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Allmess Preisliste 2008 - Heizkosten-online.de

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Das gesetzliche Eichwesen<br />

in Deutschland und die MID<br />

Was ist NEU für <strong>de</strong>n Händler in<br />

Verbindung mit <strong>de</strong>r MID?<br />

An<strong>de</strong>rs als beim bisherigen Umgang<br />

mit Messgeräten <strong>de</strong>finiert die<br />

MID auch für <strong>de</strong>n Händler bestimmte<br />

Pflichten im Zusammenhang mit<br />

<strong>de</strong>r Vermarktung z.B. von Wasserund<br />

Wärmezählern:<br />

Pflichten <strong>de</strong>r<br />

Wirtschaftsakteure 1<br />

- Händler<br />

• Pflichten<br />

• Prüft Vorhan<strong>de</strong>nsein <strong>de</strong>r CE-<br />

Kennzeichnung, EG-Konformitätserklärung<br />

und eventuell<br />

weiterer Dokumente<br />

• Einhaltung <strong>de</strong>r Lagerungsund<br />

Transportbedingungen<br />

• Zusammenarbeit mit Marktaufsichtsbehör<strong>de</strong>n<br />

• übernimmt ggf. Pflichten <strong>de</strong>s<br />

Herstellers, wenn dieser<br />

seinen Pflichten nicht nachkommt.<br />

Der letztgenannte Passus „Pflichten<br />

<strong>de</strong>s Herstellers“ enthält einen<br />

weiteren Anfor<strong>de</strong>rungskatalog von<br />

Pflichten, welche ein Händler dann<br />

erfüllen muss, wenn ein Hersteller<br />

dieses nicht tut o<strong>de</strong>r kann (wirtschaftliche<br />

Notlage) bzw. <strong>de</strong>r Importeur<br />

bei Import aus Drittlän<strong>de</strong>rn.<br />

Das wären schwerwiegen<strong>de</strong> Konsequenzen<br />

für <strong>de</strong>n Händler!<br />

Die Zusammenarbeit <strong>de</strong>s <strong>de</strong>utschen<br />

Fachgroßhan<strong>de</strong>ls mit Unternehmungen<br />

wie <strong>de</strong>r <strong>Allmess</strong> GmbH<br />

bietet ein Höchstmaß an Absicherung<br />

für <strong>de</strong>n Fall, dass ein sogenannter<br />

„Billiganbieter“ mit <strong>de</strong>n<br />

oben beschriebenen Konsequenzen<br />

ausfällt.<br />

Das wird erst recht teuer!<br />

1 Auszug aus: „New Approach“ von N. Barz,<br />

Referat II D3 , Normung Konformitätsbewertung,<br />

Messwesen, Fachaufsicht, PTB,<br />

Bun<strong>de</strong>sministerium für Wirtschaft und Technologie<br />

Bisher:<br />

Seit 1978 (Kaltwasserzähler) bzw. 1980 (Wärmezähler, Warmwasserzähler) gilt das<br />

Eichgesetz, bzw. die darauf aufbauen<strong>de</strong> Eichordnung.<br />

Wasser- und Wärmezähler wur<strong>de</strong>n bisher entwe<strong>de</strong>r innerstaatlich durch die PTB<br />

(Physikalisch Technisches Bun<strong>de</strong>samt) bauartgeprüft und somit zur Eichung zugelassen<br />

o<strong>de</strong>r im Falle von Wasserzählern in einem beliebigen Land <strong>de</strong>r EU zugelassen<br />

und erstgeeicht.<br />

Diese bestehen<strong>de</strong>n Zulassungen gelten weiterhin und unbeschränkt bis zum<br />

30.10.2016. Wasser- und Wärmezähler mit diesen bestehen<strong>de</strong>n Zulassungen können<br />

also weiterhin erstgeeicht in Verkehr gebracht wer<strong>de</strong>n, es gelten die gesetzlichen<br />

Eichgebühren.<br />

Zukünftig :<br />

Neuzulassungen von Messgeräten können seit <strong>de</strong>m 31.10.2006 nur noch nach MID<br />

(Measurement Instruments Directive 2004/22 EG = Europäische Messgeräterichtlinie)<br />

durchgeführt wer<strong>de</strong>n.<br />

Es wird einige Verän<strong>de</strong>rungen in <strong>de</strong>r technischen Definition <strong>de</strong>r jeweiligen Messgeräte<br />

geben, die bei <strong>Allmess</strong> bereits weitgehend vollzogen wor<strong>de</strong>n sind, bzw. <strong>de</strong>mnächst<br />

vollzogen wer<strong>de</strong>n.<br />

Ab <strong>de</strong>m 30.10.2016 wer<strong>de</strong>n Wasser- und Wärmezähler dann ausschließlich nach<br />

MID in Verkehr gebracht.<br />

Sie als <strong>Allmess</strong>-Kun<strong>de</strong> sind kaum davon betroffen, und die Verwendung von <strong>Allmess</strong>-<br />

Wasser- und Wärmezählern ist langfristig so sicher, wie das bisher in mehr<br />

als 25 <strong>Allmess</strong>-Jahren vorbildlich war.<br />

Wichtig:<br />

Zum Thema “Eichgebühren” gibt es eine Information <strong>de</strong>s VDDW unter<br />

www.vddw.<strong>de</strong>, <strong>de</strong>ren wesentliche Inhalte wie folgt lauten:<br />

Ausweis <strong>de</strong>r Eichgebühren<br />

Die Mitgliedsunternehmen <strong>de</strong>s Verban<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r Deutschen Wasser- und Wärmezählerindustrie<br />

e.V. weisen auf folgen<strong>de</strong> unterschiedliche Fälle hin:<br />

1. Erstmaliges Inverkehrbringen mit EG- bzw. innerstaatlicher Zulassung<br />

(bis 30.10.2016)<br />

In diesem Fall wird nach wie vor die sich auf Grund <strong>de</strong>r weiterhin gelten<br />

<strong>de</strong>n Eichkostenverordnung ergeben<strong>de</strong> Eichgebühr ausgewiesen<br />

2. Erstmaliges Inverkehrbringen MID-konformer Geräte (ab 30.10.2006)<br />

In diesem Fall wer<strong>de</strong>n die „gesetzlichen Eichgebühren“ durch ein „Festentgelt<br />

Konformitätsbewertung“ ersetzt.<br />

Dieses Festentgelt wird gleichlautend mit <strong>de</strong>n gesetzlichen Eichgebühren sein.<br />

Details sind <strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n Übersicht (www. vddw.<strong>de</strong>) zu entnehmen.<br />

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