Allmess Preisliste 2008 - Heizkosten-online.de
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Stand <strong>de</strong>r Eichgesetzgebung<br />
„Gesetzliche Grundlage“<br />
Gemäß § 2 Abs. 1 <strong>de</strong>s Eichgesetzes in <strong>de</strong>r Neufassung vom 23.03.1992 besteht für<br />
• Kaltwasserzähler<br />
• Warmwasserzähler<br />
• Wärmezähler<br />
die Eichpflicht, wenn sie im geschäftlichen Verkehr verwen<strong>de</strong>t o<strong>de</strong>r so bereitgehalten wer<strong>de</strong>n,<br />
dass sie ohne Vorbereitung in Gebrauch genommen wer<strong>de</strong>n können. Neben <strong>de</strong>n<br />
Hauswasserzählern gilt dies insbeson<strong>de</strong>re für Wohnungswasserzähler, die <strong>de</strong>n Wasserverbrauch<br />
erfassen, auf unterschiedlichste Art.<br />
Voraussetzung zur Eichung<br />
Voraussetzung zur Eichung eines Messgerätes ist die Bauartzulassung durch die Physikalisch-Technische<br />
Bun<strong>de</strong>sanstalt (PTB) o<strong>de</strong>r durch die zuständige EG-Behör<strong>de</strong>. Die Gerätekennzeichnung<br />
erfolgt durch das PTB-Zulassungszeichen o<strong>de</strong>r durch das Europa-Zulassungszeichen<br />
mit <strong>de</strong>r jeweiligen Zulasssungsnummer. Damit ist das Gerät eichfähig.<br />
Eichung<br />
Nach <strong>de</strong>r Bauartzulassung erfolgt die Eichung <strong>de</strong>s Gerätes gem. §2 Abs. 4 durch die zuständige<br />
staatliche Eichbehör<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r von einer staatlich anerkannten Prüfstelle.<br />
Eichtermine für Kaltwasserzähler<br />
Die im geschäftlichen Verkehr befindlichen Kaltwasserzähler müssen ab 1.1.79 geeicht<br />
sein.<br />
Zum Ablauf von 6 Jahren müssen die Zähler nachgeeicht wor<strong>de</strong>n sein.<br />
Eichtermine für Warmwasserzähler<br />
Die im geschäftlichen Verkehr befindlichen Warmwasserzähler müssen ab 1.1.81 geeicht<br />
sein.<br />
Zum Ablauf von 5 Jahren müssen die Zähler nachgeeicht wor<strong>de</strong>n sein.<br />
Eichtermine für Wärmezähler<br />
Die im geschäftlichen Verkehr befindlichen Wärmezähler müssen ab 1.7.80 geeicht sein.<br />
Nach Ablauf von 5 Jahren müssen diese Zähler nachgeeichtwer<strong>de</strong>n.<br />
Gesetzliche Konsequenz<br />
Die fahrlässige Verwendung o<strong>de</strong>r Bereithaltung von ungeeichten bzw. unbeglaubigten<br />
Messgeräten ist eine Ordnungswidrigkeit gem. § 19, Abs. 3, Nr. 1 Eichgesetz, die mit einer<br />
Geldbuße geahn<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n kann.<br />
Auszug aus <strong>de</strong>r Eichordnung<br />
„Anlage 6”<br />
Messgeräte für die Volumenmessung von strömen<strong>de</strong>m Wasser<br />
Inhaltsübersicht<br />
1. Zulassungsart und Begriffsbestimmungen<br />
2. Messtechnische Eigenschaften<br />
3. Bauanfor<strong>de</strong>rungen<br />
4. Aufschriften und Stempelstellen<br />
5. Bauartzulassung<br />
6. Eichtechnische Prüfung<br />
7. Zusätzliche Anfor<strong>de</strong>rungen an Volumenmessgeräte für Wasser,<br />
die ausschließlich eine innerstaatliche Zulassung erhalten können<br />
7.1. Trommelzähler<br />
7.2. Heißwasserzähler<br />
7.3. Verbundzähler<br />
7.4. Wasserdurchflussintegratoren<br />
7.5. Zusatzeinrichtungen<br />
8. Anfor<strong>de</strong>rungen für <strong>de</strong>n Einbau <strong>de</strong>r Wasserzähler<br />
9. Übergangsvorschriften<br />
1. Zulassungsart und Begriffsbestimmungen<br />
Die Bauarten <strong>de</strong>r Volumenmessgeräte für Kalt- o<strong>de</strong>r Heißwasser bedürfen <strong>de</strong>r innerstaatlichen<br />
Zulassung.<br />
Die Bauarten von Kaltwasserzählern, die <strong>de</strong>n in Nr. 5.2.5. aufgeführten Anfor<strong>de</strong>rungen genügen,<br />
können eine EWG-Zulassung und eine innerstaatliche Zulassung erhalten. Kaltwasserzähler<br />
nach diesen Anfor<strong>de</strong>rungen sind Messgeräte, die ein direktes mechanisches<br />
Verfahren benutzen, bei <strong>de</strong>m Messkammern mit beweglichen Trennwän<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r<br />
die Wirkung <strong>de</strong>r Wassergeschwindigkeit auf ein umlaufen<strong>de</strong>s Organ (Turbinenrad, Flügelrad<br />
