33: Bewertung der Empfindlichkeit des Landschaftsbildes<br />
Empfindlichkeit gegenüber<br />
Überformung / Zerschneidung<br />
visueller Leitlinien sonstige Störreize<br />
Verlärmung / Visuelle <strong>und</strong><br />
Landschaftsbildraum<br />
Wirkzone Landschaftsbild 1 2<br />
Erläuterungen: Bewertung: 1 = sehr gering, 2 = gering, 3 = mittel, 4 = hoch, 5 = sehr hoch.<br />
Relevante Beeinträchtigungen,:<br />
Die Empfindlichkeit des Gebiets wurde sowohl hinsichtlich der visuellen Überformung als auch<br />
bezüglich der Verlärmung / sonstigen Störreize als gering bis sehr gering (Wertstufe 1 <strong>und</strong> 2) eingestuft,<br />
was auch auf die gleichermaßen geringe Wertigkeit des Geltungsbereichs für das Landschaftsbild<br />
zurückzuführen ist. In Anbetracht der Vorbelastungen <strong>und</strong> der geringen visuellen Wirksamkeit<br />
– auch aufgr<strong>und</strong> der stark eingeschränkten Sichtbarkeit – sind relevante Beeinträchtigungen<br />
des Landschaftsbildes auszuschließen.<br />
Vermeidungsmaßnahmen:<br />
• EV 1: Extensive Begrünung der Dachflächen.<br />
• SV 1: Dezente Farbgebung bei den Gebäuden.<br />
• SV 2: Fassadenbegrünung / Verzicht auf vollverspiegelte Fassaden.<br />
Verbleibende Beeinträchtigungen:<br />
Es verbleiben im Hinblick auf das Landschaftsbild keine relevanten Beeinträchtigungen. Der geplante<br />
Grünstreifen am Wald bewirkt per se bereits ein vollständige Kompensation der ohnehin<br />
geringen Beeinträchtigungen.<br />
4.3.6 Schutzgut Mensch<br />
Ermittlung der Wirkfaktoren / -prozesse<br />
• Baubedingte Wirkfaktoren / Wirkprozesse<br />
Temporär kommt es zu Lärmemissionen. In einem stark vorbelasteten Bereich, der zudem<br />
nur in überwiegend gewerblich genutzten Gebieten wirksam werden kann, sind diese nicht<br />
von Relevanz.<br />
• Anlagen- <strong>und</strong> betriebsbedingte Auswirkungen:<br />
- Lärm: Die Ausweisung eines Gewerbegebiets lässt stets ein vergleichsweise hohes Maß<br />
an Lärmemissionen zu. Diese treffen jedoch auf stark vorbelastete <strong>und</strong> gleichermaßen<br />
überwiegend gewerblich genutzte Flächen.<br />
Seite: 55
BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />
- Flächeninanspruchnahme <strong>und</strong> gewerbliche Nutzung: Eine beachtenswerte Verminderung<br />
der Erholungsfunktion ist auszuschließen. Weder kommt dem Gebiet derzeit eine relevante<br />
Bedeutung für die Erholungsnutzung zu noch besteht eine bedeutsame Empfindlichkeit.<br />
Durch den geplanten Grünstreifen wird insgesamt eher eine Aufwertung bewirkt.<br />
Vorbelastungen:<br />
- Bestehende Gewerbeflächen im Umfeld, auch jenseits der Bahntrasse,<br />
- Verkehrstrassen nördlich des Plangebiets.<br />
Umweltschutzfachliche Bedeutung des Schutzguts:<br />
Zum Schutzgut Mensch wurde keine naturschutzfachliche / umweltschutzfachliche Bewertung<br />
durchgeführt. Es ist jedoch offensichtlich, dass dem Geltungsbereich schon mangels benachbarter<br />
Wohngebiete keine beachtenswerten Wohnumfeldfunktionen zukommen.<br />
Empfindlichkeit:<br />
Die Empfindlichkeit des Umfelds lässt sich an den einschlägigen Grenz- <strong>und</strong> Orientierungswerten<br />
für Lärm festmachen. Hier sind in den benachbarten Flächen bisher die vergleichsweise hohen<br />
Werte für Gewerbegebiete (ggf. auch Mischflächen) anzuwenden. Die Empfindlichkeit ist folglich<br />
gering.<br />
Relevante Beeinträchtigungen,:<br />
Relevante Beeinträchtigung sind im vorliegenden Fall generell nur bezüglich der dauerhaften<br />
Lärmwirkungen denkbar.<br />
Vermeidungsmaßnahmen:<br />
• SV 4: Emissionskontingente.<br />
Verbleibende Beeinträchtigungen:<br />
Auf Basis der lärmbezogenen Vermeidungsmaßnahmen wird nicht nur einer Überschreitung von<br />
Grenzwerten bezüglich der aktuellen Situation im Umfeld vorgebeugt, sondern auch bereits der<br />
zukünftigen, die östlich des Plangebiets auch Wohnnutzungen vorsieht. Es verbleiben somit keine<br />
relevanten Beeinträchtigungen.<br />
4.4.7 Schutzgut Kultur- <strong>und</strong> sonstige Sachgüter<br />
Beeinträchtigungen dieses Schutzguts sind mangels vorhandener Funktionen nicht zu erkennen.<br />
4.4.8 Auswirkungen auf Schutzgebiete <strong>und</strong> –objekte<br />
Im relevanten Umfeld sind keine Schutzgebiete oder – objekte des Naturschutzrechts oder des<br />
Forstrechts vorhanden (s. auch Natureg-Viewer).<br />
Seite: 56
BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />
3.5 Eingriffs-/Ausgleichsbetrachtung<br />
Die Ermittlung der nach Durchführung von Vermeidungsmaßnahmen verbleibenden Beeinträchtigungen<br />
von Natur <strong>und</strong> Landschaft sowie der Umwelt zeigte, dass keine Beeinträchtigungen verbleiben,<br />
die Maßnahmen erfordern, die über die aufgr<strong>und</strong> der Ökobilanzierung (s. Anhang 1) ermittelten<br />
Anforderungen hinausgehen. Diese sind den nachfolgenden Abschnitten zu entnehmen.<br />
Fazit zu Kapitel 3 (Auswirkungsprognose):<br />
In der Auswirkungsprognose werden auf Basis der Erkenntnisse aus der Beschreibung <strong>und</strong> Bewertung<br />
der Natur- <strong>und</strong> Schutzgüter sowie in Kenntnis von deren Empfindlichkeit gegenüber Eingriffswirkungen<br />
zunächst die wirksamen <strong>und</strong> relevanten Wirkfaktoren <strong>und</strong> die möglichen Beeinträchtigungen<br />
ermittelt. Unter Zugr<strong>und</strong>elegung der durchzuführenden Vermeidungsmaßnahmen<br />
werden sodann die verbleibenden Beeinträchtigungen herausgearbeitet <strong>und</strong> deren Erheblichkeit<br />
bewertet.<br />
Im vorliegenden Fall zeigt sich, dass nach Durchführung von Vermeidungsmaßnahmen keine Beeinträchtigungen<br />
verbleiben, die nicht bereits auf Basis der mittels Ökobilanzierung ermittelten<br />
Kompensationsleistungen planerisch zu bewältigen sind.<br />
4 Ausgleichs- <strong>und</strong> Kompensationsmaßnahmen<br />
4.1 Maßnahmenumfang <strong>und</strong> -darstellung<br />
Der Umfang der nachzuweisenden Maßnahmen ergibt sich aus der Ökobilanz (siehe Anhang 1).<br />
Demnach sind etwa 76.000 Wpkte. zu erbringen, wobei die im Geltungsbereich ohnehin erfolgenden<br />
Maßnahmen – insbesondere der Grünstreifen am Waldrand – bereits integriert sind.<br />
Zur Deckung dieses Defizits stehen folgende Maßnahmen zur Verfügung: Hydromorphologische<br />
Maßnahme zur Umsetzung der WRLL am Schwarzbach, Fließkilometer 0,550 – 0,600 <strong>und</strong> 0,700 -<br />
1,225m.<br />
Die Maßnahme wird näher wie folgt beschrieben (Ausarbeitung Frau Gotzhein, <strong>Stadt</strong> <strong>Hattersheim</strong>):<br />
• Gr<strong>und</strong>lage: Die im Bewirtschaftungsplan <strong>und</strong> Maßnahmenprogramm des Hess. Ministeriums<br />
für UELV enthaltenen Maßnahmenvorschläge aus dem Jahr 2009 wurden im Pilotprojekt<br />
„Umsetzung des IKSR Masterplans Wanderfische Rhein“ in Verbindung mit der<br />
Umsetzung der Maßnahmen gemäß WRLL <strong>und</strong> HWSK am Schwarzbach im Taunus durch<br />
Sydro Consult, April 2012, im Auftrag des Abwasserverbandes Main Taunus konkretisiert.<br />
• Maßnahmenbeschreibung: Strukturverbessernde Maßnahmen sind insbesondere in<br />
Verbindung mit dem Masterplan Wanderfische Rhein von überregionaler Bedeutung. In<br />
Abstimmung mit dem Regierungspräsidium <strong>und</strong> der Unteren Wasserbehörde des Main-<br />
Taunus-Kreises wird nach Vorliegen der Genehmigungsplanung 2013 die wasserrechtliche<br />
Genehmigung bei der Unteren Wasserbehörde beantragt. Inhalt der Maßnahme ist die<br />
Seite: 57
BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />
Entfernung von Uferverbau, die Schaffung von Sohlstrukturen <strong>und</strong> die Förderung der<br />
Strömungsdiversität.<br />
Zentrales Ziel ist die Verbesserung des ökologischen Zustandes insbesondere durch die<br />
