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Allmess Preisliste 2008 - Heizkosten-online.de

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Stand <strong>de</strong>r Eichgesetzgebung<br />

„Gesetzliche Grundlage“<br />

Gemäß § 2 Abs. 1 <strong>de</strong>s Eichgesetzes in <strong>de</strong>r Neufassung vom 23.03.1992 besteht für<br />

• Kaltwasserzähler<br />

• Warmwasserzähler<br />

• Wärmezähler<br />

die Eichpflicht, wenn sie im geschäftlichen Verkehr verwen<strong>de</strong>t o<strong>de</strong>r so bereitgehalten wer<strong>de</strong>n,<br />

dass sie ohne Vorbereitung in Gebrauch genommen wer<strong>de</strong>n können. Neben <strong>de</strong>n<br />

Hauswasserzählern gilt dies insbeson<strong>de</strong>re für Wohnungswasserzähler, die <strong>de</strong>n Wasserverbrauch<br />

erfassen, auf unterschiedlichste Art.<br />

Voraussetzung zur Eichung<br />

Voraussetzung zur Eichung eines Messgerätes ist die Bauartzulassung durch die Physikalisch-Technische<br />

Bun<strong>de</strong>sanstalt (PTB) o<strong>de</strong>r durch die zuständige EG-Behör<strong>de</strong>. Die Gerätekennzeichnung<br />

erfolgt durch das PTB-Zulassungszeichen o<strong>de</strong>r durch das Europa-Zulassungszeichen<br />

mit <strong>de</strong>r jeweiligen Zulasssungsnummer. Damit ist das Gerät eichfähig.<br />

Eichung<br />

Nach <strong>de</strong>r Bauartzulassung erfolgt die Eichung <strong>de</strong>s Gerätes gem. §2 Abs. 4 durch die zuständige<br />

staatliche Eichbehör<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r von einer staatlich anerkannten Prüfstelle.<br />

Eichtermine für Kaltwasserzähler<br />

Die im geschäftlichen Verkehr befindlichen Kaltwasserzähler müssen ab 1.1.79 geeicht<br />

sein.<br />

Zum Ablauf von 6 Jahren müssen die Zähler nachgeeicht wor<strong>de</strong>n sein.<br />

Eichtermine für Warmwasserzähler<br />

Die im geschäftlichen Verkehr befindlichen Warmwasserzähler müssen ab 1.1.81 geeicht<br />

sein.<br />

Zum Ablauf von 5 Jahren müssen die Zähler nachgeeicht wor<strong>de</strong>n sein.<br />

Eichtermine für Wärmezähler<br />

Die im geschäftlichen Verkehr befindlichen Wärmezähler müssen ab 1.7.80 geeicht sein.<br />

Nach Ablauf von 5 Jahren müssen diese Zähler nachgeeichtwer<strong>de</strong>n.<br />

Gesetzliche Konsequenz<br />

Die fahrlässige Verwendung o<strong>de</strong>r Bereithaltung von ungeeichten bzw. unbeglaubigten<br />

Messgeräten ist eine Ordnungswidrigkeit gem. § 19, Abs. 3, Nr. 1 Eichgesetz, die mit einer<br />

Geldbuße geahn<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n kann.<br />

Auszug aus <strong>de</strong>r Eichordnung<br />

„Anlage 6”<br />

Messgeräte für die Volumenmessung von strömen<strong>de</strong>m Wasser<br />

Inhaltsübersicht<br />

1. Zulassungsart und Begriffsbestimmungen<br />

2. Messtechnische Eigenschaften<br />

3. Bauanfor<strong>de</strong>rungen<br />

4. Aufschriften und Stempelstellen<br />

5. Bauartzulassung<br />

6. Eichtechnische Prüfung<br />

7. Zusätzliche Anfor<strong>de</strong>rungen an Volumenmessgeräte für Wasser,<br />

die ausschließlich eine innerstaatliche Zulassung erhalten können<br />

7.1. Trommelzähler<br />

7.2. Heißwasserzähler<br />

7.3. Verbundzähler<br />

7.4. Wasserdurchflussintegratoren<br />

7.5. Zusatzeinrichtungen<br />

8. Anfor<strong>de</strong>rungen für <strong>de</strong>n Einbau <strong>de</strong>r Wasserzähler<br />

9. Übergangsvorschriften<br />

1. Zulassungsart und Begriffsbestimmungen<br />

Die Bauarten <strong>de</strong>r Volumenmessgeräte für Kalt- o<strong>de</strong>r Heißwasser bedürfen <strong>de</strong>r innerstaatlichen<br />

Zulassung.<br />

Die Bauarten von Kaltwasserzählern, die <strong>de</strong>n in Nr. 5.2.5. aufgeführten Anfor<strong>de</strong>rungen genügen,<br />

können eine EWG-Zulassung und eine innerstaatliche Zulassung erhalten. Kaltwasserzähler<br />

nach diesen Anfor<strong>de</strong>rungen sind Messgeräte, die ein direktes mechanisches<br />

