Konzernbilanz zum 31. Dezember 2002 - Herlitz PBS AG
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26 konzernabschluss <strong>zum</strong> <strong>31.</strong> dezember 2001<br />
Verbleibende aktivische Unterschiedsbeträge werden<br />
wahlweise als Geschäfts- oder Firmenwert bilanziert<br />
und abgeschrieben oder direkt mit den<br />
Rücklagen des Konzerns verrechnet.<br />
Für nicht dem Mutterunternehmen oder anderen<br />
in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen<br />
gehörende Anteile am Eigenkapital konsolidierter<br />
Tochtergesellschaften wird ein Ausgleichsposten<br />
für Anteile im Fremdbesitz innerhalb des<br />
Eigenkapitals gesondert ausgewiesen.<br />
(3) Währungsumrechnung<br />
Die Währungsumrechnung erfolgt bei den Bilanzposten<br />
(außer gezeichnetes Kapital, Rücklagen und<br />
Verlustvortrag) und beim Jahresergebnis <strong>zum</strong> Stichtagskurs,<br />
bei Erträgen und Aufwendungen <strong>zum</strong><br />
Durchschnittskurs des Jahres. Bei Kurssicherungen<br />
wird der Sicherungskurs angesetzt. Währungsdifferenzen<br />
aus der Kapitalkonsolidierung werden im <strong>Konzernbilanz</strong>verlust<br />
berücksichtigt. Unterschiede aus<br />
der Umrechnung von Bilanzposten sowie Erträgen<br />
und Aufwendungen werden erfolgsneutral erfasst.<br />
(4) Sonstige Konsolidierungsmethoden<br />
Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Umsätze,<br />
Aufwendungen und Erträge zwischen den konsolidierten<br />
Gesellschaften werden gegeneinander aufgerechnet.<br />
Zwischengewinne aus dem konzerninternen<br />
Lieferungs- und Leistungsverkehr werden<br />
ergebniswirksam eliminiert, sofern sie nicht von<br />
untergeordneter Bedeutung sind.<br />
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />
Unabhängig von den Bewertungsänderungen aufgrund<br />
der geänderten Fortbestehungsprognosen<br />
erfolgen Gliederung, Ansatz und Bewertung im<br />
Konzernabschluss mit folgender Ausnahme unverändert<br />
<strong>zum</strong> Vorjahr: Abweichend <strong>zum</strong> Vorjahr<br />
wurde die erwartete Nutzungsdauer der Gebäude<br />
in Falkensee und Tegel von 25 Jahre auf 33 1/3 Jahre<br />
geändert. Entsprechend wurden die Abschreibungen<br />
dieser Gebäude von 4% p.a. auf 3% p.a. reduziert.<br />
Durch diese Änderung hat sich der Jahresfehlbetrag<br />
um TEUR 1.687 vermindert.<br />
(5) Anlagevermögen<br />
Die Entwicklung des Konzernanlagevermögens ist<br />
auf den Seiten 28 und 29 dargestellt.<br />
Immaterielle Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen<br />
sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten,<br />
vermindert um planmäßige Abschreibungen,<br />
angesetzt. In die Herstellungskosten<br />
werden anteilige Gemeinkosten einschließlich Abschreibungen<br />
sowie ggf. anteilige Fremdkapitalzinsen<br />
einbezogen. Steuerlich zulässige Vereinfachungsregeln<br />
werden angewandt. Geringwertige<br />
Wirtschaftsgüter werden im Zugangsjahr in voller<br />
Höhe abgeschrieben. Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten<br />
bzw. zu niedrigeren beizulegenden<br />
Werten bilanziert.<br />
Die Abschreibung von Geschäfts- und Firmenwerten<br />
erfolgt über eine Laufzeit von max. 15 Jahren.<br />
(6) Umlaufvermögen<br />
Das Vorratsvermögen wird mit den Anschaffungs-/<br />
Herstellungskosten angesetzt, ggf. wird eine Abwertung<br />
auf niedrigere Wiederbeschaffungskosten<br />
vorgenommen. Die Bewertung erfolgt grundsätzlich<br />
mit dem gleitenden Durchschnitt. Um den Risiken<br />
einer Veralterung der Bestände vorzubeugen,<br />
wird bei der Ein- und Auslagerung die Verbrauchsfolge<br />
First-in-First-out (FiFo) angewendet. Bestandteile<br />
der Herstellungskosten der Erzeugnisse sind<br />
alle entsprechend den steuerlichen Regelungen<br />
aktivierungspflichtigen Kosten. Aufwendungen der<br />
allgemeinen Verwaltung und für freiwillige soziale<br />
Leistungen sowie für betriebliche Altersversorgung<br />
werden nicht aktiviert. Allen erkennbaren Risiken<br />
wird durch angemessene Abschläge Rechnung getragen.<br />
Wertpapiere sind zu den Anschaffungskosten oder<br />
niedrigeren Börsenkursen am Bilanzstichtag oder<br />
einem früheren Abschlussstichtag bzw. mit dem<br />
niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.