usw.) zur Messung herangezogen wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Bauarten von Kalt- und Heißwasserzählern, die <strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Nr. 7 genügen,<br />
können eine innerstaatliche Zulassung erhalten.<br />
Wasser gilt als kalt, wenn die Temperatur zwischen 0 °C und 30 °C liegt.<br />
1.1. Volumendurchfluss<br />
Der Volumendurchfluss (nachstehend „Durchfluss” genannt) ist <strong>de</strong>r Quotient aus <strong>de</strong>m <strong>de</strong>n<br />
Zähler durchfließen<strong>de</strong>n Wasservolumen und <strong>de</strong>r Durchflusszeit. Das Volumen wird ausgedrückt<br />
in Kubikmeter o<strong>de</strong>r Liter, die Zeit in Stun<strong>de</strong>n, Minuten o<strong>de</strong>r Sekun<strong>de</strong>n.<br />
1.2. Abgegebenes Volumen<br />
Das abgegebene Volumen während einer beliebigen Zeit ist die gesamte Wassermenge,<br />
die während dieser Zeit durch <strong>de</strong>n Zähler geflossen ist.<br />
1.3. Größter Durchfluss: Q max<br />
Der größte Durchfluss Q max ist <strong>de</strong>r größte Durchfluss, mit <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Zähler während begrenzter<br />
Zeiträume ohne Beschädigung, unter Einhaltung <strong>de</strong>r Fehlergrenzen und ohne<br />
Überschreiten <strong>de</strong>s einzuhalten<strong>de</strong>n größten Druckverlustes arbeiten kann.<br />
1.4. Nenndurchfluss: Q n<br />
Der Nenndurchfluss Q n ist gleich <strong>de</strong>m halben Wert <strong>de</strong>s größten Durchflusses Q max. Ausgedrückt<br />
in Kubikmeter durch Stun<strong>de</strong> dient er zur Kennzeichnung <strong>de</strong>s Zählers.<br />
Bei Nenndurchfluss Q n muss <strong>de</strong>r Zähler unter normalen Bedingungen, d.h. im Dauerbetrieb<br />
und im unterbrochenen Betrieb, unter Einhaltung <strong>de</strong>r Fehlergrenzen arbeiten können.<br />
1.5. Kleinster Durchfluss: Q min<br />
Der kleinste Durchfluss Q min ist <strong>de</strong>r Durchfluss, von <strong>de</strong>m ab <strong>de</strong>r Zähler die Fehlergrenzen<br />
einhalten muss. Es wird in Abhängigkeit von Q n festgelegt.<br />
1.6. Belastungsbereich<br />
Der Belastungsbereich eines Wasserzählers wird begrenzt durch <strong>de</strong>n größten Durchfluss<br />
Q max und <strong>de</strong>n kleinsten Durchfluss Q min.<br />
Es wird in zwei Zonen, <strong>de</strong>n sogenannten unteren und oberen Belastungsbereich, unterteilt,<br />
für die jeweils verschie<strong>de</strong>ne Fehlergrenzen gelten.<br />
1.7. Übergangsdurchfluss: Q t<br />
Der Übergangsdurchfluss Q t ist <strong>de</strong>r Durchfluss, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>n unteren vom oberen Belastungsbereich<br />
trennt und bei <strong>de</strong>m eine Unstetigkeit <strong>de</strong>r Fehlergrenzen auftritt.<br />
1.8. Eichfehlergrenze<br />
Die Eichfehlergrenze ist <strong>de</strong>r höchste Fehlerwert, <strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>r Bauartzulassung und <strong>de</strong>r Eichung<br />
eines Wasserzählers zulässig ist.<br />
1.9. Druckverlust<br />
Unter Druckverlust ist die Druckdifferenz zu verstehen, die durch <strong>de</strong>n Wasserzähler in <strong>de</strong>r<br />
Leitung verursacht wird.<br />
2. Messtechnische Eigenschaften<br />
2.1. Eichfehlergrenze<br />
Die Eichfehlergrenze im unteren Belastungsbereich von einschließlich Q min bis Q n, Q t selbst<br />
ausgenommen, beträgt ± 5% <strong>de</strong>s abgegebenen Volumens. Die Eichfehlergrenze in oberen<br />
Belastungsbereich von einschließlich Q t bis einschließlich Q max beträgt für Kaltwasserzähler<br />
± 2%, für Warmwasserzähler ± 3% <strong>de</strong>s abgegebenen Volumens.<br />
2.2. Metrologische Klassen<br />
Die Wasserzähler wer<strong>de</strong>n je nach Wert <strong>de</strong>r vorstehend <strong>de</strong>finierten Größen Q min und Q t gemäß<br />
folgen<strong>de</strong>r Tabelle in drei metrologischen Klassen eingeteilt:<br />
Allgemeine Vorschriften<br />
§ 9 Fehlergrenzen<br />
1. Für die Ersteichung und für die Wie<strong>de</strong>rholung <strong>de</strong>r Eichung (Nacheichung) gelten die<br />
Q n Kalt Warm Kalt Warm<br />