Umweltbericht Büro Gall - Freiraumplanung und ... - Stadt Hattersheim
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BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />
2.5 Naturgut Fauna<br />
2.5.1 Vorgehen bei der Bewertung<br />
Zur naturschutzfachlichen Bedeutungseinstufung des Naturguts Fauna werden die in Anhang 2<br />
beschriebenen Kriterien herangezogen.<br />
2.5.2 Wirkzonen<br />
Ein Baugebiet ist in seinem Umfeld soweit wirksam, wie dort lebende Tiere erheblich beeinträchtigt<br />
werden können, wobei zwischen der Bau-, Anlage- <strong>und</strong> Betriebsphase zu unterscheiden ist.<br />
Fernwirkungen können gr<strong>und</strong>sätzlich nur durch Störungen ausgelöst werden. Im vorliegenden Fall<br />
ist von einer sehr geringen Wirksamkeit im Umfeld auszugehen. Zum einen fehlen schon angesichts<br />
der massiven Vorbelastung empfindliche Arten <strong>und</strong> insbesondere die auch gegenüber Kulissen<br />
sensiblen Offenlandarten kommen nicht vor. Zum anderen sind baubedingte Wirkungen<br />
temporär <strong>und</strong> auch die Waldarten sind gegenüber solchen Beeinträchtigungen wenig empfindlich.<br />
Relevante betriebsbedingte Störwirkungen sind ohnehin auszuschließen, zumal Lärm aufgr<strong>und</strong><br />
der Emissionskontingente keine Fernwirkung hervorruft. Alles in allen wird die Wirkzone hier über<br />
den Geltungsbereich hinaus auf einen maximal 50 m breiten Puffer darum herum erweitert.<br />
2.5.3 Beschreibung<br />
Hinsichtlich der Fauna steht neben der Frage nach der naturschutzfachlichen Bedeutung auch<br />
jene nach möglichen artenschutzrechtlichen Konflikten. Dieser Aspekt wird umfassend in der Artenschutzprüfung<br />
bearbeitet, die als separates Werk dem <strong>Umweltbericht</strong> beigefügt ist.<br />
Im Zuge der aktuellen Planung wurden folgende Artengruppen untersucht:<br />
• Vögel,<br />
• Fledermäuse <strong>und</strong><br />
• Reptilien.<br />
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