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Bebauungsplan Nr. 22 Annabergstraße ... - Stadt Hattersheim

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Beratung in Immissionsschutz<br />

Lärm – Luft – Erschütterung<br />

<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>22</strong><br />

<strong>Annabergstraße</strong><br />

Schalltechnische Untersuchung<br />

<strong>Nr</strong>. 1108<br />

<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>22</strong><br />

<strong>Annabergstraße</strong><br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Hattersheim</strong> am Main<br />

as Beratung in Immissionsschutz<br />

Der Magistrat<br />

Lärm - Luft – Erschütterung<br />

Referat Bauen, Planen, Umwelt Kapellenbergstr. 3<br />

Sarceller Straße 1<br />

65779 Kelkheim<br />

65795 <strong>Hattersheim</strong><br />

Bearbeitung:<br />

Thoma<br />

Schalltechnische Untersuchung<br />

Prüfung:<br />

Prüfstatus: geprüft<br />

Prüfer A. Schütte<br />

Kelkheim, 7. Januar 2010<br />

Kelkheim, 7.01.2010<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Hattersheim</strong><br />

be-1108-100107-Bericht<br />

as - Beratung in Immissionsschutz<br />

be-1108-100107-Bericht<br />

as - Beratung in Immissionsschutz


Inhaltsverzeichnis<br />

1 Aufgabenstellung ........................................................................................ 1<br />

2 Örtliche Gegebenheiten .............................................................................. 1<br />

2.1 Beschreibung des Untersuchungsgebietes......................................................... 1<br />

2.2 Immissionsorte und bauliche Nutzung................................................................ 1<br />

3 Grundlagen der Schalltechnischen Untersuchung........................................ 1<br />

3.1 Planunterlagen und Datengrundlagen................................................................ 1<br />

3.2 Gesetzliche Regelungen und Beurteilungskriterien ............................................ 2<br />

3.3 Berechnungsverfahren ...................................................................................... 3<br />

Anlagenverzeichnis<br />

...........................................................................................................Anlage<br />

Darstellung der Immissionsorte........................................................................... 1<br />

Flächenhafte Darstellung der Immissionsbelastung Tag/ Nacht des<br />

Straßenverkehrs ...................................................................................... 2<br />

Flächenhafte Darstellung der maximalen Schallpegel für den Fall das sich der<br />

Pflegebedürftige außerhalb des Hauses aufhält .......................................... 3<br />

Flächenhafte Darstellung der maximalen Schallpegel für den Fall das sich der<br />

Pflegebedürftige innerhalb des Hauses aufhält............................................ 4<br />

Darstellung der Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 /11/ ........................................ 5<br />

4 Emissionsberechnungen ............................................................................. 5<br />

4.1 Emissionspegel des Straßenverkehrs ................................................................ 5<br />

4.2 Geräuschemissionen des Behinderten............................................................... 5<br />

5 Immissionsberechnungen............................................................................ 6<br />

6 Ergebnisse der Immissionsberechnungen.................................................... 7<br />

6.1 Immissionsbelastung des Straßenverkehrs am Neubau...................................... 7<br />

6.2 Behindertengeräusche beim Aufenthalt im Freien an den Nachbargebäuden ...... 8<br />

6.3 Behindertengeräusche beim Aufenthalt im geschlossenen Gebäude an den<br />

Nachbargebäuden ........................................................................................ 8<br />

7 Beurteilung ................................................................................................. 9<br />

7.1 Straßenverkehr ................................................................................................. 9<br />

7.2 Behindertengeräusche beim Aufenthalt des Behinderten im Freien....................10<br />

7.3 Behindertengeräusche beim Aufenthalt des Behinderten im geschlossenen<br />

Haus ...........................................................................................................12<br />

8 Zusammenfassung.....................................................................................13<br />

Anhang<br />

Literaturverzeichnis<br />

be-1108-100107-Bericht<br />

as - Beratung in Immissionsschutz<br />

be-1108-100107-Bericht<br />

as - Beratung in Immissionsschutz


1 Vorbemerkung<br />

Die vorliegende schalltechnische Untersuchung untersucht u.a. die Situation einer Familie,<br />

deren Kind nach einem Unfall dauerhaft pflegebedürftig ist. Diese gesundheitliche<br />

Beeinträchtigung kann dazu führen das der pflegebedürftige Sohn in bestimmten Situationen<br />

unartikulierte Laute von sich gibt, die hinsichtlich der Lautstärke einem Schreien gleich<br />

kommen können. Da das Auftreten der Erregungszustände und der damit verbundenen<br />

Geräuschemissionen nicht vorhersehbar bzw. kontrollierbar ist, muss deshalb von einer<br />

potentiellen Konfliktsituation ausgegangen werden, falls diese Geräusche von fremden<br />

Menschen wahrgenommen werden können. Es ist deshalb ein gemeinsames Anliegen der<br />

betroffenen Familie und der <strong>Stadt</strong> <strong>Hattersheim</strong> einen geeigneten Wohnraum zu schaffen, der<br />

eine Integration der ganzen Familie ermöglicht.<br />

2 Aufgabenstellung<br />

Am Ortsrand von Eddersheim soll durch einen neuen <strong>Bebauungsplan</strong> das Baurecht für ein<br />

einzelnes Wohnhaus geschaffen werden, das den besonderen schalltechnischen<br />

Anforderungen der oben beschriebenen Situation in der vorhandenen städtebaulichen<br />

Situation gerecht wird.<br />

Durch die vorliegende schalltechnische Untersuchung soll einerseits geklärt werden, ob der<br />

geplante, im Einflussbereich der Landesstraße 3006 liegende Standort, hinsichtlich der zu<br />

erwartenden Immissionsbelastung durch den Straßenverkehr, zu Wohnzwecken geeignet ist.<br />

Andererseits soll untersucht werden ob die Familie unter den gegebenen Verhältnissen an<br />

dem geplanten Standort in einer konfliktfreien Umgebung wohnen kann bzw. welche<br />

Vorkehrungen ggf. zu treffen sind, um Konflikte mit der Nachbarschaft zu vermeiden.<br />

3 Örtliche Gegebenheiten<br />

3.1 Beschreibung des Untersuchungsgebietes<br />

Der Standort für das geplante Wohnhaus befindet sich am nordöstlichen Ortsrand von<br />

Eddersheim, unmittelbar bei der Einmündung der <strong>Annabergstraße</strong> in die Landesstraße (L<br />

3006), die in diesem Abschnitt der Neckarstraße entspricht. Das Gelände ist weitgehend<br />

eben, wobei die Landesstraße L 3006 etwas erhöht liegt und nach Südosten zum Main hin<br />

allmählich etwas abfällt.<br />

3.2 Immissionsorte und bauliche Nutzung<br />

Südwestlich des geplanten Standorts liegt die Bebauung von Eddersheim, die in diesem<br />

Bereich hinsichtlich der Nutzung als allgemeines Wohngebiet (WA) einzustufen ist. Die<br />

nächsten Wohngebäude liegen unmittelbar an der <strong>Annabergstraße</strong>, wobei der<br />

Mindestabstand zu dem geplanten Wohnhaus ca. 20 m betragen wird. Die bestehende<br />

Bebauung in der Nachbarschaft verfügt in diesem Bereich über 2 bis 3 Geschosse.<br />

- Auszüge des Untersuchungsgebiets aus der Automatisierten Liegenschaftskarte<br />

Ferner wurde die Dimensionierung und Positionierung des geplanten Neubaus gemäß dem<br />

Entwurf des Architekturbüros, ATK Johannes Terwogt vorgenommen.<br />

4.2 Gesetzliche Regelungen und Beurteilungskriterien<br />

Zur Beurteilung der Geräuschimmissionen des Straßenverkehrs ist grundsätzlich die DIN<br />

