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Allmess Preisliste 2008 - Heizkosten-online.de

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Verkaufsbedingungen<br />

<strong>de</strong>r <strong>Allmess</strong> GmbH<br />

1. Allgemeines<br />

1.1 Für alle unsere – auch zukünftigen – Lieferungen,<br />

Leistungen und Angebote gelten ausschließlich die<br />

nachfolgen<strong>de</strong>n Verkaufsbedingungen. Sie wer<strong>de</strong>n vom<br />

Auftraggeber mit Auftragserteilung, spätestens aber mit<br />

Entgegennahme <strong>de</strong>r ersten Lieferung anerkannt und<br />

gelten in <strong>de</strong>r jeweils gültigen Fassung für die gesamte<br />

Dauer <strong>de</strong>r Geschäftsverbindung.<br />

1.2 Etwaigen abweichen<strong>de</strong>n Bedingungen <strong>de</strong>s Auftraggebers<br />

wird hiermit wi<strong>de</strong>rsprochen; sie gelten auch bei Durchführung<br />

<strong>de</strong>s Auftrages nicht als angenommen. An<strong>de</strong>re<br />

Vereinbarungen, Zusicherungen, Än<strong>de</strong>rungen und<br />

Nebenabre<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n nur wirksam, wenn wir uns<br />

schriftlich damit einverstan<strong>de</strong>n erklären.<br />

2. Angebote/Bestellungen<br />

2.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend. Der Vertrag<br />

kommt erst mit unserer Auftragsbestätigung zustan<strong>de</strong>;<br />

wird eine Auftragsbestätigung nicht versandt, kommt <strong>de</strong>r<br />

Vertrag durch Lieferung mit <strong>de</strong>m Inhalt <strong>de</strong>r Rechnung<br />

zustan<strong>de</strong>.<br />

2.2 Wir sind berechtigt, während <strong>de</strong>r Lieferzeit ohne<br />

vorherige Ankündigung Konstruktions- und Formän<strong>de</strong>rungen<br />

<strong>de</strong>s Vertragsgegenstan<strong>de</strong>s vorzunehmen, sofern sie<br />

<strong>de</strong>m Auftraggeber zumutbar sind.<br />

2.3 Für <strong>de</strong>n Umfang <strong>de</strong>r Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung/Rechnung<br />

maßgeblich. Wir haben das Recht,<br />

bis zu 10% mehr o<strong>de</strong>r weniger zu liefern.<br />

Die Feststellung <strong>de</strong>r für die Rechnung maßgeblichen<br />

Mengen erfolgt im Abgangswerk o<strong>de</strong>r -lager. Diese<br />

Mengenfestsetzung ist für <strong>de</strong>n Auftraggeber bin<strong>de</strong>nd.<br />

Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang erlaubt.<br />

2.4 Bei Bestellung von Mengen, die unseren Vorverpackungseinheiten<br />

nicht entsprechen, sind wir berechtigt, die<br />

Bestellmenge auf die zahlenmäßig am nächsten liegen<strong>de</strong><br />

Verpackungseinheit anzupassen.<br />

3. Lieferung/Lieferzeit/Lieferfrist<br />

3.1 Die Lieferung erfolgt ab Werk Ol<strong>de</strong>nburg i. H. o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m<br />

von uns festzusetzen<strong>de</strong>n Werk o<strong>de</strong>r Lager.<br />

3.2 Lieferfristen sind beson<strong>de</strong>rs zu vereinbaren. Ist eine<br />

Lieferfrist vereinbart, so beginnt sie mit <strong>de</strong>m Datum <strong>de</strong>s<br />

Vertragsabschlusses, jedoch nicht vor <strong>de</strong>r vollständigen<br />

Beibringung <strong>de</strong>r vom Auftraggeber zu beschaffen<strong>de</strong>n<br />

Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben sowie nicht<br />

vor Eingang einer etwa vereinbarten Anzahlung. Die<br />

Einhaltung <strong>de</strong>r Lieferfrist durch uns setzt in je<strong>de</strong>m Fall die<br />

