Bebauungsplan Nr. 22 Annabergstraße ... - Stadt Hattersheim
Bebauungsplan Nr. 22 Annabergstraße ... - Stadt Hattersheim
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Beratung in Immissionsschutz<br />
Lärm – Luft – Erschütterung<br />
<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>22</strong><br />
<strong>Annabergstraße</strong><br />
Schalltechnische Untersuchung<br />
<strong>Nr</strong>. 1108<br />
<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>22</strong><br />
<strong>Annabergstraße</strong><br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Hattersheim</strong> am Main<br />
as Beratung in Immissionsschutz<br />
Der Magistrat<br />
Lärm - Luft – Erschütterung<br />
Referat Bauen, Planen, Umwelt Kapellenbergstr. 3<br />
Sarceller Straße 1<br />
65779 Kelkheim<br />
65795 <strong>Hattersheim</strong><br />
Bearbeitung:<br />
Thoma<br />
Schalltechnische Untersuchung<br />
Prüfung:<br />
Prüfstatus: geprüft<br />
Prüfer A. Schütte<br />
Kelkheim, 7. Januar 2010<br />
Kelkheim, 7.01.2010<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Hattersheim</strong><br />
be-1108-100107-Bericht<br />
as - Beratung in Immissionsschutz<br />
be-1108-100107-Bericht<br />
as - Beratung in Immissionsschutz
Inhaltsverzeichnis<br />
1 Aufgabenstellung ........................................................................................ 1<br />
2 Örtliche Gegebenheiten .............................................................................. 1<br />
2.1 Beschreibung des Untersuchungsgebietes......................................................... 1<br />
2.2 Immissionsorte und bauliche Nutzung................................................................ 1<br />
3 Grundlagen der Schalltechnischen Untersuchung........................................ 1<br />
3.1 Planunterlagen und Datengrundlagen................................................................ 1<br />
3.2 Gesetzliche Regelungen und Beurteilungskriterien ............................................ 2<br />
3.3 Berechnungsverfahren ...................................................................................... 3<br />
Anlagenverzeichnis<br />
...........................................................................................................Anlage<br />
Darstellung der Immissionsorte........................................................................... 1<br />
Flächenhafte Darstellung der Immissionsbelastung Tag/ Nacht des<br />
Straßenverkehrs ...................................................................................... 2<br />
Flächenhafte Darstellung der maximalen Schallpegel für den Fall das sich der<br />
Pflegebedürftige außerhalb des Hauses aufhält .......................................... 3<br />
Flächenhafte Darstellung der maximalen Schallpegel für den Fall das sich der<br />
Pflegebedürftige innerhalb des Hauses aufhält............................................ 4<br />
Darstellung der Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 /11/ ........................................ 5<br />
4 Emissionsberechnungen ............................................................................. 5<br />
4.1 Emissionspegel des Straßenverkehrs ................................................................ 5<br />
4.2 Geräuschemissionen des Behinderten............................................................... 5<br />
5 Immissionsberechnungen............................................................................ 6<br />
6 Ergebnisse der Immissionsberechnungen.................................................... 7<br />
6.1 Immissionsbelastung des Straßenverkehrs am Neubau...................................... 7<br />
6.2 Behindertengeräusche beim Aufenthalt im Freien an den Nachbargebäuden ...... 8<br />
6.3 Behindertengeräusche beim Aufenthalt im geschlossenen Gebäude an den<br />
Nachbargebäuden ........................................................................................ 8<br />
7 Beurteilung ................................................................................................. 9<br />
7.1 Straßenverkehr ................................................................................................. 9<br />
7.2 Behindertengeräusche beim Aufenthalt des Behinderten im Freien....................10<br />
7.3 Behindertengeräusche beim Aufenthalt des Behinderten im geschlossenen<br />
Haus ...........................................................................................................12<br />
8 Zusammenfassung.....................................................................................13<br />
Anhang<br />
Literaturverzeichnis<br />
be-1108-100107-Bericht<br />
as - Beratung in Immissionsschutz<br />
be-1108-100107-Bericht<br />
as - Beratung in Immissionsschutz
1 Vorbemerkung<br />
Die vorliegende schalltechnische Untersuchung untersucht u.a. die Situation einer Familie,<br />
deren Kind nach einem Unfall dauerhaft pflegebedürftig ist. Diese gesundheitliche<br />
Beeinträchtigung kann dazu führen das der pflegebedürftige Sohn in bestimmten Situationen<br />
unartikulierte Laute von sich gibt, die hinsichtlich der Lautstärke einem Schreien gleich<br />
kommen können. Da das Auftreten der Erregungszustände und der damit verbundenen<br />
Geräuschemissionen nicht vorhersehbar bzw. kontrollierbar ist, muss deshalb von einer<br />
potentiellen Konfliktsituation ausgegangen werden, falls diese Geräusche von fremden<br />
Menschen wahrgenommen werden können. Es ist deshalb ein gemeinsames Anliegen der<br />
betroffenen Familie und der <strong>Stadt</strong> <strong>Hattersheim</strong> einen geeigneten Wohnraum zu schaffen, der<br />
eine Integration der ganzen Familie ermöglicht.<br />
2 Aufgabenstellung<br />
Am Ortsrand von Eddersheim soll durch einen neuen <strong>Bebauungsplan</strong> das Baurecht für ein<br />
einzelnes Wohnhaus geschaffen werden, das den besonderen schalltechnischen<br />
Anforderungen der oben beschriebenen Situation in der vorhandenen städtebaulichen<br />
Situation gerecht wird.<br />
Durch die vorliegende schalltechnische Untersuchung soll einerseits geklärt werden, ob der<br />
geplante, im Einflussbereich der Landesstraße 3006 liegende Standort, hinsichtlich der zu<br />
erwartenden Immissionsbelastung durch den Straßenverkehr, zu Wohnzwecken geeignet ist.<br />
Andererseits soll untersucht werden ob die Familie unter den gegebenen Verhältnissen an<br />