18005, Schallschutz im Städtebau /1/ zugrunde zulegen. Zusätzlich und ergänzend sind auch<br />

die Regelungen der 16. Bundes-Immissionsschutzverordnung (16. BImSchV /6/ ) zu beachten<br />

und mit in die Beurteilung einzubeziehen.<br />

Die Geräusche von pflegebedürftigen Personen sowie Menschen mit Behinderungen werden<br />

vom Gutachter inhaltlich dem Nachbarschaftslärm zugeordnet. Als Nachbarschaftslärm<br />

werden Geräusche bezeichnet, die durch Tätigkeiten von Privatpersonen in der<br />

Nachbarschaft entstehen. Hierzu zählen u.a. Heimwerkerarbeiten, Partys, das Abspielen von<br />

Musik oder aber der Betrieb von Maschinen und Geräten auf dem Privatgrundstück. Ferner<br />

zählen dazu auch die Geräusche spielender Kinder, Geräusche von Haustieren oder das<br />

Schreien von Babys. Zum Schutz vor Nachbarschaftslärm existieren keine speziellen,<br />

bundeseinheitlichen gesetzlichen Regelungen. Hinweise finden sich in den<br />

Landesimmissionsschutzgesetzen der Bundesländer, in Regelungen der Kommunen oder<br />

auch in Hausordnungen. In manchen Fällen kann auch das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 906<br />

und § 1004) herangezogen werden.<br />

Bei der Beurteilung der Zulässigkeit eines Bauvorhabens sind die Regelungen der Bau-<br />

Nutzungsverordnung (BauNVO /8/ ) und das Baugesetzbuch (BauGB /9/ ) zu beachten, wobei<br />

im vorliegenden Fall das Einzelvorhaben im Wesentlichen die Verträglichkeit mit den<br />

Eigenarten des Wohngebiets und die Erfüllung der Anforderungen an ein gesundes Wohnen<br />

von Bedeutung sind.<br />

4.2.1 DIN 18005-Teil 1 - Schallschutz im Städtebau<br />

Diese Norm enthält anerkannte Regelungen zum Verfahren der schalltechnischen<br />

Berechnung und Beurteilung im Rahmen der Bauleitplanung. Das Beiblatt 1 zur DIN 18005 /2/<br />

enthält schalltechnische Orientierungswerte für die unterschiedlichen schutzbedürftigen<br />

Nutzungen. Die Orientierungswerte der DIN 18005 /2/ sind aus der Sicht des Schallschutzes<br />

im Städtebau erwünschte Zielwerte, dürfen jedoch nicht als gesetzliche Grenzwerte<br />

betrachtet werden. Sie stellen für die planaufstellende Gemeinde Anhaltspunkte für die<br />

städtebauliche Planung dar.<br />

Die Tabelle 1 enthält die Orientierungswerte aus dem Beiblatt zur DIN 18005 /2/ , soweit sie<br />

für das Untersuchungsgebiet relevant sind:<br />

4 Grundlagen der Schalltechnischen Untersuchung<br />

4.1 Planunterlagen und Datengrundlagen<br />

Für die Abschätzung der Geräuschimmissionen des Straßenverkehrs wurden die folgenden<br />

Quellen zugrunde gelegt:<br />

- Verkehrsmengenkarte für Hessen, Hessisches Landesamt für Straßen- und<br />

Verkehrswesen, Ausgabe 2005<br />

- Angaben der <strong>Stadt</strong> <strong>Hattersheim</strong> aus einer Verkehrsuntersuchung zur Entlastungsstraße<br />

West<br />

be-1108-100107-Bericht - 1 -<br />

as - Beratung in Immissionsschutz<br />

be-1108-100107-Bericht - 2 -<br />

as - Beratung in Immissionsschutz


Tabelle 1: Orientierungswerte der DIN 18005 /2/ , Schallschutz im Städtebau<br />

Gebietsnutzung Orientierungswerte DIN 18005<br />

Tag *) Nacht *)<br />

(Verkehr)<br />

Nacht *)<br />

(Anlagen)<br />

Allgemeine Wohngebiete (WA) - § 4 BauNVO Tag 55 dB(A) 45 dB(A) 40 dB(A)<br />

Friedhöfe, Kleingartenanlagen und Parkanlagen 55 dB(A) 55 dB(A) 55 dB(A)<br />

Mischgebiete (MI) - § 6 BauNVO 60 dB(A) 50 dB(A) 45 dB(A)<br />

Kerngebiete (MK) und Gewerbegebiete (GE) -<br />

§ 8 BauNVO<br />

Sondergebiete, soweit sie schutzbedürftig sind,<br />

je nach Nutzungsart<br />

*) Tag = 6.00 – <strong>22</strong>:00 Nacht = <strong>22</strong>:00 – 6:00<br />

65 dB(A) 55 dB(A) 50 dB(A)<br />

45 bis 65<br />

dB(A)<br />

35 bis 65<br />

dB(A)<br />

35 bis 65<br />

dB(A)<br />

Dabei sind für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm (Anlagenlärm) und Verkehrslärm<br />

unterschiedliche Nachtwerte zu beachten.<br />

4.2.2 Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV<br />

Für die Bewertung des Straßenverkehrs auf öffentlichen Straßen sind die entsprechenden<br />

Vorschriften für Lärmvorsorge einzuhalten. Rechtliche Grundlage bildet die<br />

Verkehrslärmschutzverordnung, 16. BImSchV /6/ . Die Grenzwerte der 16. BImSchV /6/ gelten<br />

dabei für Neubauten bzw. wesentliche Änderungen eines Verkehrsweges.<br />

Die Grenzwerte der 16 BImSchV /6/ Tag / Nacht sind in der folgenden Tabelle 2 aufgeführt.<br />

Tabelle 2: Immissionsrichtwerte der 16. BImSchV /6/<br />

jeden Stockwerks festgelegt. Für den Außenwohnbereich (Terrasse) wurde ein<br />

Berechnungspunkt 1,5 m über Gelände festgesetzt.<br />

Die Berechnung des Straßenverkehrslärms wurde, soweit zur Untersuchung der<br />

Verkehrsgeräusche auf öffentlichen Straßen notwendig war, gemäß der Richtlinie für<br />

Lärmschutz an Straßen RLS 90 /7/ berechnet.<br />

Die Immissionsberechnungen wurden mit dem Programm Soundplan, Version 6.5 des<br />

Ingenieurbüros Braunstein + Berndt ausgeführt.<br />

4.4 Fluglärm<br />

Grundlage zur Beurteilung von Fluglärm ist Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm /12/ .<br />

Zweck dieses Gesetzes ist es, in der Umgebung von Flugplätzen bauliche<br />

Nutzungsbeschränkungen und baulichen Schallschutz zum Schutz der Allgemeinheit und der<br />

Nachbarschaft vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen durch<br />

Fluglärm sicherzustellen.<br />

Dazu werden in der Umgebung von Flugplätzen Lärmschutzbereiche eingerichtet, die das<br />

Gebiet der in dem nachfolgenden Absatz genannten Schutzzonen außerhalb des<br />

Flugplatzgeländes umfassen.<br />

Der Lärmschutzbereich eines Flugplatzes wird nach dem Maße der Lärmbelastung in zwei<br />

Schutzzonen für den Tag und eine Schutzzone für die Nacht gegliedert. Schutzzonen sind<br />

jeweils diejenigen Gebiete, in denen der durch Fluglärm hervorgerufene äquivalente<br />

Dauerschallpegel L Aeq sowie bei der Nacht-Schutzzone auch der fluglärmbedingte<br />

Maximalpegel L Amax die nachfolgend genannten Werte übersteigt, wobei die Häufigkeit aus<br />

dem Mittelwert über die sechs verkehrsreichsten Monate des Prognosejahres bestimmt<br />

wird. Im nachfolgenden sind die Richtwerte für die verschiedenen Typen von Flughäfen<br />

tabellarisch aufgeführt.<br />

Gebietsnutzung<br />

In reinen und allgemeinen Wohngebieten<br />

Und Kleinsiedlungsgebieten<br />

Richtwerte 16. BImSchV<br />

Tag *) Nacht *)<br />

59 dB(A) 49 dB(A)<br />

In Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten 64 dB(A) 54 dB(A)<br />