Schaffung von Lebensraum für verschiedene Fischarten (auch: Laichhabitate), für Makrozoobenthos<br />
<strong>und</strong> Makrophyten/Phytobenthos.<br />
• Kompensationswirkungen: Die Baukosten der Maßnahme werden auf 132.000 € geschätzt,<br />
das entspricht, ohne Berücksichtigung der Planungskosten, 377.143 Biotopwertpunkten.<br />
Damit ist der vollständige naturschutzrechtliche Ausgleich für den Bebauungsplan<br />
N 83 gesichert. Eine entsprechende Zuordnung von Teilen der Maßnahme wird erforderlich.<br />
Die Maßnahme soll in Gänze umgesetzt werden. Verbleibende Biotopwertpunkte, die<br />
nicht für den Ausgleich für den Bebauungsplan N83 erforderlich sind, sollen zur Gutschrift<br />
auf dem Ökokonto der <strong>Stadt</strong> <strong>Hattersheim</strong> beantragt werden. Unabhängig von der rechtlichen<br />
Verpflichtung der Kommune zur Umsetzung der WRLL wird zur Sicherung der<br />
Kompensationsmaßnahme eine Durchführungsverpflichtung eingegangen.<br />
4.2 Gegenüberstellung von Eingriff <strong>und</strong> Ausgleich<br />
Da ausschließlich Kompensationsmaßnahmen – <strong>und</strong> keine funktional wirksamen - erforderlich<br />
werden, erübrigt sich eine verbal-argumentative Gegenüberstellung von Eingriff <strong>und</strong> Ausgleich.<br />
Wie die Ökobilanz im Anhang 1 sowie das Kapitel 4 verdeutlichen, steht einem Eingriff im Umfang<br />
von etwa 76.000 Wertpunkten eine mögliche Ausgleichswirkung von fast 380.000 Wertpunkten<br />
gegenüber, so dass die Anforderungen bezüglich der Kompensation in jedem Fall erfüllt werden<br />
können.<br />
Fazit zu Kapitel 4 (Ausgleichs- <strong>und</strong> Kompensationsmaßnahmen):<br />
Das auf Basis der Festsetzungen des Bebauungsplans verbleibende Kompensationsdefizit beläuft<br />
sich auf etwa 76.000 Wertpunkte. Die Kompensation erfolgt durch Verbesserungen der Gewässerstruktur<br />
des Schwarzbachs. Hier können voraussichtlich nahezu 380.000 Wertpunkte erwirtschaftet<br />
werden. Die vollständige Kompensation kann somit nachgewiesen werden.<br />
Überschüssige Wertpunkte sollen dem Ökokonto der <strong>Stadt</strong> <strong>Hattersheim</strong> übertragen werden.<br />
5 Verwendete Verfahren / Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Umweltprüfung<br />
Als zentrales Instrument für die Ermittlung des Eingriffsumfangs wurde die Hessische Kompensationsverordnung<br />
genutzt. Diese wurde auch als Kartieranleitung für die Aufnahme der Biotop- <strong>und</strong><br />
Nutzungstypen herangezogen.<br />
Schwierigkeiten im Hinblick auf die Verfügbarkeit von Daten oder Informationen traten im vorliegenden<br />
Verfahren nicht auf.<br />
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BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />
6 Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt (Monitoring)<br />
Der <strong>Umweltbericht</strong> umfasst gr<strong>und</strong>sätzlich auch eine Beschreibung der geplanten Überwachungsmaßnahmen<br />
(Monitoring) für unvorhersehbare Wirkungen des Vorhabens.<br />
In Bezug auf die hier relevanten Schutzgüter <strong>und</strong> hinsichtlich der standortbezogenen Auswirkungen<br />
zeichnen sich derzeit keine Aspekte ab, die einer speziellen Umweltüberwachung bedürften.<br />
Gemäß § 4 (3) BauGB obliegt den Behörden die Verpflichtung, auf entsprechende unvorhersehbare<br />
nachteilige Umweltauswirkungen hinzuweisen. Diesbezüglich liegen bisher keine Hinweise<br />
vor.<br />
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BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />
7 Zusammenfassung<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Hattersheim</strong> a.M. erstellt derzeit den Bebauungsplan N83. Vorgesehen ist südwestlich<br />
der Kernstadt die Ausweisung eines etwa 5,5 ha großen Gewerbegebiets, das an bestehende<br />
Gewerbeflächen angrenzt.<br />
Im Rahmen des <strong>Umweltbericht</strong>s ist die Umweltprüfung gemäß § 2 UVPG in Verbindung mit § 1 (6)<br />
Nr. 7 BauGB durchzuführen. Darin sind die umweltrelevanten Belange abzuprüfen.<br />
Der Bebauungsplan setzt eine gewerbliche Baufläche von mehr als 4 ha fest, von der ca. 3,2 ha<br />
überbaut werden können. Hinzu kommen Verkehrs- <strong>und</strong> Versorgungsflächen mit etwas mehr als<br />
0,3 ha Fläche. Zwischen den gewerblichen Bauflächen <strong>und</strong> dem im Süden an den Geltungsbereich<br />
angrenzenden Wald ist eine öffentliche Grünfläche mit Festsetzungen zugunsten von Natur<br />
<strong>und</strong> Landschaft vorgesehen.<br />
Die Untersuchung der Natur- <strong>und</strong> Schutzgüter zeigt, dass im Plangebiet nur wenige naturschutzfachlich<br />
bedeutsame <strong>und</strong> schützenswerte Naturelemente bestehen.<br />
Die vorkommenden Bodentypen gehören zu den häufigsten in Südhessen, zeichnen sich jedoch<br />
insbesondere durch eine hohe Ertragsfähigkeit aus.<br />
Oberflächengewässer fehlen <strong>und</strong> sind auch im nahen Umfeld nicht vorhanden. Gr<strong>und</strong>wasser steht<br />
oberflächennah nicht an. Da jedoch auch die Vegetation im benachbarten Wald eine sehr gute<br />
Wasserverfügbarkeit anzeigt, könnten tief gründende Bauwerke in den Gr<strong>und</strong>wasserschwankungsbereich<br />
reichen.<br />
Für das Naturgut Klima <strong>und</strong> Luft zeichnet sich keine bedeutsame Funktion ab.<br />
Sowohl hinsichtlich der Lebensräume wie auch der Flora sind ausschließlich Biotoptypen <strong>und</strong><br />
Pflanzenarten betroffen, die allgemein häufig <strong>und</strong> nicht naturschutzfachlich bemerkenswert sind.<br />
Gleiches gilt im Gr<strong>und</strong>e auch für die Fauna, wobei jedoch die Vorkommen von Vogelarten mit ungünstigem<br />
Erhaltungszustand der Populationen in Hessen zu beachten sind wie auch die punktuell<br />
vorkommende Zauneidechse.<br />
Hinsichtlich des Landschaftsbildes ist das Plangebiet durch eine insgesamt geringe Wertigkeit<br />
ebenso geprägt wie durch eine erheblich verminderte Sichtbarkeit aus dem Umfeld.<br />
Relevante Beeinträchtigungen des Schutzguts Mensch werden auf Basis der Vergabe von Emissionskontingenten<br />
für Geräuschemissionen von vornherein vermieden. Gr<strong>und</strong>sätzlich bestehen<br />
auch für das Schutzgut Mensch aufgr<strong>und</strong> der umliegenden Gewerbegebiete <strong>und</strong> der geringen<br />
Eignung für die Erholungsnutzung keine bedeutsamen Funktionen im Plangebiet. Überdies ergaben<br />
sich keine Hinweise auf relevante Kultur- <strong>und</strong> Sachgüter.<br />
In der Auswirkungsprognose werden auf Basis der Erkenntnisse aus der Beschreibung <strong>und</strong> Bewertung<br />
der Natur- <strong>und</strong> Schutzgüter sowie in Kenntnis von deren Empfindlichkeit gegenüber Eingriffswirkungen<br />
zunächst die wirksamen <strong>und</strong> relevanten Wirkfaktoren <strong>und</strong> die möglichen Beeinträchtigungen<br />
ermittelt. Unter Zugr<strong>und</strong>elegung der durchzuführenden Vermeidungsmaßnahmen<br />
werden sodann die verbleibenden Beeinträchtigungen herausgearbeitet <strong>und</strong> deren Erheblichkeit<br />
bewertet.<br />
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BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />
Im vorliegenden Fall zeigt sich, dass nach Durchführung von Vermeidungsmaßnahmen keine Beeinträchtigungen<br />
verbleiben, die nicht bereits auf Basis der mittels Ökobilanzierung ermittelten<br />
Kompensationsleistungen planerisch zu bewältigen sind.<br />
Das auf Basis der Festsetzungen des Bebauungsplans verbleibende Kompensationsdefizit beläuft<br />
sich auf etwa 76.000 Wertpunkte. Die Kompensation erfolgt durch Verbesserungen der Gewässerstruktur<br />
