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B e g r ü n d u n g - Gemeinde Wielenbach

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Raumorientierung f<strong>ü</strong>r das Grundst<strong>ü</strong>ck Lilienweg 7 vorgeschrieben.<br />

Die Widmung der Gewerbegebiete und deren immissionstechnische Betrachtung bleiben<br />

unverändert. Innerhalb des mit GE/e bezeichneten Gebietes sind Festsetzungen getroffen<br />

worden, die Betriebe mit einem Genehmigungsbedarf nach dem BImSchG ausschließen<br />

und die Verarbeitung von Lösemitteln versagt.<br />

Betriebswohnungen sind in einem Gewerbegebiet nur als Ausnahme zulässig.<br />

Bei Festsetzung der flächenbezogenen Schallleistungspegel wird die Geräuschimmission<br />

an der nächstgelegenen, außerhalb des Plangebietes gelegenen Wohnnutzung die<br />

zulässigen Orientierungswerte des Beiblattes 1 zu DIN 18005 Teil 1 bzw. die Immissionsrichtwerte<br />

der TA Lärm deutlich unterschreiten. Des weiteren werden den bereits<br />

bestehenden Betrieben weitere Entwicklungsmöglichkeiten eingeräumt.<br />

Mit dem Bauantrag oder Antrag auf Nutzungsänderung im Rahmen des jeweiligen Genehmigungsverfahrens<br />

kann die Genehmigungsbehörde den Nachweis fordern, dass die<br />

festgesetzten immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegel durch<br />

das entsprechende Vorhaben nicht <strong>ü</strong>berschritten werden.<br />

Die Berechnung der zulässigen Immissionsanteile je Betriebsgrundst<strong>ü</strong>ck ist nach DIN ISO<br />

9613-2 f<strong>ü</strong>r freie Schallausbreitung <strong>ü</strong>ber ebenem Gelände durchzuf<strong>ü</strong>hren, wobei die Höhe<br />

des Schallausbreitungsweges gemäß Gl. 10 der DIN ISO 9613-2 mit h m = 4 m <strong>ü</strong>ber Gelände<br />

und C met = 0 anzusetzen ist.<br />

Auf die Nachweise kann verzichtet werden, wenn offensichtlich ist, dass es sich um einen<br />

nicht störenden, geräuscharmen Betrieb (z.B. B<strong>ü</strong>ronutzung) handelt.<br />

Der Bereich nördlich des MI-2 wird so strukturiert, dass hier ein fließender Übergang<br />

zum Wohnen möglich wird.<br />

Auf der Fläche MI-G wird nur gewerbliche Nutzung zugelassen. Die Festsetzung des<br />

flächenbezogenen Schalleistungspegels schließt bei einem Wert von 55/40 dB/m² auf<br />

dieser Fläche das Wohnen aus.<br />

Im Nordwesten wird im Bereich des WA-1 Gebietes wegen des angrenzenden Kindergartenbetriebes<br />

eine Grundrissorientierung (GO) hinsichtlich der Ruheräume festgesetzt.<br />

8. Technische Infrastruktur – Erschließung<br />

8.1 Verkehr<br />

Die Erschließung des Gebietes erfolgt <strong>ü</strong>ber die vorhandenen gemeindlichen Erschließungsstrassen.<br />

Die Erschließungsstraßen werden hinsichtlich der zu erwartenden Verkehrsbelastung<br />

in Bauklasse IV ausgebaut.<br />

Das auf den öffentlichen Verkehrsflächen innerhalb des Plangebietes anfallende Regenwasser<br />

wird <strong>ü</strong>ber den Tagwasserkanal abgef<strong>ü</strong>hrt. Dort wo es möglich ist, kann auch eine Versikkerung<br />

innerhalb der begleitenden Gr<strong>ü</strong>nflächen erfolgen.<br />

Die Fahrbahnbreite staffelt sich von 6-3,50m Breite. Teilweise wird ein 1,50 m breiter Seitenstreifen,<br />

der bei späterem Bedarf auch zur Verbreiterung der Fahrbahn oder der Anlage eines<br />

Fußweges genutzt werden kann, bestimmt.<br />

Die Planstrasse A soll als verkehrsberuhigter Bereich ausgebaut werden und eine fußläufige<br />

Verbindung nach Norden zur Rosenstrasse erhalten. Die Parkbuchten innerhalb der Rosenstrasse<br />

werden durch Gr<strong>ü</strong>nflächen unterbrochen. Die vorgesehene Planstraße B entfällt,<br />

daf<strong>ü</strong>r wird das Mischgebiet MI1 durch einen verlängerten Stich der Planstrasse A nach S<strong>ü</strong>den<br />

hin erschlossen. 3-achsige M<strong>ü</strong>llfahrzeuge können durch die Einbahnstrasse zur Blu-<br />

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