In Gewerbegebieten 69 dB(A) 59 dB(A)<br />

*) Beurteilungszeit Tag = 6:00 – <strong>22</strong>:00; Nacht = <strong>22</strong>:00 – 6:00<br />

4.3 Berechnungsverfahren<br />

Die Untersuchung und Berechnung der Geräusche des pflegebedürftigen Sohnes erfolgten<br />

analog zur Berechnung von Gewerbelärm entsprechend den Vorgaben der ISO 9613-2 /5/<br />

frequenzabhängig. Dabei wurde für die Schallquelle (Mensch) ein typisches<br />

Frequenzspektrum berücksichtigt. Bei den Berechnungen wurden ferner die Abschirmung<br />

durch Hindernisse (z.B. Gebäude, Lärmschutzwände etc.) und die Reflexionen von Schall an<br />

reflektierenden Oberflächen sowie deren schallabsorbierenden Eigenschaften berücksichtigt.<br />

Als Berechnungspunkte für die Immissionsbelastung (Immissionsorte) wurden an den<br />

Gebäuden Punkte in der Mitte der Fassade jeweils 0,2 m unterhalb der Geschoßdecke eines<br />

Flugplatztyp Schutzzone L Aeq<br />

[dB(A)]<br />

Zivil, neu oder wesentlich<br />

geändert<br />

Tag – Zone 1<br />

Tag – Zone 2<br />

Nacht bis 31.12.2010<br />

Nacht ab 1.01.2011<br />

Zivil, bestehend Tag – Zone 1<br />

Tag – Zone 2<br />

Nacht<br />

Militärisch, neu oder<br />

wesentlich geändert<br />

Tag – Zone 1<br />

Tag – Zone 2<br />

Nacht bis 31.12.2010<br />

Nacht ab 1.01.2011<br />

Militärisch, bestehend Tag – Zone 1<br />

Tag – Zone 2<br />

Nacht<br />

60<br />

55<br />

53<br />

50<br />

65<br />

60<br />

55<br />

63<br />

58<br />

53<br />

50<br />

68<br />

63<br />

55<br />

L Amax<br />

[dB(A)]<br />

-<br />

-<br />

6 x 57<br />

6 x 53<br />

-<br />

-<br />

6 x 57<br />

-<br />

-<br />

6 x 57<br />

6 x 53<br />

-<br />

-<br />

6 x 57<br />

be-1108-100107-Bericht - 3 -<br />

as - Beratung in Immissionsschutz<br />

be-1108-100107-Bericht - 4 -<br />

as - Beratung in Immissionsschutz


In einem Lärmschutzbereich dürfen Krankenhäuser, Altenheime, Erholungsheime und<br />

ähnliche in gleichem Maße schutzbedürftige Einrichtungen nicht errichtet werden. In den<br />

Tag-Schutzzonen des Lärmschutzbereichs gilt Gleiches für Schulen, Kindergärten und<br />

ähnliche in gleichem Maße schutzbedürftige Einrichtungen. Die nach Landesrecht<br />

zuständige Behörde kann Ausnahmen zulassen, wenn dies zur Versorgung der Bevölkerung<br />

mit öffentlichen Einrichtungen oder sonst im öffentlichen Interesse dringend geboten ist.<br />

In der Tag-Schutzzone 1 und in der Nacht-Schutzzone dürfen Wohnungen i.d. Regel nicht<br />

errichtet werden. Für den Bau von Wohnungen in der Tag-Schutzzone 2 werden geeignete<br />

Schallschutzanforderungen an die Ausrüstung bzw. Konstruktion der Gebäude gestellt.<br />

5 Emissionsberechnungen<br />

5.1 Emissionspegel des Straßenverkehrs<br />

Auf der Grundlage von Angaben, die den in Kap. 3.1 aufgeführten Quellen entnommen<br />

wurden, wurde für den Verkehr auf der Landesstraße 3006 eine Verkehrsmenge von ca.<br />

6650 KFZ/24 abgeschätzt. Für den Anteil des Schwerlastverkehrs wurde gemäß der<br />

Verkehrsmengenkarte für Hessen (2005) mit 5 % tags und 2,5 % nachts gerechnet.<br />

Damit ergeben sich die in der folgenden Tabelle nach RLS-90 /7/<br />

Emissionspegel.<br />

Tabelle 3: Berechnung der Emissionspegel des Straßenverkehrs nach RLS-90 /7/<br />

Prognose<br />

(2010)<br />

Straßenabschnitt<br />

Die Schallschutzanforderungen zum Schutz gegen Fluglärm werden in der Zweiten<br />

Verordnung zur Durchführung des Gesetzes gegen Fluglärm (Flugplatz-<br />

/13/<br />

Schallschutzmaßnahmenverordnung geregelt. Diese gilt für die Errichtung von<br />

schutzbedürftigen Einrichtungen und Wohnungen nach §5, Absatz 1 und 3 des Gesetzes<br />

gegen Fluglärm /12/ in dem Lärmschutzbereich eines Flugplatzes sowie für die Errichtung von<br />

Wohnungen in der Tag-Schutzzone 2 eines Flugplatzes.<br />

Geschwindigkeit<br />

PKW/LKW<br />

[km/h]<br />

DTV<br />

[KFZ/24h]<br />

LKW-Anteil<br />

in [%]<br />

Korrektur<br />

Oberfläche<br />

berechneten<br />

Emissionspegel<br />

in [dB(A)]<br />

L 3006 (innerorts) 50/50 6.650 5 2,5 0 59,9 49,9<br />

L 3006<br />

(außerorts)<br />

70/70 6.650 5 2,5 0 62,2 52,2<br />

Im Folgenden sind die Werte der VDI 3770 /10/ , die eine Übersicht von ähnlichen<br />

Geräuschereignissen auflistet.<br />

Tabelle 4: Auszug aus der VDI 3770 /10/ , Schallleistungspegel von Personen auf Sport- und<br />

Freizeitanlagen (je Person während der Äußerung)<br />

Art der Quelle<br />

LWAeq<br />

dB (A)<br />

LWAmax<br />

dB (A)<br />

Sprechen normal 65 67<br />

Sprechen gehoben 70 73<br />

Sprechen sehr laut 75<br />

Rufen normal 80 86<br />

Rufen laut 90<br />

Rufen sehr laut 95<br />

Schreien normal 100<br />

Schreien laut 105 108<br />

Schreien sehr laut 110 115<br />

Klatschen normal 89 90<br />

Klatschen sehr laut 92 95<br />

Torschrei laut 111<br />

Torschrei sehr laut 114 115<br />

Kinderschreien 87<br />

ANMERKUNG Die angegebenen Werte LWAeq beziehen sich bei<br />

der Sprachäußerung auf die Zeitdauer T der Äußerung mit<br />

energieäquivalenter Mittelung.<br />

Für die weitere Untersuchung wurde ein Schallleistungspegel von L WA = 110 dB(A) für die<br />

relevanten Geräusche des pflegebedürftigen Sohnes abgeschätzt. Dies entspricht einem<br />

sehr lauten Schreien und dürfte nach Einschätzung des Gutachters eine obere Grenze<br />

darstellen, die real kaum erreicht werden dürfte.<br />

6 Immissionsberechnungen<br />

In der vorliegenden Untersuchung wurden für die im Folgenden aufgeführten Fälle<br />

