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SERVICE - Actimonda krankenkasse

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SCHWERPUNKT<br />

Die Ausgleichsabgabe ist für das Jahr<br />

2012 erhöht worden. Die erhöhten Sätze<br />

sind erstmals zum 31. März 2013 zu zahlen,<br />

wenn die Ausgleichsabgabe für 2012 fällig<br />

wird:<br />

● 115 EUR bei einer Beschäftigungsquote<br />

ab 3 Prozent bis unter 5 Prozent,<br />

● 200 EUR bei einer Beschäftigungsquote<br />

ab 2 Prozent bis unter 3 Prozent,<br />

● 290 EUR bei einer Beschäftigungsquote<br />

unter 2 Prozent.<br />

Fragen nach der Schwerbehinderung<br />

bei Einstellung<br />

Ob Sie als Arbeitgeber im Einstellungsverfahren<br />

während des Vorstellungsgesprächs<br />

einen oder auch alle Bewerber nach einer<br />

Schwerbehinderung fragen dürfen, ist umstritten<br />

und risikoreich.<br />

Zulässig ist die Frage nach einer Schwerbehinderung,<br />

wenn Sie den Anteil der<br />

Schwerbehinderten in Ihrem Betrieb erhöhen<br />

möchten, zum Beispiel um Ihrer Beschäftigungspflicht<br />

nachzukommen und<br />

deshalb ausdrücklich eine schwerbehinderte<br />

Person einstellen möchten. In diesem<br />

Fall hätte die Frage keinen diskriminierenden<br />

Charakter. Allerdings sollte dann schon<br />

in der Stellenausschreibung darauf hingewiesen<br />

werden, dass die Stelle für Schwerbehinderte<br />

geeignet ist und deren Bewerbungen<br />

begrüßt werden. Zur Vermeidung<br />

späterer Klagen sollte die Position dann<br />

auch mit einer schwerbehinderten Person<br />

besetzt werden.<br />

Erfolgt die Frage aus anderen Motiven,<br />

besteht die Gefahr, dass Bewerber Ihnen<br />

diskriminierendes Verhalten vorwerfen und<br />

PRAXIStipp<br />

Zulässig ist, die Bewerber konkret zu fragen, ob gesundheitliche oder<br />

sonstige Einschränkungen bestehen, die angebotene Tätigkeit tatsächlich<br />

und ab sofort ausüben zu können. Je enger der Bezug zur ausgeschriebenen<br />

Stelle ist, desto weniger kann ein diskriminierender Hintergrund behauptet<br />

werden. Voraussetzung ist natürlich, dass allen Bewerbern exakt<br />

die gleichen Fragen nach der gesundheitlichen Eignung gestellt werden<br />

und dies auch entsprechend dokumentiert wird.<br />

Beispiele:<br />

● Liegt bei Ihnen eine Krankheit oder eine Beeinträchtigung des Gesundheitszustandes<br />

vor, die es Ihnen auf Dauer oder in periodisch wiederkehrenden<br />

Abständen nicht möglich macht, die ausgeschriebene Tätigkeit<br />

auszuüben?<br />

● Liegen ansteckende Krankheiten vor, die zwar nicht die Leistungsfähigkeit<br />

beeinträchtigen, jedoch Kollegen oder Kunden gefährden können?<br />

eine Entschädigung verlangen. Das Allgemeine<br />

Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet<br />

die Fragestellung an sich zwar nicht<br />

ausdrücklich, jedoch wird jede Benachteiligung<br />

schwerbehinderter Menschen ausdrücklich<br />

untersagt.<br />

Auch das Bundesarbeitsgericht (BAG)<br />

hat sich bisher noch nicht eindeutig geäußert,<br />

ob solche Fragen im Vorstellungsgespräch<br />

gestellt werden dürfen oder nicht.<br />

Aufgrund dieser unsicheren Rechtslage sollten<br />

Sie deshalb auf diese Fragestellung besser<br />

verzichten, vor allem, wenn kein konkreter<br />

Bezug zur ausgeschriebenen Stelle<br />

vorhanden ist (siehe Praxistipp links).<br />

6 <strong>SERVICE</strong> 2/2013

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