dem geplanten Standort in einer konfliktfreien Umgebung wohnen kann bzw. welche<br />
Vorkehrungen ggf. zu treffen sind, um Konflikte mit der Nachbarschaft zu vermeiden.<br />
3 Örtliche Gegebenheiten<br />
3.1 Beschreibung des Untersuchungsgebietes<br />
Der Standort für das geplante Wohnhaus befindet sich am nordöstlichen Ortsrand von<br />
Eddersheim, unmittelbar bei der Einmündung der <strong>Annabergstraße</strong> in die Landesstraße (L<br />
3006), die in diesem Abschnitt der Neckarstraße entspricht. Das Gelände ist weitgehend<br />
eben, wobei die Landesstraße L 3006 etwas erhöht liegt und nach Südosten zum Main hin<br />
allmählich etwas abfällt.<br />
3.2 Immissionsorte und bauliche Nutzung<br />
Südwestlich des geplanten Standorts liegt die Bebauung von Eddersheim, die in diesem<br />
Bereich hinsichtlich der Nutzung als allgemeines Wohngebiet (WA) einzustufen ist. Die<br />
nächsten Wohngebäude liegen unmittelbar an der <strong>Annabergstraße</strong>, wobei der<br />
Mindestabstand zu dem geplanten Wohnhaus ca. 20 m betragen wird. Die bestehende<br />
Bebauung in der Nachbarschaft verfügt in diesem Bereich über 2 bis 3 Geschosse.<br />
- Auszüge des Untersuchungsgebiets aus der Automatisierten Liegenschaftskarte<br />
Ferner wurde die Dimensionierung und Positionierung des geplanten Neubaus gemäß dem<br />
Entwurf des Architekturbüros, ATK Johannes Terwogt vorgenommen.<br />
4.2 Gesetzliche Regelungen und Beurteilungskriterien<br />
Zur Beurteilung der Geräuschimmissionen des Straßenverkehrs ist grundsätzlich die DIN<br />
18005, Schallschutz im Städtebau /1/ zugrunde zulegen. Zusätzlich und ergänzend sind auch<br />
die Regelungen der 16. Bundes-Immissionsschutzverordnung (16. BImSchV /6/ ) zu beachten<br />
und mit in die Beurteilung einzubeziehen.<br />
Die Geräusche von pflegebedürftigen Personen sowie Menschen mit Behinderungen werden<br />
vom Gutachter inhaltlich dem Nachbarschaftslärm zugeordnet. Als Nachbarschaftslärm<br />
werden Geräusche bezeichnet, die durch Tätigkeiten von Privatpersonen in der<br />
Nachbarschaft entstehen. Hierzu zählen u.a. Heimwerkerarbeiten, Partys, das Abspielen von<br />
Musik oder aber der Betrieb von Maschinen und Geräten auf dem Privatgrundstück. Ferner<br />
zählen dazu auch die Geräusche spielender Kinder, Geräusche von Haustieren oder das<br />
Schreien von Babys. Zum Schutz vor Nachbarschaftslärm existieren keine speziellen,<br />
bundeseinheitlichen gesetzlichen Regelungen. Hinweise finden sich in den<br />
Landesimmissionsschutzgesetzen der Bundesländer, in Regelungen der Kommunen oder<br />
auch in Hausordnungen. In manchen Fällen kann auch das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 906<br />
und § 1004) herangezogen werden.<br />
Bei der Beurteilung der Zulässigkeit eines Bauvorhabens sind die Regelungen der Bau-<br />
Nutzungsverordnung (BauNVO /8/ ) und das Baugesetzbuch (BauGB /9/ ) zu beachten, wobei<br />
im vorliegenden Fall das Einzelvorhaben im Wesentlichen die Verträglichkeit mit den<br />
Eigenarten des Wohngebiets und die Erfüllung der Anforderungen an ein gesundes Wohnen<br />
von Bedeutung sind.<br />
4.2.1 DIN 18005-Teil 1 - Schallschutz im Städtebau<br />
Diese Norm enthält anerkannte Regelungen zum Verfahren der schalltechnischen<br />
Berechnung und Beurteilung im Rahmen der Bauleitplanung. Das Beiblatt 1 zur DIN 18005 /2/<br />
enthält schalltechnische Orientierungswerte für die unterschiedlichen schutzbedürftigen<br />
Nutzungen. Die Orientierungswerte der DIN 18005 /2/ sind aus der Sicht des Schallschutzes<br />
im Städtebau erwünschte Zielwerte, dürfen jedoch nicht als gesetzliche Grenzwerte<br />
betrachtet werden. Sie stellen für die planaufstellende Gemeinde Anhaltspunkte für die<br />
städtebauliche Planung dar.<br />
Die Tabelle 1 enthält die Orientierungswerte aus dem Beiblatt zur DIN 18005 /2/ , soweit sie<br />
für das Untersuchungsgebiet relevant sind:<br />
4 Grundlagen der Schalltechnischen Untersuchung<br />
4.1 Planunterlagen und Datengrundlagen<br />
Für die Abschätzung der Geräuschimmissionen des Straßenverkehrs wurden die folgenden<br />
Quellen zugrunde gelegt:<br />
- Verkehrsmengenkarte für Hessen, Hessisches Landesamt für Straßen- und<br />
Verkehrswesen, Ausgabe 2005<br />
- Angaben der <strong>Stadt</strong> <strong>Hattersheim</strong> aus einer Verkehrsuntersuchung zur Entlastungsstraße<br />
West<br />
be-1108-100107-Bericht - 1 -<br />
as - Beratung in Immissionsschutz<br />
be-1108-100107-Bericht - 2 -<br />
as - Beratung in Immissionsschutz
Tabelle 1: Orientierungswerte der DIN 18005 /2/ , Schallschutz im Städtebau<br />
Gebietsnutzung Orientierungswerte DIN 18005<br />
Tag *) Nacht *)<br />
(Verkehr)<br />
Nacht *)<br />
(Anlagen)<br />
Allgemeine Wohngebiete (WA) - § 4 BauNVO Tag 55 dB(A) 45 dB(A) 40 dB(A)<br />
Friedhöfe, Kleingartenanlagen und Parkanlagen 55 dB(A) 55 dB(A) 55 dB(A)<br />
Mischgebiete (MI) - § 6 BauNVO 60 dB(A) 50 dB(A) 45 dB(A)<br />
Kerngebiete (MK) und Gewerbegebiete (GE) -<br />
§ 8 BauNVO<br />
Sondergebiete, soweit sie schutzbedürftig sind,<br />
je nach Nutzungsart<br />
*) Tag = 6.00 – <strong>22</strong>:00 Nacht = <strong>22</strong>:00 – 6:00<br />
65 dB(A) 55 dB(A) 50 dB(A)<br />
45 bis 65<br />
dB(A)<br />
35 bis 65<br />
dB(A)<br />
35 bis 65<br />
dB(A)<br />
Dabei sind für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm (Anlagenlärm) und Verkehrslärm<br />
unterschiedliche Nachtwerte zu beachten.<br />
4.2.2 Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV<br />
Für die Bewertung des Straßenverkehrs auf öffentlichen Straßen sind die entsprechenden<br />
Vorschriften für Lärmvorsorge einzuhalten. Rechtliche Grundlage bildet die<br />
Verkehrslärmschutzverordnung, 16. BImSchV /6/ . Die Grenzwerte der 16. BImSchV /6/ gelten<br />
dabei für Neubauten bzw. wesentliche Änderungen eines Verkehrsweges.<br />
Die Grenzwerte der 16 BImSchV /6/ Tag / Nacht sind in der folgenden Tabelle 2 aufgeführt.<br />
Tabelle 2: Immissionsrichtwerte der 16. BImSchV /6/<br />
jeden Stockwerks festgelegt. Für den Außenwohnbereich (Terrasse) wurde ein<br />
Berechnungspunkt 1,5 m über Gelände festgesetzt.<br />
Die Berechnung des Straßenverkehrslärms wurde, soweit zur Untersuchung der<br />
Verkehrsgeräusche auf öffentlichen Straßen notwendig war, gemäß der Richtlinie für<br />
Lärmschutz an Straßen RLS 90 /7/ berechnet.<br />