Immissionsberechnungen durchgeführt.<br />

5.2 Geräuschemissionen der pflegebedürftigen Person<br />

Im vorliegenden Fall konnten im Rahmen einer Ortsbegehung keine Messwerte der<br />

relevanten Geräusche gemessen werden. Aus gutachterlicher Sicht besteht jedoch<br />

hinsichtlich der Grundlagendaten kein besonderer Bedarf nach solchen Messwerten. Im<br />

vorliegenden Fall können Schallpegelmessungen lediglich eine Stichprobe darstellen und<br />

sind insofern zur Abschätzung der maximalen Schallpegel weniger geeignet als die hier<br />

verwendeten Literaturwerte. Da die relevanten Geräusche von einer menschlichen Stimme<br />

verursacht werden, wurde zur Abschätzung der höchsten Pegel auf Literaturwerte zurück<br />

gegriffen, die hinsichtlich der zu erwartenden Schallleistungspegel L WA eine vergleichbare<br />

Größe erwarten lassen.<br />

Berechnungsfall<br />

1 Geräuschimmissionen des Straßenverkehrs auf der L3006 am Neubau<br />

2 Geräuschimmissionen beim Aufenthalt des behinderten Menschen im Freien<br />

(Terrasse) an den bestehenden Gebäuden<br />

3 Geräuschimmissionen beim Aufenthalt des behinderten Menschen im<br />

geschlossenen Gebäude an den bestehenden Gebäuden<br />

be-1108-100107-Bericht - 5 -<br />

as - Beratung in Immissionsschutz<br />

be-1108-100107-Bericht - 6 -<br />

as - Beratung in Immissionsschutz


Für den Fall des Straßenverkehrs wurden die in Kap. 6 berechneten Emissionspegel<br />

verwendet. Die Wirkung spezieller aktiver Lärmschutzmaßnahmen wurde nicht untersucht.<br />

Es wurde jedoch verschiedene Gebäudeformen im Hinblick auf die schalltechnische<br />

Zweckdienlichkeit untersucht.<br />

Für die Berechnung der Geräuschpegel des pflegebedürftigen Sohnes wurde grundsätzlich<br />

davon ausgegangen, dass es sich jeweils um kurze laute Schallereignisse handelt, deren<br />

Häufigkeit und Auftreten prinzipiell nicht vorhersagbar ist und von Tag zu Tag stark<br />

schwanken kann. Bei den berechneten Immissionspegeln handelt es sich deshalb um<br />

maximale Schalldruckpegel, die nur während der Erregungszustände in der Umgebung zu<br />

erwarten sind. Diese Maximalpegel können insofern nicht direkt mit den zuvor angegebenen<br />

Richt- bzw. Grenzwerten verglichen werden, da es sich in diesen Fällen um Mittelungspegel<br />

handelt. Sie stellen Einzelereignisse dar, die in Relation zu den vorhandenen<br />

Umgebungsgeräuschen betrachtet werden sollten.<br />

7 Ergebnisse der Immissionsberechnungen<br />

7.1 Immissionsbelastung des Straßenverkehrs am Neubau<br />

In der folgenden Tabelle 5 sind die Beurteilungspegel Lr des Straßenverkehrslärms für die<br />

Tag bzw. die Nachtzeit aufgeführt. Dabei wurden die Immissionen für einen Abstand des<br />

Hauses von ca. 15 m zum Straßenrand berechnet. Die Orientierungswerte wurden der DIN<br />

18005 /2/ entnommen.<br />

Tabelle 5: Immissionspegel Lr des Straßenverkehrs berechnet nach RLS 90 /7/<br />

Lfd. Punktname HFront SW Nutz Orientierungswerte Beurteilungspegel Überschreitung<br />

DIN 18005<br />

Lr<br />

<strong>Nr</strong>. Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht<br />

in dB(A)<br />

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11<br />

1 Neubau_Teil 1 SW EG WA 55 45 55,3 45,2 0,3 0,2<br />

2 Neubau_Teil 1 SO EG WA 55 45 40,3 30,2 - -<br />

3 Neubau_Teil 1 SW EG WA 55 45 50,2 40,2 - -<br />

4 Neubau_Teil 1 SO EG WA 55 45 37,6 27,5 - -<br />

5 Neubau_Teil 1 NW EG WA 55 45 60,1 50 5,1 5<br />

6 Neubau_Teil 2 NO EG WA 55 45 50,5 40,5 - -<br />

7 Neubau_Teil 2 SO EG WA 55 45 25,6 15,5 - -<br />

8 Neubau_Teil 2 NO EG WA 55 45 51,1 41 - -<br />

9 Neubau_Teil 2 SO EG WA 55 45 28,1 18,1 - -<br />

10 Neubau_Teil 2 NO EG WA 55 45 55,8 45,8 0,8 0,8<br />

11 Neubau_Teil 2 NW EG WA 55 45 59,4 49,3 4,4 4,3<br />

12 Neubau_Teil 2 SO EG WA 55 45 37,2 27,1 - -<br />

10 Terrasse WA 55 45 53,2 43,2 - -<br />

Eine Darstellung der Gebäudeanordnung kann den Lageplänen der Anlage 1 entnommen<br />

werden.<br />

7.2 Geräusche beim Aufenthalt der pflegebedürftigen Person im Freien an den<br />

Nachbargebäuden<br />

In der folgenden Tabellen 6 sind die maximalen Immissionspegel L Amax der relevanten<br />

Geräusche für den Fall aufgeführt, dass sich der pflegebedürftige Sohn im Freien (Terrasse)<br />

aufhält. Die angenommene Lage der Terrasse (Punktschallquelle) ist von den<br />

Nachbargebäuden abgewandt und ist der Anlage zu entnehmen.<br />

Bei den Berechnungen wurde berücksichtigt, dass das Gebäude lediglich als<br />

eingeschossiges Haus mit einer maximalen Höhe von ca. 5m errichtet werden soll.<br />

Tabelle 6:<br />

Maximale Immissionspegel L max der relevanten Geräusche des<br />

Pflegebedürftigen beim Aufenthalt auf der Terrasse<br />

Lfd. Punktname HFront SW Nutz Richtwerte Spitzenpegel L A, max<br />

TA Lärm *)<br />

<strong>Nr</strong>. Tag Nacht<br />

in dB(A)<br />

1 2 3 4 5 6 7 9<br />

1 <strong>Annabergstraße</strong> 8 NO EG WA 85 60 49,9<br />

1 <strong>Annabergstraße</strong> 8 NO 1.OG WA 85 60 51,6<br />

1 <strong>Annabergstraße</strong> 8 NO 2.OG WA 85 60 51,7<br />

2 <strong>Annabergstraße</strong> 2 NO EG WA 85 60 46,5<br />

2 <strong>Annabergstraße</strong> 2 NO 1.OG WA 85 60 48<br />

3 <strong>Annabergstraße</strong> 4 NO EG WA 85 60 47,7<br />

3 <strong>Annabergstraße</strong> 4 NO 1.OG WA 85 60 48,9<br />

4 <strong>Annabergstraße</strong> 6 NO EG WA 85 60 49,1<br />

4 <strong>Annabergstraße</strong> 6 NO 1.OG WA 85 60 50,1<br />

5 Neckarstraße 56 NO EG WA 85 60 44,8<br />

5 Neckarstraße 56 NO 1.OG WA 85 60 46,9<br />

5 Neckarstraße 56 NO 2.OG WA 85 60 47,6<br />

*) Angabe nur zur Information da Richtwerte der TA Lärm nur für Gewerbelärm gelten<br />

7.3 Geräusche beim Aufenthalt der pflegebedürftigen Person im<br />

geschlossenen Gebäude an den Nachbargebäuden<br />

In der folgenden Tabelle 8 sind die maximalen Immissionspegel L A,max der relevanten<br />

Geräusche für den Fall aufgeführt, dass sich der pflegebedürftige Sohn im geschlossenen<br />

Haus aufhält.<br />

Dabei wurden als Emissionsquellen gemäß dem Architektenentwurf die Fenster und<br />

