Download - Hegau-Jugendwerk GmbH
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Im <strong>Hegau</strong>-<strong>Jugendwerk</strong> werden in der Regel Rehabilitanden im Alter bis zu 21 Jahren,<br />
in Einzelfällen bei speziellen Fragestellungen auch darüber hinaus aufgenommen.<br />
Diese werden von derzeit ca. 400 Mitarbeitern (siehe folgendes Kapitel)<br />
betreut.<br />
3.1.1. Das Mitarbeiterteam<br />
Das umfassende diagnostisch-therapeutische Angebot ermöglicht eine nahtlose,<br />
vielfältige und kontinuierliche Rehabilitationsbehandlung im Anschluss an die Akutklinik,<br />
welche die schulische, berufliche und soziale Wiedereingliederung zum Ziel<br />
hat.<br />
Dies verlangt ein multiprofessionell zusammengefügtes und interdisziplinär arbeitendes<br />
Mitarbeiterteam, welches unter ärztlicher Leitung den individuell gestalteten<br />
Rehabilitationsplan umsetzt und aus Ärzten, (Neuro-)Psychologen, Pflegekräften,<br />
Fachtherapeuten (Physiotherapie/Krankengymnastik, Ergotherapie, Logopädie,<br />
[Teilbereich Unterstützte Kommunikation], Berufstherapie, Musiktherapie, Massage-<br />
und medizinische Bäderabteilung/Physikalische Therapie, Schwimm- und<br />
Sporttherapie), Sozialpädagogen, Sozialarbeitern und Lehrern der staatlich anerkannten<br />
Krankenhausschule besteht.<br />
Für einen ständigen und umfassenden Informationsaustausch sowie eine kritische<br />
Überprüfung des Rehabilitationsverlaufs sind regelmäßige Teamkonferenzen (z.B.<br />
Case-Management) unabdingbar. Nach einer umfassenden Aufnahmeuntersuchung<br />
ergeben sich eine individuelle Problematik und Fragestellungen, welche<br />
im Therapieplan entsprechend berücksichtigt werden. Die Therapieschwerpunkte<br />
werden in den oben genannten Teambesprechungen überprüft und damit dem<br />
Rehabilitationsverlauf gemäß verändert. Dies geschieht in der Regel in Absprache<br />
mit den Rehabilitanden und deren Angehörigen 33 .<br />
3.1.2. Das Klientel<br />
Die Rehabilitanden und Patienten kommen aus dem gesamten Bundesgebiet sowie<br />
aus dem nahen Ausland.<br />
Die Aufenthaltsdauer beträgt in der Regel mehrere Monate und in Ausnahmefällen<br />
auch länger als ein Jahr - je nach Schwere der Schädigung und der individuellen<br />
33 vgl. Schriftenreihe <strong>Jugendwerk</strong> 1999, 9, S. 5-7; vgl. auch Schriftenreihe <strong>Jugendwerk</strong><br />
2000, S. 8-10; vgl. auch <strong>Jugendwerk</strong> Gailingen e.V. 1998, S. 1-8.<br />
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