DE - Öffentliches Register der Ratsdokumente - Europa
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c) […] je nach Sachlage Ergreifen o<strong>der</strong> Koordinieren von Maßnahmen, um für<br />
Mängel allgemeiner Art Abhilfe zu schaffen […] und die Kommission über die Folgemaßnahmen<br />
zu informieren;<br />
d) För<strong>der</strong>ung […] einer einheitlichen Anwendung <strong>der</strong> EU-Vorschriften.<br />
Die Koordinierungsstelle wird für die Bearbeitung <strong>der</strong> Finanzinformationen gemäß Unterabsatz<br />
1 Buchstabe a von den Mitgliedstaaten geson<strong>der</strong>t zugelassen.<br />
5. Erfüllt eine zugelassene Zahlstelle ein o<strong>der</strong> mehrere <strong>der</strong> Zulassungskriterien gemäß Absatz<br />
2 nicht o<strong>der</strong> nicht mehr, so entzieht <strong>der</strong> Mitgliedstaat ihr die Zulassung, sofern sie nicht<br />
innerhalb einer entsprechend <strong>der</strong> Schwere des Problems festzusetzenden Frist die erfor<strong>der</strong>lichen<br />
Anpassungen vornimmt.<br />
6. Die Zahlstellen nehmen die Verwaltung und Kontrolle <strong>der</strong> in ihre Zuständigkeit fallenden<br />
Maßnahmen <strong>der</strong> öffentlichen Intervention vor und tragen die Gesamtverantwortung<br />
in diesem Bereich.<br />
Artikel 8<br />
Befugnisse <strong>der</strong> Kommission<br />
(1) Die Kommission legt im Wege von Durchführungsrechtsakten die Einzelheiten in<br />
Bezug auf Folgendes fest: […]]<br />
a) die Mindestanfor<strong>der</strong>ungen nach Artikel 7 Absatz 2 […] sowie […] das Verfahren<br />
zur Erteilung und zum Entzug <strong>der</strong> Zulassung <strong>der</strong> Zahlstellen sowie für ihre Überwachung;<br />
7304/13 hm/GT/hü 44<br />
ANHANG I DGB 2A <strong>DE</strong>