Erfüllung <strong>de</strong>r Vertragspflichten durch <strong>de</strong>n Auftraggeber<br />

voraus.<br />

3.3 Treten auf unserer Seite o<strong>de</strong>r bei unseren Vorlieferanten<br />

Hin<strong>de</strong>rnisse außerhalb unserer Einflussmöglichkeiten auf,<br />

z. B. höhere Gewalt, hoheitliche Eingriffe, Aus- und<br />

Einfuhrverbote, Arbeitskämpfe, Verzögerungen o<strong>de</strong>r<br />

Ausfall <strong>de</strong>r Anlieferung wesentlicher Rohstoffe,<br />

Materialien o<strong>de</strong>r Teile, verlängert sich die Lieferzeit, auch<br />

bei bereits bestehen<strong>de</strong>m Lieferverzug, angemessen.<br />

3.4 Soweit wir die Überschreitung vereinbarter Fristen zu<br />

vertreten haben, hat <strong>de</strong>r Auftraggeber, soweit er durch<br />

die Nichteinhaltung <strong>de</strong>r Fristen einen Scha<strong>de</strong>n erlitten<br />

hat, Anspruch auf eine Verzugsentschädigung. Nicht<br />

vorhersehbare Schä<strong>de</strong>n, die aufgrund eines durch leichte<br />

Fahrlässigkeit <strong>de</strong>s Verwen<strong>de</strong>rs entstan<strong>de</strong>nen Verzuges<br />

verursacht wur<strong>de</strong>n, wer<strong>de</strong>n von uns nicht ersetzt. Dieser<br />

Anspruchsausschluss gilt nicht für Verletzungen <strong>de</strong>s<br />

Lebens, <strong>de</strong>s Körpers o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Gesundheit.<br />

3.5 Verzögert sich die Auslieferung aus Grün<strong>de</strong>n, die <strong>de</strong>m<br />

Auftraggeber zuzurechnen sind, so treten Annahmeverzug<br />

und Übergang <strong>de</strong>r Leistungsgefahr ein, sobald wir <strong>de</strong>m<br />

Auftraggeber die Versandbereitschaft mitgeteilt haben.<br />

3.6 Gerät <strong>de</strong>r Auftraggeber mit <strong>de</strong>r Abnahme auch nur einer<br />

Teillieferung in Verzug, so sind wir nach Ablauf einer von<br />

uns zu setzen<strong>de</strong>n Nachfrist von zwei Wochen berechtigt,<br />

von <strong>de</strong>m gesamten Vertrag o<strong>de</strong>r von Teilen davon<br />

zurückzutreten o<strong>de</strong>r Scha<strong>de</strong>nersatz statt <strong>de</strong>r Leistung in<br />

Bezug auf <strong>de</strong>n gesamten Vertrag o<strong>de</strong>r Teilen davon zu<br />

for<strong>de</strong>rn; einer Ablehnungsandrohung bedarf es in keinem<br />

Fall. Verlangen wir Scha<strong>de</strong>nersatz statt <strong>de</strong>r Leistung, so<br />

beträgt <strong>de</strong>r zu ersetzen<strong>de</strong> Scha<strong>de</strong>n pauschal 15% <strong>de</strong>s<br />

Kaufpreises ohne Umsatzsteuer, wenn wir nicht einen<br />

höheren o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Auftraggeber einen geringeren<br />

Scha<strong>de</strong>n nachweist.<br />

4. Qualitätskontrolle<br />

4.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die einwandfreie<br />

Qualität unserer Lieferungen bei Wareneingang zu<br />

überprüfen.<br />

4.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese Prüfungsergebnisse<br />

als Qualitätsnachweis zu dokumentieren und<br />

aufzubewahren.<br />

4.3 Wir haben das Recht auf vollständige Einsichtnahme in<br />

die Aufzeichnungen/Dokumente <strong>de</strong>s Auftraggeber über<br />

die an diesen gelieferten Waren.<br />

5. Eigentumsvorbehalt und Sicherungsrechte<br />

5.1 Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur<br />

vollständigen Erfüllung aller For<strong>de</strong>rungen aus <strong>de</strong>r<br />

Geschäftsverbindung mit <strong>de</strong>m Auftraggeber, einschließlich<br />

<strong>de</strong>s Erlöschens aller Verbindlichkeiten aus Wechseln,<br />

die im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Geschäftsverbindung<br />

begrün<strong>de</strong>t wor<strong>de</strong>n sind.<br />

5.2 Dies gilt auch im Falle <strong>de</strong>r Be- und Verarbeitung <strong>de</strong>r<br />

Ware. Die Be- und Verarbeitung <strong>de</strong>r Vorbehaltsware<br />

durch <strong>de</strong>n Auftraggeber erfolgt für uns, ohne dass uns<br />

hieraus Verpflichtungen entstehen. Bei Be- und<br />

Verarbeitung sowie Verbindung und Vermischung mit<br />

an<strong>de</strong>ren, nicht <strong>de</strong>m Auftraggeber gehören<strong>de</strong>n Waren,<br />

erwerben wir Miteigentum an <strong>de</strong>r neuen Sache im<br />

Verhältnis <strong>de</strong>s Rechnungswertes unserer Waren zu <strong>de</strong>m<br />