Außentüren des Therapieraums bzw. des Pflegeraums berücksichtigt. Für die Außenwände<br />

und das Dach des Hauses wurde angenommen, dass der Schallanteil, der über diese<br />

Ausbreitungswege nach außen gelangt, gegenüber dem Anteil der über Fenster bzw. Türen<br />

nach außen dringt, verschwindend gering ist und somit vernachlässigt werden kann.<br />

Die folgende Tabelle 7 gibt einen Überblick über die berücksichtigten Schallausbreitungswege.<br />

be-1108-100107-Bericht - 7 -<br />

as - Beratung in Immissionsschutz<br />

be-1108-100107-Bericht - 8 -<br />

as - Beratung in Immissionsschutz


Tabelle 7:<br />

Aufführung der Außenbauteile für die angenommen wurde, dass laute<br />

Geräusche aus dem Haus nach außen dringen können<br />

Raum Bauteil *) Lage/<br />

Ausrichtung<br />

Fläche Schalldämmaß<br />

R´w<br />

qm<br />

in dB(A)<br />

Therapieraum Fenster Südwest 1,3 37<br />

Pflegeraum Fenster Südost 1,3 37<br />

Pflegeraum Terrassentür Nordost 3,2 30<br />

*) Bei der Berechnung wurde angenommen, dass ggf. vorhandene Rolladenkästen an Fenstern und Türen mindestens das<br />

gleiche Schalldämmaß aufweisen wie das Bauteil selbst.<br />

Überschreitungen von jeweils ca. 1 dB(A) tags bzw. 1 dB(A) nachts. Dazu ist zu bemerken,<br />

dass gemäß dem Entwurf des Architekten für die hochbelastete Nordwestseite die Garage<br />

und ein Hauswirtschaftsraum vorgesehen ist. Die signifikanten Überschreitungen auf der<br />

Nordwestseite betreffen nach diesen Planungen deshalb lediglich das Fenster eines<br />

Nebenraums.<br />

Für die Hausseiten ergaben sich ca. 4 dB(A) geringere Beurteilungspegel von bis zu ca. 56<br />

dB(A) am Tage und 46 dB(A) in der Nacht, so daß hier die Richtwerte der 16. BImschV /6/<br />

eingehalten werden und die Überschreitungen hinsichtlich den Orientierungswerten der DIN<br />

18005 /2/ auf ca. 1 dB(A) begrenzt sind. Die Berechnungen für einen Immissionsort auf der<br />

Terrasse ca. 1m bis 1,5m über dem Boden ergaben Beurteilungspegel von 54 dB(A) am<br />

Tage, so dass hier der Orientierungswert der DIN 18005 /2/ von 55 dB(A) eingehalten wird.<br />

Damit ergeben sich hinsichtlich der Geräuschbelastung durch den Straßenverkehr die<br />

folgenden Aussagen:<br />

Tabelle 8:<br />

Maximale Immissionspegel L A,max der pflegebedürftigen Person in der<br />

Nachbarschaft beim Aufenthalt im Therapieraum bzw. Pflegeraum<br />

Lfd. Punktname HFront SW Nutz L A,max<br />

<strong>Nr</strong>. Therapieraum Pflegeraum<br />

in dB(A)<br />

1 2 3 4 5 8 9<br />

1 <strong>Annabergstraße</strong> 8 NO EG WA 10 8<br />

1 <strong>Annabergstraße</strong> 8 NO 1.OG WA 11 9<br />

1 <strong>Annabergstraße</strong> 8 NO 2.OG WA 11 10<br />

2 <strong>Annabergstraße</strong> 2 NO EG WA 18 11<br />

2 <strong>Annabergstraße</strong> 2 NO 1.OG WA 18 13<br />

3 <strong>Annabergstraße</strong> 4 NO EG WA 17 11<br />

3 <strong>Annabergstraße</strong> 4 NO 1.OG WA 17 13<br />

4 <strong>Annabergstraße</strong> 6 NO EG WA 14 10<br />

4 <strong>Annabergstraße</strong> 6 NO 1.OG WA 15 11<br />

5 Neckarstraße 56 NO EG WA 15 9<br />

5 Neckarstraße 56 NO 1.OG WA 15 11<br />

5 Neckarstraße 56 NO 2.OG WA 15 12<br />

Bei den Berechnungen wurde jeweils von einem Innenschallpegel von Li = 100 dB(A) für die<br />

lautesten Geräusche ausgegangen.<br />

8 Beurteilung<br />

8.1 Straßenverkehr<br />

Für die vorliegenden Berechnungen wurde gemäß dem Entwurf des Architekten ein Abstand<br />

des Hauses zum Straßenrand von ca. 15 m angenommen. Trotz dieser etwas eingerückten<br />

Lage des Hauses ergeben sich auf der am höchsten belasteten Nordwestseite<br />

Beurteilungspegel von bis zu 60 dB(A) am Tage und 50 dB(A) in der Nacht. Dies bedeutet,<br />

dass die Orientierungswerte der DIN 18005 /2/ für ein Allgemeines Wohngebiet (WA) von 55<br />

dB(A) am Tage bzw. 45 dB(A) in der Nacht um bis zu 5 dB(A) tags bzw. 5 dB(A) nachts<br />

überschritten werden. Hinsichtlich den Richtwerten der Verkehrslärmschutzverordnung (16.<br />

BImSchV /6/ ) von 59 dB(A) am Tage bzw. 49 dB(A) in der Nacht entspricht dies noch<br />

Aktive Maßnahmen wie Wände oder Wälle sind in diesem Fall für ein einzelnes Haus, in<br />

Relation zum Schutzzweck unangemessen, so dass bei Überschreitung der<br />

Orientierungswerte der DIN 18005 /2/ ggf. passive Maßnahmen vorgesehen werden sollten.<br />

Wie den nächsten Abschnitten zu entnehmen ist, sind diese auch zum Schutz der<br />

Nachbarschaft vor Geräuschen der pflegebedürftigen Person von Vorteil.<br />

Aufgrund der Immissionsbelastung sollten die Fenster von Wohn- und Schlafräumen nicht in<br />

Nordwestrichtung (Straßenseite) ausgerichtet werden. Der Außenwohnbereich (Terrasse)<br />

sollte wie im vorliegenden Entwurf durch geeignete Gestaltung des Gebäudes vor den<br />

Immissionen des Straßenlärms geschützt werden. Den verbleibenden Überschreitungen der<br />

Orientierungswerte der DIN 18005 /2/ sollten bei Bedarf durch eine geeignete Auslegung der<br />

Fenster Rechnung getragen werden. D.h. das Schalldämmaß R´w der Fenster sollte<br />

mindestens den Anforderungen der DIN 4109 /11/ , Schallschutz im Hochbau genügen.<br />

Im vorliegenden Fall bedeutet dies, dass die Anforderungen an die Luftschalldämmung von<br />

Außenbauteilen von Aufenthaltsräumen gemäß Tabelle 8 der VDI 4109 /11/ mindestens ein<br />

resultierendes Schalldämmmaß von R´w,res = 35 dB betragen sollten. Eine Darstellung der<br />

sich im vorliegenden Fall ergebenden Lärmpegelbereiche ist in der Anlage 5 aufgeführt.<br />

8.2 Geräusche beim Aufenthalt der pflegebedürftigen Person im Freien<br />

Für die Berechnungen der relevanten Geräusche im Freien wurde angenommen, dass der<br />

Aufenthaltsort des pflegebedürftigen Sohnes bei längerem Aufenthalt im Freien auf die<br />

Gebäuderückseite (Terrasse) beschränkt bleibt und sich somit in diesem Fall eine wirksame<br />

Abschirmung der Geräusche ergibt.<br />

Unter diesen Randbedingungen ist zu erwarten, dass die maximalen Geräuschpegel an den<br />

Gebäudefassaden in der Nachbarschaft Werte von ca. L A,max = 52 dB(A) in den<br />