des Schwarzbachs. Hier können voraussichtlich nahezu 380.000 Wertpunkte erwirtschaftet<br />
werden. Die vollständige Kompensation kann somit nachgewiesen werden.<br />
Überschüssige Wertpunkte sollen dem Ökokonto der <strong>Stadt</strong> <strong>Hattersheim</strong> übertragen werden.<br />
Nach Durchführung der Kompensationsmaßnahmen verbleiben keine relevanten Beeinträchtigungen<br />
für den Naturhaushalt. Die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts sind in gleichwertiger<br />
Weise ersetzt <strong>und</strong> das Landschaftsbild ist landschaftsgerecht neu gestaltet.<br />
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BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />
Literatur <strong>und</strong> gesetzliche Gr<strong>und</strong>lagen<br />
ADAM, K., NOHL, W. & VALENTIN, W. (1986): Bewertungsgr<strong>und</strong>lagen für Kompensationsmaßnahmen bei<br />
Eingriffen in die Landschaft. Min. f. Umwelt Nordrhein-Westfalen (Hrsg.), Düsseldorf.<br />
AG QUERUNGSHILFEN (2003): Positionspapier – Stand April 2003. Im Internet unter www.buero-brinkmann.de.<br />
AGFH (2002): Arbeitsgemeinschaft Fledermausschutz in Hessen, Die Fledermäuse Hessens II, Frankfurt.<br />
ALBIG, A., HAACKS, M., PESCHEL, R. (2003): Streng geschützte Arten als neuer Tatbestand in der Eingriffsregelung<br />
- Wann gilt ein Lebensraum als zerstört? Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftsplanung 35, (4), S.126 ff.<br />
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Seite: 64
BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />
Anhang 1: Ökobilanzierungen<br />
Tabelle 1.1: Ökobilanzierung Eingriff<br />
Eingriffsbilanzierung: Bebauungsplan <strong>Hattersheim</strong>-Voltastraße<br />
Nutzungstyp nach Anlage 3 KV Fläche je Nutzungstyp in m² Biotopwert Differenz<br />
Typ-Nr. Bezeichnung<br />
vorher nachher<br />
WP/m² vorher nachher Sp. 3 x Sp.4 Sp. 3 x Sp. 6 Sp. 8 – Sp. 10<br />
Sp. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13<br />
F L Ä C H E N B I L A N Z<br />
Bestand<br />
02.100 Hecke, sauer, heimisch 36 2.976 <br />
06.920 Grünlandeinsaat, Grasacker 16 462 <br />
09.130 Wiesenbrache, ruderale<br />
Wiese<br />
39 925<br />
<br />
10.510 Voll versiegelte Fläche 3 287 <br />
10.530 Schotterweg 6 182 <br />
10.610 Feldweg, bewachsen 21 985 <br />
10.620 Waldweg, bewachsen 21 1.131 <br />
11.191 Acker, intensiv 16 48.731 <br />
Summen 55.679 976.688<br />
Planung<br />
Grünfläche nach § 9 (1) Nr. 20 <br />
01.117 Neugestaltung Waldrand 33 3.990 <br />
02.400 Heckenpflanzung 27 1.197 <br />
06.930 Grünlandeinsaat, naturnah 21 4.107 <br />
10.530 Schotterweg 6 1.197 <br />
Verkehrsflächen 0 <br />
10.510 Voll versiegelte Fläche (Verkehr,<br />
3 3.676 <br />
Versorgung)<br />
Gewerbliche Bauflächen – Maximal<br />
0 <br />
überbaubare Fläche<br />
10.710 Dachfläche, nicht begrünt<br />
(10 %)<br />
3 3.221 <br />
10.720 Dachfläche, extensiv begrünt 19 28.992 <br />
Seite: 65
BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />
Eingriffsbilanzierung: Bebauungsplan <strong>Hattersheim</strong>-Voltastraße<br />
Nutzungstyp nach Anlage 3 KV Fläche je Nutzungstyp in m² Biotopwert Differenz<br />
Typ-Nr. Bezeichnung<br />
vorher nachher<br />
WP/m² vorher nachher Sp. 3 x Sp.4 Sp. 3 x Sp. 6 Sp. 8 – Sp. 10<br />
Sp. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13<br />
(pauschal 90%)<br />
Gewerbliche Bauflächen – Außerhalb<br />
0 <br />
der überbaubaren Flächen<br />
11.221 Gärtnerisch gepflegte Anlage 14 1.858 <br />
(mind. 20 %)<br />
10.530 Schotterflächen oder sonstige 6 7.401 <br />
Teilversiegelte Flächen (einschließlich<br />
Stellplätzen, GFL)<br />
04.110 Neupflanzung Bäume (< 16 31 10 <br />
cm), Stellplätze (ca. 10)<br />
04.110 Neupflanzung Bäume (> 16 31 30 <br />
cm)<br />
Summen 55.679 900.615<br />
Summe 976.688 900.615 -76.073<br />
Seite: 66
BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />
Tabelle 1.2: Ökobilanzierung Ausgleich<br />
steht detailliert noch aus. Vorliegende Kalkulation ist Kap. 4.1 zu entnehmen.<br />
Seite: 67
BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />
Anhang 2: Kriterien <strong>und</strong> Parameter zur Bewertung der einzelnen Schutzgüter des<br />
Natur- <strong>und</strong> Umweltrechts<br />
A.2.1<br />
Naturgut Boden<br />
Die Bestandsbewertung des Naturgutes Bodens basiert auf seiner Funktionalität im Natur- <strong>und</strong><br />
Stoffhaushalt. Die Bodenfunktionen gliedern sich im Wesentlichen in vier Bodenhauptfunktionen:<br />
−<br />
−<br />
−<br />
−<br />
Lebensraumfunktion,<br />
Funktion als Bestandteil des Naturhaushalts,<br />
Abbau-, Ausgleichs- <strong>und</strong> Aufbaumedium,<br />
Archiv der Natur- <strong>und</strong> Kulturgeschichte.<br />
Für die Bewertung der Böden werden die nachfolgend genannten Kriterien herangezogen:<br />
Natürlichkeit / Standorttypische Ausprägung<br />
1. sehr gering sehr hohe Nutzungsintensität bzw. Degradierung (z.B. Erosion, Verdichtung),<br />
2. gering hohe Nutzungsintensität bzw. Degradierung,<br />
3. mittel durchschnittliche Nutzungsintensität bzw. Degradierung,<br />
4. hoch geringe Nutzungsintensität, ohne vorhergehende Degradierung,<br />
5. sehr hoch Böden im Naturzustand sowie naturnahe Böden, welche dauerhaft über lange<br />
Zeiträume keiner Nutzung unterlagen.<br />
Lebensraumfunktion (für anspruchsvolle Arten)<br />
1. sehr gering Standortbedingungen sind durch anthropogene Beeinträchtigungen stark überprägt<br />
<strong>und</strong> geschädigt,<br />
2. gering Standortbedingungen sind deutlich überprägt, kein Standort mit besonderen<br />
Eigenschaften,<br />
3. mittel durchschnittlich ausgeprägter Standort,<br />
4. hoch mindestens ein spezieller Standortfaktor tritt auf <strong>und</strong> ermöglicht, eine hohe Artenvielfalt<br />
<strong>und</strong> / oder hohe Standortvielfalt,<br />
5. sehr hoch mehrere, heute seltene Standortfaktoren treffen zusammen (z.B. hoher Gr<strong>und</strong>wasserstand<br />
<strong>und</strong> Nährstoffarmut).<br />
Natürliches Ertragspotenzial<br />
1. sehr gering sandige, flachgründige Böden,<br />
2. gering sandige, flach- bis mittelgründige Böden,<br />
3. mittel lehmige bis lehmig-tonige, mittelgründige Böden,<br />
4. hoch lehmige bis schluffige, mittel- bis tiefgründige Böden,<br />
5. sehr hoch lehmig-schluffige, tiefgründige Böden.<br />
Physiko-chemisches Filter- <strong>und</strong> Puffervermögen<br />
1. sehr gering Böden mit sehr hohem Sand- <strong>und</strong> / oder Skelettanteil; pH-Wert < 5,<br />
2. gering Böden mit hohem Sandanteil; saure bis mäßig saure Bodenreaktion,<br />
3. mittel Böden aus sandigen Schluffen oder schwach lehmigen Sanden; pH-Wert bei<br />
5,5-7,<br />
4. hoch Böden aus tonigen oder lehmigen Schluffen; Bodenreaktion im neutralen Bereich,<br />
5. sehr hoch stark tonige Lehme <strong>und</strong> Tone bei vielfach hohen CaCO 3 -Gehalten.<br />
Mechanisches Filtervermögen<br />
1. sehr gering Böden mit sehr hohen Tonanteilen,<br />
2. gering Böden mit hohen Grobsandanteilen oder hohen Tonanteilen,<br />
3. mittel Böden aus Schluffen <strong>und</strong> Lehmen <strong>und</strong> hoher Lagerungsdichte,<br />
4. hoch Böden mit hohen Anteilen an Mittel- <strong>und</strong> Feinsand,<br />
5. sehr hoch Böden aus lehmigen, tonigen sowie schluffigen Sanden.<br />
Nitratrückhaltevermögen<br />
1. sehr gering FKdB 100 mm,<br />
Seite: 68
BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />
2. gering FKdB > 100 bis 200 mm,<br />
3. mittel FKdB > 200 bis 300 mm,<br />
4. hoch FKdB > 300 bis 400 mm,<br />
5. sehr hoch FKdB > 400 mm.<br />
Regionale / überregionale Seltenheit<br />
1. sehr gering sehr häufige <strong>und</strong> weit verbreitete Böden / Bodentypen,<br />