Wert <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren Waren zur Zeit <strong>de</strong>r Be- und Verarbeitung,<br />

Verbindung o<strong>de</strong>r Vermischung. Der Auftraggeber<br />

verwahrt die neue Sache für uns unentgeltlich.<br />

5.3 Der Auftraggeber darf die Vorbehaltsware nur mit unserer<br />

ausdrücklichen Zustimmung verpfän<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r zur Sicherung<br />

übereignen und nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang<br />

veräußern. Der Auftraggeber tritt hiermit im<br />

voraus bis zur vollständigen Tilgung aller unserer<br />

For<strong>de</strong>rungen aus Lieferungen und sonstigen Leistungen<br />

die ihm aus <strong>de</strong>r Veräußerung von Vorbehaltsware<br />

zustehen<strong>de</strong>n For<strong>de</strong>rungen in voller Höhe mit allen<br />

Nebenrechten an uns ab.<br />

5.4 Der Auftraggeber bleibt zum Einzug dieser For<strong>de</strong>rungen<br />

berechtigt, solange er seine Verpflichtungen uns gegenüber<br />

erfüllt. Die Einziehungsermächtigung kann<br />

wi<strong>de</strong>rrufen wer<strong>de</strong>n, wenn <strong>de</strong>r Sicherungszweck <strong>de</strong>s<br />

Eigentumsvorbehalts gefähr<strong>de</strong>t ist, insbeson<strong>de</strong>re wenn<br />

sich <strong>de</strong>r Auftraggeber in Zahlungsverzug befin<strong>de</strong>t.<br />

Eingezogene Beträge sind an uns abzuführen, soweit<br />

For<strong>de</strong>rungen aus <strong>de</strong>n Geschäftsverbindungen <strong>de</strong>s<br />

Auftraggebers mit uns fällig sind.<br />

5.5 Wir sind verpflichtet, uns zustehen<strong>de</strong> Sicherheiten auf<br />

Verlangen nach Wahl <strong>de</strong>s Auftraggebers insoweit<br />

freizugeben, als ihr realisierbarer Wert unsere zu<br />

sichern<strong>de</strong>n For<strong>de</strong>rungen um mehr als 10% übersteigt.<br />

5.6 Bei Zahlungsverzug <strong>de</strong>s Auftraggebers sind wir<br />

berechtigt, die Vorbehaltsware an uns zu nehmen; <strong>de</strong>r<br />

Auftraggeber erteilt hiermit unwi<strong>de</strong>rruflich und unbedingt<br />

seine Zustimmung zur Herausgabe.<br />

5.7 Bei Beeinträchtigung unserer Eigentumsrechte durch<br />

Dritte, insbeson<strong>de</strong>re bei Beschlagnahme o<strong>de</strong>r Pfändung<br />

<strong>de</strong>r Ware, wird uns <strong>de</strong>r Auftraggeber sofort unter<br />

Übersendung <strong>de</strong>r ihm verfügbaren Unterlagen (z. B.<br />

Pfändungsprotokolle) benachrichtigen und <strong>de</strong>n Dritten auf<br />

unsere Eigentumsrechte hinweisen. Der Auftraggeber ist<br />

verpflichtet, die uns durch Beeinträchtigung unserer<br />

Eigentumsrechte und erfor<strong>de</strong>rlichen Abwehrmaßnahmen<br />

entstehen<strong>de</strong>n Kosten zu tragen.<br />

5.8 Haben wir die Einziehungsermächtigung wi<strong>de</strong>rrufen, so ist<br />

<strong>de</strong>r Auftraggeber verpflichtet und wir sind berechtigt,<br />

Schuldnern <strong>de</strong>s Auftraggebers die Abtretung von<br />

For<strong>de</strong>rungen anzuzeigen.<br />

6. Beanstandungen/Gewährleistung<br />

6.1 Vorbehaltlich <strong>de</strong>r unter Kaufleuten bestehen<strong>de</strong>n Rügepflicht<br />

hat <strong>de</strong>r Auftraggeber die nachfolgen<strong>de</strong>n Gewährleistungsrechte.<br />

