SERVICE - Actimonda krankenkasse
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SCHWERPUNKT<br />
Die Ausgleichsabgabe ist für das Jahr<br />
2012 erhöht worden. Die erhöhten Sätze<br />
sind erstmals zum 31. März 2013 zu zahlen,<br />
wenn die Ausgleichsabgabe für 2012 fällig<br />
wird:<br />
● 115 EUR bei einer Beschäftigungsquote<br />
ab 3 Prozent bis unter 5 Prozent,<br />
● 200 EUR bei einer Beschäftigungsquote<br />
ab 2 Prozent bis unter 3 Prozent,<br />
● 290 EUR bei einer Beschäftigungsquote<br />
unter 2 Prozent.<br />
Fragen nach der Schwerbehinderung<br />
bei Einstellung<br />
Ob Sie als Arbeitgeber im Einstellungsverfahren<br />
während des Vorstellungsgesprächs<br />
einen oder auch alle Bewerber nach einer<br />
Schwerbehinderung fragen dürfen, ist umstritten<br />
und risikoreich.<br />
Zulässig ist die Frage nach einer Schwerbehinderung,<br />
wenn Sie den Anteil der<br />
Schwerbehinderten in Ihrem Betrieb erhöhen<br />
möchten, zum Beispiel um Ihrer Beschäftigungspflicht<br />
nachzukommen und<br />
deshalb ausdrücklich eine schwerbehinderte<br />
Person einstellen möchten. In diesem<br />
Fall hätte die Frage keinen diskriminierenden<br />
Charakter. Allerdings sollte dann schon<br />
in der Stellenausschreibung darauf hingewiesen<br />
werden, dass die Stelle für Schwerbehinderte<br />
geeignet ist und deren Bewerbungen<br />
begrüßt werden. Zur Vermeidung<br />
späterer Klagen sollte die Position dann<br />
auch mit einer schwerbehinderten Person<br />
besetzt werden.<br />
Erfolgt die Frage aus anderen Motiven,<br />
besteht die Gefahr, dass Bewerber Ihnen<br />
diskriminierendes Verhalten vorwerfen und<br />
PRAXIStipp<br />
Zulässig ist, die Bewerber konkret zu fragen, ob gesundheitliche oder<br />
sonstige Einschränkungen bestehen, die angebotene Tätigkeit tatsächlich<br />
und ab sofort ausüben zu können. Je enger der Bezug zur ausgeschriebenen<br />
Stelle ist, desto weniger kann ein diskriminierender Hintergrund behauptet<br />
werden. Voraussetzung ist natürlich, dass allen Bewerbern exakt<br />
die gleichen Fragen nach der gesundheitlichen Eignung gestellt werden<br />
und dies auch entsprechend dokumentiert wird.<br />
Beispiele:<br />
● Liegt bei Ihnen eine Krankheit oder eine Beeinträchtigung des Gesundheitszustandes<br />
vor, die es Ihnen auf Dauer oder in periodisch wiederkehrenden<br />
Abständen nicht möglich macht, die ausgeschriebene Tätigkeit<br />
auszuüben?<br />
● Liegen ansteckende Krankheiten vor, die zwar nicht die Leistungsfähigkeit<br />
beeinträchtigen, jedoch Kollegen oder Kunden gefährden können?<br />
eine Entschädigung verlangen. Das Allgemeine<br />
Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet<br />
die Fragestellung an sich zwar nicht<br />
ausdrücklich, jedoch wird jede Benachteiligung<br />
schwerbehinderter Menschen ausdrücklich<br />
untersagt.<br />
Auch das Bundesarbeitsgericht (BAG)<br />
hat sich bisher noch nicht eindeutig geäußert,<br />
ob solche Fragen im Vorstellungsgespräch<br />
gestellt werden dürfen oder nicht.<br />
Aufgrund dieser unsicheren Rechtslage sollten<br />
Sie deshalb auf diese Fragestellung besser<br />
verzichten, vor allem, wenn kein konkreter<br />
Bezug zur ausgeschriebenen Stelle<br />
vorhanden ist (siehe Praxistipp links).<br />
6 <strong>SERVICE</strong> 2/2013