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Nr. 78 - AHK Italien

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A P R I L 2 0 1 3 | 7 8<br />

N E W S L E T T E R<br />

RECHT<br />

&STEUERN<br />

BESTEUERUNG DER UNTERNEHMEN # 09 #<br />

ITALIEN: STEUER AUF FINANZTRANSAKTIONEN ("TOBIN TAX")<br />

Am 01.03.2013 ist die Steuer auf Finanztransaktionen (Tobin Tax) in Kraft getreten. Die<br />

Steuer findet Anwendung auf die Übertragung des Eigentums an: i) Aktien von in <strong>Italien</strong><br />

ansässigen Gesellschaften; ii) partizipativen Finanzinstrumenten (Art. 2346, 6. Abs., ital.<br />

ZGB), einschließlich jener Instrumente, welche sich auf einzelne Geschäfte beziehen (Art.<br />

2447-ter, 1. Abs., B.st. e), ital. ZGB), ausgestellt von in <strong>Italien</strong> ansässigen Gesellschaften;<br />

iii) diese Aktien und partizipative Finanzinstrumente darstellende Wertpapiere. Der Steuersatz<br />

beträgt 0,20% des Transaktionswertes (dieser wird für all jene Übertragungen auf<br />

geregelten Märkten und in multilateralen Handelssystemen auf die Hälfte herabgesetzt).<br />

Für das Jahr 2013 wurde die Steuer auf 0,22% festgesetzt (ermäßigt auf 0,12% für Übertragungen<br />

auf geregelten Märkten und multilateralen Handelssystemen). Von der Tobin<br />

Tax gesetzesgemäß ausgenommen sind unter anderem: Übertragungen von auf geregelten<br />

Märkten oder in multilateralen Handelssystemen gehandelten Aktien von Unternehmen<br />

mit einer durchschnittlichen Kapitalausstattung unter € 500 Mio., sowie Eigentumsübertragungen<br />

von Wertpapieren, welche Aktien oder partizipative Finanzinstrumente darstellen<br />

(von den gleichen Gesellschaften); Eigentumsübertragungen und Transaktionen<br />

zwischen Gesellschaften, zwischen denen ein Kontrollverhältnis besteht (Art. 2359, Abs.<br />

1, <strong>Nr</strong>. 1) und 2), sowie Abs. 2, ital. ZGB) oder welche von der selben Gesellschaft beherrscht<br />

sind.<br />

Dott. Dirk Prato | dirk.prato@hager-partners.it<br />

Dott. Hannes Hilpold | hannes.hilpold@hager-partners.it<br />

Partnerkanzlei des Netzwerks „Recht & Steuern“<br />

der Deutsch-<strong>Italien</strong>ischen Handelskammer<br />

10<br />

S E I T E<br />

DEUTSCHLAND: FINANZIERUNGSENTGELTE BEI DER GEWERBESTEUER<br />

Finanzierungsentgelte werden zum Gewinn aus Gewerbebetrieb hinzugerechnet, soweit<br />

sie den steuerlichen Gewinn gemindert haben. Man unterscheidet zwei Arten:<br />

Tatsächliche Finanzierungsentgelte:<br />

• Entgelte für Schulden<br />

• variabler Zinsanteil von Renten und dauernden Lasten<br />

• Gewinnanteile des typisch stillen Gesellschafters<br />

Fiktive Finanzierungsentgelte (aus Miete, Pacht, Lizenzahlungen und Leasingraten):<br />

• 20% bei beweglichen Wirtschaftsgütern<br />

• 50% bei unbeweglichen Wirtschaftsgütern<br />

• 25% bei Lizenzzahlungen für Rechte<br />

Von diesen Entgelten werden nach Abzug eines Freibetrags von € 100.000 25 Prozent<br />

hinzugerechnet.<br />

Dipl.-Kfm. Raimund Mader | Wirtschaftsprüfer,<br />

Steuerberater, Fachberater für internationales Steuerrecht<br />

r.mader@mader-stadler.de<br />

Dipl.-Kfm. Stephanie Deiters | Steuerberaterin,<br />

Fachberaterin für internationales Steuerrecht<br />

s.deiters@mader-stadler.de<br />

Partnerkanzlei des Netzwerks „Recht & Steuern“<br />

der Deutsch-<strong>Italien</strong>ischen Handelskammer<br />

Inhalt<br />

DEinternational Italia Srl | Via Gustavo Fara 26 | 20124 Milano<br />

Tel.: 02.3980091 | Fax: 02.39800195 | E-Mail: recht@deinternational.it

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