B e g r ü n d u n g - Gemeinde Wielenbach
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Raumorientierung f<strong>ü</strong>r das Grundst<strong>ü</strong>ck Lilienweg 7 vorgeschrieben.<br />
Die Widmung der Gewerbegebiete und deren immissionstechnische Betrachtung bleiben<br />
unverändert. Innerhalb des mit GE/e bezeichneten Gebietes sind Festsetzungen getroffen<br />
worden, die Betriebe mit einem Genehmigungsbedarf nach dem BImSchG ausschließen<br />
und die Verarbeitung von Lösemitteln versagt.<br />
Betriebswohnungen sind in einem Gewerbegebiet nur als Ausnahme zulässig.<br />
Bei Festsetzung der flächenbezogenen Schallleistungspegel wird die Geräuschimmission<br />
an der nächstgelegenen, außerhalb des Plangebietes gelegenen Wohnnutzung die<br />
zulässigen Orientierungswerte des Beiblattes 1 zu DIN 18005 Teil 1 bzw. die Immissionsrichtwerte<br />
der TA Lärm deutlich unterschreiten. Des weiteren werden den bereits<br />
bestehenden Betrieben weitere Entwicklungsmöglichkeiten eingeräumt.<br />
Mit dem Bauantrag oder Antrag auf Nutzungsänderung im Rahmen des jeweiligen Genehmigungsverfahrens<br />
kann die Genehmigungsbehörde den Nachweis fordern, dass die<br />
festgesetzten immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegel durch<br />
das entsprechende Vorhaben nicht <strong>ü</strong>berschritten werden.<br />
Die Berechnung der zulässigen Immissionsanteile je Betriebsgrundst<strong>ü</strong>ck ist nach DIN ISO<br />
9613-2 f<strong>ü</strong>r freie Schallausbreitung <strong>ü</strong>ber ebenem Gelände durchzuf<strong>ü</strong>hren, wobei die Höhe<br />
des Schallausbreitungsweges gemäß Gl. 10 der DIN ISO 9613-2 mit h m = 4 m <strong>ü</strong>ber Gelände<br />
und C met = 0 anzusetzen ist.<br />
Auf die Nachweise kann verzichtet werden, wenn offensichtlich ist, dass es sich um einen<br />
nicht störenden, geräuscharmen Betrieb (z.B. B<strong>ü</strong>ronutzung) handelt.<br />
Der Bereich nördlich des MI-2 wird so strukturiert, dass hier ein fließender Übergang<br />
zum Wohnen möglich wird.<br />
Auf der Fläche MI-G wird nur gewerbliche Nutzung zugelassen. Die Festsetzung des<br />
flächenbezogenen Schalleistungspegels schließt bei einem Wert von 55/40 dB/m² auf<br />
dieser Fläche das Wohnen aus.<br />
Im Nordwesten wird im Bereich des WA-1 Gebietes wegen des angrenzenden Kindergartenbetriebes<br />
eine Grundrissorientierung (GO) hinsichtlich der Ruheräume festgesetzt.<br />
8. Technische Infrastruktur – Erschließung<br />
8.1 Verkehr<br />
Die Erschließung des Gebietes erfolgt <strong>ü</strong>ber die vorhandenen gemeindlichen Erschließungsstrassen.<br />
Die Erschließungsstraßen werden hinsichtlich der zu erwartenden Verkehrsbelastung<br />
in Bauklasse IV ausgebaut.<br />
Das auf den öffentlichen Verkehrsflächen innerhalb des Plangebietes anfallende Regenwasser<br />
wird <strong>ü</strong>ber den Tagwasserkanal abgef<strong>ü</strong>hrt. Dort wo es möglich ist, kann auch eine Versikkerung<br />
innerhalb der begleitenden Gr<strong>ü</strong>nflächen erfolgen.<br />
Die Fahrbahnbreite staffelt sich von 6-3,50m Breite. Teilweise wird ein 1,50 m breiter Seitenstreifen,<br />
der bei späterem Bedarf auch zur Verbreiterung der Fahrbahn oder der Anlage eines<br />
Fußweges genutzt werden kann, bestimmt.<br />
Die Planstrasse A soll als verkehrsberuhigter Bereich ausgebaut werden und eine fußläufige<br />
Verbindung nach Norden zur Rosenstrasse erhalten. Die Parkbuchten innerhalb der Rosenstrasse<br />
werden durch Gr<strong>ü</strong>nflächen unterbrochen. Die vorgesehene Planstraße B entfällt,<br />
daf<strong>ü</strong>r wird das Mischgebiet MI1 durch einen verlängerten Stich der Planstrasse A nach S<strong>ü</strong>den<br />
hin erschlossen. 3-achsige M<strong>ü</strong>llfahrzeuge können durch die Einbahnstrasse zur Blu-<br />
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