Obergeschossen erreichen können. In den Erdgeschossen ergeben die Berechnungen ca. 1<br />

dB(A) bis 2 dB(A) niedrigere Werte. Dabei handelt es sich um eine Abschätzung der<br />

maximalem A-bewerteten Schalldruckpegel, die für kurze Zeiten während der<br />

Erregungsphasen auftreten können. Da hinsichtlich der Häufigkeit und Dauer dieser<br />

relevanten Geräusche keine Aussagen möglich sind, können an dieser Stelle auch keine<br />

Angaben zum Schallmittelungspegel gemacht werden. Es ist jedoch davon auszugehen,<br />

dass diese Ereignisse eher selten und kurzfristig auftreten und die pflegebedürftige Person<br />

im Bedarfsfall von der pflegenden Person in das Haus gebracht wird, bis die Erregung<br />

abgeklungen ist.<br />

be-1108-100107-Bericht - 9 -<br />

as - Beratung in Immissionsschutz<br />

be-1108-100107-Bericht - 10 -<br />

as - Beratung in Immissionsschutz


Zur Wahrnehmbarkeit der Geräusche läßt sich dazu feststellen, dass die Hörschwelle des<br />

Menschen, je nach Alter und Gesundheitszustand, durchschnittlich in einem Bereich von ca.<br />

0 dB bis 20 dB liegen. Hierbei ist zu beachten, dass die Hörschwelle auch stark von der<br />

Frequenz des Geräusches abhängig ist. Ferner kann durch die Überlagerung verschiedener<br />

Geräusche eine teilweise oder vollständige Maskierung auftreten, d.h. das Ohr ist unter<br />

bestimmten Bedingungen nicht mehr in der Lage verschiedene Geräusche zu unterscheiden,<br />

so das im Fall von Fremdgeräuschen die Wahrnehmbarkeit eines Geräusches auch<br />

wesentlich über der Hörschwelle liegen kann. Für den vorliegenden Fall bedeutet dies, dass<br />

die Wahrnehmbarkeit der Geräusche des pflegebedürftigen Menschen um so weniger<br />

gegeben ist, als eine Überdeckung durch Straßenverkehrslärm, Fluglärm, spielende Kinder<br />

etc. vorliegt.<br />

Zum Vergleich ergibt sich für den Straßenverkehr während der Tageszeit eine<br />

durchschnittliche Zahl von ca. 400 KFZ/Stunde auf der L 3006, d.h. von KFZ-Vorbeifahrten<br />

deren Maximalpegel sich mit ca. 65 dB(A) je Einzelereignis abschätzen lassen. Weiterhin<br />

ergeben sich durch den Überflug von Verkehrsflugzeugen aufgrund der Nähe zum Flughafen<br />

Rhein/Main noch wesentlich lautere Geräuschereignisse. Ferner ist auch anzunehmen, dass<br />

allgemeine Geräusche des Nachbarschaftslärms wie spielende Kinder, bellende Hunde,<br />

Rasenmähen etc. zu Geräuschpegeln führen die mindestens Werte von 50 dB(A) erreichen.<br />

Damit ergibt sich eine Geräuschsituation in der die Geräusche des pflegebedürftigen<br />

Familienmitglieds prinzipiell wahrnehmbar sind, aber hinsichtlich der zu erwartenden<br />

Pegelhöhe und Häufigkeit keine besondere Rolle gegenüber anderen Schallereignissen<br />

spielen werden. Dabei ist anzumerken, dass neben der objektiven Lautstärke und<br />

Wahrnehmbarkeit eines Geräusches häufig auch die Eigenart des Geräusches und die<br />

subjektive Einstellung des Hörers eine Rolle spielen, ob das Geräusch als lästig empfunden<br />

wird. D.h. im vorliegenden Fall kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass die<br />

Geräusche des pflegebedürftigen Sohnes, die als solche wahrgenommen werden,<br />

unabhängig von der Lautstärke und Häufigkeit, als lästig empfunden werden können.<br />

Thematisch werden Geräusche von behinderten oder pflegebedürftigen Menschen vom<br />

Gutachter als Nachbarschaftslärm eingestuft, für den es keine einheitlichen Regelungen gibt.<br />

Vielmehr ist zu prüfen, ob der Bau des geplanten Wohnhauses den Anforderungen des<br />

öffentlichen Baurechts genügt. Aus schalltechnischer Sicht ist dazu festzustellen, ob sich die<br />

vorliegenden Untersuchungsergebnisse mit den Vorgaben der Baunutzungsverordnung<br />

(BauNVO) /8/ und dem Baugesetzbuch (BauGB) /9/ vereinbaren lassen, d.h. ob die zu<br />

erwartende besondere Geräuschbelastung durch den pflegebedürftigen Sohn eine<br />

unzumutbare Belästigung für die Nachbarschaft darstellen könnte. Hierzu läßt sich folgendes<br />

anmerken.<br />

Im vorliegenden Fall soll das Haus für die Familie mit dem pflegebedürftigen Sohn im<br />

Anschluß an ein Allgemeines Wohngebiet errichtet werden, so dass grundsätzlich davon<br />

auszugehen ist, dass die Nutzung und Zweckbestimmung mit der Eigenart des Baugebiets<br />

verträglich ist, solange keine außergewöhnlichen Belästigungen und Störungen verursacht<br />

werden. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass im Baurecht das Gebot der<br />

Rücksichtnahme eine besondere Rolle spielt und insbesondere für die Beurteilung der<br />

Zulässigkeit eines Vorhabens von Bedeutung ist.<br />

Nach den oben aufgeführten Ausführungen werden nach Einschätzung des Gutachters die<br />

Laute des pflegebedürftigen Sohnes beim Aufenthalt im Freien, bei einer zu erwartenden<br />

Lautstärke von bis zu 52 dB(A) vor den Fassaden der Nachbarhäuser, grundsätzlich<br />

wahrnehmbar sein, obwohl zahlreiche andere Geräuschereignisse z.T. deutlich höhere<br />

Pegel verursachen können. Es wird daher schon aus Gründen der Rücksichtnahme<br />

be-1108-100107-Bericht - 11 -<br />

as - Beratung in Immissionsschutz<br />

empfohlen, den Aufenthalt des pflegebedürftigen Sohnes im Freien (Terrasse) auf die<br />

Tageszeit zu beschränken und ihn im Bedarfsfall in einen geschlossenen Raum zubringen.<br />

Als eine weitere Möglichkeit die Situation durch bauliche Maßnahmen zu verbessern wäre<br />

eine Einhausung/ Verglasung der Terrasse zu empfehlen. Dies könnte z.B. in Form eines<br />

Wintergartens erfolgen. Dabei wäre es aus schalltechnischer Sicht vertretbar die<br />

Seitenwände so zu gestalten, dass diese bei gutem Wetter geöffnet bzw.<br />

zusammengeschoben werden könnten.<br />

8.3 Geräusche beim Aufe nthalt der pflegebedürftigen Person im<br />

geschlossenen Haus<br />

Die Berechnung der relevanten Geräusche beim Aufenthalt des pflegebedürftigen Sohnes im<br />

geschlossenen Haus ergab, dass eine signifikante Wahrnehmung der relevanten Laute in<br />

der Nachbarschaft nicht zu erwarten ist. Insbesondere, wenn sich der pflegebedürftige Sohn<br />

in dem nach hinten gelegenen Pflegeraum aufhält, ergaben sich sehr geringe Schallpegel.<br />

Dabei ist zu berücksichtigen, dass aufgrund der Immissionsbelastung des Straßenverkehrs<br />

für einige Hausseiten Fenster entsprechend den Anforderungen der DIN 4109 /11/ ,<br />

Lärmpegelbereich III vorgeschlagen werden. Dies entspricht einem Schalldämmmaß R´w<br />

von ca. 35 dB(A). Es ist jedoch darauf zu achten, dass bei der Planung des Hauses eine<br />

künstliche Belüftung der relevanten Räume vorgesehen wird, so dass die Fenster in der<br />