2. gering häufige <strong>und</strong> verbreitete Böden / Bodentypen,<br />
3. mittel mäßig häufige Böden / Bodentypen,<br />
4. hoch seltene, nicht weit verbreitete Böden / Bodentypen,<br />
5. sehr hoch seltene <strong>und</strong> gefährdete Böden / Bodentypen.<br />
Für die Bewertung der Empfindlichkeit des Bodens finden folgende Kriterien Verwendung (vgl.<br />
HESSISCHES LANDESAMT FÜR STRAßEN UND VERKEHRSWESEN 2009):<br />
Erosionsgefährdung (basierend auf Nutzungsart <strong>und</strong> Hangneigung)<br />
1. sehr gering Wald auf flachen bis höchstens mäßig geneigten Flächen,<br />
2. gering lichter Wald mit mindestens mittleren Hangneigungen sowie Grünland,<br />
3. mittel Ackerland in weitgehend ebener Lage,<br />
4. hoch Ackerland mit schwacher Hangneigung,<br />
5. sehr hoch Ackerland mit mindestens mäßiger Hangneigung, Niederschläge > 800<br />
mm/Jahr.<br />
Veränderungen des Bodenwasserhaushalts<br />
1. sehr gering sehr großer Gr<strong>und</strong>wasserflurabstand (GFA),<br />
2. gering großer GFA,<br />
3. mittel mittlerer GFA,<br />
4. hoch geringer GFA,<br />
5. sehr hoch Feuchtgebiete <strong>und</strong> / oder sehr bedeutsame Standorte.<br />
Schadverdichtung<br />
1. sehr gering land- oder forstwirtschaftlich sehr gering bedeutsame Standorte,<br />
2. gering land- oder forstwirtschaftlich gering bedeutsame Standorte,<br />
3. mittel land- oder forstwirtschaftlich mittel bedeutsame Standorte,<br />
4. hoch land- oder forstwirtschaftlich bedeutsame Standorte,<br />
5. sehr hoch land- oder forstwirtschaftlich hoch bedeutsame Standorte.<br />
Empfindlichkeit gegenüber Schadstoffeinträgen<br />
1. sehr gering sehr hohes Filter- / Puffervermögen,<br />
2. gering hohes Filter- / Puffervermögen,<br />
3. mittel mittleres Filter- / Puffervermögen,<br />
4. hoch geringes Filter- / Puffervermögen,<br />
5. sehr hoch geringes bis sehr geringes Filter- / Puffervermögen auf gewässer- oder gr<strong>und</strong>wassernahen<br />
Standorten.<br />
A2.2 Naturgut Wasser<br />
Gr<strong>und</strong>wasserneubildung (Sickerwasserrate)<br />
Bewertung der Gr<strong>und</strong>wasserneubildung (AUHAGEN 1994:36):<br />
Wertstufe Punktzahl Bezeichnung<br />
Kriterien<br />
A 5 sehr hoch Gr<strong>und</strong>wasserneubildungsrate >250 mm/a<br />
B 4 hoch Gr<strong>und</strong>wasserneubildungsrate 200- 250 mm/a<br />
C 3 hoch bis mittel Gr<strong>und</strong>wasserneubildungsrate 150-200mm/a<br />
D 2 mittel Gr<strong>und</strong>wasserneubildungsrate 100- 150 mm/a<br />
E 1 gering Gr<strong>und</strong>wasserneubildungsrate 50- 100mm/a<br />
F 0 sehr gering Gr<strong>und</strong>wasserneubildungsrate < 50 mm/a<br />
Seite: 69
BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />
Gr<strong>und</strong>wasserdargebot<br />
Das Gr<strong>und</strong>wasserdargebot meint hier vor allem die Gr<strong>und</strong>wasserverfügbarkeit für die Vegetation. Es setzt<br />
sich im Wesentlichen zusammen aus Interflows, Gr<strong>und</strong>wasserab- <strong>und</strong> -zuflüssen <strong>und</strong> der Infiltration aus<br />
Gewässern. Bestimmt wird das Dargebot pragmatisch anhand der Gr<strong>und</strong>wasserflurabstände.<br />
1. sehr gering Gr<strong>und</strong>wasserflurabstand > 3 m <strong>und</strong> leichte Böden (kapillarer Aufstieg),<br />
2. gering Gr<strong>und</strong>wasserflurabstand > 2 m <strong>und</strong> leichte bis mittelschwere Böden,<br />
3. mittel Gr<strong>und</strong>wasserflurabstand 1 bis 2 m <strong>und</strong> / oder Interflows vorhanden bei leichten<br />
bis mittelschweren Böden,<br />
4. hoch Gr<strong>und</strong>wasserflurabstand maximal 1 bis 2 m bei mindestens mittelschweren<br />
Böden,<br />
5. sehr hoch Gr<strong>und</strong>wasserflurabstand < 1m.<br />
Gr<strong>und</strong>wasserschutzfunktion<br />
1. sehr gering Gr<strong>und</strong>wasserflurabstand < 2 m <strong>und</strong> hohe Wasserdurchlässigkeit (sandige<br />
Böden),<br />
2. gering Gr<strong>und</strong>wasserflurabstand < 2 m <strong>und</strong> mindestens mittlere Wasserdurchlässigkeit,<br />
3. mittel Gr<strong>und</strong>wasserflurabstand < 5 m <strong>und</strong> mittlere Wasserdurchlässigkeit,<br />
4. hoch Gr<strong>und</strong>wasserflurabstand > 5 m <strong>und</strong> mindestens mittlere Wasserdurchlässigkeit,<br />
5. sehr hoch großer Gr<strong>und</strong>wasserflurabstand (> 5 m) <strong>und</strong> / oder geringe Wasserdurchlässigkeit.<br />
Retentionsvermögen <strong>und</strong> Abflussregulationsfunktion<br />
1. sehr gering voll versiegelte Flächen,<br />
2. gering teilversiegelte Flächen; tonige Böden,<br />
3. mittel unversiegelte Flächen; lehmige <strong>und</strong> schluffige Böden,<br />
4. hoch unversiegelte Flächen; lehmige <strong>und</strong> sandige Böden,<br />
5. sehr hoch unversiegelte Flächen; lehmig-sandige <strong>und</strong> sandige Böden; gedrosselter<br />
Wasserabfluss durch Wasserrückhaltung in Stillgewässern <strong>und</strong> / oder Gräben<br />
mit geringer Neigung.<br />
Die Empfindlichkeit des Naturgutes Wasser gegen Verschmutzung wird nach folgenden Kriterien<br />
bewertet:<br />
Verschmutzungsempfindlichkeit des Gr<strong>und</strong>wassers<br />
1. sehr gering sehr gut filternde Deckschichten <strong>und</strong> tief liegende Gr<strong>und</strong>wasserschichten,<br />
2. gering gut filternde Deckschichten <strong>und</strong> mäßig hoch anstehende Gr<strong>und</strong>wasserschichten,<br />
3. mittel mäßig gut filternde Deckschichten <strong>und</strong> mäßig hoch anstehende Gr<strong>und</strong>wasserschichten,<br />
4. hoch bedingt filternde Deckschichten <strong>und</strong> hoch anstehende Gr<strong>und</strong>wasserschichten,<br />
5. sehr hoch bedingt filternde Deckschichten <strong>und</strong> sehr hoch anstehende Gr<strong>und</strong>wasserschichten.<br />
A2.3 Naturgut Klima / Luft<br />
Lokalklimatische Ausgleichsfunktion<br />
1. sehr gering Gebiet hat keine Bedeutung für die Entstehung oder den Transport von Kalt<strong>und</strong><br />
/ oder Frischluft (keine Tal- od. offene Hanglage, kein Wald),<br />
2. gering Gebiet hat geringe Bedeutung für lokale Luftströmungen; es bestehen hoch<br />
wirksame Barrieren,<br />
3. mittel Gebiet liegt in einem Bereich, in dem Kalt- <strong>und</strong> / oder Frischluft entsteht oder<br />
transportiert wird; die Wirkungen sind lokal begrenzt,<br />
4. hoch Gebiet ist bedeutsam für die Versorgung von Siedlungsbereichen mit Frisch<strong>und</strong><br />
/ oder Kaltluft,<br />
5. sehr hoch großer Talraum, dem von den Hängen <strong>und</strong> Wäldern große Mengen an Kalt<strong>und</strong><br />
/ oder Frischluft zugeführt werden <strong>und</strong> der keine Barrieren aufweist.<br />
Seite: 70
BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />
Luftregenerationsfunktion<br />
1. sehr gering Talkessel mit hohem Anteil an Siedlungsstrukturen <strong>und</strong> Ackerland,<br />
2. gering weithin ebene Gebiete mit geringem Waldanteil,<br />
3. mittel großräumiger Waldanteil liegt bei 30 bis 40 %,<br />
4. hoch Gebiete mit hohem Waldanteil <strong>und</strong> geringer Vorbelastung (Mittelgebirge),<br />
5. sehr hoch großräumige Waldbereiche.<br />
Immissionsschutzfunktion<br />
1. sehr gering offene Landschaft mit Vorbelastungen durch Verkehr / Luftschadstoffe in der<br />
Nähe von Siedlungs- / Erholungsbereichen,<br />
2. gering offene Landschaft ohne besonders wirksame Vorbelastungen,<br />
3. mittel gegliederte Landschaft ohne besondere besonders wirksame Vorbelastungen,<br />
4. hoch vertikale Strukturen (vor allem Feldgehölze, Wälder <strong>und</strong> Halboffenland) trennen<br />
Emissionsorte von Siedlungs- oder Erholungsbereichen,<br />
5. sehr hoch Wald oder Parklandschaften, die Siedlungsbereiche von Emissionsorten räumlich<br />
