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Umweltbericht Büro Gall - Freiraumplanung und ... - Stadt Hattersheim

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BÜRO GALL (2013): Bebauungsplan N83 <strong>Umweltbericht</strong><br />

sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts in gleichwertiger Weise ersetzt sind<br />

oder das Landschaftsbild landschaftsgerecht neu gestaltet ist. Als Ersatzmaßnahmen kommen<br />

dabei gr<strong>und</strong>sätzlich auch Maßnahmen von kommunalen oder sonstigen Ökokonten in Betracht.<br />

Die einschlägigen Fachpläne werden in Kap. 1.4 erläutert.<br />

1.3 Kurzdarstellung der Inhalte des Bebauungsplans<br />

1.3.1 Flächenbilanz<br />

Die Festsetzungen des Bebauungsplans ermöglichen folgende Flächennutzungen:<br />

Tabelle 1: Flächenbilanz<br />

Flächennutzung / Festsetzung Fläche in m² Fläche in %<br />

Gewerbliche Baufläche: überbaubar 32.213 58<br />

Gewerbliche Baufläche: nicht überbaubar 9.289 17<br />

Verkehrsfläche / Versorgungsfläche 3.676 6<br />

Grünfläche 10.501 19<br />

Gesamt 55.679 100<br />

Die Festsetzungen lassen eine gewerbliche Nutzung auf maximal 75 % (58 % plus 17 %) des<br />

Geltungsbereichs zu. 58 % der Fläche des Geltungsbereichs können mit gewerblich genutzten<br />

Gebäuden bebaut werden, was der maximalen Ausnutzung der Gr<strong>und</strong>flächenzahl (GRZ) von 0,8<br />

entspricht. Nicht überbaubar sind innerhalb der als Gewerbegebiet ausgewiesenen Flächen 17 %<br />

des Geltungsbereichs, die vor allem auf Pufferflächen zu benachbarten Flächennutzungen zurückzuführen<br />

sind. Diese Flächen werden zukünftig voraussichtlich als Grünflächen genutzt.<br />

Maximal etwa 6 % der Gesamtfläche entfallen auf Verkehrs- <strong>und</strong> Versorgungsflächen.<br />

Explizit als Grünfläche ausgewiesen wird ein Saumstreifen zum bestehenden Wald hin, der mehr<br />

als einen Hektar umfassen wird <strong>und</strong> knapp ein Fünftel des Geltungsbereichs umfasst.<br />

1.3.2 Umweltrelevante Textfestsetzungen<br />

Als Art der baulichen Nutzung werden ein Gewerbegebiet sowie ein eingeschränktes Gewerbegebiet<br />

festgesetzt. Umweltrelevante Festsetzungen innerhalb des Geltungsbereichs sind folgende:<br />

1. Maß der baulichen Nutzung<br />

- Die Gr<strong>und</strong>flächenzahl (GRZ) beträgt 0,8,<br />

- Die maximale Gebäudehöhe (GH) beträgt 12 m; im Einzelfall sind Überschreitungen bis zu<br />

maximal 2 m möglich.<br />

- Die Baugrenzen sind festgelegt. Sie dürfen im Einzelfall durch untergeordnete Bauteile<br />

überschritten werden.<br />

2. Grünflächen<br />

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