Regel geschlossen bleiben können. Die Belüftung sollte daher entweder durch entsprechend<br />

schallgedämmte Lüfter oder besser durch ein zeitgemäßes zentrales und energiesparendes<br />

Belüftungssystem übernommen werden. Auch für den Fall, dass der Pflegebedürftige sich in<br />

dem zur bestehenden Bebauung gelegenen Therapieraum aufhält, ergeben die<br />

Berechnungen für das angesetzte Schalldämmmaß von R´w = 37 dB(A) des Fensters<br />

maximale Immissionspegel von ca. 18 dB(A), so daß auch für diese Hausseite von einer<br />

ausreichenden Schalldämmung ausgegangen werden kann. Ziel der Planung ist es durch die<br />

gute Schalldämmung des Hauses zu vermeiden, dass in der Nachbarschaft, auch während<br />

der Nachtzeit, wenn kaum überdeckende Fremdgeräusche vorliegen dürften, die Laute des<br />

Pflegebedürftigen wahrgenommen werden können. Dazu ist auch in diesem Fall der Einbau<br />

von schallgedämmten Lüftern oder einem zentralen Belüftungssystem vorzusehen.<br />

Aufgrund der besonderen Situation ergeben sich deshalb für die Planung des Hauses<br />

folgende Empfehlungen.<br />

- Der Pflegeraum für den Sohn der Familie sollte, wie im Entwurf vorgesehen, nach hinten<br />

(Terrassenseite) verlegt werden und nur Fenster und Außentüren zur Rückseite des<br />

Hauses haben. Fenster sollten mindestens ein Schalldämmmaß von 37 dB(A) aufweisen.<br />

Das Schalldämmmaß der Terrassentür sollte mindestens ein Schalldämmmaß vom 30<br />

dB(A) aufweisen.<br />

- Der Pflegeraum oder besser alle Wohn- und Schlafräume sollten entweder mit<br />

schallgedämmten Lüftern ausgerüstet werden oder über ein zentrales Belüftungssystem<br />

mit Frischluft versorgt werden.<br />

- Zur Reduzierung des Innenschallpegels und für eine bessere Raumakustik wird<br />

empfohlen, den Pflegeraum bzw. den Therapieraum mit schallabsorbierenden Wand- /<br />

Deckenelementen auszustatten und keinen schallharten Fußboden zu verwenden.<br />

- Als weitere Maßnahmen zur Reduzierung des Innenschallpegels ist die Verwendung von<br />

möglichst schallabsorbierenden (weichen) Einrichtungsgegenständen z. B. Vorhängen,<br />

Möbeln zu empfehlen.<br />

- Grundsätzlich sollte das Pflegezimmer möglichst groß dimensioniert werden, da dies<br />

auch zur Senkung des Innenschallpegels beiträgt.<br />

- Die Außenbauteile des Gebäudes (Fenster, Wände etc.) sollten ebenfalls über ein<br />

ausreichendes Schalldämmmaß R´w verfügen und mindestens den Anforderungen der<br />

be-1108-100107-Bericht - 12 -<br />

as - Beratung in Immissionsschutz


DIN 4109 /11/ entsprechend den ausgewiesenen Lärmpegelbereichen genügen. Werden<br />

außergewöhnlich große Fenster- / Türflächen geplant, sollte ggf. überprüft werden, ob<br />

das gewählte Schalldämmmaß R´w auch unter diesen Bedingungen ausreicht.<br />

8.4 Fluglärm<br />

Im Rahmen des vorliegenden Gutachtens wurde keine Berechnung des Fluglärms<br />

vorgenommen. Zur Beurteilung des Fluglärms wurden, von der <strong>Stadt</strong> <strong>Hattersheim</strong> für einige<br />

Immissionsorte im <strong>Stadt</strong>gebiet, die Lärmpegel aus dem Planfeststellungsverfahren zum<br />

Ausbau des Flughafens Frankfurt zur Verfügung gestellt. Ferner konnten Lärmpegel für<br />

verschiedene Betriebszustände des Flughafens (Ost-/ West Anflug) auch aus öffentlich<br />

zugänglichen Fluglärmkarten entnommen werden. Aufgrund dieser Informationen ist von<br />

einer signifikanten Belastung des Gebiets durch Fluglärm auszugehen. Für den derzeitig<br />

vorhandenen Zustand des Flughafens wurde auf Grundlage der o.g. Daten von einer<br />

Lärmbelastung von 55 dB(A) bis 60 dB(A) ausgegangen. Es mußte jedoch festgestellt<br />

werden, dass die vom Land Hessen herausgegebenen Lärmschutzbereiche und<br />

Schutzzonen für den geplanten Flughafenausbau derzeit noch nicht veröffentlicht wurden.<br />

Damit kann für den Planungsbereich derzeit keine gesicherte Aussage über die<br />

Zugehörigkeit zu einer Schutzzone getroffen werden.<br />

Es wird deshalb von Gutachter empfohlen für das Planungsgebiet eine Zugehörigkeit zur<br />

Schutzzone 2 in Betracht zu ziehen und die daraus resultierenden Anforderungen an den<br />

Schallschutz des Gebäudes vorsorglich in die Festsetzungen des B-Plans mit aufzunehmen.<br />

Damit ergibt sich für den zu erstellenden <strong>Bebauungsplan</strong> hinsichtlich der Belastung durch<br />

Fluglärm die Empfehlung das geplante Wohngebäude so zu errichten, dass die<br />

Anforderungen der Flugplatz-Schallschutzmaßnahmenverordnung /13/ für die Tag-Schutzzone<br />

2 (55 dB(A) – 60 dB(A)) erfüllt werden.<br />

9 Zusammenfassung<br />

Zur Vorbereitung eines <strong>Bebauungsplan</strong>s für den Bau eines Wohnhauses für eine Familie mit<br />

einem pflegebedürftigen Familienmitglied wurde, zur Untersuchung der zu erwartenden<br />

besonderen Geräuschemissionen, eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt. Neben<br />

der besonderen Situation, die sich durch die Geräuschentwicklung des pflegebedürftigen<br />

Sohnes ergibt, wurde auch die Lärmbelastung durch die nahegelegene Landesstraße 3006<br />

untersucht. Die Untersuchung ergab, dass für den Fall, dass sich der pflegebedürftige Sohn<br />

im geschlossenen Gebäude aufhält, keine Belästigungen der Nachbarschaft zu erwarten ist,<br />

wenn die vorgeschlagenen Empfehlungen bzw. die bei den Berechnungen berücksichtigten<br />

Randbedingungen bei der Planung und dem Bau des Hauses berücksichtigt werden.<br />

In diesem Zusammenhang wurde darauf hingewiesen, dass durch eine Einhausung der<br />

Terrasse (Wintergarten), eine weitere Verbesserung der schalltechnischen Situation möglich<br />

wäre.<br />

Hinsichtlich des Straßenverkehrslärms wurden aufgrund der Nähe zur Landesstraße L 3006<br />

Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN 18005 /2/ bzw. auch der 16. BImSchV /6/<br />

festgestellt. Da es sich im vorliegenden Fall um ein Einzelvorhaben handelt und<br />

aufwendigere aktive Lärmschutzmaßnahmen in keiner sinnvollen Relation zum Schutzzweck<br />

stehen würden, wird empfohlen der Verpflichtung zur Lärmvorsorge durch planerische und<br />

bauliche Maßnahmen Rechnung zu tragen.<br />

Im Folgenden werden die wichtigsten Empfehlungen nochmals als Festsetzungen zur<br />