Die Immissionsberechnungen wurden mit dem Programm Soundplan, Version 6.5 des<br />
Ingenieurbüros Braunstein + Berndt ausgeführt.<br />
4.4 Fluglärm<br />
Grundlage zur Beurteilung von Fluglärm ist Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm /12/ .<br />
Zweck dieses Gesetzes ist es, in der Umgebung von Flugplätzen bauliche<br />
Nutzungsbeschränkungen und baulichen Schallschutz zum Schutz der Allgemeinheit und der<br />
Nachbarschaft vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen durch<br />
Fluglärm sicherzustellen.<br />
Dazu werden in der Umgebung von Flugplätzen Lärmschutzbereiche eingerichtet, die das<br />
Gebiet der in dem nachfolgenden Absatz genannten Schutzzonen außerhalb des<br />
Flugplatzgeländes umfassen.<br />
Der Lärmschutzbereich eines Flugplatzes wird nach dem Maße der Lärmbelastung in zwei<br />
Schutzzonen für den Tag und eine Schutzzone für die Nacht gegliedert. Schutzzonen sind<br />
jeweils diejenigen Gebiete, in denen der durch Fluglärm hervorgerufene äquivalente<br />
Dauerschallpegel L Aeq sowie bei der Nacht-Schutzzone auch der fluglärmbedingte<br />
Maximalpegel L Amax die nachfolgend genannten Werte übersteigt, wobei die Häufigkeit aus<br />
dem Mittelwert über die sechs verkehrsreichsten Monate des Prognosejahres bestimmt<br />
wird. Im nachfolgenden sind die Richtwerte für die verschiedenen Typen von Flughäfen<br />
tabellarisch aufgeführt.<br />
Gebietsnutzung<br />
In reinen und allgemeinen Wohngebieten<br />
Und Kleinsiedlungsgebieten<br />
Richtwerte 16. BImSchV<br />
Tag *) Nacht *)<br />
59 dB(A) 49 dB(A)<br />
In Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten 64 dB(A) 54 dB(A)<br />
In Gewerbegebieten 69 dB(A) 59 dB(A)<br />
*) Beurteilungszeit Tag = 6:00 – <strong>22</strong>:00; Nacht = <strong>22</strong>:00 – 6:00<br />
4.3 Berechnungsverfahren<br />
Die Untersuchung und Berechnung der Geräusche des pflegebedürftigen Sohnes erfolgten<br />
analog zur Berechnung von Gewerbelärm entsprechend den Vorgaben der ISO 9613-2 /5/<br />
frequenzabhängig. Dabei wurde für die Schallquelle (Mensch) ein typisches<br />
Frequenzspektrum berücksichtigt. Bei den Berechnungen wurden ferner die Abschirmung<br />
durch Hindernisse (z.B. Gebäude, Lärmschutzwände etc.) und die Reflexionen von Schall an<br />
reflektierenden Oberflächen sowie deren schallabsorbierenden Eigenschaften berücksichtigt.<br />
Als Berechnungspunkte für die Immissionsbelastung (Immissionsorte) wurden an den<br />
Gebäuden Punkte in der Mitte der Fassade jeweils 0,2 m unterhalb der Geschoßdecke eines<br />
Flugplatztyp Schutzzone L Aeq<br />
[dB(A)]<br />
Zivil, neu oder wesentlich<br />
geändert<br />
Tag – Zone 1<br />
Tag – Zone 2<br />
Nacht bis 31.12.2010<br />
Nacht ab 1.01.2011<br />
Zivil, bestehend Tag – Zone 1<br />
Tag – Zone 2<br />
Nacht<br />
Militärisch, neu oder<br />
wesentlich geändert<br />
Tag – Zone 1<br />
Tag – Zone 2<br />
Nacht bis 31.12.2010<br />
Nacht ab 1.01.2011<br />
Militärisch, bestehend Tag – Zone 1<br />
Tag – Zone 2<br />
Nacht<br />
60<br />
55<br />
53<br />
50<br />
65<br />
60<br />
55<br />
63<br />
58<br />
53<br />
50<br />
68<br />
63<br />
55<br />
L Amax<br />
[dB(A)]<br />
-<br />
-<br />
6 x 57<br />
6 x 53<br />
-<br />
-<br />
6 x 57<br />
-<br />
-<br />
6 x 57<br />
6 x 53<br />
-<br />
-<br />
6 x 57<br />
be-1108-100107-Bericht - 3 -<br />
as - Beratung in Immissionsschutz<br />
be-1108-100107-Bericht - 4 -<br />
as - Beratung in Immissionsschutz
In einem Lärmschutzbereich dürfen Krankenhäuser, Altenheime, Erholungsheime und<br />
ähnliche in gleichem Maße schutzbedürftige Einrichtungen nicht errichtet werden. In den<br />
Tag-Schutzzonen des Lärmschutzbereichs gilt Gleiches für Schulen, Kindergärten und<br />
ähnliche in gleichem Maße schutzbedürftige Einrichtungen. Die nach Landesrecht<br />
zuständige Behörde kann Ausnahmen zulassen, wenn dies zur Versorgung der Bevölkerung<br />
mit öffentlichen Einrichtungen oder sonst im öffentlichen Interesse dringend geboten ist.<br />
In der Tag-Schutzzone 1 und in der Nacht-Schutzzone dürfen Wohnungen i.d. Regel nicht<br />
errichtet werden. Für den Bau von Wohnungen in der Tag-Schutzzone 2 werden geeignete<br />
Schallschutzanforderungen an die Ausrüstung bzw. Konstruktion der Gebäude gestellt.<br />
5 Emissionsberechnungen<br />
5.1 Emissionspegel des Straßenverkehrs<br />
Auf der Grundlage von Angaben, die den in Kap. 3.1 aufgeführten Quellen entnommen<br />
wurden, wurde für den Verkehr auf der Landesstraße 3006 eine Verkehrsmenge von ca.<br />
6650 KFZ/24 abgeschätzt. Für den Anteil des Schwerlastverkehrs wurde gemäß der<br />
Verkehrsmengenkarte für Hessen (2005) mit 5 % tags und 2,5 % nachts gerechnet.<br />
Damit ergeben sich die in der folgenden Tabelle nach RLS-90 /7/<br />
Emissionspegel.<br />
Tabelle 3: Berechnung der Emissionspegel des Straßenverkehrs nach RLS-90 /7/<br />
Prognose<br />
(2010)<br />
Straßenabschnitt<br />
Die Schallschutzanforderungen zum Schutz gegen Fluglärm werden in der Zweiten<br />
Verordnung zur Durchführung des Gesetzes gegen Fluglärm (Flugplatz-<br />
/13/<br />
Schallschutzmaßnahmenverordnung geregelt. Diese gilt für die Errichtung von<br />
schutzbedürftigen Einrichtungen und Wohnungen nach §5, Absatz 1 und 3 des Gesetzes<br />
gegen Fluglärm /12/ in dem Lärmschutzbereich eines Flugplatzes sowie für die Errichtung von<br />
Wohnungen in der Tag-Schutzzone 2 eines Flugplatzes.<br />
Geschwindigkeit<br />
PKW/LKW<br />
[km/h]<br />
DTV<br />
[KFZ/24h]<br />
LKW-Anteil<br />
in [%]<br />
Korrektur<br />
Oberfläche<br />
berechneten<br />
Emissionspegel<br />
in [dB(A)]<br />
L 3006 (innerorts) 50/50 6.650 5 2,5 0 59,9 49,9<br />
L 3006<br />
(außerorts)<br />
70/70 6.650 5 2,5 0 62,2 52,2<br />
Im Folgenden sind die Werte der VDI 3770 /10/ , die eine Übersicht von ähnlichen<br />
Geräuschereignissen auflistet.<br />
Tabelle 4: Auszug aus der VDI 3770 /10/ , Schallleistungspegel von Personen auf Sport- und<br />
Freizeitanlagen (je Person während der Äußerung)<br />
Art der Quelle<br />
LWAeq<br />
dB (A)<br />
LWAmax<br />
dB (A)<br />
Sprechen normal 65 67<br />
Sprechen gehoben 70 73<br />
Sprechen sehr laut 75<br />
Rufen normal 80 86<br />
Rufen laut 90<br />
Rufen sehr laut 95<br />
Schreien normal 100<br />
Schreien laut 105 108<br />
Schreien sehr laut 110 115<br />
Klatschen normal 89 90<br />
Klatschen sehr laut 92 95<br />
Torschrei laut 111<br />
