DE - Öffentliches Register der Ratsdokumente - Europa
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(4) Die GAP umfasst eine Vielzahl von Maßnahmen, darunter auch Maßnahmen zur Entwicklung<br />
des ländlichen Raums. Für diese Maßnahmen sollten ausreichende Mittel bereitgestellt<br />
werden, damit sie zur Erreichung <strong>der</strong> Ziele <strong>der</strong> GAP beitragen können. Da die Maßnahmen<br />
viele Gemeinsamkeiten aufweisen, sich aber in einigen Aspekten unterscheiden, sollte ihre<br />
Finanzierung durch dieselben Bestimmungen geregelt werden, die erfor<strong>der</strong>lichenfalls auch<br />
unterschiedliche Behandlungen zulassen. Mit <strong>der</strong> Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 wurden<br />
zwei Europäische Agrarfonds eingerichtet, <strong>der</strong> Europäische Garantiefonds für die Landwirtschaft<br />
([...] [...]EGFL[...]) und <strong>der</strong> Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung<br />
des ländlichen Raums ([...]ELER[...]). Diese beiden Fonds sollten beibehalten werden.<br />
(5) Die Verordnung (EU) Nr.[HO]/xxx des Europäischen Parlaments und des Rates vom […]<br />
über die Haushaltsordnung für den Jahreshaushaltsplan <strong>der</strong> Europäischen Union 8 und die<br />
auf ihrer Grundlage erlassenen Bestimmungen sollten für die in <strong>der</strong> vorliegenden Verordnung<br />
festgelegten Maßnahmen gelten. Die Haushaltsordnung enthält insbeson<strong>der</strong>e Vorschriften<br />
über die geteilte Mittelverwaltung mit den Mitgliedstaaten nach den Grundsätzen<br />
<strong>der</strong> Wirtschaftlichkeit <strong>der</strong> Haushaltsführung, <strong>der</strong> Transparenz und <strong>der</strong> Nichtdiskriminierung<br />
sowie Vorschriften über die Arbeitsweise <strong>der</strong> zugelassenen Einrichtungen, die Haushaltsgrundsätze,<br />
Vorschriften, die im Rahmen <strong>der</strong> vorliegenden Verordnung einzuhalten sind.<br />
(5a)<br />
Diese Verordnung sollte gegebenenfalls Ausnahmen für Fälle höherer Gewalt und<br />
außergewöhnliche Umstände vorsehen. Im Bereich <strong>der</strong> Agrarverordnungen sollte <strong>der</strong><br />
Begriff "höhere Gewalt" unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Rechtsprechung des Gerichts<br />
ausgelegt werden 9 .<br />
(6) Die GAP-Ausgaben einschließlich <strong>der</strong> Ausgaben für die Entwicklung des ländlichen Raums<br />
sollten über diese beiden Fonds aus dem EU-Haushalt entwe<strong>der</strong> zentral o<strong>der</strong> im Rahmen <strong>der</strong><br />
geteilten Mittelverwaltung finanziert werden. Es sollte genau festgelegt werden, welche<br />
Arten von Maßnahmen aus diesen Fonds finanziert werden können.<br />
8<br />
9<br />
ABl. L … vom …, S. ….<br />
Siehe z.B. Rechtssache C-210/00, Randnummer 79, o<strong>der</strong> Rechtssache T-220/04,<br />
Randnummer 175.<br />
7304/13 hm/GT/hü 6<br />
ANHANG I DGB 2A <strong>DE</strong>