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Umweltbericht Büro Gall - Freiraumplanung und ... - Stadt Hattersheim

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BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />

2.5 Naturgut Fauna<br />

2.5.1 Vorgehen bei der Bewertung<br />

Zur naturschutzfachlichen Bedeutungseinstufung des Naturguts Fauna werden die in Anhang 2<br />

beschriebenen Kriterien herangezogen.<br />

2.5.2 Wirkzonen<br />

Ein Baugebiet ist in seinem Umfeld soweit wirksam, wie dort lebende Tiere erheblich beeinträchtigt<br />

werden können, wobei zwischen der Bau-, Anlage- <strong>und</strong> Betriebsphase zu unterscheiden ist.<br />

Fernwirkungen können gr<strong>und</strong>sätzlich nur durch Störungen ausgelöst werden. Im vorliegenden Fall<br />

ist von einer sehr geringen Wirksamkeit im Umfeld auszugehen. Zum einen fehlen schon angesichts<br />

der massiven Vorbelastung empfindliche Arten <strong>und</strong> insbesondere die auch gegenüber Kulissen<br />

sensiblen Offenlandarten kommen nicht vor. Zum anderen sind baubedingte Wirkungen<br />

temporär <strong>und</strong> auch die Waldarten sind gegenüber solchen Beeinträchtigungen wenig empfindlich.<br />

Relevante betriebsbedingte Störwirkungen sind ohnehin auszuschließen, zumal Lärm aufgr<strong>und</strong><br />

der Emissionskontingente keine Fernwirkung hervorruft. Alles in allen wird die Wirkzone hier über<br />

den Geltungsbereich hinaus auf einen maximal 50 m breiten Puffer darum herum erweitert.<br />

2.5.3 Beschreibung<br />

Hinsichtlich der Fauna steht neben der Frage nach der naturschutzfachlichen Bedeutung auch<br />

jene nach möglichen artenschutzrechtlichen Konflikten. Dieser Aspekt wird umfassend in der Artenschutzprüfung<br />

bearbeitet, die als separates Werk dem <strong>Umweltbericht</strong> beigefügt ist.<br />

Im Zuge der aktuellen Planung wurden folgende Artengruppen untersucht:<br />

• Vögel,<br />

• Fledermäuse <strong>und</strong><br />

• Reptilien.<br />

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