trennen.<br />
Lufthygienische Bedeutung / Luftqualität 3<br />
1. sehr gering Industriegebiet mit belastenden Betrieben oder ähnlich wirksamen Emittenten<br />
(Autobahn, Schweinemastbetrieb etc.); vielfach Kessellage,<br />
2. gering mäßig durch Industrie (oder ähnliche Emittenten) belastete Bereiche sowie<br />
Umfeld stark belasteter Bereiche,<br />
3. mittel mäßig belastete Bereiche wie z.B. vorstädtische Flächen oder ländliche<br />
Räume,<br />
4. hoch weitgehend unbelastetes Gebiet,<br />
5. sehr hoch unbelastetes Gebiet mit geringen industriellen <strong>und</strong> verkehrsbedingten Emissionen<br />
<strong>und</strong> meist hohem Waldanteil; z.B. Höhenlagen der Mittelgebirge.<br />
Die lokalklimatische sowie lufthygienische Empfindlichkeit lässt sich wie folgt bewerten:<br />
1. sehr gering starke lufthygienische Vorbelastung <strong>und</strong> allenfalls geringe lokalklimatische<br />
Ausgleichsfunktion,<br />
2. gering lufthygienische Vorbelastung bei mäßiger lokalklimatischer Ausgleichsfunktion;<br />
hoch wirksame Barrieren vorhanden,<br />
3. mittel mäßig belastete oder belastete Bereiche werden durch lokalklimatische Luftsysteme<br />
entlastet,<br />
4. hoch allenfalls schwach belasteter Bereich; i.d.R. durch wirksame lokalklimatische<br />
Strömungen entlastet,<br />
5. sehr hoch unbelastetes Gebiet oder schwach belastetes Gebiet; profitiert von hoch wirksamen<br />
lokalen Luftaustauschsystemen.<br />
A2.4 Naturgut Biotoptypen / Flora<br />
Natürlichkeit / Naturnähe<br />
1. sehr gering sehr hohe Nutzungsintensität bzw. Überformung,<br />
2. gering hohe Nutzungsintensität,<br />
3. mittel durchschnittliche Nutzungsintensität bzw. Überformung,<br />
4. hoch extensive Nutzung oder Brache bzw. mäßige Überformung,<br />
5. sehr hoch keine Nutzung bzw. nur sehr geringe Überformung.<br />
Verbreitung / Häufigkeit / Repräsentanz der Nutzungs- <strong>und</strong> Biotoptypen<br />
1. sehr gering sehr häufiger, allgemein verbreiteter Biotoptyp,<br />
2. gering häufiger Biotoptyp,<br />
3. mittel mäßig verbreiteter, ungefährdeter Biotoptyp,<br />
4. hoch seltener, gefährdeter Biotop- oder Lebensraumtyp,<br />
5. sehr hoch sehr seltener, stark gefährdeter Biotop- <strong>und</strong> / oder Lebensraumtyp.<br />
3 Im Einzelnen wird hinsichtlich der Vorbelastungen eines Gebiets der Kartendienst zur Luftschadstoffbelastung in<br />
Deutschland (www.uba.de) herangezogen.<br />
Seite: 71
BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />
Strukturvielfalt <strong>und</strong> Artenreichtum der Nutzungs- <strong>und</strong> Biotoptypen<br />
1. sehr gering sehr geringe Strukturvielfalt <strong>und</strong> / oder sehr stark an Arten verarmt,<br />
2. gering geringe Strukturvielfalt <strong>und</strong> / oder stark an Arten verarmt,<br />
3. mittel mäßige, durchschnittliche Vielfalt an Strukturelementen,<br />
4. hoch hohe Strukturvielfalt sowie Auftreten historischer Elemente der Kulturlandschaft<br />
<strong>und</strong> / oder hohe Artenvielfalt,<br />
5. sehr hoch reich an Biotop- <strong>und</strong> Nutzungstypen sowie historischen Strukturelementen der<br />
Kulturlandschaft <strong>und</strong> / oder sehr hohe Artenvielfalt.<br />
Bedeutung für den Schutz seltener <strong>und</strong> / oder gefährdeter Arten<br />
1. sehr gering keine Nachweise von seltenen <strong>und</strong> / oder gefährdeten Arten,<br />
2. gering wenige Nachweise regional als selten <strong>und</strong> / oder gefährdet eingestufter Arten<br />
(v.a. Arten der Vorwarnlisten der Roten Listen),<br />
3. mittel mehrere regional <strong>und</strong> / oder wenige überregional als selten <strong>und</strong> / oder gefährdet<br />
eingestufte Arten der Roten Listen,<br />
4. hoch regional <strong>und</strong> überregional als selten <strong>und</strong> / oder gefährdet einzustufende Arten<br />
häufig vorkommend, sowie mehrere Arten der Roten Listen von b<strong>und</strong>esweiter<br />
Bedeutung <strong>und</strong> / oder wenige Arten des Anhangs II od. IV der FFH-Richtlinie,<br />
5. sehr hoch häufige Nachweise von Arten der Roten Listen (regional übergreifend) <strong>und</strong> /<br />
oder mehrere Arten des Anhangs II od. IV der FFH-Richtlinie.<br />
Bedeutung für den Schutz seltener <strong>und</strong> / oder gefährdeter Biotoptypen<br />
(Die Bewertung dieses Kriteriums erfolgt primär nach der Roten Liste der gefährdeten Biotoptypen Deutschlands<br />
[RIECKEN et al. 2006].<br />
1. sehr gering keine Gefährdung des Biotoptyps <strong>und</strong> der darin vorkommenden Pflanzengesellschaften,<br />
allgemein sehr häufiger Biotoptyp,<br />
2. gering keine Gefährdung des Biotoptyps <strong>und</strong> der darin vorkommenden Pflanzengesellschaften,<br />
mäßig häufiger Biotoptyp,<br />
3. mittel keine Gefährdung des Biotoptyps <strong>und</strong> der darin vorkommenden Pflanzengesellschaften,<br />
kein häufiger Biotoptyp (bei Grünland > 30 Arten),<br />
4. hoch Biotoptyp der Vorwarnliste oder gefährdet oder regional seltener Biotop; typische<br />
Ausprägung der Pflanzengesellschaft<br />
5. sehr hoch mindestens gefährdeter Biotoptyp; seltene <strong>und</strong> / oder gefährdete Pflanzengesellschaften.<br />
Regenerierbarkeit / Wiederherstellbarkeit<br />
(die Bewertung dieses Kriteriums beruht auf VON HAAREN 2004, S. 239 f.; das Kriterium wird in der Bewertung<br />
gemäß der Wertigkeit für den Naturschutz eingestuft).<br />
1. sehr gering Regenerationsdauer 3 Jahre; z.B. stark gestörte Ruderalgesellschaften, intensiv<br />
genutzte Äcker, Straßenränder, versiegelte Flächen,<br />
2. gering Regenerationsdauer > 3 bis 10 Jahre; z.B. kurzlebige Ruderalgesellschaften,<br />
Schlagfluren im Wald,<br />
3. mittel Regenerationsdauer > 10 bis 25 Jahre; z.B. Wiesen <strong>und</strong> Magerrasen, artenreiche<br />
Hochstaudenfluren, Saumgesellschaften, Gebüsche <strong>und</strong> Vorwälder,<br />
Verlandungsvegetation eutropher Gewässer,<br />
4. hoch Regenerationsdauer > 25 bis 50 Jahre; z.B. junge Wälder, Feldgehölze,<br />
5. sehr hoch Regenerationsdauer > 50 Jahre; z.B. ältere Wälder, Hochmoore.<br />
Um die Empfindlichkeit des Naturgutes Biotoptyp / Flora gegenüber Eingriffen zu beschreiben,<br />
werden folgende Kriterien in die Bewertung einbezogen:<br />
Veränderungen der Standortbedingungen (Bezug: Veränderungen des Bodenwasserhaushalts, der<br />
Nährstoffversorgung, der bodenchemischen <strong>und</strong> –physikalischen Eigenschaften, Verlust bedeutsamer<br />
Standorte)<br />
(hierbei liefert die standörtliche Einstufung der Pflanzenarten nach Zeigerarten [ELLENBERG et al. 1992] wesentliche<br />
Informationen).<br />
1. sehr gering häufig vorkommender <strong>und</strong> / oder durch Nutzungen überprägter Standort, nur<br />
allgemein verbreitete <strong>und</strong> euryöke Pflanzenarten,<br />
2. gering häufig vorkommender Standort mit Vorkommen einzelner standorttypischer, insgesamt<br />
weit verbreiteter Pflanzenarten,<br />
3. mittel mittlere Standorte in Bezug auf Feuchtigkeit <strong>und</strong> / oder Stickstoffversorgung,<br />
Seite: 72
BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />
4. hoch wechselfeuchte <strong>und</strong> / oder magere Standorte,<br />
5. sehr hoch feuchte oder nasse Standorte <strong>und</strong> / oder sehr magere Standorte.<br />
Veränderungen durch Schadstoffeinträge<br />
1. sehr gering vorkommende Pflanzenarten sind ausschließlich euryök,<br />
2. gering es kommen wenige, aber häufige Zeigerarten vor,<br />
3. mittel es kommen einige, aber allgemein häufige Zeigerarten vor,<br />
4. hoch mehrere stenöke Arten, die mindestens in der Vorwarnliste stehen,<br />
5. sehr hoch mehrere stenöke Arten mit Rote-Listen-Status.<br />
Flächenverlust<br />