Torschrei sehr laut 114 115<br />
Kinderschreien 87<br />
ANMERKUNG Die angegebenen Werte LWAeq beziehen sich bei<br />
der Sprachäußerung auf die Zeitdauer T der Äußerung mit<br />
energieäquivalenter Mittelung.<br />
Für die weitere Untersuchung wurde ein Schallleistungspegel von L WA = 110 dB(A) für die<br />
relevanten Geräusche des pflegebedürftigen Sohnes abgeschätzt. Dies entspricht einem<br />
sehr lauten Schreien und dürfte nach Einschätzung des Gutachters eine obere Grenze<br />
darstellen, die real kaum erreicht werden dürfte.<br />
6 Immissionsberechnungen<br />
In der vorliegenden Untersuchung wurden für die im Folgenden aufgeführten Fälle<br />
Immissionsberechnungen durchgeführt.<br />
5.2 Geräuschemissionen der pflegebedürftigen Person<br />
Im vorliegenden Fall konnten im Rahmen einer Ortsbegehung keine Messwerte der<br />
relevanten Geräusche gemessen werden. Aus gutachterlicher Sicht besteht jedoch<br />
hinsichtlich der Grundlagendaten kein besonderer Bedarf nach solchen Messwerten. Im<br />
vorliegenden Fall können Schallpegelmessungen lediglich eine Stichprobe darstellen und<br />
sind insofern zur Abschätzung der maximalen Schallpegel weniger geeignet als die hier<br />
verwendeten Literaturwerte. Da die relevanten Geräusche von einer menschlichen Stimme<br />
verursacht werden, wurde zur Abschätzung der höchsten Pegel auf Literaturwerte zurück<br />
gegriffen, die hinsichtlich der zu erwartenden Schallleistungspegel L WA eine vergleichbare<br />
Größe erwarten lassen.<br />
Berechnungsfall<br />
1 Geräuschimmissionen des Straßenverkehrs auf der L3006 am Neubau<br />
2 Geräuschimmissionen beim Aufenthalt des behinderten Menschen im Freien<br />
(Terrasse) an den bestehenden Gebäuden<br />
3 Geräuschimmissionen beim Aufenthalt des behinderten Menschen im<br />
geschlossenen Gebäude an den bestehenden Gebäuden<br />
be-1108-100107-Bericht - 5 -<br />
as - Beratung in Immissionsschutz<br />
be-1108-100107-Bericht - 6 -<br />
as - Beratung in Immissionsschutz
Für den Fall des Straßenverkehrs wurden die in Kap. 6 berechneten Emissionspegel<br />
verwendet. Die Wirkung spezieller aktiver Lärmschutzmaßnahmen wurde nicht untersucht.<br />
Es wurde jedoch verschiedene Gebäudeformen im Hinblick auf die schalltechnische<br />
Zweckdienlichkeit untersucht.<br />
Für die Berechnung der Geräuschpegel des pflegebedürftigen Sohnes wurde grundsätzlich<br />
davon ausgegangen, dass es sich jeweils um kurze laute Schallereignisse handelt, deren<br />
Häufigkeit und Auftreten prinzipiell nicht vorhersagbar ist und von Tag zu Tag stark<br />
schwanken kann. Bei den berechneten Immissionspegeln handelt es sich deshalb um<br />
maximale Schalldruckpegel, die nur während der Erregungszustände in der Umgebung zu<br />
erwarten sind. Diese Maximalpegel können insofern nicht direkt mit den zuvor angegebenen<br />
Richt- bzw. Grenzwerten verglichen werden, da es sich in diesen Fällen um Mittelungspegel<br />
handelt. Sie stellen Einzelereignisse dar, die in Relation zu den vorhandenen<br />
Umgebungsgeräuschen betrachtet werden sollten.<br />
7 Ergebnisse der Immissionsberechnungen<br />
7.1 Immissionsbelastung des Straßenverkehrs am Neubau<br />
In der folgenden Tabelle 5 sind die Beurteilungspegel Lr des Straßenverkehrslärms für die<br />
Tag bzw. die Nachtzeit aufgeführt. Dabei wurden die Immissionen für einen Abstand des<br />
Hauses von ca. 15 m zum Straßenrand berechnet. Die Orientierungswerte wurden der DIN<br />
18005 /2/ entnommen.<br />
Tabelle 5: Immissionspegel Lr des Straßenverkehrs berechnet nach RLS 90 /7/<br />
Lfd. Punktname HFront SW Nutz Orientierungswerte Beurteilungspegel Überschreitung<br />
DIN 18005<br />
Lr<br />
<strong>Nr</strong>. Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht<br />
in dB(A)<br />
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11<br />
1 Neubau_Teil 1 SW EG WA 55 45 55,3 45,2 0,3 0,2<br />
2 Neubau_Teil 1 SO EG WA 55 45 40,3 30,2 - -<br />
3 Neubau_Teil 1 SW EG WA 55 45 50,2 40,2 - -<br />
4 Neubau_Teil 1 SO EG WA 55 45 37,6 27,5 - -<br />
5 Neubau_Teil 1 NW EG WA 55 45 60,1 50 5,1 5<br />
6 Neubau_Teil 2 NO EG WA 55 45 50,5 40,5 - -<br />
7 Neubau_Teil 2 SO EG WA 55 45 25,6 15,5 - -<br />
8 Neubau_Teil 2 NO EG WA 55 45 51,1 41 - -<br />
9 Neubau_Teil 2 SO EG WA 55 45 28,1 18,1 - -<br />
10 Neubau_Teil 2 NO EG WA 55 45 55,8 45,8 0,8 0,8<br />
11 Neubau_Teil 2 NW EG WA 55 45 59,4 49,3 4,4 4,3<br />
12 Neubau_Teil 2 SO EG WA 55 45 37,2 27,1 - -<br />
10 Terrasse WA 55 45 53,2 43,2 - -<br />
Eine Darstellung der Gebäudeanordnung kann den Lageplänen der Anlage 1 entnommen<br />
werden.<br />
7.2 Geräusche beim Aufenthalt der pflegebedürftigen Person im Freien an den<br />
Nachbargebäuden<br />
In der folgenden Tabellen 6 sind die maximalen Immissionspegel L Amax der relevanten<br />
Geräusche für den Fall aufgeführt, dass sich der pflegebedürftige Sohn im Freien (Terrasse)<br />
aufhält. Die angenommene Lage der Terrasse (Punktschallquelle) ist von den<br />
Nachbargebäuden abgewandt und ist der Anlage zu entnehmen.<br />
Bei den Berechnungen wurde berücksichtigt, dass das Gebäude lediglich als<br />
eingeschossiges Haus mit einer maximalen Höhe von ca. 5m errichtet werden soll.<br />
Tabelle 6:<br />
Maximale Immissionspegel L max der relevanten Geräusche des<br />
Pflegebedürftigen beim Aufenthalt auf der Terrasse<br />
Lfd. Punktname HFront SW Nutz Richtwerte Spitzenpegel L A, max<br />
TA Lärm *)<br />
<strong>Nr</strong>. Tag Nacht<br />
in dB(A)<br />
1 2 3 4 5 6 7 9<br />
1 <strong>Annabergstraße</strong> 8 NO EG WA 85 60 49,9<br />
1 <strong>Annabergstraße</strong> 8 NO 1.OG WA 85 60 51,6<br />
1 <strong>Annabergstraße</strong> 8 NO 2.OG WA 85 60 51,7<br />
2 <strong>Annabergstraße</strong> 2 NO EG WA 85 60 46,5<br />
2 <strong>Annabergstraße</strong> 2 NO 1.OG WA 85 60 48<br />
3 <strong>Annabergstraße</strong> 4 NO EG WA 85 60 47,7<br />
3 <strong>Annabergstraße</strong> 4 NO 1.OG WA 85 60 48,9<br />
4 <strong>Annabergstraße</strong> 6 NO EG WA 85 60 49,1<br />
4 <strong>Annabergstraße</strong> 6 NO 1.OG WA 85 60 50,1<br />
5 Neckarstraße 56 NO EG WA 85 60 44,8<br />
5 Neckarstraße 56 NO 1.OG WA 85 60 46,9<br />
5 Neckarstraße 56 NO 2.OG WA 85 60 47,6<br />
*) Angabe nur zur Information da Richtwerte der TA Lärm nur für Gewerbelärm gelten<br />
7.3 Geräusche beim Aufenthalt der pflegebedürftigen Person im<br />
geschlossenen Gebäude an den Nachbargebäuden<br />