Verfahren benutzen, bei <strong>de</strong>m Messkammern mit beweglichen Trennwän<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r<br />

die Wirkung <strong>de</strong>r Wassergeschwindigkeit auf ein umlaufen<strong>de</strong>s Organ (Turbinenrad, Flügelrad<br />

usw.) zur Messung herangezogen wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Bauarten von Kalt- und Heißwasserzählern, die <strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Nr. 7 genügen,<br />

können eine innerstaatliche Zulassung erhalten.<br />

Wasser gilt als kalt, wenn die Temperatur zwischen 0 °C und 30 °C liegt.<br />

1.1. Volumendurchfluss<br />

Der Volumendurchfluss (nachstehend „Durchfluss” genannt) ist <strong>de</strong>r Quotient aus <strong>de</strong>m <strong>de</strong>n<br />

Zähler durchfließen<strong>de</strong>n Wasservolumen und <strong>de</strong>r Durchflusszeit. Das Volumen wird ausgedrückt<br />

in Kubikmeter o<strong>de</strong>r Liter, die Zeit in Stun<strong>de</strong>n, Minuten o<strong>de</strong>r Sekun<strong>de</strong>n.<br />

1.2. Abgegebenes Volumen<br />

Das abgegebene Volumen während einer beliebigen Zeit ist die gesamte Wassermenge,<br />

die während dieser Zeit durch <strong>de</strong>n Zähler geflossen ist.<br />

1.3. Größter Durchfluss: Q max<br />

Der größte Durchfluss Q max ist <strong>de</strong>r größte Durchfluss, mit <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Zähler während begrenzter<br />

Zeiträume ohne Beschädigung, unter Einhaltung <strong>de</strong>r Fehlergrenzen und ohne<br />

Überschreiten <strong>de</strong>s einzuhalten<strong>de</strong>n größten Druckverlustes arbeiten kann.<br />

1.4. Nenndurchfluss: Q n<br />

Der Nenndurchfluss Q n ist gleich <strong>de</strong>m halben Wert <strong>de</strong>s größten Durchflusses Q max. Ausgedrückt<br />

in Kubikmeter durch Stun<strong>de</strong> dient er zur Kennzeichnung <strong>de</strong>s Zählers.<br />

Bei Nenndurchfluss Q n muss <strong>de</strong>r Zähler unter normalen Bedingungen, d.h. im Dauerbetrieb<br />

und im unterbrochenen Betrieb, unter Einhaltung <strong>de</strong>r Fehlergrenzen arbeiten können.<br />

1.5. Kleinster Durchfluss: Q min<br />

Der kleinste Durchfluss Q min ist <strong>de</strong>r Durchfluss, von <strong>de</strong>m ab <strong>de</strong>r Zähler die Fehlergrenzen<br />

einhalten muss. Es wird in Abhängigkeit von Q n festgelegt.<br />

1.6. Belastungsbereich<br />

Der Belastungsbereich eines Wasserzählers wird begrenzt durch <strong>de</strong>n größten Durchfluss<br />

Q max und <strong>de</strong>n kleinsten Durchfluss Q min.<br />

Es wird in zwei Zonen, <strong>de</strong>n sogenannten unteren und oberen Belastungsbereich, unterteilt,<br />

für die jeweils verschie<strong>de</strong>ne Fehlergrenzen gelten.<br />

1.7. Übergangsdurchfluss: Q t<br />

Der Übergangsdurchfluss Q t ist <strong>de</strong>r Durchfluss, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>n unteren vom oberen Belastungsbereich<br />

trennt und bei <strong>de</strong>m eine Unstetigkeit <strong>de</strong>r Fehlergrenzen auftritt.<br />

1.8. Eichfehlergrenze<br />

Die Eichfehlergrenze ist <strong>de</strong>r höchste Fehlerwert, <strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>r Bauartzulassung und <strong>de</strong>r Eichung<br />

eines Wasserzählers zulässig ist.<br />

1.9. Druckverlust<br />

Unter Druckverlust ist die Druckdifferenz zu verstehen, die durch <strong>de</strong>n Wasserzähler in <strong>de</strong>r<br />

Leitung verursacht wird.<br />

2. Messtechnische Eigenschaften<br />

2.1. Eichfehlergrenze<br />

Die Eichfehlergrenze im unteren Belastungsbereich von einschließlich Q min bis Q n, Q t selbst<br />

ausgenommen, beträgt ± 5% <strong>de</strong>s abgegebenen Volumens. Die Eichfehlergrenze in oberen<br />

Belastungsbereich von einschließlich Q t bis einschließlich Q max beträgt für Kaltwasserzähler<br />

± 2%, für Warmwasserzähler ± 3% <strong>de</strong>s abgegebenen Volumens.<br />

2.2. Metrologische Klassen<br />

Die Wasserzähler wer<strong>de</strong>n je nach Wert <strong>de</strong>r vorstehend <strong>de</strong>finierten Größen Q min und Q t gemäß<br />

folgen<strong>de</strong>r Tabelle in drei metrologischen Klassen eingeteilt:<br />

Allgemeine Vorschriften<br />

§ 9 Fehlergrenzen<br />

1. Für die Ersteichung und für die Wie<strong>de</strong>rholung <strong>de</strong>r Eichung (Nacheichung) gelten die<br />

Q n Kalt Warm Kalt Warm<br />

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