1. sehr gering sehr häufiger <strong>und</strong> / oder zunehmender Biotoptyp,<br />
2. gering häufiger Biotoptyp mit höchstens mittleren Regenerationszeiten,<br />
3. mittel mäßig häufiger, nicht zurückgehender Biotoptyp,<br />
4. hoch allenfalls mäßig häufiger Biotoptyp mit langen Regenerationszeiten,<br />
5. sehr hoch seltener <strong>und</strong> / oder zurückgehender Biotoptyp mit langen Regenerationszeiten.<br />
A2.5 Naturgut Fauna<br />
Zur naturschutzfachlichen Bedeutungseinstufung des Naturguts Fauna werden folgende Kriterien<br />
(vgl. HSVV 2009) herangezogen (RL = Rote Liste, VWL = Vorwarnliste, GK = Gefährdungsklasse,<br />
EZ = Erhaltungszustand):<br />
Lokale / Regionale / Nationale Seltenheit / Gefährdung<br />
1. sehr gering keine oder nur allgemein häufige Arten der RL / VWL,<br />
2. gering einige Arten der Vorwarnliste, allenfalls wenige häufige RL-Arten,<br />
3. mittel durchschnittliche Ausstattung mit RL-Arten (überwiegend häufige Arten),<br />
4. hoch mehrere RL-Arten, darunter auch seltene <strong>und</strong> FFH-relevante,<br />
5. sehr hoch mehrere RL-Arten der GK 1 <strong>und</strong> 2 4 <strong>und</strong> FFH-II <strong>und</strong> IV-Arten.<br />
Vorkommen anspruchsvoller, stenöker Arten<br />
1. sehr gering keine anspruchsvollen / stenöken Arten,<br />
2. gering keine anspruchsvollen / stenöken Arten aber einige typische Arten,<br />
3. mittel mäßig anspruchsvolle Arten,<br />
4. hoch anspruchsvolle / stenöke Arten sind vorhanden,<br />
5. sehr hoch mehrere anspruchsvolle / stenöke Arten.<br />
Arten- <strong>und</strong> Individuenreichtum / Repräsentativität der Artengemeinschaft<br />
1. sehr gering stark struktur- <strong>und</strong> / oder artenverarmt,<br />
2. gering struktur- <strong>und</strong> / oder artenverarmt,<br />
3. mittel durchschnittliche Artenausstattung,<br />
4. hoch Artenspektrum weitgehend vollständig, ohne Spitzenarten,<br />
5. sehr hoch Artenspektrum vollständig.<br />
Für die Bewertung der Empfindlichkeit der Fauna werden folgende Kriterien genutzt:<br />
Störungsempfindlichkeit (Lärm, Licht, Meideverhalten)<br />
1. sehr gering keine störungsempfindlichen Arten,<br />
2. gering keine störungsempfindlichen Arten der VWL- oder RL-Arten,<br />
3. mittel mäßig störungsempfindliche Arten, z.T. VWL- oder RL-Arten,<br />
4. hoch störungsempfindliche Arten der RL,<br />
5. sehr hoch stark störungsempfindliche Arten der GK 1 <strong>und</strong> 2.<br />
Störungsempfindlichkeit (Zerschneidung, Barrierewirkungen)<br />
1. sehr gering keine hoch fliegenden Arten, die Meideverhalten aufweisen,<br />
2. gering wenige Individuen hoch fliegender Arten, die kein Meideverhalten aufweisen<br />
oder durch Meidung keine relevanten Beeinträchtigungen erleiden (Energieverlust),<br />
4 gilt nicht für die Rote Liste Hessen, die nicht dem aktuellen Kenntnisstand entspricht.<br />
Seite: 73
BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />
3. mittel wenige hoch fliegende, mind. VWL-Arten, die relevante Beeinträchtigungen<br />
durch Energieverlust erleiden könnten,<br />
4. hoch mehrere hoch fliegende Arten, mindestens teilweise mit RL-Status <strong>und</strong> möglichen<br />
relevanten Beeinträchtigungen durch Energieverlust,<br />
5. sehr hoch Beeinträchtigungen mehrere RL- <strong>und</strong> FFH-IV-Arten.<br />
Veränderungen der Habitatbedingungen (Verkleinerung Areale, Verlust von Lebensstätten)<br />
1. sehr gering keine Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand,<br />
2. gering wenige Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand, aber häufig,<br />
3. mittel mehrere Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand, z.T. VWL <strong>und</strong> RL,<br />
4. hoch mehrere Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand, mind. z.T. RL,<br />
5. sehr hoch Arten mit schlechtem Erhaltungszustand <strong>und</strong> GK 1 <strong>und</strong> 2.<br />
Kollisionsgefährdung<br />
1. sehr gering keine kollisionsgefährdeten Arten,<br />
2. gering nur kollisionsgefährdete Arten mit günstigem EZ,<br />
3. mittel kollisionsgefährdete Arten; wenn ungünstiger EZ, dann häufig,<br />
4. hoch kollisionsgefährdete Arten mit ungünstigem EZ <strong>und</strong> RL-Status,<br />
5. sehr hoch besonders kollisionsgefährdete Arten mit ungünstigem EZ <strong>und</strong> RL-Status.<br />
A.2.6<br />
Naturgut Landschaftsbild <strong>und</strong> Erholung<br />
Die Kriterien zur Bewertung der naturschutzfachlichen Bedeutung des Naturgutes Landschaftsbild<br />
/ Natürliche Erholungsfunktion folgen den in § 1, Satz 1, des BNatSchG festgelegten Kriterien:<br />
Vielfalt, Eigenart <strong>und</strong> Schönheit sowie Erholungswert von Natur <strong>und</strong> Landschaft. Der Wert für die<br />
Einstufung der Vielfalt des Landschaftsbildes <strong>und</strong> der natürlichen Erholungsfunktion wird aus den<br />
nachfolgenden Werten für Reliefvielfalt, Gewässervielfalt <strong>und</strong> Strukturvielfalt gebildet:<br />
Eigenart<br />
1. sehr gering sehr hohe Nutzungsintensität bzw. Degradierung (z.B. Erosion),<br />
2. gering hohe Nutzungsintensität bzw. Degradierung,<br />
3. mittel durchschnittliche Nutzungsintensität bzw. Degradierung,<br />
4. hoch geringe Nutzungsintensität, ohne vorhergehende Degradierung,<br />
5. sehr hoch ursprünglicher Boden, dauerhaft ohne Nutzung.<br />
Der Wert für die Vielfalt* wird aus den Werten für die Reliefvielfalt, die Gewässervielfalt <strong>und</strong> die Strukturvielfalt<br />
gebildet:<br />
Reliefvielfalt<br />
1. sehr gering ebene Landschaften, kaum Höhenunterschiede,<br />
2. gering flachwellige Landschaften mit geringen Höhenunterschieden,<br />
3. mittel wellige Landschaften mit flachen Tälern <strong>und</strong> / oder Kuppen,<br />
4. hoch bewegtes Relief mit deutlich eingeschnittenen Tälern,<br />
5. sehr hoch stark bewegtes Relief.<br />
Gewässervielfalt<br />
1. sehr gering keine Gewässer vorhanden,<br />
2. gering wenige unscheinbare Gewässer vorhanden,<br />
3. mittel Gewässer kommen in landschaftstypischer Häufigkeit <strong>und</strong> Dichte vor.<br />
4. hoch Gewässer häufig vorhanden,<br />
5. sehr hoch Gewässer bestimmen das Landschaftsbild.<br />
Strukturvielfalt<br />
1. sehr gering sehr geringe Strukturvielfalt, keine gliedernden Strukturen,<br />
2. gering geringe Strukturvielfalt, einzelne gliedernde Landschaftsstrukturen,<br />
3. mittel mittlere Strukturvielfalt, mittlerer Anteil gliedernder Strukturen,<br />
4. hoch hohe Strukturvielfalt, hoher Anteil gliedernder Landschaftsstrukturen,<br />
5. sehr hoch sehr hohe Strukturvielfalt, sehr hoher Anteil gliedernder Strukturen.<br />
Schönheit / Naturnähe<br />
1. sehr gering stark vorbelastetes Landschaftsbild, monoton,<br />
Seite: 74
BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />
2. gering vorbelastetes Landschaftsbild mit hohem Anteil an Siedlung / Gewerbe,<br />
3. mittel typische Landnutzungsverteilung, meist intensiv genutzt,<br />
4. hoch Vorbelastung gering, harmonischer Wechsel der Landschaftsstrukturen,<br />
z.T. extensive Nutzung,<br />
5. sehr hoch keine Vorbelastungen, harmonische Naturlandschaft bzw. gewachsene<br />
Kulturlandschaft mit hohem Anteil Extensivnutzung.<br />
Landschaftsgeb<strong>und</strong>ene Erholungseignung / Erlebnispotenzial<br />
1. sehr gering monotone Landschaft,<br />
2. gering überwiegend monotone Landschaft,<br />
3. mittel mäßig gegliederte Landschaft mit wenigen Erholungseinrichtungen,<br />
4. hoch abwechslungsreiche Landschaft mit Erholungseinrichtungen,<br />
5. sehr hoch spektakuläre Landschaft mit Erholungseinrichtungen.<br />
* Als bestimmende Kriterien werden hier im Einzelfall auch folgende berücksichtigt:<br />
- markante geländemorphologische Ausprägungen,<br />