6.2 Bei mangelhafter Lieferung o<strong>de</strong>r Leistung wer<strong>de</strong>n wir<br />

nach unserer Wahl nachbessern o<strong>de</strong>r fehlerhafte Teile<br />

o<strong>de</strong>r Teilegruppen austauschen. An Teilen, die zum<br />

Zwecke <strong>de</strong>s Austauschs ausgebaut wer<strong>de</strong>n, erwerben<br />

wir Eigentum.<br />

6.3 Bei endgültigem Fehlschlagen <strong>de</strong>r Nachbesserung o<strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>r Ersatzlieferung kann <strong>de</strong>r Auftraggeber Min<strong>de</strong>rung<br />

o<strong>de</strong>r vom Vertrag zurücktreten.<br />

6.4 Gewährleistungsansprüche <strong>de</strong>s Auftraggebers bestehen<br />

nicht,<br />

- wenn die Liefergegenstän<strong>de</strong> durch <strong>de</strong>n Auftraggeber<br />

o<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>ssen Auftrag durch Dritte unsachgemäß,<br />

vorschriftswidrig o<strong>de</strong>r entgegen <strong>de</strong>m anerkannten<br />

Stand <strong>de</strong>r Technik montiert o<strong>de</strong>r eingesetzt wer<strong>de</strong>n,<br />

insbeson<strong>de</strong>re unter Verstoß gegen gesetzliche<br />

Bestimmungen, wie <strong>de</strong>r für Trinkwasser (TrinkWV)<br />

zugelassenen Grenzwerte für chemische Stoffe und<br />

PH-Werte, o<strong>de</strong>r unter Verstoß gegen unsere Montageund<br />

Betriebsanleitungen; das gleiche gilt bei einem<br />

Verstoß gegen DIN-Normen, DVGW-Regelwerke und<br />

die TAB Fernwärme,<br />

- wenn Kalkablagerungen o<strong>de</strong>r in Wasser- o<strong>de</strong>r Wärmezähler<br />

eingetragene Fremdstoffe zu Funktionsstörungen<br />

führen,<br />

- wenn <strong>de</strong>r Auftraggeber o<strong>de</strong>r ein von ihm beauftragter<br />

Dritter an <strong>de</strong>n Liefergegenstän<strong>de</strong>n technische<br />

Än<strong>de</strong>rungen, Erweiterungen o<strong>de</strong>r Reparaturen<br />

vorgenommen hat, sofern nicht <strong>de</strong>r Auftraggeber<br />

nachweist, dass <strong>de</strong>r Eingriff <strong>de</strong>n aufgetretenen Fehler<br />

nicht verursacht hat, o<strong>de</strong>r<br />

- wenn Sicherungs-Stempel- o<strong>de</strong>r Hauptstempelstellen<br />

verletzt wor<strong>de</strong>n sind.<br />

6.5 Gewährleistungsansprüche <strong>de</strong>s Auftraggebers bestehen<br />

nicht für von uns gelieferte gebrauchte Erzeugnisse.<br />

6.6 Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns Gelegenheit zur<br />

Überprüfung und ggf. zum Austausch beanstan<strong>de</strong>ter<br />

Lieferungen zu geben.<br />

6.7 Gewährleistungsansprüche von Unternehmern verjähren<br />

in einem Jahr ab Lieferung <strong>de</strong>r Ware.<br />

7. Preise/Zahlungen<br />

7.1 Es gelten die Preise <strong>de</strong>r jeweils gültigen <strong>Preisliste</strong>. Alle<br />

Preise und Gebühren gelten ab Erfüllungsort zzgl. <strong>de</strong>r<br />

gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Auftraggeber trägt<br />

alle Nebenkosten, insbeson<strong>de</strong>re die Prämien für die<br />

Transportversicherung, die wir nur auf beson<strong>de</strong>re<br />

Weisung abschließen, soweit die Kosten <strong>de</strong>r Verpackung<br />

und Versendung bei einem Warenwert unter 640,00 EURO<br />

liegen.<br />

7.2 Rechnungen für Warenlieferungen sind zahlbar, jeweils<br />

ab Rechnungsdatum, binnen 30 Tagen ohne Abzug o<strong>de</strong>r<br />

binnen 14 Tagen mit 3% Skonto auf <strong>de</strong>n Warenwert.<br />

Skontoabzüge von <strong>de</strong>r gesetzlich vorgeschriebenen<br />

Eichgebühr sowie bei Lohnarbeiten (Reparaturen), für<br />

Vermietung und Wartungsleistungen sind unzulässig.<br />

7.3 Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen o<strong>de</strong>r<br />