Aufnahme in den <strong>Bebauungsplan</strong> zusammengefaßt:<br />

- Aufgrund der Immissionsbelastung sollten die Fenster von Wohn- und Schlafräumen<br />

nicht in Nordwestrichtung (Straßenseite) ausgerichtet werden.<br />

- Um eine ausreichende Schalldämmung des Gebäudes gegen den Straßenlärm zu<br />

gewährleisten, sollte die Konstruktion des Gebäudes und dessen Außenbauteile<br />

schalltechnisch mindestens den Anforderungen entsprechend den in der Anlage<br />

festgelegten Lärmpegelbereichen der DIN 4109 /11/ entsprechen.<br />

- Im Hinblick auf den Fluglärm sollte die Konstruktion des Hauses auch den Anforderungen<br />

der Flugplatz-Schallschutzmaßnahmenverordnung /13/ für die Tag-Schutzzone 2 (55<br />

dB(A) – 60 dB(A)) erfüllt werden.<br />

- Der Pflegeraum sollte nach Nordosten (Terrassenseite) gelegt werden<br />

- Das Schalldämmaß der Fenster und Türen sollte im Hinblick auf die Belastung der<br />

Nachbarschaft mindestens den in Kapitel 7.3 und 8.3 beschriebenen Anforderungen<br />

entsprechen.<br />

- Das Gebäude sollte mit schallgedämmten Lüftern oder einem zentralen<br />

Belüftungssystem ausgestattet werden.<br />

- Der Innenausbau und die Innenausstattung sollten im Sinne des Schallschutzes<br />

möglichst schallabsorbierend gestaltet werden.<br />

Dies ist im B-Plan festzusetzen.<br />

Für den Fall, dass sich der pflegebedürftige Sohn in einem definierten Freibereich (Terrasse)<br />

hinter dem Haus aufhält wurde festgestellt, dass trotz zahlreicher Fremdgeräusche nicht<br />

auszuschließen ist, dass Laute des Pflegebedürftigen im Erregungsfalle wahrnehmbar<br />

bleiben. Unter Abwägung der zu erwartenden Lautstärke der Geräusche im Verhältnis zu der<br />

Lautstärke und der Häufigkeit von anderen, z.T. erheblich lauteren Geräuschen des<br />

Nachbarschaftslärms, des Verkehrs- und Fluglärms sowie der zu erwartenden Häufigkeiten<br />

des Auftretens aller Geräusche wurde angenommen, dass unter Berücksichtigung des<br />

Gebots der Rücksichtnahme keine besonderen Belästigungen zu erwarten sind. Dabei ist zu<br />

berücksichtigen, dass sich der pflegebedürftige Sohn im Allgemeinen lediglich während der<br />

Tagzeit im Außenbereich aufhält.<br />

be-1108-100107-Bericht - 13 -<br />

as - Beratung in Immissionsschutz<br />

be-1108-100107-Bericht - 14 -<br />

as - Beratung in Immissionsschutz


Literaturverzeichnis<br />

Anlage 1<br />

[1] DIN 18005 Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung“ (07/2002)<br />

[2] Beiblatt 1 zu DIN 18005-1 „Schallschutz im Städtebau“ (1987)<br />

[3] VDI 2714, "Schallausbreitung im Freien"<br />

[4] VDI 2720, Blatt 1, "Schallschutz durch Abschirmung im Freien"<br />

[5] ISO 9613-2, "Dämpfung des Schalls bei Ausbreitung im Freien"<br />

[6] Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV<br />

[7] Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS 90, Ausgabe 1990)<br />

[8] Baunutzungsverordnung – Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke<br />

(BauNVO) vom 23. Januar 1990, zuletzt geändert am <strong>22</strong>. April 1993<br />

[9] BauGB, Baugesetzbuch vom 23.06.1960, Neufassung 23. 09. 2004, zuletzt geändert<br />

29.7.2009<br />

[10] VDI 3770, Emissionskennwerte technischer Schallquellen - Sport- und<br />

Freizeitanlagen, April 2002<br />

[11] VDI 4109; Schallschutz im Hochbau, November 1989<br />

[12] Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I <strong>Nr</strong>. 56,<br />

Bonn den 9. November 2007<br />

[13] Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes gegen Fluglärm (Flugplatz-<br />

Schallschutzmaßnahmenverordnung – 2. FlugLSV), 8. September 2009<br />

Darstellung der Immissionsorte<br />

be-1108-100107-Bericht - 15 -<br />

as - Beratung in Immissionsschutz<br />

be-1108-100107-Bericht - 16 -<br />

as - Beratung in Immissionsschutz


Anlage 2<br />

Anlage 3<br />

Flächenhafte Darstellung der Immissionsbelastung<br />

Tag/ Nacht des Straßenverkehrs<br />

Flächenhafte Darstellung des maximalen Schallpegels für den<br />

Fall, dass sich der Pflegebedürftige außerhalb des Hauses<br />

aufhält<br />

be-1108-100107-Bericht - 17 -<br />

as - Beratung in Immissionsschutz<br />

be-1108-100107-Bericht - 18 -<br />

as - Beratung in Immissionsschutz


Anlage 4<br />

Anlage 5<br />

Flächenhafte Darstellung der maximalen Schallpegel für den<br />

Fall, dass sich der Pflegebedürftige innerhalb des Hauses<br />

aufhält<br />

Darstellung der Lärmpegelbereiche nach DIN 4109<br />

be-1108-100107-Bericht - 19 -<br />

as - Beratung in Immissionsschutz<br />

be-1108-100107-Bericht - 20 -<br />

as - Beratung in Immissionsschutz


L3006<br />

Neubau<br />

Zeichenerklärung<br />

Straßenachse<br />

Emissionslinie<br />

Hauptgebäude<br />

56<br />

<strong>Annabergstraße</strong><br />

Nebengebäude<br />

2<br />

Fassadenpunkt<br />

Freifeldpunkt<br />

4<br />

6<br />

Diplom Physiker Andreas Schütte<br />

Kapellenbergstraße 3, D-65779 Kelkheim<br />

Tel. 06195/ 671906<br />

8<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Hattersheim</strong> am Main<br />

Sarceller Straße 1<br />

65795 Hatterheim am Main<br />

gezeichnet<br />

geprüft<br />

Thoma<br />

Bebaungsplan<br />

Planung eines behindertengerechten Hauses<br />

Lageplan<br />

Maßstab 1:1000<br />

Plan <strong>Nr</strong>.: 1 Projekt-<strong>Nr</strong>. 1098 Datum<br />

8.01.2010<br />

Beurteilungspegel<br />

Tag<br />

[dB(A))<br />


56<br />

Beurteilungspegel<br />

Nacht<br />

[dB(A))<br />


56<br />

Maximalpegel<br />

(dB(A)]<br />


59<br />

60<br />

2<br />

III<br />

II<br />

I<br />

III<br />

5<br />

57<br />

II<br />

I<br />

I<br />

I<br />

I<br />

I I<br />

I<br />

Zeichenerklärung<br />

Hauptgebäude<br />

Nebengebäude<br />

Lärmpegelbereich<br />

nach DIN 4109<br />

Straßenachse<br />

2<br />

Emissionslinie<br />

56<br />

12<br />

56<br />

14<br />

54<br />

4<br />

(NG)<br />

(NG)<br />

Diplom Physiker Andreas Schütte<br />

Kapellenbergstraße 3, D-65779 Kelkheim<br />

Tel. 06195/ 671906<br />

6<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Hattersheim</strong> am Main<br />

Sarceller Straße 1<br />

65795 Hatterheim am Main<br />

gezeichnet<br />

geprüft<br />

4<br />

54<br />

54<br />

6<br />

54<br />

5<br />

56<br />

11<br />

9<br />

57<br />

8<br />

56<br />

8<br />

Bebaungsplan<br />

Planung eines behindertengerechten Hauses<br />

Lärmpegelbereiche nach DIN 4109<br />

Maßstab 1:500<br />

0 2 4 8 12<br />

Plan <strong>Nr</strong>.: 7 Projekt-<strong>Nr</strong>. 1108 Datum<br />

8.01.2010

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