In der folgenden Tabelle 8 sind die maximalen Immissionspegel L A,max der relevanten<br />
Geräusche für den Fall aufgeführt, dass sich der pflegebedürftige Sohn im geschlossenen<br />
Haus aufhält.<br />
Dabei wurden als Emissionsquellen gemäß dem Architektenentwurf die Fenster und<br />
Außentüren des Therapieraums bzw. des Pflegeraums berücksichtigt. Für die Außenwände<br />
und das Dach des Hauses wurde angenommen, dass der Schallanteil, der über diese<br />
Ausbreitungswege nach außen gelangt, gegenüber dem Anteil der über Fenster bzw. Türen<br />
nach außen dringt, verschwindend gering ist und somit vernachlässigt werden kann.<br />
Die folgende Tabelle 7 gibt einen Überblick über die berücksichtigten Schallausbreitungswege.<br />
be-1108-100107-Bericht - 7 -<br />
as - Beratung in Immissionsschutz<br />
be-1108-100107-Bericht - 8 -<br />
as - Beratung in Immissionsschutz
Tabelle 7:<br />
Aufführung der Außenbauteile für die angenommen wurde, dass laute<br />
Geräusche aus dem Haus nach außen dringen können<br />
Raum Bauteil *) Lage/<br />
Ausrichtung<br />
Fläche Schalldämmaß<br />
R´w<br />
qm<br />
in dB(A)<br />
Therapieraum Fenster Südwest 1,3 37<br />
Pflegeraum Fenster Südost 1,3 37<br />
Pflegeraum Terrassentür Nordost 3,2 30<br />
*) Bei der Berechnung wurde angenommen, dass ggf. vorhandene Rolladenkästen an Fenstern und Türen mindestens das<br />
gleiche Schalldämmaß aufweisen wie das Bauteil selbst.<br />
Überschreitungen von jeweils ca. 1 dB(A) tags bzw. 1 dB(A) nachts. Dazu ist zu bemerken,<br />
dass gemäß dem Entwurf des Architekten für die hochbelastete Nordwestseite die Garage<br />
und ein Hauswirtschaftsraum vorgesehen ist. Die signifikanten Überschreitungen auf der<br />
Nordwestseite betreffen nach diesen Planungen deshalb lediglich das Fenster eines<br />
Nebenraums.<br />
Für die Hausseiten ergaben sich ca. 4 dB(A) geringere Beurteilungspegel von bis zu ca. 56<br />
dB(A) am Tage und 46 dB(A) in der Nacht, so daß hier die Richtwerte der 16. BImschV /6/<br />
eingehalten werden und die Überschreitungen hinsichtlich den Orientierungswerten der DIN<br />
18005 /2/ auf ca. 1 dB(A) begrenzt sind. Die Berechnungen für einen Immissionsort auf der<br />
Terrasse ca. 1m bis 1,5m über dem Boden ergaben Beurteilungspegel von 54 dB(A) am<br />
Tage, so dass hier der Orientierungswert der DIN 18005 /2/ von 55 dB(A) eingehalten wird.<br />
Damit ergeben sich hinsichtlich der Geräuschbelastung durch den Straßenverkehr die<br />
folgenden Aussagen:<br />
Tabelle 8:<br />
Maximale Immissionspegel L A,max der pflegebedürftigen Person in der<br />
Nachbarschaft beim Aufenthalt im Therapieraum bzw. Pflegeraum<br />
Lfd. Punktname HFront SW Nutz L A,max<br />
<strong>Nr</strong>. Therapieraum Pflegeraum<br />
in dB(A)<br />
1 2 3 4 5 8 9<br />
1 <strong>Annabergstraße</strong> 8 NO EG WA 10 8<br />
1 <strong>Annabergstraße</strong> 8 NO 1.OG WA 11 9<br />
1 <strong>Annabergstraße</strong> 8 NO 2.OG WA 11 10<br />
2 <strong>Annabergstraße</strong> 2 NO EG WA 18 11<br />
2 <strong>Annabergstraße</strong> 2 NO 1.OG WA 18 13<br />
3 <strong>Annabergstraße</strong> 4 NO EG WA 17 11<br />
3 <strong>Annabergstraße</strong> 4 NO 1.OG WA 17 13<br />
4 <strong>Annabergstraße</strong> 6 NO EG WA 14 10<br />
4 <strong>Annabergstraße</strong> 6 NO 1.OG WA 15 11<br />
5 Neckarstraße 56 NO EG WA 15 9<br />
5 Neckarstraße 56 NO 1.OG WA 15 11<br />
5 Neckarstraße 56 NO 2.OG WA 15 12<br />
Bei den Berechnungen wurde jeweils von einem Innenschallpegel von Li = 100 dB(A) für die<br />
lautesten Geräusche ausgegangen.<br />
8 Beurteilung<br />
8.1 Straßenverkehr<br />
Für die vorliegenden Berechnungen wurde gemäß dem Entwurf des Architekten ein Abstand<br />
des Hauses zum Straßenrand von ca. 15 m angenommen. Trotz dieser etwas eingerückten<br />
Lage des Hauses ergeben sich auf der am höchsten belasteten Nordwestseite<br />
Beurteilungspegel von bis zu 60 dB(A) am Tage und 50 dB(A) in der Nacht. Dies bedeutet,<br />
dass die Orientierungswerte der DIN 18005 /2/ für ein Allgemeines Wohngebiet (WA) von 55<br />
dB(A) am Tage bzw. 45 dB(A) in der Nacht um bis zu 5 dB(A) tags bzw. 5 dB(A) nachts<br />
überschritten werden. Hinsichtlich den Richtwerten der Verkehrslärmschutzverordnung (16.<br />
BImSchV /6/ ) von 59 dB(A) am Tage bzw. 49 dB(A) in der Nacht entspricht dies noch<br />
Aktive Maßnahmen wie Wände oder Wälle sind in diesem Fall für ein einzelnes Haus, in<br />
Relation zum Schutzzweck unangemessen, so dass bei Überschreitung der<br />
Orientierungswerte der DIN 18005 /2/ ggf. passive Maßnahmen vorgesehen werden sollten.<br />
Wie den nächsten Abschnitten zu entnehmen ist, sind diese auch zum Schutz der<br />
Nachbarschaft vor Geräuschen der pflegebedürftigen Person von Vorteil.<br />
Aufgrund der Immissionsbelastung sollten die Fenster von Wohn- und Schlafräumen nicht in<br />
Nordwestrichtung (Straßenseite) ausgerichtet werden. Der Außenwohnbereich (Terrasse)<br />
sollte wie im vorliegenden Entwurf durch geeignete Gestaltung des Gebäudes vor den<br />
Immissionen des Straßenlärms geschützt werden. Den verbleibenden Überschreitungen der<br />
Orientierungswerte der DIN 18005 /2/ sollten bei Bedarf durch eine geeignete Auslegung der<br />
Fenster Rechnung getragen werden. D.h. das Schalldämmaß R´w der Fenster sollte<br />
mindestens den Anforderungen der DIN 4109 /11/ , Schallschutz im Hochbau genügen.<br />
Im vorliegenden Fall bedeutet dies, dass die Anforderungen an die Luftschalldämmung von<br />
Außenbauteilen von Aufenthaltsräumen gemäß Tabelle 8 der VDI 4109 /11/ mindestens ein<br />
resultierendes Schalldämmmaß von R´w,res = 35 dB betragen sollten. Eine Darstellung der<br />
sich im vorliegenden Fall ergebenden Lärmpegelbereiche ist in der Anlage 5 aufgeführt.<br />
8.2 Geräusche beim Aufenthalt der pflegebedürftigen Person im Freien<br />
Für die Berechnungen der relevanten Geräusche im Freien wurde angenommen, dass der<br />
Aufenthaltsort des pflegebedürftigen Sohnes bei längerem Aufenthalt im Freien auf die<br />
Gebäuderückseite (Terrasse) beschränkt bleibt und sich somit in diesem Fall eine wirksame<br />
Abschirmung der Geräusche ergibt.<br />
Unter diesen Randbedingungen ist zu erwarten, dass die maximalen Geräuschpegel an den<br />
Gebäudefassaden in der Nachbarschaft Werte von ca. L A,max = 52 dB(A) in den<br />
Obergeschossen erreichen können. In den Erdgeschossen ergeben die Berechnungen ca. 1<br />
