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Begründung - Gemeinde Hellenthal

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Die Niederschlagswasserbeseitigung nach § 51 a Landeswassergesetz - LWG NW braucht<br />

hier, da auch bisher schon Lagerplatznutzung, auf ausgewiesener Baufläche bestand, nicht<br />

grundsätzlich neu geregelt zu werden. Hinsichtlich der örtlichen Niederschlagswasserbeseitigung<br />

ergibt sich auch keine Veränderung gegenüber der bisherigen Konzeption (des<br />

BPlans Nr. 49). Dort ist folgendes festgesetzt: „Das Regenwasser ist -soweit als vom Verschmutzungsgrad<br />

her zulässig- in die vorhandenen Gewässer dezentral ortsnah einzuleiten,<br />

ggf. unter Zwischenschaltung eines Rückhaltebeckens bzw. bei verschmutztem Niederschlagswasser<br />

-je nach seinem Verschmutzungsgrad- über eine Vorreinigung (Regenklä r-<br />

becken). Zu stark verschmutztes Niederschlagswasser ist der Mischwasserkanalisation<br />

zuzuführen. .. Der jeweilige Vorhabenträger hat die erforderlichen Nachweise, Genehmigungen<br />

bzw. Erlaubnisse einzuholen und eine grundstücksspezifische Niederschlagswasserbeseitigung<br />

im Genehmigungsverfahren nachzuweisen.“<br />

Die konkrete Regelung zur Beseitigung des Niederschlagswassers auf der hier anstehenden<br />

Vorhabensfläche (Lagerplatz und Aufstellfläche) gestaltet sich gem. Stellungnahme des beauftragten<br />

Planungsbüros (C+K Gotthardt + Knipper Ing.-Ges. mbH, Schleiden) wie folgt:<br />

Die gesamte Lagerfläche für das Recyclingmaterial und für die Schuttgüter einschließlich der<br />

Aufstellfläche der radmobilen Recyclinganlage werden in Schwarzdecke befestigt. Die gesamte<br />

Fläche wird mit einem ausreichenden Quer- und Längsgefälle so profiliert und mittels<br />

Hochbordsteinen und einzeiligen Rinnen so eingefasst, dass das gesamte Oberflächenwasser<br />

in ein neu geplantes Absetzbecken geführt wird.<br />

Dieses Absatzbecken ist mit einer festen Überfallschwelle und einer demontierbaren Tauchwand<br />

aus Holzbohlen so konzipiert, dass die Feinanteile im Becken sedimentiert bzw. zurückgehalten<br />

werden. Der Überlauf des Absetzbeckens wird über ein zwischengeschaltetes<br />

Schachtbauwerk als zusätzlicher Schlammraum in einer unterirdischen Zisterne DN 2500 mit<br />

einem Fassungsvermögen von 10.000 l zwischengespeichert. Das in der Zisterne zwischengespeicherte<br />

Oberflächenwasser soll zum einen zur Säuberung des Lagerplatzes und zum<br />

anderen zur Berieselung des Lager- und Schuttgutes während der Brechervorgänge genutzt<br />

werden.<br />

Die Höhenlage des Schlammraumschachtes ist so konzipiert, dass erst bei einer Überstauung<br />

des max. möglichen Füllstandes in der Zisterne ein Überlauf des Oberflächenwassers in<br />

einen neu geplanten Abschlagkanal DN250 erfolgen kann. Dieser neue Ablaufkanal wird<br />

innerhalb des Betriebshofes an das bestehende Regenwasserkanalnetz angeschlossen.<br />

Der bestehende Regenwasserkanal, an dem die neu geplante Lager- und Aufstellfläche der<br />

radmobilen Recyclinganlage angeschlossen wird, führt zu einem auf dem Betriebsgelände<br />

unmittelbar an der Parzellengrenze zur Prümer Straße (B 265) geplanten Regenrückhalt e-<br />

becken, von dem aus das auf dem Betriebsgelände anfallende Niederschlagswasser gedrosselt<br />

und erforderlichenfalls über eine Notentlastung in einen Wegeseitengraben der B<br />

265, der im weiteren Verlauf in den Katerbach mündet, eingeleitet wird.<br />

Über diese Niederschlagswasserableitung liegt unter dem Aktenzeichen 60.2/657-20/3 Nr.<br />

26-10/Wi/Re eine Erlaubnis des Kreises Euskirchen, Abt. 60.2 Umwelt und Planung - Wasserwirtschaft<br />

- vom 14.06.2010 vor. Die auf der Fläche der geplanten Recyclinganlage anfallenden<br />

Oberflächenwässer wurden bei der Dimensionierung des Beckens bereits<br />

berücksichtigt.<br />

Da auf der gesamten neu geplanten Lagerfläche ausschließlich Oberflächen- und keine<br />

Schmutzwässer anfallen, wird über das oben beschriebene Absetzbecken und dessen Überlauf<br />

über einen Schlammschacht zu einer Zisterne bzw. über einen Überlauf des Schlammschachtes<br />

selbst zum bestehenden Regenwasserkanalnetz auf dem Betriebsgelände eine<br />

Oberflächenwasserableitung bis zur Einleitung in den Katerbach gewährleistet.<br />

Alle weiterführenden erschließungstechnischen Details sind im „Vorhaben- und Erschließungsplan<br />

– VEP“, bei der Ausführungsplanung bzw. im sich noch anschließenden Anlagen-<br />

Genehmigungsverfahren vom Vorhabenträger bzw. dessen Planungsbüro zu regeln.<br />

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