Konzernbilanz zum 31. Dezember 2002 - Herlitz PBS AG
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10 bericht des aufsichtsrats für 2001 und <strong>2002</strong><br />
Der freiwillig aufgestellte Abschluss <strong>zum</strong> <strong>31.</strong> <strong>Dezember</strong><br />
<strong>2002</strong> mit Lagebericht, der Konzernabschluss<br />
und der Konzernlagebericht wurden von dem beauftragten<br />
Abschlussprüfer geprüft und mit dem<br />
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.<br />
Diese Unterlagen und Prüfungsberichte sowie der<br />
Prüfungsbericht <strong>zum</strong> Jahresabschluss der <strong>Herlitz</strong><br />
<strong>PBS</strong> <strong>AG</strong> lagen dem Aufsichtsrat vor. Der Abschlussprüfer<br />
hat an der Bilanz-Aufsichtsratssitzung und<br />
der diese vorbereitenden Sitzung des Bilanzausschusses<br />
teilgenommen, über die wesentlichen Ergebnisse<br />
seiner Prüfung berichtet und ergänzende<br />
Auskünfte erteilt. Nach dem abschließenden Ergebnis<br />
seiner Prüfung erhebt der Aufsichtsrat keine<br />
Einwände hinsichtlich der Beurteilung durch die<br />
Abschlussprüfer. Der Aufsichtsrat billigt den auf<br />
den <strong>31.</strong><strong>Dezember</strong> <strong>2002</strong> aufgestellten Abschluss der<br />
Gesellschaft und den Konzernabschluss.<br />
Erklärung vom <strong>Dezember</strong> <strong>2002</strong> haben die Vorstandsmitglieder<br />
und der Aufsichtsrat die nach § 161 AktG<br />
gebotene Erklärung <strong>zum</strong> Corporate Governance<br />
Kodex abgegeben. Einige der in dem Kodex genannten<br />
Empfehlungen wurden von dem Unternehmen<br />
in der Vergangenheit bereits befolgt. Nach<br />
dem bevorstehenden formellen Abschluss des „Abwicklungszeitraums“<br />
durch die Eintragung der<br />
Fortsetzung der Gesellschaft in das Handelsregister<br />
in 2003 wird der Aufsichtsrat beraten, welche<br />
Empfehlungen des Kodex darüber hinaus befolgt<br />
werden können.<br />
Berlin, im April 2003<br />
DER AUFSICHTSRAT<br />
Vorsitzender<br />
Interessenkonflikte bei Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern<br />
bestanden nicht. Alle Aufsichtsratsmitglieder<br />
nahmen an mehr als der Hälfte der<br />
Aufsichtsratssitzungen teil. In einer gemeinsamen