Umweltbericht Büro Gall - Freiraumplanung und ... - Stadt Hattersheim
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BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />
sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts in gleichwertiger Weise ersetzt sind<br />
oder das Landschaftsbild landschaftsgerecht neu gestaltet ist. Als Ersatzmaßnahmen kommen<br />
dabei gr<strong>und</strong>sätzlich auch Maßnahmen von kommunalen oder sonstigen Ökokonten in Betracht.<br />
Die einschlägigen Fachpläne werden in Kap. 1.4 erläutert.<br />
1.3 Kurzdarstellung der Inhalte des Bebauungsplans<br />
1.3.1 Flächenbilanz<br />
Die Festsetzungen des Bebauungsplans ermöglichen folgende Flächennutzungen:<br />
Tabelle 1: Flächenbilanz<br />
Flächennutzung / Festsetzung Fläche in m² Fläche in %<br />
Gewerbliche Baufläche: überbaubar 32.213 58<br />
Gewerbliche Baufläche: nicht überbaubar 9.289 17<br />
Verkehrsfläche / Versorgungsfläche 3.676 6<br />
Grünfläche 10.501 19<br />
Gesamt 55.679 100<br />
Die Festsetzungen lassen eine gewerbliche Nutzung auf maximal 75 % (58 % plus 17 %) des<br />
Geltungsbereichs zu. 58 % der Fläche des Geltungsbereichs können mit gewerblich genutzten<br />
Gebäuden bebaut werden, was der maximalen Ausnutzung der Gr<strong>und</strong>flächenzahl (GRZ) von 0,8<br />
entspricht. Nicht überbaubar sind innerhalb der als Gewerbegebiet ausgewiesenen Flächen 17 %<br />
des Geltungsbereichs, die vor allem auf Pufferflächen zu benachbarten Flächennutzungen zurückzuführen<br />
sind. Diese Flächen werden zukünftig voraussichtlich als Grünflächen genutzt.<br />
Maximal etwa 6 % der Gesamtfläche entfallen auf Verkehrs- <strong>und</strong> Versorgungsflächen.<br />
Explizit als Grünfläche ausgewiesen wird ein Saumstreifen zum bestehenden Wald hin, der mehr<br />
als einen Hektar umfassen wird <strong>und</strong> knapp ein Fünftel des Geltungsbereichs umfasst.<br />
1.3.2 Umweltrelevante Textfestsetzungen<br />
Als Art der baulichen Nutzung werden ein Gewerbegebiet sowie ein eingeschränktes Gewerbegebiet<br />
festgesetzt. Umweltrelevante Festsetzungen innerhalb des Geltungsbereichs sind folgende:<br />
1. Maß der baulichen Nutzung<br />
- Die Gr<strong>und</strong>flächenzahl (GRZ) beträgt 0,8,<br />
- Die maximale Gebäudehöhe (GH) beträgt 12 m; im Einzelfall sind Überschreitungen bis zu<br />
maximal 2 m möglich.<br />
- Die Baugrenzen sind festgelegt. Sie dürfen im Einzelfall durch untergeordnete Bauteile<br />
überschritten werden.<br />
2. Grünflächen<br />
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