dB(A) bis 2 dB(A) niedrigere Werte. Dabei handelt es sich um eine Abschätzung der<br />
maximalem A-bewerteten Schalldruckpegel, die für kurze Zeiten während der<br />
Erregungsphasen auftreten können. Da hinsichtlich der Häufigkeit und Dauer dieser<br />
relevanten Geräusche keine Aussagen möglich sind, können an dieser Stelle auch keine<br />
Angaben zum Schallmittelungspegel gemacht werden. Es ist jedoch davon auszugehen,<br />
dass diese Ereignisse eher selten und kurzfristig auftreten und die pflegebedürftige Person<br />
im Bedarfsfall von der pflegenden Person in das Haus gebracht wird, bis die Erregung<br />
abgeklungen ist.<br />
be-1108-100107-Bericht - 9 -<br />
as - Beratung in Immissionsschutz<br />
be-1108-100107-Bericht - 10 -<br />
as - Beratung in Immissionsschutz
Zur Wahrnehmbarkeit der Geräusche läßt sich dazu feststellen, dass die Hörschwelle des<br />
Menschen, je nach Alter und Gesundheitszustand, durchschnittlich in einem Bereich von ca.<br />
0 dB bis 20 dB liegen. Hierbei ist zu beachten, dass die Hörschwelle auch stark von der<br />
Frequenz des Geräusches abhängig ist. Ferner kann durch die Überlagerung verschiedener<br />
Geräusche eine teilweise oder vollständige Maskierung auftreten, d.h. das Ohr ist unter<br />
bestimmten Bedingungen nicht mehr in der Lage verschiedene Geräusche zu unterscheiden,<br />
so das im Fall von Fremdgeräuschen die Wahrnehmbarkeit eines Geräusches auch<br />
wesentlich über der Hörschwelle liegen kann. Für den vorliegenden Fall bedeutet dies, dass<br />
die Wahrnehmbarkeit der Geräusche des pflegebedürftigen Menschen um so weniger<br />
gegeben ist, als eine Überdeckung durch Straßenverkehrslärm, Fluglärm, spielende Kinder<br />
etc. vorliegt.<br />
Zum Vergleich ergibt sich für den Straßenverkehr während der Tageszeit eine<br />
durchschnittliche Zahl von ca. 400 KFZ/Stunde auf der L 3006, d.h. von KFZ-Vorbeifahrten<br />
deren Maximalpegel sich mit ca. 65 dB(A) je Einzelereignis abschätzen lassen. Weiterhin<br />
ergeben sich durch den Überflug von Verkehrsflugzeugen aufgrund der Nähe zum Flughafen<br />
Rhein/Main noch wesentlich lautere Geräuschereignisse. Ferner ist auch anzunehmen, dass<br />
allgemeine Geräusche des Nachbarschaftslärms wie spielende Kinder, bellende Hunde,<br />
Rasenmähen etc. zu Geräuschpegeln führen die mindestens Werte von 50 dB(A) erreichen.<br />
Damit ergibt sich eine Geräuschsituation in der die Geräusche des pflegebedürftigen<br />
Familienmitglieds prinzipiell wahrnehmbar sind, aber hinsichtlich der zu erwartenden<br />
Pegelhöhe und Häufigkeit keine besondere Rolle gegenüber anderen Schallereignissen<br />
spielen werden. Dabei ist anzumerken, dass neben der objektiven Lautstärke und<br />
Wahrnehmbarkeit eines Geräusches häufig auch die Eigenart des Geräusches und die<br />
subjektive Einstellung des Hörers eine Rolle spielen, ob das Geräusch als lästig empfunden<br />
wird. D.h. im vorliegenden Fall kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass die<br />
Geräusche des pflegebedürftigen Sohnes, die als solche wahrgenommen werden,<br />
unabhängig von der Lautstärke und Häufigkeit, als lästig empfunden werden können.<br />
Thematisch werden Geräusche von behinderten oder pflegebedürftigen Menschen vom<br />
Gutachter als Nachbarschaftslärm eingestuft, für den es keine einheitlichen Regelungen gibt.<br />
Vielmehr ist zu prüfen, ob der Bau des geplanten Wohnhauses den Anforderungen des<br />
öffentlichen Baurechts genügt. Aus schalltechnischer Sicht ist dazu festzustellen, ob sich die<br />
vorliegenden Untersuchungsergebnisse mit den Vorgaben der Baunutzungsverordnung<br />
(BauNVO) /8/ und dem Baugesetzbuch (BauGB) /9/ vereinbaren lassen, d.h. ob die zu<br />
erwartende besondere Geräuschbelastung durch den pflegebedürftigen Sohn eine<br />
unzumutbare Belästigung für die Nachbarschaft darstellen könnte. Hierzu läßt sich folgendes<br />
anmerken.<br />
Im vorliegenden Fall soll das Haus für die Familie mit dem pflegebedürftigen Sohn im<br />
Anschluß an ein Allgemeines Wohngebiet errichtet werden, so dass grundsätzlich davon<br />
auszugehen ist, dass die Nutzung und Zweckbestimmung mit der Eigenart des Baugebiets<br />
verträglich ist, solange keine außergewöhnlichen Belästigungen und Störungen verursacht<br />
werden. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass im Baurecht das Gebot der<br />
Rücksichtnahme eine besondere Rolle spielt und insbesondere für die Beurteilung der<br />
Zulässigkeit eines Vorhabens von Bedeutung ist.<br />
Nach den oben aufgeführten Ausführungen werden nach Einschätzung des Gutachters die<br />
Laute des pflegebedürftigen Sohnes beim Aufenthalt im Freien, bei einer zu erwartenden<br />
Lautstärke von bis zu 52 dB(A) vor den Fassaden der Nachbarhäuser, grundsätzlich<br />
wahrnehmbar sein, obwohl zahlreiche andere Geräuschereignisse z.T. deutlich höhere<br />
Pegel verursachen können. Es wird daher schon aus Gründen der Rücksichtnahme<br />
be-1108-100107-Bericht - 11 -<br />
as - Beratung in Immissionsschutz<br />
empfohlen, den Aufenthalt des pflegebedürftigen Sohnes im Freien (Terrasse) auf die<br />
Tageszeit zu beschränken und ihn im Bedarfsfall in einen geschlossenen Raum zubringen.<br />
Als eine weitere Möglichkeit die Situation durch bauliche Maßnahmen zu verbessern wäre<br />
eine Einhausung/ Verglasung der Terrasse zu empfehlen. Dies könnte z.B. in Form eines<br />
Wintergartens erfolgen. Dabei wäre es aus schalltechnischer Sicht vertretbar die<br />
Seitenwände so zu gestalten, dass diese bei gutem Wetter geöffnet bzw.<br />
zusammengeschoben werden könnten.<br />
8.3 Geräusche beim Aufe nthalt der pflegebedürftigen Person im<br />
geschlossenen Haus<br />
Die Berechnung der relevanten Geräusche beim Aufenthalt des pflegebedürftigen Sohnes im<br />
geschlossenen Haus ergab, dass eine signifikante Wahrnehmung der relevanten Laute in<br />
der Nachbarschaft nicht zu erwarten ist. Insbesondere, wenn sich der pflegebedürftige Sohn<br />
in dem nach hinten gelegenen Pflegeraum aufhält, ergaben sich sehr geringe Schallpegel.<br />
Dabei ist zu berücksichtigen, dass aufgrund der Immissionsbelastung des Straßenverkehrs<br />
für einige Hausseiten Fenster entsprechend den Anforderungen der DIN 4109 /11/ ,<br />
Lärmpegelbereich III vorgeschlagen werden. Dies entspricht einem Schalldämmmaß R´w<br />