- naturhistorisch bzw. geologisch / kulturhistorisch bedeutsame Landschaftsteile,<br />
- natürliche <strong>und</strong> naturnahe Lebensräume,<br />
- kleinflächig wechselnde Nutzungen,<br />
- besonders störungsfreie Räume,<br />
- auffallende Vegetationsaspekte im Wechsel der Jahreszeiten.<br />
Die Empfindlichkeit des Naturguts wird wie folgt bewertet:<br />
Überformung der Oberflächengestalt / Sichtachsen / visuellen Leitlinien<br />
1. sehr gering sehr kleingliedrige Landschaft mit hoher Reliefenergie <strong>und</strong> hohem<br />
Waldanteil,<br />
2. gering kleingliedrige Landschaft ohne sehr weite Sichtbeziehungen <strong>und</strong> meist<br />
hohem Waldanteil,<br />
3. mittel bewegtes Landschaftsbild mit typischer Landnutzungsverteilung (30-<br />
40% Wald, 30-40% Offen- <strong>und</strong> Halboffenland, Rest sonstige),<br />
4. hoch weithin offene, monotone Landschaft,<br />
5. sehr hoch weithin offene Landschaft mit hohem Strukturreichtum.<br />
Verlärmung / sonstige Störreize<br />
1. sehr gering monotone Landschaft mit starker Vorbelastung,<br />
2. gering kleingliedrige Landschaft mit starker Vorbelastung,<br />
3. mittel durchschnittlich gegliederte Landschaft mit nicht stark wirksamen Vorbelastungen,<br />
4. hoch störungsarme, höchstens schwach vorbelastete Landschaft, kleingliedrig,<br />
5. sehr hoch störungsarme, nicht vorbelastete, weithin offene Landschaft.<br />
Seite: 75
BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />
Anhang 3: Maßnahmenblätter<br />
Detailplanungen der durchzuführenden Maßnahmen (insbesondere Grünstreifen <strong>und</strong> Kompensationsmaßnahme)<br />
stehen noch aus.<br />
Seite: 76
BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />
Anhang 4: Artenlisten zu den einzelnen Aufnahmepunkten<br />
Tabelle A4.1: Artenliste Ackerflächen<br />
Acker Saum<br />
Wissensch. Name Deutscher Artname A1 A2 S1 S2<br />
Achillea millefolium Schafgarbe x<br />
Agropyron repens Gemeine Quecke x x<br />
Agrostis stolonifera Kriechendes Straussgras x<br />
Anagallis arvensis Acker-Gauchheil x<br />
Artemisia vulgaris Gewöhnlicher Beifuß x x x<br />
Avena sativa Hafer x<br />
Bromus mollis Weiche Trespe x<br />
Bromus sterilis Taube Trespe x x<br />
Bryonia dioica Zaunrübe x<br />
Calystegia sepium Zaunwinde x x x<br />
Capsella bursa-pastoris Hirtentäschl x<br />
Cerastium holosteoides Gemeines Hornkraut x<br />
Chenopodium album Weißer Gänsefuß x x x x<br />
Cirsium arvense Acker-Kratzdistel x x<br />
Cirsium vulgare Gemeine Kratzdistel x x<br />
Conyza canadensis Kanadischer Katzenschweif x x<br />
Cornus sanguinea Blutroter Hartriegel x<br />
Crataegus monogyna Eingriffliger Weißdorn x<br />
Dactylis glomerata Knaulgras x x<br />
Daucus carota Wilde Möhre x x<br />
Epilobium spec. Weidenröschen x<br />
Equisetum arvense Acker-Schachtelhalm x x x<br />
Fallopia convolvulus<br />
Gewöhnlicher<br />
Windenknöterich<br />
x<br />
Fumaria officinalis Gebräuchlicher Erdrauch x<br />
Galium album Wiesen-Labkraut x<br />
Galium aparine Kletten-Labkraut x x<br />
Geranium molle Weicher Strochschnabel x<br />
Geum urbanum Echte Nelkenwurz x<br />
Helianthus annuus Sonnenblume x<br />
Lactuca serriola Kompass-Lattich x x<br />
Lapsana communis Gemeiner Rainkohl x<br />
Leontodon autumnalis Herbst-Löwenzahn x<br />
Linaria vulgaris Gemeines Leinkraut x x<br />
Lolium perenne Ausdauernder Lolch x<br />
Malva moschata Moschus-Malve x<br />
Malva neglecta Gänse-Malve x<br />
Malva sylvestris Wilde Malve x<br />
Mercurialis annua Einjähriges Bingelkraut x<br />
Myosotis arvensis Acker-Vergissmeinnicht x<br />
Oenothera spec. Nachtkerze x<br />
Papaver rhoeas Klatsch-Mohn x x x x<br />
Phleum pratense Wiesen-Lieschgras x<br />
Plantago lanceolata Spitz-Wegerich x<br />
Plantago major Breitwegerich x<br />
Poa annua Einjähriges Rispengras x x x<br />
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BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />
Acker Saum<br />
Wissensch. Name Deutscher Artname A1 A2 S1 S2<br />
Poa trivialis Gemeines Rispengras x<br />
Polygonum aviculare agg. Vogelknöterich x x x x<br />
Potentilla argentea Silber-Fingerkraut x<br />
Potentilla reptans Kriechendes Fingerkraut x<br />
Rhus typhina Essigbaum x<br />
Rubus caesius Kratzbeere x<br />
Senecio inaequidens Schmalblättriges Greiskraut x<br />
Senecio jacobaea Jakobs Greiskraut x<br />
Silene alba Weiße Lichtnelke x<br />
Silene vulgaris Gemeines Leinkraut x<br />
Sisymbrium officinale Gemeine Rauke x<br />
Sonchus asper Rauhe Gänsedistel x<br />
Taraxacum sect. Ruderalia Löwenzahn x<br />
Tripleurospermum<br />
perforatum Geruchlose Kamille x x<br />
Urtica dioica Brennnessel x x<br />
Verbascum spec. Königskerze x<br />
Veronica arvensis Feld-Ehrenpreis x x<br />
Veronica hederifolia Efeublättriger Ehrenpreis x x x<br />
Veronica persica Persischer Ehrenpreis x x x x<br />
Vinca minor Kleines Immergrün x<br />
Viola arvensis Ackerstiefmütterchen x x<br />
Tabelle A4.2: Artenliste der Gehölze <strong>und</strong> des Waldrandes<br />
Gehölzriegel<br />
Artname G1 G2 G3 Auwald, alt<br />
Acer campestre x x<br />
Acer platanoides<br />
x<br />
Acer pseudoplatanus x x x<br />
Aesculus hippocastanum<br />
x<br />
Agropyron repens x x<br />
Ailanthus altissima<br />
x<br />
Alliaria petiolata x x<br />
Betula pendula x x<br />
Brachypodium sylvaticum<br />
x<br />
Bromus sterilis<br />
x<br />
Bryonia dioica<br />
x<br />
Carpinus betulus<br />
x<br />
Cornus sanguinea<br />
x<br />
Corylus avellana x x<br />
Crataegus cf monogyna<br />
x<br />
Dactylis glomerata<br />
x<br />
Equisetum arvense<br />
x<br />
Euonymus europaeus<br />
x<br />
Fraxinus excelsior x x x<br />
Fraxinus excelsior juv.<br />
x<br />
Galium album<br />
x<br />
Galium aparine<br />
x<br />
Geranium robertianum<br />
x<br />
Geum urbanum x x<br />
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BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />
Gehölzriegel<br />
Artname G1 G2 G3 Auwald, alt<br />
Glechoma hederacea<br />
x<br />
Hedera helix<br />
x<br />
Impatiens parviflora<br />
x<br />
Larix decidua<br />
x<br />
Ligustrum vulgare<br />
x<br />
Linaria vulgaris<br />
x<br />
Malus domestica x x x<br />
Parthenocissus quinquefolia<br />
x<br />
Poa nemoralis x x<br />
Populus cf x canadensis x x<br />
Prunus avium x x x<br />
Pyracantha coccinea<br />
x<br />
Quercus robur x x x x<br />
Rhus typhina<br />
x<br />
Ribes rubrum x x<br />
Rosa canina x x x<br />
Rubus caesius<br />
x<br />
Rubus fruticosus agg. x x x<br />
Salix caprea x x<br />
Sambucus nigra x x x<br />
Sisymbrium officinale<br />
x<br />
Sorbus aucuparia<br />
x<br />
Tilia cordata<br />
x<br />
Ulmus cf minor<br />
x<br />
Urtica dioica x x x<br />
Viburnum opulus x x<br />
Tabelle A4.3: Artenliste grünlandartiger Bestände<br />
Naturnahe ruderale<br />
Grünlandeinsaat Wiese<br />
Wissenschaftl. Name Dt. Name R1 R2<br />
Achillea millefolium Schafgarbe x<br />
Agropyron repens Gemeine Quecke x<br />
Alliaria petiolata Knoblauchsrauke x<br />
Anchusa officinalis Gemeine Ochsenzunge x<br />
Anthemis tinctoria Färber-H<strong>und</strong>skamille x<br />
Arctium lappa Klette x<br />
Armoracia rusticana Meerrettich x<br />
Arrhenatherum elatius Glatthafer x x<br />
Artemisia vulgaris Gemeiner Beifuß x<br />
Carduus acanthoides Weg-Distel x<br />
Centaura scabiosa Skabiosen-Flockenblume x<br />
Centaurea jacea Wiesen-Flockenblume x<br />
Colutea arborescens Blasenstrauch x<br />
Convolvulus arvensis Acker-Winde x<br />
Conyza canadensis Kanadischer Katzenschwief x<br />
Coronilla varia Bunte Kronwicke x<br />
Dactylis glomerata Knaulgras x<br />
Daucus carota Wilde Möhre x x<br />
Dianthus carthusianorum Karthäuser-Nelke x<br />
Seite: 79
BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />
Naturnahe ruderale<br />
Grünlandeinsaat Wiese<br />
Wissenschaftl. Name Dt. Name R1 R2<br />
Galium verum Echtes Labkraut x<br />
Geranium molle Weicher Storchschnabel x<br />
Geranium pusillum Kleiner Strochschnabel x<br />
Hypericum perforatum Johanniskraut x<br />
Lactuca serriola Kompasslattich x<br />
Lotus corniculatus Gemeiner Hornklee x<br />
Malva neglecta Gänse-Malve x<br />
Medicago lupulina Hopfenklee x x<br />
Medicago sativa Luzerne x<br />
Oenothera glazioviana Nachtkerze x x<br />
Origanum vulgare Gewöhnlicher Dost x<br />
Pastinaca sativa Pastinak x x<br />
Plantago lanceolata Spitz-Wegerich x x<br />
Populus spec. Pappel x<br />
Potentilla argentea Silber-Fingerkraut x<br />
Rubus caesius Kratzbeere x<br />
Rubus fruticosus agg. Brombeere x<br />
Salvia pratensis Wiesen-Salbei x<br />
Sanguisorba minor Kleiner Wiesenknopf x x<br />
Silene alba Weiße Lichtnelke x x<br />
Solidago canadensis Kanadischer Goldrute x<br />
Taraxacum sect. Ruderalia Löwenzahn x<br />
Thymus pulegioides Thymian x<br />
Trifolium repens Weiß-Klee x<br />
Tripleurospermum perforatum Geruchlose Kamille x<br />
Vicia cf cracca Vogel-Wicke x<br />
Seite: 80
BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />
Anhang 5: Karten<br />
Karte Biotoptypen – Bestand<br />
Karte Biotoptypen – Planung<br />
Karte Fauna – Bemerkenswerte Arten<br />
siehe nachfolgende Kartenblätter<br />
Seite: 81
Legende<br />
01.131 Hartholzauwald<br />
01.137 Auwald, Neuanlage<br />
02.100 Hecke, sauer, heimisch<br />
04.210 Baumgruppe, heimisch<br />
04.220 Baumgruppe, nicht heimisch<br />
06.920 Grünlandeinsaat, Grasacker<br />
06.930 Grünlandeinsaat, naturnah<br />
02.100<br />
09.130 Wiesenbrache, Ruderale Wiese<br />
09.210 Ruderalflur, ausdauernd, frisch<br />
04.210<br />
04.210<br />
11.191<br />
10.510 Voll versiegelte Fläche<br />
10.530 Schotterweg, -fläche<br />
02.100<br />
10.610 Feldweg, bewachsen<br />
10.510<br />
09.130<br />
04.210<br />
09.130<br />
10.510<br />
10.620<br />
02.100<br />
10.620 Waldweg, bewachsen<br />
11.191 Acker, intensiv<br />
!( 04.110 Einzelbaum, standortgerecht<br />
Geltungsbereich<br />
11.191<br />
02.100<br />
09.210<br />
02.100<br />
10.620<br />
10.510<br />
10.530<br />
11.191<br />
01.137<br />
02.100<br />
06.930<br />
09.130<br />
10.510<br />
Butzbach, im Januar 2013<br />
06.920<br />
10.610<br />
01.137<br />
Projektleitung: Dipl.-Geograph Matthias <strong>Gall</strong><br />
Bearbeitung: Dr. Beate Alberternst<br />
Layout:<br />
Matthias <strong>Gall</strong>, Dr. Larissa Albrecht<br />
01.131<br />
Auftraggeber:<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Hattersheim</strong> am Main<br />
1:2.000<br />
±<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Hattersheim</strong>: Bebauungsplan N83<br />
Karte: Biotoptypen Bestand<br />
<strong>Büro</strong> <strong>Gall</strong> - <strong>Freiraumplanung</strong> & Ökologie<br />
Dipl.-Geogr. Matthias <strong>Gall</strong><br />
Bahnhofsallee 47<br />
35510 Butzbach<br />
Tel.: 06033-15916<br />
www.buero-gall.de
02.100<br />
06.930<br />
!(<br />
!( !(<br />
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!(<br />
!( !(<br />
09.130<br />
Gewerbefläche -<br />
außerhalb der Baugrenzen<br />
09.210<br />
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10.510<br />
!(<br />
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10.530<br />
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!(<br />
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10.510<br />
11.191<br />
09.130<br />
Gewerbefläche - innerhalb der Baugrenzen<br />
Fuß- <strong>und</strong> Radweg,<br />
Leitungsrechte<br />
Stellplätze<br />
Straße<br />
Fuß- <strong>und</strong> Radweg,<br />
Leitungsrechte<br />
02.100<br />
04.210<br />
Stellplätze<br />
Gewerbefläche -<br />
außerhalb der Baugrenzen<br />
!(<br />
09.130<br />
04.210<br />
!.<br />
!.<br />
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!.<br />
Gewerbefläche -<br />
außerhalb der Baugrenzen<br />
11.191<br />
Gewerbefläche - innerhalb der Baugrenzen<br />
Grünfläche<br />
10.620<br />
04.210<br />
02.100<br />
!.<br />
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Grünfläche<br />
01.137<br />
02.100<br />
!.<br />
02.100<br />
!.<br />
10.510<br />
Legende<br />
Flächenkategorien Planung<br />
Fuß- <strong>und</strong> Radweg, Leitungsrechte<br />
Gewerbefläche - außerhalb der Baugrenzen<br />
Gewerbefläche - innerhalb der Baugrenzen<br />
Grünfläche<br />
Stellplätze<br />
Straße<br />
!. Neupflanzung Bäume<br />
Geltungsbereich<br />
Biotoptypen Bestand<br />
01.131 Hartholzauwald<br />
01.137 Auwald, Neuanlage<br />
02.100 Hecke, sauer, heimisch<br />
04.210 Baumgruppe, heimisch<br />
04.220 Baumgruppe, nicht heimisch<br />
06.920 Grünlandeinsaat, Grasacker<br />
06.930 Grünlandeinsaat, naturnah<br />
09.130 Wiesenbrache, Ruderale Wiese<br />
09.210 Ruderalflur, ausdauernd, frisch<br />
10.510 Voll versiegelte Fläche<br />
10.530 Schotterweg, -fläche<br />
10.610 Feldweg, bewachsen<br />
10.620 Waldweg, bewachsen<br />
11.191 Acker, intensiv<br />
!( 04.110 Einzelbaum, standortgerecht<br />
!.<br />
10.510<br />
Fuß- <strong>und</strong> Radweg,<br />
Leitungsrechte<br />
!.<br />
06.920<br />
Grünfläche<br />
10.610<br />
Grünfläche<br />
01.137<br />
Butzbach, im Januar 2013<br />
Projektleitung: Dipl.-Geograph Matthias <strong>Gall</strong><br />
Bearbeitung: Dr. Beate Alberternst<br />
Layout: Matthias <strong>Gall</strong>, Dr. Larissa Albrecht<br />
±<br />
Auftraggeber:<br />
1:1.500<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Hattersheim</strong> am Main<br />
01.131<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Hattersheim</strong>: Bebauungsplan N83<br />
Karte: Planung<br />
<strong>Büro</strong> <strong>Gall</strong> - <strong>Freiraumplanung</strong> & Ökologie<br />
Dipl.-Geogr. Matthias <strong>Gall</strong><br />
Bahnhofsallee 47<br />
35510 Butzbach<br />
Tel.: 06033-15916<br />
www.buero-gall.de
!(<br />
Legende<br />
Abs !(<br />
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Zfl<br />
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H<br />
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Zei<br />
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Rm<br />
Fauna - Bemerkenswerte Arten<br />
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= möglicherweise brütend/<br />
bodenständig<br />
= wahrscheinlich brütend/<br />
bodenständig<br />
!( = sicher brütend/bodenständig<br />
!( = Nahrungsgast/Jagd<br />
!( = Überflug/Transferflug<br />
Geltungsbereich<br />
Wirkzone Fauna<br />
Abkürzungen (Codes) der Arten<br />
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Sti<br />
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Sti<br />
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Blsl<br />
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Code Dt. Name<br />
Abs Großer Abendsegler<br />
Blsl Blindschleiche<br />
Gi Girlitz<br />
Grr Graureiher<br />
H Haussperling<br />
Hä Bluthänfling<br />
M Mehlschwalbe<br />
Ms Mauersegler<br />
Rm Rotmilan<br />
Rs Rauchschwalbe<br />
Ssp Schwarzspecht<br />
St Stegl itz<br />
Wd Wacholderdrossel<br />
Zei Zauneidechse<br />
Zfl Zwergfleder ma us<br />
!(<br />
Zfl<br />
Butzbach, im Januar 2013<br />
1:2.000<br />
0 25 50 75 100<br />
Meter<br />
±<br />
<strong>Hattersheim</strong> Bebauungsplan Voltastraße:<br />
Karte: Fauna - Bemerkenswerte Arten<br />
Ssp<br />
!(<br />
<strong>Büro</strong> <strong>Gall</strong> - <strong>Freiraumplanung</strong> & Ökologie<br />
Bahnhofsallee 47<br />
35510 Butzbach<br />
Tel.: 06033-15916<br />
www.buero-gall.de<br />
Bearbeitung & Layout:<br />
Balduin Fischer<br />
Matthias <strong>Gall</strong><br />
Melanie Gaus