rechtskräftig festgestellten Gegenfor<strong>de</strong>rungen zulässig.<br />

Zurückbehaltungsrechte aus an<strong>de</strong>ren Verträgen mit uns<br />

sind ausgeschlossen.<br />

7.4 Bei Zahlungsverzug o<strong>de</strong>r Stundung haben wir Anspruch<br />

auf Zinsen in Höhe von 8% p. a. über <strong>de</strong>m Basiszinssatz.<br />

Unabhängig davon können von Kaufleuten 5% Zinsen ab<br />

Fälligkeit verlangt wer<strong>de</strong>n.<br />

7.5 Wenn wir, ohne <strong>de</strong>m Auftraggeber hierzu verpflichtet zu<br />

sein, <strong>de</strong>r Rücknahme einer Lieferung zustimmen, steht uns<br />

ohne beson<strong>de</strong>ren Nachweis eine Kostenpauschale von<br />

15% <strong>de</strong>s auf die zurückgenommene Ware entfallen<strong>de</strong>n<br />

Nettorechnungswerts zzgl. Mwst. zu, es sei <strong>de</strong>nn, <strong>de</strong>r<br />

Auftraggeber weist einen geringeren Scha<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r wir<br />

weisen einen höheren Scha<strong>de</strong>n nach. In keinem Falle<br />

wer<strong>de</strong>n die Gebühren für die gesetzlich vorgeschriebene<br />

Eichung erstattet.<br />

7.6 Eine mangeln<strong>de</strong> Leistungsfähigkeit <strong>de</strong>s Bestellers<br />

berechtigt uns, vorbehaltlich sonstiger Rechte, die<br />

Leistung so lange zu verweigern, bis die Gegenleistung<br />

bewirkt o<strong>de</strong>r Sicherheit für sie geleistet wur<strong>de</strong>. Wir sind<br />

berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn <strong>de</strong>r<br />

Besteller trotz Fristsetzung we<strong>de</strong>r die Leistung Zug um<br />

Zug noch Sicherheitsleistung bewirkt. Wir sind ferner<br />

berechtigt, <strong>de</strong>m Auftraggeber uns entstan<strong>de</strong>ne und noch<br />

entstehen<strong>de</strong> Kosten sowie entgangenen Gewinn zu<br />

berechnen, es sei <strong>de</strong>nn, <strong>de</strong>n Auftraggeber trifft kein<br />

Verschul<strong>de</strong>n an <strong>de</strong>m Rücktrittsgrund.<br />

8. Haftung<br />

Bei leicht fahrlässiger Verletzung von nicht wesentlichen<br />

Vertragspflichten haften wir nicht. Wesentliche<br />

Vertragspflichten sind solche, <strong>de</strong>ren Erfüllung die<br />

ordnungsgemäße Durchführung <strong>de</strong>s Vertrags überhaupt<br />

erst möglicht und auf <strong>de</strong>ren Einhaltung <strong>de</strong>r Vertragspartner<br />

regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Bei sonstigen<br />

leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich<br />

unsere Haftung auf <strong>de</strong>n nach <strong>de</strong>r Art <strong>de</strong>r Ware vorhersehbaren<br />

und vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsscha<strong>de</strong>n.<br />

Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen<br />

unserer gesetzlichen Vertreter o<strong>de</strong>r<br />

Erfüllungsgehilfen. Die vorstehen<strong>de</strong>n Haftungsbeschränkungen<br />

betreffen nicht Ansprüche <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n<br />

aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen<br />

nicht, wenn und soweit Körper- und<br />

Gesundheitsschä<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Tod <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n uns<br />

zuzurechnen sind o<strong>de</strong>r wenn und soweit wir eine Garantie<br />

abgegeben haben.<br />

9. Teilnichtigkeit<br />

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen<br />

insgesamt o<strong>de</strong>r teilweise nichtig o<strong>de</strong>r unwirksam sein,<br />

wird hierdurch die Wirksamkeit <strong>de</strong>r übrigen Bestimmungen<br />

nicht berührt.<br />

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand<br />

und anwendbares Recht<br />

Erfüllungsort ist Ol<strong>de</strong>nburg i. H. Es gilt das Recht <strong>de</strong>r<br />

Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland. Die Anwendung <strong>de</strong>s<br />

einheitlichen UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.<br />

Ausschließlicher Gerichtsstand im Verkehr mit Vollkaufleuten,<br />

juristischen Personen <strong>de</strong>s öffentlichen Rechts und<br />

öffentlich-rechtlichen Son<strong>de</strong>rvermögen ist Hamburg.<br />

Hiervon abweichend sind wir berechtigt, <strong>de</strong>n Auftraggeber<br />

in je<strong>de</strong>m an<strong>de</strong>ren gesetzlichen Gerichtsstand in<br />

Anspruch zu nehmen.<br />

23758 Ol<strong>de</strong>nburg i. H., Dezember 2006<br />

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