von ca. 35 dB(A). Es ist jedoch darauf zu achten, dass bei der Planung des Hauses eine<br />
künstliche Belüftung der relevanten Räume vorgesehen wird, so dass die Fenster in der<br />
Regel geschlossen bleiben können. Die Belüftung sollte daher entweder durch entsprechend<br />
schallgedämmte Lüfter oder besser durch ein zeitgemäßes zentrales und energiesparendes<br />
Belüftungssystem übernommen werden. Auch für den Fall, dass der Pflegebedürftige sich in<br />
dem zur bestehenden Bebauung gelegenen Therapieraum aufhält, ergeben die<br />
Berechnungen für das angesetzte Schalldämmmaß von R´w = 37 dB(A) des Fensters<br />
maximale Immissionspegel von ca. 18 dB(A), so daß auch für diese Hausseite von einer<br />
ausreichenden Schalldämmung ausgegangen werden kann. Ziel der Planung ist es durch die<br />
gute Schalldämmung des Hauses zu vermeiden, dass in der Nachbarschaft, auch während<br />
der Nachtzeit, wenn kaum überdeckende Fremdgeräusche vorliegen dürften, die Laute des<br />
Pflegebedürftigen wahrgenommen werden können. Dazu ist auch in diesem Fall der Einbau<br />
von schallgedämmten Lüftern oder einem zentralen Belüftungssystem vorzusehen.<br />
Aufgrund der besonderen Situation ergeben sich deshalb für die Planung des Hauses<br />
folgende Empfehlungen.<br />
- Der Pflegeraum für den Sohn der Familie sollte, wie im Entwurf vorgesehen, nach hinten<br />
(Terrassenseite) verlegt werden und nur Fenster und Außentüren zur Rückseite des<br />
Hauses haben. Fenster sollten mindestens ein Schalldämmmaß von 37 dB(A) aufweisen.<br />
Das Schalldämmmaß der Terrassentür sollte mindestens ein Schalldämmmaß vom 30<br />
dB(A) aufweisen.<br />
- Der Pflegeraum oder besser alle Wohn- und Schlafräume sollten entweder mit<br />
schallgedämmten Lüftern ausgerüstet werden oder über ein zentrales Belüftungssystem<br />
mit Frischluft versorgt werden.<br />
- Zur Reduzierung des Innenschallpegels und für eine bessere Raumakustik wird<br />
empfohlen, den Pflegeraum bzw. den Therapieraum mit schallabsorbierenden Wand- /<br />
Deckenelementen auszustatten und keinen schallharten Fußboden zu verwenden.<br />
- Als weitere Maßnahmen zur Reduzierung des Innenschallpegels ist die Verwendung von<br />
möglichst schallabsorbierenden (weichen) Einrichtungsgegenständen z. B. Vorhängen,<br />
Möbeln zu empfehlen.<br />
- Grundsätzlich sollte das Pflegezimmer möglichst groß dimensioniert werden, da dies<br />
auch zur Senkung des Innenschallpegels beiträgt.<br />
- Die Außenbauteile des Gebäudes (Fenster, Wände etc.) sollten ebenfalls über ein<br />
ausreichendes Schalldämmmaß R´w verfügen und mindestens den Anforderungen der<br />
be-1108-100107-Bericht - 12 -<br />
as - Beratung in Immissionsschutz
DIN 4109 /11/ entsprechend den ausgewiesenen Lärmpegelbereichen genügen. Werden<br />
außergewöhnlich große Fenster- / Türflächen geplant, sollte ggf. überprüft werden, ob<br />
das gewählte Schalldämmmaß R´w auch unter diesen Bedingungen ausreicht.<br />
8.4 Fluglärm<br />
Im Rahmen des vorliegenden Gutachtens wurde keine Berechnung des Fluglärms<br />
vorgenommen. Zur Beurteilung des Fluglärms wurden, von der <strong>Stadt</strong> <strong>Hattersheim</strong> für einige<br />
Immissionsorte im <strong>Stadt</strong>gebiet, die Lärmpegel aus dem Planfeststellungsverfahren zum<br />
Ausbau des Flughafens Frankfurt zur Verfügung gestellt. Ferner konnten Lärmpegel für<br />
verschiedene Betriebszustände des Flughafens (Ost-/ West Anflug) auch aus öffentlich<br />
zugänglichen Fluglärmkarten entnommen werden. Aufgrund dieser Informationen ist von<br />
einer signifikanten Belastung des Gebiets durch Fluglärm auszugehen. Für den derzeitig<br />
vorhandenen Zustand des Flughafens wurde auf Grundlage der o.g. Daten von einer<br />
Lärmbelastung von 55 dB(A) bis 60 dB(A) ausgegangen. Es mußte jedoch festgestellt<br />
werden, dass die vom Land Hessen herausgegebenen Lärmschutzbereiche und<br />
Schutzzonen für den geplanten Flughafenausbau derzeit noch nicht veröffentlicht wurden.<br />
Damit kann für den Planungsbereich derzeit keine gesicherte Aussage über die<br />
Zugehörigkeit zu einer Schutzzone getroffen werden.<br />
Es wird deshalb von Gutachter empfohlen für das Planungsgebiet eine Zugehörigkeit zur<br />
Schutzzone 2 in Betracht zu ziehen und die daraus resultierenden Anforderungen an den<br />
Schallschutz des Gebäudes vorsorglich in die Festsetzungen des B-Plans mit aufzunehmen.<br />
Damit ergibt sich für den zu erstellenden <strong>Bebauungsplan</strong> hinsichtlich der Belastung durch<br />
Fluglärm die Empfehlung das geplante Wohngebäude so zu errichten, dass die<br />
Anforderungen der Flugplatz-Schallschutzmaßnahmenverordnung /13/ für die Tag-Schutzzone<br />
2 (55 dB(A) – 60 dB(A)) erfüllt werden.<br />
9 Zusammenfassung<br />
Zur Vorbereitung eines <strong>Bebauungsplan</strong>s für den Bau eines Wohnhauses für eine Familie mit<br />
einem pflegebedürftigen Familienmitglied wurde, zur Untersuchung der zu erwartenden<br />
besonderen Geräuschemissionen, eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt. Neben<br />
der besonderen Situation, die sich durch die Geräuschentwicklung des pflegebedürftigen<br />
Sohnes ergibt, wurde auch die Lärmbelastung durch die nahegelegene Landesstraße 3006<br />
untersucht. Die Untersuchung ergab, dass für den Fall, dass sich der pflegebedürftige Sohn<br />
im geschlossenen Gebäude aufhält, keine Belästigungen der Nachbarschaft zu erwarten ist,<br />
wenn die vorgeschlagenen Empfehlungen bzw. die bei den Berechnungen berücksichtigten<br />
Randbedingungen bei der Planung und dem Bau des Hauses berücksichtigt werden.<br />
In diesem Zusammenhang wurde darauf hingewiesen, dass durch eine Einhausung der<br />
Terrasse (Wintergarten), eine weitere Verbesserung der schalltechnischen Situation möglich<br />
wäre.<br />
Hinsichtlich des Straßenverkehrslärms wurden aufgrund der Nähe zur Landesstraße L 3006<br />
Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN 18005 /2/ bzw. auch der 16. BImSchV /6/<br />
festgestellt. Da es sich im vorliegenden Fall um ein Einzelvorhaben handelt und<br />
aufwendigere aktive Lärmschutzmaßnahmen in keiner sinnvollen Relation zum Schutzzweck<br />
stehen würden, wird empfohlen der Verpflichtung zur Lärmvorsorge durch planerische und<br />
bauliche Maßnahmen Rechnung zu tragen.<br />
Im Folgenden werden die wichtigsten Empfehlungen nochmals als Festsetzungen zur<br />
Aufnahme in den <strong>Bebauungsplan</strong> zusammengefaßt:<br />
- Aufgrund der Immissionsbelastung sollten die Fenster von Wohn- und Schlafräumen<br />
nicht in Nordwestrichtung (Straßenseite) ausgerichtet werden.<br />
- Um eine ausreichende Schalldämmung des Gebäudes gegen den Straßenlärm zu<br />
gewährleisten, sollte die Konstruktion des Gebäudes und dessen Außenbauteile<br />
schalltechnisch mindestens den Anforderungen entsprechend den in der Anlage<br />
festgelegten Lärmpegelbereichen der DIN 4109 /11/ entsprechen.<br />
- Im Hinblick auf den Fluglärm sollte die Konstruktion des Hauses auch den Anforderungen<br />
der Flugplatz-Schallschutzmaßnahmenverordnung /13/ für die Tag-Schutzzone 2 (55<br />
dB(A) – 60 dB(A)) erfüllt werden.<br />
- Der Pflegeraum sollte nach Nordosten (Terrassenseite) gelegt werden<br />
- Das Schalldämmaß der Fenster und Türen sollte im Hinblick auf die Belastung der<br />
Nachbarschaft mindestens den in Kapitel 7.3 und 8.3 beschriebenen Anforderungen<br />
entsprechen.<br />
- Das Gebäude sollte mit schallgedämmten Lüftern oder einem zentralen<br />
Belüftungssystem ausgestattet werden.<br />
- Der Innenausbau und die Innenausstattung sollten im Sinne des Schallschutzes<br />
möglichst schallabsorbierend gestaltet werden.<br />
Dies ist im B-Plan festzusetzen.<br />
Für den Fall, dass sich der pflegebedürftige Sohn in einem definierten Freibereich (Terrasse)<br />
hinter dem Haus aufhält wurde festgestellt, dass trotz zahlreicher Fremdgeräusche nicht<br />
auszuschließen ist, dass Laute des Pflegebedürftigen im Erregungsfalle wahrnehmbar<br />
bleiben. Unter Abwägung der zu erwartenden Lautstärke der Geräusche im Verhältnis zu der<br />
Lautstärke und der Häufigkeit von anderen, z.T. erheblich lauteren Geräuschen des<br />
Nachbarschaftslärms, des Verkehrs- und Fluglärms sowie der zu erwartenden Häufigkeiten<br />
des Auftretens aller Geräusche wurde angenommen, dass unter Berücksichtigung des<br />
Gebots der Rücksichtnahme keine besonderen Belästigungen zu erwarten sind. Dabei ist zu<br />
berücksichtigen, dass sich der pflegebedürftige Sohn im Allgemeinen lediglich während der<br />
Tagzeit im Außenbereich aufhält.<br />
be-1108-100107-Bericht - 13 -<br />
as - Beratung in Immissionsschutz<br />
be-1108-100107-Bericht - 14 -<br />
as - Beratung in Immissionsschutz
Literaturverzeichnis<br />
Anlage 1<br />
[1] DIN 18005 Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung“ (07/2002)<br />
[2] Beiblatt 1 zu DIN 18005-1 „Schallschutz im Städtebau“ (1987)<br />
[3] VDI 2714, "Schallausbreitung im Freien"<br />
[4] VDI 2720, Blatt 1, "Schallschutz durch Abschirmung im Freien"<br />
[5] ISO 9613-2, "Dämpfung des Schalls bei Ausbreitung im Freien"<br />
[6] Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV<br />
[7] Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS 90, Ausgabe 1990)<br />
[8] Baunutzungsverordnung – Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke<br />
(BauNVO) vom 23. Januar 1990, zuletzt geändert am <strong>22</strong>. April 1993<br />
[9] BauGB, Baugesetzbuch vom 23.06.1960, Neufassung 23. 09. 2004, zuletzt geändert<br />
29.7.2009<br />
[10] VDI 3770, Emissionskennwerte technischer Schallquellen - Sport- und<br />
Freizeitanlagen, April 2002<br />
[11] VDI 4109; Schallschutz im Hochbau, November 1989<br />
[12] Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I <strong>Nr</strong>. 56,<br />
Bonn den 9. November 2007<br />
[13] Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes gegen Fluglärm (Flugplatz-<br />
Schallschutzmaßnahmenverordnung – 2. FlugLSV), 8. September 2009<br />
Darstellung der Immissionsorte<br />
be-1108-100107-Bericht - 15 -<br />
as - Beratung in Immissionsschutz<br />
be-1108-100107-Bericht - 16 -<br />
as - Beratung in Immissionsschutz
Anlage 2<br />
Anlage 3<br />
Flächenhafte Darstellung der Immissionsbelastung<br />
Tag/ Nacht des Straßenverkehrs<br />
Flächenhafte Darstellung des maximalen Schallpegels für den<br />
Fall, dass sich der Pflegebedürftige außerhalb des Hauses<br />
aufhält<br />
be-1108-100107-Bericht - 17 -<br />
as - Beratung in Immissionsschutz<br />
be-1108-100107-Bericht - 18 -<br />
as - Beratung in Immissionsschutz
Anlage 4<br />
Anlage 5<br />
Flächenhafte Darstellung der maximalen Schallpegel für den<br />
Fall, dass sich der Pflegebedürftige innerhalb des Hauses<br />
aufhält<br />
Darstellung der Lärmpegelbereiche nach DIN 4109<br />
be-1108-100107-Bericht - 19 -<br />
as - Beratung in Immissionsschutz<br />
be-1108-100107-Bericht - 20 -<br />
as - Beratung in Immissionsschutz
L3006<br />
Neubau<br />
Zeichenerklärung<br />
Straßenachse<br />
Emissionslinie<br />
Hauptgebäude<br />
56<br />
<strong>Annabergstraße</strong><br />
Nebengebäude<br />
2<br />
Fassadenpunkt<br />
Freifeldpunkt<br />
4<br />
6<br />
Diplom Physiker Andreas Schütte<br />
Kapellenbergstraße 3, D-65779 Kelkheim<br />
Tel. 06195/ 671906<br />
8<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Hattersheim</strong> am Main<br />
Sarceller Straße 1<br />
65795 Hatterheim am Main<br />
gezeichnet<br />
geprüft<br />
Thoma<br />
Bebaungsplan<br />
Planung eines behindertengerechten Hauses<br />
Lageplan<br />
Maßstab 1:1000<br />
Plan <strong>Nr</strong>.: 1 Projekt-<strong>Nr</strong>. 1098 Datum<br />
8.01.2010<br />
Beurteilungspegel<br />
Tag<br />
[dB(A))<br />
56<br />
Beurteilungspegel<br />
Nacht<br />
[dB(A))<br />
56<br />
Maximalpegel<br />
(dB(A)]<br />
59<br />
60<br />
2<br />
III<br />
II<br />
I<br />
III<br />
5<br />
57<br />
II<br />
I<br />
I<br />
I<br />
I<br />
I I<br />
I<br />
Zeichenerklärung<br />
Hauptgebäude<br />
Nebengebäude<br />
Lärmpegelbereich<br />
nach DIN 4109<br />
Straßenachse<br />
2<br />
Emissionslinie<br />
56<br />
12<br />
56<br />
14<br />
54<br />
4<br />
(NG)<br />
(NG)<br />
Diplom Physiker Andreas Schütte<br />
Kapellenbergstraße 3, D-65779 Kelkheim<br />
Tel. 06195/ 671906<br />
6<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Hattersheim</strong> am Main<br />
Sarceller Straße 1<br />
65795 Hatterheim am Main<br />
gezeichnet<br />
geprüft<br />
4<br />
54<br />
54<br />
6<br />
54<br />
5<br />
56<br />
11<br />
9<br />
57<br />
8<br />
56<br />
8<br />
Bebaungsplan<br />
Planung eines behindertengerechten Hauses<br />
Lärmpegelbereiche nach DIN 4109<br />
Maßstab 1:500<br />
0 2 4 8 12<br />
Plan <strong>Nr</strong>.: 7 Projekt-<strong>Nr</strong>. 1108 Datum<br />
8.01.2010